Radar Bulletin März 2018

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1 d1 1 Radar Bulletin März 2018 Zweck des Radar Bulletins: Im Radar Bulletin werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für die Schweiz relevant sind, bewertet und zusammengestellt. Dadurch können mögliche Risiken für die Schweiz früh erkannt und kommuniziert werden. Das Radar Bulletin erscheint monatlich. Hinweis: Bei einem drohenden oder bestehenden Tierseuchenereignis in der Schweiz gelten die etablierten Kommunikationswege des Ereignismanagements innerhalb des Veterinärdienstes Schweiz. Gesichtete Quellen: ADNS, AHO, BLV, Defra, PAFF Committee, FLI, Healthmap, MediSYS, OIE, ProMED, DISCONTOOLS und weitere. Definitionen der Ampelsymbole: Die Gefahr, dass die Tierseuche/-krankheit in der Schweiz auftreten kann, ist gross, oder sie tritt bereits auf. Es werden konkrete Massnahmen zum Schutz der Schweizer Tierbestände getroffen. Die Gefahr, dass die Tierseuche/-krankheit in der Schweiz auftreten kann, ist mittel. Erhöhte Aufmerksamkeit ist angezeigt. Es werden situativ Massnahmen zum Schutz der Schweizer Tierbestände getroffen. Die Gefahr, dass die Tierseuche/-krankheit in der Schweiz auftreten kann, ist klein. Die Situation ist jedoch auffällig und muss im Auge behalten werden. Massnahmen zum Schutz der Schweizer Tierbestände sind noch nicht notwendig. 2 Mt 1 Mt Akt. Neue Meldungen ASP BT Afrikanische Schweinepest (ASP): Situation in Tschechien, Polen, den baltischen Staaten, Rumänien, Ukraine und Moldova. Bluetongue (BT): Neue Fälle in Frankreich (BTV-8). - - TB HPAI/LPAI Hochpathogene aviäre Influenza (HPAI): H5N6 bei Hausgeflügel in Deutschland, den Niederlanden und Schweden, bei Wildvögeln in Grossbritannien, Irland, den Niederlanden, Schweden und Dänemark, H5N8 bei Hausgeflügel in Italien und Bulgarien. Niedrigpathogene aviäre Influenza (LPAI): in Frankreich und der Schweiz. Tuberkulose (TB): Neue Fälle in Österreich, Deutschland und Frankreich. Kurzmeldungen und Aktualisierung der Meldungen vom Radar Bulletin Februar 2018 Kleiner Beutenkäfer Kleiner Beutenkäfer: Keine neuen Fälle in Italien. MKS Maul- und Klauenseuche (MKS): Neue Fälle in der Türkei. LSD - - CWD Lumpy skin disease (LSD): Keine neuen Fälle. Chronic Wasting Disease (CWD): Erster Fall in Finnland, Situation in Norwegen. Ausschlussuntersuchungen auf hochansteckende Tierseuchen in der Schweiz 1/10

2 Krankheit Afrikanische Schweinepest (ASP) Tschechien, Polen, Baltische Staaten (Estland, Lettland und Litauen), Rumänien, Ukraine und Moldova Seit dem Radar Bulletin Februar 2018 wurden aus den EU-Mitgliedstaaten zwei weitere ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen gemeldet, die Ukraine meldete fünf, Moldova einen Ausbruch. Bei Wildschweinen wurden aus den baltischen Staaten, Tschechien, Polen und der Ukraine in diesem Zeitraum 523 ASP-Fälle mit insgesamt betroffenen Tieren gemeldet. Abbildung ASP_1: Situation Seit 1. März 2018 im ADNS gemeldete ASP-Fälle bei Wild- und Hausschweinen (Stand ). Die Karte zeigt die in den Durchführungsbeschlüssen 2014/709/EU (letzte Änderung 2018/263/EU) geregelten Gebiete. Situation bei Hausschweinen In Polen wurde die ASP in einem größeren Mastbetrieb (640 Tiere) des Landkreises Parczewski nachgewiesen. Rumänien meldete einen ASP-Ausbruch in einer Kleinsthaltung (3 Mastschweine) in der Nähe von Satu-Mare. Die Tierhaltung liegt 4 km enfernt von zwei rumänischen Ausbrüchen in Kleinsthaltungen im Januar 2018 sowie den Grenzen zu Ungarn bzw. der Ukraine. Die Ukraine meldete insgesamt fünf Ausbrüche, davon drei in Kleinsthaltungen (2,10 und 12 Tiere) und einen Ausbruch in einem Großbetrieb (über Tiere). Zudem wurde bei zwei am Rande einer Ortschaft tot aufgefundenen Hausschweinen ASP nachgewiesen. Im Südosten Moldovas (Distrikt Causeni) kam es zu einem Ausbruch in einer Kleinsthaltung (8 Tiere), für den ein illegales Verfüttern von Schweinefleischabfällen verantwortlich gemacht wird. Situation bei Wildschweinen Die Anzahl der ASP-Meldungen bei Wildschweinen stieg von 354 (716 Individuen) im Februar 2018 auf 523 Fälle (1 128 Individuen). Im Berichtszeitraum wurden folgende Meldungen (in Klammern die Anzahl betroffener Wildschweine) an ADNS übermittelt: Polen 302 (646); Tschechien 1 (1); Litauen 140 (364); Lettland 51 (74); Estland 26 (33); Ukraine 3 (10). Der ASP-Nachweis in Tschechien erfolgte bei einem stark verwesten Kadaver eines Frischlings, der etwa 1 km südlich des eingezäunten 58 km² großen Kerngebiets in der Region Zlín aufgefundenen wurde. 2/10

3 In Tschechien konnte bisher die Ausbreitung von ASP begrenzt werden. In Polen zeigt sich eine starke Zunahme der ASP-Fälle bei Wildschweinen, welche sich dadurch erklären lässt, dass aufgrund der Ausbreitung nach Warschau und der Grenze zu Kaliningrad ein grösseres Gebiet betroffen ist. Kommentar Im Rahmen des durch die EFSA finanzierten ENETWILD-Projektes wurde ein Fragebogen zur Erhebung von standardisierten Informationen über die geographische Verbreitung und die Menge der Wildschweine in Europa entwickelt. Wissen über die Wildschweinpopulation ist essentiell für die Risikoabschätzungen zu ASP und die Planung von Kontrollmassnahmen. Fälle von offensichtlich illegalen Entsorgungen infizierter Hausschweinkadaver in der Ukraine bedeuten eine zusätzliche Gefahr für die Seuchenverbreitung, da die Kadaver eine Infektionsquelle darstellen. Eine Zuordnung zu den betroffenen Herkunftshaltungen und das Nachverfolgen der Infektionsketten ist extrem schwierig. Ein Ausbruch von ASP in der Schweiz hätte verheerende Folgen für die Tiergesundheit und den Handel. Präventive Massnahmen sind deshalb sehr wichtig, um die Gefahr einer Einschleppung zu verringern. Folgen für die Schweiz Quellen / Links Gegenwärtig geht für die Schweiz die grösste Gefahr von viruskontaminiertem Schweine- oder Wildschweinefleisch bzw. deren Erzeugnissen (Schinken, Salami, usw.) aus ASP-betroffenen Ländern aus. Durch den sorglosen Umgang mit diesen Produkten kann das Virus in Schweinehaltungen oder in die Wildschweinpopulation geraten. Genauso bergen Jagdreisen in die betroffenen Länder das Risiko, dass mit kontaminierten Jagdgeräten, Stiefeln, Kleidern und Jagdtrophäen etc. infektiöses Virus in die Schweiz eingeschleppt werden könnte. Das BLV hat einen Informationsflyer und Faltblätter mit den wichtigsten Verhaltensregeln zu ASP in verschiedenen Sprachen veröffentlicht. Diese wurden auch als Poster und Faltblätter an die wichtigsten Grenzstellen der Schweiz verteilt. Um eine Einschleppung von ASP bei Wildschweinen in die Schweiz möglichst früh zu erkennen, hat das BLV ein nationales Früherkennungsprogramm gestartet. Jäger und Wildhüter sind aufgefordert, jedes tot aufgefundene Wildschwein sowie Abschüsse von kranken Tieren und Unfallwild dem zuständigen kantonalen Veterinäramt zu melden und die Wildschweinkadaver nach deren Anweisungen auf ASP untersuchen zu lassen. Informationen zum nationalen Früherkennungsprogramm findet man auf der Website BLV. Zur Stärkung der Prävention sind Tierhalter aufgefordert, die nötigen Hygienemassnahmen auf ihrem Schweinebetrieb zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren. Bestandestierärzte haben die Möglichkeit, Schweinebetriebe mit unklaren Gesundheitsproblemen durch Ausschlussuntersuchungen auf ASP abzuklären. Seit dem Radar Bulletin Februar 2018 wurden auf fünf Betrieben Ausschlussuntersuchungen auf ASP durchgeführt. In der EU legt der Durchführungsbeschluss 2014/709/EU (letzte Änderung Durchführungsbeschluss (EU) 2018/478) die in den baltischen Staaten, Polen und Sardinien geltenden Gebiete mit erhöhtem Risiko einer Verschleppung der Seuche (Teile I-IV) fest. Die in Rumänien geltenden Schutz- und Überwachungszonen sind im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/419 festgelegt. Für die Schweiz gilt die Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der afrikanischen Schweinepest aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union. OIE, Empres-i, ADNS, PAFF Committee, EU-Kommission, moldpres Für weitere Informationen siehe BLV und FLI. Qualitative Risikobewertung des FLI (Stand 12. Juli 2017) 3/10

4 Krankheit Bluetongue (BT) Frankreich (BTV-8) Frankreich meldete im März 2018 insgesamt 10 Fälle von BTV-8. Die Fälle sind vorwiegend in östlich gelegenen Departementen aufgetreten. Es wurden keine weiteren BTV-4 Fälle gemeldet. Situation Abbildung BT_1: Vom 1. Januar bis 20. März 2018 in ADNS gemeldete BT-Ausbrüche sowie deren 150 km-radien. Kommentar Frankreich hat am 1. Januar 2018 alle Departemente des Festlandes zur Restriktionszone für BTV-8 und -4 erklärt. Innerhalb dieser Zone unterliegt der Tierverkehr keinen Beschränkungen in Bezug auf die beiden Serotypen, und die Impfung ist freiwillig.die Gründe für den Rückgang der Meldungen in den letzten Monaten sind nicht dokumentiert. Es wird damit gerechnet, dass in der Vektorsaison 2018 wieder vermehrt neue Fälle auftreten können. Aufgrund der zwei im Rahmen des jährlichen Überwachungsprogrammes festgestellten BTV-8-positiven Rinder hat die Schweiz ab dem 10. November 2017 eine nationale und auch für das Fürstentum Liechtenstein geltende Blauzungen-Zone für den Serotyp 8 errichtet (vgl. Radar Bulletin Oktober 2017). Innerhalb dieser Zone unterliegt der Tierverkehr keinen Beschränkungen aufgrund von BTV-8. Für die aktuelle BTV-Situation in der Schweiz wird auf die Kommunikation im Rahmen des Ereignismanagements des BLV verwiesen. Folgen für die Schweiz Präventiv können Rinder und Schafe gegen BTV-8- und -4 geimpft werden. Die Impfung ist freiwillig und kann durch den Bestandestierarzt durchgeführt werden. Die spezifischen Anforderungen an die Sömmerung im Ausland, auch im Zusammenhang mit BT, sind in den kantonalen Sömmerungsvorschriften für den Grenzweidegang enthalten. Für den Export von Tieren gelten die Bestimmungen und Anforderungen gemäss Verordnung (EG) 1266/2007. Für die weitere Einschätzung und Überwachung der BTV-8 und -4-Situation ist das Erkennen von klinischen Verdachtsfällen von grosser Bedeutung. Deshalb ist eine erhöhte Aufmerksamkeit bei Tierhaltenden und der Tierärzteschaft angezeigt, um mögliche Verdachtsfälle rasch diagnostisch abzuklären. Stellen Tierhalter verdächtige Symptome fest (Fieber, Entzündung der Schleimhäute, Ulzerationen und Nekrose von Haut und Maulschleimhaut, an Lippen, Nase, Zitzen und Euter, Ödeme im Kopfbereich und an den Gliedmassen sowie respiratorische Symptome), ist umgehend der Bestandstierarzt zu kontaktieren, welcher die Probenahme veranlasst. Quellen / Links ADNS, ESA Für weitere Informationen siehe BLV und FLI. Aktuelle Karte und Liste der Restriktionsgebiete der EU. 4/10

5 Krankheit Hochpathogene aviäre Influenza (HPAI) H5N6 bei Hausgeflügel in Deutschland, den Niederlanden und Schweden sowie bei Wildvögeln in Großbritannien, Irland, den Niederlanden, Schweden und Dänemark, H5N8 bei Hausgeflügel in Italien und Bulgarien Niedrigpathogene aviäre Influenza (LPAI) beim Hausgeflügel in Frankreich und der Schweiz Seit dem Radar Bulletin Februar 2018 wurde HPAI in fünf Ländern beim Hausgeflügel und in fünf Ländern bei Wildvögeln nachgewiesen. Situation Abbildung AI_1: In ADNS vom bis gemeldete HPAI-Ausbrüche bei Geflügel und Fälle bei Wildvögeln. HPAI Hausgeflügel H5N6 In Deutschland wurde H5N6 in einer kleinen Mischhaltung (73 Tiere; Hühner, Puten, Enten, Gänse) auf der im nordfriesischen Wattenmeer gelegenen Hallig Süderoog nachgewiesen. Die Insel ist ein Vogelschutzgebiet. In den Niederlanden kam es zu zwei Ausbrüchen des Subtyps H5N6. In der Provinz Groningen wurde Ende Februar 2018 ein Ausbruch in einem großen Elterntierbestand für Masthühner (über Tiere) bestätigt. Ein weiterer Ausbruch folgte Mitte März 2018 in einem großen Mastentenbestand ( Tiere) der Provinz Overijssel, der schon 2014 und 2016 von HPAI betroffen war. In Schweden wurde H5N6 in einer Hobbyhaltung (105 Tiere, verschiedenste Geflügelspezies) nachgewiesen. Hausgeflügel H5N8 In Italien (Lombardei) kam es zu drei Ausbrüchen mit Nachweis von H5N8. Betroffen waren Anfang März 2018 zunächst zwei große Legehennenbetriebe ( bzw Tiere) in den Provinzen Bergamo bzw. Brescia, die demselben Unternehmensverbund angehören. Ein im Sperrbezirk (3 km-radius) des Ausbruchs in Bergamo gelegener großer Putenmastbetrieb ( Tiere) zeigte eine erhöhte Mortalität und wurde mit positivem Ergebnis beprobt. Die Ausbrüche befinden sich in räumlicher Nähe zu den letzten H5N8 Nachweisen von Oktober bis Dezember Bulgarien meldete Anfang März 2018 einen H5N8 Ausbruch in einer großen Legehennenhaltung ( Tiere) im Verwaltungsbereich (Oblast) Dobritsch am Schwarzen Meer. Wildvögel H5N6 In Großbritannien wurde in England an fünf Orten und in Wales an einem Ort H5N6 bei tot aufgefundenen Wildvögeln nachgewiesen. Betroffen waren in England Höckerschwäne, Graugänse, Wildfasane, Bussarde und ein Habicht sowie in Wales ein weiterer Bussard. 5/10

6 In Irland wurde H5N6 bei einem Bussard und einem Seeadler nachgewiesen. Beide Tiere wurden an demselben See (Lough Derg) tot aufgefunden; von dort wurde schon im Januar 2018 ein verendeter Seeadler mit H5N6 Nachweis gemeldet. An diesem See sammeln sich im Winter viele Wasservögel. In Dänemark wurde im Westen der Hauptinsel Seeland ein Seeadler tot aufgefunden, für den eine Infektion mit H5N6 bestätigt wurde. In den Niederlanden wurde H5N6 bei einer Bergente nachgewiesen, im Süden Schwedens bei einem Bussard. LPAI Seit dem Radar Bulletin Februar 2018 meldete Frankreich zehn weitere Ausbrüche von LPAI H5 erneut jeweils in Entenhaltungen, die überwiegend (9 Ausbrüche) im Rahmen der aktiven Routineüberwachung erkannt wurden. Bei zwei Stämmen handelt es sich um H5N2, bei drei Stämmen um H5N3 - die weiteren wurden nicht abschließend typisiert. Ein Ausbruch wurde im Rahmen der Untersuchungen in der 1 km Überwachungszone eines vorherigen Ausbruchs erkannt. In der Schweiz wurde im März 2018 bei einem Schwan aus Schaffhausen ein LPAI Virus H10N3 nachgewiesen. In Europa ist seit November 2017 HPAI H5N6 vorherrschend, und für den Berichtszeitraum erfolgten wieder zahlreiche Meldungen aus dem Wildvogelbereich und vier Nachweise beim Hausgeflügel (Deutschland, Niederlande, Schweden). Die häufigen Nachweise bei Greifvögeln, in letzter Zeit auch Seeadlern, erklären sich generell aus ihrer Position am Ende der Nahrungskette und speziell in den Wintermonaten auch aus der größeren Bedeutung von Wasservögeln und Aas im Nahrungsspektrum. Kommentar In Europa wurde beim Hausgeflügel seit Dezember 2017 erstmals wieder HPAI H5N8 nachgewiesen. In der geflügeldichten und gewässerreichen italienischen Region Lombardei kam es nach der H5N8-Ausbruchswelle bis Ende 2017 zu weiteren Ausbrüchen, ein Ausbruch wurde auch aus Bulgarien berichtet. Entsprechende Nachweise bei Wildvögeln fehlen aber im Berichtszeitraum aus diesen Regionen bzw. generell aus Europa. Die in Europa überwinternden Zugvögel beginnen derzeit mit dem Rückzug in ihre nördlichen Brutgebiete. Damit reduziert sich die Dichte dieser Vogelarten, deren Herbstzug jeweils vom Norden her als Hauptquelle des Eintrags der Aviären Influenza über Wildvögel in die EU und die Schweiz erachtet wird. Zugleich kehren aktuell Vögel aus dem Süden nach Europa zurück. Es besteht jedoch insgesamt ein erhöhtes Eintragsrisiko für Geflügelhaltungen aus dem Wildvogelbereich. Die aktive Überwachung von LPAI Viren beim Nutzgeflügel zielt auf das Erkennen von Infektionen mit den Subtypen H5 und H7 ab. Diese können zu hochpathogenen Viren mutieren und Nutzgeflügelbetriebe bedrohen. Der Nachweis von anderen Subtypen (z. B. H10) bei Wildvögeln ist nicht besorgniserregend. Die Untersuchung von toten und kranken Wildwasservögeln ist von zentraler Bedeutung für die Früherkennung von Viruseinträgen. Die Bevölkerung wird gebeten, kranke oder tot aufgefundene Wildvögel dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Eine aktuelle Zusammenstellung der in der Schweiz seit anfangs 2018 untersuchten Wildvögel ist auf der Internetseite des BLV zu finden. Folgen für die Schweiz Es ist wichtig, dass Geflügelhalter ein hohes Biosicherheitsniveau in allen Geflügelhaltungen umsetzen bzw. aufrechterhalten (siehe Dokument mit Beispiel einer Hygieneschleuse im Stallvorraum). Erste klinische Anzeichen einer AI-Infektion sind häufig unspezifisch und können in allen Altersklassen und Arten von Geflügel auftreten. Bei den folgenden Symptomen sind umgehend labordiagnostische Untersuchungen angezeigt: Teilnahmslosigkeit, Appetitlosigkeit, Durchfall, geringere Legeleistung, Störungen des zentralen Nervensystems und erhöhte Sterblichkeit. Bei unklaren Gesundheitsproblemen ohne genügende Hinweise auf einen Verdachtsfall wird die Durchführung von Ausschlussuntersuchungen empfohlen. Seit dem Radar Bulletin Februar 2018 wurden keine Ausschlussuntersuchungen auf AI durchgeführt. In der EU regelt der Durchführungsbeschluss (EU) 2017/247 (letzte Änderung 2018/418) die Schutz- und Überwachungszonen in den betroffenen Mitgliedstaaten. Für die Schweiz gilt die Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Quellen / Links PAFF, EFSA, ADNS, IZSV, FAO, WHO Für weitere Informationen siehe BLV und FLI, FLI: Risikobewertung des FLI vom 8. November /10

7 Krankheit Tuberkulose (TB) Österreich, Deutschland und Frankreich Situation Im Rahmen des Untersuchungsprogramms für Sömmerungstiere meldete Österreich im März 2018 zwei Fälle von TB (Mycobacterium caprae) in Rinderbetrieben im Vorarlberg. Im Vergleich zum Vorjahr wurden weniger Rinderbetriebe positiv erkannt (2017: 5 Fälle in Vorarlberg, 3 Fälle in Tirol). Im Überwachungsprogramm für das Rotwild ist im Vorarlberg auch eine rückläufige Tendenz von positiven Tieren erkennbar. In Tirol wurden in der Jagdsaison 2017/18 im Bezirk Landeck das erste Mal 4 Fälle von TB im Rotwild diagnostiziert. Im Tierseuchenmeldesystem (TSIS) von Deutschland wurden 2018 vier Fälle von TB auf Rinderbetrieben im Allgäu gemeldet. Ob diese Fälle mit der Sömmerung in Gebieten mit TB bei Hirschen in Zusammenhang stehen, ist nicht bekannt. Frankreich meldete seit Beginn Fälle von TB (Mycobacterium bovis) in Rinderbetrieben. In der Region Nouvelle-Aquitaine im Südwesten waren es 30 Fälle und je ein Fall in der Normandie und in Korsika. Kommentar Folgen für die Schweiz Quellen / Links In Vorarlberg, in Tirol und in Bayern gilt das Rotwild als Hauptquelle der TB (M. caprae). Die Nutzung desselben Lebensraumes von Hirschen und Rindern auf Sömmerungsweiden wird als hauptsächliche Ursache für die TB-Fälle bei Rindern in diesen Regionen gesehen. Frankreich ist seit 2001 anerkannt frei von TB beim Rind. Mit der landesweiten Überwachung werden jedoch jedes Jahr immer noch knapp 100 TB Fälle in Rinderbetrieben erkannt. Die Konzentration und stetige Zunahme der Fälle im Südwesten bedroht die Aufrechterhaltung des Freiheitsstatus Frankreichs von TB und die endgültige Ausrottung der Krankheit. Für die Schweiz besteht eine konkrete Einschleppungsgefahr von TB im Zusammenhang mit den Sömmerungen in Österreich, bei Importen empfänglicher Tierarten aus allen betroffenen Ländern sowie über die Rotwildpopulation, die von Vorarlberg in die Schweiz wandern kann. Deutschland, Liechtenstein, Österreich und die Schweiz wollen bei der Überwachung und Bekämpfung der Tuberkulose beim Rotwild im Alpenraum enger zusammenarbeiten. Vertreterinnen und Vertreter der vier Länder haben am 7. März 2018 in Salzburg eine gemeinsame Erklärung unterschrieben. Ziel ist es, die Ansteckung von Menschen und Nutztieren zu verhindern Seit 2013 intensivieren die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein die TB-Überwachung sowohl bei den Rindern als auch in der Wildtierpopulation ( Lymphknoten-Monitoring LyMON und Tuberkulose-Überwachung beim Wild). Bis heute wurden keine befallenen Wildtiere oder Rinderbetriebe diagnostiziert. ADNS, ALT, TSIS Für weitere Informationen siehe BLV. 7/10

8 Kurzmeldungen und aktualisierte Meldungen vom Radar Bulletin Februar 2018 Kleiner Beutenkäfer (Aethina tumida) Maul- und Klauenseuche (MKS) Lumpy Skin Disease (LSD) Die Situation bezüglich des Kleinen Beutenkäfers in Italien ist seit dem Radar Bulletin Februar 2018 unverändert. Weitere Informationen siehe Radar Bulletin Dezember 2017 / Januar Die Türkei meldete in ADNS seit Jahresbeginn 145 Fälle von MKS. Die Ausbrüche verteilen sich über den ganzen Staat ausser dem europäischen Teil der Türkei (Ostthrakien). Ostthrakien untersteht einem intensiven Impf- und Überwachungsprogramm, welches die Gefahr der Einschleppung von MKS nach Europa verkleinern soll. Die Gefahrenlage für die Schweiz ist unverändert, es besteht weiterhin ein bedeutendes Risiko einer Einschleppung aus Nordafrika und der Türkei. Die Reisehinweise und die Fachinformation des BLV sind weiterhin zu beachten. Seit dem Radar Bulletin Februar 2018 wurden auf einem Betrieb Ausschlussuntersuchungen auf MKS durchgeführt. Die Situation bezüglich LSD ist in Südosteuropa und in der Türkei seit dem Radar Bulletin Februar 2018 unverändert. Die Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung von LSD aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzt nach wie vor Gültigkeit. Für weitere Informationen siehe BLV. Chronic Wasting Disease (CWD) CWD ist eine ansteckende letale Prionenkrankheit (transmissible spongiforme Enzephalopathie) bei Hirschartigen (Cerviden). Finnland meldete am 8. März 2018 den ersten Fall von CWD. Der Fall betraf einen 15-jährigen natürlich gestorbenen Elch (Alces alces) in Kuhmo, in der Nähe der russischen Grenze. Die Laboruntersuchung wurde vom EU-Referenzlabor bestätigt und stellt den ersten Fall in der EU dar. In Norwegen wurden seit 2016 ins gesamt 22 Fälle von CWD festgestellt. Anfang 2018 wurde in Nordeuropa die aktive Überwachung ausgeweitet und intensiviert. Für die Einfuhr in die Schweiz gilt die Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Chronisch auszehrenden Krankheit (Chronic wasting disease) aus Norwegen, Schweden und Finnland. 8/10

9 Ausschlussuntersuchungen auf hochansteckende Tierseuchen in der Schweiz Eine Zusammenstellung der Ergebnisse der durchgeführten Ausschlussuntersuchungen auf die hochansteckenden Tierseuchen Afrikanische und Klassische Schweinepest (ASP bzw. KSP), Maul- und Klauenseuche (MKS) und Aviäre Influenza (AI). Weitere Informationen zu den Ausschlussuntersuchungen finden Sie auf der BLV-Webseite: ASP, KSP, MKS, AI und ND. Abbildung AUS_1: Geographische Verteilung der Betriebe, von welchen im Zeitraum 1. Januar März 2018 Proben für Ausschlussuntersuchungen eingesandt wurden. Tabelle AUS_1: Ergebnisse der durchgeführten Ausschlussuntersuchungen seit dem Radar Bulletin Februar Im Rahmen des Programms PathoPig durchgeführte Ausschlussuntersuchungen werden in der Spalte Einsender entsprechend gekennzeichnet. Kanton Tierseuche Datum Probenahme Einsender Tierart Anzahl Tiere Ergebnis JU KSP PathoPig Schwein 3 negativ JU ASP/KSP PathoPig Schwein 1 negativ LU KSP PathoPig Schwein 1 negativ LU KSP PathoPig Schwein 1 negativ LU KSP PathoPig Schwein 2 negativ ZH MKS Tierarzt Rind 4 negativ AR ASP/KSP Tierarzt Schwein 2 negativ BL ASP/KSP Labor Schwein 1 negativ LU KSP PathoPig Schwein 1 negativ ZG KSP PathoPig Schwein 3 negativ LU KSP PathoPig Schwein 1 negativ 9/10

10 Kanton Tierseuche Datum Probenahme Einsender Tierart Anzahl Tiere Ergebnis SG ASP/KSP Labor Schwein 1 negativ ZH ASP/KSP Labor Schwein 8 negativ ZH ASP/KSP Tierarzt Schwein 1 negativ FR KSP PathoPig Schwein 2 negativ BE KSP PathoPig Schwein 2 negativ BE KSP PathoPig Schwein 1 negativ Redaktionelle Mitteilungen Das Radar Bulletin wird vom BLV in Zusammenarbeit mit dem Friedrich-Loeffler Institut (FLI) erstellt. Das Radar Bulletin erscheint in der Schweiz und in Deutschland in zwei unterschiedlichen Ausgaben. Die Beurteilungen der Risiken durch die Tierseuchenereignisse und die Folgen werden länderspezifisch dargestellt. Das BLV und FLI tragen jeweils die redaktionelle Gesamtverantwortung für die Ausgabe des Radar Bulletins ihres Landes. Bei der hier vorliegenden Version handelt es sich um die Schweizer Ausgabe. Die im Radar Bulletin verwendeten Länderbezeichnungen entsprechen den Kurzformen der Staatenbezeichnungen gemäss der Liste des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Frühere Ausgaben des Radar Bulletins können auf der BLV-Webseite unter folgendem Link nachgelesen werden: BLV - Radar Bulletin. Möchten Sie künftig benachrichtigt werden, wenn das Radar Bulletin erscheint? Hier können Sie sich für den elektronischen Newsletter Nutztiere des BLV anmelden. Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne unter radar@blv.admin.ch zur Verfügung. 10/10

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