Kurzfassung des Detailberichts. Empfehlungen an den Regierungsrat des Kantons Thurgau

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1 Version 1.7, 4. September 2018 (Ergänzung aufgrund des Regierungsseminars vom 4. September 2018 mit dem Hinweis auf Seite 13) Kurzfassung des Detailberichts Empfehlungen an den Regierungsrat des Kantons Thurgau erarbeitet vom GIS Verbund Thurgau gestützt auf RRB Nr. 264 vom 28. März 2017 am vom Steuerungsausschuss im Einvernehmen mit dem Vorstand GIV zuhanden Regierungsrat freigegeben GIS Verbund Thurgau Geschäftsstelle GIV Promenadenstrasse Frauenfeld 058 /

2 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen Auftrag Ziele Vorgehen und Ergebnisse Begriffe und Grundlagen 4 2 Empfehlungen GIV = Anträge an den Regierungsrat Braucht es sowohl Gemeinde-GIS, als auch ein Kantons-GIS? Meldewesen Elektronische Signatur Nutzungsplanung (Rahmen- und Sondernutzung, Natur- und Kulturobjekte) Leitungskataster (LK) Amtliche Vermessung Datenmodelle Grund- und Trinkwasser 17 A. Abkürzungen, Begriffe, Referenzierte Dokumente 18 A.1. Abkürzungen 18 A.2. Begriffe 19 A.3. Referenzierte Dokumente 20 B. Anhänge 21 B.1. Gemeindespezifische Applikationen von WebGIS Thurgau 21 B.2. Pauschalen für die AV-Administration 22 B.3. Projektmitarbeiter 24 Beilagen Beilage 1 Beilage 2 Detailbericht Auswertung der Konsultation Empfehlungen zur Optimierung der Zusammenarbeit im Bereich Geoinformation 2

3 1 Grundlagen 1.1 Auftrag Mit Regierungsratsbeschluss vom 28. März 2017 wurde dem GIS Verbund Thurgau (GIV) der Auftrag erteilt, die Zusammenarbeit im Bereich der Geoinformation zwischen Kanton, Gemeinden und Privatwirtschaft zu überprüfen und Empfehlungen zur Optimierung der Zusammenarbeit in Form eines Berichtes dem Regierungsrat bis am 31. August 2018 abzuliefern. Die vorgesehenen Gesetzesanpassungen sollen anfangs 2019 dem Grossen Rat vorgelegt werden können, damit die für die Umsetzung der Empfehlungen notwendigen Rechtsgrundlagen ab dem Jahr 2020 bereit stehen. 1.2 Ziele Die Verbesserungen insgesamt sollen konkrete Einsparungen, beziehungsweise Effektivitätssteigerungen ermöglichen, sowohl innerhalb der Kantonalen Verwaltung, als auch bei den Politischen Gemeinden. Die Klärung der generellen Themen soll dem Kanton Thurgau im Bereich Geoinformation für die nächsten 5-10 Jahre Stabilität und Perspektive geben. Die Stärkung der digitalen Prozesse im Sinne von digital first soll den Kanton im Bereich Geoinformation egov-fit machen. Der nutzbringende Einsatz neuer Möglichkeiten (elektronische Signatur, ech- Standards im Meldewesen, ) soll den Kanton Thurgau im interkantonalen Vergleich in einer Spitzenposition halten. Die Modernisierung und Präzisierung der Prozessabläufe soll die Datenqualität und somit die Rechtssicherheit erhöhen sowie die Durchlaufzeiten verkürzen. 1.3 Vorgehen und Ergebnisse Der Bereich der Geoinformation umfasst sowohl generelle, organisatorische Aspekte, als auch fachspezifische Sachverhalte. Jedes Thema muss separat, jedoch mit Blick auf das Ganze, betrachtet werden. Erkenntnisse zu den einzelnen Themen wurden aus Diskussionen und Abklärungen verschiedener Arbeitsgruppen zusammengetragen. Die Tiefe der Ausarbeitung variiert dabei mit der Komplexität der unterschiedlichen Themen. - Betreffend Kataster der belasteten Standorte und GIV-Organisation konnten die möglichen Verbesserungen bereits realisiert werden. Es sind keine Anträge hängig und keine Rechtsnormen anzupassen. - Das Thema Wald wird auf Wunsch des Forstamtes ausserhalb des Projektes Geo2020 weiterbearbeitet. Das Thema Gewässerräume musste infolge fehlender Grundlagen des Bundes zurückgestellt werden. - In einigen Themen bestehen bereits (durch Nicht-Juristen) ausformulierte Vorschläge, wie die Rechtsnormen gegebenenfalls anzupassen seien. In anderen Themen konnte klar festgestellt werden, dass Gesetze und Verordnungen anzupassen sein werden (Fachgesetze, Geoinformationsgesetz), die Vorschläge dazu sind teilweise vorhanden, teilweise noch in einem Präzisierungsprozess. In diesem Bericht werden nur noch jene Themen behandelt, zu welchen Entscheide auf Stufe Regierungsrat / Grosser Rat zu fällen sind. Empfehlungen zur Optimierung der Zusammenarbeit im Bereich Geoinformation 3

4 Um die Ergebnisse der Arbeitsgruppen breiter abzustützen, wurde im Frühling 2018 zu den einzelnen Handlungsfeldern eine Konsultation bei allen GIV-Mitgliedern und den direkt betroffenen kantonalen Ämtern durchgeführt. Von 120 Adressaten haben 80 (davon 64 Politische Gemeinden) die Fragen beantwortet. Die Ergebnisse dürfen somit als aussagekräftig bewertet werden. Nur eine Frage konnte in der Konsultation mit je rund 45% Zustimmung / Ablehnung nicht geklärt werden. Alle anderen Fragen führten erfreulicherweise zu sehr deutlichen Rückmeldungen (Beilage). 1.4 Begriffe und Grundlagen Im vorliegenden Dokument werden diverse Abkürzungen und Fachbegriffe der Geoinformation häufig verwendet. Um eine einheitliche Grundlage zu schaffen und Missverständnisse auf Grund von unterschiedlichen Vorstellungen eines Begriffs zu vermeiden, werden Abkürzungen und Begriffe, deren Verständnis für die Lektüre des vorliegenden Dokuments Voraussetzung sind, im Anhang A erläutert. Empfehlungen zur Optimierung der Zusammenarbeit im Bereich Geoinformation 4

5 2 Empfehlungen GIV = Anträge an den Regierungsrat 2.1 Braucht es sowohl Gemeinde-GIS, als auch ein Kantons-GIS? (Beilage 1, Detailbericht => Kapitel 3.1) Antrag 1 Die Variante 1 (= Status quo mit Optimierungen) sei weiterzuverfolgen. Dazu sei der nachstehende Detailantrag durch die zuständigen Stellen (Beilage 1, Kapitel 5) aufzugreifen und im Sinne dieses Berichtes umzusetzen. Detailantrag 1.1 Es seien die konkreten Massnahmen (Beilage 1, Kapitel 3.1.6) zur Optimierung zu erarbeiten. Die Stärken der Variante 1 sind möglichst gut zu fördern, die Schwächen der Variante 1 sind möglichst zu vermindern und die Risiken der Ist-Situation sind möglichst aufzufangen und die Chancen soweit möglich zu realisieren. Konsultation, Frage 3: Stimmen Sie der Empfehlung der Arbeitsgruppe zu, beim Thema GIS- Organisation den Status quo mit laufenden Optimierungen beizubehalten? Zustimmung 91 % unbestimmt 4 % Ablehnung 5 % Kommentare 12 Nutzen Die Betriebskosten werden tief gehalten. Die bei den anderen Varianten zu erwartenden hohen Umstellungskosten und Umstellungsrisiken (bei fraglichem Mehrwert) werden vermieden. Den unterschiedlichen Anforderungen der zwei föderalen Stufen sowie der grossen und kleinen Gemeinden kann optimal Rechnung getragen werden. Der Wettbewerb (wenn auch im Thurgau zurzeit nicht sehr ausgeprägt) bleibt erhalten und wird gefördert. Die Investitionen der GIS-Anbieter sind nachhaltig geschützt, was die künftige Innovationsbereitschaft fördert. Empfehlungen zur Optimierung der Zusammenarbeit im Bereich Geoinformation 5

6 2.2 Meldewesen (Beilage 1, Detailbericht => Kapitel 3.2) Antrag 2 Das Meldewesen zwischen den verschiedenen Partnern im Bereich Geoinformation sei gestützt auf die einschlägigen ech-standards umzustellen. Dazu seien die nachstehenden Detailanträge durch die zuständigen Stellen (Beilage 1, Kapitel 5) aufzugreifen und im Sinne dieses Berichtes umzusetzen. Detailanträge 2.1 Es sei ein Grundsatz rechtlich festzusetzen, wonach der Datenaustausch zwischen Gemeinden, Kanton, Bund und deren mandatierten Stellen möglichst nach anerkannten Standards (ech, egov) einzurichten sei. 2.2 Es sei eine geeignete Stelle zu legitimieren, die Einführung eines standardisierten Meldewesens innerhalb eines definierten Zeitraums anzuordnen. Die betroffenen Stellen seien dazu vorgängig anzuhören. 2.3 Es sei zu prüfen, ob die obgenannte Legitimation als Generalklausel ins kantonale Geoinformationsgesetz (GeoIG) aufgenommen werden kann, oder ob dazu in jedem betroffenen Fachgesetz spezifische Regelungen notwendig sind. 2.4 Es sei eine Rechtsgrundlage zu schaffen, welche die Aufgaben der Koordinationsstelle Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) regelt und ihr die notwendigen Befugnisse gegenüber den Gemeinden erteilt. Konsultation, Frage 1: Soll der Kanton Thurgau (Kanton und Gemeinden gemeinsam) die Vorbereitung zur Digitalisierung der Verwaltung weiter vorantreiben? (Das aktuell laufende Projekt betrachtet dazu ausschliesslich die Aspekte der Geoinformation.) Zustimmung 94 % unbestimmt 2 % Ablehnung 4 % Kommentare 7 Konsultation, Frage 2: Sollen die Datenflüsse durchgängig digital eingerichtet werden? Zustimmung 92 % unbestimmt 4 % Ablehnung 4 % Kommentare 7 Konsultation, Frage 4: Soll ein Konzept zur Einführung eines standardisierten Meldewesens (ech / egov-konform) erarbeitet werden? Zustimmung 88 % unbestimmt 6 % Ablehnung 6 % Kommentare 10 Nutzen Die Nutzung von ech-standards erlaubt den Einsatz weit verbreiteter (und deshalb preiswerter) Datenaustausch-Schnittstellen. Einige ech-schnittstellen werden in naher Zukunft durch den Bund (Bundesamt für Statistik, swisstopo) verbindlich vorgeschrieben. Eine proaktive, konzertierte Umsetzung hilft, die einmaligen und wiederkehrenden Kosten tief zu halten. Empfehlungen zur Optimierung der Zusammenarbeit im Bereich Geoinformation 6

7 Der Grundsatz, dass jede Information nur einmal erhoben, dann aber von vielen (berechtigten) Stellen genutzt werden soll, setzt klare Spielregeln und Definitionen voraus, welche mit den vorgesehenen Standards gegeben sind. Weitere Kunden können über die schweizweit standardisierten Schnittstellen ohne nennenswerten Aufwand angeschlossen und beliefert werden. Die vom GWR betroffenen Stellen sollen namentlich bei den vom Bund geforderten Nachführungen und Quartalsabschlüssen durch die Koordinationsstelle unterstützt und begleitet werden, was entsprechende Einsichtsrechte und Befugnisse voraussetzt. Empfehlungen zur Optimierung der Zusammenarbeit im Bereich Geoinformation 7

8 2.3 Elektronische Signatur (Beilage 1, Detailbericht => Kapitel 3.3) Antrag 3 Damit ein medienbruchfreier Datenaustausch eingerichtet werden kann, sei der Einsatz der elektronischen Signatur zusammen mit Antrag 2 umzusetzen. Dazu seien die nachstehenden Detailanträge durch die zuständigen Stellen (Beilage 1, Kapitel 5) aufzugreifen und im Sinne dieses Berichtes umzusetzen.. Detailanträge 3.1 Absender und Empfänger entscheiden gemeinsam, ob und wann und auf welchem Sicherheitslevel für ihren Datenaustausch die elektronische Signatur eingeführt werden soll. 3.2 Ein Projektteam soll die Anforderungen an die elektronische Signatur formulieren. Das AFI sorgt für die technische Umsetzung. (Das E-ID-Gesetz des Bundes soll berücksichtigt werden.) 3.3 Es seien die Anforderungen für den sicheren elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Computern zu spezifizieren (AFI / AGI). Konsultation: Dieses Thema wurde nicht gesondert erfragt, sondern ist in den Fragen zum Meldewesen enthalten (siehe oben). In einigen Kommentaren weisen Konsultationsteilnehmer explizit auf die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Einführung der Elektronischen Signatur hin. Nutzen Erst die elektronische Signatur ermöglicht einen medienbruchfreien Datenaustausch. Mit der Gutheissung der Anträge können dafür die Voraussetzungen geschaffen werden. Die Vermeidung von Medienbrüchen reduziert Fehlerquellen und die redundante Erfassung von Informationen. Dadurch werden Kosten eingespart. Geschäftsprozesse, in deren Verlauf eine Unterschrift explizit verlangt ist, können in elektronische Form überführt werden, sobald die Grundlagen für die elektronische Signatur und die Spezifikationen für einen sicheren elektronischen Geschäftsverkehr vorliegen. Empfehlungen zur Optimierung der Zusammenarbeit im Bereich Geoinformation 8

9 2.4 Nutzungsplanung (Rahmen- und Sondernutzung, Natur- und Kulturobjekte) (Beilage 1, Detailbericht => Kapitel 4.1) Antrag 4 Für die Bereiche Nutzungsplanung (Rahmennutzung, Sondernutzung, Natur- und Kulturobjekte) seien vollständig digitale Prozesse einzuführen. Dazu seien die nachstehenden Detailanträge durch die zuständigen Stellen (Beilage 1, Kapitel 5) aufzugreifen und im Sinne dieses Berichtes umzusetzen (ausgenommen der zurückgezogene Detailantrag 4.1.8). Konsultation, Frage 1: Soll der Kanton Thurgau (Kanton und Gemeinden gemeinsam) die Vorbereitung zur Digitalisierung der Verwaltung weiter vorantreiben? (Das aktuell laufende Projekt betrachtet dazu ausschliesslich die Aspekte der Geoinformation.) Zustimmung 94 % unbestimmt 2 % Ablehnung 4 % Kommentare 7 Konsultation, Frage 2: Sollen die Datenflüsse durchgängig digital eingerichtet werden? Zustimmung 92 % unbestimmt 4 % Ablehnung 4 % Kommentare 7 Detailanträge Aufgrund der Komplexität dieses Themas muss die Gliederung in diesem Abschnitt etwas verfeinert werden. 4.1 Nutzungsplanung generell Die Rechtskraft sei vom analogen Plan auf den digitalen Datensatz zu übertragen. - Die elektronische Signatur sei einzurichten (alle Verfahrensschritte). - Der Einbezug des ÖREB-Katasters für amtliche Publikationen sei zu prüfen Es sei eine Übersicht über die Datenverwaltungs- und Datennachführungsstellen (Gemeinden bzw. Planungsbüros) zu erstellen Es sei eine Meldestelle / Meldepflicht für Datenverwaltungs- und Nachführungsstellen einzuführen, bei welcher Wechsel / Änderungen der Zuständigkeiten durch die Gemeinden zu melden sind Es sei eine institutionelle Liste von qualifizierten Büros für die Geodaten- Bearbeitung zu erstellen Es seien Varianten / verschiedene Modelle für die künftige Datenhaltung zu prüfen. Die Konsultation ergab dazu ein klares Ergebnis. Für die favorisierte Lösung sei nun die Rechtsgrundlage zu schaffen und das Pflichtenheft zu erarbeiten. Empfehlungen zur Optimierung der Zusammenarbeit im Bereich Geoinformation 9

10 Konsultation, Frage 5: Durch wen sollten die gültigen Datensätze der Nutzungsplanung (Rahmennutzung, Sondernutzung, Natur- und Kulturobjekte) verwaltet werden? - Planer 17 % - Bauamt 7 % - Datensammelstelle 55 % - unbestimmt 1 % - zentrale Stelle 20 % - Kommentare Es sei eine Geodaten-Prüfung durch ARE und AGI vor der Inkraftsetzung der Daten vorzuschreiben Es sei ein eine Geschäftskontrolle im Sinn eines Prozessmonitorings auf allen Ebenen einzurichten. Konsultation, Frage 6: Sind Sie mit der Einrichtung einer minimalen Geschäftskontrolle einverstanden? Zustimmung 76 % unbestimmt 10 % Ablehnung 14 % Kommentare (Die Software LexWork sei auch für Gemeinden / Planer zu lizenzieren. Rückzug aufgrund der Rückmeldungen aus der Konsultation) Konsultation, Frage 10: Wünschen Sie eine Ablage (Datenverwaltung) ihrer kommunalen Rechtsdokumente in einer zentral angebotenen Datenbank (z.b. LexWork)? Zustimmung 44 % unbestimmt 10 % Ablehnung 46 % Kommentare Bei Änderungen an den Datensätzen seien jeweils konsolidierte Versionen 1 der Datensätze zu erstellen und in den ÖREB-Kataster aufzunehmen. Konsultation, Frage 9: Sehen Sie in der Verwendung vollständiger Dokumente Vorteile, gegenüber der Beibehaltung des Status quo? Zustimmung 65 % unbestimmt 10 % Ablehnung 25 % Kommentare Ergänzend zu den Geodatenmodellen seien auch Darstellungsmodelle zu erstellen, insbesondere für den Zonenplan. 4.2 Rahmennutzung Es sei ein Meldewesen betreffend Mutationen der amtlichen Vermessung (AV) an die Nachführungsstellen der Nutzungsplanung einzurichten Es sei zu klären, in welchem Umfang redaktionelle Änderungen, evtl. periodische Nachführung der Zonenpläne zulässig seien (Kanzleimutationen). 1 Unter konsolidierten Datensätzen sind vollständige Datensätze zu verstehen, beispielsweise das vollständige Baureglement einer Gemeinde nach Integration der vorgesehenen Änderung. Empfehlungen zur Optimierung der Zusammenarbeit im Bereich Geoinformation 10

11 Konsultation, Frage 11: Unterstützen Sie den Vorschlag, Kanzleimutationen ohne Auflage- und Genehmigungsverfahren durchführen zu können? Zustimmung 90 % unbestimmt 9 % Ablehnung 1 % Kommentare Die Darstellung der kommunalen Zonen je Gemeinde sei im ÖREB- Kataster unterscheidbar zu machen. 4.3 Sondernutzung Es sei ein Geodatenmodell Sondernutzungspläne auszuarbeiten (eventuell Hinterlegen von georeferenzierten PDF-Dateien als Zwischenlösung) Die Verfahren seien strikt zu trennen. => Festsetzung der zur Änderung vorgesehenen Elemente in separaten Dokumenten (Bsp: Unterschutzstellung, Änderung Baulinie => 2 separate Entscheide). 4.4 Natur- und Kulturobjekte Die Verfahren zur Unterschutzstellung, beziehungsweise zur Entlassung aus dem Schutz seien zu vereinheitlichen. Konsultation, Frage 7: Sind Sie mit einer Reduktion der zulässigen Verfahren für Erlass und Änderung von Natur- und Kulturobjekten einverstanden? Zustimmung 67 % unbestimmt 9 % Ablehnung 24 % Kommentare 9 Konsultation, Frage 8: Sind Sie mit einer einheitlichen Zuweisung der Entscheid-Kompetenz (Erlass durch Gemeinden, Genehmigung durch Kanton) einverstanden? Zustimmung 67 % unbestimmt 10 % Ablehnung 23 % Kommentare Die Schutzobjekte seien ausschliesslich im ÖREB-Kataster zu verwalten. (Verweis im Hinweisinventar Bauten mittels Identifikatoren) Aufgrund des Konsultationsergebnisses wird der Antrag korrigiert: Die Schutzobjekte seien durch die Datensammelstellen zu verwalten. (Verweis im Hinweisinventar Bauten mittels Identifikatoren) Konsultation, Frage 5: Durch wen sollten die gültigen Datensätze der Nutzungsplanung (Rahmennutzung, Sondernutzung, Natur- und Kulturobjekte) verwaltet werden? - Planer 17 % - Bauamt 7 % - Datensammelstelle 55 % - unbestimmt 1 % - zentrale Stelle 20 % - Kommentare 15 Empfehlungen zur Optimierung der Zusammenarbeit im Bereich Geoinformation 11

12 4.4.3 In den Planungsinstrumenten / Vorschriften sowie im ÖREB-Kataster seien die Entscheide betreffend Nicht-Unterschutzstellungen / Schutzentlassungen einzutragen (evtl. auch ausstehende Entscheide) Der ÖREB-Kataster sei mit Verweisen auf Bundes- und Kantonsinventare zu ergänzen (Art. 12 ÖREBKV; SR ). Nutzen Organisatorisch Durch die Digitalisierung der Prozesse reduziert sich die Papierflut. Die Vereinfachung der Organisation, Reduktion der beteiligten Stellen (je nach gewählter Variante / gewähltem Modell der Datenhaltung) sowie klare Definition und vertragliche Regelung der Aufgaben hilft, Kosten zu sparen und erhöht die Übernahme von Verantwortung durch die Beteiligten. Verbesserte Übersicht über die Zuständigkeiten (Datenverwaltungs- und Datennachführungsstellen) Verbesserte Übersicht über den Stand der Planungen und nach deren Abschluss Sicherstellung der Nachführung des ÖREB-Katasters (Einführung Prozessmonitoring) Verbesserte Übersicht über die Unterschutzstellungsentscheide Rechtssicherheit Verbesserung durch rechtsverbindlichen digitalen Datensatz, Vermeidung von Medienbrüchen Der ÖREB-Kataster wird in die amtliche Publikation einbezogen. Zugriff auf konsolidierte Versionen im ÖREB-Kataster, Verbesserung der Lesbarkeit von Plänen und Dokumenten (Datensätze) Vereinheitlichung der Struktur von Sondernutzungsplänen (Datenmodell) Trennung der Verfahren, falls verschiedene Planungsinstrumente vom Verfahren betroffen sind, Beachtung der Einheit der Materie Rechtskonforme Anwendung der Verfahren zur Unterschutzstellung von Natur- und Kulturobjekten bzw. zu deren Entlassung aus dem Schutz aufgrund der Vereinheitlichung der Verfahren Qualitativ Verbesserung durch präzisierte Anforderungen an die Nachführungsstellen Verbesserung durch inhaltliche Geodaten-Prüfung statt Prüfung ab analogen Plänen Verbesserung durch die Berücksichtigung von für die Geodaten-Bearbeitung qualifizierten Büros Verbesserung Aktualität Zonenplan, Vermeiden von Differenzen zur AV Vereinheitlichung der Darstellung (Zonenplan) verbessert die Lesbarkeit und vermindert die Gefahr von Interpretationsfehlern Empfehlungen zur Optimierung der Zusammenarbeit im Bereich Geoinformation 12

13 Effizienz und Kosten Hinweis Die Baugesuche werden unten aufgeführt, obwohl sie nicht zum Thema Nutzungsplanung gehören. Der Nutzen entsteht zusammen mit der Einführung des ech-meldewesens (Kapitel 2.2). Begründung: Der Meldeweg, ausgehend von den kommunalen Bauverwaltungen zum ARE (in die Applikation BOA) ist für beide Themen identisch. Der Aufwand für das Scan-Center entfällt für beides. Mengengerüst (Anzahl Geschäfte: gemäss Geschäftsbericht, Zeiteinsparung pro Geschäft geschätzt auf 2-3 Stunden à Fr ): - Ortsplanungsrevisionen: 250 Geschäfte pro Jahr => Einsparung Fr Fr pro Jahr seitens Planer / Gemeinden - Baugesuche: Geschäfte pro Jahr, davon ca digital => Einsparung ca Fr bis Fr pro Jahr seitens Bauherr / Gemeinde - Digitaler Import beim DBU und digitale Bearbeitung innerhalb der KVTG, etwa Geschäfte pro Jahr => Einsparung Fr bis Fr seitens KVTG (Annahme: 1-2 Stunden pro Geschäft) Vereinfachter Zugriff auf rechtsverbindliche Unterlagen => jährliche Einsparung etwa Fr pro Jahr seitens KVTG Durch die stetige Verfügbarkeit von konsolidierten Dokumenten entfällt mühselige Recherchearbeit bzw. Suche in -zig Änderungserlassen. Die Berücksichtigung von für die Geodaten-Bearbeitung qualifizierten Büros vermindert das Risiko von Mehraufwänden. Für die Geodaten-Prüfung (ARE und AGI) entsteht etwas Mehraufwand, wettgemacht durch Vermeidung von Fehlern und teuren Zusatzschlaufen. Der Initialaufwand zur Vereinheitlichung von Aufbau und Struktur von Reglementen und Bestimmungen, Erstellung konsolidierter Versionen und Ausarbeitung von Sondernutzungsplänen gemäss Geodatenmodell wird wettgemacht durch permanente Einsparungen infolge besserer Transparenz. (Zwei Musterbaureglemente wurden in der Zwischenzeit bereits freigegeben.) Einsparungen, geschätzt, jährlich, in Fr. Kanton Gemeinden Ortsplanungsrevisionen Baugesuche Digitaler Import beim Kanton Vereinfachter Zugriff auf Unterlagen etwa Total ca Aufwand, in Fr. Kanton (und Gemeinden?) Einmalig, Höchstwert Wiederkehrend, 20% der Investition Der notwendige Initialaufwand wird durch einen reduzierten Aufwand im späteren Betrieb mehr als ausgeglichen. Empfehlungen zur Optimierung der Zusammenarbeit im Bereich Geoinformation 13

14 2.5 Leitungskataster (LK) (Beilage 1, Detailbericht => Kapitel 4.2) Antrag 5 Die zum Thema Leitungskataster vorgeschlagenen Optimierungen seien möglichst umzusetzen. Dazu seien die nachstehenden Detailanträge durch die zuständigen Stellen (Beilage 1, Kapitel 5) aufzugreifen und im Sinne dieses Berichtes umzusetzen. Detailanträge 5.1 Um die Stabilität der Datenmodelle zu erhöhen, sei der Verwendung von Branchenmodellen (das heisst: keine kantonalen Erweiterungen) mehr Gewicht zu geben. Konkrete Vorschläge zur Anpassung der GeoIV (RB ) und der RRV EG GSchG (RB ) => Kapitel Das Meldewesen sei unter Mitwirkung des GIV zu optimieren. Dazu sei 3 Abs. 1 GeoIV (RB ) um eine neue Ziff. 7 zu ergänzen. => Kap Die Datensammelstellen sollen beim Aufbau des LK mitwirken. Die bisherige Kann -Formulierung sei durch eine Muss -Formulierung zu ersetzen. Ein konkreter Vorschlag für die dazu notwendige Anpassung der GeoIV (RB ) ist im Kapitel formuliert (neuer 42a). Konsultation, Frage 12: Befürworten Sie die Schaffung einer geeigneten Rechtsgrundlage und eines verbindlichen Pflichtenheftes für die Leitungskataster-Datensammelstellen? Zustimmung 89 % unbestimmt 5 % Ablehnung 6 % Kommentare Eine allfällige Erhöhung des Nachführungszyklus soll ohne Verordnungsanpassung möglich sein. Die GeoIV sei entsprechend anzupassen. Ein konkreter Vorschlag für die dazu notwendige Anpassung der GeoIV (RB ) ist im Kapitel formuliert ( 43). 5.5 Potenzielle Haftungsrisiken seien mittels Disclaimer und deutlich formulierten Nutzungsbedingungen zu minimieren. 5.6 Für den Kanton ist die Legitimation zum Bezug der Werkinformation Meliorationsleitungen zu schaffen. Nutzen Mit der Verwendung von Branchenmodellen anstelle von kantonalen Modellen können Standardschnittstellen für den Datenaustausch verwendet werden. Die Entwicklungsarbeit für zusätzliche kantonsspezifische Schnittstellen entfällt. Daraus resultieren eine Kostensenkung im Betrieb des GIS sowie wesentlich kürzere Fristen für die Implementierung neuer Modelle. Mit einem zweckmässig eingerichteten Meldewesen können die Nachführung zuverlässiger umgesetzt, der Nachführungsaufwand reduziert und die Datenqualität erhöht werden. Empfehlungen zur Optimierung der Zusammenarbeit im Bereich Geoinformation 14

15 Mit einer präziseren Regelung von Aufgaben und Pflichten der LK-Datensammelstellen, den LK-Stellen und dem AGI können diese ihre Aufgaben besser wahrnehmen und können sich auf eine Rechtsgrundlage berufen. Dies schafft mehr Akzeptanz, wodurch sich die Anzahl ausstehender Datenabgaben reduzieren sollte. Mit einem der Realität Rechnung tragenden Disclaimer erkennen die Kunden die Möglichkeiten und Grenzen des LK-Angebotes. Haftungsrisiken werden stark reduziert. Empfehlungen zur Optimierung der Zusammenarbeit im Bereich Geoinformation 15

16 2.6 Amtliche Vermessung (Beilage 1, Detailbericht => Kapitel 4.3) Antrag 6 Die zum Thema Amtliche Vermessung vorgeschlagenen Optimierungen seien umzusetzen. Dazu seien die nachstehenden Detailanträge durch die zuständigen Stellen (Beilage 1, Kapitel 5) aufzugreifen und im Sinne dieses Berichtes umzusetzen. Detailanträge 6.1 Die jährlichen, bisher auf Strichlisten und Stückzahlen basierenden Abrechnungen zwischen Geometern und Gemeinden seien durch eine Pauschalierung gemäss Anhang B.2 zu ersetzen. Konsultation, Frage 13: Unterstützen Sie den Vorschlag, die bisher variablen Entschädigungen durch Pauschalen gemäss Anhang B.2 zu ersetzen? Zustimmung 77 % unbestimmt 10 % Ablehnung 13 % Kommentare 10 Auswertung, wenn nur die Rückmeldungen der Gemeinden (64) einbezogen werden: Zustimmung 80 % unbestimmt 6 % Ablehnung 14 % Kommentare Der Zuschlag Nachführung Übersichtsplan zur Honorarordnung 33 sei ersatzlos aufzuheben. 6.3 Der Zuschlag zu Gunsten Gemeinde zur Honorarordnung 33 sei ersatzlos aufzuheben. Konsultation, Frage 14: Sind Sie bereit, auf die Erhebung des Zuschlag zu Gunsten Gemeinde im Umfang von jährlich Fr (Mittelwert) ab dem Jahr 2019 zu verzichten? Zustimmung 67 % unbestimmt 19 % Ablehnung 14 % Kommentare 11 Auswertung, wenn nur die Rückmeldungen der Gemeinden (64) einbezogen werden: Zustimmung 77 % unbestimmt 6 % Ablehnung 17 % Kommentare 6 Nutzen Die vorgeschlagenen Anpassungen erlauben eine wesentliche Reduktion der administrativen Aufwendungen bei den Geometern und im AGI. Veraltete Abrechnungspositionen werden aufgehoben. Mit den Pauschalen werden sowohl die verbleibenden bisherigen, als auch neue, notwendige Positionen entschädigt. Der Mehr- und Minderaufwand der Geometer ist dadurch kostenneutral. Für die Gemeinden und Geometer werden die Arbeiten finanziell planbar. Die bisher teilweise grossen Kostenschwankungen von Jahr zu Jahr werden geglättet. Empfehlungen zur Optimierung der Zusammenarbeit im Bereich Geoinformation 16

17 2.7 Datenmodelle Grund- und Trinkwasser (Beilage 1, Detailbericht => Kapitel 4.4) Antrag 7 Die zum Thema Datenmodelle Grund- und Trinkwasser vorgeschlagenen Optimierungen seien umzusetzen. Dazu sei der nachstehende Detailantrag durch die zuständigen Stellen (Beilage 1, Kapitel 5) aufzugreifen und im Sinne dieses Berichtes umzusetzen. Detailantrag 7.1 Auf Stufe Bund ist die Rechtsgrundlage im Bundesgesetz über Geoinformation (GeolG; SR ) sowie in der Verordnung über Geoinformation (GeolV; SR ) geregelt. In der kantonalen Gesetzgebung fehlt heute eine präzisierende Grundlage, welche den Kanton legitimiert, Geobasisdaten im Fachbereich Grundwasser / Trinkwasser digital gemäss dem von Bund und Kanton vorgegebenem Datenmodell von den Gemeinden einzufordern. Diese Grundlage sei zu schaffen. Konkrete Vorschläge dazu sind im Kapitel 4.4 dargelegt. Konsultation, Frage 15: Unterstützen Sie die vorgeschlagene, koordinierte Datenerfassung über alle mit dem Grund- und Trinkwasser betroffenen Projekte sowie den digitalen Datenaustausch über normierte Schnittstellen? Zustimmung 93 % unbestimmt 6 % Ablehnung 1 % Kommentare 5 Nutzen Die Gesamtmenge der zu erhebenden Informationen ist sehr gross. Die Informationsbeschaffung ist aufwändig und teuer. Durch die sorgfältige Analyse der Anforderungen aller von Bund, Kanton und Gemeinden benötigten Produkte kann die Grundlage für eine optimierte Datenbeschaffung geschaffen werden. Nur so ist gewährleistet, dass jede Information genau einmal, bedarfsgerecht erfasst wird. Die Präzisierung der bestehenden Rechtsgrundlagen erlaubt eine eindeutige Zuweisung, welche Informationen durch die Gemeinden und welche durch den Kanton zu erheben sind. Es wird die Voraussetzung geschaffen, die Informationen in standardisierter, digitaler Form einfordern zu können. Diese Standardisierung vereinfacht die Ausschreibung der Arbeiten erheblich, erlaubt das Zusammenführen (Aggregieren) der kommunalen Datensätze beim Kanton und erlaubt eine seriöse Schlussabnahme durch die zuständige Stelle. Empfehlungen zur Optimierung der Zusammenarbeit im Bereich Geoinformation 17

18 A. Abkürzungen, Begriffe, Referenzierte Dokumente A.1. Abkürzungen Abkürzung AfU AGI ARE ASTRA AV DBU DIV EGO GB GeoIG GeoIV GEP GIV KSE LK, LKMap SIA SIA 405 TG09 TG12 TGZ Beschreibung Amt für Umwelt Amt für Geoinformation Amt für Raumentwicklung Bundesamt für Strassen Amtliche Vermessung Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau Departement für Inneres und Volkswirtschaft des Kantons Thurgau Erdgasversorgung Ostschweiz AG Grundbuch Geoinformationsgesetz Geoinformationsverordnung Generelle Entwässerungsplanung Verein GIS Verbund Thurgau (Verfasser der Empfehlungen) Kantonsstrassenentwässerung Leitungskataster, zugehöriges Datenmodell SIA405 LKMap Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverband Norm des SIA betreffend den Leitungskataster Vom GIV im Jahr 2009 freigegebene Datenmodelle Werkinformation Vom GIV im Jahr 2012 freigegebene Datenmodelle Werkinformation ThurGIS-Zentrum TVAV Technische Verordnung über die amtliche Vermessung ( ) VAV Verordnung über die amtliche Vermessung ( ) VSA VSE WI WMS / WFS Verband Schweizerischer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen Werkinformation (hoher Informationsgehalt, aber nur zu 1 Werk, Gegensatz: LKMap umfassend alle Werke, reduzierter Informationsgehalt) Über das Internet nutzbare Dienste für das Betrachten (WMS) beziehungsweise Herunterladen (WFS) von Daten. Empfehlungen zur Optimierung der Zusammenarbeit im Bereich Geoinformation 18

19 A.2. Begriffe Im Bundesgesetz über Geoinformation (GeoIG) werden im Zusammenhang mit Geodaten grundlegende Begriffe definiert, welche mit gleicher Bedeutung auch im vorliegenden Dokument verwendet werden. Der entsprechende Art. 3 Abs. 1 lautet: Art. 3 Begriffe 1 In diesem Gesetz bedeuten: a. Geodaten: raumbezogene Daten, die mit einem bestimmten Zeitbezug die Ausdehnung und Eigenschaften bestimmter Räume und Objekte beschreiben, insbesondere deren Lage, Beschaffenheit, Nutzung und Rechtsverhältnisse; b. Geoinformationen: raumbezogene Informationen, die durch die Verknüpfung von Geodaten gewonnen werden; c. Geobasisdaten: Geodaten, die auf einem rechtsetzenden Erlass des Bundes, eines Kantons oder einer Gemeinde beruhen; d. eigentümerverbindliche Geobasisdaten: Geobasisdaten, die alle an einem Grundstück berechtigten Personen rechtlich binden; e. behördenverbindliche Geobasisdaten: Geobasisdaten, die für Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben rechtlich verbindlich sind; f. Georeferenzdaten: Geobasisdaten, die für weitere Geodaten als geometrische Grundlage dienen; g. Geometadaten: formale Beschreibungen der Merkmale von Geodaten, beispielsweise von Herkunft, Inhalt, Struktur, Gültigkeit, Aktualität, Genauigkeit, Nutzungsrechten, Zugriffsmöglichkeiten oder Bearbeitungsmethoden; h. Geodatenmodelle: Abbildungen der Wirklichkeit, welche Struktur und Inhalt von Geodaten systemunabhängig festlegen; i. Darstellungsmodelle: Beschreibungen grafischer Darstellungen zur Veranschaulichung von Geodaten (z.b. in Form von Karten und Plänen); j. Geodienste: vernetzbare Anwendungen, welche die Nutzung von elektronischen Dienstleistungen im Bereich der Geodaten vereinfachen und Geodaten in strukturierter Form zugänglich machen. Empfehlungen zur Optimierung der Zusammenarbeit im Bereich Geoinformation 19

20 Weitere verwendete Begriffe Datenherr Organisation, welche für die Pflege (Nachführung, Abgabe, Vergabe von Primärschlüsseln, ) eines Datensatzes verantwortlich ist. Interlis INTERLIS ist eine Beschreibungssprache für den Transfer von Geodaten. Leitungskataster Der Leitungskataster ist die Teilmenge pro Werkinformation, die es erlaubt den durch Leitungen und Trassenführung verschiedener Medien belegten Raum darzustellen. LK-Datensammelstelle Die Leitungskataster-Datensammelstelle sammelt die Daten der verschiedenen Werke pro Gemeinde. Sie liefert die Daten an den Kanton operatsweise. Die LK-Datensammelstelle schneidet bei gemeindeübergreifenden Operaten die Daten an der Gemeindegrenze ab und liefert sie im vorgeschriebenen Format an die LK-Stelle. Die LK-Datensammelstelle kann (muss aber nicht) identisch sein mit der LK-Stelle. Die LK-Datensammelstelle kann (muss aber nicht) identisch sein mit der ÖREB-Kataster-Datensammelstelle. LK-Stelle Die Leitungskatasterstelle betreibt den kommunalen Leitungskataster und macht die LK-Informationen den Nutzern pro Gemeinde zugänglich. Operat Datensatz umfassend ein Thema (Bsp: Werkinformation Wasser) und zu einem Datenherrn gehörend. Werkinformation WI Die WI umfassen die gesamte Dokumentation zu einem Werk. Sie ist wesentlich umfangreicher, als die an den Leitungskataster abgegebene Teilmenge. A.3. Referenzierte Dokumente (Referenzierte Gesetze und Verordnungen sind hier nicht aufgeführt. Statt dessen ist im Text jeweils die SR-Nummer, beziehungsweise die RB-Nummer angeführt.) Titel Autor / Herausgeber Datum [1] Dienstebasierte Geodatenbereitstellung GIV [2] Projektauftrag Empfehlungen zur Optimierung Regierungsrat Kanton der Zusammenarbeit im Bereich Geoin- formation Thurgau (RRB Nr. 264) [3] ThurGIS-Weisung Kanton Thurgau [4] Wegleitung Werkinformation: Datenmodell und Anwendungshinweise GIV [5] Schlussbericht zum Schwergewichtsprojekt i. S. ÖREB-Kataster Nr. SGP17-BS (Publikationsorgan) swisstopo Empfehlungen zur Optimierung der Zusammenarbeit im Bereich Geoinformation 20

21 B. Anhänge B.1. Gemeindespezifische Applikationen von WebGIS Thurgau Das Web-GIS WebGIS Thurgau der gleichnamigen Firma bietet Thurgauer Gemeinden folgende Fachapplikationen an: Abfallsammelstellen Abwasserkataster Bachunterhalt Bauanzeigen Baugesuchsgrundlagen Baugesuchsmanagement Baumkataster Bauwerks-/Baustellenverwaltung Beitrags- und Gebührenverwaltung Benutzer- / Rollenmanagement Bootsliegeplatzverwaltung Brunnenverzeichnis Elektrokataster Energiekataster Eigentümerverwaltung Fernwärmekataster Fotostandorte Friedhofskataster Gaskataster Gemeinde GEP Gemeinschaftsantennen Georeferenzierte Pläne Grünflächenkataster Kanalfernsehen Kommunikationskataster Konstruktionswerkzeuge Korporationsgebiete Leitungskataster Leitungsverfolgung Mobile Applikation Notfallplanung Objektverwaltung Skizzenwerkzeuge Statistik Werke Strassenklassierung/-verzeichnis Strassenmanagement Verkehrsmessungen Vermassungswerkzeuge Vertragswerke Wanderwege Wärmeversorgungsplan Wasserkataster Werkhofsverwaltung Winterdienst Empfehlungen zur Optimierung der Zusammenarbeit im Bereich Geoinformation 21

22 B.2. Pauschalen für die AV-Administration Gemeinden Einw ha Kosten / J. Total 269'731 86' '000 Aadorf 8'838 1'994 5'000 Affeltrangen 2'513 1'443 3'000 Altnau 2' '500 Amlikon-Bissegg 1'301 1'446 3'000 Amriswil 13'293 1'902 5'000 Arbon 14' '000 Basadingen-Schlattingen 1'811 1'563 3'000 Berg (TG) 3'301 1'314 3'000 Berlingen '000 Bettwiesen 1' '000 Bichelsee-Balterswil 2'820 1'226 3'000 Birwinken 1'337 1'229 2'500 Bischofszell 5'923 1'158 3'500 Bottighofen 2' '000 Braunau '500 Bürglen (TG) 3'741 1'171 3'000 Bussnang 2'261 1'888 3'500 Diessenhofen 3'745 1'008 3'000 Dozwil '000 Egnach 4'681 1'843 4'000 Erlen 3'636 1'219 3'000 Ermatingen 3'302 1'046 3'000 Eschenz 1'721 1'200 3'000 Eschlikon 4' '000 Felben-Wellhausen 2' '500 Fischingen 2'680 3'058 4'500 Frauenfeld 25'058 2'736 5'000 Gachnang 4' '000 Gottlieben '500 Güttingen 1' '500 Hauptwil-Gottshaus 1'917 1'249 3'000 Hefenhofen 1' '000 Herdern 1'023 1'373 2'500 Hohentannen '000 Homburg 1'537 2'413 3'500 Horn 2' '000 Hüttlingen 837 1'160 2'500 Hüttwilen 1'701 1'766 3'000 Kemmental 2'453 2'504 4'000 Kesswil '000 Kradolf-Schönenberg 3'529 1'095 3'000 Kreuzlingen 21'537 1'150 5'000 Langrickenbach 1'279 1'083 2'500 Lengwil 1' '500 Empfehlungen zur Optimierung der Zusammenarbeit im Bereich Geoinformation 22

23 Lommis 1' '500 Mammern '000 Märstetten 2' '000 Matzingen 2' '500 Müllheim 2' '000 Münchwilen (TG) 5' '500 Münsterlingen 3' '500 Neunforn 986 1'136 2'500 Pfyn 1'943 1'314 3'000 Raperswilen '000 Rickenbach (TG) 2' '500 Roggwil (TG) 3'050 1'202 3'000 Romanshorn 10' '500 Salenstein 1' '500 Salmsach 1' '000 Schlatt (TG) 1'657 1'554 3'000 Schönholzerswilen 839 1'093 2'500 Sirnach 7'697 1'238 4'000 Sommeri '000 Steckborn 3' '000 Stettfurt 1' '500 Sulgen 3' '000 Tägerwilen (Tägermoos) 4'510 1'156 3'500 Thundorf 1'459 1'561 3'000 Tobel-Tägerschen 1' '500 Uesslingen-Buch 1'075 1'403 3'000 Uttwil 1' '500 Wagenhausen 1'654 1'181 2'500 Wäldi 1'050 1'221 2'500 Wängi 4'614 1'643 3'500 Warth-Weiningen 1' '500 Weinfelden 11'241 1'548 5'000 Wigoltingen 2'410 1'713 3'500 Wilen (TG) 2' '500 Wuppenau 1'133 1'212 2'500 Zihlschlacht-Sitterdorf 2'267 1'221 3'000 Empfehlungen zur Optimierung der Zusammenarbeit im Bereich Geoinformation 23

24 Steuerungsausschuss Projektleitung Kernteam GIS-Organisation GIV-Organisation Meldewesen / Elektr. Signatur Nutzungsplanung Leitungskataster Amtliche Vermessung Statische Waldgrenze Belastete Standorte Grund- und Trinkwasser 4. September 2018 B.3. X X (X) Projektmitarbeiter Leitung Mitarbeit ohne Stimmrecht Name Vorname Organisation / Funktion Barrucci Martin AGI, PL Stv. X X X X X Berweger Andreas WebGIS X Binzegger Boris Raumplaner X X Blum Tanja TB Kreuzlingen X Böhi Daniel Forstamt X Brühlmann Philipp Geometer X X Coradi Christian Denkmalpflege X Dettwiler Christian AGI, PL (X) X X X X X X X X Ehmann Heinz AfU, GWP X X Ehrensberger Ulrich AGI X X Enderli Kurt GIV X Eugster Martin AfU, KbS X Felber Stephan DJS X Frömelt Hubert ARE, Kant. Planung X Gehrig Erich TB Weinfelden X Gredig Matthias ARE, Ortsplanung X Hagios Markus AFI Security X X Halter Manuel Werkbetriebe X Holenstein Thomas Geometer X Horat Stephan Geometer X Hugentobler Rolf Geometer X Kälin Simon DBU Rechtsdienst X Keller Andreas DIV X Kuster Leo AFI (X) Lengweiler Ruedi Forstamt X Mäder Hans VTG X X Meyer Richard ext. Beratung (X) (X) (X) Muggli Frank Planung X Müller Urs GIV X X X X Niklaus Andreas Geometer X Empfehlungen zur Optimierung der Zusammenarbeit im Bereich Geoinformation 24

25 Steuerungsausschuss Projektleitung Kernteam GIS-Organisation GIV-Organisation Meldewesen / Elektr. Signatur Nutzungsplanung Leitungskataster Amtliche Vermessung Statische Waldgrenze Belastete Standorte Grund- und Trinkwasser 4. September 2018 Name Vorname Organisation / Funktion Rupper Christof Geometer X X X Rutishauser Urs VTG X Sacchetti Marco DBU X Scheurer Rolf Gemeinde Amriswil X Schönholzer Walter Chef DIV X Schwager Linus GNI X X Stahel Ueli GIV X X X X Straumann Ralph ext. Beratung (X) (X) (X) Tobler Stephan VTG X Weilenmann Bruno Kommunalportal X Wernli Pascal GNI X Zimmer Dominique AfU X Empfehlungen zur Optimierung der Zusammenarbeit im Bereich Geoinformation 25

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