Kooperation im Kinderschutz: Kindeschutzarbeit an der Schnittstelle von Kinder- und Jugendhilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie und

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1 Kooperation im Kinderschutz: Kindeschutzarbeit an der Schnittstelle von Kinder- und Jugendhilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Erwachsenenpsychiatrie Assoz.- Prof. Dr. Ulrike Loch

2 Gliederung 1. Einleitung 2. Kindeswohl und Kinderschutz sind unbestimmte Rechtsbegriffe 3. Gestaltung von Kooperationen 4. Fallbeispiel Lilian Marek 5. Gemeinsame Fallprozessierung durch Kooperation

3 Kooperation als Erwartung Kooperation ist eine mit vielen positiven Erwartungen überladene Problemlösungsstrategie, auf die in Politik, Wirtschaft und in der psychosozialen Arbeit gern zurückgegriffen wird, wenn komplexe Aufgaben bearbeitet werden müssen. (Eric van Santen/Mike Seckinger 2003:9)

4 Welche Gestaltungsleistungen erfordern gelingende Kooperationen von den Fachkräften des Sozial- und GEsundheitssystems? Wenn ich in meiner Studie (Loch 2014) Beispiele gelingender Kooperation anschaue, so handelt es sich jeweils um Praxen der Zusammenarbeit, o welche Veränderungen im Handlungsfeld Kinderschutz erwirkten und o Bildungsprozesse bei den beteiligten Fachkräften hervorbrachten.

5 2. Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung o Kindeswohlgefährdung und Kindeswohl sind unbestimmte Rechtsbegriffe. o Kindeswohlgefährdung stellt keinen beobachtbaren Sachverhalt dar! o Bei dem Begriff Kindeswohlgefährdung handelt es sich vielmehr um ein rechtliches und normatives Konstrukt (Reinhold Schone 2012, S. 23),

6 3. Gestaltung von Kooperationen o Gefährdungseinschätzungen finden im sogenannten Vier-Augen-Prinzip statt = Mehrperspektivität im Kinderschutz o Unbestimmt des Begriffs Kindeswohl, Mehrperspektivität im Einschätzungsprozess bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung und die darauf folgende Hilfeplanung in der Kinder- und Jugendhilfe implizieren Kooperation als grundegende Handlungsanforderung im Kinderschutz.

7 Kinderschutzfälle werden multiprofessionell prozessiert I 20 hochdifferenzierte, in sich geschlossene ( ) Organisationen, von denen jede für sich ein Eigenleben führt, und eigene Strukturen, Regeln und Rangordnungen besitzt ( ) Und jede dieser Institutionen vermag eine Schlüsselrolle für die Bearbeitung des Falles zu spielen. (Mainrad Armbruster/Verena Bartels 2005:409)

8 Kinderschutzfälle werden multiprofessionell prozessiert II Kinderschutzfälle erhalten tendenziell eine andere Schwerpunktsetzung, je nachdem von welcher Institution sie in verantwortlicher Weise prozessiert werden und wie Kooperationen gestaltet bzw. nicht gestaltet werden. Leider ist die Nichtgestaltung von Kooperationen zwischen Jugendhilfe und Psychiatrie weiter verbreitet als dies wünschenswert ist.

9 Fallbeispiel: Florian Titzan Kooperationen misslingen, o wenn den Fachkräften keine gemeinsame Sprache zur Verfügung steht und die jeweils andere disziplinäre Sprache unvertraut ist und/oder o wenn den Fachkräften die Handlungsabläufe und Aufgaben der jeweils an der Fallprozessierung beteiligten Institutionen fremd sind (vgl. Loch 2014) )

10 Kooperation in der Kinder- und Jugendhilfe Kooperation findet nicht im kontextfreien, enthierarchisierten Raum statt, sondern soll oftmals dort praktiziert werden, wo Abläufe sich verfestigt haben, Positionen besetzt und verteidigt werden und professionelle Herangehensweisen unterschiedlicher Institutionen eben nicht so einfach auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen sind. (Eric van Santen/Mike Seckinger 2003:26)

11 Kooperation gilt als wichtige Problemlösungsstrategie o Kooperationen gelten derzeit als wichtige Problemlösungsstrategie, um neue Handlungsmöglichkeiten im Kinderschutz zu entwickeln. o Kooperation bedeutet, dass Handlungsmuster, routinierte Aufgabenverteilungen und Hierarchien in allen am Kinderschutz beteiligten Systemen hinterfragt und fallbezogen neu ausgehandelt werden.

12 4. Fallbeispiel Lilian Marek I Lilian Marek ist ein vierjähriges Mädchen einer psychisch instabilen Mutter, das im Rahmen einer Gefahr-in-Verzug-Maßnahme in Obhut genommen und in einer Krisenwohngruppe untergebracht wurde. o Auftrag an Kinder- und Jugendhilfe: Abklärung der Situation des Mädchens und Sicherung des Kindeswohls. o Auftrag an KJP: Erziehungsfähigkeitsgutachten durch Kinder- und Jugendpsychiater und Einschätzung des Kindeswohls psychiat

13 Ambulantes Hilfekonzept - Fallbeispiel Lilian Marek Dieses Hilfekonzept bestand aus einem ambulanten Netzwerk aus o Sozialpädagogischer Familienhilfe und Haushaltshilfe, o Kindertagesstättenplatz, o ambulante Ergotherapie und Logotherapie für das Kind o sowie Psychotherapie für die Mutter.

14 Veränderung routinierter Hilfeplanung und Hilfeangebote durch interinstitutionelle Kooperation o Ebene der Krisenwohngruppe o Ebene der Zusammenarbeit von Jugendamt und Mutter o (Team-)Ebene des Jugendamtes o Ebene der Reputation der Fachkräfte

15 5. Gemeinsame Fallprozessierung in interinstitutioneller Kooperation I Voraussetzung für Kooperationen, die (in Teilbereichen) ein gemeinsames Fallverstehen ermöglichen, sind Aushandlungsprozesse zwischen den beteiligten Fachkräften, die auf fachlicher Diskursivität und einem gemeinsam entwickelten Kooperationsverständnis beruhen

16 Grundlagen für am Kindeswohl orientierte kooperative Fallentwicklungen I o inhaltliche Klarheit und Vorbereitung aufseiten der Fachkräfte; o Raum und Zeit zum Entwickeln der jeweiligen Position und Reflexion der Perspektiven des Gegenübers, um allen Beteiligten neue Handlungsoptionen zu eröffnen;

17 Grundlagen für am Kindeswohl orientierte kooperative Fallentwicklungen II o das Entwickeln eines geteilten Fallverstehens seitens der Fachkräfte als offener Prozess, in dem alle Beteiligten unterschiedliche Rollen und Aufgaben zur Sicherung des Kindeswohls haben und in dem sich mit zunehmenden Fallverstehen auch die Hilfe- bzw. Kooperationsziele verändern können;

18 Grundlagen für am Kindeswohl orientierte kooperative Fallentwicklungen III o transparente fachliche Entscheidungen auch gegenüber den Eltern; o Aushandlungen, in denen die Perspektiven und Bedürfnisse von Eltern und Kind präsent sind und dennoch das Kindeswohl den Mittelpunkt der Arbeit bildet;

19 Grundlagen für am Kindeswohl orientierte kooperative Fallentwicklungen IV o Raum und Vertrauen für das Entwickeln neuer Konzepte; o klare Aufgaben- und Verantwortungsverteilung

20 Grundlagen für am Kindeswohl orientierte kooperative Fallentwicklungen V Klare Verantwortungs- und Aufgabenklärung ist eine wesentliche Voraussetzung für gelingende Kooperationen im Kinderschutz!

21 Zentrale Publikation Loch, Ulrike (2014): Kinderschutz mit psychisch kranken Eltern. Ethnographie im Jugendamt. Weinheim: BeltzJuventa

22 Zitierte Literatur o o o o o o Armbruster, Meinrad/ Bartels, Verena (2005): Kooperation der verschiedenen Dienste bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexuellem Missbrauch. In: Deegener, G./ Körner, W. (Hg.): Kindes-misshandlung und Vernachlässigung. Ein Handbuch. Göttingen, Helsper, Werner (2008): Ungewissheit und pädagogische Professionalität. In: Bielefelder Arbeitsgruppe 8 (Hg.): Soziale Arbeit in der Gesellschaft. Wiesbaden, Loch, Ulrike (2014): Kinderschutz mit psychisch erkrankten Eltern. Ethnografie im Jugendamt. Weinheim Rietmann, Stephan (2006): Probleme und Chancen interdisziplinärer Kooperation bei Kindeswohlgefährdungen. In: IzKK-Nachrichten 6(1-2), Santen, Eric van/ Seckinger, Mike (2003): Kooperation: Mythos und Realität einer Praxis. Eine empirische Studie zur interinstitutionellen Zusammenarbeit am Beispiel der Kinder- und Jugendhilfe. München Schone, Reinhold (2012): Kindeswohlgefährdung. Was ist das? In: Schone, R./ Tenhaken, W. (Hg.): Kinderschutz in Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe. Weinheim,

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