Vorlesung Sportrecht (SMK 7) an der Deutschen Sporthochschule Köln im Sommersemester 2018

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vorlesung Sportrecht (SMK 7) an der Deutschen Sporthochschule Köln im Sommersemester 2018"

Transkript

1 Vorlesung Sportrecht (SMK 7) an der Deutschen Sporthochschule Köln im Sommersemester 2018

2 I. Verantwortungsteilung zwischen Staat und Sport 1. Die Gefahrenabwehr bei Sportveranstaltungen ist keine alleinige Aufgabe des Staates. Er besitzt zwar ein Gewaltmonopol, aber kein Sicherheitsoder Präventionsmonopol. Im Gegenteil: Der Sport hat Verkehrssicherungspflichten zur Leistung von Sicherheit. 2. Die Gefahrenabwehr ist geprägt durch kooperatives Zusammenwirken staatlicher und privater Sicherheitskräfte. Dies gilt insbesondere für den Informationsaustausch. 3. Die Gefahrenabwehr ist keine nationale Aufgabe allein. Sie wird zunehmend geprägt durch wechselseitige, internationale Zusammenarbeit zwischen Staaten und Sportorganisationen vor allem bei grenzüberschreitenden Sportveranstaltungen.

3 II. Verantwortung des Staates: Aufgaben und Befugnisse der Polizei Fall 1: Gefährderansprache Im Vorfeld eines bevor stehenden Derbys erhält die Polizei glaubhafte Informationen szenekundiger Beamte, dass während des Derbys mit Ausschreitungen von Hooligans zu rechnen ist. Der schleswig-holsteinische H gehört zum Kreis der betreffenden Hooligans. Bereits mehrmals ist er im Kontext mit Fußballspielen straffällig in Erscheinung getreten. Um den H von der Anreise zum Derby abzuhalten, sucht die Polizei den H vor der Meisterschaft an der Arbeitsstelle auf und sagt in Anwesenheit mehrerer Kollegen des H:

4 Es ist der Polizei bekannt, dass Sie bereits mehrmals im Kontext mit Fußballspielen strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Wir empfehlen ihnen, nicht zu dem bevor stehenden Derby zu fahren. Sollten Sie dennoch zum Fußballspiel fahren, müssen Sie mit einer erkennungsdienstlichen Behandlung rechnen. Ist die Maßnahme nach 174 des Landesverwaltungsgesetzes zulässig?

5 174 Landesverwaltungsgesetz lautet: Die Ordnungsbehörden und die Polizei haben im Rahmen der geltenden Gesetze die nach pflichtgemäßen Ermessen notwendigen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder der einzelnen Person Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit bedroht wird. Gefahr für die öffentliche Sicherheit: (+) Handelt es sich um eine nach pflichtgemäßen Ermessen notwendige Maßnahme? Nein! Die Maßnahme ist zwar geeignet, den H über das Drohen erkennungsdienstlicher Maßnahmen bei Anreise zu informieren. Hierfür ist es aber nicht erforderlich, dies in Anwesenheit vor mehreren Kollegen zu machen. Die Maßnahme ist damit unverhältnismäßig.

6 Fall 2: Aus- und Anreisehinderungen Die Polizei möchte den Hooligan H daran hindern, zu einem Länderspiel ins Ausland zu fahren. Was kann sie tun, wenn damit gerechnet werden kann, dass der H im Ausland gewalttätig wird? Antwort: Die Polizei könnte die Gültigkeit des Passes des H beschränken und Meldeauflagen (z.b. örtliche Polizeidienststelle während des Spiels) erteilen. Dies ist nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig, wenn erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet sind.

7 Fall 3: Durchsuchung und Sicherstellung Bei einer am Eingang zu einem nordrhein-westfälischen Stadion durch staatliche Sicherheitskräfte durchgeführten Leibesvisitation des H, dessen Pullover verdächtige Ausbeulungen vermeintlicher Gegenstände hat, findet die Polizei Pyrotechnik. Um zu verhindern, dass H die Pyrotechnik mit in das Stadion nimmt, wird die Pyrotechnik sichergestellt. H meint, die Durchsuchung und die Sicherstellung seien unzulässig. 39 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW lautet: Die Polizei kann ( ) eine Person durchsuchen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt werden dürfen. 43 PolG Nr. 1 PolG NRW lautet: Die Polizei kann eine Sache sicherstellen, um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren.

8 Fall 4: Festnahme Im Rahmen einer großen Fußball-Meisterschaft in Deutschland, die vom bis zum dauert, kommt es am zu Ausschreitungen von Hooligans. Der Hooligan A wird am um 12 Uhr in Gewahrsam genommen. Da die Polizei damit rechnet, dass A auch an den darauf folgenden Tagen gewalttätig ist, überlegt sie, wie lange sie A ohne richterlichen Beschluss in Gewahrsam halten darf. Antwort: Bis zum Ende des gemäß Art. 104 Grundgesetz.

9 III. Verantwortung des Sports im Kontext mit Gefahrenabwehr - Steuerung von Fangruppierungen durch Kartenverkauf und Beschickung der Fanblöcke; bauliche Vorkehrungen - Weitere Maßnahmen innerhalb des Stadions im Rahmen des Hausrechts: Einlasskontrollen, Ordnerdienste etc. - Erlass und Anwendung verbindlicher Richtlinien (SiRiLi des DFB) - Durchsetzung von Zurechnungsnormen bei Fehlverhalten von Fans ( 9a RuVO) - Erlass von Stadionverboten mit bundesweiter Geltung - Vertragsstrafen ggü. Störer

10 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Fußball ohne Gewalt eine Chance für NRW

Fußball ohne Gewalt eine Chance für NRW Fußball ohne Gewalt eine Chance für NRW 1 Fußball ohne Gewalt eine Chance für NRW Einsatzbelastung für BP 2 Einsatzstunden BAO Fußball 1.500.000 1.000.000 1.163.000 1.222.000 1.222.000 500.000 310.500

Mehr

Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Meldeauflagen als polizeiliche Standardmaßnahmen)

Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Meldeauflagen als polizeiliche Standardmaßnahmen) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5038 11.02.2014 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Meldeauflagen als polizeiliche

Mehr

570/J. vom (XXVI.GP) ANFRAGE. betreffend Sicherheit bei Fußballmeisterschaftsspielen in der Saison 2016/17

570/J. vom (XXVI.GP) ANFRAGE. betreffend Sicherheit bei Fußballmeisterschaftsspielen in der Saison 2016/17 570/J vom 22.03.2018 (XXVI.GP) 1 von 6 ANFRAGE der Abgeordneten Kovacevic, Genossinnen und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Sicherheit bei Fußballmeisterschaftsspielen in der Saison

Mehr

568/J. vom (XXVI.GP) ANFRAGE. Insbesondere bei Fußballspielen in der Bundesliga, aber auch in der "Erste Liga" sowie in den

568/J. vom (XXVI.GP) ANFRAGE. Insbesondere bei Fußballspielen in der Bundesliga, aber auch in der Erste Liga sowie in den 568/J vom 22.03.2018 (XXVI.GP) 1 von 5 ANFRAGE der Abgeordneten Kovacevic, Genossinnen und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Sicherheit bei Fußballmeisterschaftsspielen in der Saison

Mehr

Grundlagen des Sportrechts. Vorlesung BAS : Sportregeln (inter-)nationaler Sportorganisationen

Grundlagen des Sportrechts. Vorlesung BAS : Sportregeln (inter-)nationaler Sportorganisationen Grundlagen des Sportrechts Vorlesung BAS2 25.04.2018: Sportregeln (inter-)nationaler Sportorganisationen Teil 2: Grenzen sonstigen (zwischen-)staatlichen Rechts von Professor Dr. jur. Martin Nolte Prof.

Mehr

Erhöhung der Sicherheit bei fußballspielen

Erhöhung der Sicherheit bei fußballspielen Maßnahmenkatalog Erhöhung der Sicherheit bei fußballspielen Seit den Ausschreitungen beim Fußballspiel des VfB Stuttgart gegen den Karlsruher SC am 9. April 2017 ist die Gewalt bei Fußballspielen wieder

Mehr

Polizeiliche Maßnahmen zur Eindämmung von Hooligangewalt

Polizeiliche Maßnahmen zur Eindämmung von Hooligangewalt Polizeiliche Maßnahmen zur Eindämmung von Hooligangewalt Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung verfassungsrechtlicher und rechtsvergleichender Aspekte von Dr. Bastian Krahm RICHARD BOORBERG

Mehr

Grundlagen des Sportrechts. Vorlesung BAS2. 2. Veranstaltungstag ( ): Sportregeln (inter-)nationaler Sportorganisationen

Grundlagen des Sportrechts. Vorlesung BAS2. 2. Veranstaltungstag ( ): Sportregeln (inter-)nationaler Sportorganisationen Grundlagen des Sportrechts Vorlesung BAS2 2. Veranstaltungstag (18.04.2018): Sportregeln (inter-)nationaler Sportorganisationen Teil 1: Ausfluss (zwischen-)staatlicher Vereinigungsfreiheit von Professor

Mehr

Grundlagen des Sportrechts. Vorlesung BAS2. 3. Veranstaltung: : Sportregeln (inter-)nationaler Sportorganisationen

Grundlagen des Sportrechts. Vorlesung BAS2. 3. Veranstaltung: : Sportregeln (inter-)nationaler Sportorganisationen Grundlagen des Sportrechts Vorlesung BAS2 3. Veranstaltung: 24.10.2018: Sportregeln (inter-)nationaler Sportorganisationen Teil 2: Grenzen (zwischen-)staatlichen Rechts von Professor Dr. jur. Martin Nolte

Mehr

Gewaltphänomene - Strukturen, Entwicklungen und Reaktionsbedarf

Gewaltphänomene - Strukturen, Entwicklungen und Reaktionsbedarf Gewaltphänomene - Strukturen, Entwicklungen und Reaktionsbedarf BKA-Herbsttagung vom 19. - 20. Oktober 2010 Gewalttätigkeiten bei Großveranstaltungen (insbesondere Fußball) aus Sicht der Polizei Kurzfassung

Mehr

Eingriffsmöglichkeiten

Eingriffsmöglichkeiten Eingriffsmöglichkeiten Elterliches Sorgerecht Strafbarkeit Kinder Jugendliche Heranwachsende Eingriffsrechte Regelungen / Schulordnungen Art. 6 GG (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze

Mehr

Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz -POGerläutert

Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz -POGerläutert Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz -POGerläutert von Jürgen Roos Schutzpolizeidirektor Fachhochschule für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Polizei - Rheinland-Pfalz RICHARD BOORBERG

Mehr

1901/J. vom (XXV.GP) Anfrage. Mit AB 11563/XXIV.GP vom wurden die Fragen des damaligen Fragestellers

1901/J. vom (XXV.GP) Anfrage. Mit AB 11563/XXIV.GP vom wurden die Fragen des damaligen Fragestellers 1901/J vom 08.07.2014 (XXV.GP) 1 von 7 Anfrage -- - der Abgeordneten Hermann Krist und GenossInnen an die Bundesministerin für Inneres betreffend "Sicherheit bei Sportveranstaltungen - insbesondere bei

Mehr

Vorlesung Polizei- und Ordnungsrecht

Vorlesung Polizei- und Ordnungsrecht Vorlesung Polizei- und Ordnungsrecht Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. SoSe 2016 Unter Durchsuchung versteht man das zielgerichtete Nachsuchen, um Personen oder Sachen zu finden, und dann Folgemaßnahmen treffen

Mehr

Ultras und Hooligans

Ultras und Hooligans bürgerorientiert professionell rechtsstaatlich Ultras und Hooligans - aus der Sicht szenenkundiger Beamter Köln Referenten: Matthias Ballentin Szenenkundiger Beamter Köln Volker Lange Leiter Polizeiinspektion

Mehr

Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz -POGerläutert

Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz -POGerläutert Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz -POGerläutert von Jürgen Roos Polizeidirektor Fachhochschule für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Polizei - Rheinland-Pfalz 2., aktualisierte Auflage,

Mehr

Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit

Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) Änderung vom Entwurf Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Grundlagen des Sportrechts. Vorlesung BAS2. 2. Veranstaltungstag ( ): Sportregeln (inter-)nationaler Sportorganisationen

Grundlagen des Sportrechts. Vorlesung BAS2. 2. Veranstaltungstag ( ): Sportregeln (inter-)nationaler Sportorganisationen Grundlagen des Sportrechts Vorlesung BAS2 2. Veranstaltungstag (17.10.2018): Sportregeln (inter-)nationaler Sportorganisationen Teil 1: Ausfluss (zwischen-)staatlicher Vereinigungfreiheit von Professor

Mehr

Realistische Erfassung von Sicherheitsproblemen Reform der Datenerfassung und - auswertung der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS)

Realistische Erfassung von Sicherheitsproblemen Reform der Datenerfassung und - auswertung der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3438 02.07.2013 Antrag der Fraktion der PIRATEN Realistische Erfassung von Sicherheitsproblemen Reform der Datenerfassung und - auswertung der

Mehr

Die Gewährleistung der Sicherheit bei Fußballspielen

Die Gewährleistung der Sicherheit bei Fußballspielen Schriften zum Sportrecht 37 Die Gewährleistung der Sicherheit bei Fußballspielen Eine rechtliche Analyse unter besonderer Berücksichtigung des DFL-Sicherheitskonzepts 'Stadionerlebnis' Bearbeitet von Peter

Mehr

Die Gewährleistung der Sicherheit bei Fußballspielen

Die Gewährleistung der Sicherheit bei Fußballspielen Schriften zum Sportrecht 38 Die Gewährleistung der Sicherheit bei Fußballspielen Eine rechtliche Analyse unter besonderer Berücksichtigung des DFL-Sicherheitskonzepts Bearbeitet von Dr. Peter Gerrit Müller-Eiselt

Mehr

Konsequenzen illegalen Sprayens

Konsequenzen illegalen Sprayens Konsequenzen illegalen Sprayens 303 StGB: Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder eine Sache unbefugt, nicht nur unerhebliche und nicht nur vorübergehend im Erscheinungsbildes verändert, wird

Mehr

Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen

Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen 5.00 Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen Vom 5. November 007 Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und direktoren verabschiedet folgenden

Mehr

Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen 1)

Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen 1) Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen: Konkordat.400 Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen ) Vom 5. November 007 (Stand. Januar 00) Die Konferenz der Kantonalen

Mehr

Bund-Länder-Arbeitsgruppe Überprüfung und Anpassung der beim Bundeskriminalamt geführten Datei "Gewalttäter Sport"

Bund-Länder-Arbeitsgruppe Überprüfung und Anpassung der beim Bundeskriminalamt geführten Datei Gewalttäter Sport Bund-Länder-Arbeitsgruppe Überprüfung und Anpassung der beim Bundeskriminalamt geführten Datei "Gewalttäter Sport" Personenbezogener Informationsaustausch im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen Empfehlungen

Mehr

45 Mio. Fußballinteressierte Umsatz ca. 2 Mrd. Steuern ca. 666 Mio. Events Gelebte Integration

45 Mio. Fußballinteressierte Umsatz ca. 2 Mrd. Steuern ca. 666 Mio. Events Gelebte Integration 26.000 Vereine 80.000 Spiele/Wochenende 6,5 Mio. Mitglieder 45 Mio. Fußballinteressierte Umsatz ca. 2 Mrd. 17,4 Mio. Zuschauer Steuern ca. 666 Mio. Events Gelebte Integration Fanprojekte Kriminalität Gewalt

Mehr

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht Lehrstuhl für Öffentliches Recht

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht Lehrstuhl für Öffentliches Recht Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht Lehrstuhl für Öffentliches Recht Univ.-Prof. Dr. Florian Becker, LL.M. Hooligans H aus Kiel ist ein mehrfach wegen Körperverletzungsdelikten

Mehr

Pluralisierte Sicherheitsproduktion - Staatliche Sicherheitsgewährleistung und Gewaltmonopol in veränderten Kontexten

Pluralisierte Sicherheitsproduktion - Staatliche Sicherheitsgewährleistung und Gewaltmonopol in veränderten Kontexten Pluralisierte Sicherheitsproduktion - Staatliche Sicherheitsgewährleistung und Gewaltmonopol in veränderten Kontexten BMBF Innovationsforum 2014 Session: Wandel von Sicherheitskulturen in modernen Gesellschaften

Mehr

Randale, Rowdys, Raufereien

Randale, Rowdys, Raufereien Randale, Rowdys, Raufereien RECHTSFRAGEN RUND UM DIE SICHERHEIT IN DEN WM-STADIEN Sicherheit ist besonders zur WM, wenn die Welt auf Deutschland blickt ein großes Thema in den Fußballstadien. Aber was

Mehr

Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung HSOG

Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung HSOG Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung HSOG mit Erläuterungen und ergänzenden Vorschriften von Kurt Meixner Leitender Ministerialrat a.d. und Dirk Fredrich Ministerialrat im Hessischen

Mehr

Allgemeines Polizeiund Ordnungsrecht für Berlin

Allgemeines Polizeiund Ordnungsrecht für Berlin Allgemeines Polizeiund Ordnungsrecht für Berlin Kommentar für Ausbildung und Praxis von Prof. Michael Knape, Direktor beim Polizeipräsidenten a.d. Honorarprofessor an der Hochschule für Wirtschaft und

Mehr

Vorlesung Aufenthaltsbeendigung. RLC Berlin, Dr. Carsten Hörich

Vorlesung Aufenthaltsbeendigung. RLC Berlin, Dr. Carsten Hörich Vorlesung Aufenthaltsbeendigung RLC Berlin, 31.1.2017 Dr. Carsten Hörich Gliederung I. Ausweisungsrecht II. Vollstreckung der Ausreisepflicht III. Folgen der (zwangsweisen) Aufenthaltsbeendigung 01.02.2017

Mehr

Vorlesung Sportrecht

Vorlesung Sportrecht Vorlesung Sportrecht Bekämpfung von Diskriminierung 15.05.2018, 16.00 bis 18.00 Uhr Deutsche Sporthochschule von Prof. Dr. Martin Nolte Zweisäulensystem 1. Säule (Sport): Diskriminierungsverbote des organisierten

Mehr

Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)

Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) mit Erläuterungen und ergänzenden Vorschriften Kurt Meixner, Ministerialrat im Hessischen Ministerium des Innern und für Europaangelegenheiten

Mehr

Verwaltungsrecht I. 13. Vorlesung. Polizei- und Ordnungsrecht (1) Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder

Verwaltungsrecht I. 13. Vorlesung. Polizei- und Ordnungsrecht (1) Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 13. Vorlesung Polizei- und Ordnungsrecht (1) Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm für heute Einführung in das Polizei- und Ordnungsrecht 2 Fall: A, B und

Mehr

Quelle: Gliederungs-Nr: Verwaltungsvorschrift über die Zusammenarbeit zwischen den Ordnungsbehörden und der Polizei bei der Gefahrenabwehr

Quelle: Gliederungs-Nr: Verwaltungsvorschrift über die Zusammenarbeit zwischen den Ordnungsbehörden und der Polizei bei der Gefahrenabwehr Gesetze-Rechtsprechung Schleswig-Holstein Vorschrift Normgeber: Innenministerium Aktenzeichen: IV 260 a - 2000.3, IV 412 a - 19.20 Erlassdatum: 21.04.1997 Fassung vom: 21.04.1997 Gültig ab: 21.04.1997

Mehr

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/374. Kleine Anfrage mit Antwort

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/374. Kleine Anfrage mit Antwort Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Schünemann (CDU), eingegangen am 21. September 1998 Ausschreitungen und Straftaten gewaltbereiter Hooligans Anläßlich der letzten Fußballweltmeisterschaft

Mehr

Bayerisches Polizeiaufgabengesetz

Bayerisches Polizeiaufgabengesetz Bayerisches Polizeiaufgabengesetz und Bayerisches Polizeiorganisationsgesetz Kommentar von Dr. Wilhelm Schmidbauer Landespolizeipräsident Bayern Polizeipräsident München 2003 2013 Honorarprofessor an der

Mehr

Mittwoch, 15. März 2017, in der Zeit von 12:00-24:00 Uhr,

Mittwoch, 15. März 2017, in der Zeit von 12:00-24:00 Uhr, Fanszene Bielefeld, Melanchthonstraße 31a, 33615 Bielefeld Gegen Zustellungsurkunde Herrn Rainer Wendt Friedrichstraße 169 10117 Berlin Maßnahmen zur Verhütung von populistischen Aussagen im Zusammenhang

Mehr

Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen

Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen 70.4 Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen Vom 5. November 007 (Stand. Januar 00) Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren verabschiedet

Mehr

Jede Melderegisterauskunft über Ihre Daten an andere Personen und Privatunternehmen können Sie unterbinden, wenn Sie eine Auskunftssperre beantragen.

Jede Melderegisterauskunft über Ihre Daten an andere Personen und Privatunternehmen können Sie unterbinden, wenn Sie eine Auskunftssperre beantragen. 2. Ordnungsaufgaben Hier finden Sie Musterschreiben an die Städte, Gemeinden und Kreise des Landes Nordrhein-Westfalen (Melderegister, Personalausweisregister, Passregister, Führerscheindatei, örtliches

Mehr

Basiswissen Polizei- und Ordnungsrecht Lektion 4. Gefahr

Basiswissen Polizei- und Ordnungsrecht Lektion 4. Gefahr 20 Lektion 4 Gefahr A. Allgemeine Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal Gefahr I. Standarddefinition Eine Gefahr(enlage) liegt vor, wenn eine Sachlage oder ein Verhalten bei ungehindertem Geschehensablauf

Mehr

Eilzuständigkeit von Beamten der Zollverwaltung in den Ländern

Eilzuständigkeit von Beamten der Zollverwaltung in den Ländern Eilzuständigkeit von Beamten der Zollverwaltung in den Ländern 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Eilzuständigkeit von Beamten der Zollverwaltung in den Ländern Verfasser/in: Aktenzeichen: Abschluss der

Mehr

Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz -POGcrläutert

Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz -POGcrläutert Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz -POGcrläutert von Jiirgen Roos Polizcidirektor Fachhochschule fur öffentliche Verwaltung - Fachbereich Polizei - Rhcinland-Pfalz 3., aktualisierte Auflage,

Mehr

Vorlesung Medienrecht (SMK 7) an der Deutschen Sporthochschule Köln. im Sommersemester Dienstag, bis Uhr

Vorlesung Medienrecht (SMK 7) an der Deutschen Sporthochschule Köln. im Sommersemester Dienstag, bis Uhr Vorlesung (SMK 7) an der Deutschen Sporthochschule Köln im Sommersemester 2018 Dienstag, 16.00 bis 18.00 Uhr 1. Veranstaltung (05.06.2018): Was ist? Unter versteht man die Gesamtheit der für (Print- und

Mehr

Warum ein Referendum?

Warum ein Referendum? Warum ein Referendum? Grundsätzliches Die Änderungen am Bundesgesetz zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) sind ein massiver Eingriff in die Grund und Freiheitsrechte vieler unbescholtener Bürger.

Mehr

Mitteilung des Senats vom 16. Dezember 2008

Mitteilung des Senats vom 16. Dezember 2008 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/657 Landtag (zu Drs. 17/588) 17. Wahlperiode 16.12.2008 Mitteilung des Senats vom 16. Dezember 2008 Gewalt am Rande von Fußballspielen Mitteilung des Senats an die

Mehr

Polizeigesetz Nordrhein- Westfalen

Polizeigesetz Nordrhein- Westfalen Polizeigesetz Nordrhein- Westfalen mit Erläuterungen von Dr. Henning Tegtmeyer Leitender Ministerialrat im Innenministerium Nordrhein-Westfalen unter Mitarbeit von Dieter Schmidt Leitender Polizeidirektor

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern Pressestatement des Bayerischen Staatsministers des Innern, Joachim Herrmann, anlässlich der Pressekonferenz Sicherheit bei Fußballspielen am 31. August 2013 in

Mehr

Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Innenministerium Innenministerium NRW, 40190 Düsseldorf Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster Haroldstraße 5, 40213 Düsseldorf Bearbeitung: RD Braun manfred.braun@im.nrw.de

Mehr

Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz (POG)

Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz (POG) Polizeirecht kommentiert Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz (POG) Bearbeitet von Jürgen Roos, Thomas Lenz 4., aktual. Aufl. 2010. Taschenbuch. 624 S. Paperback ISBN 978 3 415 04491 3 Format

Mehr

Gemäß 52 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufen wir die Ausschüsse ein und setzen folgende Tagesordnung fest:

Gemäß 52 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufen wir die Ausschüsse ein und setzen folgende Tagesordnung fest: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode E 16/231 21.02.2013 Innenausschuss Daniel Sieveke MdL Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend Magret Voßeler MdL Sportausschuss Axel Wirtz MdL Einladung 11.

Mehr

Faninformation Leipzig,

Faninformation Leipzig, Polizeidirektion Leipzig Faninformation Leipzig, 25.02.2015 Liebe Fans des 1. FC Union Berlin, Wir freuen uns, Sie als Gäste zum Fußballspiel Ihrer Mannschaft beim RB Leipzig am 01.03.2015 in Leipzig begrüßen

Mehr

bürgerorientiert professionell rechtsstaatlich Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze NRW-Jahresbericht Fußball Saison 2015/16

bürgerorientiert professionell rechtsstaatlich Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze NRW-Jahresbericht Fußball Saison 2015/16 bürgerorientiert professionell rechtsstaatlich 1. Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze NRW-Jahresbericht Fußball Saison 2015/16 Berichtszeitraum 01.07.2015-30.06.2016 Inhalt Seite 1. Zusammenfassung

Mehr

NRW Jahresbericht Fußball 2012 / 2013

NRW Jahresbericht Fußball 2012 / 2013 NRW Jahresbericht Fußball 2012 / 2013 Inhalt Seite 1. Zusammenfassende Bewertung 3 2. Datenbasis 4 3. Veranstaltungslage 5 4. Störerlage 6 5. Sicherheitslage 7 5.1 Verletzte Personen 7 5.2 Strafverfahren

Mehr

Mehr Sachlichkeit in der Debatte um Konflikte am Rande von Fußballspielen

Mehr Sachlichkeit in der Debatte um Konflikte am Rande von Fußballspielen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/669 Landtag 18. Wahlperiode 20.11.2012 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE Mehr Sachlichkeit in der Debatte um Konflikte am Rande von Fußballspielen

Mehr

Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit

Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit Ablauf der Referendumsfrist: 13. Juli 2006 Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) (Gewaltpropaganda/Gewalt bei Sportveranstaltungen) Änderung vom 24. März 2006 Die Bundesversammlung

Mehr

Intro. Fanhilfe Nordtribüne. Grundsätzliches

Intro. Fanhilfe Nordtribüne. Grundsätzliches Intro Bei einem Fußballspiel kann der Fan zu verschiedenen Anlässen in Kontakt mit der Polizei geraten. Sei es im Zuge der von der Polizei durchgesetzten Fantrennung oder individuell als konkretes Ziel

Mehr

Polizei- und Ordnungsrecht der fünf neuen Bundesländer

Polizei- und Ordnungsrecht der fünf neuen Bundesländer Polizei- und Ordnungsrecht der fünf neuen Bundesländer Eine Einführung für Studium und Praxis von Dr. Anke Borsdorff Dozentin an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung VERLAG DEUTSCHE

Mehr

Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)

Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) Landesrecht Hessen Titel: Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) Normgeber: Hessen Amtliche Abkürzung:

Mehr

Bundesgrenzschutzgesetz Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz Gesetz über den unmittelbaren Zwang. Kommentar

Bundesgrenzschutzgesetz Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz Gesetz über den unmittelbaren Zwang. Kommentar Bundesgrenzschutzgesetz Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz Gesetz über den unmittelbaren Zwang Kommentar Prof. Dietrich Heesen FHB, Lübeck Jürgen Hönle Abteilungspräsident i. BGS, Berlin Prof. Dr. Andreas

Mehr

Verhältnis Fans / Polizei aktuelle Situation 2009 Aus der Perspektive der Polizei: Etablierung eines Feinbild Polizei auf Seiten vieler Fangruppen Pol

Verhältnis Fans / Polizei aktuelle Situation 2009 Aus der Perspektive der Polizei: Etablierung eines Feinbild Polizei auf Seiten vieler Fangruppen Pol Verhältnis Fans / Polizei aktuelle Situation 2009 Aus der Perspektive der Polizei: Etablierung eines Feinbild Polizei auf Seiten vieler Fangruppen Polizei wird als Gegner wahr- und angenommen Steigende

Mehr

Thema Kommunale Prävention insbesondere: 9a SächsPolG Anlass und Hintergründe sowie Möglichkeiten und Grenzen für eine Alkoholkonsumverbotsverordnung

Thema Kommunale Prävention insbesondere: 9a SächsPolG Anlass und Hintergründe sowie Möglichkeiten und Grenzen für eine Alkoholkonsumverbotsverordnung Arbeitstagung der Landkreise Bautzen und Görlitz, des Landeskriminalamtes Sachsen und des Landespräventionsratens Sachsen am 9. Oktober 2012 in Bautzen Thema Kommunale Prävention insbesondere: 9a SächsPolG

Mehr

Sachverständigengespräch im Innenausschuss des Landtages NRW am 3. April 2014

Sachverständigengespräch im Innenausschuss des Landtages NRW am 3. April 2014 Sachverständigengespräch im Innenausschuss des Landtages NRW am 3. April 2014 16 Realistische Erfassung von Sicherheitsproblemen Reform der Datenerfassung und -auswertung der Zentralen Informationsstelle

Mehr

Qualität durch Aufsicht? Rechte und Grenzen von aufsichtsrechtlichen Instanzen

Qualität durch Aufsicht? Rechte und Grenzen von aufsichtsrechtlichen Instanzen Qualität durch Aufsicht? Rechte und Grenzen von aufsichtsrechtlichen Instanzen QualitätsManagement Tage 2013 Referent Rechtsanwalt Ralf Kaminski, LL.M. Bochum Wer ist Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte?

Mehr

Was ist was? erzieherischer und gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz

Was ist was? erzieherischer und gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz Was ist was? erzieherischer und gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz 7. Dezember 2015, Münster Verfassungsrechtliche Grundlagen Art. 1 Abs. 1 ivm Art. 2 Abs. 1 GG: Recht auf Persönlichkeitsentwicklung.

Mehr

Bewachungsverordnung. - Änderungswünsche aus polizeilicher Sicht - 5. Bundesfachtagung Gewerberecht Meike Lukat

Bewachungsverordnung. - Änderungswünsche aus polizeilicher Sicht - 5. Bundesfachtagung Gewerberecht Meike Lukat Bewachungsverordnung - Änderungswünsche aus polizeilicher Sicht - 1 Haaner Kirmes 2013, im Auftrag der Stadt Haan 2 MR Schönleiter GewArch 2003, 1-7...dass zu hoffen ist, dass nach der neuen Bewachungsgewerbenovelle

Mehr

Rechtsanwälte Dr. Heinersdörfer & Kollegen,

Rechtsanwälte Dr. Heinersdörfer & Kollegen, Seite 1 von 14 Die Aufgabe hat 14 Seiten. Rechtsanwälte Dr. Heinersdörfer & Kollegen RAe Dr. Heinersdörfer & Kollegen, Schulgasse 2, 12683 Berlin An das Verwaltungsgericht Berlin Kirchstraße 7 10557 Berlin

Mehr

Sportgroßveranstaltungen als Polizeigroßveranstaltungen

Sportgroßveranstaltungen als Polizeigroßveranstaltungen 1. Jahrgang Heft 5/94 September/Oktober VerlagC. H.Beck Wilhelmstr.9,80801 München Telefon 089/38189-0 Redaktion und Redaktionsanschrift: Rechtsanwalt Dr. Stefan Richtsfeld Rechtsanwalt Michael Winbeck

Mehr

Reglement über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich srs von Sportveranstaltungen vom 13. September

Reglement über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich srs von Sportveranstaltungen vom 13. September Reglement über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich srs 412.6 von Sportveranstaltungen vom 13. September 2016 1 Das Stadtparlament erlässt gestützt auf Art. 32 Ziff. 2 der Gemeindeordnung 2, das Konkordat

Mehr

Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen (PolG NRW)

Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) Polizeirecht kommentiert Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) Bearbeitet von Dr. Henning Tegtmeyer, Prof. Dr. Jürgen Vahle 11., überarbeitete Auflage 2014. Buch. 474 S. Kartoniert ISBN 978 3 415

Mehr

62.05 Parkgebührenordnung

62.05 Parkgebührenordnung Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Duisburg (Parkgebührenordnung) vom 13. Dezember 2010 ¹ Aufgrund 6 a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Kostenbeteiligungsmodefle für Polizeieinsätze bei sportlichen Großveranstaltungen

Kostenbeteiligungsmodefle für Polizeieinsätze bei sportlichen Großveranstaltungen Christian Moser Kostenbeteiligungsmodefle für Polizeieinsätze bei sportlichen Großveranstaltungen Untersuchung und Entwicklung am Beispiel der Fußball-Bundesliga A 257336 Vertag Dr. Kovac Hamburg 2009

Mehr

Beantwortung der Fragen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW

Beantwortung der Fragen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW Dirk Bierholz Fanprojekt Düsseldorf/ Jugendring Düsseldorf Lacombletstraße 10, 40239 Düsseldorf Beantwortung der Fragen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW für die Anhörung zum FDP Antrag Gegen

Mehr

5.6.1 R I C H T L I N I E N. zur Förderung der Troisdorfer Freizeitvereine in der Fassung des Beschlusses des Rates der Stadt vom 01.

5.6.1 R I C H T L I N I E N. zur Förderung der Troisdorfer Freizeitvereine in der Fassung des Beschlusses des Rates der Stadt vom 01. 5.6.1 R I C H T L I N I E N zur Förderung der Troisdorfer Freizeitvereine in der Fassung des Beschlusses des Rates der Stadt vom 01. Oktober 1985*) *) zuletzt geändert durch Beschluß des Rates vom 16.12.1997

Mehr

Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes und zur Änderung des Landesgebührengesetzes

Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes und zur Änderung des Landesgebührengesetzes Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2638 15. 09. 2017 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes und zur Änderung des Landesgebührengesetzes A.

Mehr

Gesetz über die Aufgaben, Befugnisse, Organisation und Zuständigkeit der Polizei im Land Brandenburg (Brandenburgisches Polizeigesetz - BbgPolG)

Gesetz über die Aufgaben, Befugnisse, Organisation und Zuständigkeit der Polizei im Land Brandenburg (Brandenburgisches Polizeigesetz - BbgPolG) Gesetz über die Aufgaben, Befugnisse, Organisation und Zuständigkeit der Polizei im Land Brandenburg (Brandenburgisches Polizeigesetz - BbgPolG) Landesrecht Brandenburg Titel: Gesetz über die Aufgaben,

Mehr

Private Sicherheitsdienste

Private Sicherheitsdienste Private Sicherheitsdienste Zur Tàtigkeit freier Unternehmer auf dem Gebiet der òffentlichen Sicherheit und Ordnung von Dr. iur. Peter BueB K RICHARD BOORBERG VERLAG Stuttgart Munchen Hannover Berlin Weimar

Mehr

Im Folgenden finden Sie Einzelheiten zu einigen Vorlageverfahren:

Im Folgenden finden Sie Einzelheiten zu einigen Vorlageverfahren: Die Universität Hohenheim erforscht das Glücksspiel Die Forschungsstelle Glücksspiel informiert (Prof. Dr. Tilman Becker, Andrea Wöhr M. A.) EuGH prüft deutsches Sportwettenmonopol Der Europäische Gerichtshof

Mehr

Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei

Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei Polizeiaufgabengesetz -PAGmit Erláuterungen und ergánzenden Vorschriften Dr. Dr. Frank Ebert Oberlandesanwalt, vormals Abteilungsleiter Polizei

Mehr

Genehmigung der Änderung des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen

Genehmigung der Änderung des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen Synopse Genehmigung der Änderung des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen Art. Definition gewalttätigen Verhaltens Genehmigung der Änderung des Konkordats über Massnahmen

Mehr

Polizei- und Ordnungsrecht. Übungsfall 2

Polizei- und Ordnungsrecht. Übungsfall 2 Prof. Dr. Christoph Gusy Polizei- und Ordnungsrecht Übungsfall 2 R, der stets über die Einsatzorte mobiler Radarkontrollen in der Stadt M (NRW) gut informiert ist, postiert sich mehrmals in der Woche ca.

Mehr

1. Welche (organisierten) Fangruppierungen der Ultraszene mit wie vielen. Mitgliedern als Anhängerinnen und Anhänger von Sportvereinen im Freistaat

1. Welche (organisierten) Fangruppierungen der Ultraszene mit wie vielen. Mitgliedern als Anhängerinnen und Anhänger von Sportvereinen im Freistaat Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/3641 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Thema: Umgang mit unfairer Fankultur im Fußball Vorbemerkung: Anlässlich von Sportveranstaltungen vor allem im

Mehr

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis 395 Ein Auskunftsersuchen muss man immer persönlich oder schriftlich vorbringen. Am Telefon werden zum Schutz des Betroffenen oder Beschuldigten grundsätzlich keine Auskünfte erteilt. 396 Der Rechtsanwalt

Mehr

Gebührensatzung. der Gemeinde Göhl über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrgebührensatzung) vom 11.

Gebührensatzung. der Gemeinde Göhl über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrgebührensatzung) vom 11. Gebührensatzung der Gemeinde Göhl über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrgebührensatzung) vom 11. Juni 2001 Aufgrund des 4 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, des 29 Brandschutzgesetz

Mehr

Antrag des Regierungsrates vom 26. Juni 2012; Vorlage Nr (Laufnummer 14118) Polizeigesetz (Polizeiliche Massnahmen)

Antrag des Regierungsrates vom 26. Juni 2012; Vorlage Nr (Laufnummer 14118) Polizeigesetz (Polizeiliche Massnahmen) Spezial-Synopse Vorlage 65 - Polizeigesetz (Polizeiliche Massnahmen) 6 Adressaten des polizeilichen Handelns Geht eine Gefährdung oder Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unmittelbar von einem

Mehr

Sitzung des Innenausschusses am 28. August 2014 TOP 1<1 zum Pilotversuch "Lageangepasste Reduzierung der polizeilichen Präsenz bei Fußballspielen"

Sitzung des Innenausschusses am 28. August 2014 TOP 1<1 zum Pilotversuch Lageangepasste Reduzierung der polizeilichen Präsenz bei Fußballspielen Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Minlstenum für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke

Mehr

Bericht der Geschäftsstelle des Nationalen Ausschusses Sport und Sicherheit. Alkoholausschank in Fußballstadien

Bericht der Geschäftsstelle des Nationalen Ausschusses Sport und Sicherheit. Alkoholausschank in Fußballstadien Innenministerium NRW LPD Mathies 15.11.2002 Bericht der Geschäftsstelle des Nationalen Ausschusses Sport und Sicherheit Alkoholausschank in Fußballstadien für die Ständige Konferenz der Innenminister und

Mehr

Ausländische Fahrzeuge Betriebsuntersagung

Ausländische Fahrzeuge Betriebsuntersagung Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Ausländische Fahrzeuge 1 Maßnahmen der Polizei Gefahrenabwehr Verfolgung OWi Gutachten Beweis OWi Sicherstellung Beschlagnahme 2 Rechtsfolgen Maßnahmen der Polizei

Mehr

(Schlepp)netzfahndung

(Schlepp)netzfahndung (Schlepp)netzfahndung 163d: Computergestützte Fahndungsmaßnahme Ausdrückliche gesetzliche Grundlage notwendig, um in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ( Volkszählungsurteil NJW 84, 419) eingreifen

Mehr

Aufgabenkatalog Die Zuständigkeit zwischen Schutzpolizei und Kriminalpolizei sind in einem Aufgabenkatalog geregelt. Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer innen durch: außen durch: - Mitwirkung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes Bundesrat Drucksache 744/12 (Beschluss) 01.02.13 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes A. Problem und Ziel Aufgrund der Ermittlungsergebnisse im Zusammenhang

Mehr

Pyrotechnik in deutschen Fußballstadien

Pyrotechnik in deutschen Fußballstadien Schriften zum Sportrecht 36 Sebastian Alexander Kober Pyrotechnik in deutschen Fußballstadien Eine zivil-, straf- und verwaltungsrechtliche Würdigung Nomos Schriften zum Sportrecht herausgegeben von Prof.

Mehr

Jahresbericht

Jahresbericht 3 4 5 6 Landesweiteweite Aktion der Polizei in NRW Augen auf und Taschen zu! Langfinger sind immer unterwegs Auch im Jahr 2016 unterstützte die Kreispolizeibehörde Soest die landesweite Aktion gegen Taschendiebe.

Mehr

Gewaltphänomene - Strukturen, Entwicklungen und Reaktionsbedarf

Gewaltphänomene - Strukturen, Entwicklungen und Reaktionsbedarf Gewaltphänomene - Strukturen, Entwicklungen und Reaktionsbedarf BKA-Herbsttagung vom 19. - 20. Oktober 2010 Gewalttätigkeiten bei Großveranstaltungen (insbesondere Fußball) aus Sicht der Polizei Langfassung

Mehr

Aufgaben der Polizei bei Großveranstaltungen

Aufgaben der Polizei bei Großveranstaltungen Symposium Sicherheitsmanagement bei Veranstaltungen Aufgaben der Polizei bei Großveranstaltungen Polizeipräsidium Düsseldorf Polizeidirektor Kensbock-Rieso Symposium Großveranstaltung 1 Organisationsstrukturen

Mehr

Basiswissen Polizei- und Ordnungsrecht Lektion 2. Formelle Rechtmäßigkeit: Zuständigkeit, Form und Verfahren bei der Anwendung der Generalklausel

Basiswissen Polizei- und Ordnungsrecht Lektion 2. Formelle Rechtmäßigkeit: Zuständigkeit, Form und Verfahren bei der Anwendung der Generalklausel 7 Lektion 2 Formelle Rechtmäßigkeit: Zuständigkeit, Form und Verfahren bei der Anwendung der Generalklausel A. Zuständigkeit I. Allgemeines Zu unterscheiden sind 1. Sachliche Zuständigkeit: Welche Behörde

Mehr

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister LßNDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE 16/13 9

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister LßNDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE 16/13 9 Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Minlstenum für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nord rhein-westfalen Frau Carina

Mehr