Jahresbericht Vorwort. Liebe Mitglieder

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Jahresbericht Vorwort. Liebe Mitglieder"

Transkript

1 Jahresbericht Vorwort Liebe Mitglieder Angestellte Drogisten Suisse hat ein ereignisreiches Jahr hinter sich: Der Verband feierte sein 75-jähriges Bestehen. Die Gründung des Verbands ist als Reaktion auf die sozialen Spannungen und die unbefriedigenden Wirtschaftsverhältnisse nach dem ersten Weltkrieg zurückzuführen, im Rahmen welcher die Angestelltenbewegung an Aufwind gewann. Seither haben viele initiative, ehrgeizige Freiwillige und Idealisten zur Verbandsentwicklung beigetragen. Der Verbandszweck ist seit Beginn der gleiche geblieben: Die Drogistenbranche und ihr Image zu stärken, sich für die Rechte der angestellten Drogistinnen und Drogisten einzusetzen und dafür zu sorgen, dass die Arbeits- und Lohnbedingungen marktkonform sind. Dass das Umfeld auf dem Markt nicht einfach ist und härter wird, spürt auch die Drogeriebranche vermehrt. Die Ursachen für die Schliessung so mancher Traditionsdrogerie sind vielfältig: Häufig befinden sich diese an beliebten Einkaufsmeilen in Grossstädten oder Touristenorten, wo sich vermehrt internationale Ketten oder Einkaufsläden mit Luxusgütern niederlassen. Dies hat zur Folge, dass die Mietpreise explodieren. Aber auch die stetigen Diskussionen um mögliche oder andere Verkehrskonzepte und deren Änderungen haben z.t. weitreichende Folgen: Man überlegt sich zweimal, wo man seine Einkäufe tätigt. Dies kann zu weniger Publikumsandrang führen bzw. zu einer Verschiebung in Grosszentren, wo sämtliche Bedürfnisse auf einmal gedeckt werden können. Auf der Strecke bleiben kleinere Einkaufsläden oder auch Drogerien. Eine traurige Entwicklung, die der Verband mit Besorgnis zur Kenntnis nimmt. Drogerien müssen vermehrt initiativ und ideenreich sein, um ihre Stammkundschaft zu behalten und neue Kunden zu gewinnen. Eine Herausforderung, die es zu meistern gilt. Aber zum Trübsal blasen besteht kein Grund: Drogerien sind bei den Konsumenten weiterhin sehr beliebte Anlaufstellen: Mit einer kompetenten, zuvorkommenden Beratung, gepaart mit unterschiedlichen Spezialisierungen können sich Drogerie-Unternehmen weiter etablieren und die Kunden an sich binden sofern die äusseren Umstände mitspielen.

2 Es ist an der Politik und den Verbänden dafür zu sorgen, dass die Rahmenbedingungen auch für Kleinunternehmen weiter attraktiv bleiben, so dass sich nicht immer nur dieselben internationalen Ketten an den beliebtesten (und dann in Kürze auch teuersten) Standorten platzieren: Vielen Konsumenten passt diese Entwicklung nicht. Es bleibt zu hoffen, dass diese schleichende Vereinheitlichung endlich gestoppt wird und wieder mehr auf Vielfältigkeit gesetzt wird. Für den Erfolg der Drogeriebranche leisten Sie als Angestellte einen grossen Beitrag. Umso wichtiger ist es, dass dieser angemessen honoriert und respektiert wird. Dafür und für fortschrittliche Arbeitsbedingungen setzen wird uns im Rahmen der laufenden Gesamtarbeitsvertragsverhandlungen ein und hoffen sehr, dass im nächsten Jahr von der erfolgreichen Inkraftsetzung eines überarbeiteten Gesamtarbeitsvertrags berichtet werden kann. Regula Steinemann Geschäftsführerin 2. Für Sie im Einsatz Sara Burkhard ist seit anfangs 2014 Mitglied der Prüfungskommission der ESD und wird auch in die sonstigen Tätigkeiten des Verbands soweit möglich eingebunden. Für das Weiterbestehen des Verbands und für die Sensibilisierung der Alltagsprobleme ist es entscheidend, dass sich junge, aktive Drogistinnen und Drogisten, die im Arbeitsprozess stehen, für den Verband einsetzen und bereit sind, einen Beitrag zu leisten. Daher auch der Aufruf an Sie: Melden Sie sich, wenn Sie einen Beitrag leisten wollen wie dieser konkret aussieht, kann individuell und auf Sie zugeschnitten vereinbart werden! Nichts muss alles kann. Ein aufgestelltes Vorstandsteam freut sich auf Sie! Sara Burkhard Mitglied der Prüfungskommission ESD

3 Der Vorstand Reto Karich Kassier und Mitgliederwesen Delegierter Travail.Suisse Delegierter in der Stiftungsversammlung Proparis (PeKa) Hanno Thomann Vorstandsmitglied Delegierter Travail.Suisse Mitglied Versicherungskommission der Pensionskasse SDV Jürg Bösinger Vorstandsmitglied Mitglied der Prüfungskommission ESD Mitglied Versicherungskommission der Pensionskasse SDV Regula Steinemann Geschäftsführerin Rechtsanwältin Der Verband möchte den Vorstands- und Kommissionsmitgliedern ein herzliches Dankeschön aussprechen für den geleisteten Einsatz und den äusserst angenehmen, konstruktiven Austausch in den Sitzungen und Versammlungen. Die Geschäftsführerin freut sich auf ein weiteres, erfolgreiches Jahr der Zusammenarbeit. 3. Aktivitäten des Verbands a. Jubiläums-Generalversammlung auf dem Schilthorn Angestellte Drogisten Suisse lud die Verbandsmitglieder am Sonntag, den 25. Mai 2014, zur 75. Generalversammlung in die Crystal Lounge (Piz Gloria) auf dem Schilthorn ein. Die Teilnehmer trafen sich um 10.00h früh an der Talstation und fuhren gemeinsam in die Höhe. Nach einer kleinen Stärkung vor Ort wurde die offizielle Versammlung von Geschäftsführerin Regula Steinemann eröffnet. Erfreulich waren die besonderen Grussbotschaften von Therese Schmid, Gratulantin im Namen von Travail.Suisse und Beat Günther, namens des Schweizerischen Drogistenverbandes. Auch Dr. Hans Furer, der den Verband seit vielen Jahren an der Geschäftsstelle begleitet und an Sonderprojekten mitarbeitet, liess es sich nicht nehmen, ein paar Worte an die Mitglieder zu richten.

4 Daneben drückten auch die Unternehmen Louis Widmer und Rausch die Verbundenheit zum Verband aus, indem sie den Teilnehmern je ein kleines Präsent zur Verfügung stellten. Ein herzliches Dankeschön für diese Aufmerksamkeit. Nach dem offiziellen Teil kamen die Teilnehmer in den Genuss eines vom Verband gesponserten gemeinsamen Mittagessens im Drehrestaurant Piz Gloria. Im Anschluss konnten sie in der James Bond World-Ausstellung verweilen oder die atemberaubende Aussicht geniessen. Ein gelungenes Jubiläum, das in guter Erinnerung bleiben wird. Unter anderem dank der Werbegeschenke in Form von Schirmen, welche der Verband jedem Teilnehmer im Nachhinein zukommen liess. Lukas Fuhrer, Redaktor des d-insides, sei gedankt. Er nahm an der Versammlung teil und verfasste im Nachgang einen tollen Bericht. Mehr Eindrücke des Tages warten auf Sie unter: b. Werbematerial Bereits seit längerem liebäugelte der Verband mit der Anschaffung von Werbematerial. Auslöser war aber letztlich die diesjährige Generalversammlung und der Umstand, dass man den Verbandsmitgliedern, die teilnahmen, ein Präsent für die Verbandstreue überreichen wollte. Für die Teilnehmer wurden Schirme mit dem Verbandslogo bestellt, für die jährlichen Besuche der Geschäftsführerin an der ESD und für andere Veranstaltungen wurden Textmarker zum Verteilen angeschafft. Auch dies soll zur Bekanntmachung des Verbands beitragen. c. Publikation zur Verbandsgeschichte Das Jubiläum gab Anlass dazu, sich einmal vertieft mit der Gründung und der Geschichte des Verbands auseinander zu setzen. Die Vereinschronik zum 50. Bestehen trug ebenso wie die Historie 75 Jahre Angestelltenverbände zum Gelingen einer Verbandspublikation bei. Die Sichtung des Materials gestaltete sich spannend und abwechslungsreich besonderen Eindruck hinterlassen hat der Umstand, wie viele Drogistinnen und Drogisten sich seit Gründung des Verbands freiwillig und ehrgeizig für die Angestellteninteressen eingesetzt haben.

5 Die Sektionsversammlungen waren in früheren Zeiten vermehrt auch ein Treffpunkt für den Austausch unter den Mitgliedern, wo man seine Freizeit verbrachte, Freunde und Gleichgesinnte traf. Besonders die Chronik zum 50-jährigen Bestehen zeugt von diesem Herzblut. Einen kleinen Einblick in die Vereinsgeschichte finden Sie unter: (Titel: 75 Jahre Erfolgsgeschichte der Artikel wurde im d-inside publiziert). d. Schulbesuch an der «Ecole supérieure de droguerie» Die jährlichen Besuche der Geschäftsführerin an der Ecole supérieure de droguerie haben sich bewährt und wurden auch im 2014 fortgeführt. Es sind immer wieder Neuanmeldungen auf diesen Kanal zurückzuführen. Unser neu gestalteter Schaukasten im ESD-Hauptgang wirbt für den Beitritt zum Verband Angestellte Drogisten Suisse. 4. Dienstleistungen / Unentgeltliche Rechtsberatung Auch im Jahr 2014 nahmen wieder zahlreiche Mitglieder die Dienstleistung Rechtsberatung in Anspruch. Die meisten Konflikte können durch Aufklärung und Bereinigung der Unsicherheiten gütlich bereinigt werden. Schwieriger gestaltet sich die Situation in Fällen, wo das Verhältnis zwischen Angestellten und Arbeitgebern bereits erschüttert ist und eine Kündigung ausgesprochen wurde erst recht, wenn dem eine längere krankheitsbedingte Abwesenheit voranging. Anlass zu Diskussionen gaben u.a. Die Anwendbarkeit des Gesamtarbeitsvertrags auf ein Arbeitsverhältnis Aussprache der Kündigungen während einer Sperrfrist (insb. Krankheit) Einstellung von Krankentaggeldern Adäquate Lohnhöhe Einzuhaltende Schutzbestimmungen zu Gunsten von Lernenden

6 5. Zusammenarbeit mit Visana und Sympany Die Zusammenarbeit mit unseren Partnern in der Krankenversicherung hat sich weiter gefestigt und führte auch im Jahr 2014 dazu, dass die Mitglieder von Vergünstigungen profitieren konnten. Bei Fragen im Zusammenhang mit den möglichen Versicherungslösungen bitten wir Sie darum, sich direkt mit der jeweiligen Versicherung in Verbindung zu setzen: Vivao Sympany Spiegelgasse Basel Telefon: Visana Services AG Centralbahnstrasse Basel Telefon: Weitere Informationen finden Sie unter: 6. Zusammenarbeit mit Coop Rechtsschutz und Syna Die bestehende Zusammenarbeit mit der Coop Rechtsschutz AG und der Gewerkschaft Syna im Rechtsschutzbereich wird fortgeführt. Sämtliche Mitglieder profitieren weiterhin von einer Rechtsschutzversicherung im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht und von vergünstigten Konditionen beim Abschluss einer Multirechtsschutzversicherung. Bei Fragen wenden Sie sich an die Geschäftsstelle, welche Ihnen gerne weiterhilft.

7 7. Gesamtarbeitsvertrag Der Verband will die Überarbeitung des Gesamtarbeitsvertrags vorantreiben. Dazu fand erneut ein Treffen mit einer Delegation des SDV statt: Martin Bangerter, Raphael Wyss, Hans Furer und Regula Steinemann trafen sich am 3. April 2014, um sich betreffend Überarbeitung des GAV auszutauschen. Das Gespräch verlief konstruktiv und beide Seiten zeigten auf, welche Neuerungen aus ihrer Sicht erforderlich sind. Bereits kurz nach dem Treffen mit der Delegation des Schweizerischen Drogistenverbands gab die Geschäftsstelle ihre Forderungen und Anliegen dem SDV bekannt. Der bestehende GAV ist veraltet und bedarf in vielen Punkten einer Anpassung. Leider wurde die Angelegenheit von Seiten SDV nicht mit der gleichen Priorisierung behandelt und es bleibt zu hoffen, dass im 2015 ein überarbeiteter und fortschrittlicher GAV in Kraft treten kann. Von besonderer Bedeutung sind für uns folgende Themen: Einführung einer obligatorischen Krankentaggeldversicherung Wer eine schwere Krankheit hat, kann ohne Krankentaggeldversicherung in eine sozialversicherungsrechtliche Lücke fallen, wenn der Lohnfortzahlungsanspruch endet. Da die Prämien von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden anteilsmässig bezahlt werden, ist auch dem Arbeitgeber gedient, hat er doch sonst den Ausfall selber (gestützt auf den GAV oder die Lohnfortzahlungsskalen) für eine beschränkte Zeit zu 100% zu tragen. Der Verband ist überzeugt davon, dass bereits heute die meisten eine obligatorische Krankentaggeldversicherung für ihre Mitarbeiter abgeschlossen haben. Einer Einführung steht somit nichts im Weg. Mehr Ferien Die Drogeriebranche ist eine der wenigen, die heute noch eine 42 respektive 43 Stundenwoche vorsieht. Nahezu sämtliche übrigen GAV sehen eine 40, maximal 41-Stundenwoche vor. Angesichts dieser doch deutlich erhöhten Wochenarbeitszeit und dem stetig zunehmenden Druck auch in Drogerien, rechtfertigt sich zumindest eine Anpassung bei den Ferien, von heute vier Wochen bei einer 42 Stunden-Woche auf fünf und von fünf auf sechs Wochen bei einer 43 Stundenwoche. Über den genauen Einführungsmodus und allenfalls die Ausnahme gewisser kleinerer Unternehmungen ist noch zu sprechen. Einführung Vaterschaftsurlaub

8 Empfehlung Feiertagszuschlag Klarheit betreffend der Frage, was ist Arbeitszeit und was nicht Klare Regelung der Aus- und Weiterbildungskosten und weitere Punkte. 8. Publikationen im d-inside Die Geschäftsführerin publiziert in jeder Ausgabe von d-inside einen Artikel zu den Verbandstätigkeiten oder zu aktuellen rechtlichen Themen. Mehrere Artikel erschienen unter dem Motto Verbandsjubiläum (Verbandsentwicklung, Jubiläumsveranstaltung, Rückschau Generalversammlung). Daneben widmeten sich zwei Ausgaben einem Überblick über die Sozialversicherung und gingen der Frage nach, welche Risiken bei welcher Versicherung gedeckt sind. In der letztjährigen Rechtsberatung hat sich gezeigt, dass viele Unsicherheiten bestehen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft von Angestellten. Dies wurde zum Anlass genommen, hierzu eine Textserie zu veröffentlichen, die bis ins 2015 dauern wird. Sämtliche erschienenen Texte können Sie auf unserer Homepage abrufen unter: 9. Mitgliedschaft in der Angestelltenvereinigung Region Basel Bereits in früheren Jahren war der Verband bzw. die Sektion Basel Mitglied in der Angestelltenvereinigung Region Basel. Zurzeit laufen im Kanton Basel-Stadt Bestrebungen, im Bereich des Detailhandels einen Gesamtarbeitsvertrag abzuschliessen. Da ein solcher auch positive Auswirkungen auf die Drogisten und Drogistinnen hat, wurde beschlossen, die ARB in ihrem Anliegen zu unterstützen und beizutreten.

9 10. Berichte aus den Kommissionen Die Zusammenarbeit mit den Kommissionen ist geprägt von gegenseitiger Wertschätzung und verläuft problemlos. Wir danken Beat Günther für die gute Zusammenarbeit in der Prüfungskommission ESD und Jürg Rolli vom SDV für das gute Auskommen in der VEKO (Versicherungskommission) der Pensionskasse Proparis. Basel, Januar 2015 / Regula Steinemann

Jahresbericht Vorwort. Liebe Mitglieder

Jahresbericht Vorwort. Liebe Mitglieder Jahresbericht 2017 1. Vorwort Liebe Mitglieder Der per 1.1.17 in Kraft gesetzte Gesamtarbeitsvertrag hat sich in der Praxis gut etabliert und scheint akzeptiert zu sein. Entscheidend ist neu, dass der

Mehr

Jahresbericht Vorwort. Liebe Mitglieder

Jahresbericht Vorwort. Liebe Mitglieder Jahresbericht 2015 1. Vorwort Liebe Mitglieder Wir haben ein Jahr mit wirtschaftlichen Turbulenzen hinter uns, welche v.a. auf den Detailhandel nachhaltige Auswirkungen hatte. Dies hatte und wird auch

Mehr

Protokoll. der 78. Generalversammlung vom. Sonntag, 21. Mai 2017, Luzern. Anwesende (Mitglieder):

Protokoll. der 78. Generalversammlung vom. Sonntag, 21. Mai 2017, Luzern. Anwesende (Mitglieder): Protokoll der 78. Generalversammlung vom Sonntag, 21. Mai 2017, Luzern Anwesende (Mitglieder): Gilberte Reymond Jürg Bösinger Susi Eichenberger Beat Eichenberger Brigitte Schalch Reto Karich Hanno Thomann

Mehr

In bester. Gesellschaft

In bester. Gesellschaft In bester Gesellschaft «Seit dem Gründungsjahr 1919 sind wir Mitglied beim VZH. Die fachliche Beratung ist für Rechtsauskünfte stets kompetent, freundlich und sehr empfehlenswert.» Manuela Meier, Gondrand

Mehr

Was Sie wissen müssen zum GAV. Tankstellenshop. Gesamtarbeitsvertrag Tankstellenshops in der Schweiz

Was Sie wissen müssen zum GAV. Tankstellenshop. Gesamtarbeitsvertrag Tankstellenshops in der Schweiz Was Sie wissen müssen zum GAV Tankstellenshop Gesamtarbeitsvertrag Tankstellenshops in der Schweiz Bessere Arbeitsbedingungen. Dank dem GAV Tankstellenshop profitieren Sie als Mitarbeitende in Tankstellenshops

Mehr

Für Ihre Rechte am Arbeitsplatz. sozial. partner schaft

Für Ihre Rechte am Arbeitsplatz. sozial. partner schaft Für Ihre Rechte am Arbeitsplatz sozial partner schaft Sozialpartnerschaft in der Schweiz Worum es geht Die Sozialpartnerschaft bildet die Grundlage für die politische und wirtschaftliche Stabilität der

Mehr

Post/Logistik. Willkommen beim Personalverband transfair. Die Schweizerische Post

Post/Logistik. Willkommen beim Personalverband transfair. Die Schweizerische Post Post/Logistik Willkommen beim Personalverband transfair Die Schweizerische Post Unser Engagement Als Personalverband für Arbeitnehmende im Service Public setzen wir uns eigenständig, mutig und persönlich

Mehr

Personenversicherungen Kollektiv-Krankenversicherung Lohnausfall. Weil ein gesundes Unternehmen gesunde Mitarbeiter braucht

Personenversicherungen Kollektiv-Krankenversicherung Lohnausfall. Weil ein gesundes Unternehmen gesunde Mitarbeiter braucht Personenversicherungen Kollektiv-Krankenversicherung Lohnausfall Weil ein gesundes Unternehmen gesunde Mitarbeiter braucht Personenversicherungen Vaudoise Die Lohnfortzahlung sichern und den reibungslosen

Mehr

(BESTEHENDES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 2) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber - und

(BESTEHENDES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 2) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber - und ARBEITSVERTRAG (BESTEHENDES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 2) zwischen... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber - und Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - wird Folgendes vereinbart: 1. Gemeinsame

Mehr

S T U N D E N L O H N R E G L E M E N T C O O P

S T U N D E N L O H N R E G L E M E N T C O O P S T U N D E N L O H N R E G L E M E N T C O O P gültig ab 1. Januar 2003 INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN SEITE 1. Geltungsbereich 4 ARBEITSVERTRAGLICHE BESTIMMUNGEN Kündigung 2. Kündigung 4

Mehr

1. Der Schutz bei Mutterschaft 2. Mutterschaft Der Kündigungsschutz und Arbeitsverbot

1. Der Schutz bei Mutterschaft 2. Mutterschaft Der Kündigungsschutz und Arbeitsverbot BFS Winterthur Wordrepetition OAQ Ü37 Bearbeiten Sie das Dokument Ü37_Wordrepetition_Text wie folgt: Fügen Sie eine Titelseite ein. Der Titel heisst Mutterschutz in der Schweiz. Ebenfalls erscheint hier

Mehr

PUBLIKATION TEMPDATA.CH: 1. INKRAFTSETZUNG: LETZTE PUBLIKATIONSÄNDERUNG: INKRAFTSETZUNG: GÜLTIGKEIT: 01.12.2015 01.02.2012 15.12.2017 14.01.2018 31.12.2018 GELTUNGSBEREICH Räumlicher Geltungsbereich Dieser

Mehr

STATUTEN. des. «Verbandes Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs- Unternehmen» (VSSU)

STATUTEN. des. «Verbandes Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs- Unternehmen» (VSSU) STATUTEN des «Verbandes Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs- Unternehmen» (VSSU) Ausgabe 2006 3 Inhaltsverzeichnis I. Name und Sitz 5 II. Zweck 5 III. Mitgliedschaft, Untergruppen 5 IV. Organe und

Mehr

Ein attraktiver Arbeitgeber Ihre Vorteile im Überblick.

Ein attraktiver Arbeitgeber Ihre Vorteile im Überblick. Ein attraktiver Arbeitgeber Ihre Vorteile im Überblick. Im Alter zuhause. Herzlich willkommen bei Viva Luzern. Wer sein Bestmögliches zu einem Geschäft beiträgt ist die beste Art von Mitarbeiter, die man

Mehr

Beratung und Unterstützung

Beratung und Unterstützung Beratung und Unterstützung 1 Wer kann sich an die Krebsliga wenden? Die Betroffenen? Die Angehörigen? Die Arbeitgeber? Die Gesundheitsfachleute? Die breite Öffentlichkeit? Beratung und Unterstützung Die

Mehr

Ein attraktiver Arbeitgeber Ihre Vorteile im Überblick.

Ein attraktiver Arbeitgeber Ihre Vorteile im Überblick. Ein attraktiver Arbeitgeber Ihre Vorteile im Überblick. Im Alter zuhause. Herzlich willkommen bei Viva Luzern. Wer sein Bestmögliches zu einem Geschäft beiträgt, ist die beste Art von Mitarbeiter, die

Mehr

(Erstberatung gratis) Altmarktstrasses Liestal Telefon Krankenkassen Concordia bis 25% Rabatt auf die meisten

(Erstberatung gratis) Altmarktstrasses Liestal Telefon Krankenkassen Concordia bis 25% Rabatt auf die meisten Warum sich eine Mitgliedschaft beim Gewerbeverein KMU Laufental lohnt! Geschätzte Mitglieder In Gesprächen taucht immer wieder die Frage auf: «Was bringt mir eine Mitgliedschaft im Gewerbeverein KMU Laufental

Mehr

Gastgewerbe und Hotellerie 2017

Gastgewerbe und Hotellerie 2017 Gastgewerbe und Hotellerie 2017 n L-GAV 2017: Wir haben es geschafft! n Lehrgang Progresso n Arbeitszeit-Kalender 2017: Schreiben Sie Ihre Arbeitsstunden auf, denn: Jede Stunde zählt! n Löhne 2017: Aus-

Mehr

Stundenlohnreglement Coop Genossenschaft. gültig ab 1. Januar 2011

Stundenlohnreglement Coop Genossenschaft. gültig ab 1. Januar 2011 Stundenlohnreglement Coop Genossenschaft gültig ab 1. Januar 2011 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Bestimmungen Seite 1. Geltungsbereich 4 Arbeitsvertragliche Bestimmungen Kündigung 2. Kündigung 4 Arbeitszeit

Mehr

GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland. Reglement über die paritätische GAV-Kommission (GAVKO)

GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland. Reglement über die paritätische GAV-Kommission (GAVKO) GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland Reglement über die paritätische GAV-Kommission (GAVKO) 21. Januar 2015 Reglement paritätische GAV-Kommission (GAVKO) 1 / 5 Inhalt 1. Aufgaben... 3 2.

Mehr

Gastgewerbe und Hotellerie Arbeitszeit-Kalender Behalten Sie die Kontrolle über Ihre Arbeitszeit!

Gastgewerbe und Hotellerie Arbeitszeit-Kalender Behalten Sie die Kontrolle über Ihre Arbeitszeit! Gastgewerbe und Hotellerie Arbeitszeit-Kalender 2019 Behalten Sie die Kontrolle über Ihre Arbeitszeit! Verhandlungen für neuen L-GAV Lehrgang Progresso: Weiterbildung zahlt sich aus Höhere Mindestlöhne

Mehr

Arbeitsvertrag. zwischen: Arbeitgeber: Name Strasse Zusatz PLZ, Ort. und. Arbeitnehmer: Vorname, Name Strasse Zusatz PLZ, Ort Geburtsdatum AHV-Nr.

Arbeitsvertrag. zwischen: Arbeitgeber: Name Strasse Zusatz PLZ, Ort. und. Arbeitnehmer: Vorname, Name Strasse Zusatz PLZ, Ort Geburtsdatum AHV-Nr. Arbeitsvertrag zwischen: Arbeitgeber: Name Strasse Zusatz PLZ, Ort und Arbeitnehmer: Vorname, Name Strasse Zusatz PLZ, Ort Geburtsdatum AHV-Nr. 1 Allgemeine Vertragsbestimmungen 1.1 Der GAV zwischen dem

Mehr

Die Bedeutung von Gesamtarbeitsverträgen

Die Bedeutung von Gesamtarbeitsverträgen Die Bedeutung von Gesamtarbeitsverträgen Gesamtarbeitsverträge bieten in verschiedener Hinsicht Vorteile für alle Beteiligten, so verhelfen sie beispielsweise den Arbeitgebenden zu einem positiven Image

Mehr

Stundenlohnreglement Coop Genossenschaft. gültig ab 1. Januar 2018

Stundenlohnreglement Coop Genossenschaft. gültig ab 1. Januar 2018 Stundenlohnreglement Coop Genossenschaft gültig ab 1. Januar 2018 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Persönlicher Geltungsbereich 5 Arbeitsvertragliche Bestimmungen Kündigung Art. 2 Kündigung

Mehr

Anstellungsbedingungen. Human Resources

Anstellungsbedingungen. Human Resources Anstellungsbedingungen Human Resources Anstellungsbedingungen Die Mitarbeitenden, die sich am Universitäts-Kinderspital beider Basel um das Wohl der Patienten kümmern, bewegen sich im modernsten Kinderspital

Mehr

Gastgewerbe und Hotellerie 2014

Gastgewerbe und Hotellerie 2014 Gastgewerbe und Hotellerie 0 n L-GAV auf zusätzliche Betriebe erweitert n Lohn: Aus- und Weiterbildung lohnen sich n Arbeitszeit-Kalender 0: Schreiben Sie Ihre Arbeitsstunden auf, denn: Jede Stunde zählt!

Mehr

Generalversammlung Jahresbericht des Präsidenten

Generalversammlung Jahresbericht des Präsidenten Generalversammlung 2016 Jahresbericht des Präsidenten Sehr geehrte IGK-Mitglieder Sehr geehrte Ehren- und Freimitglieder Sehr geehrte Gäste und Vertreter der Medien Zum zweiten Mal darf ich Ihnen den Jahresbericht

Mehr

Visana Benefits auf einen Blick

Visana Benefits auf einen Blick Visana Benefits auf einen Blick Ihre Vorteile Visana Services AG Weltpoststrasse 19 3000 Bern 15 Telefon 031 357 91 11 personaladministration@visana.ch Gültig ab August 2015 - Änderungen der Konditionen

Mehr

Arbeitszeit-Kalender 2018 Behalten Sie die Kontrolle über Ihre Arbeitszeit!

Arbeitszeit-Kalender 2018 Behalten Sie die Kontrolle über Ihre Arbeitszeit! Gastgewerbe und Hotellerie Arbeitszeit-Kalender 2018 Behalten Sie die Kontrolle über Ihre Arbeitszeit! L-GAV: Gut für alle! Lehrgang Progresso Löhne: Aus- und Weiterbildung zahlen sich aus L-GAV: Gut für

Mehr

Der Förderverein der Hans-Joachim-Maaz-Stiftung Beziehungskultur

Der Förderverein der Hans-Joachim-Maaz-Stiftung Beziehungskultur Ilka Bläß-Müssig Der Förderverein der Hans-Joachim-Maaz-Stiftung Beziehungskultur Vortrag auf dem 2. Stiftungstag der Hans-Joachim Maaz Stiftung Beziehungskultur, 25.11.2017 Lieber Herr Maaz, liebe Referenten,

Mehr

GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland. Reglement Entschädigung für GAV-Aufwendungen

GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland. Reglement Entschädigung für GAV-Aufwendungen GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland Reglement Entschädigung für GAV-Aufwendungen 1. Juli 2015 Reglement Entschädigung für GAV-Aufwendungen 1 / 5 Inhalt 1. Sitzungszeiten... 3 2. Protokolle...

Mehr

GAV: Autogewerbe LU/NW/OW

GAV: Autogewerbe LU/NW/OW PUBLIKATION TEMPSERVICE.CH: 1. INKRAFTSETZUNG: LETZTE REVISION: INKRAFTSETZUNG: GÜLTIGKEIT: 29.01.2015 01.02.2012 30.12.2015 01.05.2016 31.12.2018 GELTUNGSBEREICH Unter die Bestimmungen dieses Vertrages

Mehr

Es gilt das gesprochene Wort!

Es gilt das gesprochene Wort! Es gilt das gesprochene Wort! 40-jähriges Bestehen der Freien Waldorfschule Würzburg am 30. Januar 2016, um 16.00 Uhr in Würzburg Grußwort von Barbara Stamm, MdL Präsidentin des Bayerischen Landtags Sehr

Mehr

GAV: Autogewerbe ZG 1. PUBLIKATION TEMPDATA.CH: INKRAFTSETZUNG: LETZTE PUBLIKATIONSÄNDERUNG: INKRAFTSETZUNG:

GAV: Autogewerbe ZG 1. PUBLIKATION TEMPDATA.CH: INKRAFTSETZUNG: LETZTE PUBLIKATIONSÄNDERUNG: INKRAFTSETZUNG: 1. PUBLIKATION TEMPDATA.CH: 13.01.2015 1. INKRAFTSETZUNG: 01.02.2012 LETZTE PUBLIKATIONSÄNDERUNG: INKRAFTSETZUNG: 19.12.2017 18.01.2018 GÜLTIGKEIT: 31.12.2020 GELTUNGSBEREICH Räumlicher Geltungsbereich

Mehr

Ein Zwölftel der Arbeitnehmenden hatte 2017 einen befristeten Arbeitsvertrag

Ein Zwölftel der Arbeitnehmenden hatte 2017 einen befristeten Arbeitsvertrag Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 19.4.2018, 9.15 Uhr 3 Arbeit und Erwerb Nr. 2018-0205-D Schweizerische Arbeitskräfteerhebung Ein Zwölftel

Mehr

Dieses Merkblatt wurde ausgearbeitet: Bern, 31. Oktober 2016 Lorena Boschung. Kollektive Versicherungsangebote Schweizerischer Fahrlehrerverband (SFV)

Dieses Merkblatt wurde ausgearbeitet: Bern, 31. Oktober 2016 Lorena Boschung. Kollektive Versicherungsangebote Schweizerischer Fahrlehrerverband (SFV) Dieses Merkblatt wurde ausgearbeitet: Bern, 31. Oktober 2016 Lorena Boschung Kollektive Versicherungsangebote Schweizerischer Fahrlehrerverband (SFV) Gerne möchten wir Ihnen mitteilen, dass für die SFV-Mitglieder

Mehr

MERKBLATT ZUR MITGLIEDSCHAFT

MERKBLATT ZUR MITGLIEDSCHAFT MERKBLATT ZUR MITGLIEDSCHAFT BEIM KANTONALEN DACHVERBAND DER KMU, DER WIRTSCHAFTS- KAMMER BASELLAND INHALTSVERZEICHNIS Informationen zur Mitgliedschaft beim kantonalen Dachverband der KMU, der W irtschaftskammer

Mehr

Begleitete Besuchstage Basel-Stadt. Ein Verein der GGG Basel und der Pro Juventute beider Basel. Jahresbericht 2017

Begleitete Besuchstage Basel-Stadt. Ein Verein der GGG Basel und der Pro Juventute beider Basel. Jahresbericht 2017 Begleitete Besuchstage Basel-Stadt Ein Verein der GGG Basel und der Pro Juventute beider Basel Jahresbericht 217 1. Bericht des Präsidenten Wie aus den nachfolgenden Statistiken hervorgeht, war die Belegung

Mehr

Arbeitsvertrag. Vertragsabschluss

Arbeitsvertrag. Vertragsabschluss Vertragsabschluss Grundsätzlich können Arbeitsverträge mündlich oder schriftlich abgeschlossen, bzw. auch mündlich oder schriftlich gekündigt werden (Ausnahme bilden die Lehrverträge, welche zwingend immer

Mehr

Stundenlohnreglement Coop Genossenschaft. gültig ab 1. Januar 2014

Stundenlohnreglement Coop Genossenschaft. gültig ab 1. Januar 2014 Stundenlohnreglement Coop Genossenschaft gültig ab 1. Januar 2014 Stundenlohnreglement Coop Genossenschaft gültig ab 1. Januar 2014 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Bestimmungen Seite 1. Geltungsbereich

Mehr

LH S LCH. des. Sektion. Schaffhausen. Lehrerinnen und Lehrer

LH S LCH. des. Sektion. Schaffhausen. Lehrerinnen und Lehrer LH S Sektion Lehrerinnen und Lehrer des Schaffhausen LCH wir sind Der LSH (Lehrerinnen und Lehrer Schaffhausen) ist ein gewerkschaftlich organisierter Berufsverband, der die Schaffhauser Lehrerschaft in

Mehr

GAV für das Personal der Bardusch AG

GAV für das Personal der Bardusch AG PUBLIKATION TEMPSERVICE.CH: 1. INKRAFTSETZUNG: LETZTE REVISION: INKRAFTSETZUNG: GÜLTIGKEIT: 01.01.2012 01.02.2012 30.12.2016 01.05.2016 31.12.2018 GELTUNGSBEREICH 1. Räumlicher Geltungsbereich Dieser Gesamtarbeitsvertrag

Mehr

IV. Arbeitgeber: Lohnfortzahlungspflicht

IV. Arbeitgeber: Lohnfortzahlungspflicht Voraussetzungen und Charakter der Lohnfortzahlungspflicht: Art. 324a Abs. 1 OR "Wird der Arbeitnehmer aus Gründen, die in seiner Person liegen, wie Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder

Mehr

Branchengruppe Wir Pharma-Assistentinnen des Kaufmännischen Verbandes Zürich

Branchengruppe Wir Pharma-Assistentinnen des Kaufmännischen Verbandes Zürich Branchengruppe Wir Pharma-Assistentinnen des Kaufmännischen Verbandes Zürich Wir setzen uns ein für Ihre berufliche Zukunft Gemeinsam... Die Pharma-Assistentinnen halten die Apotheke am Laufen ohne sie

Mehr

Schweizerischer KADERVERBAND. Ihr Verband für vorteilhafte Vorsorge- und Versicherungslösungen.

Schweizerischer KADERVERBAND. Ihr Verband für vorteilhafte Vorsorge- und Versicherungslösungen. Schweizerischer KADERVERBAND Ihr Verband für vorteilhafte Vorsorge- und Versicherungslösungen Der Schweizerische Kaderverband SKV Gründung 1988 für Selbständigerwerbende und Kaderpersonen. 18 000 Mitglieder

Mehr

Redaktion: Bruno Bollinger, Unia-Verantwortlicher Schulung Vertrauensleute

Redaktion: Bruno Bollinger, Unia-Verantwortlicher Schulung Vertrauensleute Inhalt: 2 Was macht eine Gewerkschaft? 3 Wie funktioniert die Unia? 4 Die Unia braucht Mitglieder / Vertrauensleute und Mitarbeitende 5 Wie ist die Unia entstanden? 6 Der Schweizerische Gewerkschaftsbund

Mehr

Ein attraktiver Arbeitgeber Ihre Vorteile im Überblick.

Ein attraktiver Arbeitgeber Ihre Vorteile im Überblick. Ein attraktiver Arbeitgeber Ihre Vorteile im Überblick. Im Alter zuhause. Herzlich willkommen bei Viva Luzern. Wer sein Bestmögliches zu einem Geschäft beiträgt, ist die beste Art von Mitarbeiter, die

Mehr

GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland

GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland Reglement über den Solidaritätsbeitrag 1. Juli 2015 Reglement über den Solidaritätsbeitrag 1 / 5 Inhalt 1. Zweck... 3 2. Verwaltung, Rechenschaftspflicht

Mehr

Einwohnergemeinde Münsingen. Verordnung Versicherungswesen

Einwohnergemeinde Münsingen. Verordnung Versicherungswesen Einwohnergemeinde Münsingen Verordnung Versicherungswesen 2015 Inhaltsverzeichnis Einrichtungen und Zweck... 3 1. Pensionskasse... 3 Verwaltung und Aufsicht... 3 Mitgliedschaft bei der Previs... 3 Derzeit

Mehr

Ihre Anstellung beim Kanton Obwalden. Innovativ, aufstrebend, überraschend einzigartig

Ihre Anstellung beim Kanton Obwalden. Innovativ, aufstrebend, überraschend einzigartig Ihre Anstellung beim Kanton Obwalden Innovativ, aufstrebend, überraschend einzigartig Finanzdepartement FD Personalamt Der Kanton Obwalden als Arbeitgeber Inhalt Ihre Pluspunkte... 4 Markt- und leistungsgerechte

Mehr

Tagesschulen ein Begriff und viele Modelle

Tagesschulen ein Begriff und viele Modelle Tagesschulen ein Begriff und viele Modelle Die schweizerische Gesetzgebung sieht keine Tagesschulen vor. Wo solche dennoch bestehen, sind sie in der Ausgestaltung so heterogen und vielfältig, wie etwas

Mehr

Schweizerischer KADERVERBAND. Ihr Verband für vorteilhafte Vorsorge- und Versicherungslösungen.

Schweizerischer KADERVERBAND. Ihr Verband für vorteilhafte Vorsorge- und Versicherungslösungen. Schweizerischer KADERVERBAND Ihr Verband für vorteilhafte Vorsorge- und Versicherungslösungen Der Schweizerische Kaderverband SKV Gründung 1988 für Selbständigerwerbende und Kaderpersonen. 17 000 Mitglieder

Mehr

PUBLIKATION TEMPSERVICE.CH: 1. INKRAFTSETZUNG: LETZTE REVISION: INKRAFTSETZUNG: GÜLTIGKEIT: 01.12.2015 01.02.2012 30.12.2015 01.05.2016 31.12.2018 GELTUNGSBEREICH Räumlicher Geltungsbereich Dieser GAV

Mehr

ZHAW School of Management and Law, Winterthur. Tagung vom 4. Juli 2013 Krankheit im Arbeitsverhältnis: Neue Phänomene Aktuelle Rechtsfragen

ZHAW School of Management and Law, Winterthur. Tagung vom 4. Juli 2013 Krankheit im Arbeitsverhältnis: Neue Phänomene Aktuelle Rechtsfragen ZHAW School of Management and Law, Winterthur Tagung vom 4. Juli 2013 Krankheit im Arbeitsverhältnis: Neue Phänomene Aktuelle Rechtsfragen Das Auffangnetz für erkrankte Arbeitnehmende: Lohnfortzahlung

Mehr

WOHLFAHRTSFONDS. Unternehmerische Verantwortung in der 2. Säule bereit sein für die Zukunft und gleichzeitig Gutes tun.

WOHLFAHRTSFONDS. Unternehmerische Verantwortung in der 2. Säule bereit sein für die Zukunft und gleichzeitig Gutes tun. WOHLFAHRTSFONDS Unternehmerische Verantwortung in der 2. Säule bereit sein für die Zukunft und gleichzeitig Gutes tun. Was sind Wohlfahrtsfonds? «Dank der ZGB-Revision zur Stärkung der Wohlfahrtsfonds

Mehr

TREUHAND SUISSE Schweizerischer Treuhänderverband Sektion Zürich. Statuten

TREUHAND SUISSE Schweizerischer Treuhänderverband Sektion Zürich. Statuten TREUHAND SUISSE Schweizerischer Treuhänderverband Sektion Zürich vom 5. Dezember 2014 I. Name, Sitz und Dauer 1. Unter dem Namen TREUHAND SUISSE Schweizerischer Treuhänderverband Sektion Zürich besteht

Mehr

MITGLIEDSCHAFTEN INDIVIDUELL ERWEITERBAR

MITGLIEDSCHAFTEN INDIVIDUELL ERWEITERBAR MITGLIEDSCHAFTEN INDIVIDUELL ERWEITERBAR Zweck der Mitgliedschaft Kernaufgabe der Wirtschaftskammer Baselland ist die aktive wirtschaftspolitische Interessenvertretung ihrer Mitglieder. Wir setzen uns

Mehr

Gastgewerbe und Hotellerie 2016

Gastgewerbe und Hotellerie 2016 Gastgewerbe und Hotellerie 2016 n L-GAV stärken n Lehrgang Progresso n Arbeitszeit-Kalender 2016: Schreiben Sie Ihre Arbeitsstunden auf, denn: Jede Stunde zählt! n Löhne 2016: Aus- und Weiterbildung zahlen

Mehr

Statuten. VFG - Freikirchen Schweiz

Statuten. VFG - Freikirchen Schweiz VFG Freikirchen Schweiz Sekretariat Hofwiesenstrasse 4 8057 Zürich Tel. 062 832 20 8 info@freikirchen.ch www.freikirchen.ch Statuten VFG - Freikirchen Schweiz Vom 6. September 206 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

Mehr

Statuten. Gründung

Statuten. Gründung Statuten Gründung 02.03.1984 Revisionen 23.04.1988 13.10.1995 27.09.2003 Homepage www.sogart.ch e-mail praesident@sogart.ch Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen "Schweizerische Offiziersgesellschaft der

Mehr

Der Dachverband der Arbeitgeber

Der Dachverband der Arbeitgeber Der Dachverband der Arbeitgeber Partei ergreifen. Der Arbeitgeberverband gibt den Arbeitgebern in der Nordwestschweiz Stimme und Gewicht. Arbeitgeberverband Basel St. Jakobs-Strasse 25 Postfach 4010 Basel

Mehr

Jahresbericht 2015/16

Jahresbericht 2015/16 INTACT SCHWEIZ Hilfe zur Selbsthilfe für die benachteiligte Bergbevölkerung in Südindien Jahresbericht 2015/16 1. Anlässe INTACT SCHWEIZ INTACT SCHWEIZ am Adventsmarkt im Klostergarten des Kapuzinerklosters

Mehr

Verordnung des Regierungsrates über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Thurgau

Verordnung des Regierungsrates über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Thurgau .5 Verordnung des Regierungsrates über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Thurgau vom 6. Juli 999 I. Geltungsbereich und Wirkung Die Bestimmungen dieses Normalarbeitsvertrages

Mehr

Verordnung des Regierungsrates über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Thurgau

Verordnung des Regierungsrates über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Thurgau .5 Verordnung des Regierungsrates über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Thurgau vom 6. Juli 999 I. Geltungsbereich und Wirkung Die Bestimmungen dieses Normalarbeitsvertrages

Mehr

Pflege und Betreuung unter Druck Petition Gute Pflege und Betreuung brauchen gute Arbeitsbedingungen

Pflege und Betreuung unter Druck Petition Gute Pflege und Betreuung brauchen gute Arbeitsbedingungen Pflege und Betreuung unter Druck Petition Gute Pflege und Betreuung brauchen gute Arbeitsbedingungen Jetzt unterschreiben! Wir wollen gemeinsam etwas bewegen... In Pflege und Betreuung hat das Renditedenken

Mehr

Factsheet Diabetes mellitus und. die Taggeldversicherung

Factsheet Diabetes mellitus und. die Taggeldversicherung Factsheet Diabetes mellitus und die Taggeldversicherung 1. Obligatorium nur in der Unfallversicherung Die Schweiz kennt einen gesetzlichen (obligatorischen) Versicherungsschutz für die Folgen gesundheitlich

Mehr

GAV Carrosseriegewerbe

GAV Carrosseriegewerbe GRUNDBESCHLUSS: 1. INKRAFTSETZUNG (AVE): LETZTE REVISION: INKRAFTSETZUNG (AVE): GÜLTIGKEIT: 21.01.2003 01.02.2003 15.01.2018 01.02.2018 30.06.2019 Die Allgemeinverbindlicherklärung gilt für die ganze Schweiz,

Mehr

NVS. natursteinkompetenz. werden sie mitglied des naturstein-verbandes schweiz NVS CHWEIZ UISSE VIZZERA NATURSTEIN-VERBAND

NVS. natursteinkompetenz. werden sie mitglied des naturstein-verbandes schweiz NVS CHWEIZ UISSE VIZZERA NATURSTEIN-VERBAND Naturstein-Verband Schweiz NVS Postfach 5853 3001 Bern Tel. 031 310 20 10 Fax 031 310 20 35 info@nvs.ch www.nvs.ch NVS werden sie mitglied des naturstein-verbandes schweiz NVS natursteinkompetenz. natursteinkompetenz.

Mehr

Grußwort von Herrn Minister Uwe Schünemann anlässlich der Veranstaltung Ehrenamt und Engagement im Sport am

Grußwort von Herrn Minister Uwe Schünemann anlässlich der Veranstaltung Ehrenamt und Engagement im Sport am 1 Grußwort von Herrn Minister Uwe Schünemann anlässlich der Veranstaltung Ehrenamt und Engagement im Sport am 04.05.2012 in Osnabrück - Es gilt das gesprochene Wort! - Wer an den Dingen der Stadt keinen

Mehr

Rechenschaftsbericht der Geschäftsleitung. zu Handen der. 15. ordentlichen

Rechenschaftsbericht der Geschäftsleitung. zu Handen der. 15. ordentlichen Rechenschaftsbericht der Geschäftsleitung zu Handen der 15. ordentlichen Generalversammlung vom 17. 9. 2014 1 Schon wieder liegt ein Verbandsjahr hinter uns, das fünfzehnte und letzte unter meiner Führung.

Mehr

Aktion 40h-Woche des gesamten Staatspersonals

Aktion 40h-Woche des gesamten Staatspersonals Aktion 40h-Woche des gesamten Staatspersonals Argumentarium zuhanden der Delegierten Damit ihr nun gut gerüstet seid für die Mobilisierung in den Kollegien, haben wir für alle Delegierten ein Argumentarium

Mehr

GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland. Reglement Teilzeit

GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland. Reglement Teilzeit GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland Reglement Teilzeit 1. Juli 2015 Reglement Teilzeit 1 / 5 Inhalt 1. Allgemeines... 3 1.1. Geltungsbereich... 3 1.2. Grundsatz... 3 2. Nicht pro rata berechnete

Mehr

Verein regiow. Jahresbericht und Jahresrechnung 2016 Tätigkeitsprogramm und Budget 2017

Verein regiow. Jahresbericht und Jahresrechnung 2016 Tätigkeitsprogramm und Budget 2017 Verein regiow Jahresbericht und Jahresrechnung 2016 Tätigkeitsprogramm und Budget 2017 www.regiow.ch info@regiow.ch Tätigkeitsbericht 2016 An der Mitgliederversammlung vom 22. März 2016 waren im Hotel

Mehr

Ihre Schweizer Versicherung. 1/6 Helvetia Kollektive Personenversicherungen Broschüre

Ihre Schweizer Versicherung. 1/6 Helvetia Kollektive Personenversicherungen Broschüre Kollektive Personenversicherungen. Ein harmonisches Ganzes: Berufliche Vorsorge, Kollektiv-Krankentaggeldversicherung und Unfallversicherung von Helvetia. Ihre Schweizer Versicherung. 1/6 Helvetia Kollektive

Mehr

Welche Forderungen haben die Arbeitnehmenden?

Welche Forderungen haben die Arbeitnehmenden? Welche Forderungen haben die Arbeitnehmenden? Fachtagung Pro Familia: Änderungen in der Organisation der Arbeit, 24. Mai 2016 Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse Agenda 1. Trends im Familienleben

Mehr

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Staatsministerin, sehr geehrte Referenten, sehr geehrte Delegierte, liebe Gäste,

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Staatsministerin, sehr geehrte Referenten, sehr geehrte Delegierte, liebe Gäste, Schlusswort Vollversammlung Kloster Banz am 8. Juli 2016 Psychiatrie in Bayern Auftrag der Bezirke. Gestern heute morgen Dr. Günther Denzler Vizepräsident des Bayerischen Bezirketags Sehr geehrte Damen

Mehr

SOLYDARISCH. Sonderbeitrag

SOLYDARISCH. Sonderbeitrag SOLYDARISCH Sonderbeitrag DIE SZKB ANERKENNT UND FÖRDERT FREIWILLIGENARBEIT 2015 feiert die SZKB ihr 125-jähriges Bestehen. Mit verschiedenen Jubiläumsaktivitäten dankt sie ihren Kundinnen und Kunden und

Mehr

Leitbild der Handwerkskammer Berlin

Leitbild der Handwerkskammer Berlin Am 23. November 2009 durch die Vollversammlung beschlossene Fassung Mit diesem Leitbild formuliert die Handwerkskammer Berlin die Grundsätze für ihre Arbeit, die sowohl der Orientierung nach innen als

Mehr

Verein BENEVOL Aargau. Statuten

Verein BENEVOL Aargau. Statuten Verein BENEVOL Aargau Statuten Gründung: 9. September 2009 Überarbeitung der Statuten: 23. Mai 2012/16. Juni 2014/12. Mai 2016 I Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen "BENEVOL Aargau"

Mehr

GAV ISS Aviation AG Zürich Teilzeitangestellte im Std.-Lohn

GAV ISS Aviation AG Zürich Teilzeitangestellte im Std.-Lohn PUBLIKATION TEMPSERVICE.CH: 1. INKRAFTSETZUNG: LETZTE REVISION: INKRAFTSETZUNG: GÜLTIGKEIT: 03.06.2014 01.02.2012 01.01.2016 01.05.2016 31.12.2018 GELTUNGSBEREICH Geltungsbereich Diese Bestimmungen gelten

Mehr

Reglement über die Siedlungskommissionen

Reglement über die Siedlungskommissionen Gestützt auf Artikel 39 und 40 der Statuten der EBG Bern Ausgabe vom 28. Januar 2008 Anpassungen vom 30.06.2014 V2.0 Inhaltsverzeichnis 1 ZWECK... 3 2 WAHL UND ZUSAMMENSETZUNG... 3 3 AUFGABEN... 3 4 KOMPETENZEN

Mehr

PUBLIKATION TEMPDATA.CH: 1. INKRAFTSETZUNG: LETZTE PUBLIKATIONSÄNDERUNG: INKRAFTSETZUNG: GÜLTIGKEIT: 01.01.2012 01.02.2012 04.07.2017 04.08.2017 31.12.2018 GELTUNGSBEREICH 1. Geltungsbereich Dieser GAV

Mehr

Wahlempfehlungen von personalthurgau - Bezirk Weinfelden

Wahlempfehlungen von personalthurgau - Bezirk Weinfelden personalthurgau Dachverband der Berufs- und Personalorganisationen aus Bildung, Gesundheit und Verwaltung Wahlempfehlungen von personalthurgau - Bezirk Am 10. April 2016 finden die Grossratswahlen statt.

Mehr

Öffentlicher Verkehr. Willkommen beim Personalverband transfair SBB CFF FFS

Öffentlicher Verkehr. Willkommen beim Personalverband transfair SBB CFF FFS Öffentlicher Verkehr Willkommen beim Personalverband transfair SBB CFF FFS Unser Engagement Als Personalverband für Arbeitnehmende im Service Public setzen wir uns eigenständig, mutig und persönlich für

Mehr

Personalreglement. für die. Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Langnau

Personalreglement. für die. Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Langnau für die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Langnau Inhaltsverzeichnis RECHTSVERHÄLTNIS... LOHNSYSTEM... BESONDERE BESTIMMUNGEN... 4 ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN... 5 AUFLAGEZEUGNIS... 5 - - Der

Mehr

GRUNDBESCHLUSS: 1. INKRAFTSETZUNG (AVE): LETZTE REVISION: INKRAFTSETZUNG (AVE): GÜLTIGKEIT: 11.12.1996 01.01.1997 01.10.2013 01.01.2017 31.08.2017 Die Allgemeinverbindlicherklärung gilt für die ganze Schweiz.

Mehr

Anstellungsbedingungen für Personal im Stundenlohn (nach OR)

Anstellungsbedingungen für Personal im Stundenlohn (nach OR) Teil der Verordnung zum Personalreglement 00 Anstellungsbedingungen für Personal im Stundenlohn (nach OR) Rechtsgrundlage: Abs. des Personalreglements Stand / Gültig ab: 0.0.0 Anstellungsverhältnis Aushilfen

Mehr

Leitfaden für Ehrungen

Leitfaden für Ehrungen Leitfaden für Ehrungen 2 Vorwort In der Stiftung BSW werden verschiedene Anlässe dazu genutzt, die Zugehörigkeit unserer Spender und das Engagement unserer haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiter zu würdigen.

Mehr

Festansprache von Herrn Regierungsrat Bernhard Pulver, Erziehungsdirektor des Kantons Bern Rededauer: 10

Festansprache von Herrn Regierungsrat Bernhard Pulver, Erziehungsdirektor des Kantons Bern Rededauer: 10 Lehrabschlussfeier Assistentin/ Assistent Gesundheit und Soziales (AGS) Freitag, 05.07.2013, 17.00 bis 18.30 Uhr Hotel National, Theatersaal, Hirschengraben 24, 3011 Bern Festansprache von Herrn Regierungsrat

Mehr

Information für schwangere Arbeitnehmerinnen

Information für schwangere Arbeitnehmerinnen Information für schwangere Arbeitnehmerinnen Die vorliegende Information soll Arbeitnehmerinnen neutral aufzeigen, welche Rechte sie während der Schwangerschaft sowie nach der Niederkunft (inkl. Stillen)

Mehr

VVB-Funktionsbeschreibungen Version 1.20

VVB-Funktionsbeschreibungen Version 1.20 -en Version 1.20 Hinweis: Alle männlichen Bezeichnungen gelten sinngemäss auch für weibliche Personen. 1. Präsident 2 Jahre (nach 2 Jahren als Vizepräsident) 1.1 organisiert und leitet die Vorstandsitzungen

Mehr

CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN AUF DEM DEUTSCHEN ARBEITSMARKT

CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN AUF DEM DEUTSCHEN ARBEITSMARKT CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN AUF DEM DEUTSCHEN ARBEITSMARKT Bettina Wagner IQ Kongress Workshop 12: Faire Arbeit für Alle Zwischen Recht und Realität 07. Dezember 2016 Gliederung 1. Das Beratungsbüro

Mehr

Weiterbildung für Sicherheitsbeauftragte (SUVA / SGAS anerkannt)

Weiterbildung für Sicherheitsbeauftragte (SUVA / SGAS anerkannt) ARBEITSSICHERHEIT / GESUNDHEITSSCHUTZ KURS Weiterbildung für Sicherheitsbeauftragte (SUVA / SGAS anerkannt) V19.01 Inhalt Vorwort 3 Allgemeine Grundsätze 4 Kursübersicht 5 Programm 7 Über uns 8 Vorwort

Mehr

ratgeber Weihnachtsgeld Auch wer nicht mehr an den Weihnachtsmann glaubt, kann trotzdem Anspruch auf Weihnachtsgeld

ratgeber Weihnachtsgeld Auch wer nicht mehr an den Weihnachtsmann glaubt, kann trotzdem Anspruch auf Weihnachtsgeld Auch wer nicht mehr an den Weihnachtsmann glaubt, kann trotzdem Anspruch auf haben. Aber wem steht diese Sonderzahlung des Arbeitgebers zu? Und in welcher Höhe? Hier gibt es die wichtigsten Informationen

Mehr

Normalarbeitsvertrag für das hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnis

Normalarbeitsvertrag für das hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnis 55.00 Normalarbeitsvertrag für das hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnis Gestützt auf Art. 59, 59a und 60 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) ) und Art. 4 der grossrätlichen Verordnung dazu ) von

Mehr

Allgemeine Präsentation Fourchette verte Schweiz. Stéphane Montangero, Generalsekretär

Allgemeine Präsentation Fourchette verte Schweiz. Stéphane Montangero, Generalsekretär Allgemeine Präsentation Fourchette verte Schweiz 2015 Stéphane Montangero, Generalsekretär sg@fourchetteverte.ch Ablauf Teil I: Präsentation von Fourchette verte Rechtliches Statuarische Ziele von Fourchette

Mehr