Die Antwort ist einfach: ATmosphere Explosible - explosionsfähige Atmosphäre.
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1 Pepperl+Fuchs GmbH, Königsberger Allee 87, Mannheim, Tel , Fax Ansprechpartner für Redaktionen: Andrea Pohl (Durchwahl 1419) ATEX und was steckt dahinter? Die Antwort ist einfach: ATmosphere Explosible - explosionsfähige Atmosphäre. Aber ganz so einfach ist es eben doch nicht. Dahinter versteckt sich ein umfangreiches Schriftenwerk von Richtlinien, Normen und Auslegungen in Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften. Und wenn man dann noch weiß, dass sich hinter diesen vier Buchstaben zwei große Richtlinien des Europäischen Parlamentes und dessen Rates verstecken, ahnt man deren Auswirkung. Es liegt nahe, dass dies Auswirkung auf verschiedene Industriebereiche aller in der Europäischen Union zusammengeschlossenen Länder haben wird. Auswirkung heißt Harmonisierung und auch Anpassung, wenn nach einem festgelegten Zeitraum in den EU-Ländern gemeinsame und damit einheitliche Sache gemacht werden soll. Die beiden Richtlinien befassen sich mit dem EXPLOSIONSSCHUTZ. Zumindest dem Namen nach ist die ATEX 100a in der Branche bekannt. Doch Namen sind vergänglich, sie heißt jetzt ATEX 95 oder Richtlinie 94/9/EG vom Sie betrifft... Geräte und Schutzsysteme... und muss wortgetreu in nationales Recht umgesetzt werden. Spätestens nach dem dürfen nur Betriebsmittel, die dieser Richtlinie entsprechen, in den Verkehr gebracht werden. Die zweite Richtlinie ist die ATEX 137, auch als Richtlinie 1999/92/EG vom bezeichnet. Sie betrifft die... Mindestvorschriften Gesundheitsschutz und Sicherheit der Arbeitnehmer... und ist dem Sinne nach anzuwenden, spätestens nach dem Der Inhalt der ATEX 137 wird einfließen in eine Verordnung für den Betrieb explosions-gefährdeter Anlagen (ExBV). Aus der Sicht der Hersteller explosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel ist die ATEX 95 mit dem Termin das Maß der Dinge, denn bereits einen Tag später gelten viele mit dem Explosionsschutz verbundene europäische Richtlinien nicht mehr, was das in Verkehr bringen neuer Betriebsmittel und die Gültigkeit von Zulassungen betrifft. Das ist so und wird auch so bleiben. Erweiterungen von Anlagen müssen mit neuen Geräten durchgeführt werden. Defekte Geräte werden nicht durch neue ersetzt. Sie können repariert werden. Es könnte die Frage aufkommen: Ist hier etwas explodiert? Unter Beachtung des gesamten relevanten Vorschriftenwerkes in Abwägung des Risikos sicherlich nicht die ATEX atmosphere explosible, aber der Berg der neuen Normen, Gesetze,
2 Verordnungen. Denn eine Richtlinie ist keine Norm! Wenn in der Überschrift der ATEX 95 die...angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten... genannt ist, erfordert diese Richtlinie europaweit (EU) gültige Normen und deren Umsetzung in nationales Recht. Diese Europanormen (EN) gab es schon seit mehr als 20 Jahren für Betriebsmittel, nicht aber für deren Installation in explosionsgefährdeten Bereichen, und für deren Einteilung in Zonen auch nicht. Nachfolgend in Kurzform und unvollständig die Auflistung wichtiger neuer im Schlepptau der ATEX 95 entstandener Europanormen: EN Explosionsschutz, Grundlagen und Methodik EN Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche EN Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen EN Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen in Ex-Bereichen Zusätzlich sind alle, die Baubestimmungen elektrischer Betriebsmittel betreffenden, Europanormen den Forderungen der ATEX 95 angepasst worden. Befassen sich diese Normen nur mit den gasexplosionsgefährdeten Bereichen, so wird neuerdings dem Staubexplosionsschutz eine europaweite Normengrundlage gelegt. Hierzu zählen u. a. für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in Bereichen mit brennbarem Staub : EN Konstruktion und Prüfung EN Auswahl, Errichtung und Instandhaltung pr EN Einteilung von staubexplosionsgefährdeten Bereichen Außerdem sind EN für überdruckgekapselte und eigensichere Betriebsmittel für den Staub-EX-Schutz in Vorbereitung. (Anmerkung: Die Titel der Normen sind nicht exakt, sondern nur dem wichtigen Inhalt entsprechend aufgeführt.) Neben der Anpassung bestehender und Erstellung neuer Europanormen ist in allen Ländern der EU eine Anpassung der nationalen Vorschriften erfolgt, in Deutschland des Gerätesicherheitsgesetzes, der Explosionsschutzverordnung ExVO, der ElexV, EX-RL und vieler anderer Schriften. Ja, die Explosion des Vorschriftenberges war eine riesige, die viel Staub aufgewirbelt hat. Die inhaltlichen Veränderungen aller Schriften aufzulisten ist nicht möglich, es soll versucht werden, einige interessante Aspekte herauszuarbeiten.
3 1. Zoneneinteilung: Mit der EU-weiten Definition der Zonen 0, 1 und 2 sowie 20, 21 und 22 und Vorgabe einheitlicher Bewertungskriterien für die Bereichseinteilung wurde der Grundstein gelegt für eine Kennzeichnung der Betriebsmittel zu deren Verwendung in den Zonen. Für den Praktiker, der mit dv/dt oder dem Logarithmus naturalis nichts mehr zu schaffen haben will (wie in der EN bei der theoretischen Betrachtung und in Beispielen demonstriert), lohnt es sich weiterhin, anstelle in die EN oder EN in die EX-RL zu schauen. 2. Kennzeichnung: Der bereits seit vielen Jahren gültigen technischen Kennzeichnung wird eine ATEX -Kennzeichnung vorangestellt. So wird folgende Kennzeichnung möglich: II 1/2G EEx d IIC T6/T5/T4/T3 II 1/2D IP65 T202 oc / 222 oc / 242 oc / 312 oc Dem Kundigen bereitet diese Kennzeichnung nicht nur ein echtes Lesevergnügen, sie macht darüber hinaus auch noch Sinn! 3. Die europaweit gültige Errichterbestimmung EN (im deutschen Sprachgebrauch VDE 0165 Teil 1 genannt) ist eine solide Arbeitsgrundlage für Planer und Installateure, ist aber auch das Ergebnis der Bildung des kleinsten gemeinsamen Nenners vieler bisher nationaler Normen. Statt Kabeltypen werden die Mindestanforderungen an diese Kabel genannt (bei eigensicheren Stromkreisen Kabeltypen mit Fehlerbetrachtungen), in eigensicheren Stromkreisen der Zone 0 ist die galvanische Trennung zwischen eigensicheren und nichteigensicheren Stromkreisen zu bevorzugen (in der alten deutschen VDE 0165 wurde sie gefordert). 4. Die Angabe der Gerätekategorie (in Abhängigkeit der durch das Betriebsmittel zu gewährleistenden Sicherheit) macht die bisher in Deutschland geforderte spezielle Zulassung für den Einsatz in Zone 0 oder Zone 10 (neu Zone 20) überflüssig. 5. Die ATEX 95 legt größten Wert auf die Bereitstellung einer im Inhalt klar umrissenen Betriebsanleitung in der oder den Sprachen des Bestimmungslandes.
4 6. Betriebsmittel für den Einsatz in Zone 2 müssen weder zugelassen noch besonders gekennzeichnet sein. Die Anforderung an ihre Beschaffenheit ist beschrieben (u. a. Verweis auf EN 50021, Zündschutzart n ). Ob ein solches Betriebsmittel für die Zone 2 verwendet werden darf, ist durch eine Person zu beurteilen, die (lt. EN ) mit den Anforderungen aller einschlägigen Normen und anerkannten Regeln der Technik und ihrer aktuellen Auslegungen vertraut ist (Bei dem explodierten Berg der Vorschriften: Wer kennt eine solche Person?). Besser ist es, dem Betriebsmittel eine Konformitätsaussage beizufügen, die den Einsatz für die Zone 2 freigibt. So kommt es dazu, dass dieses Betriebsmittel 2 Kennzeichnungen trägt: Die zweite Zeile ist der Konformitätsaussage entnommen, die das Gerät der Zündschutzart n als ein nicht funkendes Betriebsmittel oder ein funkendes Betriebsmittel kennzeichnet, dessen Kontakte in geeigneter Weise geschützt sind. Eingangs wurde die Frage gestellt ist hier etwas explodiert? Die Anzahl der benannten Stellen, besser verständlich unter dem Begriff Zulassungsstellen ist explodiert. Waren es in Deutschland bis zur Veröffentlichung der ATEX 95 nur die PTB und DMT (BVS), so kamen der TÜV Hannover/Sachsen-Anhalt, der TÜV Product Service München, die DQS Frankfurt, die FSA Mannheim, die BAM Berlin, das IBExU Freiberg, ZELM Braunschweig hinzu. Wenn bisher immer nur die Rede von den EU- Ländern war, so ist dies nur die halbe Wahrheit. Die Schweiz setzt mit der Verordnung über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (VGSEB vom ) die ATEX 95 in nationales Recht um. Die USA übernahm in der 96-er Ausgabe des NEC (National Electrical Code) in Artikel 505 für Class 1 die Anforderungen für die Zonen 0, 1 und 2. Parallel dazu enthält der Artikel 500 des NEC das bereits bestehende Class and Division -System. Das alles zeigt, dass der EU- Markt ein erstrebenswerter und ernstzunehmender Markt ist, auch und vor allem dank der ATEX 95. Eine Explosion der Geräteverpackung wegen der vielen beizulegenden Unterlagen in der Landessprache des Anwenders, wie die Betriebsanleitung und die Zulassungsunterlagen, kann nicht völlig ausgeschlossen werden. Enthält die EG-Baumusterprüfbescheinigung Besondere Bedingungen (X-Schein), so sind auch diese jedem Gerät beizufügen.
5 Sollten trotz dieser umfangreichen Dokumentation dem Leser bei der Beantwortung der Frage Was steckt hinter ATEX? noch Unklarheiten geblieben sein und diese auch nicht durch eine aufmerksame Lektüre der Richtlinien geklärt sein, vielleicht hilft ihm dann die Lektüre der im Mai 2000 erschienenen Leitlinie zur Anwendung der Richtlinie. Wenn die Fragen nicht so tiefgreifend sind, hilft das Video Explosionsschutz elektrischer Anlagen, dessen aktuelle Überarbeitung (wegen ATEX) ab September bei der Pepperl+Fuchs GmbH erhältlich ist. Autor: Herr Wolf-Dieter Dose
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