Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR Vorlage 34/2018 Der Vorstand Seite 1
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- Gerhard Franke
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1 Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR Vorlage 34/2018 Der Vorstand Seite 1 Zur Sitzung Sitzungstermin Behandlung Beirat Lesung Beirat Beschluss Verwaltungsrat Lesung Verwaltungsrat Beschluss Betreff 12. der Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg Anstalt des öffentlichen Rechts über die nreinigung und die Erhebung von nreinigungsgebühren in der Stadt Duisburg (nreinigungs- und Gebührensatzung) Beschlussvorschlag für den Beirat: Dem Verwaltungsrat der WBD-AöR wird empfohlen, 1. die Gebührenbedarfsberechnung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR für das Jahr 2019 (Anlage 2) zustimmend zur Kenntnis zu nehmen, 2. die 12. der Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg Anstalt des öffentlichen Rechts über die nreinigung und die Erhebung von nreinigungsgebühren in der Stadt Duisburg (nreinigungs- und Gebührensatzung) in der diesem Beschluss als Anlage 4 beigefügten Fassung zu beschließen. Die nreinigungsgebühren für das Jahr 2019 werden erhöht, während die Winterdienstgebühren für das Jahr 2019 gesenkt werden. Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat: Der Verwaltungsrat der WBD-AöR 1. nimmt die Gebührenbedarfsberechnung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR für das Jahr 2019 (Anlage 2) zustimmend zur Kenntnis, 2. beschließt die 12. der Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg Anstalt des öffentlichen Rechts über die nreinigung und die Erhebung von nreinigungsgebühren in der Stadt Duisburg (nreinigungs- und Gebührensatzung) in der diesem Beschluss als Anlage 4 beigefügten Fassung. Die nreinigungsgebühren für das Jahr 2019 werden erhöht, während die Winterdienstgebühren für das Jahr 2019 gesenkt werden.
2 Vorlage 34/ Seite 2 Sachverhalt/Begründung 1. Entwicklung der Gebühren Für den Bereich nreinigung steigt das notwendige Gebührenaufkommen für das Jahr 2019 gegenüber dem Jahr 2018 von ,- auf ,-. Nachdem das Gebührenniveau seit dem Jahr 2012 konstant gehalten werden konnte, ist eine Anpassung der Gebührensätze für das kommende Jahr in Höhe von durchschnittlich 9,85 % unumgänglich. Dadurch wird der allgemeinen Preisentwicklung bei den Sachkosten sowie den anhaltenden Steigerungen bei den Personalkosten aufgrund der vergangenen Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst (TVöD) seit 2012 Rechnung getragen. Nachdem die Gebührensätze in den Jahren 2005 bis 2007 gesenkt werden konnten, ist bei der Entwicklung der nreinigungsgebühren festzustellen, dass die nreinigungsgebühren 2019 in etwa auf dem Niveau des Jahres 2004 liegen werden. In B (1 x wöchentlich Fahrbahnreinigung durch WBD-AöR) beträgt die zusätzliche Belastung für den Grundstückseigentümer bei einer Grundstücksseite von 15 Metern 4,80 pro Jahr bzw. 0,40 pro Monat. In E (2 x wöchentlich Fahrbahnreinigung / 1 x wöchentlich Gehwegreinigung durch WBD-AöR) beträgt die zusätzliche Belastung bei einer Grundstücksseite von 15 Metern 13,80 pro Jahr bzw. 1,15 pro Monat. Für den Bereich Winterdienst sinkt das notwendige Gebührenaufkommen für das Jahr 2019 gegenüber dem Jahr 2018 von ,- auf ,-, so dass eine Senkung der Gebührensätze in Höhe von durchschnittlich 16,36 % vorgenommen werden kann. Die Berechnungssystematik der Winterdienstgebühren bei der WBD-AöR beruht auf der Ermittlung eines Jahresdurchschnitts der letzten 5 Jahre. Da in diesem Zeitraum eher gemäßigte Winter zu verzeichnen waren, entwickelt sich damit der durchschnittliche Aufwand insgesamt auf einem niedrigeren Niveau. Zudem wurde eine Überdeckung aus dem Jahr 2015 aufgelöst, so dass sich insgesamt eine deutliche Senkung der Gebühren ergeben hat. 2. Gebührenberechnung Anlage 1 enthält die Planung der Stadtreinigung 2019 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR. Anlage 2 enthält die Übersicht der Gebührenbedarfsberechnung 2019 für diesen Bereich. Anlage 2a bis 2d enthalten die Berechnungen zur Deckung des notwendigen Gebührenaufkommens Anlage 3 enthält die Übersicht der nreinigungs- und Winterdienstgebührensätze für das Jahr 2019.
3 Vorlage 34/ Seite 3 3. Satzung a) In der Satzung wird folgende zugunsten der Bürgerinnen und Bürger vorgenommen: Nach 10 Abs. 2 Satz 6 (alt) verjährt ein Anspruch auf Erstattung von nreinigungs- bzw. Winterdienstgebühren innerhalb eines Kalendervierteljahres nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem er entstanden ist, wenn er nicht vorher schriftlich bei der WBD-AöR geltend gemacht wird. Sofern diese Anträge nach dem eines Jahres bei der WBD-AöR eingegangen sind, wurden diese Anträge bislang im Einklang mit der vorgenannten Satzungsregelung wegen Verfristung zurückgewiesen. Zugunsten der Bürgerinnen und Bürger soll die Frist nun um weitere neun Monate auf den verlängert werden. b) Aufgrund inzwischen eingetretener en (z.b. nneu- und -ausbau, Um- und Neubenennung, Widmung und Einziehung von Verkehrsflächen, tatsächlicher Verhältnisse) sowie unter Berücksichtigung von Anregungen aus der Bevölkerung wurde bei einigen n die Einstufung in eine bzw. den geänderten Rahmenbedingungen angepasst. Außerdem gibt es einige textliche Klarstellungen innerhalb der Verzeichnisse (z.b. genauere Definition von nabschnitten), die keine Auswirkungen auf die Gebührenveranlagung haben. P a t e r m a n n Sprecher des Vorstands L i n s e n Vorstand
4 Vorlage 34/ Seite 4 Anlagen Anlage 1: Planung der Stadtreinigung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR 2019 Anlage 2: Übersicht der Gebührenbedarfsberechnung Stadtreinigung 2019 Anlagen 2a 2d: Berechnung zur Deckung des notwendigen Gebührenaufkommens 2019 Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Anlage 6: Anlage 7: Übersicht der nreinigungs- und Winterdienstgebührensätze für das Jahr der Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg Anstalt des öffentlichen Rechts über die nreinigung und die Erhebung von nreinigungsgebühren in der Stadt Duisburg (nreinigungs- und Gebührensatzung) Gegenüberstellung der Satzungsänderungen Übersicht der Reinigungsverpflichtungen und der Reinigungshäufigkeiten der jeweiligen n sowie der Einstufung der n in n Gegenüberstellung der erforderlichen Anpassungen bei den n im nreinigungsverzeichnis und den n im Winterdienstverzeichnis
5 Anlage 1 Auszug aus dem Wirtschaftsplan Erfolgsplan Ergebnis Wirtschaftsplan Wirtschaftsplan Stadtreinigung (in T ) Umsatzerlöse davon nreinigungs- und Winterdienstgebühren davon städt. Anteil an nreinigung Erhöhung des Bestands an in Ausführung befindlicher Bauaufträge Andere aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge Gesamtleistung Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen davon Erträge aus Lieferungen und Leistungen an andere Bereiche davon Aufwendungen aus Leistungsbezügen von anderen Bereichen Materialaufwand Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung Personalaufwand Abschreibungen a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens Sonstige betriebliche Aufwendungen davon Leistungsausgleich Abgabe (Ertrag) davon Leistungsausgleich Zurechnung (Aufwand) Gesamte Betriebliche Aufwendungen Erträge aus Beteiligungen Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Abschreibungen auf Finanzanlagen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Steuern vom Einkommen und Ertrag Sonstige Steuern Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)
6 Anlage 2 Gebührenbedarfsberechung Stadtreinigung 2019 Ermittlung des notwendigen Gebührenaufkommens ( ) Aufwendungen und Erträge 2019 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren Aufwendungen für bezogene Leistungen Personalaufwand kalkulatorische Abschreibungen sonstige betriebliche Aufwendungen davon Umlagen und interne Leistungsverrechnung kalkulatorische Zinsen Steuern Summe gebührenrelevante Aufwendungen Sonstige Umsatzerlöse und betriebliche Erträge Zwischensumme Städtischer Pflichtanteil (23%) davon städtischer Pflichtanteil nreinigung davon städtischer Pflichtanteil Winterdienst Summe Ausgleich Überdeckung Winterdienst Ausgleich Überdeckung nreinigung Notwendiges Gebührenaufkommen davon notwendiges Gebührenaufkommen Winterdienst davon notwendiges Gebührenaufkommen nreinigung
7 Anlage 2a Gebührenbedarfsberechnung Stadtreinigung 2019 Ermittlung Gebührenaufkommen Fahrbahnreinigung Reinigungs- Veranlagte Grundstück- Anzahl Summe Gebühren Reinigung Gebühren Reinigung Gebührenaufkommen Gebührenaufkommen klassen seiten in Metern Reinigung Berechnungs- je Berechnungsmeter je Berechnungsmeter Gesamt pro Woche meter 1) A B ,32 3, C ,32 3, D ,60 6, E ,60 6, F ,92 9, G ,24 12, F ,92 9, G ,24 12, J ,60 6, K ,60 6, Ermittlung der Kosten für 1 Meter Fahrbahnreinigung ( ): Deckung des notwendigen Gebührenaufkommens ( ): Notwendiges Gebührenaufkommen nreinigung Gesamt davon notwendiges Gebührenaufkommen Fahrbahnreinigung 1) notwendiges Gebührenaufkommen Fahrbahnreinigung berechnetes Gebührenaufkommen Fahrbahnreinigung Berechnungsmeter 2) Überdeckung (+) bzw. Unterdeckung (-) Bedarf je Meter Reinigung 3) 3,32 1) Ca. 71% vom Gebührenbedarf nreinigung 2) Die Berechnungsmeter ergeben sich aus Veranlagungsmetern multipliziert mit der Anzahl Reinigung pro Woche. 3) Darstellung auf zwei Nachkommastellen begrenzt
8 Anlage 2b Gebührenbedarfsberechnung Stadtreinigung 2019 Ermittlung Gebührenaufkommen Gehwegreinigung Reinigungs- Veranlagte Grundstück- Summe gewichtete Anzahl Summe Gebühren Reinigung Gebühren Reinigung Gebührenaufkommen Gebührenaufkommen klassen seiten in Metern Faktor Veranlagungs- Reinigung Berechnungs- je Berechnungsmeter je Berechnungsmeter Gesamt meter pro Woche meter 1) A B C % ,92 2, D E % ,88 3, F % ,76 8, G % ,68 13, F1 G1 H % ,88 3, I % ,76 8, J % ,76 8, K % ,56 17, Ermittlung der Kosten für 1 Meter Gehwegreinigung ( ): 28,98% Deckung des notwendigen Gebührenaufkommens ( ): Notwendiges Gebührenaufkommen nreinigung Gesamt davon notwendiges Gebührenaufkommen Gehwegreinigung 1) notwendiges Gebührenaufkommen Gehwegreinigung berechnetes Gebührenaufkommen Gehwegreinigung Berechnungsmeter 2) Überdeckung (+) bzw. Unterdeckung (-) Bedarf je Meter Reinigung 3) 3,92 1) Ca. 29% vom Gebührenbedarf nreinigung 2) Die Berechnungsmeter ergeben sich aus Veranlagungsmetern multipliziert mit der Anzahl Reinigung pro Woche. 3) Darstellung auf zwei Nachkommastellen begrenzt,
9 Anlage 2c Gebührenbedarfsberechnung Stadtreinigung 2019 Ermittlung Gebührenaufkommen Fahrbahnreinigung + Gehwegreinigung Reinigungs- Veranlagte Grundstück- Gebühren Reinigung Gebührenaufkommen klassen seiten in Metern je Berechnungsmeter je Gesamt Gesamt Gesamt Fahrbahnreinigung Gehwegreinigung Fahrbahnreinigung Gehwegreinigung A B ,32 0,00 3,32 3, C ,32 2,92 6,24 5, D ,60 0,00 6,60 6, E ,60 3,88 10,48 9, F ,92 9,76 19,68 17, G ,24 14,68 27,92 25, F ,92 0,00 9,92 9, G ,24 0,00 13,24 12, H ,00 3,88 3,88 3, I ,00 9,76 9,76 8, J ,60 9,76 16,36 14, K ,60 19,56 26,16 23, Gesamt Gesamt Deckung des notwendigen Gebührenaufkommens ( ): notwendiges Gebührenaufkommen Überdeckung (+) bzw. Unterdeckung (-)
10 Anlage 2d Gebührenbedarfsberechnung Stadtreinigung 2019 Ermittlung Gebührenaufkommen Winterdienst Winterdienst- Veranlagungs- Faktor 1) Summe Gebühren Gebührenstufe meter Berechnungsmeter 2) je Berechnungsmeter aufkommen , ,52 1, , ,76 0, , ,24 0, Ermittlung der Kosten für 1 Meter Winterdienst ( ): Deckung des notwendigen Gebührenaufkommens ( ): Notwendiges Gebührenaufkommen notwendiges Gebührenaufkommen Winterdienst Gesamt Winterdienst berechnetes Gebührenaufkommen Berechnungsmeter 2) Winterdienst Bedarf je Meter Winterdienst 3) 1,53 Überdeckung (+) bzw. Unterdeckung (-) ) Aufwand für Dringlichkeitsstufe 1 doppelt so hoch wie Aufwand für Dringlichkeitsstufe 2 und sechsmal so hoch wie Aufwand für Dringlichkeitsstufe 3. 2) Die Berechnungsmeter ergeben sich aus den Veranlagungsmetern multipliziert mit dem jeweiligen Faktor 3) Darstellung auf zwei Nachkommastellen begrenzt
11 Anlage 3 Gebührenbedarfsberechnung Stadtreinigung 2019 nreinigung Reinigungs- je m klasse 2019 A 0,00 B 3,32 C 6,24 D 6,60 E 10,48 F 19,68 F1 9,92 G 27,92 G1 13,24 H 3,88 I 9,76 J 16,36 K 26,16 Winterdienst Dringlich- je m keitsstufe ,52 2 0,76 3 0,24
12 Anlage der Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts über die nreinigung und die Erhebung von nreinigungsgebühren in der Stadt Duisburg (nreinigungs- und Gebührensatzung) vom Der Verwaltungsrat der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts (WBD-AöR) hat in seiner Sitzung am 6. Dezember 2018 auf Grundlage der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung die folgende ssatzung beschlossen. Diese Satzung beruht auf: - 7 und 114a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90), in Verbindung mit der Unternehmenssatzung der Stadt Duisburg über die Anstalt des öffentlichen Rechts Wirtschaftsbetriebe Duisburg vom 12. Dezember 2006 (veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Duisburg Nr. 63 vom 29. Dezember 2006, S ), zuletzt geändert durch die 7. der Unternehmenssatzung vom 4. Juli 2014 (veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Duisburg Nr. 29 vom 15. Juli 2014, S. 295); - 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher n (nreinigungsgesetz NRW) vom 18. Dezember 1975 (GV. NW. S. 706), berichtigt (GV. NW S. 12), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Oktober 2016 (GV. NRW. S. 868); - 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90). Artikel 1 Die Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts über die nreinigung und die Erhebung von nreinigungsgebühren in der Stadt Duisburg (nreinigungs- und Gebührensatzung) vom 18. Dezember 2007 (veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Duisburg Nr. 52 vom 31. Dezember 2007, S ), zuletzt geändert durch die 11. der nreinigungsund Gebührensatzung vom 4. Dezember 2017 (veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Duisburg Nr. 48 vom 29. Dezember 2017, S ), wird wie folgt geändert: I. 8 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Die nreinigungsgebührensätze werden nach n unterschiedlich festgesetzt. Sie betragen je Meter Grundstücksseite und Jahr in Klasse: B 3,32 C 6,24 D 6,60 E 10,48 F 19,68 F1 9,92 G 27,92 G1 13,24 H 3,88 I 9,76 J 16,36 K 26,16 Für die Winterwartung werden zusätzliche Gebühren erhoben. Die Gebührensätze werden nach n unterschiedlich festgesetzt. Sie betragen je Meter Grundstücksseite und Jahr in Stufe: 1 1,52 2 0,76 3 0,24 II. 10 Abs. 2 Satz 6 erhält folgende Fassung: Der Anspruch verjährt mit Ablauf des des dem Veranlagungsjahr folgenden Kalenderjahres, wenn er nicht vorher schriftlich bei der WBD-AöR geltend gemacht wird.
13 Anlage 4 III. Das nreinigungsverzeichnis (Anlage zu 3 Abs. 1) und das Winterdienstverzeichnis (Anlage zu 3 Abs. 4) werden wie folgt geändert: n- / Reinigungsschlüssel Abschnitt klasse Stadtbezirk Walsum Manfredstr. C 5114 Marktplatz (Parkplatz Hochheider-Markt) Stadtbezirk Mitte Beekstr. von Anfang bis Müllersgasse 1234 Beekstr. von Müllersgasse bis Ende 1935 Kölner Str. von Mercatorstr. bis Ende E G E entfällt 8690 Römerstr. außer Verbindung zur Kampstr Römerstr. Verbindung zur Kampstr. Stadtbezirk Hamborn Erlanger Str. von Obere Holtener Str. 100 Meter in östlicher Richtung und von Nr Stadtbezirk Meiderich-Beeck Am Kamannshof von Anfang bis Weststr. D B B E Stadtbezirk Rheinhausen An der Geis B 6100 Augustastr. von Anfang bis Am Borgardshof 6100 Augustastr. von Am Borgardshof bis Ende 6214 Dorotheenstr. C 6540 Kaldenhausener Str. von Hohenbudberger Str. bis einschließlich Nr Krefelder Str. Zufahrt zwischen Nr. 299 u. 311 B A B entfällt 1286 Bonhoefferstr. entfällt 1536 Friedrich-Ebert-Str. von Emscherhüttenstr. bis Herzogstr. außer Umgehungsstr. und Sackgasse zu Nr Friedrich-Ebert-Str. Umgehungsstr Suermondtstr. B F F1 Stadtbezirk Süd Zimmerstr. Stichstr. zu Nr n- / Winterschlüssel Abschnitt dienststufe entfällt Stadtbezirk Homberg-Ruhrort-Baerl Dammstr. von Mühlenweide bis Rheinallee -RU Dammstr. von Deichstr. bis Brücke -RU- B H Stadtbezirk Meiderich-Beeck Albrechtstr. von Anfang bis Gartroper Str Florastr. von Austr. bis Ende 1 entfällt
14 Anlage Gartroper Str Niebuhrstr. von Anfang bis Albrechtstr. entfällt Stadtbezirk Mitte Klosterstr. von Beekstr. bis Peterstal 3 Stadtbezirk Rheinhausen Lohstr. von Oberfeld bis Trompeter Str. 2 Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
15 Anlage 5 Gegenüberstellung der Satzungsänderungen nreinigungs- und Gebührensatzung alt neu 8 Abs. 1 Die nreinigungsgebührensätze werden nach n unterschiedlich festgesetzt. Sie betragen je Meter Grundstücksseite und Jahr in Klasse: B 3,00 C 5,68 D 6,00 E 9,56 F 17,92 F1 9,00 G 25,40 G1 12,00 H 3,56 I 8,92 J 14,92 K 23,84 Für die Winterwartung werden zusätzliche Gebühren erhoben. Die Gebührensätze werden nach n unterschiedlich festgesetzt. Sie betragen je Meter Grundstücksseite und Jahr in Stufe: 1 1,84 2 0,92 3 0,28 8 Abs. 1 Die nreinigungsgebührensätze werden nach n unterschiedlich festgesetzt. Sie betragen je Meter Grundstücksseite und Jahr in Klasse: B 3,32 C 6,24 D 6,60 E 10,48 F 19,68 F1 9,92 G 27,92 G1 13,24 H 3,88 I 9,76 J 16,36 K 26,16 Für die Winterwartung werden zusätzliche Gebühren erhoben. Die Gebührensätze werden nach n unterschiedlich festgesetzt. Sie betragen je Meter Grundstücksseite und Jahr in Stufe: 1 1,52 2 0,76 3 0,24 10 Abs. 2 Satz 6 Der Anspruch verjährt innerhalb eines Kalendervierteljahres nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem er entstanden ist, wenn er nicht vorher schriftlich bei der WBD-AöR geltend gemacht wird. 10 Abs. 2 Satz 6 Der Anspruch verjährt innerhalb eines Kalendervierteljahres nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem er entstanden ist mit Ablauf des des dem Veranlagungsjahr folgenden Kalenderjahres, wenn er nicht vorher schriftlich bei der WBD-AöR geltend gemacht wird.
16 Übersicht der n und n Anlage 6 Fahrbahn Gehweg A 1 x Anlieger 1 x Anlieger B 1 x WBD-AöR 1 x Anlieger C 1 x WBD-AöR 1 x WBD-AöR D 2 x WBD-AöR 1 x Anlieger E 2 x WBD-AöR 1 x WBD-AöR F 3 x WBD-AöR 2 x WBD-AöR F1 3 x WBD-AöR 2 x Anlieger G 4 x WBD-AöR 3 x WBD-AöR G1 4 x WBD-AöR 3 x Anlieger H - 1 x WBD-AöR I - 2 x WBD-AöR J 2 x WBD-AöR 2 x WBD-AöR K 2 x WBD-AöR 4 x WBD-AöR Die n in Duisburg sind aufgrund ihrer Art und Wichtigkeit sowie ihrer Gefährlichkeit und Stärke des zu erwartenden Verkehrs in Dringlichkeitstufen eingeteilt. Dringlichkeitsstufe 1 (Vorbehaltsnetz/ÖPNV/Gefahrgutnetz) Dringlichkeitsstufe 2 (Rettungswegenetz, soweit nicht in Dringlichkeitsstufe 1 enthalten) Dringlichkeitsstufe 3 (n von untergeordneter Bedeutung)
17 Anlage 7 Stadtbezirk 91 Walsum Reinigung 8257 Manfredstr. B 8257 Manfredstr. C Umstufung 8690 Römerstr. D 8690 Römerstr. außer Verbindung D Klarstellung zur Kampstr Römerstr. Verbindung zur Kampstr. B Umstufung Stadtbezirk 91 Walsum Winterdienst keine en 1 von 7
18 Anlage 7 Stadtbezirk 92 Hamborn Reinigung 2948 Erlanger Str. von Nr B 2948 Erlanger Str. von Obere Holtener Str. 100 Meter in östlicher Richtung und von Nr B Klarstellung / Ersteinstufung Stadtbezirk 92 Hamborn Winterdienst keine en 2 von 7
19 Anlage 7 Stadtbezirk 93 Meiderich-Beeck Reinigung 1094 Am Kamannshof E 1094 Am Kamannshof von Anfang bis Weststr. E ab Weststr. nicht gewidmet 1286 Bonhoefferstr. A 1286 Bonhoefferstr. - nicht gewidmet 1536 Friedrich-Ebert-Str. von Anfang bis Emscherhüttenstr. -RU- E 1536 Friedrich-Ebert-Str. von Anfang bis Emscherhüttenstr. -RU- E bleibt 1536 Friedrich-Ebert-Str. von Emscherhüttenstr. bis Herzogstr. u. Umgehungsstr. F 1536 Friedrich-Ebert-Str. von Emscherhüttenstr. bis Herzogstr. außer Umgehungsstr. und Sackgasse zu Nr F Klarstellung 1536 Friedrich-Ebert-Str. Umgehungsstr. F1 Umstufung 1536 Friedrich-Ebert-Str. von Herzogstr. bis Lehnhofstr. G 1536 Friedrich-Ebert-Str. von Herzogstr. bis Lehnhofstr. G bleibt 1536 Friedrich-Ebert-Str. von Lehnhofstr. bis Ende F 1536 Friedrich-Ebert-Str. von Lehnhofstr. bis Ende F bleibt 1536 Friedrich-Ebert-Str. Sackgasse zu Nr B 1536 Friedrich-Ebert-Str. Sackgasse zu Nr B bleibt 2529 Suermondstr. B 2529 Suermondtstr. B Korrektur der Schreibweise des nnamens Stadtbezirk 93 Meiderich-Beeck Winterdienst 1023 Albrechtstr. von Anfang bis Gartroper Str Albrechtstr. von Anfang bis Gartroper Str. - Buslinie verlegt 1508 Florastr Florastr. von Austr. bis Ende 1 Teilumstufung / Florastr. von Anfang bis Austr. nicht im Vorbehaltsnetz 1565 Gartroper Str. von Anfang bis Albrechtstr Gartroper Str. 1 Teilumstufung / Buslinie verlegt 2173 Niebuhrstr. von Anfang bis Albrechtstr Niebuhrstr. von Anfang bis Albrechtstr. - Buslinie verlegt 2173 Niebuhrstr. von Albrechtstr. bis Ende Niebuhrstr. von Albrechtstr. bis Ende 2 bleibt 3 von 7
20 Anlage 7 Stadtbezirk 94 Homberg-Ruhrort-Baerl Reinigung B 1367 Dammstr. von Anfang bis Rheinallee - B 1367 Dammstr. von Mühlenweide bis Klarstellung RU- Rheinallee -RU Dammstr. von Rheinallee bis Ende -RU- E 1367 Dammstr. von Rheinallee bis Ende -RU- E bleibt 1367 Dammstr. von Deichstr. bis Brücke -RU- H Umstufung 5114 Marktplatz (Parkplatz Hochheider-Markt) G 5114 Marktplatz (Parkplatz Hochheider-Markt) E Umstufung Stadtbezirk 94 Homberg-Ruhrort-Baerl Winterdienst keine en 4 von 7
21 Anlage 7 Stadtbezirk 95 Mitte Reinigung 1234 Beekstr. G 1234 Beekstr. von Anfang bis Müllersgasse G Klarstellung 1234 Beekstr. von Müllersgasse bis Ende E Umstufung 1935 Kölner Str. von Anfang bis Mercatorstr. E 1935 Kölner Str. von Anfang bis Mercatorstr. E bleibt 1935 Kölner Str. von Mercatorstr. bis Ende C 1935 Kölner Str. von Mercatorstr. bis Ende - Umstufung / Bereich nicht gewidmet Stadtbezirk 95 Mitte Winterdienst 1925 Klosterstr. von Steinsche Gasse bis Peterstal Klosterstr. von Beekstr. bis Peterstal 3 Klarstellung 5 von 7
22 Anlage 7 Stadtbezirk 96 Rheinhausen Reinigung 6095 An der Geis B Ersteinstufung / Gewidmet Amtsblatt 11/ Augustastr. von Anfang bis Am Borgardshof A 6100 Augustastr. von Anfang bis Am Borgardshof B Klarstellung Schreibfehler 6100 Augustastr. von Am Borgardshof bis Ende B 6100 Augustastr. von Am Borgardshof bis Ende A Klarstellung Schreibfehler 6214 Dorotheenstr. J 6214 Dorotheenstr. C Umstufung 6540 Kaldenhauser Str. von Hohenbudberger Str. bis einschließlich Nr. 31 B 6540 Kaldenhausener Str. von Hohenbudberger Str. bis einschließlich Nr. 31 B Korrektur der Schreibweise des nnamens 6575 Krefelder Str. von Anfang bis Friedrich- J 6575 Krefelder Str. von Anfang bis Friedrich- J bleibt Alfred-Str. Alfred-Str Krefelder Str. von Friedrich-Alfred-Str. bis E 6575 Krefelder Str. von Friedrich-Alfred-Str. bis E bleibt Friedrich-Ebert-Str. Friedrich-Ebert-Str Krefelder Str. von Friedrich-Ebert-Str. bis Schwarzenberger Str. F Krefelder Str. von Friedrich-Ebert-Str. bis Schwarzenberger Str. F1 bleibt 6575 Krefelder Str. von Schwarzenberger Str. bis Ende außer Zufahrt zwischen Nr. 299 u Krefelder Str. Zufahrt zwischen Nr. 299 u. 311 D 6575 Krefelder Str. von Schwarzenberger Str. bis Ende außer Zufahrt zwischen Nr. 299 u. 311 A 6575 Krefelder Str. Zufahrt zwischen Nr. 299 u. 311 D bleibt - Zufahrt nicht gewidmet Stadtbezirk 96 Rheinhausen Winterdienst 6617 Lohstr. von Oberfeld bis Trompeter Str Lohstr. von Oberfeld bis Trompeter Str. 2 Umstufung / Keine Buslinie / im Rettungswegenetz 6 von 7
23 Anlage 7 Stadtbezirk 97 Süd Reinigung 2739 Zimmerstr. außer Stichstr. zu Nr B 2739 Zimmerstr. außer Stichstr. zu Nr B bleibt 2739 Zimmerstr. Stichstr. zu Nr A 2739 Zimmerstr. Stichstr. zu Nr Stichstr. nicht gewidmet Stadtbezirk 97 Süd Winterdienst keine en 7 von 7
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