Schriftliche Anfrage. Antwort des Staatsministeriums des Innern vom Bayerischer Landtag. 16. Wahlperiode Drucksache 16/

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1 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/ Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anne Franke BÜNDNIS 90/DIE GRÜ NEN vom TETRA Behördenfunk I In dem seit 1993 andauernden Verfahren fasste der Bayerische Ministerrat am den Beschluss zur Einführung der TETRA Technologie, am 14. April 2011 erfolgte die Haushaltsermächtigung durch den Bayerischen Landtag. In der Beschlussbegründung wird als Fazit aller ausgewerteten Studien der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren als ausreichend bezeichnet, gesundheitliche Wirkungen können aber nicht völlig ausgeschlossen werden, von einem minimalen verbleibenden Restrisiko ist die Rede. Dieser Bewertung stehen zunehmend Studien unabhängiger Forscher gegenüber, die signifikante Gesundheitsschädigungen unterschiedlicher Art nachgewiesen haben. Über das Verfahren der Standortsuche und die von der Staatsregierung bekundete gesundheitliche Unbedenklichkeit der Strahlung gibt es große Bedenken in der Bevölkerung. Das Gebot der Minimierung der Strahlenbelastung bei guter Abdeckung ist bei der bisherigen Standortwahl kein Kriterium. Über die Tauglichkeit der TETRA Technologie gibt es mittlerweile ebenfalls sehr unterschiedliche Bewertungen. 5. Garantiert die Staatsregierung, dass die TETRA Technologie keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen auf die Anwohner/ innen der Maststandorte, aber auch auf die Polizisten, Feuerwehrleute und Mitarbeiter der Rettungsdienste haben? 6. Ist es richtig, dass die TETRA Technologie in Bayern nicht eingerichtet werden kann, sobald hundert Kommunen sich ihr verweigert haben und keinen Standort auf ihrem Verwaltungsgebiet zugelassen haben? 7. a) Wird die Staatsregierung die bayerischen Beamten und Angestellten der Rettungsdienste einer vergleichbaren Langzeitstudie unterziehen, wie es derzeit schon in England im Zeitraum bis 2018 geschieht ( health.org.uk/)? b) Wenn ja, wird die Staatsregierung die Probanden darüber informieren, dass sie Teil einer epidemiologischen Feldstudie sein werden? c) Wenn ja, bis wann sollen die Ergebnisse über eine gesundheitliche Unbedenklichkeit des TETRA Funks in Bayern vorliegen? 8. Bis wann wird die Einrichtung des TETRA Funks in den anderen Bundesländern jeweils abgeschlossen sein? Wie ist der derzeitige Stand? Daher frage ich die Staatsregierung: 1. Bis wann werden die Standortakquise und gewinnung, die bauliche Ertüchtigung der Standorte, der Aufbau und die technische Ausstattung der Standorte und schließlich die bayernweite Inbetriebnahme des Digitalfunks jeweils abgeschlossen sein? 2. a) Wie viele Endgeräte hat die Staatsregierung bereits erworben und bereitgestellt? b) Wie viele Endgeräte haben die Kommunen bereits erworben und bereitgestellt? c) Wie viele Endgeräte werden insgesamt gebraucht werden? 3. a) Wie viele Kommunen haben die vorgeschlagenen Standorte komplett abgelehnt? b) Wie viele Kommunen haben eine alternative Standortsuche in Auftrag gegeben (vgl. Stadt Laufen)? 4. Kann die Staatsregierung garantieren, dass alle derzeit vorgeschlagenen und eingerichteten Standorte die beste Netzabdeckung bei minimaler Strahlenbelastung für die Anwohner darstellen? Antwort des Staatsministeriums des Innern vom Zu 1.: Zur flächendeckenden Versorgung der sechs in Bayern lie genden Netzabschnitte werden nach derzeitiger Planung Sende und Empfangsanlagen für den digitalen Einsatzfunk der BOS an insgesamt ca. 945 Standorten benötigt. Zum bestand bei 853 Standorten zumindest eine vorvertragliche Vereinbarung mit dem kommunalen oder privaten Eigentümer. In 308 Fällen ist bereits der Baubeginn erfolgt, an 199 Standorten sind die Baumaßnahmen bereits abgeschlossen und die Systemtechnik teilweise bereits in stalliert. Die 37 Basisstationen im Netzabschnitt München sind seit Ende 2009 in Betrieb. Der Abschluss der Akquise an den noch offenen Standorten für Basisstationen in Bayern ist für 2012 geplant. Bis Ende 2012 werden etwa 2/3 der Standorte baulich fertiggestellt und die Hälfte aller Basisstationen mit Systemtechnik verse hen sein, die restlichen folgen im Laufe des Jahres Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.

2 Seite 2 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/10832 Der Zeitlauf für die funktechnische Integration (funktechni scher Zusammenschluss der einzelnen Netzkomponenten) und anschließende Inbetriebnahme der einzelnen Netzab schnitte in Bayern hängt maßgeblich von dem bundesweiten Integrationsplan ab, mit dem die zur Verfügung stehenden Ressourcen für Integrationsmaßnahmen auf die Länder ver teilt werden. Der bundesweite Integrationsplan wird immer für ein Jahr festgeschrieben und stellt für die folgenden Jah re lediglich eine Grobplanung dar. Wir gehen davon aus, dass nach der sukzessiven Inbetriebnahme der bayerischen Netzabschnitte ab 2013 spätestens 2015 flächendeckend in Bayern digital gefunkt werden kann. Zu 2. a): Im Rahmen von zwei durch den Geschäftsbereich des Staats ministeriums des Innern 2009 und 2010 durchgeführten Aus schreibungsverfahren wurde der Zuschlag für insgesamt Endgeräte der Marke Sepura erteilt. Davon wurden bislang ca Geräte ausgeliefert. Weitere End geräte stehen zur Auslieferung an. Die Bereitstellung erfolg te im Wesentlichen für die Bayerische Polizei sowie teilwei se auch nichtpolizeiliche Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Netzabschnitt München und Umgebung. Zu 2. b): Eine von der Projektgruppe des Innenministeriums beim Landesfeuerwehrverband Bayern e. V. und den kommunalen Spitzenverbänden im Frühjahr 2011 durchgeführte Befra gung ergab, dass von dortiger Seite derzeit keine zentrale Be schaffung präferiert wird. Im Rahmen der Betreuung der re gionalen Projektgruppen in den bereits in der Migrationsvor bereitung befindlichen Bereichen empfiehlt die Projektgrup pe des Innenministeriums daher die Bildung von Beschaf fungsgemeinschaften, um über die Beschaffung höherer Stückzahlen günstigere Marktpreise und Garantie sowie sonstige Leistungen erlangen zu können. Als Grundlage für Beschaffungsmaßnahmen im nichtstaatlichen Bereich erar beitet die Projektgruppe des Innenministeriums derzeit ein Musterleistungsverzeichnis, das Anfang 2012 veröffentlicht werden soll. Zu diesem Zeitpunkt wird auch das Sonderför derprogramm für die Endgerätebeschaffung veröffentlicht, dass sich derzeit in der Verbandsanhörung befindet. Nach derzeitigem Informationsstand des Innenministeriums wurden vonseiten der Kommunen, abgesehen von einzelnen Beschaffungen der BOS im Raum München, bisher noch keine Endgeräte beschafft. Zu 2. c): Der von den BOS in Bayern als erforderlich angesehene Be darf an digitalen Endgeräten ist dem Staatsministerium des Innern nicht im Detail bekannt. Dem für die Beschaffung von Endgeräten im nichtstaatlichen Bereich kurz vor Veröffent lichung stehenden Sonderförderprogramm liegt jedoch auf Grundlage der vorliegenden Bestandsdaten aus dem Bereich des veralteten Analogfunks folgende Kalkulation zugrunde: Feuerwehren: ca Geräte Rettungsdienst (inkl. Luftrettung): ca Geräte Katastrophenschutz: ca Geräte Hinzu kommen Endgeräte für den Bereich der Bayerischen Polizei. Dies entspricht einer erwarteten Ge samtsumme von derzeit ca Endgeräten. Bei dieser Summation wurde nicht zwischen einzelnen Gerätetypen (Handfunkgerät, Fahrzeugfunkgerät, etc.) differenziert. Hin zu kommt zu gegebener Zeit eine bisher nicht näher bekann te Anzahl von für die Nutzung des Dienstes Alarmierung benötigten TETRA Meldeempfängern (sog. Pager). Zu 3. a) und b): Aktuell haben 42 bayerische Kommunen für erforderlich an gesehene Standorte abgelehnt. Von diesen 42 Kommunen beteiligen sich 25 Kommunen aktiv an der Suche nach Al ternativstandorten. Zudem haben nach aktuellem Kenntnisstand zehn Kommu nen externe Gutachten in Auftrag gegeben, um vorgeschla gene Standorte zu prüfen bzw. nach geeigneten Alternativ standorten zu suchen. Nicht auszuschließen ist, dass verein zelt von anderen Kommunen ebenfalls Gutachten beauftragt wurden, ohne dass dies dem Staatsministerium des Innern bekannt wurde. Zu 4.: Die Auswahl der Standorte für BOS Basisstationen beruht auf der bundesweiten Funkplanung der gesamtverantwortli chen Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS). Ziel die ser Planung ist, mit der Errichtung der vorgeschlagenen Netzinfrastruktur für den digitalen Einsatzfunk bundesweit eine flächendeckende Netzabdeckung (Versorgungswahr scheinlichkeit von 96% der Gesamtfläche) unter Vermei dung größerer Überschneidungen oder Lücken zwischen be nachbarten funkversorgten Gebieten (Funkzellen) zu errei chen. Zudem sind unter Berücksichtigung der funktechni schen Erforderlichkeiten Störungen durch Überreichweiten zu vermeiden. Unter Berücksichtigung dieser Gegebenheiten ist davon auszugehen, dass mit so wenig BOS Basisstationen wie nötig eine optimale Funkversorgung erzielt wird und so mit auch das Vorhandensein von elektromagnetischen Fel dern so gering wie möglich ist. Unabhängig davon werden durch den BOS Digitalfunk alle gesetzlich festgelegten Grenzwerte bei Weitem unterschrit ten. Die Grenzwerte für elektromagnetische Funkwellen im Funkspektrum von bis MHz sind in Deutsch land in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgelegt und schließen alle ortsfesten Hochfrequenzsendeanlagen über 10 Watt Ausgangsleistung und damit auch die BOS Digital funk Basisstationen mit ein. Sie beruhen auf den Empfeh lungen der International Commission on Non Ionising Ra diation Protection (ICNIRP), der Weltgesundheitsorganisati on und des Europäischen Rates. Im Bereich des BOS Digitalfunks in Deutschland ( MHz) gilt ein Grenzwert von 27,5 V/m, was einer mittleren Leistungsflussdichte von 2 W/m 2 entspricht. Diese Grenz werte sind keine Gesundheitsgrenzwerte, sondern Vorsorge werte. Der Grenzwert liegt dabei um einen Sicherheitsfaktor 50, und damit sehr weit, unterhalb des Schwellenwerts, bei dem Wirkungen überhaupt nachgewiesen werden können.

3 Drucksache 16/10832 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 3 Zu 5.: Die biologischen Wirkungen elektromagnetischer Felder werden seit mehr als fünfzig Jahren in einer Vielzahl von experimentellen (Labor) und epidemiologischen (bevölkerungsbezogenen Feldstudien) Forschungsarbeiten wissenschaftlich untersucht. Seit Einführung des digitalen Mobilfunks Anfang der 90er Jahre wurden die Forschungsaktivitäten bezüglich möglicher Gesundheitseffekte noch verstärkt. Relevant für die Bewertung der Frage möglicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch elektromagnetische Felder des Mobilfunks ist allein die wissenschaftliche Bewertung des Sachverhalts unter Hinzuziehung aller verfügbaren wissenschaftlichen Informationen. Alle wissenschaftlichen Bewertungen der Forschung bestätigen, dass die international durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Internationale Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) empfohlenen Grenzwerte, auf denen auch die deutschen Grenzwerte basieren, einen ausreichenden Gesundheitsschutz bieten. Das TETRA System gilt als gesundheitlich unbedenklich. Wir wissen jedoch, dass es unabhängig von dem aktuellen Stand der Wissenschaft in unserer Bevölkerung Bedenken und auch Verunsicherung hinsichtlich der gesundheitlichen Auswirkungen von Funkanlagen gibt. Diese Sorgen nehmen wir auf Bundes und Landesebene ernst. Die Projektgruppe des Staatsministeriums des Innern hat daher unabhängig von dem o. g. gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren sowie dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine externe Fachfirma beauftragt, auf Basis der im BOS Funk verwendeten Systemund Antennentechnik eine allgemeingültige Berechnung der elektromagnetischen Feldauswirkungen durch BOS Funkanlagen durchzuführen. Dabei haben wir bewusst den Vollausbau einer BOS Basisstation mit 4 Sendeanlagen (wie sie nur in Flächen mit hohem Funkverkehrsaufkommen, z. B. in Großstädten oder Ballungsräumen, Verwendung finden) zugrunde gelegt. In ländlichem Gebiet werden Basisstationen mit zwei Sendern errichtet. Zusätzlich geht die Berechnung davon aus, dass alle vier Sendeanlagen gleichzeitig in Betrieb sind (wie dies nur bei extrem hohem Funkverkehrsaufkommen, z. B. bei Großeinsätzen, zu erwarten ist). Selbst bei diesem lediglich angenommenen Maximal Szenario beträgt die durch den BOS Funk verursachte, elektromagnetische Feldauswirkung in einer Entfernung von z. B. 300 m 0,15 V/m (im Vergleich dazu der in Deutschland gültige Grenzwert: 27,5 V/m). Dieser Wert gilt bei ungehinderter Ausbreitung der Funkwellen (Freifeld) und wird durch Bebauung weiter abgeschwächt. Die digitalen Funkgeräte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sind bezüglich elektromagnetischer Felder mit handelsüblichen Mobiltelefonen vergleichbar und unterliegen dahingehend den gleichen Richt und Empfehlungswerten. Diese sehen aufgrund einer Empfehlung der WHO vor, dass ein Mobiltelefon einen SAR Wert von 2 Watt/kg nicht überschreiten soll. Der SAR Wert (spezifische Absorptionsrate) ist, als auf Empfehlungen der WHO und der ICNIRP basierender Vorsorgewert, ein Maß für die Absorption von elektromagnetischen Feldern in biologischem Gewebe, die Einheit ist W/kg. Das Verfahren zur Bestimmung des SAR Wer tes ist in der europäischen Norm EN festgelegt. Bei heutigen kommerziellen Mobiltelefonen liegt der SAR Wert zwischen ca. 0,10 und 1,99 W/kg. Je kleiner der SAR Wert ist, desto geringer wird das biologische Gewebe durch elektromagnetische Felder erwärmt. Im Vergleich zwischen Mobiltelefonen und BOS Endgerä ten ist festzuhalten, dass ein Handsprechfunkgerät der Firma Sepura im Jahr 2008 vom TÜV Süd hinsichtlich seines SAR Wertes untersucht wurde. Das Sepura Endgerät erzielte da bei einen SAR Wert von 0,563 W/kg und schnitt damit deut lich besser ab als viele handelsübliche Mobiltelefone. Mit seinem Wert würde es auch die strengen Auflagen des Um weltzeichens Der blaue Engel erfüllen (SAR Wert von un ter 0,6 W/kg). Zu 6.: Bei der Einführung des bundesweiten digitalen Einsatzfunks für die BOS handelt es sich um ein gemeinsames Großpro jekt aller Länder und des Bundes. Sollten sich Gemeinden gegen die Einführung des von den bayerischen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben dringend benötigten digitalen Einsatzfunks stellen, könnte dies Verzö gerungen beim Netzaufbau nach sich ziehen. Dies hätte jedoch weder einen Stopp des Netzaufbaus noch der Migrationsvorbereitung in Bayern zur Folge. Zu 7. a) c): Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Or ganisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) haben auf Bundesebene eine Zusammenarbeit über Fragen der gesundheitlichen Ver träglichkeit des BOS Digitalfunks vereinbart, um die bereits vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse weiter zu ver tiefen. Anfang 2010 wurden zwei Studien in Auftrag gege ben, die den Einfluss der TETRA Endgeräte bei den Nutze rinnen und Nutzern näher erforschen sollen. Die Studien lau fen 2 1 /2 bzw. 4 Jahre. Das BfS koordiniert diese beiden For schungsvorhaben. Die Bayerische Staatsregierung sieht daher keinen Grund, über die bereits laufenden Studien hinaus Forschungen auf Landesebene zu betreiben oder zu initiieren. Zu 8. Flächendeckend wird die für den Digitalfunk BOS erforder liche Infrastruktur im Wesentlichen voraussichtlich bis Ende 2012 aufgebaut und mit Technik versehen installiert sein. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die einzelnen In frastrukturkomponenten, wie Funkbasisstationen und Ver mittlungsstellen, nach der Installation noch getestet, justiert und deutschlandweit zusammengeschaltet integriert werden müssen. Die Integration der regionalen Teilnetze er folgt sukzessive nach der jeweiligen Installationsphase und wird im Wesentlichen 2014 abgeschlossen sein. Innerhalb des bundesweiten Projekts BOS Digitalfunk ist der Netzaufbau, d. h. die bauliche und funktechnische Er tüchtigung der Basisstationsstandorte, bereits weit vorange schritten. Von den bundesweit ca erforderlichen Ba

4 Seite 4 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/10832 sisstationen waren zum Stand insgesamt installiert (Einbau der Systemtechnik) und Basisstationen in das bundesweite BOS Digitalfunknetz integriert. Der digitale Einsatzfunk wurde u. a. in den Städten Berlin, Hamburg, Bremen, Leipzig, München sowie in den Regionen Lüneburg, Trier, Oldenburg (in Niedersachsen) und dem östlichen Landesteil Baden Württembergs in Betrieb genommen. Als erstes Flächenland wird Mecklenburg Vorpommern, nach dortiger Verlautbarung bereits in den kommenden Wochen, vollständig auf BOS Digitalfunk umstellen. Für die Bereiche Köln und Düsseldorf ist die Inbetriebnahme für Anfang 2012 angekündigt. Für das die insgesamt 45 Netzabschnitte verbindende Kerntransportnetz des Bundes befinden sich zwischenzeitlich alle 64 Standorte für Vermittlungsstellen sowie die beiden Netzverwaltungszentren in der Realisierungsphase. Aktuell sind neben den beiden Netzverwaltungszentren (NMC) in Berlin und Hannover bereits 43 Vermittlungsstellen eingebunden. Nach Mitteilung des Bundes wird das Kernnetz voraussichtlich ab Mitte 2012 vollständig zur Verfügung stehen. Bayern umfasst aufgrund der flächenmäßigen Größe sowie der topografischen Besonderheiten (Alpen, Mittelgebirgsregionen) dabei nahezu ein Viertel des bundesweiten Gesamtnetzes. Daher wird sich die flächendeckende Fertigstellung des BOS Digitalfunknetzes im Freistaat bis zum Ende der bundesweiten Netzerrichtung erstrecken.

5 Drucksache 16/000 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 5

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