Konzeption Kath. Kindertagesstätte St. Joseph

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1 I n h a l t Seite Vorwort.. 2 Kita St. Joseph schon lange etwas Besonderes.. 3 Wir über uns... 4 Unser Erziehungsziel für ihr Kind. 5 Die Bedeutung des Bildungs- und Erziehungsplanes (BEP).. 6 Integrative Förderung und Erziehung. 7 Aller Anfang ist schwer wir machen es ihrem Kind leichter!... 8 Eltern Sie sind uns wichtig. 9 Alles hat seinen Preis 10 Unsere Öffnungszeiten für sie und ihr Kind. 10 Aufsichtspflicht wir nehmen sie ernst. 11 Wichtiges in Kürze.. 12 Telefonnummern 13 Erklärung.. 14 Das Anderssein der Anderen als Bereicherung des eigenen Seins begreifen; sich verstehen, sich verständigen, miteinander vertraut werden, darin liegt die Zukunft der Menschheit. Rolf Niermann 1

2 V o r w o r t Liebe Eltern, die ersten Lebensjahre prägen das Leben eines Menschen entscheidend. Aus dieser Tatsache heraus ergibt sich für uns der Auftrag, den Kindern das zu geben, was sie während ihrer Zeit in unserer Einrichtung für ihre Entwicklung brauchen. Neben aller technischer und materieller Ausstattung brauchen sie vor allem kontinuierliche Zuwendung und menschliches Wohlwollen. Die Kindertagesstätte ist hierbei ein Stück Unterstützung für Sie. In unserer Konzeption finden Sie in Stichpunkten die wichtigsten Informationen für einen guten Start in den neuen Lebensabschnitt ihres Kindes. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit! Ihr Kindergartenteam Ausgabe Mai

3 K i t a S t. J o s e p h s c h o n l a n g e e t w a s B e s o n d e r e s Wussten Sie, dass unsere Tagesstätte schon seit 1872 Krippen- und Kindergartenkinder betreut und somit die älteste Einrichtung für Kinderbetreuung in Deutschland ist? Innovativ sind wir deshalb, weil wir uns immer aufs Neue den Anforderungen und Bedürfnissen unserer Gesellschaft stellen. Seit Jahrzehnten beschäftigen wir uns mit Kindern aus aller Welt, um so einen aktiven pädagogischen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration zu leisten. Wir haben uns zu einer multikulturellen Tageseinrichtung für Kinder entwickelt. Seit 1997 haben wir unseren integrativen Ansatz um den Aspekt der Behinderung erweitert. Damit unterstützen wir gesellschaftliche Bemühungen behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder in unserer Kindertagesstätte zu integrieren. Integration bedeutet für uns eine gemeinsame Erziehung und Förderung mit dem Ziel der Ausgliederung und der Isolation entgegenzuwirken. Mit dem in Kraft treten des bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes haben wir unser Betreuungsangebot erweitert und stellen auch Krippen- und Hortplätze auf Anfrage zur Verfügung. Wir sind davon überzeugt, dass im Miteinander wechselseitige Lernprozesse in Gang gesetzt werden, von denen alle Kinder profitieren. 3

4 W i r ü b e r u n s Unsere Kindertagesstätte stellt 105 Betreuungsplätze zur Bildung, Betreuung und Erziehung zur Verfügung. Um hochwertige Bildungs- und Entwicklungsprozesse zu gewährleisten, beschäftigen wir in unserer Einrichtung Sozialpädagogen, Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen, Vorund Berufspraktikanten. Für therapeutische Maßnahmen steht uns der mobile Förderdienst der Frühförderstelle des Josefinums zur Verfügung. Darüber hinaus decken wir folgende Bereiche ab: Logopädie, Ergotherapie und Krankengymnastik. Für Haus und Garten steht uns eine vollzeitbeschäftigte Hauswirtschafterin zur Verfügung. Die Kindertagesstätte ist eine anerkannte Zivildienststelle. Die Mitarbeiter der Kindertagesstätte St. Joseph verstehen sich als Team und haben ihre Zusammenarbeit wie folgt definiert: Alle Mitarbeiter der Kindertagesstätte arbeiten zielorientiert, situationsorientiert und verantwortungsbewusst an unseren gemeinsamen Aufgaben und setzen ihre Fähigkeiten zu Gunsten der uns anvertrauten Kinder und der Kindertagesstätte ein. In einer Atmosphäre von Offenheit, gegenseitigem Vertrauen und Verantwortlichkeit nehmen wir den Einzelnen als kompetenten Kollegen an, gewähren Freiräume und persönliche Eigenständigkeit. Dies erfordert von uns Mitarbeitern folgende Eigenschaften: Gesprächsbereitschaft, Flexibilität, Offenheit, Kritikfähigkeit und Reflexionsfähigkeit. Konfliktsituationen bewältigen wir auf demokratische Weise und stellen unter Umständen persönliche Interessen zu Gunsten der Gesamteinrichtung zurück. 4

5 U n s e r E r z i e h u n g s z i e l f ü r i h r K i n d Die pädagogische Arbeit in unserer Einrichtung beruht auf den Richtlinien des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes und erfolgt nach den Grundsätzen des katholischen Glaubens. Dabei sind uns Toleranz und Offenheit gegenüber allen nichtkatholischen Kindern und Familien sehr wichtig. Das Leitziel aller unserer pädagogischen Bemühungen ist der beziehungsfähige, wertorientierte, schöpferische Mensch, der sein Leben selbstverantwortlich gestalten und den Anforderungen in der Gesellschaft gerecht werden kann. Unser Bestreben ist es, die Kinder in ihrer Individualität anzunehmen und sie in ihrer Gesamtpersönlichkeit ganzheitlich zu erziehen und zu fördern. Uns ist die Zugehörigkeit zu einer Gruppe, den entsprechenden Bezugspersonen wichtig, weil wir durch die familiäre Atmosphäre, Vertrauen, intensive Beziehung, Zusammengehörigkeitsgefühl, Geborgenheit in einem überschaubaren Rahmen schaffen. Die folgenden, im bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan festgelegten Basiskompetenzen: Personale Kompetenzen o Selbstwahrnehmung o Motivationale Kompetenzen o Kognitive Kompetenzen o Physische Kompetenzen Kompetenzen zum Handeln im sozialen Kontext o Soziale Kompetenzen o Entwicklung von Werten und Orientierungskompetenz o Fähigkeit und Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme o Fähigkeit und Bereitschaft zur demokratischen Teilhabe Lernmethodische Kompetenz o Lernmethodische Kompetenz Lernen, wie man lernt Kompetenter Umgang mit Veränderungen und Belastungen o Widerstandsfähigkeit (Resilienz) setzen wir durch folgende pädagogische Angebote um: Sozialerziehung Persönlichkeitserziehung Sprachförderung Kreativitätserziehung 5

6 Bewegungserziehung Erziehung zur Umwelt und Sachbegegnung Gesundheitserziehung kognitive/mathematische Erziehung Medienerziehung Musikerziehung ethisch-religiöse Erziehung Unserer pädagogischen Arbeit liegt der situationsorientierte Ansatz zu Grunde. Diesen Ansatz ergänzen wir durch gruppeninterne oder übergreifende Rahmenpläne und Projekte. D i e B e d e u t u n g d e s B i l d u n g s - u n d E r z i e h u n g s p l a n e s ( B E P ) Der Mittelpunkt des Erziehungs- und Bildungsgeschehens ist der BEP, dieser beinhaltet alle Bereiche in denen sich die Auseinandersetzung des Kindes mit der Umwelt vollzieht. Da wir seit 1. September 2005 nach dem BEP arbeiten, bedeutet dieses für sie und ihr Kind: Diagnostik und Festlegung individueller Förderziele Dokumentation der Entwicklung durch ein Portfolio (Einsicht für die Eltern in der jeweiligen Gruppe) Hilfestellung zur Bewältigung von Übergängen (z.b. Änderung der Familiensituation, Übergang Familie-Kindergarten, Übergang Kindergarten- Schule, Vermittlung von Resilienzstrategien) Die Durchführung des BEP s führt zu einer optimalen Entwicklung und Förderung durch sozialpädagogische Aktionen und Handlungen. Dennoch ist das freie und gelenkte Spiel im sozialen Miteinander ebenso von großer Bedeutung. Das Kind setzt in seinem Spiel seine Körpergeschicklichkeit, seine Sinne, seine Vorstellungen, sein Denken und sein Tun um. 6

7 I n t e g r a t i v e F ö r d e r u n g u n d E r z i e h u n g Unsere Kindertagesstätte bietet mindestens 10 Plätze mit integrativer Förderung an. Behinderte und nicht behinderte Kinder erleben einen gemeinsamen Kindertagesstättenalltag. Sie spielen zusammen, sprechen, lachen, tanzen miteinander helfen sich gegenseitig lernen mit- und voneinander und vieles mehr In kleineren Gruppen mit maximal 15 Kindern (davon 3 5 behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Kinder) arbeiten drei Fachkräfte mit dem interdisziplinären Fachdienst (Logopädie, Ergotherapie, Krankengymnastik, usw.) zusammen. Integrationsgruppen tragen dazu bei, dass die Betreuung behinderter und nicht behinderter Kinder in ihrem Wohngebiet stattfindet. sich behinderte und nicht behinderte Kinder besser kennen und verstehen lernen. das Anderssein erlebt und angenommen werden kann. 7

8 A l l e r A n f a n g i s t s c h w e r w i r m a c h e n e s i h r e m K i n d l e i c h t e r! Mit dem Eintritt in die Kindertagesstätte beginnt für Sie und ihr Kind ein wichtiger neuer Lebensabschnitt, indem viele neue Situationen auf sie und ihr Kind zukommen. Bei einem Schnuppertag hat ihr Kind die Möglichkeit einen Einblick in den Kindertagesstättenablauf zu bekommen. Die Aufnahme ihres Kindes zu dem vereinbarten Termin erfolgt schrittweise und grundsätzlich sollten sie sich in der Phase der Eingewöhnung viel Zeit für ihr Kind nehmen und die Absprachen mit dem pädagogischen Personal beachten. Mit der Übergabe ihres Kindes an die Mitarbeiter der Kindertagesstätte, übergeben sie zugleich die Aufsichtspflicht und die Betreuung und Bildung ihres Kindes in unsere Hände. Ihr Kind teilt die Bezugspersonen mit anderen Kindern und muss sich den neuen Anforderungen eines Gruppenalltages stellen. Nicht jedem Kind gelingt die Eingewöhnung, deshalb vereinbaren wir mit ihnen eine Probezeit von 3 Monaten. 8

9 E l t e r n S i e s i n d u n s w i c h t i g Durch die pädagogische Arbeit, die wir in unserer Kindertagesstätte leisten, bieten wir ihnen unsere Hilfe zur Bildung, Betreuung und Erziehung ihres Kindes an. Um unser gegenseitiges Bemühen aufeinander abzustimmen, ist ein Zusammenwirken zwischen Eltern und Erziehern von größter Wichtigkeit. Deshalb führen wir regelmäßig Elternbefragungen zur Qualitätssicherung in unserer Einrichtung durch. Wir wünschen uns interessierte Eltern, die uns in unserer Pädagogik unterstützen und diese mitgestalten durch: Elterngespräche Elternbeiratswahl und Elternbeiratssitzung Elternabende kreative Aktionen für Eltern und Kind Tür- und Angelgespräche Fest- und Feiervorbereitung Gestaltung und Teilnahme an weiteren Lern- und Bildungsaktionen Mit der Unterzeichnung dieser Konzeption geben die Eltern den Mitarbeitern der Kindertagesstätte St. Joseph die Erlaubnis, die Personenberechtigten in der Ausübung der elterlichen Sorge zu vertreten, soweit dies für das Wohl des Kindes im Rahmen seiner Betreuung und Versorgung in der Einrichtung erforderlich ist. Insbesondere bei Gefahr im Verzug sind die zuständigen Mitarbeiter berechtigt alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes notwendig sind; die Personenberechtigten sind unverzüglich zu verständigen. 9

10 A l l e s h a t s e i n e n P r e i s Der Beitrag setzt sich aus nachstehenden Posten zusammen: Erziehungsbeitrag Essensgeld Getränkegeld Spielgeld Der Erziehungsbeitrag richtet sich nach der Anzahl der Buchungsstunden und dem Alter ihres Kindes. Falls Sie den Betreuungsplatz kündigen, müssen Sie eine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten. Bei Zahlungsrückständen von 2 Monaten ist die Kindertagesstätte berechtigt eine fristlose Kündigung des Betreuungsplatzes auszusprechen. Bei Schuleintritt scheiden die Vorschulkinder automatisch mit Beginn der Sommerferien aus, sofern sie nicht Hortkinder werden. Für die Kinder, die in unserer Einrichtung bleiben, wird im August der Erziehungsbeitrag eingezogen. Essensgeldrückerstattung erfolgt ab 4 Wochen bei entschuldigter Abwesenheit des Kindes. U n s e r e Ö f f n u n g s z e i t e n f ü r s i e u n d i h r K i n d Öffnungszeiten Bringzeiten Abholzeiten Für ihr Kind haben wir von Montag bis Donnerstag von 7 Uhr bis 17 Uhr geöffnet, freitags von 7 Uhr bis 16 Uhr. Die Frühdienstkinder (7 Uhr bis 8 Uhr) und die Spätdienstkinder (16.15 bis 17 Uhr) werden in einer Gruppe betreut. Bis spätestens 9 Uhr muss ihr Kind im Kindergarten sein; danach ist die Eingangstür zum Schutz ihres Kindes geschlossen. Die Abholkinder sind Kinder, die nicht an der Mittagsruhe teilnehmen. Ferien Eine datierte Ferienregelung erhalten sie bei der Aufnahme ihres Kindes in unserer Einrichtung. Unser Service für Sie: Verkürzte Sommerferien für Berufstätige durch Kooperation mit den Kindertagesstätten Maria Stern und St. Peter und Paul. 10

11 A u f s i c h t s p f l i c h t w i r n e h m e n s i e e r n s t Jeder Mitarbeiter ist an die Aufsichtspflicht im Sinne der Dienstordnung gebunden. Die Aufsichtspflicht für die Mitarbeiter beginnt dann, wenn sie ihr Kind einem Mitarbeiter der Kindertagesstätte übergeben haben. Bei Veranstaltungen mit den Eltern, innerhalb und außerhalb der Kindertagesstätte liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern. Abholberechtigte Personen müssen das 12. Lebensjahr vollendet haben. Personen, die nicht als abholberechtigt in der Karteikarte eingetragen sind, müssen eine schriftliche Vollmacht der Eltern bei Abholung des Kindes vorweisen. Ihr Kind ist unfallversichert auf dem direkten Weg zur und von der Einrichtung während des Aufenthaltes in der Einrichtung während aller Veranstaltungen der Einrichtung außerhalb der Kindertagesstätte Für Sachschäden, die sich die Kinder gegenseitig zufügen, haftet die Kindertagesstätte nicht. Unfälle auf dem Weg zur Einrichtung teilen sie umgehend der Leitung mit. 11

12 W i c h t i g e s i n K ü r z e Bei Krankheit ihres Kindes bitten wir um schnellstmögliche Mitteilung. Bei ansteckenden Krankheiten verlangen wir ein ärztliches Attest beim Wiederbringen des Kindes. Kinder ohne Attest dürfen die Kindertagesstätte nicht besuchen. Regelmäßiger Kindertagesstättenbesuch ist wichtig für ihr Kind, damit es sich in die Gruppe integriert und am fortlaufenden Prozess der Bildung teilnehmen kann. Wenn ihr Kind einmal schwänzt oder sie Urlaub machen, rufen sie uns an! Pünktlichkeit Sie bringen ihr Kind bis spätestens 9 Uhr in die Einrichtung. Kleidung Bitte ziehen sie ihrem Kind strapazierfähige, dem Wetter entsprechende Kleidung an, die auch schmutzig werden darf, damit ihr Kind sich frei in seinem Spiel bewegen kann. Brotzeit Bitte geben sie ihrem Kind eine gesunde Brotzeit (keine Süßigkeiten) mit. Im Sinne unserer Umwelterziehung verwenden Sie eine umweltgerechte Verpackung. Getränke erhält ihr Kind von der Kindertagesstätte. Turnkleidung Ihr Kind braucht Turnkleidung und Gymnastik- oder Turnschuhe in einem Leinenbeutel. Spielzeugtag Bitte sprechen sie mit dem Gruppenpersonal, wann der Spielzeugtag ist. An diesem Tag darf ihr Kind ein Spielzeug mitbringen. Abmeldung und Kündigung sind während des Kindergartenjahres nur aus zwingenden Gründen möglich. Die Abmeldung erfolgt schriftlich bei der Leitung. Änderungen in ihrer Lebenssituation z.b. o Änderung der Bankverbindung o Änderung der Anschrift o Änderung der Telefonnummer o Änderung der Arbeitsstelle sind dem Gruppenpersonal und der Leitung unverzüglich mitzuteilen. Damit ersparen sie sich und uns unnötige Arbeit. 12

13 Mittagsruhe zwischen Uhr und 14 Uhr ist es nicht möglich ihr Kind abzuholen, um die Kinder nicht in ihrer Mittagsruhe zu stören. Ärztliches Attest Bitte bringen sie am Tag der Aufnahme ein ärztliches Attest für ihr Kind mit, das nicht älter als eine Woche ist. Informationen finden sie an der Pinnwand ihrer Gruppe. Wir bitten um Beachtung! Elternbeirat Die Sitzung des Elternbeirates ist öffentlich. Ihre Mitarbeit ist erwünscht. Wünsche und Anregungen Mit Wünschen und Anregungen und konstruktiver Kritik wenden Sie sich jederzeit an die Mitarbeiter der Kindertagesstätte und den Elternbeirat. T e l e f o n n u m m e r n Billerstr. 18, Augsburg Tel.: 0821/ Fax: 0821/ Gruppe 1 - Tel. 0821/ Gruppe 2 - Tel. 0821/ Gruppe 3 - Tel. 0821/ Gruppe 4 - Tel. 0821/ Gruppe 5 - Tel. 0821/ Gruppe 6 - Tel. 0821/ Träger der Einrichtung: Kath. Kirchenstiftung St. Peter und Paul mit St. Joseph Hirblinger Str. 3, Augsburg Tel. 0821/ Internet: 13

14 E r k l ä r u n g Sehr geehrte Eltern, die Aufnahme ihres Kindes in unsere Kindertagesstätte erfolgt, wenn sie sich mit dieser Konzeption einverstanden erklären. 1. Einverständniserklärung Ich, habe die Konzeption der Kindertagesstätte St. Joseph gelesen und bin mit ihrem Inhalt einverstanden. Mir ist bekannt, dass immer die neueste Konzeption aushängt und gültig ist. Ort, Datum Unterschrift der Eltern 2. Einverständniserklärung Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass Fotos von meinem Kind zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit (Internetseite, Zeitung, Jahresbericht, ) verwendet werden dürfen. Ort, Datum Unterschrift der Eltern 3. Einverständniserklärung Es wird darauf hingewiesen, dass es zum gesetzlichen Schutzauftrag zählt, sich bereits zu Beginn des Besuchs der Einrichtung Kenntnis über den Entwicklungsstand des Kindes zu verschaffen und darauf hinzuwirken, dass das Kind die notwendige Früherkennungsuntersuchung wahrnimmt. Aus diesem Grund sind Träger bzw. beauftragtes Fachpersonal verpflichtet, sich bei Aufnahme die Teilnahme des Kindes an der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung von den Eltern/Personenberechtigten nachweisen zu lassen (Vorsorgeheft). Ort, Datum Unterschrift der Eltern 14

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