Asbest Risiken für den Hafner. Korrosionsprobleme bei Balkonen. Asbest und andere Stäube Teil 2. Schadenfälle NR
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- Otto Melsbach
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1 HP 91. JAHRGANG DAS FACHMAGAZIN FÜR HAFNER UND PLATTENLEGER Asbest und andere Stäube Teil 2 Asbest Risiken für den Hafner AB SEITE 16 Schadenfälle Korrosionsprobleme bei Balkonen AB SEITE 26
2 16 FACHTEIL HAFNER ASBEST UND ANDERE STÄUBE TEIL 2 Asbest Risiken für den Hafner Asbest ist noch längst nicht aus Gebäuden und Wohnungen verschwunden. Auch Hafner und Plattenleger sind deshalb diesem gesundheitsgefährdenden Risiko ausgesetzt! Aber auch andere Risiken sind damit verbunden: unsachgemässes Vorgehen mit Asbest kann schwerwiegende finanzielle und juristische Folgen nach sich ziehen. TEXT: WALTER HILTPOLD, MARKUS SCHAFER, MARTIN BÜRGLER FOTOS: HEINER GRIEDER Fiktive Fallbeispiele Anhand zweier Beispiele soll dargestellt werden, in welchem Zusammenhang Hafner und Plattenleger in heikle Situationen geraten können. Es handelt sich um fiktive Beispiele und Personen; allfällige Ähnlichkeiten mit aktuell tätigen Hafnern sind zufällig. Die Elemente für die Zusammenstellung dieser Fallbeispiele sind aber ganz konkreten Problemsituationen entsprungen, in welchen Handwerker aus anderen Berufsgruppen involviert waren. Cheminée-Abbruch Der Hafner Fritz Müller erhält den Auftrag, in einem älteren Gebäude einen Speicherofen zu bauen. Zuerst muss allerdings das alte Cheminée samt dem unteren Teil des Kamins abgebrochen werden. Der Hafner übernimmt diese Aufgabe. Die Arbeit besteht hauptsächlich darin, die gemauerten Teile abzubrechen, mit der Schubkarre durch die halbe Wohnung zu karren und in die vor dem Haus bereitgestellte Mulde zu entsorgen. Allerdings trifft er nicht nur diesen klassischen Bauschutt an, sondern auch andere Bestandteile. Der Scheibenrahmen des Cheminéeeinsatzes ist mit weissem Gewebeband ausgepolstert. Am Holzbalken oberhalb des Feuerraums ist eine hellgraue, faserige Brandschutzplatte angenagelt. In den Dehnfugen zwischen der Feuerstelle und der Cheminéebank hat es grauen Karton. Beim Abbruch des Kaminteils kommt bei der Deckendurchführung weisses, faseriges, loses Material zum Vorschein. Alle diese faserhaltigen Materialien entfernt der Hafner und entsorgt sie in der Mulde. Der Bauherr, der im Umweltbereich tätig ist, kommt nach Hause, sieht diese verschiedenen Materialien in der Mulde und mehrere Fragen gehen ihm durch den Kopf: Könnten gewisse Materialien asbesthaltig sein? Wurde die Wohnung beim Abbruch etwa mit Asbest kontaminiert? Dürfen asbesthaltige Materialien mit dem normalen Bauschutt entsorgt werden oder ist es Sonderabfall? Ersatz eines Bodenbelags Der Plattenleger Hans Meier bekommt den Auftrag, in einem Einfamilienhaus - umbau Platten in der Küche und im Badzimmer zu verlegen. Der Bauherr wünscht, dass der orange gemusterte, aus den 1960er-Jahren stammende Bodenbelag bei dieser Gelegenheit he - rausgerissen wird. Es stellt sich heraus, dass sich diese Bodenbelagsbahn nur schwer vom Unterlagsboden löst. Der Bodenbelag lässt sich zwar an gewissen Teilen einfach zusammenrollen, aber häufig muss der Belag mit einem Teppichstripper abgeschabt werden. Die unterste Schicht des Bodenbelags ist eine weissliche Kartonschicht. Teilweise bleibt diese am Kunststoffteil des Bodenbelags kleben, teils bleiben einige Quadratzentimeter grosse Fetzen des Kartons am Unterlagsboden hängen. Es staubt recht stark bei dieser Arbeit. Die älteste Tochter der Familie bemerkt die Staubwolke. Sie erinnert sich plötzlich an eine Kassensturz-Sendung über asbesthaltige Bodenbeläge und beginnt den Hafner mit Fragen zu bombardieren: Könnte diese weisse Kartonschicht nicht Asbest sein? Wenn ja, ist unsere ganze Wohnung jetzt kontaminiert? Müssen wir mit gesundheitlichen Schäden rechnen? Ist dies nicht gefährlich für Sie, wenn Sie mit der Nase so nah am Staub sind? Wer reinigt unser Haus und wer muss dies bezahlen? In den letzten Jahren hat die Berichterstattung über Asbest in den Medien substanziell zugenommen. In einzelnen Berufsverbänden aus der Baubranche wird die Information über Risiken im Zusammenhang mit Asbest intensiviert. Tendenziell ist somit bei Laien und Fachleuten aus dem Baugewerbe eine verbesserte Kenntnis des Asbestproblems zu konstatieren. Auch für HP DAS FACHMAGAZIN FÜR HAFNER UND PLATTENLEGER
3 Hafner und Plattenleger ist deshalb das Risiko gestiegen, in heikle Situationen zu geraten, wie es in den beiden Beispielen gezeigt wird. Es ist deshalb sehr wichtig, dass die Hafner und Plattenleger über allfällige Risiken für die eigene Gesundheit und die gesundheitlichen Risiken für den Kunden informiert sind. Ebenso von Bedeutung ist es, über mögliche finanzielle und juris - tische Folgen Bescheid zu wissen. Einteilung asbesthaltiger Materialien Grundsätzlich werden zwei Gruppen asbesthaltiger Materialien unterschieden: Fest gebundene Asbestprodukte Schwach gebundene Asbestprodukte Fest gebundene Asbestprodukte sind Asbestverwendungsformen, bei denen eine erhöhte Asbestfaserfreisetzung nur bei mechanischer Einwirkung erfolgen kann. Die Materialien weisen in der Regel eine hohe Festigkeit auf (z.b. Asbestzementprodukte wie Fassadenplatten, Kanalisationsrohre). Die Rohdichte dieser Produkte ist in der Regel grösser als 1400 kg/m 3. Schwach gebundene Asbestprodukte sind Asbestverwendungsformen, bei denen eine erhöhte Asbestfaserfreisetzung schon bei ge - ringer mechanischer Einwirkung erfolgen kann. Diese Materialien weisen in der Regel eine geringe Festigkeit auf und können mit einem spitzen Gegen- Josef Fahler, VHP-Mitglied aus Muri (AG), voll in Aktion. Bei diesem Cheminée-Abriss kam zum guten Glück kein Asbest zum Vorschein. Fotoreportage über einen Abbruch Bei unserer Fotoreportage wird ein Abbruch eines Cheminées gezeigt, bei dem (zum guten Glück) kein Asbest auftauchte. Trotzdem entwickelt ein Abbruch Stäube, mit denen Hafner sorgfältig umgehen müssen. Um sich selber zu schützen, muss man einen Mund- und Ohrenschutz anziehen. Damit die Stäube sich nicht in der ganzen Wohnung verteilen, braucht es einen Luftreiniger und einen leistungsfähigen Industriestaubsauger. Josef Fahler und sein Mitarbeiter unternehmen alles, damit die Staubentwicklung so gering wie möglich ist. HP DAS FACHMAGAZIN FÜR HAFNER UND PLATTENLEGER
4 stand leicht durchdrungen werden (z.b. Schnüre, Pappen und Leichtplatten aus Asbest). Die Rohdichte ist in der Regel kleiner als 1000 kg/m 3. Ein Luftreiniger leistet wertvolle Dienste. Josef Fahler setzt einen neuen Deckenanschluss ein. Was tun bei abesthaltigen Materialien Grundsätzlich ist das Arbeiten mit schwach gebundenen asbesthaltigen Materialien wie z.b. leichten, asbesthaltigen Platten verboten. Nur von der Suva anerkannte Asbestsanierungsfirmen dürfen schwach gebundene asbesthaltige Materialien entfernen. (Liste siehe < bei Suchen Begriff Asbest eingeben.) Arbeiten mit fest gebundenen asbesthaltigen Materialien wie z.b. Asbestzement ist gemäss Technischem Merkblatt der SuvaPro durch sachkundige Personen vorläufig noch erlaubt, solange die Bestimmungen der Suva eingehalten werden. Entsorgung asbesthaltiger Abfälle Für die Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen sind generell die Anforderungen der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) und allfällige kantonale Vorschriften zu beachten. Handelt es sich bei diesen Abfällen um schwach gebundene asbesthaltige Abfälle, dann gelten diese als Sonderabfall nach der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen. 1 Die Entgegennahme und der Export von Sonderabfällen sind bewilligungs- und meldepflichtig, der Transport unterliegt dem Begleitscheinverfahren. Auch bei fest gebundenen asbesthal - tigen Produkten ist in abfallrechtlicher Hinsicht sicherzustellen, dass die Asbestabfälle von den übrigen Bauabfällen getrennt (Art. 9 TVA) und auf korrekte Art und Weise entsorgt werden. 2 Diese Abfälle dürfen auf keinen Fall zur Aufbereitung von Sekundärbaustoffen eingesetzt werden. 1) VeVA, SR , siehe auch «Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen», Anhang 1, Code und Code , SR Obligatorisch bei Staub: Mund- und Ohrenschutz. 2) z.b. auf Inertstoffdeponien gemäss TVA, Anhang 1, Ziff. 12, Abs. 1, Bst. b; VeVA-Code ) HP DAS FACHMAGAZIN FÜR HAFNER UND PLATTENLEGER
5 FACHTEIL HAFNER 19 Vorher Nachher Asbest ein wichtiges Thema Vielleicht erscheint das Thema Asbest auf den ersten Blick nicht so wichtig für einen Hafner. Spätestens nach dem 3. Artikel werden VHP-Mitglieder er - kennen, dass auch sie Kenntnisse und Wissen über Asbest und anderen Stäuben besitzen müssen. Im HP Nr erschien der Teil 1, im HP Nr kommt der Teil 3 dieser Artikelserie. Gesundheitliche Risiken der Kunden Werden bei Rückbauarbeiten wie in den beiden Beispielen genannt asbesthaltige Materialien unsachgemäss oder in Unkenntnis der Situation unwissend entfernt, gefährdet sich der Hafner oder Plattenleger grundsätzlich zuerst selber. Er ist den möglicherweise lungengän - gigen Asbestfasern, die in die Umgebungsluft entweichen, am nächsten und deshalb am stärksten betroffen. Er gefährdet dabei aber auch die an - wesenden Personen, die sich Tag und Nacht in ihrer Wohnung aufhalten. Erfahrungen bei der unsachgemässen Entfernung von asbesthaltigen Bodenbelägen oder leichten asbesthaltigen Platten zeigen, dass die verlangten Grenzwerte deutlich überschritten werden können und noch nach Monaten lungengängige Asbestfasern in Wohnungen messtechnisch nachweisbar sind. Zwar klingen die Faserkonzentrationen nach einem solchen Ereignis rasch wieder ab, lungengängige Asbestfasern können sich aber in Stoffen, Vorhängen und Teppichen einlagern und über längere Zeiträume nachweisbar sein (ca. 6 Monate). Wegen der langen Latenzzeit der asbestbedingten Krankheiten sind Kinder und Jugendliche besonders gefährdet. Die Hafner tragen hier weil sie sich in Wohnräumen und demnach im Umfeld von Kindern bewegen eine hohe Verantwortung. Nicht zu unterschätzen sind auch die psychischen Belastungen der Betroffenen, welche die Risiken selber jeweils nicht oder nur schwer einschätzen können. Da die Belastung mit Asbestfasern ein kumulatives Risiko beinhaltet, sind häufige Expositionen über längere Zeiträume zu vermeiden. Hingegen stellen einmalige Ereignisse noch kein statistisch messbares Risiko dar, an einer asbestbedingten Krankheit tatsächlich zu erkranken. Finanzielle Folgen Nach einer nachweislichen Konta - mination von Räumlichkeiten mit Asbest, sind diese sofern die Grenz - werte überschritten werden fachgerecht durch eine Asbestsanierungsfirma reinigen zu lassen. Da Grenzwert - überschreitungen bei Asbestunfällen die Regel sind, fallen immer aufwändige Reinigungsarbeiten mit hohen Kosten an. So ist pro Wohnraum mit Kosten von Fr. 1'000. bis Fr. 4'000. zu rechnen. Sind davon zum Beispiel auch wertvolle Teppiche betroffen, sind die Kosten nicht mehr abschätzbar. Da lungengängige Asbestfasern sich zudem rasch in Räumen verteilen, ist in der Regel mit grossflächigen Kontaminationen zu rechnen. Bei einem Unfall in einer Küche oder einem Wohnzimmer ist danach die HP DAS FACHMAGAZIN FÜR HAFNER UND PLATTENLEGER
6 20 FACHTEIL HAFNER gesamte Wohnung kontaminiert. Bei grösseren Schäden wird vor Reinigungs - arbeiten der kontaminierte Bereich mit Raumluftmessungen zuerst untersucht, um das Ausmass einer Faserverschleppung eingrenzen zu können. Nach einer erfolgten Reinigung ist der Erfolg sowohl visuell wie auch wieder messtechnisch kontrollieren zu lassen. Neben den finanziellen Aufwendungen für die Reinigungsarbeiten erhöhen also Raum - luftmessungen diese nochmals. Für die Nutzungsfreigabe sind in der Regel mehrere Messungen nötig und bei Aufwendungen von Fr. 1'300. bis Fr. 1'700. pro Raumluftmessung sind die finan - ziellen Folgen für einen Kleinbetrieb beträchtlich. Dazu kommt, dass verschiedene Versicherungen bei einer Betriebshaftpflichtversicherung eine Zahlungspflicht für Schäden ausschliessen, die im Zusammenhang mit asbesthaltigen Materialien entstanden sind. Es ist daher zu empfehlen, die bestehenden Versicherungspolicen auf diesen Punkt zu überprüfen und beim Abschluss einer neuen Versicherung zu beachten. Juristische Folgen Bei derartig gelagerten Situationen sind bei Hafnern keine Fälle bekannt mit einem juristischen Nachspiel. Trotzdem wird im Folgenden verkürzt aus einem Referat des Verbands Schweizerischer Elektro-Installationsfirmen (VSEI) von Dr. iur. dipl. phil. II Meret Heierle, Leiterin Rechtsdienst VSEI, zitiert. Bei den Elektro-Installateuren liegt eine ähnlich gelagerte Problematik wie bei den Hafnern vor. Nachfolgend einige Ausschnitte aus diesem Referat: «Schäden, hervorgerufen durch unsachgemässes Arbeiten mit Asbest, kann sowohl eine Haftpflicht des Unternehmers gegenüber seinem Mitarbeiter wie auch gegenüber seinem Kunden zur Folge haben. Die Verpflichtung zum Schutz der Persönlichkeit ist in verschiedenen Gesetzesartikeln geregelt. 3 Auch die Arbeitnehmer sind zur aktiven Mitwirkung bei der Unfallverhütung und beim Gesundheitsschutz verpflichtet. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, für die Einhaltung der Vorschriften zu sorgen. Der Unternehmer haftet für Schäden, die in Erfüllung eines Werkvertrages entstanden sind. Durch nachlässigen Umgang mit asbesthaltigen Materialien hat er die Kos - ten der Asbestsanierung bzw. -reinigung eines Gebäudes zu tragen. Von dieser Haftung kann sich der Unternehmer nur befreien, wenn er nachweist, dass alle Vorschriften eingehalten und die Arbeiten gewissenhaft ausgeführt wurden. Ein Schaden kann rechtlich gesehen zwei Konsequenzen haben, die man auseinander halten muss. Zum einen die haftpflichtrechtliche Seite, die Frage also, ob jemand einem anderen einen Schaden verursacht hat und diesen Schaden ersetzen muss, zum anderen die strafrechtliche Seite, die Frage also, ob jemand gegen eine Strafnorm verstossen hat und deshalb vor dem Strafrichter erscheinen muss. Voraussetzung für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit ist, dass die schädigende Handlung im Strafgesetz mit Strafe bedroht ist. Es gilt der Grundsatz: Keine Strafe ohne Gesetz. Daher haben die meisten Schäden, die ein Unternehmer oder seine Mitarbeiter verursachen, zwar eine zivilrechtliche Schadenersatzpflicht zur Folge, aber keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die wichtigsten Straftatbestände im Zusammenhang mit Asbest sind fahrlässige Körperverletzung, eventuell fahrlässige Tötung, aber auch die Beseitigung oder Nichtanbringung von Sicherheitsvorrichtungen. Dagegen ist die fahrlässige Sachbeschädigung wie die ausschliessliche Asbestverschmutzung eines Gebäudes ohne Personenschaden nicht strafbar.» Soweit einige wichtige Punkte zu möglichen juristischen Folgen. Das gesamte Referat des Rechtsdienstes des VSEI kann heruntergeladen werden ( unter Download, Asbest). Imageschäden für Hafner oder Plattenleger Asbestunfälle können unliebsame Kontakte zu Behörden nach sich ziehen (Suva oder kantonale Fachstellen). So kann beispielsweise die Suva bei ihren versicherten Betrieben eine Prämienerhöhung aussprechen (Malus) und kantonale Behörden können mit einer Verfügung Liegenschaften schliessen lassen. In der Regel folgen negative Pressemeldungen, welche auch zu Imageschäden führen können und zu starkem Misstrauen bei den Kunden. Empfehlungen Was ist nun zu tun? Für kleinere Asbest - anwendungen wie geringe Mengen einer Asbestschnur empfehlen wir dem VHP, mit der Suva zusammen Hafnerspezifische Lösungen und Verhaltensweisen zu erarbeiten. Zuerst muss aber festgestellt werden, ob überhaupt Asbest angetroffen wird. Wir empfehlen deshalb, schon bei der Offerte auf mögliche Asbestvorkommen hinzuweisen und sich gegenüber Asbestschäden vertraglich abzusichern, indem man nachweist, dass man der Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Andere Verbände haben hier bereits Vorarbeiten geleistet, wie beispielsweise der VSEI. Untersuchungen oder Materialanalysen sind als bauseitige Leistungen zu deklarieren. Finden sich grössere Asbestvorkommen, ist die Zusammenarbeit mit einer Asbestsanierungsfirma zu suchen. Daneben ist aber auch «normaler» Staub in Wohnräumen ein ungebetener Gast. Mehre Anbieter bieten staubarme Verfahren an, bei denen auf Hafner - baustellen eine Verschleppung von Staub in die Umgebung stark eingegrenzt wird. Ob diese auch bei Asbestvor kommen geeignet sind, ist mit der Suva noch zu klären. Auf jeden Fall sollte man nur erprobte, zertifizierte und bewilligte Verfahren anwenden. 3) OR, ARG, UVG, VUV und in der EKAS-Richtlinie Nr HP DAS FACHMAGAZIN FÜR HAFNER UND PLATTENLEGER
7 FACHTEIL HAFNER 23 Für Hafner und Plattenleger Eine Zusammenstellung astbesthaltiger Materialien Schwachgebundene asbesthaltige Materialien Spritzasbest und lose gestopfter Asbest Isolation von elektrischen Leitungen, Brandabschottungen bei Wand- und Deckendurchführungen Asbesthaltige Putze Füllmaterial in Wand- und Deckendurchbrüchen Asbestgewebe und Asbestschnüre Dichtungsmaterial in Futterrohren Füllmaterial in Dehnungsfugen bei Rauchrohranschlüssen Dichtungsmaterial in Rahmen von Heiztüren Dichtschnur unterhalb von Kochherdplatten Dichtbänder in Rauchrohrmanschetten Asbestpappen Beschlag von Holzelementen zum Hitzeschutz wie z.b. Holzbalken. Trägerelementen etc. In Wand- und Bodenbelägen (Cushion Vinyl's mit Pappen als Unterboden) In Trennfugen zwischen Heizeinsatz und Verkleidungselementen Asbesthaltige Leichtbauplatten Abschottung von Brandabschnitten Verkleidung von Cheminée-Eichenbalken Asbesthaltiger Schaumstoff Füllmaterial in Dehnungsfugen Brandschutztüren, Brandschutzklappen Brandschutztüren mit asbesthaltigen Leichtbauplatten als Füllmaterial Brandschutzklappen mit Leichtbauplatten, Asbestschnüren, asbesthaltigem Schaumstoff Festgebundene asbesthaltige Materialien Elektrotableaus, Brandschutzverkleidungen Verkleidungen von Brandschutztüren- und Türrahmen Bodenplatten unter Holzöfen Brandschutzplatten an Rückwänden hinter Holzöfen Strahlungsschild mit Hinterlüftung HP DAS FACHMAGAZIN FÜR HAFNER UND PLATTENLEGER
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