unabhängig überparteilich überregional Tel / Fax /

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "unabhängig überparteilich überregional Tel / Fax /"

Transkript

1 Ausgabe: 08/2018 RÖDERJOURNAL unabhängige Zeitung der Region mit dem Amtsblatt der Stadt Gröditz Ausgabetag: nächste Ausgabe: S t a d t G ö r z t i d unabhängig überparteilich überregional Tel / Fax / reddiebuero@gmail.com Gröditz: Interview mit dem Fraktionschef der Linken, Ulrich Keil Eine weitere Stadtratsfraktion in Gröditz stellt seit langem die Linke. Mit drei Abgeordneten sitzt man in der laufenden Legislaturperiode am Ratstisch. Mit Fraktionschef Ulrich Keil hat das RöderJournal gesprochen. Ulrich Keil, die Legislaturperiode neigt sich nun schon wieder dem Ende zu. Welche Ziele konntet Ihr in den letzten vier Jahren verwirklichen? Ulrich Keil: Als eine Fraktion ohne Mehrheit im Stadtrat kann man zwar seine Ziele artikulieren, aber selten mit Beschlüssen durchsetzen. Es gab in der bisherigen Legislaturperiode viele Beschlüsse des Stadtrates, die mit einer großen Mehrheit auch von uns mit getragen wurden. Besonders hervorzuheben ist der Beschluss zu den Elternbeiträgen für die Kitas und den Hort, die an der unteren gesetzlich vorgeschriebenen Grenze festgelegt wurden. Wir wünschen uns zwar eine für Eltern kostenlose frühkindliche Bildung, aber das muss durch den Landtag beschlossen werden. Ein wichtiges Ziel war und ist die Verbesserung der Bildungsmöglichkeiten in Gröditz. Das, was die Stadt als Schulträger im investiven Bereich dazu leisten kann, wurde von uns mitgetragen. Eine weitere für die Entwicklung der Stadt wichtige Entscheidung betrifft den Wohnungsbaustandort am Wasserturm, die ebenfalls von uns mitgetragen wird. Ein wichtiges Ziel war der Abschluss des Neubaus des Kanalnetzes in Gröditz durch unseren Eigenbetrieb Abwasser. Damit sollten die Probleme bei Starkregen im Bereich des Nordrandes der Vergangenheit angehören. Ein großes Projekt, bei dem wir als Stadt in Vorleistung gegangen sind, ist der Ausbau der Kreisstraße durch Nauwalde. Neben der neuen Straße durch Nauwalde wurde damit auch der Anschluss der Anlieger an die Kläranlage Gröditz realisiert und so das Problem der Abwasserbeseitigung in Nauwalde gelöst. Auch bei dem Thema der Unterbringung von Asylbewerbern wird in Gröditz sehr gute Arbeit geleistet. Die Wiedereröffnung der Gröditzer Schwimmhalle war ein zentraler Punkt Eures Wahlkampfes vor vier Jahren. Das zu erreichen, ist nicht gelungen. Was denken Sie heute, mit einigem Abstand, darüber? Keil: Ich halte es nach wie vor für sehr wichtig, dass es in Gröditz die Schwimmhalle gibt. Die steigenden Zahlen von Badeunfällen bundesweit, die ihre Ursache darin haben, dass die Kinder das Schwimmen nicht richtig erlernen konnten, sollten uns die Augen öffnen. Der Beschluss zum Schließen der Schwimmhalle wurde mit den zu hohen Kosten begründet. Da muss man sich dann aber auch die Fragen gefallen lassen: Was ist ein Menschenleben wert? Es gibt noch weitere Gründe, die ich aber nicht alle aufzählen will, um den Rahmen des Interviews nicht zu sprengen. Ich gebe dem Bürgermeister insofern Recht, dass die Kosten zum Betreiben der Schwimmhalle auf breitere Schultern verteilt werden müssen. Da sind nicht nur die umliegenden Kommunen, deren Bürger von so einer Einrichtung Vorteile haben, gefragt, sondern vor allem die Landespolitik. Die Förderpolitik der Landesregierung stelle ich in Frage. Sie sieht nur Investitionen in bestimmten Bereichen vor. Der Unterhalt und Erhalt auch der mit Fördermitteln gebauten Einrichtungen ist offenbar nicht förderwürdig. Was mich immer noch ärgert, ist die Nichtzulassung unseres Bürgerbegehrens. Offenbar hatten sowohl der Bürgermeister als auch die Mehrheit der Stadträte Angst davor, die Bürger der Stadt in einem Bürgerentscheid basisdemokratisch über den Fortbestand der Schwimmhalle selbst entscheiden zu lassen. So werden die Zahlen der toten Nichtschwimmer auch weiter steigen. Wie funktioniert die Zusammenarbeit innerhalb der Fraktion sowie mit den anderen Fraktionen? Keil: Die Zusammenarbeit mit der Fraktion Freie Wähler ist sehr gut. Hier gibt es die größten Schnittmengen mit unseren Positionen. Bei den bereits positiv angesprochenen Sachthemen gibt es meist ein gemeinsames Abstimmverhalten mit den anderen Fraktionen. Aber speziell bei den Prestigeprojekten in Gröditz gibt es unüberwindliche Gegensätze. Was war in den letzten Jahren gut in Gröditz, wo sehen Sie Nachholbedarf? Keil: Was gut gelaufen ist, habe ich bereits gesagt. Nachholbedarf sehe ich u. a. im Bereich der Jugendarbeit. Ein weiteres Problemfeld ist die zunehmende Sucht- und Drogenproblematik. Sie kostet den Kommunen sehr viel Geld, was an anderen Stellen fehlt. Hier ist Prävention dringend erforderlich. Die regionale Wirtschaft liefert einen großen Teil der Einnahmen für den städtischen Haushalt in Form der Gewerbesteuer. Vor vielen Jahren war die Wirtschaftsförderung in Gröditz Chefsache des Bürgermeisters, heute spürt man von Wirtschaftsförderung in Gröditz nicht mehr viel. Der Pflegenotstand in Deutschland ist zwar ein bundespolitisches Problem, aber die Kommunen bekommen die Auswirkungen zu spüren. Den oft bis zur Überforderung belasteten pflegenden Angehörigen drohen selbst Armut und Erschöpfung. Tritt der Stadtrat auch entsprechend gut gegenüber den Ortsteilen der ehemaligen Gemeinde Nauwalde auf, hat sich dieser Weg gelohnt? Keil: Die Fusion mit Nauwalde ist ein sehr gutes Beispiel dafür, dass solche Fusionen zum Wohle beider Kommunen durchgeführt werden können. Über unser Fraktionsmitglied, Barbara Hoffmann, die gleichzeitig ehrenamtliche Ortsvorsteherin in der ehemaligen Gemeinde Nauwalde ist, haben wir engen Kontakt zum Ortschaftsrat. Ja, der Weg hat sich gelohnt. Ich bin davon überzeugt, dass auch der neue Stadtrat diesen Weg fortsetzt. Sie gelten als jemand, der auch mal gern kritisch seine Meinung am Ratstisch sagt. Soll das auch in Zukunft so sein? Keil: Wer, wenn nicht die Minderheit, äußert sich kritisch. Natürlich ist es für den Bürgermeister einfacher zu regieren, wenn der Stadtrat nur noch aus Ja-Sagern besteht. Aber die Demokratie lebt davon, dass man die unterschiedlichen Standpunkte ausdiskutiert. In dieser Hinsicht hat sich in den letzten Jahren einiges verschlechtert. Es gibt außer dem Betriebsausschuss zum Eigenbetrieb Abwasser keinen Ausschuss mehr. In der Stadtratssitzung wird seitens des Bürgermeisters keine Diskussion gewünscht und sie mit Verweis auf die Geschäftsordnung weitgehend unterbunden. Es gab bereits Strafandrohungen an Stadträte in diesem Zusammenhang. Nach Auffassung der Meinung des Bürgermeisters sollten Unstimmigkeiten im Vorfeld der Stadtratssitzung geklärt werden, damit nach Außen in der Öffentlichkeit kein negatives Bild des Stadtrates entsteht. Aber was ist das für eine Demokratie? Ich habe durch meine 26jährige Tätigkeit im Stadtrat in Gröditz und durch meine Tätigkeit im Kreistag den Vergleich, wie es anders und besser gemacht werden kann. Fortsetzung auf Seite 2

2 Seite 2 Fortsetzung von Seite 1 Kommendes Jahr sind wieder Kommunalwahlen. Was rechnet Ihr Euch da aus? Keil: Wie immer bei Wahlen entscheiden die Bürger, wer im neuen Stadtrat sitzen wird. Sie werden mit ihrer Stimme auch entscheiden, wie es mit der Demokratie in Gröditz weiter geht. Geht die Spirale weiter abwärts oder wird im neuen Stadtrat ein neuer demokratischer Wind wehen. Wird der neue Stadt- Ausgabe 08/2018 rat ein Anhängsel der Stadtverwaltung oder wird er seiner Rolle in einer demokratischen Gesellschaft wieder gerecht. Wir stehen für den zweiten Weg und hoffen natürlich auf das Vertrauen der Wähler. Gespräch: Michael Peter Das ausführliche Interview können Sie hier nachlesen: politik/aktuell/ Ehrung bei deutschem Bundespräsidenten Fährt nach Berlin: S. Janetzki Auf Einladung des deutschen Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier weilt der Verkehrswächter Siegfried Janetzki am 7. September im Berliner Schloss Bellevue und erhält auf einem Bürgerfest eine Ehrung für seine ehrenamtliche Tätigkeit. Darüber hat sich der 80-Jährige riesig gefreut, ist es doch eine Anerkennung für sein langjähriges Engagement in Sachen Ordnung und Sicherheit in der Stadt Gröditz. Eine Sache, die ihm dabei besonders ans Herz gewachsen ist, ist die Verkehrserziehung der Kinder im Vorschulalter. Mit dieser verantwortungsvollen Tätigkeit ist er mittlerweile in vielen Kita`s im gesamten Landkreis auf der nördlichen Elbseite unterwegs. Aber auch die regelmäßigen Fahrradcodierungen, die Siegfried Janetzki gemeinsam mit seiner Ehefrau Liane durchführt, gehören zu seiner besonderen Leidenschaft, die auch weit über die Stadtgrenzen hinaus einen großen Zuspruch findet. Seit nunmehr fast 22 Jahren bietet er diesen kostenlosen Service an und leistet damit einen wesentlichen Beitrag dafür, dass die Räder in der Region gegen Diebstahl sicherer werden. RöJour Gröditz Aktuell Zusätzliche Mittel für den Haushalt 2018 Zur Stärkung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen hat die Stadt Gröditz von der Landesdirektion Sachsen eine pauschale Zuweisung von Euro erhalten. Die Mittel stehen dem Haushalt 2018 zusätzlich zur Verfügung und sollen zur Abdeckung neuer Projekte dienen. Von der Gesamtsumme werden für Euro Freizeit- und Spielanlagen in der Stadt Gröditz aufgewertet. Das betrifft zum einen den Freizeitpark an der Wainsdorfer Straße, wo eine mobile Basketballanlage angeschafft und neue Tischtennisplatten aufgestellt werden. Zum anderen erhält der Abenteuerspielplatz an der B 169 hinter der Kleingartenanlage Glück auf Gröditz e.v. einen neuen Spielturm und das Podest an der Rutsche wird erneuert. Zu guter Letzt wird am ehemaligen Rodelberg am Kanal eine Skater-Rampe errichtet. Die restlichen Euro sollen in die Errichtung einer ortsfesten Landfunkstelle an der Feuerwehr in Gröditz fließen. Damit können künftig bei Großschadensereignissen die Einsatzkräfte von Gröditz und den Orts- teilen sowie der Röderaue und Wülknitz besser koordiniert werden. Erneuerung Fahrbahndecke an der B 169 Autofahrer müssen sich im Oktober auf Behinderungen einstellen: Denn dann soll auf der Hauptstraße zwischen Gröditz, beginnend vom Kreuzungsbereich Eduard-Maurer-Straße/ Stolzenhainer Straße, bis zum Ortseingang von Prösen dem Knotenpunkt B169/ L59 (Wainsdorfer Straße) die Straßendecke der Bundesstraße 169 erneuert werden. Nach Informationen des Kreisstraßenbauamtes werden die Arbeiten voraussichtlich in der 43. Kalenderwoche beginnen und dauern ca. zwei Wochen. Der Straßenabschnitt ist während der Bauausführung voll gesperrt. Die Zufahrt für die Anlieger wird gewährleistet. Großräumige Umleitungen werden entsprechend ausgeschildert. Die Maßnahme dient der Substanzerhaltung. Eine konkretere Information zum Baubeginn wird nochmals kurz vor Beginn der Ausführung erfolgen. RöJour Kranken-, Alten-, Familienpflege Hauptstraße Gröditz Tel.: Fax: Wir suchen Hauswirtschaftshilfen, auch Teilzeit/ geringfügig beschäftigt sowie P egefach- bzw. Hilfskräfte! SOMMERPAUSE! Das Redaktionsbüro des RöderJournals ist in der Zeit vom bis wegen Urlaub geschlossen! Ab sind wir wieder für Sie erreichbar!

3 Ausgabe 08/2018 Seite 3 Nächste Theoriekurse: in Gröditz & Riesa In der Woche vom 17. September 2018 startet die Jubiläumswoche. Für jeden Tag ist ein Höhepunkt organisiert. So wird es einen traditionellen Ausflug in die Radener Backscheune mit allen Kindergartenkindern geben und der Besuch eines Puppentheaters ist fest eingeplant. Am Donnerstag zeigen die Kindergartenkinder ein Geburtstagsprogramm. Dazu empfangen wir nette Gäste aus nah und fern. Die Einladungen dazu sind bereits verschickt! Der Abschluss der Festwoche ist gleichzeitig ein Höhepunkt: Am Wir feiern Geburtstag im Zwergenhaus 20 Jahre ASB Kita Zwergenhaus in Gröditz - im September wird gefeiert! In diesem Jahr begeht die Kita Zwergenhaus das 20jährige Jubiläum der Übernahme der Kita aus der Trägerschaft der Stadt Gröditz in die vertrauensvollen Hände des Arbeiter-Samariter- Bundes Riesa e. V. Für uns ein guter Grund, das Jubiläum würdevoll zu feiern! Freitag, dem , starten wir am Vormittag ein Graffiti- Projekt mit dem Künstler Sebastian Bieler aus Großenhain und unseren Vorschulkindern. Wir freuen uns sehr, dass der Künstler den gesamten Tag für uns Zeit hat und auch am Nachmittag für alle kleinen und großen Gäste zum Tag der offenen Tür ab 15:00 Uhr im Zwergenhaus präsent sein wird! Weitere schöne Überraschungen am Freitag sind organisiert - das gesamte Team vom Zwergenhaus lädt herzlich ein und erwartet mit Freude viele interessierte Gäste! Der Autoservice-Profi Inspektionen nach Herstellervorgaben auch für elektr. geführte Servicebücher auch Wohnmobile bzw. Verkaufsmobile immer aktuell ab 79 Sicher fahren mit: Gröditz Gewerbering 22 Tel.: (035263) 6420, Fax: (035263) Hirschfeld Fleisch & Wurstwaren Reppiser Str. 22, Gröditz Tel.: aktuell außerdem: HU, AU Kfz.-Rep. aller Art Batterien Unfallinstands. incl. Abwicklung Achsvermessung Glasreparatur u. Scheibenwechsel Fahrzeugreinigung vom Fachmann Reifen Gang KG Unsere Spezialitäten: - hausgemachte Salate - jeden Mittwoch ist bei uns Schlachtefest mit kesselfrischem Wellfleisch und Hausmacherwurst - jeden Donnerstag gebackenes Spanferkel und frische Kesselwurst Unsere Empfehlung für Ihre Party: - Backschwein in verschiedenen Varianten Anfragen bitte direkt im Geschäft. Öffnungszeiten: Di-Fr: Uhr Sa: Uhr Reifen, für den nächsten Winter Top Markenreifen zu Hammerpreisen! aktuell aktuell Ihre Landfleischerei in Gröditz - Anzeigen - Beste Qualität die man schmeckt

4 Seite 4 Ausgabe 08/2018 Beginn des Amtsblattes der Stadt Gröditz Ausgabe 08/18 vom Vom Stadtrat beschlossen: Aufgrund der 4 und 39 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 21. April 1993 hat der Stadtrat der Stadt Gröditz in der öffentlichen Stadtratssitzung am 28. August 2018 folgende Beschlüsse gefasst: 2018/044 Antrag auf Vorbescheid: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Flurstücke 83 und 83a Gemarkung Nauwalde (Schweinfurther Straße 18) 2018/045 Vergabe der Bauleistung: Straßeninstandsetzung Fröbelstraße 3. BA - Los 1 Straßenbauarbeiten 2018/046 Beschluss über die Verwendung der pauschalen Zuweisung zur Stärkung des ländlichen Raumes in Höhe von Euro für das Jahr /047 Bauantrag: Neubau Carport und Überdachung Sitzecke, Flurstücke 63/2 und 63/7 Gemarkung Spansberg (Am Anger 20) 2018/048 Bauantrag: Sanierung Schrottplatz (Lagerplatz für metallische Zuschlagstoffe) - 1. BA, Flurstück 25/56 Gemarkung Gröditz (Riesaer Straße 1) 2018/049 Benutzungs- und Entgeltordnung Dreiseithof 2018/050 Verwendung frei gewordener Mittel für Zwecke der Feuerwehr Trinkwasserzweckverband TWZV Wichtige Information Am führt die Freiwillige Feuerwehr Gröditz im Auftrag des Trinkwasserzweckverbandes Pfeifholz die planmäßige Wartung der Hydranten im Wasserversorgungsnetz der Stadt Gröditz durch. In dieser Zeit kann es zu Druckschwankungen und Trübungen des Trinkwassers kommen. Der TWZV Pfeifholz bittet um Ihr Verständnis. Schmidt Geschäftsführer Impressum für das Amtsblatt der Stadt Gröditz: Das Amtsblatt der Stadt Gröditz ist unabhängiger Bestandteil des RöderJournals. Verantwortlich für den Inhalt des Amtsblattes ist der Bürgermeister der Stadt Gröditz, Jochen Reinicke. Verantwortlich für Satz, Gestaltung und Druck: Redaktionsbüro M. Holota. Das Amtsblatt erscheint in der Regel einmal monatlich. Nachdruck nur mit Genehmigung der Stadtverwaltung.

5 Ausgabe 08/2018 Seite 5 Teilnehmergemeinschaft der Ländlichen Neuordnung Nauwalde Ländliche Neuordnung Nauwalde ( ) Ankündigung von Vermessungsarbeiten in der Ortslage Spansberg und aktuelle Informationen zum Flurneuordnungsverfahren Der Zuteilungsteilungsentwurf für die Gemarkung Schweinfurth ist fertiggestellt. Er wird voraussichtlich im Herbst in einer regulären Vorstandssitzung vorgestellt und beraten. Gleichfalls konnte die Überprüfung der Neuvermessung aus den Jahren 2005/06 in der Ortslage Spansberg abgeschlossen und dabei notwendige Korrekturen und von Teilnehmern gewünschte Veränderungen eingearbeitet werden. Die Teilnehmergemeinschaft der Ländlichen Neuordnung Nauwalde sowie die Flurbereinigungsbehörde des Landkreises Meißen arbeiten derzeit weiter am Entwurf für eine Neueinteilung im gesamten Verfahrensgebiet. Dazu werden voraussichtlich ab März 2019 die Wünsche der Teilnehmer der Gemarkung Nauwalde für eine zweckmäßige Neugestaltung ihrer Flurstücke angehört und in eine Niederschrift aufgenommen. In Vorbereitung dieser Wunschgespräche zur Neueinteilung für die Eigentümer in der Gemarkung Nauwalde werden auch die Ergebnisse der Vermessung in der Ortslage Nauwalde überprüft. Dabei werden zuerst die Grenzverläufe der Ortslagenflurstücke zu den durch die Straßen- und Kanalarbeiten betroffenen, angrenzenden öffentlichen Flächen (z. B. Gröditzer Straße, Hauptstraße, Schweinfurther Straße, ) überprüft und bei Bedarf an den tatsächlichen Ausbaustand angepasst, um infolge möglicherweise entstehende Flächenzuoder Flächenabgänge im Wunschgespräch thematisieren zu können. Danach erfolgt die Überprüfung der während der Ortslagenvermessung im Jahr 2005/06 gesetzten Grenzpunkte auf Vorhandensein und Lagerichtigkeit. Weiter sind Aufmessungen von signifikanten Gebäudepunkten zur Einarbeitung der neuen Grenzen in das Liegenschaftskataster notwendig. Dabei kann es notwendig werden, dass ihre Flurstücke im Zuge dieser Vermessungsarbeiten betreten werden müssen. Die mit der Vermessung beauftragten Mitarbeiter der Flurbereinigungsbehörde sind berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten vorzunehmen ( 35 FlurbG, 8 AGFlurbG). Sollten Ihrerseits zwischenzeitlich entstandene Aktualisierungen notwendig sein, zeigen Sie diese bitte bei der Teilnehmergemeinschaft oder direkt bei den Vermessern der Ländlichen Neuordnung vor Ort an. Die Vermessungsarbeiten in der Ortslage Nauwalde werden ab Mitte September 2018 durchgeführt. Aktuelle Fragen zur Flurbereinigung in Nauwalde können gern weiter an die Teilnehmergemeinschaft der Ländlichen Neuordnung, Herr Klinger (Tel.: ) oder Herr Hartung (Tel.: ) gestellt werden. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft erläuterte die Ergebnisse und aktuellen Änderungen der Wertermittlungsgrundsätze im Flurbereinigungsgebiet in der Teilnehmerversammlung vom Die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung liegen vom bis zum in der Gemeindeverwaltung Röderaue, OT Frauenhain, Radener Straße 2, Röderaue zur Einsichtnahme aus. Jeder Beteiligte hat die Möglichkeit, sich zu den Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung über die Teilnehmergemeinschaft der Ländlichen Neuordnung Raden Bekanntmachung der Teilnehmergemeinschaft der Ländlichen Neuordnung Raden Wertermittlung zu informieren. Einwendungen können bis Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich bei der Teilnehmergemeinschaft der Ländlichen Neuordnung Raden beim Landratsamt Meißen Kreisvermessungsamt SG Flurneuordnung Brauhausstraße Meißen vorgebracht werden. Die Einwendungen stellen keinen förmlichen Rechtsbehelf dar. Begründete Einwendungen werden bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt. Für persönliche Rücksprachen erreichen Sie Vertreter der Teilnehmergemeinschaft: - am Dienstag, , in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, in der Gemeindeverwaltung Röderaue (Anhörungstermin) - telefonisch unter / oder / nach Terminvereinbarung im Landratsamt Meißen, Kreisvermessungsamt, SG Flurneuordnung, Remonteplatz 7, Großenhain. Großenhain, gez. Klinger stellv. Vorstandsvorsitzender

6 Seite 6 Ausgabe 08/2018 Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung der Räume des Dreiseithofes Gröditz Der Stadtrat der Stadt Gröditz hat in seiner Sitzung am 28. August 2018 folgende Entgeltordnung für die Nutzung der Räume des Dreiseithofes beschlossen: 1 Geltungsbereich Die Vorschriften dieser Entgeltordnung gelten für die Einrichtung Dreiseithof Gröditz, Hauptstraße 17 in Gröditz mit folgenden Räumlichkeiten: Haus Raum Größe Anzahl Plätze bei Anzahl Plätze bei Tischbestuhlung reine Bestuhlung 1 Kleiner 20 m² Beratungsraum Großer 55 m² Beratungsraum 2 Kleiner Saal 53 m² Großer Saal 115 m² Historische 200 m² Scheune (inkl. Licht- und Tontechnik) 2 Nutzungsberechtigung (1) Die Einrichtung steht den Nutzern vorrangig für Veranstaltungen zur Verfügung, die sportlichen, kulturellen und/oder gesellschaftlichen Charakter haben. (2) Die Benutzung der Räume bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stadt Gröditz. Diese ist schriftlich bei der Stadt Gröditz, als Beauftragter bei dem Hofmanager mit Sitz im Dreiseithof, zu beantragen. Die Beantragung soll rechtzeitig, in der Regel vier Wochen vor Beginn der Nutzung, erfolgen. Der Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten: - Name und Anschrift des Antragstellers - Benennung eines geschäftsfähigen Ansprechpartners mit Telefonnummer - Termin, Zeitraum, Dauer der gewünschten Nutzung - Art der Nutzung Das Nutzungsverhältnis wird durch eine Nutzungsvereinbarung begründet, welcher diese Benutzungs- und Entgeltordnung zugrunde liegt. (3) Der Nutzer darf die Einrichtung nur im Rahmen der mit der Stadt Gröditz getroffenen Vereinbarung nutzen. Nutzungen, die gegen geltendes Recht verstoßen, sich gegen die Interessen, Ziele und Aufgaben der Stadt Gröditz richten oder dem Ansehen der Stadt und ihrer Bürger schaden, sind nicht zulässig. Des Weiteren ist eine Nutzung durch politische Parteien und deren Gruppierungen grundsätzlich ausgeschlossen. (4) Ein Rechtsanspruch auf Überlassung besteht nicht. (5) Der Nutzer unterrichtet die Stadt schriftlich und unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, über aufgetretene Schäden, Unfälle, Mängel oder Verluste. (6) Die Hausordnung der Einrichtung ist einzuhalten. 3 Art und Umfang der Nutzung (1) Der Nutzer hat für die entsprechende Nutzungszeit namentlich den jeweiligen Verantwortlichen zu benennen, der im Auftrag des Nutzers die Bestimmungen dieser Ordnung gewährleistet. Die in ordnungsgemäßem Zustand überlassenen Räume des städtischen Einrichtung sind sachgerecht, schonend und pfleglich zu behandeln. Nach der Veranstaltung ist die überlassene Einrichtung im ursprünglichen, ordnungsgemäßen und verschlossenen Zustand und Besen rein zurückzugeben. Alle Anlagen, Einrichtungen und Geräte sind pfleglich und schonend zu behandeln, sodass Beschmutzungen und Beschädigungen nicht entstehen können. (2) Die Nutzung der Einrichtung schließt ggf. das vorhandene Mobiliar und die vorhandenen Geräte ein. Diese dürfen nur seiner Zweckbestimmung entsprechend benutzt werden. Der Verantwortliche im Sinne des Abs. 1 hat sich vor Benutzung der Einrichtung von der Unfallsicherheit zu überzeugen. Nach Gebrauch sind das Mobiliar, die Geräte oder sonstigen Einrichtungsgegenstände wieder an ihren Bestimmungsort zurück zu stellen, ordnungsgemäß und sauber herzurichten und auf Vollständigkeit zu überprüfen. (3) Bauliche Veränderungen an oder in den Räumen der Einrichtung sind nicht gestattet. Gleiches gilt für das Befestigen von Gegenständen an Wänden, Decken und Fußboden. (4) Für das Ein- und Ausräumen der Einrichtung ist der Nutzer selbst verantwortlich. Den Öffnungs- und Schließdienst für die jeweilige Räumlichkeit der Einrichtung übernimmt der verantwortliche Nutzer in Eigenverantwortung. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass beim Verlassen die Einrichtung ordnungsgemäß verschlossen ist, die Fenster geschlossen sind und das Licht zu löschen ist. Bei Verstößen trägt der Nutzer die Kosten für Reparatur, zusätzliche Betriebskosten etc. vollumfänglich. (5) Für die Entsorgung des während der Nutzung anfallenden Abfalls ist der Nutzer unter Einhaltung der rechtlichen Vorschriften verantwortlich. (6) In sämtlichen Räumlichkeiten besteht Rauchverbot. (7) Fundgegenstände sind bei dem Hofmanager der Stadt Gröditz abzuliefern. (8) Ruhestörender Lärm sowie das Mitbringen von Tieren ist in allen Räumen der Einrichtung untersagt. Der Veranstalter ist für die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und der Sicherheitsbestimmungen verantwortlich. Es gilt die Polizeiverordnung der Stadt Gröditz. (9) Die Verabreichung von Speisen und Getränken bei öffentlichen Veranstaltungen bedarf gegebenenfalls einer gesonderten behördlichen Genehmigung (10) Es ist zu gewährleisten, dass der Beauftragte der Stadt Gröditz ständig und unangemeldet Zugang zu der Einrichtung hat. Das Steckenlassen von Schlüsseln an Türen ist untersagt. 4 Entgelterhebung (1) Die Stadt Gröditz legt für die Nutzung des unter 1 genannten Räume ein Entgelt fest. Mit diesem Entgelt sind alle anfallenden Kosten für die Inanspruchnahme der Räumlichkeiten und des Inventars sowie die während der Nutzung anfallenden Betriebskosten abgegolten. Zusätzlich ist eine Kaution zu zahlen. Die Höhe des Entgeltes und der Kaution richtet sich nach dem als Anlage zu dieser Ordnung beigefügten Verzeichnis.

7 Ausgabe 08/2018 (2) Die Entgelterhebung erfolgt unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme auf der Basis des vom Nutzer angemeldeten und genehmigten Bedarfes. (3) Die Entgelterhebung für die Dauernutzung erfolgt monatlich. (4) Zur Zahlung des Entgeltes ist grundsätzlich der Nutzer verpflichtet. Mehrere Nutzer haften als Gesamtschuldner. (5) Das Nutzungsentgelt ist vor der Nutzung zu zahlen. Eine Überlassung der Einrichtung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Eine Ausnahme bildet die Nutzung nach Abs. 3. (6) Auf Antrag und bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Bürgermeister das Nutzungsentgelt ganz oder teilweise erlassen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Nutzung im öffentlichen Interesse liegt oder wenn die Entgelterhebung nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre. (7) Städtischen Vereinen steht die Nutzung der Räumlichkeiten mit Ausnahme der Kulturscheune kostenfrei unter Beteiligung an den angefallenen Betriebskosten zur Verfügung. Die Abrechnung hierzu erfolgt nach Ablauf des Kalenderjahres. Für ausgereichte Schlüssel wird eine Kaution in Höhe von 50 pro Schlüssel erhoben. 5 Haftung (1) Die Benutzung aller Räume der Einrichtungen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und Verantwortung der Benutzer. (2) Der Nutzer haftet der Stadt Gröditz für Beschädigungen, die durch ihn oder von Personen, die an der Veranstaltung teilnehmen, verursacht wurden. Die Stadt ist berechtigt, derartige Schäden des Veranstalters beseitigen zu lassen. Der Veranstalter ist zur Erstattung der entstandenen Kosten verpflichtet. (3) Die Stadt übernimmt keine Haftung für verlorengegangene, vertauschte, beschädigte oder gestohlene Kleidungsstücke, Wertgegenstände, usw., insbesondere nicht für Tascheninhalte. Die Stadt haftet weiter nicht für eingebrachte Gegenstände oder abgestellte Fahrzeuge. Seite 7 (4) Der Nutzer verzichtet auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die Stadt und - für den Fall der eigenen Inanspruchnahme - auf die Geltendmachung von Rückgriffansprüchen gegen die Stadt und deren Bedienstete und Beauftragte. (5) Die Stadt Gröditz behält sich vor, bei festgestellten Schäden in und an der Einrichtung, die auf grob fahrlässige Beschädigung zurück zu führen sind, den Nutzer bzw. den Verursacher kostenpflichtig zu belangen und ggf. ein Hausverbot auszusprechen. (6) Die Stadt Gröditz fordert bei Abschluss der Nutzungsvereinbarung den Nachweis einer Haftpflichtversicherung. 6 Verstöße, Untersagung der Nutzung, Kündigung (1) Bei Verstößen gegen diese Ordnung kann die Stadt Gröditz die Benutzung der Einrichtung kündigen oder untersagen. (2) Eine Kündigung der Nutzungsberechtigung erfolgt bei Verstoß gegen Bestimmungen gemäß 3 dieser Satzung oder Nichterfüllung der übernommenen Verpflichtungen. Eine Kündigung kann auch dann in Frage kommen, wenn die überlassenen Räume für Aufgaben der Stadt oder dringender dienstlicher Zwecke benötigt werden. (3) Der Nutzer wird bei Bekanntwerden wichtiger Gründe von der Kündigung schnellstmöglich unterrichtet. 7 Schlussbestimmungen (1) Sollten sich in einer der Anlagen Änderungen notwendig machen, bleibt die Benutzungs- und Entgeltordnung im Übrigen gültig. Die betreffende Anlage ist so zu ändern, dass der mit der Benutzungsund Entgeltordnung beabsichtigte Zweck erreicht wird. 8 Inkrafttreten Diese Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am in Kraft. Gröditz, 31. August 2018 Reinicke Bürgermeister Anlage zu der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Gröditz Nutzungsentgelte für private und gewerbliche Nutzung Haus Raum Nutzungsentgelt Berechnungseinheit 1 Kleiner Beratungsraum 20,00 pro Nutzung Großer Beratungsraum 60,00 pro Nutzung 2 Kleiner Saal 80,00 pro Nutzung Großer Saal 250,00 pro Nutzung 3 Kulturscheune 250,00 pro Nutzung Kulturscheune (für ortsansässige Vereine) 60,00 pro Nutzung Streuobstwiese 65,00 pro Nutzung Eheschließung in der Kulturscheune oder im großen Saal Haus 2 100,00 pro Nutzung Hinweise: - Für ausgereichte Schlüssel und zur Wahrung der Hausordnung und Polizeiverordnung ist bei Übergabe eine Kaution i. H. v. 200 zu zahlen. Bei Verlust des Schlüssels oder bei Verstößen gegen die Hausordnung kann die Kaution ganz oder teilweise einbehalten werden. - Im Nutzungsentgelt sind die Hausmeisterleistungen (35,00 pro Stunde) und die technische Einweisung (30,00 pro Einweisung) nicht enthalten. Die Kosten für die Reinigung der Sanitäranlagen sind inkludiert. Die Küche kann nach Absprache mit dem Hofmanager als Vorbereitungsraum für Caterer genutzt werden. Geschirr, Gläser und Besteck stehen nicht zur Verfügung.

8 Seite 8 Ausgabe 08/2018 Energetische Sanierung des Rathauses Träger des Vorhabens Stadt Gröditz Durchführungszeitraum Investitionssumme ,40 Zuwendung ,00

9 Ausgabe 08/2018 Seite 9 Letztmalige Verlängerung der Bewerbungsfrist für Schöffen an Amts- und Landgerichten Aufgrund dessen, dass sich bisher nicht genügend Kandidaten beworben haben wird letztmalig aufgerufen: Wir benötigen schnellstmöglich weitere drei Bewerber, andernfalls muss die Stadt Gröditz drei Personen (Einwohner) benennen, die das Amt von 2019 bis 2023 ausüben sollen. Jeder Einwohner ist zur Ausübung eines Ehrenamtes verpflichtet und darf dies nur aus wichtigem Grund ablehnen. Dies bedeutet, dass auch Personen, die sich nicht freiwillig gemeldet haben, zur Ausübung der Schöffentätigkeit angemeldet werden können! Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Sie wirken bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Erwachsene und Jugendliche mit. Ihre Stimme hat bei der Beratung und bei der Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters. Durch die Schöffen nimmt das Volk an der Rechtsprechung teil. Die Bewerber für dieses Ehrenamt müssen kein Studium der Rechtswissenschaft absolviert haben. Eine Mitwirkung von juristischen Laien ist gerade deshalb gewollt, weil deren Lebensund Berufserfahrung, ihr vernünftiges Urteil, ihr Gemeinsinn und ihre Bewertung in die Entscheidung der Gerichte eingebracht werden sollen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen erfordert in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und körperliche Eignung. Bewerber für das Schöffenamt müssen deutsche Staatsbürger und zwischen 25 und 69 Jahre alt sein sowie einen einwandfreien Leumund besitzen und seit mindestens einem Jahr in der Stadt Gröditz wohnen. Für Informationen und Fragen steht Frau Noack von der Stadtverwaltung gern zur Verfügung: /32821 t.noack@groeditz.de Ende des Amtsblattes der Stadt Gröditz Ausgabe 08/18 vom FV Gröditz 1911: Spielplan der Hinrunde (MP) Am vergangenen Wochenende ist die erste Männermannschaft des FV Gröditz 1911 in die neue Saison der Landesklasse Staffel Mitte gestartet. Im Stadion am Eichenhain konnte dabei der Hartmannsdorfer SV Empor mit 4:1 besiegt werden. Nun geht es am Sonntag weiter mit der Partie bei der SG Empor Possendorf (Anstoß um 15 Uhr). Auf das Team von FV- Cheftrainer Rico Kaiser warten während der Vorrunde 2018/2019 viele anspruchsvolle Aufgaben, auch die Aufsteiger aus Pirna, Heidenau und Meißen sind nicht zu unterschätzen. Saisonzielstellung ist der neunte Platz, alles Weitere sei Zugabe, wie Kaiser schon unlängst erklärt hatte. Der FV 1911 geht mit einer verjüngten Elf an den Start, einige vormalige A- Jugend-Akteure gilt es gut zu integrieren. Das Team verfügt jedenfalls über Qualität, um auch die neue Spielzeit meistern zu können. Alle Vorrundenspiele in der Übersicht: Uhr FV Gröditz Hartmannsdorfer SV Empor Uhr SG Empor Possendorf - FV Gröditz Uhr BSC Freiberg - FV Gröditz Uhr FV Gröditz FV Blau-Weiß Stahl Freital Uhr Meißner SV 08 - FV Gröditz Uhr FV Gröditz Heidenauer SV Uhr SV Wesenitztal - FV Gröditz Uhr FV Gröditz SV Bannewitz Uhr Hainsberger SV - FV Gröditz Uhr FV Gröditz SG Motor Wilsdruff :45 Uhr VfL Pirna-Copitz FV Gröditz :30 Uhr FV Gröditz TuS Weinböhla :30 Uhr spielfrei FV Gröditz 1911 Danke sagen... möchte ich allen für die vielen Glückwünsche und Aufmerksamkeiten zu meinem 90. Geburtstag. Wie sehr habe ich gestaunt, wer mir alles gratuliert hat. Ich fühle mich sehr bewegt und habe mich gefreut. Ruth Günther Gröditz, im Juli Anzeigen - Wo man singt., da laß Dich ruhig nieder! Dieses Sprichwort hat auch heute nichts an Bedeutung verloren. Der Frauenchor Gröditz hat noch viel Platz zum Niederlassen, d.h. der Chor sucht Mitsängerinnen! Alle Frauen, egal welchen Alters, die Lust am gemeinsamen Singen haben, sind immer dienstags um 18:30 Uhr ins Haus 1 im Dreiseithof Gröditz zum Schnuppern herzlich eingeladen. Ansprechpartner ist die Chorleiterin, Frau Mittelbach. Kultur-und Heimatverein Gröditz e.v.

10 Seite 10 Ausgabe 08/2018 Fachbetrieb Gerd Schilling Spansberg, Am Anger 23 HAUSTÜRVORDACH / Fax: / IHRE KONTAKTSTELLE DIABETES GRÖDITZ Hilfe zur Selbsthilfe Treffpunkt für Betroffene Erfahrungsaustausch Jeden Donnerstag von 9 bis 18 Uhr in der Apotheke Am Markt in Gröditz, Marktstraße 16. Frau Roswitha Kupsch Terminvereinbarung Tel.: od Mit freundlicher Unterstützung durch die APOTHEKE AM MARKT baumgertel ZERTIFIKAT DIN EN ISO 9001:2000 Marktstr Gröditz Tel. (035263) Fax (035263) GLAS TORE TÜREN FENSTER ROLLÄDEN VORDÄCHER INSEKTENSCHUTZ ÜBERDACHUNGEN BALKONVERGLASUNG TERASSENÜBERDACHUNG mit SCHIEBEELEMENTEN Öffnungszeiten: Mo.-Fr Uhr und Sa Uhr Gartenbau Andreas Schulz Sträucher, Bäume, grüner Rasen - wir machen Gärten zu Oasen! Tel.: Fax: Funk: Beratung Ausführung Gestaltung Frauenhain Gröditzer Straße 43 Auswertung der Umfrage in der Region Gröditz und Elsterwerda Am 23. September um 17 Uhr ist der Sänger und Songwriter Björn Amadeus Kahl in der Kirche Frauenhain zu Gast zu Tankstelle Kirche. Der Gottesdienst steht unter dem Thema Segen. Björn Amadeus Kahl hat durch seine erfolgreiche Teilnahme bei The Voice of Germany das Fernsehpublikum begeistert. In seiner authentischen Singer-Songwriter- Manier verpackt er Lebensfreude, Glaube, Hoffnung und Liebe in ansteckende, deutsch-sprachige Songs. Die Predigt hält Pfarrer Johannes Bartels, Jugendevangelist beim Landesjugendpfarramt Sachsen. Tankstelle Kirche ist Die Menschen leben gern in der Region Gröditz und Elsterwerda! Dennoch fehlt ihnen etwas. Das zeigt die Auswertung der jüngsten Umfrage Helfen & Gewinnen von den Firmen Stahlhandel Gröditz GmbH, Spezialstahl Zeithain GmbH, Hotel Spanischer Hof GmbH in Gröditz und Voß Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbh in Elsterwerda. Die Zukunft der Region Gröditz und Elsterwerda ist den Firmen sehr wichtig. Deshalb wurde eine Umfrage über das Lebensumfeld und die Freizeit- und Kulturangebote ins Leben gerufen. Die Umfrage war mit 874 Rückläufern recht erfolgreich. Dennoch hat man sich insgesamt eine stärkere Beteiligung gewünscht. Interessant ist vor allem, dass von der Gröditzer Bevölkerung ein größeres Feedback abgegeben wurde, als von der Bevölkerung aus der Region Elsterwerda. Die überwiegend weiblichen, berufstätigen Teilnehmer im Alter zwischen 30 und 50 Jahren leben gerne in ihrem Wohnort! Das ergab die Auswertung. Besonders wichtig ist den Befragten die ärztliche Versorgung. Der Fachärztemangel wird als größtes Problem betrachtet. Einkaufsmöglichkeiten und Kitaplätze bzw. Schule in der näheren Umgebung stehen an zweiter und dritter Stelle. 75 % der Befragten beklagten die fehlenden Freizeitangebote für Jugendliche wie beispielsweise eine Disko, ein Schwimmbad oder Freibad oder einen Jugendclub mit Betreuung. Viele Teilnehmer wünschen sich außerdem eine Bar oder einen Skatepark, wo sich die Jugendlichen ungezwungen treffen können. Der Großteil der Befragten findet zudem das kulturelle Angebot mangelhaft. Um das Leben in Gröditz und Elsterwerda schöner zu gestalten, sollten die beiden Regionen in Zukunft besser zusammen arbeiten und gemeinsame Konzepte erstellen. Dazu gehört sicher auch die länderübergreifende Pressearbeit mit Veröffentlichung von Veranstaltungshinweisen aus beiden Bundesländern. Wir bedanken uns bei der Bürgerschaft für die ehrlichen und kreativen Gedanken. Diese werden mit Sicherheit in kommende Konzepte einfließen. Stahlhandel Gröditz GmbH Eine großartige Hochzeitsfeier liegt hinter uns. Wir bedanken uns bei allen, die unseren Tag unvergesslich gemacht haben, vielen Dank für alle lieben Geschenke, Gesten und Wünsche. Ein großes Dankeschön geht an alle Helfer. Herzlichst, Anja und André Lux Tankstelle Kirche mit Björn Amadeus Kahl Gelegenheit zum Durchatmen und Auftanken. Ein Gottesdienst wirklich für alle: Junge und Alte, Gläubige und Zweifler, Kinder und Erwachsene, Christen und Atheisten. Ein paralleles Kinderprogramm und ein gemeinsames Abendbrot machen den Tankstelle Kirche -Gottesdienst zu einem Erlebnis für die ganze Familie. Für Ältere, Behinderte oder Menschen ohne Fahrzeug wird ein Fahrdienst angeboten (Anmeldung unter Tel ). Eintritt ist frei. Veranstalter sind Kirchgemeinde und Landeskirchliche Gemeinschaft Frauenhain.

11 Ausgabe 08/2018 Seite 11 Kleinanzeigen von A-Z Baumaschinenvermietung in Gröditz Verleih von: Minibagger 1,5 bis 1,8 t Hebebühne bis 18m Minilader-Radlader Mobil- + Minibagger mit Fahrer Gröditz Tel /45295 Kaufe altes Spielzeug, Blechspielzeug, Eisenbahn, Puppen, Teddy s, Massefiguren z. B. Soldaten, Gummiindianer, Tiere; DDR Spielzeug, Autos, Postkarten 1. WK u.v.m., Tel / Handy 0172/ Verleih eines Minibaggers, einer Hebebühne und eines Radladers! Kai Gaumnitz - Meisterbetrieb für Heizung, Sanitär, Dachklempnerei & Solar Am Anger 20 A Gröditz OT Spansberg Tel.: Handy: Redaktionsbüro M. Holota Tel / Fax / reddiebuero@gmail.com Neues von der OS Prösen: Einschulung der neuen 7. Klassen Wertlose Masse? - Anzeigen - Am wurden an der Oberschule in Prösen 35 Mädchen und Jungen feierlich in die 7. Klassen eingeschult. Mit einer kleinen Ansprache durch die stellvertretende Schulleiterin, Frau Heinrich und dem Bürgermeister, Herrn Terne wurde die Veranstaltung eröffnet. Die musikalische Umrahmung übernahmen die Musikschüler der Musikschule Graun Johanna Koj und Giuliano Haufe gemeinsam mit ihrer Musikschullehrerin Frau Dietze. Von unserer Schulleiterin, Frau Jungnickel erhielten alle Schüler eine kleine Zuckertüte. Auch die Schüler der 8., 9. und 10. Klassen begrüßten am ersten Schultag die Neulinge. Wir wünschen allen Schülern einen guten Schulstart und viel Erfolg beim Lernen. Julia Schenk Schulsozialarbeiterin Baptisten Brüdergemeinde Hauptstraße 62; Gröditz Im Oktober 1813 kamen in der Völkerschlacht bei Leipzig tausende von jungen Menschen zu Tode. Der französische Kaiser und Diktator Napoleon verlor mit seinen sieggewohnten Truppen diese Schlacht. Als er über das große Schlachtfeld blickte und die riesige Anzahl seiner tapferen Streiter sah, die dort verwundet, verkrüppelt, zerfetzt und erschossen herumlagen, äußerte er seinen Offizieren gegenüber: Wertlose Masse! Ja, so behandeln die Großen in dieser Welt ihre Völker. Nicht aber unser Heiland Jesus Christus. Bei Ihm sind wir keine wertlose Masse. Er hat sein Herzblut für uns verlorene Sünder vergossen. Er opferte sich selbst für uns, damit wir begreifen können, wie verloren wir sind und wie sehr Er uns geliebt hat. Er, dem alle Gewalt im Himmel und auch auf Erden gegeben ist, steht uns zur Seite, beschützt und bewahrt uns, segnet und führt uns. Er ist wahrlich der gute Hirte! (Joh. 10,14) Die Hirten dieser Welt sind schlechte Hirten, wie der Dichter sagt: Verlogen ist die Welt - betrogen, der sie wählt! Wähl Jesus, der das Leben ist - auf das du ewig selig bist! Wir sollten keinen Augenblick an der Güte, Gnade und Treue unseres guten Hirten Jesus Christus zweifeln und an Ihn glauben. Gottesdienst Sonntag 10:00 Uhr Bibelstunde Mittwoch 18:00 Uhr VERMIETUNG Seniorengerechte 2-Raum-Whg in Gröditz 2 EG u. 1. OG m. Fahrstuhl, 46m, WM 90kWh (m a), provisionsfrei Info: / ACHTUNG! Nächste Fahrradcodierung am Montag, 3. September 2018 von Uhr vor der Freiwilligen Feuerwehr Gröditz

12 Seite 12 Ausgabe 08/2018 Ferienzeit-Einbruchzeit: Schutz gegen Einbrecher beginnt bei der Bauplanung Ein Einbruch in das Eigenheim ist ein dramatisches Ereignis. Meist entsteht nicht nur eine materielle, sondern vor allem eine massive psychische Belastung bei den Betroffenen. Grund genug, sich bei Neubauten nicht erst nach dem Einzug Gedanken über Einbruchsicherheit zu machen, sondern bereits bei der Bauplanung dem Thema Einbruchsicherheit den nötigen Raum zu geben. Vor allem mechanische Sicherungen an Fenstern und Türen sind sehr wirkungsvoll und machen es Einbrecher bedeutend schwerer, in eine Wohnung einzudringen. Dies gilt ganz besonders, wenn es sich wie so häufig - um spontane Gelegenheitseinbrüche handelt. Besonders effektiv: Einbruchhemmende Schließsysteme, Sicherheitsbeschläge und Riegel für Fenster und Türen, einbruchhemmende Jalousien, Zaun- und Toranlagen. Hier können Bauherren sehr früh die richtigen Weichen stellen, sagt der Vorsitzende des Vereins zur Qualitäts-Controlle am Bau e.v., Udo Schuhmacher-Ritz. Aus diesem Grund ist es ratsam, bereits bei der Bauplanung dem Thema Einbruchsicherheit einen entsprechend großen Raum zu geben. Das fängt bei der Materialauswahl bei Fenstern und Türen an, geht weiter über die Elektrik für die Alarmanlage, Bewegungsmeldern, Anwesenheitssimulation oder Videoüberwachung, so der VQC- Vorsitzende. Grundsätzlich gilt EXPERTENTIPP hier: Je früher die elektrischen Planungen in die Hausbaupläne eingebunden werden, desto besser und meist auch kostengünstiger ist deren Umsetzung. Etwa jeder zweite Mieter oder Inhaber von Bestandsimmobilien investiert (lt. einer Umfrage der Initiative Zuhause sicher ) rund Euro, um Haus oder Wohnung mit entsprechenden Standards zu sichern. Dabei stellt sich auch hier die Frage nach dem Zeitpunkt: Oftmals kommt eine Nachrüstung von Fenstern und Türen teurer als wenn diese im Zuge eines Umbaus oder einer Renovierung komplett ausgetauscht werden. Hier gibt es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Programme, die Einbruchsicherung und energetische Sanierung kombinieren. Außerdem können 20 Prozent der Handwerkerkosten für entsprechende Maßnahmen - maximal jedoch Euro per anno - in die Steuererklärung eingetragen werden. Auch für einfache Umbauten oder zusätzliche Verriegelungen gibt es inzwischen staatliche Zuschüsse über die KfW. Darauf weist der Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau e.v. hin. Ganz sicher lohnt es sich auch, die kostenlose und produktneutrale Präventionsberatung der Polizei in Anspruch zu nehmen. Entsprechende Beratungsstellen sind bundesweit zu finden. Interessante Broschüren mit praktischen Tipps der Polizei zur Einbruchsprävention gibt es auf dem Portal polizei-beratung.de Quelle: Verein zur Qualitäts- Controlle am Bau e.v. (VQC) Privates Bestattungshaus Familie Herrmann Ihr vertrauensvoller Helfer in allen Trauerangelegenheiten - Anzeigen - Foto: Cliff Otto Wir sind für Sie jederzeit zu erreichen, rufen Sie uns an, wenn unsere Dienste benötigt werden. Nach Absprache kommen wir auch zu Ihnen nach Hause. Nur Fachbetriebe führen dieses Zeichen Zweigstelle Frau Seyffert-Himmler Rudolf-Friedrichs-Str. 21A Röderaue OT Pulsen Gröditz, Marktstr. 33 (Ecke Reppiser Str.) Tag & Nacht Tel / Glaubitz, Bahnhofstr. 79 Tag & Nacht Tel / BESTATTER VOM HANDWERK GEPRÜFT Berger & Coll. Andreas Berger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Hauptstraße 10, Riesa, Tel / riesa@bbc-rechtsanwaelte.de Zahnärztlicher Notdienst - Gröditz - Röderaue - Wülknitz - Sprechzeiten während der Notfalldienstzeiten jeweils von 9-11 Uhr! 01./ ZÄ Kirsten Riesa, Hauptstr. 82 Tel / / Dr. Wolf Nünchritz, Querstr. 11 Tel / / ZÄ Rückert Riesa, Am Kutschenstein 2 Tel / / ZA Schlegel Riesa, Geraer Str. 4 Tel / Impressum: RöderJournal ist eine unabhängige Zeitung für die Stadt Gröditz und Umgebung. Erscheint in Gröditz, Frauenhain, Koselitz, Nauwalde, Nieska, Prösen, Pulsen, Raden, Reichenhain, Saathain, Schweinfurth, Spansberg, Stolzenhain und Wainsdorf. Herausgeber, Layout, Satz und Anzeigenannahme: Redaktions- & Dienstleistungsbüro M. Holota, L.-v.-Beethoven-Str. 32a, Gröditz. Druck: polyprint Riesa GmbH. Das RöderJournal erscheint aller 4 Wochen. Redaktionsschluss ist immer der Donnerstag eine Woche vor dem Ausgabetag. Spätere Annahme auf Anfrage. Den nächsten Ausgabetermin entnehmen Sie bitte dem Titelkopf. Preise und Rabatte laut gültiger Preisliste. Für private Anzeigen 50 % Ermäßigung. Für die Gemeindeverwaltungen der oben genannten Gemeinden, gemeinnützige Vereine und nichtkommerzielle Veranstaltungen kostenlose Veröffentlichungsmöglichkeit auf Anfrage. Verteilung: Bachmann Direktwerbung, Goethestr. 7, Riesa, Tel.: 0152/ Rechte: Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise oder Kopie, auch von Teilen, einschließlich Teilen aus Anzeigen, nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion und der Urheber. Verstöße werden nach dem Urheberrecht geahndet. Namentlich gekennzeichnete Beiträge müssen nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen. Dies gilt auch für Leserzuschriften. Städtisches Bestattungswesen Meißen GmbH Krematorium Meißen Nossener Straße / Krematorium Durchwahl / Nossen Bahnhofstraße / Weinböhla Hauptstraße / Großenhain Neumarkt / Riesa Stendaler Straße / Radebeul Meißner Straße / die Bestattungsgemeinschaft

Benutzungsordnung für das Jugendhaus KAKTUS 4-08

Benutzungsordnung für das Jugendhaus KAKTUS 4-08 Benutzungsordnung für das Jugendhaus KAKTUS der Stadt Kaltenkirchen Nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 20.03.2007 wird folgende Benutzungsordnung für das Jugendhaus KAKTUS der Stadt Kaltenkirchen

Mehr

Neufassung der Benutzersatzung für das Dorfgemeinschaftshaus Wieskau

Neufassung der Benutzersatzung für das Dorfgemeinschaftshaus Wieskau Neufassung der Benutzersatzung für das Dorfgemeinschaftshaus Wieskau Der Gemeinderat der Gemeinde Wieskau hat in seiner Sitzung am 23.10.2009 auf der Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Viersen für das "Süchtelner Weberhaus" in Viersen 12, Hochstraße 10, vom 02. Juni 1989

Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Viersen für das Süchtelner Weberhaus in Viersen 12, Hochstraße 10, vom 02. Juni 1989 4.10 Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Viersen für das "Süchtelner Weberhaus" in Viersen 12, Hochstraße 10, vom 02. Juni 1989 in der Fassung der Fünften Änderungsordnung vom 03.04.2003 Der Rat der

Mehr

B E N U T Z U N G S O R D N U N G für die Grillhütte der Gemeinde Bobenheim-Roxheim

B E N U T Z U N G S O R D N U N G für die Grillhütte der Gemeinde Bobenheim-Roxheim B E N U T Z U N G S O R D N U N G für die Grillhütte der Gemeinde Bobenheim-Roxheim 1. Allgemeines Die gemeindeeigene Grillhütte auf dem Gondelfestplatz am Altrhein mit Toilettenanlage steht Jedermann

Mehr

Benutzungsordnung für den Jugendtreff der Gemeinde Wenzenbach

Benutzungsordnung für den Jugendtreff der Gemeinde Wenzenbach GEMEINDE WENZENBACH Benutzungsordnung für den Jugendtreff der Gemeinde Wenzenbach Die Gemeinde Wenzenbach erlässt auf Grundlage von Art. 21 der Gemeindeordnung (GO) mit Gemeinderatsbeschluss vom 10. Februar

Mehr

2. Für die Überlassung und Benutzung gilt die vorliegende Benutzungsordnung. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung besteht nicht.

2. Für die Überlassung und Benutzung gilt die vorliegende Benutzungsordnung. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung besteht nicht. Benutzungs - und Gebührenordnung für das Haus des Gastes der Stadt Langewiesen im OT Oehrenstock (mit den Änderungen vom 29.11.1999, 14.3.2000, 3.7.2000 und 10.10.2001) I. A l l g e m e i n e s 1 1. Das

Mehr

Neufassung der. Benutzungsordnung für die Vereinsräume Schulstraße 8

Neufassung der. Benutzungsordnung für die Vereinsräume Schulstraße 8 Neufassung der Benutzungsordnung für die Vereinsräume Schulstraße 8 Der Gemeinderat der Gemeinde Tuningen hat am 9. November 2017 aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der

Mehr

Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Theuma Schulstraße 9, Theuma

Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Theuma Schulstraße 9, Theuma Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Theuma Schulstraße 9, 08541 Theuma 1 Allgemeines (1) Die Gemeinde Theuma betreibt das vorgenannte Haus als öffentliche Einrichtung. Das Haus steht allen

Mehr

BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp

BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28. Februar 2003 (GVOBl. S.-H. 2003,

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Altenhausen. 1 Allgemeines

Benutzungs- und Entgeltordnung der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Altenhausen. 1 Allgemeines 1 Benutzungs- und Entgeltordnung der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Altenhausen 1 Allgemeines (1) Die öffentlichen Einrichtungen Gemeinde Altenhausen - im folgenden Gemeinde genannt - stehen jedermann

Mehr

Haus- und Benutzungsordnung für das Gemeindehaus Danewitz, OT Danewitz

Haus- und Benutzungsordnung für das Gemeindehaus Danewitz, OT Danewitz Stadt Biesenthal Haus- und Benutzungsordnung für das Gemeindehaus Danewitz, OT Danewitz Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal hat am 02. Juli 2015 folgende Haus- und Benutzungsordung für

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Häuser der Kultur in Halver. Inhaltsverzeichnis

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Häuser der Kultur in Halver. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1... 1 2... 2 3... 2 4... 2 5... 3 6... 3 7... 3 Anlage 1 - Raumplan... 4 Anlage 2... 6 Der Rat der Stadt Halver hat in seiner Sitzung am 24.11.2014 folgende Benutzungsund Entgeltordnung

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadthalle der Stadt Heilbad Heiligenstadt

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadthalle der Stadt Heilbad Heiligenstadt Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadthalle der Stadt Heilbad Heiligenstadt Der Stadtrat der Stadt Heilbad Heiligenstadt hat in seiner Sitzung am 29.02.2012 nachfolgende Benutzungs- und Entgeltordnung

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE NUTZUNGSORDNUNG FÜR DAS FORUM FRIEDRICHSDORF KULTUR- UND TAGUNGSZENTRUM DER STADT FRIEDRICHSDORF. vom

SATZUNG ÜBER DIE NUTZUNGSORDNUNG FÜR DAS FORUM FRIEDRICHSDORF KULTUR- UND TAGUNGSZENTRUM DER STADT FRIEDRICHSDORF. vom SATZUNG ÜBER DIE NUTZUNGSORDNUNG FÜR DAS FORUM FRIEDRICHSDORF KULTUR- UND TAGUNGSZENTRUM DER STADT FRIEDRICHSDORF vom 12.11.2007 Dokument zurück Beginn Stadt Friedrichsdorf Hochtaunuskreis Satzung über

Mehr

Richtlinie. des Wartburgkreises für die Vermietung von Tagungs- und Beratungsräumen im Landratsamt an Fremdnutzer

Richtlinie. des Wartburgkreises für die Vermietung von Tagungs- und Beratungsräumen im Landratsamt an Fremdnutzer Richtlinie des Wartburgkreises für die Vermietung von Tagungs- und Beratungsräumen im Landratsamt an Fremdnutzer Der Kreistag des Wartburgkreises hat in seiner Sitzung am 22.10.2014 nachfolgende Richtlinie

Mehr

Arbeitsexemplar. Benutzungsordnung für das Jürgen Rickertsen Haus. 1 Widmungszweck. 2 Verwaltung. 3 Benutzerkreis. 4 Raumvergabe

Arbeitsexemplar. Benutzungsordnung für das Jürgen Rickertsen Haus. 1 Widmungszweck. 2 Verwaltung. 3 Benutzerkreis. 4 Raumvergabe Arbeitsexemplar Benutzungsordnung für das Jürgen Rickertsen Haus Nach Beschlussfassung des Sozial- und Schulausschusses vom 09.09.2008 wird nachfolgende Benutzungsordnung erlassen. 1 Widmungszweck Die

Mehr

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Alte Knabenschule. des Marktes Stockstadt am Main vom

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Alte Knabenschule. des Marktes Stockstadt am Main vom Benutzungs- und Gebührenordnung für die Alte Knabenschule des Marktes Stockstadt am Main vom 23.11.2010 1 Allgemeine Bestimmungen 1. Der Markt Stockstadt a. Main ist Eigentümer der Alten Knabenschule.

Mehr

Kreisstadt Mettmann Ortsrecht Obdachlosensatzung

Kreisstadt Mettmann Ortsrecht Obdachlosensatzung Satzung der Stadt Mettmann über die vorübergehende Unterbringung von obdachlosen Personen in städtischen Obdachlosenunterkünften () vom 28. November 1972, in der Fassung der 15. Änderung vom 19.12.2017,

Mehr

Benutzungsordnung. für den Bürgersaal im Rathaus der Ortsgemeinde Weingarten

Benutzungsordnung. für den Bürgersaal im Rathaus der Ortsgemeinde Weingarten Benutzungsordnung für den Bürgersaal im Rathaus der Ortsgemeinde Weingarten Für das Rathaus der Ortsgemeinde Weingarten wird nachstehende Benutzungs- und Entgeltordnung erlassen: 1 Allgemeines, Geltungsbereich

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung für Schulräume der Stadt Niesky

Benutzungs- und Entgeltordnung für Schulräume der Stadt Niesky Benutzungs- und Entgeltordnung für Schulräume der Stadt Niesky 1 Geltungsbereich (1) Diese Ordnung regelt die Benutzungsbestimmungen der Vergütungssätze für die Benutzung stadteigener Schulräume der Stadt

Mehr

Überlassungs- und Benutzerordnung. für Schulräume sowie für Kultur- und Sport- einrichtungen der Stadt Teltow

Überlassungs- und Benutzerordnung. für Schulräume sowie für Kultur- und Sport- einrichtungen der Stadt Teltow Überlassungs- und Benutzerordnung für Schulräume sowie für Kultur- und Sport- einrichtungen der Stadt Teltow Überlassungs- und Benutzungsordnung für Schulräume sowie für Kultur- und Sporteinrichtungen

Mehr

B E N U T Z U N G S O R D N U N G. für das Kulturhaus Forum Fränkischer Hof

B E N U T Z U N G S O R D N U N G. für das Kulturhaus Forum Fränkischer Hof 331/0 B E N U T Z U N G S O R D N U N G für das Kulturhaus Forum Fränkischer Hof Vorbemerkungen: Die Stadt Bad Rappenau ist Eigentümerin des Kulturhauses Forum Fränkischer Hof in der Heinsheimer Straße

Mehr

Benutzungsordnung. 1 Allgemeines

Benutzungsordnung. 1 Allgemeines Benutzungsordnung Aufgrund des 35 Abs. 2 Nr.15 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der Fassung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I/01 S. 154) geändert durch: Art.1 des Gesetzes vom 18.Dezember

Mehr

SATZUNG. über die Unterbringung von Obdachlosen und die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Gemeinde Maulburg (Obdachlosensatzung)

SATZUNG. über die Unterbringung von Obdachlosen und die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Gemeinde Maulburg (Obdachlosensatzung) SATZUNG über die Unterbringung von Obdachlosen und die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Gemeinde Maulburg (Obdachlosensatzung) Aufgrund von 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

(Benutzungssatzung Gemeinschaftshäuser BenSGemH)

(Benutzungssatzung Gemeinschaftshäuser BenSGemH) Stadt Zwingenberg Der Magistrat Aufgrund der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2007 (GVBl. I S. 757) und

Mehr

Benutzungs- und Gebührenordnung für den Saal des Backhausgebäudes in Schwalbach

Benutzungs- und Gebührenordnung für den Saal des Backhausgebäudes in Schwalbach Benutzungs- und Gebührenordnung für den des Backhausgebäudes in Schwalbach I. Allgemeines 1 (1) Der des Backhausgebäudes dient vorwiegend Veranstaltungen zur Gemeinschaftspflege, zur Förderung des kulturellen

Mehr

S a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Osterholz-Scharmbeck

S a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Osterholz-Scharmbeck 32/6 S a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Osterholz-Scharmbeck Aufgrund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 22. Juni 1982 (Nds.

Mehr

Nutzungsvereinbarung

Nutzungsvereinbarung Zwischen der Ortsgemeinde Selzen, vertreten durch Frau Ortsbürgermeisterin Monja Seidel, - nachstehend "Eigentümerin" genannt - und Herrn/Frau wohnhaft in - nachstehend "Nutzer" genannt - wird folgende

Mehr

Benutzungsordnung für die Evangelische Stephanus-Kirche Abstatt

Benutzungsordnung für die Evangelische Stephanus-Kirche Abstatt Benutzungsordnung für die Evangelische Stephanus-Kirche Abstatt Der Kirchengemeinderat der Evangelischen Kirchengemeinde Abstatt hat am 28.04.2009 folgende Benutzungsordnung für die Evangelische Stephanus-Kirche

Mehr

Hausordnung für die Benützung der Räumlichkeiten des Pfarrzentrums St. Andra v.d.hgt.

Hausordnung für die Benützung der Räumlichkeiten des Pfarrzentrums St. Andra v.d.hgt. Hausordnung für die Benützung der Räumlichkeiten des Pfarrzentrums St. Andra v.d.hgt. Stand per 11.10.2018 1. Sicherheit Ein Erste-Hilfe-Kasten befindet sich in der Küche im großen Schrank; ein Feuerlöscher

Mehr

STADT PEINE Satzung über die Benutzung der städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte SATZUNG

STADT PEINE Satzung über die Benutzung der städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte SATZUNG Seite 1 von 5 SATZUNG über die Benutzung der städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte in der Fassung vom. (siehe Chronologie) Der Rat der Stadt Peine hat aufgrund der 4, 10 und 58 des Niedersächsischen

Mehr

für die Nutzung von Räumlichkeiten, Sportstätten und Inventar der Stadt Kyritz

für die Nutzung von Räumlichkeiten, Sportstätten und Inventar der Stadt Kyritz für die Nutzung von Räumlichkeiten, Sportstätten und Inventar der Stadt Kyritz Auf Grundlage des 28 Abs. 2 Ziff. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Universität Konstanz

Amtliche Bekanntmachung der Universität Konstanz Amtliche Bekanntmachung der Universität Konstanz Nr. 6/2011 Neufassung der Richtlinie über die Eintragung studentischer Vereinigungen in ein Hochschulgruppenverzeichnis vom 10. Februar 2011 Herausgeber:

Mehr

1 Allgemeines. Der Gemeindesaal ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Breitenworbis. 2 Benutzer

1 Allgemeines. Der Gemeindesaal ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Breitenworbis. 2 Benutzer Benutzungssatzung für den Gemeindesaal der Gemeinde Breitenworbis vom 05.02.1999, geändert durch die 1.Änderungssatzung vom 28.08.2002, zuletzt geändert durch die 2.Änderungssatzung vom 12.11.2014 Aufgrund

Mehr

In der Fassung vom (Mitteilungsblatt des Amtes Oeversee Seite 148 vom ) SATZUNG

In der Fassung vom (Mitteilungsblatt des Amtes Oeversee Seite 148 vom ) SATZUNG In der Fassung vom 28.09.2011 (Mitteilungsblatt des Amtes Oeversee Seite 148 vom 30.09.2011) SATZUNG des Amtes Oeversee über die Benutzung und die Gebühren von Obdachlosenunterkünften (Obdachlosensatzung)

Mehr

Benutzungsordnung. für die Elly-Heuss-Begegnungsstätte, Amselweg 5, Lotte

Benutzungsordnung. für die Elly-Heuss-Begegnungsstätte, Amselweg 5, Lotte Benutzungsordnung für die Elly-Heuss-Begegnungsstätte, Amselweg 5, Lotte 1 Die Elly-Heuss-Begegnungsstätte steht allen Vereinen, Verbänden und Institutionen sowie allen Bürgern und Bürgerinnen der Gemeinde

Mehr

Benutzungs- und Gebührenordnung für den Gemeinschaftsraum (Clubraum) im Bürgerhaus Bensheim

Benutzungs- und Gebührenordnung für den Gemeinschaftsraum (Clubraum) im Bürgerhaus Bensheim Benutzungs- und Gebührenordnung für den Gemeinschaftsraum (Clubraum) im Bürgerhaus Bensheim 1 Träger Die Stadt Bensheim unterhält einen Gemeinschaftsraum (Clubraum) im Bürgerhaus Bensheim am Beauner Platz.

Mehr

Satzung der Stadt Haldensleben über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses (DGH) Bodendorf

Satzung der Stadt Haldensleben über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses (DGH) Bodendorf Satzung der Stadt über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses (DGH) Bodendorf Auf der Grundlage der 1, 4, 5 und 8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Mehr

1.Änderung der Benutzungssatzung. für den Gemeindesaal. der Gemeinde Breitenworbis

1.Änderung der Benutzungssatzung. für den Gemeindesaal. der Gemeinde Breitenworbis Vermerk: Bekanntmachung in den Eichsfelder Kesselnachrichten Nr. 36 vom 06.09.2002. Die Satzungsänderung tritt damit am 07.09.2002 in Kraft. Gemeinde Breitenworbis Beschluss Nr. 712 143 36 / 2002 vom 08.08.2002

Mehr

Bereinigte Satzung. der Stadt Bernkastel-Kues

Bereinigte Satzung. der Stadt Bernkastel-Kues Bereinigte Satzung der Stadt Bernkastel-Kues über die Erhebung von Gebühren für die Vermietung der Güterhalle Alter Bahnhof Kues und des Forumsplatzes sowie die Benutzung dieser Einrichtungen (Gebühren-

Mehr

Information/Benutzungsordnung zur Anmietung des Gemeindehauses Fleringen

Information/Benutzungsordnung zur Anmietung des Gemeindehauses Fleringen Information/Benutzungsordnung zur Anmietung des Gemeindehauses Fleringen Allgemeines Die Vermietung des Gemeindehauses erfolgt seitens der Ortsgemeinde durch Herrn Marcel Thomas, Tel. 06558-900508. Das

Mehr

Jöhstädter Amtsblatt

Jöhstädter Amtsblatt Jöhstädter Amtsblatt für Jöhstadt und die Ortsteile Schmalzgrube, Grumbach, Neugrumbach, Steinbach und Oberschmiedeberg Jahrgang 2018 Ausgabe 08 Amtsblatt vom 13. Juli 2018 Bekanntmachung Bekanntmachung

Mehr

- 1 - LESEFASSUNG (maßgeblich ist allein die jeweils vom Gemeinderat beschlossene Satzung nebst Änderungssatzungen) Entgeltordnung.

- 1 - LESEFASSUNG (maßgeblich ist allein die jeweils vom Gemeinderat beschlossene Satzung nebst Änderungssatzungen) Entgeltordnung. - 1 - LESEFASSUNG (maßgeblich ist allein die jeweils vom Gemeinderat beschlossene Satzung nebst Änderungssatzungen) Gemeinde Öhningen Landkreis Konstanz Entgeltordnung für die Turn- u. Festhallen und gemeindlichen

Mehr

Freibad Markt Erkheim e.v.

Freibad Markt Erkheim e.v. Haus-Ordnung Freibad Markt Erkheim Die Hausordnung des Freibades Erkheim regelt nachstehend aufgeführte Punkte im Einzelnen. Die Hausordnung ist für alle Vereinsmitglieder verbindlich. Bei Zuwiderhandlungen

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Räume des Alten Rathauses

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Räume des Alten Rathauses Benutzungs- und Entgeltordnung für die Räume des Alten Rathauses Aufgrund des 44 Abs. 3 Nr. 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 05. Oktober 1993 (GVBl.-LSA S. 568) in der Fassung des

Mehr

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Wiefelstede

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Wiefelstede Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Wiefelstede 4.07 Seite 1 Auf Grund 6 der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 22.08.1996 (Nieders. GVBl. S. 382) zuletzt geändert durch

Mehr

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Stadtrecht der Stadt Mannheim 5.7 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 03.10.1983 ( Gbl. S. 578, berichtigt S. 720), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 18.12.1995 ( Gbl. 1996 S.29

Mehr

Benutzungsordnung für Gemeinschaftshäuser der Gemeinde Moorgrund vom 30. November 2012

Benutzungsordnung für Gemeinschaftshäuser der Gemeinde Moorgrund vom 30. November 2012 Benutzungsordnung für Gemeinschaftshäuser der Gemeinde Moorgrund vom 30. November 2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Moorgrund hat in der Sitzung am 28. November 2012 folgende Benutzungsordnung für Gemeinschaftshäuser

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 5. Jahrgang 28.10.2013 Nr. 16 / S. 1 Inhalt 1. Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen

Mehr

Stadt Schrozberg Landkreis Schwäbisch Hall

Stadt Schrozberg Landkreis Schwäbisch Hall Stadt Schrozberg Landkreis Schwäbisch Hall Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Stadt Schrozberg vom 30.09.1994 Aufgrund von 45 b Abs. 3.des Wassergesetzes für

Mehr

Satzung der Gemeinde Biederitz über die Nutzung öffentlicher Räume

Satzung der Gemeinde Biederitz über die Nutzung öffentlicher Räume Satzung der Gemeinde Biederitz über die Nutzung öffentlicher Räume auf der Grundlage der 5, 8 und 11 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz KVG LSA) vom 17.06.2014

Mehr

Nutzungsordnung "TuS Treff Liesertal (TTL)" des TuS 05 Daun e.v.

Nutzungsordnung TuS Treff Liesertal (TTL) des TuS 05 Daun e.v. Stand Juli 2013 Nutzungsordnung "TuS Treff Liesertal (TTL)" des TuS 05 Daun e.v. 1 Allgemeines Ziel dieser Nutzungsordnung ist es, die zukünftige Nutzung des Gebäudes festzulegen, sowie die pflegliche

Mehr

Satzung der Gemeinde Diera-Zehren über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Sportstätten (Sportstättengebührensatzung)

Satzung der Gemeinde Diera-Zehren über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Sportstätten (Sportstättengebührensatzung) Satzung der Gemeinde Diera-Zehren über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Sportstätten (Sportstättengebührensatzung) In der Fassung der 1. Änderung vom 5. Oktober 2015 - LESEFASSUNG - 1 Geltungsbereich

Mehr

Benutzungsordnung für das Haus der Vereine in Dagersheim

Benutzungsordnung für das Haus der Vereine in Dagersheim in der Fassung vom 02.05.1985 zuletzt geändert am 01.10.2003 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Geltungsbereich... 2 2 Benutzergemeinschaft... 2 3 Zuständigkeit... 2 4 Überlassungszweck... 2 5 Benutzungsentgelt...

Mehr

Satzung zum Schutze der Kleinkinder- und Jugendspielplätze in der Stadt Neuburg an der Donau. Abschnitt I Begriffsbestimmungen

Satzung zum Schutze der Kleinkinder- und Jugendspielplätze in der Stadt Neuburg an der Donau. Abschnitt I Begriffsbestimmungen Die Stadt Neuburg an der Donau erlässt aufgrund Art. 23, 24 Abs. 1 und 2 der Bayer. Gemeindeordnung vom 25. Januar 1952 (BayBS I S. 461) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 1970 (GVBl S.

Mehr

Satzung für die Nutzung von Räumen in Gebäuden der Stadt Oldenburg. S a t z u n g

Satzung für die Nutzung von Räumen in Gebäuden der Stadt Oldenburg. S a t z u n g Satzung für die Nutzung von Räumen in Gebäuden der Stadt Oldenburg S a t z u n g der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Nutzung von städtischen Räumen in Gebäuden der Stadt Oldenburg und der Entgeltordnung

Mehr

BENUTZUNGSVERTRAG UND -ORDNUNG vom 1. Februar 2016

BENUTZUNGSVERTRAG UND -ORDNUNG vom 1. Februar 2016 BENUTZUNGSVERTRAG UND -ORDNUNG vom 1. Februar 2016 zwischen der Ortsgemeinde Rüscheid als Träger des Dorfgemeinschaftshauses Rüscheid, vertreten durch den Ortsbürgermeister und... 1 Benutzer Die Ortsgemeinde

Mehr

Benutzungs- und Gebührenordnung. für die Benutzung der Bürgerhäuser und Hallen. der Gemeinde Villmar

Benutzungs- und Gebührenordnung. für die Benutzung der Bürgerhäuser und Hallen. der Gemeinde Villmar Benutzungs- und Gebührenordnung für die Benutzung der Bürgerhäuser und Hallen der Gemeinde Villmar Aufgrund der 5, 51 Ziffer 6 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung sowie

Mehr

Nutzungs- und Gebührenordnung

Nutzungs- und Gebührenordnung Nutzungs- und Gebührenordnung für die Räumlichkeiten im Mosaik Kulturhaus Meckenheim Siebengebirgsring 2, 53340 Meckenheim Nutzungsregelung: Für die Bereitstellung/Vermietung der Räumlichkeiten und des

Mehr

Richtlinie und. Entgeltordnung. über die Benutzung. der in der Trägerschaft. stehenden Sportanlagen

Richtlinie und. Entgeltordnung. über die Benutzung. der in der Trägerschaft. stehenden Sportanlagen Richtlinie und Entgeltordnung über die Benutzung der in der Trägerschaft des Landkreises Eichsfeld stehenden Sportanlagen Richtlinie über die Benutzung der in der Trägerschaft des Landkreises Eichsfeld

Mehr

S.V. Germania Schale 63 -Nutzungsordnung für das Sportheim des S.V. Germania Schale- (Stand: )

S.V. Germania Schale 63 -Nutzungsordnung für das Sportheim des S.V. Germania Schale- (Stand: ) -Nutzungsordnung für das Sportheim des S.V. Germania Schale- (Stand: 04.11.2015) Seite 1 von 8 Grundsätzliches Für das Vereinsheim und die dazugehörenden Außenanlagen des gilt folgende Nutzungsordnung,

Mehr

vom 01. Dezember 2015 (Mitteilungsblatt vom 09. Dezember 2015)

vom 01. Dezember 2015 (Mitteilungsblatt vom 09. Dezember 2015) STADT GEISINGEN Landkreis Tuttlingen S A T Z U N G über die Benutzung der gemeindlichen Schlachträume (Schlachthausbenutzungs- und -gebührenordnung) vom 01. Dezember 2015 (Mitteilungsblatt vom 09. Dezember

Mehr

STADT STEINHEIM AN DER MURR

STADT STEINHEIM AN DER MURR STADT STEINHEIM AN DER MURR Benutzungs- und Gebührenordnung für die städtischen Bürgersäle Kloster vom 18.09.2001 1 Allgemeines Die Stadt Steinheim an der Murr erhebt für die Benutzung der städtischen

Mehr

Miet- und Benutzungsordnung für gemeindliche Räume der Gemeinde Eslohe (Sauerland)

Miet- und Benutzungsordnung für gemeindliche Räume der Gemeinde Eslohe (Sauerland) Miet- und Benutzungsordnung für gemeindliche Räume der Gemeinde Eslohe (Sauerland) Der Rat der Gemeinde Eslohe (Sauerland) hat in seiner Sitzung am 20.07.2011 folgende Miet- und Benutzungsordnung für gemeindliche

Mehr

Satzungen der Stadt Waldeck Entgeltordnung Stadthallen, BGH und DGH erstellt am Entgeltordnung

Satzungen der Stadt Waldeck Entgeltordnung Stadthallen, BGH und DGH erstellt am Entgeltordnung Entgeltordnung für die Benutzung der Stadthallen, Bürgerhäuser, Dorfgemeinschaftshäuser und Gemeinderäume der Stadt Waldeck Aufgrund des 5 der allgemeinen Benutzungsbestimmungen (ABB) für die Stadthallen,

Mehr

Ordnung. für die Benutzung des Bürgerhauses. der Ortsgemeinde Heßheim. vom

Ordnung. für die Benutzung des Bürgerhauses. der Ortsgemeinde Heßheim. vom 8.280 Ordnung für die Benutzung des Bürgerhauses der Ortsgemeinde Heßheim vom 25.10.1978 1 Das Bürgerhaus der Ortsgemeinde Heßheim dient als öffentliche Einrichtung gemeinnützigen Zwecken, insbesondere

Mehr

Satzung der Ortsgemeinde Neichen über die Benutzung des Bürgerhauses und die Erhebung von Gebühren vom

Satzung der Ortsgemeinde Neichen über die Benutzung des Bürgerhauses und die Erhebung von Gebühren vom Satzung der Ortsgemeinde Neichen über die Benutzung des Bürgerhauses und die Erhebung von Gebühren vom 28.05.2018 Der Ortsgemeinderat von Neichen hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung

Benutzungs- und Gebührensatzung Benutzungs- und Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, zu deren Unterbringung die Gemeinde Ovelgönne gesetzlich verpflichtet ist Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen

Mehr

Satzung über die Errichtung und Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Hürth vom (1)

Satzung über die Errichtung und Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Hürth vom (1) Ortsrecht Satzung über die Errichtung und Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Hürth vom 10.12.2008 (1) Aufgrund der 7 und 41 Absatz 1, Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Satzung für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses Lege der Gemeinde Hainrode

Satzung für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses Lege der Gemeinde Hainrode 1 Satzung für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses Lege der Auf Grund der 19 Abs. 1 Satz 1 und 20 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -

Mehr

Satzung über die Benutzung von Sportstätten der Stadt Eberswalde

Satzung über die Benutzung von Sportstätten der Stadt Eberswalde Stadt Eberswalde Der Bürgermeister Aufgrund der 5, 3 und 35 Ziffer 10 der Gemeindeordnung für das Landes Brandenburg vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I/01, Seite 154), zuletzt geändert durch Artikel 15 Erstes

Mehr

1 Allgemeine Bestimmungen

1 Allgemeine Bestimmungen Nutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung der Mehrzweckhallen Habbelrath und Königsdorf, der Aula der Edith-Stein-Schule und des Haus am Bahndamm (gültig ab 01.08.2010) Der Rat der Stadt Frechen hat

Mehr

Ortsrecht in der Ortsgemeinde Herxheim

Ortsrecht in der Ortsgemeinde Herxheim Ortsrecht in der Verbandsgemeinde Herxheim Körperschaft: Ortsgemeinde Herxheim Bezeichnung: Benutzungsordnung für das Haus der Begegnung Nummer: 038.05.08 vom: 01.08.2012 zuletzt geändert: 06.04.2017 Historie:

Mehr

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Vechta

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Vechta Seite 1 Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Vechta Auf Grund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 28. Oktober 2006 (Nds. GVBl. S. 473) zuletzt geändert

Mehr

Benutzungsordnung für den Saal im Dorfgemeinschaftshaus (DGH) und den ehemaligen Biergarten am DGH in Bernburg (Saale), OT Gröna

Benutzungsordnung für den Saal im Dorfgemeinschaftshaus (DGH) und den ehemaligen Biergarten am DGH in Bernburg (Saale), OT Gröna Benutzungsordnung für den Saal im Dorfgemeinschaftshaus (DGH) und den ehemaligen Biergarten am DGH in Bernburg (Saale), OT Gröna Satzung / Richtlinie / Verordnung Inkrafttreten Benutzungsordnung für den

Mehr

STADT STEINHEIM AN DER MURR KREIS LUDWIGSBURG

STADT STEINHEIM AN DER MURR KREIS LUDWIGSBURG STADT STEINHEIM AN DER MURR KREIS LUDWIGSBURG BENUTZUNGS- UND GEBÜHRENORDNUNG für die Bürgersäle Kloster vom 01. April 1998 - mit Änderung vom 18. September 2001 - Benutzungs- und Gebührenordnung für die

Mehr

Ordnung für die Benutzung der Ernst-Rodiek-Halle der Gemeinde Lemwerder

Ordnung für die Benutzung der Ernst-Rodiek-Halle der Gemeinde Lemwerder Ordnung für die Benutzung der Ernst-Rodiek-Halle der Gemeinde Lemwerder A. Allgemeines 1. Die Ernst-Rodiek-Halle ist eine Sport- und Veranstaltungsstätte der Gemeinde Lemwerder. 2. Die Aufsicht und somit

Mehr

Gemeinde Seckach. Benutzungs- und Entgeltordnung. Neckar-Odenwald-Kreis. für den Dorftreff Am Lindenbaum in Zimmern vom 1.

Gemeinde Seckach. Benutzungs- und Entgeltordnung. Neckar-Odenwald-Kreis. für den Dorftreff Am Lindenbaum in Zimmern vom 1. Gemeinde Seckach Neckar-Odenwald-Kreis Benutzungs- und Entgeltordnung für den Dorftreff Am Lindenbaum in Zimmern vom 1. März 2014 Inhaltsverzeichnis: 1 Allgemeines 2 Zweckbestimmungen 3 Nutzung und Überlassung

Mehr

Gemeinde Friolzheim Enzkreis. Benutzungs- und Gebührenordnung für die Zehntscheune der Gemeinde Friolzheim

Gemeinde Friolzheim Enzkreis. Benutzungs- und Gebührenordnung für die Zehntscheune der Gemeinde Friolzheim Gemeinde Friolzheim Enzkreis Benutzungs- und Gebührenordnung für die Zehntscheune der Gemeinde Friolzheim Der Gemeinderat der Gemeinde Friolzheim hat in seiner Sitzung vom 25. Juli 2011 nachfolgende Benutzungs-

Mehr

Gebührensatzung. Bürgerhauses Kelter Entringen. der Gemeinde Ammerbuch

Gebührensatzung. Bürgerhauses Kelter Entringen. der Gemeinde Ammerbuch Gebührensatzung für die Benutzung des Bürgerhauses Kelter Entringen der Seite 2 von 4 Präambel (1) Die Gemeinde überlässt, in der Regel durch schriftliche Vereinbarung mit dem Veranstalter, die Räume des

Mehr

Satzung für die Benutzung der Mehrzweckhalle Weisendorf

Satzung für die Benutzung der Mehrzweckhalle Weisendorf Satzung für die Benutzung der Mehrzweckhalle Weisendorf Rechtsgrundlagen: Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) Fassung vom: Veröffentlichung am: Wirksamkeit ab: Neufassung 18.10.1988

Mehr

Satzung für die Seniorenvertretung der Stadt Hauzenberg

Satzung für die Seniorenvertretung der Stadt Hauzenberg Satzung für die Seniorenvertretung der Stadt Hauzenberg Die Stadt Hauzenberg erlässt aufgrund Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der zur Zeit gültigen Fassung folgende Satzung:

Mehr

REGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15

REGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15 REGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15 Artikel 1 Zweck Die Räumlichkeiten des TriffAltdorf dienen Vereinen, Organisationen und Privatpersonen von Altdorf (Benützende)

Mehr

Marktordnung der Gemeinde Frickingen zum Herbstmarkt

Marktordnung der Gemeinde Frickingen zum Herbstmarkt Marktordnung der Gemeinde Frickingen zum Herbstmarkt Die Gemeinde Frickingen führt als Veranstalter und Ausrichter jährlich einen Herbstmarkt durch. Präambel Der Frickinger Herbstmarkt bietet einen Rahmen

Mehr

Hausordnung für die Dorfgemeinschaftshäuser und Dorfgemeinschaftsräume in den Ortschaften der Gemeinde Söhlde

Hausordnung für die Dorfgemeinschaftshäuser und Dorfgemeinschaftsräume in den Ortschaften der Gemeinde Söhlde Hausordnung für die Dorfgemeinschaftshäuser und Dorfgemeinschaftsräume in den Ortschaften der Gemeinde Söhlde Die Vergabe der Dorfgemeinschaftseinrichtungen (Dorfgemeinschaftshäuser und Dorfgemeinschaftsräume)

Mehr

Miet- und Benutzungsordnung für das Klubhaus der Gemeinde Crossen

Miet- und Benutzungsordnung für das Klubhaus der Gemeinde Crossen Miet- und Benutzungsordnung für das Klubhaus der Gemeinde Crossen 1 Zweckbestimmung (1) Das Klubhaus Crossen ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Crossen und dient dem kulturellen, gesellschaftlichen

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Dorfgemeinschaftsanlagen der Gemeinde Moormerland in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Dorfgemeinschaftsanlagen der Gemeinde Moormerland in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom Benutzungs- und Gebührensatzung für die Dorfgemeinschaftsanlagen der Gemeinde Moormerland in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 07.07.2005 7.2 Aufgrund der 6, 8 und 83 i. V. m. 40 Absatz 1 Nr. 4 der

Mehr

Überlassungsbedingungen für das Eisstadion der Stadt Bad Nauheim. Allgemeines

Überlassungsbedingungen für das Eisstadion der Stadt Bad Nauheim. Allgemeines Überlassungsbedingungen für das Eisstadion der Stadt Bad Nauheim 1 Allgemeines (1) Für die mietweise Überlassung des Eisstadions der Stadt Bad Nauheim an Vereine, Verbände, Schulen sowie sonstige Veranstalter

Mehr

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 1.1.4 S. 1 Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26. November 2014 als Anlage zur Hauptsatzung

Mehr

(2) Für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflegestellen erhebt die Stadt Meißen Elternbeiträge.

(2) Für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflegestellen erhebt die Stadt Meißen Elternbeiträge. Satzung der Stadt Meißen über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Der Forstraum im Untergeschoß gehört der Ortsbürgergemeinde und dient der Forstwirtschaft.

Der Forstraum im Untergeschoß gehört der Ortsbürgergemeinde und dient der Forstwirtschaft. I. Verwaltung Die Aufsicht über die Waldhütte, sowie die Handhabung dieses Reglementes ist Sache des Gemeinderates. Für die Wartung und den Betrieb ist der vom Gemeinderat gewählte Hüttenwart zuständig.

Mehr

Richtlinie der Stadt Freiberg für die Benutzung der städtischen Museen durch Dritte

Richtlinie der Stadt Freiberg für die Benutzung der städtischen Museen durch Dritte Freiberger Stadtrecht IV./4.2 Seite 1 Richtlinie der Stadt Freiberg für die Benutzung der städtischen Museen durch Dritte 1 Geltungsbereich Die Richtlinie regelt die Zulassung zur Nutzung von a) Repliken

Mehr

Haus- und Benutzungsordnung

Haus- und Benutzungsordnung Haus- und Benutzungsordnung Die katholische Kirchengemeinde gestattet für kulturelle und gesellige Veranstaltungen die Benutzung ihrer Räumlichkeiten im Pfarrheim / Haus nach folgender Ordnung. 1 Die Räumlichkeiten

Mehr

Genossenschaftsmieter können für Feierlichkeiten und sonstige Veranstaltungen unseren Gemeinschaftsraum Tempelseemühle anmieten.

Genossenschaftsmieter können für Feierlichkeiten und sonstige Veranstaltungen unseren Gemeinschaftsraum Tempelseemühle anmieten. Genossenschaftsmieter können für Feierlichkeiten und sonstige Veranstaltungen unseren Gemeinschaftsraum Tempelseemühle anmieten. Brunnenweg 43, 63071 Offenbach Kontakt und Terminvereinbarungen: Baugenossenschaft

Mehr

Benutzungsordnung der Jugendbücherei Königsbronn

Benutzungsordnung der Jugendbücherei Königsbronn GEMEINDEVERWALTUNG KÖNIGSBRONN Benutzungsordnung der Jugendbücherei Königsbronn 1 Allgemeines (1) Die Jugendbücherei Königsbronn ist eine öffentliche, kulturelle Einrichtung der Gemeinde Königsbronn. (2)

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Ostseebad Binz. 1 Rechtsform/Anwendungsbereich

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Ostseebad Binz. 1 Rechtsform/Anwendungsbereich Ostseebad B i n z Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Ostseebad Binz 1 Rechtsform/Anwendungsbereich (1) Die Gemeinde Ostseebad Binz betreibt die Obdachlosenunterkunft

Mehr

Schließordnung für die Dienstgebäude der Technischen Universität Clausthal vom 22. Juli 2009

Schließordnung für die Dienstgebäude der Technischen Universität Clausthal vom 22. Juli 2009 Schließordnung für die Dienstgebäude der Technischen Universität Clausthal vom 22. Juli 2009 A. ALLGEMEINES Präambel Durch die Einführung von elektronischen Schließsystemen sind zunehmend elektronische

Mehr

Benutzungsordnung. für die Turnhalle der Grundschule Honigsessen. 1 Allgemeines

Benutzungsordnung. für die Turnhalle der Grundschule Honigsessen. 1 Allgemeines Benutzungsordnung für die Turnhalle der Grundschule Honigsessen 1 Allgemeines (1) Die Turnhalle steht in der Trägerschaft der Ortsgemeinde Birken-Honigsessen. Soweit sie nicht für eigene Zwecke der Ortsgemeinde

Mehr

IV. Recht, Sicherheit und Ordnung Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für asylbegehrende Ausländer vom

IV. Recht, Sicherheit und Ordnung Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für asylbegehrende Ausländer vom IV. Recht, Sicherheit und Ordnung Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für asylbegehrende Ausländer vom 07.05.2008 1. Änderung vom 16.05.2013 2. Änderung vom 14.11.2014 - Seite

Mehr