Rundschreiben. Inhalt: Honda Bank. Neues Produkt: Absicherung gegen Arbeitslosigkeit. Nr. HBG_ALLE_1015. Datum

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1 Rundschreiben Inhalt: Neues Produkt: Absicherung gegen Arbeitslosigkeit Wichtig für: Geschäftsleitung Verkauf Buchhaltung Honda Bank Nr. HBG_ALLE_1015 Datum Seite 1 von 2 Neues Produkt: Absicherung gegen Arbeitslosigkeit Sehr geehrter Honda-Partner, am 16. Juni 2015 gehen wir mit unseren neuen Produkten Restschuldversicherung plus und Leasingratenversicherung plus an den Start. Damit bieten wir neben der bekannten Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit und Tod auch eine Absicherung gegen Arbeitslosigkeit an ein Produkt, mit dem Sie weitere Kundenwünsche bedienen können. Dieses neue Produkt, das wir zusätzlich zur bekannten RSV bzw. LRV anbieten, trägt den Namen RSV plus bzw. LRV plus. So profitieren Sie als Händler von unserem neuen Produkt Sie können Ihren Kunden eine umfangreichere Kreditabsicherung anbieten, gerade eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit ist ein gutes Argument, um Kunden zu überzeugen. Damit erreichen Sie eine höhere Kundenbindung durch eine zufriedenere Kundschaft. Sie erhalten natürlich auch für den Abschluss einer RSV plus bzw. LRV plus eine Provision, die aufgrund der Prämienstufen für Sie entsprechend höher ausfällt. Nutzen Sie die Chance für einen Mehrertrag in Ihrem Betrieb. So profitiert Ihr Kunde von unserem neuen Produkt Ihr Kunde erhält eine umfassende Kreditabsicherung, die Absicherung gegen Arbeitslosigkeit bietet ihm maximalen Schutz. Die Abwicklung ist unkompliziert, ohne jegliche Gesundheitsprüfung. Im Versicherungsfall bleibt seine Mobilität erhalten, da die Ratenzahlung durch die Versicherung erfolgt. So unterstützen wir Sie bei der Vermarktung des neuen Produktes Sie erhalten in den nächsten Tagen kostenlos neue Produktflyer mit integrierter Arbeitslosigkeitsabsicherung sowie neue Rechenschieber zur Berechnung der Versorgungslücke. Ebenfalls aktualisiert haben wir die Präsentation für Ihren digitalen Bilderrahmen. Die neue Version werden wir Ihnen wieder per zusenden. Unseren Leitfaden für beide Produkte, der auch eine verbesserte Argumentationshilfe enthält, können Sie einfach in WebFinance abrufen. Honda Bank GmbH, Hanauer Landstraße , Frankfurt am Main, Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB Geschäftsführer: Bernd Brauer, Ingo Husemeyer, Aufsichtsratsvorsitzender: Masamitsu Kobayashi

2 Rundschreiben Auswahl in WebFinance Die Auswahl einer RSV plus oder LRV plus in WebFinance ist denkbar einfach. Das Produkt ist vorbelegt, über ein Dropdown-Menü können Sie die bisherige RSV oder LRV auswählen. Wenn Sie den Haken Restschuldversicherung entfernen und neu berechnen, kalkulieren Sie ohne ein Versicherungsprodukt. Verbesserungen bei RSV und LRV Sogar von unserem Basisprodukt RSV und LRV können Sie bzw. Ihre Kunden profitieren: Die Prämien sind gleich geblieben, aber die Leistungen sind gestiegen. So fällt bei Arbeitsunfähigkeit die Wartezeit weg, gleichzeitig kann Ihr Kunde umfangreiche Assistance-Leistungen wie z. B. Hilfestellung bei Wiedereingliederung ins Berufsleben oder Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe nutzen. Sowohl bei unserem Basisprodukt als auch beim plus-produkt sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen verständlich verfasst, so dass wir alles in allem ein deutlich kundenfreundlicheres Versicherungsprodukt anbieten können. Eine detaillierte Übersicht zu den Produkten RSV und RSV plus (bzw. LRV und LRV plus) finden Sie im Anhang. Unseren aktualisierten Leitfaden finden Sie in WebFinance auf der Informationsseite unter Leitfäden/Hinweise/Geldwäsche. Ihr Gebietsleiter bzw. Ihre Gebietsleiterin sowie das Marketing-Team stehen Ihnen bei Fragen gern zur Verfügung. ( / 9401 / 9402) Wir hoffen, dass wir mit unserem Neuprodukt zu Ihrem Verkaufserfolg beitragen können. Mit freundlichen Grüßen Ihre Honda Bank GmbH Carsten Grefe Leiter Marketing Susan Loges Marketing Rundschreiben Nr. HBG_ALLE_1015 vom Seite 2 von 2

3 RSV und LRV im Überblick Produktbeschreibung Restschuldversicherung/Leasingratenversicherung* Risikoschutz: Arbeitsunfähigkeit und Tod Vertragspartner Produktansatz Versicherbare Risiken Versicherte Personen Karenzzeit bei AU Wartezeit Maximales Endalter Versicherungsleistung Versicherungsbeginn Mindesteintrittsalter Höchsteintrittsalter Gesundheitsprüfung Versicherungssumme Der Restschuldversicherung und Leasingratenversicherung liegen Gruppenversicherungsverträge zwischen der Honda Bank GmbH (Versicherungsnehmer) und Cardif zugrunde. Alle versicherbaren Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, können zu diesen Gruppenversicherungsverträgen angemeldet werden und sind dann versicherte Person. Absicherung von regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen in Verbindung mit dem Abschluss eines Kreditvertrages zur Finanzierung eines Kraftfahrzeuges Arbeitsunfähigkeit (AU) - z. B. durch längere Krankheit oder Unfall inkl. Assistance-Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit Fachliche Beratung im telefonischen Erstgespräch, Telefonischer Erinnerungsservice für chronisch Kranke, Unterstützung bei der Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung, Hilfestellung bei der Wiedereingliederung ins Berufsleben (z. B. auch Übernahme der Kosten für Ein- und Umbauten in der Wohnung oder am Arbeitsplatz bis oder für eine telefonischer juristische Erstberatung bis 150), Unterstützung für allein lebende Personen bei arbeitsunfähigkeitsbedingter eingeschränkter Mobilität (z. B. Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe und / oder einen Einkaufsservice bis zu 200 pro Woche, max. für bis 4 Wochen), Unterstützung für Familien mit Kindern bei Krankenhausaufenthalt des Erziehungsberechtigten (z. B. Kostenübernahme bis zu 500), Vermittlung und Organisation von Krankentransporten und regelmäßigen Fahrten (z. B. Kostenübernahme bis 200) Tod Kreditnehmer: natürliche Personen mit Wohnsitz und dauerhaftem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitsunfähigkeit: Finanzierung: Übernahme der ursprünglich vereinbarten mtl. Kreditraten ausgenommen einer evtl. erhöhten Schlussrate, Leasing: Übernahme der ursprünglich vereinbarten mtl. Leasingraten exklusive eines evtl. vereinbarten Restwertes. Gezahlt wird für die Dauer der AU ab der zweiten fälligen Rate nach Eintritt der AU, max. bis zum Ablauf des Vertrages; Mehrfachleistungen sind möglich. Tod: Finanzierung: Übernahme der Summe der nach dem Todesdatum fällig werdenden Kreditraten einschließlich einer eventuell vereinbarten höheren Schlussrate Leasing: Übernahme der Summe der der nach dem Todesdatum fällig werdenden Leasingraten exklusive eines evtl. vereinbarten Restwertes Leistungsfreie Zeit: die erste nach Eintritt der AU fällig werdende Kreditrate/Leasingrate ist nicht versichert Keine Wartezeit. Sollte jedoch bei Versicherungsbeginn eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen, besteht Leistungsanspruch nur, wenn die berufliche Tätigkeit nach Beginn des Versicherungsschutzes nicht nur vorübergehend wieder aufgenommen und mehr als drei Monate ununterbrochen ausgeübt wurde. Finanzierung: Der Versicherungsschutz beginnt 30 Tage vor Fälligkeit der ersten Kreditrate. Leasing: Der Versicherungsschutz beginnt mit Übernahme des Leasingfahrzeugs. 18 Jahre Differenz zwischen dem des Kalenderjahres, in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und der gewünschten Versicherungsdauer (Laufzeit des Vertrages) Der des Kalenderjahres, in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahr vollendet (Versicherungsschutz endet automatisch) Keine bei Antragstellung Tod: max ,00 Arbeitsunfähigkeit: max ,00 monatlich Beitragszahlung (Arbeitsunfähigkeit) Finanzierung: Einmalbeitrag, kann problemlos mitfinanziert werden Leasing: Monatsbeitrag Arbeitsunfähigkeit liegt bereits vor, wenn die versicherte Person während der Dauer des Versicherungsschutzes zu mind. 50% infolge von Krankheit oder Körperverletzung außerstande ist, ihre bisherige oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden könnte und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. (Assistance- Leistungen bei AU) Die Assistance-Leistungen können sofort nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass vorab die Service-Hotline (Tel. 0711/ ) der Cardif Versicherungen kontaktiert wurde. Es gibt keine Warte- oder Karenzzeiten. * Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen Stand:

4 RSV plus und LRV plus im Überblick Produktbeschreibung Restschuldversicherung plus / Leasingratenversicherung plus* Risikoschutz: Arbeitsunfähigkeit und Tod plus Arbeitslosigkeit bzw. schwere Krankheit Vertragspartner Produktansatz Versicherbare Risiken Versicherte Personen Karenzzeit Wartezeit Versicherungsleistung Versicherungsbeginn Der Restschuldversicherung und Leasingratenversicherung liegen Gruppenversicherungsverträge zwischen der Honda Bank GmbH (Versicherungsnehmer) und Cardif zugrunde. Alle versicherbaren Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, können zu diesen Gruppenversicherungsverträgen angemeldet werden und sind dann versicherte Person. Absicherung von regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen in Verbindung mit dem Abschluss eines Kreditvertrages/Leasingvertrages zur Finanzierung eines Kraftfahrzeuges Arbeitslosigkeit (AL) inkl. Assistance-Leistungen bei Arbeitslosigkeit Assistance-Leistungen bei Arbeitslosigkeit (bereits bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes): Allgemeine telefonische Hilfestellung bei Verlust bzw. drohendem Verlust der Arbeitsstelle, Informationen zur Inanspruchnahme staatlicher Hilfeleistungen bei Verlust der Arbeitsstelle, Analyse der Bewerbungsunterlagen der versicherten Person, Analyse von Arbeitszeugnissen der versicherten Person, Hilfestellung im Zusammenhang mit Bewerbungsgesprächen, Übernahme der Kosten einer arbeits- oder sozialrechtlichen Erstberatung durch einen von Cardif vermittelten Rechtsanwalt im Zusammenhang mit dem Verlust bzw. drohenden Verlust der Arbeitsstelle, Herstellung des Kontakts zu Personalberatungs- oder Zeitarbeitsunternehmen Schwere Krankheit (Erstdiagnose von Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt, Taubheit bzw. Blindheit) Arbeitsunfähigkeit (AU) - z. B. durch längere Krankheit oder Unfall inkl. Assistance-Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit Fachliche Beratung im telefonischen Erstgespräch, Telefonischer Erinnerungsservice für chronisch Kranke, Unterstützung bei der Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung, Hilfestellung bei der Wiedereingliederung ins Berufsleben (z. B. auch Übernahme der Kosten für Ein- und Umbauten in der Wohnung oder am Arbeitsplatz bis oder für eine telefonischer juristische Erstberatung bis 150), Unterstützung für allein lebende Personen bei arbeitsunfähigkeitsbedingter eingeschränkter Mobilität (z. B. Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe und / oder einen Einkaufsservice bis zu 200 pro Woche, max. für bis 4 Wochen), Unterstützung für Familien mit Kindern bei Krankenhausaufenthalt des Erziehungsberechtigten (z. B. Kostenübernahme bis zu 500), Vermittlung und Organisation von Krankentransporten und regelmäßigen Fahrten (z. B. Kostenübernahme bis 200) Tod natürliche Personen mit Wohnsitz und dauerhaftem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmer sind gegen das Risiko Arbeitslosigkeit versichert. Beamte, Freiberufler und Selbständige sind gegen das Risiko schwere Krankheit versichert. Arbeitslosigkeit (AL): Finanzierung: Übernahme der ursprünglich vereinbarten mtl. Kreditraten ausgenommen einer evtl. erhöhten Schlussrate bis zu 12 Monate je Leistungsfall. Leasing: Übernahme der ursprünglich vereinbarten mtl. Leasingraten exklusive eines evtl. vereinbarten Restwertes bis zu 12 Monate je Leistungsfall. Mehrfachleistungen sind möglich. Schwere Krankheit: Finanzierung: Übernahme der Summe der ab dem Tag der Erstdiagnose fällig werdenden Kreditraten einschließlich einer eventuell vereinbarten höheren Schlussrate. Leasing: Übernahme der Summe der ab dem Tag der Erstdiagnose fällig werdenden Leasingraten exklusive eines evtl. vereinbarten Restwertes Arbeitsunfähigkeit: Finanzierung: Übernahme der ursprünglich vereinbarten mtl. Kreditraten ausgenommen einer evtl. erhöhten Schlussrate Leasing: Übernahme der ursprünglich vereinbarten mtl. Leasingraten exklusive eines evtl. vereinbarten Restwertes. Gezahlt wird für die Dauer der AU ab der zweiten fälligen Rate nach Eintritt der AU, max. bis zum Ablauf des Vertrages; Mehrfachleistungen sind möglich. Tod: Finanzierung: Übernahme der Summe der nach dem Todesdatum fällig werdenden Kreditraten einschließlich einer eventuell vereinbarten höheren Schlussrate Leasing: Übernahme der Summe der nach dem Todesdatum fällig werdenden Leasingraten exklusive eines evtl. vereinbarten Restwertes AL und AU: Leistungsfreie Zeit: die erste nach Eintritt der AU fällig werdende Kreditrate/Leasingrate ist nicht versichert. AU, schwere Krankheit, Tod: Keine Wartezeit. Sollte jedoch bei Versicherungsbeginn eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen, besteht Leistungsanspruch nur, wenn die berufliche Tätigkeit nach Beginn des Versicherungsschutzes nicht nur vorübergehend wieder aufgenommen und mehr als drei Monate ununterbrochen ausgeübt wurde. AL: Die Wartezeit beträgt 3 Monate. Finanzierung: Der Versicherungsschutz beginnt 30 Tage vor Fälligkeit der ersten Kreditrate. Leasing: Der Versicherungsschutz beginnt mit Übernahme des Leasingfahrzeugs. * Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen Stand:

5 Maximales Endalter Mindesteintrittsalter Höchsteintrittsalter Gesundheitsprüfung Versicherungssumme Beitragszahlung (AL) (AssistanceLeistungen bei AL) (Arbeitsunfähigkeit) Wesentl. Leistungsvoraussetzung (Assistance- Leistungen bei AU) 18 Jahre Differenz zwischen dem des Kalenderjahres, in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und der gewünschten Versicherungsdauer (Laufzeit des Vertrages) Der des Kalenderjahres, in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahr vollendet (Versicherungsschutz endet automatisch) Keine bei Antragstellung Arbeitslosigkeit: max ,00 monatlich Schwere Krankheit: max ,00 Tod: max ,00 Arbeitsunfähigkeit: max ,00 monatlich Finanzierung: Einmalbeitrag, kann problemlos mitfinanziert werden Leasing: Monatsbeitrag Die versicherte Person gerät unverschuldet in die Arbeitslosigkeit, meldet sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos, bezieht Arbeitslosengeld und sucht aktiv Arbeit, wird aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis arbeitslos, ist bei Versicherungsbeginn oder bei Eintritt der Arbeitslosigkeit seit mind. 6 Monaten ununterbrochen beim selben Arbeitgeber, mit mind. 15 Wochenarbeitsstunden tätig. Die Assistance-Leistungen können bereits bei drohendem Verlust der Arbeitsstelle in Anspruch genommen werden. Der Verlust droht insbesondere dann, wenn gegenüber der versicherten Person eine Kündigung ausgesprochen oder konkret angekündigt oder wenn im Unternehmen der versicherten Person der Abbau von Stellen angekündigt wurde. Eine weitere Voraussetzung ist, dass vorab die Service-Hotline (Tel. 0711/ ) der Cardif Versicherungen kontaktiert wurde. Es gibt keine Warte- oder Karenzzeiten. Arbeitsunfähigkeit liegt bereits vor, wenn die versicherte Person während der Dauer des Versicherungsschutzes zu mind. 50% infolge von Krankheit oder Körperverletzung außerstande ist, ihre bisherige oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden könnte und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Die Assistance-Leistungen können sofort nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass vorab die Service-Hotline (Tel. 0711/ ) der Cardif Versicherungen kontaktiert wurde. Es gibt keine Warte- oder Karenzzeiten. * Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen Stand

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