Wie mache ich meinen Kunden die Vorteile und den Nutzen einer Restschuld- bzw. Leasingratenversicherung anschaulich?
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- Markus Schubert
- vor 6 Jahren
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1 Wie mache ich meinen Kunden die Vorteile und den Nutzen einer Restschuld- bzw. Leasingratenversicherung anschaulich? Honda Bank Argumentationshilfe zur Restschuldversicherung (plus) und Leasingratenversicherung (plus)
2 Wie mache ich meinen Kunden die Vorteile und den Nutzen einer Restschuld- (RSV) bzw. Leasingratenversicherung (LRV) anschaulich? 1 Welche Vorteile bieten die RSV/RSV plus bzw. die LRV/LRV plus? Finanzielle Entlastung und umfangreiche Hilfeleistungen Erhalt der Mobilität Zusätzliche Sicherheit Selbstständige und Freiberufler versicherbar Erhalt des Fahrzeuges in einer persönlichen Ausnahmesituation Keine Gesundheitsprüfung bei Antragstellung erforderlich kurze einmalige Wartezeit bei Arbeitslosigkeit Für jeden Kunden die passende Risikoabsicherung 5 2 Leistungserbringung Assistance-Leistungen Schematische Darstellung der Leistungserbringung 6 3 Welche Gegenargumente gilt es zu entkräften? Zu teuer Die monatliche Belastung ist mir zu hoch Ich bin gesetzlich versichert Mir stößt schon nichts zu Mein Mann verdient genug für uns beide Das mache ich später Ich bin Beamter, da brauche ich die Absicherung nicht Daran habe ich kein Interesse 10 4 Was muss der Kunde im Versicherungsfall tun? Wann tritt der Versicherungsfall ein? Kontaktaufnahme Einzureichende Unterlagen MyCardif 11 5 RSV plus und LRV plus im Überblick 12 6 RSV und LRV im Überblick 14
3 1 Welche Vorteile bieten die RSV (plus) bzw. die LRV (plus)? 1.1 Finanzielle Entlastung und umfangreiche Hilfeleistungen Kunden, die einen Finanzierungs- bzw. Leasingvertrag abschließen, gehen über mehrere Jahre eine Zahlungsverpflichtung ein. In dieser Zeit kann viel passieren, was heute noch gar nicht absehbar ist. Den Kunden ist oft gar nicht bewusst, wie hoch die Einkommensverluste tatsächlich sind. Die Ersatzleistungen vom Staat bei Arbeitslosigkeit sind unzureichend und reichen oftmals nicht aus, seinen Lebensstandard zu halten. Wenn plötzlich nur die Hälfte des Einkommens zur Verfügung steht, kann es schnell zu weitreichenden Folgen kommen. Arbeitslosigkeit ist die größte Ursache für eine private Überschuldung. Was passiert bei einer längeren Krankheit bzw. einem Unfall? Das Krankengeld bietet lediglich eine Grundabsicherung. Wenn ein Viertel des bisherigen Einkommens plötzlich fehlt, entstehen schnell finanzielle Engpässe. Diese lassen sich vielleicht kurzfristig noch überbrücken, werden später aber oft zu einem echten Problem insbesondere dann, wenn die finanziellen Reserven aufgebraucht sind. Die Honda Bank bietet Ihren Kunden deshalb eine Absicherung gegen diese Risiken an. Unser Versicherungsprodukt ist zweistufig angelegt, so dass Ihre Kunden individuell wählen können. Die Restschuldversicherung bzw. Leasingratenversicherung sichert Ihre Kunden gegen Arbeitsunfähigkeit und Tod ab. Die Restschuldversicherung plus (RSV plus) bzw. 1
4 Leasingratenversicherung plus (LRV plus) bietet neben der Absicherung der Risiken Arbeitsunfähigkeit und Tod auch das Risiko Arbeitslosigkeit bzw. schwere Krankheit (siehe Abschnitt 1.4) ab. Die RSV plus bzw. LRV plus entlasten das Haushaltsbudget im Fall einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit durch Übernahme der Raten für die Dauer der Arbeitslosigkeit bis zu 12 Monaten. Im Fall der Arbeitsunfähigkeit erhält der Kunde bis zur Genesung längstens für die Dauer der Vertragslaufzeit durch die Übernahme der Raten Unterstützung und seine Mobilität bleibt erhalten. Eine eventuell zu zahlende erhöhte Schlussrate ist dabei nicht abgedeckt. Im Todesfall werden alle Raten auch die erhöhte Schlussrate durch die Versicherung bezahlt. Dabei wird die Finanzierung in einer Summe abgelöst, so dass die Hinterbliebenen in dieser schwierigen Zeit zumindest das Fahrzeug halten können. Bei einem Leasingvertrag werden noch alle ausstehenden Raten (ausschließlich eines vereinbarten Restwertes) beglichen, damit die Hinterbliebenen keine Verpflichtungen mehr aus dem Leasinggeschäft übernehmen müssen. Eine längere Arbeitslosigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Hauptverdieners belastet die ganze Familie nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Die Einkommenseinbußen sind erheblich. Wenn dann die Raten nicht mehr gezahlt werden können, droht in diesen schwierigen Situationen auch noch der Verlust des Fahrzeuges. Mit der Absicherung können diese Folgen vermieden werden, weil die Raten bis zu einer Höhe von monatlich Euro übernommen werden. 2
5 Empfehlen Sie Ihrem Kunden den Abschluss der RSV plus bzw. LRV plus, da die enthaltene Arbeitslosigkeitsversicherung einen sehr wichtigen Schutz bietet. Verzichtet Ihr Kunde trotz des hohen Risikos ausdrücklich auf die Vorteile der Arbeitslosigkeitsversicherung, bietet ihm die RSV bzw. LRV die unentbehrliche Grundabsicherung. In diesem Fall sind die monatlichen Raten gegen die Risiken Arbeitsunfähigkeit und Tod abgesichert. Zusätzlich zur Ratenabsicherung kann der Kunde umfangreiche Assistance-Leistung in den Fällen einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit bzw. bei Arbeitsunfähigkeit abrufen. Ausführliche Informationen zu den Assistanceleistungen finden Sie unter Erhalt der Mobilität Die Versicherung ermöglicht durch die Übernahme der Raten den Erhalt der Mobilität für den Kunden. Ein Notverkauf kann damit vermieden werden. Im Fall der unverschuldeten Arbeitslosigkeit wird für die Dauer der Arbeitslosigkeit bis zu 12 Monaten Leistung erbracht. Im Fall der Arbeitsunfähigkeit wird die Leistung bis zur Genesung ggf. bis zum Ablauf der Finanzierungs- bzw. Leasinglaufzeit erbracht. 1.3 Zusätzliche Sicherheit Die Absicherung durch die RSV/LRV bzw. RSV plus/lrv plus gibt sowohl dem Kunden als auch der Bank bzw. Leasinggesellschaft eine zusätzliche Sicherheit, da die Ratenzahlung bei Eintritt der existenziellen Risiken Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Tod abgesichert ist. Darüber hinaus zeigt der Kunde Verantwortung für sich und seine Familie. Warum soll auch beispielsweise das Auto selbst mit der Vollkaskoversicherung besser abgesichert sein als die aufgenommene Finanzierung bzw. das Leasing? 1.4 Auch Selbstständige und Freiberufler sind versicherbar Die Absicherung der RSV plus bzw. LRV plus ist so gestaltet, dass sich sogar Selbstständige und Freiberufler versichern können. Sie erhalten statt einer Arbeitslosigkeitsversicherung die Absicherung gegen schwere Krankheiten. Sollte während der Vertragslaufzeit die Erstdiagnose von Krebs, einem Herzinfarkt, Schlaganfall, der Taubheit oder Blindheit festgestellt werden, wird die Finanzierung in einer Summe abgelöst; bei einem Leasingvertrag werden noch alle ausstehenden Raten beglichen. Ebenso die Absicherung gegen die Risiken Arbeitsunfähigkeit und Tod bietet diesen Personen eine optimale Ergänzung zu Ihrer privaten Absicherung. Gerade für diesen Personenkreis, der nicht über das gesetzliche Sozialsystem abgesichert ist, ist dies wichtig, wenn finanzielle Verpflichtungen bestehen. Gerade Selbstständige können im Fall der Arbeitsunfähigkeit oft nur auf ihr privat versichertes Krankengeld zurückgreifen, das in der Regel deutlich geringer ist als das zuvor zur Verfügung gestandene Einkommen. Müssen in dieser Situation auch noch die Raten beglichen werden, entstehen schnell finanzielle Engpässe. Die Leistung wegen 3
6 Arbeitsunfähigkeit erhält der Kunde bis zu seiner Genesung, ggf. sogar bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Die Ratenübernahme ermöglicht ihm, seinen Lebensstandard weitestgehend zu halten. 1.5 Erhalt des Fahrzeugs in einer persönlichen Ausnahmesituation Der Erhalt der Mobilität ist im Fall der Arbeitsunfähigkeit besonders wichtig, da regelmäßige Arztbesuche, teilweise Behördengänge und oft auch Rehabilitationsmaßnahmen erforderlich sind. Je nach Gesundheitszustand ist die Bewältigung dieser Wege mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sehr aufwändig. Da ist es doch ein großer Vorteil, wenn diese mit dem Auto zurückgelegt werden können - egal ob der Kunde selber fahren kann oder dies von einem Familienmitglied übernommen wird. Im Fall der Arbeitslosigkeit können Termine bei der Agentur für Arbeit bzw. Vorstellungsgespräche mit dem eigenen Auto wahrgenommen werden. Mobilität ist im heutigen Arbeitsleben eine Grundvoraussetzung. Hier hilft die RSV plus bzw. die LRV plus, weil im Arbeitslosigkeitsfall ebenfalls die Raten für deren Dauer bis zu 12 Monaten weitergezahlt werden und so das Auto erhalten bleibt. 1.6 Keine Gesundheitsprüfung bei Antragstellung erforderlich Der Versicherer verzichtet bei Antragstellung sogar auf eine Gesundheitsprüfung. Ist der Kunde bei Versicherungsbeginn nicht arbeitsunfähig ist er sofort gegen alle zukünftigen Krankheiten bzw. Unfälle geschützt. Sollte jedoch bei Versicherungsbeginn eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen, besteht Leistungsanspruch nur, wenn die berufliche Tätigkeit nach Beginn des Versicherungsschutzes nicht nur vorübergehend wieder aufgenommen und mehr als drei Monate ununterbrochen ausgeübt wurde. 4
7 1.7 kurze einmalige Wartezeit bei Arbeitslosigkeit Das Risiko Arbeitslosigkeit beinhaltet nur eine kurze einmalige Wartezeit. Unter Wartezeit ist der Zeitraum zu verstehen, der nach Beginn des Versicherungsschutzes grundsätzlich einmalig verstreichen muss, bevor ein zu Leistungen berechtigender Versicherungsfall eintreten kann. Versicherungsfälle, die innerhalb der Wartezeit eintreten, sind nicht versichert. Die Wartezeit beträgt lediglich 3 Monate. 1.8 Welcher Kunde kann sich gegen welche Risiken absichern? Mit der RSV/LRV bzw. RSV plus/lrv plus können alle natürlichen Personen mit Wohnsitz und dauerhaftem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland abgesichert werden. Arbeitnehmer werden gegen das Risiko unverschuldete Arbeitslosigkeit versichert. Alle anderen, die kein Arbeitnehmer sind (z. B. Selbständige, Freiberufler oder Beamte) werden gegen das Risiko schwere Krankheit versichert. RSV plus/lrv plus RSV/LRV Arbeitnehmer Arbeitsunfähigkeit Tod Arbeitslosigkeit Schwere Krankheit Selbständige Freiberufler Beamte 2 Leistungserbringung 2.1 Assistance-Leistungen Bei drohender Arbeitslosigkeit können umfangreiche Beistandsleistungen abgerufen werden: juristische telefonische Erstberatung allgemeine Bewerbungsberatung Arbeitszeugnis-Check Bewerbungs-Check Bewerbungstraining Vermittlung an Personaldienstleister Im Rahmen der Arbeitsunfähigkeitsabsicherung stehen umfangreiche Beistandsleistungen zur Verfügung: telefonischer Erinnerungsservice für chronisch Kranke Unterstützung bei der Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung Haushaltshilfe/Einkaufsservice für Alleinstehende Organisation und Bezahlung von Kinderbetreuung bei Krankenhausaufenthalt eines Erziehungsberechtigen Vermittlung/Kostenübernahme von Krankentransporten Hilfestellung bei der Wiedereingliederung ins Berufsleben 5
8 2.2 Schematische Darstellung der Leistungserbringung Arbeitsunfähigkeit (bei RSV/LRV bzw. RSV plus bzw. LRV plus) Arbeitslosigkeit (bei RSV plus bzw. LRV plus) Schwere Krankheit (bei RSV plus bzw. LRV plus) Tod (bei RSV/LRV bzw. RSV plus bzw. LRV plus) 6
9 3 Welche Gegenargumente gilt es zu entkräften? Nachdem Sie die Vorteile der RSV plus und der LRV plus für Ihre Kunden aufgezeigt bekommen haben, finden Sie im Weiteren eine Zusammenstellung möglicher Einwände, die Ihre Kunden gegen den Abschluss einer Absicherung vorbringen könnten. Wir haben Ihnen für die häufigsten Gegenargumente Beispielantworten zusammengestellt. 3.1 Zu teuer! Die Absicherung Ihres Zahlungsplans kostet monatlich nur wenige Euro mehr. Dafür können Sie Ihren Finanzierungs- bzw. Leasingvertrag allerdings gleich gegen die drei Risiken Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Tod absichern! Im Fall der Fälle ist die Ratenzahlung bzw. die Rückführung der Zahlungsverpflichtung sichergestellt und sogar eine wiederholte Arbeitslosigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit innerhalb der Versicherungsdauer ist mitversichert. Sie erhalten sich und Ihrer Familie so Ihren finanziellen Freiraum und vor allem Ihre Mobilität, wenn es einmal hart auf hart kommt. Können Sie ausschließen, dass Sie während der Vertragslaufzeit nicht doch einmal unverschuldet arbeitslos bzw. länger krank werden? Nein? Dann ist es für Sie günstiger, wenn Sie die RSV plus bzw. LRV plus abschließen. Gerne rechne ich Ihnen dies einmal vor. Darf ich fragen, wie hoch Ihr monatliches Bruttoeinkommen ist und in welcher Steuerklasse Sie sind (ersatzweise: Sind Sie verheiratet und haben Sie Kinder)? Ihre Lücke beträgt monatlich x Euro (vgl. Tabelle), das sind im Jahr xx Euro. Und Ihre Ausgaben wie z. B. die Fahrzeugrate, die Miete, die Wohnnebenkosten, Telefon usw. laufen unverändert weiter. Über die RSV plus bzw. LRV plus können Sie Ihre Ratenzahlung sicherstellen. Damit bietet Ihnen die Absicherung in einer finanziell schwierigen Zeit einen umfassenden Schutz. Sie haben bei Krankengeldbezug rund ein Viertel weniger an Geld zur Verfügung. Noch schwieriger stellt sich die finanzielle Situation dar, wenn Sie krankheits- oder unfallbedingt sogar erwerbsunfähig werden. Auch im Fall einer Arbeitslosigkeit sind die Ersatzleistungen vom Staat unzureichend, hier fehlt zu Ihrem letzten Einkommen fast die Hälfte an Geld. Können Sie dann noch alle laufenden Kosten decken? Mit der RSV plus bzw. LRV plus werden Ihre Raten weitergezahlt und Sie erhalten sich und Ihrer Familie die Mobilität. 3.2 Das kann ich mir nicht leisten! / Die mtl. Belastung ist mir zu hoch! Der Beitrag für die Absicherung kostet monatlich nur wenige Euro. Selbst eine durchschnittliche Handyrechnung ist da schon teurer. Dafür steht der Zahlungsplan aber auf sicheren Beinen und Sie erhalten sich Ihre finanzielle Freiheit, wenn es einmal hart auf hart kommt. Gerade wenn es jetzt schon finanziell eng ist, ist dieser Schutz besonders wichtig. Was wird aus Ihrer Finanzierung bzw. dem Leasing und damit auch aus Ihrer Mobilität, wenn Sie dann noch auf Teile Ihres Einkommens verzichten müssen? 7
10 3.3 Ich bin gesetzlich versichert! Das ist richtig. Allerdings fehlt Ihnen bei Bezug von Krankengeld fast ein Viertel Ihres letzten Nettogehalts und bei Arbeitslosigkeit sogar fast die Hälfte. Damit reichen die Ersatzleistungen (Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld) oft nicht aus, den bisherigen Lebensstandard über einen längeren Zeitraum zu halten. Die RSV plus bzw. LRV plus übernimmt in dieser Zeit Ihre Raten. Ihr Haushaltsbudget wird dadurch erheblich entlastet. Es ist richtig, dass Sie im Fall der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld und im Fall einer Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld (ALG I) bekommen, wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Allerdings betragen diese Ersatzleistung gerade einmal drei Viertel bei Arbeitsunfähigkeit bzw. die Hälfte bei Arbeitslosigkeit Ihres letzten Nettoeinkommens. Die Zahlungen der RSV plus bzw. LRV plus werden nicht auf das Krankengeld bzw. das ALG I angerechnet. Mit Hilfe der finanziellen Unterstützung durch die Versicherung können Sie Ihre finanzielle Situation erheblich verbessern. Das stimmt nicht in jedem Fall. Der Gesetzgeber hat z. B. vor einigen Jahren das gesetzliche Sterbegeld gestrichen. Dadurch wird Ihre Familie im Fall der Fälle nicht nur durch die Darlehensrückführung belastet, sondern muss auch noch sämtliche Kosten für die Bestattung selbst tragen. Die Leistung aus der RSV plus bzw. LRV plus würde Ihre Familie in dieser schweren Zeit doch erheblich entlasten. 3.4 Mir stößt schon nichts zu! Eine Vielzahl an Ereignissen, die Sie gar nicht beeinflussen können, kann heute zu Arbeitslosigkeit, Krankheiten, Unfällen und Erwerbsunfähigkeit führen. Im schlimmsten Fall können bestimmte Erkrankungen sogar zum Tod führen. Viele Menschen werden davon völlig unvorbereitet getroffen. Sollte es tatsächlich auch Sie treffen, sind Sie bzw. Ihre Familie in dieser schwierigen Situation finanziell abgesichert, weil Ihre Raten für den Finanzierungs- bzw. Leasingvertrag weitergezahlt werden. Zusätzlich profitieren Sie von den umfangreichen Assistance-Leistungen, die Ihnen bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit hilfreiche und schnelle Unterstützung bieten. 8
11 Prozentuale Verteilung der häufigsten Krankheiten 3.5 Mein Mann / meine Frau verdient genug für uns beide! Dennoch fehlt ein erheblicher Teil Ihres Einkommens, das zuvor zu Ihrem gemeinsamen Lebensunterhalt beigetragen hat. Mit der RSV plus bzw. LRV plus bleibt Ihnen in dieser schwierigen Zeit wenigstens das Fahrzeug und damit Ihre Mobilität erhalten. Sie können Ihr Leben weitestgehend in der gewohnten Weise weiterführen, ohne sich einzuschränken. 3.6 Das mache ich später! Ein späterer Einschluss ist leider nicht möglich. Dadurch wird vermieden, dass sich Kunden, die bereits wissen, dass sie länger krank werden, noch schnell versichern. Durch diese Regelung können wir Ihnen den sehr umfassenden Versicherungsschutz zu einem äußerst günstigen Beitrag anbieten. Gerne zeige ich Ihnen einmal die Vorteile auf, die die Absicherung Ihnen bietet. 3.7 Ich bin Beamter, da brauche ich die Absicherung nicht! Eine längere Krankheit bringt allerdings oft erhebliche Mehrkosten mit sich. Wenn Sie bestimmte Behandlungen nämlich selbst vorab zahlen müssen, leidet die Liquidität doch schon erheblich, bis Sie die Erstattung über die Beihilfe erhalten. Durch die Ratenübernahme entspannt sich das Haushaltsbudget erheblich. Die Restschuldversicherung bietet gerade Ihnen als Beamter einen genau auf Ihren Bedarf abgestimmten Schutz bei Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit oder eines Unfalls sowie im Todesfall. Ihr Haushaltsbudget wird durch 9
12 die Ratenübernahme in diesen Fällen erheblich entlastet. Selbst wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit zur Dienstunfähigkeit führen sollte, wird Ihre Rate weiterbezahlt. Zusätzlich genießen Sie bei der RSV plus den Schutz gegen schwere Krankheiten, was für Sie bei Erstdiagnose von Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Blindheit oder Taubheit die sofortige Ablösung der Finanzierung in einer Summe zur Folge hat. Bei einem Leasingvertrag werden noch alle ausstehenden Raten beglichen. 3.8 Daran habe ich kein Interesse! Können Sie mir sagen, warum Sie kein Interesse an der Absicherung haben? Diese bringt Ihnen doch schließlich erhebliche Vorteile, wenn Sie tatsächlich einmal unverschuldet arbeitslos, krank werden oder sterben sollten. Immerhin können Sie sich und Ihre Familie finanziell erheblich entlasten. Weiter mit den Gegenargumenten zu teuer oder bin gesetzlich versichert... 4 Was ist im Versicherungsfall zu tun? 4.1 Wann tritt der Versicherungsfall ein? Wenn ein Kunde die Versicherungsleistung in Anspruch nehmen muss, dann findet er in seinen Vertragsunterlagen in den Allgemeine Versicherungs-bedingungenalle notwendigen Informationen. Aber möglicherweise spricht er (oder im Todesfall ein Familienmitglied) auch Sie direkt an und bittet Sie um Unterstützung. Im folgenden Abschnitt möchten wir Sie kurz über die dann notwendigen Schritte informieren. 4.2 Kontaktaufnahme Gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist es wichtig, dass die Versicherung schnell über den Versicherungsfall informiert wird. Der Kunde kann sich dazu direkt an PNB Paribas Cardif wenden oder er kontaktiert die Honda Bank. In diesem Fall melden wir den Versicherungsfall an PNB Paribas Cardif. Wenn der Kunde sich direkt an PNB Paribas Carif wendet, dann wäre es ideal, wenn der Kunde die Vertragsnummer seines Kredit- oder Leasingvertrags zur Hand hat. Grundsätzlich kann die Information über den Versicherungsfall postalisch, telefonisch oder per erfolgen. 10
13 Cardif Allgemeine Versicherung / Cardif Lebensversicherung Friolzheimer Straße Stuttgart. leistung@cardif.de Telefon Service-Team (montags bis freitags von 8.00 bis Uhr): Honda Bank GmbH Hanauer Landstraße Frankfurt/Main -Adresse: hondabank.service@honda-eu.com Telefon Team Vertragsverwaltung: Einzureichende Unterlagen Seitens PNB Paribas Cardif erhält der Kunde dann ein Leistungsformular, das er ausgefüllt an die Versicherung zurücksenden muss. Zusätzlich benötigt PNB Paribas Carif weitere Unterlagen, sofern diese bereits vollständig mit dem Formular eingereicht werden können, beschleunigt dies natürlich die Bearbeitungsdauer. Bei Arbeitslosigkeit sind folgende Unterlagen einzureichen: Nachweise der unverschuldeten Arbeitslosigkeit, insbesondere die Bescheinigung der Agentur für Arbeit, den Arbeitsvertrag und das Kündigungsschreiben des letzten Arbeitgebers sowie ggf. das Ergebnis (Urteil/Vergleich) aus dem Kündigungsschutzprozesses. Bei Arbeitsunfähigkeit sind folgende Unterlagen einzureichen: Nachweise der Arbeitsunfähigkeit, insbesondere durch ärztliches Attest und ggf. eine Bescheinigung des Arbeitgebers und der Krankenkasse bzw. des Krankenversicherers. Bei Tod der versicherten Person sind folgende Unterlagen einzureichen: Eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde und ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tod der versicherten Person geführt hat. 4.4 MyCardif Der Kunde erhält von der PNB Paribas Cardif auch einen passwortgeschützten Zugang zu einem Internetportal der PNB Paribas Cardif. Dort kann er sich jederzeit über den aktuellen Stand der Bearbeitung seines Versicherungsfalls informieren. 11
14 5 RSV plus und LRV plus im Überblick Produktbeschreibung Restschuldversicherung plus / Leasingratenversicherung plus* Risikoschutz: Arbeitsunfähigkeit und Tod plus Arbeitslosigkeit bzw. schwere Krankheit Vertragspartner Produktansatz Versicherbare Risiken Versicherte Personen Karenzzeit Wartezeit Versicherungsleistung Versicherungsbeginn Der Restschuldversicherung und Leasingratenversicherung liegen Gruppenversicherungsverträge zwischen der Honda Bank GmbH (Versicherungsnehmer) und Cardif zugrunde. Alle versicherbaren Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, können zu diesen Gruppenversicherungsverträgen angemeldet werden und sind dann versicherte Person. Absicherung von regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen in Verbindung mit dem Abschluss eines Kreditvertrages/Leasingvertrages zur Finanzierung eines Kraftfahrzeuges Arbeitslosigkeit (AL) inkl. Assistance-Leistungen bei Arbeitslosigkeit Assistance-Leistungen bei Arbeitslosigkeit (bereits bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes): Allgemeine telefonische Hilfestellung bei Verlust bzw. drohendem Verlust der Arbeitsstelle, Informationen zur Inanspruchnahme staatlicher Hilfeleistungen bei Verlust der Arbeitsstelle, Analyse der Bewerbungsunterlagen der versicherten Person, Analyse von Arbeitszeugnissen der versicherten Person, Hilfestellung im Zusammenhang mit Bewerbungsgesprächen, Übernahme der Kosten einer arbeits- oder sozialrechtlichen Erstberatung durch einen von Cardif vermittelten Rechtsanwalt im Zusammenhang mit dem Verlust bzw. drohenden Verlust der Arbeitsstelle, Herstellung des Kontakts zu Personalberatungs- oder Zeitarbeitsunternehmen Schwere Krankheit (Erstdiagnose von Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt, Taubheit bzw. Blindheit) Arbeitsunfähigkeit (AU) - z. B. durch längere Krankheit oder Unfall inkl. Assistance-Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit Fachliche Beratung im telefonischen Erstgespräch, Telefonischer Erinnerungsservice für chronisch Kranke, Unterstützung bei der Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung, Hilfestellung bei der Wiedereingliederung ins Berufsleben (z. B. auch Übernahme der Kosten für Ein- und Umbauten in der Wohnung oder am Arbeitsplatz bis oder für eine telefonischer juristische Erstberatung bis 150), Unterstützung für allein lebende Personen bei arbeitsunfähigkeitsbedingter eingeschränkter Mobilität (z. B. Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe und / oder einen Einkaufsservice bis zu 200 pro Woche, max. für bis 4 Wochen), Unterstützung für Familien mit Kindern bei Krankenhausaufenthalt des Erziehungsberechtigten (z. B. Kostenübernahme bis zu 500), Vermittlung und Organisation von Krankentransporten und regelmäßigen Fahrten (z. B. Kostenübernahme bis 200) Tod natürliche Personen mit Wohnsitz und dauerhaftem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmer sind gegen das Risiko Arbeitslosigkeit versichert. Beamte, Freiberufler und Selbständige sind gegen das Risiko schwere Krankheit versichert. Arbeitslosigkeit (AL): Finanzierung: Übernahme der ursprünglich vereinbarten mtl. Kreditraten ausgenommen einer evtl. erhöhten Schlussrate bis zu 12 Monate je Leistungsfall. Leasing: Übernahme der ursprünglich vereinbarten mtl. Leasingraten exklusive eines evtl. vereinbarten Restwertes bis zu 12 Monate je Leistungsfall. Mehrfachleistungen sind möglich. Schwere Krankheit: Finanzierung: Übernahme der Summe der ab dem Tag der Erstdiagnose fällig werdenden Kreditraten einschließlich einer eventuell vereinbarten höheren Schlussrate. Leasing: Übernahme der Summe der ab dem Tag der Erstdiagnose fällig werdenden Leasingraten exklusive eines evtl. vereinbarten Restwertes Arbeitsunfähigkeit: Finanzierung: Übernahme der ursprünglich vereinbarten mtl. Kreditraten ausgenommen einer evtl. erhöhten Schlussrate Leasing: Übernahme der ursprünglich vereinbarten mtl. Leasingraten exklusive eines evtl. vereinbarten Restwertes. Gezahlt wird für die Dauer der AU ab der zweiten fälligen Rate nach Eintritt der AU, max. bis zum Ablauf des Vertrages; Mehrfachleistungen sind möglich. Tod: Finanzierung: Übernahme der Summe der nach dem Todesdatum fällig werdenden Kreditraten einschließlich einer eventuell vereinbarten höheren Schlussrate Leasing: Übernahme der Summe der nach dem Todesdatum fällig werdenden Leasingraten exklusive eines evtl. vereinbarten Restwertes AL und AU: Leistungsfreie Zeit: die erste nach Eintritt der AU fällig werdende Kreditrate/Leasingrate ist nicht versichert. AU, schwere Krankheit, Tod: Keine Wartezeit. Sollte jedoch bei Versicherungsbeginn eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen, besteht Leistungsanspruch nur, wenn die berufliche Tätigkeit nach Beginn des Versicherungsschutzes nicht nur vorübergehend wieder aufgenommen und mehr als drei Monate ununterbrochen ausgeübt wurde. AL: Die Wartezeit beträgt 3 Monate. Finanzierung: Der Versicherungsschutz beginnt 30 Tage vor Fälligkeit der ersten Kreditrate. Leasing: Der Versicherungsschutz beginnt mit Übernahme des Leasingfahrzeugs. * Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen Stand:
15 Maximales Endalter Mindesteintrittsalter Höchsteintrittsalter Gesundheitsprüfung Versicherungssumme Beitragszahlung Wesentl. Leistungsvoraussetzung (AL) Wesentl. Leistungsvoraussetzung (AssistanceLeistungen bei AL) Wesentl. Leistungsvoraussetzung (Arbeitsunfähigkeit) Wesentl. Leistungsvoraussetzung (Assistance- Leistungen bei AU) 18 Jahre Differenz zwischen dem des Kalenderjahres, in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und der gewünschten Versicherungsdauer (Laufzeit des Vertrages) Der des Kalenderjahres, in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahr vollendet (Versicherungsschutz endet automatisch) Keine bei Antragstellung Arbeitslosigkeit: max ,00 monatlich Schwere Krankheit: max ,00 Tod: max ,00 Arbeitsunfähigkeit: max ,00 monatlich Finanzierung: Einmalbeitrag, kann problemlos mitfinanziert werden Leasing: Monatsbeitrag Die versicherte Person gerät unverschuldet in die Arbeitslosigkeit, meldet sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos, bezieht Arbeitslosengeld und sucht aktiv Arbeit, wird aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis arbeitslos, ist bei Versicherungsbeginn oder bei Eintritt der Arbeitslosigkeit seit mind. 6 Monaten ununterbrochen beim selben Arbeitgeber, mit mind. 15 Wochenarbeitsstunden tätig. Die Assistance-Leistungen können bereits bei drohendem Verlust der Arbeitsstelle in Anspruch genommen werden. Der Verlust droht insbesondere dann, wenn gegenüber der versicherten Person eine Kündigung ausgesprochen oder konkret angekündigt oder wenn im Unternehmen der versicherten Person der Abbau von Stellen angekündigt wurde. Eine weitere Voraussetzung ist, dass vorab die Service-Hotline (Tel. 0711/ ) der Cardif Versicherungen kontaktiert wurde. Es gibt keine Warte- oder Karenzzeiten. Arbeitsunfähigkeit liegt bereits vor, wenn die versicherte Person während der Dauer des Versicherungsschutzes zu mind. 50% infolge von Krankheit oder Körperverletzung außerstande ist, ihre bisherige oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden könnte und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Die Assistance-Leistungen können sofort nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass vorab die Service-Hotline (Tel. 0711/ ) der Cardif Versicherungen kontaktiert wurde. Es gibt keine Warte- oder Karenzzeiten. * Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen Stand
16 6 RSV und LRV im Überblick Produktbeschreibung Restschuldversicherung / Leasingratenversicherung* Risikoschutz: Arbeitsunfähigkeit und Tod Vertragspartner Produktansatz Versicherbare Risiken Versicherte Personen Karenzzeit bei AU Wartezeit Maximales Endalter Versicherungsleistung Versicherungsbeginn Mindesteintrittsalter Höchsteintrittsalter Gesundheitsprüfung Versicherungssumme Der Restschuldversicherung und Leasingratenversicherung liegen Gruppenversicherungsverträge zwischen der Honda Bank GmbH (Versicherungsnehmer) und Cardif zugrunde. Alle versicherbaren Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, können zu diesen Gruppenversicherungsverträgen angemeldet werden und sind dann versicherte Person. Absicherung von regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen in Verbindung mit dem Abschluss eines Kreditvertrages zur Finanzierung eines Kraftfahrzeuges Arbeitsunfähigkeit (AU) - z. B. durch längere Krankheit oder Unfall inkl. Assistance-Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit Fachliche Beratung im telefonischen Erstgespräch, Telefonischer Erinnerungsservice für chronisch Kranke, Unterstützung bei der Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung, Hilfestellung bei der Wiedereingliederung ins Berufsleben (z. B. auch Übernahme der Kosten für Ein- und Umbauten in der Wohnung oder am Arbeitsplatz bis oder für eine telefonischer juristische Erstberatung bis 150), Unterstützung für allein lebende Personen bei arbeitsunfähigkeitsbedingter eingeschränkter Mobilität (z. B. Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe und / oder einen Einkaufsservice bis zu 200 pro Woche, max. für bis 4 Wochen), Unterstützung für Familien mit Kindern bei Krankenhausaufenthalt des Erziehungsberechtigten (z. B. Kostenübernahme bis zu 500), Vermittlung und Organisation von Krankentransporten und regelmäßigen Fahrten (z. B. Kostenübernahme bis 200) Tod Kreditnehmer: natürliche Personen mit Wohnsitz und dauerhaftem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitsunfähigkeit: Finanzierung: Übernahme der ursprünglich vereinbarten mtl. Kreditraten ausgenommen einer evtl. erhöhten Schlussrate, Leasing: Übernahme der ursprünglich vereinbarten mtl. Leasingraten exklusive eines evtl. vereinbarten Restwertes. Gezahlt wird für die Dauer der AU ab der zweiten fälligen Rate nach Eintritt der AU, max. bis zum Ablauf des Vertrages; Mehrfachleistungen sind möglich. Tod: Finanzierung: Übernahme der Summe der nach dem Todesdatum fällig werdenden Kreditraten einschließlich einer eventuell vereinbarten höheren Schlussrate Leasing: Übernahme der Summe der der nach dem Todesdatum fällig werdenden Leasingraten exklusive eines evtl. vereinbarten Restwertes Leistungsfreie Zeit: die erste nach Eintritt der AU fällig werdende Kreditrate/Leasingrate ist nicht versichert Keine Wartezeit. Sollte jedoch bei Versicherungsbeginn eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen, besteht Leistungsanspruch nur, wenn die berufliche Tätigkeit nach Beginn des Versicherungsschutzes nicht nur vorübergehend wieder aufgenommen und mehr als drei Monate ununterbrochen ausgeübt wurde. Finanzierung: Der Versicherungsschutz beginnt 30 Tage vor Fälligkeit der ersten Kreditrate. Leasing: Der Versicherungsschutz beginnt mit Übernahme des Leasingfahrzeugs. 18 Jahre Differenz zwischen dem des Kalenderjahres, in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und der gewünschten Versicherungsdauer (Laufzeit des Vertrages) Der des Kalenderjahres, in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahr vollendet (Versicherungsschutz endet automatisch) Keine bei Antragstellung Tod: max ,00 Arbeitsunfähigkeit: max ,00 monatlich Beitragszahlung Wesentl. Leistungsvoraussetzung (Arbeitsunfähigkeit) Finanzierung: Einmalbeitrag, kann problemlos mitfinanziert werden Leasing: Monatsbeitrag Arbeitsunfähigkeit liegt bereits vor, wenn die versicherte Person während der Dauer des Versicherungsschutzes zu mind. 50% infolge von Krankheit oder Körperverletzung außerstande ist, ihre bisherige oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden könnte und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Wesentl. Leistungsvoraussetzung (Assistance- Leistungen bei AU) Die Assistance-Leistungen können sofort nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass vorab die Service-Hotline (Tel. 0711/ ) der Cardif Versicherungen kontaktiert wurde. Es gibt keine Warte- oder Karenzzeiten. * Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen Stand:
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