LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion der Linkspartei.
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1 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion der Linkspartei.PDS Tarifsituation in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gibt es aktuell in Mecklenburg-Vorpommern? a) Wie viele davon sind tarifgebundene Beschäftigungsverhältnisse? b) Wie viele Tarifverträge finden in Mecklenburg-Vorpommern auf diese Beschäftigungsverhältnisse Anwendung (bitte nach Wirtschaftsgruppen aufführen)? Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gab es im Juni sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern. Aktuellere Daten sind nur vorläufig und werden deshalb hier nicht aufgeführt. Zu a) Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus erfasst keine eigenen Daten zu tarifgebundenen Beschäftigungsverhältnissen. Deshalb beziehen sich die Angaben auf eine Erhebung, die im Rahmen des IAB-Betriebspanels Mecklenburg-Vorpommern (Zehnte Welle 2005) ermittelt wurden. Danach ist in Mecklenburg-Vorpommern jeder vierte Betrieb tarifgebunden (Branchen- bzw. Haustarifvertrag). Darüber hinaus orientiert sich in Mecklenburg-Vorpommern aber etwa jeder dritte Betrieb an einem Branchentarif. Unter Berücksichtigung dieser Orientierung an Tarifverträgen erhalten in Mecklenburg-Vorpommern 73 Prozent aller Beschäftigten eine dem Tarif entsprechende Bezahlung. Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. April 2007 beantwortet.
2 Drucksache 5/394 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Zu b) Differenzierte Aufstellungen, wie viele Tarifverträge in Mecklenburg-Vorpommern gelten und auf wie viele Beschäftigungsverhältnisse Anwendung finden, stehen nicht zur Verfügung. 2. Wie viele Tarifverträge gelten in Mecklenburg-Vorpommern (bitte nach Wirtschaftsgruppen aufführen)? a) Wie viele und welche davon wurden wann für allgemeinverbindlich erklärt? b) Wie viele Tarifverträge wurden seit 1991 in den neuen Bundesländern für allgemeinverbindlich erklärt (bitte nach Bundesländern auflisten)? c) Wie viele und welche für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge gelten aktuell in den einzelnen neuen Bundesländern? Die Tarifvertragsparteien sind gemäß 7 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz verpflichtet, den obersten Arbeitsbehörden der Länder Abschriften der Tarifverträge zu übersenden. Es besteht jedoch keine Kontrollmöglichkeit, inwieweit sie dieser Pflicht immer nachkommen. Daher ist es nicht möglich, eine verbindliche Aussage zu den in Mecklenburg-Vorpommern geltenden Tarifverträgen zu treffen. Zu a) Die nachfolgend aufgeführten Tarifverträge wurden von dem Tarifausschuss des Landes für allgemeinverbindlich erklärt: Elektrohandwerk, Mecklenburg-Vorpommern - Manteltarifvertrag vom , allgemeinverbindlich ab bis Bäcker- und Konditorenhandwerk, Mecklenburg-Vorpommern - Manteltarifvertrag vom , allgemeinverbindlich ab bis , - Manteltarifvertrag vom , allgemeinverbindlich ab bis , - Lohn- und Gehaltstarifvertrag einschließlich Ausbildungsvergütungen vom , allgemeinverbindlich ab bis , - Lohn- und Gehaltstarifvertrag einschließlich Ausbildungsvergütungen vom , allgemeinverbindlich ab bis , - Lohn- und Gehaltstarifvertrag vom , allgemeinverbindlich ab bis Maler- und Lackiererhandwerk, Mecklenburg-Vorpommern - Lohntarifvertrag vom , allgemeinverbindlich ab bis
3 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/394 Einzelhandel, Mecklenburg-Vorpommern - Manteltarifvertrag vom , allgemeinverbindlich ab bis , - Manteltarifvertrag vom , allgemeinverbindlich ab bis , - Lohn- und Gehaltstarifvertrag einschließlich Ausbildungsvergütungen vom , allgemeinverbindlich ab bis , - Lohn- und Gehaltstarifvertrag einschließlich Ausbildungsvergütungen vom , allgemeinverbindlich ab bis , - Lohn- und Gehaltstarifvertrag einschließlich Ausbildungsvergütungen vom , allgemeinverbindlich ab bis Gebäudereinigerhandwerk, Mecklenburg-Vorpommern - Lohntarifvertrag einschließlich Ausbildungsvergütungen vom , allgemeinverbindlich ab bis , - Lohntarifvertrag einschließlich Ausbildungsvergütungen vom , allgemeinverbindlich ab bis , - Lohntarifvertrag einschließlich Ausbildungsvergütungen vom , allgemeinverbindlich ab bis , - Lohntarifvertrag einschließlich Ausbildungsvergütungen vom , allgemeinverbindlich ab bis , - Lohntarifvertrag einschließlich Ausbildungsvergütungen vom , allgemeinverbindlich ab bis , - Lohntarifvertrag vom , allgemeinverbindlich ab bis Hinweis; 3 - Ausbildungsvergütungen - und 4 Satz 2 sind von der Allgemeinverbindlicherklärung ausgenommen, - Lohntarifvertrag vom , allgemeinverbindlich ab bis Bewachungsgewerbe, Mecklenburg-Vorpommern - Lohntarifvertrag vom , allgemeinverbindlich ab bis , - Gehaltstarifvertrag mit Protokollnotiz vom , allgemeinverbindlich ab bis Aktuell sind keine Tarifverträge für den räumlichen Geltungsbereich Mecklenburg- Vorpommern allgemeinverbindlich erklärt. Darüber hinaus finden weitere für das gesamte Bundesgebiet geltende Tarifverträge Anwendung in Mecklenburg-Vorpommern. Detaillierte Aussagen liegen dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus nicht vor. 3
4 Drucksache 5/394 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Zu b) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht quartalsweise ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge (hier Stand: ). Übersicht zu den allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen seit 1991 Jahr Anzahl der allgemeinverbindlichen Tarifverträge am 1. Januar Insgesamt Darunter: Neue Bundesländer Im Laufe des Jahres neu für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge Insgesamt Darunter: Neue Bundesländer Im Laufe des Jahres außer Kraft getretene allgemeinverbindliche Tarifverträge Insgesamt Darunter: Neue Bundesländer Die Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales enthalten keine Differenzierung nach Bundesländern. Abfragen in den Tarifregistern der anderen neuen Bundesländer haben ergeben, dass eine Auflistung nach den einzelnen Bundesländern auch dort nicht verfügbar ist. Zu c) Abfragen in den Tarifregistern der anderen neuen Bundesländer haben ergeben, dass kurzfristig nur durch einzelne Bundesländer zum Teil sehr allgemeine Angaben zum aktuellen Stand der für allgemeinverbindlich erklärten (AVE) Tarifverträge gemacht werden konnten. 4
5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/394 Thüringen: Seit 1991 wurden in Thüringen folgende Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt: Gebäudereinigerhandwerk 9 Einzelhandel 12 Großhandel 7 Friseure 3 Wach- und Sicherheitsgewerbe 9 Elektrohandwerk 1 Maler und Lackierer 1 Gesamt 42 Verfahren, davon wurden 5 Anträge abgelehnt. Aktuelle TV mit AVE Friseure 1 Laufende Verfahren Wach- und Sicherheitsgewerbe 1 Sachsen-Anhalt: Seit 1991 wurden in Sachsen-Anhalt 22 Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt. Zurzeit ist kein Tarifvertrag allgemeinverbindlich. Sachsen: Seit 1991 sind durch den Tarifausschuss beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit 44 Tarifverträge für Sachsen allgemeinverbindlich erklärt worden. 3. Was spricht aus Sicht der Landesregierung für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen und was spricht dagegen? Wo sieht die Landesregierung aktuell einen Bedarf für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrages (bitte gegebenenfalls eine negative Antwort begründen)? Das Tarifvertragsrecht basiert auf der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes). Entsprechende gesetzliche Festlegungen (wie im Arbeitnehmer-Entsendegesetz) setzen u. a. voraus, dass ein Tarifvertrag vorliegt, der nach den Regeln des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärt worden ist. Die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags bewirkt, dass die Rechtsnormen dieses Tarifvertrags auch für alle bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb des sachlichen und räumlichen Geltungsbereichs des Tarifvertrags verbindlich werden. Ausgenommen sind hier allerdings Unternehmen mit Firmen-Tarifverträgen. 5
6 Drucksache 5/394 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode In den Ostdeutschen Ländern waren nach Angaben des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung im Jahre % der Beschäftigten über Branchentarifverträge und 11 % über Firmentarifverträge gebunden. Im Vergleich dazu belief sich der Anteil der Beschäftigten in den Westdeutschen Bundesländern auf 59 % bei den Branchentarifverträgen und 8 % bei den Firmentarifverträgen. Damit sind in den Ostdeutschen Ländern, insbesondere viele kleinere Handwerksbetriebe und Gewerbetreibende, aber auch viele Gewerbebetriebe nicht tariflich gebunden, orientieren sich aber oft an den Tarifverträgen. Tarifverträge gelten grundsätzlich aber auch für sonst tarifvertraglich ungebundene Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wenn das Arbeitsverhältnis unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages fällt, der gemäß 5 Abs. 1 des Tarifvertragsgesetzes vom Bundesminister für Arbeit und Soziales (auf Antrag einer Tarifvertragspartei) für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung ist ein Instrument, das die Ordnung des Arbeitslebens abstützen soll, indem sie den Normen des Tarifvertrages zu größerer Durchsetzungskraft verhilft. Dies bedeutet, dass Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände oder einzelne Arbeitgeber Tarifverträge ohne Einflussnahme durch staatliche Stellen verhandeln und abschließen. Das Verfahren der Allgemeinverbindlichkeitserklärung wird durch den Antrag einer Tarifvertragspartei eingeleitet. Dies ist ein bewährtes Prinzip in Deutschland und sollte nach Auffassung der Landesregierung beibehalten werden. Die Landesregierung unterstützt Bemühungen der Bundesregierung zur Erweiterung des Entsendegesetzes für die Einführung von Mindestlöhnen in Branchen, in denen derzeit keine existenzsichernden Tariflöhne bestehen oder diese nicht eingehalten werden. Sie unterstützt die Bundesregierung bei ihren Bemühungen um existenzsichernde Löhne. 4. Wie viele Beschäftigungsverhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern sind aktuell nicht sozialversicherungspflichtig und warum nicht? a) Einkommen in welcher Höhe pro Jahr werden aus diesen nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen erzielt? b) Welche Beiträge würden den Sozialversicherungen erwachsen, wenn diese Beschäftigungsverhältnisse sozialversicherungspflichtig wären (bitte nach Art der Sozialversicherung getrennt darstellen)? Diese Frage kann im Hinblick auf den unscharfen Begriff nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nicht beantwortet werden (z. B. gehören Selbstständige, Beamte, geringfügig Beschäftigte, kurzzeitig beschäftigte Erntehelfer zu diesem Personenkreis). 6
7 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/394 Zu a) Dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus liegen dazu keine Angaben vor. Zu b) Siehe Antwort zu a). 5. Wie viele Unternehmen gibt es aktuell in Mecklenburg-Vorpommern (bitte jeweils nach Wirtschaftsgruppen und nach Anzahl der Beschäftigten aufführen)? Wie viele Unternehmen davon sind tariflich gebunden (bitte nach Wirtschaftsgruppen und nach Anzahl der Beschäftigten aufführen)? Die aktuelle Veröffentlichung des Statistischen Amtes M-V weist mit dem Stand für das Land Mecklenburg-Vorpommern aktive Unternehmen aus. Die Unternehmen sind in folgenden Wirtschaftsabschnitten tätig. (Das Statistische Amt M-V erfasst hier nicht die Zahl der Unternehmen in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Fischzucht, Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung, Exterritoriale Organisationen und Körperschaften, Private Haushalte mit Hauspersonal.) Wirtschaftsabschnitt Unternehmen Beschäftigte Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Fischzucht Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Energie- und Wasserversorgung Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern Gastgewerbe Verkehr und Nachrichtenübermittlung Kredit- und Versicherungsgewerbe Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung, Exterritoriale Organisationen und Körperschaften Erziehung und Unterricht Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen Private Haushalte mit Hauspersonal 185 Zusammen
8 Drucksache 5/394 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Bei 23 Beschäftigten sind laut Statistischem Amt keine Angaben zur Wirtschaftsgliederung möglich. Zahlen über die Tarifbindung der einzelnen Unternehmen liegen nicht vor. 6. Wie viele Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern sind gewerkschaftlich organisiert und welche Gewerkschaften sind in Mecklenburg-Vorpommern als Tarifvertragsparteien tätig? Angaben über die Anzahl der Beschäftigten, die in Mecklenburg-Vorpommern gewerkschaftlich organisiert sind, können nicht gemacht werden. Die nachfolgend aufgeführten Gewerkschaften haben Tarifverträge ausschließlich für den räumlichen Geltungsbereich Mecklenburg-Vorpommern abgeschlossen: - Christliche Gewerkschaft Metall, - Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, - Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, - Industriegewerkschaft Bergbau-Chemie-Energie, - Industriegewerkschaft Metall, - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft und - Verkehrsgewerkschaft GDBA. 8
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