Informationen zum Tarifpaket / Mindestlohn
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- Adrian Dunkle
- vor 7 Jahren
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1 Informationen zum Tarifpaket / Mindestlohn Berlin, April 2014
2 Mindestlohn Peter Weiß Mitglied des Deutschen Bundestages Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU- Bundestagsfraktion
3 Gliederung 1. Tarifpaket 2. Branchenspezifische Mindestlöhne 3. Mindestlohn in den EU- Mitgliedsstaaten 4. Zeitplan bis 1. Januar Wer profitiert von der Einführung eines allgemeinen Mindestlohns? 6. Ausnahmen 7. Weitergeltung von Tarifverträgen
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5 Tarifpaket Bestandteil 1 Der gesetzliche Mindestlohn: Gewährleistet eine Mindesthöhe für Löhne und Gehälter Schützt Unternehmen vor einem Wettbewerb mit unangemessenen niedrigen Löhnen Bestandteil 2 Neue Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) von Tarifverträgen: Mit AVE wird Tarifpartnerschaft von Arbeitgebern und Gewerkschaft gestärkt Das bisher geltende starre 50 Prozent-Quorum für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrages wird gestrichen. An seine Stelle tritt ein konkretisiertes öffentliches Interesse
6 Tarifpaket Bestandteil 3 Öffnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes: Durch Öffnung des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) sollen alle Branchen die Möglichkeit haben, branchenbezogene Mindestlöhne für allgemein verbindlich erklären zu lassen
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8 Branchenspezifische Mindestlöhne Seit 1. April 2014 gibt es in 13 Branchen spezifische Mindestlöhne bzw. eine Lohnuntergrenze: Bauhauptgewerbe, Bergbau, Aus- und Weiterbildung, Dachdeckerhandwerk, Elektrohandwerk, Gebäudereinigung, Maler- und Lackiererhandwerk, Pflegebranche, Wäschereidienstleistungen, Abfallwirtschaft, Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes; eine Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und einen Mindestlohn im Friseurhandwerk auf der Grundlage des Tarifvertragsgesetzes Zahl der Beschäftigten, für die ein Mindestlohn gilt, liegt zurzeit bei fast 4 Millionen (Stand: April 2014) Branchenspezifischer Mindestlohn liegt in Deutschland zwischen 6,50 Euro und 13,95 Euro pro Stunde
9 Arbeitnehmer-Entsendegesetz ermöglicht branchenbezogene verbindliche Mindestlöhne für alle dort beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Nach dem Tarifvertragsgesetz können Tarifverträge auf Antrag einer Tarifvertragspartei erstreckt werden, damit gelten die tariflichen Arbeitsbedingungen bei einer Beschäftigung im Inland auch für die nicht tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
10 Mindestlohn in den EU- Mitgliedstaaten In fast allen EU-Mitgliedstaaten 21 von 28 gilt bereits ein branchenübergreifender gesetzlicher Mindestlohn Ausnahmen sind neben derzeit noch Deutschland Dänemark, Finnland, Italien, Österreich, Schweden und Zypern In den meisten dieser Länder herrscht jedoch eine wesentlich höhere Tarifbindung, als dies zurzeit in Deutschland der Fall ist
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12 Wer profitiert von der Einführung eines allgemeinen Mindestlohns? Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden durch den gesetzlichen Mindestlohn geschützt Mit der Einführung im Jahr 2015 werden voraussichtlich 3,7 Millionen Menschen direkt profitieren Der Mindestlohn wird erstmalig in Höhe von 8,50 Euro durch den Bundestag festgelegt Eine paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzte Kommission entscheidet in der Zukunft über die Anpassung der Mindestlöhne
13 Ausnahmen Fünf Gruppen sollen vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen werden. Diese sind: 1. Jugendliche unter 18 Jahren 2. Auszubildende 3. Praktikanten 4. Langzeitarbeitslose 5. Ehrenamtliche
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15 Zeitplan bis 1. Januar 2015 Momentan starten die Beratungen im Deutschen Bundestag über den Entwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Tarifautonomie; diese sollen vor der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen sein Beschlussfassung im Bundesrat ist für September 2014 geplant à Mindestlohn kann somit ab dem 1. Januar 2015 gelten
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18 Weitergeltung von Tarifverträgen- Mindestlohngesetz Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen gehen den Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns vor, soweit die Höhe der auf ihrer Grundlage festgesetzten Branchenmindestlöhne die Höhe des Mindestlohns nicht unterschreitet ( 1 Abs. 3 Mindestlohngesetz) Bis 31. Dezember 2016 gehen abweichende Regelungen eines Tarifvertrags repräsentativer Tarifvertragsparteien dem Mindestlohn vor, wenn sie für alle unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland sowie deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich gemacht worden sind ( 23 Mindestlohngesetz)
19 In der Zeit vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2016 gilt 1 mit der Maßgabe, dass eine Unterschreitung des in 1 des Mindestlohngesetzes vorgeschriebenen Mindestlohns mit den Zielen des 1 vereinbar ist, wenn diese Unterschreitung erforderlich ist, um in der betreffenden Branche eine schrittweise Heranführung des Lohnniveaus an die Vorgaben des 1 des Mindestlohngesetzes zu bewirken und dabei faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen und den Erhalt sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zu berücksichtigen ( 24 a Mindestlohngesetz)
20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!!
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