Informationstext zum Tarifpaket

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Informationstext zum Tarifpaket"

Transkript

1 Informationstext zum Tarifpaket Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) Allgemein Der Bundestag hat den Anfang April beschlossenen Gesetzentwurf am 3. Juli 2014 in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Der Bundesrat befasst sich am 11. Juli mit dem Vorhaben. Das Gesetz entspricht der Verabredung im Koalitionsvertrag, die Tarifautonomie zu stärken. Sichere und gute Arbeit mit einer fairen Bezahlung sind uns wichtige Anliegen. Dies setzt eine starke Sozialpartnerschaft der Tarifparteien voraus. Deshalb wollen wir hierfür die Rahmenbedingungen stärken. Das Tarifautonomiestärkungsgesetz besteht aus drei Teilen: der Öffnung des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) für alle Branchen, der Reform und Erleichterung der Allgemeinverbindlich-Erklärung von Tarifverträgen im Tarifvertragsgesetz (TVG) sowie der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns (Mindestlohngesetz MiLoG). Allgemeiner Mindestlohn (Mindestlohngesetz) Das Gesetz sieht die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns ab dem 1. Januar 2015 in Höhe von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde vor. Dies haben wir im Koalitionsvertrag verabredet, dies war eine der Hauptbedingungen für den Eintritt der SPD in die Koalition mit der CDU/CSU. Auch die Union hat sich im Regierungsprogramm für die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns ausgesprochen. Dieser sollte aber durch die Tarifpartner vorgegeben werden. Nun bestimmt einmalig der Gesetzgeber die Höhe des Mindestlohns, danach ist es Aufgabe einer Kommission, bestehend aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern, über die Mindestlohn-Höhe zu befinden. Der Mindestlohn soll für alle Arbeitnehmer, die in Deutschland beschäftigt sind, gelten. Nicht vom Mindestlohn umfasst sind: Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung Auszubildende Behinderte in Einrichtungen nach dem SGB IX Seite 1 von 7

2 Ehrenamtlich Tätige, auch ehrenamtliche Übungsleiter in Sportvereinen Praktikanten, die ein verpflichtendes Praktikum im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium absolvieren oder ein Schnupperbzw. Orientierungspraktikum von maximal 3 Monaten für die Wahl einer Ausbildung oder Studium machen. Gleiches gilt für freiwillige Praktika mit Ausbildungsbezug im Studium oder in der Ausbildung von bis zu 3 Monaten, aber nur wenn das Praktikum nicht mehrfach bei der gleichen Stelle stattfindet. Langzeitarbeitslose, die in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Für sie gilt der Anspruch auf den Mindestlohn für die ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nicht. Die Bundesregierung wird zum 30. Juni 2016 überprüfen, ob diese Ausnahme zu besseren Beschäftigungschancen von Langzeitarbeitslosen geführt hat. Beschäftigte, für die ein Tarifvertrag gilt, werden nach Tariflohn bezahlt. Mindestlohnkommission: Die Mindestlohnkommission besteht aus sechs stimmberechtigten Mitgliedern (drei Arbeitgebervertreter, drei Arbeitnehmervertreter), und je einem von Seiten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgeschlagenen Wissenschaftler ohne Stimmrecht sowie einem Vorsitzenden, den beide Seiten gemeinsam benennen sollen. Die Höhe des Mindestlohns wird alle zwei Jahre, erstmals mit Wirkung zum 1. Januar 2017, überprüft. Von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassungen des Mindestlohns werden durch die Bundesregierung per Rechtsverordnung erlassen. Die Mindestlohnkommission evaluiert laufend die Auswirkungen des Mindestlohns auf bestimmte Branchen und Regionen und auf den Schutz der Arbeitnehmer und legt diesen Bericht alle zwei Jahre vor. Übergangsregelung für laufende Mindestlohntarifverträge: In der Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2017 sind tarifliche Abweichungen nach dem Gesetzentwurf allein auf der Grundlage des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (wg. Lohnuntergrenze Leiharbeit) erlaubt. Ab dem 1. Januar 2018 gilt der allgemein verbindliche Mindestlohn ohne jede Einschränkung, spätestens dann müssen überall 8,50 Euro gezahlt werden. Seite 2 von 7

3 Was haben wir in den Beratungen erreicht? Als CDU/CSU haben wir uns im parlamentarischen Verfahren für flexible Übergangsregelungen für vom Mindestlohn besonders betroffene Branchen eingesetzt. Wir freuen uns, dass der Übergangszeitraum um 1 Jahr verlängert wurde. Tarifparteien haben nun bis Ende 2017 die Möglichkeit, Mindestlohntarifverträge abzuschließen, die durch Erstreckung über das Arbeitnehmer- Entsendegesetz allgemeinverbindlich werden und Ausnahmen vom Mindestlohn für bestimmte Branchen zulassen können. Für die Beschäftigung von Saisonarbeitnehmern wird es Erleichterungen geben. Der Bürokratieaufwand kann für jede Branche passgenau im Verordnungswege durch den Bundesfinanzminister geregelt werden. Arbeitszeitkonten können weiterhin durch Tarifparteien geregelt werden, Ausgleichsregelungen betreffen nur den Mindestlohn. Mindestlohn-Kommission Die Mindestlohn-Kommission ist deutlich aufgewertet worden. Sie hat sich nun laufend mit den Auswirkungen des Mindestlohns auf die Wettbewerbsbedingungen und die Produktivität, auf den Schutz der Arbeitnehmer sowie auf bestimmte Branchen und Regionen zu befassen. Sie muss der Bundesregierung berichten. Bei der Anpassung des Mindestlohns hat sie sich im Rahmen einer Gesamtabwägung an Kriterien wie faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen, Nicht-Gefährdung von Beschäftigung, Mindestschutz der Arbeitnehmer sowie auch der nachlaufenden Tarifentwicklung zu orientieren. Bestrebungen, den Mindestlohn nur nach dem Tarifindex anzupassen, haben wir eine Absage erteilt. Praktika Wir haben uns von Anfang an dafür eingesetzt, dass es auch weiterhin möglich sein muss, freiwillige Praktika abzuleisten. Die Einführung eines Mindestlohns auch für diese Praktika hätte praktisch dazu geführt, dass solche Praktikumsplätze nicht mehr angeboten werden. Das ist aber in einigen Bereichen wie zum Beispiel in kultur- und geisteswissenschaftlichen Fachrichtungen sehr problematisch. Wir konnten erreichen, dass solche Praktika auch weiterhin zur Orientierung auf eine Ausbildung oder ein Studium sei es nach einer Ausbildung oder einem Studium oder begleitend hierzu möglich sind. Nach 3 Monaten gilt der Mindestlohn. Praktikumsverträge müssen nun schriftlich abgeschlossen werden. Bei den Pflichtpraktika haben wir für eine Klarstellung gesorgt, diese sind nunmehr aufgrund einer schul- oder hochschulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung oder an einer Berufsakademie weiterhin ohne zeitliche Begrenzung möglich. Seite 3 von 7

4 Arbeitszeitkonten Nach dem Gesetz müssen in ein Arbeitszeitkonto eingestellte Arbeitsstunden spätestens innerhalb von zwölf Kalendermonaten durch bezahlte Freizeitgewährung oder Zahlung eines Mindestlohnes ausgeglichen werden. Zudem dürfen die auf das Arbeitszeitkonto eingestellten Arbeitsstunden monatlich jeweils 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht übersteigen. Diese Regelung sollte für alle Arbeitsverhältnisse in Deutschland gelten. Aufgrund der Vielfalt und Komplexität in der Arbeitswelt konnten wir erreichen, dass nunmehr klargestellt ist, dass nur Mindestlohn- Arbeitsverhältnisse diese Ausgleichsregelungen zu beachten haben. Tarifpartnern steht es damit weiterhin frei, andere Ausgleichslösungen zu finden. Saisonarbeitnehmer Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir mögliche Probleme, z. B. bei der Saisonarbeit, bei der Umsetzung des Mindestlohns berücksichtigen werden. Da diese Branche besondere Probleme bei der Einführung des Mindestlohns hat, haben wir erreicht, dass in einer Übergangszeit bis Ende 2018 Erntehelfer als kurzfristig Beschäftigte nunmehr drei Kalendermonate oder 70 Arbeitstage statt bisher zwei bzw. 50 Arbeitstage beschäftigt werden dürfen. Ebenso wird es ein erleichtertes Verfahren geben, dass auch Entgeltleistungen des Arbeitgebers für Unterkunft und Kost bei der Überprüfung durch den Zoll hinsichtlich der Zahlung des Mindestlohns berücksichtigt werden können. Bei Falschangaben in der sozialversicherungsrechtlichen Entsendebescheinigung (die sogenannte A1 Bescheinigung), wird künftig der redliche Arbeitgeber von der Haftung freigestellt. Dokumentationspflichten Das Mindestlohngesetz weitet die Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten für Arbeitgeber bei geringfügig Beschäftigten sowie in den Branchen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes aus. Wir konnten erreichen, dass nunmehr das Bundesfinanzministerium mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Verordnungswege für jede Branche passgenau klärt, wie diese Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten mit dem Ziel der Vereinfachung und Abwandlung gestaltet werden können. Seite 4 von 7

5 Generalunternehmerhaftung Die Einführung einer Generalunternehmerhaftung für die Zahlung des Mindestlohns hat zu vielen Diskussionen und einigen Befürchtungen nach einer uferlosen Haftung geführt. Wir konnten erreichen, dass wir nunmehr auf die bereits seit Jahrzehnten bestehende und durch die Rechtsprechung eingegrenzte Haftung im Arbeitnehmer-Entsendegesetz verweisen. Damit greifen wir auf eine bewährte Regelung zurück. Langzeitarbeitslose Wir wollen Menschen, die es besonders schwer auf dem Arbeitsmarkt haben, weiterhin Einstiegschancen geben und diese nicht verbauen. Falls Langzeitarbeitslose einen Job finden, können Arbeitgeber in den ersten sechs Monaten vom Mindestlohn abweichen. Langzeitarbeitslose müssen häufig erst wieder in den Job zurückfinden. Nach 6 Monaten haben sie Anspruch auf den Mindestlohn. Wir wollen hier einen Anreiz schaffen, damit auch Langzeitarbeitslose wieder eine Chance bekommen. Wie diese Regelung wirkt, werden wir bereits zu Mitte 2016 überprüfen. Behinderte und Schwerbehinderte Behinderte, die in Werkstätten für behinderte Menschen tätig sind, sind vom Mindestlohn ausgenommen. Für alle Anderen gilt der Mindestlohn. Es entspricht unserem Menschenbild, dass wir hier keine Ausnahmen zugelassen haben. Wir werden uns aber dafür einsetzen, dass die Integrationsbetriebe, die besonders viele behinderte und schwerbehinderte Menschen beschäftigten, eine bessere Förderung erhalten. Ob die Ausgleichsregelungen beim Minderleistungsausgleich im SGB IX sowie der Eingliederungszuschuss nach dem SGB III ausreichend sind, werden wir prüfen. Altersgrenze Wir halten es für richtig, dass der Mindestlohn erst aber einer bestimmten Altersgrenze wirkt. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass der Mindestlohn für Arbeitnehmer ab 18 Jahre zu zahlen ist. Es muss verhindert werden, dass Jugendliche lieber eine besser bezahlte Aushilfstätigkeit annehmen und sie von Ausbildung und Studium abgehalten werden. Erfahrungen aus anderen Ländern wie Großbritannien und Niederlande zeigen, dass diese Altersgrenze von enormer Bedeutung für die Jugendlichen ist. Seite 5 von 7

6 Tarifvertragsgesetz Leichtere Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) Mit der Reform der Allgemeinverbindlich-Erklärung von Tarifverträgen soll die Erstreckung eines Tarifvertrags auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber erleichtert werden. Damit wären auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber verpflichtet, sich an die Vorgaben des Tarifvertrages zu halten. Die Erstreckung des Tarifvertrags soll künftig immer dann möglich sein, wenn dies die Sozialpartner auf Branchenebene und auf Ebene der Spitzenverbände gemeinsam für erforderlich erachten und sie im öffentlichen Interesse geboten erscheint. Das öffentliche Interesse ist im Gesetz genauer beschrieben. Die Verbreitung eines Tarifvertrags spielt im Rahmen der Prüfung des öffentlichen Interesses weiterhin eine wichtige Rolle. Das bislang geltende starre 50-Prozent- Quorum als Voraussetzung der Allgemeinverbindlich-Erklärung wird gestrichen. Es kann in Zeiten abnehmender Tarifbindung immer seltener erfüllt werden. Mit der Reform der Allgemeinverbindlich-Erklärung wird zugleich der Bestand der sozialpolitisch besonders bedeutsamen Sozialkassen (gemeinsame Einrichtungen), etwa im Baugewerbe, gesichert. Diese Regelungen setzen die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag um und werden von uns begrüßt. Arbeitnehmer-Entsendegesetz Die bewährten tariflich vereinbarten Branchen-Mindestlöhne sollen mit einem erweiterten Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes künftig allen Branchen zur Verfügung stehen. Diese Öffnung ist von den Sozialpartnern gewünscht worden. Sie ermöglicht künftig auch den bisher nicht in das Gesetz einbezogenen Branchen, auf die Regelungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes zurückzugreifen und Mindestarbeitsbedingungen zu vereinbaren, die für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten, auch für aus dem Ausland Entsandte. In der Einführungsphase des gesetzlichen Mindestlohns schafft die Öffnung zudem für die Tarifvertragsparteien aller Branchen die Möglichkeit, das Gesetz zur Gestaltung von tariflichen Anpassungsprozessen zu nutzen. Tarifeinheit Die Regelungen zur Tarifeinheit wurden nicht in das Gesetz aufgenommen. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Komplikationen prüft die Bundesregierung derzeit noch, ob eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit im Ein- Seite 6 von 7

7 klang mit Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz ohne Verfassungsänderung sowie ohne Eingriffe in das Streikrecht möglich ist. Seite 7 von 7

Informationen zum Tarifpaket / Mindestlohn

Informationen zum Tarifpaket / Mindestlohn Informationen zum Tarifpaket / Mindestlohn Berlin, April 2014 Mindestlohn Peter Weiß Mitglied des Deutschen Bundestages Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU- Bundestagsfraktion Gliederung 1.

Mehr

1. Einleitung Besondere Regelungen Ausnahmen Abweichende Regelungen Anlage... 4

1. Einleitung Besondere Regelungen Ausnahmen Abweichende Regelungen Anlage... 4 Veranstaltungsinformation "Mindestlohn" Geschäftsstellen Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 2 2. Besondere Regelungen... 2 2.1 Ausnahmen... 2 2.2 Abweichende Regelungen... 3 Anlage... 4 Seite 1 1. Einleitung

Mehr

Persönlicher Geltungsbereich des MiLoG 22 MiLoG

Persönlicher Geltungsbereich des MiLoG 22 MiLoG Mindestlohn Persönlicher Geltungsbereich des MiLoG 22 MiLoG Vollzeitkräfte Praktikanten/ innen (Definition in 22 Abs. 1 S. 3 MiLoG) Mindestlohn 8,50 brutto pro Zeitstunde Arbeitnehmerbeschäftigu ng in

Mehr

Mindestlohngesetz. Vortrag Alexander Schneider Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht

Mindestlohngesetz. Vortrag Alexander Schneider Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Mindestlohngesetz Vortrag 2015 Alexander Schneider Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht 1 Inhalt des Mindestlohns 1 MiLoG (1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung

Mehr

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie Der Refenrentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Gesetz zur Stärkung der

Mehr

STÄRKUNG DER TARIFAUTONOMIE MINDESTLOHN MIT AUGENMASS

STÄRKUNG DER TARIFAUTONOMIE MINDESTLOHN MIT AUGENMASS INFO DIENST Mindestlohn STÄRKUNG DER TARIFAUTONOMIE MINDESTLOHN MIT AUGENMASS 04.07.2014 Im Koalitionsvertrag hat sich die Koalition auf die Einführung eines Mindestlohnes verständigt. Mit einem gesetzlichen

Mehr

Gesetzlicher Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2015

Gesetzlicher Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2015 !!!WICHTIG!!! Iserlohn, 8. Dezember 2014 Gesetzlicher Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, zum 1. Januar 2015 tritt für Arbeitnehmerinnen

Mehr

Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)

Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) Bundesrat Drucksache 288/14 BRFuss 04.07.14 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages AS - Wi Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) Der Deutsche Bundestag hat in seiner

Mehr

Der Mindestlohn. Fakten & Hintergründe

Der Mindestlohn. Fakten & Hintergründe Der Mindestlohn. Fakten & Hintergründe Liebe Leserinnen und Leser, der Mindestlohn kommt. Arbeit hat in Deutschland ihren Wert, dieses Zeichen haben viele erhofft und erwartet. Für anständig entlohnende

Mehr

Mindestlohngesetz (MiLoG)

Mindestlohngesetz (MiLoG) Mindestlohngesetz (MiLoG) - Wissenswertes für Arbeitgeber - Gießen, 17.12.2014 Gliederung Einführung Geltungsbereich Höhe des Mindestlohns Folgen bei Unterschreitung und Haftung Sanktionen Sonstige Pflichten

Mehr

DER MINDEST- LOHN GILT

DER MINDEST- LOHN GILT JULI 2015 DER MINDEST- LOHN GILT Mehr Lohngerechtigkeit Gesagt Getan Gerecht DER MINDEST- LOHN GILT Viele Jahre hat die SPD-Bundestagsfraktion gemeinsam mit den Gewerkschaften dafür gekämpft, dass in Deutschland

Mehr

Rund 3,7 Millionen Menschen werden ab 2015 von der Einführung des Mindestlohns profitieren.

Rund 3,7 Millionen Menschen werden ab 2015 von der Einführung des Mindestlohns profitieren. Referat: Auf ein Bier Mindestlohn ab 2015 Nach dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns gilt in Deutschland ab dem 1. Januar 2015 ein flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn

Mehr

Arbeitsrecht: Was ändert sich nach der Bundestagswahl?

Arbeitsrecht: Was ändert sich nach der Bundestagswahl? Arbeitsrecht: Was ändert sich nach der Bundestagswahl? Die arbeitsrechtlichen Themen des Koalitionsvertrages Dr. Sören Kramer Fachanwalt für Arbeitsrecht BRANDI Rechtsanwälte - Detmold - Deutschlands Zukunft

Mehr

FRAGEN UND ANTWORTEN TARIFPAKET/MINDESTLOHN

FRAGEN UND ANTWORTEN TARIFPAKET/MINDESTLOHN FRAGEN UND ANTWORTEN TARIFPAKET/MINDESTLOHN Was ist drin im Tarifpaket? Das Tarifpaket ist ein Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie in Deutschland. Ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn gewährleistet

Mehr

MERKBLATT Recht und Steuern

MERKBLATT Recht und Steuern MERKBLATT Recht und Steuern MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, das auch das Mindestlohngesetz

Mehr

Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz

Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten,

Mehr

Der gesetzliche Mindestlohn was kommt auf die Unternehmen zu?

Der gesetzliche Mindestlohn was kommt auf die Unternehmen zu? Der gesetzliche Mindestlohn was kommt auf die Unternehmen zu? Erstmals gilt in Deutschland ab dem 01.01.2015 mit dem Mindestlohngesetz ein gesetzlicher Mindestlohn. Damit soll eine angemessene Lohnuntergrenze

Mehr

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015 Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015 1 Allgemeines Ab dem 01.01.2015 gilt erstmals ein flächendeckend zu zahlender, gesetzlicher Mindestlohn für alle Branchen von 8,50 Euro brutto pro

Mehr

BEWERTUNG KOALITIONSVERTRAG

BEWERTUNG KOALITIONSVERTRAG Bereich der Arbeitsmarktpolitik Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) Ausweitung des AEntG auf alle Branchen Die Ausweitung des AEntG ist ordnungspolitisch kritisch zu sehen, da nun in allen Branchen den

Mehr

Gesetzlicher Mindestlohn seit 1. Januar und 28. Februar 2015 in Freyburg/Unstrut

Gesetzlicher Mindestlohn seit 1. Januar und 28. Februar 2015 in Freyburg/Unstrut Gesetzlicher Mindestlohn seit 1. Januar 2015 Rechtsanwalt Michael Sack BGV Sachsen-Anhalt Landesinnungstagung der Steinmetze 27. und 28. Februar 2015 in Freyburg/Unstrut Koalitionsvertrag vom 27. November

Mehr

Mindestlohn für Praktikanten

Mindestlohn für Praktikanten Mindestlohn für Praktikanten Ab 1. Januar 2015 wird es für fast alle Arbeitnehmer einen Mindestlohn in Höhe von 8,50 pro Arbeitsstunde geben. Das haben der Bundestag und Bundesrat mit dem "Gesetz zur Stärkung

Mehr

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV plus

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV plus Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV plus Was regelt das Mindestlohngesetz (MiLoG)? Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50

Mehr

Mindestlohn: Checkliste für Unternehmen

Mindestlohn: Checkliste für Unternehmen Mindestlohn: Checkliste für Unternehmen 1 Allgemeines 2 Das müssen Sie beachten 3 Das müssen Sie bei den jeweiligen Arbeitnehmertypen prüfen 3.1 Stundenlohnempfänger 3.2 Gehaltsempfänger 3.3 Geringfügig

Mehr

Der Mindestlohn. Fakten & Hintergründe

Der Mindestlohn. Fakten & Hintergründe Der Mindestlohn. Fakten & Hintergründe Liebe Leserinnen und Leser, der Mindestlohn kommt. Arbeit hat in Deutschland ihren Wert, dieses Zeichen haben viele erhofft und erwartet. Für anständig entlohnende

Mehr

Mindestlohn Beachtenswertes für Arbeitgeber. Rechtsanwältin Annette Hochheim

Mindestlohn Beachtenswertes für Arbeitgeber. Rechtsanwältin Annette Hochheim Folie 1 Mindestlohn 2015 - Beachtenswertes für Arbeitgeber Rechtsanwältin Annette Hochheim Folie 2 Name: Annette Hochheim Beruf: Rechtsanwältin Kanzleisitz: Halle (Saale) Arbeitsort: bundesweit Tätigkeitsschwerpunkte:

Mehr

LEXinform/Info-Datenbank

LEXinform/Info-Datenbank Seite 1 von 7 AGB Datenschutz Impressum Meine Abos LEXinform/Info-DB LEXinform/Info-Datenbank Dok.-Nr.: 1050259 DATEV-Serviceinformation Checkliste vom 06.11.2014 Relevant für: LODAS classic LODAS classic

Mehr

Informationsblatt zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes ab dem 01. Januar 2015

Informationsblatt zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes ab dem 01. Januar 2015 Informationsblatt zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes ab dem 01. Januar 2015 Allgemein Für welche Arbeitnehmer gilt der Mindestlohn? Welche Branchen sind nicht von der Mindestlohnregelung betroffen?

Mehr

Das Wichtigste zum Mindestlohn. Dr. Reinhard Möller Fachanwalt für Arbeitsrecht

Das Wichtigste zum Mindestlohn. Dr. Reinhard Möller Fachanwalt für Arbeitsrecht Das Wichtigste zum Mindestlohn Dr. Reinhard Möller Fachanwalt für Arbeitsrecht www.bartsch-rechtsanwaelte.de rm@bartsch-rechtsanwaelte.de Tel: 07 21 / 50 44 72 33 I. Die gesetzliche Regelung - Formalien

Mehr

Gesetz zur Stärkung der. Tarifautonomie. Der Mindestlohn

Gesetz zur Stärkung der. Tarifautonomie. Der Mindestlohn Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie Der Mindestlohn 1. Gesetzgebungsverfahren 2. Der Mindestlohn 3. Geltungsbereich und Ausnahmen 4. Übergangsregeln 5. Meldepflichten 6. Aufzeichnungspflichten 7. Kontrolle

Mehr

Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn

Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Stand: August 2015 Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, welches auch das Mindestlohngesetz

Mehr

Der gesetzliche Mindestlohn - ein Überblick

Der gesetzliche Mindestlohn - ein Überblick Der gesetzliche Mindestlohn - ein Überblick Welches Gesetz regelt den gesetzlichen Mindestlohn? Das Mindestlohngesetz (abgekürzt: MiLoG). Folie 2 Wie lautet die Anspruchsgrundlage für den gesetzl. Mindestlohn?

Mehr

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn 1 Allgemeines Ab dem 01.01.2015 gilt erstmals ein flächendeckend zu zahlender, gesetzlicher Mindestlohn für alle Branchen von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde. Alle

Mehr

Am 3. Juli 2014 hat der Deutsche Bundestag das Tarifautonomiestärkungsgesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet.

Am 3. Juli 2014 hat der Deutsche Bundestag das Tarifautonomiestärkungsgesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. UDH Postfach 110472 10834 Berlin Zentralfachverbände Handwerkskammern Regionale Vereinigungen der Landesverbände Regionale Handwerkskammertage Landeshandwerksvertretungen Wirtschaftliche und sonstige Einrichtungen

Mehr

Das Mindestlohngesetz

Das Mindestlohngesetz Mindestlohn Das Mindestlohngesetz Recht / Steuern Dr. Ulf Spanke Justitiar 1. Gesetzgebungsverfahren 2. Der Mindestlohn 3. Geltungsbereich und Ausnahmen Recht / Steuern 4. Übergangsregeln 5. Aufzeichnungspflichten

Mehr

Ihr Ansprechpartner Tel. Assessor Stefan Cordes

Ihr Ansprechpartner  Tel. Assessor Stefan Cordes MERKBLATT Recht / Steuern Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Assessor Stefan Cordes cordes@bayreuth.ihk.de 0921 886-217 Datum/Stand Januar 2015 ALLGEMEINER GESETZLICHER

Mehr

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn Dok.-Nr.: 1050259 DATEV-Serviceinformation Checkliste vom 27.11.2014 Relevant für: LODAS classic LODAS comfort LODAS compact Lohn und Gehalt classic Lohn und Gehalt comfort Lohn und Gehalt compact Checkliste

Mehr

Die betriebswirtschaftliche Bedeutung des Mindestlohns für das Handwerk

Die betriebswirtschaftliche Bedeutung des Mindestlohns für das Handwerk Die betriebswirtschaftliche Bedeutung des Mindestlohns für das Handwerk Handwerkspolitisches Forum zum Mindestlohn am 9. März 2015, Handwerkskammer Chemnitz Mindestlohngesetz Mindestlohngesetz ist seit

Mehr

Westfälische Dachtage

Westfälische Dachtage Westfälische Dachtage 2015 26. 27. Februar 2015 Eslohe 1 Tarifautonomiestärkungsgesetz und seine Auswirkungen - Gesetzlicher Mindestlohn (MiLoG) - Änderungen des Arbeitsgerichtsgesetzes - Änderung des

Mehr

Mindestlohn? Allgemeines. Das Tarifautonomiestärkungsgesetz können Sie hier aufrufen.

Mindestlohn? Allgemeines. Das Tarifautonomiestärkungsgesetz können Sie hier aufrufen. Mindestlohn Allgemeines Ab dem 01. Januar 2015 gilt in Deutschland der neue flächendeckende Mindestlohn von 8,50 brutto je Zeitstunde. Dieser Mindestlohn ist im Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie geregelt.

Mehr

Mitgliederversammlung Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt. am 05. September 2016

Mitgliederversammlung Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt. am 05. September 2016 Mitgliederversammlung Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt am 05. September 2016 Aktuelles Tarifgeschehen insbesondere auch mit Sicht auf Probleme und Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung

Mehr

Mindestlöhne in Euro/Stunde, 2017 nach Mindestlohngesetz, Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz und Tarifvertragsgesetz

Mindestlöhne in Euro/Stunde, 2017 nach Mindestlohngesetz, Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz und Tarifvertragsgesetz Mindestlöhne in Deutschland 2017: Anhebung von zehn Branchenmindestlöhnen und des gesetzlichen Mindestlohns Mindestlöhne in Euro/Stunde, 2017 nach Mindestlohngesetz, Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz

Mehr

Allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge und Mindestlöhne Wirkung des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie

Allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge und Mindestlöhne Wirkung des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie Deutscher Bundestag Drucksache 18/6099 18. Wahlperiode 24.09.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter

Mehr

Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn

Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Stand: September 2014 Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, welches auch das Mindestlohngesetz

Mehr

Mindestlohn. Michael Dauer

Mindestlohn. Michael Dauer Mindestlohn Die Neuregelungen ab dem 01.01.2015 Michael Dauer Geschäftsführer 29.01.2015 1 Übersicht Geltungsbereich und Ausnahmeregelungen des MiLoG Welche Vergütungsbestandteile zählen nicht zum Mindestlohn?

Mehr

Der gesetzliche Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn ARBEITSRECHT A32 Stand: September 2015 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs @saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Der gesetzliche Mindestlohn Mindestlohn: Für wen gilt

Mehr

- Stand 1. Juli

- Stand 1. Juli Bundesministerium für Arbeit und Soziales Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (einschließlich der Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) und nach dem Tarifvertragsgesetz

Mehr

INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER

INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER StB Andreas G. Stabel Max-Planck-Str. 6 67657 Kaiserslautern Max-Planck-Str. 6 67657 Kaiserslautern Tel. 0631/3403656 Fax 0631/3403657 email: info@stb-stabel.de www.stb-stabel.de Sprechzeiten: Montag bis

Mehr

Der gesetzliche Mindestlohn: Was Arbeitgeber wissen müssen. Thomas Rudrof Rechtsabteilung

Der gesetzliche Mindestlohn: Was Arbeitgeber wissen müssen. Thomas Rudrof Rechtsabteilung Der gesetzliche Mindestlohn: Was Arbeitgeber wissen müssen. Thomas Rudrof Rechtsabteilung 1 Das Gesetz zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) Ab 1. Januar 2015 beträgt der gesetzliche Mindestlohn

Mehr

Ausnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige

Ausnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige Mindestlohn Ausnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige» Zeitungszusteller» Langzeitarbeitslose» Praktikanten» Bisherige Mindestlohntarifverträge

Mehr

Merkblatt. Mindestlohn

Merkblatt. Mindestlohn Merkblatt Mindestlohn Allgemeines Ab dem 01. Januar 2015 gilt in Deutschland der neue flächendeckende Mindestlohn von 8,50 brutto je Zeitstunde. Dieser Mindestlohn ist im Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie

Mehr

IHK-Merkblatt Stand:

IHK-Merkblatt Stand: IHK-Merkblatt Stand: 01.12.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt

Mehr

M e r k b l a t t. Geltung von Tarifverträgen

M e r k b l a t t. Geltung von Tarifverträgen Stand: Januar 2017 M e r k b l a t t Geltung von Tarifverträgen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund Steuerrecht? Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen

Mehr

Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz

Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz MERKBLATT Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender branchenunabhängiger gesetzlicher Mindestlohn. Einen gesetzlichen

Mehr

Neu: Erleichterung bei den Aufzeichnungspflichten, siehe Seite 3

Neu: Erleichterung bei den Aufzeichnungspflichten, siehe Seite 3 Stand September 2015 SteuerNews 6 2015 Gesetzlicher Mindestlohn - aktualisiert Neu: Erleichterung bei den Aufzeichnungspflichten, siehe Seite 3 Grundsatz: Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von EUR 8,50

Mehr

Tarifverträge. 1. Allgemeines

Tarifverträge. 1. Allgemeines Tarifverträge Ihr Ansprechpartner: Ass. Eva Maria-Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen

Mehr

Der gesetzliche Mindestlohn -ein Überblick (Stand )

Der gesetzliche Mindestlohn -ein Überblick (Stand ) Der gesetzliche Mindestlohn -ein Überblick (Stand 09.2015) Ein nützlicher Link: Bundesministerium für Arbeit und Soziales www.der-mindestlohn-wirkt.de 1 1. Welches Gesetz regelt den gesetzlichen Mindestlohn?»

Mehr

Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz

Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Postfachadresse: Postfach 10 10 17. 40001 Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1. 40212 Düsseldorf Telefon (02 11) 35 57-0 Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz

Mehr

Der neue Mindestlohn. Gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 16.08.2014, gültig seit dem 01.01.2015

Der neue Mindestlohn. Gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 16.08.2014, gültig seit dem 01.01.2015 Der neue Mindestlohn Gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 16.08.2014, gültig seit dem 01.01.2015 Anspruch Nach 1 Abs. 2 MiLoG ist durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ein Arbeitsentgelt mindestens

Mehr

Mindestlohn gegen die Verarmungsfalle?

Mindestlohn gegen die Verarmungsfalle? Jovan Zdjelar Mindestlohn gegen die Verarmungsfalle? Investivlohn, Kombilohn und Mindestlohn als Puffer in einer sich ändernden Arbeitswelt Tectum Verlag Inhaltsverzeichnis Einleitung 13 Die Grundzüge

Mehr

Mindestlohn Kompakt - die wichtigsten Fragen. (Stand: 5. August 2014)

Mindestlohn Kompakt - die wichtigsten Fragen. (Stand: 5. August 2014) Mindestlohn Kompakt - die wichtigsten Fragen (Stand: 5. August 2014) 1. Ab wann gilt der Mindestlohn? Ab dem 1. Januar 2015. 2. Für welche Betriebe gilt der Mindestlohn? Der Mindestlohn gilt für alle Betriebe,

Mehr

Stephan Beume Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht OGA - Osnabrücker Gesellschaft für Arbeitsrecht e.v.

Stephan Beume Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht OGA - Osnabrücker Gesellschaft für Arbeitsrecht e.v. Stephan Beume Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht OGA - Osnabrücker Gesellschaft für Arbeitsrecht e.v. Zitat: Unterm Strich ein guter Start (Quelle: Tagesthemen 8.4.2015) Carsten Koall/Getty Images

Mehr

1 Anspruch auf Mindestlohn Ausnahmen vom Mindestlohn Berechnung des Mindestlohns... 3

1 Anspruch auf Mindestlohn Ausnahmen vom Mindestlohn Berechnung des Mindestlohns... 3 Mindestlohn Das "Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz MiLoG)" vom 11.8.2014 begründet erstmals einen umfassenden gesetzlichen Anspruch für jeden Arbeitnehmer auf Zahlung

Mehr

MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn

MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn MERKBLATT Recht und Steuern MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, das auch das Mindestlohngesetz

Mehr

NOMOSPRAXIS. Das neue. Mindestlohngesetz. Grundlagen und Auswirkungen. Fl Nomos

NOMOSPRAXIS. Das neue. Mindestlohngesetz. Grundlagen und Auswirkungen. Fl Nomos NOMOSPRAXIS Prof. Dr. Jens M. Schubert ver.di Bundesverwaltung, Leii/r Bereich Recht/Rechtspolitik, Berlin Leuphana Universität Lüneburg Ass. jur. Kerstin Jerchel ver.di Bundesverwaltung, Gewerkschaftssekretärin

Mehr

MERKBLATT. Der gesetzliche Mindestlohn

MERKBLATT. Der gesetzliche Mindestlohn MERKBLATT Der gesetzliche Mindestlohn Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wirft viele Fragen auf. Dieses Merkblatt enthält grundsätzliche Informationen hierzu. Rechtsprechung und Kommentierungen

Mehr

Lohncafé 2014/2015. Unsere Satteltaschen sind prall gefüllt. Auf dem Zwischenstopp packen wir aus bei einer

Lohncafé 2014/2015. Unsere Satteltaschen sind prall gefüllt. Auf dem Zwischenstopp packen wir aus bei einer Lohncafé 2014/2015 Herzlich Willkommen! Unsere Satteltaschen sind prall gefüllt. Auf dem Zwischenstopp packen wir aus bei einer Wir laden Sie zum Unternehmerfrühstück ein BARMER GEK Einblicke Tasse Seminar

Mehr

WAS BEDEUTET DAS MINDESTLOHN- GESETZ FÜR MICH?

WAS BEDEUTET DAS MINDESTLOHN- GESETZ FÜR MICH? GILT DER MINDESTLOHN AUCH FÜR MICH? - DIE WICHTIGSTEN FRA- GEN UND ANTWORTEN RUND UM DAS NEUE MINDESTLOHNGESETZ WAS BEDEUTET DAS MINDESTLOHN- GESETZ FÜR MICH? Die wichtigsten Fragen und Antworten rund

Mehr

Der Mindestlohn. 2. Für welche Arbeitnehmer gelten die Regelungen eines Tarifvertrages? (Buch, S. 39)

Der Mindestlohn. 2. Für welche Arbeitnehmer gelten die Regelungen eines Tarifvertrages? (Buch, S. 39) Der Mindestlohn Lange Zeit umstritten: Mindestlöhne für Postboten Bild: D. Claus 1. Wie viel müsste Ihrer Meinung nach a) eine Pflegefachkraft, b) eine Arbeitskraft im Baugewerbe, c) ein Maler oder Lackierer,

Mehr

O8:5O. Was der Mindestlohn für Vereine bedeutet. Ein Ratgeber mit konkreten Handlungsempfehlungen

O8:5O. Was der Mindestlohn für Vereine bedeutet. Ein Ratgeber mit konkreten Handlungsempfehlungen O8:5O EURO CENT EURO CENT Was der Mindestlohn für Vereine bedeutet Ein Ratgeber mit konkreten Handlungsempfehlungen Stand: 27.02.2015 Autor: Fabian Kuntze Ein Ratgeber der Deutschen Anwaltshotline Was

Mehr

Wissenswertes zum Mindestlohn

Wissenswertes zum Mindestlohn Wissenswertes zum Mindestlohn Langsam aber sicher wirft der gesetzliche Mindestlohn seine Schatten voraus. Im August 2014 hat der Bundestag das Mindestlohngesetz (MiLoG) verabschiedet. Ab dem 1. Januar

Mehr

Mandanteninformation zum Thema Mindestlohn ab 1. Januar 2015

Mandanteninformation zum Thema Mindestlohn ab 1. Januar 2015 Mandanteninformation zum Thema Mindestlohn ab 1. Januar 2015 Sehr geehrte Mandantinnen, sehr geehrte Mandanten, Ein Thema, das viele beschäftigt oder beschäftigen wird, ist das Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes

Mehr

Herzlich Willkommen zum Fachtag Tarifvertrag Soziales am Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.v.

Herzlich Willkommen zum Fachtag Tarifvertrag Soziales am Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.v. Herzlich Willkommen zum Fachtag Tarifvertrag Soziales am 15.09.2014 Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.v. Situation in Niedersachsen Erste Gespräche über Lohntarifvertrag Soziale Altenhilfe

Mehr

22. Juli 2014 RA Antonius Allgaier 1

22. Juli 2014 RA Antonius Allgaier 1 22. Juli 2014 RA Antonius Allgaier 1 Mindestlohn am Bau - Ausgangslage Entsendeproblematik innerhalb der EU: Art. 8 Abs. 1 Rom-I-VO BAG 04.05.1977: Wahl jugoslawischen Rechts für nach Deutschland entsandte

Mehr

Praxishinweise zum Mindestlohn

Praxishinweise zum Mindestlohn Praxishinweise zum Mindestlohn Rechtsanwalt Timm Laue-Ogal AnwälteHaus Osnabrück www.anwaeltehaus.net 11.03.2015 Grundinhalte MiLoG - in Kraft seit 16.08.2014 - Mindestlohn 8,50 brutto je Zeitstunde -

Mehr

WAS BEDEUTET DAS MINDESTLOHN- GESETZ FÜR MICH?

WAS BEDEUTET DAS MINDESTLOHN- GESETZ FÜR MICH? GILT DER MINDESTLOHN AUCH FÜR MICH? - DIE WICHTIGSTEN FRA- GEN UND ANTWORTEN RUND UM DAS NEUE MINDESTLOHNGESETZ WAS BEDEUTET DAS MINDESTLOHN- GESETZ FÜR MICH? Die wichtigsten Fragen und Antworten rund

Mehr

Gemüsebautag 2015. Mindestlohn

Gemüsebautag 2015. Mindestlohn Gemüsebautag 2015 Mindestlohn Rechtsanwalt Christian Wirxel Land und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband für Hessen.e.V. agv@agrinet.de 1 Für wen gilt der Mindestlohn? Für alle in Deutschland beschäftigte

Mehr

Tarifautonomiestärkungsgesetz und Erfahrungen aus anderen Ländern mit der Umsetzung und Kontrolle von Mindestlöhnen

Tarifautonomiestärkungsgesetz und Erfahrungen aus anderen Ländern mit der Umsetzung und Kontrolle von Mindestlöhnen Tarifautonomiestärkungsgesetz und Erfahrungen aus anderen Ländern mit der Umsetzung und Kontrolle von Mindestlöhnen Nils Böhlke Mindestlohn und wie weiter? SPD-Dortmund AK Zukunft der Arbeit Dortmund,

Mehr

Was bin ich wert? Veranstaltung 01.12.2014. Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pietsch

Was bin ich wert? Veranstaltung 01.12.2014. Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pietsch Was bin ich wert? Veranstaltung 01.12.2014 1 Allgemeines Rund 43 Millionen Menschen in Deutschland stehen in einem Beschäftigungsverhältnis 23 bis 25 % dieser Beschäftigungsverhältnisse sind im Niedriglohnsektor

Mehr

Mindestlohn gegen die Verarmungsfalle?

Mindestlohn gegen die Verarmungsfalle? Jovan Zdjelar Mindestlohn gegen die Verarmungsfalle? Investivlohn, Kombilohn und Mindestlohn als Puffer in einer sich ändernden Arbeitswelt Tectum Verlag Jovan Zdjelar Mindestlohn gegen die Verarmungsfalle?

Mehr

Das neue Mindestlohngesetz

Das neue Mindestlohngesetz NomosPraxis Das neue Mindestlohngesetz Grundlagen und Auswirkungen Bearbeitet von Prof. Dr. Jens Schubert, Kerstin Jerchel, Franz Josef Düwell 1. Auflage 2015. Buch. 183 S. Kartoniert ISBN 978 3 8487 1752

Mehr

Information zur Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz

Information zur Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz Information zur Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz Seit dem 01.01.2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 brutto pro Arbeitszeitstunde. Wie in unserer Sonderausgabe im November 2014

Mehr

Branchenmindestlöhne Gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Tarifvertragsgesetz

Branchenmindestlöhne Gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Tarifvertragsgesetz Branchenmindestlöhne Gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Tarifvertragsgesetz Stand: Februar 2016 In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn

Mehr

Der neue Mindestlohn in der Landwirtschaft. Stand: Januar 2015

Der neue Mindestlohn in der Landwirtschaft. Stand: Januar 2015 Der neue Mindestlohn in der Landwirtschaft Stand: Januar 2015 Mindestlohngesetz Einführung eines branchenunabhängigen Mindestlohns ab 1.Januar 2015 in Höhe von 8,50 EUR brutto je Zeitstunde. Anspruch hat

Mehr

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) Generalsekretär Vorstand für Sozial- und Fachpolitik Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) Postfach 4 20, 79004 Freiburg Karlstraße 40,

Mehr

Von. Dr. Christopher Hilgenstock, LL.M. (Wellington) Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hannover

Von. Dr. Christopher Hilgenstock, LL.M. (Wellington) Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hannover Das Mindestlohngesetz Von Dr. Christopher Hilgenstock, LL.M. (Wellington) Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hannover Verlag C.H. Beck München 2014 Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis

Mehr

Richtlinie L (Leistungsrecht) 003/2015 vom Mindestlohn ab gültig ab: sofort

Richtlinie L (Leistungsrecht) 003/2015 vom Mindestlohn ab gültig ab: sofort Richtlinie L (Leistungsrecht) 003/2015 vom 22.05.2015 Mindestlohn ab 01.01.2015 gültig ab: sofort Inhalt der Richtlinie: Seit dem 01. Januar 2015 gilt in Deutschland grundsätzlich ein gesetzlicher Mindeststundenlohn

Mehr

Kurzvortrag zum Mindestlohngesetzes (MiLoG) Auswirkungen und Umsetzungshinweise

Kurzvortrag zum Mindestlohngesetzes (MiLoG) Auswirkungen und Umsetzungshinweise Kurzvortrag zum Mindestlohngesetzes (MiLoG) Auswirkungen und Umsetzungshinweise Mitgliederversammlung des Wirtschaftsverbandes Handwerk Mecklenburg-Vorpommern e.v. am 8. Januar 2015 in Rostock Susanne

Mehr

Die Einführung von Mindestlöhnen ab

Die Einführung von Mindestlöhnen ab Die Einführung von Mindestlöhnen ab 01. 01. 2015 Seminar des Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes Sachsen- Anhalt e.v. am 03. Dezember 2014 RAin Helgard Wiegand Mindestlohn nach dem MiLoG

Mehr

MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn

MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn MERKBLATT Recht und Steuern MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, das auch das Mindestlohngesetz

Mehr

Richtlinien der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für die Zahlung von Praktikantenvergütungen. (Praktikanten-Richtlinien der VKA)

Richtlinien der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für die Zahlung von Praktikantenvergütungen. (Praktikanten-Richtlinien der VKA) Richtlinien der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für die Zahlung von Praktikantenvergütungen (Praktikanten-Richtlinien der VKA) vom 2. November 204 Richtlinien der Vereinigung der kommunalen

Mehr

Übersicht: Branchenmindestlöhne

Übersicht: Branchenmindestlöhne Dok.-Nr.: 0442348 Bundesregierung Übersicht vom 26.10.2016 Die Bundesregierung aktualisiert diese Übersicht in der Regel, wenn eine Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die jeweilige Branche

Mehr

Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach den 16 und 17 des Mindestlohngesetzes und den 18 und 19 des Arbeitnehmer-

Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach den 16 und 17 des Mindestlohngesetzes und den 18 und 19 des Arbeitnehmer- Bearbeitungsstand: 15.07.2015 15:38 Uhr Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach den 16 und 17 des Mindestlohngesetzes und den 18

Mehr

Mindestlohngesetz - Information und Tipps für Handwerksbetriebe

Mindestlohngesetz - Information und Tipps für Handwerksbetriebe Mindestlohngesetz - Information und Tipps für Handwerksbetriebe Webinar 25.3.2015 Handwerkskammer Region Stuttgart, Heilbronner Straße 43, 70191 Stuttgart Wer ist online? Antje Schmidt Anita Stähle Anette

Mehr

Möchten Sie das Logo ändern? Gehen Sie bitte wie folgt vor: > Menü-Reiter Bild/Logo einfügen > Ihre Auswahl treffen (Kein Logo aufmontieren, nicht

Möchten Sie das Logo ändern? Gehen Sie bitte wie folgt vor: > Menü-Reiter Bild/Logo einfügen > Ihre Auswahl treffen (Kein Logo aufmontieren, nicht Möchten Sie das Logo ändern? Gehen Sie bitte wie folgt vor: > Menü-Reiter Bild/Logo einfügen > Ihre Auswahl treffen (Kein Logo aufmontieren, nicht über Bild ändern ) 1 Aufenthaltsgestattung und Duldung

Mehr

Insolvenzanfechtung und Mindestlohn. Ratschläge für den Unternehmer Unternehmerfrühstück der VR Bank Glauchau eg

Insolvenzanfechtung und Mindestlohn. Ratschläge für den Unternehmer Unternehmerfrühstück der VR Bank Glauchau eg Insolvenzanfechtung und Mindestlohn Ratschläge für den Unternehmer Unternehmerfrühstück der VR Bank Glauchau eg Quelle: de.toonpool.com 05.03.2015 3 Die Insolvenzanfechtung als Unternehmerrisiko Der Unternehmer

Mehr

WAS BEDEUTET DAS MINDESTLOHNGESETZ FÜR MICH?

WAS BEDEUTET DAS MINDESTLOHNGESETZ FÜR MICH? WAS BEDEUTET DAS MINDESTLOHNGESETZ FÜR MICH? Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das neue Mindestlohngesetz vom 2.1. bis 31.3. www.mindestlohn.de 1 WAS BEDEUTET DAS MINDESTLOHNGESETZ FÜR MICH?

Mehr

Hintergrund-Informationen zum Thema: Tarifverträge, Mindestlöhne und Entsendegesetz

Hintergrund-Informationen zum Thema: Tarifverträge, Mindestlöhne und Entsendegesetz Hintergrund-Informationen zum Thema: Tarifverträge, Mindestlöhne und Entsendegesetz Seit dem 1.1.2008 gilt das Entsendegesetz neben dem Bauhaupt- und Nebengewerbe, dem Gebäudereinigerhandwerk auch für

Mehr

Mindestlohn. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Mindestlohn: Bestimmungen. 3. Mindestlohn in Agenda LOHN. 4. Details. 5. Wichtige Informationen

Mindestlohn. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Mindestlohn: Bestimmungen. 3. Mindestlohn in Agenda LOHN. 4. Details. 5. Wichtige Informationen Mindestlohn Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1628 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Mindestlohn: Bestimmungen 2.1. Anwendungsbereich 2.2. Übergangsregelungen 2.3. Entgeltbestandteile 2.4. Aufzeichnungspflichten

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g

B e k a n n t m a c h u n g B e k a n n t m a c h u n g über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages für die Elektrohandwerke Vom 7. Dezember 2010 I. Auf Grund des 5 des Tarifvertragsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr