NOMOSPRAXIS. Das neue. Mindestlohngesetz. Grundlagen und Auswirkungen. Fl Nomos
|
|
- Fritzi Kurzmann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 NOMOSPRAXIS Prof. Dr. Jens M. Schubert ver.di Bundesverwaltung, Leii/r Bereich Recht/Rechtspolitik, Berlin Leuphana Universität Lüneburg Ass. jur. Kerstin Jerchel ver.di Bundesverwaltung, Gewerkschaftssekretärin Bereich Recht/ Rechtspolitik, Berlin Prof. Franz Josef Düwell Vorsitzender Richter am BAG a.d., Weimar Honorarprofessor Universität Konstanz Das neue Mindestlohngesetz Grundlagen und Auswirkungen Fl Nomos
2 Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 11 Literatur und Gesetzesmaterialien 21 Teil 1: Einführung in das neue Mindestlohnrecht I. Der gesetzliche Mindestlohn als Meilenstein im deutschen Arbeitsrecht 27 II. Aufbau des Buches 31 III. Die Mindestlohnregelungen auf einen Blick Der Aufbau des Tarifautonomiestärkungsgesetzes Die Struktur des Mindestlohngesetzes (MiLoG) Kerninhalte des MiLoG 33 a) Der Anspruch auf Mindestlohn 34 b) Persönlicher Geltungsbereich 37 c) Anpassung des Mindestlohns und Übergangsbestimmungen 40 d) Änderungen des TVG und des AEntG 41 IV. Rechtliches Umfeld des neuen Mindestlohnrechts - Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht Unionsrecht Völkerrecht Verfassungsrecht 45 a) Koalitionsfreiheit 45 b) Berufsfreiheit Der Mindestlohn in der Normenhierarchie/Sittenwidrigkeit 48 V. Zur Einordnung des gesetzlichen Mindestlohns und erstreckter tariflicher Mindestlöhne 51 VI. Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens Aus dem Koalitionsvertrag Der Referentenentwurf Der Kabinettsbeschluss Stellungnahme des Bundesrates Ausschussanhörung und Beschlüsse Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten/Bundesgesetzblatt 56 VII. Adressen und Hilfsangebote 56 Teil 2: Das Mindestlohngesetz I. Regelfall: Flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn Voraussetzungen des Anspruches 58 a) Arbeitnehmer 58 b) Ort der Tätigkeit 59 c) Arbeitgeber 59 7
3 2. Rechtsfolgen 59 a) Zahlung des Mindestlohns 61 b) Arbeitszeit - Bereitschaftszeit 62 c) Keine Ausschlussfristen/Verjährung/Unabdingbarkeit 64 aa) Grundsätze 64 bb) Verjährung 65 cc) Ausschlussfristen 65 dd) Verwirkung 67 ee) Verzicht 67 d) Arbeitszeitkonten 67 e) Sonderproblem Stücklohn 72 aa) Umrechnung am Beispiel der Zeitungszustellerbranche 72 bb) Bewertung 73 f) EU-Arbeitnehmer/Drittstaatler Einzuberechnende Zahlungen Europarechtsfestigkeit Verhältnis zu anderen Mindestlohnregeln Verhältnis zu 138 BGB Verhältnis zu Entgelttarifverträgen 84 II. Ausnahmen im persönlichen Anwendungsbereich Praktikanten Jugendliche Auszubildende Ehrenamtlich Tätige Langzeitarbeitslose 94 III. Übergangsregelungen Übergangsregelung nach 24 Abs. 1 MiLoG (erstreckte Tarifverträge) Übergangsregelung nach 24 Abs. 2 MiLoG (Zeitungszusteller) 99 a) Inhalt der Regelung 99 b) Kritik 101 IV. Haftung des Auftraggebers Voraussetzungen der Haftung Rechtsnatur und Umfang der Haftung 106 V. Mindestlohn und öffentliche Auftragsvergabe Inhalt und Zweck des 19 Abs. 1 MiLoG Ausschlussvoraussetzungen Rechtsfolge Tariftreuegesetze 111 VI. Anpassung des Mindestlohns/die Mindestlohnkommission Besetzung Beschlussfassung/V erfahren Umsetzung der Beschlüsse Geschäftsstelle der Mindestlohnkommission 117 VII. Kontrolle der Mindestlohngewährung durch die Zollbehörden 118 VIII. Bußgelder 122 8
4 IX. Pflicht zur Evaluation 123 X. Prozessuale Fragen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn Praktikanten Zeitungszusteller Rechtsschutzfragen aus Arbeitgebersicht 125 Teil 3: Der Mindestlohn im Betrieb I. Rolle des Betriebsrats 126 II. Umgehungsstrategien und deren Einordnung Arbeitnehmereigenschaft Überstunden Geringfügig Beschäftigte 129 Teil 4: Sozialrechtliche Folgen des neuen Mindestlohnrechts 130 Teil 5: Mindestarbeitsbedingungen nach dem AEntG I. System branchenweit geltender Mindestarbeitsbedingungen Mindestarbeitsbedingungen bei Arbeit im Inland seit AEntG a) Baugewerbe 131 b) Montagearbeiten in den Elektrohandwerken 134 c) Maler-und Lackiererarbeiten 134 d) Dachdeckerhandwerk 135 e) Gerüstbauerhandwerk 136 f) Steinmetz-und Steinbildhauerhandwerk Erstes und Zweites Änderungsgesetz a) Erweiterung durch zwei neue Branchen 137 b) Gebäudereinigerhandwerk 138 c) Briefdienstleistungen Ausweitung durch das AEntG a) Katalog der einbezogenen Branchen 140 b) Sicherheitsdienstleistungen 141 c) Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken 142 d) Abfallwirtschaft mit Straßenreinigung und Winterdienst 142 e) Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder III 143 f) Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft Mindestarbeitsbedingungen für die Pflegebranche 145 II. Das Erste Gesetz zur Änderung des AEntG Zweites Erstes" Änderungsgesetz Neue Branche: Schlachten und Fleischverarbeitung" Neuer bundesweiter Mindestlohn für die Fleischwirtschaft 146 9
5 4. Ergänzung 6 AEntG 147 III. Ausbau des AEntG durch das Tarifautonomiestärkungsgesetz Änderung in Art. 6 Tarifautonomiestärkungsgesetz Ergänzung des Branchenkatalogs Erweiterung der erstreckungsfähigen Gegenstände von Tarifverträgen Erstmaliger Erlass einer Verordnung bei einbezogener Branche Erlass einer Verordnung bei nicht einbezogener Branche 149 a) Neuer Weg für Erstreckungsanträge der Tarifvertragsparteien 149 b) Zuständigkeit nach Abstimmungsmehrheit im Tarifausschuss Branchenmindestlohn bei Überlassung 150 a) Änderung 8 Abs. 3 AEntG 150 b) Korrektur der Rechtsprechung 150 c) Lohnuntergrenzen in der Leiharbeit 152 d) Kollisionen von Fälligkeitsregelungen Arbeitszeitdokumentation 153 Teil 6: Änderungen des Tarifrechts I. Änderungen des TVG durch Art. 5 Tarifautonomiestärkungsgesetz Modifikation des Tarifbindungsquorums Gemeinsamer Antrag Sicherung der Funktionsfähigkeit gemeinsamer Einrichtungen Vorrang für allgemeinverbindliche Tarifverträge Verbesserte Publizität 156 II. Elektronisches Tarifarchiv 157 Anhang: Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) 158 Arbeitsgerichtsgesetz 169 Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz - NachwG) 172 Tarifvertragsgesetz (TVG) 174 Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) 176 Viertes Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGBIV) 179 Stichwortverzeichnis
Das neue Mindestlohngesetz
NomosPraxis Das neue Mindestlohngesetz Grundlagen und Auswirkungen Bearbeitet von Prof. Dr. Jens Schubert, Kerstin Jerchel, Franz Josef Düwell 1. Auflage 2015. Buch. 183 S. Kartoniert ISBN 978 3 8487 1752
MehrVon. Dr. Christopher Hilgenstock, LL.M. (Wellington) Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hannover
Das Mindestlohngesetz Von Dr. Christopher Hilgenstock, LL.M. (Wellington) Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hannover Verlag C.H. Beck München 2014 Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis
MehrBranchenmindestlöhne Gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Tarifvertragsgesetz
Branchenmindestlöhne Gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Tarifvertragsgesetz Stand: Juni 2015 In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn von
MehrMindestlohn -ein Thema für den steuerlichen Berater
Mindestlohn -ein Thema für den steuerlichen Berater Stand: Dezember 2014 Referent: Daniel Sturm MBA Rechtsanwalt, Dresden ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe
MehrMindestlohn 2015 - Auswirkungen in der Praxis
Mindestlohn 2015 - Auswirkungen in der Praxis - neue Aufzeichnungs- und Meldepflichten - Anstellungsverhältnisse mit Angehörigen - Nettolohnmaximierung Folie 1 Aufzeichnungs- und Meldepflichten bislang:
Mehr- Stand 2. November 2015 -
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (einschließlich der Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) und nach dem Tarifvertragsgesetz
MehrMindestlohn. Unternehmerstammtisch des Unternehmerverband Barnim e.v. am 11.03.15 in Bernau
Mindestlohn Unternehmerstammtisch des Unternehmerverband Barnim e.v. am 11.03.15 in Bernau Dozent: Rechtsanwalt Wendelin Monz Fachanwalt für f r Arbeitsrecht Fachanwalt für f r Bau- und Architektenrecht
MehrHerzlich Willkommen zu unserer Informationsveranstaltung. Mindestlohn und Auswirkungen auf die Praxis - Neue Aufzeichnungs- und Meldepflichten
Folie 1 Herzlich Willkommen zu unserer Informationsveranstaltung Mindestlohn und Auswirkungen auf die Praxis - Neue Aufzeichnungs- und Meldepflichten Folie 2 Ihr heutiger Referent: Jörg Böttner - Steuerberater
Mehrfür Arbeitnehmer Überblick über Gesetze, Verordnungen und Rechtsprechung zu Themen, die in der Arbeitswelt täglich eine Rolle spielen
ARBEITSRECHT GRUNDLAGEN für Arbeitnehmer Überblick über Gesetze, Verordnungen und Rechtsprechung zu Themen, die in der Arbeitswelt täglich eine Rolle spielen Michael Schäfer beratung@michael-schaefer.net
MehrMinisterium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 39135 Magdeburg
Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 39135 Magdeburg Allgemeinverbindliche Tarifverträge Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, deren
MehrMindestlohngesetz. Rechtsanwalt Florian Popella vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
Mindestlohngesetz Rechtsanwalt Florian Popella vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Agenda Geltungsbereich Auswirkungen auf bestehende Verträge, Vertragsänderungen? Haftung des Verwalters Haftung
MehrStephan Beume Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht OGA - Osnabrücker Gesellschaft für Arbeitsrecht e.v.
Stephan Beume Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht OGA - Osnabrücker Gesellschaft für Arbeitsrecht e.v. Zitat: Unterm Strich ein guter Start (Quelle: Tagesthemen 8.4.2015) Carsten Koall/Getty Images
MehrDas Mindestlohngesetz
Mindestlohn Das Mindestlohngesetz Recht / Steuern Dr. Ulf Spanke Justitiar 1. Gesetzgebungsverfahren 2. Der Mindestlohn 3. Geltungsbereich und Ausnahmen Recht / Steuern 4. Übergangsregeln 5. Aufzeichnungspflichten
MehrWestfälische Dachtage
Westfälische Dachtage 2015 26. 27. Februar 2015 Eslohe 1 Tarifautonomiestärkungsgesetz und seine Auswirkungen - Gesetzlicher Mindestlohn (MiLoG) - Änderungen des Arbeitsgerichtsgesetzes - Änderung des
MehrMindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes - Stand: 1. August 2013 - Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst (5. Rechtsverordnung)
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XI. Literaturverzeichnis... XV
Rz. Seite Abkürzungsverzeichnis... XI Literaturverzeichnis... XV A. Das Anhörungsverfahren bei Kündigung nach 102 BetrVG... 1... 1 I. Allgemeine Grundsätze... 1... 1 1. Entstehungsgeschichte... 1... 1
MehrI. Eingeschränkte Geltung des 77 Abs. 3 BetrVG... 85 1. Gewohnheitsrechtliche Derogation... 85
INHALTSVERZEICHNIS VORWORT... 1 A) EINLEITUNG... 3 B) RECHTSNATUR DER DREISEITIGEN STANDORTSICHERUNGSVEREINBARUNG... 7 I. Grundsätze der rechtlichen Einordnung... 8 1. Bezeichnung der Vereinbarung... 9
MehrKIWA Fachgespräch am 16. Februar 2015. Mindestlohn in Wohn-Pflege- Gemeinschaften
KIWA Fachgespräch am 16. Februar 2015 Mindestlohn in Wohn-Pflege- Gemeinschaften Hinweise zum praktischen Umgang mit dem Pflegemindestlohn für Zeiten des Bereitschaftsdienstes Philipp Mauritius Diakonisches
MehrLohncafé 2014/2015. Unsere Satteltaschen sind prall gefüllt. Auf dem Zwischenstopp packen wir aus bei einer
Lohncafé 2014/2015 Herzlich Willkommen! Unsere Satteltaschen sind prall gefüllt. Auf dem Zwischenstopp packen wir aus bei einer Wir laden Sie zum Unternehmerfrühstück ein BARMER GEK Einblicke Tasse Seminar
MehrMindestlohn: Checkliste für Unternehmen
Mindestlohn: Checkliste für Unternehmen 1 Allgemeines 2 Das müssen Sie beachten 3 Das müssen Sie bei den jeweiligen Arbeitnehmertypen prüfen 3.1 Stundenlohnempfänger 3.2 Gehaltsempfänger 3.3 Geringfügig
MehrVorlesung Kollektives Arbeitsrecht I. 1. Abschnitt: Einführung in das Kollektive Arbeitsrecht
Vorlesung Kollektives Arbeitsrecht I 1. Abschnitt: Einführung in das Kollektive Arbeitsrecht 1 Gegenstände des Kollektiven Arbeitsrechts I. Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht Recht der betrieblichen
MehrInhaltsverzeichnis. Einleitung... 1 1 Gegenstand der Untersuchung... 3 2 Gang der Untersuchung... 4
Inhaltsverzeichnis Einleitung... 1 1 Gegenstand der Untersuchung... 3 2 Gang der Untersuchung... 4 Teil 1 Die geschuldete Arbeitsleistung... 7 3 Der Inhalt der Leistungspflicht... 7 I. Bloße Leistungsbereitschaft...
MehrHeadline Titel. Herzlich Willkommen zum Tag des
Headline Titel Herzlich Willkommen zum Tag des Subhead Hotel- und Untertitel Gastgewerbes 2015 Inhaltsübersicht 1. Mindestlohnregelungen 2. Aufzeichnungspflicht 3. Arbeitszeitregelungen 4. Rechtsfolgen
MehrWas Arbeitgeber zum gesetzlichen Mindestlohn wissen müssen
Was Arbeitgeber zum gesetzlichen Mindestlohn wissen müssen Eine kurze Zusammenfassung Nachdem der Bundestag am 03.07.2014 und der Bundesrat am 11.07.2014 das Mindestlohngesetz angenommen haben, ist am
MehrLEXinform/Info-Datenbank
Seite 1 von 7 AGB Datenschutz Impressum Meine Abos LEXinform/Info-DB LEXinform/Info-Datenbank Dok.-Nr.: 1050259 DATEV-Serviceinformation Checkliste vom 06.11.2014 Relevant für: LODAS classic LODAS classic
MehrMehr als nur Mindestlohn
Mehr als nur Mindestlohn Info-Abend 10. Feb. 2015 Mindestlohn, Höhe, Fälligkeit keine Verjährung oder Verfallfristen Geltung für Teil-Vergütung? Dokumentation/Aufzeichnungspflichten der Arbeitszeiten Haftung
MehrINFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER
StB Andreas G. Stabel Max-Planck-Str. 6 67657 Kaiserslautern Max-Planck-Str. 6 67657 Kaiserslautern Tel. 0631/3403656 Fax 0631/3403657 email: info@stb-stabel.de www.stb-stabel.de Sprechzeiten: Montag bis
MehrDipl.-Finanzwirt (FH) Klaus Kreutzer, Steuerberater. Bogenstr. 12-91126 Schwabach - Tel. 09122 / 57 10 - Fax 09122 / 83 69 37
Dipl.-Finanzwirt (FH) Klaus Kreutzer, Steuerberater Bogenstr. 12-91126 Schwabach - Tel. 09122 / 57 10 - Fax 09122 / 83 69 37 Als Arbeitgeber unterliegen Sie einer Vielzahl von Vorschriften und Pflichten.
MehrEin Merkblatt Ihrer IHK. Arbeitsentgelt. Gesetzlicher Mindestlohn
Ein Merkblatt Ihrer IHK Arbeitsentgelt Die Entgeltzahlung ist die Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers und die Gegenleistung zur Arbeitspflicht des Arbeitnehmers. Die Bestimmung der angemessenen Höhe
MehrCheckliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015
Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015 1 Allgemeines Ab dem 01.01.2015 gilt erstmals ein flächendeckend zu zahlender, gesetzlicher Mindestlohn für alle Branchen von 8,50 Euro brutto pro
MehrPraxishinweise zum Mindestlohn
Praxishinweise zum Mindestlohn Rechtsanwalt Timm Laue-Ogal AnwälteHaus Osnabrück www.anwaeltehaus.net 11.03.2015 Grundinhalte MiLoG - in Kraft seit 16.08.2014 - Mindestlohn 8,50 brutto je Zeitstunde -
MehrDer gesetzliche Mindestlohn - ein Überblick
Der gesetzliche Mindestlohn - ein Überblick Welches Gesetz regelt den gesetzlichen Mindestlohn? Das Mindestlohngesetz (abgekürzt: MiLoG). Folie 2 Wie lautet die Anspruchsgrundlage für den gesetzl. Mindestlohn?
MehrÜbersicht: geltende allgemeinverbindliche tarifliche Mindestlöhne nach Branchen (Anzahl aller Beschäftigten in der Branche in Klammern gerundet)
Übersicht: geltende allgemeinverbindliche tarifliche Mindestlöhne nach Branchen (Anzahl aller Beschäftigten in der Branche in Klammern gerundet) Geltende Mindestlöhne Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung
Mehr1. Einleitung Besondere Regelungen Ausnahmen Abweichende Regelungen Anlage... 4
Veranstaltungsinformation "Mindestlohn" Geschäftsstellen Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 2 2. Besondere Regelungen... 2 2.1 Ausnahmen... 2 2.2 Abweichende Regelungen... 3 Anlage... 4 Seite 1 1. Einleitung
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Einleitung... 11
INHALTSVERZEICHNIS Einleitung... 11 ERSTES KAPITEL Allgemeines zum Unternehmenskauf... 13 A. Arten des Unternehmenskaufvertrags... 13 B. Form des Unternehmenskaufvertrags... 13 C. Rolle der Arbeitnehmerschaft
MehrKontrolle des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG)
Kontrolle des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) 16.04.2015 WirtschaftsTalk Wallenhorst, Stavermann GmbH Ruller Straße 2 49134 Wallenhorst Dr. Thomas Möller, Dipl.-Kaufmann, Dipl.-Finanzwirt
MehrÄnderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD -
Nr. 59 Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen - ABD - Beschlüsse der Bayerischen Regional-KODA vom 08.12.2004 und vom 03./04.05.2005 - Regelung über eine ergänzende
Mehr15/12/14. Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015- Ende der Generation Praktikum?
15/12/14 Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015- Ende der Generation Praktikum? NÖRENBERG SCHRÖDER Rechtsanwälte I Wirtschaftsprüfer I Steuerberater Partnerschaft Valentinskamp 70
MehrArbeits-, sozial- und lohnsteuerrechtliche
Arbeits-, sozial- und lohnsteuerrechtliche Änderungen 1999 Umsetzung und Handhabung in der betrieblichen Praxis Dr. Bernd Schiefer Rechtsanwalt Dr. Michael Worzalla Rechtsanwalt Patricia Will Rechtsanwältin
MehrÜbersicht: geltende allgemeinverbindliche tarifliche Mindestlöhne nach Branchen (Anzahl aller Beschäftigten in der Branche in Klammern gerundet)
Bundesregierung - Übersicht vom 26.11.2014 Die Bundesregierung aktualisiert diese Übersicht in der Regel, wenn eine Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die jeweilige Branche das Bundeskabinett
MehrInteressenausgleich und Sozialplan bei Outsourcing und Auftragsneuvergabe
Interessenausgleich und Sozialplan bei Outsourcing und Auftragsneuvergabe Von Gregor Römer Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel Grundlagen 21 I. Einführung 21 II. Erscheinungsformen des
MehrDie elektronische Kommunikation in der Betriebsverfassung
Die elektronische Kommunikation in der Betriebsverfassung Von Jan-Philip Jansen Duncker & Humblot Berlin Inhaltsübersicht Einleitung 21 Erstes Kapitel Betriebsratswahl und direkte Verfahrensbeteiligung
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 14 Einführung 19
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 14 Einführung 19 1, Teil: Das Arbeitsverhältnis als bürgerlich-rechtliches Rechtsverhältnis? A. Entwicklung von der Weimarer Zeit bis nach 1945 22 B. Neuere Tendenzen
MehrDie Geschäftsführung des Betriebsrates
4.Kapitel : Die Geschäftsführung des Betriebsrates A) Allgemeines I) Betriebsrat = Vertreter der Arbeitnehmerschaft Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit B) Konstituierung des Betriebsrates
MehrArbeitszeitrecht. ArbZG IAGG IArb5chG IBBiG IBetrVG GewO IMu5chG 15GB ITzBfG ITVöD. Dr. Frank Hahn IGerhard Pfeiffer I Prof. Dr. Jens Schubert [Hrsg.
Dr. Frank Hahn IGerhard Pfeiffer I Prof. Dr. Jens Schubert [Hrsg.] Arbeitszeitrecht ArbZG IAGG IArb5chG IBBiG IBetrVG GewO IMu5chG 15GB ITzBfG ITVöD Handkommentar Dr. Bettina Graue, Arbeitnehmerkammer
MehrDr. Knut Müller Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht, München. Die Sozialauswahl im Kündigungsrecht
Dr. Knut Müller Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht, München Die Sozialauswahl im Kündigungsrecht Literaturverzeichnis 11 1 Einleitung 13 2 Vorbemerkungen zur Sozialauswahl 15 I.
MehrDie außerordentliche arbeitgeberseitige Kündigung bei einzel- und tarifvertraglich unkündbaren Arbeitnehmern
Die außerordentliche arbeitgeberseitige Kündigung bei einzel- und tarifvertraglich unkündbaren Arbeitnehmern Von Katharina von Koppenfels Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Erstes Kapitel Einleitung
Mehr1. Einleitung Besondere Regelungen Ausnahmen Abweichende Regelungen Anlage... 4
Veranstaltungsinformation "Mindestlohn" Geschäftsstellen Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 2 2. Besondere Regelungen... 2 2.1 Ausnahmen... 2 2.2 Abweichende Regelungen... 3 Anlage... 4 Seite 1 1. Einleitung
MehrCheckliste zum gesetzlichen Mindestlohn
Dok.-Nr.: 1050259 DATEV-Serviceinformation Checkliste vom 27.11.2014 Relevant für: LODAS classic LODAS comfort LODAS compact Lohn und Gehalt classic Lohn und Gehalt comfort Lohn und Gehalt compact Checkliste
MehrDie Anderungskündigung
Die Anderungskündigung Eine umfassende Darstellung unter Berücksichtigung des neuen Betriebsverfassungsrechts und des Arbeitsgerichtsverfahrens von Dr. Wilfried Berkowsky Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht
MehrMINDESTLOHN IN DER PFLEGEBRANCHE 2015. Ralf Kaminski, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
1 MINDESTLOHN IN DER PFLEGEBRANCHE 2015 Ralf Kaminski, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht 2 Kurze Vorstellung: Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte arbeiten bundesweit und vertreten Pflegeeinrichtungen.
MehrDie Teilnahme des Strom-Contractings am Belastungsausgleich nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
Hanns-Christian Fricke Die Teilnahme des Strom-Contractings am Belastungsausgleich nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 16 A. Problemstellung 21 B. Gang der
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 14
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 14 A. Einleitung 19 I. Reformbestrebungen 19 II. Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt 23 B. Verfassungsmäßigkeit des 1a KSchG 27 C. Voraussetzungen des Anspruchs
MehrDer neue Mindestlohn. Gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 16.08.2014, gültig seit dem 01.01.2015
Der neue Mindestlohn Gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 16.08.2014, gültig seit dem 01.01.2015 Anspruch Nach 1 Abs. 2 MiLoG ist durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ein Arbeitsentgelt mindestens
MehrArbeitsschutz im Baubereich
Diana Bremer Arbeitsschutz im Baubereich Die Pflichten aller Beteiligten und die rechtlichen Instrumente ihrer Durchsetzung unter Berikksichtigung des europaischen Rechts Nomos Inhaltsverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis
MehrInhalt VORWORT...13 EINLEITUNG...15
VORWORT...13 EINLEITUNG...15 ERSTER TEIL: DIE RECHTSNATUR DER DOMAIN...17 I. Die Domain als technische Adresse...17 II. III. Die Domain als eigenständiges Kennzeichen- und Namensrecht...18 1. Marke...19
MehrALTE UND NEUE INFORMATIONSPFLICHTEN DES RECHTSSCHUTZ- VERSICHERERS
Dr. Horst Suhren ALTE UND NEUE INFORMATIONSPFLICHTEN DES RECHTSSCHUTZ- VERSICHERERS PETER LANG Europäischer "Verlag der Wissenschaften Gliederung Abkürzungsverzeichnis 15 1. Teil: Einleitung 19 A. Besonderheiten
MehrGemüsebautag 2015. Mindestlohn
Gemüsebautag 2015 Mindestlohn Rechtsanwalt Christian Wirxel Land und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband für Hessen.e.V. agv@agrinet.de 1 Für wen gilt der Mindestlohn? Für alle in Deutschland beschäftigte
MehrInformationen zum Tarifpaket / Mindestlohn
Informationen zum Tarifpaket / Mindestlohn Berlin, April 2014 Mindestlohn Peter Weiß Mitglied des Deutschen Bundestages Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU- Bundestagsfraktion Gliederung 1.
MehrMindestlohn Was muss ich beachten?
Mindestlohn Was muss ich beachten? Dr. Marcus Bauckmann Diplom-Jurist (Univ. Kiel) Rechtsanwalt und Mediator (Harvard Law School) Wirtschaftsmediator (CVM/MuCDR) + (IHK) staatlich anerkannte Gütestelle
MehrMediatoren- Verträge
Mediatoren- Verträge von Hubertus Nölting, LL.M. Rechtsanwalt 2003 CENTRALE FÜR MEDIATION Vorwort Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Einleitung 1. Teil Begriffsbestimmung und Grundlagen
MehrFit für den Mindestlohn?
Fit für den Mindestlohn? Dr. Stefan Sasse Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Partner GÖHMANN Rechtsanwälte Abogados Advokat Steuerberater Partnerschaft mbb Koalitionsvertrag Mit einem gesetzlichen
MehrDer Entsendebegriff im europäischen Sozialund Arbeitsrecht im Vergleich
Der Entsendebegriff im europäischen Sozialund Arbeitsrecht im Vergleich Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik Universität Hamburg, 12.11.2014 Inhaltsübersicht I. Arbeits- und sozialrechtliche
MehrTarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit
Die Tarifvertragsparteien BZA, igz und die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit schlossen am 30. Mai 2006 folgenden Tarifvertrag ab: Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit
MehrDie einseitige Vertragsbeendigung bankgeschäftlicher Kreditverhältnisse durch die Bank
Axel Klumpp Die einseitige Vertragsbeendigung bankgeschäftlicher Kreditverhältnisse durch die Bank F^l Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 Teil 1: Einführung
MehrMindestlohntarifvertrag
Mindestlohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 8. Juli 2014 Gültig ab 1. Januar 2015 allgemeinverbindlich Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche
MehrBranche Mindestlöhne (in Euro) Anwendungsbereich Ost-West Fälligkeit
Mindestlohnübersicht Stand: 20. August 2014 Branche Mindestlöhne (in Euro) Anwendungsbereich Ost-West Fälligkeit bis 30.06.2014: 8,68 Abfallwirtschaft Die Abfallwirtschaft hat sich auf einen neuen Mindestlohn
MehrAusnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige
Mindestlohn Ausnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige» Zeitungszusteller» Langzeitarbeitslose» Praktikanten» Bisherige Mindestlohntarifverträge
MehrNach der Grundsatzentscheidung des BAG vom 23.06.2010 Wie geht es weiter mit der Tarifeinheit? Praktische Folgen und rechtspolitische Möglichkeiten
Nach der Grundsatzentscheidung des BAG vom 23.06.2010 Wie geht es weiter mit der Tarifeinheit? Praktische Folgen und rechtspolitische Möglichkeiten 1 Übersicht: I. Tarifpluralität Was bedeutet das? II.
Mehr10 Monate gesetzlicher Mindestlohn eine erste Bilanz
10 Monate gesetzlicher Mindestlohn eine erste Bilanz Einleitung Exemplarische Darstellung entschiedener Rechtsfragen/Klarstellungen ird. MiLoG Erfahrungen und Erkenntnisse aus den bisher durchgeführten
MehrVorwort... XIII Abkürzungsverzeichnis... XIV. 1. Teil Einleitung... 1
Inhalt Vorwort... XIII Abkürzungsverzeichnis... XIV 1. Teil Einleitung... 1 A. Einführung... 3 B. Themenstellung... 5 C. Thesen und zentrale Fragestellungen... 7 D. Gang der Darstellung... 9 2. Teil Begriffsbestimmung...
MehrVedat Laciner. Befristete Arbeitsverträge im türkischen und deutschen Arbeitsrecht
Vedat Laciner Befristete Arbeitsverträge im türkischen und deutschen Arbeitsrecht Eine rechtsvergleichende Darstellung Verlag Dr. Kovac Hamburg 2005 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Abkürzungsverzeichnis
MehrDie Auslegung und Fortbildung des normativen Teils von Tarifverträgen
Die Auslegung und Fortbildung des normativen Teils von Tarifverträgen auf der Grundlage eines Vergleichs der Auslegung und Fortbildung von Gesetzen mit der Auslegung und Ergänzung von Rechtsgeschäften
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Literaturverzeichnis... XV. A. Einleitung... 1... 1
Rn. Seite Vorwort... V Literaturverzeichnis... XV A. Einleitung... 1... 1 B. Grundlagen des Leasings... 5... 3 I. Rechtsnatur des Leasingvertrages... 5... 3 II. Leasingarten... 8... 3 1. Finanzierungsleasing...
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort...
Vorwort... V A. Einleitung... 1 1 Grundsätzliches... 3 2 Rechtsgrundlagen... 3 3 Begriffsbestimmungen,Definitionen... 5 3.1 Medizinprodukt... 5 3.1.1 AktiveMedizinprodukte... 7 3.1.2 Sonderproblem: Software
Mehr1. Fehlende Ausgleichsreife... 98 a) Verfallbare Anrechte... 98 b) Anrechte, die auf eine abzuschmelzende Leistung gerichtet sind...
Inhalt A. Grundlagen... 13 I. Zweck des Versorgungsausgleichs... 13 II. Verhältnis zum Unterhalt... 14 III. Verhältnis zum Güterrecht... 15 IV. Grundzüge des Versorgungsausgleichs... 17 B. Die Durchführung
MehrDer Entwicklungs- und Einfiihrungsprozess des G-REIT
Der Entwicklungs- und Einfiihrungsprozess des G-REIT von Marc S. Hadyk Die Arbeit hat dem Promotionsausschuss Dr. jur. der Universität Bremen als Dissertation vorgelegen. Gutachter: 1. Prof. Dr. Christoph
MehrVerordnung zu den Dokumentationspflichten nach den 16 und 17 des Mindestlohngesetzes in Bezug auf bestimmte Arbeitnehmergruppen
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach den 16 und 17 des Mindestlohngesetzes in Bezug auf bestimmte Arbeitnehmergruppen (Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung
MehrLOHNTARIFVERTRAG. für die in den Privatforsten im Lande Nordrhein-Westfalen beschäftigten Waldarbeiter vom 10. März 2014 - Gültig ab 1.
LOHNTARIFVERTRAG für die in den Privatforsten im Lande Nordrhein-Westfalen beschäftigten Waldarbeiter vom 10. März 2014 - Gültig ab 1. Januar 2014 - Der Arbeitgeberverband der Westfälisch-Lippischen Land-
MehrDie Betriebsratsanhöning bei Kündigung
Die Betriebsratsanhöning bei Kündigung Von Dr. jur. Peter Feichtinger Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Nürnberg Juristische GesamtbibliotheK Technische Hochschule Darmstadi Rudolf Haufe Verlag
MehrEinleitung: Gegenstand und Gang der Untersuchung... 1. 1 Der Gegenstand der Untersuchung... 1 2 Der Gang der Untersuchung... 2
V Inhaltsverzeichnis Einleitung: Gegenstand und Gang der Untersuchung... 1 1 Der Gegenstand der Untersuchung... 1 2 Der Gang der Untersuchung... 2 1. Kapitel: Mediation und die Vertraulichkeit im Verfahren...
MehrHABEN SIE SCHON DEN NOTWENDIGEN DURCHBLICK?
HABEN SIE SCHON DEN NOTWENDIGEN DURCHBLICK? ATOSS-Webinar Regelungen des Mindestlohngesetzes Auswirkungen und Umsetzung in die Praxis 1 Jan Kretschmer, 24.03.2015 01 Mindestlohngesetz Key Facts 02 Mindestlohngesetz
MehrMindestlöhne in Deutschland
Mindestlöhne in Deutschland nach gesetz (MiLoG) / Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) / Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) / Tarifvertragsgesetz (TVG) Allgemeiner gesetzlicher nach 1 MiLoG; erstmals
Mehr- Stand 1. Juli
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (einschließlich der Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) und nach dem Tarifvertragsgesetz
MehrRundschreiben zum Mindestlohn
Rundschreiben zum Mindestlohn gültig ab dem 01.01.2015 nach Mindestlohngesetz (MiLoG) Februar 2015 Der Mindestlohn ist ein festgeschriebenes Arbeitsentgelt, das jedem Arbeitnehmer in Deutschland zusteht.
Mehrzu den oben genannten Schwerpunkten geben wir nachfolgende Hinweise:
KAV Rundschreiben V 31/2014 Kommunaler Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt e. V. 1. Tarifregelungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst; Kündigungsschreiben der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft
MehrCheckliste zum gesetzlichen Mindestlohn
Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn 1 Allgemeines Ab dem 01.01.2015 gilt erstmals ein flächendeckend zu zahlender, gesetzlicher Mindestlohn für alle Branchen von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde. Alle
MehrIndustriemeister Elektro/Metall Rechtsbewusstes Handeln 19. September 2005 Fachteil : Basisqualifizierung Rechtsprechung H.Böhme
3. Rechtsprechung Judikative = Richter Bundesverfassungsgericht 2 Senate jeweils 8 Richter Hauptaufgabenfelder 1. Verfassungsrechtliche Streitigkeiten Bundesorgane / Bundesländer Konflikt untereinander
MehrAnzahl der jeweiligen Gehaltsgruppen: 4 (Wach- und Sicherheitsgewerbe u. Geld- und Wertdienste. nein. nein
Tarifbereich/Branche Wach- und Sicherheitsgewerbe Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, Landesgruppe Sachsen Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen,
MehrDie Kündigung ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer
Marion Gusek Die Kündigung ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 17 Erstes Kapitel: Einleitung 21 Zweites Kapitel:
MehrWissenswertes zum Mindestlohn
Wissenswertes zum Mindestlohn Langsam aber sicher wirft der gesetzliche Mindestlohn seine Schatten voraus. Im August 2014 hat der Bundestag das Mindestlohngesetz (MiLoG) verabschiedet. Ab dem 1. Januar
MehrAllgemeiner gesetzlicher Mindestlohn
Stand: September 2014 Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, welches auch das Mindestlohngesetz
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Einleitung... 1 I. Gegenstand und Ziel der Untersuchung... 1 II. Gang der Untersuchung... 5
Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 1 I. Gegenstand und Ziel der Untersuchung... 1 II. Gang der Untersuchung... 5 2 Begriff der Arbeitnehmerüberlassung... 7 I. Definition nach deutschem Recht... 9 II. Definition
MehrBundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.v.
BVMB Kaiserplatz 3 53113 Bonn Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.v. Kaiserplatz 3 53113 Bonn Tel.: 0228 91185-0 Fax: 0228 91185-22 www.bvmb.de info@bvmb.de Vereinsregister Bonn Nr. 3079
MehrDie Scheidungsgründe im Wandel der Zeit
Herbert Forsch Die Scheidungsgründe im Wandel der Zeit Die Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den Scheidungsgründen vom Inkrafttreten des BGB bis zur Einführung des Zerrüttungsprinzips
MehrEine erläuternde Darstellung für Abgabepflichtige, Publizisten und Künstler von Rechtsanwalt Eberhard Böckel, Hamburg
sozicd- Eine erläuternde Darstellung für Abgabepflichtige, Publizisten und Künstler von Rechtsanwalt Eberhard Böckel, Hamburg 3. überarbeitete und erweiterte Auflage Rudolf Haufe Verlag Freiburg im Breisgau
MehrA. Das Formenrepertoire der Sozialversicherung 22. /. Exekutive Normen 26
Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkürzungen V XV Einleitung 1 A. Das Formenrepertoire der Sozialversicherung 22 /. Exekutive Normen 26 1. Exekutive" 26 a) Regierung" 28 b) Verwaltung" 32 2. Der Normbegriff
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort...5. 1 Einleitung...17. 1. Teil: Allgemeine Grundlagen...21. 2 Gesetzliche Regelung...23
Inhaltsverzeichnis Vorwort...5 1 Einleitung...17 I. Problemstellung...17 II. Ziel und Gang der Untersuchung...18 1. Ziel der Untersuchung...18 2. Gang der Untersuchung...20 1. Teil: Allgemeine Grundlagen...21
MehrTarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder (TV-EntgeltU-B/L)
Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder (TV-EntgeltU-B/L) vom 25. Mai 2011 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des
MehrAufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz
Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz Wichtige Tipps für Unternehmer und Existenzgründer Februar 2015 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel.: 0385
Mehr