Anzahl der jeweiligen Gehaltsgruppen: 4 (Wach- und Sicherheitsgewerbe u. Geld- und Wertdienste. nein. nein

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Anzahl der jeweiligen Gehaltsgruppen: 4 (Wach- und Sicherheitsgewerbe u. Geld- und Wertdienste. nein. nein"

Transkript

1 Tarifbereich/Branche Wach- und Sicherheitsgewerbe Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, Landesgruppe Sachsen Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen, Bundesvorstand Fachlicher Geltungsbereich Dieser Tarifvertrag gilt für alle Betriebe des Wach- und Sicherheitsgewerbes, sowie für alle Betriebe, die Kontroll- und Ordnungsdienste betreiben, für alle Bewachungsobjekte und Dienststellen, sowie für Geld- und Wertdienste. Laufzeit des Manteltarifvertrages: gültig ab kündbar zum (allgemeinverbindlich erklärt) Laufzeit des Mantelrahmentarifvertrages: gültig ab kündbar zum (nicht allgemeinverbindlich erklärt, gilt für die BRD Tarifvertragsparteien: Bundesverband der Sicherheitswirtschaft und ver.di Laufzeit des Entgelttarifvertrages: (Wach- und Sicherheitsgewerbe) gültig ab kündbar zum Laufzeit des Entgelttarifvertrages: gültig ab kündbar zum (für Geld- und Wertdienste) Anzahl der Lohngruppen: 6 (Wach- und Sicherheitsgewerbe) Anzahl der jeweiligen Gehaltsgruppen: 4 (Wach- und Sicherheitsgewerbe u. Geld- und Wertdienste Anzahl der Lohngruppen: 2 (für Geld- und Wertdienste) Differenzierung der Entgeltgruppen nach: Differenzierung der Lohngruppen nach: Lebensalter: / Beschäftigungsdauer: Lebensalter: / Beschäftigungsdauer: Höhe der Stundenlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer ab ab ab I. Sicherheitsmitarbeiter im Interventionsdienst/ Revierdienst 1. Sicherheitsmitarbeiter im Interventions-/Revierdienst 6,63 7,10 7,60 2. Sicherheitsmitarbeiter in betriebseigenen Notruf- und Service-Leitstellen a) ohne VdS-Anerkennung und ohne Abschluss als NSL-Fachkraft 6,63 7,10 7,60 b) mit VdS-Anerkennung jedoch ohne Abschluss als NSL-Fachkraft 7,08 7,46 7,86 c) NSL-Fachkraft, die vom Arbeitgeber als solche eingesetzt wird 7,35 7,75 8,17 II. Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutzdienst 1. Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutzdienst (Separatwachdienst) 2.1 Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutzdienst, der auf Forderung des Auftraggebers eine IHK-Prüfung zur IHK-Geprüften Werkschutzfachkraft bzw. Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft gemäß Prüfungsordnung ablegen muss a) Sicherheitsmitarbeiter vor Prüfungsabschluss

2 7,22 7,61 8, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, die die Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat auf Forderung des Auftraggebers und/ oder arbeitsvertraglich vereinbart tatsächlich als Fachkraft für Schutz und Sicherheit eingesetzt wird. 7,35 7,75 8, Servicekraft für Schutz und Sicherheit, die die Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat und auf Forderung des Auftraggebers und/ oder arbeitsvertraglich vereinbart tatsächlich als Servicekraft für Schutz und Sicherheit eingesetzt wird 7,29 7,68 8,09 IV. Sicherheitsmitarbeiter in Kurier- und Belegtransportdiensten Kurierfahrer und Belegtransporteure V. Sicherheitsmitarbeiter in besonderen Bereichen 2. Sicherheitsmitarbeiter im Veranstaltungsdienst gemäß 34a GewO (Sicherungs-, Einlass-, Standwachen- und Aufsichtsdienste) Kassendienste sowie Kontroll- und Aufsichtsdienste auf Ausstellungen, Messen, bei Kultur-und/ oder Sportveranstaltungen sowie in kulturellen Einrichtungen (dazu gehören nicht: Servicekräfte, die als Kartenabreißer, Platzanweiser, Garderobenkräfte oder im Souvenir- und Programmheftverkauf tätig sind) 3. Sicherheitsmitarbeiter im mobilen Streifendienst und als Fahrgastkontrolleure in Ausübung der Funktion (im ÖPNV) 4. Kaufhausdetektiv 6,63 7,10 7,60 Mindestlohn für Sicherheitsdienstleistungen, gilt für alle Betriebe, die Sicherheitsdienstleistungen für Dritte durchführen: Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz-/Separatwachdienst im Freistaat Sachsen: ab ,53 ab ,00 ab ,50 Rechtsverordnung gemäß 7 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Sicherheitsdienstleitungen vom 5. Mai 2011, Bundesanzeiger Nr. 72, vom , S Höhe der Monatsgehälter für Angestellte des Wach- und Sicherheitsgewerbes ab ab ab Unterste Gehaltsgruppe I Angestellte mit vorwiegend einfacher Tätigkeit ohne kaufmännische bzw. technische Berufsausbildung , , ,00 Mittlere Gehaltsgruppe 3 Fachkenntnissen mit vorwiegend selbständiger Tätigkeit und Angestellte, denen Angestellte der Gruppe 1 und 2 unterstellt sind, sowie Angestellte, die sich durch langjährige

3 Berufserfahrung aus der Gruppe 2 herausheben , , ,00 Höchste Gehaltsgruppe 4 Fachkenntnissen mit selbständiger Tätigkeit und Angestellte, denen Angestellte der Gruppe 1 bis 3 unterstellt sind , , ,00 Während der ersten 6 Monate der Beschäftigung kann das Grundgehalt um bis zu 10% niedriger angesetzt werden. Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung für das Wach- und Sicherheitsgewerbe ab ab ab Ausbildungsjahr 407,00 421,00 436,00 2. Ausbildungsjahr 436,00 451,00 467,00 3. Ausbildungsjahr 463,00 479,00 496,00 Höhe der Monatsgehälter für technische und kaufmännische Angestellte des Geldund Wertdienstes (ab ) Unterste Gehaltsgruppe 1 Angestellte mit vorwiegend einfacher Tätigkeit ohne kaufmännische bzw. technische Berufsausbildung ,00 Mittlere Gehaltsgruppe 3 Fachkenntnissen mit vorwiegend selbständiger Tätigkeit und Angestellte, denen Angestellte der Gruppe 1 und 2 unterstellt sind, sowie Angestellte, die sich durch langjährige Berufserfahrung aus der Gruppe 2 herausheben ,00 Höchste Gehaltsgruppe 4 Fachkenntnissen mit selbständiger Tätigkeit und Angestellte, denen Angestellte der Gruppe 1 bis 3 unterstellt sind ,00 Während der ersten 6 Monate der Beschäftigung kann das Grundgehalt um bis zu 10% niedriger angesetzt werden. Mindestlöhne Geld und Werttransporte ab ,20 ab ,10 ab ,00 Mindestlöhne Geldbearbeitung ab ,50 ab ,90 ab ,30 Wöchentliche Regelarbeitszeit

4 40 Stunden Urlaubsdauer 26 Werktage (Wach- und Sicherheitsgewerbe) nach 1 Jahr Betriebszugehörigkeit 27 Werktage nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit 28 Werktage nach 4 Jahren Betriebszugehörigkeit 29 Werktage nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit 30 Werktage Auszubildende haben folgenden Urlaubsanspruch für jeweils 1 Kalenderjahr: unter 16 Jahren 30 Werktage unter 17 Jahren 27 Werktage unter 18 Jahren 25 Werktage mit Vollendung des 18. Lebensjahres 24 Werktage. zusätzliches Urlaubsgeld keine Vereinbarung Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) Bei der Jahressonderzahlung handelt es sich um eine Anwesenheitsprämie, die sich auf einen festgelegten Zeitraum, nämlich jeweils vom eines jeden Kalenderjahres bis zum des jeweils folgenden Kalenderjahres bezieht. Als Abgeltung für eine Jahressonderzahlung wird dem Arbeitnehmer ein im Entgelttarifvertrag festgelegter Betrag von 0,06 je geleistete Stunde gutgeschrieben. Diese Zulage wird vom Arbeitgeber einer Rücklage zugeführt und für den Zeitraum der vorhergehenden 12 Monate jeweils mit der November-Abrechnung im Dezember ausgezahlt. Vermögenswirksame Leistung keine Vereinbarungen Urlaubsdauer 24 Werktage (Geld- und Wertdienste) nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit nach 4 Jahren Betriebszugehörigkeit nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit 25 Werktage 26 Werktage 27 Werktage Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) (Geld- und Wertdienste) keine Vereinbarung Vermögenswirksame Leistung (Geld- und Wertdienste) keine Vereinbarungen Laufzeit des Tarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen: gültig ab kündbar zum Anzahl der Vergütungsgruppen: 3 Differenzierung der Vergütungsgruppen nach: Lebensalter: / Beschäftigungsdauer: Vergütungsgruppe I:

5 ab ab ab Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz-/Separatwachdienst, 2. Kaufhausdetektiv, 3. Sicherheitsmitarbeiter im Kurier-u. Belegtransport, 4. Sicherheitsmitarbeiter im Veranstaltungsdienst 34a GewO, 5. Sicherheitsmitarbeiter im mobilen Streifendienst und als Fahrgastkontrolleur im öffentlichen Personenverkehr) 8,17 8,80 9,00 Vergütungsgruppe III 1. Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz-/Separatwachdienst, mit Abschluss als Servicekraft für Schutz und Sicherheit, der vom Arbeitgeber in einer Funktion eingesetzt wird, für die der Auftraggeber diese Qualifikation fordert 2. Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz-/Separatwachdienst, mit Abschluss als Fachkraft für Schutz und Sicherheit, der vom Arbeitgeber in einer Funktion eingesetzt wird, für die der Auftraggeber diese Qualifikation fordert 3. NSL-Fachkraft in betriebseigenen Notruf-und Service-Leitstellen 4. Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz-/Separatwachdienst, mit Abschluss geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder IHK geprüfte Werkschutzfachkraft, der vom Arbeitgeber in einer Funktion eingesetzt wird, für die der Auftraggeber diese Qualifikation fordert 9,00 9,60 9,90 Bruttomonatsvergütungen für Auszubildende Fachkraft für Schutz u. Sicherheit oder Servicekraft Schutz u. Sicherheit ab ab ab Ausbildungsjahr 450,00 470,00 490,00 2. Ausbildungsjahr 490,00 500,00 520,00 3. Ausbildungsjahr 510,00 530,00 500,00 Laufzeit des Tarifvertrages für Feuerwehrdienstleistungen: gültig ab kündbar zum Anzahl der Lohngruppen: 3, mit jeweils drei Funktionen Differenzierung der Lohngruppen nach: Lebensalter: / Beschäftigungsdauer: ab ab ab Sicherheitsmitarbeiter im Dienst einer anerkannten oder angeordneten Werkfeuerwehr mit Ausbildung und erfolgreicher Prüfung zum Berufsfeuerwehrmann (B-Ausbildung) Einsatzkraft 8,17 8,42 8,67 Gruppenführer in Ausübung der Funktion 9,50 9,75 10,00

6 Zugführer in Ausübung der Funktion 10,25 10,50 10,75 Sicherheitsmitarbeiter im Dienst einer anerkannten oder angeordneten Werkfeuerwehr mit Feuerwehrgrundausbildung gemäß FwDV 2 (F-Ausbildung) Einsatzkraft 8,00 8,25 8,50 Gruppenführer in Ausübung der Funktion 8,25 8,50 8,75 Zugführer in Ausübung der Funktion 8,70 8,95 9,20

Seite 1. www.tarifregister.nrw.de - ohne Gewähr -

Seite 1. www.tarifregister.nrw.de - ohne Gewähr - Seite 1 Tarifbereich/ Branche Wach- und Sicherheitsgewerbe Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW), Landesgruppe Nordrhein-Westfalen, Norsk-Data-Str. 3, 61352

Mehr

Differenzierung der Entgeltgruppen nach: Lebensalter: nein / Beschäftigungsdauer: nein

Differenzierung der Entgeltgruppen nach: Lebensalter: nein / Beschäftigungsdauer: nein Tarifbereich/Branche Elektrohandwerke Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Fachverband für Elektro- und Informationstechnik Sachsen Christliche Gewerkschaft Metall, Landesverband Sachsen-Thüringen, im

Mehr

31.12.1999 Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages: gültig ab 01.05.2013 kündbar zum 30.04.2015

31.12.1999 Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages: gültig ab 01.05.2013 kündbar zum 30.04.2015 Tarifbereich/Branche Kunststoffverarbeitende Industrie Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Arbeitgeberverband Kunststoffe, Hochheimer Straße 58, 99094 Erfurt Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie,

Mehr

Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Unternehmen

Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Unternehmen Tarifbereich/Branche Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Unternehmen Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Verband Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitende Unternehmen Mitte e.v. in Frankfurt

Mehr

Anzahl der Entgeltgruppen: 13

Anzahl der Entgeltgruppen: 13 Tarifbereich/Branche Chemische Industrie Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Arbeitgeberverband Nordostchemie e.v., Sozialpolitische Ausschüsse Berlin und Ost Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie,

Mehr

Forstpflanzenbetriebe

Forstpflanzenbetriebe Tarifbereich/ Branche Erwerbsgartenbau, Friedhofsgärtnereien und Forstpflanzenbetriebe Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Landesverband Gartenbau Rheinland e.v., Amsterdamer Str. 206, 50736 Köln Landesverband

Mehr

ENTGELTTARIFVERTRAG. für das Wach- und Sicherheitsgewerbe im Freistaat Thüringen

ENTGELTTARIFVERTRAG. für das Wach- und Sicherheitsgewerbe im Freistaat Thüringen Laufzeit: gültig ab 01.01.2007 erstmals kündbar zum 30.06.2008 AVE vom...ab... BAZ Nr.... vom... ENTGELTTARIFVERTRAG für das Wach- und Sicherheitsgewerbe im Freistaat Thüringen Zwischen dem Bundesverband

Mehr

T A R I F V E R T R A G

T A R I F V E R T R A G Laufzeit ab 1. Januar 2014 erstmals kündbar zum 31. Dezember 2016 AVE vom... ab... BAZ Nr.... vom... T A R I F V E R T R A G FÜR SICHERHEITSDIENSTLEISTUNGEN IM FREISTAAT SACHSEN vom 30. September 2013

Mehr

Höchste Lohngruppe VII Höhe der Monatsgehälter für technische Angestellte Unterste Gehaltsgruppe T1 Mittlere Gehaltsgruppe T3

Höchste Lohngruppe VII Höhe der Monatsgehälter für technische Angestellte Unterste Gehaltsgruppe T1 Mittlere Gehaltsgruppe T3 Tarifbereich/Branche Wäschereigewerbe Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Industrieverband Textil Service intex e.v. Frankfurt am Main IG Metall, Vorstand, Frankfurt am Main, Lyoner Straße 32 Fachlicher

Mehr

BZA DGB Tarifgemeinschaft

BZA DGB Tarifgemeinschaft Tarifbereich/Branche Zeitarbeit BZA DGB Tarifgemeinschaft Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.v. (BZA) Mitgliedsgewerkschaften des DGB: Industriegewerkschaft

Mehr

Änderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD -

Änderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD - Nr. 59 Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen - ABD - Beschlüsse der Bayerischen Regional-KODA vom 08.12.2004 und vom 03./04.05.2005 - Regelung über eine ergänzende

Mehr

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit Die Tarifvertragsparteien BZA, igz und die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit schlossen am 30. Mai 2006 folgenden Tarifvertrag ab: Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit

Mehr

Arbeitgeberverband Chemie und verwandte industrien für das Land Hessen e.v., Wiesbaden,

Arbeitgeberverband Chemie und verwandte industrien für das Land Hessen e.v., Wiesbaden, Zwischen dem Arbeitgeberverband Chemie und verwandte industrien für das Land Hessen e.v., Wiesbaden, und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Landesbezirk Hessen-Thüringen, Frankfurt, wird

Mehr

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit Die Tarifvertragsparteien BZA, igz und die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit schlossen am 09. März 2010 (BZA/DGB) / 30. April 2010 (igz/dgb) folgenden Tarifvertrag ab: Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen

Mehr

Gehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte / Tierarzthelfer/Tierarzthelferinnen

Gehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte / Tierarzthelfer/Tierarzthelferinnen LANDESTIERÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Gehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte / Tierarzthelfer/Tierarzthelferinnen zwischen dem Bundesverband Praktischer Tierärzte

Mehr

Lohntarifvertrag für Landarbeiter in Nordrhein. vom 24. April 2013 - Gültig ab 01. November 2012 - Anhang Vereinbarung über Ausbildungsvergütungen

Lohntarifvertrag für Landarbeiter in Nordrhein. vom 24. April 2013 - Gültig ab 01. November 2012 - Anhang Vereinbarung über Ausbildungsvergütungen Lohntarifvertrag für Landarbeiter in Nordrhein - Gültig ab 01. November 2012 - Anhang Vereinbarung über Ausbildungsvergütungen - Gültig ab 01. August 2013 - 2 Lohntarifvertrag für Landarbeiter in Nordrhein

Mehr

4. Im Vergleich zum TVÖD gab es höhere Vergütungssteigerungen. (Zitat: Gut zu Wissen Nr.11)

4. Im Vergleich zum TVÖD gab es höhere Vergütungssteigerungen. (Zitat: Gut zu Wissen Nr.11) Faktencheck 1. Der Aufruf zum Warnstreik erweckt den Eindruck, dass die Mitarbeiter der GPS überwiegend unzufrieden mit ihrer Arbeitssituation sind. Dies ist nachweislich nicht der Fall. (Zitat: Gut zu

Mehr

Textilreinigungsgewerbe. Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: TARIFVERTRAG ÜBER ARBEITSPLATZ- UND VERDIENSTSICHERUNG

Textilreinigungsgewerbe. Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: TARIFVERTRAG ÜBER ARBEITSPLATZ- UND VERDIENSTSICHERUNG IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 110 00 702 061 603 00 Bundesrepublik Deutschland - West Branche: Arbeiter Textilreinigungsgewerbe Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: 6 Mo TARIFVERTRAG

Mehr

LOHNTARIFVERTRAG. für die in den Privatforsten im Lande Nordrhein-Westfalen beschäftigten Waldarbeiter vom 10. März 2014 - Gültig ab 1.

LOHNTARIFVERTRAG. für die in den Privatforsten im Lande Nordrhein-Westfalen beschäftigten Waldarbeiter vom 10. März 2014 - Gültig ab 1. LOHNTARIFVERTRAG für die in den Privatforsten im Lande Nordrhein-Westfalen beschäftigten Waldarbeiter vom 10. März 2014 - Gültig ab 1. Januar 2014 - Der Arbeitgeberverband der Westfälisch-Lippischen Land-

Mehr

Lohntarifvertrag für

Lohntarifvertrag für Lohntarifvertrag für Landarbeiter in Westfalen-Lippe - Gültig ab 01. November 2012 - Anhang Vereinbarung über Ausbildungsvergütungen - Gültig ab 01. August 2013 - 2 Lohntarifvertrag für Landarbeiter in

Mehr

Gehaltstarifvertrag. für Tiermedizinische Fachangestellte / Tierarzthelfer / Tierarzthelferinnen

Gehaltstarifvertrag. für Tiermedizinische Fachangestellte / Tierarzthelfer / Tierarzthelferinnen Gehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte / Tierarzthelfer / Tierarzthelferinnen zwischen dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.v., Hahnstr. 70, 60528 Frankfurt am Main und dem Verband

Mehr

Tarifvertrag. für Auszubildende mit berufsbegleitendem Studium zum Informatiker/in / Wirtschaftsinformatiker/in (FHdW) bei der

Tarifvertrag. für Auszubildende mit berufsbegleitendem Studium zum Informatiker/in / Wirtschaftsinformatiker/in (FHdW) bei der Tarifvertrag für Auszubildende mit berufsbegleitendem Studium zum Informatiker/in / Wirtschaftsinformatiker/in (FHdW) bei der Sartorius AG, Weender Landstr. 96-108, 37075 Göttingen, 2 Zwischen dem Verband

Mehr

LOHNTARIFVERTRAG. für die gewerblich Beschäftigten in der. Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

LOHNTARIFVERTRAG. für die gewerblich Beschäftigten in der. Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland LOHNTARIFVERTRAG für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 29. Oktober 2009 gültig ab 1. Oktober 2009 Zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks,

Mehr

für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 23. August 2011 gültig ab 1.

für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 23. August 2011 gültig ab 1. LOHNTARIFVERTRAG für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 23. August 2011 gültig 1. Januar 2012 Zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks,

Mehr

ENTGELTTARIFVERTRAG für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken der Länder Berlin und Brandenburg

ENTGELTTARIFVERTRAG für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken der Länder Berlin und Brandenburg Seite 1 von 10 ENTGELTTARIFVERTRAG für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken der Länder geschlossen zwischen dem Landesinnungsverband der Elektrotechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg Wilhelminenhofstraße

Mehr

Vergütungstarifvertrag

Vergütungstarifvertrag Vergütungstarifvertrag für die Beschäftigten in der Wohnungswirtschaft Zwischen dem Arbeitgeberverband der Wohnungswirtschaft e. V., Heinrichstr. 169 B, 40239 Düsseldorf einerseits, der ver.di -Vereinte

Mehr

Gehaltstarifvertrag für nichtjuristische Beschäftigte in Rechtsanwaltsbüros

Gehaltstarifvertrag für nichtjuristische Beschäftigte in Rechtsanwaltsbüros ver.di Fachbereich 13 Hessen Gehaltstarifvertrag für nichtjuristische Beschäftigte in Rechtsanwaltsbüros (Gültig für die Bezirke der Landgerichte Darmstadt, Frankfurt, Hanau und Wiesbaden) Laufzeit ab

Mehr

Lohntarifvertrag. für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 8. Juli 2014

Lohntarifvertrag. für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 8. Juli 2014 Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 8. Juli 2014 Gültig 1. Januar 2015 LOHNTARIFVERTRAG für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet

Mehr

ENTGELTTARIFVERTRAG. Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Landesverband Bremen e.v. (DEHOGA Bremen e.v.) Hinter dem Schütting 8, 28195 Bremen

ENTGELTTARIFVERTRAG. Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Landesverband Bremen e.v. (DEHOGA Bremen e.v.) Hinter dem Schütting 8, 28195 Bremen ENTGELTTARIFVERTRAG Zwischen dem und der Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Landesverband Bremen e.v. (DEHOGA Bremen e.v.) Hinter dem Schütting 8, 28195 Bremen Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten

Mehr

Änderungstarifvertrag vom 09. März 2010 zum Manteltarifvertrag, Zeitarbeit BZA-DGB vom 22. Juli 2003

Änderungstarifvertrag vom 09. März 2010 zum Manteltarifvertrag, Zeitarbeit BZA-DGB vom 22. Juli 2003 Änderungstarifvertrag vom 09. März 2010 zum Manteltarifvertrag, Entgeltrahmentarifvertrag und Entgelttarifvertrag Zeitarbeit BZA-DGB vom 22. Juli 2003 Zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen

Mehr

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Was macht die JAV? Die JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eure Interessenvertretung: Wir kümmern uns um die Belange von jungen Beschäftigten und Auszubildenden.

Mehr

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder (TV-EntgeltU-B/L)

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder (TV-EntgeltU-B/L) Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder (TV-EntgeltU-B/L) vom 25. Mai 2011 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des

Mehr

Tarifvertrag für Auszubildende

Tarifvertrag für Auszubildende Tarifvertrag für Auszubildende für das Gaststätten- und Hotelgewerbe des Landes Nordrhein-Westfalen Gültig ab 01. August 2014 Kündbar zum 30. April 2016 Kündigungsfrist 1 Monat Zwischen dem DEHOGA Nordrhein-Westfalen

Mehr

Anlage 1 zum TV Ärzte Charité

Anlage 1 zum TV Ärzte Charité Anlage 1 zum TV Ärzte Charité Entgelt bei 40 Std./ Woche Entgeltgruppe 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufe 4. Stufe Ä1 3.351 ab dem 1. Jahr 3.539 ab dem 3. Jahr 3.678 ab dem 5. Jahr 4.190 ab dem 6. Jahr Ä2 4.422

Mehr

Gemüsebautag 2015. Mindestlohn

Gemüsebautag 2015. Mindestlohn Gemüsebautag 2015 Mindestlohn Rechtsanwalt Christian Wirxel Land und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband für Hessen.e.V. agv@agrinet.de 1 Für wen gilt der Mindestlohn? Für alle in Deutschland beschäftigte

Mehr

Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds)

Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds) Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds () zuletzt geändert durch TV Nr. 137 Stand: Januar 2007 Herausgegeben und

Mehr

Fachlicher Geltungsbereich Die Tarifverträge gelten für die Mitgliedsunternehmen Handel, einschließlich deren Betriebszentralen und Nebenbetriebe.

Fachlicher Geltungsbereich Die Tarifverträge gelten für die Mitgliedsunternehmen Handel, einschließlich deren Betriebszentralen und Nebenbetriebe. Tarifbereich/Branche Konsum-Tarifgemeinschaft Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Konsum-Tarifgemeinschaft e.v., Tarifausschuss Sachsen, Neue Grünstraße 18, 10179 Berlin Ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Mehr

Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 39135 Magdeburg

Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 39135 Magdeburg Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 39135 Magdeburg Allgemeinverbindliche Tarifverträge Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, deren

Mehr

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) 1 Tarifpolitik Zusatz-Tarifvertrag für die in der DB Zeitarbeit GmbH beschäftigten Arbeitnehmer (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) Stand nach 3. ÄTV DB Zeitarbeit-ZusatzTV vom 22.12.2011 2 Inhaltsverzeichnis Präambel

Mehr

Tarifliche Eingruppierung

Tarifliche Eingruppierung Tarifliche Eingruppierung Gewerbliche Arbeitnehmer Die Arbeitnehmer werden in anforderungsbezogene Lohngruppen eingeteilt. Der sog. Ecklohn (100%) ist als Gärtner mit bestandener Abschlussprüfung im Garten-,

Mehr

- Stand 2. November 2015 -

- Stand 2. November 2015 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (einschließlich der Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) und nach dem Tarifvertragsgesetz

Mehr

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit Entgelttarifvertrag Zeitarbeit Zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (igz e.v.) Erphostraße 56, 48145 Münster und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB Industriegewerkschaft

Mehr

ENTGELTTARIFVERTRAG für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken der Länder Berlin und Brandenburg

ENTGELTTARIFVERTRAG für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken der Länder Berlin und Brandenburg Seite 1 von 9 ENTGELTTARIFVERTRAG für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken der Länder Berlin und Brandenburg geschlossen zwischen dem Landesinnungsverband der Elektrotechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg

Mehr

Tarifvertrag zur Regelung von Mindeststundenentgelten in der Zeitarbeit

Tarifvertrag zur Regelung von Mindeststundenentgelten in der Zeitarbeit Tarifvertrag zur Regelung von Mindeststundenentgelten in der Zeitarbeit Zwischen Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz Interessenverband

Mehr

Zum Leben zu wenig Zum Sterben zu viel E13, Stufe 1 halbe Stelle? Laufzeit 6 Monate?

Zum Leben zu wenig Zum Sterben zu viel E13, Stufe 1 halbe Stelle? Laufzeit 6 Monate? Zum Leben zu wenig Zum Sterben zu viel E13, Stufe 1 halbe Stelle? Laufzeit 6 Monate? Frank Hüttmann Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten Übersicht Zum Leben zu wenig zum Sterben zu viel Was

Mehr

Was bin ich wert? Veranstaltung 01.12.2014. Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pietsch

Was bin ich wert? Veranstaltung 01.12.2014. Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pietsch Was bin ich wert? Veranstaltung 01.12.2014 1 Allgemeines Rund 43 Millionen Menschen in Deutschland stehen in einem Beschäftigungsverhältnis 23 bis 25 % dieser Beschäftigungsverhältnisse sind im Niedriglohnsektor

Mehr

Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte. BVK Bayerische. Versorgungskammer Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte BVK Bayerische Versorgungskammer Optimierte Versorgung Finanzielle Sicherheit im Alter das wünscht sich jeder. Mit Ihrer

Mehr

Mindestlohn. Unternehmerstammtisch des Unternehmerverband Barnim e.v. am 11.03.15 in Bernau

Mindestlohn. Unternehmerstammtisch des Unternehmerverband Barnim e.v. am 11.03.15 in Bernau Mindestlohn Unternehmerstammtisch des Unternehmerverband Barnim e.v. am 11.03.15 in Bernau Dozent: Rechtsanwalt Wendelin Monz Fachanwalt für f r Arbeitsrecht Fachanwalt für f r Bau- und Architektenrecht

Mehr

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesministerium für Arbeit und Soziales Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gebäudereinigerhandwerk Vom 27. Februar 2008 Auf Grund des 1 Abs. 3a des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 26.

Mehr

Mindestlohntarifvertrag

Mindestlohntarifvertrag Mindestlohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 8. Juli 2014 Gültig ab 1. Januar 2015 allgemeinverbindlich Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche

Mehr

Tarifvertrag. zur Sicherung der nach 613a BGB zur ZUGBUS Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH übergehenden Arbeitnehmer (SiTV-RAB)

Tarifvertrag. zur Sicherung der nach 613a BGB zur ZUGBUS Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH übergehenden Arbeitnehmer (SiTV-RAB) Tarifvertrag zur Sicherung der nach 613a BGB zur ZUGBUS Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH übergehenden Arbeitnehmer (SiTV-RAB) Hauptvorstand Tarifabteilung Stand: April 2002 1 Präambel Dieser Tarifvertrag

Mehr

Entgelttarifvertrag für die Beschäftigten, sowie die Auszubildenden im Hotel- und Gaststättengewerbe im Land Bremen. vom 25.

Entgelttarifvertrag für die Beschäftigten, sowie die Auszubildenden im Hotel- und Gaststättengewerbe im Land Bremen. vom 25. Entgelttarifvertrag für die Beschäftigten, sowie die Auszubildenden im Hotel- und Gaststättengewerbe im Land Bremen vom 25. März 2011 Zwischen dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Landesverband

Mehr

Wann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden?

Wann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden? Wann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden? Der Arbeitgeber muss spätestens 1 Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich

Mehr

Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (TVEntgeltU-BA) vom 30. August 2012

Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (TVEntgeltU-BA) vom 30. August 2012 Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (TVEntgeltU-BA) vom 30. August 2012 - 2 - Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Grundsatz der Entgeltumwandlung

Mehr

Gründungszuschuss (GZ) von der Agentur für Arbeit nach 93 SGB III und 94 SGB III

Gründungszuschuss (GZ) von der Agentur für Arbeit nach 93 SGB III und 94 SGB III Gründungszuschuss (GZ) von der Agentur für Arbeit nach 93 SGB III und 94 SGB III Handwerkskammer Flensburg Sönke Wellhausen Betriebswirtschaftliche Beratungsstelle Ziel des Gründungszuschusses ist: die

Mehr

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)

Mehr

Es gibt drei Untergruppen, welche abhängig vom Beschäftigungsgrad sind:

Es gibt drei Untergruppen, welche abhängig vom Beschäftigungsgrad sind: 15 Anhang 1 Bewachung, Sicherheit und Werttransport Kategorie A: Mindestlöhne für Bewachung, Sicherheit und Werttransport Es gibt drei Untergruppen, welche abhängig vom Beschäftigungsgrad sind: A1 Mitarbeitende

Mehr

DIE IG METALL KENNENLERNEN. Die IG Metall auf einen Blick: wir.die-igmetall.de Das Über-Uns-Portal: Reinschauen lohnt sich!

DIE IG METALL KENNENLERNEN. Die IG Metall auf einen Blick: wir.die-igmetall.de Das Über-Uns-Portal: Reinschauen lohnt sich! FB Mitglieder und Erschließungsprojekte Frankfurt am Main SIND IG METALL IG Metall Vorstand Wenn möglich, bitte beim Betriebsrat oder bei der IG Metall vor Ort abgeben. DIE IG METALL KENNENLERNEN Die IG

Mehr

L O H N T A R I F V E R T R A G

L O H N T A R I F V E R T R A G Laufzeit: gültig ab 01.01.2017 erstmals kündbar zum 31.12.2018 AVE vom BAZ Nr vom ab L O H N T A R I F V E R T R A G für Sicherheitsdienstleistungen im Land Niedersachsen vom 19. September 2016 gültig

Mehr

Eine Initiative der Agenturen für Arbeit und Jobcenter. Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer. Erstausbildung junger Erwachsener

Eine Initiative der Agenturen für Arbeit und Jobcenter. Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer. Erstausbildung junger Erwachsener Eine Initiative der Agenturen für Arbeit und Jobcenter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer Erstausbildung junger Erwachsener NUTZEN SIE DIE CHANCE FÜR IHRE BERUFLICHE ZUKUNFT Das Erwerbspersonenpotenzial wird

Mehr

Differenzierung der Entgeltgruppen nach: Lebensalter: nein / Beschäftigungsdauer: nein

Differenzierung der Entgeltgruppen nach: Lebensalter: nein / Beschäftigungsdauer: nein Tarifbereich/Branche Elektrohandwerke Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Fachverband für Elektro- und Informationstechnik Sachsen Christliche Gewerkschaft Metall, Landesverband Sachsen-Thüringen, im

Mehr

Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen 1

Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen 1 Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen 1 Zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten, Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Peter Weiß Berichterstatter für die Gesetzliche Rentenversicherung und Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU- Bundestagsfraktion

Mehr

Headline Titel. Herzlich Willkommen zum Tag des

Headline Titel. Herzlich Willkommen zum Tag des Headline Titel Herzlich Willkommen zum Tag des Subhead Hotel- und Untertitel Gastgewerbes 2015 Inhaltsübersicht 1. Mindestlohnregelungen 2. Aufzeichnungspflicht 3. Arbeitszeitregelungen 4. Rechtsfolgen

Mehr

L O H N T A R I F V E R T R A G

L O H N T A R I F V E R T R A G Laufzeit: gültig ab 01.01.2017 erstmals kündbar zum 31.12.2018 AVE vom BAZ Nr vom ab L O H N T A R I F V E R T R A G für Sicherheitsdienstleistungen i n Bremen vom 19. Januar 2017 gültig ab 1. Januar 2017

Mehr

Abschluss des Ausbildungsvertrages

Abschluss des Ausbildungsvertrages Abschluss des Ausbildungsvertrages 15 01 - Rechtliche Grundlagen beruflicher Bildung Berufsbildungsgesetz Berufsausbildungsverzeichnis Ausbildungsvertrag Ausbildungsordnung Rechtsquellen des Arbeitsrechts

Mehr

Musterberechnung. 1. Eingabe der persönlichen Daten

Musterberechnung. 1. Eingabe der persönlichen Daten Musterberechnung 1. Eingabe der persönlichen Daten Bitte geben Sie die Anrede und das Geburtsdatum des Beamten ein. Der Name ist für die Beamtenversorgungsberechnung zwar nicht relevant, allerdings wird

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 20. vom 2. August 2001. zum Manteltarifvertrag für Waldarbeiter der Länder und der Gemeinden (MTW) Zwischen.

Änderungstarifvertrag Nr. 20. vom 2. August 2001. zum Manteltarifvertrag für Waldarbeiter der Länder und der Gemeinden (MTW) Zwischen. Änderungstarifvertrag Nr. 20 vom 2. August 2001 zum Manteltarifvertrag für Waldarbeiter der Länder und der Gemeinden (MTW) Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden

Mehr

800-1. Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz. Vom 21. Januar 1974. Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: 1 1)

800-1. Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz. Vom 21. Januar 1974. Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: 1 1) Fundstelle: HmbGVBl. 974, S. 6 800- Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz Vom 2. Januar 974 Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: Grundsatz ( Durch ihre Freistellung

Mehr

Vergütungstarifvertrag

Vergütungstarifvertrag Vergütungstarifvertrag VERGÜTUNGSTARIFVERTRAG für Zahnmedizinische Fachangestellte Zahnarzthelferinnen Laufzeit: 1. Januar 2015 30. Juni 2017 Vergütungstarifvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnarzthelferinnen

Mehr

Tarifliche Veränderungen. in 2015 und 2016

Tarifliche Veränderungen. in 2015 und 2016 Tarifliche Veränderungen in 2015 und 2016 Eine Übersicht September 2015 MAV der Evang. Kirche in Mannheim 1 Tarifliche Veränderungen in 2015 und 2016 Veränderungen der Evang. Landeskirche in Baden beim

Mehr

Tarifvertrag. zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin (TV Lohn/Ost)

Tarifvertrag. zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin (TV Lohn/Ost) Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin (TV Lohn/Ost) vom 28. April 2011 Zwischen dem Zentralverband des Deutschen

Mehr

LOHNTARIFVERTRAG. für Sicherheitsdienstleistungen im Land Niedersachsen vom 19. September 2016 gültig mit Wirkung ab 1.

LOHNTARIFVERTRAG. für Sicherheitsdienstleistungen im Land Niedersachsen vom 19. September 2016 gültig mit Wirkung ab 1. Laufzeit: gültig ab 01.01.2017 erstmals kündbar zum 31.12.2018 AVE vom........... ab.... BAZ Nr... vom.......... LOHNTARIFVERTRAG für Sicherheitsdienstleistungen im Land Niedersachsen vom 19. September

Mehr

Muster einer unbefristeten Arbeitsvertrags (UAV) Artikel L.121-4 des Arbeitsgesetzbuchs

Muster einer unbefristeten Arbeitsvertrags (UAV) Artikel L.121-4 des Arbeitsgesetzbuchs Muster einer unbefristeten Arbeitsvertrags (UAV) Artikel L.121-4 des Arbeitsgesetzbuchs Die unterzeichneten Parteien: 1. Frau/Herr / Die Gesellschaft mit Wohnsitz in / errichtet und mit Gesellschaftssitz

Mehr

Ausnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige

Ausnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige Mindestlohn Ausnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige» Zeitungszusteller» Langzeitarbeitslose» Praktikanten» Bisherige Mindestlohntarifverträge

Mehr

Befristete Arbeitsverhältnisse

Befristete Arbeitsverhältnisse Wann ist ein Arbeitsvertrag befristet? Wenn die Dauer des Vertrages kalendermäßig bestimmt ist (z.b. bis zum 31.12.2007 oder für die Dauer eines Monats) oder wenn sich aus dem Zweck der Arbeitsleistung

Mehr

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit Informationen für Arbeitnehmer Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung Wir vermitteln: befristete und geringfügige Beschäftigungen jeder Art. Stunden-,

Mehr

Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen

Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen Metallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 12.02.2004 Gültig ab: 01.01.2004 Kündbar

Mehr

Verhandlungsergebnis vom 30. April 2010

Verhandlungsergebnis vom 30. April 2010 Verhandlungsergebnis vom 30. April 2010 zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.v. (igz) und den DGB-Mitgliedsgewerkschaften der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit 1. Es gelten

Mehr

Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung

Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Bezug: Königlicher Erlass vom 04.05.2007 bezüglich des Führerscheins, des Berufsbefähigungsnachweises und der Weiterbildung für Führer

Mehr

ENTGELTTARIFVERTRAG FÜR SICHERHEITSDIENSTLEISTUNGEN IN HESSEN

ENTGELTTARIFVERTRAG FÜR SICHERHEITSDIENSTLEISTUNGEN IN HESSEN Laufzeit 1. Januar 2017 erstmals kündbar zum 31. Dezember 2018 AVE vom BAZ Nr. vom ENTGELTTARIFVERTRAG FÜR SICHERHEITSDIENSTLEISTUNGEN IN HESSEN vom 9. Januar 2017, gültig mit Wirkung vom 1. Januar 2017

Mehr

Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure der dpa

Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure der dpa Anhang zum Manteltarifvertrag für Redakteurinnen/Redakteure und Volontärinnen/Volontäre Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure der dpa zwischen der dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH, Hamburg

Mehr

Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege - (TVAöD - Pflege)

Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege - (TVAöD - Pflege) Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege - (TVAöD - Pflege) vom 13.September 2005 geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 1. August 2006, geändert

Mehr

Im Auftrag. Bürger. Oberste Bundesbehörden. Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände

Im Auftrag. Bürger. Oberste Bundesbehörden. Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX Alt-Moabit 101

Mehr

ENTGELTRAHMENTARIFVERTRAG

ENTGELTRAHMENTARIFVERTRAG ENTGELTRAHMENTARIFVERTRAG Zwischen dem Unternehmerverband IndustrieService + Dienstleistungen e.v., Düsseldorfer Landstraße 7, 47249 Duisburg und der - einerseits - Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...

Mehr

Tarifvergleich für den Bereich Pflege. Stand Juni 2010. Folgende Tarife werden mit den AVR (+1,2%) verglichen:

Tarifvergleich für den Bereich Pflege. Stand Juni 2010. Folgende Tarife werden mit den AVR (+1,2%) verglichen: Tarifvergleich für den Bereich Pflege Stand Juni 2010 Dr. Pascal Krimmer 1 Annahmen für die Vergleichsberechnungen Folgende Tarife werden mit den AVR (+1,2%) verglichen: TVöD (TVöD-B und TVöD-K) öffentliche

Mehr

VERBAND DEUTSCHER STRASSENWÄRTER

VERBAND DEUTSCHER STRASSENWÄRTER VERBAND DEUTSCHER STRASSENWÄRTER FACHGEWERKSCHAFT FÜR DAS PERSONAL DES STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG UND DER PRIVATEN WIRTSCHAFT SEIT 1895 Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für

Mehr

72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge. TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG. abgeschlossen zwischen dem

72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge. TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG. abgeschlossen zwischen dem la".. np r, 2u'll Id' " '8 I 72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG abgeschlossen zwischen dem Fachverband Sanitär Heizung Klempner Klima Land Brandenburg und der

Mehr

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung

Mehr

Haustarif Pflegedienst Kathrin Bosold 1. Januar 2016

Haustarif Pflegedienst Kathrin Bosold 1. Januar 2016 Seite: 1 von 7 Inhalt 1 Betrifft 2 Probezeit 3 Einstufung 4 Gehaltsgruppen 5 Gehaltsstufen Grundgehalt 6 Prämiengehalt 7 Überstunden 8 Rufbereitschaft 9 Ausfallbereitschaft 10 Zuschläge 11 Zuschüsse zur

Mehr

Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990. zum. Antrag des Ministerrates vom 6. Juni 1990 (Drucksache Nr.

Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990. zum. Antrag des Ministerrates vom 6. Juni 1990 (Drucksache Nr. VOLKSKAMMER der Deutschen Demokratischen Republik 10. Wahlperiode Drucksache Nr. 66 a Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990 zum Antrag des Ministerrates vom 6. Juni

Mehr

DAS URLAUBSRECHT. wien.arbeiterkammer.at. Von Urlaubsanspruch bis Urlaubsentgelt: Was Ihnen für Ihre Erholung zusteht

DAS URLAUBSRECHT. wien.arbeiterkammer.at. Von Urlaubsanspruch bis Urlaubsentgelt: Was Ihnen für Ihre Erholung zusteht DAS URLAUBSRECHT wien.arbeiterkammer.at Von Urlaubsanspruch bis Urlaubsentgelt: Was Ihnen für Ihre Erholung zusteht DAS URLAUBSRECHT Das Urlaubsgesetz brachte eine längere Erholungszeit sowie ein einheitliches

Mehr

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche Änderung vom 21. April 2011 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst:

Mehr

Allgemeine Wirtschaftslehre/Recht (I) Arbeitsrecht (Lernfeld 1)

Allgemeine Wirtschaftslehre/Recht (I) Arbeitsrecht (Lernfeld 1) Allgemeine Wirtschaftslehre/Recht (I) Arbeitsrecht (Lernfeld 1) 1.1 Individualarbeitsrecht (26 Lernkarten) 1.2 Jugendarbeitsschutz (9 Lernkarten) 1.3 Ausbildung (16 Lernkarten) 1.4 Mutterschutz/Elternzeit

Mehr

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche Änderung vom 30. August 2007 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst:

Mehr

Hintergrundinfo Nr. 3 März 2006 PIN AG. Pressekonferenz des ver.di-landesbezirks Berlin-Brandenburg am 2. März 2006

Hintergrundinfo Nr. 3 März 2006 PIN AG. Pressekonferenz des ver.di-landesbezirks Berlin-Brandenburg am 2. März 2006 Hintergrundinfo Nr. 3 März 2006 PIN AG Pressekonferenz des ver.di-landesbezirks Berlin-Brandenburg am 2. März 2006 Hrsg. von der Pressestelle des Landesbezirks Berlin-Brandenburg Dr. Andreas Splanemann,

Mehr

Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages: gültig ab kündbar zum

Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages: gültig ab kündbar zum Tarifbereich/Branche Milchindustrie Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Milchindustrie-Verband e.v., Berlin Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Landesbezirk Ost Fachlicher Geltungsbereich Die Tarifverträge

Mehr

Projektabwicklung über die niedersächsische Hochschulgesellschaft n-transfer GmbH

Projektabwicklung über die niedersächsische Hochschulgesellschaft n-transfer GmbH ForschungsTEE 10. Juli 2012 Projektabwicklung über die niedersächsische Hochschulgesellschaft n-transfer GmbH Stefan de Jonge Gliederung 1. N-transfer GmbH Struktur der Gesellschaft 2. Projektabwicklung

Mehr

Datei: teilzeitarbeit.ppt 20. September 2015. Kommentartext Seite 1

Datei: teilzeitarbeit.ppt 20. September 2015. Kommentartext Seite 1 EIN BEISPIEL: Kündigungsschutz im Kleinbetrieb (bisher) Betrieb www.sobi-goettingen.de Das Kündigungsschutzgesetz (Stand seit 1.1.2004) Kündigungsschutz im Kleinbetrieb Soziale Auswahl bei betriebsbedingten

Mehr