Differenzierung der Entgeltgruppen nach: Lebensalter: nein / Beschäftigungsdauer: nein

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1 Tarifbereich/Branche Elektrohandwerke Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Fachverband für Elektro- und Informationstechnik Sachsen Christliche Gewerkschaft Metall, Landesverband Sachsen-Thüringen, im Auftrag und im Namen des Hauptvorstandes der Christlichen Gewerkschaft Metall Fachlicher Geltungsbereich Die Tarifverträge gelten für alle Betriebe des Elektrotechniker-, Informationstechniker- und Elektromaschinenbauer-Handwerks, die selbst oder deren Innung dem Fachverband für Elektro- und Informationstechnik Sachsen angehören. Laufzeit des Manteltarifvertrages: gültig ab kündbar zum Laufzeit des Entgelttarifvertrages: gültig ab kündbar zum Mindestentgelte 9,10 ab ,35 ab Der Tarifvertrag über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken vom 4. März 2010 ist ab 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2015 allgemeinverbindlich erklärt. Bundesanzeiger vom 23. Dezember 2013 AT, B2. Anzahl der Entgeltgruppen: 12 Differenzierung der Entgeltgruppen nach: Lebensalter: nein / Beschäftigungsdauer: nein Höhe des monatlichen Entgeltes ( ) 8, ,00 Entgeltgruppe E 3 (85%) 9, ,90 verschiedenen technischen bzw. kaufmännischen Sachgebieten. Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach allgemeiner Anweisung stets selbständig ausgeführt 11, ,00 Entgeltgruppe E 7 (110%)

2 staatlich geprüfter Techniker oder Meister ohne Berufspraxis. Tätigkeiten höherwertiger 12, ,40 17, ,70 Höchste Entgeltgruppe E 12 (170%) 18, ,80 Höhe des monatlichen Entgeltes ( ) 8, ,70 Entgeltgruppe E 3 (85%) 9, ,06 verschiedenen technischen bzw. kaufmännischen Sachgebieten. Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach allgemeiner Anweisung stets selbständig ausgeführt 11, ,60

3 Entgeltgruppe E 7 (110%) staatlich geprüfter Techniker oder Meister ohne Berufspraxis. Tätigkeiten höherwertiger 12, ,96 17, ,58 Höchste Entgeltgruppe 12 (170%) 19, ,12 Höhe des monatlichen Entgeltes ( ) 8, ,90 Entgeltgruppe 3 (85%) 10, ,22

4 verschiedenen technischen bzw. kaufmännischen Sachgebieten. Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach allgemeiner Anweisung stets selbständig ausgeführt 11, ,20 Entgeltgruppe E 7 (110%) staatlich geprüfter Techniker oder Meister ohne Berufspraxis. Tätigkeiten höherwertiger 12, ,52 18, ,46 Höchste Entgeltgruppe 12 (170%) 20, ,44 Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung (ab ) im 1. Ausbildungsjahr 460,00 im 2. Ausbildungsjahr 480,00 im 3. Ausbildungsjahr 530,00 im 4. Ausbildungsjahr 560,00 Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung (ab ) im 1. Ausbildungsjahr 500,00 im 2. Ausbildungsjahr 550,00 im 3. Ausbildungsjahr 600,00 im 4. Ausbildungsjahr 650,00

5 Wöchentliche Regelarbeitszeit 40 Stunden Urlaubsdauer 22 Arbeitstage ab dem 2. Jahr der Betriebszugehörigkeit ab dem 3. Jahr der Betriebszugehörigkeit ab dem 5. Jahr der Betriebszugehörigkeit ab dem 8. Jahr der Betriebszugehörigkeit 23 Arbeitstage 24 Arbeitstage 25 Arbeitstage 26 Arbeitstage Teilzeitbeschäftigte haben einen anteiligen Urlaubsanspruch, der sich nach dem Verhältnis ihrer vertraglichen Arbeitszeit zur tariflichen Regelarbeitszeit bemisst. zusätzliches Urlaubsgeld Ein Anspruch auf Urlaubsgeld entsteht erst nach einer Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten. Die Höhe des Urlaubsgeldes berechnet sich für jeden Arbeitnehmer nach der Dauer seiner Betriebszugehörigkeit und; nach dem v.h.-satz seiner Entgeltgruppe bezogen auf das Eckentgelt (100% Entgeltgruppenschlüssel). Das Urlaubsgeld beträgt in der Entgeltgruppe E6 (100%) je Urlaubstag: Dauer der Betriebszugehörigkeit Urlaubsgeld in der Entgeltgruppe E6 bis zum Ende des 2. Jahres 8,00 ab dem 3. Jahr 10,00 ab dem 5. Jahr 12,00 ab dem 7. Jahr 14,00 Die vorgenannten Beträge erhöhen oder vermindern sich entsprechend dem jeweils gültigen Entgeltgruppenschlüssel. Auszubilden: 50,00 Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) Die Höhe der Sonderzahlung berechnet sich für jeden Arbeitnehmer nach der Dauer seiner Betriebszugehörigkeit und; nach seiner Entgeltgruppe bezogen auf das Eckentgelt (100% Entgeltgruppenschlüssel). Aufgrund betrieblicher Vereinbarungen kann auch ein anderer Betrag festgelegt werden, der entsprechend den wirtschaftlichen Möglichkeiten des Betriebes höher oder niedriger ausfallen kann. Die jährliche Sonderzahlung beträgt für Arbeitnehmer (gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte) im der Entgeltgruppe E6 (Eckentgelt): ab Dauer der Betrieb- Sonderzahlung in der zugehörigkeit Entgeltgruppe 6 (100%) über 12 Monaten 210,00 über 24 Monaten 260,00 über 36 Monaten 320,00 über 48 Monaten 400,00 Die vorgenannten Beträge erhöhen oder vermindern sich entsprechend dem jeweils gültigen Entgeltgruppenschlüssel. Sonderzahlung für Ausbildende: 1. LJ 2. LJ 3. LJ 4. LJ 50,00 85,00 125,00 170,00 Vermögenswirksame Leistung keine Vereinbarungen

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