Tarifliche Eingruppierung
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- Linda Sauer
- vor 8 Jahren
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1 Tarifliche Eingruppierung Gewerbliche Arbeitnehmer Die Arbeitnehmer werden in anforderungsbezogene Lohngruppen eingeteilt. Der sog. Ecklohn (100%) ist als Gärtner mit bestandener Abschlussprüfung im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau mit bis zu dreijähriger ununterbrochener Tätigkeit in Betrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus definiert. Nach oben reicht die Skala bis zum Baustellenleiter (130%); nach unten bis zum Jugendlichen und berufsschulpflichtigen Arbeitnehmer bis zum 17. Lebensjahr (60%). Lohngruppe Stundenlöhne ab Baustellenleiter 15,92 2 Landsch.-Vorarbeiter 14,08 3. Landsch.-Meister 13, Landschaftsgärtner 12,86 4.2a Landschaftsgärtner, Ecklohn 12,24 4.2b Landschaftsgärtner 11, Gärtner 12, Gärtner 11, Gärtner 11, Gärtner 11, Maschinisten 12,24 Besitzstand aus LG ,02 Besitzstand aus LG , Fahrer 12,24 Besitzstand aus LG , AN aus anderen Berufen 12, AN aus anderen Berufen 11, AN aus anderen Berufen 11, AN aus anderen Berufen 11, AN über 18 Jahre 11, AN über 18 Jahre 10,76
2 7.3 AN über 18 Jahre 10, AN über 18 Jahre 9, AN über 18 Jahre 9, Jugendliche 8, Fachagrarwirt Baumpflege 13, Fachagrarwirt Baumpflege 12, Fachagrarwirt Baumpflege 11, Baumarbeiter 10,90 Gartenbautechnische Angestellte Die Gartenbautechnischen Angestellten werden in sieben Gruppen eingeteilt: T 1: Gartenbautechnische Angestellte mit überwiegend schematischer Tätigkeit, für die eine Berufsausbildung nicht erforderlich ist. Z.B. Lager- oder Materialverwaltung, Vervielfältigen und Reinzeichnen von technischen Zeichnungen. T 2: Gartenbautechnische Angestellte mit kleineren Arbeitsbereichen bzw. einfacheren Tätigkeiten, die nach ständiger Anweisung arbeiten. Mit abgeschlossener Ausbildung, Meisterprüfung, Technikerprüfung oder gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten. Z.B. Angestellte, welche die Aufsicht auf kleineren Baustellen führen, Werkstattleiter, technische Zeichner. T 3: Gartenbautechnische Angestellte mit größeren Arbeitsbereichen bzw. schwieriger Tätigkeit, die nach allgemeiner Anweisung arbeiten. Mit Meisterprüfung, Technikerprüfung, Fachschulausbildung, mit abgeschlossener Ausbildung an einer Ingenieurschule/ Fachhochschule oder gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten. Z.B. Angestellte, welche die Aufsicht auf größeren Baustellen führen mit Maschinen- und Fahrzeugeinsatz, oder die schwierige Vermessungsarbeiten durchführen, Kostenberechnungen erstellen und einfache Entwürfe anfertigen. Leiter größerer Werkstätten.
3 T 4: Gartenbautechnische Angestellte mit verantwortungsvoller Tätigkeit, die in nicht unerheblichem Umfange selbständige Leistungen erfordert. Mit abgeschlossener Ausbildung an einer Ingenieurschule/ Fachhochschule, abgeschlossener Hochschulausbildung oder gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten. Z.B. Angestellte, die unter Oberaufsicht größere Baustellen selbständig leiten, die besonders schwierige Vermessungsarbeiten durchführen, schwierige Entwürfe, Leistungsverzeichnisse, Kostenberechnungen und Bauabrechnungen bearbeiten. T 5: Gartenbautechnische Angestellte in verantwortlichen Tätigkeiten, die überwiegend selbständige Leistungen erfordern. Mit abgeschlossener Hochschulausbildung, abgeschlossener Ausbildung an einer Ingenieurschule/ Fachhochschule oder gleichwertigen Kenntnissen und Fertigkeiten. Z.B. Angestellte, denen die selbständige Leitung von größeren Baustellen übertragen ist oder die mit Aufgaben betraut sind, die hervorragende Fachkenntnisse erfordern oder denen mehrere gartenbautechnische Angestellte mit abgeschlossener Fachausbildung ständig unterstellt sind. T 6: Gartenbautechnische Angestellte, die sich dadurch aus der Gruppe T 5 herausheben, dass ihnen die selbständige Leitung eines Betriebes oder einer selbständigen Betriebsabteilung übertragen ist. T 7 Gartenbautechnische Angestellte, die sich dadurch aus der Gruppe T 5 herausheben, dass ihnen die selbständige Leitung eines größeren Betriebes übertragen ist (als größere Betriebe sind in der Regel solche mit durchschnittlich mehr als 60 Beschäftigten anzusehen). Technische Angestellte, Gehälter ab im 1. Jahr im Jahr ab 4. Jahr
4 Gehaltsgruppe Euro Euro Euro T1 65% 1.520, , ,43 T 2 80% 1.871, , ,60 T 3 100% 2.339, , ,51 T 4 115% 2.690, , ,69 T 5 125% 2.924, , ,13 T 6 140% 3.275,42 T % 3.626,36 Bei der Eingruppierung ergeben sich insbesondere in den Gruppen T 4 bis T 5 Umsetzungsprobleme. Die Formulierungen lassen meist die Wahl zwischen zwei Gruppen zu. Kaufmännische Angestellte Auch bei den Kaufmännischen Angestellten sind sieben Gruppen zu unterscheiden: K 1: Kaufmännische Angestellte mit überwiegend mechanischer oder schematischer Tätigkeit, für die eine Berufsausbildung nicht erforderlich ist. Z.B. Fertigmachen der Post, Telefondienst, Vervielfältigen, Karteiführung, einfache Schreib- und Rechenarbeiten, Ablage. K 2: Kaufmännische Angestellte mit einfacher kaufmännischer Tätigkeit. Z.B. Stenotypistinnen, Kontoristinnen, Hilfskräfte in der Buchhaltung und Personalabteilung. K 3: Kaufmännische Angestellte, die unter Anleitung schwierige Arbeiten erledigen, mit kaufmännischer Berufsausbildung, Handelsschule oder gleichwertigen Kenntnissen und Fertigkeiten. Z.B. Korrospodenten, Buchhalter, Lohnbuchhalter, Sekretärinnen, Stenotypistinnen mit Fremdsprachen. K 4: Kaufmännische Angestellte, die nach allgemeiner Anweisung schwierige Arbeiten erledigen
5 und in erheblichem Umfang (erheblich - mehr als ein Drittel) selbständige Leistungen erbringen. Mit kaufmännischer Berufsausbildung oder gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten. Z.B. Buchhalter mit langjähriger Berufserfahrung. K 5: Kaufmännische Angestellte mit besonders verantwortlicher Tätigkeit, die überwiegend selbständige Leistungen erbringen. Z.B. Bilanzbuchhalter, Büroleiter, selbständige Einkäufer. K 6: Kaufmännische Angestellte als selbständige Leiter eines Betriebes oder selbständiger Betriebsabteilungen. K 7: Kaufmännische Angestellte als selbständige Leiter größerer Betriebe (als größere Betriebe sind in der Regel solche mit durchschnittlich mehr als 60 Beschäftigten anzusehen). Kaufmännische Angestellte, Gehälter ab im 1. Jahr im Jahr ab 4. Jahr Gehaltsgruppe Euro Euro Euro K 1 45% 1.361, , ,29 K 2 60% 1.403, , ,70 K 3 80% 1.871, , ,60 K 4 100% 2.339, , ,50 K 5 120% 2.807, , ,41 K 6 140% 3.275,43 T % 3.626,37 Jugendliche Angestellte bis zum 20. Lebensjahr Zu diesem Personenkreis gehören Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung bis zum vollendeten 20. Lebensjahr.
6 K 1 K 2 K 3 Gehaltssätze Euro Euro Euro bis zum vollendeten 17. Lebensjahr 85% des Anfangsgehaltes 894, ,20 nach dem vollend. 17. Lebensjahr 90% des Anfangsgehaltes 947, ,39 nach dem vollend. 18. Lebensjahr 95% des Anfangsgehaltes 1.000, , ,08
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