Mindestlohngesetz (MiLoG)
|
|
|
- Leander Ritter
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Mindestlohngesetz (MiLoG) - Wissenswertes für Arbeitgeber - Gießen,
2 Gliederung Einführung Geltungsbereich Höhe des Mindestlohns Folgen bei Unterschreitung und Haftung Sanktionen Sonstige Pflichten Handlungsempfehlungen 2
3 Einführung Ziel: Stärkung der Tarifautonomie (Wettbewerb der Unternehmer minimieren und Steigerung der Bereitschaft zum Abschluss von Tarifverträgen) Mindestlohngesetz als Kernstück Gilt ab dem Übergangsvorschriften: - abweichende Regelungen in Tarifverträgen bis Anpassung auf MiLo bei Zeitungszustellern bis
4 Geltungsbereich Grundsatz: alle AN haben Anspruch auf Mindestlohn, 1 I MiLoG, auch: Geringfügige Beschäftigte, Ausländische AN, Ehegatten und Kinder, Praktikanten nach 26 BBiG ( Personen, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten oder Erfahrungen zu erwerben, ohne dass es sich um eine Berufsausbildung im Sinne des Gesetztes handelt ) r GHC Greilich Hirschmann & Coll. 4
5 Ausnahmen: Echte Praktikanten: Pflichtpraktika nach schul- oder hochschulrechtlichen Bestimmungen oder im Rahmen einer Ausbildung, Orientierungspraktikum: Praktika von max. 3 Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme einer Studiums, Begleitpraktika: Praktika von max. 3 Monaten begleitend zur Berufs- oder Hochschulausbildung (Achtung: zuvor darf nicht ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestanden haben!), Personen unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung, Auszubildende, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung, Ehrenamtlich Tätige, Zeitungszusteller, Freie Mitarbeiter, Organe von Kapitalgesellschaften. 5
6 Höhe des Mindestlohns 8,50 brutto/std. Bei Festgehalt: Umrechnung auf tatsächlich geleistete Stunden Andere Gehaltsbestandteile können berücksichtigt werden, wenn sie als Gegenleistung dienen z. B.: Entgeltumwandlung nach Betriebsrentengesetz, Barzahlungen, geldwerte Vorteile, Nicht zu berücksichtigen: Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld), Auslagenersatz, Schmutzzuschläge, Erhöhtes Entgelt für Arbeitszeiten zu besonderen Zeiten und Überstunden, sowie Elemente der Nettolohnmaximierung (z. B.: Handy, Mankogeld) 6
7 Mindestlohn = Arbeitsentgelt, d. h. Mindestlohn ist auch zu zahlen für: Urlaub Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Feiertagsvergütung Andere Lohnersatzleistungen Problem: Werden diese Gehaltsbestandteile nicht gezahlt, kann der Lohn trotz Stundensatz von 8,50 brutto unterhalb des Mindestlohns fallen. Eine gedankliche quotale Aufteilung auf zwölf Monate des Jahres ist nicht möglich (keine Zwölftelung) 7
8 Fälligkeit: hängt von der getroffenen Vereinbarung ab; spätestens jedoch am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats, Einstellung von Stunden auf Arbeitszeitkonto zulässig, wenn Ausgleich innerhalb von 12 Monaten (Vrss.: schriftliche Vereinbarung über Arbeitszeitkonto) Unabdingbarkeit: kein Verzicht möglich, Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen gelten nicht, Verjährungsfrist: 3 Jahre 8
9 Beachtliches bei Minijobbern: Mindestlohn gilt auch für Minijobber und Rentner, Voraussichtlich wird auf den Nettobetrag von 8,50 /Std. abzustellen sein, Ausbezahltes Entgelt : Std. = Entgelt je Std. = mindestens 8,50 (max. 52,94 Std./Monat) 9
10 Folgen bei Unterschreitung & Haftung Der AG schuldet dem AN die Netto -Vergütungsdifferenz; Berechnungsmaßstab: übliche Vergütung, 612 II BGB Der AG hat die weiteren Sozialabgaben abzuführen: Berechnungsmaßstab: Phantomlohn, d. h. der Lohn der, mindestens zu zahlen gewesen wäre Auftraggeberhaftung: 13 MiLoG verweist auf 14 AEntG, Folge: Haftung wie ein Bürge (betrifft sämtliche ausgelagerten Arbeitsleistungen, wie z. B.: Reinigung, Auspacken der Lieferung, etc.) Verschuldensunabhängig, keine Entlastungsmöglichkeit. 10
11 Sanktionen Bußgeld bis ,- wenn vorsätzlich oder fahrlässig Mindestlohn nicht oder nicht bei Fälligkeit gezahlt wird, Beauftragte Werk- oder Dienstleistungsunternehmer Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig zahlen, 11
12 Sonstige Pflichten des Arbeitgebers Meldepflicht bei Einsatz ausländischer Arbeitnehmer Dokumentationspflicht über tägliche Arbeitszeit für alle Beschäftigten in den 2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftsbereichen Geringfügig Beschäftigten in allen Branchen Aufbewahrungspflicht: 2 Jahre 12
13 Handlungsempfehlungen Vom Mindestlohn kann nicht vertraglich abgewichen werden, Mögliche arbeitsrechtliche Instrumente: Stundenlohn statt Festlohn, Erhöhung der laufenden Vergütung statt Sonderzahlungen, Arbeitszeiten absenken (Achtung: Änderung des Arbeitsvertrages nicht einseitig möglich, ggf. Änderungskündigung prüfen), Azubis beschäftigen (siehe: Ausnahmen). 13
14 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! GHC Greilich, Hirschmann & Coll., Rechtsanwälte und Notare, Partnerschaftsgesellschaft, Bismarckstraße 5, Gießen 0641/ & GHC Schneider Steuerberatungsgesellschaft mbh An der Hessenhalle Gießen 0641/
Persönlicher Geltungsbereich des MiLoG 22 MiLoG
Mindestlohn Persönlicher Geltungsbereich des MiLoG 22 MiLoG Vollzeitkräfte Praktikanten/ innen (Definition in 22 Abs. 1 S. 3 MiLoG) Mindestlohn 8,50 brutto pro Zeitstunde Arbeitnehmerbeschäftigu ng in
Ausgewählte Rechtsprobleme
Fallen im Rahmen des Mindestlohns Ausgewählte Rechtsprobleme Referent: Benjamin Butz Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht 1 Praxisrelevante Problemfelder 1. Fragen der Anwendbarkeit des MiLoG beim
Mindestlohngesetz. Vortrag Alexander Schneider Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht
Mindestlohngesetz Vortrag 2015 Alexander Schneider Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht 1 Inhalt des Mindestlohns 1 MiLoG (1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung
Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel verrät die wichtigsten Infos zum Thema Mindestlohn. Quelle: ETL
Lange wurde darum gerungen, nun tritt es am 1. Januar 2015 in Kraft das Mindestlohngesetz (MiLoG). Deutschland erhält damit ab 2015 einen flächendeckenden und weitgehend branchenunabhängigen Mindestlohn.
Mindestlohn. Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
Am 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von zunächst 8,50 Euro pro Stunde eingeführt. Die erste Anpassung erfolgte am 1. Januar 2017, dann gilt ein Mindestlohn
Mindestlohn. Michael Dauer
Mindestlohn Die Neuregelungen ab dem 01.01.2015 Michael Dauer Geschäftsführer 29.01.2015 1 Übersicht Geltungsbereich und Ausnahmeregelungen des MiLoG Welche Vergütungsbestandteile zählen nicht zum Mindestlohn?
Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab
Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015 1 Allgemeines 2 Das müssen Sie beachten 3 Das müssen Sie bei den jeweiligen Arbeitnehmertypen prüfen 3.1 Stundenlohnempfänger 3.2 Gehaltsempfänger
1 Anspruch auf Mindestlohn Ausnahmen vom Mindestlohn Berechnung des Mindestlohns... 3
Mindestlohn Das "Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz MiLoG)" vom 11.8.2014 begründet erstmals einen umfassenden gesetzlichen Anspruch für jeden Arbeitnehmer auf Zahlung
Mindestlohn und Mindestlohngesetz
Mindestlohn und Mindestlohngesetz matttilda - Fotolia.com Anwendungsbereich Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Branchen und Regionen.
Gesetz zur Stärkung der. Tarifautonomie. Der Mindestlohn
Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie Der Mindestlohn 1. Gesetzgebungsverfahren 2. Der Mindestlohn 3. Geltungsbereich und Ausnahmen 4. Übergangsregeln 5. Meldepflichten 6. Aufzeichnungspflichten 7. Kontrolle
Mindestlohn 2015 - ohne WENN und doch mit viel ABER! RA Dr. Uwe Schlegel
Folie 1 Mindestlohn 2015 - ohne WENN und doch mit viel ABER! RA Dr. Uwe Schlegel Folie 2 Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Kanzleisitz: Köln Tätig: Bundesweit Folie 3 Ohne WENN und ABER eine
70 Tage Mindestlohn und jetzt? Unternehmerstammtisch. Thema: 70 Tage Mindestlohn erste Erfahrungen
Unternehmerstammtisch Thema: 70 Tage Mindestlohn erste Erfahrungen 1 Agenda: 1.Gesetzgebungsvorhaben 2.Begleitung durch IHK Organisation 3.Erfahrungen Probleme aus den Unternehmen 4.Fazit 2 MiLoG- Das
Der neue Mindestlohn. Gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 16.08.2014, gültig seit dem 01.01.2015
Der neue Mindestlohn Gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 16.08.2014, gültig seit dem 01.01.2015 Anspruch Nach 1 Abs. 2 MiLoG ist durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ein Arbeitsentgelt mindestens
Neu: Erleichterung bei den Aufzeichnungspflichten, siehe Seite 3
Stand September 2015 SteuerNews 6 2015 Gesetzlicher Mindestlohn - aktualisiert Neu: Erleichterung bei den Aufzeichnungspflichten, siehe Seite 3 Grundsatz: Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von EUR 8,50
Mindestlohngesetz - Information und Tipps für Handwerksbetriebe
Mindestlohngesetz - Information und Tipps für Handwerksbetriebe Webinar 25.3.2015 Handwerkskammer Region Stuttgart, Heilbronner Straße 43, 70191 Stuttgart Wer ist online? Antje Schmidt Anita Stähle Anette
1. Einleitung Besondere Regelungen Ausnahmen Abweichende Regelungen Anlage... 4
Veranstaltungsinformation "Mindestlohn" Geschäftsstellen Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 2 2. Besondere Regelungen... 2 2.1 Ausnahmen... 2 2.2 Abweichende Regelungen... 3 Anlage... 4 Seite 1 1. Einleitung
Mindestlohn. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzung. 3. Mindestlohn: Bestimmungen. 4. Mindestlohn in Agenda LOHN. 5.
Mindestlohn Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1628 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Mindestlohn: Bestimmungen 3.1. Anwendungsbereich 3.2. Übergangsregelungen 3.3. Entgeltbestandteile
Mindestlohn. Matthias Dörsam Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Mannheim
Mindestlohn Matthias Dörsam Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Mannheim Gliederung I. Vorbemerkung II. Anwendungsbereich: Für wen gilt der Mindestlohn? III. 20: Pflichten des Arbeitgebers zur
Mindestlohn. Unternehmerstammtisch des Unternehmerverband Barnim e.v. am 11.03.15 in Bernau
Mindestlohn Unternehmerstammtisch des Unternehmerverband Barnim e.v. am 11.03.15 in Bernau Dozent: Rechtsanwalt Wendelin Monz Fachanwalt für f r Arbeitsrecht Fachanwalt für f r Bau- und Architektenrecht
MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN. Auswirkungen für die Baubetriebe
MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN Auswirkungen für die Baubetriebe Januar 2015 Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Jeder Arbeitnehmer hat dann
Der gesetzliche Mindestlohn: Was Arbeitgeber wissen müssen. Thomas Rudrof Rechtsabteilung
Der gesetzliche Mindestlohn: Was Arbeitgeber wissen müssen. Thomas Rudrof Rechtsabteilung 1 Das Gesetz zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) Ab 1. Januar 2015 beträgt der gesetzliche Mindestlohn
Round-table zum Thema Mindestlohn
Round-table zum Thema Mindestlohn Am Dienstag, den 02. Dezember 2014 in der Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft mbh, Rösrather Straße 759, 51107 Köln Ergebnisprotokoll Beginn: 10:30 Uhr Teilnehmer
Stephan Beume Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht OGA - Osnabrücker Gesellschaft für Arbeitsrecht e.v.
Stephan Beume Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht OGA - Osnabrücker Gesellschaft für Arbeitsrecht e.v. Zitat: Unterm Strich ein guter Start (Quelle: Tagesthemen 8.4.2015) Carsten Koall/Getty Images
Mindestlohn. Rechtsanwältin Janin Gurtz Rechtsanwalt Karsten Bossow. Geiersberger g Glas & Partner mbb. Rechtsanwälte Rostock g Schwerin
Mindestlohn Rechtsanwältin Janin Gurtz Rechtsanwalt Karsten Bossow Geiersberger Glas & Partner mbb Rechtsanwälte Rostock g Schwerin www.geiersberger.de 1 Wer bekommt den Mindestlohn? Mindestlohngesetz
Informationsblatt zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes ab dem 01. Januar 2015
Informationsblatt zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes ab dem 01. Januar 2015 Allgemein Für welche Arbeitnehmer gilt der Mindestlohn? Welche Branchen sind nicht von der Mindestlohnregelung betroffen?
Ihr Ansprechpartner Tel. Assessor Stefan Cordes
MERKBLATT Recht / Steuern Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Assessor Stefan Cordes [email protected] 0921 886-217 Datum/Stand Januar 2015 ALLGEMEINER GESETZLICHER
Mindestlohn. und Rückstellungen im Bereich der Filmproduktion. Vortrag von Rechtsanwältin Alexandra Hölzer Kanzlei Hölzer, Berlin
Vortrag von Rechtsanwältin Alexandra Hölzer Kanzlei Hölzer, Berlin [email protected] 1 bbfc / 24.04.2017 / Mindestlohn im Filmbereich / Kanzlei Hölzer, Berlin Mindestlohn einheitlicher Mindestlohn
Mindestlohn 2015 - Beachtenswertes für Arbeitgeber. Rechtsanwalt Guido Brenke
Folie 1 Mindestlohn 2015 - Beachtenswertes für Arbeitgeber Rechtsanwalt Guido Brenke Folie 2 Name: Guido Brenke Beruf: Rechtsanwalt Kanzleisitz: Potsdam Arbeitsort: bundesweit Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht
Rechte und Pflichten im Praktikum - Orientierung zwischen Studium & Beruf
Rechte und Pflichten im Praktikum - Orientierung zwischen Studium & Beruf Constanze Krätsch, IG Metall Bezirksleitung Mitte IG Metall Junge Beschäftigte gewinnen! FB Mitgliedern Kampagnen - FB Sozialpolitik
Der gesetzliche Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn Dr. Sören Kramer Fachanwalt für Arbeitsrecht BRANDI Rechtsanwälte - Detmold - Das Wichtigste in Kürze gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 /h brutto ab dem 01.01.2015 tarifliche
Der Mindestlohn kommt Mehr Lohngerechtigkeit schaffen
Der Mindestlohn kommt Mehr Lohngerechtigkeit schaffen So sieht es aus ohne Mindestlohn. 06.06.2014 2 Wie wird der Mindestlohn eingeführt? 06.06.2014 3 Den Mindestlohn soll das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie
Rundschreiben zum Mindestlohn
Rundschreiben zum Mindestlohn gültig ab dem 01.01.2015 nach Mindestlohngesetz (MiLoG) Februar 2015 Der Mindestlohn ist ein festgeschriebenes Arbeitsentgelt, das jedem Arbeitnehmer in Deutschland zusteht.
Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab
Dok.-Nr.: 1050259 DATEV-Serviceinformation Checkliste vom 27.11.2014 Relevant für: LODAS classic LODAS comfort LODAS compact Lohn und Gehalt classic Lohn und Gehalt comfort Lohn und Gehalt compact Checkliste
Der neue gesetzliche Mindestlohn
Der neue gesetzliche Mindestlohn Autoren: STEINMEIER LLP Rechtsanwälte Daniel Sturm MBA Dr. Ralph Wagner LL.M. kanzleiansässig: Palaisplatz 3, 01097 Dresden Tel.: (0351) 448 333 0 Fax: (0351) 448 333 33
Mitgliederversammlung Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt. am 05. September 2016
Mitgliederversammlung Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt am 05. September 2016 Aktuelles Tarifgeschehen insbesondere auch mit Sicht auf Probleme und Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung
Informationen zum Tarifpaket / Mindestlohn
Informationen zum Tarifpaket / Mindestlohn Berlin, April 2014 Mindestlohn Peter Weiß Mitglied des Deutschen Bundestages Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU- Bundestagsfraktion Gliederung 1.
Das Mindestlohngesetz
Mindestlohn Das Mindestlohngesetz Recht / Steuern Dr. Ulf Spanke Justitiar 1. Gesetzgebungsverfahren 2. Der Mindestlohn 3. Geltungsbereich und Ausnahmen Recht / Steuern 4. Übergangsregeln 5. Aufzeichnungspflichten
Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn
Stand: September 2014 Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, welches auch das Mindestlohngesetz
Mindestlohngesetz / Änderung kurzfristig Beschäftigter (LuF) Was kommt auf den Arbeitgeber zu?
Mindestlohngesetz / Änderung kurzfristig Beschäftigter (LuF) Was kommt auf den Arbeitgeber zu? Agenda I. Mindestlohngesetz 1. Überblick über das MiLoG 2. Ausnahmen: Persönlicher Anwendungsbereich 3. Übergangsregelung
Bereit für den nächsten Schritt! WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE
Bereit für den nächsten Schritt! WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER Fallstricke beim Arbeitsvertrag Überblick: I. Der Arbeitsvertrag - Kontrollmechanismen II.
Der gesetzliche Mindestlohn was kommt auf die Unternehmen zu?
Der gesetzliche Mindestlohn was kommt auf die Unternehmen zu? Erstmals gilt in Deutschland ab dem 01.01.2015 mit dem Mindestlohngesetz ein gesetzlicher Mindestlohn. Damit soll eine angemessene Lohnuntergrenze
Studierende. Eckpunkte für die betriebliche Gestaltung von Praktika
Eckpunkte für die betriebliche Gestaltung von Praktika Gliederung Ziele des Praktikums Rechtliche Einordnung Pflichtpraktika Freiwillige Praktika Leitfaden für ein faires Praktikum Ziele des Praktikums
Infobrief März 2015. Mindestlohngesetz (Milog)
Krefeld Regensburg Unternehmensnachfolge Finanzplanung Controlling Infobrief März 2015 Mindestlohngesetz (Milog) Seit August 2014 ist das Mindestlohngesetz in Kraft. Bei Nichtbeachtung der gesetzlichen
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV 500
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV 500 Was regelt das Mindestlohngesetz (MiLoG)? Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50
Aktueller Stand Mindestlohngesetz und -verordnungen. Andreas Islinger Reisbach,
Aktueller Stand Mindestlohngesetz und -verordnungen Andreas Islinger Reisbach, 08.03.2016 Ihr Referent Andreas Islinger Informations- und Steuerfachabteilung der ECOVIS BayLa-Gruppe Tätigkeitsschwerpunkte:!
Für wen gilt der Mindestlohn?
Mandanten- Informationsbrief zum Mindestlohn ab 2015 Der Mindestlohn wird ab 2015 durch das verabschiedete Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt. Zusätzlich können auf Basis des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
Ausnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige
Mindestlohn Ausnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige» Zeitungszusteller» Langzeitarbeitslose» Praktikanten» Bisherige Mindestlohntarifverträge
Lohncafé 2014/2015. Unsere Satteltaschen sind prall gefüllt. Auf dem Zwischenstopp packen wir aus bei einer
Lohncafé 2014/2015 Herzlich Willkommen! Unsere Satteltaschen sind prall gefüllt. Auf dem Zwischenstopp packen wir aus bei einer Wir laden Sie zum Unternehmerfrühstück ein BARMER GEK Einblicke Tasse Seminar
Mindestlohn. PAYCHEX Deutschland GmbH. Steuerberaterabend 27. Januar 2015 in Berlin. Katja Hinz Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht
Mindestlohn PAYCHEX Deutschland GmbH Steuerberaterabend 27. Januar 2015 in Berlin Katja Hinz Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Seite 2 Inhalt I. Anwendungsbereich II. III. IV. Berechnung und
Aktuelles Recht für die Praxis. Mindestlohngesetz. Eine systematische Darstellung. von Dr. Christopher Hilgenstock. 1. Auflage
Aktuelles Recht für die Praxis Mindestlohngesetz Eine systematische Darstellung von Dr. Christopher Hilgenstock 1. Auflage Verlag C.H. Beck München 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978
Großer Wirbel um das neue Mindestlohngesetz vom 16. August 2014
gut beraten GB-BDL 20140605-30237 Ausgabe 2/2015 Neues und Wissenswertes aus der Rechtsprechung Seite 1 Großer Wirbel um das neue Mindestlohngesetz vom 16. August 2014 Anscheinend wirft dieses Gesetz mehr
Mindestlohn. Das müssen Sie ab berücksichtigen
Das müssen Sie ab 01.01.2015 berücksichtigen Mandanten-Info Mindestlohn Inhalt 1. Einleitung... 1 2. Was ist Mindestlohn?... 2 3. Für wen gilt bereits ein Mindestlohn?... 3 3.1 Branchen-Mindestlöhne...
Mindestlohn. und Rückstellungen im Bereich der Filmproduktion. Vortrag von Rechtsanwältin Alexandra Hölzer Kanzlei Hölzer, Berlin
Vortrag von Rechtsanwältin Alexandra Hölzer Kanzlei Hölzer, Berlin [email protected] 1 bbfc / 24.04.2017 / Mindestlohn im Filmbereich / Kanzlei Hölzer, Berlin Mindestlohn einheitlicher Mindestlohn
INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER
StB Andreas G. Stabel Max-Planck-Str. 6 67657 Kaiserslautern Max-Planck-Str. 6 67657 Kaiserslautern Tel. 0631/3403656 Fax 0631/3403657 email: [email protected] www.stb-stabel.de Sprechzeiten: Montag bis
Mindestlohngesetz Deutschland (MiLoG) Kurzpräsentation der wesentlichen Inhalte
Mindestlohngesetz Deutschland (MiLoG) Kurzpräsentation der wesentlichen Inhalte 1. Hauptinhalt Alle Arbeitnehmer/innen (AN) haben Anspruch auf Mindestlohn (ML) gegen Arbeitgeber Höhe des Mindestlohns beträgt
Arbeitsverträge nach dem Nachweisgesetz
Arbeits- und Sozialrechts-Info Arbeitsverträge nach dem Nachweisgesetz Stand: 3/2017 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Arbeitsverträge nach dem Nachweisgesetz Das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis
Gesetzlicher Mindestlohn. Handwerkskammer Chemnitz 4. November 2014 in Annaberg-Buchholz Veit Päßler
Gesetzlicher Mindestlohn Handwerkskammer Chemnitz 4. November 2014 in Annaberg-Buchholz Veit Päßler Übersicht I. Grundzüge des MiLoG 1. Mindestlohn 2. Sonstige Regelungen II. Auswirkungen des MiLoG 1.
Gesetzlicher Mindestlohn. Mandanteninformationsveranstaltung Mindestlohn
Gesetzlicher Mindestlohn Mandanteninformationsveranstaltung Mindestlohn Referentenvorstellung Ortwin Schneider Steuerberater Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.) Dipl.-Jurist (Universität)
Herzlich Willkommen zu unserer Informationsveranstaltung. Mindestlohn und Auswirkungen auf die Praxis - Neue Aufzeichnungs- und Meldepflichten
Folie 1 Herzlich Willkommen zu unserer Informationsveranstaltung Mindestlohn und Auswirkungen auf die Praxis - Neue Aufzeichnungs- und Meldepflichten Folie 2 Ihr heutiger Referent: Jörg Böttner - Steuerberater
Mindestlohn bei nach Monaten bemessenen Zeitlohnabreden Konsequenzen bei Unterschreiten des gesetzlichen Mindestlohns
Mindestlohn bei nach Monaten bemessenen Zeitlohnabreden Konsequenzen bei Unterschreiten des gesetzlichen Mindestlohns 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Mindestlohn bei nach Monaten bemessenen Zeitlohnabreden
Mindestlohn Was muss ich beachten?
Mindestlohn Was muss ich beachten? Dr. Marcus Bauckmann Diplom-Jurist (Univ. Kiel) Rechtsanwalt und Mediator (Harvard Law School) Wirtschaftsmediator (CVM/MuCDR) + (IHK) staatlich anerkannte Gütestelle
