Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Tarifvertragsgesetzes
|
|
- Etta Schwarz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bundesministerium für Arbeit und Soziales Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Tarifvertragsgesetzes - Stand: 1. Februar I. Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst (5. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. Februar 2013 bis 30. Juni 2014 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 30. Januar 2013 (BAnz AT V1) Bundesgebiet ,68 Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (2. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. Juli 2013 bis 31. Dezember 2015 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 28. Juni 2013 (BAnz AT V1) Geltungsbereich ab Arbeitnehmer im pädagogischen Bereich 1) ,60 mit Berlin , , , , ,50 1) Arbeitnehmer im pädagogischen Bereich sind mit der Aus- und Weiterbildung, Vermittlung oder Betreuung von Teilnehmern betraut.
2 Seite 2 von 6 Baugewerbe (9. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 16. Oktober 2013 (BAnz AT V1) Geltungsbereich ab Mindestlohn I 1) Mindestlohn II 2) Berlin 1) einfache Bau- und Montagearbeiten 2) fachlich begrenzte Arbeiten ,10 13, ,15 14, ,25 14, ,30 14, ,10 13, ,15 14, ,25 14, ,30 14,55 einheitlicher Mindestlohn , , , ,30 Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlenbergwerken (3. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. Dezember 2013 bis 31. März 2015 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 27. November 2013 (BAnz AT V1) Geltungsbereich ab Tarifgruppe 1 1) Tarifgruppe 2 2) Bundesgebiet ,92 13,24 1) Werker/Hauer 2) Hauer/Facharbeiter mit Spezialkenntnissen Dachdeckerhandwerk (7. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2015 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 13. Dezember 2013 (BAnz AT V1) und vom 21. Januar 2014 (BAnz AT V1) Bundesgebiet , ,85
3 Seite 3 von 6 Elektrohandwerk (Allgemeinverbindlicherklärung) Laufzeit: 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2015 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 23. Dezember 2013 (BAnz AT B2) mit Berlin , , , ,35 Gebäudereinigung (4. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. November 2013 bis 31. Oktober 2015 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 8. Oktober 2013 (BAnz AT V1) Geltungsbereich ab Lohngruppe 1 1) Lohngruppe 6 2) mit Berlin ,00 11, ,31 12, ,55 12, ,56 9, ,96 10, ,21 10,63 1) u.a. Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten 2) u.a. Glas- und Fassadenreinigung Gerüstbauerhandwerk (1. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. August 2013 bis 28. Februar 2014 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 26. Juli 2013 (Banz AT V1) Bundesgebiet ,00
4 Seite 4 von 6 Maler- und Lackiererhandwerk (7. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. Mai 2013 bis 30. April 2014 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 29. April 2013 (BAnz AT V1) Geltungsbereich ab ungelernte Arbeitnehmer gelernte Arbeitnehmer mit Berlin ,90 12,15 einheitlicher Mindestlohn ,90 Pflegebranche (1. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. August 2010 bis 31. Dezember 2014 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 27. Juli 2010 (BAnz AT Nr. 110 Seite 2.571) ,50 mit Berlin , , , , ,00 Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk (1. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. Oktober 2013 bis 30. April 2015 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 25. September 2013 (BAnz AT V1) mit Berlin , , , ,66
5 Seite 5 von 6 Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft (2. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. Februar 2014 bis 30. September 2017 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 31. Januar 2014 (BAnz AT V1) mit Berlin , , , , , ,75
6 Seite 6 von 6 II. Mindestlöhne nach dem Tarifvertragsgesetz Friseurhandwerk (Allgemeinverbindlicherklärung) Laufzeit: 1. November 2013 bis 31. Juli 2016 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 13. Dezember 2013 (BAnz AT B1) ,50 mit Berlin , , , , ,50
Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes - Stand: 1. August 2013 - Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst (5. Rechtsverordnung)
Mehr- Stand 2. November 2015 -
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (einschließlich der Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) und nach dem Tarifvertragsgesetz
MehrBranchenmindestlöhne Gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Tarifvertragsgesetz
Branchenmindestlöhne Gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Tarifvertragsgesetz Stand: Juni 2015 In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn von
MehrMinisterium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 39135 Magdeburg
Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 39135 Magdeburg Allgemeinverbindliche Tarifverträge Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, deren
MehrMindestlöhne in Deutschland
Mindestlöhne in Deutschland nach gesetz (MiLoG) / Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) / Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) / Tarifvertragsgesetz (TVG) Allgemeiner gesetzlicher nach 1 MiLoG; erstmals
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2864 03.03.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Steppuhn (SPD) Mindestlöhne in Sachsen-Anhalt
MehrGELTUNG VON TARIFVERTRÄGEN - STAND: 1. APRIL 2016
MERKBLATT Recht und Steuern GELTUNG VON TARIFVERTRÄGEN - STAND: 1. APRIL 2016 Der Tarifvertrag regelt die Pflichten und Rechte der Tarifvertragsparteien und trifft Regelungen, insbesondere über den Abschluss,
MehrBranche Mindestlöhne (in Euro) Anwendungsbereich Ost-West Fälligkeit
Mindestlohnübersicht Stand: 20. August 2014 Branche Mindestlöhne (in Euro) Anwendungsbereich Ost-West Fälligkeit bis 30.06.2014: 8,68 Abfallwirtschaft Die Abfallwirtschaft hat sich auf einen neuen Mindestlohn
MehrVerzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge
Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge Stand: 1. April 2015 I n h a l t s ü b e r s i c h t I. Vorbemerkungen Mit Hinweisen u. a. zu Mindestlohn-Tarifverträgen Bezugsmöglichkeit
MehrNOMOSPRAXIS. Das neue. Mindestlohngesetz. Grundlagen und Auswirkungen. Fl Nomos
NOMOSPRAXIS Prof. Dr. Jens M. Schubert ver.di Bundesverwaltung, Leii/r Bereich Recht/Rechtspolitik, Berlin Leuphana Universität Lüneburg Ass. jur. Kerstin Jerchel ver.di Bundesverwaltung, Gewerkschaftssekretärin
MehrGELTUNG VON TARIFVERTRÄGEN - STAND: 1. JULI 2015
MERKBLATT Recht und Steuern GELTUNG VON TARIFVERTRÄGEN - STAND: 1. JULI 2015 Der Tarifvertrag regelt die Pflichten und Rechte der Tarifvertragsparteien und trifft Regelungen, insbesondere über den Abschluss,
MehrVerzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge
Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge Stand: 1. Januar 2014 I n h a l t s ü b e r s i c h t I. Vorbemerkungen Mit Hinweisen u. a. zu Mindestlohn-Tarifverträgen Bezugsmöglichkeit
MehrVerzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge
Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge Stand: 1. April 2012 I. Vorbemerkungen I n h a l t s ü b e r s i c h t Mit Hinweisen u. a. zu Mindestlohn-Tarifverträgen Bezugsmöglichkeit
MehrVerzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge
Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge Stand: 1. Juli 2015 I n h a l t s ü b e r s i c h t I. Vorbemerkungen Mit Hinweisen u. a. zu Mindestlohn-Tarifverträgen Bezugsmöglichkeit
MehrWillkommen zum Vortrag Mindestlohn. DWAZ Wirtschaftskanzlei Referent: Klaus Büchsenschütz Wirtschaftsprüfer Steuerberater www.dwaz.
Willkommen zum Vortrag Mindestlohn DWAZ Wirtschaftskanzlei Referent: Klaus Büchsenschütz Wirtschaftsprüfer Steuerberater www.dwaz.eu Inhalt Einführung Höhe des Mindestlohns Befreiungen/Ausnahmen Berechnung
MehrDipl.-Finanzwirt (FH) Klaus Kreutzer, Steuerberater. Bogenstr. 12-91126 Schwabach - Tel. 09122 / 57 10 - Fax 09122 / 83 69 37
Dipl.-Finanzwirt (FH) Klaus Kreutzer, Steuerberater Bogenstr. 12-91126 Schwabach - Tel. 09122 / 57 10 - Fax 09122 / 83 69 37 Als Arbeitgeber unterliegen Sie einer Vielzahl von Vorschriften und Pflichten.
MehrNach 4desArbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)sindfolgendeBranchen einbezogen: Bauhauptgewerbe Gebäudereinigung Briefdienstleistungen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12834 17. Wahlperiode 20. 03. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Brigitte Pothmer,
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 17/13206 17. Wahlperiode 23. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung Seite 1, Mai 2, 2013, /data/bt_vorab/1713206.fm, Frame auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke,
MehrLOHN- UND LOHNNEBENKOSTEN DEUTSCHLAND
LOHN- UND LOHNNEBENKOSTEN DEUTSCHLAND Deutschland (Februar 2015) Deutsche Bruttolöhne steigen moderat Berlin (gtai) - Die Lohn- und Lohnnebenkosten enthalten Angaben zu folgenden Themen: Allgemeine Arbeitsmarktdaten,
MehrLeitfaden Mindestlöhne im Baugewerbe (TV Mindestlohn, MindestlohnVO, Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Mindestlohngesetz)
Leitfaden Mindestlöhne im Baugewerbe (TV Mindestlohn, MindestlohnVO, Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Mindestlohngesetz) Hinweis: Dies ist die öffentliche Fassung als Basisinformation; Mitglieder erhalten
MehrLeitfaden Mindestlöhne im Baugewerbe (TV Mindestlohn, MindestlohnVO)
Leitfaden Mindestlöhne im Baugewerbe (TV Mindestlohn, MindestlohnVO) Hinweis: Dies ist die öffentliche Fassung als Basisinformation; Mitglieder erhalten einen erweiterten Leitfaden, der zusätzlich Ausführungen
MehrVerzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge
Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge Stand: 1. Januar 2006 I. Vorbemerkungen Mit Hinweisen u.a. zu Inhaltsübersicht Mindestlohn-Tarifverträgen Bezugsmöglichkeit allgemeinverbindlicher
Mehrakut Mindestlöhne: Gut fürs Handwerk Branchen-Mindestlöhne, gesetzlicher Mindestlohn und Co.
akut Mindestlöhne: Gut fürs Handwerk Branchen-Mindestlöhne, gesetzlicher Mindestlohn und Co. Impressum Herausgeber: DGB Bundesvorstand Abteilung Struktur-, Industrie- und Dienstleistungspolitik Handwerkspolitik
MehrLOHN- UND LOHNNEBENKOSTEN DEUTSCHLAND
LOHN- UND LOHNNEBENKOSTEN DEUTSCHLAND Deutschland (Dezember 2013) Deutsche Bruttolöhne mit moderater Aufwärtsentwicklung Berlin (gtai) - Die Lohn- und Lohnnebenkosten enthalten Angaben zu folgenden Themen:
MehrTV Mindestlohn, Gebäudereinigerhandwerk, Bundesrepublik, 09.10.2007
TV Mindestlohn, Gebäudereinigerhandwerk, Bundesrepublik, 09.10.2007 Nummer: 21201.227 Datum: 2007-10-09 Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 34 29.02.20082008-02-29 Klassifikation: TV Mindestlohn Fachbereich:
MehrDifferenzierung der Entgeltgruppen nach: Lebensalter: nein / Beschäftigungsdauer: nein
Tarifbereich/Branche Elektrohandwerke Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Fachverband für Elektro- und Informationstechnik Sachsen Christliche Gewerkschaft Metall, Landesverband Sachsen-Thüringen, im
MehrBundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, Dottendorfer Straße 86, 53129 Bonn,
Tarifvertrag zur Regelung der Mindeslöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) Nummer: 21201.236 Klassifizierung: TV Mindestlohn
MehrNeues zum Mindestlohn in Deutschland
Neues zum Mindestlohn in Deutschland Rechtsanwalt Stephan Becker Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Verkehrsrecht Datenschutzbeauftragter (TÜV) Unternehmergespräch 19.11.2015 in Berlin WRD Berlin
MehrVoraussetzungen für handwerkliche Tätigkeiten in Deutschland
Voraussetzungen für handwerkliche Tätigkeiten in Deutschland Deutsch-Niederländisches Wirtschaftsforum Mönchengladbach, 18.11.2015 Marie-Theres Sobik Handwerkskammer Düsseldorf Handwerkliche Tätigkeiten
MehrTarifspiegel 2014. Tarifliche Grundvergütungen bis 10,36 je Stunde in NRW.
Tarifspiegel 2014. Tarifliche Grundvergütungen bis 10,36 je Stunde in NRW. Einleitung Das Tarifregister beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gibt einmal
MehrMindestlohntarifvertrag
Mindestlohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 8. Juli 2014 Gültig ab 1. Januar 2015 allgemeinverbindlich Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche
MehrMindestlohn 2015 - Auswirkungen in der Praxis
Mindestlohn 2015 - Auswirkungen in der Praxis - neue Aufzeichnungs- und Meldepflichten - Anstellungsverhältnisse mit Angehörigen - Nettolohnmaximierung Folie 1 Aufzeichnungs- und Meldepflichten bislang:
MehrGesetzlicher Mindestlohn ab 01.01.2015
Gesetzlicher Mindestlohn ab 01.01.2015 1. Für wen gilt der Mindestlohn und welche gesetzlichen Ausnahmen gibt es? Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer/innen. Hierzu zählen
MehrBundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gebäudereinigerhandwerk Vom 27. Februar 2008 Auf Grund des 1 Abs. 3a des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 26.
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 17/12834 17. Wahlperiode 20. 03. 2013 Antwort der Bundesregierung Seite 1, März 28, 2013, /data/bt_vorab/1712834.fm, Frame auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke,
MehrNeu ab 2015 MINDESTLOHN IN DEUTSCHLAND. Informationen für Beschäftigte aus Polen
Neu ab 2015 MINDESTLOHN IN DEUTSCHLAND Informationen für Beschäftigte aus Polen 1. Ich komme aus Polen und arbeite in Deutschland. Gibt es einen Mindestlohn für mich? Ja. Ab dem 1. Januar 2015 gilt in
MehrInhalt Vorwort... 3 ABSCHNITT 1... 11 Arbeitspapiere im Baugewerbe... 11 ABSCHNITT 2... 17 Einstellung von gewerblichen Arbeitnehmern...
Vorwort In dem aktualisierten Ratgeber wird die komplexe Materie der Baulohnabrechnung unter Berücksichtigung der verschiedenen Lohn- und Rahmentarifverträge, ergänzend zur praktischen Lohnabrechnung,
MehrLOHNTARIFVERTRAG. für die gewerblich Beschäftigten in der. Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
LOHNTARIFVERTRAG für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 29. Oktober 2009 gültig ab 1. Oktober 2009 Zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks,
MehrNeu ab 2015 MINDESTLOHN IN DEUTSCHLAND. Informationen für Beschäftigte aus Polen
Neu ab 2015 MINDESTLOHN IN DEUTSCHLAND Informationen für Beschäftigte aus Polen Haftungsausschluss: Diese Broschüre enthält allgemeine Informationen zur Orientierung. Für die Richtigkeit aller Angaben
Mehrfür die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 23. August 2011 gültig ab 1.
LOHNTARIFVERTRAG für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 23. August 2011 gültig 1. Januar 2012 Zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks,
MehrAusbildungsvergütungen in ausgewählten Wirtschaftsbereichen
Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 39135 Magdeburg SACHSEN-ANHALT Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Ausbildungsvergütungen in ausgewählten Wirtschaftsen
MehrMandanteninformation II/2014
Pforzheim, 07.05.2014 Mandanteninformation II/2014 Bundesregierung beschließt Mindestlohn Umwandlung eines alten (400- -)Minijobs in einen neuen (450- -)Minijob Rückzahlungsklauseln für Weiterbildungskosten
Mehrelektronische Vorab-Fassung*
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2282 17. Wahlperiode 24. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung Seite 1, Juni 29, 2010, /data/bt_vorab/1702282.fm, Frame auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke,
MehrTarifvertrag. zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin (TV Lohn/Ost)
Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin (TV Lohn/Ost) vom 28. April 2011 Zwischen dem Zentralverband des Deutschen
MehrTarifvertrag. (TV Lohn/West) vom 5. Juni 2014. 1 Geltungsbereich
Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der fünf neuen Länder und des Landes Berlin (TV Lohn/West) vom 5. Juni
MehrEin Merkblatt Ihrer IHK. Arbeitsentgelt. Gesetzlicher Mindestlohn
Ein Merkblatt Ihrer IHK Arbeitsentgelt Die Entgeltzahlung ist die Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers und die Gegenleistung zur Arbeitspflicht des Arbeitnehmers. Die Bestimmung der angemessenen Höhe
MehrRechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 3.
Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 3. Mai 2013 TVMindestlohn 2013 Ausfertigungsdatum: 16.10.2013 Vollzitat:
MehrPapier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Unternehmen
Tarifbereich/Branche Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Unternehmen Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Verband Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitende Unternehmen Mitte e.v. in Frankfurt
MehrAlles neu macht der Mai? Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
Alles neu macht der Mai? Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz Referent: Dr. Oliver Bertram TaylorWessing, Düsseldorf Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Lehrbeauftragter der Heinrich
Mehrakut Mit Tarifverträgen im Handwerk gewinnen Fakten und Argumente
akut Mit Tarifverträgen im Handwerk gewinnen Fakten und Argumente Deshalb Tarifverträge: Impressum Herausgeber: DGB Bundesvorstand, Abteilung Mitbestimmungspolitik / Handwerkspolitik Henriette-Herz-Platz
MehrBundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk * Vom 14. Juli 2014 Auf Grund des 7 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz
MehrVorläufig unvollständige Fassung
Elemente qualitativer Tarifpolitik Nr. 75 Vorläufig unvollständige Fassung Tarifliche Vergütungsgruppen im Niedriglohnbereich 2012 Eine Untersuchung in 41 Wirtschaftszweigen von Reinhard Bispinck und WSITarifarchiv
MehrAktuelle Änderungen im Lohnbereich Anfang 2015
MERK SCHLARB & PARTNER Partnerschaft mbb Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Aktuelle Änderungen im Lohnbereich Anfang 2015 Stand 2015 55543 Bad Kreuznach. Bosenheimer Straße 2-4. Telefon (0671)
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/3470 19. Wahlperiode 10.07.09 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anne Krischok, Elke Badde, Wolfgang Rose und Karl Schwinke (SPD)
MehrWissenswertes zur Classic Line
Wissenswertes zur Classic Line Version 2012 WDB Artikel: 20439 Statistische Meldungen Vierteljährlich Auslieferung QSP 2 BB ID 4982 Inhaltsverzeichnis 1 Meldung an das Statistische Bundesamt... 3 2 Einstellungen
MehrBundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Zweite Pflegearbeitsbedingungenverordnung 2. PflegeArbbV) Vom 27. November 2014 Auf
MehrLohntarifvertrag. für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 8. Juli 2014
Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 8. Juli 2014 Gültig 1. Januar 2015 LOHNTARIFVERTRAG für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet
MehrEntsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach Deutschland
Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach Deutschland Vorwort Ab dem 01. Mai 2011 gilt in 25 von 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (mit Ausnahme von Bulgarien und Rumänien) die uneingeschränkte
Mehrrichtige Konsequenzen ziehen
richtige Konsequenzen ziehen arbeitsplätze statt Mindestlohn! Ausgangslage In Deutschland gilt die Tarifautonomie. Einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es nicht. Dennoch werden zunehmend für
MehrHerzlich Willkommen zu unserer Informationsveranstaltung. Mindestlohn und Auswirkungen auf die Praxis - Neue Aufzeichnungs- und Meldepflichten
Folie 1 Herzlich Willkommen zu unserer Informationsveranstaltung Mindestlohn und Auswirkungen auf die Praxis - Neue Aufzeichnungs- und Meldepflichten Folie 2 Ihr heutiger Referent: Jörg Böttner - Steuerberater
MehrREGIONALBÜRO SLOWAKISCHE REPUBLIK. Entsendung nach Deutschland. Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
REGIONALBÜRO SLOWAKISCHE REPUBLIK Entsendung nach Deutschland Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Haftungsausschluss: Diese Broschüre enthält allgemeine Informationen zur Orientierung.
MehrEinstellung von Mitarbeitern
Einstellung von Mitarbeitern Ihre Ansprechpartner: Ass. Matthias Wulfert Telefon: 02 03-28 21-309 Allgemeines Telefax: 02 03-2 65 33 Die Personalfrage sollte gründlich durchdacht und frühzeitig geplant
MehrVorläufige Fassung. Ein Mindestlohn von 7,50 Euro je Stunde bringt vor allem Arbeitsplätze im Dienstleistungssektor in Gefahr
Vorläufige Fassung Ein Mindestlohn von 7,50 Euro je Stunde bringt vor allem Arbeitsplätze im Dienstleistungssektor in Gefahr Kurzfassung In der gegenwärtigen öffentlichen Debatte zur Einführung eins Mindestlohns
Mehrarbeitsmarkt Zeitarbeit die mitte.
arbeitsmarkt mindestlohn und Zeitarbeit InformatIonen und argumente die mitte. Mindestlohn und Zeitarbeit Informationen und Argumente Für die CDU ist Arbeit mehr als Existenzsicherung. Sie ist Teilhabe
MehrBundesministerium für Arbeit und Soziales. Bekanntmachung
Seite 1 von 6 Bundesministerium für Arbeit und Soziales über einen Antrag auf Erlass einer Verordnung zur Erstreckung der Rechtsnormen eines Tarifvertrags für die Branche Gebäudereinigung und den Entwurf
MehrGesetzlicher Mindestlohn oder/und Tarifautonomie
Gesetzlicher Mindestlohn oder/und Tarifautonomie DiAG(en) - MAV NRW Maternus Haus, Köln 26.05.2011 Josef Meiers, HVHS Gottfried Könzgen, Haltern am See 1 Struktur Vortrag Gesellschaftliche/politische Entwicklungen
MehrTarifvertrag über eine Altersversorgung für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk vom 07. Juli 1978
Tarifvertrag über eine Altersversorgung für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk vom 07. Juli 1978 in der Fassung vom 10. November 1978, 27. Juni 1980, 31. Juli 1982, 21. Juni 1985, 31. August
MehrVerkündung Veröffentlicht am Dienstag, 8. Oktober 2013 BAnz AT 08.10.2013 V1 Seite 1 von 5
Seite 1 von 5 Bundesministerium für Arbeit und Soziales Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung (Vierte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung 4. GebäudeArbbV)
MehrGemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg Oranienstraße 106, 10969 Berlin Tel.: 030 90 28 14 57 (Mo, Di, Fr 9 12 Uhr, Do 14 18 Uhr)
Übersicht über mögliche Tarifentgelte in Berlin Auswahl Bürokauffrau/-mann mit Berufsabschluss (Berlin) Branche Beschreibung Gehalt/Monat Baugewerbe ab 01.06.2015 Ausführung fachlich begrenzter Arbeiten
MehrAusgabe 1 2015. summa summarum. Sozialversicherungsprüfung im Unternehmen. Mindestlohn
Ausgabe 1 2015 summa summarum Sozialversicherungsprüfung im Unternehmen Mindestlohn Das neue Recht seit 1. Januar 2015 summa summarum wird herausgegeben von der Deutschen Rentenversicherung Bund, Geschäftsbereich
Mehrin die Handwerksrolle, in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe.
Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main Bockenheimer Landstr. 21 60325 Frankfurt am Main Antrag auf Eintragung Änderung der Eintragung in die Handwerksrolle, in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke
MehrAnzahl der jeweiligen Gehaltsgruppen: 4 (Wach- und Sicherheitsgewerbe u. Geld- und Wertdienste. nein. nein
Tarifbereich/Branche Wach- und Sicherheitsgewerbe Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, Landesgruppe Sachsen Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen,
MehrTarif-Lohnentwicklung 1990 bis 2014. Tarifliche Grundvergütungen in ausgewählten Branchen in Nordrhein-Westfalen.
Tarif-Lohnentwicklung bis. Tarifliche Grundvergütungen in ausgewählten Branchen in Nordrhein-Westfalen. www.mais.nrw.de Einleitung Das Tarifregister beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
MehrTarifvertragliche Vereinbarungen zur betrieblichen Altersvorsorge auf der Basis des AVmG
Bauwirtschaft West Ost: nur bei AVE des Tarifvertrages über eine Zusatzrente (TV TZR) (01.06.01-31.03.04) 1.100.000 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in dem, in dem der Arbeitgeberbeitrag angelegt wird
MehrDie zugehörige V v. 18.12.2014 BAnz AT 19.12.2014 V2 (GebäudeArbbV 5) tritt gem. 2 Abs. 1 dieser V am 31.12.2015 außer Kraft
Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 8. Juli 2014 TVMindestlohnGebäude
MehrBundesministerium für Arbeit und Soziales. Bekanntmachung
Seite 1 von 5 Bundesministerium für Arbeit und Soziales über einen Antrag auf Erlass einer Achten Verordnung zur Erstreckung der Rechtsnormen eines Tarifvertrags für das Dachdeckerhandwerk und den Entwurf
MehrGebäudereinigung und Zimmermädchen im Gastgewerbe
Gebäudereinigung und Zimmermädchen im Gastgewerbe - Auswirkungen der Aufnahme der Gebäudereinigung in das Arbeitnehmerentsendegesetz und Entwicklung von weiteren Mindestlöhnen mit Relevanz für Hotellerie
MehrArbeiten in Deutschland
Arbeiten über die Grenze Export-Dialog zu Deutschland und Österreich Arbeiten in Deutschland Dr. Thomas Daum Übersicht: I. Die wesentlichen Inhalte des AEntG 1. Zweck des Gesetzes 2. Einhaltung der allgemeinen
MehrVerkündung Veröffentlicht am Donnerstag, 31. Mai 2012 BAnz AT 31.05.2012 V2 Seite 1 von 6
Seite 1 von 6 Bundesministerium für Arbeit und Soziales Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk Vom 25. Mai 2012 Auf Grund des 7 Absatz 1 und 2 in Verbindung
MehrLohnabrechnung in der gesicherten eurodata-cloud
Lohnabrechnung in der gesicherten eurodata-cloud unabhängig edlohn - werden sie räumlich unabhängig Zur WEB-basierten Bearbeitung und Abrechnung Ihrer Löhne und Gehälter benötigen Sie lediglich einen handelsüblichen
MehrPersonalbüro 2015 Altbewährtes und wichtige Änderungen die Sie wissen sollten
Personalbüro 2015 Altbewährtes und wichtige Änderungen die Sie wissen sollten Inhaltsverzeichnis 1 Neu und Aktuell 1.1 Wichtiges rund um das Arbeitsverhältnis 1.2 Fälligkeitstermine der Beitragsnachweise
MehrSOZIALKASSE DES BERLINER BAUGEWERBES Lückstr. 72/73 10317 Berlin Telefon 030 51539-0 Telefax 030 51539-100 Internet: www.sozialkasse-berlin.
über eine zusätzliche im Baugewerbe () vom 5. Juni 2014 in der Fassung vom Zwischen dem dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V., Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin, dem Hauptverband der Deutschen
MehrBauleistungen, Handwerksleistungen und Mitarbeiterentsendung in Deutschland an Unternehmen
Bauleistungen, Handwerksleistungen und Mitarbeiterentsendung in Deutschland an Unternehmen (Stand Jänner 2014) Anwendungsbereich Die folgenden Informationen gelten für österreichische Unternehmen, die
MehrWestfälische Dachtage
Westfälische Dachtage 2015 26. 27. Februar 2015 Eslohe 1 Tarifautonomiestärkungsgesetz und seine Auswirkungen - Gesetzlicher Mindestlohn (MiLoG) - Änderungen des Arbeitsgerichtsgesetzes - Änderung des
MehrMindestlohn. IW policy paper 19/2013. Beschäftigungsrisiken höher als behauptet
IW policy paper 19/2013 Mindestlohn Beschäftigungsrisiken höher als behauptet Autor: Thomas Schuster Telefon: 0221 4981-774 E-Mail: schuster@iwkoeln.de 2 Abstract Das Mindestlohn-Kompendium trägt alle
MehrTarifliche Niedriglöhne und -gehälter bis 7,50 /Std. in Brandenburg im April 2009
(zu Frage ) Landtagsdrucksache 4/733 Tarifliche Niedriglöhne und -gehälter bis 7,50 /Std. in im April 009 Abbruch- und Abwrackgewerbe 39 x 4,35=69,65 Architektur-, Ingenieurund Planungsbüros 40 x 4,35=74
MehrWirtschaftsrecht: Bundesregierung: Jahreswechsel - Das ändert sich zum neuen Jahr im Wirtschaftsrecht
Wirtschaftsrecht: Bundesregierung: Jahreswechsel - Das ändert sich zum neuen Jahr im Wirtschaftsrecht 21.01.2014 Mit dem Jahreswechsel 2013/2014 werden im Wirtschaftsrecht wichtige Änderungen wirksam.
Mehr~ Bundesagentur für Arbeit
~ Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland Saarbrücken, /..('12.2011 - Neuausfertigung ERLAUBNIS zur Arbeitnehmerüberlassung Nach den 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung
MehrDas Mindestlohngesetz
Mindestlohn Das Mindestlohngesetz Recht / Steuern Dr. Ulf Spanke Justitiar 1. Gesetzgebungsverfahren 2. Der Mindestlohn 3. Geltungsbereich und Ausnahmen Recht / Steuern 4. Übergangsregeln 5. Aufzeichnungspflichten
MehrÜbersicht über tarifliche Ausbildungsvergütungen in den Ländern Berlin und Brandenburg
Gemeinsames Tarifregister und in den Ländern und räumlicher Abbruch- und Abwrackgewerbe s. auch Schrott- u. Industrieabbruchbetriebe 1. 561,84 2. 666,80 3. 861,26 1. 633,00 2. 684,00 3. 724,00 Apotheken
MehrMandanteninformation Arbeitsrecht zu Mindestlohn, Pflege- und Familienzeit und Rentnerbeschäftigung
Mandanteninformation Arbeitsrecht zu Mindestlohn, Pflege- und Familienzeit und Rentnerbeschäftigung Die gesetzlichen Neuregelungen zu Mindestlohn, Familien- und Pflegezeit und Rentnerbeschäftigung stehen
MehrRUNDSCHREIBEN IV/2013 HAUPTABTEILUNG GEWERBEFÖRDERUNG. Inhalt:
HANDWERKSKAMMER CHEMNITZ RUNDSCHREIBEN IV/2013 HAUPTABTEILUNG GEWERBEFÖRDERUNG Inhalt: 1. Informationen zu Mindestlöhnen / Ausbildungsvergütung 1.1. Gebäudereinigerhandwerk 1.2. Gerüstbauerhandwerk 1.3.
MehrLOHNTARIFVERTRAG. für die in den Privatforsten im Lande Nordrhein-Westfalen beschäftigten Waldarbeiter vom 10. März 2014 - Gültig ab 1.
LOHNTARIFVERTRAG für die in den Privatforsten im Lande Nordrhein-Westfalen beschäftigten Waldarbeiter vom 10. März 2014 - Gültig ab 1. Januar 2014 - Der Arbeitgeberverband der Westfälisch-Lippischen Land-
MehrAllen Menschen in Deutschland soll es gut gehen. Und alle sollen sich sicher fühlen. Ganz egal: Was in ihrem Leben gerade passiert.
Die Hilfe von der sozialen Sicherung für alle Menschen in Deutschland 2015 Die Hilfe von der sozialen Sicherung für alle Menschen in Deutschland 2015 Einleitung 3 Einleitung Allen Menschen in Deutschland
MehrNEWSLETTER. Den IHK Demografie-Rechner finden Sie unter:
Vol. NEWSLETTER 01/12 Wirtschaftsförderung Hallbergmoos Inhaltsverzeichnis Demografie: Fachkräftebedarf individuell online berechnen ELSTER: Neuregelung ab 2012 Online: www.topleveldomain.innovativ Mindestlohn:
MehrAllgemeine Versicherungsbedingungen
Allgemeine Versicherungsbedingungen der Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes VVaG (AVB) vom 8. Oktober 1986 in der Fassung vom 25. Oktober 1988, 9. Oktober 1990, 3. Juni 1991, 6. Oktober 1992,
MehrVerordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung (Verwaltungskostenfeststellungsverordnung - VKFV)
Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung (Verwaltungskostenfeststellungsverordnung - VKFV) VKFV Ausfertigungsdatum: 02.08.2011 Vollzitat: "Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
MehrZeitarbeit Kosten, Nutzen, Risiken. Mittelstandstreff Handelskammer Bremen 26. Februar 2014
Zeitarbeit Kosten, Nutzen, Risiken Mittelstandstreff Handelskammer Bremen 26. Februar 2014 Christiane Ordemann Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Findorffstraße 106 28215 Bremen www. christiane-ordemann.de
MehrTextilreinigungsgewerbe. Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: TARIFVERTRAG ÜBER ARBEITSPLATZ- UND VERDIENSTSICHERUNG
IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 110 00 702 061 603 00 Bundesrepublik Deutschland - West Branche: Arbeiter Textilreinigungsgewerbe Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: 6 Mo TARIFVERTRAG
MehrMindestlohngesetz. Rechtsanwalt Florian Popella vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
Mindestlohngesetz Rechtsanwalt Florian Popella vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Agenda Geltungsbereich Auswirkungen auf bestehende Verträge, Vertragsänderungen? Haftung des Verwalters Haftung
Mehr