Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Tarifvertragsgesetzes

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1 Bundesministerium für Arbeit und Soziales Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Tarifvertragsgesetzes - Stand: 1. Februar I. Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst (5. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. Februar 2013 bis 30. Juni 2014 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 30. Januar 2013 (BAnz AT V1) Bundesgebiet ,68 Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (2. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. Juli 2013 bis 31. Dezember 2015 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 28. Juni 2013 (BAnz AT V1) Geltungsbereich ab Arbeitnehmer im pädagogischen Bereich 1) ,60 mit Berlin , , , , ,50 1) Arbeitnehmer im pädagogischen Bereich sind mit der Aus- und Weiterbildung, Vermittlung oder Betreuung von Teilnehmern betraut.

2 Seite 2 von 6 Baugewerbe (9. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 16. Oktober 2013 (BAnz AT V1) Geltungsbereich ab Mindestlohn I 1) Mindestlohn II 2) Berlin 1) einfache Bau- und Montagearbeiten 2) fachlich begrenzte Arbeiten ,10 13, ,15 14, ,25 14, ,30 14, ,10 13, ,15 14, ,25 14, ,30 14,55 einheitlicher Mindestlohn , , , ,30 Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlenbergwerken (3. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. Dezember 2013 bis 31. März 2015 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 27. November 2013 (BAnz AT V1) Geltungsbereich ab Tarifgruppe 1 1) Tarifgruppe 2 2) Bundesgebiet ,92 13,24 1) Werker/Hauer 2) Hauer/Facharbeiter mit Spezialkenntnissen Dachdeckerhandwerk (7. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2015 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 13. Dezember 2013 (BAnz AT V1) und vom 21. Januar 2014 (BAnz AT V1) Bundesgebiet , ,85

3 Seite 3 von 6 Elektrohandwerk (Allgemeinverbindlicherklärung) Laufzeit: 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2015 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 23. Dezember 2013 (BAnz AT B2) mit Berlin , , , ,35 Gebäudereinigung (4. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. November 2013 bis 31. Oktober 2015 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 8. Oktober 2013 (BAnz AT V1) Geltungsbereich ab Lohngruppe 1 1) Lohngruppe 6 2) mit Berlin ,00 11, ,31 12, ,55 12, ,56 9, ,96 10, ,21 10,63 1) u.a. Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten 2) u.a. Glas- und Fassadenreinigung Gerüstbauerhandwerk (1. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. August 2013 bis 28. Februar 2014 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 26. Juli 2013 (Banz AT V1) Bundesgebiet ,00

4 Seite 4 von 6 Maler- und Lackiererhandwerk (7. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. Mai 2013 bis 30. April 2014 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 29. April 2013 (BAnz AT V1) Geltungsbereich ab ungelernte Arbeitnehmer gelernte Arbeitnehmer mit Berlin ,90 12,15 einheitlicher Mindestlohn ,90 Pflegebranche (1. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. August 2010 bis 31. Dezember 2014 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 27. Juli 2010 (BAnz AT Nr. 110 Seite 2.571) ,50 mit Berlin , , , , ,00 Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk (1. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. Oktober 2013 bis 30. April 2015 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 25. September 2013 (BAnz AT V1) mit Berlin , , , ,66

5 Seite 5 von 6 Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft (2. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. Februar 2014 bis 30. September 2017 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 31. Januar 2014 (BAnz AT V1) mit Berlin , , , , , ,75

6 Seite 6 von 6 II. Mindestlöhne nach dem Tarifvertragsgesetz Friseurhandwerk (Allgemeinverbindlicherklärung) Laufzeit: 1. November 2013 bis 31. Juli 2016 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 13. Dezember 2013 (BAnz AT B1) ,50 mit Berlin , , , , ,50

Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

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