Auswahlsatzung. Wirtschafts- psychologie. Schellingstrasse 24 D Stuttgart.

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1 Schellingstrasse 24 D T +49 (0) F +49 (0) info@hft-stuttgart.de Auswahlsatzung Wirtschafts- psychologie Stand:

2 Satzung der Hochschule für Technik für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang Wirtschaftspsychologie vom Der Senat der Hochschule für Technik hat am aufgrund von 8 Absatz 5 und 63 Absatz 2 des Gesetzes über die Hochschulen und Berufsakademien in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz LHG) in Verbindung mit 10 Absatz 5 der Hochschulvergabeverordnung (HVVO) in der jeweils gültigen Fassung die folgende Satzung beschlossen. Präambel Alle Amts-, Status-, Funktions- und Berufsbezeichnungen, die in dieser Ordnung in männlicher Form erscheinen, betreffen gleichermaßen Frauen und Männer und können auch in der entsprechenden weiblichen Sprachform geführt werden. Dies gilt auch für die Führung von Hochschulgraden, akademischen Bezeichnungen und Titeln. 1 Anwendungsbereich Die Hochschule für Technik vergibt im Studiengang Wirtschaftspsychologie 90 von Hundert der Studienplätze an Studienbewerber nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens. Die Auswahlentscheidung wird nach dem Grad der Eignung und Motivation des Bewerbers für den gewählten Studiengang und den angestrebten Beruf getroffen. 2 Fristen Der Antrag auf Zulassung muss für das Wintersemester bis zum 15. Juli eines Jahres für das Sommersemester bis zum 15. Januar eines Jahres bei der Hochschule für Technik eingegangen sein (Ausschlussfrist). 3 Form des Antrags und Handlungsfähigkeit Minderjähriger (1) Der Antrag ist auf dem von der Hochschule für Technik dafür vorgesehenen Online- Formular zu stellen. (2) Dem schriftlichen Antrag sind in amtlich beglaubigter Abschrift oder amtlich beglaubigter Kopie beizufügen: a) Das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (HZB), einer einschlägigen fachgebundenen HZB, einer fachhochschulgebundenen HZB bzw. einer ausländischen HZB, die von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannt worden ist. b) Nachweise über eine ggf. vorhandene Berufsausbildung. c) Für HZB, die an einer ausländischen Bildungseinrichtung erworben wurde, eine beglaubigte Notenkorrespondenzliste, anhand der die Umrechnung der Noten in das deutsche Notensystem vorgenommen werden kann. d) Wurde die Hochschulzugangsberechtigung über die Prüfungen für besonders qualifizierte Berufstätige erworben, sind zusätzlich ausreichende englische Sprachkenntnisse nachzuweisen. Dieser Nachweis soll durch einen anerkannten Sprachtest, wie z.b. Test of English as a Foreign Language (TOEFL) oder Cambridge First Certificate erbracht werden. Geforderte Mindestpunktzahl im paper-based TOEFL 400 Punkte, computer-based und internetbased TOEFL äquivalent, gefordertes Mindest-Level im Cambridge First Certificate A-B. Wirtschaftspsychologie Bachelor - Auswahlsatzung ab Wintersemester 2014/15 2/5

3 e) ein Nachweis (keine amtliche Beglaubigung erforderlich) über die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren ( 60 (2) Nr. 6 LHG). (3) Die Hochschule für Technik kann verlangen, dass die der Zulassungsentscheidung zugrunde liegenden Dokumente bei der Einschreibung im Original vorzulegen sind. (4) Liegt das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung für den gewählten Studiengang bis zum Ende der Antragsfrist noch nicht vor, kann der Zulassungsantrag auf ein vorläufiges Zeugnis gestützt werden. Das vorläufige Zeugnis muss auf bereits vollständig abgeschlossenen Prüfungsleistungen zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung beruhen, eine vorläufige Bewertung der Prüfungsleistungen enthalten und von einer für die Notengebung oder Zeugniserteilung autorisierten Stelle ausgestellt sein. Eine Zulassung auf Grundlage eines vorläufigen Zeugnisses ist unter der Bedingung auszusprechen, dass das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung bis spätestens zur Einschreibung nachgewiesen wird und sich die vorläufige Zulassung durch das endgültige Zeugnis bestätigt. Im Übrigen bleibt das endgültige Zeugnis bei der Zulassung unbeachtlich. Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, erlischt die Zulassung. (5) Fähig zur Vornahme von Verfahrenshandlungen im Sinne des 12 (1) Nr. 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) im Zusammenhang mit der Aufnahme, Durchführung und Beendigung des Studiums ist eine Person, die das 16. Lebensjahr vollendet und eine Hochschulzugangsberechtigung erworben hat. 4 Auswahlkommission (1) Von der Fakultät Bauingenieurwesen, Bauphysik und Wirtschaft wird zur Vorbereitung der Auswahlentscheidung eine Auswahlkommission eingesetzt. Sie besteht aus 2 Professoren der Fakultät. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt vier Jahre. Wiederbestellung ist möglich. (2) Die Auswahlkommission berichtet dem Fakultätsrat Bauingenieurwesen, Bauphysik und Wirtschaft nach Abschluss des Vergabeverfahrens über die gesammelten Erfahrungen und macht Vorschläge für die Weiterentwicklung des Auswahlverfahrens. (3) Die Mitglieder des Fakultätsrates Bauingenieurwesen, Bauphysik und Wirtschaft haben das Recht, bei den Beratungen der Auswahlkommission anwesend zu sein; sie haben jedoch kein Stimmrecht. 5 Auswahlverfahren (1) Am Auswahlverfahren nimmt nur teil, wer a) sich frist- und formgerecht um einen Studienplatz beworben hat und b) nicht im Rahmen einer vorweg abzuziehenden Quote am Vergabeverfahren teilnimmt und (2) Die Auswahlkommission trifft unter den eingegangenen Bewerbungen eine Auswahl aufgrund der in 6 genannten Auswahlkriterien und erstellt gemäß 7 eine Rangliste. Die Entscheidung über die Auswahl trifft der Rektor aufgrund einer Empfehlung der Auswahlkommission. (3) Die Zulassung ist zu versagen, wenn die Unterlagen nach 3 Abs. 2 nicht fristgerecht oder nicht vollständig vorgelegt wurden. (4) Im Übrigen bleiben die allgemein für das Zulassungsverfahren geltenden Bestimmungen in der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Hochschule für Technik unberührt. 6 Auswahlkriterien (1) Die Auswahl erfolgt nach den in Absatz 2 genannten Kriterien auf Basis der gemäß 7 zu bildenden Rangliste. (2) Für die Bildung der Rangliste im Rahmen des Auswahlverfahrens ist nachfolgendes Kriterium zu berücksichtigen: Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) Wirtschaftspsychologie Bachelor - Auswahlsatzung ab Wintersemester 2014/15 3/5

4 7 Erstellung der Rangliste für die Auswahlentscheidung (1) Die Auswahl erfolgt nach einer Dezimalnote, die nach Maßgabe folgender Festlegungen ermittelt wird: HZB-NOTE Bei Zeugnissen der HZB, die eine Durchschnittsnote enthalten, die auf eine Stelle nach dem Koma bestimmt ist, wird diese zugrunde legt. Enthält das HZB-Zeugnis keine Durchschnittsnote, wird die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte durch 56 bzw geteilt (max. 15 Punkte). Die sich ergebende Zahl wird ohne Nachkommastelle berechnet. Es wird nicht gerundet. Diese Punktzahl wird gemäß der Punkte-Noten-Umrechnungstabelle des Anhangs 1 in eine Dezimalnote umgerechnet. Noten, die an ausländischen Bildungseinrichtungen erworben wurden, sind nach den Richtlinien der KMK in deutsche Noten umzurechnen. (2) Auf der Grundlage der so ermittelten Dezimalnote wird unter allen Bewerbern und Bewerberinnen eine Rangliste erstellt. (3) Bei Ranggleichheit gilt 16 HVVO. 8 Ausländerquote und Fälle außergewöhnlicher Härte (1) Die Quote der ausländischen Studierenden wird auf 10% festgelegt. (2) Die Quote für Fälle außergewöhnlicher Härte beträgt gemäß 9 in Verbindung mit 12 HVVO 5 %. 9 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Sie gilt erstmals für das Zulassungsverfahren für das Wintersemester 2014/15. Gleichzeitig tritt die Satzung der Hochschule für Technik für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang Wirtschaftspsychologie vom außer Kraft., den Prof. R. Franke Rektor der Hochschule für Technik 1 Bei älteren HZB-Zeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 60 geteilt, bei neueren HZB-Zeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 56 geteilt. Wirtschaftspsychologie Bachelor - Auswahlsatzung ab Wintersemester 2014/15 4/5

5 Anhang 1 15 Punkte = 0,7; 14 Punkte = 1,0; 13 Punkte = 1,3 12 Punkte = 1,7; 11 Punkte = 2,0; 10 Punkte = 2,3 9 Punkte = 2,7; 8 Punkte = 3,0; 7 Punkte = 3,3; 6 Punkte = 3,7; 5 Punkte = 4,0; 4 Punkte =4,3 3 Punkte = 4,7; 2 Punkte = 5,0; 1 Punkt = 5,3 0 Punkte = 6,0 Bekanntmachungsnachweis Beurkundung: Aushang am: Abgenommen am: In Kraft getreten am: Wirtschaftspsychologie Bachelor - Auswahlsatzung ab Wintersemester 2014/15 5/5

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