Begründung zur Einleitung des Verfahrens für das Volksbegehren Für verpflichtende Volksabstimmungen
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- Theodor Ritter
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1 Begründung zur Einleitung des Verfahrens für das Volksbegehren Für verpflichtende Volksabstimmungen Text des Volksbegehrens: Wir wollen, dass das österreichische Volk nicht mehr von Politikern bevormundet werden kann. Daher regen wir eine Bundesverfassungsgesetzes-Änderung derart an, dass eine Volksabstimmung über einen Gesetzesvorschlag innerhalb eines halben Jahres durchgeführt werden muss, wenn dies von mehr als Wahlberechtigten verlangt wird und ebenso vor jeder Änderung der Bundesverfassung und vor dem Abschluss eines Staatsvertrages. Das Ergebnis einer jeden Volksabstimmung ist raschest umzusetzen. Begründung des Einleitungsantrages des Volksbegehrens Für verpflichtende Volksabstimmungen : Wir bringen den Einleitungsantrag des Volksbegehrens Für verpflichtende Volksabstimmungen ein, da wir bereits alle im Volksbegehrengesetz 2018 (VoBeG) normierten Voraussetzungen erfüllen und weil wir ein MEHR an Demokratie - insb. der direkten Demokratie - in Österreich für sinnvoll erachten. Wir erfüllen alle Voraussetzungen: 1. Wir haben am 22. März 2018 die Anmeldung des genannten Volksbegehrens im Bundesministerium für Inneres eingebracht, inklusive einer Bestätigung über die Einzahlung eines Kostenbeitrags in der Höhe von 500 Euro auf ein Konto des Bundesministeriums für Inneres (Beilage 2). 2. Das Volksbegehren wurde vom Innenminister der Republik Österreich zugelassen und per 4. April 2018 unter der Volksbegehrens-Registrierungsnummer 005/2018 im zentralen Wählerregister des Bundesministeriums für Inneres registriert. (Beilage 3) 3. Wir haben (deutlich) mehr als die gemäß 3 Abs. 2 VoBeG derzeit geforderten Unterstützungserklärungen nämlich über Unterstützungserklärungen per 24. Oktober 2018 gesammelt, die beim Zentralen Wählerregister des Bundesministeriums für Inneres elektronisch hinterlegt sind. (Beilage 4) 4. Der Nachweis darüber, dass der (die) Bevollmächtigte und seine (ihre) Stellvertreter (Stellvertreterinnen) zu dem bei der Antragstellung zum im Antrag bekannt gegebenen Konto nur gemeinsam zeichnungsberechtigt sind, liegt bei. (Beilage 5) 5. Der Bevollmächtigte und seine 4 Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen haben jeweils eine Unterstützungserklärung für das gegenständliche Volksbegehren abgegeben (siehe die Beilagen 6a 6e), wodurch die jeweilige Bestätigung der Wahlberechtigung zum Nationalrat durch die jeweilige zur Führung der Wählerevidenz berufene Gemeinde gemäß 3 (3) Zi. 5 VoBeG entfällt. 6. Inhaltlich führen wir die Begründung zum gegenständlichen Volksbegehren wie folgt aus: Hauptgrund 1: Verpflichtende Volksabstimmungen sind sinnvoll, weil das österreichische Volk dadurch wichtige Themen selbst entscheiden kann. (Derzeit ist dies in Österreich leider nicht möglich, da Gesetze derzeit nur durch die sogenannten Volksvertreter beschlossen werden können, die aber nach ihren eigenen Vorstellungen entscheiden und nicht entsprechend dem Wählerwillen). 1
2 * Volksabstimmungen bilden den Wählerwillen bestmöglich ab. Dies ist klarerweise deshalb der Fall, weil die Wähler selbst entscheiden können und weil wenn die Wähler Volksabstimmungen mit einer gewissen Anzahl an Unterstützungserklärungen selbst einleiten können - sie mit einer gewissen Vorlaufzeit auch jederzeit entscheiden können. Damit wird der Wählerwille zeitnahe in die Realität umgesetzt. * Volksabstimmungen sind eine Form der Demokratie zwischen Wahlterminen. Derzeit können die Österreicher bei Nationalratswahlen nur alle 5 Jahre ihr demokratisches Stimmrecht einsetzen. Dazwischen ist das österreichische Volk seinen Volks -Vertretern (Abgeordneten) die überwiegend großen Interessensvertretungen verpflichtet bzw. sogar von diesen ins Parlament entsandt sind nach der derzeitigen Gesetzeslage auf Bundes-, Landesund Gemeindeebene hilflos ausgeliefert. Dies ist bei Umfallern bei Wahlversprechen und beim Wechseln von Abgeordneten zwischen den Parlamentsklubs während einer Legislaturperiode besonders schmerzhaft. Das führt zu politischen Ohnmachtsgefühlen und Politikverdrossenheit im Volk, die es zu vermeiden gilt. Denn die Demokratie lebt von der Teilnahme des Volkes an politischen Entscheidungen im Staat und nicht davon, dass sich das Volk mit Grauen von der Politik ihrer politischen Volksvertreter abwendet (die nach dem Wahltag gerne eigene Interessen verfolgen und weniger die der Wähler). * Volksabstimmungen = mehr Demokratie = mehr Wohlstand. Die Länder mit den höchsten Demokratiestandards in Europa haben auch den höchsten Wohlstand. Beispiele sind die Schweiz, Norwegen und Island. * Volksabstimmungen vermindern und verhindern Korruption, sowie verschwenderische Großprojekte. Warum? Weil Großkonzerne, Banken, Medienbetriebe, internationale Organisationen und ausländische Staaten leicht ein paar Abgeordnete und Minister bestechen können, aber nicht das ganze österreichische Volk! * Volksabstimmungen sind ein guter Schutz vor Diktatur bzw. vor (linkem und rechtem) Faschismus. Gerade Österreich hat in den Jahren 1934 bis 1945 also nicht einmal vor 100 Jahren - erleben müssen, wohin ein Versagen der Demokratie führen kann. Eine Wiederholung eines derartigen Demokratieversagens in Österreich wollen wir unbedingt vermeiden. * Volksabstimmungen verhindern Angriffskriege. So gut wie kein Volk würde sich selbst in einen Angriffskrieg schicken. Angriffskriege gehen vielmehr fast immer von machtgierigen Diktatoren, von Militärs oder der Waffenindustrie aus. * Volksabstimmungen führen zu einer Identifikation des Volkes mit Gesetzen. Dadurch werden Gesetze eher eingehalten. Derzeit werden Gesetze teilweise gegen die Mehrheit des Volkes beschlossen. (Z. B. im Fall der EU-Erweiterungen, des CETA-Vertrages, der Griechenland-Rettungen mit denen indirekt Banken auf Kosten der Steuerzahler geretttet wurden, der Schilling-Währung-Abschaffung, der scheibchenweisen Abschaffung der Neutralität Österreichs, der Versorgung von Schein-Asylanten auf Kosten der Steuerzahler in Österreich, usw.) * Volksabstimmungen führen zu Sachdiskussionen, Lösungen und Entscheidungen bei großen gesellschaftlichen Problemen und Streitfragen, anstelle des derzeit üblichen Parteien-Hick-Hacks. (z. B. beim Thema des unfairen Pensionssystems; beim Problem des unfairen Wahlrechts; beim Thema Rauchen in Gastronomiebetrieben oder lieber doch nicht ; beim Thema Abschaffung der ORF-Gebühren und Entpolitisierung des ORFs ; beim Thema Bau oder Nicht-Bau der 3. Piste am Flughafen Wien-Schwechat ; beim Thema der maximal zulässigen Arbeitszeit pro Tag oder pro Woche; beim Thema CETA-Vertrag abschließen oder lieber doch nicht abschließen ; beim Thema EURATOM-Ausstieg Österreichs, was - dem atomkraftwerkfreien - Österreich ca. 40 Millionen Euro Steuergeld im Jahr ersparen würde; beim Thema der Auslandseinsätze österreichischer Soldaten ; beim Thema Truppen- und Kriegsmaterialtransporte ausländischer Armeen durch Österreich ; beim Thema Mitgliedschaft Österreichs in der 2
3 NATO-Partnerschaft oder doch lieber die immerwährende Neutralität beibehalten ; beim Thema Grenzkontrollen zur Eindämmung der internationalen Kriminalität und zur Eindämmung der illegalen Einwanderung nach Österreich ; sowie bei vielen anderen großen Themen.) * Volksabstimmungen sind weiters ein wichtiges Korrektiv zur parlamentarischen Demokratie, falls die parlamentarische Demokratie in den Augen der Bevölkerung schwerwiegend versagen sollte. Dann sind auch keine schmutzigen Vereinbarungen oder Gegengeschäfte ( dirty deals ) zwischen Koalitionsparteien mehr möglich, die sich explizit gegen den mehrheitlichen Volkswillen richten. Diese liegen unseres Erachtens bei der Abschaffung des generellen Rauchverbots in Gastronomiebetrieben (die Änderung zum Tabakgesetz per 1. Mai 2018 wurde noch vor Inkrafttreten wieder abgeschafft) und beim CETA-Vertrag vor. * Volksabstimmungen führen zu einem fairen Wahlrecht. Die aktuelle parlamentarische Demokratie führte und führt zu einem unfairen Wahlrecht, weil sich die Parteien, die im Parlament sitzen und entscheiden, selbst gegenüber neuen und kleinen Parteien bevorzugen. Ein faires Wahlrecht hingegen bildet den Wählerwillen deutlich besser ab und führt daher zu einem MEHR an Demokratie und in Folge zu Wohlstandsgewinnen des gesamten Volkes. Hauptgrund 2: Weil Volksabstimmungen in der österreichischen Bundesverfassung (B-VG) grundsätzlich vorgesehen sind: * Artikel 1. B-VG: "Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus." Die österreichische Bundesverfassung wird in weiterer Folge in Bezug auf Volksabstimmungen nur in Artikel 43, Artikel 44 und Artikel 60 konkreter. Demnach sind derzeit Volksabstimmungen nur dann durchzuführen, wenn dies mittels Gesetzesbeschlüssen der Nationalrat so beschließt oder bei einer Gesamtänderung der Bundesverfassung oder zwecks vorzeitiger Absetzung des Bundespräsidenten, wenn die Bundesversammlung es so beschließt. * Artikel 43 B-VG: "Einer Volksabstimmung ist jeder Gesetzesbeschluss des Nationalrates nach Beendigung des Verfahrens gemäß Art. 42 beziehungsweise gemäß Art. 42a, jedoch vor seiner Beurkundung durch den Bundespräsidenten, zu unterziehen, wenn der Nationalrat es beschließt oder die Mehrheit der Mitglieder des Nationalrates es verlangt." * Artikel 44 B-VG (3): Jede Gesamtänderung der Bundesverfassung, eine Teiländerung aber nur, wenn dies von einem Drittel der Mitglieder des Nationalrates oder des Bundesrates verlangt wird, ist nach Beendigung des Verfahrens gemäß Art. 42, jedoch vor der Beurkundung durch den Bundespräsidenten, einer Abstimmung des gesamten Bundesvolkes zu unterziehen." * Artikel 60 B-VG (6): "Vor Ablauf der Funktionsperiode kann der Bundespräsident durch Volksabstimmung abgesetzt werden. Die Volksabstimmung ist durchzuführen, wenn die Bundesversammlung es verlangt." Derzeit fehlt aber in der österreichischen Bundesverfassung, dass das österreichische Volk Volksabstimmungen selbst einleiten kann!!! Die angeblichen Volksvertreter im Parlament taten dies bisher leider auch nicht freiwillig. Aus keinem einzigen der bisher 42 Volksbegehren, die es bisher in der 2. Republik Österreichs seit dem Jahr 1955 gab, ließen die Volksvertreter eine Volksabstimmung zu. Alle Volksbegehren wurden bisher parlamentarisch abgewürgt. Das entspricht einer Ablehnungsquote von 100% der Volksbegehren durch die Volksvertreter im Parlament. Unfassbar. Dieses antidemokratische Abstimmungsverhalten der (angeblichen) Volksvertreter gegen das österreichische Volk muss aus unserer Sicht endlich gestoppt werden. Exkurs: Derzeit sind nicht einmal die Oppositionsparteien im österreichischen Parlament in der Lage, eine Volksabstimmung einzuleiten. Die derzeitige Oppositionspartei SPÖ stellte im österreichischen Parlament einen Antrag auf Abhaltung einer Volksabstimmung zum CETA-Vertrag 3
4 Teil 2 (betreffend der Schiedsgerichte & Sonderklagerechte für Unternehmen). Dieser Antrag auf Abhaltung einer Volksabstimmung wurde von der derzeitigen Regierungskoalition bestehend aus ÖVP & FPÖ mit gemeinsamer absoluter Mehrheit am 13. Juni 2018 im Nationalrat niedergestimmt. Die NEOS-Partei unterstützte dabei auch noch die ÖVP-FPÖ-Koalition, ohne dass dies notwendig oder sinnvoll war. Siehe auch => => => Hauptgrund 3: Aktuelle Beispiele aus dem heurigen Jahr Das Volksbegehren Don t Smoke erreichte im heurigen Jahr Eintragungen / Unterstützungen. Das sind 13,8% der Wahlberechtigten in Österreich. (falls man dem Beschluss der Bundeswahlbehörde vom zum Ergebnis dieses Volksbegehrens glauben schenkt. Die Bundeswahlbehörde wird ganz überwiegend von Parteienvertretern zusammengesetzt, die in nicht-öffentlichen Sitzungen entscheiden. Die Protokolle der Sitzungen der Bundeswahlbehörde werden nicht veröffentlicht, nicht beschlossen und nicht einmal den Mitgliedern der Bundeswahlbehörde übermittelt! Welchen Zweck hat diese Geheimniskrämerei?) Nicht einmal das Don t Smoke-Volksbegehren - das derzeit auf den hervorragenden Platz 7 der 42 bisherigen Volksbegehren der 2. Republik Österreichs liegt - wollen die derzeitigen Regierungsparteien auf Bundesebene umsetzen bzw. einer Volksabstimmung unterziehen. Schon gar nicht will die derzeitige Regierungskoalition beim Frauenvolksbegehren oder beim ORF ohne Zwangsgebühren eine Volksabstimmung durchführen, welche (7,6%) bzw (5,0%) Eintragungen bzw. Unterstützungen erhielten. So funktioniert die politische Mitbestimmung des Volkes eindeutig nicht. Nach Artikel 1 der österreichischen Bundesverfassung ist Österreich eine demokratische Republik, in der das Recht vom Volk ausgeht und Volksbegehren somit nicht von einer Regierungskoalition abgewürgt werden dürfen. Die jeweils regierenden Koalitionsparteien halten sich aber - unseres Erachtens - in diesem wichtigen Punkt leider nicht an die Bundesverfassung, weshalb es eine Nachschärfung braucht. Hauptgrund 4: Weil das System der verpflichtenden Volksabstimmungen - die vom Volk eingeleitet werden können - in der Schweiz in der Praxis bereits sehr gut funktioniert. Was wir hier mit unserem Volksbegehren für Österreich fordern ist nicht nur theoretisch möglich, sondern das Vorbild der Demokratie in der Schweiz zweigt, dass sich dieses direkt-demokratische System seit mehr als 100 Jahren sehr gut bewährt hat und zu hoher Zufriedenheit und hohem Wohlstand des schweizerischen Volkes geführt hat. Das wollen wir auch für Österreich erreichen. Hauptgrund 5: Weil Wählerstimmen eine sinnvolle Anzahl zur Einleitung eines Volksbegehrens sind. Schon jetzt kann das österreichische Volk mit Wählerstimmen eine parlamentarische Bearbeitung eines Volksbegehrens erzwingen. In weiterer Folge ist es logisch und sinnvoll, dass im Falle einer Ablehnung durch die Volksvertreter im österreichischen Parlament, das österreichische Volk selbst mittels Volksabstimmung entscheiden kann. (siehe auch Artikel 1 der Bundesverfassung). In der Schweiz die eine ähnlich große Einwohnerzahl wie Österreich hat - sind ebenfalls Unterstützungen für die Einleitung von Volksabstimmungen durch das Volk nötig ( Volksinitiative ). Im Falle von Gesetzen genügen in der Schweiz sogar lediglich Unterschriften, um ein Gesetz durch das Volk überpüfen zu lassen ( fakultatives Referendum bzw. Veto-Referendum ). 4
5 Weiters ist die Hürde von Eintragungen & Unterstützungen hoch genug, um Jux -Volksbegehren zu vermeiden. In den letzten 63 Jahren gab es 39 Volksbegehren mit über Eintragungen & Unterstützungen, also nicht einmal eines pro Jahr. Gemäß unserem Vorschlag hätte es somit in den letzten 63 Jahren weniger als eine Volksabstimmung pro Jahr in Österreich gegeben und im Falle, daß sich das österreichische Parlament den Volksbegehren-Initiatoren auch ohne Volksbegehren anschließt, sogar noch weniger. Da kann man nicht von übermäßiger Inanspruchnahme des direktdemokratischen Instruments Volksbegehren reden, sondern eher von einem wünschenswerten Mindestmaß. Daher ist die er Hürde für uns für den Anfang ein gutes Maß. Man wird sehen, wie sich die Bürgerakzeptanz und Bürgerbeteiligung entwickeln. Falls diese zu gering sind, dann kann man aus unserer Sicht die Hürde später gerne auch senken bzw. bei (Veto-)Volksabstimmungen zu Gesetzen eine niedrigere Hürde beschließen, wie das in der Schweiz der Fall ist. Hauptgrund 6: Weil Änderungen der Bundesverfassung von großer Tragweite sein können und deshalb mehrheitlich durch das Volk beschlossen werden sollten. Änderungen der Bundesverfassung sind von so großer Bedeutung, dass diese nicht dem Tauschhandel der Parlamentsparteien überlassen werden sollten. Hauptgrund 7: Weil auch internationale Verträge von großer Tragweite für Österreich sein können, sollten diese vor Inkrafttreten in Österreich einer Volksabstimmung in Österreich unterzogen werden müssen. (z. B. internationale Handelsverträge wie CETA, EU-Lissabon-Vertrag, EURATOM-Vertrag, usw.). 5
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