Erst reingeknallt, dann draufgekracht
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- Marta Brodbeck
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1 Erst reingeknallt, dann draufgekracht Neue Erkenntnisse zu Drogen und Alkohol im Straßenverkehr Aktuelles zur MPU und Förderung der Fahreignung Axel Uhle Fachpsychologe für Verkehrspsychologie (BDP) TÜV SÜD Pluspunkt GmbH TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
2 Warum MPU Schutz und Chance Diagnostischer/ prognostischer Wert bestimmter Verkehrsauffälligkeiten Einzelfallgerechtigkeit - Hinweis auf stark verfestigte Gewohnheiten - Hohe Dunkelziffern nachgewiesen (Schätzungen zu 1!) - Hohe Rückfallwahrscheinlichkeiten nachgewiesen (früher: 50%) MPU als Chance für den auffälligen Fahrer: Anstatt pauschal nach den allgemeinen Erfahrungswerten eine negative Prognose gestellt zu bekommen, hat der Einzelne die Möglichkeit, seine Einstellungsund Verhaltensänderungen darzulegen und so eine positive Prognose und damit den Führerschein zu erhalten Gewinn für die Verkehrssicherheit Nachhaltige Einstellungs und Verhaltensänderungen zur Vermeidung von Fahrten unter Alkohol,- oder Drogeneinfluss oder der Verkehrssicherheit abträgliche Verhaltensweisen
3 MPU: Anlassbezogene Ergebnisse 80% der MPU Quelle: Jahresbericht der BASt 2017
4 Erfolgsmodell Drohende Versagung der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wichtiger Impuls zur Änderung riskanten Verhaltens Fahrer-Rehabilitation bewährt und sehr erfolgreich BRD europaweit an der Spitze bei Verkehrssicherheitskennzahlen MPU bewährtes Instrument der Verkehrssicherheitsarbeit
5 Fakten zur Rückfallgefährdung MPU Bestehensquote erstmals alkoholauffälliger Fahrer ohne/nach qualitätsgesicherter Info Beratung - Schulung ca. 20%/81% Anteil erstmals alkoholauffälliger Fahrer, die nach positiver MPU nicht rückfällig wurden (innerhalb 3 Jahren) Anteil alkoholauffälliger Fahrer, die nach positiver MPU und Kursempfehlung nicht rückfällig wurden (innerhalb 3 Jahren) 93,5% 93,2%
6 Gesetze / Verordnungen / Regelungen Richter und Staatsanwalt Fahrerlaubnisbehörde Gutachter/verkehrspsychologischer Berater
7 Änderungen Institutionelle und personelle Trennung von Begutachtung und Beratung: Person und Institution, die begutachtet, darf nicht individuell beraten und wer individuell berät, darf nicht begutachten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu 1,1 Promille ist erfolgt MPU unter 1,6 Promille nur beim Vorliegen von Zusatztatsachen erneute Aufnahme in FeV ist zu erwarten Cannabis als Medizin gesetzlich neu geregelt - mit einer Vielzahl von Umsetzungsfragen bezüglich Fahreignung Neue Nachweismethoden (Ethylglucuronid; Cave: nur bei alkoholauffälligen Fahrern, bei denen aufgrund des Gefährdungsgrads Abstinenz notwendig ist) Achtung: häufigster Beratungsfehler Konsens besteht darüber, dass der unseriöse Vorbereitermarkt reguliert werden sollte; Sonderwettbewerbsrecht mit Qualifikationsvoraussetzungen ist in Arbeit Seit keine bundeseinheitliche Gebühren mehr für Medizinisch Psychologische Untersuchungen Wegfall der Kurse für verkehrsauffällige Fahrer nach 70 FeV nach einer MPU (Achtung: weiterhin Kurse für alkohol und drogenauffällige Fahrer!!) seit 2003 Rückgang der 70 Kurse um 72% Die Fahrerlaubnisbehörde kann auf die Fahrerlaubnisprüfung verzichten, wenn keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach 16 (1) und 17 (1) erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis 6 Monate vor Ablauf der Sperre
8 Ärztliches Gutachten oder MPU Unterschiedlicher Erkenntnisgewinn ärztliches Gutachten (Statusfeststellung) Feststellung des aktuellen Status (nimmt Drogen? Ist abhängig? Liegt eine Erkrankung vor?) Anamnestische Befragung Körperliche Untersuchung, ggf. Laboruntersuchungen Med.-psych. Gutachten (Prognose) Ist zu erwarten, dass.? ausführliche Exploration (Verwertbarkeit der Befunde) Einstellungsänderung (Motivation und Stabilität) Überprüfung des psycho-physischen Leistungsvermögens Einordnung der Befunde in die Gesamtproblematik
9 Wer muss zur MPU? Gesetzlich vorgeschrieben ist die MPU bei: Alkohol ( 13 FeV) - Trunkenheitsfahrt mit Blutalkoholkonzentration ab 1.6%o - Wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr (auch Owi unter 1,1 %o) Drogen ( 14 FeV) - Fahrt unter dem Einfluss von Cannabis oder regelmäßig THC - Einnahme von anderen Drogen Verkehrsverstößen: - Hohe Punktezahl (8 und mehr) beim Kraftfahrtbundesamt - erheblichen verkehrs- oder strafrechtlichen Verstößen Straftaten: - einer erheblichen Straftat oder Straftaten im Zusammenhang mit SV oder - wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen 9 Abteilung:
10 Zahlen, Daten, Fakten Alkohol Durchschnittlicher Alkoholkonsum (im Alter > 15 Jahre) in Deutschland 2016: 9,5 Liter reiner Alkohol - 96,4% trinken Alkohol (18 64 Jahre) 10% der Bevölkerung trinken 50%, 20% trinken 80 % des insgesamt konsumierten Alkohols 10 Mio. Menschen mit riskantem Konsum 1,61 Mio. Missbrauch, 2,5 Mio. abhängig Anteil Männer bei Alkoholfahrten: > 90% Verhältnis der Straftaten zu OWIs: 2,1:1 Durchschnittliche BAK-Werte bei entdeckten Alkoholfahrten: > 1,6 Dunkelziffer: 1: 300 bis 1:2000, je nach Untersuchung
11 Trinkmenge bei 1,6 Promille ( ) Um 1,6 Promille zu erreichen, kann ein ca. 80 kg schwerer Mann in ungefähr 5 Stunden 8 Halbe Bier (0,5l) ODER knapp 8 Viertel Wein (0,25l) ODER 24 Schnäpse (2 cl) trinken.
12 Systematik Beurteilungskriterien: Alkohol Das Ausmaß der Problematik bestimmt die Voraussetzungen für eine günstige Prognose Abhängigkeit Alkoholverzicht, weil dauerhafte Trinkkontrolle nicht möglich Alkoholgefährdung Fehlendes Trennvermögen Trinken/ Fahren Suchttherapeutische Maßnahme (stationär/ambulant) und 1 Jahr nachgewiesene Abstinenz durch 6 Urinkontrollen (EtG) /4 Haaranalysen (max. 3 cm) Aufarbeitung der Problematik (z. B. Beratung), i.d.r. 1 Jahr Abstinenz belegt durch 6 Urinkontrollen oder 4 Haaranalysen (max. 3 cm) Stabile Alkoholreduktion nach nachvollziehbarem Entscheidungsprozess, Beratung/Schulung, i.d.r. (mehrere) 6 Monate Konsumreduktion; Normalisierung Labormarker bei früher erhöhten Leberwerten Einsicht und zuverlässige Trennung von Alkoholkonsum und Fahren Konsum und Fahren
13 Zukünftig: Alkohol - Interlock
14 Ausgangslage Drogen Konsum von Kilogramm Cannabis p.a. in Europa? Millionen Drogenkonsumenten Zunahme der Drogenverstöße Anteil Männer: ca. 70% Konsumentengruppen: Probierer, gelegentliche Konsumenten, Mischkonsum, Substituierer, klassische Opiatabhängige, steigende Zahl von Kokainkonsumenten Hauptdroge (bei Verkehrsauffälligkeiten): Cannabis; Aktuell: medizinische Verwendung von Cannabis, Crystal Meth (regional)
15 Anlage 4 zur FeV 9. Betäubungsmittel, andere psychoaktiv wirkende Stoffe und Arzneimittel 9.1 Einnahme von BtM im Sinne des BtMG (ausgenommen Cannabis) Eignung oder bedingte Eignung nein (einmaliger Konsum genügt) 9.2 Einnahme von Cannabis regelmäßige Einnahme gelegentliche Einnahme 9.3 Abhängigkeit von BtM 9.4 missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneim. nein (nahezu täglich, mind. 5x wö.) ja, wenn Trennung von Konsum und Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, keine Störung der Persönlichkeit, kein Kontrollverlust nein nein
16 Systematik Beurteilungskriterien: Drogen Das Ausmaß der Problematik bestimmt die Voraussetzungen für eine günstige Prognose Abhängigkeit fortgeschrittene Drogenproblematik (Missbrauch) Drogengefährdung gelegentlicher Cannabiskonsum Suchttherapeutische Maßnahme und 1 Jahr nachgewiesene Abstinenz durch EtG (6 Urinkontrollen oder 2 Haaranalysen (6cm) ) Aufarbeitung der Problematik (z. B. Beratung), mind. 6 Monate, i.d.r. 1 Jahr Abstinenz belegt durch 4-6 Urinkontrollen oder (2) Haaranalyse (n) 6 cm Stabile Abstinenz nach nachvollziehbarem Entscheidungsprozess oder Beratung, mind. 6 Monate Abstinenz belegt durch 4 Urinkontrollen oder Haaranalyse 6 cm Zuverlässige Trennung von Konsum und Fahren, keine Progredienz, Drogenfreiheit in Kontrollphase
17 Das A & O der individueller Fahrplan Ausmaß der Problematik Abhängigkeit, fortgeschrittene Problematik, Gefährdung, Fähigkeit zum Trennen von Konsum und Fahren Bei Alkohol: Abstinenz erforderlich? Notwendige Zeiträume und Nachweise 6 Monate oder 12 Monate? Abstinenznachweise oder (bei Alkohol) Leberwerte? Maßnahmen Welche Einzel oder Gruppenmaßnahme zur Vorbereitung auf die MPU Förderung der Fahreignung? Zeitpunkt der Untersuchung Wann liegen die Voraussetzungen für eine positive MPU vor?
18 Ein seriöser und kompetenter Berater..ist Psychologe mit einem Diplom-oder Masterabschluss bildet sich regelmäßig fort..ist mit den aktuellen Regelwerken vertraut (Beurteilungskriterien).gibt keine Garantien..klärt über Leistung und Kosten auf, bietet faire Zahlungsmodalitäten setzt nicht unter Druck, nötigt nicht, zurechtgebastelte Geschichten zu lernen.macht Aufzeichnungen und händigt schriftliches Beratungsergebnis aus Quelle: MPU- Informationsbroschüre der BASt
19 CTU-Kriterien Chemisch Toxikologische Untersuchungen Probenabgabe unter Sicht Kurzfristige Terminvergabe Poytoxikologische Untersuchungen Feinste Untersuchungsverfahren Nur anerkannte Untersuchungsstellen Achtung: nicht beim Hausarzt!!
20 Cannabis als Medizin Am trat das Gesetz zur "Änderung betäubungsmittel-rechtlicher und anderer Vorschriften" in Kraft Möglichkeit zur Verschreibung von Cannabis Medikamenten damit erweitert, medizinisches Cannabis in Form von Blüten in Deutschland erstmals verschreibungsfähig Bisherige Therapie und Verschreibungsmöglichkeiten für die Fertigarzneimittel Sativex und Canemes, sowie das Rezepturarzneimittel Dronabinol bleiben bestehen Durch Änderung des BtMG entfällt bisheriges Verfahren, bei dem Patienten bei der Bundesopiumstelle des BfArM eine Ausnahmeerlaubnis nach 3 Abs. 2 BtMG zum Erwerb einer standardisierten Cannabisextraktzubereitung oder von Medizinal-Cannabisblüten zur Anwendung im Rahmen einer ärztlich begleitenden Selbsttherapie beantragen mussten
21 Cannabis als Medikament - Rechtliches 24a Straßenverkehrsgesetz (2) Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehrs ein Kraftfahrzeug führt. Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt Sucht (Abhängigkeit) und Intoxikationszustände - Leitsätze - Wer Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) nimmt oder von ihnen abhängig ist, ist nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht zu werden. Dies gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt. Wer regelmäßig (täglich oder gewohnheitsmäßig) Cannabis konsumiert, ist in der Regel nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht zu werden. Ausnahmen sind nur in seltenen Fällen möglich, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass Konsum und Fahren getrennt werden und wenn keine Leistungsmängel vorliegen. Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung BASt Mai 2014
22 Cannabis als Medizin 3 Fallgruppen hinsichtlich einer Cannabisblütenmedikation Echte Patienten", bei denen der Arzt erstmals die Indikation stellt und Cannabis als Medikament verschreibt Patienten, die in der Krankheitsvorgeschichte Erfahrungen mit Cannabis Eigentherapie gemacht haben und jetzt auf eine Verschreibung durch den Arzt wechseln Konsumenten, die Missbrauchsvorgeschichte aufweisen und die eine Cannabisverschreibung aus medizinischen Gründen anstreben, um missbräuchlichen Konsum zu legalisieren
23 Grunderkrankung, Leistungsfähigkeit und Compliance? Ärztliches Gutachten Auflagen Kein Alkohol Schlüsselzahl Inhaber - 68 Neuerteilung MPU Auflagen Nachbegutachtunges Überprüfung der langfristigen Auswirkung der dauerhaften Einnahme und der Wechselwirkung mit der Erkrankung Kontrolluntersuchung bei früherem Missbrauch zum Beleg der Freiheit von Beigebrauch Der Klient nimmt Cannabismedikamente oder blüten zuverlässig nach der ärztlichen Verordnung ein. Die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik weisen keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung auf, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigen (erfolgreich behandelt, kein Beigebrauch psychotroper Substanzen Es sind aufgrund der Behandlung und den chronischen Konsum keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen. Es ist nicht zu erwarten, dass der Klient in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkung der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird. Bedenken aus einem früheren missbräuchlichen Konsum können ausgeräumt werden
24 MPU und Vorbereitung! Einzel Gruppe Modell Mainz 77 Online & vor Ort Urin/ Haare
25 Stadien der Veränderung Ausrutscher / Rückfall Konstruktiver Umgang, Ermutigung Stabiliisierung Erreichtes festigen, Risiken erkennen Handlung Konkretes Handeln, Verstärkung Absichtslosigkeit Dumm gelaufen Information, Beziehungsaufbau Erste Absichtsbildung Ursachenanalysen Vorbereitung und Entscheidung Strategien finden, Ressourcen aktivieren
26 Verkehrspsychologie - Schutz und Chance Nachhaltige Einstellungs und Verhaltensänderungen zur Rückfallvermeidung Alkohol und/oder Drogenauffälligkeit in der Probezeit (Wieder-) Erhalt des Führerscheins durch Nachschulung/Besonderes Aufbauseminar für Fahranfänger Punkte in Flensburg Punkterabatt durch freiwillige Teilnahme an Fahreignungsseminars Fahrverbot droht Ausnahme vom Fahrverbot durch Teilnahme an Schulungsmodell Mobil PLUS Prävention Führerschein wurde entzogen, z.b. wegen Alkohol, Drogen, Punkten Sperrfristverkürzung von 2-3 Monaten durch Teilnahme an Schulung (z.b. Mainz 77) Medizinisch Psychologische Untersuchung steht an Information, Beratung und Schulung zur Vorbereitung auf die MPU und Unterstützung nachhaltiger Einstellungs und Verhaltensänderungen Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach Empfehlung im Gutachten
27 Informationsmöglichkeiten im Umfeld der MPU Internet: Kostenlose Informationsabende vor Ort und online Kostenfreie Webinarreihe zu aktuellen Themen Kostenfreier TÜV SÜD Pluspunkt - Newsletter
28 Kostenfreie Webinare Die Webinarreihe wird auch 2019 fortgesetzt Datum Zeit Thema Referent Montag Dienstag Dienstag Montag Dienstag :00 15:00 Toxikologie im Verkehrsverwaltungsrecht Prof. Dr. F. Mußhoff 14:00 15:00 Drogen und Medikamente im Verkehrs-Verwaltungsrecht Volker Kalus :00 Cannabis als Medizin unter besonderer Berücksichtigung fahreignungsrelevanter Gesichtspunkte Prof. Dr. M. Graw 14:00 15:00 Charakterliche Eignung im Fahrerlaubnisrecht Volker Kalus 14:00-15:00 Alkohol und Drogendelikte im Straf und Verwaltungsrecht Prof. Dr. D. Müller In Planung Kontrolliertes Trinken Prof. Dr. J. Körkel
29 MPU: Bestandteile Psychologische Exploration Medizinische Untersuchung Psychologische Exploration Leistungstestung Medizinische Untersuchung Leistungstestung Prognose
30 Die medizinische Untersuchung Medizinischer Teilbereich Anamnese Körperlicher Allgemeinzustand Neurologischer Befund Untersuchungsgespräch Sinnesleistungen Laborstatus (z.b. Leberwerte, Urinkontrolle bei Drogenfragestellung)
31 Was passiert im psychologischen Teil? Psychologischer Teilbereich Besprechung der Verkehrsvorgeschichte Gespräch mit dem Verkehrspsychologen Zur Person (Sozial- und Verkehrsanamnese) Alkohol- oder Drogen- oder Fahrvorgeschichte Besprechung der Einstellungs - und Verhaltensänderungen Testpsychologischer Befund (vor allem Reaktionsvermögen) Fahrverhaltensbeobachtung (optional) Integration aller Befunde und Prognose
32 Leistungstestung Computerbasierte, evaluierte, adaptive Tests Standardinstruktionen durch Testgerät, bei Bedarf mehrsprachig In der Einführungsphase jeden Tests: Probedurchlauf mit Rückmeldung Anzahl und Art der eingesetzten Tests hängt von der beantragten Fahrerlaubnisklasse ab (bis Klasse B / oberhalb Klasse B) Je nach Fahrerlaubnisklasse muss in den Tests ein Prozentrang von 16 bzw. 33 erreicht werden Falls es Defizite gibt: Kompensationsmöglichkeit durch Fahrverhaltensbeobachtung Häufige Tests: DT: Reaktive Dauerbelastbarkeit COG: Aufmerksamkeits- / Konzentrationsleistung ATAVT: Verkehrsspezifische Überblicksgewinnung
33 Relevante Themen in der psychologischen Exploration Kann der Klient offen über seine Fehler sprechen und steht er für sie ein? Hat sich der Klient bewusst gemacht, woher die Fehler kamen (Ursachenforschung)? Hat der Klient seine Einstellung und sein Verhalten geändert? Sind die Veränderungen stabil?
34 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit! Axel Uhle Fachpsychologe für Verkehrspsychologie (BDP) TÜV SÜD Pluspunkt GmbH Geschäftsleitung Kaiserring 2-6, Mannheim oder
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