Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes und zu erwartende Reformen
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- Wilhelmine Kurzmann
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 19/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Fabio De Masi, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 19/3884 Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes und zu erwartende Reformen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In einer der letzten Sitzungswochen vor der parlamentarischen Sommerpause hat die Bundesregierung Ende Juni 2018 ihren Evaluierungsbericht zum Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) vorgelegt ( de/content/de/downloads/finanzmarktpolitik/ _evaluierungsberichtzum-lebensversicherungsreformgesetz.pdf;jsessionid=53b3ac4a61a9c44 AF5ABCB05FB8068A4? blob=publicationfile&v=1). Darin wird u. a. die Einführung eines gesetzlichen Provisionsdeckels sowohl für Lebens- als auch für Restschuldversicherungen angekündigt. Handlungs- und Reformbedarf sieht die Bundesregierung darüber hinaus in sieben weiteren Punkten: In Aussicht gestellt wird eine Nachjustierung der Zinszusatzreserve (ZZR) die Lebensversicherungsgesellschaften seit 2011 als Rückstellung bilden müssen, um angesichts der anhaltend niedrigen Verzinsung der Kapitalanlage die Zinsspannen zwischen der Rendite aus Staatsanleihen und dem Garantiezins auszugleichen. Zudem soll laut Eckpunktepapier gesetzlich klargestellt werden, dass die Kündigung der Gewinnabführungsverträge von Lebensversicherungs- Aktiengesellschaften der Genehmigung durch die Aufsicht bedarf. Laut Evaluierungsbericht hatten 33 Lebensversicherungsunternehmen im Jahr 2017 einen Gewinnabführungsvertrag. Hierdurch sind sie einerseits vom sog. Sicherungsbedarf und der damit verbundenen Ausschüttungssperre an Aktionäre befreit, andererseits besteht bei der Obergesellschaft die Pflicht zur Verlustübernahme. Laut Eckpunktepapier werden darüber hinaus nun auch Maßnahmen zur Stärkung der Aufsicht angestrebt. So ist die Bundesregierung darum bemüht, einen klar strukturierten, verfahrungssicheren Prozess im Sicherungsfall zu schaffen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 1. Wie viele Lebensversicherungsunternehmen gibt es in Deutschland, wie viele davon sind als Aktiengesellschaft, wie viele als Kommanditgesellschaft auf Aktien und wie viele als GmbH organisiert, und wie viele unter den genannten Rechtformen unterliegen jeweils einer Gewinnabführung an eine Obergesellschaft aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags? Zum 31. Dezember 2017 standen 84 Lebensversicherungsunternehmen unter Aufsicht der BaFin. Die Aufteilung nach Rechtsform stellt sich wie folgt dar: Aktiengesellschaft 67 Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit 16 öffentlich rechtliche Anstalt 1 Hierbei ist anzumerken, dass gemäß 8 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) nur Unternehmen in der Rechtsform von Aktiengesellschaften einschließlich der Europäischen Gesellschaft, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts die Erlaubnis zum Versicherungsbetrieb erteilt werden darf. Zum 31. Dezember 2017 bestand bei 37 Aktiengesellschaften ein Gewinnabführungsvertrag. Dabei haben 35 Lebensversicherungsunternehmen im Geschäftsjahr 2017 einen Gewinn erzielt und abgeführt. Bei einem Lebensversicherungsunternehmen ist ein Verlust entstanden, der übernommen wurde. Bei den 16 Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und bei der öffentlichrechtlichen Anstalt bestehen keine Gewinnabführungsverträge. 2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Jahresüberschuss der Lebensversicherungsunternehmen nach Steuern, aber vor Gewinnabführung bzw. Verlustübernahme aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages seit 2010 entwickelt (bitte mit Jahresangaben beantworten)? 3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Jahresüberschuss der Lebensversicherungsunternehmen nach Steuern und nach Gewinnabführung bzw. Verlustübernahme aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags seit 2010 entwickelt (bitte mit Jahresangaben beantworten)? 4. In welcher Höhe haben Lebensversicherungsunternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 2010 und 2017 aufgrund von Gewinnabführungsverträgen Gewinne abgeführt bzw. Verluste übernommen bekommen (bitte jeweils mit Jahresangaben beantworten und Gewinne und von Obergesellschaften ausgeglichene Verluste getrennt voneinander angeben)? Die Fragen 2 bis 4 werden zusammen beantwortet. Das Jahresergebnis nach Steuern vor bzw. nach Ergebnisabführung sowie die Ergebnisabführung stellen sich für die von der BaFin beaufsichtigten Lebensversicherungsunternehmen in den Jahren 2010 bis 2017 wie folgt dar (Angaben in Mio. Euro): vor Ergebnisabführung 1.528, , , , , , , ,3 nach Ergebnisabführung 1.181, , ,7 795,8 680,2 445,9 335,5 573,6
3 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 3 Drucksache 19/4390 Die Ergebnisabführungen stellen sich für die von der BaFin beaufsichtigten Lebensversicherungsunternehmen in den Jahren 2010 bis 2017 wie folgt dar (Angaben in Mio. Euro): Gewinnabführung 348,6 433,7 363,8 919, , , , ,5 Verlustübernahme 1,6 7,6 10,3 1,3 14,3 0,3 1,5 0,8 5. Aus welchen Gründen strebt die Bundesregierung eine Präzisierung der Regelung für Gewinnabführungsverträge, an und welche inhaltlichen Überlegungen und Ziele stehen im Vordergrund, bzw. welche Lücken sollen geschlossen werden? 6. Auf welcher rechtlichen Grundlage kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bisher die Genehmigung der Kündigung von zwischen Lebensversicherungsunternehmen und Obergesellschaften abgeschlossenen Gewinnabführungsverträgen versagen? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Nach der Verwaltungspraxis der BaFin stellt die Kündigung eines Gewinnabführungsvertrags eine genehmigungspflichtige Änderung des Vertrags im Sinne des 12 Absatz 1 VAG dar. Die Genehmigungsfähigkeit der Kündigung beurteilt sich nach 11 VAG. Maßstab ist dabei die Wahrung der Belange der Versicherten und die Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen. Diese Verwaltungspraxis soll zum Schutz der Versicherten durch eine gesetzliche Klarstellung abgesichert werden. Die BaFin kann dadurch gewährleisten, dass die Verlustübernahmepflicht der Muttergesellschaft im Niedrigzinsumfeld langfristig bestehen bleibt. 7. Hat es seit 2010 nach Kenntnis der Bundesregierung Kündigungen von zwischen Lebensversicherungsunternehmen und Obergesellschaften abgeschlossenen Gewinnabführungsverträgen gegeben, und wenn ja, wie viele (bitte jeweils mit Jahresangabe im Verhältnis zur absoluten Anzahl der Unternehmen, die Gewinnabführungsverträge mit Obergesellschaften haben, angeben)? a) Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für die Kündigung(en)? b) War die BaFin in allen Fällen von der Kündigung informiert, und auf welche Weise erfolgte die Informierung? c) In wie vielen Fällen hat die BaFin seit 2010 die Zustimmung zu einer Kündigung versagt (bitte jeweils im Verhältnis zur Gesamtanzahl der beantragten Kündigungen angeben) und was waren die Gründe für die erfolgte Ablehnung durch die BaFin? Die Fragen 7 bis 7c werden gemeinsam beantwortet. Bei den von der BaFin beaufsichtigten Lebensversicherungsunternehmen wurden im Jahr 2011 zwei Gewinnabführungsverträge gekündigt (6,9 Prozent im Verhältnis zur absoluten Anzahl der Unternehmen, die 2011 einem Gewinnabführungsvertrag unterlagen) und im Jahr 2012 ebenfalls zwei Gewinnabführungsverträge gekündigt (8,7 Prozent im Verhältnis zur absoluten Anzahl der Unternehmen, die 2012 einem Gewinnabführungsvertrag unterlagen).
4 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Die BaFin war von den Versicherern über die bevorstehende Kündigung schriftlich informiert worden. Sie hat seit 2010 keine Kündigung untersagt. 8. In welcher Höhe bleiben Bewertungsreserven aus festverzinslichen Anlagen und Zinsabsicherungsgeschäften zur Erfüllung des Sicherungsbedarfs in der Berechnung der Beteiligung an den Bewertungsreserven seit Inkrafttreten des LVRG unberücksichtigt (bitte jeweils nach Jahren angeben), a) bei Unternehmen mit Gewinnabführungsvertrag, der eine Gewinnabführung an Obergesellschaften vorsieht, und b) bei Unternehmen ohne Gewinnabführungsvertrag, der eine Gewinnabführung an Obergesellschaften vorsieht? In der folgenden Tabelle ist für die Monate seit Inkrafttreten des LVRG angegeben, in welchem Umfang Bewertungsreserven aus festverzinslichen Anlagen und Zinsabsicherungsgeschäften zur Erfüllung des Sicherungsbedarfs in der Berechnung der Beteiligung an den Bewertungsreserven unberücksichtigt geblieben sind (Angaben in Mrd. Euro, Werte für 2017 sind prognostiziert): Jahr Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Die Teilbeträge, die auf Unternehmen mit Gewinnabführungsvertrag entfallen, stellen sich wie folgt dar (Angaben in Mrd. Euro, Werte für 2017 sind prognostiziert): Jahr Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Die Teilbeträge, die auf Unternehmen ohne Gewinnabführungsvertrag entfallen, stellen sich wie folgt dar (Angaben in Mrd. Euro, Werte für 2017 sind prognostiziert): Jahr Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
5 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 5 Drucksache 19/ In welcher Höhe haben Obergesellschaften für mit Lebensversicherungsunternehmen abgeschlossene Gewinnabführungsverträge Garantiedividenden an Minderheitsaktionäre der Lebensversicherungsunternehmen seit Inkrafttreten des Lebensversicherungsreformgesetzes gezahlt, und wie haben sich diese Dividenden im Vergleich zu den Vorjahren seit 2010 entwickelt (bitte für die Jahre einzeln ab 2010 angeben)? Diese Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. 10. Inwieweit sieht die Bundesregierung angesichts Gewinnabführungsverträgen eine Benachteiligung gegeben in Hinblick auf die vertraglichen Ansprüche der Versicherten in der Überschussbeteiligung einerseits und in Form einer Schlechterstellung von Versicherungsunternehmen ohne Gewinnabführungsvereinbarung mit Obergesellschaften im Markt andererseits? Der Gewinn eines Unternehmens wird nach der Überschussbeteiligung der Versicherten festgestellt. Ob ein Lebensversicherungsunternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft einem Gewinnabführungsvertrag unterliegt oder nicht, wirkt sich daher nicht auf die Überschussbeteiligung der Versicherten aus. 11. Welche Ursachen und Faktoren sind nach Kenntnis der Bundesregierung ausschlaggebend für die laut Evaluierungsbericht steigende Anzahl von Lebensversicherungs-Aktiengesellschaften mit Gewinnabführungsvertrag, der eine Gewinnabführung an Obergesellschaften vorsieht (von 28 im Jahr 2014 auf 33 im Jahr 2017), für die die Ausschüttungssperre (die den Bilanzgewinn bis zur Höhe des Sicherungsbedarfs im Sinne des 139 Absatz 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes betrifft) nicht gilt (Evaluierungsbericht zum Lebensversicherungsreformgesetz, S. 4)? Der Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags ist eine unternehmerische Entscheidung. Der Bundesregierung sind die ausschlaggebenden Beweggründe für die Entscheidung nicht bekannt. 12. Gibt es weitere Lebensversicherungsunternehmen, die auch ohne Gewinnabführungsvertrag mit Obergesellschaften nicht der Ausschüttungssperre unterliegen (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP, wonach in 2016 von 82 Lebensversicherungsunternehmen insgesamt auszugehen ist, während im Evaluierungsbericht für 2016 insgesamt 63 Lebensversicherer tabellarisch erfasst sind, 32 unter Ausschüttungssperre und 31 mit Gewinnabführungsvertrag, so dass eine Differenz von 19 Lebensversicherungs-Unternehmen verbleibt), und aus welchen Gründen sind diese Unternehmen von der Ausschüttungssperre ausgenommen? Die Ausschüttungssperre betrifft nicht Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, weil es bei ihnen keine Dividenden (Ausschüttung des Gewinns) gibt. Es gab im Jahr 2016 insgesamt 84 Lebensversicherer (67 Aktiengesellschaften, 16 Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, ein öffentlich-rechtlicher Versicherer). Davon haben 82 Unternehmen klassische Lebensversicherungen angeboten (vgl. Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/1514).
6 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 13. Bei wie vielen Lebensversicherungsunternehmen erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Lebensversicherungsreformgesetzes noch eine Ausschüttung von Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere, und in welcher Höhe (bitte beides unter der Angabe der Gesamtzahl aller Lebensversicherungsunternehmen jeweils nach Jahren angeben)? Die Anzahlen liegen der BaFin für 81 Lebensversicherer vor. Die folgende Tabelle gibt pro Jahr und Monat die Anzahl der Unternehmen an, bei denen eine Ausschüttung von Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere erfolgt ist: Jahr Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Angaben zur Höhe der Ausschüttungen von Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere liegen der BaFin nicht vor. 14. Wie haben sich die Auszahlungen für die Beteiligung an den Bewertungsreserven seit 2010 durchschnittlich im Anteil zur fälligen Versicherungssumme entwickelt? Die Auszahlungen für die Beteiligung an den Bewertungsreserven entfallen hauptsächlich auf Abläufe von kapitalbildenden Verträgen. Die durchschnittliche Auszahlung im Anteil zur fälligen Versicherungssumme entspricht daher im Wesentlichen dem Verhältnis der Auszahlungen zur Versicherungssumme der abgelaufenen kapitalbildenden Verträge. Die BaFin veröffentlicht die Auszahlungen für die Beteiligung an den Bewertungsreserven und Angaben zur Bestandsentwicklung der Lebensversicherer in ihrer jährlichen Statistik zu Erstversicherungsunternehmen und Pensionsfonds. Die Versicherungssumme der abgelaufenen kapitalbildenden Verträge lässt sich näherungsweise anhand der Tabelle 150 bestimmen, indem die dort angegebenen Versicherungssummen zu Abläufen in folgenden Versicherungsarten addiert werden: kapitalbildende Lebensversicherung, Rentenversicherung, Rentenversicherung nach 1 AltZertG sowie zur Kollektivversicherung ohne Bausparrisikoversicherung und Restschuldversicherung. Pro Euro fällige Versicherungssumme ergibt sich auf diese Weise folgende Auszahlung für die Beteiligung an den Bewertungsreserven (Angaben in Euro): BWR- Beteiligung
7 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 7 Drucksache 19/ Auf welche Höhe beabsichtigt die Bundesregierung den gesetzlichen Provisionsdeckel bei Lebens- und Restschuldversicherungen anzusetzen? 16. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des BaFin-Exekutivdirektors für Versicherungen, Provisionen bei Lebensversicherungen auf 2,5 Prozent der Abschlusskosten zu beschränken und weitere 1,5 Prozent bei der Erfüllung bestimmter Qualitätskriterien einzuräumen, beispielsweise einer niedrigen Storno- oder Beschwerdequote, und inwieweit orientiert sich die Bundesregierung bei der Umsetzung eines gesetzlichen Provisionsdeckels an diesen Überlegungen ( 17. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um etwaige Umgehungsmöglichkeiten eines gesetzlichen Provisionsdeckels (etwa in Form von Sonderzahlungen, die unter anderem Verwendungszweck verbucht werden etc.), zu unterbinden? 18. Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung inzwischen hinsichtlich der Übertragbarkeit der geltenden Provisionsdeckelung im Bereich der privaten Krankenkassen gelangt? Die Fragen 15 bis 18 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung hat noch keine Entscheidung zur konkreten Ausgestaltung eines gesetzlichen Provisionsdeckels getroffen. 19. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Sorge von Verbraucherschützern, dass Lebensversicherungen kaum Rendite abwerfen, weil sie mit hohen Provisionen (7 Mrd. Euro jährlich an Abschlussprovisionen) belastet sind, was ein weiterer Beleg dafür sei, dass die kapitalgedeckte private Altersvorsorge nicht verfängt (vgl. Süddeutsche Zeitung, Runter mit den Provisionen, 29. Juli 2018)? Die Rendite von Lebensversicherungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, u. a. vom Zinsumfeld, den zugesagten Zinsgarantien und den Kosten. Niedrigere Provisionen können dazu beitragen, die Renditeminderung durch Kosten zu verringern. 20. Welche Länder kennen bereits eine Form von Provisionsdeckelung im Versicherungssektor, und wie ist diese jeweils ausgestaltet? Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den in anderen Ländern angewandten Formen der Provisionsdeckelung? 21. Welche Erfahrungen mit einem Provisionsverbot in Ländern wie Großbritannien oder den Niederlanden sind der Bundesregierung bekannt (bitte einzeln nach allen Ländern mit Provisionsverbot aufführen), und welche Lehren zieht sie insbesondere dahingehend daraus, dass ein Provisionsverbot mehr Rechtssicherheit schafft, als ständig weiter an einzelnen Stellschrauben einer Provisionsbegrenzung zu drehen? Die Fragen 20 und 21 werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über Provisionsdeckelungen in anderen Ländern vor. Zu den Provisionsverboten in anderen Ländern liegen der Bundesregierung folgende Kenntnisse vor:
8 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Ausweislich des vierten EIOPA Consumer Trend Reports vom 18. November 2015 ( 20EIOPA_Fourth_Consumer_Trends_Report.pdf) haben fünf europäische Länder (Großbritannien, die Niederlande, Norwegen, Dänemark und Finnland) Provisionsverbote eingeführt, wobei dies nicht für alle Vertriebskanäle und Versicherungsprodukte gilt. So gilt das Provisionsverbot im Falle von Norwegen, Finnland und Dänemark nur für Makler. In allen genannten Ländern gilt es für die Vermittlung von Lebensversicherungsprodukten, für Schaden- und Unfallversicherungen auch in Norwegen, Dänemark und Finnland. Zu den Erfahrungen mit dem Provisionsverbot in Großbritannien wird auf den Schlussbericht des Financial Advice Market Review aus 2016 verwiesen ( corporate/famr-final-report.pdf), bezüglich der Niederlande auf nl/documenten/kamerstukken/2018/01/23/kamerbrief-evaluatie-provisieverbod. Die Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb sieht ein Provisionsverbot nicht vor. 22. Nach welchem Pfad und welchen zugrunde gelegten Größen und Maßstäben soll der weitere Aufbau der Zinszusatzreserve nach Auffassung der Bundesregierung folgen, der künftig laut Eckpunktepapier in kleineren Schritten erfolgen soll? Die Zinszusatzreserve der Branche hat Ende 2017 ein Volumen von knapp 60 Mrd. Euro erreicht. Die Garantien der Versicherten sind damit bereits zu einem erheblichen Teil abgesichert. Die Zinszusatzreserve soll in kleineren Schritten so weit aufgebaut werden, dass mit gestreckten Auflösungen die Zinsgarantien im Niedrigzinsumfeld langfristig sicher erfüllt werden können. Einzelheiten werden in einer Rechtsverordnung geregelt werden. 23. Über welchen Zeitraum sollen die Rückerstattungen aus der Zinszusatzreserve (ZZR) an den Eigentümer zeitlich gestreckt werden, und wie wird dabei der jeweilige Anteil berücksichtigt und garantiert? Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Frage auf die Ankündigung im Evaluierungsbericht zum Lebensversicherungsreformgesetz bezieht, dass ein Anreiz für Eigentümer geschaffen werden soll, sich an der Finanzierung der Zinszusatzreserve zu beteiligen. Dies soll im Rahmen einer Verordnung erfolgen. Die genaue Ausgestaltung der Regelung steht noch nicht fest. 24. Was ist nach Auffassung der Bundesregierung unter einem klar strukturierten, verfahrungssicheren Prozess im Sicherungsfall zu verstehen, und warum ist er bisher nicht installiert worden bzw. kann er nicht garantiert werden? 25. Wodurch und auf welche Art und Weise sollen die Anforderungen an die Organisation und die Geschäftsführung des Sicherungsfonds erhöht werden? Die Fragen 24 und 25 werden zusammen beantwortet. Ziel der Überprüfung der im Jahr 2004 geschaffenen Vorschriften zu den gesetzlichen Sicherungseinrichtungen ist es, mögliche Schwachstellen im Prozess, der im Sicherungsfall durchlaufen wird, zu identifizieren und zu beheben. Es soll auf diese Weise sichergestellt werden, dass die BaFin sowohl die Bestandsübertragung schnell und rechtssicher anordnen als auch die Aufsicht über die Verwaltung des Versicherungsbestandes angemessen ausüben könnte. Hierzu wird ein Vorschlag für eine Gesetzesänderung vorbereitet.
9 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 9 Drucksache 19/ Wie viele allgemeine Sanierungspläne wurden von Versicherungsunternehmen und Versicherungsgruppen bislang auf Verlangen der BaFin erstellt und eingereicht, inwiefern werden diese von der BaFin genehmigt und geprüft, und welche weiteren Konsequenzen waren mit der Erstellung von Sanierungsplänen bislang verbunden? Der BaFin liegen allgemeine Sanierungspläne von fünf Versicherungsgruppen vor. Bei zwei Versicherungsunternehmen hat sie einen allgemeinen Sanierungsplan angefordert. Allgemeine Sanierungspläne bedürfen nicht der Genehmigung durch die BaFin. Gleichwohl werden alle allgemeinen Sanierungspläne von der ihr analysiert und mit dem Unternehmen mit Blick auf Verbesserungspotenzial diskutiert.
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12 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, Saarbrücken, Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, Heimsheim, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 19/5769 19. Wahlperiode 13.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Danyal Bayaz, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 19/8096 19. Wahlperiode 04.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter
2. Wie viele Lebensversicherungsgesellschaften betreiben nach Kenntnis der Bundesregierung kein Neugeschäft mehr?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/1514 19. Wahlperiode 03.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, weiterer
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/3424 19. Wahlperiode 17.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter
Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3353. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 19/3353 19. Wahlperiode 10.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter
Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6780. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 19/6780 19. Wahlperiode 28.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter
Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 18/ der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10204 18. Wahlperiode 04.11.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Cornelia Möhring, Dr. Kirsten Tackmann, weiterer
fairer Leistungen für Lebensversicherte Lebensversicherungsreformgesetz - LVRG Andreas Knoop Gothaer Lebensversicherung AG, Köln 18.
Das Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte Lebensversicherungsreformgesetz - LVRG Andreas Knoop Gothaer Lebensversicherung AG, Köln 18. September 2014 Rahmenbedingungen,
Nebeneinkünfte in Bundesministerien und nachgeordneten Bereichen in den Jahren 2016 und 2017
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Deutscher Bundestag Drucksache 19/2492 19. Wahlperiode 05.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Stephan Protschka und der Fraktion der AfD Drucksache
Das Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte
Das Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte Lebensversicherungsreformgesetz - LVRG Alexander Rottstädt Gothaer Lebensversicherung AG, Köln 11. November 2014 Lebensversicherungsreformgesetz
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Jörg Schneider und der Fraktion der AfD Drucksache 19/6688
Deutscher Bundestag Drucksache 19/7223 19. Wahlperiode 22.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Jörg Schneider und der Fraktion der AfD Drucksache 19/6688
Potenzial der Verlagerung von Flügen auf die Bahn am Flughafen München
Deutscher Bundestag Drucksache 18/5879 18. Wahlperiode 28.08.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Herbert Behrens, Sabine Leidig, weiterer Abgeordneter
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten René Springer und der Fraktion der AfD Drucksache 19/3103
Deutscher Bundestag Drucksache 19/3445 19. Wahlperiode 17.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten René Springer und der Fraktion der AfD Drucksache 19/3103 Sanktionspraxis
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Deutscher Bundestag Drucksache 19/8624 19. Wahlperiode 21.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing, Jörg Schneider, Martin Sichert
Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7101. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 19/7101 19. Wahlperiode 17.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer
Potenzial der Verlagerung von Flügen auf die Bahn an den Berliner Flughäfen
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13587 18. Wahlperiode 18.09.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Herbert Behrens, Sabine Leidig, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 18/13587 18. Wahlperiode 18.09.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Herbert Behrens, Sabine Leidig, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 19/5757 19. Wahlperiode 13.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Dr. Christian Wirth, Dr. Gottfried Curio und der Fraktion der AfD Drucksache 19/1937
Deutscher Bundestag Drucksache 19/2146 19. Wahlperiode 16.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Dr. Christian Wirth, Dr. Gottfried Curio und der Fraktion
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Reform frisst Bewertungsreserven Viele Verbraucher bekommen die Auswirkungen des Lebens versicherungs reform gesetzes zu spüren: Durch die Kürzung der Bewertungs reserven fehlen oft mehrere Tausend Euro
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Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2025. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 19/2025 19. Wahlperiode 07.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Uwe Witt, René Springer, weiterer Abgeordneter
Fraktion der CDU/CSU 2 Fraktion der SPD 5 Fraktion der AfD 8 Fraktion der FDP 10 Fraktion DIE LINKE. 13 Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16
Deutscher Bundestag Drucksache 19/3700 19. Wahlperiode 02.08.2018 Unterrichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages Bekanntmachung der geprüften Rechnungen der Fraktionen im Deutschen Bundestag
Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen von bundeseigenen Schienenwegen
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9728 18. Wahlperiode 21.09.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen),
Übernahme und Veräußerung der Geschäftsanteile der Toll Collect GmbH
Deutscher Bundestag Drucksache 19/3249 19. Wahlperiode 05.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Cezanne, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter
Antwort. Deutscher Bundestag. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 01.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Höhn, Heike Hänsel, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE
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Deutscher Bundestag Drucksache 19/8850 19. Wahlperiode 29.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9962 18. Wahlperiode 13.10.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Oliver Krischer, Dr. Valerie Wilms, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 19/5019 19. Wahlperiode 16.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pascal Meiser, Fabio De Masi, Jörg Cezanne, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 19/2267 19. Wahlperiode 22.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Müller, Oliver Krischer, Lisa Badum, weiterer Abgeordneter
Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5018. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 19/5018 19. Wahlperiode 16.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pascal Meiser, Fabio De Masi, Jörg Cezanne, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 19/9166 19. Wahlperiode 05.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Sichert und der Fraktion der AfD Drucksache 19/8589 Zusätzliche
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Deutscher Bundestag Drucksache 19/1978 19. Wahlperiode (zu Drucksache 17/3336) 27.04.2018 Ergänzende Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann,
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FAIRE BEHANDLUNG IN RUN-OFF- BESTÄNDEN GEWÄHRLEISTEN Forderungspapier des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zur Übertragung von Lebensversicherungen auf Abwicklungsplattformen 1. April 2019 Impressum
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Deutscher Bundestag Drucksache 18/9047 18. Wahlperiode 06.07.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter
1.Januar1999auf40Prozentundab2001auf25Prozentabgesenkt.FürPersonengesellschafterwurde2001dieVerrechenbarkeitderGewerbesteuermit
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2295 16. Wahlperiode 21. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Jan Mücke, weiterer Abgeordneter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 19/1868 19. Wahlperiode 25.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Markus Kurth, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Jens Kestner, Petr Bystron, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Drucksache 19/3849
Deutscher Bundestag Drucksache 19/4231 19. Wahlperiode 11.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Jens Kestner, Petr Bystron, weiterer Abgeordneter und
Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 19/871. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 19/871 19. Wahlperiode 22.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Fabio De Masi, weiterer Abgeordneter und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13621 18. Wahlperiode 22.09.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Tabea Rößner, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7756 18. Wahlperiode 02.03.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter
Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11002 18. Wahlperiode 25.01.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache
Drucksache 18/ Wahlperiode
Deutscher Bundestag Drucksache Drucksache 18/8748 18. Wahlperiode 09.06.2016 18. Wahlperiode 09.06.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Herbert Behrens, Sabine Leidig,
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/9035 19. Wahlperiode 03.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und
sueddeutsche.de/wirtschaft/pensionskassen-zehntausende-muessen-umbetriebsrenten-zittern ,
Deutscher Bundestag Drucksache 19/2228 19. Wahlperiode 18.05.2018 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Markus Kurth, Dr. Danyal Bayaz, Lisa Paus, Stefan Schmidt, Tabea Rößner, Ekin Deligöz,
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/7658 19. Wahlperiode 08.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Carl-Julius Cronenberg, Michael Theurer, Jens Beeck, weiterer Abgeordneter
Intermodale Anbindung saarländischer Kreise an den Fernverkehr
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6542 18. Wahlperiode 03.11.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/8034 19. Wahlperiode 27.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer
Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3914. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 19/3914 19. Wahlperiode 22.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Wiehle, Dr. Dirk Spaniel, Dr. Rainer Kraft, weiterer Abgeordneter
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/9177 19. Wahlperiode 08.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), weiterer
Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Wahlperiode zu Drucksache 18/9636
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9747 18. Wahlperiode zu Drucksache 18/9636 23.09.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/6045 19. Wahlperiode 26.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, René Springer, Jörg Schneider, weiterer Abgeordneter
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Deutscher Bundestag Drucksache 19/5579 19. Wahlperiode 07.11.2018 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13630 18. Wahlperiode 22.09.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Tabea Rößner, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter
Deutscher Bundestag Drucksache 19/4860. Kleine Anfrage. 19. Wahlperiode
Deutscher Bundestag Drucksache 19/4860 19. Wahlperiode 10.10.2018 Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Katja Kipping, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Matthias W. Birkwald, Heidrun Bluhm,
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/9134 19. Wahlperiode 04.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer
Zehn Jahre Kitaausbau Entwicklungen, Defizite und Handlungsbedarf
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11581 18. Wahlperiode 10.03.2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Sigrid Hupach, Matthias W. Birkwald, Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, Nicole
Ausländerfeindliche und rechtsextremistische Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland im September 2016
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10261 18. Wahlperiode 09.11.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und
Ausländerfeindliche und rechtsextremistische Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland im November 2016
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10792 18. Wahlperiode 05.01.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10998 18. Wahlperiode 25.01.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zu der Verordnung der
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/8105 19. Wahlperiode 04.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter
Ausländerfeindliche und rechtsextremistische Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland im August 2017
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13671 18. Wahlperiode 09.10.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/1346 19. Wahlperiode 21.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pascal Meiser, Fabio De Masi, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
der Abgeordneten Sabine Leidig, Caren Lay, Herbert Behrens, Eva Bulling-Schröter, Annette Groth, Thomas Lutze und der Fraktion DIE LINKE.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9301 18. Wahlperiode 27.07.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Leidig, Caren Lay, Herbert Behrens, Eva Bulling-Schröter, Annette Groth, Thomas Lutze und der Fraktion
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/611 19. Wahlperiode 02.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/2589 19. Wahlperiode 07.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Britta Haßelmann, Daniela Wagner, weiterer Abgeordneter
Teilkollektivierung der freien Rückstellung für Beitragsrückerstattung in der Lebensversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12829 17. Wahlperiode 18. 03. 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Dr. Tobias Lindner, Beate Walter-Rosenheimer
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/6031 19. Wahlperiode 27.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Renata Alt, weiterer Abgeordneter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12650 18. Wahlperiode 02.06.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marieluise Beck (), Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 19/7425 19. Wahlperiode 29.01.2019 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetzes A. Problem und Ziel
des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss) Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Marktorganisationsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 19/8350 19. Wahlperiode 13.03.2019 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Karin Binder und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 18/16
Deutscher Bundestag Drucksache 18/49 18. Wahlperiode 14.11.2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Karin Binder und der Fraktion DIE LINKE.
Ökologische Langzeitfolgen unrentabler Windkraftanlagen nach Entfall der EEG-Umlage
Deutscher Bundestag Drucksache 19/4196 19. Wahlperiode 10.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Karsten Hilse, Steffen Kotré, weiterer Abgeordneter
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10782 18. Wahlperiode 29.12.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11074 18. Wahlperiode 26.01.2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi
4.WiehatsichderMarktfürSparkassenbriefeseitdemJahr2000entwickelt (AngabeabsolutesVolumeninEuro),undwaswarenhierfürdiewesentlichen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13869 16. Wahlperiode 06. 08. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter
immermehrältereversichertehabendaherunterzumteilzweistelligenprämiensteigerungenzuleiden.währenddiepkvsichoffiziellselbstals
Deutscher Bundestag Drucksache 17/981 17. Wahlperiode 09. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Ferner, Bärbel Bas, Dr. Edgar Franke, weiterer Abgeordneter und
Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12949 18. Wahlperiode 28.06.2017 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes A. Problem und Ziel Mit der durch
Kleine Solidargemeinschaften als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4386 17. Wahlperiode 10. 01. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, weiterer
Bun d esrat. Stellungnahme des Bundesrates
Bun d esrat Drucksache 428/18 (Beschluss) 19.10.18 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Föst, Frank Sitta, Nicole Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 19/3982
Deutscher Bundestag Drucksache 19/4249 19. Wahlperiode 12.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Föst, Frank Sitta, Nicole Bauer, weiterer Abgeordneter und der
Straftaten mit fremdenfeindlichem bzw. antisemitischem Hintergrund sind Teilmenge
Deutscher Bundestag Drucksache 19/7271 19. Wahlperiode 23.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und
des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss)
Deutscher Bundestag Drucksache 19/7650 19. Wahlperiode 12.02.21019 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
Straftaten mit fremdenfeindlichem bzw. antisemitischem Hintergrund sind Teilmenge
Deutscher Bundestag Drucksache 19/3358 19. Wahlperiode 11.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und
Besondere Maßnahmen zur technischen Überwachung durch Bundesbehörden
Deutscher Bundestag Drucksache 19/1993 19. Wahlperiode 04.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter
Geschäftsaktivitäten von Tochtergesellschaften deutscher Banken in Steueroasen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13528 16. Wahlperiode 19. 06. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Alexander Bonde, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
Positionen der Bundesregierung zur EU-Energieeffizienzrichtlinie
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9090 17. Wahlperiode 23. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Oliver Krischer, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 19/8083 19. Wahlperiode 01.03.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Oliver Krischer, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Daniela Wagner und der Fraktion
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/9331 19. Wahlperiode 11.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Uwe Witt, Sebastian Münzenmaier, weiterer
Straftaten mit fremdenfeindlichem bzw. antisemitischem Hintergrund sind Teilmenge
Deutscher Bundestag Drucksache 19/6630 19. Wahlperiode 19.12.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und
Brennelementesteuer (Kernbrennstoffsteuer) und Förderfondsvertrag
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4832 17. Wahlperiode 18. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
der Abgeordneten Christian Lindner, Christian Dürr, Wolfgang Kubicki, Dr. Marco Buschmann und der Fraktion der FDP
Deutscher Bundestag Drucksache 19/1038 19. Wahlperiode 01.03.2018 Gesetzentwurf der Abgeordneten Christian Lindner, Christian Dürr, Wolfgang Kubicki, Dr. Marco Buschmann und der Fraktion der FDP Entwurf
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/6069 19. Wahlperiode 28.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter