Pensionierungsvorbereitungsseminare. inkl. Ausblick Reglementsanpassung per
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- Kathrin Schräder
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1 Pensionierungsvorbereitungsseminare 2018 inkl. Ausblick Reglementsanpassung per
2 Themen Berufliche Vorsorge im Allgemeinen Migros-Pensionskasse Kapitalanlagen, Deckungsgrad, Lebenserwartung Leistungen und Berechnungen / Reglementsänderung 2019 Vorsorgeausweis Wahlmöglichkeiten / Kapital oder Rente? Einkauf und Kapitalleistung Meldepflichten, diverse Infos Berechnungen, Beratung?
3 Berufliche Vorsorge im Allgemeinen
4 Die drei Säulen
5 Berufliche Vorsorge Obligatorium, Überobligatorium BVG-Leistungen nach Gesetz (Minimalleistungen) Umhüllende Leistungen (Minimalleistungen und überobligatorische, freiwillige Leistungen)
6 Beitrags- / Leistungsprimat BVG (Minimum) Beitragsprimat MPK Leistungsprimat Leistungen abhängig von abhängig von Lohn (Altersgutschriften) versicherten Einkommen Kapitalertrag (Zinsen) Anzahl Versicherungsjahren Umwandlungssatz Rentensatz Finanzierung altersabhängige altersunabhängige Beiträge in Prozent Beiträge in Prozent des versicherten Lohnes des beitragspflichtigen Einkommens ½ Arbeitnehmer ½ Arbeitgeber Kapitalertrag (Zinsen) 1/3 Arbeitnehmer 2/3 Arbeitgeber Kapitalertrag (Zinsen)
7 Berufliche Vorsorge Kontrolle Oberaufsichtskommission Aufsichtsbehörde Experte für berufliche Vorsorge Revisionsstelle Stiftungsrat (Delegiertenversammlung als Diskussionsgremium)
8 Migros-Pensionskasse
9 Organigramm MPK Geschäftsleitung
10 43 angeschlossene Arbeitgeber
11 Bestand per AKTIVVERSICHERTE Risikoversicherte Vollversicherte TOTAL RENTENBEZÜGER Altersrentner: Invalidenrentner: Ehegattenrentner: Waisen-/Kinderrentner:
12 Kapitalanlagen
13 Kapitalanlagen per Darlehen, Liquidität 7.9 % Obligationen CHF Inland 3.0 % Obligationen CHF Ausland 1.4 % 37.2% Obligationen FW 15.0 % Satellitenanlagen Obligationen 9.9 % Aktien Schweiz 8.1 % Aktien Ausland 19.4 % 32.7% Satellitenanlagen Aktien 5.2 % Immobilien 22.1 % 30.1% Satellitenanlagen Immobilien 8.0 % % (Rundung) Strategie: 40% Nominalwerte, 30% Aktien, 30% Immobilien
14 Anlagerenditen Zielkonflikte bei den Kapitalanlagen: Liquidität Rendite Sicherheit
15 Historische Anlagerenditen und Deckungsgradverlauf
16 Berechnung Deckungsgrad per (technischer Zinssatz 2.0%) Aktiven (CHF) (verfügbares Vermögen) Forderungen (0.20 Mia.) Immobilien (7.18 Mia.) Aktien (7.78 Mia.) Obligationen (6.96 Mia.) Liquidität/Darlehen (1.88 Mia.) abzügl. Verbindlichkeiten (-0.63 Mia.) Passiven (CHF) (Vorsorgekapital, techn. Rückstellungen) Vorsorgekapital Aktive Mia. Vorsorgekapital Rentenbezüger 9.02 Mia. Versich.techn. Rückstellungen (0.43 Mia.) für Risiken Tod und Invalidität und Nachversicherung Lohnerhöhungen Technischer Überschuss (3.80 Mia.) Mia Mia. Deckungsgrad = 100 x = % 19.57
17 Entwicklung Lebenserwartung?
18 Entwicklung Lebenserwartung
19 Demographie Bald nur noch Alte? Wo bleibt der Nachwuchs?
20 Die MPK- Reglementsrevision per
21 Herausforderungen der Altersvorsorge Wirtschaftliche Herausforderungen Tiefe Zinsen. Schlechte Renditen. Unsicheres Wachstum. Gesellschaftliche Herausforderungen Wunsch nach Flexibilität. Neue und atypische Arbeitsformen. Vorsorgelücken. Demografische Herausforderungen Steigende Lebenserwartung. Alternde Bevölkerung. Babyboom-Generation wird pensioniert Seite 21
22 Grundsätze ab Bisheriger Leistungsprimat-Plan, jedoch mit 44 Versicherungsjahren Rücktrittsalter bleibt bei 64 Sparen ab Alter 20, d.h. 44 Versicherungsjahre Damit fünf zusätzliche Versicherungsjahre möglich Unveränderter Gesamtbeitrag von 25.5 % für Vollversicherte Versicherte 8.5 % und Unternehmen 17.0 % Mitfinanzierung der Lohnerhöhungen durch Versicherte nach Aufbrauchen der vorhandenen Rückstellungen Leistungsziel modifizierter Leistungsprimat-Plan Rentensatz von 1.56 % pro Versicherungsjahr für ausgeglichene Finanzierung Damit Leistungsziel von % des letzten versicherten Einkommens Entspricht 44 Versicherungsjahren à 1.56 % Aufhebung der noch leicht subventionierten vorzeitigen Pensionierung (nach Übergangsfrist von 3 Jahren bis )
23 Übergangsbestimmungen Wahrung der erworbenen Leistung bei Umstellung Erhöhung der Versicherungszeit um Faktor 1.80% 1.56% Erhöhung der Austrittsleistung aufgrund der neuen Tarife; Erwerb dieser Erhöhung über 5 Jahre (bis ) Beibehaltung der bisherigen Kürzungssätze bei vorzeitiger Pensionierung während Frist von 3 Jahren (bis ) Einführung einer Kostenbeteiligung im Falle von grossen Lohnerhöhungen nach Abbau von Rückstellungen
24 Wahrung der erworbenen Leistung Durch die Reduktion des Rentensatzes auf 1.56% sinken die Erhalt der bisher erworbenen Leistung in Franken Beispiel: Versichertes Einkommen CHF 50'000 Aktueller Vorsorgeplan Neuer Vorsorgeplan Rentensatz pro Jahr 1.8% 1.56% Erworbene Versicherungsjahre = Erworbene Leistung 27% 27% In Franken 13'500 13'500 Der Versicherte erhält eine Gutschrift von 2.31 Versicherungsjahren Seite 24
25 Leistungsarten der MPK ordentliche Altersrenten/Alterskapital vorzeitige Pensionierung aufgeschobene Pensionierung Teilpensionierung M-AHV-Ersatzrente freiwillige finanzielle Überbrückung Invalidenrente Leistungen im Todesfall
26 Berechnungen der Leistungen gemäss Vorsorgereglement 2012 resp
27 Berechnung der Altersleistungen im Leistungsprimat Berechnungsgrundlagen der Altersrente : Versicherungsdauer x versichertes Einkommen x Rentensatz
28 Berechnung der Altersleistungen im Leistungsprimat Versicherungsdauer: Anstellungsjahre beim Migros-Unternehmen eingebrachte Freizügigkeitsleistung selbst eingekaufte Versicherungsjahre abzüglich Vorbezüge für Wohneigentum Scheidungsausgleich
29 Berechnung der Altersleistungen im Leistungsprimat Versichertes Einkommen Gesamteinkommen./. Koordinationsabzug = Versichertes Einkommen
30 Berechnung der Altersleistungen Durchschnittliches versichertes Einkommen Jahr Alter Gesamt- Versichertes einkommen Einkommen Durchschnitt CHF
31 Berechnung der Altersrente ordentliche Pensionierung: Mann, Alter 64 bis Versicherungsdauer 34 Jahre (30 64) Versichertes Einkommen CHF Rentensatz bis % Jährliche Altersrente: 34 x 1.8 % x CHF CHF
32 Berechnung der Altersrente ordentliche Pensionierung: Mann, Alter 64 ab (30 Versicherungsjahre per Alter 60) Versicherungsdauer (30 64) + Versicherungsgutschrift per (z.b. 30 /1.56%*1.8% - 30 = ) 34 Jahre = Jahre Versichertes Einkommen CHF Rentensatz ab % Jährliche Altersrente: x 1.56% x CHF CHF
33 M-AHV-Ersatzrente Anspruch (für Männer): - ab vollendetem 64. Altersjahr - bei vorzeitiger Pensionierung Bezug ab Alter 62 möglich (reduzierte Rente) Kein Anspruch: - Frauen, weil AHV-Rentenalter 64 - Männer bei fristloser Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach vollendetem 58. Altersjahr Höhe der M-AHV-Ersatzrente: - wird durch die MPK berechnet (max. CHF 2 350/Mt.)
34 Berechnung der Altersrente vorzeitige Pensionierung: Alter 60 (bis ) Versicherungsdauer (30-60) 30 Jahre Versichertes Einkommen CHF Rentensatz 1.8% Kürzung 1 x 4.8% + 3 x 3.6% 15.6 % 30 x 1.8 % x CHF CHF um 15.6 % gekürzte Rente CHF
35 Berechnung der Altersrente vorzeitige Pensionierung: Alter 60 (ab ) 28 Versicherungsjahre per Alter 58 / (inkl. Übergangsfrist bis ) Bsp. Pens Versicherungsdauer + Versicherungsgutschrift per (z.b. 28 J. /1.56%*1.8% - 28 J. = ) 30 Jahre (per ) = Jahre Versichertes Einkommen CHF Rentensatz 1.56% Kürzung 1 x 4.8% + 3 x 3.6% 15.6 % x 1.56 % x CHF CHF um 15.6 % gekürzte Rente CHF
36 Berechnung der Altersrente vorzeitige Pensionierung: Alter 60 (ab ) 28 Versicherungsjahre per Alter 58 / (ohne Übergangsfrist d.h. theor. ab ) Versicherungsdauer + Versicherungsgutschrift per (z.b. 28 J./1.56%*1.8% J. = ) 30 Jahre = Jahre Versichertes Einkommen CHF Rentensatz 1.56% Kürzung 4 x 4.8% 19.2% x 1.56 % x CHF CHF um 19.2% gekürzte Rente CHF
37 Freiwillige finanzielle Überbrückung (ffü) vom Beginn der vorzeitigen Pensionierung bis Alter 64 Höhe: höchstens im Betrag der maximalen AHV- Rente (derzeit max. CHF p.a. = CHF 2 350/Mt.) lebenslängliche Kürzung der Altersrente: kann durch die MPK berechnet werden Beispiel: Bezug von CHF /Mt. ffü von Alter 60 bis 64 => lebenslängliche Kürzung der Altersrente von CHF 408/Mt
38 Der Vorsorgeausweis
39 Vorsorgeausweis (Seite 1)
40 Vorsorgeausweis (Seite 2)
41 Der Simulationsrechner (Berechnungen gemäss Reglement 2019 sind frühestens ab Oktober 2018 möglich)
42 Simulationsrechner (
43 Simulationsrechner
44 Provisorische Altersleistungsberechnung
45 Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten bei Pensionierung Vorzeitige Pensionierung ab Alter 58 Vorfinanzierung Kürzungen bei vorz. Pensionierung (Zusatzkonto / freiwillig finanzielle Überbrückung) Teilpensionierung (mit Zustimmung Arbeitgeber: mind. 20%ige Reduktion des Beschäftigungsgrades mind. 30%ige Reduktion des Beschäftigungsgrades für Kapitalbezug) Kapital statt Altersrente in frei wählbarer Höhe Aufschub bis Alter 70 (mit Zustimmung Arbeitgeber)
46 Kapital oder Rente?
47 Kapital oder Rente? Anteil Kapital statt Rente frei wählbar Kürzung der M-AHV-Ersatzrente im Umfang des Kapitalbezugs (Männer) (z.b. bei 40% Kapitalbezug beträgt die M- AHV-Ersatzrente 60%)
48 Kapital oder Rente? Vorteile eines Kapitalbezugs Finanzielle Unabhängigkeit, Flexibilität, Geld ist verfügbar Vererbbarkeit, Besserstellung der Hinterbliebenen Zweck der Altersvorsorge??? Steuerliche Aspekte (Besteuerung getrennt vom Einkommen zu reduziertem Steuersatz)
49 Kapital oder Rente? Vorteile eines Rentenbezugs resp. Teilkapitalbezugs Sichere, bequeme Lösung (kein Vermögensverwaltungsaufwand, weniger Sorgen bei den Kapitalanlagen) Lebenslängliche Einkommenssicherung (MPK trägt Langlebe- und Anlagerisiken) Anspruch auf die M-AHV-Ersatzrente (bei Teilkapitalbezug reduziert) (für Männer) Hinterlassenenleistungen (Ehegatte, Partner, Kinder)
50 Kapital oder Rente? Herausforderung Kapitalanlage
51 Kapital oder Rente? Wie lange reicht das Kapital? Verfügbares Kapital im Alter 64: CHF 413'000 monatliche Rente: CHF 2'118 Verzinsung Kapital reicht für bis Alter 4% 26 Jahre 90 2% 20 Jahre 84 0% 16 Jahre 80 durchschn. Lebenserwartung Mann Frau
52 Voraussetzung für Kapitalbezug Schriftliche Mitteilung an die MPK mindestens drei Monate (ab ein Monat) vor der Pensionierung Nicht bereits Bezüger einer ganzen Invalidenrente Verheiratete und in eingetragener Partnerschaft lebende Personen: Einverständnis des Partners (amtlich beglaubigte Unterschrift)
53 Einkauf und Kapitalleistung
54 Einkauf und Kapitalleistung Einkaufszahlung innerhalb 3 Jahre vor der Pensionierung kein vollständiger Kapitalbezug möglich! Steuerabzug des Einkaufsbetrags vom Einkommen wird nicht gewährt. Beispiel Einkauf am 1. September 2015 Pensionierung am 1. Januar 2018 = Einkauf 2 Jahre und 4 Monate vor Pensionierung nur Rente oder Teilkapital möglich, kein Steuerabzug des Einkaufs! (Bundesgerichtsurteil 2C_658/2009 vom )
55 Todesfall
56 Todesfall (1) Ehegatte/Partner Rente für Ehegatten, eingetragene Partner - wenn mindestens 45 Jahre alt - Unterhaltspflicht für eines oder mehrerer Kinder eheähnliche Lebenspartner (Konkubinat) sind gleichgestellt - wenn mindestens 45 Jahre alt - wenn nicht miteinander verwandt und unverheiratet - seit mindestens 5 Jahren im gemeinsamen Haushalt lebend (gemäss amtlicher Wohnsitzbescheinigung) - oder Unterhaltspflicht für gemeinsame Kinder besteht Rentenhöhe (sofern Heirat nicht nach Pensionierung): 2/3 der voraussichtlichen Altersrente oder der laufenden Alters- oder Invalidenrente Kapitalleistung statt Rente möglich
57 Todesfall (2) - Ehegattenrente bei Heirat nach Pensionierung (ab ) Heiratet ein Bezüger einer Altersrente, erhält im Todesfall der hinterbliebene Ehegatte die BVG- Minimalleistungen Reglementsrevision
58 Todesfall (3) Kinder / Eltern Waisenrente 20% der voraussichtlichen Altersrente oder der laufenden Alters- oder Invalidenrente pro Kind bis zum 18. Altersjahr oder bis max. Alter 25 in Ausbildung Todesfallkapital für eigene Kinder oder Eltern wenn keine Ehegatten- oder Waisenrenten ausbezahlt werden Höhe: eigene Beiträge + Freizügigkeitsleistungen + Einkäufe abzüglich bereits bezogene Renten- und Kapitalleistungen der MPK
59 Todesfall (4) vor Pensionierung Zusicherung einer Kapitalauszahlung im Todesfall (nur bis zur Pensionierung!) Separates Reglement, Ausgabe 2008 Leistungen -ein Jahreslohn für Ehegatten, eingetragene Partner und Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft (Vorbedingungen!) - halber Jahreslohn pro Kind (Bedingungen wie bei der Waisenrente) - maximal drei Jahreslöhne Die Kosten übernimmt die Migros
60 Meldepflichten Informationen
61 Meldepflichten der Rentenbezüger Wohnsitzwechsel Änderung der Zahladresse (Bank- oder Postkonto in der Schweiz) Zivilstandsänderungen Todesfall des Rentenbezügers
62 Informationen an die Rentenbezüger Geschäftsbericht MPK auf Mitteilungsblatt Vorsorgeflash Rentenbescheinigung (für die Steuerbehörde) Freiwillige Rentenanpassung entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der MPK (wenn genügend Schwankungsreserven vorhanden) Diese Punkte haben keine Gültigkeit bei Bezug der 100%igen Kapitalleistung
63 Diverse Infos
64 Zahlung der Leistungen Renten am 25. jeden Monats Kapital am 25. des ersten Pensionierungsmonats Anpassung der Renten nach den finanziellen Möglichkeiten der MPK
65 Berechnungen, Beratung Bei Ihrem Personalbüro, mit dem Simulationsrechner auf der MPK-Homepage oder direkt bei uns
66 Herzlichen Dank
67
68 Berechnung der Altersleistungen im Beitragsprimat (Klubschullehrer) Berechnungsgrundlagen: Altersguthaben Umwandlungssatz Berechnung der Altersrente: Altersguthaben x Umwandlungssatz
69 Berechnung der Altersleistungen im Beitragsprimat (bis ) Umwandlungssätze: Ordentliche Pensionierung Alter % Vorzeitige Pensionierung Alter % Alter % Aufgeschobene Pensionierung Alter % Alter %
70 Berechnung der Altersleistungen im Beitragsprimat (bis ) Berechnung der Altersrente Alter 64 CHF x 6.1 % = CHF Alter 60 CHF x 5.7 % = CHF
71 Änderungen im Kursleiterplan im Beitragsprimat per Beiträge verbleiben in der bisherigen Höhe, Altersgutschriften werden jedoch um 1.5% erhöht Umwandlungssatz im Alter 64 wird auf 5.5% gesenkt Projektionszinssatz beträgt neu 1.5% Invalidenrente beträgt neu 80% der voraussichtlichen Altersrente Gutschrift von 10.9% (. % 1) auf dem Altersguthaben für den. % Besitzstand der erworbenen Leistung. Gutschrift muss ebenfalls während 5 Jahren «verdient» werden Seite 71
72 Berechnung der Altersleistungen im Beitragsprimat (ab ) Umwandlungssätze: Ordentliche Pensionierung Alter % Vorzeitige Pensionierung Alter % Alter % Aufgeschobene Pensionierung Alter % Alter %
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