Pensionierungsvorbereitungsseminare

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1 Pensionierungsvorbereitungsseminare 2014

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3 Themen Berufliche Vorsorge im Allgemeinen Migros-Pensionskasse Kapitalanlagen, Deckungsgrad, Lebenserwartung Leistungen und Berechnungen Übergangsbestimmungen Vorsorgeausweis Wahlmöglichkeiten / Kapital oder Rente? Einkauf und Kapitalleistung Meldepflichten, diverse Infos Berechnungen, Beratung?

4 Berufliche Vorsorge im Allgemeinen

5 Die drei Säulen

6 Berufliche Vorsorge Obligatorium, Überobligatorium BVG-Leistungen nach Gesetz (Minimalleistungen) Umhüllende Leistungen (Minimalleistungen und überobligatorische, freiwillige Leistungen)

7 Leistungs- / Beitragsprimat

8 Beitragsprimat (die meisten Vorsorgeeinrichtungen) Altersrente Altersguthaben x Umwandlungssatz (5.2% - 7.3%*) Leistungsentwicklung abhängig von: Altersgutschriften Verzinsung des Altersguthabens Höhe Umwandlungssatz Transparente, individuelle Finanzierung Altersguthaben = Freizügigkeitsleistung * bei der MPK im Kursleiterplan

9 Leistungsprimat MPK Altersrente versichertes Einkommen x Versicherungsjahre x Rentensatz (1.8%) Leistungsentwicklung proportional zum Einkommen Lohnsteigerungen erhöhen das Deckungskapital Finanzierung notwendig (bei der MPK durch den Arbeitgeber finanziert) Grosses Finanzierungsrisiko der Kasse (Leistungsversprechen)

10 Berufliche Vorsorge Kontrolle Oberaufsichtskommission Aufsichtsbehörde Experte für berufliche Vorsorge Revisionsstelle Delegiertenversammlung und Stiftungsrat (zusammen mit Geschäftsleitung und Beauftragten)

11 Migros-Pensionskasse

12 Organigramm MPK

13 Organigramm Versicherung ab Leitung Direktion Backoffice Danilo Follador Rolf Meier Caroline Gobet Aude-Gabrielle Lucas Cornelia Schiedhelm Team verde Team giallo Team blu Team rosso Christine Buchmüller Angela Bunkofer Cécile Bickel Elisabeth Sigrist Beatrix Gräppi Sonja Cammarota Susanne Breitenstein Paola Cucciniello Tülay Özkaratufan Regula Grob Beatrice Caiazza Joëlle Gamba Sara Thüler Karin Gubler Nicole Favre Isabelle Martinello Karin Vifian Ursula Harwalik Monica Kessler Emanuel Walther Jelena Milosavljevic Pilar Lanz Marie-Claire Zermatten Sylvie Wunderli 13

14 Bestand per AKTIVVERSICHERTE Risikoversicherte Vollversicherte TOTAL RENTENBEZÜGER Altersrentner: Invalidenrentner: Ehegattenrentner: Waisen-/Kinderrentner:

15 Kapitalanlagen

16 Kapitalanlagen per Darlehen, Liquidität 6.8 % Obligationen CHF Inland 8.4 % Obligationen CHF Ausland 5.4 % Obligationen FW 14.3 % Satellitenanlagen Obligationen 5.6 % Aktien Schweiz 9.0 % Aktien Ausland 17.1 % Satellitenanlagen Aktien 5.0 % Immobilien 23.8 % Satellitenanlagen Immobilien 4.6 % % Strategie: 40% Nominalwerte, 30% Aktien, 30% Immobilien

17 Anlagerenditen Zielkonflikte bei den Kapitalanlagen: Liquidität Rendite Sicherheit Migros-Pensionskasse 17

18 Historische Anlagerenditen und Deckungsgradverlauf Performance % Erzielte Durchschnittsperformance % Deckungsgrad % Erzielte Performance Notwendige Performance Deckungsgrad

19 Berechnung Deckungsgrad per (technischer Zinssatz 2.5%) Aktiven (CHF) (verfügbares Vermögen) Forderungen (0.12 Mia.) Immobilien (5.63 Mia.) Aktien (6.15 Mia.) Obligationen (6.68 Mia.) Liquidität/Darlehen (1.34 Mia.) Passiven (CHF) (Vorsorgekapital, techn. Rückstellungen) Vorsorgekapital Aktive 8.06 Mia. Vorsorgekapital Rentenbezüger 8.04 Mia. Versich.techn. Rückstellungen (0.40 Mia.) für Risiken Tod und Invalidität und Nachversicherung Lohnerhöhungen abzügl. Verbindlichkeiten (0.62 Mia.) Technischer Überschuss ( 2.80 Mia.) Mia Mia. Deckungsgrad = 100 x = % 16.50

20 Entwicklung Lebenserwartung?

21 Entwicklung Lebenserwartung

22 Demographie Bald nur noch Alte? Wo bleibt der Nachwuchs?

23 Massnahmen für die zukünftige finanzielle Sicherheit der MPK Genügend Rückstellungen und Reserven Immer aktuelle technische Grundlagen Reglementsrevisionen Renten sind gesichert!

24 Leistungen und Berechnungen

25 Leistungsarten der MPK ordentliche Altersrenten/Alterskapital vorzeitige Pensionierung aufgeschobene Pensionierung Teilpensionierung Invalidenrente Hinterlassenenleistungen Todesfallkapital M-AHV-Ersatzrente freiwillige finanzielle Überbrückung

26 Berechnungen der Leistungen

27 Berechnung der Altersleistungen im Leistungsprimat Berechnungsgrundlagen: Versicherungsdauer versichertes Einkommen Rentensatz Berechnung der Altersrente: Versicherungsdauer x versichertes Einkommen x Rentensatz

28 Berechnung der Altersleistungen im Leistungsprimat Versicherungsdauer: Anstellungsjahre beim Migros-Unternehmen eingebrachte Freizügigkeitsleistung eingekaufte Versicherungsjahre

29 Berechnung der Altersleistungen im Leistungsprimat Versichertes Einkommen Gesamteinkommen./. Koordinationsabzug = Versichertes Einkommen

30 Berechnung der Altersleistungen Durchschnittliches versichertes Einkommen Jahr Alter Gesamt- Versichertes einkommen Einkommen Durchschnitt CHF

31 Berechnung der Altersrente ordentliche Pensionierung: Mann, Alter 64 Versicherungsdauer 34 Jahre (30 64) Versichertes Einkommen CHF Rentensatz 1.8% Jährliche Altersrente: 34 x 1.8 % x CHF CHF

32 Berechnung der gesamten Ersatzleistung ordentliche Pensionierung: Mann, Alter 64 Pro Jahr Pro Monat Altersrente CHF CHF M-AHV-Ersatzrente CHF CHF Total CHF CHF % des letzten Bruttolohns

33 M-AHV-Ersatzrente Anspruch (für Männer): - ab vollendetem 64. Altersjahr - bei vorzeitiger Pensionierung Bezug ab Alter 62 möglich (reduzierte Rente) Kein Anspruch: - Frauen, weil AHV-Rentenalter 64 - Männer bei fristloser Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach vollendetem 58. Altersjahr Höhe der M-AHV-Ersatzrente: - wird durch die MPK berechnet

34 Berechnung der Altersrente vorzeitige Pensionierung: Alter 60 Versicherungsdauer 30 Jahre Versichertes Einkommen CHF Rentensatz 1.8% Kürzung 1 x 4.8% + 3 x 3.6% 15.6 % 30 x 1.8 % x CHF CHF um 15.6 % gekürzte Rente CHF

35 Freiwillige finanzielle Überbrückung vom Beginn der vorzeitigen Pensionierung bis Alter 64 Höhe: höchstens im Betrag der maximalen AHV- Rente (derzeit CHF p.a.) lebenslängliche Kürzung der Altersrente: kann durch die MPK berechnet werden

36 Berechnung der gesamten Ersatzleistung vorzeitige Pensionierung: Mann, Alter 60 Alter 60 64: Pro Jahr Pro Monat Altersrente CHF CHF z.b. ffü (bis Alter64) CHF CHF Kürzung AR inf. ffü CHF CHF 408 Total (bis Alter 64) CHF CHF Alter 64 65: Altersrente CHF Kürzung AR inf. ffü CHF M-AHV-Ersatzrente CHF Total CHF ab Alter 65: Altersrente (gekürzt infolge ffü) CHF plus AHV-Rente

37 Berechnung der Altersrente vorzeitige Teil-Pensionierung 50%: Alter 60 Versicherungsdauer 30 Jahre Versichertes Einkommen CHF Rentensatz 1.8% Kürzung 1 x 4.8% + 3 x 3.6% 15.6 % 30 x 1.8 % x CHF CHF um 15.6 % gekürzte Rente x 50% CHF

38 Berechnung der gesamten Ersatzleistung Vorzeitige 50%ige Pensionierung: Mann, Alter 60 Pro Jahr Pro Monat 50%ige vorzeitige Altersrente CHF CHF % Lohn (50% von CHF ) CHF CHF Total (bis 64) CHF CHF Vollständige Pensionierung: Mann, Alter 64 50%ige vorzeitige Altersrente CHF CHF %ige ordentliche Altersrente CHF CHF M-AHV-Ersatzrente (bis 65) CHF CHF Total (bis 65) CHF CHF

39 Alles klar?

40 Übergangsbestimmungen im Vorsorgereglement

41 Übergangsbestimmungen Vorsorgereglement 2012 Garantie der erworbenen Rente anhand einer Zeitgutschrift analog Revision 2005 per Pro erworbenes Versicherungsjahr Gutschrift 1 Monat (z.b. 24 Versicherungsjahre = 2 Jahre Gutschrift) Während 3 Jahren ab Umstellungsdatum ( ) Pensionierung zwischen Alter 63 und 64 ohne Kürzung M-AHV-Ersatzrente ab Alter 63 Vorzeitige Pensionierung mit bisherigen Kürzungssätzen

42 Beispiel einer Zeitgutschrift Eintrittsalter: 25 Jahre 6 Monate Alter am : 55 Jahre 6 Monate Versicherungsjahre (VJ): (VJ) x 1.95% (Rentensatz) = 58.5%? (VJ) x 1.80% (Rentensatz) = 58.5% 32.5 (VJ) x 1.80% (Rentensatz) = 58.5% Gutschrift Versicherungsdauer per : 2.5 Versicherungsjahre (oder 30.0 x = 2.5 Versicherungsjahre) pro Versicherungsjahr: 1 Monat Zeitgutschrift

43 Keine Kürzung zwischen 63 und 64 Für Versicherte, die am 31. Dezember 2011 bei der MPK versichert waren, erfolgt bei vorzeitiger Alterspensionierung zwischen dem 63. und 64. Altersjahr keine Kürzung auf der nach dem neuen Reglement berechneten Altersrente. Diese Regelung - gilt für Alterspensionierungen bis betrifft Versicherte mit Geburtsdatum vom bis

44 Anwendung bisheriger Kürzungssatz von 0.15% pro Monat Für Versicherte, die am 31. Dezember 2011 bei der MPK versichert waren, wird die nach dem neuen Reglement berechnete Altersrente um 0.15% für jeden Monat vor vollendetem 63. Altersjahr gekürzt. Diese Regelung - gilt für Alterspensionierungen bis betrifft Versicherte mit Geburtsdatum vom bis

45 M-AHV-Ersatzrente Für Versicherte, die am 31. Dezember 2011 bei der MPK versichert waren, besteht Anspruch auf eine M-AHV-Ersatzrente ab vollendetem 63. Altersjahr. Diese Regelung - gilt für Alterspensionierungen (ordentliche und vorzeitige) bis betrifft Versicherte mit Geburtsdatum vom bis

46 Vorsorgereglement 2012 Übergangsregelung Beschreibung Pensionierung zwischen dem 1. Februar 2012 und dem 1. Dezember Jahrgang Anspruch Januar Feb. bis Dez. Jan. bis Dez. Jan. bis Nov. Vorzeitige Pensionierung ohne Kürzung Jan. bis Dez. Jan. bis Nov. Dezember Januar Feb. bis Dez. Jan. bis Dez. Jan. bis Nov. Dezember Für Versicherte, welche vom Januar 1949 bis November 1951 geboren wurden, ist während der Übergangsfrist zwischen Alter 63 und 64 eine Pensionierung ohne Kürzung möglich. Vorzeitige Pensionierung bisherige Kürzung 0,15 % pro Monat Januar Feb. bis Dez. Jan. bis Dez. Jan. bis Dez. Jan. bis Dez. Jan. bis Dez. Jan. bis Dez. Jan. bis Nov. Dezember Januar Feb. bis Dez. Jan. bis Dez. Jan. bis Nov. Dezember Versicherte, welche vom 1949/2 (Februargeborene) bis 1956/11 (Novembergeborene) geboren wurden, müssen sich bis spätestens 1. Dezember 2014 vorzeitig pensionieren lassen, damit sie von der bisherigen Kürzung profitieren. M-AHV-Ersatzrente ab vollendetem Alter 63 Jan. bis Dez. Jan. bis Dez. Jan. bis Dez. Jan. bis Dez. Jan. bis Dez. Jan. bis Dez. Jan. bis Dez. Jan. bis Dez. Jan. bis Nov. Dezmeber Januar Feb. bis Dez. Jan. bis Dez. Jan. bis Dez. Jan. bis Dez. Jan. bis Dez. Jan. bis Dez. Jan. bis Dez. Jan. bis Nov. Dezember Jan. bis Dez. Versicherte, welche vom 1949 bis November 1956 geboren wurden, müssen sich bis spätestens 1. Dezember 2014 vorzeitig pensionieren lassen, um die M-AHV-Ersatzrrente nach Vollendung des 63. Altersjahres zu erhalten

47 Vergleich bei vorzeitiger Pensionierung Muster-Versicherter, Jg. 1954, volle Beitragsdauer ' ' ' ' '000 AR (Übergang) AR bisher AR neu ' ' (2012) 59 (2013) 60 (2014) 61 (2015) 62 (2016) 63 (2017) 64 (2018) Alter

48 Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten Kapital statt Altersrente in frei wählbarer Höhe Vorfinanzierung Kürzungen bei vorz. Pensionierung Vorzeitige Pensionierung ab Alter 58 Teilpensionierung (mit Zustimmung Arbeitgeber) Aufschub bis Alter 70 (mit Zustimmung Arbeitgeber) Kapital statt Ehegattenrente

49 Kapital oder Rente?

50 Kapital oder Rente? Anteil Kapital statt Rente frei wählbar Kürzung der M-AHV-Ersatzrente im Umfang des Kapitalbezugs (z.b. bei 40% Kapitalbezug beträgt die M- AHV-Ersatzrente 60%)

51 Kapital oder Rente? Vorteile eines Kapitalbezugs Finanzielle Unabhängigkeit, Flexibilität, Geld ist verfügbar Vererbbarkeit, Besserstellung der Hinterbliebenen Zweck der Altersvorsorge??? Steuerliche Aspekte (Besteuerung getrennt vom Einkommen zu reduziertem Steuersatz)

52 Kapital oder Rente? Vorteile eines Rentenbezugs resp. Teilkapitalbezugs Sichere, bequeme Lösung (kein Vermögensverwaltungsaufwand, weniger Sorgen bei den Kapitalanlagen) Lebenslängliche Einkommenssicherung (MPK trägt Langlebe- und Anlagerisiken) Anspruch auf die M-AHV-Ersatzrente (bei Teilkapitalbezug reduziert) Hinterlassenenleistungen (Ehegatte, Partner, Kinder)

53 Kapital oder Rente? Herausforderung Kapitalanlage

54 Kapital oder Rente? Wie lange reicht das Kapital? Verfügbares Kapital im Alter 64: CHF 413'000 monatliche Rente: CHF 2'118 Verzinsung Kapital reicht für bis Alter 4% 26 Jahre 90 2% 20 Jahre 84 0% 16 Jahre 80 durchschn. Lebenserwartung Mann Frau

55 Voraussetzung für Kapitalbezug Schriftliche Mitteilung an die MPK mindestens 3 Monate vor der Pensionierung Nicht bereits Bezüger einer ganzen Invalidenrente Verheiratete und in eingetragener Partnerschaft lebende Personen: Einverständnis des Partners (amtlich beglaubigte Unterschrift)

56 Einkauf und Kapitalleistung

57 Einkauf und Kapitalleistung Einkaufszahlung innerhalb 3 Jahre vor der Pensionierung kein vollständiger Kapitalbezug möglich! Steuerabzug des Einkaufsbetrags vom Einkommen wird nicht gewährt. Beispiel Einkauf am 1. September 2009 Pensionierung am 1. Januar 2012 = Einkauf 2 Jahre und 4 Monate vor Pensionierung nur Rente oder Teilkapital möglich, kein Steuerabzug des Einkaufs! (Bundesgerichtsurteil 2C_658/2009 vom )

58 Meldepflichten Informationen

59 Meldepflichten der Rentenbezüger Wohnsitzwechsel Änderung der Zahladresse (Bank- oder Postkonto in der Schweiz) Zivilstandsänderungen Todesfall des Rentenbezügers

60 Informationen an die Rentenbezüger Geschäftsbericht MPK auf Mitteilungsblatt Vorsorgeflash Rentenbescheinigung (für die Steuerbehörde) Freiwillige Rentenanpassung entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der MPK (wenn genügend Schwankungsreserven vorhanden) Diese Punkte haben keine Gültigkeit bei Bezug der 100%igen Kapitalleistung

61 Diverse Infos

62 Zahlung der Leistungen Renten am 25. jeden Monats Kapital am 25. des ersten Pensionierungsmonats Anpassung der Renten nach den finanziellen Möglichkeiten der MPK

63 Leistungen des Arbeitgebers Beiträge für die Finanzierung der Versicherung von Lohnerhöhungen M-AHV-Ersatzrente Verwaltungskosten der MPK Zusicherung einer Kapitalauszahlung im Todesfall

64 Berechnungen, Beratung Bei Ihrem Personalbüro oder direkt bei uns

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