E-Payment und mobiler Zahlungsverkehr. Marion Stein, Achim Wehrmann Deutsche Telekom AG #medialawcamp - Berlin 2015
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- Max Beltz
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1 E-Payment und mobiler Zahlungsverkehr Marion Stein, Achim Wehrmann Deutsche Telekom AG #medialawcamp - Berlin 2015
2 Alle wollen es Händler und Verbraucher 70 % der Einzelhändler in Deutschland halten mobiles kontaktloses Bezahlen für das nächste große Ding 22% der Deutschen können sich vorstellen, über NFC mit Smartphone zu bezahlen 2 60% aller VISA-Transaktionen in Europa über mobile Endgeräte bis 2020 erfolgen 2 65% der Händler in Deutschland haben NFC bereits eingeführt oder planen die Einführung 3 Payments in Höhe von 135 Mrd. werden 2015 in Europa über Mobilgeräte durchgeführt 1 1 Innovalue Research, Juniper Research, (Mobile Commerce Markets ) 2 GFM Nachrichten 07/15) 3 EHI
3 Beispiele
4 Kesh smart zahlen mit einer APP 27. November
5 E-Payment und mobiler Zahlungsverkehr 5
6 Android Pay 27. November
7 Was kann Mobile Payment? Was ist Mobile Payment?
8 Eine App für Vieles Bezahlapp Dienstleistungskategorien Bezahlen Tickets Öffentlicher Verkehr Bezahlen Event Tickets kesh ID & Zugangskontrolle Loyalty & Coupons Android Pay 27. November
9 Voraussetzungen für mobile Payment auf Händlerseite NFC fähiges Kartengeräte Anpassung der Verträge mit seinem Acquirer Vertrag mit seiner Hausbank und seinem Netzbetreiber Datenleitung 9
10 Voraussetzungen für mobile Payment beim Verbraucher Vertrag mit einem App Anbieter NFC fähiges Smartphone Vertrag mit Mobilfunkbetreiber inkl. Datenverkehr Vertrag mit einer Bank / Kartenanbieter 10
11 Was ist NFC? Near Field Communikation ermöglicht den Austausch von Informationen zwischen zwei Endgeräten solange sie sich in einem kurzen Anstand befinden (< 10 cm). NFC Antenne kann in ein Smartphone oder eine Plastikkarte integriert werden und muss im Lesegerät / Kassenterminal implementiert sein. Verschiedene Applikationen können unterstützt werden (Payment, Zugangsdienste usw.) 11
12 Je nach Umsetzung: Datenspeicher (Smartphone oder Secure SIM Element) 27. November
13 Vertragliche Situation
14 Beteiligte am Mobile Payment (Vertragsbeziehungen Bezahlen ) Händler Verbraucher Mobilfunkan-bieter Händlerbank Verbraucherbank (Zahlungs-) Netzbetreiber Acquirer Kartenherausgeber Trusted Service Manager TSM Lizenzgeber Acquiringprozessor Issuingprozessor nicht im Zahlungsprozess involviert 27. November
15 Aufsichtsrechtliche Situation
16 Aufsichtsrechtliche Ausgangslage KWG ZAG Bankgeschäft gewerbsmäßig betreiben Finanzdienstleistung Zahlungsdienste gewerbsmäßig betreiben Ausgabe und Verwaltung von E-Geld Ausnahmeregelungen Zahlungsdienste-Negativkatalog Erlaubnispflicht: Genehmigung muss vor Aufnahme der Tätigkeit vorliegen. 27. November
17 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) Zahlungsdienstleister Zahler/ Zahlungsdienstenutzer Zahlungsempfänger 27. November
18 Genehmigungspflichtige Tätigkeit der Beteiligten? Klassisch am Zahlungsdienst Beteiligte Händler Verbraucher (Zahlungs-) Netzbetreiber Acquirer Händlerbank Lizenzgeber Verbraucherbank Kartenherausgeber erlaubnispflichtige Tätigkeit: besitzen entsprechende Lizenzen Acquiringprozessor Issuingprozessor 27. November
19 Beispiele
20 Genehmigungspflichtige Transparency International: Weltweit aktiv Tätigkeit des App- Anbieters? Multi Funktions- App-Anbieter kein Zahlungsauthentifizierungsgeschäft ggf. Finanztransfergeschäft i.s.d. 1 Abs. 2 Nr. 6 ZAG Technischer Infrastrukturdienstleister, 1 Abs.10 Nr. 9 ZAG 27. November
21 Genehmigungspflichtige Transparency International: Weltweit aktiv Tätigkeit des Kartenherausgebers? Kartenherausgeber Institut: Kreditinstitut / Bank 27. November
22 Transparency International: Weltweit aktiv Genehmigungspflichtige Tätigkeit der Beteiligten? Kartenherausgeber Prepaid Kreditkarte: Ausgabe und Verwaltung von E-Geld E-Geld- Insitut: registriert bei der Financial Conduct Authority mit sog. europäischen Pass 27. November
23 Besonderheit bei Aufnahme einer E-Geld Karte Transparency International: Weltweit aktiv E-Geld Institut Kartenherausgeber E-Geld-Agent 1 a Abs.6 ZAG: Vertrieb und Rücktausch von E-Geld BaFin: weiter Begriff des E-Geldagenten Allgemeinverfügung: Freistellung 25n Abs. 5 KWG 27. November
24 Genehmigungspflichtige Transparency International: Weltweit aktiv Tätigkeit? Zahlungs- App-Anbieter Verknüpfung mit Girokonto Überweisung / Lastschrift Institut: biw Bank kesh Herausgeber der App? Zahlungsdienst? Institut: biw Bank Konzernverbund 27. November
25 Mobiles Zahlen Fragen für die rechtliche Bewertung Welche Funktion hat die App? Multi- Funktionsapp wer übernimmt welche Aufgabe Reine Zahlungsapp Kontoinformation über erfolgte Zahlungsanweisungen oder aktuelle Kontostände usw. Wie erfolgt der Geldfluss? Funktion des App-Herausgebers? Vertragspartner gegenüber dem Kunden? Funktion des Kartenherausgebers, des kontoführenden Instituts? Verpflichtung zur strengen Authentifizierung? 25
26 Und nun Ihre Fragen Ihre Ansprechpartner Marion Stein Achim Wehrmann Deutsche Telekom AG Deutsche Telekom AG
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