Abschlussbericht. ( RWB-EFRE-Programm Hessen ) Stand: Vom Begleitausschuss im Umlaufverfahren genehmigt am:

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1 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Abschlussbericht Operationelles Programm für die Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in Hessen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Stand: ( RWB-EFRE-Programm Hessen ) Vom Begleitausschuss im Umlaufverfahren genehmigt am: Seite 1

2 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) Referat II 6 Regionale Strukturpolitik, EFRE-Verwaltungsbehörde Ansprechpartner: Günter Backes und Silvia Dörr Kaiser-Friedrich-Ring 75, Wiesbaden

3 Inhaltsverzeichnis 1. Kenndaten und Einleitung Übersicht über die Durchführung des Operationellen Programms Ergebnisse und Fortschrittsanalyse Angaben über den Stand der materiellen Abwicklung des Operationellen Programms Finanzielle Angaben Angaben über die Verwendung der Fondsmittel Unterstützung aufgeschlüsselt nach Zielgruppen und Vorranggebieten Zurückgezahlte und wiederverwendete Unterstützung, Unregelmäßigkeitsmeldung und Zinserträge Qualitative Analyse anhand von materiellen und finanziellen Indikatoren Angabe zur Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht Wesentliche aufgetretene Probleme und getroffene Abhilfemaßnahmen Änderungen der Durchführungsbestimmungen des Operationellen Programms und unerwartete Entwicklungen Wesentliche Änderungen gemäß Artikel 57 der Verordnung (EG) Nr. 1083/ Komplementarität mit anderen Instrumenten Begleitung und Bewertung Von der Verwaltungsbehörde oder dem Begleitausschuss getroffene Maßnahmen Wesentliche aufgetretene Probleme und getroffene Abhilfemaßnahmen Angaben zu Systemänderungen Durchführung nach Prioritätsachsen Prioritätsachse 1 Innovation und wissensbasierte Wirtschaft Ergebnisse und Fortschrittsanalyse Wesentliche aufgetretene Probleme und getroffene Abhilfemaßnahmen Prioritätsachse 2 Gründungsförderung und Förderung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung insbesondere von KMU Ergebnisse und Fortschrittsanalyse Wesentliche aufgetretene Probleme und getroffene Abhilfemaßnahmen I

4 3.3 Prioritätsachse 3 Ausbau spezifischer Entwicklungspotenziale und Abbau regionaler Disparitäten Ergebnisse und Fortschrittsanalyse Wesentliche aufgetretene Probleme und getroffene Abhilfemaßnahmen Prioritätsachse 4 Technische Hilfe Großprojekte Finanzinstrumente Hessen Kapital I Mittelhessenfonds Kapital für Kleinunternehmen Innovation plus (JEREMIE-Fonds Hessen) JESSICA-Stadtentwicklungsfonds Einnahmen schaffende Projekte Information und Öffentlichkeitsarbeit Beschreibung der Anlagen Anlagen Anlage I: Finanzinstrumente Anlage II Übersichtstabelle in Tranchen aufgeteilte Projekte Anlage III: Nicht funktionierende Projekte Anlage IV: Ausgesetzte Projekte Anlage V: Projekte, bei denen noch Verwaltungsverfahren laufen Anlage VI: Verwaltungs- und Kontrollsystem II

5 1. Kenndaten und Einleitung Programm Ziel: Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (EFRE) Fördergebiet: Hessen Programmplanungszeitraum: Programmgenehmigung durch die EU-Kommission: Referenznummer des Programms: CCI 2007 DE 16 2 PO 005 Bezeichnung des Programms: RWB-EFRE-Programm Hessen Programmänderungen: Keine Abschließender Durchführungsbericht Berichtszeitraum: Datum der Genehmigung des Berichts durch den Programmbegleitausschuss: Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 1

6 Verwaltungsbehörde EFRE Hessen Referat II 6 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Wiesbaden Leiter bis : Dr. Reinhard Cuny Leiter ab : Holger Haubfleisch Tel.: / Fax: / holger.haubfleisch@wirtschaft.hessen.de stellv. Leiter: Günter Backes Tel.: / Fax: / guenter.backes@wirtschaft.hessen.de Prüfbehörde EFRE Hessen Referat Z 7 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Wiesbaden Leiter bis : Hans-Ulrich Franke Leiterin ab : Dr. Jutta Geiger Tel.: / Fax: / jutta.geiger@wirtschaft.hessen.de stellv. Leiterin: Antje Wöhner Tel.: / Fax: / antje.woehner@wirtschaft.hessen.de Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 2

7 Bescheinigungsbehörde EFRE Hessen Referat Z 2 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Wiesbaden Leiter: Hans Christof Barth Tel.: / Fax: / hanschristof.barth@wirtschaft.hessen.de stellv. Leiterin: Sabine Silbereisen Tel.: / Fax: / sabine.silbereisen@wirtschaft.hessen.de Nach Artikel 67 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 hat die Verwaltungsbehörde der Europäischen Kommission bis zum 31. März 2017 einen abschließenden Bericht über die Durchführung des Operationellen Programms vorzulegen. Hessen hat das von der Europäischen Kommission am 25. Juli 2007 genehmigte Operationelle Programm für die Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in Hessen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ( RWB-EFRE-Programm Hessen ) erfolgreich umgesetzt. Im vorliegenden Abschlussbericht wird vorschriftsgemäß und entsprechend der in Artikel 67 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 enthaltenen Vorgaben die erfolgreiche Umsetzung des RWB-EFRE-Programms Hessen näher erläutert und belegt. Der Berichtszeitraum erstreckt sich dabei auf den 1. Januar 2007 bis 20. März Der Jahresbericht 2016 ist in den Abschlussbericht integriert worden. Für die Vorjahre der Umsetzung des RWB-EFRE-Programms Hessen wurden jeweils eigenständige Jahresberichte an die Europäische Kommission übersandt und von dieser angenommen. Das mit dem Operationellen Programm festgelegte Ziel Schaffung und Sicherung zukunftsfähiger, wettbewerbsfähiger und einkommensstarker Arbeitsplätze durch eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Hessen konnte Hessen mit dem RWB-EFRE-Programm und den von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellten Fördermitteln in der Förderperiode erfolgreich umsetzen. Das Programm hat einen wichtigen Beitrag zur regionalen Wachstumspolitik geleistet und den vom Europäischen Rat in Lissabon im Frühjahr 2000 eingeleiteten Prozess zur Stärkung der Dynamik und Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union in bedeutungsvoller Weise unterstützt. Das RWB-EFRE-Programm Hessen wurde auf Basis der Strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Kohäsionspolitik im Dienste von Wachstum und Beschäftigung, des Nationalen Strategischen Rahmenplans für den Einsatz der EU-Strukturfonds in der Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 3

8 Bundesrepublik Deutschland sowie einer regionalspezifischen sozioökonomischen Analyse und Stärken-Schwächen-Untersuchung in Hessen erstellt. Zur Umsetzung des RWB-EFRE-Programms Hessen stand dem Land Hessen ein Gesamtbetrag von knapp 263,5 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt zur Verfügung. Auf dieser Basis wurden in der Förderperiode insgesamt Vorhaben mit einer EFRE- Fördersumme von 243,8 Mio. EUR und zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 618,6 Mio. EUR bewilligt. Insgesamt konnte auf diese Weise eine Bewilligungsquote von 93 % erreicht werden. Aufgrund der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben wird eine Auslastung der EFRE-Mittel von 100 % erzielt, d. h. die zur Verfügung stehenden Mittel werden vollständig ausgeschöpft. Die Hebelwirkung der eingesetzten EFRE-Mittel im Verhältnis zu den für die Durchführung der Vorhaben ausgelösten Gesamtausgaben betrug 1 zu 2,7. Dabei wurde ein erheblicher Teil der EFRE-Mittel (ca. 45,1 Mio. EUR) nicht in Form verlorener Zuschüsse, sondern in Form rückzahlbarer Zuschüsse (rückzahlbare Zuwendungen) und Risikokapital direkt an den Zuwendungsempfänger ausgereicht. Diese Mittel werden nach ihrer Rückzahlung revolvierend für inhaltlich identische Ziele in Hessen eingesetzt und erzielen somit auch zukünftig erneute positive Effekte. Knapp 63 % der EFRE-Mittel kamen Kleinst- und kleinen Unternehmen zugute, mittlere Unternehmen wurden mit 35,9 % der EFRE-Mittel aller berücksichtigten Unternehmen unterstützt. Über 60 % der Mittel wurden in Vorranggebieten eingesetzt. Die geförderten Vorhaben verteilten sich maßgeblich auf drei fachliche Prioritätsachsen: Innovation und wissensbasierte Wirtschaft (Prioritätsachse 1) Gründungsförderung und Förderung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (Prioritätsachse 2) Ausbau spezifischer Entwicklungspotentiale und Abbau regionaler Disparitäten (Prioritätsachse 3) Dabei haben die geförderten Vorhaben jedes für sich in wirkungsvoller Weise sowohl zu den in den Prioritätsachsen ausgewiesenen spezifischen Zielen als auch zu den Querschnittszielen Chancengleichheit von Männern und Frauen, Umweltgerechte Entwicklung sowie Nachhaltige Stadtentwicklung beigetragen. Des Weiteren lassen sich unter sozioökonomischen Aspekten im Berichtszeitraum zahlreiche positive Entwicklungen in Hessen feststellen, für die die EFRE-Förderung mitursächlich war. So erfuhr Hessen - nach der Wirtschafts- und Finanzkrise im Jahr 2009 im Zeitraum ein Wirtschaftswachstum von 10,1 %. Die Quote der Erwerbstätigen stieg im Zeitraum um 3,1 Prozentpunkte. Letzteres ist vor allem auf die steigende Anzahl weiblicher Erwerbstätiger zurückzuführen, womit zugleich ein gewichtiger Beitrag zu einem der Lissabon-Ziele der Europäischen Union geleistet wurde. Ebenfalls positiv hervorzuheben ist die Zunahme der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Zeitraum Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 4

9 um 12,6 %. Im gleichen Zeitraum sank die Arbeitslosenquote in Hessen um 2 Prozentpunkte. Insgesamt kann festgehalten werden, dass das RWB-EFRE-Programm einen außerordentlich positiven Beitrag für die Entwicklung des Landes Hessen geleistet hat. Weitere Einzelheiten über Inhalt, Durchführung und Ergebnisse des RWB-EFRE-Programms Hessen sind den folgenden Kapiteln zu entnehmen. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 5

10 2. Übersicht über die Durchführung des Operationellen Programms 2.1. Ergebnisse und Fortschrittsanalyse Angaben über den Stand der materiellen Abwicklung des Operationellen Programms Das Operationelle Programm Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" für Hessen im Zeitraum verfolgte als strategisches Oberziel die Schaffung und Sicherung zukunftsfähiger, wettbewerbsfähiger und einkommensstarker Arbeitsplätze durch eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Hessen. Aus dem Oberziel ableitend wurden drei spezifische Ziele verfolgt: Im Rahmen des ersten Programmziels galt es, vor dem Hintergrund der zunehmenden internationalen Arbeitsteilung, rasanter technologischer Veränderungen und der demografischen Entwicklung das Reaktionsvermögen der Unternehmen zu erhöhen und den Unternehmen eine wissensbasierte und innovationsorientierte Entwicklung zu ermöglichen (Prioritätsachse 1: Innovation und wissensbasierte Wirtschaft). Beim zweiten Programmziel ging es darum, die Unternehmensbasis in Hessen zu stärken (Prioritätsachse 2: Gründungsförderung und Förderung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen). Als drittes Programmziel wurde angestrebt, regionale Disparitäten in Hessen durch die Nutzung spezifischer endogener, regionaler Entwicklungspotenziale abzubauen (Prioritätsachse 3: Ausbau spezifischer Entwicklungspotenziale und Abbau regionaler Disparitäten). Jede Prioritätsachse diente primär der Erreichung eines der spezifischen Ziele, trug aber zugleich in gewissem Umfang auch zur Zielerreichung bei den anderen spezifischen Zielen und bei den Querschnittszielen (Chancengleichheit von Männern und Frauen, umweltgerechte Entwicklung sowie nachhaltige Stadtentwicklung) bei. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 6

11 Regionale Konzentration zum Zeitpunkt der Programmgenehmigung Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 7

12 Die Fördermittel sollten vorrangig regional konzentriert in den strukturschwächeren Landesteilen eingesetzt werden. Dies sind die Regierungsbezirke Kassel und Gießen sowie die Odenwaldregion (Vorranggebiet). Innerhalb des Vorranggebietes genossen die Regionalfördergebiete der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA-Gebiete jetzt GRW-Gebiete) einen besonderen Status, da hier eine Kombination mit nationalen GA/GRW-Fördermitteln möglich war. Während in den GA/GRW-Fördergebieten der Kategorie D bei Beihilfen an Unternehmen die gleichen Obergrenzen galten wie im übrigen Hessen, handelte es sich bei dem GA/GRW- Fördergebiet der Kategorie C um ein nationales Regionalfördergebiet nach Artikel 87 Absatz 3 lit. c) EG-Vertrag. Nur der Werra-Meißner-Kreis zählt als strukturschwächste Teilregion des Landes zur GA/GRW-Fördergebietskategorie C. Um den Fortschritt des Programms quantifizieren zu können, wurden Indikatoren festgelegt. In der folgenden Tabelle zu den Hauptindikatoren findet sich eine Gegenüberstellung der Soll-Indikatoren (im Operationellen Programm festgelegte quantifizierte Zielvorgaben) zu den Ist-Indikatoren (abgeschlossene Projekte). Diese Tabelle, in der die Daten kumulativ über das gesamte Programm dargestellt sind, stellt einen guten Überblick über die Durchführung und über den erreichten Programmfortschritt dar. Die Darstellung erfolgt nach den Vorgaben des Anhangs XVIII Jahres- und Abschlussbericht der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 für das RWB-Hessen-Programm Die Ausgangswerte der Indikatoren für die jeweiligen Maßnahmen sind auf 0 gesetzt. Auf der Programmebene werden als Indikatoren vor allem die kumulierte Zahl der geförderten Vorhaben als auch die kumulierte Zahl der geschaffenen Arbeitsplätze erfasst. Dabei ist Folgendes zu beachten: Das Programm insgesamt sowie eine Vielzahl von Maßnahmenlinien zielen zwar auf regionale Arbeitsplätze ab, jedoch können Arbeitsplätze direkt am Projekt nur bei einigen wenigen Maßnahmenlinien gezählt werden, so dass wie bereits im Operationellen Programm betont der gemessene Indikator den tatsächlichen Arbeitsplatzeffekt des Programms nur zum Teil abbilden kann. Die Zahl der erfassten Arbeitsplätze darf deshalb nicht zu der Gesamtzahl aller Projekte in Bezug gesetzt werden. Die Hauptindikatoren 1-3 Geschaffene Arbeitsplätze, Geschaffene Arbeitsplätze für Frauen und Männer umfassen die in den Maßnahmenlinien 206 Strukturbedeutsame gewerbliche Investitionen und 208 Städtische Programme zur Förderung der lokalen Ökonomie erhobenen Werte. Darüber hinaus wird in weiteren Maßnahmenlinien (104 Betriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte, 201 und 202 Risikokapitel- und Darlehensfonds, 203 Beratungszentren und Betriebsberatungen und 304 Revitalisierung von Brachflächen ) der Ergebnisindikator Arbeitsplätze erfasst. Es handelt sich hierbei zum Teil um gesicherte, also bereits vorhandene Arbeitsplätze, die modernisiert werden, da die Unternehmen sich der geänderten Wettbewerbssituation angepasst haben. Die Berichterstattung dazu erfolgt im Rahmen der programmspezifischen Indikatoren in Kapitel 3 Durchführung nach Prioritätsachsen unter 3.1.1, und Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 8

13 Hauptindikatoren nach den indikativen Leitlinien der Europäischen Kommission vom Juli 2009 Hauptindikatoren für das OP Hessen Gesamt (kumuliert) 1 Geschaffene Arbeitplätze 2 für Männer geschaffene Arbeitplätze 3 für Frauen geschaffene Arbeitsplätze 4 Anzahl der FuE-Projekte 5 Anzahl der Kooperationsprojekte Unternehmen - Forschungsanstalten 7 Anzahl der Projekte (Direktinvestitionsbeihilfen für KMU) 10 Unterstütztes Investitionsvolumen (Mio. ) 11 Anzahl der Projekte in Verbindung mit der Informationsgesellschaft 36 Anzahl der Bildungsprojekte 39 Anzahl der Projekte, die für Nachhaltigkeit sorgen und die Anziehungskraft von Städten steigern 40 Anzahl der Projekte zur Förderung von Unternehmen, Unternehmertum und neuen Technologien km neuer Straßen Anzahl der Projekte in Verbindung zu erneuerbaren Energien Anzahl der Fremdenverkehrsprojekte Sanierte Gebiete (km 2 ) Die Spalte Gesamt enthält kumulierte Werte (Stand: ). Ergebnis 0,0 0,0 5,0 21,0 516,5 570,0 660,5 739, , ,3 Zielvorgabe ,0 Ergebnis 0,0 0,0 0,0 101,0 283,5 370,5 477,5 569,0 675,5 675,5 Zielvorgabe ,0 Summe Ergebnis: 0,0 0,0 5,0 122,0 800,0 940, , , , ,8 Summe Ziel: 0,0 45,0 335,0 670,0 990, , , , , ,0 Ergebnis 0,0 0,0 2,0 17,0 406,0 440,5 519,5 584, , ,5 Zielvorgabe im OP nicht quantifiziert Ergebnis 0,0 0,0 0,0 49,0 147,0 198,0 254,5 315,0 357,0 357,0 Zielvorgabe im OP nicht quantifiziert Summe Ergebnis: 0,0 0,0 2,0 66,0 553,0 638,5 774,0 899, , ,5 Ergebnis 0,0 0,0 3,0 4,0 110,5 129,5 141,0 155,0 637,8 637,8 Zielvorgabe im OP nicht quantifiziert Ergebnis 0,0 0,0 0,0 52,0 136,5 172,5 223,0 254,0 318,5 318,5 Zielvorgabe im OP nicht quantifiziert Summe Ergebnis: 0,0 0,0 3,0 56,0 247,0 302,0 364,0 409,0 956,3 956,3 Ergebnis Zielvorgabe Ergebnis Zielvorgabe Ergebnis Zielvorgabe Ergebnis 0,00 54,00 73,00 87,00 93,35 97,14 98,01 101,30 122,50 122,50 Zielvorgabe 0,00 3,00 22,00 44,00 65,00 86,00 108,00 130,00 140,00 140,00 Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,70 2,80 5,70 9,50 11,00 13,90 13,90 Zielvorgabe 0,00 0,00 0,00 2,00 3,00 4,00 6,00 9,00 12,00 12,00 Summe Ergebnis: 0,00 54,00 73,00 87,70 96,15 102,84 107,51 112,30 136,40 136,40 Summe Ziel: 0,00 3,00 22,00 46,00 68,00 90,00 114,00 139,00 152,00 152,00 Ergebnis Zielvorgabe Ergebnis 0,0 0,0 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 3,3 3,3 Zielvorgabe 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2,0 2,6 3,0 3,2 3,2 Ergebnis Zielvorgabe Ergebnis 0,00 0,00 0,65 0,65 0,66 0,66 0,66 0,68 1,46 1,46 Zielvorgabe 0,00 0,00 0,02 0,05 0,07 0,09 0,12 0,14 0,15 0,15 Ergebnis Zielvorgabe Ergebnis Zielvorgabe Ergebnis Zielvorgabe Summe Ergebnis: Summe Ziel: Ergebnis Zielvorgabe Ergebnis Zielvorgabe Summe Ergebnis: Summe Ziel: Ergebnis Zielvorgabe Ergebnis Zielvorgabe Summe Ergebnis: Summe Ziel: Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 9

14 Finanzielle Angaben Seit Beginn der Förderperiode 2007 wurden im Land Hessen bis Ende 2015 insgesamt Vorhaben mit einer EFRE-Fördersumme von 243,8 Mio. EUR in den vier Prioritätsachsen bewilligt. Dies entspricht einer Bewilligungsquote von rund 93 % des Programmvolumens in Höhe von 263,5 Mio. EUR. 263,5 Programmabwicklung EFRE-Mittel in Mio. EUR 243,8 243,2 Plan Bewilligt Bescheinigt Stand: Die bis Ende 2015 bewilligten EFRE-Mittel verteilen sich wie folgt auf die vier Prioritätsachsen: Für die Prioritätsachse 1 waren laut Plan EFRE-Mittel in Höhe von 104,8 Mio. EUR vorgesehen, bewilligt wurden rund 96,1 Mio. EUR (rund 92 %) für Innovationsfördermaßnahmen, z. B. Förderung von betrieblichen Forschungsvorhaben, des Technologietransfers, von Clusternetzwerken oder der Ausstattung von Berufsschulen mit moderner Informationstechnik. Für die Prioritätsachse 2 waren laut Plan EFRE-Mittel in Höhe von 78,2 Mio. EUR vorgesehen. Bewilligt wurden rund 74,1 Mio. EUR (rund 95 %) für die Gründungsförderung und Förderung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). In dieser Prioritätsachse sind u. a. auch die Risikokapitalfonds Hessen Kapital I und Mittelhessenfonds sowie der Darlehensfonds Kapital für Kleinunternehmen-Innovation plus (in Anlehnung an die EU-Initiative JEREMIE) eingerichtet worden. Für die Prioritätsachse 3 waren laut Plan EFRE-Mittel in Höhe von 71,5 Mio. EUR vorgesehen. Bewilligt wurden rund 65,3 Mio. EUR (rund 91 %) vor allem für Maßnahmen der urbanen Entwicklung durch Stadterneuerung, für Revitalisierungsprojekte und für den Ausbau der touristischen Infrastruktur. Hier ist auch ein Darlehensfonds für Projekte im Rahmen der integrierten Stadtentwicklung (in Anlehnung an die EU-Initiative JESSICA) eingerichtet worden. Für die Prioritätsachse 4 (Technische Hilfe) waren laut Plan 9,0 Mio. EUR vorgesehen, formal gebunden und ausgeben wurden 8,3 Mio. EUR (rund 93 %). Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 10

15 Die bis Ende 2015 kumulierten zuwendungsfähigen Ausgaben der Projekte betrugen insgesamt 618,6 Mio. EUR (Stand: ) und teilen sich wie folgt auf: Finanzierungsanteile an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben EFRE-Mittel national öffentliche Mittel private Mittel 26,1% 39,4% 34,4% Stand: In finanzieller Hinsicht stellt sich der Programmfortschritt auf Basis der getätigten Ausgaben bis zum Ende des Jahres 2015, welche bis zum Schlusszahlungsantrag gegenüber der Europäischen Kommission bescheinigt wurden (Stand: ) wie folgt dar: Stand der finanziellen Abwicklung des Operationellen Programms 1. Januar Dezember 2015 (Stand: ) Prioritätsachsen aufgeschlüsselt nach Finanzierungsquellen in EUR Prioritätsachse 1 EFRE Ausgaben für Regionen ohne Übergangsunterstützung Prioritätsachse 2 EFRE Ausgaben für Regionen ohne Übergangsunterstützung Prioritätsachse 3 EFRE Ausgaben für Regionen ohne Übergangsunterstützung Prioritätsachse 4 EFRE Ausgaben für Regionen ohne Übergangsunterstützung Finanzmittel insgesamt des operationellen Programms (Europäische Union und national) Grundlage für Berechnung des EU-Beitrags (öffentliche oder Gesamtkosten) Gesamthöhe der von den Begünstigten gezahlten förderfähigen Ausgaben Entsprechender öffentlicher Beitrag a b c d Durchführungs -rate in % e = c: a, wenn Gesamtkosten, oder e = d: a, wenn öffentliche Kosten , , ,55 114,6 % , , ,88 117,7 % , , ,90 97,2 % , , ,40 92,7 % Gesamtbetrag , , ,73 110,5 % Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 11

16 Angaben über die Verwendung der Fondsmittel Die Verwendung der EFRE-Mittel nach Code-Nummern gemäß Anhang II, Teil C der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 ergibt auf Basis der erteilten Bewilligungen folgendes Bild, wobei die genaue Bezeichnung der Code-Nummern 1 bis 4 dem Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 zu entnehmen ist: Code Dimension 1 (vorrangiges Thema) 01 FTE-Tätigkeiten in Forschungszentren 02 FTE- Infrastrukturen und technologiespezifische Kompetenzzentren 03 Technologietransfer und Verbesserung der Kooperationsnetzwerke Verwendung der EFRE-Mittel nach Code-Nummern (Dimensionen 1 bis 5) Code Dimension 2 (Finanzierungsform) 01 Nicht rückzahlbare Unterstützung 01 Nicht rückzahlbare Unterstützung 01 Nicht rückzahlbare Unterstützung Code Dimension 3 (Art des Gebietes) 00 Entfällt 01 Stadtgebiet 01 Stadtgebiet 00 Entfällt Code Dimension 4 (Wirtschaftszweig) 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 08 Energieversorgung 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 06 Nicht spezifiziertes verarbeitendes Gewerbe 17 Öffentliche Verwaltung 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Code Dimension 5 (Art des Gebietes) DE7 HESSEN OHNE ZUORDNUNG DE731 STADT KASSEL Betrag in EUR , ,00 DE734 LK KASSEL ,00 DE711 STADT DARMSTADT ,07 DE731 STADT KASSEL ,00 DE711 STADT DARMSTADT ,82 DE72 REG.BEZ. GIEßEN OHNE ,75 ZUORDNUNG DE721 LK GIEßEN ,16 DE73 REG.BEZ. KASSEL OHNE ,54 ZUORDNUNG DE731 STADT KASSEL ,61 DE7 HESSEN OHNE ZUORDNUNG ,00 DE72 REG.BEZ. GIEßEN OHNE ,30 ZUORDNUNG DE7 HESSEN OHNE ,12 ZUORDNUNG DE71 REG.BEZ. DARMSTADT OHNE ,96 ZUORDNUNG DE71B ,28 ODENWALDKREIS DE714 STADT ,63 WIESBADEN DE72 REG.BEZ. GIEßEN OHNE ,42 ZUORDNUNG DE721 LK GIEßEN ,00 DE ,00 VOGELSBERGKREIS DE73 REG.BEZ. KASSEL OHNE ,59 ZUORDNUNG DE732 LK FULDA ,29 01 Stadtgebiet 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen DE7 HESSEN OHNE ZUORDNUNG ,56 Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 12

17 Code Dimension 1 (vorrangiges Thema) 04 FTE-Förderung KMU 05 Unterstützungsdienste für Unternehmen oder Unternehmenszusammenschlüsse Verwendung der EFRE-Mittel nach Code-Nummern (Dimensionen 1 bis 5) Code Dimension 2 (Finanzierungsform) 01 Nicht rückzahlbare Unterstützung 01 Nicht rückzahlbare Unterstützung Code Dimension 3 (Art des Gebietes) 05 Ländliche Gebiete 00 Entfällt 01 Stadtgebiet 00 Entfällt 01 Stadtgebiet Code Dimension 4 (Wirtschaftszweig) 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 17 Öffentliche Verwaltung 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Code Dimension 5 Betrag in EUR (Art des Gebietes) DE71 REG.BEZ. DARMSTADT OHNE ,42 ZUORDNUNG DE711 STADT DARMSTADT ,00 DE714 STADT WIESBADEN ,06 DE718 HOCHTAUNUSKREIS ,00 DE719 MAIN-KINZIG- KREIS ,67 DE721 LK GIEßEN ,00 DE73 REG.BEZ. KASSEL OHNE ,59 ZUORDNUNG DE731 STADT KASSEL ,77 DE719 MAIN-KINZIG- KREIS DE7 HESSEN OHNE ZUORDNUNG DE71 REG.BEZ. DARMSTADT OHNE ZUORDNUNG DE711 STADT DARMSTADT DE73 REG.BEZ. KASSEL OHNE ZUORDNUNG DE7 HESSEN OHNE ZUORDNUNG DE71 REG.BEZ. DARMSTADT OHNE ZUORDNUNG DE72 REG.BEZ. GIEßEN OHNE ZUORDNUNG DE724 LK MARBURG- BIEDENKOPF DE73 REG.BEZ. KASSEL OHNE ZUORDNUNG DE735 SCHWALM- EDER-KREIS DE719 MAIN-KINZIG- KREIS DE7 HESSEN OHNE ZUORDNUNG DE71 REG.BEZ. DARMSTADT OHNE ZUORDNUNG DE71A MAIN- TAUNUS-KREIS DE711 STADT DARMSTADT , , , , , , , , , , , , , , , ,00 DE712 STADT FRANKFURT AM MAIN ,00 Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 13

18 Code Dimension 1 (vorrangiges Thema) 08 Sonstige Unternehmensinvestitionen Verwendung der EFRE-Mittel nach Code-Nummern (Dimensionen 1 bis 5) Code Dimension 2 (Finanzierungsform) 01 Nicht rückzahlbare Unterstützung Code Dimension 3 (Art des Gebietes) 00 Entfällt 01 Stadtgebiet Code Dimension 4 (Wirtschaftszweig) 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 04 Herstellung von Textilien und Badebekleidung 06 Nicht spezifiziertes verarbeitendes Gewerbe 17 Öffentliche Verwaltung 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Code Dimension 5 Betrag in EUR (Art des Gebietes) DE713 STADT OFFENBACH AM ,44 MAIN DE719 MAIN-KINZIG ,00 KREIS DE721 LK GIEßEN ,00 DE73 REG.BEZ. KASSEL OHNE ,81 ZUORDNUNG DE731 STADT ,00 KASSEL DE7 HESSEN OHNE ZUORDNUNG DE737 WERRA- MEIßNER-KREIS , ,14 DE722 LAHN-DILL- KREIS ,59 DE723 LK LIMBURG- WEILBURG ,53 DE724 LK MARBURG ,65 BIEDENKOPF DE725 VOGELSBERGKREIS ,00 DE731 STADT KASSEL ,00 DE732 LK FULDA ,00 DE733 LK HERSFELD ,00 ROTENBURG DE736 LK WALDECK- FRANKENBERG ,00 DE71E WETTERAUKREIS ,54 DE712 STADT FRANKFURT AM ,00 MAIN DE713 STADT OFFENBACH AM ,37 MAIN DE714 STADT WIESBADEN ,62 DE715 LK BERGSTRAßE ,13 DE716 LK DARMSTADT ,51 DIEBURG DE717 LK GROß- GERAU ,06 DE731 STADT KASSEL ,00 DE734 LK KASSEL ,68 DE735 SCHWALM- EDER-KREIS ,69 DE737 WERRA- MEIßNER-KREIS ,93 DE72 REG.BEZ. GIEßEN OHNE ,00 ZUORDNUNG Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 14

19 Code Dimension 1 (vorrangiges Thema) Verwendung der EFRE-Mittel nach Code-Nummern (Dimensionen 1 bis 5) Code Dimension 2 (Finanzierungsform) 02 Rückzahlbare Unterstützung Code Dimension 3 (Art des Gebietes) 05 Ländliche Gebiete Code Dimension 4 (Wirtschaftszweig) 03 Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln 06 Nicht spezifiziertes verarbeitendes Gewerbe 14 Beherbergungsund Gaststättengewerbe Code Dimension 5 Betrag in EUR (Art des Gebietes) DE721 LK GIEßEN ,00 DE722 LAHN-DILL- KREIS ,90 DE722 LAHN-DILL- KREIS ,84 DE724 LK MARBURG ,00 BIEDENKOPF DE725 VOGELSBERGKREIS ,00 DE734 LK KASSEL ,60 DE737 WERRA- MEIßNER-KREIS ,00 DE736 LK WALDECK- FRANKENBERG ,00 00 Entfällt 00 Entfällt DE7 HESSEN OHNE ZUORDNUNG ,45 DE722 LAHN-DILL- KREIS ,89 DE724 LK MARBURG- BIEDENKOPF ,41 DE Nicht ,00 VOGELSBERGKREIS spezifiziertes DE732 LK FULDA ,00 verarbeitendes DE734 LK KASSEL ,27 Gewerbe 01 Stadtgebiet DE735 SCHWALM ,94 EDER-KREIS DE736 LK WALDECK- FRANKENBERG ,17 DE737 WERRA- MEIßNER-KREIS ,24 13 Handel DE732 LK FULDA ,00 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen DE732 LK FULDA ,56 05 Fahrzeugbau DE732 LK FULDA ,00 DE734 LK KASSEL ,20 DE715 LK BERGSTRAßE ,00 DE723 LK LIMBURG- WEILBURG ,00 DE724 LK MARBURG ,00 06 Nicht BIEDENKOPF spezifiziertes DE Ländliche verarbeitendes VOGELSBERGKREIS ,60 Gebiete Gewerbe DE732 LK FULDA ,00 DE733 LK HERSFELD ,57 ROTENBURG DE734 LK KASSEL ,00 DE737 WERRA- MEIßNER-KREIS ,71 14 DE71B Beherbergungs- ODENWALDKREIS ,00 und Gaststättengewerbe DE732 LK FULDA ,00 Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 15

20 Code Dimension 1 (vorrangiges Thema) 09 Andere Maßnahmen zur Förderung von Forschung, Innovation und Unternehmergeist Verwendung der EFRE-Mittel nach Code-Nummern (Dimensionen 1 bis 5) Code Dimension 2 (Finanzierungsform) 03 Risikokapital (Beteiligung von Risikokapitalfonds) 01 Nicht rückzahlbare Unterstützung Code Dimension 3 (Art des Gebietes) Code Dimension 4 (Wirtschaftszweig) 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 00 Entfällt 00 Entfällt 00 Entfällt 01 Stadtgebiet 05 Ländliche Gebiete 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 06 Nicht spezifiziertes verarbeitendes Gewerbe 17 Öffentliche Verwaltung 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 06 Nicht spezifiziertes verarbeitendes Gewerbe 21 Umweltrelevante Maßnahmen Code Dimension 5 (Art des Gebietes) Betrag in EUR DE732 LK FULDA ,00 DE7 HESSEN OHNE ZUORDNUNG DE72 REG.BEZ. GIEßEN OHNE ZUORDNUNG DE7 HESSEN OHNE ZUORDNUNG DE72 REG.BEZ. GIEßEN OHNE ZUORDNUNG DE73 REG.BEZ. KASSEL OHNE ZUORDNUNG DE736 LK WALDECK- FRANKENBERG DE731 STADT KASSEL , , , , , , ,59 DE713 STADT OFFENBACH AM ,22 MAIN DE714 STADT WIESBADEN ,59 DE731 STADT KASSEL ,45 DE737 WERRA- MEIßNER-KREIS ,00 DE71A MAIN- TAUNUS-KREIS ,00 DE71C LK OFFENBACH ,00 DE711 STADT DARMSTADT ,29 DE712 STADT FRANKFURT AM ,00 MAIN DE714 STADT WIESBADEN ,00 DE717 LK GROß- GERAU ,00 DE718 HOCHTAUNUSKREIS ,00 DE731 STADT KASSEL ,00 DE732 LK FULDA ,00 DE736 LK WALDECK- FRANKENBERG ,00 DE737 WERRA- MEIßNER-KREIS ,00 DE724 LK MARBURG- BIEDENKOPF DE724 LK MARBURG- BIEDENKOPF , ,00 Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 16

21 Code Dimension 1 (vorrangiges Thema) 11 Informations- und Kommunikationstechnologie Verwendung der EFRE-Mittel nach Code-Nummern (Dimensionen 1 bis 5) Code Dimension 2 (Finanzierungsform) 01 Nicht rückzahlbare Unterstützung Code Dimension 3 (Art des Gebietes) 00 Entfällt 01 Stadtgebiet Code Dimension 4 (Wirtschaftszweig) 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 00 Entfällt 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 00 Entfällt 18 Erziehung und Unterricht Code Dimension 5 Betrag in EUR (Art des Gebietes) DE716 LK DARMSTADT ,77 DIEBURG DE717 LK GROß ,00 GERAU DE71 REG.BEZ. DARMSTADT OHNE ,31 ZUORDNUNG DE71A MAIN ,63 TAUNUS-KREIS DE71C LK ,00 OFFENBACH DE715 LK ,00 BERGSTRAßE DE719 MAIN-KINZIG ,00 KREIS DE72 REG.BEZ. GIEßEN OHNE ,56 ZUORDNUNG DE722 LAHN-DILL ,96 KREIS DE724 LK MARBURG ,00 BIEDENKOPF DE ,00 VOGELSBERGKREIS DE73 REG.BEZ. KASSEL OHNE ,51 ZUORDNUNG DE732 LK FULDA ,96 DE71 REG.BEZ. DARMSTADT OHNE ,60 ZUORDNUNG DE71D RHEINGAU ,00 TAUNUS-KREIS DE716 LK DARMSTADT ,00 DIEBURG DE72 REG.BEZ. GIEßEN OHNE ,10 ZUORDNUNG DE722 LAHN-DILL ,00 KREIS DE723 LK LIMBURG ,00 WEILBURG DE724 LK MARBURG ,00 BIEDENKOPF DE73 REG.BEZ. KASSEL OHNE ,18 ZUORDNUNG DE732 LK FULDA ,39 DE71 REG.BEZ. DARMSTADT OHNE 8.100,00 ZUORDNUNG DE71A MAIN ,00 TAUNUS-KREIS DE71B ,01 ODENWALDKREIS DE71C LK ,05 OFFENBACH Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 17

22 Code Dimension 1 (vorrangiges Thema) Verwendung der EFRE-Mittel nach Code-Nummern (Dimensionen 1 bis 5) Code Dimension 2 (Finanzierungsform) Code Dimension 3 (Art des Gebietes) Code Dimension 4 (Wirtschaftszweig) 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Code Dimension 5 Betrag in EUR (Art des Gebietes) DE71E WETTERAUKREIS ,75 DE711 STADT DARMSTADT ,55 DE712 STADT FRANKFURT AM ,59 MAIN DE713 STADT OFFENBACH AM ,00 MAIN DE714 STADT WIESBADEN ,76 DE715 LK BERGSTRAßE ,86 DE716 LK DARMSTADT ,00 DIEBURG DE717 LK GROß- GERAU ,00 DE718 HOCHTAUNUSKREIS ,00 DE719 MAIN-KINZIG- KREIS ,89 DE721 LK GIEßEN ,46 DE722 LAHN-DILL- KREIS ,91 DE723 LK LIMBURG- WEILBURG ,63 DE724 LK MARBURG ,10 BIEDENKOPF DE725 VOGELSBERGKREIS ,49 DE731 STADT KASSEL ,43 DE732 LK FULDA ,75 DE733 LK HERSFELD ,54 ROTENBURG DE734 LK KASSEL ,31 DE735 SCHWALM- EDER-KREIS ,97 DE736 LK WALDECK- FRANKENBERG ,73 DE737 WERRA- MEIßNER-KREIS ,00 DE71A MAIN- TAUNUS-KREIS ,97 DE71B ODENWALDKREIS ,94 DE71C LK OFFENBACH ,63 DE71D RHEINGAU- TAUNUS-KREIS ,85 DE71E WETTERAUKREIS ,27 DE711 STADT DARMSTADT ,86 DE712 STADT FRANKFURT AM ,50 MAIN Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 18

23 Code Dimension 1 (vorrangiges Thema) Verwendung der EFRE-Mittel nach Code-Nummern (Dimensionen 1 bis 5) Code Dimension 2 (Finanzierungsform) Code Dimension 3 (Art des Gebietes) 05 Ländliche Gebiete Code Dimension 4 (Wirtschaftszweig) 18 Erziehung und Unterricht Code Dimension 5 Betrag in EUR (Art des Gebietes) DE713 STADT OFFENBACH AM 8.980,00 MAIN DE714 STADT WIESBADEN ,59 DE715 LK BERGSTRAßE ,00 DE716 LK DARMSTADT ,12 DIEBURG DE717 LK GROß- GERAU ,64 DE718 HOCHTAUNUSKREIS ,00 DE719 MAIN-KINZIG- KREIS ,03 DE721 LK GIEßEN ,00 DE723 LK LIMBURG- WEILBURG ,00 DE724 LK MARBURG ,00 BIEDENKOPF DE725 VOGELSBERGKREIS ,00 DE73 REG.BEZ. KASSEL OHNE ,00 ZUORDNUNG DE731 STADT KASSEL ,04 DE732 LK FULDA ,00 DE733 LK HERSFELD ,20 ROTENBURG DE734 LK KASSEL ,96 DE735 SCHWALM- EDER-KREIS ,99 DE736 LK WALDECK- FRANKENBERG ,47 DE737 WERRA- MEIßNER-KREIS ,61 DE71A MAIN- TAUNUS-KREIS ,63 DE71C LK OFFENBACH ,00 DE71D RHEINGAU- TAUNUS-KREIS ,05 DE71E WETTERAUKREIS ,00 DE724 LK MARBURG ,79 BIEDENKOPF DE725 VOGELSBERGKREIS ,00 DE734 LK KASSEL ,65 DE736 LK WALDECK- FRANKENBERG ,27 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen DE715 LK BERGSTRAßE ,00 Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 19

24 Code Dimension 1 (vorrangiges Thema) 14 Dienste und Anwendungen für KMU 15 Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu IKT 22 Bundesstraßen 23 Land- und Gemeindestraßen 41 Erneuerbare Energien; Biomasse 42 Erneuerbare Energien, Wasserkraft, Erdwärme etc. Verwendung der EFRE-Mittel nach Code-Nummern (Dimensionen 1 bis 5) Code Dimension 2 (Finanzierungsform) 01 Nicht rückzahlbare Unterstützung 01 Nicht rückzahlbare Unterstützung 01 Nicht rückzahlbare Unterstützung 01 Nicht rückzahlbare Unterstützung 01 Nicht rückzahlbare Unterstützung 01 Nicht rückzahlbare Unterstützung Code Dimension 3 (Art des Gebietes) 00 Entfällt 00 Entfällt 05 Ländliche Gebiete 01 Stadtgebiet 05 Ländliche Gebiete 05 Ländliche Gebiete 01 Stadtgebiet 05 Ländliche Gebiete Code Dimension 4 (Wirtschaftszweig) 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 17 Öffentliche Verwaltung 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 17 Öffentliche Verwaltung 08 Energieversorgung 21 Umweltrelevante Maßnahmen Code Dimension 5 (Art des Gebietes) DE716 LK DARMSTADT- DIEBURG DE736 LK WALDECK- FRANKENBERG DE73 REG.BEZ. KASSEL OHNE ZUORDNUNG DE73 REG.BEZ. KASSEL OHNE ZUORDNUNG Betrag in EUR 9.239, , , ,13 DE734 LK KASSEL ,00 DE731 STADT KASSEL ,19 DE724 LK MARBURG ,00 BIEDENKOPF DE734 LK KASSEL ,00 DE736 LK WALDECK- FRANKENBERG ,00 DE71A MAIN- TAUNUS-KREIS ,40 DE71C LK OFFENBACH ,51 DE711 STADT DARMSTADT ,00 DE715 LK BERGSTRAßE ,00 DE716 LK DARMSTADT ,00 DIEBURG DE717 LK GROß- GERAU ,98 DE718 HOCHTAUNUSKREIS ,37 DE719 MAIN-KINZIG- KREIS 9.360,00 DE721 LK GIEßEN ,00 DE722 LAHN-DILL- KREIS 9.172,80 DE731 STADT KASSEL ,00 DE732 LK FULDA ,52 DE734 LK KASSEL ,00 DE735 SCHWALM- EDER-KREIS ,00 DE736 LK WALDECK- FRANKENBERG ,14 DE71D RHEINGAU- TAUNUS-KREIS ,00 DE715 LK BERGSTRAßE ,00 DE716 LK DARMSTADT ,00 DIEBURG DE717 LK GROß- GERAU ,00 Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 20

25 Code Dimension 1 (vorrangiges Thema) 43 Energieeffizienz Verwendung der EFRE-Mittel nach Code-Nummern (Dimensionen 1 bis 5) Code Dimension 2 (Finanzierungsform) 01 Nicht rückzahlbare Unterstützung Code Dimension 3 (Art des Gebietes) 00 Entfällt 01 Stadtgebiet Code Dimension 4 (Wirtschaftszweig) 21 Umweltrelevante Maßnahmen 00 Entfällt 08 Energieversorgung 17 Öffentliche Verwaltung 21 Umweltrelevante Maßnahmen Code Dimension 5 Betrag in EUR (Art des Gebietes) DE ,00 HOCHTAUNUSKREIS DE719 MAIN-KINZIG ,00 KREIS DE721 LK GIEßEN ,00 DE723 LK LIMBURG ,00 WEILBURG DE733 LK HERSFELD ,00 ROTENBURG DE736 LK WALDECK ,00 FRANKENBERG DE7 HESSEN OHNE ,06 ZUORDNUNG DE73 REG.BEZ. KASSEL OHNE ,00 ZUORDNUNG DE71D RHEINGAU ,00 TAUNUS-KREIS DE723 LK LIMBURG ,00 WEILBURG DE71C LK ,00 OFFENBACH DE716 LK DARMSTADT ,77 DIEBURG DE717 LK GROß ,00 GERAU DE712 STADT FRANKFURT AM ,31 MAIN DE716 LK DARMSTADT ,00 DIEBURG DE724 LK MARBURG ,44 BIEDENKOPF DE711 STADT ,53 DARMSTADT DE712 STADT FRANKFURT AM ,87 MAIN DE715 LK ,34 BERGSTRAßE DE716 LK DARMSTADT ,45 DIEBURG DE717 LK GROß ,47 GERAU DE ,00 HOCHTAUNUSKREIS DE719 MAIN-KINZIG ,22 KREIS DE721 LK GIEßEN ,22 DE722 LAHN-DILL ,00 KREIS DE724 LK MARBURG ,15 BIEDENKOPF DE ,46 VOGELSBERGKREIS Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 21

26 Code Dimension 1 (vorrangiges Thema) 50 Sanierung von verschmutzten Industriegeländen und Flächen 55 Förderung des natürlichen Erbes 56 Schutz und Aufwertung des natürlichen Erbes Verwendung der EFRE-Mittel nach Code-Nummern (Dimensionen 1 bis 5) Code Dimension 2 (Finanzierungsform) 01 Nicht rückzahlbare Unterstützung 01 Nicht rückzahlbare Unterstützung 01 Nicht rückzahlbare Unterstützung Code Dimension 3 (Art des Gebietes) 05 Ländliche Gebiete 00 Entfällt 01 Stadtgebiet 05 Ländliche Gebiete 05 Ländliche Gebiete 01 Stadtgebiet 05 Ländliche Gebiete Code Dimension 4 (Wirtschaftszweig) Code Dimension 5 Betrag in EUR (Art des Gebietes) DE732 LK FULDA ,69 DE734 LK KASSEL ,26 DE735 SCHWALM- EDER-KREIS ,03 DE737 WERRA- MEIßNER-KREIS ,36 12 Bau DE732 LK FULDA ,00 DE71A MAIN- TAUNUS-KREIS ,00 DE715 LK BERGSTRAßE 6.168,51 DE716 LK 21 DARMSTADT ,00 Umweltrelevante DIEBURG Maßnahmen DE722 LAHN-DILL ,00 KREIS DE732 LK FULDA ,00 DE735 SCHWALM- EDER-KREIS ,45 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 17 Öffentliche Verwaltung 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 17 Öffentliche Verwaltung 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 17 Öffentliche Verwaltung 17 Öffentliche Verwaltung 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen DE7 HESSEN OHNE ZUORDNUNG ,24 DE71E WETTERAUKREIS ,00 DE711 STADT DARMSTADT ,00 DE719 MAIN-KINZIG- KREIS ,21 DE733 LK HERSFELD ,00 ROTENBURG DE734 LK KASSEL ,29 DE735 SCHWALM- EDER-KREIS ,46 DE737 WERRA- MEIßNER-KREIS ,92 DE715 LK BERGSTRAßE ,94 DE731 STADT KASSEL ,00 DE737 WERRA- MEIßNER-KREIS ,78 DE734 LK KASSEL ,39 DE71B ODENWALDKREIS DE715 LK BERGSTRAßE DE719 MAIN-KINZIG- KREIS DE7 HESSEN OHNE ZUORDNUNG DE715 LK BERGSTRAßE DE722 LAHN-DILL- KREIS DE722 LAHN-DILL- KREIS , , , , , , ,00 Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 22

27 Code Dimension 1 (vorrangiges Thema) 57 Verbesserung der touristischen Dienstleistungen Verwendung der EFRE-Mittel nach Code-Nummern (Dimensionen 1 bis 5) Code Dimension 2 (Finanzierungsform) 01 Nicht rückzahlbare Unterstützung Code Dimension 3 (Art des Gebietes) 00 Entfällt 01 Stadtgebiet 05 Ländliche Gebiete Code Dimension 4 (Wirtschaftszweig) 17 Öffentliche Verwaltung 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 17 Öffentliche Verwaltung 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 17 Öffentliche Verwaltung 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Code Dimension 5 Betrag in EUR (Art des Gebietes) DE71 REG.BEZ. DARMSTADT OHNE ,00 ZUORDNUNG DE732 LK FULDA ,00 DE7 HESSEN OHNE ZUORDNUNG ,67 DE715 LK BERGSTRAßE ,61 DE73 REG.BEZ. KASSEL OHNE ,00 ZUORDNUNG DE71B ODENWALDKREIS ,00 DE715 LK BERGSTRAßE ,32 DE725 VOGELSBERGKREIS ,00 DE731 STADT KASSEL ,00 DE735 SCHWALM- EDER-KREIS ,00 DE736 LK WALDECK- FRANKENBERG ,57 DE721 LK GIEßEN ,00 DE722 LAHN-DILL- KREIS ,00 DE733 LK HERSFELD ,89 ROTENBURG DE736 LK WALDECK- FRANKENBERG 8.500,00 DE71B ODENWALDKREIS ,00 DE733 LK HERSFELD ,00 ROTENBURG DE734 LK KASSEL ,00 DE736 LK WALDECK- FRANKENBERG ,00 DE7 HESSEN OHNE ZUORDNUNG ,96 DE722 LAHN-DILL- KREIS ,00 DE73 REG.BEZ. KASSEL OHNE ,00 ZUORDNUNG DE733 LK HERSFELD ,00 ROTENBURG DE734 LK KASSEL ,00 DE736 LK WALDECK- FRANKENBERG DE737 WERRA- MEIßNER-KREIS , ,00 02 Rückzahlbare Unterstützung 01 Stadtgebiet 14 Beherbergungsund Gaststättengewerbe DE737 WERRA- MEIßNER-KREIS ,56 Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 23

28 Code Dimension 1 (vorrangiges Thema) 58 Schutz und Erhaltung des Kulturerbes 59 Entwicklung kultureller Infrastruktur 60 Verbesserung der kulturellen Dienstleistung 61 Integrierte Projekte zur Wiederbelebung städtischer und ländlicher Gebiete Verwendung der EFRE-Mittel nach Code-Nummern (Dimensionen 1 bis 5) Code Dimension 2 (Finanzierungsform) 01 Nicht rückzahlbare Unterstützung 01 Nicht rückzahlbare Unterstützung 01 Nicht rückzahlbare Unterstützung 01 Nicht rückzahlbare Unterstützung Code Dimension 3 (Art des Gebietes) 05 Ländliche Gebiete 01 Stadtgebiet 05 Ländliche Gebiete 01 Stadtgebiet 05 Ländliche Gebiete 00 Entfällt 01 Stadtgebiet 05 Ländliche Gebiete Code Dimension 4 (Wirtschaftszweig) 14 Beherbergungsund Gaststättengewerbe 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 17 Öffentliche Verwaltung 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 17 Öffentliche Verwaltung 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 17 Öffentliche Verwaltung 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 17 Öffentliche Verwaltung Code Dimension 5 (Art des Gebietes) DE715 LK BERGSTRAßE DE731 STADT KASSEL DE736 LK WALDECK- FRANKENBERG DE737 WERRA- MEIßNER-KREIS DE735 SCHWALM- EDER-KREIS DE736 LK WALDECK- FRANKENBERG DE735 SCHWALM- EDER-KREIS Betrag in EUR , , , , , , ,99 DE715 LK ,00 BERGSTRAßE DE71B ,70 ODENWALDKREIS DE72 REG.BEZ. GIEßEN OHNE ,92 ZUORDNUNG DE73 REG.BEZ. KASSEL OHNE ,38 ZUORDNUNG DE731 STADT ,00 KASSEL DE737 WERRA ,70 MEIßNER-KREIS DE712 STADT FRANKFURT AM ,35 MAIN DE721 LK GIEßEN ,06 DE723 LK LIMBURG ,68 WEILBURG DE731 STADT ,82 KASSEL DE732 LK FULDA ,57 DE733 LK HERSFELD ,00 ROTENBURG DE735 SCHWALM ,00 EDER-KREIS DE736 LK WALDECK ,84 FRANKENBERG DE72 REG.BEZ. GIEßEN OHNE ,00 ZUORDNUNG DE715 LK ,00 BERGSTRAßE DE732 LK FULDA ,27 DE733 LK HERSFELD ,00 ROTENBURG DE735 SCHWALM- EDER-KREIS ,12 Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 24

29 Code Dimension 1 (vorrangiges Thema) 62 Systeme und Strategien für lebenslanges Lernen 68 Unterstützung von Selbstständigkeit und Unternehmensgründungen 69 Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von Frauen zur Beschäftigung 73 Maßnahmen zur verstärkten Teilnahme an der beruflichen Bildung Verwendung der EFRE-Mittel nach Code-Nummern (Dimensionen 1 bis 5) Code Dimension 2 (Finanzierungsform) 02 Rückzahlbare Unterstützung 01 Nicht rückzahlbare Unterstützung 01 Nicht rückzahlbare Unterstützung 02 Rückzahlbare Unterstützung 01 Nicht rückzahlbare Unterstützung 01 Nicht rückzahlbare Unterstützung Code Dimension 3 (Art des Gebietes) Code Dimension 4 (Wirtschaftszweig) 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 00 Entfällt 00 Entfällt 00 Entfällt 01 Stadtgebiet 00 Entfällt 01 Stadtgebiet 05 Ländliche Gebiete 05 Ländliche Gebiete 01 Stadtgebiet 01 Stadtgebiet 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 17 Öffentliche Verwaltung 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 14 Beherbergungsund Gaststättengewerbe 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 18 Erziehung und Unterricht Code Dimension 5 Betrag in EUR (Art des Gebietes) DE7 HESSEN OHNE ZUORDNUNG ,00 DE737 WERRA- MEIßNER-KREIS ,00 DE7 HESSEN OHNE ZUORDNUNG ,22 DE7 HESSEN OHNE ZUORDNUNG ,52 DE71 REG.BEZ. DARMSTADT OHNE ,60 ZUORDNUNG DE72 REG.BEZ. GIEßEN OHNE ,84 ZUORDNUNG DE722 LAHN-DILL- KREIS 3.345,00 DE715 LK BERGSTRAßE ,00 DE724 LK MARBURG ,00 BIEDENKOPF DE731 STADT KASSEL ,00 DE7 HESSEN OHNE ZUORDNUNG ,00 DE71 REG.BEZ. DARMSTADT OHNE ,00 ZUORDNUNG DE715 LK BERGSTRAßE ,63 DE73 REG.BEZ. KASSEL OHNE ,49 ZUORDNUNG DE71D RHEINGAU- TAUNUS-KREIS ,00 DE714 STADT WIESBADEN ,40 DE721 LK GIEßEN ,00 DE715 LK BERGSTRAßE ,19 DE736 LK WALDECK- FRANKENBERG ,18 DE735 SCHWALM- EDER-KREIS ,22 DE711 STADT DARMSTADT ,00 DE721 LK GIEßEN ,00 DE724 LK MARBURG ,00 BIEDENKOPF DE731 STADT KASSEL ,00 DE71D RHEINGAU- TAUNUS-KREIS 7.273,30 DE71E WETTERAUKREIS ,64 DE712 STADT FRANKFURT AM ,33 MAIN Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 25

30 Code Dimension 1 (vorrangiges Thema) 85 Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Kontrolle 86 Evaluierung und Studien; Information und Kommunikation Stand: Verwendung der EFRE-Mittel nach Code-Nummern (Dimensionen 1 bis 5) Code Dimension 2 (Finanzierungsform) 01 Nicht rückzahlbare Unterstützung 01 Nicht rückzahlbare Unterstützung Code Dimension 3 (Art des Gebietes) 05 Ländliche Gebiete Code Dimension 4 (Wirtschaftszweig) 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 18 Erziehung und Unterricht 00 Entfällt 00 Entfällt 01 Stadtgebiet 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 00 Entfällt 00 Entfällt Code Dimension 5 Betrag in EUR (Art des Gebietes) DE716 LK DARMSTADT ,08 DIEBURG DE717 LK GROß- GERAU ,12 DE721 LK GIEßEN ,29 DE722 LAHN-DILL- KREIS ,60 DE723 LK LIMBURG- WEILBURG ,49 DE724 LK MARBURG ,64 BIEDENKOPF DE725 VOGELSBERGKREIS ,26 DE731 STADT KASSEL ,00 DE732 LK FULDA ,00 DE733 LK HERSFELD ,59 ROTENBURG DE735 SCHWALM- EDER-KREIS ,04 DE736 LK WALDECK- FRANKENBERG ,24 DE737 WERRA- MEIßNER-KREIS ,46 DE712 STADT FRANKFURT AM ,00 MAIN DE725 VOGELSBERGKREIS ,51 DE731 STADT KASSEL ,00 DE733 LK HERSFELD ,93 ROTENBURG DE732 LK FULDA 5.300,00 DE7 HESSEN OHNE ZUORDNUNG DE722 LAHN-DILL- KREIS DE7 HESSEN OHNE ZUORDNUNG , , ,65 Summe ,30 Davon Ausgaben nach Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 1083/ ,22 Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 26

31 Nach Finanzierungsform - 01 Nicht rückzahlbare Unterstützung - 02 Rückzahlbare Unterstützung - 03 Risikokapital Nach Art des Gebietes 01 Stadtgebiet 05 Ländliches Gebiet 00 entfällt Nach Wirtschaftszweig - 03 Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln - 04 Herstellung von Textilien und Bekleidung - 05 Fahrzeugbau - 06 Nicht spezifiziertes verarbeitendes Gewerbe - 08 Energieversorgung - 12 Bau - 13 Handel - 14 Beherbergungs- und Gaststättengewerbe - 17 Öffentliche Verwaltung - 18 Erziehung und Unterricht - 21 Umweltrelevante Maßnahmen - 22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen - 00 entfällt Nach Gebiet - DE7 Hessen ohne Zuordnung - DE71 Regierungsbezirk Darmstadt ohne Zuordnung - DE711 Stadt Darmstadt - DE712 Stadt Frankfurt am Main - DE713 Stadt Offenbach am Main - DE714 Stadt Wiesbaden - DE715 Landkreis Bergstraße - DE716 Landkreis Darmstadt-Dieburg - DE717 Landkreis Groß-Gerau - DE718 Hoch-Taunus-Kreis - DE719 Main-Kinzig-Kreis - DE71A Main-Taunus-Kreis - DE71B Odenwaldkreis - DE71C LK Offenbach am Main - DE71D Rheingau-Taunus-Kreis - DE71E Wetteraukreis - DE72 Regierungsbezirk Gießen ohne Zuordnung - DE721 LK Gießen - DE722 Lahn-Dill-Kreis - DE723 Landkreis Limburg-Weilburg - DE724 Landkreis Marburg-Biedenkopf - DE725 Vogelsbergkreis - DE73 Regierungsbezirk Kassel ohne Zuordnung - DE731 Stadt Kassel - DE732 Landkreis Fulda - DE733 Landkreis Hersfeld-Rotenburg - DE734 Landkreis Kassel - DE735 Schwalm-Eder-Kreis - DE736 Landkreis Waldeck-Frankenberg - DE737 Werra-Meißner-Kreis Stand: , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,41 Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 27

32 Unterstützung aufgeschlüsselt nach Zielgruppen und Vorranggebieten Soweit in dem hessischen RWB-EFRE-Programm Einzelbetriebe direkt unterstützt wurden, wurde die Unternehmensgröße abgefragt. Dabei wurde unterschieden zwischen Kleinstunternehmen (mit bis zu 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von bis zu 2 Mio. EUR), kleinen Unternehmen (mit bis zu 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von bis zu 10 Mio. EUR), mittleren Unternehmen (mit bis zu 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahresbilanzsumme von bis zu 43 Mio. EUR) sowie anderen Unternehmen. Die Auswertung in der EFRE-Datenbank erfolgte für die Unternehmen, deren Unternehmensgröße ein Kriterium für die Förderung nach den EU-Beihilfevorschriften und den Förderrichtlinien des Landes Hessen war. Dies umfasste in der Prioritätsachse 1 die Maßnahmenlinien Förderung der anwendungsnahen Forschung und Entwicklung in Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen an und im Umfeld von Hochschulen sowie sonstigen Innovations- und Anwendungszentren, Technologietransfer, Technologieberatung, Innovationsmanagement, Innovationsassistenten in KMU und in der Prioritätsachse 2 die Maßnahmenlinie Regional strukturbedeutsame gewerbliche Investitionen zur Errichtung, Erweiterung oder grundlegenden Modernisierung von Betrieben. Nach Auswertung aller durchgeführten Bewilligungen, bei denen Unternehmen Begünstigte waren, ergibt sich folgende Verteilung: Verteilung der EFRE-Mittel an Gewerbebetriebe nach Unternehmensgröße in % 35,9% 1,4% 19,6% 43,1% Kleinstunternehmen Kleine Unternehmen Mittlere Unternehmen Andere Unternehmen Stand: Bei allen Projekten, die von Unternehmen durchgeführt worden sind, wurden 62,7 % der EFRE-Mittel bei Kleinst- und kleinen Unternehmen eingesetzt. Mittlere Unternehmen wurden des Weiteren mit 35,9 % der EFRE-Mittel aller berücksichtigten Unternehmen unterstützt. Insgesamt wurden somit 98,6 % der EFRE-Mittel für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen verwendet. Des Weiteren sollen nach dem Programmplan die EFRE-Mittel vorrangig in den strukturschwächeren Landesteilen (Vorranggebiete) eingesetzt werden. Soweit sich die Zuordnung bei den Projekten eindeutig vornehmen ließ oder durch Sonderauswertung von Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 28

33 gebietsübergreifenden Projekten eine Aufteilung möglich war, weisen die Zahlen einen deutlichen Fokus der Förderung auf die Vorranggebiete aus. Bei bewilligten EFRE-Mitteln in Höhe von rund 243,8 Mio. EUR entfielen rund 152,9 Mio. EUR auf Vorranggebiete und rund 43,0 Mio. EUR auf Nicht-Vorranggebiete. Somit sind über 60 % der EFRE-Mittel in den Vorranggebieten bewilligt und umgesetzt worden. Regionale Verteilung der bewilligten EFRE-Mittel in % 62,7% Vorranggebiet 19,7% 17,6% Nicht-Vorranggebiet Nicht zugeordnet Stand: ,7 % der EFRE-Mittel konnten nicht zugeordnet werden. Hierbei handelt es sich um Projekte, die sowohl Vorranggebiete als auch Nicht-Vorranggebiete berühren (z. B. Clusterprojekte) Zurückgezahlte und wiederverwendete Unterstützung, Unregelmäßigkeitsmeldung und Zinserträge Der Betrag der von Begünstigten im Berichtszeitraum zurückgezahlten öffentlichen Mittel belief sich bis Ende 2016 auf ,61 EUR, die sich auf die Prioritätsachsen und die verschiedenen Jahre wie folgt verteilen: Jahre zurückgezahlte öffentliche Mittel Prioritätsachse 1 Prioritätsachse 2 Prioritätsachse 3 Prioritätsachse 4 SUMME , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,61 Diese Beträge sind in der Tabelle in Kapitel bereits in Abzug gebracht und erhöhten damit das wieder zur Verfügung stehende Programmvolumen. Im RWB-EFRE-Programm Hessen kam es im Zusammenhang mit wiedereingezogenen Beträgen nicht zu meldepflichtigen Unregelmäßigkeiten. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 29

34 Die erhaltenen Vorschüsse wurden ausschließlich zu Programmzwecken verwendet, so dass keine Zinserträge nach Artikel 83 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 entstanden sind. Auch Verzugszinsen nach Artikel 102 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 sind keine angefallen Qualitative Analyse Durch das Programm konnten Vorhaben gefördert werden. Mit Hilfe der 243,8 Mio. EUR an EFRE-Mitteln konnten Vorhaben mit Gesamtausgaben von 658,9 Mio. EUR bzw. zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von 618,6 Mio. EUR angestoßen werden. Die Hebelwirkung der eingesetzten EFRE-Mittel im Verhältnis zu den für die Durchführung der Vorhaben ausgelösten Gesamtausgaben betrug 1 zu 2,7. In Kapitel 3 werden eine Auswahl erfolgreicher Vorhaben und ihre konkreten Ergebnisse vorgestellt. Ein erheblicher Teil der EFRE-Mittel (ca. 45,1 Mio. EUR) wurde nicht in der Form verlorener Zuschüsse, sondern in der Form rückzahlbarer Zuschüsse (rückzahlbare Zuwendungen) und in Form von Risikokapital direkt an den Zuwendungsempfänger ausgereicht. Diese Mittel werden nach ihrer Rückzahlung revolvierend für inhaltlich identische Ziele in Hessen eingesetzt. Insgesamt konnte eine Bewilligungsquote von 93 % erreicht werden. Aufgrund der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben wird eine Auslastung der EFRE-Mittel von 100 % erzielt, d. h. die zur Verfügung stehenden Mittel werden vollständig ausgeschöpft. Die Darstellungen aus den vorangegangenen Kapiteln legen nahe, dass es mit Hilfe des RWB-Programms Hessen gelungen ist, zur Schaffung und Sicherung zukunftsfähiger, wettbewerbsfähiger und einkommensstarker Arbeitsplätze durch eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Hessen beizutragen. Am Beispiel des relevanten Hauptindikators Anzahl der Arbeitsplätze lässt sich dies gut verdeutlichen. So konnten im Zuge der Umsetzung des Operationellen Programms über den Berichtzeitraum hinweg rund Arbeitsplätze generiert werden, womit der Zielwert von Arbeitsplätzen deutlich übertroffen wurde (+52 %). Wie allerdings bereits in Kapitel hingewiesen, kann der angesprochene Indikator den tatsächlichen Arbeitsplatzeffekt des Programms nur zum Teil abbilden. Allein in den Maßnahmenlinien 201 und 202 Risikokapital- und Darlehensfonds wurden insgesamt Arbeitsplätze gesichert und neu geschaffen. Durch das Programm sind folglich deutlich mehr Arbeitsplätze entstanden und gesichert worden. Diese fließen jedoch nicht in den Hauptindikator ein, weshalb dieser nicht zu der Gesamtzahl aller Projekte in Bezug gesetzt werden darf. Auf die weiteren entstandenen und erzielten Arbeitsplätze wird bei der Beschreibung der Durchführung der einzelnen Prioritätsachsen und Maßnahmenlinien in Kapitel 3 (Maßnahmenlinien 104 Betriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte, 201 und 202 Risikokapitel- und Darlehensfonds, 203 Beratungszentren und Betriebsberatungen und 304 Revitalisierung von Brachflächen ) näher eingegangen. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 30

35 Hauptindikator Zielerreichung Maßnahmenlinie(n) 1 Geschaffene Arbeitsplätze 152,3% 206, Anzahl der FuE-Projekte 110,7% Anzahl der Kooperationsprojekte Unternehmen 95,0% 101 Forschungsanstalten 7 Anzahl der Projekte (Direktinvestitionensbeihilfen für KMU) 21,9% Unterstütztes Investitionsvolumen (Mio. EUR) 89,7% 206, Anzahl der Projekte in Verbindung mit der Informationsgesellschaft 600,0% km neuer Straßen 103,1% Anzahl der Projekte in Verbindung zu erneuerbaren Energien 282,9% Sanierte Gebiete (km²) 973,3% Anzahl der Fremdenverkehrsprojekte 106,7% Anzahl der Bildungsprojekte 303,8% Anzahl der Projekte, die für Nachhaltigkeit sorgen und die Anziehungskraft von Städten steigern 40 Anzahl der Projekte zur Förderung von Unternehmen, Unternehmertum und neuen Technologien 56,8% 208, ,1% 103, 203 Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Zielwerte der quantifizierten Hauptindikatoren bis auf wenige Ausnahmen erreicht oder sogar überschritten wurden. Die Begründungen hierfür finden sich in Kapitel 3 Durchführung der einzelnen Prioritätsachsen wieder. Die europaweit formulierten Querschnittsziele Chancengleichheit, Umweltgerechte Entwicklung und Nachhaltige Stadtentwicklung ergänzen die drei strategischen Programmziele des RWB-EFRE-Programms Hessen. Anhand des Schaubildes wurde deshalb der Einsatz der EFRE-Mittel in % und deren Effekt auf die Querschnittsthemen ausgewertet. Es ergibt sich folgendes Bild: 40 % der EFRE- Mittel erzielten einen positiven Effekt für die Umwelt. 54 % der EFRE-Mittel realisierten einen positiven Effekt für die Chancengleichheit und 28 % der EFRE-Mittel erzielten einen positiven Effekt für die städtische Entwicklung. Die verbleibenden Effekte sind dabei neutral zu werten. Projekte mit negativen Auswirkungen wurden nach den vom Begleitausschuss festgelegten allgemeinen Projektauswahlkriterien nicht unterstützt, so dass keine negativen Effekte in Erscheinung getreten sind. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 31

36 EFRE-Mittel in % nach Querschnittsthemen negativ neutral positiv Umwelt Chancengleichheit Städt. Entwickl. Stand: Des Weiteren lässt sich anhand der Code-Tabelle aus Kapitel erkennen, dass ein erheblicher Anteil rund 70 % der verwendeten EFRE-Mittel im RWB-EFRE-Programm auf Ausgabenkategorien entfielen, die zur Erreichung der integrierten EU-Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung ( Lissabon-Prozess ) gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates beigetragen haben (vgl. auch blaue Kennzeichnung in der Codetabelle). Dies entspricht einem EFRE-Zuschuss von rund 170 Mio. EUR. Insgesamt kann das RWB-EFRE-Programm Hessen als ein erfolgreicher Beitrag zur Förderung der regionalen Entwicklung in Hessen bezeichnet werden Angabe zur Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht Im RWB-EFRE-Programm Hessen sind im Programmzeitraum vereinzelt Feststellungen in Bezug auf die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht aufgetreten. Bei der Durchführung einzelner Vorhaben sind Verstöße gegen gemeinschaftsrechtliche Vorschriften des öffentlichen Auftragswesens festgestellt worden. Diese sind sowohl in der Prüfung der Prüfbehörde in 2013 durch die Europäische Kommission als auch im Verfahren zur Maßnahmenlinie 109 Energieeffizienz und erneuerbare Energien 2014/2015 aufgedeckt worden. Im Rahmen beider Verfahren sind die Ausgabenerklärungen gegenüber der Europäischen Kommission aufgrund der Verstöße angemessen korrigiert worden. Ferner hat die Verwaltungsbehörde umfangreiche Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Verstöße umgesetzt. Dazu gehören unter anderem die Erarbeitung einer neuen Prüfcheckliste zur Prüfung der Vorschriften der öffentlichen Auftragsvergabe, die Optimierung von Arbeitsanleitungen für die zwischengeschaltete Stelle, die Durchführung von Schulungsmaßnahmen, die Initiierung eines Vergabeworkshops mit der zwischengeschalteten Stelle sowie die stärkere Einbindung von vergaberechtlicher Expertise. Im Übrigen wird auf das Kapitel sowie verwiesen. Die Prüfungstätigkeiten der Prüfbehörde werden im nachfolgenden Kapitel erläutert. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 32

37 2.3. Wesentliche aufgetretene Probleme und getroffene Abhilfemaßnahmen Wesentliche aufgetretene Probleme wurden überwiegend durch die Prüfungstätigkeit der Prüfbehörde bekannt und sind im Rahmen der Follow-Ups von der Verwaltungsbehörde durch erforderliche Vorkehrungen wie Informationen an die zwischengeschaltete Stelle (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)) und detaillierte Vorgaben im Förderhandbuch geregelt und behoben worden. Die Prüfbehörde teilt Folgendes mit: Die Prüftätigkeiten der Prüfbehörde umfassten sowohl stichprobenartig ausgewählte Vor-Ort- Kontrollen bei einzelnen Zuwendungsempfängern als auch Systemprüfungen bei den in das Verwaltungs- und Kontrollsystem eingebundenen Stellen. Systemprüfungen Die Prüfbehörde hat bis Ende 2015 die Funktionsweise aller in das System eingebundenen Stellen (Verwaltungsbehörde, Bescheinigungsbehörde, zwischengeschaltete Stelle) geprüft, die Zuverlässigkeit der geprüften Systeme bewertet und die Europäische Kommission über die Ergebnisse ihrer Prüfungen informiert. Dabei hat sie sich unter Beachtung der internationalen Prüfungsstandards an den Leitlinien zu einer einheitlichen Methode für die Bewertung von Verwaltungs- und Kontrollsystemen in den Mitgliedstaaten im Programmzeitraum (COCOF 08/0019/01-DE) orientiert. Insgesamt wurden bis Ende 2015 von der Prüfbehörde 25 Systemprüfungen mit überwiegend gutem Ergebnis [24 Systemprüfungen wurden bewertet, wovon 3 die Bewertung der Funktionskategorie 1 (gute Funktionsfähigkeit, lediglich geringfügige Verbesserungen erforderlich) und 19 die Bewertung der Funktionskategorie 2 (Funktionsfähigkeit vorhanden, jedoch bestimmte Verbesserungen erforderlich) zum Ergebnis hatten] durchgeführt, so dass die Prüfbehörde gegenüber der Europäischen Kommission bestätigen konnte, dass die Funktionsfähigkeit der Systeme zwar vorhanden war, jedoch bestimmte Verbesserungen erforderlich waren, die aber im Rahmen des Follow-Ups von der Verwaltungsbehörde behoben wurden. Insgesamt gab es im Berichtszeitraum eine Systemprüfung (S22/RWB) im Bereich der Maßnahmenlinie 109 Energieeffizienz und erneuerbare Energien, die von der Prüfbehörde nicht mit gut bewertet werden konnte. In diesem Bereich war die Funktionsfähigkeit des Systems teilweise gegeben; erhebliche Verbesserungen waren erforderlich. Die Europäische Kommission, Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung (GD REGIO) hat unter Bezugnahme auf diesen Systemprüfungsbericht mit Schreiben (Ref. Ares(2015)264281) mitgeteilt, dass für die Maßnahmenlinie 109 die Zwischenzahlungen möglicherweise ganz oder teilweise ausgesetzt werden müssen (siehe hierzu auch ausführliche Ausführungen der Verwaltungsbehörde unter Kapitel 3.1.2). Die Verwaltungsbehörde wurde daraufhin von der Europäischen Kommission gebeten, alle Projekte dieser Maßnahmenlinie im Hinblick auf ähnliche, wie im Systemprüfungsbericht S22/RWB festgestellte Fehler, zu überprüfen. Die Nachprüfungen der Verwaltungsbehörde, die von der Prüfbehörde validiert wurden, haben ergeben, dass es sich bei den von der Prüfbehörde festgestellten Unregelmäßigkeiten um Einzelfallfehler handelte, so dass die Prüfbehörde daraufhin gegenüber der Europäischen Kommission bestätigen konnte, dass durch die Vielzahl der in kurzer Zeit umgesetzten Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 33

38 Maßnahmen gewährleistet ist, dass die der Europäischen Kommission gemeldeten Ausgaben der Maßnahmenlinie 109 auf einem Verwaltungs- und Kontrollsystem beruhen, welches den Anforderungen der einschlägigen Europäischen Union-rechtlichen Regelungen gerecht wird. Die Europäische Kommission hat daraufhin das Verfahren, möglicherweise die Zwischenzahlungen für die Maßnahmenlinie 109 auszusetzen, wieder eingestellt. Insgesamt ist festzustellen, dass die von der Prüfbehörde durchgeführten Systemprüfungen zwar einige Mängel- und Schwachstellen aufgezeigt haben, diese aber im Rahmen der Follow-Ups bereinigt wurden. Monetäre Fehler wurden im Rahmen der durchgeführten Systemprüfungen nicht festgestellt. Vor-Ort-Kontrollen Das Ziel der einzelnen von der Prüfbehörde durchgeführten Vorhabensprüfungen besteht darin, festzustellen, ob die Ausgabenerklärungen der Bescheinigungsbehörde im Bezugszeitraum rechtmäßig und ordnungsgemäß waren. Dabei wurde insbesondere überprüft, ob die in Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 genannten Bedingungen erfüllt waren. Im Berichtszeitraum wurden von der Prüfbehörde insgesamt 257 Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt. Überprüft wurden dabei zuwendungsfähige Gesamtausgaben in Höhe von ,88 EUR. Im Berichtszeitraum wurden von der Prüfbehörde 257 formale Fehler festgestellt. Die gerade am Anfang der Förderperiode verstärkt aufgetretenen formalen Fehler sind darauf zurückzuführen, dass die Musterzuwendungsbescheide und die zu verwendenden Checklisten noch nicht komplett an die Erfordernisse der neuen Förderperiode angepasst waren und einzelne Textbausteine noch ergänzt werden mussten. Die Verwaltungsbehörde hat aber gleich zu Beginn der Förderperiode die Empfehlungen der Prüfbehörde aufgegriffen, so dass diese formalen Fehler schnell behoben werden konnten. Ansonsten handelte es sich ausschließlich um Einzelfehler und um keine systembedingten formalen Fehler wie z. B. bessere Untergliederung der Förderakte der zwischengeschalteten Stelle, fehlende Angabe über Fördergrundlage im Zuwendungsbescheid, fehlende Unterlagen in der Förderakte der zwischengeschalteten Stelle, Schwachstellen bei der Dokumentation von Prüfungsergebnissen im Rahmen der Antrags-, Mittelabruf- oder Endverwendungsnachweisprüfung. Die formalen Fehler wurden entweder zeitnah behoben oder es wurde zugesichert, künftig solche formalen Fehler zu vermeiden. Ferner wurden im Berichtszeitraum monetäre Fehler in Höhe von insgesamt ,97 EUR von der Prüfbehörde festgestellt. Bei insgesamt im Berichtszeitraum überprüften zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von ,88 EUR beträgt die Fehlerquote des gesamten Förderzeitraumes 0,44 %. Die zum Programmabschluss ermittelte Restrisikoquote beläuft sich unter Berücksichtigung aller von der Bescheinigungsbehörde gemeldeten Wiedereinziehungen auf 0,0 %. Zusammenfassung der Prüfergebnisse Insgesamt ist die Behebung der von der Prüfbehörde festgestellten Mängel mit und ohne finanzielle Auswirkungen durch die Verwaltungsbehörde zufriedenstellend und lässt die weitere Verbesserung eines gut funktionierenden Verwaltungs- und Kontrollsystems in der Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 34

39 Förderphase erwarten. Systematische Fehler wurden nicht festgestellt. Es wurde sichergestellt, dass sämtliche bei den Vor-Ort-Kontrollen festgestellten monetären Fehler korrigiert wurden und nur die korrigierten und korrekten Beträge in die Endabrechnung gegenüber der Europäischen Kommission eingeflossen sind. Weitere Informationen zu den Prüfungstätigkeiten finden sich im Abschlusskontrollbericht der Prüfbehörde wieder. Die Beschreibung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme für das hessische RWB-EFRE- Programm wurde zuletzt am 24. Januar 2017 angepasst. Diese Version ist in der Anlage VI zu finden. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 35

40 2.4. Änderungen der Durchführungsbestimmungen des Operationellen Programms und unerwartete Entwicklungen Eine Änderung der Durchführungsbestimmungen im RWB-EFRE-Programm Hessen war aufgrund der Wirtschaftsentwicklung nicht erforderlich. Auf die in der Mitte der Programmperiode aufgetretene Finanzkrise konnte das RWB-EFRE-Programm flexibel eingehen, ohne dass Programmänderungen erforderlich waren. Auf die relevanten Änderungen der Rahmenbedingungen im Zeitraum wird im Folgenden eingegangen. Signifikante sozioökonomische Entwicklungen Wirtschaftswachstum Die folgende Analyse erstreckt sich, soweit die Daten verfügbar sind, auf den Förderzeitraum vom 1. Dezember 2007 bis zum 31. Dezember Zum Teil liegen die Daten jedoch nur bis 2013 oder 2014 vor. Das bekannteste Maß für die Wirtschaftsleistung einer Volkswirtschaft, das Bruttoinlandsprodukt (BIP), erfuhr 2009 in Deutschland im Zuge der weltweiten Wirtschaftskrise einen erheblichen Einbruch um preisbereinigt 5,6 % gegenüber dem Vorjahr. Obwohl auf diesen Einbruch eine relativ schnelle Erholung folgte das Wachstum lag bundesweit in 2010 bei 4,1 % und 2011 bei 3,7 % hat dieser starke Einbruch das Wachstum über den gesamten betrachteten Zeitraum vermindert. In der Gesamtbetrachtung des Zeitraums von errechnet sich ein preisbereinigtes Wachstum von 7,1 %. Gerade in Hessen ist das reale BIP-Wachstum über den gesamten Zeitraum durch den krisenbedingten Einbruch um 7,6 % im Jahr 2009 deutlich vermindert worden, so dass sich für den Gesamtzeitraum nur ein Wachstum von 2,6 % ergab. Der Einbruch im Krisenjahr war auch in Hessen die stärkste Rezession der Nachkriegszeit. Betrachtet man nur den Zeitraum von 2009 bis 2015, d. h. die Phase der wirtschaftlichen Erholung, so hatte Hessen ein deutlich reales BIP-Wachstum von 10,1 % zu verzeichnen, das damit einen Rückstand zum bundesweiten Zuwachs von 12,3 % aufwies. Einen maßgeblichen Beitrag sowohl zum Rückgang des BIP in 2009 als auch zu der anschließenden Erholung leistete die Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen aus dem Ausland. Diese machte in Deutschland fast die Hälfte des BIP aus. Die Exportquote lag zum Beginn des Untersuchungszeitraumes bei 43 %. Die weltweite Krise ließ die Exporte allerdings 2009 um 16,5 % im Vergleich zum Vorjahr einbrechen, dies ist auch ein Grund für den krisenbedingten BIP-Rückgang im Jahr Damit lag die Exportquote 2009 nur noch bei 37,8 %. Im Zuge der wirtschaftlichen Erholung stieg auch die Exportquote wieder an und lag im Jahr 2015 bei 46,8 %. Hessen ist seit vielen Jahren ein sehr exportstarkes Bundesland, in dem das Verarbeitende Gewerbe seit 2010 mehr als 50 % seines Umsatzes im Ausland erzielt. Die Exportquote als Anteil des Auslandsumsatzes am Gesamtumsatz im Verarbeitenden Gewerbe ist in Hessen von 49,8 % im Jahr 2007 auf 51,1 % im Jahr 2015 gestiegen und liegt über dem Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 36

41 Bundesdurchschnitt. Die starke Verflechtung mit dem Ausland zeigt sich auch an dem überproportionalen Anteil Hessens von 14,2 % (2014) an den ausländischen Direktinvestitionen in Deutschland. Hessen liegt hier auf Rang 3 hinter Nordrhein-Westfalen und Bayern. Bei den ausländischen Direktinvestitionen je Erwerbstätigen liegt Hessen nach dem Stadtstaat Hamburg unter den Flächenländern auf dem ersten Platz in Deutschland. Betrachtet man die Entwicklung des BIP je Erwerbstätigen nach Regierungsbezirken, so ergibt sich ein leicht differenziertes Bild. Die Daten dafür liegen nur in jeweiligen Preisen und nur bis 2014 vor. Deutlich höher als im Landesdurchschnitt war im Zeitraum mit 4,1 % das Wachstum in Nordhessen (Regierungsbezirk Kassel), während der Anstieg in Südhessen (Regierungsbezirk Darmstadt) mit 2,0 % und insbesondere in Mittelhessen (Regierungsbezirk Gießen) mit 0,7 % unter dem Landesdurchschnitt von 2,2 % blieb. Prozentualer Anstieg des Bruttoinlandsprodukts je Erwerbstätigen (in jeweiligen Preisen) von 2007 bis ,1% 2,2% 2,0% 0,7% Hessen RB Darmstadt RB Gießen RB Kassel Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder Arbeitsmarkt Die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland ist im Zeitraum per Saldo um 6,7 % gestiegen. Innerhalb dieses Zeitraums sind selbst während der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 die Erwerbstätigenzahlen nicht zurückgegangen, sondern sogar leicht angestiegen. Zu beachten ist allerdings, dass das Arbeitsvolumen pro Erwerbstätigen zwischen 2007 und 2015 um 4,0 % zurückgegangen ist. Sowohl die Schwankungen der jährlichen Zuwachsraten als auch der Gesamtzuwachs der Erwerbstätigenzahl ist in Hessen vergleichbar zur bundesweiten Entwicklung, wie dem folgenden Schaubild zu entnehmen ist: Jährliche Veränderung der Zahl der Erwerbstätigen (Arbeitsort) von 2007 bis ,7% 1,3% 1,3% 1,0% 0,3% 0,1% 0,3% 0,1% 1,4% 1,4% 1,2% 1,2% 0,6% 0,4% 1,2% 0,9% 1,0% 0,8% Hessen Deutschland Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 37

42 Auch die Quote der Erwerbstätigen in Hessen (Erwerbstätige am Wohnort bezogen auf die Wohnbevölkerung) entwickelte sich positiv, sie stieg von 49,3 % im Jahr 2007 auf 52,4 % im Jahr 2014 an. Dies ist vor allem auf die steigende Anzahl weiblicher Erwerbstätiger zurückzuführen. Näherungsweise lässt sich die Entwicklung der Erwerbsquoten aus der Mikrozensuserhebung heranziehen: Während die Erwerbsquote bei den Männern nahezu konstant bei knapp 57 % blieb, stieg die weibliche Erwerbsquote um 3,0 Prozentpunkte von 44,2 % in 2007 auf 47,2 % in 2015 an. Diese Entwicklung setzt den Trend aus der vorangegangenen Förderperiode fort. Damit ist ein erheblicher Beitrag zu einem der sogenannten Lissabon-Ziele der Europäischen Union erreicht worden. Bei der Betrachtung der Entwicklung der Erwerbstätigenzahl in den einzelnen Sektoren sticht der Dienstleistungssektor hervor. Hier nahm die Zahl der Erwerbstätigen von um 8,1 % zu. Hessenweit stieg der Anteil der Erwerbstätigen, die im Dienstleistungsbereich tätig waren, von 76,7 % in 2007 auf 77,7 % in Dagegen stagnierte die Entwicklung im Verarbeitenden Gewerbe. Hier wurde von ein minimaler Anstieg der Erwerbstätigenzahl um 0,2 % erreicht. Informationen zur regionalen Entwicklung der Erwerbstätigkeit in Hessen sind aktuell nur bis 2013 verfügbar. Wird zur Annäherung auf die Arbeitsmarktstatistiken der Bundesagentur für Arbeit zurückgegriffen, so zeigt die folgende Tabelle die Veränderung der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (svb) und der ausschließlich geringfügig Beschäftigten (agb) vom 30. Juni 2007 bis zum 30. Juni SVB und agb Veränderung der Anzahl von in % Region svb agb Insgesamt (svb + agb) RB Darmstadt 12,4 3,0 11,1 - darunter: Odenwaldkreis 9,2-5,8 5,9 RB Gießen 11,8-1,9 9,1 RB Kassel 13,7-4,0 10,6 Hessen 12,6 0,5 10,7 Westdeutschland 14,3-1,0 11,7 Deutschland 13,8-2,5 11,1 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt in Zahlen, Sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftigte am Arbeitsort (AO), Stichtag: 30. Juni, am Arbeitsort, Berechnungen der Hessen Agentur Die Beschäftigungsentwicklung war gegenläufig zu der Entwicklung in der vorangegangenen Förderperiode : Denn die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erhöhte sich in allen dargestellten Regionen deutlich. Die Anzahl der geringfügig Beschäftigten nahm hingegen im Vergleich zu 2007 in Hessen insgesamt nur leicht zu. Einen starken Rückgang der Anzahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten verzeichnete Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 38

43 dabei der Odenwaldkreis (- 5,8 %). Zudem wiesen die Kreise und Städte in den Regierungsbezirken Kassel und Gießen insgesamt Abnahmen auf, während im Regierungsbezirk Darmstadt die ausschließlich geringfügige Beschäftigung insgesamt ausgeweitet wurde. Trotz dieser für die Beschäftigten in Nord- und Mittelhessen positiven Entwicklungen hat die ausschließlich geringfügige Beschäftigung dort weiterhin noch eine vergleichsweise hohe Bedeutung: Im Regierungsbezirk Gießen arbeiteten im Juni % der Beschäftigten ausschließlich geringfügig, im Regierungsbezirk Kassel 15 % und im Regierungsbezirk Darmstadt 13 %. Die Arbeitslosenquote (bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen) lag in Deutschland im Jahresdurchschnitt 2015 bei 6,4 %. Zu Beginn der Förderperiode erreichte sie noch 9 %. Somit waren die Jahre nach 2007 letztlich von stark rückläufiger Arbeitslosigkeit gekennzeichnet, trotz kurzfristiger Einflüsse der Finanz- und Wirtschaftskrise. Arbeitslosenquote (bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen) in % Deutschland 6,4 9,0 Hessen 5,5 7,5 Reg.-Bez. Kassel 5,4 8, Reg.-Bez. Gießen 5,3 7,8 Reg.-Bez. Darmstadt 5,5 7,3 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt in Zahlen, Arbeitslosenquoten bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, Jahresdurchschnitte Hessen wies im Jahresdurchschnitt 2015 mit 5,5 % eine im Deutschlandvergleich geringere Arbeitslosenquote auf. Auch während der gesamten Förderperiode lag die Arbeitslosenquote immer unter dem Bundesdurchschnitt, wobei sich der Abstand seit dem Jahr 2007 leicht verringert hat: Von ist die Arbeitslosenquote in Hessen um 2 Prozentpunkte gesunken, in Deutschland insgesamt um 2,6 Prozentpunkte. Auch auf Ebene der Kreise und Städte innerhalb Hessens waren die Arbeitslosenquoten ausnahmslos rückläufig. War in der Förderperiode noch eine Annäherung der Niveaus der Arbeitslosigkeit in den Regierungsbezirken Gießen und Kassel an das bis dahin niedrigere Niveau im Regierungsbezirk Darmstadt zu beobachten, so unterbieten diese etwa seit dem Jahr 2011 regelmäßig dessen Niveau: Im Regierungsbezirk Kassel lag die Arbeitslosenquote 2015 bei 5,4 %, im Regierungsbezirk Gießen sogar bei 5,3 %, im Regierungsbezirk Darmstadt hingegen bei 5,5 %. Die Entwicklungen verdeutlicht die folgende Darstellung: Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 39

44 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt in Zahlen, Arbeitslosenquoten bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, Jahresdurchschnitte Auch im Odenwaldkreis konnte die Arbeitslosenquote gesenkt werden (vgl. die folgende Tabelle). Diese erreichte im Jahr 2015 ein für Hessen durchschnittliches Niveau von 5,5 %, was einen Rückgang gegenüber dem Jahr 2007 um 1,1 Prozentpunkte bedeutet. Entwicklung der Arbeitslosenquote (bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen) in % von Region RB Darmstadt 7,3 6,3 6,5 6,3 5,9 5,7 5,9 5,8 5,5 - darunter: Odenwaldkreis 6,6 5,4 6,1 5,9 6,0 5,6 5,9 5,7 5,5 RB Gießen 7,8 6,8 6,9 6,5 5,9 5,7 5,8 5,5 5,3 RB Kassel 8,2 7,1 7,4 6,4 5,8 5,6 5,8 5,6 5,4 Hessen 7,5 6,5 6,8 6,4 5,9 5,7 5,8 5,7 5,5 Westdeutschland 7,4 6,4 6,9 6,6 6,0 5,9 6,0 5,9 5,7 Deutschland 9,0 7,8 8,1 7,7 7,1 6,8 6,9 6,7 6,4 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt in Zahlen, Arbeitslosenquoten bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, Jahresdurchschnitte Zusammenfassend hat sich das Niveau der Arbeitslosigkeit sowohl in Deutschland als auch in Hessen deutlich reduziert. Die Entwicklungen dürften zumindest zum Teil auch auf die Strukturfördermaßnahmen im Programmzeitraum zurückzuführen sein. Zu berücksichtigen ist bei der Betrachtung der Arbeitslosenquoten jedoch, dass diese nicht nur durch die Entwicklung der Erwerbstätigkeit beeinflusst werden, sondern auch durch die Entwicklung der Zahl der Erwerbspersonen, also der Zahl der Personen, die für den Arbeitsmarkt verfügbar ist. Diese Zahl wiederum wird sehr stark durch die demografische Entwicklung geprägt. Demografischer Wandel Bei der demografischen Entwicklung in Hessen sind im betrachteten Zeitraum von durch den Zensus im Jahr 2011 und die anschließende starke Zunahme der Zuwanderungen zwei gegenläufige Entwicklungen zu erkennen. So ist die Einwohnerzahl Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 40

45 zwischen 2007 und 2011 durch die Korrektur der Fortschreibungsergebnisse der Volkszählung aus dem Jahr 1987 um hessenweit fast Personen im Rahmen der Zensuserhebung im Mai 2011 zurückgegangen, hat aber seither durch Zuwanderungen wieder stark zugenommen. Am Jahresende 2015 lebten in Hessen Einwohner (davon im Regierungsbezirk Darmstadt, im Regierungsbezirk Gießen und im Regierungsbezirk Kassel). Das waren mehr als zum Jahresende 2011 und mehr als zum Jahresende Veränderung der Einwohnerzahlen in den Zeiträumen von , und Region Veränderung Veränderung Veränderung absolut in % absolut in % absolut in % RB Kassel ,8% ,8% ,0% RB Gießen ,6% ,4% ,3% RB Darmstadt ,4% ,2% ,8% Hessen ,3% ,0% ,7% Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt, Berechnungen der Hessen Agentur Fast zwei Drittel der Einwohner Hessens lebt im Regierungsbezirk Darmstadt (63,5 %), der den Ballungsraum Frankfurt-Rhein-Main einschließt. Hervorzuheben ist, dass der Regierungsbezirk Kassel einen höheren Anteil der Altersgruppe über 65 aufweist als das restliche Hessen und umgekehrt bei der Altersgruppe der jüngeren Erwerbsfähigen (20 bis unter 45 Jahren) signifikant unter dem Landesdurchschnitt liegt. Die demografische Entwicklung bleibt daher besonders für Nordhessen auch für die Zukunft eine Herausforderung. Altersstruktur zum Stichtag in % der Wohnbevölkerung Region bis unter 20 Jahren 20 bis unter 45 Jahren 45 bis unter 65 Jahren 65 Jahre und älter RB Kassel 18,2 28,8 30,7 22,3 RB Gießen 18,6 31,0 30,1 20,3 RB Darmstadt 19,0 32,0 29,3 19,7 Hessen 18,8 31,2 29,7 20,3 Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt, Berechnungen der Hessen Agentur Mit zu dieser Entwicklung beigetragen haben vor allem die Wanderungsbewegungen der letzten Jahre. Während in Südhessen im Zeitraum von insgesamt per Saldo gut Personen im Alter von 20 bis unter 65 Jahren zugewandert sind, lag der Zuwachs bei dieser Altersgruppe in Nordhessen bei und in Mittelhessen bei Personen. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 41

46 Dies hat in den letzten Jahren zwar zu einer Entlastung des Arbeitsmarktes in Mittel- und insbesondere Nordhessen geführt, lässt aber zugleich erkennen, dass Nord- und Mittelhessen bezüglich der Verfügbarkeit von Arbeitskräften in der Zukunft vor größere Herausforderungen in Folge der demografischen Entwicklung gestellt sein werden als Südhessen. Region Kumulierte Wanderungssalden im Zeitraum unter Jahre 20 bis unter insgesamt Jahren und älter 65 Jahren RB Kassel RB Gießen RB Darmstadt Hessen Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt, Berechnungen der Hessen Agentur 2.5. Wesentliche Änderungen gemäß Artikel 57 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 Artikel 57 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 regelt die Dauerhaftigkeit von EFRE kofinanzierten Vorhaben. Danach muss sichergestellt werden, dass geförderte Vorhaben, die Infrastruktur- oder produktive Investitionen umfassen, innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss keine wesentlichen Änderungen erfahren dürfen. Zu diesem Zweck war in den Bewilligungsbescheiden zusätzlich während des gesamten Zweckbindungszeitraums eine Pflicht der Zuwendungsempfänger aufgenommen worden, nach fünf Jahren ausdrücklich zu bestätigen, dass das Vorhaben keine wesentliche Änderung erfahren hat. Aufgrund der Überprüfungen der zwischengeschalteten Stelle kann festgehalten werden, dass es für den Programmzeitraum des RWB-EFRE-Hessen keine Vorhaben gibt, deren Dauerhaftigkeit gemäß Artikel 57 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2016 nicht gewährleisten werden konnten Komplementarität mit anderen Instrumenten Auf Grundlage des Nationalen Strategischen Rahmenplans für den Einsatz der EU- Strukturfonds in der Bundesrepublik Deutschland vom 19. März 2007 wurden in Hessen im Programmzeitraum der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Europäische Sozialfonds (ESF) mit dem Ziel umgesetzt, die Wettbewerbsfähigkeit der hessischen Unternehmen weiter zu erhöhen und überdies das Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum zu beschleunigen, insbesondere in den strukturell benachteiligten Landesteilen. Aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) wurde zugleich eine weitere Programmplanung umgesetzt, dessen Unterstützung besonders der Land- und Forstwirtschaft sowie den ländlichen Regionen in Hessen zugutekam. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 42

47 Die aus dem RWB-EFRE-Programm Hessen mitfinanzierten Fördermaßnahmen wurden so konzipiert und umgesetzt, dass sie den Vorgaben zur Kohärenz und Komplementarität sowohl untereinander als auch im Hinblick auf die oben genannten Fonds entsprachen. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt ihrer strategischen Ausrichtung waren sie eng mit den ESF-mitfinanzierten Maßnahmen verzahnt, für die rund 186 Mio. EUR ESF-Mittel zur Verfügung standen. Während sich jedoch das RWB-EFRE-Programm Hessen auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Unternehmen und der Leistungsfähigkeit wirtschaftsrelevanter Infrastrukturen konzentrierte, förderte der ESF personenbezogen, und zwar insbesondere die Vermittlung von arbeitsmarktrelevantem Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten an unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen u. a. an solche, die von Ausgrenzung und Benachteiligung am Arbeitsmarkt bedroht sind. Somit ergänzte sich die Förderung aus Mitteln des ESF und des EFRE sinnvoll, denn für das Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum eines Landes sind neben wettbewerbsfähigen, innovativen Unternehmen auch eine tragfähige wirtschaftsrelevante Infrastruktur und auch das Qualifikationsniveau der Beschäftigten mitentscheidend. Größtmögliche Kohärenz und Komplementarität der Förderportfolios und Synergieeffekte konnten über eine entsprechende Abgrenzung und Abstimmung der aus den Fonds unterstützten Maßnahmen in den Operationellen Programmen und in den der Programme zugeordneten Förderrichtlinien erreicht werden. Doppelförderungen konnten ausgeschlossen werden. Aus dem EFRE wurden beispielsweise der Bau, der Ausbau, die Modernisierung und die Ausstattung von Qualifizierungseinrichtungen (z. B. von Berufsbildungszentren, berufsbildenden Schulen und ähnlichen Einrichtungen) mit modernen Geräten und Technik gefördert. Die derart verbesserten oder erweiterten Einrichtungen konnten dann für nichtinvestive Vorhaben zur Vermittlung von Qualifikationen an Beschäftigte und Auszubildende (z. B. Weiterbildungslehrgänge), welche aus dem ESF gefördert wurden, genutzt werden. Ferner förderte der EFRE auch den Bau, den Ausbau, die Ausstattung und die Modernisierung betrieblicher Kindertageseinrichtungen. Während der ESF komplementär die Beschäftigung von zusätzlichem, qualifiziertem Personal in diesen Kindertageseinrichtungen förderte. Auf diese Weise gelang es, die Wettbewerbsfähigkeit dieser Betriebe zu erhöhen, die auf dem Arbeitsmarkt um hochqualifiziertes Personal konkurrieren. Somit erzielte die Förderung aus den Programmen eine komplementäre Wirkung, die das Ergebnis der Einzelmaßnahmen für sich betrachtet überstieg. Insgesamt konnte eine Unterstützung von Vorhaben sowohl aus dem RWB-EFRE-Programm Hessen als auch aus dem ESF ausgeschlossen werden. Auf ähnliche Weise hatte sich die Förderung aus dem EFRE mit der aus dem ELER im Programmzeitraum sinnvoll ergänzt. Im Rahmen des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum des Landes Hessen (EPLR) wurden vielfältige Maßnahmen gefördert (u. a. Investitionen in die Land- und Forstwirtschaft sowie in die Infrastruktur, Agrarumweltmaßnahmen, Dorf- und Regionalentwicklung), wobei ELER-Mittel in Höhe von 251 Mio. EUR eingesetzt wurden. Die einzelnen Förderrichtlinien wurden so verfasst, dass für die aus ELER und EFRE mitfinanzierten Programme im Hinblick auf die Zielgruppen und Förderkonditionen eine komplementäre Wirkung erreicht werden konnte (insbesondere in den ländlich strukturierten Landesteilen). So wurden z. B. Tourismusvorhaben mit Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 43

48 besonderer Bedeutung für Wachstum und Beschäftigung für ganz Hessen aus dem EFRE gefördert. Tourismusvorhaben von besonderer Relevanz für die sozio-ökonomische Entwicklung des ländlichen Raums wurden dagegen aus dem ELER gefördert. Der Fokus beim ELER lag auf dem Landtourismus und Aktivurlaubsangeboten kleinerer Anbieter. Es handelte sich insbesondere um kleine Infrastrukturinvestitionen, die zur Dorferneuerung beitrugen und auf ländlichen Entwicklungskonzepten fußten. Aus dem EFRE wurden des Weiteren insbesondere KMU, junge Unternehmen und Unternehmensgründungen gefördert, beispielsweise bei der Erweiterung ihrer Betriebsstätten oder der Diversifizierung ihrer Produkte und Produktionsprozesse, um so deren Größen- und Beschäftigungswachstum zu unterstützen. Standen die Vorhaben der Unternehmen allerdings in besonderem Zusammenhang mit der Dorferneuerung, wurden sie aus dem ELER unterstützt. Zudem erfolgte die ELER-Förderung der Dorferneuerung lediglich in einer begrenzten Zahl ausgewählter Dörfer, sogenannter Förderschwerpunkte, mit weniger als Einwohnern, so dass auch hier eine Abgrenzung zur EFRE- Förderung der lokalen Ökonomie in Städten und der Stadterneuerung gewährleistet wurde. Aus dem ELER wurden ferner Vorhaben unterstützt, die die Nutzung erneuerbarer Energien im Zusammenhang mit dem Einsatz von Biomasse aus der Land- und Forstwirtschaft anwendeten. Dagegen förderte der EFRE Projekte, die vorrangig zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien führten, wie die Förderung von Pilotprojekten zur Umsetzung innovativer Energieeffizienztechnologien (z. B. energetische optimierte Modernisierung zum Passivhaus). Somit konnte eine komplementäre Wirkung im Bereich erneuerbarer Energien erreicht werden, die das Ergebnis der Einzelmaßnahmen überstieg. Aus EFRE-Mitteln wurden des Weiteren auf der Ebene von Wirtschaftsregionen die Erstellung regionaler Entwicklungskonzepte, das Regionalmanagement und das Regionalmarketing gefördert. Aus dem ELER-Fonds wurden Regionale Entwicklungskonzepte (REK), einschließlich der darüber umgesetzten Projekte sowie das jeweilige Regionalmanagement auf Ebene ländlich geprägter Landschaften gefördert. Dies erfolgte im Rahmen von zwanzig LEADER- und vier hessischen HELER-Regionen (bei letzteren keine Förderung des Regionalmanagements). Aufgrund dieser Trennung konnte eine Vielzahl an kleineren und größeren Regionen bis hin zu ländlich geprägten Landschaften vom Regionalmarketing profitieren. Dies führte bei vielen hessischen Regionen zu einer Verbesserung des Standortimages. Somit wurde eine optimale Komplementarität der EFRE- und ELER-Programme ermöglicht. Insgesamt konnte somit eine Unterstützung von Vorhaben sowohl aus dem RWB-EFRE- Programm Hessen als auch aus dem ELER ausgeschlossen werden. Auch das RWB-EFRE-Programm und der Europäische Fischereifonds (EFF) waren in Hessen stets kohärent und konsistent. Alle Maßnahmen im Bereich Aquakultur, die der Verbesserung der Produktivität dienten, wurden ausschließlich aus dem EFF gefördert. Die Förderung beschränkte sich dabei auf fischereispezifische Maßnahmen. Da aus dem EFRE solche Vorhaben nicht unterstützt wurden, mussten keine Vorkehrungen zur Abgrenzung der beiden Programme erfolgen. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 44

49 Um auch im Verlauf der Förderperiode einen komplementären Mitteleinsatz der drei Fonds beizubehalten und wo möglich noch zu steigern wurde für den gesamten Förderzeitraum ein Arbeitskreis der drei hessischen Fondsverwaltungen EFRE, ESF und ELER gebildet. Ihm gehörten die Leitungen der jeweiligen Verwaltungsbehörden an. Durch diesen Arbeitskreis wurde die Abgrenzung und Koordinierung der einzelnen Programme sichergestellt. Ferner waren die Leitungen der Verwaltungsbehörden bzw. die Vertretungen wechselseitig Mitglied in den jeweiligen Begleitausschüssen der anderen Programme, so dass auch hierdurch eine Abstimmung zwischen den einzelnen Fonds erfolgte. Der Arbeitskreis fand mindestens einmal im Jahr statt. Folgende Themen wurden dabei erörtert und verwirklicht: Ausgestaltung der Tourismusförderung von ELER und EFRE, um sowohl in Metropolen als auch im ländlichen Raum attraktive Tourismusangebote zu verwirklichen, die zugleich zu Wachstum und zu mehr Beschäftigung führen Übergang der Förderbereiche Technologietransfer und Unternehmensberatung vom ESF (Förderperiode ) zum EFRE (Förderperiode ) Sachstand der jeweiligen Programme Sachstand bezüglich der Genehmigung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme Koordination von Veranstaltungen Austausch und Einschätzung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf die Durchführung der Operationellen Programme Austausch zur Anwendung von Gemeinkostenpauschalen Aktualisierung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme, Prüfverfahren und Prüfstrategien Erörterung der fondsübergreifenden Zusammenarbeit mit der zwischengeschalteten Stelle (EFRE + ESF) Weiterentwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik sowie der EU-Strukturpolitik nach 2013 Abstimmungen über das Vorgehen der drei Fonds im Rahmen der anstehenden Arbeiten zur Förderperiode bis hin zur Genehmigung der Operationellen Programme/des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum Vor dem Hintergrund der genannten koordinierenden und abgrenzenden Maßnahmen zwischen den in Hessen eingesetzten Fonds EFRE, ESF, ELER und EFF konnten somit eine Doppelförderung im Programmzeitraum ausgeschlossen und die Komplementarität zwischen allen Fonds gewährleistet werden. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 45

50 2.7. Begleitung und Bewertung Von der Verwaltungsbehörde oder dem Begleitausschuss getroffene Maßnahmen Für die EU-Förderperiode hatte die Europäische Kommission am 25. Juli 2007 das Operationelle Programm für die Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (RWB-EFRE- Programm Hessen) genehmigt. Wie in der Periode war für die Periode nach Artikel 63 ff der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 wieder die Einrichtung eines Begleitausschusses vorgeschrieben. Der Begleitausschuss ist kein Bewilligungsausschuss für die zu fördernden Einzelprojekte. Seine Aufgabe ist es, die Bewilligungskriterien festzulegen und die Durchführung des Programms zu begleiten, indem er auf Basis der Durchführungsberichte den Programmfortschritt bewertet und ggf. Programmänderungsvorschläge beschließt. Mitglieder des RWB-EFRE-Begleitausschusses Als Mitglieder des Begleitausschusses wurden Vertreterinnen und Vertreter folgender Institutionen und Organisationen berufen: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, EFRE-Fondsverwalter des Landes Hessen (Vorsitz) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (EFRE-Fondsverwalter des Bundes) EU-Kommission, GD REGIO Hessisches Sozialministerium, ESF-Fondsverwalter des Landes Hessen Hessisches Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten, ELER-Fondsverwalter des Landes Hessen Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst Hessisches Kultusministerium Hessische Staatskanzlei Regierungspräsidien in Kassel, Gießen und Darmstadt (u. a. auch in der Funktion als regionale Umweltbehörden) Hessischer Landkreistag Hessischer Städtetag Hessischer Städte- und Gemeindebund Arbeitsgemeinschaft der hessischen Industrie- und Handelskammern Arbeitsgemeinschaft der hessischen Handwerkskammern Vereinigung hessischer Unternehmerverbände Landesbezirk Hessen-Thüringen des Deutschen Gewerkschaftsbundes DGB Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Hessen Hochschulen Landesfrauenrat Naturschutzbeirat Hessen Arbeitsgemeinschaft hessischer Entwicklungsgruppen Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 46

51 Weitere an der regionalen Strukturpolitik beteiligte Institutionen und Organisationen (z. B. die WIBank als zwischengeschaltete Stelle, Regionalmanagement, Hessischer Tourismusverband) konnten vom Vorsitz in die Beratungen des Begleitausschusses als ständige Sachverständige oder punktuell einbezogen werden. Dem Begleitausschuss oblagen die Aufgaben nach Artikel 65 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006. Er vergewisserte sich, dass das Operationelle Programm effektiv und ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Zu diesem Zweck 1. prüfte und billigte er binnen sechs Monaten nach der Genehmigung des Operationellen Programms die Kriterien für die Auswahl der kofinanzierten Vorhaben und billigte bei Bedarf Überarbeitungen dieser Kriterien im Zuge der Programmplanung, 2. bewertete er anhand der von der Verwaltungsbehörde vorgelegten Unterlagen regelmäßig, welche Fortschritte bei der Verwirklichung der spezifischen Ziele des Operationellen Programms erzielt wurden, 3. prüfte er die Ergebnisse der Durchführung und dabei besonders, inwieweit die für jede Prioritätsachse festgelegten Ziele verwirklicht wurden, sowie die Bewertungen gemäß Artikel 48 Absatz 3 der Verordnung, 4. prüfte und billigte er den jährlichen und den abschließenden Durchführungsbericht nach Artikel 67 der Verordnung, 5. wurde er über den jährlichen Kontrollbericht der Prüfbehörde bzw. den Teil des Berichts, der das betreffende Operationelle Programm behandelt, und etwaige einschlägige Bemerkungen der Kommission zu diesem Bericht bzw. zu dem entsprechenden Teil des Berichts unterrichtet, 6. konnte er der Verwaltungsbehörde Überarbeitungen oder Überprüfungen des Operationellen Programms vorschlagen, die geeignet waren, zur Verwirklichung der Fondsziele beizutragen oder die Verwaltung, insbesondere die finanzielle Abwicklung des Programms, zu verbessern, 7. prüfte und billigte er jeden Vorschlag für eine inhaltliche Änderung der Entscheidung der Kommission über die Fondsbeteiligung. Tagesordnung der konstituierenden Sitzung am 06. September Begrüßung der Mitglieder des Begleitausschusses durch Herrn Staatssekretär Güttler und Konstituierung des Begleitausschusses 2. Bericht zum Stand des Genehmigungsverfahrens des Operationellen Programms 3. Kurzberichte über den Stand der Programmgenehmigung im Bereich ESF und ELER 4. Aufgabenstellung des RWB-EFRE-Begleitausschusses 5. Geschäftsordnung für den Begleitausschuss 6. Kriterien für die Auswahl der kofinanzierten Vorhaben (allgemeine Projektauswahlkriterien) 7. Kommunikationsplan 8. Sonstiges Der RWB-EFRE-Begleitausschuss ist zu insgesamt 16 Sitzungen zusammengekommen. Am 06. März 2015 (15. Sitzung) konstituierte sich der IWB-EFRE-Begleitausschuss Hessen in Wiesbaden. Gleichzeitig war der RWB-EFRE-Begleitausschuss noch damit Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 47

52 betraut, die Förderperiode bis zum Abschlussbericht 2017 zu begleiten. Auf institutioneller Ebene gab es nur eine Erweiterung, die Leiterin der Stabsstelle Antidiskriminierung im HMSI konnte als neues Begleitausschussmitglied gewonnen werden. Daher wurde nach der konstituierenden Sitzung im Umlaufverfahren die Zustimmung der Mitglieder des RWB- EFRE-Begleitausschusses zu einer Aufgabenübertragung an die Mitglieder des IWB-EFRE- Begleitausschusses eingeholt, die einstimmig angenommen wurde. Terminliche und personelle Ressourcen werden so gespart und es gibt bis zur Abgabe dieses Abschlussberichts in 2017 einen EFRE-Begleitausschuss. Der IWB-EFRE- Begleitausschuss tagte erstmalig am 13. November 2015 in der WIBank in Wiesbaden. Folgende Themen wurden behandelt: Sachstandsbericht der Verwaltungsbehörde zum Stand der Programmumsetzung Vorstellung der Ex-Ante-Bewertung der Finanzinstrumente durch die Prognos AG, Berlin Ausblick zur Förderperiode Vorstellung des Bewertungsplans gemäß Artikel 54 A1 und Artikel 56 in Verbindung mit Artikel 114 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (ESIF-Verordnung) Kommunikationsmaßnahmen Verschiedenes Der neue Begleitausschuss (IWB-EFRE-Begleitausschuss) hat die abschließenden Aufgaben des RWB-EFRE-Begleitausschusses übernommen und wurde regelmäßig über den Abschluss der Förderperiode informiert. Für Anfang 2017 ist die Abstimmung des Begleitausschusses zu diesem Abschlussbericht vorgesehen. Verwaltungsprüfungen Die Verwaltungsbehörde trägt die Verantwortung für die Verwaltung und Durchführung des RWB-EFRE-Programms unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und gewährleistet insbesondere Folgendes: Die Auswahl der zu finanzierenden Vorhaben erfolgte unter Berücksichtigung der für das Operationelle Programm geltenden Kriterien. Die einschlägigen nationalen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften waren während des gesamten Durchführungszeitraums einzuhalten. Die kofinanzierten Produkte oder Dienstleistungen wurden geliefert bzw. erbracht und die von den Begünstigten für die Vorhaben geltend gemachten Ausgaben sind tatsächlich angefallen und entsprechen nationalen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften. Die Bescheinigungsbehörde erhielt zu Bescheinigungszwecken alle erforderlichen Informationen über die Verfahren und durchgeführten Prüfungen im Zusammenhang mit den Ausgaben. Die WIBank war in diesen Bereichen für die Beratung potenzieller Zuwendungsempfänger, für die Bearbeitung und Prüfung der Förderanträge, für die Erteilung der Bewilligungsbescheide, für die Auszahlung der Fördermittel an die Zuwendungsempfänger Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 48

53 und für die Verwendungsnachweiskontrollen zuständig. Die WIBank war zudem in Einzelfällen für die Zahlungsabwicklung von Verträgen des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) zuständig. Dazu wurden ihr die Fördermittel (EFRE-Mittel, ggf. Landes- und Bundesmittel) aus dem Landeshaushalt zur Bewirtschaftung und Auszahlung zugewiesen. Bei der WIBank wurde auch die SAPunterstützte Förderdatenbankverwaltung für das Monitoring für das gesamte Programm geführt. Vertragliche Grundlage ist der Produktvertrag Förderung der regionalen Entwicklung aus EFRE-, GA- und Landesmitteln des HMWEVL mit der Investitionsbank Hessen vom 26. Juni Als Rechtsnachfolgerin der Investitionsbank ist die WIBank als zwischengeschaltete Stelle in diesen Vertrag eingetreten. Der Vertrag wurde am 18. August 2010 geändert. Durch die Vorgaben der Verwaltungsbehörde an die zwischengeschaltete Stelle im Förderhandbuch wird eine ordnungsgemäße Bearbeitung sichergestellt. Das Förderhandbuch steht den bewilligenden Stellen, der Prüfbehörde und der Bescheinigungsbehörde zur Verfügung. Ergänzend fanden in der Regel zweimal jährlich Informationsveranstaltungen zum RWB-EFRE-Programm statt. und die Verwaltungsbehörde überwachte den Förderablauf laufend durch die von den bewilligenden Stellen bereitgestellten Kopien der Antragsvermerke, der Förderbescheide und der Prüfvermerke. Durch Beobachtung des Monitoring- und Berichtswesens im EFRE-Portal erfolgte eine laufende Kontrolle der Förderabläufe und damit auch der Verwaltungskontrollen. Hinweise dazu sind auch in der Beschreibung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme zu finden (vgl. Anlage VI) Wesentliche aufgetretene Probleme und getroffene Abhilfemaßnahmen Prüfung der Prüfbehörde 2013 durch die Europäische Kommission Vom 27. bis 29. Mai und 3. bis 5. Juni 2013 hat die Europäische Kommission eine Überprüfung der Arbeit der Prüfbehörde gemäß Artikel 62 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 durchgeführt. Im Zuge der Überprüfung hat die Europäische Kommission insbesondere acht Vorhaben, die aus Mitteln des EFRE gefördert wurden, erneut geprüft (Wiederholung bereits von der Prüfbehörde vorgenommener Vor-Ort-Kontrollen). Des Weiteren wurde eine Aktenprüfung der Systemprüfung der Prüfbehörde der Maßnahmenlinie 109 Energieeffizienz und erneuerbare Energien durchgeführt. Ergebnis der Überprüfungen waren vorhabenbezogene Einzelfeststellungen bei sieben der acht erneut geprüften Vorhaben, Mängel im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe, insbesondere in Bezug auf künstliche Aufteilung und Nachträge. Der Entwurf des Prüfberichtes vom 11. Dezember 2013 (Ref. Ares (2013) ) legte die Prüfergebnisse der Europäischen Kommission dar, zudem war binnen zwei Monaten eine Stellungnahme zu übersenden. Ferner hat die Europäische Kommission vor dem Hintergrund dieser Prüfergebnisse mit Schreiben vom 15. November 2013 (Ref. Ares (2013) ) mitgeteilt, dass sie beabsichtige, ein Verfahren zur Aussetzung von Zwischenzahlungen aus dem EFRE gemäß Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 49

54 Artikel 92 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 einzuleiten, sofern nicht binnen zweier Monate zu den Feststellungen der Europäischen Kommission Stellung genommen werde und erforderliche Korrekturmaßnahmen durchgeführt würden. Die Aussetzung von Zwischenzahlungen konnte durch die zügigen und umfassenden Maßnahmen der Verwaltungs- und der Prüfbehörde abgewendet werden. Die Verwaltungsbehörde hat zur Bearbeitung der mit Entwurf des Prüfberichtes vom 11. Dezember 2013 übermittelten Prüffeststellungen einen Aktionsplan erstellt und eine Steuerungsgruppe eingerichtet. Im genannten Zeitraum wurde ein umfassender Aktionsplan mit vier Aktionsblöcken erarbeitet, sowie dessen Umsetzung weitreichend realisiert. Ein Aktionsblock beinhaltete die Bearbeitung der vorhabenbezogenen Einzelfeststellungen, zwei weitere Aktionsblöcke die Nachprüfungen, Qualitätssicherung und Fortentwicklungen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe. Ein vierter Aktionsblock diente der Qualitätssicherung und Fortentwicklung der Maßnahmenlinie Energieeffizienz und erneuerbare Energien (insbesondere auch Prüfung der Belege für elf Vorhaben sowie Klärung förderrechtlicher Sachverhalte gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen (HMdF)). Die Verwaltungsbehörde hat aufgrund der Vorgaben der Europäischen Kommission Vorhaben, in denen Ausgabenerklärungen gegenüber der Europäischen Kommission in den Jahren 2012/2013 erfolgten, überprüft. Eine ausgewählte Stichprobe von Vorhaben, die unterhalb des EU-Schwellenwertes lagen, sind schwerpunktmäßig daraufhin überprüft worden, ob bei der Vergabe eine künstliche Aufteilung stattgefunden hat. Demgegenüber sind sämtliche Vorhaben, die oberhalb des EU-Schwellenwertes lagen, überprüft worden. Hier ist schwerpunktmäßig, aber nicht ausschließlich, die Rechtmäßigkeit von Nachträgen überprüft worden. Die Verwaltungsbehörde hat Maßnahmen der Qualitätssicherung und Fortentwicklung im Bereich des öffentlichen Auftragswesens entwickelt. Dazu gehörten die Optimierung von Dokumenten (Förderhandbuch, Checklisten, u. a.), die Initiierung eines Workshops mit der zwischengeschalteten Stelle, die Durchführung einer Schulung sowie Maßnahmen zur Information und Bewusstseinsschärfung aller Beteiligten für die Problematik und die Bedeutung des Vergaberechts. Auch die Erfordernis einer ordnungsgemäßen Dokumentation und Bekanntmachung der einzelnen Vergabeverfahren stand im Fokus. Alle Maßnahmen sind der Europäischen Kommission in einer Stellungnahme zum Verfahren zur Aussetzung von Zwischenzahlungen in Stellungnahmen der Prüf- und Verwaltungsbehörde vom 11. Februar 2014 und vom 18. Februar 2014 beschrieben und erläutert worden. Die Europäische Kommission hat mit Schreiben vom 26. Mai 2014 (Ref. Ares(2014) ) die Aufhebung des Verfahrens zur Aussetzung von Zwischenzahlungen aus dem EFRE mitgeteilt. Der Abschlussbericht zum Kontrollbesuch der Prüfbehörde in 2013 wurde durch die Kommission am 27. März 2015 erstellt und beinhaltete zahlreiche Prüffeststellungen. Aufgrund der umfangreichen Berichterstattung durch die Verwaltungs- und Prüfbehörde vom Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 50

55 29. Mai 2015 im Nachgang zur Follow-Up-Prüfung der Europäischen Kommission im April 2014 (Prüfreise 2014/DE/REGIO/C2/1351/1) war es der Europäischen Kommission mit Schreiben vom 9. November 2015 (Ref. Ares(2015) ) möglich, den Abschluss der Prüfung bekanntzugeben Verfahren zur Maßnahmenlinie 109 Energieeffizienz und erneuerbare Energien 2014/2015 Nach einer Systemprüfung der Prüfbehörde im August 2014 der zwischengeschalteten Stelle, die die Maßnahmenlinie 109 Energieeffizienz und erneuerbare Energien umsetzt, ist das Verfahren in der geprüften Stelle in die Funktionskategorie 3 ( Funktionsfähigkeit teilweise vorhanden; erhebliche Verbesserung erforderlich ) eingestuft worden. Mit Schreiben vom 28. November 2014 (Ref. Ares (2014) ) teilte die Europäische Kommission mit, dass sie eine Unterbrechung der Zahlungsfrist bezüglich der Maßnahmenlinie 109 beabsichtige, sofern nicht innerhalb von zwei Monaten erforderliche Korrekturmaßnahmen eingeleitet würden. Die Aussetzung von Zwischenzahlungen konnte durch die umfassenden Maßnahmen der Verwaltungsbehörde im Rahmen des Follow-Ups abgewendet werden. Im Übrigen wird auf Kapitel verwiesen Prüfung der Bescheinigungsbehörde durch die Europäische Kommission 2015 Im Zeitraum vom 21. bis 23. September 2015 führte die Europäische Kommission (GD REGIO) eine Prüfung bei der Bescheinigungsbehörde (Referat Z 2, HMWEVL) durch. Anlass der Prüfreise war die Überprüfung der Genauigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der vom Mitgliedstaat gemeldeten Daten über Einbehaltungen, Wiedereinziehungen und noch ausstehende Wiedereinziehungen sowie über die nicht mehr einziehbaren Beträge. Das Team der GD REGIO prüfte verschiedene Unterlagen im Zusammenhang mit der Arbeit der Bescheinigungsbehörde, wie die Aufgabenbeschreibung, die Erklärungen gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006, das Handbuch der Bescheinigungsbehörde für den Programmplanungszeitraum , die Leitlinien für Projektkontrollen sowie die Checklisten für Projektkontrollen und die Weiterverfolgung der Feststellungen der Prüfbehörde. Die Prüfer der GD REGIO prüften zudem das Führen des Debitorenbuches und die Weiterverfolgung der offenen Wiedereinziehungen. Bei der Prüfung von der Bescheinigungsbehörde übermittelten Erklärungen gemäß Artikel 20 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 handelte sich dabei um 10 Fälle aus dem Jahr 2013 und um 31 Fälle aus dem Jahr Die Prüfung erfolgte in der Form, dass zu jedem Förderfall Akteneinsicht und Einsicht in die EFRE-Datenbank genommen wurde. Die Prüfung ergab nur geringfügige Feststellungen, die von der Bescheinigungsbehörde zwischenzeitlich bereinigt wurden. Insgesamt wurde die von der Europäischen Kommission überprüfte Kernanforderung 3 mit der Kategorie 2 (Funktionsfähigkeit vorhanden, jedoch bestimmte Verbesserungen erforderlich) bewertet. Es wurde ferner festgestellt, dass die Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 51

56 ausgewählten, gemäß Artikel 20 Absatz der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 in den Jahren 2013 und 2014 übermittelten Erklärungen genau, richtig, vollständig und zuverlässig sind. Die Prüfung wurde nach erfolgtem Follow-Up durch die Kommission mit Schreiben vom 27. Oktober.2016 (Ref. Ares(2016) /10/2016) abgeschlossen Prüfungen durch nationale Prüfinstitutionen Bei EFRE-Vorhaben fanden nicht nur Prüfungen durch die Prüfbehörde und die Europäische Kommission, sondern auch durch nationale Prüfinstitutionen statt. Dabei wurden in der Förderperiode zwölf Projekte durch den Hessischen Rechnungshof geprüft. Insgesamt kann festgehalten werden, dass die Prüfverfahren des Hessischen Rechnungshofes bei allen EFRE-Vorhaben abgeschlossen sind Angaben zu Systemänderungen Änderungen im System waren insbesondere durch die unter Kapitel dargestellten Prüfungen der Europäischen Kommission erforderlich und haben ihren Niederschlag in der Beschreibung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme gefunden. Die letzte Fassung der Beschreibung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme gemäß Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission in der Fassung vom 24. Januar 2017 ist im Anhang V zu finden. Auch die nachfolgend beschriebenen Systemänderungen sind in der Beschreibung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme angemessen integriert worden. Zu Beginn der Förderperiode war das IT-basierte Monitoringsystem (EFRE-Datenbank) bei der WIBank noch nicht in Betrieb, so dass zunächst ein Excel-Monitoringsystem verwendet worden ist, für das im Prüfungsbericht zur Beurteilung der Konformität der Verwaltungs- und Kontrollsysteme gemäß Artikel 71 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 der Prüfbehörde vom 18. Dezember 2008 bestätigt wurde, dass es den in den Verordnungen festgelegten Anforderungen entspricht. Im Jahr 2009 wurde sodann das IT-basierte Monitoringsystem (EFRE-Datenbank) implementiert, so dass die gesamte Vorgangsbearbeitung in der zwischengeschalteten Stelle computergestützt erfolgt. Zu Beginn der Förderperiode war die Investitionsbank Hessen als zwischengeschaltete Stelle beauftragt. Im Jahr 2009 sind die beiden Förderbanken Hessen (Investitionsbank Hessen und Landesbank Hessen-Thüringen) durch Landesgesetz und unter dem Namen Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen in der Rechtsform einer rechtlich unselbstständigen Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Anstalt des öffentlichen Rechts, verschmolzen worden. Mithin war die WIBank sodann zwischengeschaltete Stelle. Die vertraglichen Vereinbarungen zur Umsetzung von Maßnahmenlinien wurden entsprechend geschlossen. Infolge geänderter Ressortzuständigkeiten innerhalb der Hessischen Landesregierung nahm zudem das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz seit dem 01. April 2009 zur Umsetzung der Maßnahmenlinie 109 die Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 52

57 Funktion einer zwischengeschalteten Stelle wahr. Ab 2014 hatte das genannte Ressort die Funktion einer zwischengeschalteten Stelle nicht mehr inne, so dass in der Folge ausschließlich die WIBank mit dieser Funktion betraut war. Über den gesamten Programmzeitraum erfolgten u. a. Änderungen bei den Kriterien zur Auswahl von Vorhaben (Förderrichtlinien des Landes Hessen, Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen, u. a.), bei den festgelegten Verfahren zur Unterstützung von Vorhaben und bei der Einbindung fachtechnischer Dienststellen aufgrund von Zuständigkeitsänderungen. Ferner sind das Förderhandbuch als Arbeitsanleitung für die programmbeteiligten Stellen und dessen Anlagen stetig an die aktuelle Rechtslage angepasst und ergänzt worden, nicht zuletzt aufgrund von Prüffeststellungen der Prüfbehörde und der Europäischen Kommission. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 53

58 3. Durchführung nach Prioritätsachsen 3.1. Prioritätsachse 1 Innovation und wissensbasierte Wirtschaft Ergebnisse und Fortschrittsanalyse Die Prioritätsachse 1 des hessischen Operationellen Programmes hatte primär das spezifische Ziel Verbesserung der Innovationsfähigkeit der Unternehmen. Dabei wurden im Operationellen Programm folgende Ergebnisse angestrebt: Mehr Forschung und Entwicklung in Unternehmen Effizienteres und effektiveres Wissens- und Innovationsmanagement in KMU Schnellere Verbreitung und Umsetzung wissenschaftlicher Forschungsergebnisse in markt- und konkurrenzfähige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen Erleichterte wirtschaftliche Nutzung von neuen Ideen, insbesondere Patentverwertung Stärkere Nutzung der erneuerbaren Energien, insbesondere im Hinblick auf ihre wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit und Steigerung der Energieeffizienz Verstärkte Erwerbsbeteiligung vor allem von Frauen Schaffung technologisch moderner Berufsbildungsinfrastrukturen Durch die Förderung von Innovationen sollte zugleich im Sinne eines Gleichlaufes von Umwelt- und wirtschaftlichen Interessen ein aktiver Beitrag zu einer umweltgerechten nachhaltigen Entwicklung geleistet werden. Um die Zielsetzung zu erreichen, wurden zehn Maßnahmenlinien innerhalb der Prioritätsachse 1 umgesetzt. In diesen zehn Maßnahmenlinien konnten bis zum 31. Dezember 2015 insgesamt 603 Projekte bewilligt und durchgeführt werden, so dass bis zum Abschluss der Förderperiode zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von ,15 EUR bewilligt und umgesetzt worden sind. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 54

59 Anhand des nachstehenden Schaubildes kann die Verteilung der EFRE-Mittel nachvollzogen werden: Programmabwicklung Prioritätsachse 1 EFRE-Mittel in Mio. EUR 104,8 96,1 96,1 Plan Bewilligt Bescheinigt Stand: Im Folgenden werden die einzelnen Maßnahmenlinien der Prioritätsachse 1 bewertet und anhand von Projektbeispielen vorgestellt. In einzelnen Fällen werden zudem die Entwicklung und Ergebnisse der im Operationellen Programm festgelegten Indikatoren und ihrer Zielvorgaben beschrieben. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 55

60 1101 Geförderte Anzahl 1102 Anzahl der betreuten Unternehmen 1103 Anzahl geförderte Beratungen 1104 Anzahl marktreifer Ber.- ergebnisse 1105 Geförderte Anzahl in geschafft. Arbeitsplätze Forsch Geförderte Anzahl Kooperationen 1109 Anzahl der Unternehmen 1110 Geförderte Anzahl 1111 Anzahl der einbezogenen. Unternehmen 1112 Geförderte Anzahl 1113 Anzahl der Schulungsplätze 1106 Anzahl marktreifer F+E- Ergebnisse 1107 Anzahl der 1114 Geförderte Anzahl Berufsschulen 1115 Anzahl der IKT-Schulungsplätze 1116 Anzahl der Vorhaben 1117 Anzahl der geförderten Technologiearten Indikatoren zur Messung der Zielerreichung Prioritätsachse Gesamt (kumuliert) Forschungs- u. Entwicklungseinrichtungen, Anwendungszentren etc. ML 101 Ergebnis Zielvorgabe Ausgangswert Ergebnis Zielvorgabe Ausgangswert Technologietransfer ML 102 Ergebnis Zielvorgabe Ausgangswert Ergebnis Zielvorgabe Ausgangswert Betriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte ML 104 Ergebnis Zielvorgabe Ausgangswert Ergebnis Zielvorgabe Ausgangswert Ergebnis Zielvorgabe Ausgangswert Kooperationsvorhaben mit Beteiligung von Unternehmen und Forschungseinrichtungen ML 105 Ergebnis Zielvorgabe Ausgangswert Ergebnis Zielvorgabe Ausgangswert Clusterinitiativen und Netzwerke ML 103 Ergebnis Zielvorgabe Ausgangswert Ergebnis Zielvorgabe Ausgangswert Einrichtungen der beruflichen Bildung ML 107 Ergebnis Zielvorgabe Ausgangswert Ergebnis Zielvorgabe Ausgangswert IKT-Ausstattung in Berufsschulen ML 108 Ergebnis Zielvorgabe Ausgangswert Ergebnis Zielvorgabe Ausgangswert Energieeffizienz und erneuerbare Energien ML 109 Ergebnis Zielvorgabe Ausgangswert Ergebnis Zielvorgabe Ausgangswert Die Spalte Gesamt enthält kumulierte Werte (Stand: ). Die Maßnahmenlinie 105 Kooperationsvorhaben mit Beteiligung von Unternehmen und Forschungseinrichtungen wurde seit dem Jahr 2010 über die Maßnahmenlinie 104 Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 56

61 Betriebliche Forschung und Entwicklung in KMU abgewickelt und erhält deshalb im Jahr 2009 die letzte Erfassung Maßnahmenlinie 101: Förderung der anwendungsnahen Forschung und Entwicklung in Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen an und im Umfeld von Hochschulen sowie in sonstigen Innovations- und Anwendungszentren (einschließlich IKT-Zentren) Mit dieser Maßnahmenlinie wurden Forschungskooperationen von Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen mit vor allem KMU unterstützt. Ebenso unterstützt wurden der Aufbau und die Dienstleistungen regionaler Innovations-, Anwendungs- und Kompetenzzentren in Trägerschaft von Hochschulen oder in gemeinsamer Trägerschaft mehrerer Unternehmen. Ziel war es, hierdurch die anwendungsnahe Forschung und Entwicklung zu stärken und auszubauen. Zu den in dieser Maßnahmenlinie aus dem EFRE im Zeitraum geförderten Vorhaben kann festgestellt werden, dass diese insgesamt geeignet waren, sowohl die Ziele der EFRE-Förderung als auch die mit der Hessischen Innovationsstrategie verfolgten Ziele zu unterstützen. In der Maßnahmenlinie 101 konnten bis zum Abschluss der Förderperiode EFRE-Mittel in Höhe von ,03 EUR bei zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von ,06 EUR bewilligt werden. Die Zielvorgaben der Indikatoren wurden nicht vollständig erreicht. Für den Indikator Anzahl der betreuten Unternehmen liegt dies insbesondere daran, dass die Schätzung des Zielwerts vor Beginn der Förderperiode optimistisch war und die Nachfrage bzw. der tatsächliche Bedarf niedriger als angenommen. Nachfolgendend werden zwei Projektbeispiele vorgestellt: Science Park Kassel Zuwendungsfähige Ausgaben: rund 15,3 Mio. EUR EFRE-Anteil: rund 7,7 Mio. EUR Im Rahmen der Maßnahmenlinie 101 ist insbesondere das am 29. Mai 2015 eröffnete Gründungs- und Innovationszentrum Science Park Kassel hervorzuheben, das als Schub für den Wissenstransfer zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft eine wichtige zukunftsweisende Funktion wahrnimmt. Der Science Park unterstützt Neugründungen von der Idee bis zur Etablierung am Markt. Der Science Park ist auf dem Campus Nord der Universität Kassel mit einer Fläche von mehr als m² gelegen. Ziel des Science Parks ist es, sowohl interdisziplinäre Ideen- und Gründerschmiede wie auch zentraler Austauschpunkt zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu sein. Neben Laboren, Werkstätten, Werkhallen und Ateliers mit modernster Ausstattung bietet der Park flexible Büroräume von 15 bis 600 m². Außerdem wird ein Co-Working- Bereich geboten, der tages- und monatsweise genutzt werden kann. Der Science Park Kassel ist zentrales Element des Konzepts der Universität Kassel zur Förderung unternehmerischen Denkens und Handelns. Junge Unternehmen können sich bis zu fünf Jahre in das neue Gründerzentrum einmieten. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 57

62 Die professionelle und kreative Umgebung sowie die Nähe zur Hochschule machen den Science Park Kassel zu dem Standort für innovative Start-up-Unternehmen aus allen Bereichen der Universität. Hier finden Gründerteams und junge Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen ein ideales Umfeld für die erfolgreiche Entwicklung ihrer Geschäftsideen und die gewinnbringende Vernetzung mit anderen. Mit seiner vielfältigen und flexiblen Architektur bietet er Raum für unterschiedlichste Ansprüche und mit UniKasselTransfer sind erfahrene Spezialisten für die Gründungsberatung im Haus. Zur offiziellen Eröffnung war er bereits zu rund 60 % ausgelastet; 20 junge Unternehmen aus allen Branchen, vom Produktdesgin über IT bis zum Maschinenbau, gegründet von der Absolventenschaft der Universität Kassel, sind seit der Fertigstellung des Gebäudes eingezogen. Zudem ist der Science Park Sitz der Management School UNIKIMS, des Patentinformationszentrums (GINo mbh) sowie der Geschäftsstelle von Promotion Nordhessen. Insgesamt bietet der Science Park Kassel Platz für 30 bis 60 junge Unternehmen. Bauherrin, Trägerin und Betreiberin ist die eigens dafür gegründete Science Park Kassel GmbH, deren Anteile zu jeweils 50 % die Stadt Kassel sowie die Universität Kassel halten. Science Park, Kassel CIRECS Zuwendungsfähige Ausgaben: ,39 EUR EFRE-Anteil: ,19 EUR CIRECS ist ein gemeinschaftliches Projekt des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie SIT und des House of IT in Darmstadt. CIRECS hat es sich zum Ziel gesetzt, wichtige und praktisch relevante IT-Sicherheitsfragen des Cloud Computing zu behandeln und Unternehmen in Hessen bei ihrem Weg in die Cloud zu unterstützen. Geplante Maßnahmen im Projekt CIRECS waren: Teilprojekt Sicherheitsanalyse von Cloud-Diensten (insb. Studie) Teilprojekt Technologieentwicklung o Entwicklung neuer Verschlüsselungssysteme für bestehende Cloud-Dienste (Projekt OmniCloud) o Sichere Doppelnutzung mobiler Geräte für Beruf und Freizeit (Projekt BizzTrust) o Sichere Nutzung von Apps auf Firmen-Smartphones und -Tablets (Projekt Appicaptor) Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 58

63 Teilprojekt Beratung und Schulung hessischer Unternehmen (insb. Veranstaltungen und Workshops) Teilprojekt Politikberatung (Think Tank) Im Rahmen von CIRECS war das Fraunhofer SIT für den Bereich Forschung und Entwicklung zuständig und das House of IT im Bereich Veranstaltungsmanagement, Kommunikation sowie als Schnittstelle zwischen Vertretern von Wirtschaft, Wissenschaft und Politik. Es gab bereits Vorarbeiten vor CIRECS im Rahmen von EC SPRIDE. Im Rahmen von CIRECS sollte OmniCloud zu einem verwert- und vermarktbaren Produkt weiterentwickelt werden. Die Software-Lösung ist über das Institut oder entsprechende Vertriebspartner erhältlich. Darüber hinaus läuft OmniCloud stabil auf allen weit verbreiteten Betriebssystemen. Ein weiteres im Vorfeld zu CIRECS entwickeltes Konzept betrifft BizzTrust. Mit der Sirrix AG konnte eine Entwicklungs- und Vertriebspartnerin für das Produkt gewonnen werden. BizzTrust ist ein fertiges Produkt, welches am Markt erhältlich ist. Im Vorfeld von CIRECS hat das SIT konzeptionelle Vorarbeit für Appicaptor durchgeführt. Die Verfügbarkeit von Appicaptor ist ein Testdienst für Android- und ios-apps. Als Fazit ist festzuhalten, dass Cloud-Computing ein relevantes und wichtiges Thema ist, gerade für KMU. Das gleiche gilt entsprechend für Sicherheitsaspekte zu diesem Thema. Im Rahmen von CIRECS wurden mit OmniCloud, BizzTrust und Appicaptor sinnvolle Technologien zu diesem Thema entwickelt bzw. weiterentwickelt Maßnahmenlinie 102: Technologietransfer, Technologieberatung, Innovationsmanagement Im Rahmen dieser Maßnahmenlinie wurden Aktivitäten des Technologie- und Wissenstransfers sowie Vorhaben zur Verbreitung und Anwendung von Ergebnissen aus Forschung und Entwicklung bezuschusst. Dies betrifft auch Demonstrationsvorhaben einschließlich Machbarkeitsstudien im Rahmen von Technologie- und Wissenstransferaktivitäten, hier insbesondere in den Bereichen Nanotechnologie, Biotechnologie, Medizintechnik, Umwelttechnik sowie Informations- und Kommunikationstechnik. Beinhaltet war auch die Technologieberatung für einzelne oder mehrere KMU. Ebenfalls unterstützt wurden Projekte zur Erschließung der Möglichkeiten eines effizienten und effektiven Wissens- und Innovationsmanagements für KMU und zur Erleichterung der wirtschaftlichen Nutzung von neuen Ideen, hierzu gehört insbesondere auch die Patentverwertung. Zu den in dieser Maßnahmenlinie aus dem EFRE im Zeitraum von geförderten Technologieprojekten und den damit erzielten Ergebnissen kann zusammenfassend festgestellt werden, dass diese insgesamt qualitativ geeignet waren, sowohl die Ziele der EFRE-Förderung als auch die mit der Hessischen Innovationsstrategie verfolgten Ziele zu unterstützen. Hier sind in diesem Zusammenhang u. a. die Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen, die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der hessischen Wirtschaft - und hier insbesondere der KMU - sowie die Sicherung und Erhaltung von Arbeitsplätzen im Technologiesektor hervorzuheben. Mit der EFRE-Förderung wurde ein wesentlicher Beitrag für ein effizienteres und effektiveres Wissens- und Innovationsmanagement in KMU geleistet. Dies zeigt, dass auch im Rahmen des IWB-EFRE-Programms eine Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 59

64 entsprechende Unterstützung unerlässlich sein wird, um diese Aktivitäten weiterhin erfolgversprechend voranbringen zu können. In der Maßnahmenlinie 102 wurden insgesamt 114 Projekte umgesetzt. Bis zum Abschluss der Förderperiode konnten dadurch EFRE-Mittel in Höhe von ,91 EUR bei zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von ,15 EUR bewilligt werden. Im Bereich des Technologietransfers und der Technologieberatungen übersteigt die Anzahl der für die Indikatoren gemeldeten Fallzahlen den jeweiligen Zielwert des Operationellen Programms erheblich. Dies erklärt sich dadurch, dass bei der Programmplanung Transferund Beratungseinrichtungen wie das Technologie-Transfer-Netzwerk TTN-Hessen und die Patentinformationszentren, die ein hohes Beratungsvolumen leisten, nicht berücksichtigt worden waren. Würde man diese Ausreißer isolieren, käme man in die Nähe der ursprünglich geplanten Ansätze. Auch haben die gezählten Beratungen sehr unterschiedlichen Umfang und sind insofern eigentlich nicht addierbar. Nachfolgend werden zwei Projektbeispiele vorgestellt: Beratungsförderprogramm zum Produktionsintegrierten Umweltschutz Hessen-PIUS Zuwendungsfähige Ausgaben: ,60 EUR EFRE-Anteil: ,76 EUR Das HMWEVL hat KMU aus Produktion, Handwerk, Handel und Dienstleistungen mit dem Beratungsförderprogramm zum Produktionsintegrierten Umweltschutz Hessen-PIUS bei der Analyse ihrer Ressourceneffizienzpotenziale und dem Finden von Lösungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz, die sowohl den Energie- wie auch den Materialeinsatz umfasst, unterstützt. Das Motto des mit EFRE-Mitteln geförderten Programms Hessen-PIUS lautet Umwelt schützen, Kosten senken. Ressourceneffiziente Produktion reduziert den Energie- und Materialverbrauch, senkt den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase, verringert die Abhängigkeiten von Energie- und Rohstoffmärkten und senkt die Produktionskosten. Hessen-PIUS bietet die Möglichkeit, kostengünstig durch externe Beratung Lösungen zu finden, wie durch Prozessoptimierung der Stoff- und Energiekreisläufe Ressourcen eingespart werden können. Jede Einsparung z. B. von Energie, Wasser, Roh- und Hilfsstoffen führt zu sofortiger und nachhaltiger Kostenund Umweltentlastung. Hessen-PIUS schafft die Voraussetzungen zur Verringerung des Energie- und Rohstoffeinsatzes, Reduzierung der Schadstoffemission, Reduzierung der Produktionskosten, Erhöhung der Unternehmensrendite, Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit. Dabei sind Branchenwissen und spezielle prozess- sowie umwelttechnische Expertise notwendig. Dementsprechend anspruchsvoll sind die Anforderungen an die Beratungen. Die umfangreichen und intensiven Beratungsprojekte haben in allen Fällen erhebliche Ressourceneffizienz- und Kosteneinsparungspotenziale und -lösungen aufgezeigt. Im Ergebnis der EFRE-geförderten Beratungsprojekte lassen sich jährlich rund MWh Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 60

65 Energie, Tonnen CO 2 und 4,5 Mio. EUR Betriebskosten einsparen. Da diese keine Einmaleffekte sind, sondern sich dauerhaft kumulieren, hat das Beratungsprogramm Hessen-PIUS einen wirkungsvollen Beitrag zur Ressourcenschonung sowie der Wettbewerbssteigerung der Unternehmen geleistet. Ein konkretes Beratungsbeispiel ist die Druckerei Lokay in Reinheim bei Darmstadt. Die Druckerei hat die PIUS-Beratungsergebnisse umgesetzt und spart damit 70 % Energie. Neben der damit verbundenen Kostenentlastung hat das Unternehmen seine Wettbewerbsfähigkeit gesteigert, indem es sich auf dem hart umkämpften Markt als klimaneutrale und nachhaltige Druckerei präsentieren kann. Denn ein immer größerer Teil der Kundschaft legt Wert auf eine nachhaltige und umweltgerechte Lieferkette. Genau diesen Marktanforderungen kann die Druckerei jetzt gerecht werden. Aufgrund der Notwendigkeit und Wirksamkeit des Programms ist im Operationellen Programm der EFRE-Förderperiode vorgesehen, das PIUS-Beratungsprogramm fortzuführen und ergänzend ein Investitionsförderprogramm für KMU zur Reduzierung von CO 2 -Emissionen aufzulegen, da die notwendigen Investitionskosten gerade für diese Unternehmen eine große Umsetzungshürde darstellen. Hessen-PIUS Innovationsforum IT-Transfer (Kompass) Zuwendungsfähige Ausgaben: ,00 EUR EFRE-Anteil: ,00 EUR Innovationen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien haben den Arbeitsalltag und die Geschäftsmodelle der meisten Unternehmen in den letzten Jahren stark verändert. Diese rasante Entwicklung stellt Verantwortliche vor große Herausforderungen: Wie bereite ich mein Unternehmen auf gegenwärtige und zukünftige Veränderungen vor? Wie erkenne ich frühzeitig Trends? Die Beantwortung dieser Fragen stand im Mittelpunkt des Innovationsforums IT-Transfer (Kompass), welches das House of IT in den Jahren 2013 bis 2015 gemeinsam mit der FRANKFURT BUSINESS MEDIA GmbH ausgerichtet hat. IT-Transfer (Kompass) war ein Technologie- und Wissenstransferprogramm an der Schnittstelle von Unternehmen, Wissenschaft und Politik für Fach- und Führungskräfte. In den vielschichtigen Veranstaltungen erhielten die Teilnehmenden Einblicke in neue Entwicklungen im Bereich der unternehmensrelevanten Informations- und Kommunikationstechnologien und diskutierten mit Fachpersonen aus Wissenschaft und Wirtschaft Best-Practice-Lösungen. Insgesamt wurden im Durchführungszeitraum 32 Veranstaltungen (darunter Vortragsveranstaltungen, Roundtables und Zukunftsforen) Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 61

66 ausgerichtet, die ein breites Spektrum aktueller IT-Themen abdeckten. Beispielhaft seien hier genannt: : Cloud Computing für den hessischen Mittelstand : Cybercrime Gefährdung und Abwehrmöglichkeiten : Digitale Infrastrukturen Chancen für den Standort Hessen : Altersgerechte Assistenzsysteme und Datenschutz : Faszination 3D-Druck Wirtschaftliche Auswirkungen und Anwendungsbeispiele : Big Data Verantwortung in der digitalen Welt : Green IT Schlüsselfaktoren, Herausforderungen und Chancen durch IKT : Informatik im Sport Mehrwert und Entwicklungsperspektiven Um einen möglichst großen Interessentenkreis zu aktivieren und den Teilnehmenden über die inhaltlichen Beiträge hinaus weiteren Mehrwert zu bieten, fanden die Veranstaltungen an unterschiedlichen Orten in Hessen statt, teilweise verbunden mit der Gelegenheit, Einblicke in Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu nehmen. Das Innovationsforum IT- Transfer (Kompass) war als After-Work-Format konzipiert und wurde als solches gut angenommen. Fester Bestandteil aller Termine war ein abschließendes Get-Together, bei dem die Teilnehmenden sich miteinander und der Referentenschaft austauschen und weitere Fragen stellen konnten. Die Teilnahme an den Veranstaltungen war kostenfrei und nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Veranstaltungen der Reihe IT-Transfer (Kompass) wurden stets sehr gut angenommen und waren ausnahmslos gut besucht. Bei jeder Veranstaltung hat Personal der FRANKFURT BUSINESS MEDIA GmbH die Teilnehmenden gezählt, sowie ihr Feedback mittels eines kurzen Fragebogens erhoben. In Summe haben nach Angaben der FRANKFURT BUSINESS MEDIA GmbH Personen die Veranstaltungen besucht. Die Befragten benoteten die Veranstaltungen im Durchschnitt mit der Schulnote 1,7 bzw. in 95 % der Fälle als gut und sehr gut. Einen direkten Nutzen für sich und ihren beruflichen Alltag konnten 98 % der Befragten feststellen. Dieses Ergebnis deckt sich mit der Einschätzung des Veranstalterkreises aus Gesprächen und persönlichen Rückmeldungen der Teilnehmenden Maßnahmenlinie 103: Cluster und innovationsorientierte Kooperationsnetzwerke Hessen hat 1993 als erstes Bundesland mit der Förderung regionaler Kooperationsnetzwerke begonnen. Diese ist seitdem ein wesentliches Element hessischer regionaler Strukturpolitik. Eine Stärkung von Kommunikation und Wissenstransfer zwischen Unternehmen, Hochschulen und verbundenen Institutionen starker Branchen in einer Region trägt zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen bei. Seit 2000 ist daher die Förderung von Clustern und Kooperationsnetzwerken auch Teil der EFRE-Förderung. Mit dem RWB-EFRE-Programm Hessen und dem 2008 durchgeführten 1. Hessischen Clusterwettbewerb wurde die Clusterförderung nochmals intensiviert. Der Clusterwettbewerb endete mit der öffentlichen Prämierung von 15 Clustern und Netzwerken, sieben davon wurden im Anschluss in der Initiierungsphase, acht in der Aufbauphase Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 62

67 gefördert. Auch nach dem Clusterwettbewerb sind noch weitere Clusternetzwerke in Hessen entstanden und gefördert worden. Die Clusterförderung in Hessen wird als eine Anschubunterstützung verstanden. Grundsätzlich konnten die hessischen Clusternetzwerke von drei Förderphasen profitieren: Ein Jahr Initiierungsphase mit einer maximalen Fördersumme von EUR, drei Jahre Aufbauphase mit einer Förderquote von 50 % und einer maximalen Gesamtfördersumme von EUR sowie weitere drei Jahre Verstetigungsphase mit ebenfalls einer Förderquote von 50 % und maximalen Gesamtfördersumme von EUR. Nach dem Ende der Verstetigungsphase wird von den Clusterinitiativen erwartet, dass sie finanziell auf eigenen Füßen stehen. Abgesehen von der zur Verfügung stehenden monetären Förderung werden die hessischen Cluster alle zur Erfolgssicherung in ihrer Umsetzung begleitet und beraten. Diese Betreuung wird im Auftrag des Landes durch die HA Hessen Agentur GmbH in Zusammenarbeit mit der Hessen Trade & Invest GmbH durchgeführt. Dieses Clusterberatungsteam begleitet in der Funktion als "Kümmerer" die hessischen Clusterinitiativen beim Wissensaustausch und der optimalen Gestaltung ihrer Prozesse und Strukturen: Coaching des Clustermanagements Cluster-Check für geförderte Netzwerke als Maßnahme zur Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle Benchmarking-Interviews mit hessischen Clusternetzwerken zur Erlangung des Cluster Management Excellence Labels Bronze (Standard der European Cluster Excellence Initiative (ECEI)) Regelmäßige Erfahrungsaustausche von Clustern zu relevanten Themen (Recht, Finanzierung, Marketing etc.) Fachveranstaltungen zur Qualifizierung des Clustermanagements Als Indikatoren zur Messung der Zielerreichung der Förderung wurden die Anzahl der geförderten Clusterinitiativen und Netzwerke sowie die Anzahl der einbezogenen Unternehmen erhoben. Der Zielwert für die Anzahl der geförderten Clusterinitiativen und Netzwerke war im Operationellen Programm für das Jahr 2015 mit sieben angegeben. Insgesamt wurden in der Maßnahmenlinie 103 über 30 verschiedene Clusternetzwerke gefördert, d. h. der Zielwert wurde übererfüllt. Dabei wurde 14-mal die Initiierungsphase, 21-mal die Aufbauphase und 18-mal die Verstetigungsphase gefördert. Der Zielwert 2015 für die Anzahl der einbezogenen Unternehmen betrug im Operationellen Programm 250. Auch dieser Zielwert wurde mit rund einbezogenen Unternehmen weit übertroffen. Insgesamt kann für die Förderung der Clusterlandschaft in Hessen also ein positives Resümee gezogen werden. Gründe für die Übererfüllung der Zielwerte sind eine eher vorsichtige Schätzung vor Förderbeginn das Potenzial von Clusterinitiativen zum damaligen Zeitpunkt war noch unklar sowie der sich im Laufe der Förderperiode herauskristallisierte große Bedarf. Auch hat der Clusterwettbewerb im Jahre 2008 eine besondere Dynamik in die Clusterlandschaft gebracht und die Nachfrage erhöht. Bis zum Abschluss der Förderperiode konnten 59 Projekte mit einem EFRE-Zuschuss in Höhe von ,99 EUR bei zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von ,65 EUR bewilligt werden. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 63

68 Inzwischen profitieren über Unternehmen von den Aktivitäten und der Weiterentwicklung der mittlerweile rund 40 bestehenden geförderten und nichtgeförderten Cluster und Netzwerke in Hessen. Mit Blick auf die zukünftige Förderung gilt es vor allem, den Fortbestand und den Erfolg der angeschobenen Initiativen möglichst dauerhaft zu sichern. Daher ist neben der Förderung einiger weniger neuer Initiativen in der neuen EFRE- Förderperiode auch die Förderung von ausgewählten innovativen Clusterprojekten von bereits bestehenden Clusternetzwerken geplant, um insbesondere die Bereiche Vernetzung und Wissenstransfer zu stärken. Cluster in Hessen; Bildnachweis HA/HTAI Nachfolgend werden zwei Projektbeispiele vorgestellt: Industrienetzwerk Wetzlar Network Industrienetzwerk Optik, Elektronik, Mechanik Zuwendungsfähige Ausgaben: ,26 EUR EFRE-Anteil: ,30 EUR In der Region Wetzlar arbeiten viele hochspezialisierte Unternehmen in den Branchen Optik, Elektronik, Mechanik, Photonik und Mechatronik. Das Industrienetzwerk Wetzlar Network will die Kompetenzen der Unternehmen und Hochschulen sichtbar machen, untereinander vernetzen und damit die Basis für einen aktiven Technologietransfer schaffen. Eine wesentliche Aufgabe beim Aufbau des Clusters bestand in der Positionierung und Bekanntmachung des Netzwerks sowie der Stärkung der Kommunikation und des Wissensaustauschs untereinander. Das Netzwerk hat verbindliche Mitgliedschaften der Unternehmen erreicht. Kontakte der Unternehmen untereinander konnten intensiviert werden. Der Auftritt des Netzwerks wurde professionalisiert und ausgebaut. Für den Erfolg der Aktivitäten sprechen u. a. das Wirtschaftsmagazin W3+, die Industriegespräche Mittelhessen sowie die Vernetzung der Technischen Hochschule Mittelhessen mit der regionalen optischen Industrie mit dem Ergebnis einer Stiftungsprofessur und der W3+Fair, der Netzwerk-Messe für die Branchen Optik, Elektronik und Mechanik am Standort Wetzlar. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 64

69 W3+FAIR; Bildnachweis: Wetzlar Network IT FOR WORK Zuwendungsfähige Ausgaben: ,74 EUR EFRE-Anteil: ,55 EUR IT FOR WORK versteht sich als unabhängiges IT-Cluster, dessen Ziel es ist, IT-Anwender, -Hersteller und -Wissenschaft sinnvoll miteinander zu vernetzen. Durch Dienstleistungen zur Geschäftsanbahnung, Fördermittelberatung und Fachkräftegewinnung unterstützt das Cluster die Bedarfe der IT-Unternehmen in der Region Rhein-Main-Neckar. IT FOR WORK ist der hessische Ansprechpartner für das länderübergreifende Software-Cluster, das im Spitzencluster-Wettbewerb des Bundes ausgezeichnet wurde. Die Förderung erfolgte nach Prämierung des Clusters im Hessischen Clusterwettbewerb. In der Aufbauphase wurden ein Netzwerkmanagement aufgebaut, eine Kommunikationsinfrastruktur eingerichtet sowie Dienstleistungsangebote für die Unternehmen entwickelt und eingeführt. Während der Verstetigungsphase wurden die Vereinsstruktur aufgebaut, themenspezifische Fachgruppen gegründet ( Industrie 4.0, IT- Sicherheit etc.) und Dienstleistungen für die Mitglieder implementiert, u. a. auch ein Servicebereich für Mitglieder auf der Homepage. Es wurden eine Profildatenbank der Mitglieder aufgebaut und ein neues Corporate Design entwickelt. Zur Förderung der Vernetzung in der Region wurden Kooperationen mit anderen Clustern und Organisationen eingegangen, so z. B. mit dem Cluster Automatisierungsregion Rhein-Main, dem Softwarecluster und der IHK Hanau. Durch die Teilnahme an internationalen Messen und Fachtagungen wie z. B. der CEBIT, Teilnahme an der ICT 2013 Conference in Vilnius wurde die Internationalisierung des Clusters vorangetrieben. Am Ende des Förderzeitraums hatte das Cluster 54 Mitglieder; inzwischen ist die Mitgliederzahl auf 85 angestiegen. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 65

70 Maßnahmenlinie 104: Betriebliche Forschung und Entwicklung in KMU Die Maßnahmenlinie 104 zielte insbesondere auf KMU, die gemeinsam mit anderen KMU oder Hochschulen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben verwirklichen wollten. Die Förderung hatte das Ziel, zur Stärkung der Innovationskraft und zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen beizutragen. Die Einführung innovativer Produktentwicklungen und Verfahren sollte beschleunigt und der interdisziplinäre Wissens- und Technologietransfer unterstützt werden. In der Maßnahmenlinie 104 konnten bis zum Abschluss der Förderperiode insgesamt EFRE-Mittel in Höhe von ,03 EUR bei zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von ,73 EUR bewilligt werden. Die Zielvorgaben der Indikatoren wurden im Ergebnis teils übertroffen, teils unterschritten. Die hohe Überschreitung der Zielvorgabe des Indikators Anzahl marktreifer F+E- Ergebnisse lag an dem in dem Ausmaß nicht vorhergesehenen Erfolg der Projekte sowie einer konservativen Schätzung vor Förderbeginn. Beim Indikator Anzahl der in der Forschung geschaffenen Arbeitsplätze dagegen waren die Schätzungen optimistisch und das erhoffte Ergebnis tatsächlich niedriger, so dass letztlich eine Unterschreitung der Zielvorgabe zu verzeichnen ist. Ein Großteil der Fördermittel der Maßnahmenlinie 104 kam der Fördermaßnahme MPP KMU-Modell- und Pilotprojekte (MPP) zugute. Insgesamt wurden im Rahmen der MPP rund 15,7 Mio. EUR EFRE-Mittel bewilligt. Die Kontinuität der MPP-Maßnahme und die flexible Handhabung insbesondere der EFRE-Mittel ermöglichten eine Weiterentwicklung des Programms innerhalb seiner Laufzeit wie z. B. die Aufnahme aktueller Trendthemen der Industrie (Digitalisierung, Nachhaltigkeit) oder Berücksichtigung der Bedarfe bestimmter Unternehmen (Förderung von Familienunternehmen mit bis zu Beschäftigten) und Handwerksbetriebe in Hessen (z. B. die Sondermaßnahme Innovatives Handwerk ). Themenspezifische Ausschreibungen haben das Programm interessant gemacht: Sonderausschreibung für die GAMES-Branche Impulse für innovative Handwerksbetriebe Innovationswettbewerb Nachhaltigkeit und Wirtschaft mit den Schwerpunkten Energie- und Ressourceneffizienz und IT-Sicherheit Innovationswettbewerb Digitales Hessen Was mit einer Projektidee begann, wurde durch die MPP-Förderung zum Grundstein neuer Geschäftsfelder in Unternehmen oder gar zum Ausgangspunkt für die Ausgründung von Unternehmen. Die Förderung hatte zum richtigen Zeitpunkt gezielt dabei unterstützt, interne Kompetenzen aufzubauen und wettbewerbsfähige Produktinnovationen zu realisieren, um neue auch internationale Exportmärkte zu erschließen. Für einige Unternehmen bedeutete sie den Einstieg in systematisierte Forschungsaktivitäten, für andere war sie das Sprungbrett für die nächste Stufe der Innovationsförderung auf Bundes- oder EU-Ebene. Von der Zusammenarbeit im Verbund, von der Expertise anderer zu lernen, profitierten alle Akteure eines Projektes. Das MPP-Programm und seine Förderung unterstützte Unternehmen in den verschiedenen Stufen ihrer Entwicklung und machte sie fit, die nächsten Schritte effizient und gut gerüstet vornehmen zu können. Die Sicherung der Unternehmensexistenz und die Fortentwicklung der Unternehmen standen immer im Vordergrund. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 66

71 Das Förderprogramm MPP wurde von der Zielgruppe der mittelständischen Unternehmen hervorragend angenommen und war für ambitionierte hessische KMU ein wichtiges Instrument, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Verbund zu realisieren. Nachfolgend werden zwei Projektbeispiele der Modell- und Pilotprojekte vorgestellt: Sensible Schrauben Zuwendungsfähige Ausgaben: ,70 EUR EFRE-Anteil: ,19 EUR Die ConSenses GmbH aus Darmstadt ist Entwicklerin und Herstellerin von Industriemesstechnik. Sie hat ein Messsystem auf Basis sensibler Schrauben entwickelt, die gleichzeitig als Verbindungselemente und hochwertige Sensoren für die Erfassung von Messdaten in industriellen Fertigungsprozessen eingesetzt werden können. Gemeinsam mit der familiengeführten Werner Schmid GmbH aus Fulda, einer Anbieterin von Präzisionsbauteilen aus Metall oder Kunststoff, und der Technischen Universität Darmstadt wurde das Zusammenspiel zwischen mehrstufigen Umformprozessen, Simulation und Prozessdatenerfassung mit Kraftmessschrauben erstmals systematisch untersucht. Die Kraftmessschrauben von ConSenses sind einfach in bestehende Anlagen zu integrieren. Durch das neue Messsystem können prozessspezifische Daten einfach, sicher und schnell aufgenommen, analysiert, ausgewertet, bearbeitet und dokumentiert werden. Der Anwender Werner Schmid kann Prozesse und Abläufe in der Fertigung optimieren und eine Steigerung der Anlageneffizienz und damit der Produktivität erreichen. Durch eine gezielte Prozessüberwachung innerhalb eines Umformwerkzeuges lassen sich Prozessfehler zuverlässiger als bisher erkennen und Stillstandzeiten, Wartungskosten und Ausschuss reduzieren. Die Erkenntnisse ergänzen die wissenschaftlichen Arbeiten im Sonderforschungsbereich 666 Integrale Blechbauweisen höherer Verzweigungsordnung der Technischen Universität Darmstadt. Sensible Schrauben ConSenses GmbH IT-TV-Live Zuwendungsfähige Ausgaben: ,05 EUR EFRE-Anteil: ,12 EUR Das neu gegründete Unternehmen Scalable Video Systems GmbH im hessischen Weiterstadt hat ein neuartiges Live-Produktions-System für die Fernseh-Berichterstattung Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 67

72 entwickelt. Wo gestern noch große Übertragungswagen notwendig waren, braucht es heute nur noch ein kleines Kamerateam vor Ort. Dank einer leistungsstarken, modularen Plattform für Bild- und Tonverarbeitung und einer Netzwerkverbindung werden die Live-Aufnahmen IP-basiert direkt in die Zentrale des Fernsehsenders übertragen, wo dann Bilder und Ton bearbeitet, gemischt und live ausgestrahlt werden können. Die Ausstattung bei Live- Übertragungen von Großevents ist enorm, da die umfangreiche Technik jeweils an den Veranstaltungsort transportiert und dort oft mehrere Wochen vorgehalten und betrieben werden muss, erklärt Frank Dumont, Geschäftsführer bei Scalable Video Systems. Unsere Entwicklung bietet hierfür eine echte Alternative. Weltweit können TV-Studios und Fernsehproduktionen damit künftig kosten- und ressourcensparend arbeiten. Der klassische Videomischer ist dabei in seine Elemente zerlegt, die dadurch über verschiedene Orte verteilt werden, aber insgesamt innerhalb des IT-Netzwerkes miteinander wie ein einziger integrierter Mischer gesteuert werden. Die Steuerung erfolgt in Echtzeit, wie es im Live- Betrieb unabdingbar ist. Die Technik ist grundsätzlich auch interessant für telemedizinische Anwendungen. Gemeinsam mit dem Studiengang Medientechnik der Hochschule RheinMain in Wiesbaden und der C.R.S. iimotion GmbH in Villingen-Schwenningen entstand die flexible und leistungsstarke Plattform für Bild- und Tonverarbeitung. Das Projekt brachte einen deutlichen Zuwachs an Arbeitsplätzen und zahlreiche Patente mit sich. Das hohe internationale Interesse an den Projektergebnissen lässt auf eine erfolgreiche Vermarktung hoffen. Bei nachhaltigem Erfolg könnte sie zu einem Paradigmenwechsel in der TV-Signalübertragungstechnik führen. Scalable Video Systems präsentierte seine Produktneuheit früh auf internationalen Fachmessen, u. a. in Amsterdam auf der IBC, einer der wichtigsten Messen für Film-, Fernseh- und Rundfunkproduktion. Namhafte TV-Sender sind von der Innovation überzeugt, so dass bereits sehr schnell erste Installationen erfolgversprechend implementiert werden konnten. Das Unternehmen wurde inzwischen vom belgischen Unternehmen EVS Broadcast Equipment SA übernommen, dem führenden Anbieter für Live-Produktionssysteme. Der Unternehmenssitz von Scalable Video Systems wurde nach Darmstadt verlegt. IT-TV-Live Scalable Video Systems GmbH Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 68

73 Maßnahmenlinie 106: Innovationsassistenten in KMU Ziel dieser Maßnahmenlinie war es, KMU durch die Gewährung entsprechender Lohnkostenzuschüsse bei der Erweiterung des personellen Aufbaus akademischer Fachkräfte zu unterstützen. Von deren Expertise wird ein überdurchschnittlicher Beitrag zur Sicherung bzw. zum Ausbau der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erwartet. Gleichzeitig verringert der Aufbau eigenen Personals die Abhängigkeit vom Fremdbezug dieser Personaldienstleistungen. Die Förderung erfolgte durch zeitlich auf zwei Jahre befristete Zuschüsse für die Beschäftigung von Hochschulabsolvierenden aus dem wirtschafts-, ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Bereich in den Unternehmensbereichen Forschung und Entwicklung, Innovations-, Produktions- oder Umweltmanagement, Marketing oder Produktentwicklung einschließlich Produktionsvorbereitung und Design. In der Maßnahmenlinie 106 wurden insgesamt 20 Projekte umgesetzt. Bis zum Abschluss der Förderperiode konnten dadurch EFRE-Mittel in Höhe von ,19 EUR bei zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von ,78 EUR bewilligt werden. Es erfolgte eine Kofinanzierung in gleicher Höhe mit GRW- bzw. Landesmitteln. Bei den geförderten Stellen handelte es sich überwiegend um Absolvierende der Fachrichtungen Maschinenbau, Informatik, Kommunikations- und Informationstechnologie, Betriebswirtschaftslehre, Biotechnologie sowie Verfahrenstechnik. Eingangs waren für diese Maßnahmenlinie EFRE-Mittel von 1 Mio. EUR eingeplant. Im Programmverlauf erwies sich aber die Kleinteiligkeit dieses Förderinstruments als eher ungünstig. Von der Antragstellung und -bearbeitung über die Vorstellung und Beurteilung der Fälle im Landesförderausschuss Hessen bis hin zur Bewilligung und anschließenden Abwicklung waren diese Förderungen mit einem relativ hohen Verwaltungsaufwand verbunden, bezogen auf das Ergebnis, dass pro Förderfall nur eine einzige Stelle besetzt wird. In Reaktion hierauf ist die Förderung von Innovationsassistenten gegen Ende der Förderperiode aufgegeben worden. Die verbliebenen Mittel sind der Maßnahmenlinie 206 zugeordnet worden, um sie dort einer fördertechnisch effizienteren Verwendung zuführen zu können. Daraus ist jedoch nicht abzuleiten, dass die durchgeführten Förderungen als solche sich als Fehlschläge erwiesen hätten. Vielmehr gilt, dass mit diesen Förderungen im Regelfall auch das damit verbundene Ziel, KMU beim nachhaltigen Aufbau akademisch ausgebildeten Personals zu unterstützen, erreicht worden ist. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 69

74 Maßnahmenlinie 107: Nicht-staatliche Einrichtungen der beruflichen Bildung (auch für lebenslanges Lernen, auch für Arbeitslose) Um ein hohes Qualitätsniveau in der beruflichen Bildung und die Unterstützung der Innovationsanstrengungen sicherzustellen, sind in den nichtstaatlichen berufsqualifizierenden Einrichtungen Investitionen zur Bereitstellung einer ausreichenden Zahl von Aus- und Weiterbildungsplätzen mit qualitativ hochwertiger Ausstattung notwendig. Viele KMU können wegen ihrer Größe oder aufgrund der besonderen Spezialisierung nicht alle nach den Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte abdecken. Daneben gibt es von Arbeitslosigkeit bedrohte und sozial benachteiligte Personen, die durch Berufsbildungsmaßnahmen im Arbeitsprozess zu halten bzw. wieder einzugliedern sind. In diesen Fällen bieten nichtstaatliche außer- und überbetriebliche Berufsbildungsstätten ergänzende Ausbildungsabschnitte, berufliche Weiterbildung und Umschulung an. Trägerin der Einrichtungen sind insbesondere die Kammern oder gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts. Aufgrund des hohen Tempos der technologischen Entwicklung veraltet deren Ausstattung sehr schnell. Auch entsprechen die Gebäude oft nicht mehr den umwelt- und energietechnischen Standards. Eine bedarfsgerechte und den technologischen Anforderungen entsprechende Qualifikation verlangt aber eine adäquate Infrastruktur und Ausstattung. Die notwendigen Investitionen können von der Trägerin der Einrichtung nicht in dem Maße finanziert werden, wie es für eine auf die Zukunft ausgerichtete berufliche Qualifizierung erforderlich wäre. In der Maßnahmenlinie 107 wurden insgesamt 62 Projekte umgesetzt. Bis zum Abschluss der Förderperiode konnten dadurch EFRE-Mittel in Höhe von ,87 EUR bei zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von ,26 EUR bewilligt werden. Dabei wurde bei den Indikatoren Geförderte Anzahl und Anzahl der Schulungsplätze der Zielwert jeweils übertroffen, da sich im Laufe der Förderperiode ein weitaus größerer Bedarf herausgestellt hat, als dies zu Beginn schätzbar war. Bei der Projektauswahl wurden geeignete Vorhaben in den strukturschwachen Fördergebieten (Vorranggebieten) bevorzugt. Es konnten infrastrukturelle Voraussetzungen für einen verbesserten Zugang und für eine bessere Qualität der beruflichen Bildung und des lebenslangen Lernens geschaffen werden. Nachfolgend werden zwei Projektbeispiele vorgestellt: Modernisierung des Arnold-Spruck-Hauses Zuwendungsfähige Ausgaben: ,24 EUR EFRE-Anteil: ,60 EUR Durch eine Modernisierungsmaßnahme des Berufsbildungs- und Technologiezentrums Lahn-Dill der Handwerkskammer Wiesbaden wurde das Arnold-Spruck-Haus in Wetzlar in den Jahren 2012/2013 energetisch verbessert und substanzerhaltend saniert. Der Tausch der bestehenden Fenster gegen Alu-Fenster der neuesten Generation mit Erneuerung der Innen- und Außenfensterbänke im Internats- und Schulungsgebäude, der Ausbau der alten Glasbausteine und Ersatz durch Kombination aus wärmegedämmten Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 70

75 Wandaufbauten und Fensterflächen sowie Fassadenflächen- und Wärmedämmverbundsystemarbeiten im Internatsbereich erbrachten Energieeinsparungen. Diesem Zweck dienten auch der Ausbau der Brüstungsflächen mit einer vorgehängten, wärmegedämmten Metallfassade sowie Sanierungsarbeiten an der Fassade. Aus Hygienegründen wurde der Teppichboden im Internatsbereich erneuert sowie Feuerlösch- und Trinkwasserleitungen saniert. Der Tausch der Türen im Internat diente Brandschutzzwecken, ebenso wie die Erneuerung der Brandmeldeanlage. Aus sicherheitstechnischer Sicht erfolgte eine Anpassung der Sicherheitsbeleuchtung. Die Aufzüge wurden ertüchtigt und eine zusätzliche LKW-Halle wurde im Bereich der Kfz-Werkstatt angebaut. Diverse Beschaffungen im Bereich der Ausstattungsbereiche Dachdecken, Malen und Lackieren, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Kraftfahrzeugtechnik, Hydraulik/Pneumatik, Schweißtechnik, Metalltechnik und Bautechnik sichern die moderne und zukunftsgerichtete Ausbildung im Bereich der Überbetrieblichen Lehrlingsausbildung sowie der Weiterbildung im Handwerk. Modernisierungsmaßnahmen des Berufsbildungs- und Technologiezentrums Lahn-Dill Neubau eines Internats für das Bildungs- und Technologiezentrum (BZL) Lauterbach Zuwendungsfähige Ausgaben: ,71 EUR EFRE-Anteil: ,51 EUR Eine der satzungsgemäßen Kernaufgaben des BZL Lauterbach ist die Durchführung der Überbetrieblichen Ausbildung (ÜBA) im Elektrohandwerk in Hessen. Neben der Vermittlung von Wissen im theoretischen Bereich unterhält das BZL Lauterbach die im Teilnehmeraufkommen angepassten Räumlichkeiten auch für den praktischen Unterricht mit der dem Stand der Technik entsprechenden Ausrüstung. Der Abriss des Bestandsgebäudes und der Neubau des BZL Berghaus schafften eine Immobilie, die in funktionalen, energetischen, gebäude- und sicherheitstechnischen Belangen dem heutigen Stand entspricht und Übernachtungsmöglichkeiten für den aus ganz Hessen anreisenden Teilnehmerkreis der überbetrieblichen Lehrlingsausbildung bietet. Das gesamte Berghaus ist in Massivbauweise errichtet. Es besteht ein tragendes Mauerwerk außen und innen mit Kalksandstein. Alle übrigen tragenden Bauteile wie Fundamente, Sohle, Decke, Treppenanlage, Stützen und Unterzüge sind aus Stahlbeton. Erdberührte Teile sind aus Stahlbeton mit Perimeterdämmung. Die Fassade ist wärmegedämmt. Der Rohbau wurde in 70 Tagen errichtet, begünstigt durch die milde Winterwitterung. Die Bauzeit von nur 16 Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 71

76 Monaten ist bei der Größe des Objekts ein sehr guter Wert. Rund m² Netto- Grundfläche, verteilt auf vier Geschosse, ergibt ein Bauvolumen von rund m³. Internatsgebäude des BZL Lauterbach Maßnahmenlinie 108: IKT-Ausstattung von beruflichen Schulen In den beruflichen Schulen entspricht die für die Berufsausbildung erforderliche Ausstattung oft nicht dem rasch voranschreitenden Stand der Technik. Eine qualitative und strukturelle Weiterentwicklung der Berufsausbildung sowie die Sicherung eines leistungs- und zukunftsfähigen Berufsbildungssystems benötigen den neuesten Stand der Technik. Die Weiterentwicklung der elektronischen Medien und die Möglichkeiten der Informationsund Kommunikationstechnik bestimmen mehr und mehr auch die Lernprozesse in den Berufsschulen. Für die Berufsschülerschaft gehört der Umgang mit neuester IuK- Technologie zu den notwendigen Grundfertigkeiten in der dualen Ausbildung. Die weiter anhaltenden Veränderungen im Technologiebereich führen dazu, dass auch die Ausstattungen der beruflichen Schulen einem ständigen Wandel unterworfen sind und in kontinuierlichen Zyklen erneuert werden müssen. Die in der wissensbasierten Wirtschaft erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sollen bereits Grundlage der Ausbildung in der Berufsschule sein. Um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen durch ein effizienteres Innovations- und Bildungsangebot zu stärken, wurde die Ausstattung der beruflichen Schulen mit moderner, für die Produktionsabläufe in der Wirtschaft relevanter IuK-Technik gefördert. In der Maßnahmenlinie 108 wurden insgesamt 108 Projekte in 180 beruflichen Schulen umgesetzt. Bis zum Abschluss der Förderperiode konnten dadurch EFRE-Mittel in Höhe von ,12 EUR bei zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von ,44 EUR bewilligt und umgesetzt werden. Die Zielwerte der Indikatoren Geförderte Anzahl Berufsschulen und Anzahl der IKT- Schulungsplätze wurden mit den tatsächlich geförderten Schulen und eingerichteten oder modernisierten Schulungsplätzen um ein Vielfaches überschritten, da sich im Laufe der Förderperiode ein weitaus größerer Bedarf herausgestellt hat, als dies zu Beginn schätzbar war und entsprechend mehr EFRE-Mittel als ursprünglich geplant für diese Fördermaßnahme eingesetzt wurden. Damit ist gewährleistet, dass die ausgebildeten Fachkräfte mit ihren Kenntnissen in den Betrieben ihren Beitrag für Innovation und Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 72

77 Wachstum leisten können. Bei der Projektauswahl wurden geeignete Vorhaben in den strukturschwachen Fördergebieten (Vorranggebieten) bevorzugt. Nachfolgend werden zwei Projektbeispiele vorgestellt: IuK-Ausstattung an den Beruflichen Schulen Gelnhausen Zuwendungsfähige Ausgaben: ,69 EUR EFRE-Anteil: ,84 EUR Die Modernisierung und Ergänzung der IuK-Ausstattung an den Beruflichen Schulen in Gelnhausen ist überaus gelungen. Durch die Förderung wurde es möglich, die größte hessische berufliche Schule auf ihrem Weg zu kompetenz-, schüler- und lernfeldorientiertem Lernen einen großen Schritt weiter zu bringen. Die dringend benötigten Ausstattungselemente aus den Bereichen Hard- und Software sowie Peripherie (Anbindung an das pädagogische Netz der Schule) werden nun sehr erfolgreich beim Lehren und Lernen in verschiedenen Klassen und Berufen der Teilzeitberufsschule eingesetzt. Im Rahmen des Unterrichts ist es durch die Anschaffung eines 3D-Druckers möglich, an bestehenden und zukünftigen CAD-CAM Konstruktionen Bewertungen vorzunehmen, die Funktionszusammenhänge näher zu untersuchen oder am Beispiel von Werkzeugen, Formeinsätzen und -kernen zu verstehen, wo Fehlerquellen liegen könnten bzw. diese im Voraus auszuschließen. Dem Fachbereich Kraftfahrzeugtechnik ermöglicht das angeschaffte Systemanalysegerät Bosch FSA-740 durch seine Datenbank mit vollständigen und fahrzeugmarkenunabhängigen technischen Informationen (Prüfwerte, Sollwerte, Ersatzteilnummern, Reparaturvorgabezeiten usw.) die Abarbeitung von echten Werkstattaufträgen im Rahmen der Ausbildung durch die Schülerschaft. Die berufliche Wirklichkeit kann somit im Rahmen des Unterrichts wirksam nachgebildet werden. Die Lernmotivation verbessert sich dadurch erheblich und der Ausbildungserfolg steigt nach den bisherigen Erfahrungen deutlich. Mit dem CBT Metall Gesamtpaket-Schullizenz vom Christiani-Verlag steht dem Fachbereich Metalltechnik nun erstmals ein durchgängiges Softwarekonzept zur Verfügung, das die geforderten Grundlagenkenntnisse anhand einzelner Module behandelt. Diese Module sind als in sich abgeschlossene, themenbezogene Einheit konzipiert und beinhalten jeweils eine eigene Lernkontrolle. Das Paket ist auf 16 Notebooks einsetzbar, die von mehreren Berufsgruppen genutzt werden. Aufgrund der Nutzung von mobilen Computern ist ein kurzfristiger Einsatz auch in verschiedenen Räumen und Klassen mit geringem Aufwand möglich. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass durch diese und weitere Investitionen mit EFRE- Mitteln gerade im Bereich der beruflichen Erstausbildung eine signifikante Verbesserung des Unterrichts entsteht. Ferner können technische Inhalte bedarfsgerechter, flexibler, industriegerechter und zum Teil prozesshaft dargestellt werden. Damit tragen diese EFRE- Mittel wesentlich dazu bei, dass in den Ausbildungsinhalten der technischen Berufe Berufsnähe spürbar wird. Insgesamt lässt dieser Ausstattungsrahmen kompetenzorientierte Projekte zu, die das Potenzial zur ganzheitlichen Förderung der Auszubildenden besitzen. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 73

78 Die Auszubildenden im Beruf Kfz-Mechatroniker setzen den Motortester ein; Übergabe des 3D-Druckers an die Auszubildenden IuK-Ausstattung an Schulen in Wetzlar und Dillenburg Zuwendungsfähige Ausgaben: ,95 EUR EFRE-Anteil: ,47 EUR Im Rahmen der Modernisierung und Ergänzung der IuK-Ausstattung in der Werner-von- Siemens-Schule, der Theodor-Heuss-Schule und der Käthe-Kollwitz-Schule in Wetzlar sowie in den Kaufmännischen Schulen und den Gewerblichen Schulen in Dillenburg wurden u. a. Laptops und Personalcomputer/Flachbildschirme angeschafft. Die Laptops sind in sogenannten Laptopwagen mobil einsetzbar. Die Werner-von-Siemens- Schule in Wetzlar verfügt als duale Partnerin im Rahmen der Ausbildung in Industrie und Handwerk im gewerblich-technischen Bereich über ein festgelegtes System an Laptops, die mit berufsbranchenspezifischer Software ausgestattet sind. Folgende typische Softwareanwendungen lassen sich beispielsweise hier anführen: Ausbildungsberuf Industriemechaniker/in : SPS-Programmierung (Simulation von Programmierung speicherprogrammierbarer Steuerungen) Landesfachklasse Berufskraftfahrer/in : Blended-Learning, Ladungssicherung, Prozess der Frachtabwicklung Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik : Werkstoffanalyse, Blended-Learning Ausbildungsberuf Elektroniker/in für Geräte und Systeme : SPS-Programmierung (Simulation von Programmierung speicherprogrammierbarer Steuerungen) Ausbildungsberuf Mechatroniker/in : SPS-Programmierung (Simulation von Programmierung speicherprogrammierbarer Steuerungen) Landesfachklasse Vermessungstechniker/in : VT 12 Bodenordnungen bearbeiten und Wertermittlungen begleiten Landesfachklasse Feinoptiker/in : Rechnergestütztes Fertigen einer Spannzange (Lernfeld 9) Die Personalcomputer und Flachbildschirme sind in berufsbranchenspezifischen Fachräumen stationär eingesetzt. Dieser stationäre Einsatz ist insbesondere in den Fachbereichen CAD-Technik (Holztechnik und Metalltechnik), CNC-Technik (Fräsen), CNC- Technik (Drehen) sowie Messen und Prüfen im Messlabor auf Grund der räumlichen Bedingungen unbedingt notwendig. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 74

79 Die Werner-von-Siemens-Schule in Wetzlar verfügt als dualer Partner im Rahmen der Ausbildung in Industrie und Handwerk im gewerblich-technischen Bereich über zahlreiche Fachräume in den Berufsfeldern Metalltechnik, Elektrotechnik, Bautechnik, Farbtechnik, Raumgestaltung, Fahrzeugtechnik und Optik, die von der pädagogischen Konzeption bedingen, dass entsprechende Bearbeitungsmaschinen in räumlicher Nähe jeweils in digitaler Verbindung mit diesen Räumen stehen. Eine Modernisierung dieser Fachräume ist zentrale Voraussetzung zur Gewährleistung eines qualitativ hervorragenden Unterrichts. Das EFRE-Programm Ausstattung von beruflichen Schulen mit moderner IuK-Technik hat wesentlich dazu beigetragen, dass schuljahresbezogen rund 1600 Schülerinnen und Schüler im Rahmen einer dualen Berufsausbildung in der Schulform Teilzeitberufsschule von der angeschafften, sehr modernen IuK-Technologie profitieren und somit eine qualitativ hochwertige Ausbildung absolvieren konnten. Laptops im Laptopwagen sowie Ausstattung von IuK-Ausstattung Maßnahmenlinie 109: Energieeffizienz und erneuerbare Energien Um eine sichere, preiswürdige und umweltfreundliche Energieversorgung in Hessen zu gewährleisten ist es erforderlich, das vergleichsweise hohe Potenzial an Energieeffizienz in erheblich stärkerem Maße als bisher zu erschließen und die Nutzung der erneuerbaren Energien insbesondere im Hinblick auf ihre wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit voranzubringen. Gerade für strukturschwächere und ländliche Landesteile bieten sowohl die Energieeffizienz als auch die Nutzung erneuerbarer Energien besondere Vorteile, da es sich in der Regel um kleine oder allenfalls mittlere Einheiten handelt, so dass Zentralität und Economies of Scale bei der Nutzung dieser Technologien kaum von Bedeutung sind. Gefördert wurden daher Investitionen zur Marktvorbereitung innovativer Energieeffizienztechnologien, Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien und Qualifikations- und Informationsaktionen zur Verbreitung dieser Technologien. Der Einsatz von Fördermitteln aus dem Operationellen Programm war erfolgreich. Insgesamt wurden im Förderzeitraum zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von ,69 EUR gefördert. Bis zum Abschluss der Förderperiode konnten dadurch EFRE-Mittel in Höhe von ,31 EUR bewilligt werden. Die EFRE-Mittel wurden durch nationale private Mittel ( ,82 EUR) und nationale öffentliche Mittel ( ,56 EUR) ergänzt. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 75

80 Die Zielwerte der Indikatoren Anzahl der Vorhaben und Anzahl der geförderten Technologiearten wurden im Ergebnis übererfüllt. Grund hierfür ist, dass die Zielwerte auf einer konservativen Schätzung zu Beginn der Förderperiode beruhten und sich dann im Laufe der Förderperiode ein weitaus größerer Bedarf herausstellte. Im Technologiebereich konnten vor allem Pilotvorhaben bei den Mikrogasturbinen oder den Mikrobrennstoffzellenheizgeräten initiiert werden, die vorab nicht absehbar waren. Es wurden Projekte aus allen Teilbereichen erfolgreich umgesetzt. In einigen Technologiebereichen wie den Mikrogasturbinen oder den Mikrobrennstoffzellenheizgeräten konnte ein Markteintritt wirkungsvoll initiiert werden. In einzelnen Pilotvorhaben wurden wichtige Energiewendevorhaben umgesetzt, die für den weiteren Energiewendeprozess wichtige Erkenntnisse gebracht haben und speziell für die ländlichen und somit strukturschwächeren Landesteile Umsetzungsstrategien erkennen lassen. Im Rahmen der Förderung innovativer Energieeffizienzstrategien wurden in der Förderperiode Projekte vor allem in den Bereichen gefördert, die ein außerordentliches Einsparpotenzial erwarten lassen. Da ca. 40 % des Endenergieverbrauchs für Raumheizung und Warmwasserbereitung verwendet werden, kommt der Entwicklung, Umsetzung und Verbesserung von Energieeffizienzstrategien im Gebäudesektor besonderes Gewicht zu. Neben der Förderung von Pilotprojekten zur Umsetzung innovativer Energieeffizienztechnologien wurden auch die wissenschaftliche Begleitung, messtechnische Kontrolle und Auswertung der Ergebnisse in Modellprojekten durch wissenschaftliche Institute und Einrichtungen gefördert. Begleitet wurde dies durch ebenfalls im Rahmen von Qualifikations- und Informationsaktionen zur Verbreitung dieser Technologien geförderte Projekte zur Erarbeitung eines Leitfadens für energieeffiziente Bildungsgebäude sowie durch die Erstellung eines Konzepts für eine Wanderausstellung zum Thema Passivhaus. Die Zielsetzungen der jeweiligen Projekte konnte in allen Fällen erreicht werden. So konnte nachgewiesen werden, dass sich die für Passivhäuser entwickelten Komponenten und Bautechniken sehr gut bei der energetischen Modernisierung im Gebäudebestand einsetzen lassen. Sowohl der Leitfaden für Bildungsgebäude als auch die Passivhaus-Ausstellung werden nach wie vor zur Planung und Vorbereitung von Projekten erfolgreich eingesetzt. Der Leitfaden findet über Hessen hinaus Anwendung, die Ausstellung ist mit geringfügigen Aktualisierungen ununterbrochen seit 2009 im Einsatz, langfristig ausgebucht und wird mit einem Begleitprogramm vor allem von interessierten Kommunen nachgefragt. Ein weiterer Schwerpunkt im Bereich der innovativen Energieeffizienztechnologien in der Förderperiode lag auf der Reduzierung des kommunalen Stromverbrauchs durch Austausch der veralteten Straßenbeleuchtung durch energie- und ressourcenschonende LED-Technik. Die öffentliche Beleuchtung macht durchschnittlich 35 % des kommunalen Gesamtstrombedarfs aus. Für Städte und Gemeinden eröffnen sich daher große Einsparmöglichkeiten durch eine Modernisierung der Beleuchtungsanlagen. Im Rahmen der Förderung von Informations- und Qualifikationsmaßnahmen wurden die Ersteinrichtung sowie die personelle Fachbesetzung von fünf neugeschaffenen, überörtlichen Energieberatungsstellen für die Dauer von bis zu drei Jahren anteilig mit EFRE-Mitteln gefördert. Durch Informationsmaßnahmen (wie Aktionen, Kampagnen, Ausstellungen, Messen etc.) sowie Beratungsangebote konnte die Akzeptanz und Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 76

81 Umsetzungsbereitschaft des Verbraucherkreises zum Einsatz energieeffizienter Maßnahmen gesteigert werden. Nachfolgend werden drei Projektbeispiele vorgestellt: Mikrogasturbine mit Prozesswärmeauskopplung, Neubronner GmbH & Co. KG Zuwendungsfähige Ausgaben: EUR EFRE-Anteil: EUR Das HMWEVL förderte in den Jahren das Projekt Demonstrationsvorhaben Mikrogasturbine mit Prozesswärmeauskopplung der Neubronner GmbH & Co. KG bei einem der weltweit führenden Hersteller von Nassklebestreifen. Ziel war es, den hohen Bedarf an Prozesswärme zur Klebestreifentrocknung und Leimkochung teilweise aus dem Betrieb der geförderten Mikrogasturbine durch Auskoppeln der Wärme zu erreichen. Zusätzlich sollte der erzeugte Strom möglichst innerbetrieblich selbst genutzt werden, da auch erhebliche Leistungsspitzen beim Stromverbrauch zustande kamen (bis 290 kw). Zielvorgaben waren die Hilfe zur Markteinführung einer innovativen, aber am Markt in dieser Leistungsstärke noch nicht konkurrenzfähigen Technologie, eine Effizienzsteigerung bei der Gewinnung von Prozesswärme, eine Reduktion von klimaschädlichen Gasen, Ressourcenschonung sowie die Gewinnung von Aussagen bezüglich der Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Mikrogasturbine. Das Projekt wurde mit einer Investitionsförderung von 40 %, die wissenschaftliche Begleitung mit 50 % gefördert. Die geförderte Mikrogasturbine der Firma Neubronner ist seit dem 31. März 2015 ohne nennenswerte Probleme in Betrieb. Es wird durch den Betrieb eine Primärenergieeinsparung von 6,5 % erzielt. Altbau-Modernisierung in der Schule an der Wascherde Zuwendungsfähige Ausgaben: ,93 EUR EFRE-Anteil: ,46 EUR In der Maßnahmenlinie 109 wurden Pilotprojekte zur nachhaltigen Verringerung von Treibhausgas-Emissionen und zur Reduzierung des Primärenergieeinsatzes im Rahmen von energetischen Modernisierungsmaßnahmen in Gebäuden gefördert, wenn diese geeignet sind, den jährlichen Heizwärmebedarf des Gebäudes auf maximal 25 kwh pro Quadratmeter zu reduzieren. Gefördert wurden die Mehrkosten einer energetisch optimierten Modernisierung gegenüber einer energetischen Modernisierung, die die Mindestanforderungen der aktuell geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) bei der Modernisierung von Bauteilen einhält. Die Pilotprojekte wurden fachlich begleitet und bewertet. Das Anfang der neunziger Jahre in Hessen entwickelte Passivhauskonzept, bei dem der Heizwärmebedarf eines Gebäudes durch optimale Wärmedämmung und Wärmerückgewinnung aus der Abluft auf maximal 15 kwh/(m²a) und damit auf einen Bruchteil des Bedarfs herkömmlicher Wohngebäude verringert wird, entspricht bei Neubauten bereits heute dem von der Europäischen Union ab 2021 geforderten Niedrigstenergiestandard. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 77

82 Die Schule an der Wascherde wurde in vier Bauabschnitten energetisch modernisiert. Der Schulunterricht konnte dadurch im Zeitraum der Modernisierung mit Einschränkungen weiterhin im Objekt durchgeführt werden. Durch den Einbau von Fertigelementen vor den tragenden Betonstützen wurden diese in die thermische Gebäudehülle integriert. Dadurch werden Wärmebrücken und Leckagen vermieden. Zur kontrollierten Be- und Entlüftung wurden vier zentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung im Dachgeschoss installiert. Die Beheizung der Räume erfolgt überwiegend über die Zuluft. Der Heizwärmebedarf nach der Modernisierung beträgt 24 kwh/(m²a). Südansicht vor und nach der Modernisierung Förderung von Investitionen zur Marktvorbereitung innovativer Energieeffizienztechnologien: Pilotprojekte zum umfassenden Austausch der Straßenbeleuchtung in LED-Technik in Marburg und Gießen Zuwendungsfähige Ausgaben: ,36 EUR EFRE-Anteil: EUR Im Rahmen von zwei Pilotprojekten in den Städten Marburg und Gießen konnte nachgewiesen werden, dass sich der Stromverbrauch im Einzelfall um bis zu 80 % reduzieren lässt. Der Einsparerfolg steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der lichtpunktweisen Planung, der eine genaue geographische Aufnahme der einzelnen Lichtpunkte vorausging. Eine solche Herangehensweise führt in der Regel sowohl bei den Anschaffungskosten als auch beim Stromverbrauch zu weiteren Einsparungen. Die Zielsetzung der Pilotprojekte wurde erreicht: Durch den Austausch der veralteten Straßenbeleuchtungsanlagen wurden Stromeinsparungen von 71 % (Marburg) und 80 % (Gießen) erzielt. Befragungen von Anwohnenden zur Straßenbeleuchtung vor und nach der Modernisierungsmaßnahme ergaben durchweg positive Bewertungen. Grundlage der zuwendungsfähigen Ausgaben bildeten die Kosten für die Demontage der alten Leuchten sowie für die Beschaffung und Montage der neuen LED-Leuchten. Der jeweilige Mitfinanzierungsanteil lag bei 50 %. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 78

83 Beleuchtungssituation vor und nach der Modernisierung Maßnahmenlinie 110: Zugang zu und effizienter Einsatz von Informationsund Kommunikationstechnologie in KMU In der Maßnahmenlinie 110 wurden insgesamt 102 Projekte umgesetzt. Bis zum Abschluss der Förderperiode konnten dadurch EFRE-Mittel in Höhe von ,01 EUR bei zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von ,55 EUR bewilligt werden. In der Maßnahmenlinie 110 wurde zum einen Breitbandausbau gefördert: Das Land Hessen förderte aus Mitteln des EFRE, kofinanziert durch das Land, in der Förderperiode vier regionale Breitbandberatungsstellen. Diese standen den Kommunen als Anlaufstelle von der Erstberatung bis zur Begleitung bei der Durchführung von Breitbandinfrastrukturprojekten zur Verfügung. Das erfolgreiche Modell der regionalen Breitbandberatungsstellen wird in Hessen über die EFRE-Förderperiode hinaus fortgeführt. Die Finanzierung erfolgt hierbei ab dem Jahr 2016 aus nationalen Mitteln. In der Förderperiode wurden die hessischen Beratungsstellen wie folgt gefördert: Region EFRE-Mittel Landesmittel national-öffentlich Privatmittel national-privat Summe zuwendungsfähige Ausgaben Nordhessen ,02 EUR ,99 EUR 136,61 EUR ,62 EUR Osthessen ,66 EUR ,36 EUR ,32 EUR ,34 EUR Mittelhessen ,68 EUR ,88 EUR ,81 EUR ,37 EUR Südhessen ,91 EUR ,53 EUR 0,00 EUR ,44 EUR Summe ,27 EUR ,76 EUR ,74 EUR ,77 EUR Die Beratungsstellen fungierten als Bindeglied zwischen Land, Kommunalpolitik und Unternehmen. Als Rückgrat der hessischen Breitband-Beratungsinfrastruktur bildeten sie ein zentrales Erfolgskriterium für den Breitbandausbau in Hessen. Sie waren aktiv für die Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger und Kommunen in den hessischen Regionen tätig. Durch die Förderung konnte der Ausbau der Breitbandversorgung mit schnellem Internet in Hessen zügig vorangetrieben werden. Weiter wurden innerhalb der Förderperiode in 15 Fällen NGA- (Next Generation Access = Internet-Netze der nächsten Generation) Machbarkeitsstudien gefördert (zuwendungsfähige Ausgaben: ,89 EUR, davon ,93 EUR EFRE-Mittel, ,96 EUR national-öffentliche Mittel und ,00 EUR national-private Mittel). Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 79

84 Gemäß dem hessischen kreis- und kreisverbundweiten Ansatz profitierten hiervon 15 Landkreise und zusätzlich zwei Städte unmittelbar. Hessen nimmt bei der Breitbandversorgung eine Spitzenposition unter den deutschen Flächenländern ein: Der NGA-Versorgungsgrad ( 50 Mbit/s) der hessischen Haushalte liegt Mitte 2016 bei 72 % und damit über dem Bundesdurchschnitt von 71,2 %. Die zwei in Deutschland am besten mit schnellem Internet ( 50 Mbit/s) erschlossenen Landkreise liegen in Hessen: der Hochtaunuskreis mit einer Versorgung von 93,4 % aller Haushalte und der Odenwaldkreis mit 92,5 %. Des Weiteren liegt Hessen auf Platz 1 der Flächenländer bei der Gewerblichen Breitbandversorgung ( 50 Mbit/s). Bei der Versorgung mit DSL/VDSL2 50 Mbit/s verfügt Hessen mit 34,1 % über den höchsten Ausbaugrad der Flächenländer bei dieser zukunftsfähigen Technik. Das NGA-Ausbaucluster Nordhessen ist mit einem Projektvolumen in dreistelliger Millionenhöhe eines der größten Breitbandausbauvorhaben Europas. Es bekam im November 2015 in der Kategorie "Cost reduction and co-investment" den European Broadband Award von dem damaligen EU-Digitalkommissar Günther Oettinger verliehen. In der Maßnahmenlinie 110 wurde zum anderen Kinodigitalisierung gefördert: In einer Mitteilung vom 24. September 2010 zu den Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung für das europäische Kino betonte die Europäische Kommission die Bedeutung der Kultur- und Kreativindustrien für den notwendigen weiteren Ausbau der Informationsgesellschaft in Europa, da diese Industrien Investitionen in digitale Technologien ankurbeln. Die Kommission befürwortete die Kofinanzierung von Digitalisierungsprojekten des europäischen Kinos aus Mitteln der EU-Strukturfonds. Die Mitteilung der Kommission aufgreifend, förderte das HMWEVL seit April 2011 die Umrüstung hessischer Kinos von analoger auf digitale Projektionstechnik. Die Umstellung auf digitales Abspielen war zwingend notwendig geworden, weil in der Filmverleihungsbranche kaum noch analoge Filmkopien versendet wurden; seit Frühjahr 2014 wurde nur noch auf digitalem Weg beliefert. Kleine Filmtheater hätten die Umrüstung nicht alleine stemmen können und in der Konsequenz schließen müssen. Immerhin kostet eine Umstellung pro Saal rund EUR. Insgesamt wurden Zuschüsse in Höhe von rund 1,4 Mio. EUR aus EFRE-Mitteln bewilligt, mit denen mehr als 60 kleinere Kinos, Kinos im ländlichen Raum sowie Programmkinos, d. h. in Summe über 80 Kinosäle in Hessen auf Digitaltechnik umgestellt werden konnten. Aufgebracht wurden insgesamt ca. 1,4 Mio. EUR private nationale Mittel und rund 2,2 Mio. EUR öffentliche nationale Mittel zur Kofinanzierung der rund 5 Mio. EUR zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Maßnahme trug auch dazu bei, die vielfältige Kinolandschaft in Hessen zu erhalten und dadurch die Lebensqualität in den hessischen Städten und Regionen als Standortfaktor zu erhalten. Nachfolgend werden zwei Projektbeispiele vorgestellt: Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 80

85 Umrüstung der Bähr Filmtheaterbetriebe Zuwendungsfähige Ausgaben: EUR EFRE-Anteil: EUR Die Bähr Filmtheaterbetriebe betreiben mitten im touristischen Zentrum des nordhessischen Wintersportorts Willingen ein Kino mit zwei Sälen und Platz für jeweils 88 Personen. Friedrich Bähr, der Betreiber, entschloss sich 2011 für die Umrüstung von analoger auf digitale Vorführtechnik: Wer sein Kino nicht auf digitale Technik umstellt, wird es über kurz oder lang schließen müssen. Damit war Bährs Kino im Landkreis Waldeck-Frankenberg das erste Kino mit digitalem Filmprojektor und nur hier konnten kreisweit 3D-Filme gesehen werden. Bei den Besucherzahlen haben wir seit der Umstellung auf Digitaltechnik gut und gerne eine Steigerung von 30 %, bei den Umsätzen sind es dank der 3D-Filme sogar 40 %, rechnet Bähr vor. Seit der Umrüstung laufen große Blockbuster jetzt oft auch schon zum Startwochenende in Willingen an zu analogen Zeiten undenkbar für ein so kleines Kino. Die deutlich gestiegenen Umsatzzahlen und viele positive Rückmeldungen bestätigen mich darin, dass die Umstellung auf digitale Technik richtig war, berichtet Bähr zufrieden. In Willingen ist es gelungen, die Lebensqualität zu sichern: Gäbe es hier kein Kino mehr, müssten Kinofans 30 bis 40 km weit fahren, egal in welche Richtung. Der Kinosaal der Kurlichtspiele in Bad Wildungen, der auch zu den Bähr Filmtheaterbetrieben gehört, wurde 2014 ebenfalls von analoger auf digitale Projektionstechnik umgerüstet. Durch die Digitalisierung konnte in der Kurstadt Bad Wildungen weiterhin ein Kino-Angebot aufrechterhalten werden. In Bad Wildungen gibt es ein monatliches "Kommunales Kino", bei dem die Bürgerinnen und Bürger der Stadt die Filme auswählen können. Bähr Filmtheaterbetriebe; Bildnachweis WIBank Umrüstung des Linden-Theaters Zuwendungsfähige Ausgaben: EUR EFRE-Anteil: EUR Bei dem 1929 gegründeten Linden-Theater in Geisenheim handelt es sich um ein bundesweit einzigartiges Modell eines integrativen Kinos, in dem behinderte und nicht behinderte Menschen zusammenarbeiten. Mithilfe der Förderung erfolgte die Umrüstung der zwei Filmtheatersäle von analoger auf digitale Projektionstechnik in 2k/4k-Qualität. Gleichzeitig wurde das Kino im Jahr 2012 saniert. Heute ist das Kino farbenfroh, hell und Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 81

86 barrierefrei. Die durchgeführten Maßnahmen haben die Wettbewerbsfähigkeit des Filmtheaters und damit den Erhalt der integrativen Arbeitsplätze für die Zukunft gesichert. Das letzte Kino im Rheingau kann weiter betrieben werden und die Bevölkerung hat eine ortsnahe Möglichkeit zum Kinobesuch. Ein integratives Kino ist außerdem für Menschen mit Behinderung Signal für wirkliche Teilhabe und Chance, auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Aufgabe zu finden. Seit Anfang 2011 stellen sechs Menschen mit Behinderung einen Teil des Mitarbeiterkreises. Sie werden eingesetzt zur Kontrolle von Karten, als Popcorn- und Eisverkäufer/in, Platzanweiser/in oder Reinigungskraft, nehmen Lieferungen entgegen oder bereiten das Kino für die nächste Vorstellung vor. Linden-Theater Geisenheim; Bildnachweis Linden Theater Geisenheim Maßnahmenlinie 112: Erprobung innovativer Fördermaßnahmen Das Operationelle Programm sah vor, dass in den Prioritätsachsen 1 3 bis zu 5 % der EFRE-Mittel für die Erprobung neuartiger Methoden und Praktiken der Förderung eingesetzt werden konnten. Die ausgewählten Projekte sollten Ansätze zu einer Weiterentwicklung der hessischen Strukturpolitik, insbesondere zur Steigerung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung bieten. Erfolgreiche Vorhaben sollten auf andere Regionen übertragbar sein und als zukünftige Förderinstrumente etabliert werden. Bei den Projekten sollte es sich um Pilotprojekte, Studien oder die Initiierung von Netzwerken handeln. Sie waren auf eine kurze Laufzeit von max. 24 Monaten begrenzt, der Adressatenkreis war bewusst sehr weit gefasst. Der Fördersatz betrug 50 % der zuwendungsfähigen Projektausgaben, die Kofinanzierung erfolgte über Eigenmittel. Im September 2008 erfolgte der Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen, die Beiträge zu den inhaltlichen Leitthemen Wissensbasiertes Wirtschaften, Nachhaltiges Wachstum, Regionale wirtschaftliche Entwicklungspotenziale nutzen leisten mussten. Die Nachfrage konzentrierte sich dann auf die Prioritätsachsen 1 und 2. Wie beabsichtigt wurde ein breites Spektrum von ökonomisch relevanten Themen mit dem Förderprogramm bearbeitet, aber auch spezifische Sonderthemen mit eher indirektem Bezug zur regionalen Strukturpolitik. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 82

87 Hierzu einige Beispiele: Aufbau eines Experimentalcampus zur Förderung naturwissenschaftlich-technischer Kompetenzen bei Kindern und Jugendlichen Aufbau einer Kooperation zwischen Denkmalschutzexperten und Fachleuten im Gebiet erneuerbarer und dezentraler Energieversorgung in Kassel Firmenübergreifende Personalstrategien im demografischen Wandel mit Gründung einer Netzwerkgruppe Netzwerk Personal in Südhessen Qualifizierung im Handwerk zum Einsatz regenerativer Energien Schaffung einer Kommunikationsplattform zur e-mobilität in Nordhessen Alle geförderten Projekte zeichneten sich durch einen neuartigen und innovativen Charakter aus und waren im Rahmen ihrer jeweils spezifischen Bedingungen auf andere Landesteile übertragbar. Ihre Ausgaben waren aus den sonstigen Förderprogrammen nicht zuwendungsfähig gewesen. Aus einigen geförderten innovativen Projekten entwickelten sich im weiteren Verlauf fest verankerte Institutionen, die finanziell auf eigenen Beinen stehen. So hat z. B. die Stadt Kassel eine Beratungsstelle zum Thema Vereinbarkeit von Denkmalschutz und regenerativen Energien fest eingerichtet. Das Informationszentrum Flughafen und Region im Umwelt- und Nachbarschaftshaus, das als Dialog-, Monitoringund Informationsstelle im Umfeld des Frankfurter Flughafens dient, ist ebenfalls langfristig etabliert. In der Maßnahmenlinie 112 wurden zum Leitthema Wissensbasiertes Wirtschaften im Förderzeitraum 29 innovative Vorhaben gefördert. Dabei wurden EFRE-Mittel in Höhe von ,78 EUR bei zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von ,84 EUR bewilligt. Nachfolgend werden drei Projektbeispiele vorgestellt: Aufbau eines ilab intermediales Labor für angewandte Bildbearbeitungstechniken Zuwendungsfähige Ausgaben: ,69 EUR EFRE-Anteil: EUR Die Entwicklungsstudie diente der Auslotung der Möglichkeit, ein Labor für Bildbearbeitungstechnik im Bereich Kultur- und Kreativwirtschaft aufzubauen und Eschwege als Wirtschaftsstandort zu etablieren, an dem man Jugendliche für Berufe im Bereich der Medientechnik begeistern kann. Die Studie umfasst ein Strategiepapier und eine Abschlussdokumentation sowie Protokolle über ein Mind-Mapping zur Umsetzung einer Medienwerkstatt in Eschwege. Projekt Kooperation Denkmal und Energie Zuwendungsfähige Ausgaben: ,90 EUR EFRE-Anteil: ,45 EUR Mehrfach wandten sich Eigentümerinnen und Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude an die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Kassel, da herkömmliche Lösungen zur Steigerung der Energieeffizienz in Konflikt zum Denkmalschutz stehen. Durch eine Kooperation zwischen Denkmalschutz und Fachleuten der erneuerbaren und dezentralen Energieversorgung sollte ein gegenseitiger Wissenstransfer hergestellt werden, der zu einer Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 83

88 effizienteren Beratung des Eigentümerkreises führt. Ergebnis dieses Bestrebens sind drei Arbeitspakete, die zu einer Verbesserung der Beratungsdienstleistung der Denkmalschutzbehörde, zur Entwicklung eines Weiterbildungsangebots sowie zu einer verbesserten Informationskultur führen sollten. Es erfolgten der Aufbau einer Initialberatung, die Entwicklung eines Förderkatalogs, die Einrichtung einer Reihe von Fachvorträgen an der Universität Kassel und die Errichtung einer Internetplattform. Auf Grund des Projekts konnten die Verunsicherung bei den Betroffenen reduziert, eine Verbesserung des Beratungsangebots herbeigeführt, zusätzliche Aufträge für regionale Unternehmen generiert und gleichzeitig energiesparende Maßnahmen umgesetzt werden. Pilotprojekt zur Start-up-Förderung Zuwendungsfähige Ausgaben: rund EUR EFRE-Anteil: rund EUR Einen wesentlichen Schwerpunkt in der Maßnahmenlinie 112 bildet das Pilotprojekt zur Start-up-Förderung in Zusammenarbeit mit dem Centrum für Satellitennavigation (cesah GmbH). Durch diese im Jahr 2014 aufgenommene Pilotförderung wurden insbesondere die Maßnahmen der Europäischen Kommission des Aktionsplans Unternehmertum 2020 Den Unternehmergeist in Europa neu entfachen (COM(2012) 795 final) aufgegriffen und sogar miteinander verbunden. Ziel war die Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln für neu gegründete (Digital- und Web-) Unternehmen mittels Zuschüssen mit gleichzeitiger aktiver fachlicher Betreuung der Unternehmen durch die cesah GmbH. Cesah betreibt im Auftrag der Europäischen Weltraumorganisation ESA (European Space Agency) das ESA Business-Inkubationszentrum (BIC) Darmstadt und unterstützt junge Unternehmen und Neugründungen bei der technischen Entwicklung, Realisierung und Markteinführung neuer anwendungsorientierter Produkte und Dienstleistungen mit Bezug zur Satellitennavigation sowie Raumfahrt allgemein. 19 neu gegründeten hochtechnologiebasierten Unternehmen konnte mit dem gewährten EFRE-Zuschuss in Höhe von max EUR pro Unternehmen eine Anschubfinanzierung für die erste Gründungsphase gewährt werden. Die eingesetzten EFRE-Mittel wurden aus ESA-Mitteln kofinanziert. Die Erprobung der Zuschussförderung von hochtechnologiebasierten neu gegründeten Unternehmen mit gleichzeitiger Betreuung in einem Gründungszentrum war damit so erfolgreich, dass in der neuen EFRE-Förderperiode ein eigenes Programm zur Fortsetzung dieser spezifischen Gründungsförderung aufgenommen wurde. Die EFRE-Pilotförderung wurde somit zur Weiterentwicklung der hessischen Start-up-Förderung genutzt, was Ziel der Erprobung von innovativen Fördermaßnahmen war. Den erfolgreichen Programmverlauf zeigt beispielsweise das Projekt MyFoodMap, im Zuge dessen ein Online-Navigator für Menschen insbesondere mit Nahrungsmittelunverträglichkeiten entwickelt wurde, der einen umfassenden Überblick zur Verträglichkeit von Lebensmitteln bietet. Auf der Next Generation Food Konferenz wurde das Existenzgründerteam mit dem ersten Preis für die Beste Geschäftsidee aus dem Bereich E- Food 2015 ausgezeichnet. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 84

89 Wesentliche aufgetretene Probleme und getroffene Abhilfemaßnahmen Die Prüfbehörde prüfte am 21. August 2014 die Abteilung Infrastruktur/Gruppe Infrastruktur II der WIBank als zwischengeschaltete Stelle, die die Maßnahmenlinie 109 Energieeffizienz und erneuerbare Energien betreut. Im Systemprüfungsbericht S22/RWB vom 6. November 2014 ist das Verfahren in der geprüften Stelle von der Prüfbehörde in die Funktionskategorie 3 ( Funktionsfähigkeit teilweise vorhanden; erhebliche Verbesserung erforderlich ) eingestuft worden. Der Systemprüfungsbericht ist am 14. November 2014 bei der GD REGIO der Europäischen Kommission über SFC2007 eingegangen. Mit Schreiben vom 28. November 2014 (Ref. Ares(2014) ) teilte die Europäische Kommission mit, dass sie eine Unterbrechung der Zahlungsfrist bezüglich der Maßnahmenlinie 109 beabsichtige, sofern nicht innerhalb von zwei Monaten erforderliche Korrekturmaßnahmen eingeleitet würden. Die Aussetzung von Zwischenzahlungen konnte durch die umfassenden Maßnahmen der Verwaltungs- und der Prüfbehörde abgewendet werden. Die Mitteilung vom 22. Januar 2015 (Ref. Ares(2015)264281), die die aus Sicht der Europäischen Kommission erforderlichen Korrekturmaßnahmen beinhaltet und am 27. Januar 2015 in deutscher Sprache im HMWEVL eingegangen ist, gab den deutschen Behörden Gelegenheit, binnen zwei Monaten (27. März 2015) zu den im Schreiben vom 22. Januar 2015 formulierten Anforderungen Stellung zu nehmen und den übermittelten Korrekturmaßnahmen nachzukommen. Andernfalls kündigt die Europäische Kommission die Aussetzung von Zwischenzahlungen aus dem EFRE im Zusammenhang mit der betreffenden Intervention an. Die Verwaltungsbehörde hat mit Stellungnahme vom 26. März 2015, die als Anlage zur Stellungnahme der Prüfbehörde mit selbigem Datum an die Europäische Kommission übersandt wurde, das Maßnahmenpaket erläutert, das die mit Schreiben vom 22. Januar 2015 übermittelten Anforderungen erfüllt. Neben Initiierung einer Projektgruppe wurden alle Vorhaben der Maßnahmenlinie 109 entsprechend den Anforderungen überprüft. Mit Überprüfung der Zuwendungsbescheide aller Vorhaben auf einen ordnungsgemäßen Hinweis zur Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen sind darüber hinaus drei Vorhaben identifiziert worden, in denen Ausschreibungen oberhalb des EU-Schwellenwertes liegen. Alle drei Vorhaben sind vor Ort überprüft und Verstöße identifiziert worden, die eine 100-prozentige Korrektur der zuwendungsfähigen Ausgaben der mit Verstößen behafteten Aufträge zur Folge hatten. Ferner hat die Verwaltungsbehörde umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe seit 2014 weiterentwickelt. Hiervon umfasst sind die Weiterentwicklung des Förderhandbuches und Prüfchecklisten sowie die Weiterführung des im Sommer 2014 implementierten Workshops mit der zwischengeschalteten Stelle zur Optimierung vergaberechtlicher Unterlagen sowie zum Erfahrungsaustausch. Auch die dauerhafte Aufgabe der Information und Bewusstseinsschärfung wurde mit weiteren Informations- und Schulungsveranstaltungen weiter umgesetzt. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 85

90 Die Verwaltungsbehörde hat im Folgenden die Entwürfe der Zuwendungsbescheide der zuständigen Gruppe der zwischengeschalteten Stelle kontrolliert, die Checklisten nach Durchführung von Verwaltungsprüfungen ausgewertet, Vor-Ort-Überprüfungen bei der zwischengeschalteten Stelle durchgeführt und Vor-Ort-Kontrollen der zwischengeschalteten Stelle begleitet. Mit Schreiben vom 23. April 2015 (Ref. Ares(2015) ) hat die Europäische Kommission mitgeteilt, dass für die Maßnahmenlinie 109 die Bedingungen erfüllt sind, die Unterbrechung und das Verfahren zur Aussetzung von Zwischenzahlungen aus dem EFRE aufzuheben. Ergebnis der begleitenden Maßnahmen der Verwaltungsbehörde ist, dass keine Mängel in der Umsetzung der Maßnahmenlinie 109 und der Anwendung vergaberechtlicher Bestimmungen festgestellt werden konnten. Lediglich Hinweise zu einer verbesserten Dokumentation haben die Qualität der Prüfergebnisse der zwischengeschalteten Stelle weiter erhöht. Im Übrigen wird auf Kapitel 2.3 verwiesen. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 86

91 3.2. Prioritätsachse 2 Gründungsförderung und Förderung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung insbesondere von KMU Ergebnisse und Fortschrittsanalyse Die Prioritätsachse 2 des hessischen Operationellen Programmes hatte primär das spezifische Ziel Gründung und Wachstum von Unternehmen. Dabei wurden im Operationellen Programm folgende Ergebnisse angestrebt: Steigerung der Zahl und Qualität von Unternehmensgründungen Verbesserte Eigenkapitalsituation junger und wachstumsträchtiger Unternehmen Modernisierter Kapitalstock der gewerblichen Wirtschaft Verbesserte Managementkompetenz einschließlich Nutzung integrierter Managementsysteme für Qualität, Umweltschutz und Arbeitssicherheit sowie in Bezug auf altersstrukturelle Veränderung der Belegschaft und bei Unternehmensübergaben Verbesserte Nutzung von Absatzchancen durch KMU, insbesondere auch auf ausländischen Märkten (KMU-Internationalisierung als Motor der Wettbewerbsfähigkeit) Effizientere und attraktivere Arbeits- und Produktionsbedingungen für junge, zukunftsund wettbewerbsfähige Unternehmen Verbesserte Rahmenbedingungen für lokale Ökonomien Um die Zielsetzung zu erreichen, wurden neun Maßnahmenlinien innerhalb der Prioritätsachse umgesetzt. In diesen neun Maßnahmenlinien konnten bis zum 31. Dezember 2015 insgesamt 278 Projekte bewilligt und durchgeführt werden, so dass bis zum Abschluss der Förderperiode zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von ,04 EUR bewilligt worden sind. Aufgrund von nicht endabgerechneten Projekten wurden bis jetzt nur zuwendungsfähige Ausgaben von ,53 EUR als bescheinigt nachgewiesen. Auf die Abweichung von ,51 EUR bei den zuwendungsfähigen Ausgaben wird des Weiteren in den Maßnahmenlinien sowie in der Anlage V Projekte, bei denen noch Verwaltungsverfahren laufen, eingegangen. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 87

92 Nachstehend kann die Verteilung der EFRE-Mittel anhand des Schaubildes nachvollzogen werden: Programmabwicklung Prioritätsachse 2 EFRE-Mittel in Mio. EUR 78,2 74,1 73,9 Plan Bewilligt Bescheinigt Stand: Im Folgenden werden die einzelnen Maßnahmenlinien der Prioritätsachse 2 bewertet und anhand von Projektbeispielen vorgestellt. In einzelnen Fällen werden zudem die Entwicklung und Ergebnisse der festgelegten Indikatoren beschrieben. Die Indikatoren und deren quantifizierte Zielvorgaben leiten sich dabei aus dem Operationellen Programm ab. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 88

93 1201 Geförderte Anzahl Fonds 1202 Anzahl Unternehm Zahl der Arb. plätze 1204 Anzahl geförderte Beratungen 1205 Anzahl betroffene Arb. plätze 1206 Geförderte Anzahl 1207 Anteil mit erfolgr. Gründung % 1208 Anzahl geförd. Unternehm Geförd. Invest. Vol. Mio. EUR 1210 Anzahl Arb. plätze 1211 Erschloss. Betriebsfläche m² 1212 Geschaff. Arb.plätze 1213 Geförderte Anzahl Programme 1214 Anzahl geförd. Unternehm Invest. Volumen Mio. EUR 1216 Anzahl Arb.plätze Indikatoren zur Messung der Zielerreichung Prioritätsachse Gesamt (kumuliert) Risikokapital- und Darlehensfonds ML 201, 202 Ergebnis Zielvorgabe Ausgangswert Ergebnis Zielvorgabe Ausgangswert Ergebnis Zielvorgabe Ausgangswert Betriebsberatungen (ohne Gründungsberatung) ML 203 Ergebnis Zielvorgabe Ausgangswert Ergebnis , , , ,5 5 5 Zielvorgabe Ausgangswert Existenzgründungsberatungen ML 203 Ergebnis Zielvorgabe Ausgangswert Ergebnis Zielvorgabe Ausgangswert Strukturbedeutsame gewerbliche Investitionen ML 206 Ergebnis Zielvorgabe Ausgangswert Ergebnis ,35 97,14 98,01 101,3 122,5 122,5 Zielvorgabe Ausgangswert Ergebnis ,50 570, , , ,30 Zielvorgabe Ausgangswert Gründerzentren ML 204 Ergebnis Zielvorgabe Ausgangswert Ergebnis Zielvorgabe Ausgangswert Städtische Programme zur Förderung der lokalen Ökonomie ML 208 Ergebnis Zielvorgabe Ausgangswert Ergebnis Zielvorgabe Ausgangswert Ergebnis ,7 2,8 5,7 9,5 11,0 13,9 13,9 Zielvorgabe Ausgangswert Ergebnis ,5 370,5 477,50 569,0 675,5 675,5 Zielvorgabe Ausgangswert Die Spalte Gesamt enthält kumulierte Werte (Stand: ) Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 89

94 Maßnahmenlinie 201: Darlehensfonds für Unternehmensgründungen und Wachstum von KMU In der Maßnahmenlinie 201 wurde im Jahr 2011 der Darlehensfonds Kapital für Kleinunternehmen Innovation plus ( JEREMIE-Fonds Hessen ) eingerichtet, um KMU über Strukturfondsmaßnahmen einen besseren Zugang zu Finanzierungen zu ermöglichen. Hier konnten hessische kleine Unternehmen (KU) Nachrangdarlehen in Höhe von ,00 EUR bis ,00 EUR zur Finanzierung innovativer Investitionsvorhaben im Zusammenhang mit der Erweiterung ihres Unternehmens erhalten. Dabei konnten insgesamt EFRE-Mittel in Höhe von ,45 EUR bei zuwendungsfähigen Ausgaben von ,90 EUR bewilligt und erfolgreich umgesetzt werden. Dies führte dazu, dass 121 Arbeitsplätze gesichert werden konnten, wovon 22 Dauerarbeitsplätze neu geschaffen wurden. Den sinnvollen und erfolgreichen Einsatz der Mittel belegen die nachfolgenden Projektbeispiele. In Kapitel 5.3 wird zudem näher auf den Darlehensfonds Kapital für Kleinunternehmen Innovation plus ( JEREMIE-Fonds Hessen ) eingegangen. BE Power GmbH Beitrag aus Darlehen: ,00 EUR Beitrag aus EFRE-Mitteln: ,00 EUR Die BE Power GmbH mit Sitz in Fernwald (EFRE-Vorranggebiet) entwickelt nach Kundenspezifikationen gefertigte Batteriepacks und komplette Batteriesysteme. Die Fördermittel wurden dem Unternehmen für die Mitfinanzierung der Entwicklung und Markteinführung eines Batteriespeichers für die aus Photovoltaik-Anlagen gewonnene Energie gewährt. Hierdurch konnte bei der BE Power GmbH bis zum Jahresende 2015 ein zusätzlicher Dauerarbeitsplatz geschaffen werden. Zudem dienten die Mittel zur Beschaffung und Bevorratung von Batteriezellen, um die Lieferfähigkeit innerhalb des neuen Produktsegments Stromversorgungen für Flurförderfahrzeuge zu gewährleisten und dieses Produktsegment auszubauen. Yatta Solutions GmbH Beitrag aus Darlehen: ,00 EUR Beitrag aus EFRE-Mitteln: ,00 EUR Bei der Yatta Solutions GmbH mit Sitz in Kassel (EFRE-Vorranggebiet) handelt es sich um ein Software- und Beratungshaus, das seine Kunden (Unternehmen und öffentliche Einrichtungen) bei der Optimierung ihrer Geschäfts- und Entwicklungsprozesse unterstützt. Die Fördermittel wurden im Unternehmen für die Schaffung eines weiteren Unternehmensstandortes in Frankfurt am Main sowie die Finanzierung der Entwicklung neuer Software genutzt. Hierdurch konnten bei der Yatta Solutions GmbH bis zum Jahresende 2015 zehn zusätzliche Dauerarbeitsplätze geschaffen werden. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 90

95 Maßnahmenlinie 202: Risikokapitalfonds für Unternehmensgründungen und Wachstum von KMU In der Maßnahmenlinie 202 wurden die Finanzinstrumente Hessen Kapital I und Mittelhessenfonds umgesetzt, auf die in den Kapiteln 5.1 und 5.2 noch näher eingegangen wird. Anhand der Indikatoren lässt sich ableiten, dass durch die drei Fonds (Hessen Kapital I, Mittelhessenfonds und JEREMIE) insgesamt Arbeitsplätze gesichert oder neu geschaffen werden konnten. Das Ergebnis liegt dabei erheblich über der Zielvorgabe. Ursächlich hierfür dürfte sein, dass mehrere begünstigte junge Unternehmen bereits eine mittlere Größe aufwiesen und damit eine größere Zahl von gesicherten Arbeitsplätzen in die Messung einging, als in der ursprünglichen Zielplanung unterstellt worden war. Beim Finanzinstrument Hessen Kapital I, das im Jahr 2007 eingerichtet wurde, konnten KMU gemäß festgelegten Vergabekriterien stille, aber auch offene Beteiligungen zwischen ,00 EUR und 1,5 Mio. EUR für ihre Innovations- und Wachstumsphasen einschließlich der Gründungsphase erhalten. Somit konnten insgesamt EFRE-Mittel in Höhe von rund 19,3 Mio. EUR bei rund 38,5 Mio. EUR zuwendungsfähigen Ausgaben bewilligt und erfolgreich umgesetzt werden. Dies führte dazu, dass Arbeitsplätze gesichert werden konnten und 984 Arbeitsplätze neu geschaffen wurden. Damit wird die Planzahl von Arbeitsplätzen deutlich übertroffen. Den sinnvollen und erfolgreichen Einsatz der Mittel belegt das nachfolgende Projektbeispiel: Sminno GmbH Beitrag aus offener Beteiligung: ,00 EUR Beitrag aus EFRE-Mitteln: ,00 EUR Das Startup Sminno wurde mit EFRE-Mitteln bei der Markteinführung der fertigentwickelten Audioverstärker für Smartphones ohne externe Energiequelle CESA cruise und CESA cube unterstützt. Während CESA Tube für den stationären Gebrauch ausgelegt ist, wurde Cesa Cruise konzipiert, um am Fahrradlenker befestigt und als Freisprecheinrichtung genutzt zu werden. Beide Produkte sind als Gebrauchsmuster geschützt und zum Patent angemeldet. Sminno wurde am 25. Oktober 2016 mit dem Preis Hessen Champion 2016 in der Kategorie Innovation ausgezeichnet. Sminno Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 91

96 Beim zweiten Finanzinstrument der Maßnahmenlinie 202 Mittelhessenfonds, das ab 2008 umgesetzt wurde, sollten die Technologiebranchen Medizintechnik, Optik und Feinmechanik Finanzierungsschwerpunkte sein, um die besonderen Stärken der mittelhessischen Region zu bewahren und zu stärken. Die Förderung bestand wie bei Hessen Kapital I in der Bereitstellung von eigenkapitalähnlichen Mitteln, vorrangig stillen Beteiligungen, aber auch offenen Beteiligungen an Innovations- und Wachstumsvorhaben von KMU in allen Unternehmensphasen einschließlich der Gründungsphase. Die Beteiligungen betrugen zwischen ,00 EUR und 1 Mio. EUR. Insgesamt konnten durch die Beteiligungen EFRE-Mittel in Höhe von 4,25 Mio. EUR bei 8,5 Mio. EUR zuwendungsfähigen Ausgaben bewilligt und erfolgreich umgesetzt werden. Dies führte dazu, dass 959 Arbeitsplätze gesichert werden konnten und 118 Arbeitsplätze neu geschaffen wurden. Nachfolgend wird das Unternehmen OptoTech Optikmaschinen GmbH als erfolgreiches Projektbeispiel vorgestellt: OptoTech Optikmaschinen GmbH Beitrag aus stiller Beteiligung: ,00 EUR Beitrag aus EFRE-Mitteln: ,00 EUR OptoTech wurde 1985 mit dem Ziel gegründet, Ideen im Bereich der Herstellungstechniken für präzisionsoptische Komponenten zu realisieren. So hat sich OptoTech zu einem zukunftsorientierten Maschinenbauunternehmen entwickelt, das technologische Entwicklungen des allgemeinen Maschinenbaus und der Produktionstechnik aufgreift und für die Anwendung in der Präzisionsoptikfertigung zielgerichtet und kundenorientiert umsetzt. OptoTech ist inzwischen Technologieführer in Zusammenhang mit dem Einsatz der CNC- Technik in Optik-Bearbeitungsmaschinen. Im Rahmen des Mittelhessenfonds wurde das Unternehmen bei der Entwicklung zweier Schleif- und Polierzentren zur Bearbeitung von hochpräzisen Kleinoptiken und astrooptischen Großoptiken unterstützt Maßnahmenlinie 203: Beratungszentren für KMU und Unternehmensgründungen, Betriebsberatung und Unternehmensschulung In der Maßnahmenlinie 203 war das Ziel, Unternehmensgründungen und den Existenzaufbau potenzieller Unternehmensgründer/innen durch ein entsprechendes Beratungs- und Schulungsangebot zu erleichtern und die Marktchancen von neu gegründeten Unternehmen zu verbessern. Darüber hinaus sollten KMU bei der Anpassung an neue Technologien unterstützt und bei der Erschließung neuer (auch ausländischer) Märkte beraten werden. Das Angebot umfasste auch die Unterstützung bei Unternehmensübergaben und -übernahmen sowie Maßnahmen zur Förderung des Unternehmergeistes. Die Beratungen wurden von geeigneten Beratungsstellen angeboten. Diese boten ein flächendeckendes, kostenfreies Erstberatungsangebot für Gründerinnen und Gründer und KMU in Hessen an. Dabei wurden folgende Themenfelder abgedeckt: Gründung, Produktionsintegrierter Umweltschutz (PIUS), Designberatung, Finanzierung, Marketing- und Vertrieb, Nachfolge, Fachkräftesicherung, Prozessoptimierung, Managementsysteme oder Innovation. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 92

97 Hessische Gründerinnen und Gründer sowie KMU konnten darüber hinaus Informationen auch telefonisch oder persönlich in Beratungsgesprächen erhalten. Zudem wurden Multiplikatorengespräche mit Wirtschaftsförderungen und Banken geführt sowie Angebote auf Messen und in Vorträgen bei einschlägigen Veranstaltungen präsentiert. Insgesamt wurde das Angebot der kostenfreien Erstberatung sowohl von Gründerinnen und Gründern als auch von KMU stark nachgefragt bzw. angenommen. In der Maßnahmenlinie 203 wurden während der gesamten Förderperiode 138 Vorhaben mit einem EFRE-Zuschuss von rund ,77 EUR bei zuwendungsfähigen Ausgaben von rund ,43 EUR bewilligt. Das Interesse von Existenzgründer/innen und KMU an den angebotenen Beratungs- und Schulungsprogrammen war ausgesprochen groß. Die rege Nachfrage der einzelnen Beratungsangebote und die Anzahl der betroffenen Arbeitsplätze machten den Erfolg der Beratungsprogramme deutlich. Dies spiegelt sich auch bei den Indikatoren wider. Im Programmzeitraum wurden geförderte Betriebsberatungen sowie Existenzgründungsberatungen durchgeführt. Von den Betriebsberatungen waren ,5 Arbeitsplätze betroffen. Hierbei gilt wie in den Vorjahren die erwähnte Divergenz zwischen den wesentlich höheren Ergebniszahlen und den Planzahlen. Die Überprüfung im Rahmen der eingerichteten Arbeitsgruppe Indikatoren hat ergeben, dass die Zahl der Beratungen, die in diesen Beratungsprojekten stattgefunden haben, bei den ursprünglichen Planungszielen unterschätzt worden ist und somit auch die Anzahl der betroffenen Arbeitsplätze. Die Qualität und die Nachhaltigkeit der Existenzgründungsberatungen wurden auch durch eine Untersuchung im Auftrag des HMWEVL hervorgehoben. Von Gründerinnen und Gründern, die in den Jahren ein Beratungsangebot in Anspruch nahmen, hatten 83 % nach Ablauf von fünf Jahren ihr Unternehmen am Markt etabliert und damit schätzungsweise Arbeitsplätze (Vollzeit, Teilzeit- und Aushilfsstellen) geschaffen. Das primäre Ziel der Prioritätenachse 2, Gründung und Wachstum von Unternehmen, konnte somit erfolgreich realisiert werden. Koordinierungsstelle Frauen & Wirtschaft 2015 Zuwendungsfähige Ausgaben: ,00 EUR EFRE-Anteil: ,00 EUR Ein Projektbeispiel stellt die Koordinierungsstelle Frauen & Wirtschaft dar, die als Anlaufstelle für Gründerinnen und Unternehmerinnen geschaffen wurde. Die Aufgabe der Koordinierungsstelle ist dabei, die Bedeutung von Frauen als Wirtschaftsakteurinnen verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken. Insgesamt wurden bei der Anlaufstelle für Gründerinnen und Unternehmerinnen Kontakte generiert sowie Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik erfolgreich in den Dialog gebracht. Die Bedeutung von Gründerinnen und Unternehmerinnen konnte stärker als bisher in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt und sichtbarer gemacht werden. Damit wurden die Kultur der Selbstständigkeit und die Gründungsmotivation von Frauen sowie das Unternehmerinnentum allgemein gefördert. Des Weiteren wurde von der Koordinierungsstelle auch die Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 93

98 Veranstaltung Hessischer Unternehmerinnentag durchgeführt, die eine Teilnehmerzahl von 401 im Jahr 2015 verzeichnete. Das impulsgebende und praxisnahe Programm wurde inhaltlich durch Gründerinnen, Unternehmerinnen, Wirtschaftsförderungsakteure, Bildungsträger und Gründungsinitiativen gestaltet. Ein breites öffentliches Interesse an der Veranstaltung und die damit verbundene verstärkte Bedeutung von Frauen als Wirtschaftsakteurinnen wurde zudem durch redaktionelle Berichterstattung in Print- und Hörfunkmedien, Social Media und über Websites der Veranstaltungspartner und Multiplikatoren erreicht. Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir beim Hessischen Unternehmerinnentag Neben der Beratung von Unternehmens- und Existenzgründungen beinhaltete die Maßnahmenlinie 203 Außenwirtschaftsberatungen für KMU. Dies stellt ein bewährtes Instrument der hessischen Mittelstandsförderung dar. Die Förderung der Außenwirtschaftsberatungen trug zur Steigerung der Kompetenz bei der Beurteilung von Chancen und Risiken im internationalen Geschäft in Unternehmen des Mittelstands bei und minimierte wirtschaftliche Unsicherheiten beim Eintritt in ausländische Märkte. In qualitativer Hinsicht stärkte die außenwirtschaftliche Beratungsförderung KMU in ihrer Wettbewerbsfähigkeit im Strukturwandel der Wirtschaft und ebnete den Weg in neue internationalisierte Märkte. In quantitativer Hinsicht erfasste die WIBank insgesamt 204 geförderte Beratungen. So wurde z.b. das Unternehmen Hans W. Barbe Chemische Erzeugnisse GmbH aus Wiesbaden mit 2.000,00 EUR aus dem EFRE bei der Erstellung einer Studie zum Markteintritt in Brasilien durch das Instituto ARC Treinamentos Profissional Ltda. in Sao Paulo/Brasilien unterstützt. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 94

99 Maßnahmenlinie 204: Gründerzentren und Inkubatoren Junge Unternehmen sind ein wichtiger Motor für die wirtschaftliche Entwicklung der hessischen Regionen. Sie schaffen Arbeitsplätze, bringen Produkt-, Produktions- und Organisationsinnovationen hervor, fördern den Wettbewerb und treiben den Strukturwandel voran. Ziel der Maßnahmenlinie 204 war es daher, durch Steigerung der Zahl und der Qualität von Gründungen zu einer Intensivierung des Gründungsgeschehens in Hessen beizutragen. Gründerzentren und Inkubatoren stellen funktionsgerechte Büro- und Produktionsflächen zusammen mit zentralen Service- und Gemeinschaftseinrichtungen für Existenzgründer/innen bereit und schaffen damit vorteilhafte Rahmenbedingungen für einen Unternehmensneustart. Klassische Gründerzentren vermieten neu gegründeten Unternehmen funktionsgerechte und kostengünstige Büro- und Betriebsflächen und stellen zentrale Service- und Gemeinschaftseinrichtungen in ihren Gebäuden bereit. Virtuelle Gründerzentren bieten Beratungsleistungen zur Existenzgründung an und unterstützen Existenzgründer/innen sowie neu gegründete Unternehmen bei der Suche nach Geschäftsräumen und der Vermittlung von vorhandenen Büro-, Betriebs- und Gewerbeflächen am Standort. Bei dieser Form von Gründungsförderung können als Nebeneffekt auch lokale Probleme des Leerstands abgeschwächt werden. Diese beiden Förderangebote richteten sich an Kommunen, kommunale Verbände und Kreise. Wichtige Bedingung war der Status als Mittelzentrum oder Oberzentrum, so dass ein angemessener Einzugsbereich vorhanden war. Um die Nachhaltigkeit eines Vorhabens zu sichern, waren mit jeweils drei Jahren eine Aufbau- und eine Verstetigungsphase förderfähig. Dagegen handelte es sich bei der Förderung von Inkubatoren um ein Angebot, das sich an hessische Universitäts- und Hochschulstandorte sowie an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen richtete. Mit der Förderung von Inkubatoren erhielten Studierende, Absolvierende und wissenschaftliche Mitarbeiter/innen einer Hochschule, die ein Gründungsprojekt in der sog. Pre-Seed oder Seed-Phase verfolgten, Unterstützung durch die Bereitstellung von Räumlichkeiten und deren Ausstattung sowie fachliche Beratung durch die Hochschule. Damit sollten Geschäftsideen über die Startphase hinaus im Hochschulmilieu vorangetrieben werden, um dann nach entsprechender Reife in eine Unternehmensgründung zu münden. Insgesamt wurden in der RWB-EFRE-Förderperiode zwölf Vorhaben mit einem EFRE- Zuschuss von insgesamt ,73 EUR bei zuwendungsfähigen Ausgaben von ,90 EUR unterstützt. Bei den zwölf Vorhaben handelte es sich um die Förderung von drei Inkubatoren, sieben virtuellen Gründerzentren und zwei investiven Vorhaben (klassische Gründerzentren). Als Indikatoren wurden die erschlossene Betriebsfläche in m² und die geschaffenen Arbeitsplätze erfasst. Als Zielwerte für das Jahr 2015 wurde Folgendes prognostiziert: Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 95

100 m² erschlossene Betriebsfläche und 560 geschaffene Arbeitsplätze. Tatsächlich wurden m² Betriebsfläche erschlossen und mit rund 300 Gründungen war die Schaffung von 370 Arbeitsplätzen verbunden. Dass der Zielwert für die erschlossene Betriebsfläche unterschritten wurde, erklärt sich daraus, dass aus EFRE-Mitteln, anders als ursprünglich vorausgesehen, mehr virtuelle Gründerzentren unterstützt wurden und weniger klassische Gründerzentren. Während die von klassischen Gründerzentren bereitgestellte Betriebsfläche in dem erreichten Wert des Indikators ausgedrückt wird, liegen zu der von Existenzgründern/innen und jungen Unternehmen infolge der Unterstützung der virtuellen Gründerzentren erschlossenen Betriebsfläche keine verlässlichen Daten vor. Die tatsächlich erschlossene Betriebsfläche wurde somit eigentlich von dem Indikatorenwert unterschätzt. Die Nichterreichung des Zielwerts für die geschaffenen Arbeitsplätze liegt möglicherweise an der insgesamt positiven Wirtschaftsentwicklung in Hessen, die es jungen Unternehmen erschwert, in den ersten Jahren nach Gründung Arbeitskräfte zu finden, da sie in Lohnkonkurrenz zu etablierten Unternehmen stehen. Im Folgenden werden die Förderung eines Inkubators an der Universität Kassel und das virtuelle Gründerzentrum Lorsch als erfolgreiche Projektbeispiele dargestellt: Inkubator UniKassel Zuwendungsfähige Ausgaben: ,00 EUR EFRE-Anteil: ,00 EUR Mit der Einrichtung des Inkubators an der Universität Kassel wurde der Prozess der Umsetzung wissenschaftlicher Forschungsergebnisse in unternehmerische Projekte und Produkte/Dienstleistungen gestärkt. Der Inkubator bietet Raum und Beratung für Unternehmensgründer/innen aus der Universität. Die räumliche Nähe zum Campus und somit zu wissenschaftlichem Know-how und Expertise sowie zu Transfer- und Unterstützungseinrichtungen ermöglicht einen ganzheitlichen Ansatz zur Inkubation von Gründungsvorhaben auf ihrem Weg zum Gründungsunternehmen. Der Inkubator stellt somit einen festen Bestandteil des Transfersystems der Universität Kassel dar. Virtuelles Gründerzentum Lorsch Zuwendungsfähige Ausgaben: ,17 EUR EFRE-Anteil: ,58 EUR Im Rahmen der EFRE-Förderung wurde der Aufbau des virtuellen Gründerzentrums Lorsch unterstützt. Das virtuelle Gründerzentrum Lorsch bietet Gründerinnen und Gründern sowie Jungunternehmen ein umfassendes Beratungsangebot: Von der Erstberatung über die Erstellung von Businessplänen und Klärung von Finanzierungsfragen bis zur Beratung in Unternehmenskrisen. Es vermittelt bei Bedarf Räume, Werkstätten und Büros. Als weitere Dienstleistung wird u. a. die IuK-Technik gestellt. Bei der Vermittlung von Räumen, Werkstätten und Büros zur Existenzgründung wurde überwiegend auf Bestandsimmobilien im Stadtzentrum zugegriffen, womit eine deutliche Reduzierung des Flächenbedarfs erzielt und leerstehende Immobilien wieder genutzt werden konnten. Dies führte zu einer Belebung des Stadtzentrums. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 96

101 Im Rahmen des Vorhabens wurden 287 Beratungen durchgeführt, davon 127 Erstberatungen und 160 Folgeberatungen. Es sind insgesamt 99 Unternehmen entstanden, die 192 Arbeitsplätzen geschaffen haben. Weiterhin wurden m² Büro- und Gewerbefläche vermittelt. Insgesamt nahmen 246 Personen an 21 Vorträgen und sechs Seminaren zu Themen rund um die Unternehmensgründung teil. Im Jahr 2015 gewann eine Gründerin den Hessischen Gründerpreis in der Kategorie Mutige Gründung. Virtuelles Gründerzentrum Lorsch Maßnahmenlinie 205: Regionale Gründungsoffensiven (auch Gründungswettbewerbe) Die Maßnahmenlinie 205 zielte darauf ab, potenzielle Gründerinnen und Gründer bereits im Vorfeld der eigentlichen Gründungsaktivitäten durch Informationsvermittlung, Beratung und Coaching zu unterstützen und zu motivieren, ihre Gründungsvorhaben umzusetzen. Solche Motivationsaktivitäten umfassten u. a. Businessplanwettbewerbe. Insgesamt wurden dabei in der gesamten Förderperiode 41 Projekte mit EFRE-Mitteln in Höhe von rund ,85 EUR bei zuwendungsfähigen Ausgaben von ,54 EUR bewilligt und erfolgreich unterstützt. Durch die 41 Förderprojekte wurden im Durchschnitt pro Projekt rund 350 potenzielle Gründerinnen und Gründer erreicht, d. h. in der gesamten Förderperiode wurde das Angebot der regionalen Gründungsoffensiven von rund Gründungswilligen in Anspruch genommen. Gründen, Fördern, Wachsen 2015 Zuwendungsfähige Ausgaben: ,00 EUR EFRE-Anteil: ,00 EUR Als Projektbeispiel wird hier das Veranstaltungsformat Gründen, Fördern, Wachsen, das die Auftaktveranstaltung und Plattform der Gründerwoche Deutschland für Hessen ist, vorgestellt. Ziel bei dieser Veranstaltung war es, Gründungsinteressierten eine hessische Plattform anzubieten und dabei auch neue Zielgruppen wie Gründerinnen und Gründer aus Hochschulen oder mit Migrationshintergrund zu gewinnen. Als Partner und Mitveranstalter wurden ausgewählte Gründerinitiativen aus Hessen in das Gesamtformat eingebunden. Die Veranstaltung begann mit einem Grußwort des hessischen Wirtschaftsministers, dem sich weitere Impulsvorträge ausgewählter Gründer- bzw. Unternehmerpersönlichkeiten zu aktuellen Herausforderungen für Gründerinnen und Gründer anschlossen. Daraufhin folgten Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 97

102 parallele Diskussionsforen, in denen unterschiedliche gründungsrelevante Problemstellungen und Lösungsvarianten herausgearbeitet wurden. Zugleich bestand die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch sowie zum Networking. Darüber hinaus wurde die Veranstaltung durch einen Gründermarktplatz (Ausstellung) sowie ein Coaching Café mit Matchingfunktion begleitet, um den Gründergeist bei potenziellen Gründerinnen und Gründern zu fördern und zu stärken. Der Gründermarktplatz diente der Präsentation von Gründerinnen und Gründern, bestehenden Gründernetzwerken und interessierten Partnern. Im Coaching Café boten z. B. ehemalige Gründerinnen und Gründer, Gründerinitiativen sowie Entscheider und Experten aus Unternehmen verschiedener Branchen, aus dem Bereich der Hochschulen und der Forschung exklusive Coachinggespräche im Face-to-Face-Dialog an. An der Veranstaltung haben rund 350 Interessierte teilgenommen Maßnahmenlinie 206: Regional strukturbedeutsame gewerbliche Investitionen zur Errichtung, Erweiterung oder grundlegenden Modernisierung von Betrieben Im Rahmen der Maßnahmenlinie 206 sind EFRE-Mittel in Kombination mit GRW- und Landesmitteln zur Förderung strukturbedeutsamer Investitionen in gewerblichen Betrieben eingesetzt worden. Die geförderten Investitionen sind im Zusammenhang mit der Errichtung einer Betriebsstätte, der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, der Diversifizierung der Produktion, der grundlegenden Änderung des Produktionssystems oder der Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte getätigt worden. Gefördert wurden in diesem Rahmen auch Investitionen zur Einführung umweltfreundlicher Produkte und Produktionsverfahren. Die Förderung dieser Investitionsvorhaben verfolgte das Ziel, eine hohe Anzahl neuer wettbewerbsfähiger Dauerarbeitsplätze zu schaffen oder vorhandene Dauerarbeitsplätze zu sichern. Deshalb war es wichtig, dass nur Investitionen als förderfähig anerkannt wurden, die hinsichtlich ihres finanziellen Volumens für das betreffende Unternehmen eine besondere Anstrengung im Hinblick auf das Arbeitsplatzangebot darstellten. In insgesamt 59 Förderfällen wurden EFRE-Mittel aus der von ,99 EUR bei zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von ,67 EUR bewilligt. Aufgrund eines nicht endabgerechneten Projekts sind rund ,51 EUR mehr bewilligt als bescheinigt worden. Das nicht endabgerechnete Projekt ist in der Anlage V Projekte, bei denen noch Verwaltungsverfahren laufen, enthalten. Gemessen allein an den Werten der Indikatoren konnten die selbst gesetzten ambitionierten Ziele nicht in vollem Umfang erreicht werden. Dennoch haben sich die unterstützten Projekte, jedes für sich, als erfolgreich erwiesen. Obwohl die Anzahl der geförderten Unternehmen 59 statt der geforderten Zielvorgabe 270 betrug, konnten im gleichen Zeitraum 2.873,3 Arbeitsplätze geschaffen werden. Somit wurde die Zielvorgabe von Arbeitsplätzen deutlich übertroffen. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 98

103 Errichtung einer Betriebsstätte in Bad Sooden-Allendorf Zuwendungsfähige Ausgaben: ,38 EUR EFRE-Anteil: ,59 EUR Ein beeindruckendes Beispiel einer Unternehmensneugründung im Rahmen der Regionalförderung, das nicht nur hinsichtlich der Schaffung von Arbeitsplätzen, sondern auch unter ökologischen und Nachhaltigkeitsaspekten als erfolgreich anzusehen ist, stellt die Stallbau Weiland GmbH & Co. KG aus Bad Sooden-Allendorf dar. Das Unternehmen ist im Jahr 2010 gegründet worden. Die Gründerin mit der Fachrichtung ökologische Landwirtschaft entwickelte das sogenannte Hühnermobil. Vor dem Hintergrund des Käfighalteverbots für Legehennen in Europa und des Umstands, dass in stationären Freilandhaltungen ein Großteil der Tiere wegen der Verschmutzung des Auslaufs den Stall nicht verlässt, wurde mit dem Hühnermobil ein mobiler Hühnerstall entwickelt, der sich mit einem Traktor versetzen lässt. Dadurch wird eine Freilandhaltung auf unverbrauchten Flächen möglich, während die zuvor genutzten Flächen sich regenerieren können. Den Tieren wird ein ganztägiger Zugang zum Freiland geboten, ohne dass die Ausläufe verschlammen und übermäßig mit Kot und Krankheitserregern belastet werden. Die so verbesserten Haltebedingungen tragen nicht nur zu einer guten Legeleistung der Hühner und einer höheren Qualität der Eier bei, sondern fördern über den verbesserten gesundheitlichen Zustand der Tiere deren Wohlergehen allgemein. Das Projekt war mit der Auflage verbunden, 16 neue Dauerarbeitsplätze zu schaffen. Im Verlauf dieser Errichtungsinvestitionen sind sogar 26 neue Dauerarbeitsplätze entstanden. Das Unternehmen agiert erfolgreich im Markt und baut kontinuierlich sein Produktangebot aus. Nach zwischenzeitlich durchgeführten weiteren Investitionsmaßnahmen beschäftigt die Stallbau Weiland GmbH & Co. KG am Standort Bad Sooden-Allendorf rund 70 Mitarbeiter (Stand Oktober 2016) und das im Werra-Meißner-Kreis, dem strukturell am meisten benachteiligten hessischen Fördergebiet. Mobiler Hühnerstall Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 99

104 Erweiterung einer Betriebsstätte in Wolfhagen Zuwendungsfähige Ausgaben: ca. 4,4 Mio. EUR EFRE-Anteil: ,00 EUR Ein weiteres Beispiel für eine gelungene Regionalförderung ist in der Energy Glas GmbH/FRADO Immobilien- und Beteiligungs GbR (im Folgenden: Energy Glas) in Wolfhagen, Landkreis Kassel, zu sehen. Das Unternehmen ist im Jahr 2007 von vier ehemaligen Beschäftigten eines in der Glasbranche tätigen Unternehmens gegründet worden und auf einer Konversionsfläche (ehemalige Pommernkaserne in Wolfhagen Konversionsförderung aus Maßnahmenlinie 304) angesiedelt worden. Die dort befindlichen ehemaligen Panzerinstandhaltungshallen erwiesen sich als gut geeignet für die Aufnahme des schweren Maschinenparks, der für die Produktion von Isolierglas benötigt wird. Das Unternehmen Energy Glas entwickelt eine spezielle Dreifach-Isolierverglasung, die vom Gewicht her einer herkömmlichen Doppelverglasung gleichkommt. Das wird durch die Verwendung dünnerer Gläser, die in einem besonderen Verfahren mit einer Vorspannung versehen werden, erzielt. Diese Energy Glas Triple-Light Verglasung erlaubt den Einbau in Fenster, ohne dass es besonderer Verstärkungen im Rahmen oder bei Beschlägen und Scharnieren bedarf. Im Jahr 2013 wurden deshalb mit Hilfe von EFRE-Mitteln weitere Investitionen in die Errichtung einer weiteren Produktionshalle samt Einrichtung der Produktionsanlage für die Produktlinie Energy Glas Triple-Light Verglasung getätigt. Die EFRE-Förderung war dabei mit der Auflage verbunden, ausgehend von den damals vorhandenen 61 Dauerarbeitsplätzen, 25 neue Dauerarbeitsplätze zu schaffen. Diese Auflage wurde mit insgesamt 87 besetzten Dauerarbeitsplätzen erfolgreich umgesetzt. Am Beispiel Energy Glas wird erkennbar, dass mit der Regionalförderung auch aus Mitteln des EFRE nicht nur das wichtige Arbeitsplatzziel erreicht wurde, sondern hier zusätzlich auch eine Konversionsfläche (vgl. Maßnahmenlinie 304, Projektbeispiel Pommernkaserne Wolfhagen) revitalisiert werden konnte. Das beschriebene Investitionsprojekt ist schließlich auch unter Nachhaltigkeitsaspekten positiv zu bewerten, da die den Doppelverglasungen überlegenen Dreifachverglasungen zu einer erhöhten Wärmedämmung und damit zu Energieeinsparungen bei Gebäuden und zu verringerten CO 2 -Belastungen beitragen. Energy Glas Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 100

105 Maßnahmenlinie 207: Investitionen für betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen in Unternehmen und Hochschulen Kinderbetreuung ist nicht nur ein sozial- und familienpolitisches Thema, sondern auch ein wirtschaftspolitisches, denn vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung in Hessen wird sich der Fachkräftemangel verstärken und damit mittel- und langfristig zu einer Wachstumsbremse entwickeln. Dem muss entgegengesteuert werden. Im RWB-EFRE-Programm war deshalb auch die Förderung von Investitionen einzelner oder mehrerer Unternehmen gemeinsam in betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen sowie die Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen an hessischen Hochschulen für Kinder von Studierenden und Hochschulbeschäftigten als Pilotprojekt vorgesehen. Es war als gezielte Ergänzung zu den unternehmensbezogenen, vorrangig auf KMU ausgerichteten Fördermaßnahmen in der Prioritätsachse 2 gedacht. Mit der Förderung betrieblicher Kinderbetreuungseinrichtungen werden die weichen Faktoren eines Wirtschaftsstandorts positiv gestärkt. So sollten die Beschäftigungsmöglichkeiten von Erwerbspersonen mit betreuungsbedürftigen Kindern generell verbessert werden, Anreize für eine höhere Erwerbsquote von Frauen geschaffen und Studierenden mit Kindern ein schnellerer Abschluss des Studiums und damit verbunden ein früherer Eintritt ins Erwerbsleben ermöglicht werden. Die Förderung betrieblicher Kinderbetreuungseinrichtungen trug zudem als einziges EFRE- Programm unmittelbar zur Erfüllung des Querschnittsziels Chancengleichheit von Männern und Frauen bei. Es wurden insgesamt sieben Projekte mit einem EFRE-Zuschuss von insgesamt ,00 EUR gefördert. Zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von ,00 EUR wurden durch ,00 EUR nationale öffentliche Mittel und ,00 EUR nationale private Mittel kofinanziert. Mit den EFRE-Fördermitteln wurden zwei Unternehmen und fünf hessische Hochschulen beim Neubau oder der Erweiterung von Kinderbetreuungseinrichtungen gefördert. Sechs Projekte wurden in den EFRE- Vorranggebieten in Nord- und Mittelhessen durchgeführt. Insgesamt werden die Projekte als erfolgreich gewertet, denn in den geförderten betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen sind 154 neue KiTa-Plätze entstanden. Somit wurden pro geschaffenen KiTa-Platz rund ,00 EUR EFRE-Mittel eingesetzt. Als Projektbeispiel wird hier die geförderte Kinderbetreuungseinrichtung der Technischen Universität Darmstadt auf dem Campus Lichtwiese dargestellt: Errichtung einer betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtung der Technischen Universität Darmstadt auf dem Campus Lichtwiese Zuwendungsfähige Ausgaben: ,00 EUR EFRE-Anteil: ,00 EUR Der Einsatz der EFRE-Mittel diente der Schaffung von 20 Betreuungsplätzen für Kinder von Studierenden und Beschäftigten der TU Darmstadt im Alter von drei bis sechs Jahren. Die Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 101

106 Kinder werden von vier Erzieherinnen betreut. Grundlage ist ein pädagogisches Konzept, das insbesondere auf der Errichtung eines Waldkindergartens beruht. Den Kindern werden insbesondere ökologische Zusammenhänge vermittelt und ihre motorischen Fähigkeiten werden geschult. Die Betreuungszeit reicht von 8.00 bis Uhr, ein Mittagessen wird angeboten. Das Gebäude wurde in Massivholzbauweise errichtet, wobei die Auswahl der Baustoffe unter den Aspekten der Nachhaltigkeit und Schadstofffreiheit erfolgte. Die Vorgaben der Energieeinsparverordnung wurden eingehalten. KiTa TU Darmstadt; Bildnachweis: Yvonne Müller Maßnahmenlinie 208: Lokale Ökonomie in ausgewählten Stadterneuerungsgebieten Nachdem auf Basis eines Projektes innerhalb der Gemeinschaftsinitiative URBAN II in der Stadt Kassel überaus positive Erfahrungen gemacht wurden, wurde für die EU- Förderperiode im hessischen Operationellen Programm eine eigene Maßnahmenlinie Lokale Ökonomie in ausgewählten Stadterneuerungsgebieten konzipiert. Hierbei handelte es sich um eine direkte, aber lokal auf Stadterneuerungsgebiete begrenzte Wirtschaftsförderung. Gefördert wurden der Einzelhandel, Gastronomie, Existenzgründungen insbesondere in der Kreativwirtschaft sowie Ausbildungsplätze im Quartier für benachteiligte Jugendliche. Insgesamt konnten beim Lokale-Ökonomie-Programm zwölf Projekte mit einem EFRE- Zuschuss von rund 7,4 Mio. EUR bei rund 14,9 Mio. EUR zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Besondere Erfolge wurden an denjenigen Standorten erzielt, wo dieselben Verantwortlichen von Anfang bis Ende das Lokale-Ökonomie-Programm begleiteten und eine intensive Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsförderung und Stadtplanung/Stadtentwicklung auf der kommunalen Ebene stattfand. Hierzu nachfolgend drei Projektbeispiele: Der Stadt Bad Nauheim gelang es mit EFRE-Mitteln in Höhe von rund ,00 EUR bei zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von rund 1,2 Mio. EUR alle Ladenleerstände zu beseitigen. Die Stadt Viernheim warb für ihr Programm mit EFRE-Mitteln in Höhe von ,49 EUR bei zuwendungsfähigen Ausgaben von ,68 EUR auf zwei regionalen Existenzgründer-Messen im Rhein-Neckar-Raum und verlieh jedem/jeder Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 102

107 Projektteilnehmer/in nach erfolgreicher Projektdurchführung pressewirksam eine Urkunde. Die Stadt Offenbach konzipierte ein maßgeschneidertes Programm mit rund ,00 EUR EFRE-Mitteln bei zuwendungsfähigen Ausgaben über 1 Mio. EUR ausschließlich für die Kreativwirtschaft. Die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmenlinie 208 spiegelt sich auch bei den Indikatoren wider. Mit 553 geförderten Unternehmen und Existenzgründungen, mit 675,5 neu geschaffenen Arbeitsplätzen (einschließlich Teilzeitarbeitsplätzen) und knapp über 100 geförderten Ausbildungsplätzen wurden alle Erwartungen übertroffen, so dass die Zielvorgaben übererfüllt worden sind. Insgesamt hat die Maßnahmenlinie gezeigt, dass auch Kleinstförderungen gute Wirkungen entfalten können. Aufgrund dieses Erfolges ist eine Neuauflage in der Förderperiode vorgesehen Maßnahmenlinie 209: Erprobung innovativer Fördermaßnahmen In der Maßnahmenlinie 209 wurden zum Leitthema Nachhaltiges Wachstum im Förderzeitraum sechs innovative Vorhaben gefördert. Dabei wurden EFRE-Mittel in Höhe von ,22 EUR bei zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von ,55 EUR bewilligt und verausgabt. Einen wesentlichen Schwerpunkt in der Maßnahmenlinie 209 bildete mit vier geförderten Projekten die Kultur- und Kreativwirtschaft. Insbesondere Kommunen (Kassel, Offenbach) haben über Studien ihr regionales Potenzial in dieser Branche erfassen lassen, um Erkenntnisse zum weiteren Handlungsbedarf zur Stärkung des Wirtschaftsfaktors Kulturund Kreativwirtschaft zu gewinnen. Als Beispiel wird das Projekt Regionales Zukunftsmanagement beschrieben, das die Zukunft von Regionen zum Thema hatte. Kongress "Regionales Zukunftsmanagement Zuwendungsfähige Ausgaben: EUR EFRE-Anteil: EUR Die Deutsche Zukunfts-Akademie e. V., die den Kongress ausrichtete, beschäftigt sich mit Themen und Strategien zur Zukunftsentwicklung. Sie führt hierzu Analysen, Studien und Projekte sowie themenbezogene Veranstaltungen durch. Beim genannten Kongress war es das Ziel, das Leistungsvermögen und die Zukunft des Genossenschaftswesens unter besonderer Berücksichtigung der Energiewende zu bestimmen. Die aktuellen Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten des genossenschaftlichen Modells wurden durch Fachvorträge vermittelt, denen sich eine Podiumsdiskussion anschloss. Im Rahmen einer Präsentation wurden insbesondere jüngere Energie-Genossenschaften vorgestellt, so dass ein anschauliches Bild zum Kongressthema entstand. Insgesamt nahmen 220 Personen, davon etwa die Hälfte aus Mittelhessen, an dem Kongress teil. Der Kongress hatte dabei eine bundesweite Ausstrahlungskraft. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 103

108 Wesentliche aufgetretene Probleme und getroffene Abhilfemaßnahmen Es wird auf das Kapitel 2.3 und 2.7 verwiesen. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 104

109 3.3. Prioritätsachse 3 Ausbau spezifischer Entwicklungspotenziale und Abbau regionaler Disparitäten Ergebnisse und Fortschrittsanalyse In der Prioritätsachse 3 wurde das im Operationellen Programm erstellte spezifische Ziel Verbesserte Nutzung regionaler Entwicklungspotenziale umgesetzt. Dabei wurden folgende Ergebnisse angestrebt: Regionale Konsensbildung bezüglich regionaler Entwicklungsstrategien Steigerung der Attraktivität der Regionen für Investoren und Arbeitskräfte Integrierte Entwicklung von städtischen Gebieten mit besonderem städtebaulichen Erneuerungsbedarf Weiterentwicklung der touristischen Destinationen in Hessen Verbesserte Wettbewerbsfähigkeit touristischer Standorte und Wachstum des Tourismusgewerbes Nutzung und Inwertsetzung des Natur- und des kulturellen Erbes als Grundlage für eine identitätsstiftende Entwicklung der Regionen Beitrag zur ressourcenschonenden Nutzung der Landschaft Um die Zielsetzung zu erreichen, wurden acht Maßnahmenlinien innerhalb der Prioritätsachse 3 umgesetzt. In diesen acht Maßnahmenlinien konnten bis zum 31. Dezember 2015 insgesamt 141 Projekte bewilligt werden, so dass bis zum Abschluss der Förderperiode zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von ,66 EUR bewilligt worden sind. Aufgrund von nicht endabgerechneten Projekten wurden bis jetzt nur zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von ,71 EUR als bescheinigt nachgewiesen. Auf die Abweichung von ,95 EUR bei den zuwendungsfähigen Ausgaben wird des Weiteren in den Maßnahmenlinien sowie in der Anlage V Projekte, bei denen noch Verwaltungsverfahren laufen, eingegangen. Nachstehend kann die Verteilung der EFRE-Mittel anhand des Schaubildes nachvollzogen werden: Programmabwicklung Prioritätsachse 3 EFRE-Mittel in Mio. EUR 71,5 65,3 64,9 Plan Bewilligt Bescheinigt Stand: Im Folgenden werden die einzelnen Maßnahmenlinien der Prioritätsachse 3 bewertet und anhand von Projektbeispielen vorgestellt. In einzelnen Fällen werden zudem die Entwicklung Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 105

110 und Ergebnisse der festgelegten Indikatoren beschrieben. Die Indikatoren und deren quantifizierte Zielvorgaben leiten sich dabei aus dem Operationellen Programm ab Wiedergenutzte Fläche km Anzahl angesied. Arb.plätze 1303 Sanierte Gebäude/ Objekte 1304 Begünstigte Einwohner in Geförderte Anzahl Projekte 1306 Anzahl Besucher/ Nutzer p.a. in Neue Verkehrswege in km 1308 Zurück gebaute Verk.wege in km 1309 Anzahl Fahrten p.a. in Indikatoren zur Messung der Zielerreichung Prioritätsachse Gesamt (kumuliert) Revitalisierung von Brachflächen ML 304 Ergebnis 0 0 0,65 0,65 0,66 0,66 0,66 0,68 1,46 1,46 Zielvorgabe 0 0 0,02 0,05 0,07 0,09 0,12 0,14 0,15 0,15 Ausgangswert Ergebnis Zielvorgabe Ausgangswert Stadterneuerung ML 306 Ergebnis Zielvorgabe Ausgangswert Ergebnis Zielvorgabe Ausgangswert Touristische Infrastruktur ML 307 Ergebnis Zielvorgabe Ausgangswert Ergebnis ,8 91,8 180,8 301,3 351,3 366,9 553,6 553,6 Zielvorgabe Ausgangswert Verkehrsanbindung eines Regionalflughafens ML 308 Ergebnis 0 0 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 3,3 3,3 Zielvorgabe ,0 2,6 3,0 3,2 3,2 Ausgangswert Ergebnis ,5 3,5 Zielvorgabe ,6 0,8 0,8 Ausgangswert Ergebnis Zielvorgabe Ausgangswert Die Spalte Gesamt enthält kumulierte Werte (Stand: ). Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 106

111 Maßnahmenlinie 301: Integrierte regionale Entwicklungskonzepte (inkl. Tourismuskonzepte) In der Maßnahmenlinie 301 wurden integrierte regionale Entwicklungskonzepte (inkl. Tourismuskonzepte) unterstützt, mit denen auch regionale Entwicklungspotenziale identifiziert und verstärkt wurden. Die Förderung von integrierten regionalen Entwicklungskonzepten (inkl. Tourismuskonzepte) basierte auf dem strategischen Ansatz, dass die auf Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtete regionale Strukturpolitik einer Konkretisierung auf regionaler Ebene bedarf. Ziel des Programms war es deshalb, regional relevante Akteure aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft gemeinsam mit fachkundiger externer Unterstützung bei der Erarbeitung integrierter regionaler Entwicklungskonzepte zu unterstützen oder bestehende Konzepte zu aktualisieren. Durch die integrierten regionalen Entwicklungskonzepte sollten aufgrund einer Stärken-Schwächen- Analyse sowie einer Chancen- und Risiken-Abwägung strukturpolitische oder fachliche Ziele auch im Tourismus für eine Region aufgestellt und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung initiiert werden. Insbesondere im Bereich Tourismus wurden relevante Konzepte, Gutachten und Studien erstellt, die mit fachkundiger externer Unterstützung auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der touristischen Destinationen hingewirkt haben. Insgesamt wurden neun Konzepte und Studien mit einem EFRE-Zuschuss in Höhe von insgesamt ,95 EUR gefördert, womit zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von ,15 EUR angestoßen wurden. Sieben der neun Konzepte wurden in strukturschwächeren Regionen durchgeführt. Ein touristisches Projekt hatte einen hessenweiten Zielansatz, eine weitere touristische Konzeptstudie hatte das Rhein-Main-Gebiet als Zielregion. Es wurden drei Analysen zur Entwicklung von (interkommunalen) Gewerbeflächen gefördert. Ein erfolgreiches Projektbeispiel wird hier näher beschrieben: Potenzialanalyse Interkommunale Gewerbeflächenentwicklung im Weschnitztal Zuwendungsfähige Ausgaben: ,00 EUR EFRE-Anteil: ,00 EUR Durch eine Potenzialanalyse sollten Chancen und Risiken der Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebiets im EFRE-Vorranggebiet im südhessischen Weschnitztal analysiert und der zukünftige Handlungsbedarf für eine weitere Umsetzung festgestellt werden. Die beteiligten Kommunen, die Stadt Lindenfels sowie die Gemeinden Fürth, Rimbach, Mörlenbach und Birkenau ließen u. a. ermitteln, ob eine interkommunale Kooperation eine sinnvolle und geeignete Strategie für eine zukünftige gemeinsame Gewerbeflächenentwicklung zur Behebung von Flächenknappheit ist und mit welchen Instrumenten und Verfahren sie umgesetzt werden kann. Im Ergebnis ergab sich aus der Analyse eine Empfehlung zur Umsetzung eines interkommunalen Gewerbegebiets. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die regionalen Fachanalysen zur Ermittlung von Chancen und Risiken zur Umsetzung von insbesondere interkommunalen Gewerbeflächenerschließungen den betroffenen Akteuren in den Kommunen, Wirtschaftsfördereinrichtungen und Landkreisen wichtige Informationen und Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 107

112 Handlungsoptionen geliefert haben, um weitere Entscheidungen über die Umsetzung oder Nichtumsetzung entsprechender Vorhaben zu treffen. Sie haben damit auch wichtige Kommunikationsprozesse zur wirtschaftlichen Entwicklung ihrer Regionen angestoßen. Die Ziele der Maßnahmenlinie wurden somit erreicht. Weitere sechs Projekte bearbeiteten touristische Themenfelder. Drei erfolgreiche Beispiele werden aufgeführt, um den integrativen Charakter der Studien zu verdeutlichen: Machbarkeitsstudie Ferienwohnungen in der GrimmHeimat NordHessen Zuwendungsfähige Ausgaben: ,00 EUR EFRE-Anteil: 7.425,00 EUR Durch die Machbarkeitsstudie Dezentrales Feriendorf GrimmHeimat NordHessen wurden sanierungsbedürftige Ferienwohnungen sowie auf Grund des demographischen Wandels leerstehende Häuser und Wohnungen in den ländlichen Regionen Nordhessens regionaltypisch eingerichtet, bei Bedarf energetisch saniert und anschließend an Feriengäste vermietet. Ziel war es, das erforderliche Angebot an Ferienwohnungen in entsprechender Quantität und Qualität zu schaffen und zu sichern sowie die Umnutzung von Leerständen zu initiieren. Mit dem Vorhaben wurde deutlich, dass touristische Entwicklung auch der Verbesserung von Wohn- und Lebensqualität im ländlichen Raum dient. Erstellung eines touristischen Entwicklungsgutachtens mit Masterplan für das Gebiet der Wasserkuppe Zuwendungsfähige Ausgaben: ,25 EUR EFRE-Anteil: ,00 EUR Das Entwicklungsgutachten mit Masterplan Wasserkuppe umfasste die Analyse und Definition von Schlüsselbereichen für die Entwicklung der Wasserkuppe und definierte Rahmenkonzepte für die sektoralen Handlungsbereiche Märchenwiese und Flugsportzeile. Mit der Umsetzung des Masterplans wurde die bauliche und ökonomische Entwicklung der Wasserkuppe deutlich vorangebracht. Auf dieser Basis wurden Investitionen der Region in Millionenhöhe aktiviert. Realisiert wurden bisher die großräumige Regelung der Verkehrsströme auf der gesamten Wasserkuppe, das Leitsystem für Wander- und Themenwege, die Gestaltung der Spiel- und Freizeitflächen, die Erweiterung des Luftsportzentrums sowie eine Studie zur künftigen Nutzung eines Gebäudekomplexes als Infozentrum für das Biosphärenreservat Rhön, Tagungszentrum und Jugendeinrichtung. Erstellung einer touristischen Konzeptstudie "Erlebniswelt Regionalpark Rhein Main Zuwendungsfähige Ausgaben: ,00 EUR EFRE-Anteil: ,00 EUR Mit dem Projekt Erlebniswelt Regionalpark Rhein-Main ist die bis dahin auf den baulichgestalterischen Ausbau des Regionalpark-Netzwerkes ausgerichtete Strategie durch die Entwicklung eines Angebotes zum Erleben des Regionalparks ergänzt worden. Mit der EFRE-Finanzierung wurde ein Leitkonzept für die zukünftige Entwicklung und strategische Neuausrichtung des Regionalparks erarbeitet. Zwei Aspekte standen dabei im Fokus: Wodurch kann das bisher Geschaffene besser sichtbar und erlebbar werden? Wie sieht eine zukunftsorientierte urbane Landschaftsentwicklung für die Rhein-Main-Region aus? Das Ziel, Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 108

113 unter dem Dach der Marke Regionalpark RheinMain die verschiedenen Angebote touristisch zu entwickeln und im Anschluss zu vermarkten, wurde erreicht Maßnahmenlinie 302: Regionalmanagement In der Maßnahmenlinie 302, Regionalmanagement, war ebenso wie in Maßnahmenlinie 301 die Unterstützung von Vorhaben zur Aktivierung regionaler Entwicklungspotenziale ein wesentliches Ziel. Hierzu gehörten insbesondere auch der Aufbau und die Verstetigung von Regionalmanagementstrukturen in Nord- und Mittelhessen. Regionalmanagementorganisationen sollten auf Basis von regionalen Entwicklungskonzepten den Konsensbildungsprozess in den Regionen in Gang setzen und halten sowie regionale Netzwerke, Bündnisse, Verbundprojekte und Innovationscluster aufbauen und damit verborgene regionale Beschäftigungs- und Wachstumspotenziale mobilisieren und somit zur Strukturverbesserung beitragen. Insgesamt wurden Vorhaben der Maßnahmenlinie 302 mit EFRE-Mitteln in Höhe von ,94 EUR gefördert bei zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von insgesamt ,89 EUR. Als Beispiel wird hier die Regionalmanagement Mittelhessen GmbH vorgestellt. Die Regionalmanagementgesellschaft Nordhessen GmbH etablierte sich bereits in der Ziel-2-Förderperiode Die Regionalmanagement Mittelhessen GmbH konnte durch den EFRE-Zuschuss u. a. Aktivitäten in den Kernfeldern Bildung und Fachkräfte, Innovation und Forschung sowie Infrastruktur durchführen. Des Weiteren wurde ein neues Marketingkonzept inklusive eines neuen Corporate-Designs zur besseren Sichtbarkeit der Region entwickelt. Die Regionalmanagement Mittelhessen GmbH etablierte zudem das Netzwerk Bildung Mittelhessen und koordiniert einen Arbeitskreis Fachkräftepotenziale, um Fachkräfte in der Region zu halten. Insgesamt hat die Regionalmanagement Mittelhessen GmbH sich zu einer wichtigen koordinierenden Trägerin für die Initiierung und Durchführung regionaler Projekte zur Innovationsbeschleunigung sowie zur Wachstums- und Beschäftigungsförderung in Mittelhessen entwickelt. Der Einsatz der EFRE-Fördermittel in dieser Maßnahmenlinie hat das Ziel, regionale Entwicklungspotenziale zu aktivieren, vollständig erreicht Maßnahmenlinie 303: Regionalmarketing (inkl. Touristisches Marketing) Bei der Förderung von Vorhaben der Maßnahmenlinie 303, Regionalmarketing, ging es um die Verbesserung des Standortimages hessischer Regionen, insbesondere der strukturschwächeren Landesteile (Vorranggebiete) durch Marketingaktionen zur Verbreitung von Standortinformationen und zur gezielten Ansiedlungswerbung. Dies galt auch für die Vermarktung der touristischen Destinationen in Hessen und der touristischen Attraktivität des Landes insgesamt. Insbesondere mit den touristischen Marketingmaßnahmen wurden naturgemäß der Bereich der Vorranggebiete überschritten und auch hessenweit wirksame Projekte durchgeführt. Fördermittelempfänger waren überwiegend Wirtschaftsfördergesellschaften der Kommunen und Kreise, kommunal getragene Entwicklungsgesellschaften und Zweckverbände sowie Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 109

114 Regionalmanagementgesellschaften in Nord- und Mittelhessen und touristische Marketingorganisationen der Destinationen und des Landes. Insgesamt wurden dabei 35 Projekte mit EFRE-Zuschüssen von insgesamt ,05 EUR bei zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von ,48 EUR bewilligt. Beispielhaft werden vier Projekte der Maßnahmenlinie 303 beschrieben. Regionalmanagement Nordhessen GmbH, Standortmarketing Zuwendungsfähige Ausgaben: ,00 EUR EFRE-Anteil: ,00 EUR Im Rahmen der Marketingaktivitäten der Regionalmanagement Nordhessen GmbH bildete die Organisation einen Gemeinschaftsstand für nordhessische Aussteller auf der Expo-Real in München, ein wichtiges Instrument zur Präsentation der Standortvorteile der Region. Im Jahr 2013 ermöglichte der EFRE-Beitrag in Anbetracht des gestiegenen Finanzierungsaufwands u. a. durch erhöhte Standflächenpreise eine Teilnahme Nordhessens auf dieser wichtigen Leitmesse der Immobilienbranche. Am Stand präsentierten sich hauptsächlich Unternehmen mit Branchenbezug, Wirtschaftsfördergesellschaften und Kommunen aus Nordhessen. Während der drei Tage dauernden Messe wurden 400 Gespräche mit potentiellen Investoren, Projektentwicklern und Immobiliendienstleistern geführt und entsprechende Kontakte angebahnt. Themen waren dabei die Vermarktung von Industrie- und Gewerbeflächen, einzelne Wohnungsbauprojekte und weitere branchenbezogene Fachthemen. Mit den EFRE-Mitteln wurde in den Jahren 2013 und 2014 ergänzend die Durchführung weiterer Marketingaktivitäten, wie z. B. Veranstaltungen und Investoreninformationen, ermöglicht. Nordhessens Wirtschaftsentwicklung hat in den letzten Jahren einen ausgesprochen positiven Aufholprozess durchlaufen, wozu auch die Förderung von Standortmarketingaktivitäten einen Beitrag geleistet hat. Expo Real 2013 Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 110

115 Machbarkeitsstudie Gästekarte Zuwendungsfähige Ausgaben: ,00 EUR EFRE-Anteil: ,00 EUR Die Machbarkeitsstudie Gästekarte GrimmHeimatNordhessen diente als Grundlage zur Einführung der Gästekarte MeineCardplus Anfang 2013 mit 144 Partnern der GrimmHeimat Nordhessen. Sie ist Teil der Tourismusstrategie der Destination. Die stetig wachsende Teilnehmer- und Nutzerzahl bestätigten die positive Wirkung des Projektes. Ende 2013 waren es 89 Gastgeber/innen und 89 Freizeitbetriebe, 2014 bereits 128 Beherbergungsbetriebe und 108 Freizeitangebote wurde die Karte Mal genutzt. Die Einführung der Gästekarte wäre ohne die Machbarkeitsstudie nicht erfolgt. Umsetzung des Projekts "Bewegt-Bild-Kommunikation im Tourismus- und Kongressmarketing im Reiseland Zuwendungsfähige Ausgaben: ,00 EUR EFRE-Anteil: ,00 EUR Mit dem Projekt Bewegt-Bild-Kommunikation im Tourismus- und Kongressmarketing im Reiseland Hessen wurde die Grundlage zur Vermarktung der touristischen Destinationen und des Landes Hessen in den Quellmärkten im In- und Ausland verbessert. Das Video wird in den Sprachversionen Deutsch, Englisch, Niederländisch und Chinesisch eingesetzt. Eine zeitgemäße visualisierte Darstellung der touristischen Profilthemen der hessischen Destinationen verbessert die Wettbewerbsfähigkeit des Landes insgesamt. Standortmarketing Werra-Meißner-Kreis Zuwendungsfähige Ausgaben: ,53 EUR EFRE-Anteil: ,26 EUR Als weiteres Beispiel für die Wirksamkeit der Maßnahmenlinie wird hier ein Standortmarketingprojekt des Werra-Meißner-Kreises dargestellt. Der Werra-Meißner-Kreis in Nordosthessen muss als stark ländlich geprägte und strukturschwache Region Strategien zum Umgang mit dem demographischen Wandel entwickeln, um die Abwanderung von Unternehmen und Arbeitskräften zu verhindern. Der Werra-Meißner-Kreis ist die einzige hessische Region, die nach der GRW als C-Gebiet ausgewiesen ist, d. h. dass der Werra- Meißner-Kreis im bundesdeutschen Vergleich unter Berücksichtigung regional erhobener Indikatoren wie z. B. der durchschnittlichen Arbeitslosenquote und der Erwerbstätigenprognose zu den strukturschwachen Regionen Deutschlands gehört. Im Hessenvergleich ist er der strukturschwächste Kreis. Deswegen wurde die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Werra-Meißner-Kreises mit einem Zuschuss aus EFRE-Mitteln für die Durchführung von Standortmarketingvorhaben gefördert. Die erste Standortkampagne warb bundesweit unter dem Motto Leben-Arbeiten-Wohnen im Werra-Meißner-Kreis mit großformatigen Plakaten an ICE-Bahnhöfen, durch Internetpräsenz, Anzeigen und Sonderaktionen, um den Bekanntheitsgrad des Werra- Meißner-Kreises zu steigern. Durch Kontrastierung wurde auf die Vorteile des Lebens in der Provinz gegenüber dem Leben in der Großstadt aufmerksam gemacht. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 111

116 Im Rahmen der zweiten Standortkampagne, die bis jetzt noch läuft, wurden wieder die bewährten Medien wie die Plakataktion an markanten öffentlichen Orten platziert. Gegenüber der ersten Standortkampagne wurden intensiver das Internet und die Social Media-Präsenzen zur Erreichung neuer Zielgruppen genutzt. In der Kampagne wurden unter dem Motto In der Mitte von. u. a. durch Kurzfilme Menschen porträtiert, die ihren Lebensmittelpunkt im Werra-Meißner-Kreis haben. Die Kurzfilme wurden auf der Website der Standortkampagne präsentiert. Ziel war es, junge Menschen für das Leben im Werra-Meißner-Kreis zu interessieren. 2. Standortkampagne Werra-Meißner-Kreis Die Durchführung der Standortmarketingvorhaben waren so erfolgreich, dass in den Jahren wieder mehr Bevölkerungszuzüge als fortzüge im Werra-Meißner-Kreis verzeichnet wurden. Die eingesetzten EFRE-Fördermittel haben zur Stärkung der strukturschwachen Region erheblich beigetragen. Aufgrund ihres Erfolgs kann die Standortkampagne seit 2016 auch ohne Einsatz von Fördermitteln von dem Werra-Meißner- Kreis durchgeführt werden. Insgesamt dienten die geförderten Projekte sowohl der Verbesserung des Standortimages der hessischen Regionen, insbesondere des strukturschwächeren Landesteils Nordhessen, als auch der Vermarktung der touristischen Destinationen des Landes Hessen und seiner Attraktivität. Die geförderten Marketingprojekte haben zur positiven Entwicklung der Nachfrage nach den touristischen Angeboten Hessens und seiner Destinationen beigetragen. Die Ziele der Maßnahmenlinie wurden damit erreicht Maßnahmenlinie 304: Revitalisierung von Industrie-, Militär- und Verkehrsbrachen und Herrichtung vorrangig für die Ansiedlung von Unternehmen Das Ziel in der Maßnahmenlinie 304 war im Interesse einer sparsamen Inanspruchnahme der Landschaft für eine Bebauung und einer nachhaltigen Stadtentwicklung, zunächst brach gefallene Flächen (ggf. einschließlich der Gebäude), die ehemals militärisch (Kasernen), industriell oder für Verkehrszwecke (Bahnanlagen) genutzt wurden, zu revitalisieren und wieder zu nutzen. In Hessen sind seit Anfang 2000 insgesamt 24 Kommunen von Standortschließungen durch die Bundeswehr oder die US-Streitkräfte betroffen, davon zehn in den EFRE-Vorranggebieten. Hessen verlor rund Dienstposten und rund zivile Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 112

117 Arbeitsplätze. Die letzte Komplettschließung erfolgte im Rahmen der Bundeswehrstrukturreform 2011 in Nordhessen. Die Standortschließungen bedeuteten für die betroffenen Kommunen den Wegfall von Arbeitsplätzen, den Verlust von Kaufkraft durch die ausfallende Nachfrage sowie den Ausfall von Beschaffungen durch die Standorte. Um Arbeitsplätze in diesen Regionen zu sichern und neue zu schaffen, wurden mit EFRE- Mitteln bedarfsorientiert Investitionen zur Neuordnung brachliegender Gewerbe-, Verkehrsund Militärflächen und deren Herrichtung für eine gewerbliche Folgenutzung (Konversion) gefördert. Neben den investiven Vorhaben, der Erschließung von Konversionsflächen zu Gewerbe- und Industriegebieten, wurden auch nicht-investive Vorhaben wie konzeptionelle und planerische Vorarbeiten unterstützt. Eine Besonderheit stellt die Gemeinde Biblis dar, die durch die Stilllegung des Kernkraftwerks Biblis im Jahr 2011 aufgrund der wirtschaftlichen Monostruktur in besonderer Weise vom sukzessiven Wegfall von ca Arbeitsplätzen betroffen war. Das hessische Operationelle Programm sah vorsorglich vor, dass Standorte, die während der Programmlaufzeit von akuten Strukturproblemen, z. B. einer Kraftwerksschließung, betroffen sind, mit Standorten in Vorranggebieten gleichgestellt werden können. Biblis wurde 2011 in das EFRE-Vorranggebiet aufgenommen, wodurch die Förderung eines Standortentwicklungskonzeptes möglich wurde. In der Maßnahmenlinie 304 wurden insgesamt 22 Vorhaben mit EFRE-Mitteln in Höhe von ,11 EUR bei zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von ,50 EUR bewilligt und umgesetzt. Als Indikatoren zur Messung der Zielerreichung wurden die wieder genutzten Flächen sowie die Anzahl der angesiedelten Arbeitsplätze erfasst. Der Zielwert für die wieder genutzten Flächen war im Operationellen Programm für das Jahr 2015 mit 0,15 km 2 angegeben. Der Wert wurde übererfüllt, denn erreicht wurde eine Revitalisierung von 1,46 km 2 Brachfläche. Der Zielwert 2015 für die Anzahl angesiedelter Arbeitsplätze betrug 120. Auch hier wurde das Ziel mit 292 Arbeitsplätzen weit übertroffen. Bezogen auf die eingesetzten EFRE- Fördermittel in Höhe von rund. 6,4 Mio. EUR wurden pro geschaffenem Arbeitsplatz EUR eingesetzt. Somit ist die Maßnahmenlinie erfolgreicher umgesetzt worden, als zunächst angenommen. Nicht nur die beiden Indikatoren zeigen den Erfolg der eingesetzten Fördermittel, sondern auch die positive wirtschaftliche Entwicklung in den EFRE-Vorranggebieten, insbesondere in Nord- und Osthessen. Ohne die Förderung wären weniger Konversionsflächen realisiert worden, da die betroffenen Kommunen dies finanziell nicht allein hätten stemmen können. Zwei positive Projektbeispiele aus Nordhessen verdeutlichen den Erfolg des Programms: Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 113

118 Entwicklung eines Bioenergieparks auf dem Gelände der ehem. Prinz-Eugen-Kaserne Zuwendungsfähige Ausgaben: ,00 EUR EFRE-Anteil: ,00 EUR Die Stadt Bad Arolsen entwickelte seit 2007 aus dem ehemaligen Technikbereich der Prinz- Eugen-Kaserne ein Gewerbegebiet. Bis heute sind dadurch 22 ha vermarktbare Gewerbeflächen entstanden. Darauf siedelten sich mehrere Unternehmen aus den Bereichen der erneuerbaren Energien an. Insgesamt konnten rund 60 Arbeitsplätze geschaffen werden. Luftaufnahme des Bioenergieparks mit Solarpark (links), Industriegebiet und Gewerbegebiet; Bildnachweis: Wüllner Erschließung von Gewerbeflächen in der ehemaligen Pommernkaserne Wolfhagen Zuwendungsfähige Ausgaben: EUR EFRE-Anteil: ,00 EUR Ein weiteres Beispiel ist die Stadt Wolfhagen, der es gelungen ist, auf dem Gelände der ehemaligen Pommern-Kaserne vielfältige zivile Nachnutzungen zu realisieren, u. a. einen breit gefächerten Berufsschul- und Bildungsstandort. Hierdurch sind 28 ha vermarktbare Fläche entstanden, die bereits komplett belegt ist. Durch diese Erschließungsmaßnahme sind 200 Arbeitsplätze entstanden Maßnahmenlinie 305: Regional strukturbedeutsame, vorrangig interkommunale Infrastrukturen für die Ansiedlung und Entwicklung von Unternehmen Die Maßnahmenlinie 305 zur Förderung von Infrastrukturen für die Ansiedlung und Entwicklung von Betrieben unterlag dem Programmziel des Abbaus regionaler Disparitäten in Hessen durch die Nutzung spezifischer endogener, regionaler Entwicklungspotenziale. Die Fördermittel wurden vorrangig in den strukturschwächeren Regionen Hessens eingesetzt. Durch Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur sollten bedarfsorientiert die Voraussetzungen für die Ansiedlung und Entwicklung von Unternehmen geschaffen werden, um neue Arbeitsplätze zu generieren und bestehende vor Abwanderung zu schützen. Die Förderung der Erschließung von Gewerbe- und Industriegebieten leistete damit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt lebenswerter Regionen. Durch die Berücksichtigung verfügbarer Flächenangebote und des Vorrangs von interkommunalen Vorhaben wurde zudem das Ziel eines sparsamen Flächenverbrauchs erreicht. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 114

119 Ergänzend zur Förderung investiver Vorhaben konnten auch konzeptionelle und planerische Vorarbeiten zur Entwicklung von interkommunalen Industrie- und Gewerbeflächen gefördert werden. Insgesamt wurden in der Maßnahmenlinie 305 vier Vorhaben mit einem EFRE-Zuschuss in Höhe von insgesamt ,19 EUR gefördert. Dadurch sind zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von ,38 EUR entstanden. Insgesamt wurde das Förderangebot nicht in dem Maße angenommen wie vorher eingeschätzt. Die schwache Nachfrage erklärt sich u. a. auch daraus, dass in den strukturschwächeren Regionen Nord- und Mittelhessens insbesondere in den Jahren ab 2004 größere Bundeswehrstandorte aufgegeben wurden. Deren Flächen, insbesondere die Technikbereiche der Kasernen, eigneten sich häufig auch für eine Nutzung als Gewerbeoder Industriegebiet. Die betroffenen Kommunen betrieben vorrangig die Wiederverwertung dieser Flächen (vgl. Maßnahmenlinie 304). Auch eine im Jahr 2012 beauftragte Studie zum Stand der Belegung in hessischen Gewerbe- und Industriegebieten bestätigte, dass in Nord- und Mittelhessen noch Gewerbeflächenreserven vorhanden sind, die im Sinne eines sparsamen Flächenverbrauchs vorrangig belegt werden sollten. Der Förderbedarf in den strukturschwächeren Gebieten Hessens hat sich daher tendenziell verändert. Trotz der geringen Nachfrage war die Förderung der Vorhaben erfolgreich. Im Schwalm- Eder-Kreis ist ein interkommunales Gewerbegebiet gefördert worden, bei dem auf einen sparsamen Flächen- und Ressourcenverbrauch geachtet wurde. Erschließung des interkommunalen Gewerbegebietes Schwalm-Eder Mitte / Industriepark A7 in Knüllwald-Remsfeld Zuwendungsfähige Ausgaben: ,00 EUR EFRE-Anteil: ,00 EUR Bereits im Dezember 2003 hatten sich die Städte Homberg (Efze) und Schwarzenborn sowie die Gemeinde Knüllwald zu einer interkommunalen Kooperation zusammengeschlossen. Die Erschließung eines gemeinsamen Gewerbegebiets war ein Teilprojekt dieser Zusammenarbeit. Auch auf weitere Bereiche wie Wohnen, Tourismusförderung und Umweltschutz erstreckt sich die Kooperation, für die im Jahr 2004 ein Zweckverband gegründet wurde. Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Erweiterung eines bereits vorhandenen Gewerbegebiets, das sich hierfür aufgrund seiner hervorragenden verkehrlichen Anbindung an die Bundesautobahn A7 besonders gut eignete. Für die Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebiets wurden die gemeinsame Planung, Erschließung und Vermarktung beschlossen. Auch ein Containerbahnhof liegt in nur 10 km Entfernung. Die beteiligten Kommunen verpflichteten sich, eigene kommunale Erschließungen nur noch bedarfsorientiert auf Bestandsflächen durchzuführen und hierfür keine neuen Flächen auszuweisen. Mit dem Zuschuss wurde der erste Bauabschnitt gefördert. So wurden u. a. die Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 115

120 technische Infrastruktur (Kanalisation, Wasserversorgung) sowie das Straßennetz im Gewerbegebiet hergestellt. Der zweite Bauabschnitt wurde durch den Zweckverband ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln bewältigt. Das geförderte Gewerbegebiet verfügt über eine Fläche von 22 ha. Als gewerbliche Hauptfunktionen wurden ausgewiesen: Transport/Spedition/Lagerung mit 24-Stunden Betrieb, Gewerbepark und dienstleistungsorientiertes Handwerk. Bislang wurden 6 ha an Betriebe veräußert. Es konnten wohnortnahe Arbeitsplätze gesichert und neue geschaffen werden, womit einer Abwanderung entgegengewirkt werden konnte. Durch die Erschließung des geförderten ersten Bauabschnitts wurde das Interesse für das gesamte interkommunale Gewerbe- und Industriegebiet mit geweckt, was zur Folge hatte, dass zwei weitere Betriebe angesiedelt werden konnten und weitere 90 Arbeitsplätze geschaffen wurden. Gewerbegebiet Schwalm-Eder-Mitte/Industriepark A Maßnahmenlinie 306: Urbane Entwicklung durch Stadterneuerung (einschließlich der Erstellung von integrierten städtischen Entwicklungskonzepten) Das Ziel in der Maßnahmenlinie 306 war, negativen Entwicklungen in städtischen Gebieten mit wirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Problemen durch Förderung von Stadterneuerungsmaßnahmen zu begegnen und an diesen Standorten eine nachhaltige urbane Entwicklung zu ermöglichen, um dabei möglichst starke Synergieeffekte zu erreichen. Die Aufnahme der Standorte in die Programme erfolgte in einem wettbewerbsorientierten Verfahren. Den Stadterneuerungsmaßnahmen ging die Erarbeitung integrierter städtischer Entwicklungskonzepte voraus, die auch schon aus EFRE-Mitteln gefördert wurden. In die Gestaltung und Umsetzung der Projekte wurden auf lokaler Ebene alle relevanten Akteure partnerschaftlich einbezogen. Das Spektrum der Projekte reichte dabei von der Sanierung historischer und denkmalgeschützter Bausubstanz über Neubauten kommunaler Verwaltungs- und Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 116

121 Sportbauten, Neugestaltung öffentlicher Straßen und Plätze sowie Aufwertung bestehender privater wie öffentlicher Frei- und Grünflächen oder Neuanlage von Grünflächen. Bei den 34 umgesetzten Projekten handelt es sich um dreißig investive Bauprojekte, drei nicht-investive Projekte sowie den Stadtentwicklungsfonds JESSICA. Laut Operationellem Programm waren insgesamt 75 Projekte beabsichtigt. Hierbei war man von mehr kleinen bis mittleren Projekten ausgegangen. Da aber einige Projekte mit Gesamtausgaben im Millionenbereich beantragt wurden, konnte dieser Zielwert mit dem verfügbaren Budget nicht erreicht werden. Der Umsetzungsstart der Maßnahmenlinie 306 im Jahre 2010 fiel zusammen mit der Entscheidung der Hessischen Landesregierung, die Fördermittel des Landes im Bereich Städtebau drastisch zu kürzen. Mit Hilfe der EFRE-Mittel konnten in zahlreichen Fällen dadurch entweder sehr große oder letzte wichtige Projekte als sinnvolle Abschlüsse von integrierten Stadterneuerungsmaßnahmen doch noch finanziert werden. Insgesamt wurden in der Maßnahmenlinie 306 rund 24 Mio. EUR EFRE-Mittel bei rund 52 Mio. EUR zuwendungsfähigen Ausgaben (inkl. des Stadtentwicklungsfonds JESSICA, vgl. Kapitel 5.4) umgesetzt. Bis zum Ende des Programmzeitraums konnten aus EFRE-Mitteln 34 Projekte mitfinanziert werden, in denen Gebäude und Gebäudekomplexe saniert wurden. Obschon damit weniger derartige Projekte unterstützt wurden, als bei Programmaufstellung beabsichtigt, haben von den unterstützten Projekten rund Einwohner hessischer Städte und Gemeinden profitiert womit die tatsächlichen Ergebnisse die Förderziele deutlich übertrafen. Zur Veranschaulichung der geförderten Projekte und ihrer erfolgreichen Ergebnisse werden nachstehend exemplarisch zwei Projekte vorgestellt: Statisch konstruktive Sicherung des Lokschuppens II, Industriedenkmal Bahnhof Bebra Zuwendungsfähige Ausgaben: ,00 EUR EFRE-Anteil: ,00 EUR In der Abschlussphase der EU-Förderperiode konnte mit der Sicherung eines Lokschuppens in Bebra ein wichtiges Dokument der Eisenbahngeschichte und der Zeit der innerdeutschen Teilung vor dem Untergang bewahrt werden. Bebra war bis 1990 ein Eisenbahnknotenpunkt für den Interzonenverkehr und Ausbildungsstätte für Eisenbahnerinnen und Eisenbahner. Nach Wiederherstellung der deutschen Einheit und Verlegung einer neuen Bahntrasse ging diese Funktion verloren und viele Bahnbetriebsgebäude waren funktionslos. In einem durchaus nicht einfachen Meinungsbildungsprozess vor Ort wurde man sich aber der Bedeutung der Bahngebäude für das Stadtbild mehr und mehr bewusst. Nachdem der Grundstein mittels EFRE-Mitteln gelegt war, erhielt die Stadt 2015 im Rahmen des Bundesprogramms Nationale Projekte in einem wettbewerblichen Verfahren weitere 3,5 Mio. EUR Fördermittel vom Bund für die Sanierung und Entwicklung des Bebraer Bahnhofsbereichs zu einem Ort für neue multifunktionale Nutzungen und lebendigen Ort der Erinnerung an Technik, Eisenbahnhistorie und Deutsch-Deutsche Geschichte. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 117

122 Vorher-Nachher-Vergleich Lokschuppen Bebra Wasserpark Iller & Mones Platz mit Öffnung der Stadt zur Eder Zuwendungsfähige Ausgaben: ca. 1,2 Mio. EUR EFRE-Anteil: ca ,00 EUR Ein weiteres gelungenes Projekt ist die neu gestaltete Achse in der Frankenberger Altstadt zur Eder in Form eines Wasserparks, die auch abends durch Beleuchtung neue gestalterische Akzente setzt. Eine geschickte Wegeführung überwindet den Höhenunterschied barrierefrei. Über kaskadenartig angelegte Wassertische wird ein ehemaliger Wasserlauf optisch wieder sichtbar, läuft unter der Uferstraße hindurch, um im Uferbereich für Kinder spielerisch genutzt zu werden, bevor er endgültig in der Eder verschwindet. Wasserpark Stadt Frankenberg Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 118

123 Maßnahmenlinie 307: Ausbau der touristischen Infrastruktur zur Erschließung zusätzlicher regionaler Einkommensquellen und Wachstumspotenziale sowie Inwertsetzung des Natur- und des kulturellen Erbes für den Tourismus In der Maßnahmenlinie 307 war das Ziel die Sicherung und Weiterentwicklung der touristischen Destinationen in Hessen und des Tourismusstandortes Hessen insgesamt. Zur Auslösung von regionalen Arbeitsmarkt- und Einkommenseffekten sollte die öffentliche touristische Infrastruktur durch neue, qualitativ hochwertige, identifikations- und imagebildende Angebote ergänzt werden. Dabei war es wichtig, das Natur- und das kulturelle Erbe zu nutzen und regionale Wachstums- und Einkommenseffekte zu setzen. Durch Einrichtungen für die naturbetonte Erholung und für Kultur sollten Stadt- und Naturräume für Urlaubs- und Tagesgäste erlebbar gemacht werden. Im Rahmen dieses Programms sollten deshalb in den strukturschwachen Landesteilen (Vorranggebieten) entsprechende nachhaltige, öffentliche Infrastrukturinvestitionen unterstützt werden. Die zu fördernden Projekte mussten positive Einkommens- und Arbeitsmarkteffekte für die Region erwarten lassen und sich in ein regional abgestimmtes Entwicklungskonzept einfügen. In der Maßnahmenlinie 307 konnten insgesamt 32 Projekte der öffentlichen touristischen Infrastruktur umgesetzt werden, die alle in touristische Entwicklungskonzepte der Destinationen eingebunden waren. Alle Projekte wurden dabei in den Vorranggebieten realisiert. Insgesamt wurde das Förderangebot gut nachgefragt, so dass bis zum Abschluss der Förderperiode EFRE-Mittel in Höhe von ,75 EUR bei zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von ,42 EUR bewilligt wurden. Anhand der Auswertung der Indikatorenwerte lässt sich zudem zeigen, dass das Ziel von Besuchern/Nutzern pro Jahr in den geförderten Einrichtungen bis Mitte 2016 mit beinahe erreicht wurde. Der steigende Bekanntheitsgrad der zum Teil noch neuen Einrichtungen lässt eine weitere Steigerung der Besucherzahlen erwarten. Die EFRE-Förderprojekte haben einen hohen Beitrag zur positiven Entwicklung des Tourismus im strukturschwächeren Raum Hessens geleistet. Im Vorranggebiet des Regierungsbezirkes Nordhessen beispielsweise stieg die Anzahl der Gäste, die in der Region übernachteten, im Zeitraum von um 20 % und die Zahl der Übernachtungen um 12 %. Insgesamt ist der Ausbau der öffentlichen touristischen Infrastruktur Grundvoraussetzung, um die Ziele in den jeweiligen Destinationen attraktiv zu erhalten und weiterzuentwickeln. Hiermit soll nicht nur die Anziehungskraft und die Besucherzahl konstant gehalten, sondern auch gesteigert werden. Damit werden die Rahmenbedingungen für KMU verbessert und deren Wettbewerbsfähigkeit gestärkt. Es ist davon auszugehen, dass durch die Verbesserung des touristischen Angebots in Zukunft mehr Gäste angezogen werden und damit Impulse für Einkommen und Beschäftigung erzielt werden. Da der Tourismus eine Querschnittsbranche ist, profitieren nicht nur das Gastgewerbe sondern auch der Einzelhandel, Handwerksbetriebe, regionale Produzenten und Anbieter von Dienstleistungen. Gerade wegen dieser Multiplikatoreneffekte lohnen sich die Investitionen von Kommunen in die tourismusbezogene Infrastruktur. Ein weiterer positiver Effekt ist die Steigerung von Wohn- und Lebensqualität für die Bevölkerung. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 119

124 Der Erfolg der Maßnahmenlinie 307 spiegelt sich auch anhand der Projektbeispiele wider, von denen zwei nachfolgend dargestellt werden: Errichtung der Grimm-Welt Kassel Zuwendungsfähige Ausgaben ,00 EUR EFRE-Anteil: ,00 EUR Die Stadt Kassel führte die Umsetzung eines Gesamtkonzeptes GrimmWelt durch. Zentrum des Konzeptes war dabei der Neubau einer GrimmWelt auf dem Kasseler Weinberg. In diesem neuen Ausstellungshaus präsentiert Kassel die weltberühmten Brüder Grimm am Ort ihres Lebens und produktivsten Schaffens. Das Ausstellungshaus beleuchtet alle Aspekte im Lebenswerk der Brüder Grimm von den Märchen über das Deutsche Wörterbuch und die Grammatik bis hin zum politischen Engagement der Brüder. So präsentiert das neue Ausstellungshaus ausgeprägte Mitmach- und Erlebniselemente, ebenso wie eine würdigende und angemessene Darstellung des Lebens und Wirkens der Brüder Jakob und Wilhelm Grimm. In der Ausstellung finden sich in den Räumlichkeiten Schatzkammer die wertvollen Original Handexemplare der Kinder- und Hausmärchen von 1812/1815. Diese Originale sind seit 2005 in der UNESCO-Liste Memory of the World erfasst. Das macht die GrimmWelt Kassel zu einem attraktiven Kulturforum von europäischem Rang. Die Ausstellung richtet sich gleichermaßen an Kinder und Senioren, Familien und Schulklassen, Experten und Laien, Kunst- und Sprachinteressierte sowie an Märchenliebhaber. Die GrimmWelt wurde am 4. September 2015 feierlich eröffnet und für das interessierte Publikum freigegeben. Mit dem Bau der GrimmWelt wurde die documenta-stadt Kassel um ein Ausflugsziel mit großer Anziehungskraft inmitten der Innenstadt reicher. Die GrimmWelt ist heutzutage ein wichtiger Baustein in der Museumslandschaft Kassel und ein zentrales Angebot innerhalb der touristischen Destination Nordhessen, die sich über die Dachmarke GrimmHeimat profiliert und die Entwicklung Nordhessens erfolgreich weiterentwickelt. Seit der Eröffnung der GrimmWelt bis zum September 2016 waren bereits Besucher zu verzeichnen. Damit wurden alle Erwartungen übertroffen. GrimmWelt Kassel Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 120

125 Touristische Entwicklung der Erlebnislandschaft Geowelt Fortuna Zuwendungsfähige Ausgaben: ,00 EUR EFRE-Anteil: ,00 EUR Seit 1987 existiert das ehemalige Eisenerzbergwerk Fortuna bei Solms-Oberbiel als Besucherbergwerk mit einem museal-historischen Angebot dem Feld- und Grubenbahnmuseum und dem Besucherbergwerk Fortuna. Um die Erhaltung und Attraktivität des Besucherbergwerks zu steigern und für die Nachwelt zu erhalten, wurde 2011/2012 beschlossen, mit der Umsetzung der touristischen Entwicklung Erlebnislandschaft Geowelt Fortuna zu beginnen. Dies führte zu einer touristischen und wissensorientierten Einrichtung (Edutainmenteinrichtung), die auf das Thema mineralische Rohstoffe ausgerichtet wurde. Somit ist die Erlebnislandschaft Geowelt Fortuna ein Industriedenkmal von nationaler Bedeutung. Als pädagogische Einrichtung wurde das untertägige Bergwerk für Besucherinnen und Besucher (darunter viele Schulklassen) durch Führungen zugänglich gemacht. Die Anschaffung neuer Exponate, wie z. B. das Untertage- Ortungssystem, ein akustisches Spreng-Simulationssystem im Erzabbau, der Gleisausbau und die Aufwertung des Besucherbereiches steigerten die touristische Attraktion. Über Tage ist der Museumsbereich ausgebaut worden, zusätzliche Ausstellungen mit Exponaten wie z. B. historischen Bergmannstrachten, seltenen Grubenlampen oder bergmännischen Gerätschaften können nun in der umgebauten historischen Kipphalle gezeigt und durchgeführt werden. Ein Info- und Empfangsbereich für den Gesamtkomplex wurde neu errichtet. Mit der Entwicklung der Erlebnislandschaft Geowelt Fortuna bei Solms-Oberbiel wurde die geowissenschaftliche, archäologische, historische und kulturelle Bedeutsamkeit der Region erschlossen. Dies war ein wertvoller Beitrag für die Entwicklung der Region und eine hohe Attraktivität für den Tourismus. Bislang konnte die Erlebnislandschaft Geowelt Fortuna Besucherinnen und Besucher verzeichnen. Geowelt Fortuna Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 121

126 Maßnahmenlinie 308: Anbindung eines Regionalflughafens (Calden) an das regionale und überregionale Verkehrsnetz Innerhalb Deutschlands zählt Nordhessen zu den Regionen mit der ungünstigsten Anbindung an den Luftverkehr. Die Hessische Landesregierung unterstützte deshalb den Ausbau des Regionalflughafens Kassel (Calden) zu einem Verkehrsflughafen. Ergänzend zum Ausbau, der aus Landesmitteln getragen wurde, sah das Operationelle Programm des RWB-EFRE vor, den Flughafen an das regionale und überregionale Verkehrsnetz anzubinden und so die Nutzungsmöglichkeit dieser Verkehrsinfrastruktur zu verbessern. Zur verkehrlichen Anbindung und weiteren wirtschaftlichen Entwicklung des Flughafens sollten daher aus EFRE-Mitteln Begleitmaßnahmen als Verkehrsinfrastrukturinvestitionen gefördert werden. In Zusammenhang mit dem Flughafenausbau wurden drei Vorhaben aus RWB-EFRE-Mitteln mit einem Zuschuss von insgesamt ,00 EUR bei zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von ,30 EUR bewilligt. Aufgrund von zwei nicht endabgerechneten Projekten wurden bis dahin ,35 EUR als zuwendungsfähige Ausgaben bescheinigt. Dies führt zu einer Abweichung bei den zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von ,95 EUR. Die nicht endabgerechneten Projekte sind in der Anlage V Projekte, bei denen noch Verwaltungsverfahren laufen, aufgeführt. Mit den EFRE-Mitteln wurde der Flughafen landseitig an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden sowie die Verlegung einer Bundesstraße (B7) mit zwei Kreisstraßen gefördert. Das Bauvorhaben B7 wurde am 06. Dezember 2013 mit der Bauabnahme abgeschlossen. Zur Erleichterung der Ansiedlung von Unternehmen wurde als drittes Bauvorhaben die Verkehrsanlagen zur Anbindung eines Gewerbegebiets am Flughafen für flughafenaffines Gewerbe gefördert. Durch die Vorhaben wurden Straßen mit einer Länge von 3,3 km gebaut. Demgegenüber konnten Verkehrswege mit einer Länge von 3,5 km zurückgebaut werden und damit mehr als erwartet. Des Weiteren haben sich auch dank der geschaffenen Verkehrsanbindung an den Flughafen in dem angeschlossenen Gewerbegebiet Flughafen Kassel-Calden mit einer Größe von rund m² bislang 19 Unternehmen mit insgesamt rund 140 Beschäftigten angesiedelt Wesentliche aufgetretene Probleme und getroffene Abhilfemaßnahmen Es wird auf das Kapitel 2.3 und 2.7 verwiesen. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 122

127 3.4. Prioritätsachse 4 Technische Hilfe Im Rahmen der technischen Hilfe gemäß Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 sollen vor allem folgende Aufgaben und die damit im Zusammenhang stehenden Ausgaben finanziert werden: Vorbereitung, Auswahl, Beurteilung auf der Ebene des Programms und der einzelnen Projekte (insbesondere Vergütung an externe, fachliche Dienstleister wie z. B. die WIBank, die von der Verwaltungsbehörde mit Teilaufgaben der Programmverwaltung beauftragt sind) Anschaffung und Betrieb von Datenverarbeitungssystemen zur Programmverwaltung (Hard- und Software, Systembetreuung) Begleitung des Programms (insbesondere Ausgaben im Zusammenhang mit Sitzungen des Begleitausschusses) Publizitätsmaßnahmen (insbesondere Internet, Informationsveranstaltungen, Broschüren, Faltblätter, Anzeigen) Programmbezogene Schulungsveranstaltungen für Behörden und Antragsberechtigte Mobilisierungsaktionen zur Generierung geeigneter Projekte Prüfungen und Kontrollen der einzelnen Projekte sowie Systemkontrollen Die Ausgaben der Prioritätsachse 4, Technische Hilfe wurden in zwei Maßnahmenlinien unterteilt: Maßnahmenlinie 401 Vorbereitung, Durchführung, Begleitung, Kontrolle (Zuwendungsfähige Ausgaben: ,06 EUR, EFRE-Mittel: ,95 EUR) Maßnahmenlinie 402 Evaluierung, Studien, Information, Kommunikation (Zuwendungsfähige Ausgaben: ,34 EUR, EFRE-Mittel: ,65 EUR) Programmabwicklung Prioritätsachse 4 - Technische Hilfe EFRE-Mittel in Mio. EUR 9,0 8,3 8,3 Plan Bewilligt Bescheinigt Stand: Der nach dem Finanzplan in seiner genehmigten Fassung für die technische Hilfe vorgesehene EFRE-Betrag von 9,0 Mio EUR wurde mit rund 8,3 Mio. EUR fast erreicht. Insgesamt wurden 3,2 % der EFRE-Mittel des Operationellen Programms für die Technische Hilfe genutzt. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 123

128 Bisher wurden aufgrund der vorgelegten Endabrechnungen für die durch Dienstleistungen der WIBank bei der Administration des Programms entstandenen Ausgaben in Höhe von ,74 EUR Zahlungen aus der technischen Hilfe des RWB-EFRE-Programms (Maßnahmenlinie 401) EFRE-Mittel in Höhe von ,87 EUR geleistet. Außerdem wurden im Rahmen der technischen Hilfe EFRE-Mittel für Veranstaltungskosten (z. B. Sitzungen des Begleitausschusses, Veranstaltung Zukunft der Europäischen Kohäsionspolitik" im Rahmen der Europawoche am 04. Mai 2009, Veranstaltung 2. Hessischer Clusterkongress am 20. August 2012), für Dienstreisen in Verbindung mit EFRE, für programmbezogene Fortbildungsveranstaltungen (z. B. Inhouse-Seminare zum öffentlichen Vergaberecht, Weiterbildungsmaßnahmen der Bescheinigungsbehörde und Prüfbehörde), für Aufwendungen externer Prüfertätigkeiten für die Prüfbehörde sowie für Repräsentationskosten eingesetzt. Zur Durchführung von Prüfungen und Kontrollen einzelner Projekte und für Systemkontrollen durch die Prüfbehörde und die Verwaltungsbehörde kamen ebenfalls aus der technischen Hilfe EFRE-Mittel in Höhe von insgesamt ,68 EUR zum Einsatz. Für die Schaffung eines EDV-gestützten Monitoringsystems zur Erfassung und Auswertung der Projektdaten einschließlich der Möglichkeiten zur automatischen Erstellung der Zahlungsanträge und der Berichte gegenüber der Europäischen Kommission und den Aufbau des EFRE-Monitoring Datenbanksystems bei der WIBank wurden bei entstandenen Ausgaben in Höhe von ,77 EUR Zahlungen aus der technischen Hilfe des RWB- EFRE-Programms (Maßnahmenlinie 401) in Höhe von ,37 EUR geleistet. Zu den Anforderungen gehörten u. a. der laufende Betrieb des EDV-Systems für das HMWEVL einschließlich Erstellung der nach den einschlägigen Verordnungen und sonstigen Vorgaben der Europäischen Union erforderlichen Berichte und Zahlungsanträge des Auftraggebers gegenüber der Europäischen Kommission sowie der für die Programmsteuerung der Verwaltungsbehörde erforderlichen internen Berichte. Aus der technischen Hilfe des RWB-EFRE-Programms können nach Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 auch vorbereitende Maßnahmen für den Zeitraum finanziert werden. Für den Aufbau des Datenbanksystems im Zuge der Vorbereitung der Förderperiode des IWB-EFRE-Programms Hessen durch die WIBank wurden Mittel aus der technischen Hilfe in Höhe von ,58 EUR bei entstandenen Ausgaben in Höhe von ,17 EUR aufgewendet. Für die Programmvorbereitung der Förderperiode sind außerdem für den Aufbau eines Online-Fragebogens zur Durchführung einer Konsultation, der Erstellung einer sozioökonomischen Analyse, für die Ausarbeitung der Hessischen Innovationsstrategie 2020, für die Erarbeitung der Ex-ante-Evaluierung und der strategischen Umweltprüfung sowie das Evaluierungsgutachten zur Ex-Ante-Bewertung des Finanzinstruments Hessen- Kapital III bei Ausgaben in Höhe von ,97 EUR insgesamt ,44 EUR aus Mitteln der technischen Hilfe des RWB-EFRE-Programms verausgabt worden. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 124

129 4. Großprojekte In diesem Abschnitt werden die Großprojekte der EFRE-Programme behandelt. Da das Land Hessen in seinem RWB-EFRE-Programm keine Großprojekte durchgeführt hat, wird dementsprechend nicht näher auf das Thema Großprojekte eingegangen. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 125

130 5. Finanzinstrumente Wie bereits bei den einzelnen Prioritätsachsen (vgl. Kapitel 3.2 und 3.3) berichtet, wurden im Rahmen des hessischen RWB-EFRE-Programms vier Finanzinstrumente nach Artikel 44 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 eingerichtet. Bei den beiden Fonds Hessen Kapital I und Mittelhessenfonds handelte es sich um Beteiligungsfonds und bei Kapital für Kleinunternehmen Innovation plus (JEREMIE-Fonds Hessen) und dem Stadtentwicklungsfonds JESSICA um Darlehensfonds. In den nachfolgenden Unterkapiteln wird jeweils näher auf die einzelnen Fonds eingegangen Hessen Kapital I Bei Hessen Kapital I handelt es sich um einen im Jahre 2007 mit Vertrag zwischen dem Land Hessen und der Investitionsbank Hessen (IBH Rechtsnachfolgerin ist die WIBank seit 2009) eingerichteten Beteiligungsfonds, dessen Kapital in Höhe von EUR (bis zu 50 Mio. EUR wären laut Finanzierungsvereinbarung möglich gewesen) zur Hälfte aus EFRE- Mitteln finanziert wurde. Die andere Hälfte wurde aus Landesmitteln und aus der Wiederverwendung von zurückfließenden EFRE-Darlehensmitteln aus der EFRE-Ziel-2- Förderperiode finanziert. Die Finanzierungsvereinbarung wurde am 13. September 2007 geschlossen. KMU (nach der EU-Definition) konnten aus diesem Fonds gemäß festgelegten Vergabekriterien stille aber auch offene Beteiligungen zwischen EUR und 1,5 Mio. EUR für ihre Innovations- und Wachstumsvorhaben in allen Unternehmensphasen einschließlich der Gründungsphase erhalten. Die Laufzeit der einzelnen Beteiligung betrug acht bis zwölf Jahre. Der Fonds wurde gemäß Artikel 43 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 als eigenständige rechtliche Einheit eingerichtet. Alleingesellschafterin der Hessen Kapital I GmbH war die IBH als zentrales monetäres Wirtschaftsförderinstitut des Landes, die wettbewerbsneutral und im staatlichen Auftrag gemäß IBH-Gesetz insbesondere auch die Förderung der einzelbetrieblichen, gewerblichen Wirtschaft sowie die Bereitstellung von Risikokapital wahrnehmen konnte. Als Fondsmanagerin fungierte die Beteiligungs- Managementgesellschaft Hessen GmbH (BMH), eine 100 %ige Tochtergesellschaft der IBH. Ein Aufsichtsrat, der jeweils von einem Vertreter des HMWEVL, des HMdF und der WIBank besetzt ist, kontrolliert die Geschäfte der Geschäftsführung und des Fonds. Ein Beteiligungsausschuss, besetzt mit Vertretern der gleichen Institutionen, entscheidet über die Vergabe der Fondsmittel bzw. über das Eingehen und Beenden von Beteiligungen. Die Verwaltungsgebühr setzt sich zusammen aus einer fixen Vergütung in Höhe von 2,31 % netto vom jeweils valutierenden Kapital und aus einer einmaligen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,25 % der investierten Beteiligungssumme pro Beteiligung. Damit ist eine leistungsbezogene und marktgerechte Vergütung gegeben, die sich an anderen Fonds orientierte (Vorgängerfonds und Fonds mit privater Beteiligung wie die Technologiefonds Hessen). Mit insgesamt ,87 EUR ( ,43 EUR EFRE-Anteil) bis zum 30. April 2016 verausgabter Verwaltungsgebühr wurde der Maximalbetrag der Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 126

131 Verwaltungskosten bei weitem unterschritten (3 % des Kapitalbeitrags des Operationellen Programms gemäß Artikel 43 Absatz 4 lit. b) der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 wären EUR, d. h EUR EFRE-Anteil). Ein Gutachten der Prognos AG für die neue EFRE-Förderperiode zur Marktüblichkeit von Managementvergütungen bestätigt die marktgerechte Vergütung der BMH im Rahmen von Hessen Kapital I. Es wurde eine darlehensähnliche Ausgestaltung der stillen Beteiligungen des Fonds gemäß Abstimmung mit der GD Wettbewerb gewählt. Es erfolgte ausgehend von einer risikogerechten Vergütung des Beteiligungskapitals (Preisklassen) durch den Beteiligungsnehmer eine Verbilligung dieser Vergütung, deren Beihilfeelement im Rahmen des De-minimis-Spielraums lag (analoge Anwendung der sog. Brandenburg-Methode). Seinerzeit wurde der Fonds bei der Europäischen Kommission angezeigt. Seit 30. Juni 2014 kann die Brandenburg-Methode nicht mehr angewendet werden und Beteiligungen werden nach der De-minimis-Verordnung, nach Artikel 22 der AGVO oder pari passu beihilfefrei zu identischen Konditionen zum Anteil privater Investoren vergeben. Seit Gründung des Fonds Hessen Kapital I am 02. Oktober 2007 bis zum 30. April 2016 wurden 71 Beteiligungen mit einem Volumen von EUR an 65 Unternehmen, darunter 18 Kleinstunternehmen, ausgezahlt. Mit Hilfe der ausgezahlten Beteiligungen wurden Arbeitsplätze gesichert und 984 neu geschaffen. Es wurde ein Investitionsvolumen von mehr als 168,8 Mio. EUR angestoßen, was einem Hebeleffekt von 4,7 entspricht. 39,2 % der ausgezahlten Beteiligungsmittel sind den EFRE-Vorranggebieten Hessens zuzurechnen (Hinweis: Für Investitionsvorhaben in den EFRE-Vorranggebieten Hessens wurde ein reduzierter Zinssatz von bis zu 1 Prozentpunkt gewährt.) EUR von den EUR wurden letztendlich nicht in Beteiligungen investiert, davon entfallen EUR auf den EFRE-Anteil. Unter Anrechnung der Verwaltungskosten von ,53 EUR (nur fixe Vergütung in Höhe von 2,31 % netto vom jeweils valutierenden Kapital) wurden die zur Verfügung stehenden Fondsmittel jedoch komplett verwendet, so dass keine Gelder an das Land Hessen zurückgeführt werden mussten. Sieben Beteiligungen über zusammen 4,4 Mio. EUR wurden bereits zurückgeführt. 16 Beteiligungen über zusammen 8,5 Mio. EUR sind bis zum 30. April 2016 ausgefallen oder teilweise ausgefallen, was einem Anteil von 23,6 % des innerhalb von mehr als achteinhalb Jahren (2,8 % pro Laufzeitjahr des Fonds) ausgezahlten Beteiligungsvolumens entspricht. Aufgrund der Beteiligung an KMU in Hessen, die am Kapitalmarkt nur eingeschränkt Finanzmittel aufnehmen können, besteht die Gefahr des Ausfalles der investierten Mittel. Der mit einer Beteiligung verbundene volkswirtschaftliche oder regionalpolitische Effekt ist jedoch bewusst gewollt und dafür müssen in der Regel höhere Risiken eingegangen werden. Den Risiken steht ein positiver Wirtschaftsfördereffekt bezüglich der mit den ausgereichten Beteiligungen initiierten Investitionen und der gesicherten bzw. geschaffenen Arbeitsplätze gegenüber. Die BMH als geschäftsführende Managementgesellschaft des Fonds baut auf ein im Chancen-Risikoverhältnis ausgewogenes Beteiligungsportfolio. Unterstützt wurden Unternehmen aus den Bereichen Elektronik/Elektrotechnik, Maschinenbau, Metallbe- und - verarbeitung, Softwareentwicklung/lnformationstechnologie, Medien/Werbung, Handel/lnternet, Optik/Optoelektronik, Biotechnologie, pharmazeutische Industrie, Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 127

132 Kunststoffindustrie, Medizintechnik, Druckindustrie, Automobilindustrie, Nanotechnologie, Feuerfestindustrie, Speditionen/Verkehr, Laser- und Sensortechnologie und wirtschaftsnahe Dienstleistungen. Es wurde bewusst darauf verzichtet, bestimmte Branchen bevorzugt zu behandeln, um einen breiten Branchen-Mix zu gewährleisten, wodurch eine Risikoreduzierung gegeben ist. Den Ausfällen gegenüber stehen die Zinserträge und andere Erträge, die dem Fonds gutgeschrieben wurden. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum ,30 EUR Zinserträge aus Geldanlagen, EUR fest vereinbarte Zinsen sowie EUR an variabler Vergütung als Prozentanteil vom Gewinn der Beteiligungsunternehmen vereinnahmt, die dem Fondsvermögen zugeführt wurden. Die sich im Fonds Hessen Kapital l befindlichen Beteiligungsmittel in Höhe von EUR und die liquiden Mittel in Höhe von EUR (It. Quartalsabschluss zum 31. März 2016) verbleiben weiterhin im Fonds. Hessen Kapital I soll bis auf weiteres bestehen bleiben. Mittel aus dem EFRE, die in den Fonds zurückfließen, werden gemäß Artikel 78 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 für weitere Vorhaben von KMU in Hessen verwendet und erneut für Zwecke der Wirtschaftsförderung eingesetzt. Im Gesellschaftsvertrag der Hessen Kapital I GmbH ist geregelt, dass eine Zwischenabrechnung des Fonds zum 31. Dezember 2022 erfolgt. Die Beendigung der Gesellschaft und die Gewinnverteilung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss mit Zustimmung des HMWEVL und des HMdF. Aufgrund der guten Erfahrungen mit Hessen Kapital I ist für die neue Förderperiode der Fonds Hessen Kapital III geplant, der sich verstärkt auf Ausgründungen aus Hochschulen und sonstige Gründungen fokussieren soll. Eine Ex-ante-Bewertung mit positiver Gesamteinschätzung liegt bereits vor. Übersicht über die Einzahlung und Verwendung der Mittel Beträge, die in das Finanzinstrument eingezahlt wurden: Land Hessen/zurückgeflossene Ziel-2-Mittel: EFRE-Anteil: Summe der eingezahlten Mittel : TEUR TEUR TEUR Beträge, die vom Finanzinstrument ausgezahlt wurden (EFRE-Anteil 50 %): 71 Beteiligungen (65 Unternehmen): TEUR Verwaltungskosten/-gebühren (im Sinne von Artikel 78 Absatz 6 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006) : TEUR 5.2. Mittelhessenfonds Beim Mittelhessenfonds handelt es sich um einen im Jahre 2008 mit Vertrag zwischen dem Land Hessen und der Investitionsbank Hessen (IBH Rechtsnachfolgerin ist die WIBank seit Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 128

133 2009) eingerichteten Beteiligungsfonds. Der Mittelhessenfonds knüpfte an den Regionalfonds Mittelhessen (RegioMIT GmbH) aus der vorangegangenen Förderperiode an. Er stellt ein Finanzierungsangebot an KMU (nach EU-Definition) im Regierungsbezirk Gießen (EFRE-Vorranggebiet) zur Stärkung der Eigenkapitalbasis mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 10 Mio. EUR dar (50 % EFRE-Mittel und 50 % Mittel aus einem Darlehen aus dem Sondervermögen Wohnungswesen und Zukunftsinvestitionen der IBH mit 100 % Landesbürgschaft). Die Finanzierungsvereinbarung wurde am 20. Oktober 2008 unterzeichnet. Die Finanzierungsschwerpunkte des Fonds waren die Technologiebranchen Medizintechnik, Optik und Feinmechanik, um die besonderen Stärken der mittelhessischen Region zu bewahren und zu stärken. Die Förderung bestand wie bei Hessen Kapital I in der Bereitstellung von eigenkapitalähnlichen Mitteln, vorrangig stillen Beteiligungen, aber auch offenen Beteiligungen an Innovations- und Wachstumsvorhaben von KMU in allen Unternehmensphasen, einschließlich der Gründungsphase. Die Beteiligungen betrugen zwischen EUR bis 1 Mio. EUR mit einer Laufzeit von acht bis zwölf Jahren. Der Mittelhessenfonds wurde gemäß Artikel 43 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 als eigenständige rechtliche Einheit eingerichtet. Alleingesellschafterin war die Investitionsbank Hessen (IBH) als zentrales monetäres Wirtschaftsförderinstitut des Landes, die wettbewerbsneutral und im staatlichen Auftrag gemäß IBH-Gesetz insbesondere auch die Förderung der einzelbetrieblichen, gewerblichen Wirtschaft sowie die Bereitstellung von Risikokapital wahrnehmen konnte. Als Fondsmanagerin fungierte die Beteiligungs- Managementgesellschaft Hessen GmbH (BMH), eine 100%ige Tochtergesellschaft der IBH. Ein Aufsichtsrat, der jeweils von einem Vertreter des HMWEVL, des HMdF und der WIBank besetzt ist, kontrolliert die Geschäfte des Fonds und beschließt u. a. die Vergabekriterien. Der/die Vorsitzende des Aufsichtsrates muss Vertreter/in des Landes Hessen sein. Ein Beteiligungsausschuss, besetzt mit Vertretern der gleichen Institutionen, entschied über die Vergabe der Fondsmittel bzw. über das Eingehen und Beenden von Beteiligungen. Die Verwaltungsgebühr setzt sich aus einer fixen Vergütung in Höhe von 2,31 % netto vom jeweils valutierenden Beteiligungsbestand und einer einmaligen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,25 % der investierten Beteiligungssumme pro Beteiligung zusammen. Damit ist eine leistungsgebundene und marktübliche Vergütung gegeben, die sich an anderen Fonds orientierte. Mit insgesamt ,24 EUR ( ,12 EUR EFRE-Anteil) bis zum 31. Dezember 2015 verausgabter Verwaltungsgebühr wurde der Maximalbetrag der Verwaltungskosten bei weitem unterschritten (3 % des Kapitalbeitrags des Operationellen Programms gemäß Artikel 43 Absatz 4 lit. b) der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 wären 2,04 Mio. EUR, d. h. 1,02 Mio. EUR EFRE-Anteil). Ein Gutachten der Prognos AG für die neue EFRE-Förderperiode zur Marktüblichkeit von Managementvergütungen bestätigt die marktgerechte Vergütung der BMH im Rahmen des Mittelhessenfonds. Beim Mittelhessenfonds erfolgte eine darlehensähnliche Ausgestaltung der stillen Beteiligungen des Fonds analog der mit der GD Wettbewerb abgestimmten Vorgehensweise beim Fonds Hessen Kapital I. Auch hier erfolgte eine risikogerechte Vergütung des Beteiligungskapitals (Preisklassen) durch den Beteiligungsnehmer mit Verbilligung dieser Vergütung, deren Beihilfeelement im Rahmen des De-minimis-Spielraums lag (analoge Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 129

134 Anwendung der sog. Brandenburg-Methode). Der Mittelhessenfonds wurde bei der Europäischen Kommission angezeigt. Um die Zinsbelastung des Fonds aus dem Darlehen der WIBank zu reduzieren, wurde Ende 2014 nach Beschluss des Aufsichtsrates eine Rückführung von Darlehens- und EFRE- Mitteln des Fonds an die WIBank und das Land Hessen in Höhe von je EUR vorgenommen. Nach der Rückführung verblieben 8,5 Mio. EUR im Fonds, die bis zum 31. Dezember 2015 als Beteiligungskapital in Höhe von 7,95 Mio. EUR an Unternehmen ausgereicht wurden EUR von den 8,5 Mio. EUR wurden letztendlich nicht in Beteiligungen investiert, davon entfielen EUR auf den EFRE-Anteil. Unter Anrechnung der Verwaltungskosten von ,48 EUR (nur fixe Vergütung in Höhe von 2,31 % netto vom jeweils valutierenden Kapital) wurden die zur Verfügung stehenden Fondsmittel jedoch komplett verwendet, so dass keine Gelder an das Land Hessen zurückgeführt werden mussten. Seit der Gründung am 03. Dezember 2008 wurden aus dem Mittelhessenfonds bis zum 31. Dezember 2015 sechzehn Beteiligungen mit einem Volumen von EUR eingegangen, die in 13 Unternehmen investiert wurden. Das durch die Beteiligungen angestoßene Investitionsvolumen beläuft sich auf insgesamt EUR. Der Hebeleffekt liegt somit bei 3,4. Auch die mit Hilfe der unterstützten Vorhaben neu geschaffenen (118) und erhaltenen (959) Arbeitsplätze in der teilweise strukturschwachen Region Mittelhessen belegen die positiven volkswirtschaftlichen Effekte. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum ,54 EUR Zinserträge aus Geldanlagen, EUR fest vereinbarte Zinsen sowie EUR an variabler Vergütung als Prozentanteil vom Gewinn der Beteiligungsunternehmen vereinnahmt, die dem Fondsvermögen zugeführt wurden. Zwei Beteiligungen über zusammen 1,5 Mio. EUR sind bis zum 31. Dezember 2015 ausgefallen. Insbesondere durch die Zinseinnahmen des Fonds in Höhe von insgesamt rund 2,5 Mio. EUR ist die bisherige Ausfallquote von 18,9 % (2,7 % pro Laufzeitjahr des Fonds) deutlich zu relativieren. Unterstützt wurden Unternehmen aus den Bereichen Elektronik, Maschinenbau, Metallbeund -Verarbeitung, Softwareentwicklung, Luft- und Raumfahrttechnologie, Medien/Werbung, Verpackungsindustrie, Handel, Natursteinprodukte und Verkehrsgewerbe. Die sich zum 31. Dezember 2015 im Mittelhessenfonds befindlichen Beteiligungsmittel in Höhe von EUR und die liquiden Mittel in Höhe von EUR verbleiben weiterhin im Fonds. Es bestehen Überlegungen, den Mittelhessenfonds in den weiterlaufenden Fonds Hessen Kapital I aufgehen zu lassen. Die Mittel, die an den Fonds zurückfließen und auf Beiträge des EFRE zurückzuführen sind, werden somit wieder für Vorhaben von KMU gemäß Artikel 78 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 für KMU dann in ganz Hessen verwendet und erneut für Zwecke der Wirtschaftsförderung eingesetzt. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 130

135 Im Gesellschaftsvertrag der Mittelhessenfonds GmbH ist geregelt, dass eine Zwischenabrechnung des Fonds zum 31. Dezember 2020 erfolgt. Die Beendigung der Gesellschaft und die Gewinnverteilung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss mit Zustimmung des HMWEVL und des HMdF. Als Lehre kann aus der letzten Förderperiode gezogen werden, dass eine zu enge Begrenzung der Investitionstätigkeiten zu Problemen bei der Auswahl geeigneter Investitionsobjekte führt. So war der Mittelhessenfonds ausgerichtet auf die Teilregion Mittelhessen insbesondere im Bereich der Medizintechnik. Damit war sowohl der räumliche Einsatz als auch der branchenspezifische Einsatz sehr eng abgesteckt. Dies führte jedoch zur erschwerten Vergabe der Mittel, weshalb für den zukünftig geplanten Hessen Kapital III keine zu enge Begrenzung auf eine Teilregion bzw. eine Branche erfolgen wird. Übersicht über die Einzahlung und Verwendung der Mittel Beträge, die in das Finanzinstrument eingezahlt wurden (EFRE-Anteil 50 %): EFRE-Anteil: IBH/WIBank: Summe der eingezahlten Mittel : TEUR TEUR TEUR Beträge, die vom Finanzinstrument ausgezahlt wurden: 16 Beteiligungen (13 Unternehmen): TEUR Rückführung nicht ausgereichter Fondsmittel: TEUR Verwaltungskosten/-gebühren (im Sinne von Artikel 78 Absatz 6 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006) : 550 TEUR 5.3. Kapital für Kleinunternehmen Innovation plus (JEREMIE- Fonds Hessen) JEREMIE (Joint European Resources for Micro to Medium Enterprises) war eine Initiative der Europäischen Kommission, die in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) entwickelt wurde. Ziel war, Finanzinstrumente zu fördern, um KMU über Strukturfondsmaßnahmen einen besseren Zugang zu Finanzierungen zu ermöglichen. Das Land Hessen hat diesen Ansatz aufgegriffen und im Jahr 2011 in der hessischen Förderpolitik umgesetzt. Im Operationellen Programm war eine Option enthalten, einen JEREMIE-Fonds einzurichten. Der EIF hat das Land Hessen bei der Vorbereitung beratend unterstützt ( JEREMIE Technical Assistance ). Der Darlehensfonds wurde auf Basis der Finanzierungsvereinbarung vom 14. September 2011 als gesonderter Finanzierungsblock (separater Kontenkreis) bei der WIBank errichtet. Die WIBank fungierte als Fondsverwalterin. Der EFRE-Begleitausschuss nahm die Einrichtung des Darlehens-Fonds als gesonderten Finanzierungsblock bei der WIBank als Darlehensfondsverwalterin am 27. Juni 2011 zustimmend zur Kenntnis. Hessische kleine Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR) konnten über das Förderprogramm Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 131

136 Kapital für Kleinunternehmen Innovation Plus ( JEREMIE-Fonds Hessen ) Nachrangdarlehen in Höhe von EUR bis EUR zur Finanzierung innovativer Investitionsvorhaben im Zusammenhang mit der Erweiterung ihres Unternehmens erhalten. Die Konditionen waren in Merkblättern festgelegt. Aufgrund der spezifischen Ausgestaltung (siebenjährige Laufzeit, Ausschluss der (ordentlichen) Kündigungsmöglichkeit, Verzicht auf außerordentliche Kündigung bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse) verbreiterten die Nachrangdarlehen die Eigenmittelbasis der Unternehmen. Dies führte zu Ratingvorteilen und ermöglichte weitere Finanzierungsbeiträge im Obligo der Hausbank. Voraussetzung für die Gewährung des Nachrangdarlehens war, dass die jeweilige Hausbank ein weiteres Darlehen in Höhe von mindestens 50 % des Darlehensbetrages ausreichte. Damit wurden den Hausbanken Anreize geboten, den KU Kredite zu gewähren, die sie ansonsten nicht angeboten hätten. Durch die beteiligten Hausbanken wurden im Berichtszeitraum zusätzliche Darlehensmittel in Höhe von EUR bereitgestellt. Die Nachrangdarlehen, sofern sie Beihilfen enthielten, wurden in Anwendung des Brandenburg-Modells auf Basis der De-minimis-Verordnung vergeben. Das Fondsvolumen belief sich anfangs auf 10 Mio. EUR (50 % EFRE-Mittel und 50 % nationale Kofinanzierung). Die nationale Kofinanzierung erfolgte durch Bereitstellung von Haushaltsmitteln des Landes Hessen (EFRE-Darlehensrückflüsse der EFRE-Ziel-2- Programmperiode ). Die Mittel wurden der WIBank als Zuschuss gemäß Artikel 44 Absatz 2 lit. b) der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 gewährt. Aufgrund des förderpolitischen Ansatzes des Darlehensfonds und der Einbettung in die bisherige Förderstruktur des Landes erfolgte die Errichtung des Darlehensfonds durch die WIBank, die wettbewerbsneutral arbeitet und im staatlichen Auftrag gemäß dem Gesetz über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (WIBank-Gesetz) die Förderung der einzelbetrieblichen gewerblichen Wirtschaft unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstands sowie der freien Berufe durch Bereitstellung von Risikokapital wahrnehmen kann. Da die Nachfrage schleppend verlief (Gründe: offenbar am Markt als relativ hoch empfundener Zinssatz für die Endbegünstigten, vor allem aber die relativ eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeit allein für innovative Investitionen), wurden ab 15. März 2013 neben Investitionen im Rahmen der Unternehmenserweiterung auch Betriebsmittel ( working capital ) als förderfähig anerkannt und der Zinssatz gesenkt. Nachdem die Nachfrage sich insgesamt nicht signifikant erhöhte, kam es zu Rückerstattungen aus dem Fonds an das Land zum 31. Oktober 2013 und 18. Juli 2014 gemäß Änderungsvereinbarung vom 14. März 2013 in Höhe von insgesamt EUR (50 % davon EFRE-Mittel) und es verblieben EUR (50 % EFRE-Mittel und 50 % Landesmittel) im Fonds. Mit den Mitteln des Fonds konnten 2013 und 2014 sieben innovative KU gefördert werden. Die rückerstatteten Mittel konnten in der Regionalförderung (einzelbetriebliche Förderung) für hessische KMU eingesetzt werden. Die Verwaltungsgebühr der WIBank betrug 1,5 % p. a. gerechnet auf die ausgezahlten Darlehensvolumina am Ende des jeweiligen Jahres. Damit war eine leistungsbezogene und marktgerechte Vergütung gegeben, die sich an anderen Fonds orientierte. Mit insgesamt EUR bis zum 31. Dezember 2015 verausgabter Verwaltungsgebühr wurde der Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 132

137 Maximalbetrag der Verwaltungskosten bei weitem unterschritten (3 % des Kapitalbeitrags des Operationellen Programms gemäß Artikel 43 Absatz 4 lit. b) der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 wären ,83 EUR, d. h ,41 EFRE-Anteil). Ein Gutachten der Prognos AG für die neue EFRE-Förderperiode zur Marktüblichkeit von Managementvergütungen bestätigte die marktgerechte Vergütung der WIBank im Rahmen des JEREMIE-Fonds, auch unter Einbeziehung der Hausbankenmarge von 0,6 %. Die Verwaltungsgebühr der WIBank wird im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung und Artikel 78 Absatz 7 erster Unterabsatz der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 vorrangig aus den Zinserträgen, die dem Finanzinstrument gutgeschrieben werden (aus Geld- bzw. Zwischenanlagen), entnommen. Die ersten Ausreichungen erfolgten 2013, daher wurde in den Jahren 2011 und 2012 keine Verwaltungsgebühr berechnet. Insgesamt wurde bis zum 31. Dezember 2015 ein Betrag von ,20 EUR an Zinserträgen aus Geld- und Kapitalanlagen erzielt. Dieser wurde durch die Entnahme der Verwaltungsgebühr der WIBank auf ,20 EUR reduziert. Darüber hinaus wurde bis zum 31. Dezember 2015 ein Betrag von insgesamt ,94 EUR an Zinserträgen aus Darlehensausreichungen erzielt. Da die ausgereichten Darlehen mit 7-jähriger Laufzeit endfällig begeben wurden, sind Tilgungen bis zum 31. Dezember 2015 noch nicht erfolgt. Vorzeitige Rückzahlungen wurden ebenfalls noch nicht vorgenommen. Desgleichen wurden zum Stichtag keine Rückforderungen vorgenommen oder waren notleidende Darlehen zu verzeichnen. Per 31. Dezember 2015 betrug der Kontostand des Darlehensfonds ,14 EUR. Das Fondsvermögen per 31. Dezember 2015 bestand aus den aufgelaufenen Zinserträgen aus Geld- und Kapitalanlagen sowie den aufgelaufenen Zinseinnahmen aus Darlehensausreichungen. Die nicht über Nachrangdarlehen ausgereichten Fondsmittel wurden an die Verwaltungsbehörde zurückerstattet. Die verbliebenen EFRE- und nationalen Kofinanzierungsmittel sind vollständig an die Endbegünstigten ausgezahlt worden. Insgesamt lässt sich festhalten, dass für die Förderung von sieben kleinen Unternehmen, davon vier Kleinstunternehmen, aus dem JEREMIE-Fonds EUR an EFRE-Mitteln bei Gesamtausgaben von rund 1,1 Mio. EUR eingesetzt wurden. Durch die Förderung wurden aus dem Darlehensfonds Investitionen in Höhe von EUR angestoßen, das entspricht einem Hebeleffekt von 2,2. Davon entfielen EUR auf fünf Unternehmen in den hessischen EFRE-Vorranggebieten. Diese Unternehmen erhielten einen Zinsabschlag von 20 Basispunkten gegenüber dem Programmzinssatz im übrigen Hessen. Mit den ausgereichten Darlehensmitteln wurden insgesamt 121 Arbeitsplätze gesichert. Hiervon wurden durch die Förderung 22 Dauerarbeitsplätze neu geschaffen. Die Finanzierungsvereinbarung hat eine Laufzeit bis zur Endabrechnung des Darlehensfonds. Mit der planmäßigen Tilgung des letzten ausgereichten Darlehens wird der Darlehensfonds geschlossen und eine Endabrechnung vorgenommen. Die Tilgungsrückflüsse, Darlehenszinsen und Zwischenanlagezinsen, soweit nicht für die Verwaltungsgebühren der WIBank verausgabt, sind an das HMWEVL zurückzuführen, so dass die Mittel erneut für die Förderung von KMU in Hessen gemäß dem ursprünglichen Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 133

138 Förderzweck eingesetzt werden können (Artikel 78 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006). Ein neuer Darlehensfonds ist aufgrund der niedrigen Nachfrage im Förderzeitraum nicht geplant. Die Mittel sind vorgesehen für die Kofinanzierung von Risikodarlehensfonds des Landes Hessen für KMU in Hessen. So kann ein weiterer Multiplikatoreffekt durch die Wiederverwendung der EFRE-Mittel erzielt werden. Trotz insgesamt verhaltener Nachfrage belegen die in Kapitel 3.2 aufgezeigten Beispiele den sinnvollen Einsatz der Mittel für innovative Unternehmen. Übersicht über die Einzahlung und Verwendung der Mittel Beträge, die in das Finanzinstrument eingezahlt wurden: EFRE-Anteil: Landesmittel/zurückgeflossene Ziel-2-Mittel: Summe der eingezahlten Mittel : Zinserträge abzgl. Verwaltungsgeb.: Summe der eingezahlten Mittel bis : TEUR TEUR TEUR 212 TEUR TEUR Beträge, die vom Finanzinstrument ausgezahlt wurden: Endfällige Darlehen (7 kleine Unternehmen): Rückführung nicht ausgereichter Fondsmittel: TEUR TEUR 5.4. JESSICA-Stadtentwicklungsfonds Der JESSICA-Stadtentwicklungsfonds Hessen diente der Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung in Hessen auf der Basis von integrierten Konzepten für eine nachhaltige Stadtentwicklung (INSEK) in Form zinsgünstiger Darlehen. Am 7. November 2011 fand eine Informationsveranstaltung statt. Hierzu waren zuvor über 100 Kommunen der nationalen Städtebauförderung als auch die kommunalen Spitzenverbände geladen worden. Jene Kommunen erfüllten die Voraussetzung des Handelns auf der Basis integrierter Stadtentwicklungskonzepte. Für die Kommunen wurde ein Merkblatt erarbeitet, in dem die Antragsberechtigten, das Verfahren, die Fördergegenstände, die Förderkonditionen u. a. dargestellt wurden. Darlehensfondsverwalterin war die WIBank. Die Mittel des Darlehensfonds wurden bei der WIBank in einem gesonderten Kontenkreis (Darlehensfonds) erfasst. Die Antragsprüfung erfolgte durch die WIBank. Anschließend entschied ein aus Vertretern der WIBank und des HMWEVL gebildeter Förderausschuss über die Förderung der beantragten Projekte. Dies geschah zu Beginn der Projekteauswahl in persönlichen Treffen, später im Umlaufverfahren per . Die Beschlüsse des JESSICA-Förderausschusses erfolgten einstimmig. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 134

139 Der Darlehensfonds verfügte ursprünglich über eine Kapitalausstattung von 10,0 Mio. EUR. Zur Finanzierung dieser Beteiligungsmittel dienten folgende Quellen: Das Land brachte Fördermittel der Europäischen Union aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für den Zeitraum in Höhe von 5,0 Mio. EUR ein. Die WIBank brachte Finanzierungsmittel in Höhe von 5,0 Mio. EUR aus eigenen Erträgen, die bei der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale thesauriert wurden, ein. Die Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der WIBank wurde am 1. September 2011 unterzeichnet und ist damit in Kraft getreten. Die Mittelverwendung richtete sich nach den Förderbestimmungen JESSICA- Stadtentwicklungsfonds Hessen und dem Unternehmensplan JESSICA- Stadtentwicklungsfonds Hessen. Antragsberechtigt waren die kommunalen Gebietskörperschaften in Hessen. Die Förderung erfolgte in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Mit den Darlehen sollten die Kommunen in die Lage versetzt werden, städtebauliche Vorhaben zu finanzieren, bei denen die Erträge in finanzieller Form oder als künftiger Nutzen erst zu einem späteren Zeitpunkt anfallen. Die Darlehenssumme wurde im Einzelfall bis zur Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben bewilligt. Das einzelne Darlehen hatte einen Zinssatz von 1,5 % mit einer Zinsbindung von 15 Jahren. Es wurden bis zu drei Tilgungsfreijahre gewährt. Alle Programmmittel des JESSICA-Fonds (Rückflüsse/Tilgungen) einschließlich erzielter Zwischenanlage- und Kontozinsen stehen für die Ausreichung von Darlehen zur Verfügung. Erst bei Abrechnung des Fonds zum 31. Dezember 2015 wurde der Betrag der zu diesem Stichtag nicht ausgereichten Fondsmittel an das Land Hessen (EFRE-Anteil) und die WIBank (Eigenanteil) zurückgezahlt. In der Anfangsphase wurden noch nicht benötigte Fondsmittel als Termingeld angelegt. Dadurch erwuchsen dem Fonds insgesamt rund ,00 EUR Zinsen. Die Erträge aus Zinsen wurden infolge der Niedrigzinsen in Deutschland bis zum Ende der EFRE- Förderperiode immer geringer. Alle Zinsen wurden während der Umsetzung dem Fonds zugeführt und für weitere Darlehensausreichungen verwendet. Somit wurden bereits während der EU-Förderperiode insgesamt Darlehen über 10 Mio. EUR bewilligt. Mit Abrechnung der letzten Vorhaben wurde, insbesondere aufgrund von Kostenunterschreitungen, trotzdem die Ursprungsfondssumme von 10 Mio. EUR unterschritten, weil die Darlehen nicht in vollem Umfang benötigt wurden und teilweise zurückgegeben wurden. Schlussendlich wurden mit Hilfe des JESSICA- Stadtentwicklungsfonds ,62 EUR ausgereicht, davon ,31 EUR EFRE- Mittel. Der Differenzbetrag zu den eingezahlten Mitteln (jeweils 5,0 Mio. EUR EFRE- und WIBank-Mittel) in Höhe von jeweils ,69 EUR wurde aus dem Fonds herausgenommen und an das Land und die WIBank zurückgezahlt. Mit Hilfe des Fonds konnten 12 kommunale oder private Vorhaben (plus Teil- und Aufstockungsdarlehen = 15 Darlehen) finanziert werden. Die Art der Vorhaben reichte von Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 135

140 der Erst-/Neugestaltung öffentlichen Raumes sowie von Grünflächen bis zur Sanierung historischer wie moderner Gebäude einschließlich Umnutzungen. Eine Zwischenabrechnung zum 31. Dezember 2015 (Abschluss der Förderperiode ) ist erfolgt. Nach Rückzahlung der nicht ausgereichten Fondsmittel verbleiben einschließlich der erzielten Zwischenanlage- und Kontozinsen in 2016 liquide Mittel in Höhe von ,00 EUR (nach Rückerstattung der ,00 EUR), die in den nächsten Jahren durch Tilgungsbeträge weiter anwachsen werden. Ein Abschluss des Fonds ist derzeit nicht geplant. In 2016 sind aufgrund des zu geringen Kapitals keine Neuausreichungen vorgesehen. Ab 2017 sind weitere Darlehensausreichungen aus dem JESSICA-Fonds beabsichtigt. Die Förderbestimmungen (Merkblatt) werden nach Beschluss des JESSICA-Förderausschusses hierzu neu in Kraft gesetzt. Die Auflösung des Fonds erfolgt, wenn dies die WIBank oder das Land Hessen verlangen. Bei einer Auflösung sind entsprechend der Parität der zugeführten Mittel jeweils 50 % des aktuellen liquiden Fondsvermögens an das Land Hessen und die WIBank zurückzuzahlen. Noch ausstehende Tilgungsbeträge sind nach ihrem Eingang ebenfalls hälftig an das Land Hessen und die WIBank abzuführen. Übersicht über die Einzahlung und Verwendung der Mittel Beträge, die in das Finanzinstrument eingezahlt wurden: Land Hessen/EFRE-Anteil: WIBank: Anfangskapital gesamt: Anlagezinsen/Tilgung: Summe der eingezahlten Mittel bis : TEUR TEUR TEUR 309 TEUR TEUR Beträge, die vom Finanzinstrument ausgezahlt wurden: 15 Darlehen (12 Vorhaben): TEUR Rückerstattung nicht ausgereichter Fondsmittel: 89 TEUR Für die Fondsverwaltung und die Verwaltung der Endkreditnehmerdarlehen erhielt die WIBank eine Verwaltungsgebühr von 1,5 % p. a. des jeweils ausgereichten Fondsvolumens. Ein detaillierter Nachweis entfällt. Diese Verwaltungsgebühr wird direkt zu den mit den Kreditnehmern vereinbarten Zahlungsterminen aus den Zinseinnahmen einbehalten. Somit werden die Verwaltungskosten nicht dem Fondsvolumen angelastet. Verwaltungskosten bis : 249 TEUR Die Obergrenze nach Artikel 43 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 wurde eingehalten. JESSICA-Darlehen wurden ausschließlich an Kommunen ausgereicht, die die Darlehensmittel für städtebauliche Vorhaben im Rahmen der bestehenden städtebaulichen Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 136

141 Förderprogramme verwenden. Gemäß einer im Jahr 2010 vom Bund in Auftrag gegebenen rechtsgutachterlichen Stellungnahme zur EU-beihilferechtlichen Vereinbarkeit verstoßen diese nicht gegen Artikel 107 Absatz 1 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Sofern die Kommunen in eigener Verantwortung Fördermittel an Private weitergeben, müssen sie die Einhaltung beihilferechtlicher Vorschriften sicherstellen. Aufgrund seiner nur geringen Größenordnung kann der hessische JESSICA- Stadtentwicklungsfonds als Pilotvorhaben betrachtet werden. Zwar ist ein revolvierender Fonds für den Fördermittelgeber durchaus attraktiv, indes für sehr finanzschwache Kommunen, die bereits am Limit einer Kreditaufnahmefähigkeit angekommen sind, stellt er kein brauchbares Unterstützungsinstrument dar. Die anhaltende Niedrigzinsphase in Deutschland hat zudem dazu geführt, dass die zu Beginn zugrunde gelegten Konditionen mit fortschreitender EU-Förderperiode zunehmend uninteressanter wurden. Eine Wiederauflage in der EU-Förderperiode ist in Hessen zwar möglich, wird aber vorerst nicht angestrebt. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 137

142 6. Einnahmen schaffende Projekte Nach Artikel 55 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (Allgemeine Verordnung) sind Einnahmen schaffende Projekte Vorhaben, die Investitionen in Infrastrukturen betreffen, für deren Nutzung direkte Abgaben erhoben werden. Bei sämtlichen Projekten außer bei Beihilfen an Unternehmen sollte die zwischengeschaltete Stelle im Zuge der Antragsprüfung feststellen, ob das Vorhaben mit Einnahmen verbunden war. Sinn der Prüfung war es, herauszufinden, ob und wenn ja in welchem Umfang ein Projekt sich durch künftige Einnahmen selbst finanzieren kann. Nur der Teil der Projektkosten, der sich nicht durch künftige Einnahmen selbst finanziert, sollte Gegenstand der Förderung sein. Deshalb war sowohl bei der Antragsprüfung als auch im Verlauf der Projektüberwachung festzustellen, ob Nettoeinnahmen entstanden sind. Spätestens im Schlusszahlungsantrag sind weitere Nettoeinnahmen von den zuwendungsfähigen Ausgaben abzuziehen. In Nr. 3.7 der Abschlussleitlinie der Kommission vom 30. April 2015 heißt es: Im Einklang mit dem COCOF-Vermerk Nr. 07/0074/09 sollten neue oder zusätzliche Abzüge von Nettoeinnahmen, die von unter Artikel 55 der Allgemeinen Verordnung fallenden Projekten erzielt werden, spätestens zum Zeitpunkt der Vorlage der Abschlussunterlagen für das Programm vorgenommen werden. Zur Erfüllung der Vorgaben aus der Verordnung (EU) Nr. 1083/2006 und der Abschlussleitlinie war die zwischengeschaltete Stelle um Identifizierung der Einnahmen schaffenden Infrastrukturprojekte mit Gesamtausgaben über EUR gebeten worden. In jedem Projekt der der Anfrage beiliegenden Liste war darauf näher einzugehen, ob Nettoeinnahmen zu erwarten waren, wie sie berücksichtigt wurden und ob im Rahmen der Überwachung des Zweckbindungszeitraums Nettoeinnahmen entstanden sind oder noch erwartet werden. Ergebnis der Prüfung durch die Verwaltungsbehörde war, dass im Falle von Nettoeinnahmen diese bei der Bewilligung durch Abzug bei den zuwendungsfähigen Ausgaben berücksichtigt wurden. Weitere Nettoeinnahmen wurden im Verlauf der Projektüberwachung nicht festgestellt. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 138

143 7. Information und Öffentlichkeitsarbeit Für die stärker entwickelten Regionen Europas haben Mittel zur Strukturförderung auch die wichtige Funktion, Europa regional sichtbar zu machen, den Bürgerinnen und Bürgern näher zu bringen und sie mit am Gewinn durch die Gemeinschaft profitieren zu lassen. Information und Öffentlichkeitsarbeit kommt hier eine Schlüsselfunktion zu. Deshalb setzte sich die Verwaltungsbehörde über die gesamte Förderperiode für die Information der breiten Öffentlichkeit und potenzieller Fördermittelempfänger ein, führte regelmäßige Sitzungen des Begleitausschusses durch und informierte mittels eines attraktiven Internetauftritts unter sowie durch Vorträge in ganz Hessen. Grundlage der Informations- und Publizitätsmaßnahmen war der mit Schreiben vom 23. Oktober 2008 (DG REGIO Fl/AK/gff D(2008)780494) von der Europäischen Kommission angenommene Kommunikationsplan zum RWB-EFRE-Programm gemäß der allgemeinen Strukturfondsverordnung (EG) Nr. 1083/2006 und den Durchführungsbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006. Die dort beschriebenen Maßnahmen haben dazu beigetragen, die Rolle der Europäischen Union bei der Förderung regionaler Projekte bekannter zu machen. Für die Informations- und Publizitätsmaßnahmen stand ein indikatives Budget von EUR zur Verfügung, davon EUR (50 %) aus EFRE-Mitteln. Dieses Budget wurde vollständig verausgabt (EFRE-Mittel in EUR): Gesamt: k. A. k. A Im Jahr 2010 wurde im Jahresbericht eine Zwischenbeurteilung der Informations- und Publizitätsmaßnahmen im Hinblick auf Sichtbarkeit, Bekanntheitsgrad der Operationellen Programme und die Rolle der Gemeinschaft gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 vorgenommen. Ergebnis war, dass die Verwaltungsbehörde mit ihren Publizitätsmaßnahmen dafür sorgte, dass die Wahrnehmung der positiven Auswirkungen der Förderung durch die Europäische Union in der Öffentlichkeit stetig wächst und der Weg für eine künftige erfolgreiche Programmfortführung geebnet wurde. Es kann davon ausgegangen werden, dass bei den potenziell Begünstigten ein sehr hoher Bekanntheitsgrad erreicht worden ist. Der Programmfortschritt bestätigte mit einem Bewilligungsgrad von 60 % in 2010 und mit vielen Projekten, die kurz vor der endgültigen Bewilligung standen, dass das RWB-EFRE-Programm in Hessen gut bekannt und verankert ist. Durch Bauschilder bei größeren Bauvorhaben und die bleibenden Erinnerungstafeln bei öffentlich zugänglichen Infrastrukturen wird die Sichtbarkeit der EU-Förderung in Hessen auch für die Allgemeinheit dauerhaft gewährleistet. Die Förderangebote sind im Internet unter umfassend dargestellt und wurden permanent aktualisiert. Seit 2008 wird hier auch ein Verzeichnis der Begünstigten mit Bezeichnung der Vorhaben und mit Angabe des Betrages der jeweils bereit gestellten Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 139

144 öffentlichen Förderung zum Zweck der Transparenz auf veröffentlicht. Es wird jährlich aktualisiert. Zur EFRE-Förderung in der Periode wurden insgesamt 62 Informationsveranstaltungen in ganz Hessen durchgeführt. Das Startjahr der neuen Programmperiode war durch eine Vielzahl von Publizitätsmaßnahmen insbesondere durch eine außergewöhnlich hohe Anzahl von Vortragsveranstaltungen zum neuen RWB-EFRE-Programm gekennzeichnet. Im Jahr 2007 wurden folgende Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt: 27. März 2007 in Frankfurt am Main: Information von Vertretern verschiedener Behörden der Stadt Frankfurt am Main durch den Leiter der Verwaltungsbehörde über die künftigen Fördermöglichkeiten des EFRE in Hessen. 9. Mai 2007 in Hof: Nationale Auftaktveranstaltung Starke Regionen Brückenpfeiler für Europa für die europäische Kohäsionsförderung in Deutschland mit Teilnahme u. a. von Frau Kommissarin Prof. Danuta Hübner und Herrn Bundesminister Michael Glos. 10. Mai 2007 in Kassel: Vortrag des Leiters der Verwaltungsbehörde bei einer Veranstaltung der Stadt Kassel im Rahmen der Europawoche. 23. Mai 2007 in Mannheim: Treffen der drei EFRE-Verwaltungsbehörden von Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz mit Vertretern der Metropolregion und des Verbandes Region Rhein- Neckar. 29. Mai 2007 in Darmstadt: Vortrag des Leiters der Verwaltungsbehörde bei einer öffentlichen Veranstaltung des Europäischen Informationsbüros beim Regierungspräsidium in Darmstadt. 5. Juni 2007 in Butzbach: Vortrag des Leiters der Verwaltungsbehörde über das RWB-EFRE-Programm im Rahmen des RWB-ESF-Begleitausschusses. 26. Juni 2007 in Gießen: Auftaktveranstaltung Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung für Hessen zur neuen Programmperiode , Teilnehmerkreis rund 150 geladene Gästen aus den Bereichen Landes- und Kommunalpolitik, Wissenschaft, Verwaltung und Wirtschaft. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 140

145 Die Veranstaltung diente dazu, die Inhalte des neuen RWB-EFRE-Programms kurz vor seiner Genehmigung einer großen Zahl von Multiplikatoren und über die Presse der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Mit der Paraphierung des Programmplanungsdokuments durch Herrn Staatsminister Dr. Alois Rhiel, Hessischer Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, und Herrn Direktor José Palma-Andres, GD REGIO der Europäischen Kommission, wurden die Verhandlungen über den Programminhalt symbolisch abgeschlossen. 15. August 2007 in Erbach: Vortrag des Leiters der Verwaltungsbehörde über die europäische Regionalförderung in Hessen bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung des Odenwaldkreises. 2. und 3. September 2007 in Kassel: Öffentlichkeitswirksamer Besuch von Frau Kommissarin Prof. Danuta Hübner mit Pressegespräch und Besichtigung des EFRE-geförderten Anwenderzentrums für Metallformgebung ( METAKUS ) in Baunatal. 4. September 2007 in Berlin: Teilnahme des Leiters der Verwaltungsbehörde am Begleitgremium für den Nationalen Strategischen Rahmenplan. 10. September 2007 in Gießen: Vortrag des Leiters der Verwaltungsbehörde beim Arbeitskreis der mittelhessischen Wirtschaftsförderer. 19. September 2007 in Gießen: Vortrag des Leiters der Verwaltungsbehörde beim Haupt- und Personalausschuss der Regionalversammlung Mittelhessen im Regierungspräsidium. 20. September 2007 in Wiesbaden: Vortrag des Leiters der Verwaltungsbehörde beim Arbeitskreis der hessischen kommunalen und regionalen Wirtschaftsförderungseinrichtungen. 24. September 2007 in Wiesbaden: Information des Technologiebeirates bei der Hessen-Agentur über den ersten hessischen Clusterwettbewerb und die Fördermöglichkeiten von Clusternetzwerken im Rahmen des RWB-EFRE-Programms durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. 1. Oktober 2007 in Frankfurt am Main: Vortrag des Leiters der Verwaltungsbehörde bei einer Sitzung der Hauptgeschäftsführer der hessischen Handwerkskammern. 31. Oktober 2007 in Wiesbaden: Vortrag des Leiters der Verwaltungsbehörde für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Hessischen Staatskanzlei. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 141

146 5. November 2007 in Marburg (Landratsamt): Vorträge des Leiters der Verwaltungsbehörde sowie von Vertretern der Investitionsbank Hessen bei der Informationsveranstaltung Neue Förderperiode der EU neue Chancen für KMU im Landkreis des Landkreises Marburg-Biedenkopf in Kooperation mit dem Magistrat der Universitätsstadt Marburg. 9. November 2007 in Kassel: Information von Mitgliedern des Magistrats der Stadt Kassel über die EFRE- Fördermöglichkeiten durch den Leiter der Verwaltungsbehörde. 12. November 2007 in Wiesbaden: Vortrag des Leiters der Verwaltungsbehörde zum Thema EU-Strukturförderung in Hessen und Präsentation erfolgreicher Förderprojekte in einem Seminar der Hessischen Staatskanzlei Was Hessische Journalisten über die Europäische Union wissen sollten für Journalisten. An dieser Veranstaltung nahmen 35 Journalisten und Medienberichterstatter teil. 30. November 2007 in Wiesbaden: Start des ersten hessischen Clusterwettbewerbs im Rahmen einer Pressekonferenz in Kassel durch Staatsminister Dr. Alois Rhiel, Hessischer Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Auch im zweiten Programmjahr 2008 wurde eine Reihe von Veranstaltungen durchgeführt. Vortragsveranstaltungen am 5., 6. und 7. Mai 2008 zum Thema Europäische Regionalförderung in Hessen im Rahmen der Europawoche in Wiesbaden, Gießen und Kassel. 09. Juni 2008 in Hockenheim: Mitwirkung an einer Vortragsveranstaltung des Verbandes Region Rhein-Neckar zum Thema EU-Mittel für die Metropolregion. 17. Juni 2008 in Schlangenbad: Vorstellung der EU-Regionalförderung durch den Leiter der Verwaltungsbehörde im Rahmen eines Seminars Europäische Union der zentralen Fortbildung des Landes Hessen. 13. September 2008 in Korbach: Vortrag des Leiters der Verwaltungsbehörde bei einer Veranstaltung der Europa- Union zum Thema Europäische Regionalförderung in Hessen September 2008 in Frankfurt am Main: Vortrag des Leiters der Verwaltungsbehörde beim Hessischen Fördertag zum Thema Europäische Regionalförderung in Hessen Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 142

147 29. September 2008 in Frankfurt am Main: Vortrag des Leiters der Verwaltungsbehörde am Main zum Thema Förderung von Clusternetzwerken in Hessen bei einem Erfahrungsaustausch hessischer Cluster und Netzwerke. Im Programmjahr 2009 wurden folgende Veranstaltungen durchgeführt: 21. Januar 2009 in Homberg/Ohm: Vortrag des Leiters der EFRE-Verwaltungsbehörde zum Thema Europäische Strukturfonds als bedeutende Instrumente europäischer Politik im Rahmen einer Weiterbildungsmaßnahme für Führungskräfte der hessischen Landesverwaltung (Führungskolleg Hessen). 20. März 2009 in Kelkheim-Eppenheim: Vortrag des Leiters der EFRE-Verwaltungsbehörde zu den Themen: Förderpolitik der EU, Verteilung der Finanzmittel für die Strukturfonds und Aktionsprogramme im EU- Haushalt, EU-Strukturfondsförderung in Hessen und Evaluierung und Finanzkontrolle im Rahmen der Zentralen Fortbildung des Landes Hessen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung. 28. April 2009 in Niestetal: Vortrag des Leiters der Verwaltungsbehörde zum Thema Cluster-Förderung in Hessen bei einem Erfahrungsaustausch hessischer Cluster und Netzwerke. 5. Mai 2009 in Wiesbaden: Vortrag des Leiters der Verwaltungsbehörde anlässlich eines Workshops des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst und des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung mit Vertretern der hessischen Hochschulen. 14. Mai 2009 in Wiesbaden: Bericht über das RWB-EFRE-Programm im Arbeitskreis der kommunalen und regionalen Wirtschaftsförderungseinrichtungen in Hessen. 5. Juni 2009 in Marburg: Vortrag des Leiters der Verwaltungsbehörde anlässlich einer Veranstaltung des Landkreises Marburg- Biedenkopf und der Universitätsstadt Marburg für kleine und mittlere Unternehmen. 4. Mai 2009 in Wiesbaden: Größere öffentliche Informationsveranstaltung Zukunft der europäischen Kohäsionspolitik in Wiesbaden im Rahmen der Europawoche. 29. Juni 2009 in Wiesbaden: 4. Sitzung des RWB-EFRE-Begleitausschusses. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 143

148 26. August 2009 in Wiesbaden: Arbeitstreffen für interessierte Mitgliedsorganisationen im Begleitausschuss zum Thema Breitbandförderung in Hessen. Im Programmjahr 2010 wurden folgende Vorträge und Veranstaltungen durchgeführt: 3. Februar 2010 in Frankfurt am Main: 1. Hessischer Clusterkongress mit dem Thema Starke Netzwerke erfolgreich im Markt am 03. Februar 2010 in der IHK, Fachkongress zur Clusterförderung in Hessen 22. April 2010 in Kassel, 03. Mai 2010 in Gießen und 18. Mai 2010 in Erbach/Odenwald: Regionale Konsultationsrunden, Vorstellung des RWB-EFRE-Programms Hessen und fachlicher Austausch mit den regionalen Multiplikatoren September 2010 in Naurod: Weiterbildungsmaßnahme des Führungskolleg Hessen - Vortrag des Leiters der EFRE-Verwaltungsbehörde zum Thema Strukturfondsförderung der Europäischen Union in Hessen. 10. September 2010 in Kassel: Zwischenbilanzkonferenz zum RWB-EFRE- Programm Hessen mit Teilnahme von Herrn Staatsminister Dieter Posch, Information zum Stand der Programmumsetzung und zur Zukunft der Förderung aus dem RWB-EFRE- Programm Hessen Im Programmjahr 2011 wurden folgende Vorträge und Veranstaltungen durchgeführt: 12. April 2011 in Darmstadt: Vortrag des Leiters der EFRE-Verwaltungsbehörde Clusterworkshop bei der IHK Darmstadt, Vortrag zum Thema Cluster in Hessen. 07. Juli 2011 in Kassel: Vortrag des Leiters der EFRE-Verwaltungsbehörde im Rahmen der Aufsichtsratssitzung der Regionalmanagement Nordhessen GmbH, Vortrag zum Thema Regionalmanagement als Impulsgeber für eine regionale Wachstumsstrategie. 15. November 2011 in Frankfurt a. M.: Vortrag des Leiters der EFRE-Verwaltungsbehörde anlässlich der Sitzung des Arbeitskreises Regionale Wirtschaftspolitik des DIHK Vortrag zum Thema: Strukturfonds in Hessen Umsetzungsstand und Perspektiven. 06. Dezember 2011 in Wiesbaden: Vortrag des Leiters der EFRE-Verwaltungsbehörde im Rahmen des ELER- Begleitausschusses Vortrag zum Thema: EFRE-Förderung in Hessen Erwartungen auf Basis des Legislativpakets der Kommission. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 144

149 09. Dezember 2011 in Kassel: Informationsveranstaltung mit Vorträgen von EFRE-Projektträgern, des Referatsleiters Deutschland der GD REGIO und des Leiters der EFRE-Verwaltungsbehörde Hessen. Im Programmjahr 2012 wurden folgende Vorträge und Veranstaltungen durchgeführt: 10. Februar 2012 in Bruchköbel: Vortrag des Leiters der EFRE-Verwaltungsbehörde im Rahmen des IBM-Plan- Colloquium, Vortrag zum Thema Europäische Regionalförderung in Hessen. 09. Mai 2012 in Frankfurt am Main: Vortrag des Leiters der EFRE-Verwaltungsbehörde im Rahmen einer Veranstaltung des Europabüros der Metropolregion FrankfurtRheinMain, Vortrag zum Thema EU- Regionalförderung in Hessen nach Mai 2012 in Kassel: Vortrag des Leiters der EFRE-Verwaltungsbehörde im Rahmen der temporären Arbeitsgruppe der IHK Hessen EFRE/ESF Förderperiode , Vortrag zum Thema EU-Regionalförderung in Hessen Stand der Vorbereitungen und Möglichkeiten der Mitgestaltung im EFRE-Fonds Mai 2012 in Frankfurt am Main: Vortrag des Leiters der EFRE-Verwaltungsbehörde an der Goethe Business School, Vortrag zum Thema zur EFRE-Förderung in Hessen. 20. August 2012 in Frankfurt am Main: 2. Clusterkongress, Fachkongress zur Clusterförderung in Hessen. Pressewirksam waren auch Vor-Ort-Besuche der Staatssekretärin im Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa in von der Europäischen Union geförderten Projekten im Rahmen einer Europa- aktiv-tour. Im Programmjahr 2013 wurden folgende Veranstaltungen durchgeführt: 24. April 2013 in Wiesbaden: Arbeitstreffen zur Vorstellung der Hessischen Innovationsstrategie 2020, Kohärenzen mit der Regional- und Mittelstandspolitik und der EU-Forschungsförderung (Horizont 2020) Einfluss auf die künftige EFRE-Förderung in Hessen ab Mai 2013 in Wiesbaden: Workshop Lokale Ökonomie, Evaluierung der Maßnahmenlinie 2.8 Städtische Programme zur Förderung der lokalen Ökonomie des RWB-EFRE-Programms erste Ergebnisse. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 145

150 Im Programmjahr 2014 wurden folgende Veranstaltungen durchgeführt: 30. April 2014 in Wiesbaden: Vortrag zum EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung 2014 bis 2020 in Hessen im Hessischen Landtag, Zukunft der EFRE-Förderung in Hessen ab September 2014 in Schmitten/Oberreifenberg: Vortrag einer Mitarbeiterin der EFRE-VB im Rahmen einer Fortbildung des Innenministeriums, Vortrag zur EFRE-Förderung September 2014 in Marburg: Vortrag des Leiters der EFRE-Verwaltungsbehörde im Rahmen des 9. Hessischen Fördertags, Zukunft der EFRE-Förderung in Hessen ab November 2014 in Frankfurt am Main: Vortrag des Leiters der EFRE-Verwaltungsbehörde im Rahmen der EU- Fördermittelmesse, Thema Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung in Hessen. Im Programmjahr 2015 wurden folgende Veranstaltungen durchgeführt: 26. Mai 2015 in Wiesbaden: Auftaktveranstaltung zur EFRE-Förderperiode , Zukunft der EFRE- Förderung in Hessen ab Juli 2015 in Wetzlar (Rittal Arena): Vortrag zum EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung 2014 bis 2020 in Hessen im Rahmen der Veranstaltung Von Brüssel über Berlin nach Wiesbaden, Zukunft der EFRE-Förderung in Hessen ab Juli 2015 in Darmstadt: Vortrag zum EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung 2014 bis 2020 in Hessen im Hessischen Rechnungshof Darmstadt, Zukunft der EFRE-Förderung in Hessen ab Juli 2015 in Kassel: Vortrag zum EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung 2014 bis 2020 in Hessen im Rahmen der Aufsichtsratssitzung des Regionalmanagements Nordhessen, Zukunft der EFRE-Förderung in Hessen ab Die Presse, das Fernsehen und der Rundfunk wurden anlassbezogen informiert, um z. B. Veranstaltungen, die Eröffnung von Infrastruktureinrichtungen oder die Übergabe von Zuwendungsbescheiden medial zu begleiten. So wurde zum Beginn der Förderperiode ein Fernsehbeitrag im Hessischen Rundfunk gesendet. Es erschienen Presseartikel über die EFRE-finanzierten Projekte nicht nur in der regionalen Presse sondern auch in den überregionalen Tageszeitungen Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) und Frankfurter Rundschau (FR). Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 146

151 Der Begleitausschuss ist seit 2007 bis zum Abschluss der Förderung von 21 auf 30 Mitglieder angewachsen, die die Interessen der hessischen Akteure bei der Durchführung des RWB-EFRE-Programms in Hessen vertreten. Gleichzeitig sind sie bedeutende Multiplikatoren, die hessenweit und auf vielen Ebenen über das Programm informieren und beraten. Sie wurden intensiv in die Durchführung des Programms eingebunden. Durchschnittlich zwei bis drei Mal pro Jahr in insgesamt 17 Begleitausschusssitzungen wurde ihnen Aktuelles aus dem RWB-EFRE-Programm berichtet, mit ihnen diskutiert und abgestimmt. Insgesamt vier Mal wurde von der Verwaltungsbehörde der Info-Brief zur EU- Regionalförderung in Hessen herausgegeben. Hier informierte sie über die Förderperiode, das Programm, Förderschwerpunkte sowie Ansprechpartner für den Erstkontakt. In weiteren Ausgaben wurden die Aufgaben der Prüfbehörde sowie der Clusterkongress vorgestellt. Für das RWB-EFRE-Programm in Hessen wurden Informations- und Werbematerialien beschafft, die für Interessierte bei Veranstaltungen und zur Unterstützung von Zuwendungsempfängern eingesetzt wurden. Das Operationelle Programm wurde 2007 in Form einer Broschüre herausgegeben. Für Werbezwecke wurden Collegetaschen, Kugelschreiber, Schreibblöcke, USB-Sticks und Informationsmappen sowie ein Roll-Up- Display und Tischfahnen für öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen beschafft. Zuwendungsempfänger wurden mit Aufklebern zur Wahrung der Publizität bei der Förderung von Maschinen und Anlagen versorgt. Für Maßnahmen im Rahmen der Kinodigitalisierung wurden Poster im DIN A 2 Format zur Verfügung gestellt. Anlässlich der bundesweiten Europawoche wird jährlich die EU-Fahne vor dem HMWEVL gehisst. In einem Informationsfilm auf einem Display wird das ganze Jahr über im Foyer über den Sitz der Verwaltungsbehörde im HMWEVL informiert. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 147

152 Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 148

153 8. Beschreibung der Anlagen Anlage I: Finanzinstrumente In der Anlage I (vgl. Anhang II der Leitlinien für den Abschluss ) sind folgende Finanzinstrumente aus dem RWB-EFRE-Programm Hessen dargestellt: Hessen Kapital I Mittelhessenfonds Kapital für Kleinunternehmen Innovation plus (JEREMIE-Fonds Hessen) JESSICA Stadtentwicklungsfonds Hessen Anlage II: Übersichtstabelle in Tranchen aufgeteilte Projekte In der Anlage II (vgl. Anhang IV der Leitlinien für den Abschluss ) sollen auf Ersuchen der Kommission die Projekte dargestellt werden, die erst in der Förderperiode abgeschlossen werden können. Die Projekte im RWB-EFRE-Programm sind alle innerhalb der Förderperiode abgeschlossen, so dass keine Projekte darzustellen sind. Anlage III: Übersichtstabelle nicht funktionierende Projekte In der Anlage III (vgl. Anhang V der Leitlinien für den Abschluss ) sollen alle nicht funktionierenden Projekte dargestellt werden. Alle im Programmabschluss enthaltenen geförderten Projekte sind ausgeführt und werden genutzt. In der Anlage III sind damit keine Projekte darzustellen. In einzelnen Fällen sind noch Prüfverfahren im Gange, die zum Teil zur Nichtanerkennung von zuwendungsfähigen Ausgaben und damit zu Rückforderungen von EFRE-Mitteln führen können. In diesen Fällen wird sichergestellt, dass die bescheinigten Ausgaben im EFRE- Portal auf die tatsächlich anerkennungsfähigen zuwendungsfähigen Ausgaben gekürzt werden. Die Korrekturen werden mit dem Schlusszahlungsantrag vorgenommen. Damit ist sichergestellt, dass von der Bescheinigungsbehörde nur Ausgaben bescheinigt werden, die den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 entsprechen. Die abrechnungsmäßig noch nicht endgültig abgeschlossenen Projekte werden in der Anlage V Projekte, bei denen noch Verwaltungsverfahren laufen, aufgeführt. Anlage IV: Übersichtstabelle ausgesetzte Projekte In der Anlage IV (vgl. Anhang VII der Leitlinien für den Abschluss ) sollen Projekte dargestellt werden, für die noch Verwaltungsverfahren laufen, für welche die Europäische Kommission eine Mittelbindung offen halten soll. Für das RWB-EFRE-Programm Hessen ist dies für kein Projekt der Fall. In der Anlage IV sind somit keine Projekte darzustellen. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 149

154 Anlage V: Projekte, bei denen noch Verwaltungsverfahren laufen In der Anlage V werden die Projekte dargestellt, für die noch Verwaltungsverfahren laufen und mit einer Kürzung der zuwendungsfähigen Ausgaben gerechnet wird (betrifft lediglich die nicht bescheinigten Ausgaben). Für diese Beträge soll keine Mittelbindung bei der Europäischen Kommission offen gehalten werden. Wie bereits in Anlage III dargestellt, werden vorab die in früheren Zahlungsanträgen gemeldeten bescheinigten Ausgaben mit dem Schlusszahlungsantrag korrigiert. Die Verwaltungsverfahren laufen damit außerhalb der Bescheinigungen gegenüber der Europäische Kommission. Bei den in der Liste aufgezählten Projekten kommt es aufgrund der laufenden Verwaltungsverfahren noch zu einer Abweichung zwischen den zuwendungsfähigen Ausgaben laut Bewilligung und den bescheinigten Ausgaben. Anlage VI: Beschreibung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme In der Anlage VI ist die Beschreibung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme gemäß Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission mit Stand 24. Januar 2017 enthalten. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 150

155 9. Anlagen 9.1. Anlage I: Finanzinstrumente Anlage I: a) Hessen Kapital I GmbH Nr. Angaben/Daten Bemerkung I. Beschreibung und Nennung der Organisationen, die das Finanzierungsinstrument umsetzen (Artikel 67 Absatz 2 Buchstabe j Ziffer i und ii der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates) I.1 Finanzierungsinstrument (Name und eingetragener Geschäftssitz) Hessen Kapital I GmbH, Frankfurt Zuordnung zu Artikel 44 Absatz 1 Buchstaben a, b oder c der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates? I.2 I.3 (a) Finanzierungsinstrumente für Unternehmen a) (b) Stadtentwicklungsfonds (c) Fonds oder andere Anreizsysteme, die Darlehen bereitstellen, Garantien für rückzahlbare Investitionen oder gleichwertige Instrumente für Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden, einschließlich im Wohnungsbestand Art des Finanzprodukts, das das Finanzierungsinstrument dem Endempfänger anbietet I.3.1 Beteiligungskapital ja I.3.2 Darlehen nein I.3.3 Garantie nein I.3.4 sonstige Produkte (Zinszuschüsse, Garantieentgeltbeiträge und vergleichbare Maßnahmen) nein II. Beschreibung und Nennung der Organisationen, die das Finanzierungsinstrument umsetzen (Artikel 67 Absatz 2 Buchstabe j Ziffern i und ii der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates) II.1 II.2 BM H Beteiligungs- Verwalter des Finanzierungsinstruments (Name, Rechtsform und eingetragener Managementgesellschaft Hessen Geschäftssitz) mbh, Frankfurt Verfahren für die Auswahl des Verwalters des Finanzierungsinstruments Vergabe eines öffentlichen Auftrags gemäß dem geltenden Vergaberecht Gewährung eines Zuschusses (im Sinne von Artikel 44 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates) Vergabe eines Auftrags direkt an die EIB oder den EIF Rechtsform des Finanzierungsinstruments Zuschuss Einzahlung in die Kapitalrücklage II.3 Unabhängige Rechtsträger, die Vereinbarungen zwischen den Kofinanzierungspartnern oder Anteilseignern unterliegen Unabhängiger Rechtsträger II.4 Gesonderter Finanzierungsblock innerhalb einer Finanzinstitution Datum der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung mit der Verwaltungsbehörde III. Beträge der Unterstützung aus den Strukturfonds und der nationalen Kofinanzierung, die in das Finanzierungsinstrument eingezahlt wurden (Artikel 67 Absatz 2 Buchstabe j Ziffer iii der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates) III.1 Beträge der Unterstützung für das Finanzierungsinstrument aus allen operationellen Programmen III.1.1 Operationelles Programm RWB-EFRE-Programm Hessen CCI 2007 DE 16 2 PO 005 III.1.2 Prioritätsachse 2 (Gründungsförderung und Förderung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen) III.1.3 Beitrag zum Finanzierungsinstrument 50% III.2 Beiträge der Unterstützung für das Finanzierungsinstrument aus diesem speziellen operationellen Programm III.2.1 Beträge der Unterstützung aus Strukturfonds III In der Finanzierungsvereinbarung gebundene EFRE-Beträge (in EUR) bis zu III An das Finanzierungsinstrument tatsächlich gezahlte EFRE-Beträge (in EUR) III In der Finanzierungsvereinbarung gebundene ESF-Beträge (in EUR) - III An das Finanzierungsinstrument tatsächlich gezahlte ESF-Beträge (in EUR) - III.2.2 III Beträge der nationalen Kofinanzierung In der Finanzierungsvereinbarung gebundene nationale öffentliche Kofinanzierung (in EUR) III An das Finanzierungsinstrument tatsächlich gezahlte nationale öffentliche Kofinanzierung (in EUR) III In der Finanzierungsvereinbarung gebundene nationale private Kofinanzierung (in EUR) III An das Finanzierungsinstrument tatsächlich gezahlte nationale private Kofinanzierung (in EUR) III.3 Sonstige Unterstützung, die außerhalb des operationellen Programms an das Finanzierungsinstrument gezahlt wurde (in EUR) III.4 Verwaltungskosten und -gebühren, die an das Finanzierungsinstrument gezahlt wurden (im Sinne von Artikel 78 Absatz 6 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates) (in EUR) bis zu nur ein Anteil der Verwaltungsgebühren; der restliche Anteil der Verwaltungsgebühren wurde durch Zinserträge / Entgelte finanziert Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 151

156 IV. Beträge der Unterstützung aus den Strukturfonds und der nationalen Kofinanzierung, die vom Finanzierungsinstrument ausgezahlt wurden (Artikel 67 Absatz 2 Buchstabe j Ziffer iv der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates) IV.1 Beträge der Unterstützung, die in Form von Darlehen an die Endempfänger ausgezahlt wurden (je Finanzprodukt) IV.1.1 Beschreibung des Produkts - IV.1.2 Anzahl der unterstützten Endempfänger, nach Art: IV Großunternehmen - IV KMU - IV davon Kleinstunternehmen - IV Einzelpersonen - IV Stadtentwicklungsprojekte - IV Sonstige - IV.1.3 Anzahl der mit den Endempfängern unterzeichneten Darlehensverträge - IV.1.4 Darlehensbetrag insgesamt, der in Verträgen mit den Endempfängern gebunden wurde (in EUR) - IV davon Beträge der Unterstützung aus den Strukturfonds (in EUR) - IV.1.5 Gesamtbetrag der Unterstützung für Darlehen, der tatsächlich an die Endempfänger ausgezahlt wurde (in EUR) - IV davon Beträge der Unterstützung aus den Strukturfonds (in EUR) - IV 1.6 Datum der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung zwischen der Verwaltungsbehörde und dem speziellen Fonds für dieses Beteiligungs- /Risikokapitalprodukt 2007 IV.1.7* Total amount of other contributions, outside ERDF or ESF mobilised at the level of final recipients (in EUR) - IV.2 Beträge der Unterstützung, die in Form von Garantien an die Endempfänger ausgezahlt wurden (je Finanzprodukt) IV.2.1 Beschreibung des Produkts - IV.2.2 Anzahl der unterstützten Endempfänger, nach Art: IV Großunternehmen - IV KMU - IV darunter Kleinstunternehmen - IV Einzelpersonen - IV Stadtentwicklungsprojekte - IV Sonstige - IV.2.3 Gesamtbetrag der Unterstützung, der für unterzeichnete Garantieverträge reserviert - ist (in EUR) IV.2.4 Gesamtbetrag der Unterstützung, der für unterzeichnete Garantieverträge für tatsächlich ausgezahlte Darlehen reserviert ist (in EUR) - IV davon Beträge der Unterstützung aus den Strukturfonds (in EUR) - IV.2.5 Anzahl der tatsächlich ausgezahlten Darlehen mit Vergleich zu Garantieverträgen - IV.2.6 Gesamtwert der tatsächlich ausgezahlten Darlehen mit Vergleich zu Garantieverträgen (in EUR) - IV.3 Beträge der Unterstützung, die in Form von Beteiligungskapital/ Risikokapital an die Endempfänger ausgezahlt wurden (je Finanzprodukt) IV.3.1 Beschreibung des Produkts Beteiligungen IV.3.2 Anzahl der unterstützten Endempfänger, nach Art: IV Großunternehmen - IV KMU 71 IV darunter Kleinstunternehmen 18 IV Stadtentwicklungsprojekte - IV Sonstige - IV.3.3 Anzahl der Investitionen gemäß den unterzeichneten Vereinbarungen 71 IV.3.4 Gesamtbetrag der Investitionen gemäß den unterzeichneten Vereinbarungen (in EUR) Summe aller ausgereichten Beteiligungsmittel, ausgereicht an 65 Unternehmen IV davon Beträge der Unterstützung aus den Strukturfonds (in EUR) Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 152

157 IV.4 Beträge der Unterstützung, die in Form von anderen Finanzprodukten an die Endempfänger ausgezahlt wurden (je Finanzprodukt) IV.4.1 Beschreibung des Produkts - IV.4.2 Anzahl der unterstützten Endempfänger, nach Art: IV Großunternehmen - IV KMU - IV darunter Kleinstunternehmen - IV Einzelpersonen - IV Stadtentwicklungsprojekte - C Sonstige - IV.4.3 An die Endempfänger tatsächlich ausgezahlter Gesamtbetrag (in EUR) - IV davon Beträge der Unterstützung aus den Strukturfonds (in EUR) - IV.4.4 Anzahl der Produkte, die den Endempfängern tatsächlich angeboten wurden - IV.5 Indikatoren IV.5.1 Anzahl der geschaffenen und erhaltenen Arbeitsplätze IV.6 Additional information for the final report on implementation IV.6.1 Amount of capitalised interest rate subsidies and guarantee fee subsidies - IV.6.2 IV Interest generated by payments from the programme and attributable to the Structural Funds (in EUR): out of which interest generated by payments from the programme to the specific fund attributable to Structural Funds and invested in activities according to Article 78(6) and the first paragraph of Article 78(7) of the General Regulation (in EUR) , ,65 Zinserträge aus Geldanlagen zum (50% EFRE-Anteil) nur ein Anteil der Verwaltungsgebühren; der restliche Anteil der Verwaltungsgebühren wurde durch Entgelte / Mittel aus dem Programm finanziert IV out of which interest generated by payments from the programme to the specific fund attributable to Structural Funds, not used in activities according to Article 78(6) 0,00 and the first paragraph of Article 78(7) of the General Regulation (in EUR) IV.6.3 The date of winding up (as envisaged in the funding agreement) Zwischenabrechnung des Fonds, Beendigung der Gesellschaft durch Gesellschafterbeschluss mit Zustimmung HMWEVL und HMdF. IV.6.4 Withdrawals of programme resources from FEIs (in EUR) - Keine Herausnahme von Mitteln. IV.6.5 Value of legacy resources (residual funds and value of investments and participations recorded before the submission of closure documents) attributable to ,00 ERDF/ESF resources Beteiligungsbestand bei Abrechnung des Fonds zum (50% EFRE-Anteil): EUR Bestand an liquiden Mitteln zum (50% EFRE-Anteil): EUR Diese Mittel verbleiben im Fonds und sollen wieder in Beteiligungen investiert werden. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 153

158 Anlage I: b) Mittelhessenfonds Nr. Angaben/Daten Bemerkung I. Beschreibung und Nennung der Organisationen, die das Finanzierungsinstrument umsetzen (Artikel 67 Absatz 2 Buchstabe j Ziffer i und ii der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates) I.1 Finanzierungsinstrument (Name und eingetragener Geschäftssitz) I.2 I.3 Zuordnung zu Artikel 44 Absatz 1 Buchstaben a, b oder c der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates? (a) Finanzierungsinstrumente für Unternehmen a) (b) Stadtentwicklungsfonds (c) Fonds oder andere Anreizsysteme, die Darlehen bereitstellen, Garantien für rückzahlbare Investitionen oder gleichwertige Instrumente für Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden, einschließlich im Wohnungsbestand Art des Finanzprodukts, das das Finanzierungsinstrument dem Endempfänger anbietet I.3.1 Beteiligungskapital ja I.3.2 Darlehen nein I.3.3 Garantie nein I.3.4 sonstige Produkte (Zinszuschüsse, Garantieentgeltbeiträge und vergleichbare Maßnahmen) nein II. Beschreibung und Nennung der Organisationen, die das Finanzierungsinstrument umsetzen (Artikel 67 Absatz 2 Buchstabe j Ziffern i und ii der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates) II.1 Mittelhessenfonds GmbH, Frankfurt BM H Beteiligungs- Verwalter des Finanzierungsinstruments (Name, Rechtsform und eingetragener Managementgesellschaft Hessen Geschäftssitz) mbh, Frankfurt Verfahren für die Auswahl des Verwalters des Finanzierungsinstruments II.2 Vergabe eines öffentlichen Auftrags gemäß dem geltenden Vergaberecht Gewährung eines Zuschusses (im Sinne von Artikel 44 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates) Vergabe eines Auftrags direkt an die EIB oder den EIF Rechtsform des Finanzierungsinstruments Zuschuss II.3 Unabhängige Rechtsträger, die Vereinbarungen zwischen den Kofinanzierungspartnern oder Anteilseignern unterliegen Unabhängiger Rechtsträger II.4 Gesonderter Finanzierungsblock innerhalb einer Finanzinstitution Datum der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung mit der Verwaltungsbehörde III. Beträge der Unterstützung aus den Strukturfonds und der nationalen Kofinanzierung, die in das Finanzierungsinstrument eingezahlt wurden (Artikel 67 Absatz 2 Buchstabe j Ziffer iii der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates) III.1 Beträge der Unterstützung für das Finanzierungsinstrument aus allen operationellen Programmen III.1.1 Operationelles Programm RWB-EFRE-Programm Hessen CCI 2007 DE 16 2 PO 005 III.1.2 Prioritätsachse 2 (Gründungsförderung und Förderung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen) III.1.3 Beitrag zum Finanzierungsinstrument 50% III.2 Beiträge der Unterstützung für das Finanzierungsinstrument aus diesem speziellen operationellen Programm III.2.1 Beträge der Unterstützung aus Strukturfonds III In der Finanzierungsvereinbarung gebundene EFRE-Beträge (in EUR) III An das Finanzierungsinstrument tatsächlich gezahlte EFRE-Beträge (in EUR) Vorzeitige Rückführung von EUR laut Umlaufbeschluss des Aufsichtsrates vom III In der Finanzierungsvereinbarung gebundene ESF-Beträge (in EUR) - III An das Finanzierungsinstrument tatsächlich gezahlte ESF-Beträge (in EUR) - III.2.2 III Beträge der nationalen Kofinanzierung In der Finanzierungsvereinbarung gebundene nationale öffentliche Kofinanzierung (in EUR) III An das Finanzierungsinstrument tatsächlich gezahlte nationale öffentliche Kofinanzierung (in EUR) III In der Finanzierungsvereinbarung gebundene nationale private Kofinanzierung (in EUR) III An das Finanzierungsinstrument tatsächlich gezahlte nationale private Kofinanzierung (in EUR) III.3 Sonstige Unterstützung, die außerhalb des operationellen Programms an das Finanzierungsinstrument gezahlt wurde (in EUR) III.4 Verwaltungskosten und -gebühren, die an das Finanzierungsinstrument gezahlt wurden (im Sinne von Artikel 78 Absatz 6 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates) (in EUR) Vorzeitige Rückführung von EUR laut Umlaufbeschluss des Aufsichtsrates vom nur ein Anteil der Verwaltungsgebühren; der restliche Anteil der Verwaltungsgebühren wurde durch Zinserträge / Entgelte finanziert Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 154

159 IV. Beträge der Unterstützung aus den Strukturfonds und der nationalen Kofinanzierung, die vom Finanzierungsinstrument ausgezahlt wurden (Artikel 67 Absatz 2 Buchstabe j Ziffer iv der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates) IV.1 Beträge der Unterstützung, die in Form von Darlehen an die Endempfänger ausgezahlt wurden (je Finanzprodukt) IV.1.1 Beschreibung des Produkts - IV.1.2 Anzahl der unterstützten Endempfänger, nach Art: IV Großunternehmen - IV KMU - IV davon Kleinstunternehmen - IV Einzelpersonen - IV Stadtentwicklungsprojekte - IV Sonstige - IV.1.3 Anzahl der mit den Endempfängern unterzeichneten Darlehensverträge - IV.1.4 Darlehensbetrag insgesamt, der in Verträgen mit den Endempfängern gebunden wurde (in EUR) - IV davon Beträge der Unterstützung aus den Strukturfonds (in EUR) - IV.1.5 Gesamtbetrag der Unterstützung für Darlehen, der tatsächlich an die Endempfänger ausgezahlt wurde (in EUR) - IV davon Beträge der Unterstützung aus den Strukturfonds (in EUR) - IV 1.6 Datum der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung zwischen der Verwaltungsbehörde und dem speziellen Fonds für dieses Beteiligungs- /Risikokapitalprodukt 2008 IV.1.7* Total amount of other contributions, outside ERDF or ESF mobilised at the level of final recipients (in EUR) - IV.2 Beträge der Unterstützung, die in Form von Garantien an die Endempfänger ausgezahlt wurden (je Finanzprodukt) IV.2.1 Beschreibung des Produkts - IV.2.2 Anzahl der unterstützten Endempfänger, nach Art: IV Großunternehmen - IV KMU - IV darunter Kleinstunternehmen - IV Einzelpersonen - IV Stadtentwicklungsprojekte - IV Sonstige - IV.2.3 Gesamtbetrag der Unterstützung, der für unterzeichnete Garantieverträge reserviert - ist (in EUR) IV.2.4 Gesamtbetrag der Unterstützung, der für unterzeichnete Garantieverträge für tatsächlich ausgezahlte Darlehen reserviert ist (in EUR) - IV davon Beträge der Unterstützung aus den Strukturfonds (in EUR) - IV.2.5 Anzahl der tatsächlich ausgezahlten Darlehen mit Vergleich zu Garantieverträgen - IV.2.6 IV.3 Gesamtwert der tatsächlich ausgezahlten Darlehen mit Vergleich zu Garantieverträgen (in EUR) Beträge der Unterstützung, die in Form von Beteiligungskapital/ Risikokapital an die Endempfänger ausgezahlt wurden (je Finanzprodukt) - IV.3.1 Beschreibung des Produkts Beteiligungen IV.3.2 Anzahl der unterstützten Endempfänger, nach Art: IV Großunternehmen - IV KMU 13 IV darunter Kleinstunternehmen - IV Stadtentwicklungsprojekte - IV Sonstige - IV.3.3 Anzahl der Investitionen gemäß den unterzeichneten Vereinbarungen 13 IV.3.4 Gesamtbetrag der Investitionen gemäß den unterzeichneten Vereinbarungen (in EUR) IV davon Beträge der Unterstützung aus den Strukturfonds (in EUR) Beteiligungsverträge mit 13 Unternehmen Summe aller ausgereichten Beteiligungsmittel Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 155

160 IV.4 Beträge der Unterstützung, die in Form von anderen Finanzprodukten an die Endempfänger ausgezahlt wurden (je Finanzprodukt) IV.4.1 Beschreibung des Produkts - IV.4.2 Anzahl der unterstützten Endempfänger, nach Art: IV Großunternehmen - IV KMU - IV darunter Kleinstunternehmen - IV Einzelpersonen - IV Stadtentwicklungsprojekte - C Sonstige - IV.4.3 An die Endempfänger tatsächlich ausgezahlter Gesamtbetrag (in EUR) - IV davon Beträge der Unterstützung aus den Strukturfonds (in EUR) - IV.4.4 Anzahl der Produkte, die den Endempfängern tatsächlich angeboten wurden - IV.5 Indikatoren IV.5.1 Anzahl der geschaffenen und erhaltenen Arbeitsplätze IV.6 Additional information for the final report on implementation IV.6.1 Amount of capitalised interest rate subsidies and guarantee fee subsidies - IV.6.2 IV Interest generated by payments from the programme and attributable to the Structural Funds (in EUR): out of which interest generated by payments from the programme to the specific fund attributable to Structural Funds and invested in activities according to Article 78(6) and the first paragraph of Article 78(7) of the General Regulation (in EUR) , ,77 Zinserträge aus Geldanlagen zum (50% EFRE-Anteil) nur ein Anteil der Verwaltungsgebühren; der restliche Anteil der Verwaltungsgebühren wurde durch Entgelte / Mittel aus dem Programm finanziert IV out of which interest generated by payments from the programme to the specific fund attributable to Structural Funds, not used in activities according to Article 78(6) 0,00 and the first paragraph of Article 78(7) of the General Regulation (in EUR) IV.6.3 The date of winding up (as envisaged in the funding agreement) Zwischenabrechnung des Fonds, Beendigung der Gesellschaft durch Gesellschafterbeschluss mit Zustimmung HMWEVL und HMdF. IV.6.4 Withdrawals of programme resources from FEIs (in EUR) % EFRE-Anteil; EUR 1,5 Mio. gesamt IV.6.5 Value of legacy resources (residual funds and value of investments and participations recorded before the submission of closure documents) attributable to ,00 ERDF/ESF resources Beteiligungsbestand bei Abrechnung des Fonds zum (50% EFRE-Anteil): EUR Bestand an liquiden Mitteln zum (50% EFRE-Anteil): EUR Diese Mittel verbleiben im Fonds und sollen nach Beendigung des Fonds wieder in Beteiligungen investiert werden. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 156

161 Anlage I: c) Kapital für Kleinunternehmen - Innovation plus (JEREMIE-Fonds Hessen) Nr. Angaben/Daten Bemerkung I. Beschreibung und Nennung der Organisationen, die das Finanzierungsinstrument umsetzen (Artikel 67 Absatz 2 Buchstabe j Ziffer i und ii der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates) I.1 Finanzierungsinstrument (Name und eingetragener Geschäftssitz) I.2 I.3 Zuordnung zu Artikel 44 Absatz 1 Buchstaben a, b oder c der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates? (a) Finanzierungsinstrumente für Unternehmen a) (b) Stadtentwicklungsfonds (c) Fonds oder andere Anreizsysteme, die Darlehen bereitstellen, Garantien für rückzahlbare Investitionen oder gleichwertige Instrumente für Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden, einschließlich im Wohnungsbestand Art des Finanzprodukts, das das Finanzierungsinstrument dem Endempfänger anbietet I.3.1 Beteiligungskapital nein I.3.2 Darlehen ja I.3.3 Garantie nein I.3.4 sonstige Produkte (Zinszuschüsse, Garantieentgeltbeiträge und vergleichbare Maßnahmen) nein II. Beschreibung und Nennung der Organisationen, die das Finanzierungsinstrument umsetzen (Artikel 67 Absatz 2 Buchstabe j Ziffern i und ii der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates) II.1 Kapital für Kleinunternehmen - Innovation plus; Offenbach am Main Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen; rechtlich unselbständige Verwalter des Finanzierungsinstruments (Name, Rechtsform und eingetragener Anstalt des öffentlichen Rechts in Geschäftssitz) der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba); Offenbach am Main Verfahren für die Auswahl des Verwalters des Finanzierungsinstruments II.2 Vergabe eines öffentlichen Auftrags gemäß dem geltenden Vergaberecht Gewährung eines Zuschusses (im Sinne von Artikel 44 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates) Vergabe eines Auftrags direkt an die EIB oder den EIF Rechtsform des Finanzierungsinstruments Zuschuss II.3 II.4 Unabhängige Rechtsträger, die Vereinbarungen zwischen den Kofinanzierungspartnern oder Anteilseignern unterliegen Gesonderter Finanzierungsblock innerhalb einer Finanzinstitution Datum der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung mit der Verwaltungsbehörde III. Beträge der Unterstützung aus den Strukturfonds und der nationalen Kofinanzierung, die in das Finanzierungsinstrument eingezahlt wurden (Artikel 67 Absatz 2 Buchstabe j Ziffer iii der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates) gesonderter Finanzierungsblock innerhalb einer Finanzinstitution III.1 Beträge der Unterstützung für das Finanzierungsinstrument aus allen operationellen Programmen III.1.1 Operationelles Programm RWB-EFRE-Programm Hessen CCI 2007 DE 16 2 PO 005 III.1.2 Prioritätsachse 2 (Gründungsförderung und Förderung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen) III.1.3 Beitrag zum Finanzierungsinstrument 50% III.2 Beiträge der Unterstützung für das Finanzierungsinstrument aus diesem speziellen operationellen Programm III.2.1 Beträge der Unterstützung aus Strukturfonds III In der Finanzierungsvereinbarung gebundene EFRE-Beträge (in EUR) III An das Finanzierungsinstrument tatsächlich gezahlte EFRE-Beträge (in EUR) III In der Finanzierungsvereinbarung gebundene ESF-Beträge (in EUR) - III An das Finanzierungsinstrument tatsächlich gezahlte ESF-Beträge (in EUR) - III.2.2 Beträge der nationalen Kofinanzierung III In der Finanzierungsvereinbarung gebundene nationale öffentliche Kofinanzierung (in EUR) III An das Finanzierungsinstrument tatsächlich gezahlte nationale öffentliche Kofinanzierung (in EUR) III In der Finanzierungsvereinbarung gebundene nationale private Kofinanzierung (in EUR) III An das Finanzierungsinstrument tatsächlich gezahlte nationale private Kofinanzierung (in EUR) III.3 Sonstige Unterstützung, die außerhalb des operationellen Programms an das Finanzierungsinstrument gezahlt wurde (in EUR) Verwaltungskosten und -gebühren, die an das Finanzierungsinstrument III.4 gezahlt wurden (im Sinne von Artikel 78 Absatz 6 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates) (in EUR) nach Rückerstattung zum und gemäß Änderungsvereinbarung vom verbleiben EUR nach Rückerstattung zum und gemäß Änderungsvereinbarung vom verbleiben EUR Verwaltungsgebühren wurden durch Zinserträge finanziert Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 157

162 IV. Beträge der Unterstützung aus den Strukturfonds und der nationalen Kofinanzierung, die vom Finanzierungsinstrument ausgezahlt wurden (Artikel 67 Absatz 2 Buchstabe j Ziffer iv der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates) IV.1 Beträge der Unterstützung, die in Form von Darlehen an die Endempfänger ausgezahlt wurden (je Finanzprodukt) IV.1.1 Beschreibung des Produkts Darlehen IV.1.2 Anzahl der unterstützten Endempfänger, nach Art: IV Großunternehmen 0 IV KMU 7 IV davon Kleinstunternehmen 4 IV Einzelpersonen 0 IV Stadtentwicklungsprojekte 0 IV Sonstige 0 IV.1.3 Anzahl der mit den Endempfängern unterzeichneten Darlehensverträge 7 IV.1.4 Darlehensbetrag insgesamt, der in Verträgen mit den Endempfängern gebunden wurde (in EUR) IV davon Beträge der Unterstützung aus den Strukturfonds (in EUR) IV.1.5 Gesamtbetrag der Unterstützung für Darlehen, der tatsächlich an die Endempfänger ausgezahlt wurde (in EUR) IV davon Beträge der Unterstützung aus den Strukturfonds (in EUR) IV 1.6 Datum der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung zwischen der Verwaltungsbehörde und dem speziellen Fonds für dieses Beteiligungs- /Risikokapitalprodukt IV.1.7* Total amount of other contributions, outside ERDF or ESF mobilised at the level of final recipients (in EUR) - IV.2 Beträge der Unterstützung, die in Form von Garantien an die Endempfänger ausgezahlt wurden (je Finanzprodukt) IV.2.1 Beschreibung des Produkts - IV.2.2 Anzahl der unterstützten Endempfänger, nach Art: IV Großunternehmen - IV KMU - IV darunter Kleinstunternehmen - IV Einzelpersonen - IV Stadtentwicklungsprojekte - IV Sonstige - IV.2.3 Gesamtbetrag der Unterstützung, der für unterzeichnete Garantieverträge reserviert - ist (in EUR) IV.2.4 Gesamtbetrag der Unterstützung, der für unterzeichnete Garantieverträge für tatsächlich ausgezahlte Darlehen reserviert ist (in EUR) - IV davon Beträge der Unterstützung aus den Strukturfonds (in EUR) - IV.2.5 Anzahl der tatsächlich ausgezahlten Darlehen mit Vergleich zu Garantieverträgen - IV.2.6 IV.3 Gesamtwert der tatsächlich ausgezahlten Darlehen mit Vergleich zu Garantieverträgen (in EUR) Beträge der Unterstützung, die in Form von Beteiligungskapital/ Risikokapital an die Endempfänger ausgezahlt wurden (je Finanzprodukt) - IV.3.1 Beschreibung des Produkts - IV.3.2 Anzahl der unterstützten Endempfänger, nach Art: IV Großunternehmen - IV KMU - IV darunter Kleinstunternehmen - IV Stadtentwicklungsprojekte - IV Sonstige - IV.3.3 Anzahl der Investitionen gemäß den unterzeichneten Vereinbarungen - IV.3.4 Gesamtbetrag der Investitionen gemäß den unterzeichneten Vereinbarungen (in EUR) - IV davon Beträge der Unterstützung aus den Strukturfonds (in EUR) - Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 158

163 IV.4 Beträge der Unterstützung, die in Form von anderen Finanzprodukten an die Endempfänger ausgezahlt wurden (je Finanzprodukt) IV.4.1 Beschreibung des Produkts - IV.4.2 Anzahl der unterstützten Endempfänger, nach Art: IV Großunternehmen - IV KMU - IV darunter Kleinstunternehmen - IV Einzelpersonen - IV Stadtentwicklungsprojekte - C Sonstige - IV.4.3 An die Endempfänger tatsächlich ausgezahlter Gesamtbetrag (in EUR) - IV davon Beträge der Unterstützung aus den Strukturfonds (in EUR) - IV.4.4 Anzahl der Produkte, die den Endempfängern tatsächlich angeboten wurden - IV.5 Indikatoren IV.5.1 Anzahl der geschaffenen und erhaltenen Arbeitsplätze 121 davon 22 Arbeitsplätze neu geschaffen IV.6 Additional information for the final report on implementation IV.6.1 Amount of capitalised interest rate subsidies and guarantee fee subsidies - IV.6.2 IV Interest generated by payments from the programme and attributable to the Structural Funds (in EUR): out of which interest generated by payments from the programme to the specific fund attributable to Structural Funds and invested in activities according to Article 78(6) and the first paragraph of Article 78(7) of the General Regulation (in EUR) , ,50 Zinsen aus Geldanlagen per : ,20 EUR EFRE-Anteil: ,60 EUR entnommene Zinsen aus Geldanlagen per (Verwendung: Verwaltungsgebühr WIBank): EUR EFRE-Anteil: ,50 EUR IV out of which interest generated by payments from the programme to the specific fund attributable to Structural Funds, not used in activities according to Article 78(6) ,10 and the first paragraph of Article 78(7) of the General Regulation (in EUR) Zinsen aus Geldanlagen per (bisher ohne Verwendung): ,20 EUR EFRE-Anteil: ,10 EUR IV.6.3 The date of winding up (as envisaged in the funding agreement) planmäßige Rückzahlung des letzten ausgereichten Darlehens IV.6.4 Withdrawals of programme resources from FEIs (in EUR) EFRE-Anteil: EUR IV.6.5 Value of legacy resources (residual funds and value of investments and participations recorded before the submission of closure documents) attributable to ,57 ERDF/ESF resources Zinsen aus Geldanlagen (noch ohne Verwendung) per : ,10 EUR Zinsen aus Ausreichungen per : ,47 EUR Ausstehende Darlehen per : EUR (jeweils EFRE-Anteil) Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 159

164 Anlage I: d) JESSICA-Stadtentwicklungsfonds Nr. Angaben/Daten Bemerkung I. Beschreibung und Nennung der Organisationen, die das Finanzierungsinstrument umsetzen (Artikel 67 Absatz 2 Buchstabe j Ziffer i und ii der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates) I.1 Finanzierungsinstrument (Name und eingetragener Geschäftssitz) I.2 I.3 Zuordnung zu Artikel 44 Absatz 1 Buchstaben a, b oder c der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates? (a) Finanzierungsinstrumente für Unternehmen b) (b) Stadtentwicklungsfonds (c) Fonds oder andere Anreizsysteme, die Darlehen bereitstellen, Garantien für rückzahlbare Investitionen oder gleichwertige Instrumente für Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden, einschließlich im Wohnungsbestand Art des Finanzprodukts, das das Finanzierungsinstrument dem Endempfänger anbietet I.3.1 Beteiligungskapital nein I.3.2 Darlehen ja I.3.3 Garantie nein I.3.4 sonstige Produkte (Zinszuschüsse, Garantieentgeltbeiträge und vergleichbare Maßnahmen) nein II. Beschreibung und Nennung der Organisationen, die das Finanzierungsinstrument umsetzen (Artikel 67 Absatz 2 Buchstabe j Ziffern i und ii der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates) II.1 II.2 II.3 II.4 JESSICA-Stadtenwicklungsfonds Hessen Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen; rechtlich unselbständige Verwalter des Finanzierungsinstruments (Name, Rechtsform und eingetragener Anstalt des öffentlichen Rechts in Geschäftssitz) der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba); Offenbach am Main Verfahren für die Auswahl des Verwalters des Finanzierungsinstruments Vergabe eines öffentlichen Auftrags gemäß dem geltenden Vergaberecht Gewährung eines Zuschusses (im Sinne von Artikel 44 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates) Vergabe eines Auftrags direkt an die EIB oder den EIF Rechtsform des Finanzierungsinstruments Unabhängige Rechtsträger, die Vereinbarungen zwischen den Kofinanzierungspartnern oder Anteilseignern unterliegen Gesonderter Finanzierungsblock innerhalb einer Finanzinstitution Datum der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung mit der Verwaltungsbehörde Zuschuss III. Beträge der Unterstützung aus den Strukturfonds und der nationalen Kofinanzierung, die in das Finanzierungsinstrument eingezahlt wurden (Artikel 67 Absatz 2 Buchstabe j Ziffer iii der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates) gesonderter Finanzierungsblock innerhalb einer Finanzinstitution III.1 Beträge der Unterstützung für das Finanzierungsinstrument aus allen operationellen Programmen III.1.1 Operationelles Programm RWB-EFRE-Programm Hessen CCI 2007 DE 16 2 PO 005 III.1.2 Prioritätsachse 3 (Abbau spezifischer Entwicklungspotenziale und Abbau regionaler Disparitäten) III.1.3 Beitrag zum Finanzierungsinstrument 50% III.2 Beiträge der Unterstützung für das Finanzierungsinstrument aus diesem speziellen operationellen Programm III.2.1 Beträge der Unterstützung aus Strukturfonds III In der Finanzierungsvereinbarung gebundene EFRE-Beträge (in EUR) III An das Finanzierungsinstrument tatsächlich gezahlte EFRE-Beträge (in EUR) (siehe IV.6.4) III In der Finanzierungsvereinbarung gebundene ESF-Beträge (in EUR) - III An das Finanzierungsinstrument tatsächlich gezahlte ESF-Beträge (in EUR) - III.2.2 III III Beträge der nationalen Kofinanzierung In der Finanzierungsvereinbarung gebundene nationale öffentliche Kofinanzierung (in EUR) An das Finanzierungsinstrument tatsächlich gezahlte nationale öffentliche Kofinanzierung (in EUR) III In der Finanzierungsvereinbarung gebundene nationale private Kofinanzierung (in EUR) III An das Finanzierungsinstrument tatsächlich gezahlte nationale private Kofinanzierung (in EUR) III.3 Sonstige Unterstützung, die außerhalb des operationellen Programms an das Finanzierungsinstrument gezahlt wurde (in EUR) Verwaltungskosten und -gebühren, die an das Finanzierungsinstrument III.4 gezahlt wurden (im Sinne von Artikel 78 Absatz 6 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates) (in EUR) (siehe IV.6.4) - - Verwaltungsgebühren wurde durch Darlehenszinseinnahmen finanziert Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 160

165 IV. Beträge der Unterstützung aus den Strukturfonds und der nationalen Kofinanzierung, die vom Finanzierungsinstrument ausgezahlt wurden (Artikel 67 Absatz 2 Buchstabe j Ziffer iv der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates) IV.1 Beträge der Unterstützung, die in Form von Darlehen an die Endempfänger ausgezahlt wurden (je Finanzprodukt) IV.1.1 Beschreibung des Produkts Darlehen IV.1.2 Anzahl der unterstützten Endempfänger, nach Art: IV Großunternehmen - IV KMU - IV davon Kleinstunternehmen - IV Einzelpersonen - IV Stadtentwicklungsprojekte 12 IV Sonstige - IV.1.3 Anzahl der mit den Endempfängern unterzeichneten Darlehensverträge 15 IV.1.4 Darlehensbetrag insgesamt, der in Verträgen mit den Endempfängern gebunden wurde (in EUR) ,62 IV davon Beträge der Unterstützung aus den Strukturfonds (in EUR) ,31 IV.1.5 Gesamtbetrag der Unterstützung für Darlehen, der tatsächlich an die Endempfänger ausgezahlt wurde (in EUR) ,62 IV davon Beträge der Unterstützung aus den Strukturfonds (in EUR) ,31 IV 1.6 Datum der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung zwischen der Verwaltungsbehörde und dem speziellen Fonds für dieses Beteiligungs- /Risikokapitalprodukt 2011 IV.1.7* Total amount of other contributions, outside ERDF or ESF mobilised at the level of final recipients (in EUR) - IV.2 Beträge der Unterstützung, die in Form von Garantien an die Endempfänger ausgezahlt wurden (je Finanzprodukt) IV.2.1 Beschreibung des Produkts - IV.2.2 Anzahl der unterstützten Endempfänger, nach Art: IV Großunternehmen - IV KMU - IV darunter Kleinstunternehmen - IV Einzelpersonen - IV Stadtentwicklungsprojekte - IV Sonstige - IV.2.3 Gesamtbetrag der Unterstützung, der für unterzeichnete Garantieverträge reserviert - ist (in EUR) IV.2.4 Gesamtbetrag der Unterstützung, der für unterzeichnete Garantieverträge für tatsächlich ausgezahlte Darlehen reserviert ist (in EUR) - IV davon Beträge der Unterstützung aus den Strukturfonds (in EUR) - IV.2.5 Anzahl der tatsächlich ausgezahlten Darlehen mit Vergleich zu Garantieverträgen - IV.2.6 IV.3 Gesamtwert der tatsächlich ausgezahlten Darlehen mit Vergleich zu Garantieverträgen (in EUR) Beträge der Unterstützung, die in Form von Beteiligungskapital/ Risikokapital an die Endempfänger ausgezahlt wurden (je Finanzprodukt) - IV.3.1 Beschreibung des Produkts - IV.3.2 Anzahl der unterstützten Endempfänger, nach Art: IV Großunternehmen - IV KMU - IV darunter Kleinstunternehmen - IV Stadtentwicklungsprojekte - IV Sonstige - IV.3.3 Anzahl der Investitionen gemäß den unterzeichneten Vereinbarungen - IV.3.4 Gesamtbetrag der Investitionen gemäß den unterzeichneten Vereinbarungen (in EUR) - IV davon Beträge der Unterstützung aus den Strukturfonds (in EUR) - Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 161

166 IV.4 Beträge der Unterstützung, die in Form von anderen Finanzprodukten an die Endempfänger ausgezahlt wurden (je Finanzprodukt) IV.4.1 Beschreibung des Produkts - IV.4.2 Anzahl der unterstützten Endempfänger, nach Art: IV Großunternehmen - IV KMU - IV darunter Kleinstunternehmen - IV Einzelpersonen - IV Stadtentwicklungsprojekte - C Sonstige - IV.4.3 An die Endempfänger tatsächlich ausgezahlter Gesamtbetrag (in EUR) - IV davon Beträge der Unterstützung aus den Strukturfonds (in EUR) - IV.4.4 Anzahl der Produkte, die den Endempfängern tatsächlich angeboten wurden - IV.5 Indikatoren IV.5.1 Anzahl der geschaffenen und erhaltenen Arbeitsplätze - IV.6 Additional information for the final report on implementation IV.6.1 Amount of capitalised interest rate subsidies and guarantee fee subsidies 0,00 IV.6.2 Interest generated by payments from the programme and attributable to the Structural Funds (in EUR): ,17 Konto- und Zwischenanlagezinsen für den EFRE- und den WIBank-Anteil im JESSICA- Fonds (Stand ): ,34 EUR EFRE-Anteil: ,17 EUR IV out of which interest generated by payments from the programme to the specific fund attributable to Structural Funds and invested in activities according to Article 78(6) and the first paragraph of Article 78(7) of the General Regulation (in EUR) 0,00 IV out of which interest generated by payments from the programme to the specific fund attributable to Structural Funds, not used in activities according to Article 78(6) ,17 and the first paragraph of Article 78(7) of the General Regulation (in EUR) IV.6.3 The date of winding up (as envisaged in the funding agreement) IV.6.4 Withdrawals of programme resources from FEIs (in EUR) ,38 jeweils ,69 EUR EFRE- und WIBank- Anteil IV.6.5 Value of legacy resources (residual funds and value of investments and participations recorded before the submission of closure documents) attributable to ,48 ERDF/ESF resources Stand : jeweils ,31 EUR EFRE- und WIBank-Anteil ausgezahlte Darlehen plus ,34 EUR Konto- und Zwischenanlagezinsen (EFRE- und WIBank- Anteil) EFRE-Anteil: ,31 EUR ,17 EUR Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 162

167 9.2. Anlage II: Übersichtstabelle in Tranchen aufgeteilte Projekte Anlage II (Anhang IV der Leitlinien) Leitlinien für den Abschluss Übersichtstabelle - in Tranchen aufgeteilte Projekte (keine Großprojekte) TITEL OP CCI-NUMMER PRIORITÄT PROJEKT- NUMMER PROJEKT- TITEL NAME DES BEGÜNSTIGTEN / EMPFÄNGERS BESCHEINIGTE UND GETÄTIGTE AUSGABEN 1) (in EUR) EU-BEITRAG (in EUR) ABZUSCHLIESSEN IM ZEITRAUM IM RAHMEN DES OP 2) FEHLANZEIGE - keine in Tranchen aufgeteilte Projekte vorhanden 1) Gesamtbetrag der bescheinigten Ausgaben, die tatsächlich für das Projekt getätigt wurden: 2) Bezeichnung des OP , mit dem die zweite Projektphase abgeschlossen wird. Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 163

168 9.3. Anlage III: Nicht funktionierende Projekte Anlage III (Anhang V der Leitlinien) Leitlinien für den Abschluss Übersichtstabelle - nicht funktionierende Projekte TITEL OP CCI-NUMMER PRIORITÄT PROJEKT- NUMMER PROJEKT- TITEL NAME DES BEGÜNSTIGTEN / EMPFÄNGERS BESCHEINIGTE UND GETÄTIGTE AUSGABEN 1) (in EUR) EU-BEITRAG (in EUR) FEHLANZEIGE - keine nicht funktionierenden Projekte vorhanden 1) Gesamtbetrag der bescheinigten Ausgaben, die tatsächlich für das Projekt getätigt w urden: Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 164

169 9.4. Anlage IV: Ausgesetzte Projekte Anlage IV (Anhang VII der Leitlinien) Leitlinien für den Abschluss Übersichtstabelle - ausgesetzte Projekte TITEL OP RWB-EFRE-Programm Hessen CCI-NUMMER CCI 2007 DE 16 2 PO 005 PRIORITÄT PROJEKT- NUMMER PROJEKT- TITEL NAME DES BEGÜNSTIGTEN / EMPFÄNGERS VOM BEGÜNSTIGTEN GETÄTIGTE ZUSCHUSSFÄHIGE AUSGABEN 1) (in EUR) EU-BEITRAG 2) (in EUR) AUFGRUND VON VERWALTUNGS- VERFAHREN AUSGESETZTE PROJEKTE* AUFGRUND VON GERICHTS- VERFAHREN AUSGESETZTE PROJEKTE* FEHLANZEIGE - keine ausgesetzten Projekte 1) Gesamtbetrag der bescheinigten Ausgaben, die tatsächlich für das Projekt getätigt wurden: * Bitte in der entsprechenden Spalte ein X setzen 2 ) ergibt sich aus der Anwendung der Kofinanzierungsquote der Priorität auf die vom Begünstigten getätigten zuschussfähigen Ausgaben Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 165

170 9.5. Anlage V: Projekte, bei denen noch Verwaltungsverfahren laufen Anlage V Übersichtstabelle - Projekte, bei denen noch Verwaltungsverfahren laufen (ohne Mittelbindung bei der Europäischen Kommission) Titel OP CCI- NUMMER RWB-EFRE-Programm Hessen CCI 2007 DE 16 2 PO 005 PRIORITÄT PROJEKT- NUMMER PROJEKT- TITEL NAME DES BEGÜNSTIGTEN ZUWENDUNGS- FÄHIGE AUSGABEN LAUT BEWILLIGUNG BESCHEINIGTE AUSGABEN VON VERWALTUNGS- VERFAHREN BETROFFENE AUSGABEN (NICHT BESCHEINIGT) Erweiterung einer Betriebsstätte in Concentrator Optics der Gemeinde Cölbe GmbH , , ,51 Ausbau Verkehrsflughafen Kassel Calden zum Verkehrslandesplatz Erschließung Gewerbegebiet für Gemeinde Calden , , ,95 flughafenaffines Gewerbe Ausbau Verkehrslandeplatz Kassel- Calden zum Verkehrsflughafen landseitige Erschließung - Anbindung an öffentliches Verkehrsnetz Gemeinde Calden , , ,00 Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 166

171 9.6. Anlage VI: Verwaltungs- und Kontrollsystem Abschließender Durchführungsbericht RWB-EFRE-Programm Hessen Seite 167

172 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie Verkehr und Landesentwicklung Beschreibung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme gemäß Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission zum Operationellen Programm für die Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in Hessen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2007 bis 2013 ( RWB-EFRE-Programm Hessen ) CCI 2007 DE 16 2 PO 005 Stand:

173 2 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Allgemeine Angaben Programm Stand Struktur des Systems Verwaltungsbehörde Zwischengeschaltete Stelle Bescheinigungsbehörde Prüfbehörde und Prüforgane: Anleitung der beteiligten Stellen Verwaltungsbehörde Die Verwaltungsbehörde und ihre wesentlichen Aufgaben Datum und Form der förmlichen Benennung Beschreibung der direkt von der Verwaltungsbehörde wahrgenommenen Aufgaben Förmlich von der Verwaltungsbehörde delegierte Aufgaben Aufbau der Verwaltungsbehörde und Verfahren Stellenplan und Beschreibung der Aufgaben der Referate Welche schriftlichen Verfahren wurden dem Personal der Verwaltungsbehörde / zwischengeschalteten Stellen vorgegeben? Beschreibung der Verfahren für die Auswahl und Genehmigung von Vorhaben und der technischen Hilfe Überprüfung der Vorhaben Verwendungskontrollen Bearbeitung von Erstattungsanträgen Auszahlungen Wie gibt die Verwaltungsbehörde Informationen an die Bescheinigungsbehörde weiter? Welche Förderfähigkeitsbestimmungen hat der Mitgliedstaat für das operationelle Programm erlassen? Technische Hilfe Falls die Verwaltungsbehörde und die Bescheinigungsbehörde Teil derselben Einrichtung sind: Wodurch wird die Trennung der Funktionen von Verwaltungsbehörde und Bescheinigungsbehörde gewährleistet? Öffentliches Auftragswesen, staatliche Beihilfen, Chancengleichheit und Umweltschutz Anweisungen/Anleitungen betreffend der geltenden Regeln Welche Maßnahmen stellen die Einhaltung geltender Bestimmungen sicher? Prüfpfad Wie kommen die Vorschriften von Art. 15 im Rahmen des Programms und/oder einzelner Prioritätsachsen zur Anwendung? Welche Anweisungen wurden in Bezug auf die Aufbewahrung von Belegen durch die Begünstigten erteilt? Unregelmäßigkeiten und Rückforderungen Welche Anweisungen wurden in Bezug auf die Meldung von Unregelmäßigkeiten, die Berichtigung von Fehlern, die Aufzeichnung VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

174 3 von Schulden und die Einziehung von rechtsgrundlos gezahlten Beträgen erteilt? Nach welchem Verfahren wird der Verpflichtung nach Art. 28 nachgekommen, Unregelmäßigkeiten zu melden? (einschließlich Flussdiagramm) Zwischengeschaltete Stelle Die zwischengeschalteten Stelle und ihre wesentlichen Aufgaben Beschreibung der Hauptaufgaben der zwischengeschalteten Stelle Aufbau der zwischengeschalteten Stelle Organigramm und Beschreibung der Aufgaben der Referate (einschließlich unverbindliche Angabe der Zahl der zugewiesenen Posten) Dem Personal der zwischengeschalteten Stelle vorgegebene schriftliche Verfahren Bescheinigungsbehörde Die Bescheinigungsbehörde und ihre wesentlichen Aufgaben Datum und Form der förmlichen Benennung, mit der der Bescheinigungsbehörde die Befugnis erteilt wurde, ihre Aufgaben wahrzunehmen: Beschreibung der von der Bescheinigungsbehörde wahrgenommenen Aufgaben Förmlich von der Bescheinigungsbehörde delegierte Aufgaben Aufbau der Bescheinigungsbehörde Organigramm und Beschreibung der Aufgaben der Referate (einschließlich unverbindliche Angabe der Anzahl der zugewiesenen Posten) Dem Personal der Bescheinigungsbehörde vorgegebene schriftliche Verfahren (Datum und Aktenzeichen) Bescheinigung von Ausgabenerklärungen Nach welchem Verfahren werden Ausgabenerklärungen ausgestellt, bescheinigt und der Kommission vorgelegt? Wie geht die Bescheinigungsbehörde im Einzelnen vor, um die Beachtung von Art. 61 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates sicherzustellen? Welche Regelungen sichern der Bescheinigungsbehörde den Zugriff auf die ausführlichen Angaben zu Vorhaben und Kontrollen, die der Verwaltungsbehörde, den zwischengeschalteten Stellen und der Prüfbehörde vorliegen? Buchführungssystem Beschreibung des Buchführungssystems, das als Grundlage für die Ausgabenbescheinigung gegenüber der Kommission dienen soll Detailgenauigkeit des Buchführungssystems: Rückforderungen Wie wird sichergestellt, dass gemeinschaftliche Fördermittel zügig wieder eingezogen werden können? Welche Vorkehrungen wurden getroffen, um ein Debitorenbuch zu führen und wieder eingezogene Beträge von den geltend gemachten Ausgaben abzuziehen? PRÜFBEHÖRDE UND PRÜFORGANE VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

175 4 5.1 Beschreibung der Hauptaufgaben der Prüfbehörde und der ihr unterstellten Prüforgane sowie ihre Beziehungen untereinander Aufbau der Prüfbehörde und der ihr unterstellten Prüforgane Organigramme (einschl. Anzahl der zugewiesenen Dienstposten) Vorkehrungen zur Wahrung der Unabhängigkeit Erforderliche Qualifikation und Erfahrung Beschreibung der Verfahren zur Begleitung der Umsetzung von in den Prüfberichten enthaltenen Empfehlungen und Korrekturmaßnahmen Nach welchen Verfahren wird ggf. die Arbeit der der Prüfbehörde unterstellten Prüforgane beaufsichtigt Jährlicher Kontrollbericht und Abschlusserklärung Beschreibung der Verfahren für die Erstellung des jährlichen Kontrollberichts, der jährlichen Stellungnahme und der Abschlusserklärung Beschreibung des koordinierenden Prüforgans Informationssystem Beschreibung des Informationssystems einschließlich Flussdiagramms...67 Anhang I: Liste der fachtechnischen Dienststellen VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

176 5 Abkürzungsverzeichnis EFRE EG ELER ESF EU HA HCC Helaba HKM HMdIS HMUKLV HMWK HMWEVL HMSI IBH LHO Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Europäische Gemeinschaft Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Europäischer Sozialfonds Europäische Union HA Hessen Agentur GmbH Hessisches Competence Center für neue Verwaltungssteuerung Landesbank Hessen-Thüringen Hessisches Kultusministerium Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Investitionsbank Hessen Landeshaushaltsordnung m.d.w.d.g.b. mit der Wahrnehmung der Geschäfte betraut OLAF Office Européen de Lutte Anti-Fraude - Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung RWB IT VO WIBank Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung Informationstechnik Verordnung Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

177 6 1 Allgemeine Angaben Hiermit legt die Verwaltungsbehörde für das RWB-EFRE-Programm Hessen gemäß Art. 71 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom in Verbindung mit Art. 21, 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom eine aktuelle Beschreibung der Systeme vor, die insbesondere Aufschluss gibt über den Aufbau und die Verfahren der Verwaltungs-, Bescheinigungsund Prüfbehörde, der zwischengeschalteten Stellen und der sonstigen Stellen, die unter deren Verantwortung Prüfungen vornehmen. 1.1 Programm Mitgliedstaat: Bundesrepublik Deutschland Programmbezeichnung: Operationelles Programm für die Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in Hessen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2007 bis 2013 ( RWB-EFRE-Programm Hessen ) CCI 2007 DE 16 2 PO 005 Genehmigung vom Name des Hauptansprechpartners: Herr Holger Haubfleisch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden holger.haubfleisch@wirtschaft.hessen.de Tel.: Fax: Stand Die Angaben entsprechen dem Stand vom Struktur des Systems Wie die Verwaltungsbehörde, die zwischengeschalteten Stellen, die Bescheinigungsbehörde und die Prüfbehörde zueinander in Beziehung stehen, ergibt sich in stark vereinfachter Darstellung aus folgendem Diagramm: VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

178 7 EU-Kommission Berichtspflicht Berichtspflicht Prüfungsergebnisse Berichtspflicht Verwaltungsbehörde (Referat II 6) koordiniert und überwacht Programmabwicklung, führt Daten zusammen, berät und unterstützt den Begleitausschuss, erstellt Jahresbericht, gewährleistet die Einhaltung der Publizitätsvorschriften Delegation; Anleitung; Überwachung Berichtspflicht; Information, Akteneinsicht Bestätigt die Richtigkeit der Zahlungsanträge (Mittelabrufe), informiert über Prüfungsergebnisse Information, Akteneinsicht Information, Akteneinsicht Prüfbehörde (Referat Z 7) prüft Funktionieren der Verwalt.- u. Kontrollsysteme, prüft Stichprobe der Ausgaben, erstellt Jahreskontrollberichte und Abschlusserklärung am Ende der Programmperiode, erstellt und überwacht die Prüfstrategie, führt Konformitätsprüfungen durch Bescheinigungsbehörde (Referat Z2) bescheinigt getätigte Ausgaben gegenüber EU und führt darüber Buch in elektronischer Form (Mittelabruf bei der EU), berichtet gegenüber EU über offene Rückforderungen Prüfungsergebnisse Information, Akteneinsicht zwischengeschaltete Stelle (WIBank) prüft Anträge, bewilligt, prüft Zahlungsanträge, zahlt Zuwendungen aus, kontrolliert Verwendung in Zusammenarbeit mit den Fachreferaten im HMWEVL und HMUKLV Die Umsetzung des Grundsatzes der Aufgabentrennung zwischen Verwaltungsbehörde, Bescheinigungsbehörde und Prüfbehörde sowie innerhalb dieser Stellen ist durch die personelle und organisatorische Selbständigkeit der Referate gewährleistet (siehe Organigramm S.15) Verwaltungsbehörde Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) Referat II 6 Leiter: Herr Holger Haubfleisch Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden holger.haubfleisch@wirtschaft.hessen.de Tel.: Fax: VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

179 Zwischengeschaltete Stelle Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) Rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch die Geschäftsleitung, Gottfried Milde, Dr. Michael Reckhard und Eckhard Hassebrock Neue Mainzer Straße Frankfurt a.m. Hauptstandort: Strahlenbergerstraße Offenbach am Main Ansprechpartner: Herr Martin Klausfelder Abteilungsleiter Europäische Strukturfonds der WIBank Gustav-Stresemann-Ring Wiesbaden martin.klausfelder@wibank.de Tel.: PC-Fax: Herr Klausfelder ist der zentrale Ansprechpartner (EFRE-Koordinator) bei der WIBank für die Verwaltungsbehörde sowohl für die in ihrer Abteilung betreuten Maßnahmenlinien des Programms als auch für die in anderen Abteilungen der WIBank betreuten Maßnahmenlinien Bescheinigungsbehörde Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) Referat Z2 Leiter: Herr Hans Christof Barth Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden hanschristof.barth@wirtschaft.hessen.de Tel.: Fax: VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

180 Prüfbehörde und Prüforgane: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) Referat Z 7 Leiterin: Frau Dr. Jutta Geiger Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden jutta.geiger@wirtschaft.hessen.de Tel: Fax: Anleitung der beteiligten Stellen Im Hinblick auf eine wirtschaftliche Verwaltung der Strukturfondsmittel haben die Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden sowie die zwischengeschalteten Stellen folgende Unterlagen zu beachten: EU-Vorschriften, nationales Recht, insbesondere Landeshaushaltsordnung (LHO) Die programmausführenden Behörden und zwischengeschalteten Stellen sind zur Einhaltung des unionsrechtlichen und nationalen Rechts verpflichtet. Der Zugang zu den genannten Rechtsquellen kann durch die Verwaltungsbehörde erfolgen. Für die Beantwortung von Fragen sind Ansprechpartner in der Verwaltungsbehörde genannt. Alle genannten Stellen haben die Bestimmungen der LHO, insbesondere 44 LHO sowie die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung und das Hessische Verwaltungsverfahrensgesetz zu beachten. Allgemeine Projektauswahlkriterien: Die vom Begleitausschuss in der Sitzung vom 6. September 2007 beschlossenen allgemeinen Projektauswahlkriterien wurden den an der Programmverwaltung beteiligten Förderreferaten im HMWEVL und der zwischengeschalteten Stelle am 14. März 2008 ausgehändigt und erläutert. Spezifische Projektauswahlkriterien - Förderrichtlinien: Zu beachten sind außerdem die für die jeweilige Projektart maßgebenden Förderrichtlinien in der jeweils gültigen Fassung, in denen die spezifischen - Projektauswahlkriterien geregelt sind. Diese sind nachfolgend abschließend aufgelistet: Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung vom 26. März 2013 (veröffentlicht im Staatsanzeiger des Landes Hessen Nr.16/2013, S.515 ff). Änderung der Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung vom 11. Mai 2013 (veröffentlicht im Staatsanzeiger des Landes Hessen Nr. 22/2013, S. 682). VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

181 10 Richtlinien des Landes Hessen zur Innovationsförderung vom 19. Juli 2010 (veröffentlicht im Staatsanzeiger des Landes Hessen Nr. 31/2010, S. 1860). Änderung der Richtlinien des Landes Hessen zur Innovationsförderung vom (veröffentlicht im Staatsanzeiger des Landes Hessen Nr. 34/2013, S ff.). Richtlinien des Landes Hessen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung vom 3. Dezember 2008 (veröffentlicht im Staatsanzeiger des Landes Hessen Nr. 52/2008, S. 3476) mit Änderung vom 01. Dezember 2011 (StAnz. Nr. 51 vom , S. 1556). Rückwirkende Inkraftsetzung der Richtlinie des Landes Hessen zur Gründungs-und Mittelstandsförderung zum 01 Januar 2014 (StAnz. Nr. 30 vom 20. Juli 2015, S. 739) Richtlinien des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) zur Hessischen Qualifizierungsoffensive vom 13. März 2011, geändert am 25. Mai 2012 (veröffentlicht im Staatsanzeiger des Landes Hessen Nr. 24/2012, S. 624ff), berichtigt am 20. Juni 2012 (veröffentlicht im Staatsanzeiger des Landes Hessen Nr. 28/2012, S.721). Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung nach 4 bis 8 Hessisches Energiegesetz vom 21. Oktober 2008 (veröffentlicht im Staatsanzeiger des Landes Hessen, S. 2817) in der Fassung des Hinweises zur Klarstellung der Regelungen in den Richtlinien vom 19. April 2011 (veröffentlicht im Staatsanzeiger des Landes Hessen Nr.18/2011, S.677) sowie des Hinweises zur Förderung der Vorbereitung und Planung von komplexen kommunalen Projekten in den Bereichen Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien sowie der Erstellung eines Modernisierungsfahrplans für kommunale Gebäude vom (veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 33/2012, S. 905). Die Richtlinien werden ergänzt durch das Merkblatt zur Förderung der energetisch optimierten Modernisierung von Wohngebäuden und ausgewählten Nichtwohngebäuden mit passivhaustauglichen Komponenten vom (veröffentlicht im Staatsanzeiger des Landes Hessen Nr. 33/2012, S.907). Die Geltungsdauer dieser Richtlinien wurde bis verlängert (veröffentlicht im Staatsanzeiger des Landes Hessen Nr. 18/2014, S.400). Rückwirkende Inkraftsetzung der Richtlinien zur Förderung nach 4-8 des Hessischen Energiegesetzes zum 1. November.2014 (StAnz. Nr. 35 vom 24. August 2015, S. 739 Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung RiLiSE vom 1. Juli 2008 (veröffentlicht im Staatsanzeiger des Landes Hessen Nr. 30, S. 1906) mit Ergänzungen vom 15. Juli 2009 (veröffentlicht im Staatsanzeiger des Landes Hessen Nr. 33/2009 S.1793). Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen für Die Wirtschaft der Zukunft in Hessen gestalten Innovative Fördermaßnahmen des EFRE vom 9. September Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen für die Investitionsförderung von betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen vom 19. Mai Aufforderung zur Einreichung von Anträgen Kinodigitalisierung- Investitionsförderung aus Mitteln des EFRE vom VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

182 11 Die Gesamtverantwortung für die Koordinierung der Verwaltungs- und Kontrollaspekte wird von der Verwaltungsbehörde wahrgenommen. Darüber hat die Verwaltungsbehörde ein zusammenfassendes Förderhandbuch für die Förderreferate und für die zwischengeschaltete Stelle in einem passwortgeschützten internen Bereich des Internets bereitgestellt. Dieses enthält neben den genannten Projektauswahlkriterien und Richtlinien zusätzliche EFRE-spezifische Anleitungen und Interpretationshilfen, z B. zur Behandlung von Einnahmen schaffenden Projekten oder zu den Publizitätspflichten. Dieses wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt. Die Anleitungen durch die Verwaltungsbehörde sind unter dem Aktenzeichen II6-069-c dokumentiert. 2 Verwaltungsbehörde 2.1 Die Verwaltungsbehörde und ihre wesentlichen Aufgaben Datum und Form der förmlichen Benennung Die Verwaltungsbehörde wurde am durch Organisationsverfügung des damaligen Hessischen Ministers für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Dr. Alois Rhiel, gemäß Art. 59 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates benannt Beschreibung der direkt von der Verwaltungsbehörde wahrgenommenen Aufgaben Die Verwaltungsbehörde koordiniert nach Art. 60 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 den gesamten Programmvollzug und ist u. a. für die Erstellung der Jahresberichte und des Schlussberichts, für die Sicherstellung von Informations- und Publizitätsmaßnahmen, für die Beratung und Information des Begleitausschusses, für die Bewertung des operationellen Programms und für die elektronische Aufzeichnung und Erfassung aller durchgeführten Projekte verantwortlich. Die Verwaltungsbehörde stellt allen an der Programmdurchführung beteiligten Förderreferaten und der zwischengeschalteten Stelle fortlaufend die förderrelevanten Informationen wie Verordnungen, Mitteilungen, Rundschreiben etc. zur Verfügung, überwacht die zwischengeschaltete Stelle und stellt die ordnungsgemäße Abwicklung des Programms sicher. Die Verwaltungsbehörde gewährleistet die elektronische Aufzeichnung und Erfassung der Buchführungsdaten aller Vorhaben für die Zwecke der Finanzverwaltung, Begleitung, Prüfung und Bewertung. Ebenso gewährleistet die Verwaltungsbehörde, dass die Begünstigten und alle sonstigen beteiligten Stellen über die Vorgänge Buch führen oder einen geeigneten Buchführungscode verwenden. Die Verwaltungsbehörde veranlasst gegebenenfalls programmbegleitende Bewertungen des operationellen Programms oder führt diese selbst durch. Die Verwaltungsbehörde gewährleistet die Funktionsfähigkeit der Bescheinigungsbehörde im Hinblick auf deren Zugang zu notwendigen Auskünften über angewandte Verfahren und durchgeführte Überprüfungen. VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

183 12 Ferner berät die Verwaltungsbehörde den Begleitausschuss, übermittelt ihm die erforderlichen Unterlagen und legt ihm die Jahresberichte und den Schlussbericht vor. Sie informiert die Kommission über zu beurteilende Großprojekte. Mit allen mit der Durchführung des Programms beteiligten Verwaltungsstellen führt die Verwaltungsbehörde regelmäßige Informations-, Steuerungs- und Kontrollgespräche durch. Für die Auswahl der zu fördernden Projekte gelten die in den jeweils einschlägigen Förderrichtlinien des Landes festgelegten spezifischen Kriterien und Verfahren sowie die in den Richtlinien und vom Begleitausschuss festgelegten allgemeinen Kriterien. Dabei wird die Einhaltung der geltenden gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und die Effektivität der getätigten Investitionen sichergestellt. Die Verwaltungsbehörde überwacht die Umsetzung des Operationellen Programms und gewährleistet die für einen hinreichenden Prüfpfad notwendige Aufbewahrung der Ausgaben- und Kontrollbelege. Für die Einrichtung der Risikokapitalfonds Hessen-Kapital I und Mittelhessenfonds sowie für die Darlehensfonds Kapital für Kleinunternehmen Innovation Plus ( JEREMIE-Fonds-Hessen ) und JESSICA-Stadtentwicklungsfonds Hessen hat das HMWEVL Verträge mit der WIBank abgeschlossen Förmlich von der Verwaltungsbehörde delegierte Aufgaben Als zwischengeschaltete Stelle ist die WIBank tätig, die 2009 durch Landesgesetz in die Rechtsform einer unselbständigen Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Anstalt des öffentlichen Rechts, gegründet worden ist. Die ehemalige Investitionsbank Hessen (IBH) ist mit der Landesbank Hessen-Thüringen verschmolzen worden. Ab dem firmiert die LTH-Bank für Infrastruktur mit der IBH unter dem Namen Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen - rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale. Zwischengeschaltete Stelle Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie Verkehr und Landesentwicklung verschiedene Förderreferate (seit auch im HMUKLV Referat VIII 6 Städtebau und Städtebauförderung ) Zuwendungsempfänger VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

184 13 WIBank Die an die WIBank übertragenen Aufgabenbereiche betreffen die folgenden Maßnahmenbereiche des RWB-EFRE-Programms: Förderung der anwendungsnahen Forschung und Entwicklung Förderung des Technologietransfers, der Technologieberatung und des Innovationsmanagements Förderung von Clustern und Kooperationsnetzwerken Förderung der betrieblichen Forschung und Entwicklung in KMU Förderung von Forschungskooperationen von KMU mit Hochschulen Förderung von Innovationsassistenten Förderung von Investitionen in Berufsbildungseinrichtungen (einschl. IKT-Ausstattung von beruflichen Schulen) Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien Förderung des Zugangs zu und des effizienten Einsatzes von Informationsund Kommunikationstechnik in KMU; Förderung der Kinodigitalisierung Förderung von Betriebsberatung und Unternehmergeist sowie Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Gründungsbereitschaft, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Verbesserung unternehmerischer Qualifikation von KMU (einschließlich Krisen- und Sanierungsberatung bis Ende 2010). Förderung von Gründerzentren und Inkubatoren Förderung gewerblicher Investitionen Förderung der lokalen Ökonomie in ausgewählten Stadterneuerungsgebieten Förderung von Investitionen in betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen Förderung von regionalen Entwicklungskonzepten, Regionalmanagement und Regionalmarketing Förderung von Infrastrukturen zur Ansiedlung und Entwicklung von Unternehmen (einschl. Konversion von Militär- und Verkehrsbrachen und Rekonversion von Industriebrachen sowie Anbindung eines Regionalflughafens) Förderung des Ausbaus der touristischen Infrastruktur Förderung der urbanen Entwicklung durch Stadterneuerung Förderung der interregionalen europäischen Zusammenarbeit Förderung innovativer Maßnahmen Die WIBank ist in diesen Bereichen für die Beratung potenzieller Zuwendungsempfänger, für die Bearbeitung und Prüfung der Förderanträge, für die Erteilung der Bewilligungsbescheide, für die Auszahlung der Fördermittel an die Zuwendungsempfänger und für die Verwendungsnachweiskontrolle zuständig. Die WIBank ist zudem in Einzelfällen für die Zahlungsabwicklung von Verträgen des HMWEVL zuständig (siehe Abschnitt 2.2.7). VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

185 14 Dazu werden ihr die Fördermittel (EFRE-Mittel, ggf. Landes- und Bundesmittel) aus dem Landeshaushalt zur Bewirtschaftung und Auszahlung zugewiesen. Bei der WIBank wird auch die SAP-unterstützte Förderdatenbankverwaltung für das Monitoring für das gesamte Programm geführt. Vertragliche Grundlagen sind: Produktvertrag Förderung der regionalen Entwicklung aus EFRE-, GA- und Landesmitteln des HMWVL (seit 18. Januar.2014: HMWEVL) mit der Investitionsbank Hessen vom 26. Juni 2008 (Aktenzeichen HMWEVL-I c ). Als Rechtsnachfolgerin der Investitionsbank ist die WIBank in diesen Vertrag eingetreten. Der Vertrag wurde am 18. August 2010 geändert. Vereinbarung Abwicklung von Dienstleistungen im Energiebereich des seinerzeit zuständigen HMUELV (seit 18 Januar 2014 HMWEVL) mit der WIBank vom 02. Oktober Vertrag Förderung der lokalen Ökonomie in ausgewählten Stadterneuerungsgebieten sowie der Urbanen Entwicklung durch Stadterneuerung aus EFRE- Mitteln des HMWVL (seit 18. Januar 2014: HMWEVL) mit der WIBank vom 15. Oktober 2009 (Aktenzeichen HMWVL VI a-61#0001). 2.2 Aufbau der Verwaltungsbehörde und Verfahren Stellenplan und Beschreibung der Aufgaben der Referate Die Organisationsstruktur des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung ergibt sich aus dem Organisationsplan in der jeweils geltenden Fassung. VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

186 15 VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

187 16 Der EFRE-Verwaltungsbehörde obliegt die gesamte Programmkoordination des EFRE-Programms Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in Hessen 2007 bis Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EFRE-Verwaltungsbehörde sind im Referat II 6 Regionale Strukturpolitik, EFRE-Verwaltungsbehörde tätig mit den folgenden Aufgaben: Organisationskennzeichen II 6 - Referatsleiter II 6-A - Referentin II 6-B - Referent II 6-C - Referentin Aufgaben nach jeweils aktuellem Geschäftsverteilungsplan - Leitung der EFRE-Verwaltungsbehörde Hessen - Grundsatzfragen der EU- Kohäsions- und Strukturpolitik, insbesondere des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) - Europäische Strukturpolitik, EFRE- Verwaltungsbehörde Hessen - Finanz- und Liquiditätssteuerung des EFRE-Hessen Mittelverwaltung) - Finanzielle Darstellung und Berichtswesen des EFRE Hessen - Aufbau und Steuerung des EFRE- Finanzmonitoring - Finanzinstrumente - Technische Hilfe - Europäische Regionalförderung EFRE-Verwaltungsbehörde Hessen, - stellv. Leitung der EFRE- Verwaltungsbehörde - Verwaltung und Koordination des Vollzugs der Programme in Bereich des EFRE (außer INTERREG) - EFRE-Programmmonitoring, - Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zur Erfassung und Meldung von Unregelmäßigkeiten im Rahmen des EFRE - EFRE-Programmabschluss - EFRE-Begleitausschuss Hessen - Europäische Regionalförderung, EFRE-Verwaltungsbehörde Hessen - Verwaltung und Kontrolle des Vollzugs des EFRE-Programms - Aufstellung, Beschreibung und Weiterentwicklung der EFRE- Verwaltungs-und Kontrollsysteme - Stellungnahmen zu Vorhabenkontrollen und Systemprüfungen der EFRE- Prüfbehörde im Rahmen des kontradiktorischen Verfahrens sowie Steuerung der Umsetzung von Prüffeststellungen Beschäftigte Holger Haubfleisch Silvia Dörr Günter Backes Stephanie Gerk VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

188 17 Organisationskennzeichen Aufgaben nach jeweils aktuellem Geschäftsverteilungsplan - EFRE-Monitoring, Qualitätssicherung - Verwaltungsprüfungen auf Ebene der zwischengeschalteten Stelle Beschäftigte II 6-D - Programmentwicklung, operationelle EFRE- Programmplanungsdokumente - Koordination mit externen Partnern, unter anderem mit den Verwaltungsbehörden ESF und ELER in Hessen - EFRE-Publizitätsbeauftragte - Begleitausschuss II 6-E - EFRE-Risikomanagement - Betrugs- und Korruptionspräventionsmaßnahmen in Bezug auf die Verwaltung und Kontrolle des EFRE-Programmms - Internes Kontrollwesen EFRE - Aufstellung, Beschreibung und Weiterentwicklung der EFRE- Verwaltungs- und Kontrollsysteme Konzeption und Weiterentwicklung des Förderhandbuchs Aikaterini Gonzales Briceno Sarah Ludwig II 6-F - Referent II Sachbearbeiterin II Sachbearbeiterin II Mitarbeiterin - Europäische Regionalförderung EFRE-Verwaltungsbehörde Hessen - Inhaltliche Umsetzung der EU- Kohäsionspolitik (EFRE) in Landesprogramme einschl. Interaktion, Monitoring und Evaluation - Bereichsübergreifende Grundsätze - Einrichtung des Systems für den elektronischen Datenaustausch mit den Begünstigten - Einrichtung des Systems zur Aufzeichnung, Verarbeitung und Speicherung von Daten - Europäische Regionalförderung - EFRE-Verwaltungsbehörde Hessen - Europäische Regionalförderung - EFRE-Verwaltungsbehörde Hessen - Mitarbeit in den Aufgabengebieten Europäische Regionalförderung und EFRE-Verwaltungsbehörde Hessen sowie in Haushaltsangelegenheiten des Referates - Hedok für das Referat - auch Abteilungssekretariat Moritz Schneider Kirsten Bachner Cathrin Ruhl Andrea Thorn Einschließlich Leitung umfasst das Referat II6 zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

189 18 Die Zuständigkeit der verschiedenen Förderreferate für die vorgesehenen Maßnahmenlinien der Prioritätsachsen ergibt sich aus folgender Tabelle: Prioritätsachse 1: Innovation und wissensbasierte Wirtschaft Prioritätsachse / Zuständiges Förder- Maßnahmenlinie Referat (Leitung) 1.1 Förderung der anwendungsnahen Forschung und Entwicklung in Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen an und im Umfeld von Hochschulen sowie in sonstigen Innovations- und Anwendungszentren (einschl. IKT-Zentren) 1.2 Technologietransfer, Technologieberatung, Innovationsmanagement HMWEVL, Referat IV 6 (Georg Matzner) HMWEVL, Referat IV 6 (Georg Matzner); und Referat IV 3 (Jens Krüger) Durchführung delegiert an zwischengeschaltete Stelle WIBank Abteilung Infrastruktur Gruppe Infrastruktur III WIBank Abteilung Infrastruktur Gruppe Infrastruktur III 1.3 Cluster und innovationsorientierte Kooperationsnetzwerke 1.4 Betriebliche Forschung und Entwicklung in KMU 1.5 Forschungskooperationen von KMU mit Hochschulen 1.6 Innovationsassistenten in KMU 1.7 Nicht-staatliche Einrichtungen der beruflichen Bildung (auch für lebenslanges Lernen, auch für Arbeitslose) 1.8 IKT-Ausstattung von beruflichen Schulen HMWEVL, Referat II 3 (Rüdiger Bollweg) HMWEVL, Referat IV 6 (Georg Matzner) HMWEVL, Referat IV 6 (Georg Matzner) HMWEVL, Referat II 3 (Rüdiger Bollweg) HMWEVL, Referat IV 4 (Hilke Smit-Schädla & Nicole Hannemann) in Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration HMWEVL, Referat IV 4 (Hilke Smit-Schädla & Nicole Hannemann) in Kooperation mit dem Hessischen Kultusministerium WIBank Abteilung Europäische Strukturfonds Gruppe Gewerbliche Regionalförderung WIBank Abteilung Infrastruktur Gruppe Infrastruktur III WIBank Abteilung Infrastruktur Gruppe Infrastruktur III WIBank Abteilung Europäische Strukturfonds Gruppe Gewerbliche Regionalförderung WIBank Abteilung Europäische Strukturfonds Gruppe Arbeitsmarkt/ESF Consult Hessen II WIBank Abteilung Europäische Strukturfonds Gruppe Arbeitsmarkt/ESF Consult Hessen II VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

190 19 Prioritätsachse 1: Innovation und wissensbasierte Wirtschaft Prioritätsachse / Zuständiges Förder- Maßnahmenlinie Referat (Leitung) 1.9 Energieeffizienz und erneuerbare Energien 1.10 Zugang zu und effizienter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie in KMU, Maßnahmen zur Kinodigitalisierung 1.11 Interregionale europäische Zusammenarbeit 1.12 Erprobung innovativer Fördermaßnahmen HMWEVL, Referate I 6 Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Energietechnologien (Dr. Andreas Meissauer) und I 7 Energieeffizienz, Energieberatung (Dieter Bringmann) HMWEVL, Referat IV 6 (Georg Matzner) und Referat II 3 (Rüdiger Bollweg) Kinodigitalisierung HMWEVL, Referat II 6 ( Holger Haubfleisch) HMWEVL, Referat II 3 (Rüdiger Bollweg) Durchführung delegiert an zwischengeschaltete Stelle WIBank Abteilung Infrastruktur Gruppe Infrastruktur II WIBank Abteilung Europäische Strukturfonds Gruppe Gewerbliche Regionalförderung WIBank Abteilung Europäische Strukturfonds Gruppe Gewerbliche Regionalförderung WIBank Abteilung Europäische Strukturfonds Gruppe Gewerbliche Regionalförderung VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

191 20 Prioritätsachse 2: Gründungsförderung und Förderung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit insb. von KMU Prioritätsachse / Maßnahmenlinie 2.1 Darlehensfonds für Unternehmensgründungen und Wachstum von KMU, JEREMIE-Fonds Hessen 2.2 Risikokapitalfonds für Unternehmensgründungen und Wachstum von KMU 2.3 Beratungszentren für KMU und Unternehmensgründungen, Betriebsberatung und Unternehmensschulung 2.4 Gründerzentren und Inkubatoren 2.5 Regionale Gründungsoffensiven (auch Gründungswettbewerbe) 2.6 Regional strukturbedeutsame gewerbliche Investitionen zur Errichtung, Erweiterung oder grundlegenden Modernisierung von Betrieben 2.7 Investitionen für betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen in Unternehmen und Hochschulen 2.8 Lokale Ökonomie in ausgewählten Stadterneuerungsgebieten 2.9 Erprobung innovativer Fördermaßnahmen Zuständiges Förder- Referat (Leitung) HMWEVL, Referat II 3 (Rüdiger Bollweg) HMWEVL, Referat II 3 (Rüdiger Bollweg) HMWEVL, Referat IV 2 (Helmut Fleischer- Brachmann) und Referat IV 1 (Bernd Kistner) für Außenwirtschaftsberatung und Referat IV 5 (Rolf Krämer) Kultur- und Kreativwirtschaft-, Medienwirtschaft und Neue Medien HMWEVL, Referat II 3 (Rüdiger Bollweg) und Referat IV 6 (Georg Matzner) technologieorientierte Gründerzentren HMWEVL, Referat IV 2 (Helmut Fleischer- Brachmann) HMWEVL, Referat II 3 (Rüdiger Bollweg) HMWEVL, Referat II 3 (Rüdiger Bollweg) HMUKLV, Referat IV 6 (Dr. Helga Jäger) HMWEVL, Referat II 3 (Rüdiger Bollweg) Durchführung delegiert an zwischengeschaltete Stelle JEREMIE-Fonds Hessen: WIBank Abteilung Wirtschaftsförderung Gruppe Kreditförderung Hessen-Kapital I Mittelhessenfonds Beteiligungsmanagementgesellschaft Hessen mbh WIBank Abteilung Infrastruktur Gruppe Infrastruktur III WIBank Abteilung Europäische Strukturfonds Gruppe Gewerbliche Regionalförderung WIBank Abteilung Infrastruktur Gruppe Infrastruktur III WIBank Abteilung Europäische Strukturfonds Gruppe Gewerbliche Regionalförderung WIBank Abteilung Europäische Strukturfonds Gruppe Gewerbliche Regionalförderung WIBank Abteilung Wohnungs- und Städtebau, Referat Städtebau I WIBank Abteilung Europäische Strukturfonds Gruppe Gewerbliche Regionalförderung VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

192 21 Prioritätsachse 3: Ausbau spezifischer Entwicklungspotenziale und Abbau regionaler Disparitäten Prioritätsachse / Maßnahmenlinie Zuständiges Förder- Referat (Leitung) Durchführung delegiert an zwischengeschaltete 3.1 Integrierte regionale Entwicklungskonzepte (inkl. Tourismuskonzepte) 3.2 Regionalmanagement 3.3 Regionalmarketing (inkl. touristisches Marketing) 3.4 Revitalisierung von Industrie-, Militär- und Verkehrsbrachen und Herrichtung vorrangig für die Ansiedlung von Unternehmen 3.5 Regional strukturbedeutsame, vorrangig interkommunale Infrastrukturen für die Ansiedlung und Entwicklung von Unternehmen 3.6 Urbane Entwicklung durch Stadterneuerung (einschließlich der Erstellung von integrierten städtischen Entwicklungskonzepten)/ JESSICA- Stadtentwicklungsfonds 3.7 Ausbau der touristischen Infrastruktur zur Erschließung zusätzlicher regionaler Einkommensquellen und Wachstumspotenziale sowie Inwertsetzung des Natur- und des kulturellen Erbes für den Tourismus 3.8 Anbindung eines Regionalflughafens (Calden) an das regionale und überregionale Verkehrsnetz 3.9 Erprobung innovativer Fördermaßnahmen HMWEVL, Referat II 3 (Rüdiger Bollweg) und Referat II 5 (Ulrike Franz-Stöcker) HMWEVL, Referat II 3 (Rüdiger Bollweg) HMWEVL, Referat II 3 (Rüdiger Bollweg) und Referat II 5 (Ulrike Franz-Stöcker) HMWEVL, Referat II 3 (Rüdiger Bollweg) HMWEVL, Referat II 3 (Rüdiger Bollweg) HMUKLV, Referat IV 6 (Dr. Helga Jäger) HMWEVL, Referat II 5 (Ulrike Franz-Stöcker) HMWEVL, Referat II 3 (Rüdiger Bollweg) HMWEVL, Referat II 3 (Rüdiger Bollweg) Stelle WIBank Abteilung Europäische Strukturfonds Gruppe Gewerbliche Regionalförderung WIBank Abteilung Europäische Strukturfonds Gruppe Gewerbliche Regionalförderung WIBank Abteilung Europäische Strukturfonds Gruppe Gewerbliche Regionalförderung WIBank Abteilung Europäische Strukturfonds Gruppe Gewerbliche Regionalförderung WIBank Abteilung Europäische Strukturfonds Gruppe Gewerbliche Regionalförderung WIBank Abteilung Wohnungs- und Städtebau, Referat Städtebau I WIBank Abteilung Europäische Strukturfonds Gruppe Gewerbliche Regionalförderung WIBank Abteilung Europäische Strukturfonds Gruppe Gewerbliche Regionalförderung WIBank Abteilung Europäische Strukturfonds Gruppe Gewerbliche Regionalförderung VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

193 22 Prioritätsachse 4: Technische Hilfe Prioritätsachse / Maßnahmenlinie 4.1 Vorbereitung, Durchführung, Begleitung, Kontrolle 4.2 Evaluierung, Studien, Information, Kommunikation Zuständiges Förder- Referat (Leitung) HMWEVL, Referat II 6 (Holger Haubfleisch) HMWEVL, Referat II 6 (Holger Haubfleisch) Durchführung delegiert an zwischengeschaltete Stelle Die an der Programmdurchführung beteiligten Förderreferate im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung weisen folgende unverbindliche Mitarbeiterzahl (Stand: 1. Oktober 2016 HMWEVL- Geschäftsverteilungsplan) auf (einschließlich Leitung, ohne Sekretariatskräfte): Referat I6: 6, Referat I 7: 8; Referat II 3: 5; Referat II 5: 5, Referat IV 1: 9; Referat IV 2: 8; Referat IV 3: 4, Referat IV 4: 11; Referat IV 5: 3 und Referat IV 6: 9. Im HMUKLV ist das Förderreferat IV 6 mit 5 Personen an der Programmdurchführung beteiligt. Personelle Veränderungen in der Leitung der Referate und Änderungen der Organisationsbezeichnungen bleiben vorbehalten Welche schriftlichen Verfahren wurden dem Personal der Verwaltungsbehörde / zwischengeschalteten Stellen vorgegeben? Die zwischengeschaltete Stelle, die Förderreferate und die beauftragten Stellen erhalten - im Einklang mit dem institutionellen, rechtlichen und finanziellen System des Landes Hessen - von der Verwaltungsbehörde die für die Durchführung der Intervention notwendigen Informationen und Anleitungen gemäß Art. 70 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006. Dazu finden mehrmals im Jahr auf Einladung der Verwaltungsbehörde gemeinsame Besprechungen ( Koordinierungsrunden ) statt, die der Information und Schulung der zwischengeschalteten Stelle, der Förderreferate und beauftragten Stellen sowie dem Erfahrungsaustausch dienen. An diesen Besprechungen sind auch die Bescheinigungsbehörde und die Prüfbehörde beteiligt. Darüber hinaus wird den Förderreferaten und zwischengeschalteten Stellen von der Verwaltungsbehörde ein Förderhandbuch mit allen relevanten Informationen und mit Anleitungen an die Hand gegeben. Das Förderhandbuch ist von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beteiligten Stellen über das Internet in einem passwortgeschützten Bereich aufrufbar. Die Bescheinigungsbehörde und die Prüfbehörde haben ebenfalls Zugang zu diesem Handbuch. Das Handbuch wird laufend ergänzt und aktualisiert und dient so als Direktive für alle an der Durchführung des Programms Beteiligten. Das Handbuch enthält insbesondere auch Checkliste für die Antragsprüfung, Musterbescheid, Checkliste zur Prüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge, VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

194 23 Checkliste für die Prüfung der Zwischenverwendungsnachweise zu den Mittelabrufen, Checkliste für die Prüfung der abschließenden Verwendungsnachweise, Anleitung für die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen, Anleitung für die Auswahl von Stichproben. Die Inhalte des Förderhandbuchs und die darin enthaltenen Anleitungen werden unter dem Aktenzeichen II c geführt Beschreibung der Verfahren für die Auswahl und Genehmigung von Vorhaben und der technischen Hilfe Im Folgenden werden die Verfahren für die Auswahl und Genehmigung von Vorhaben beschrieben, mit denen sichergestellt wird, dass die zu finanzierenden Vorhaben den für das operationelle Programm geltenden Kriterien entsprechen und dass sie während ihrer Durchführung stets mit den geltenden gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vereinbar sind. Außerdem wird auch die von der Förderung abweichende Vorgehensweise bei der technischen Hilfe aus dem RWB- EFRE-Programm dargestellt (siehe Verfahrenstypus H und Ziffer 2.2.8). Die Aufforderungen zur Einreichung von Förderanträgen erfolgen durch die verschiedenen Publizitätsmaßnahmen der Verwaltungsbehörde, in erster Linie durch das Internet ( durch Vortrags- und Informationsveranstaltungen und durch die Verbreitung von Informationsschriften. Diese Aktivitäten werden ergänzt durch das Informationsangebot der HA Hessen-Agentur GmbH ( einer landeseigenen Einrichtung. Die Aufgaben der Finanzierungs- und Fördermittelberatung sind mit der Verschmelzung auf die WIBank übertragen worden. Das Auswahl- und Genehmigungsverfahren beginnt mit der Beratung des potenziellen Zuwendungsempfängers und der Antragsvorprüfung. Überprüft wird in dieser Phase hauptsächlich die grundsätzliche Förderfähigkeit des Projektes. Bei Bedarf führt die zwischengeschaltete Stelle bzw. das zuständige Fachreferat Abstimmungsgespräche mit den Projektträgern. Soweit erforderlich wird die Verwaltungsbehörde hinzugezogen. Zuständig für die Beratung potenzieller Zuwendungsempfänger und für die Antragsvorprüfung sind die zwischengeschaltete Stelle und die oben im Abschnitt 2.1 genannten Förderreferate. Alle Anträge werden elektronisch erfasst, der Antragsteller wird über alle wesentlichen Verfahrensschritte informiert, die Genehmigung bzw. die Ablehnung wird begründet. VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

195 24 Es lassen sich verschiedene Verfahrenstypen unterscheiden. Welcher Verfahrenstypus für welche Maßnahmen zutrifft, ist aus der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Prioritätsachse 1: Innovation und wissensbasierte Wirtschaft Prioritätsachse / Maßnahmenlinie Verfahrenstypus 1.1 Förderung der anwendungsnahen Forschung und Entwicklung in Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen an und im Umfeld von B Hochschulen sowie in sonstigen Innovations- und Anwendungszentren (einschl. IKT-Zentren) 1.2 B,I Technologietransfer, Technologieberatung, Innovationsmanagement 1.3 B Cluster und innovationsorientierte Kooperationsnetzwerke 1.4 B Betriebliche Forschung und Entwicklung in KMU 1.5 B Forschungskooperationen von KMU mit Hochschulen 1.6 A Innovationsassistenten in KMU 1.7 Nicht-staatliche Einrichtungen der beruflichen Bildung (auch für lebenslanges Lernen, auch für Arbeitslose) B 1.8 IKT-Ausstattung von beruflichen Schulen B 1.9 D, E Energieeffizienz und erneuerbare Energien 1.10 Zugang zu und effizienter Einsatz von Informations- und B Kommunikationstechnologie in KMU und Maßnahmen zur Kinodigitalisierung 1.11 B Interregionale europäische Zusammenarbeit 1.12 B Erprobung innovativer Fördermaßnahmen Prioritätsachse 2: Gründungsförderung und Förderung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit insb. von KMU Prioritätsachse / Maßnahmenlinie Verfahrenstypus 2.1 Darlehensfonds für Unternehmensgründungen und Wachstum von KMU und JEREMIE- Fonds Hessen 2.2 Risikokapitalfonds für Unternehmensgründungen und Wachstum von KMU 2.3 Beratungszentren für KMU und Unternehmensgründungen, Betriebsberatung und Unternehmensschulung 2.4 Gründerzentren und Inkubatoren 2.5 Regionale Gründungsoffensiven (auch Gründungswettbewerbe) 2.6 Regional strukturbedeutsame gewerbliche Investitionen zur Errichtung, Erweiterung oder grundlegenden Modernisierung von Betrieben B (für aus dem Fonds ausgereichte Einzeldarlehen), G G B B B A VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

196 A,C Investitionen für betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen in Unternehmen und Hochschulen 2.8 F Lokale Ökonomie in ausgewählten Stadterneuerungsgebieten 2.9 B Erprobung innovativer Fördermaßnahmen Prioritätsachse 3: Ausbau spezifischer Entwicklungspotenziale und Abbau regionaler Disparitäten Prioritätsachse / Maßnahmenlinie Verfahrenstypus 3.1 Integrierte regionale Entwicklungskonzepte (inkl. Tourismuskonzepte) 3.2 Regionalmanagement 3.3 Regionalmarketing (inkl. touristisches Marketing) 3.4 Revitalisierung von Industrie-, Militär- und Verkehrsbrachen und Herrichtung vorrangig für die Ansiedlung von Unternehmen 3.5 Regional strukturbedeutsame, vorrangig interkommunale Infrastrukturen für die Ansiedlung und Entwicklung von Unternehmen 3.6 Urbane Entwicklung durch Stadterneuerung (einschließlich der Erstellung von integrierten städtischen Entwicklungskonzepten) und JESSICA-Stadtentwicklungsfonds 3.7 Ausbau der touristischen Infrastruktur zur Erschließung zusätzlicher regionaler Einkommensquellen und Wachstumspotenziale sowie Inwertsetzung des Natur- und des kulturellen Erbes für den Tourismus 3.8 Anbindung eines Regionalflughafens (Calden) an das regionale und überregionale Verkehrsnetz 3.9 Erprobung innovativer Fördermaßnahmen Prioritätsachse 4: Technische Hilfe Prioritätsachse / Maßnahmenlinie 4.1 Vorbereitung, Durchführung, Begleitung, Kontrolle 4.2 Evaluierung, Studien, Information, Kommunikation B B B C C F, G C C B Verfahrenstypus H H VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

197 26 Verfahrenstypus A: Antragseingang bei der WIBank. Antragsprüfung bei der WIBank. Erstellung einer Entscheidungsvorlage. Beratung der Vorlage im Landesförderausschuss mit Entscheidungsempfehlung an das Ministerium (HMWEVL). Entscheidung durch das Ministerium (HMWEVL). Ausarbeitung des Bewilligungsbescheids durch die WIBank. Erteilung des Bewilligungsbescheids durch die WIBank. Prüfung des Mittelabrufs des Zuwendungsempfängers auf Basis des beigefügten Zwischenverwendungsnachweises durch die WIBank. Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben. Vor-Ort-Kontrollen bei einer Stichprobe von Projekten durch die WIBank. Erforderlichenfalls Korrektur des Betrags der zuwendungsfähigen Ausgaben. Auszahlung der Fördermittel an den Zuwendungsempfänger durch die WIBank (Fachabteilung unter Beteiligung der Abteilung Finanz- und Rechnungswesen / Haushaltsbeauftragter der WIBank). Mittelabrufe und Auszahlung der Fördermittel können je nach Projektumfang in mehreren Tranchen entsprechend dem Projektfortschritt erfolgen. Prüfung des abschließenden, vollständigen Verwendungsnachweises nach Abschluss des Projekts durch die WIBank. Erforderlichenfalls Korrektur des Betrags der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sofern sich infolge von Vor-Ort-Kontrollen oder infolge der Prüfung des abschließenden Verwendungsnachweises nachträgliche Korrekturen des Betrags der zuwendungsfähigen Ausgaben ergeben, erfolgt erforderlichenfalls eine Rückforderung zu viel ausgezahlter Fördermittel durch die WIBank beim Zuwendungsempfänger. Der Eingang zurückgeforderter Fördermittel wird überwacht. Die gesamte Vorgangsbearbeitung erfolgt computergestützt mit dem SAP-Programm ABAKUS. Verfahrenstypus B: Antragseingang bei der WIBank. Zuleitung des Antrags an das zuständige Fachreferat im HMWEVL zur fachlichen Beurteilung (entfällt bei Kinodigitalisierung und JEREMIE). Varianten: Bei Hochschulen oder hochschulnahen Projektträgern als Antragstellern wird der Antrag zunächst vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) fachlich bewertet und dann mit der fachlichen Stellungnahme der WIBank zur Bearbeitung zugeleitet. VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

198 27 Bei Anträgen betreffend die Ausstattung von Berufsschulen mit Informationsund Kommunikationstechnik wird der Antrag zunächst vom Hessischen Kultusministerium (HKM) fachlich bewertet und dann mit der fachlichen Stellungnahme der WIBank zur Bearbeitung zugeleitet. In begründeten Einzelfällen (z. B. bei einer Vielzahl von gleichgelagerten Fördervorhaben) kann dem Fachreferat statt einer Entscheidungsvorlage zu jedem Einzelantrag eine Entscheidungsliste mit den gesammelten Anträgen vorgelegt werden. Bei Anträgen betreffend Bau und Ausstattung von nicht-staatlichen Einrichtungen der beruflichen Bildung wird bei einer Bewilligungssumme von über ein externes Gutachten eingeholt und es erfolgt bei Baumaßnahmen ab einer Bewilligungssumme von über eine baufachliche Prüfung durch das Hessische Baumanagement. Bei Anträgen betreffend Einrichtungen, die gezielt an den ersten Arbeitsmarkt heranführen, wird eine Stellungnahme des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) und bei einer Bewilligungssumme ab außerdem ein fachliches Gutachten eingeholt. Bei Anträgen betreffend Beratung zur Einführung integrierter Umweltmanagementsysteme wird eine fachliche Stellungnahme des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) eingeholt. Antragsprüfung bei der WIBank. Erstellung einer Entscheidungsvorlage. Gemeinsame Beratung der Vorlage durch WIBank und zuständiges Förderreferat im Ministerium (HMWEVL) mit Entscheidungsempfehlung an das Ministerium (HMWEVL) (entfällt bei Kinodigitalisierung und JEREMIE). Entscheidung durch das Ministerium (HMWEVL) (bei Kinodigitalisierung und JEREMIE Entscheidung durch WIBank). Ausarbeitung des Bewilligungsbescheids durch die WIBank. Erteilung des Bewilligungsbescheids durch die WIBank. Prüfung des Mittelabrufs des Zuwendungsempfängers auf Basis des beigefügten Verwendungsnachweises durch die WIBank. Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben (bei JEREMIE Gewährung eines Refinanzierungsdarlehens im Hausbankverfahren aus Mitteln des JEREMIE-Darlehensfonds). Vor-Ort-Prüfungen bei einer Stichprobe von Projekten durch die WIBank. Erforderlichenfalls Korrektur des Betrags der zuwendungsfähigen Ausgaben. Auszahlung der Fördermittel an den Zuwendungsempfänger durch die WIBank (bei JEREMIE Auszahlung durch die Hausbank an die Endkreditnehmer) (Fachabteilung unter Beteiligung der Abteilung Finanz- und Rechnungswesen / Haushaltbeauftragter der WIBank). Mittelabrufe und Auszahlung der Fördermittel können je nach Projektumfang in mehreren Tranchen entsprechend dem Projektfortschritt erfolgen. Prüfung des abschließenden, vollständigen Verwendungsnachweises nach Abschluss des Projekts durch die WIBank (bei JEREMIE durch die Hausbank VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

199 28 und Mitteilung an die WIBank). Erforderlichenfalls Korrektur des Betrags der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sofern sich infolge von Vor-Ort-Kontrollen oder infolge der Prüfung des abschließenden Verwendungsnachweises nachträgliche Korrekturen des Betrags der zuwendungsfähigen Ausgaben ergeben, erfolgt erforderlichenfalls eine Rückforderung zu viel ausgezahlter Fördermittel durch die WIBank beim Zuwendungsempfänger. Der Eingang zurückgeforderter Fördermittel wird überwacht. Die gesamte Vorgangsbearbeitung erfolgt computergestützt mit dem SAP-Programm ABAKUS. Im Falle der Förderung von modellhaften Forschungs- und Entwicklungsprojekten ist die landeseigene HA Hessen Agentur GmbH Zuwendungsempfängerin. Die HA steuert und koordiniert die Forschungsverbundprojekte, indem sie ihrerseits für Teilprojekte die Unternehmens- und Hochschulpartner zur Realisierung von Verbundforschungsvorhaben sucht, ohne dabei die Funktion einer zwischengeschalteten Stelle einzunehmen. Die HA ist dabei Zuwendungsempfängerin und leitet die Zuwendungen an die Projektpartner weiter. Die einzelnen Forschungsverbünde bei einem Teilprojekt bestehen jeweils aus mehreren KMU, ggf. mit Hochschulpartnern. Die HA prüft die ihr von den Projektpartnern für die Teilprojekte vorgelegten Antragsskizzen oder Vollanträge, legt das Ergebnis ihrer Prüfung einem unabhängigen Entscheidungsgremium vor, das ein Fördervotum abgibt. Das Gremium besteht aus Ressortvertretern (HMWK, HMWEVL) Vertretern aus HA und WIBank sowie den Industrie- und Handelskammern. Das HMWEVL entscheidet über die Förderung und das Förderverfahren unter Berücksichtigung des Votums des Gremiums. Die HA schließt mit dem Konsortialführer des Verbundvorhabens einen Zuwendungsvertrag ab, der auch die Auszahlung der Mittel entsprechend dem Projektstand regelt. Die HA prüft die Mittelabrufe zu den Einzelprojekten auf Basis von Verwendungsnachweisen und ermittelt die auf das Teilprojekt entfallenden zuwendungsfähigen Ausgaben. Die HA überprüft auch durch Vor-Ort-Kontrollen bei einer Stichprobe von Einzelprojekten die Ausgaben und korrigiert erforderlichenfalls den Betrags der zuwendungsfähigen Ausgaben, den sie ihrerseits gegenüber der Bewilligungsstelle (WIBank) in ihrem Verwendungsnachweis geltend macht. Die HA leitet auf dieser Basis die Fördermittel nach Projektfortschritt an den Konsortialführer des Teilprojektes weiter. Die abschließenden und vollständigen Verwendungsnachweise der Forschungsverbünde nach Abschluss der Teilprojekte führt erforderlichenfalls zu einer Korrektur des Betrags der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuviel ausgezahlte Beträge werden von der HA von den Verbundpartnern zurückgefordert und die nicht als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben werden von ihr gegenüber der Bewilligungsstelle (WIBank) nicht geltend gemacht. Die HA legt als Zuwendungsempfängerin gegenüber der WIBank einen Verwendungsnachweis, der die Ausgaben aller mitfinanzierten Forschungsverbundprojekte umfasst, der WIBank vor. Erhält der Konsortialführer einen Zuwendungsbescheid durch die WIBank obliegt der HA ausschließlich die fachliche Prüfung der Antragsunterlagen, der Mittelabrufe und der Verwendungsnachweise. Das Ergebnis der jeweiligen Prüfung ist in einem Prüfvermerk mit den eingereichten Unterlagen der WIBank zu übersenden. Die haushaltstechnische Prüfung des Förderantrages und der VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

200 29 vorgenannten Unterlagen obliegen der WIBank, die auch Vor-Ort-Kontrollen durchführt (s.o.). Darüber hinaus sind Einzelfallentscheidungen (bei Aufträgen des HMWEVL oder des HMUKLV für Gutachten, Publikationen, Veranstaltungen u. ä. in den Maßnahmenlinien) möglich. Diese haben im Einklang mit den Regelungen der LHO zu erfolgen. Das fachlich zuständige Referat prüft in Abstimmung mit der Verwaltungsbehörde (II6) die Vereinbarkeit mit dem RWB-EFRE-Programm, holt Angebote ein und erteilt entsprechende Aufträge. Die finanzielle Abwicklung nach der Auftragserteilung kann an die WIBank delegiert werden. Verfahrenstypus C: Antragseingang bei der WIBank (bei kommunalen Zuwendungsempfängern auf dem Dienstweg über Landrat und Regierungspräsidium). Bei Baumaßnahmen: Einholung einer Stellungnahme der zuständigen fachtechnischen Dienststelle (Liste der fachtechnischen Dienststellen siehe Anhang I) durch die WIBank oder, indem der Antragsteller den Antrag über die fachtechnische Dienststelle einreicht. Antragsprüfung bei der WIBank. Erstellung einer Entscheidungsvorlage. Gemeinsame Beratung der Vorlage durch WIBank und zuständiges Förderreferat im Ministerium (HMWEVL) mit Entscheidungsempfehlung an das Ministerium (HMWEVL). Entscheidung durch das Ministerium (HMWEVL). Ausarbeitung des Bewilligungsbescheids durch die WIBank. Erteilung des Bewilligungsbescheids durch die WIBank. Prüfung des Mittelabrufs des Zuwendungsempfängers auf Basis des beigefügten Verwendungsnachweises durch die fachtechnische Dienststelle und durch die WIBank. Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben. Vor-Ort-Kontrollen bei einer Stichprobe von Projekten durch die fachtechnische Dienststelle und/oder durch die WIBank. Erforderlichenfalls Korrektur des Betrags der zuwendungsfähigen Ausgaben. Auszahlung der Fördermittel an den Zuwendungsempfänger durch die WIBank (Fachabteilung unter Beteiligung der Abteilung Finanz- und Rechnungswesen / Haushaltsbeauftragter der WIBank). Mittelabrufe und Auszahlung der Fördermittel können je nach Projektumfang in mehreren Tranchen entsprechend dem Projektfortschritt erfolgen. Prüfung des abschließenden, vollständigen Verwendungsnachweises nach Abschluss des Projekts durch die WIBank. Erforderlichenfalls Korrektur des Betrags der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sofern sich infolge von Vor-Ort-Kontrollen oder infolge der Prüfung des abschließenden Verwendungsnachweises nachträgliche Korrekturen des Betrags der zuwendungsfähigen Ausgaben ergeben, erfolgt erforderlichenfalls eine Rückforderung zu viel ausgezahlter Fördermittel durch die WIBank beim VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

201 30 Zuwendungsempfänger. Der Eingang zurückgeforderter Fördermittel wird überwacht. Die gesamte Vorgangsbearbeitung erfolgt computergestützt mit dem SAP-Programm ABAKUS. Die Stellungnahmen der fachtechnischen Dienststellen erfolgen in Papierform. Die fachtechnischen Dienststellen sind Landesbehörden, derer sich die Verwaltungsbehörde bei der Programmdurchführung für die technische Überwachung der Projekte insbesondere auch für Vor-Ort-Kontrollen in Bezug auf die physische Existenz der Projekte bedient. Die fachtechnische Prüfung erstreckt sich darauf, ob die anzuwendenden technischen Vorschriften und Grundsätze eingehalten worden sind. Die fachtechnischen Dienststellen können bei Bedarf ein Votum abgeben. Die fachtechnischen Dienststellen unterliegen der Aufsicht der jeweils übergeordneten Landesbehörde, für die Landratsämter sind dies die Regierungspräsidien, für das Hessische Baumanagement das Hessische Ministerium der Finanzen, für Hessen Mobil FD in Fulda das Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement in Wiesbaden und als oberste Landesbehörde das HMWEVL. Die Auflistung der fachtechnischen Dienststellen befindet sich im Anhang I. Verfahrenstypus D: Antragseingang beim Ministerium (HMWEVL). Bei Bedarf Einholung einer ersten fachtechnischen Bewertung der Hessen Energie GmbH Weitergabe des Antrags an die WIBank und Antragsprüfung bei der WIBank. Alternativ kann die Antragsprüfung im HMWEVL erfolgen. Bei Bedarf ausführliche fachtechnische Prüfung und Stellungnahme durch die Hessen Energie GmbH. Ausarbeitung des Bewilligungsbescheids durch die WIBank. Alternativ erfolgt die Vorbereitung eines Entscheidungsvorschlages im HMWEVL. Erteilung des Bewilligungsbescheids oder der Zuwendung durch die WIBank. Alternativ wurde bis zum der Bewilligungsbescheid, der Auftrag, die Zuwendung oder der Vertrag durch das HMWEVL erstellt. Die verwaltungsmäßige Prüfung des Mittelabrufs des Zuwendungsempfängers auf Basis des beigefügten Verwendungsnachweises erfolgt durch die WIBank und die fachtechnische Prüfung durch die Hessen Energie GmbH. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden ermittelt. Alternativ erfolgte die Prüfung des Mittelabrufes durch das HMWEVL, das sich dabei von der Hessen Energie GmbH zuarbeiten lassen kann. Vor-Ort-Kontrollen bei einer Stichprobe von Projekten durch die WIBank bzw. dem HMWEVL. Erforderlichenfalls Korrektur des Betrags der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Hessen Energie GmbH führt keine Vorhabensprüfungen, sondern in Augenscheinnahmen des Projektes durch. Auszahlung der Fördermittel an den Zuwendungsempfänger durch die WIBank (Fachabteilung unter Beteiligung der Abteilung Finanz- und Rechnungswesen / Haushaltbeauftragter der WIBank). Mittelabrufe und VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

202 31 Auszahlung der Fördermittel können je nach Projektumfang in mehreren Tranchen entsprechend dem Projektfortschritt erfolgen. Prüfung des abschließenden, vollständigen Verwendungsnachweises nach Abschluss des Projekts durch WIBank/sowie fachtechnische Prüfung und Stellungnahme durch die Hessen Energie GmbH. Erforderlichenfalls Korrektur des Betrags der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sofern sich infolge von Vor-Ort-Kontrollen oder infolge der Prüfung des abschließenden Verwendungsnachweises nachträgliche Korrekturen des Betrags der zuwendungsfähigen Ausgaben ergeben, erfolgt erforderlichenfalls eine Rückforderung zu viel ausgezahlter Fördermittel durch die WIBank beim Vertragspartner/Fördermittelempfänger. Der Eingang zurückgeforderter Fördermittel wird überwacht. Die Projekt- und Auszahlungsdaten werden mit dem SAP-Programm ABAKUS erfasst. Die Vorgangsbearbeitung (Antragsprüfung, Mittelabrufprüfung usw.) wird nicht im SAP-Programm ABAKUS dokumentiert, sondern in den Förderakten. Es erfolgt eine monatliche manuelle Meldung der Daten in die Monitoringdatenbank für das RWB-EFRE-Programm. Die Stellungnahmen der fachtechnischen Dienststellen erfolgen in Papierform. Verfahrenstypus E: Antragseingang und Antragsprüfung bei der WIBank. Erstellung einer Entscheidungsvorlage. Bei Bedarf gemeinsame Beratung der Vorlage durch WIBank und zuständiges Förderreferat im Ministerium (HMWEVL) mit Entscheidungsempfehlung an das Ministerium (HMWEVL); Entscheidung durch das Ministerium. Ausarbeitung des Bewilligungsbescheids durch die WIBank. Erteilung des Bewilligungsbescheids durch die WIBank. Prüfung des Mittelabrufs des Zuwendungsempfängers auf Basis des beigefügten Verwendungsnachweises durch die WIBank. Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben. Vor-Ort-Kontrollen bei einer Stichprobe von Projekten durch die WIBank. Erforderlichenfalls Korrektur des Betrags der zuwendungsfähigen Ausgaben. Auszahlung der Fördermittel an den Zuwendungsempfänger durch die WIBank (Fachabteilung unter Beteiligung der Abteilung Finanz- und Rechnungswesen / Haushaltbeauftragter der WIBank). Mittelabrufe und Auszahlung der Fördermittel können je nach Projektumfang in mehreren Tranchen entsprechend dem Projektfortschritt erfolgen. Prüfung des abschließenden, vollständigen Verwendungsnachweises nach Abschluss des Projekts durch die WIBank. Erforderlichenfalls Korrektur des Betrags der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sofern sich infolge von Vor-Ort-Kontrollen oder infolge der Prüfung des abschließenden Verwendungsnachweises nachträgliche Korrekturen des VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

203 32 Betrags der zuwendungsfähigen Ausgaben ergeben, erfolgt erforderlichenfalls eine Rückforderung zu viel ausgezahlter Fördermittel durch die WIBank beim Zuwendungsempfänger. Der Eingang zurückgeforderter Fördermittel wird überwacht. Die Projekt- und Auszahlungsdaten werden mit dem SAP-Programm ABAKUS erfasst. Die Vorgangsbearbeitung (Antragsprüfung, Mittelabrufprüfung usw.) wird nicht im SAP-Programm ABAKUS dokumentiert, sondern in den Förderakten. Es erfolgt eine monatliche manuelle Meldung der Daten in die Monitoringdatenbank für das RWB-EFRE-Programm. Verfahrenstypus F: Antragseingang bei der WIBank. Antragsprüfung einschl. baufachlicher Prüfung bei der WIBank und Erstellung einer Entscheidungsvorlage. Variante: Für Projekte der lokalen Ökonomie: Antragsvorprüfung bei der WIBank, Weiterleitung des Antrags an HMUKLV (Referat IV 6, Städtebau und Städtebauförderung) zur Antragsprüfung und Erstellung der Entscheidungsvorlage. Entscheidung durch das Ministerium. Ausarbeitung des Bewilligungsbescheids durch die WIBank. Erteilung des Bewilligungsbescheids durch die WIBank. Prüfung des Mittelabrufs des Zuwendungsempfängers auf Basis des beigefügten Verwendungsnachweises durch die WIBank. Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben. Vor-Ort-Kontrollen bei einer Stichprobe von Projekten durch die WIBank. Erforderlichenfalls Korrektur des Betrags der zuwendungsfähigen Ausgaben. Auszahlung der Fördermittel an den Zuwendungsempfänger durch die WIBank (Fachreferat unter Beteiligung der Abteilung Finanz- und Rechnungswesen / Haushaltbeauftragter der WIBank). Mittelabrufe und Auszahlung der Fördermittel können je nach Projektumfang in mehreren Tranchen entsprechend dem Projektfortschritt erfolgen. Prüfung des abschließenden, vollständigen Verwendungsnachweises nach Abschluss des Projekts durch die WIBank. Erforderlichenfalls Korrektur des Betrags der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sofern sich infolge von Vor-Ort-Kontrollen oder infolge der Prüfung des abschließenden Verwendungsnachweises nachträgliche Korrekturen des Betrags der zuwendungsfähigen Ausgaben ergeben, erfolgt erforderlichenfalls eine Rückforderung zu viel ausgezahlter Fördermittel durch die WIBank beim Zuwendungsempfänger. Der Eingang zurückgeforderter Fördermittel wird überwacht. Die Projekt- und Auszahlungsdaten werden mit dem SAP-Programm ABAKUS erfasst. Die Vorgangsbearbeitung (Antragsprüfung, Mittelabrufprüfung usw.) wird VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

204 33 nicht im SAP-Programm ABAKUS dokumentiert, sondern in den Förderakten. Es erfolgt eine monatliche manuelle Meldung der Daten in die Monitoringdatenbank für das RWB-EFRE-Programm. Verfahrenstypus G: Antragseingang im Ministerium oder Initiative geht von den Ministerien (HMWEVL/HMUKLV) aus. Prüfung des Wirtschaftsplans durch die zuständigen Fachreferate in den Ministerien (HMWEVL/HMUKLV). Erstellung eines Vertragsentwurfs und einer Entscheidungsvorlage. Entscheidung durch die Ministerien (HMWEVL/HMUKLV). Abschluss eines Vertrages mit dem Träger des Finanzierungsinstruments. Veranlassung der Auszahlungen an den Träger des Finanzierungsinstruments durch das Ministerium beim Hessischen Competence Center (HCC). Überwachung des Trägers des Finanzierungsinstruments durch Gespräche und anhand regelmäßiger Berichtspflichten durch das Ministerium (zuständiges Fachreferat, Bewilligungsstelle). Der Träger der Finanzierungsinstrumente übersendet Übersichten der Unternehmen, die von den Beteiligungen profitieren und die Bewilligungsstelle achtet im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht darauf, dass die Fördermittel nur im Fördergebiet eingesetzt werden. Nach Abschluss der Programmperiode Überprüfung des Mitteleinsatzes. Erforderlichenfalls Korrektur des Betrags der zuwendungsfähigen Ausgaben und erforderlichenfalls Rückforderung zu viel ausgezahlter Fördermittel. Die Vorgangsbearbeitung erfolgt aktengestützt im HMWEVL, Referat II 3 und HMUKLV, Referat VIII 6. Die Einzelfälle (Verträge/Bewilligungen, Auszahlungen) werden der Verwaltungsbehörde (Referat II 6, HMWEVL) durch Übersendung von Kopien gemeldet. Verfahrenstypus H (technische Hilfe): Entscheidung, Auftragsvergabe und Abwicklung durch das HMWEVL (Verwaltungsbehörde Referat II 6 oder das Fachreferat). Veranlassung der Zahlungen an den Auftragnehmer durch das HMWEVL beim HCC. Die Vorgangsbearbeitung erfolgt aktengestützt. Soweit die Verwaltungsbehörde (Referat II 6) nicht selbst Auftraggeber ist, werden die Einzelfälle (Verträge, Auszahlungen) dem Referat II 6 durch Übersendung von Kopien gemeldet. Wegen der Vielzahl der kleinen Einzelfälle und Auszahlungen werden diese zu vier Vorhaben der technischen Hilfe zusammengefasst. Die Verwaltungsbehörde veranlasst bei der WIBank die manuelle Erfassung der Daten in der RWB-EFRE- Monitoringdatenbank. VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

205 34 Verfahrenstypus I (Verträge zwischen Ministerium und Vertragspartner): Angebotsaufforderung durch das Ministerium (HMWEVL) Angebotseingang beim Ministerium (HMWEVL). Zuleitung des Angebots an das zuständige Fachreferat im Ministerium zur fachlichen Beurteilung. Entscheidung durch das Ministerium. Ausarbeitung des Vertrages durch das jeweilige Fachreferat im Ministerium unter Einbeziehung weiterer Fachreferate sowie des Beauftragten für den Haushalt (BfH) der WIBank. Vertragsabschluss zwischen HMWEVL und Vertragspartner (Auftragnehmer). Weiterleitung des verbindlichen Angebots, des Vergabevermerks sowie der Kopie des Vertrages an die WIBank zur SAP-Abbildung (EFRE-Monitoring). Prüfung der Teil- bzw. Schlussrechnung nebst Unterlagen und Nachweisen des Vertragspartners durch das Fachreferat im Ministerium. Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben. Auszahlung des Rechnungsbetrages an den Vertragspartner durch die WIBank (nach Prüfung der Teil- bzw. Schlussrechnung nebst weiterer Unterlagen durch das Fachreferat im Ministerium). Prüfung der abschließenden, vollständigen Schlussrechnung mit Nachweisen und Endbericht nach Abschluss des Projekts durch das Fachreferat im Ministerium. Erforderlichenfalls Korrektur des Betrags der zuwendungsfähigen Ausgaben. Allgemein gilt: Die gesamte Vorgangsbearbeitung der WIBank erfolgt im SAP-Programm ABAKUS. Bei der Vorbereitung der Bewilligungsbescheide und den in diesem Zusammenhang notwendigen Prüfungen wirken immer mehr als zwei Personen mit. Diese bilden sich ein eigenes Urteil über den Förderfall und dokumentieren dies durch Unterschrift oder Mitzeichnung oder durch Freigabe im SAP-Programm ABAKUS. Im Hinblick auf die Genehmigungsentscheidung der Kommission für das Operationelle Programm können Ausgaben ab dem 1. Januar 2007 als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt werden. Deshalb bleibt den Bewilligungsstellen abweichend von der LHO die Möglichkeit vorbehalten, einen Projektbeginn vor der Erteilung des Bewilligungsbescheids (jedoch nicht vor dem 1. Januar 2007) durch die Genehmigung einer Ausnahme vom Refinanzierungsverbot zuzulassen bzw. bei Vorhaben, die nur aus EFRE-Mitteln gefördert werden, ist eine retroaktive Förderung möglich. Ein Abdruck der Entscheidungsvorlage als Ergebnis der Antragsprüfung sowie des Bewilligungsbescheides wird zur Projektakte genommen. Den für die Antragsprüfung und Erstellung von Bewilligungsbescheiden zuständigen Stellen stellt die Verwaltungsbehörde die Unterlagen gemäß Abschnitt zur Verfügung. VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

206 Überprüfung der Vorhaben Verwendungskontrollen Nach der Erteilung des Bewilligungsbescheids geht das jeweilige Projekt in seine Realisierungsphase über. Auf der Basis des Bewilligungsbescheids informiert der Zuwendungsempfänger die Bewilligungsstelle über den Projektfortschritt, teilt eventuelle Abweichungen mit und ruft die Fördermittel gegebenenfalls in Tranchen entsprechend dem Projektfortschritt ab. Die Zuwendungsempfänger fügen jedem ihrer Mittelabrufe für Zwischenzahlungen und für die Endzahlung einen Verwendungsnachweis (Zwischennachweis) bestehend aus einer Bestätigung des Realisierungsstandes des Projektes und einer tabellarischen Aufstellung der tatsächlich getätigten Ausgaben sowie Kopien der Ausgabenbelege bei. Die Verwendungsnachweise werden je nach Verfahrenstypus von den in Abschnitt genannten Stellen geprüft. Mit dieser Prüfung werden die tatsächlich getätigten zuwendungsfähigen Ausgaben ermittelt. Die Prüfungen erfolgen anhand der von den Zuwendungsempfängern eingereichten Unterlagen und durch Vor-Ort-Prüfungen mindestens bei einer Stichprobe von Projekten. Zur Methode einer eventuellen Stichproben-Auswahl leitet die Verwaltungsbehörde die beteiligten Stellen im Rahmen des Förderhandbuchs an und überprüft jährlich die korrekte Anwendung der Methode. Für die Verwendungskontrollen und die Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben sind die Vorschriften der LHO, die Bestimmungen der jeweils maßgeblichen Förderrichtlinien sowie gegebenenfalls zusätzliche Festlegungen im Bewilligungsbescheid zu beachten. Nach Abschluss des Projekts legt der Zuwendungsempfänger einen abschließenden, ausführlichen Verwendungsnachweis gemäß LHO vor, der ebenfalls geprüft wird. Sofern bei der Überprüfung der Projekte Unregelmäßigkeiten im Sinne des Art. 98 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 festgestellt werden, sind diese der Verwaltungsbehörde zu melden (siehe dazu auch Abschnitt 2.6). Den für die Überprüfung der Vorhaben zuständigen Stellen stellt die Verwaltungsbehörde die Unterlagen gemäß Abschnitt zur Verfügung Bearbeitung von Erstattungsanträgen Auszahlungen Die Bearbeitung der Erstattungsanträge erfolgt zusammen mit den Überprüfungen nach Abschnitt je nach Verfahrenstypus von den in Abschnitt genannten Stellen. Zahlungen an die Begünstigten dürfen nur vorgenommen werden auf der Grundlage eines rechtskräftigen Bewilligungsbescheids und belegter, tatsächlich getätigter förderfähiger Ausgaben. Vorschüsse werden nur ausnahmsweise auf besonderen Antrag gezahlt, insbesondere wenn ein Begünstigter über keine ausreichende Liquidität verfügt. Für solche Vorschusszahlungen ist die Zwei-Monats-Frist nach LHO einzuhalten. Vorschüsse werden im SAP Programm Abakus entsprechend gekennzeichnet und werden bei den Ausgabenerklärungen gegenüber der EU- Kommission nur insoweit berücksichtigt, als Art. 78 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 dies zulässt. VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

207 36 In allen Förderfällen sind seitens der prüfenden Stelle zumindest stichprobenartige Prüfungen der zahlungsbegründenden Unterlagen (Belege) erforderlich. Für mindestens 20 % der einem jeden Mittelabruf zu Grunde liegenden Ausgaben ist die Übereinstimmung mit den eingereichten Belegen (Rechnungen mit entsprechenden Zahlungsnachweisen) zu überprüfen. In der Ausgabenliste sind die geprüften Belege zu kennzeichnen und mit Datum, der prüfenden Stelle und Namenszeichen des Prüfers zu versehen. Sofern Ausgaben ganz oder teilweise nicht als förderfähig eingestuft werden, ist dies (auch der Höhe nach) kenntlich zu machen und zu begründen. Von den geprüften Belegen sind Kopien der Förderakte beizufügen. Alle Unterlagen (also auch Rechnungen und Zahlungsnachweise) sind vom Begünstigten im Original mindestens bis zum aufzubewahren. Die Förderakten sind von der bearbeitenden Stelle ebenfalls mindestens bis zu diesem Zeitpunkt aufzubewahren, sofern sich durch den Aktenführungserlass des HMdIS vom (StAnz 23/2007, S. 1123) keine längeren Aufbewahrungsfristen ergeben. Nach Prüfung und Bearbeitung des Erstattungsantrags wird eine Zahlungsanordnung ausgestellt. Bei den Verfahrenstypen G und H gemäß Abschnitt wird die Rechnung mit der Zahlungsanordnung dem Haushaltsbeauftragten des Ministeriums zugeleitet. Dieser vergewissert sich seinerseits über die Richtigkeit und veranlasst dann die Auszahlung an den Rechnungssteller. Somit sind Anordnung der Zahlung und die Auszahlung selbst organisatorisch verfahrenstechnisch voneinander getrennt und das Vier-Augen-Prinzip ist eingehalten. Bei den übrigen Verfahrenstypen gemäß Abschnitt ist durch ablauforganisatorische Regelungen bei den zwischengeschalteten Stellen sichergestellt, dass die Zahlungsanordnung nach dem Vier-Augen-Prinzip erfolgt. Die Bescheinigungsbehörde hat über eine eigene Zugriffsmöglichkeit auf das Programm SAP R3 Controlling (CO) des Landes die Möglichkeit, Einblick in die Auszahlungsvorgänge und Haushaltsbuchungen zu nehmen und überlässt der Verwaltungsbehörde auf Anforderung entsprechende Kopien der Buchungsbelege. Den für die Bearbeitung von Erstattungsanträgen und für die Veranlassung von Auszahlungen zuständigen Stellen stellt die Verwaltungsbehörde die Unterlagen gemäß Abschnitt zur Verfügung. Der Zahlungsstrom der EFRE-Mittel stellt sich insgesamt wie folgt dar: Die EFRE-Mittel fließen aufgrund der über SFC gestellten Zahlungsanträge dem Land Hessen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu. Sie werden vom HCC für neue Verwaltungssteuerung früher Staatshauptkasse vereinnahmt und dem Buchungskreis des HMWEVL im Landeshaushalt zugeordnet. Das HMWEVL weist die EFRE-Mittel der WIBank auf Anforderung zur Bewirtschaftung zu. Dies gilt nicht für die Verfahrenstypen G und H. Die WIBank als zwischengeschaltete Stelle bucht die an die Zuwendungsempfänger auszuzahlenden EFRE-Mittel beim HCC zugunsten ihres Kontos ab und leitet von dort die Mittel umgehend an die Zuwendungsempfänger weiter. Für die WIBank besteht eine Haushaltsvollbeauftragung für die übertragenen Förderbereiche (siehe Tabelle in Abschnitt 2.2.3). VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

208 37 In den Fällen, in denen das HMWEVL selbst Auftraggeber ist (z. B. bei der Technischen Hilfe) löst das HMWEVL (Referat Z 2) die Auszahlung der EFRE-Mittel an die Zahlungsempfänger als Auftragnehmer selbst direkt beim HCC aus. Dadurch, dass innerhalb des Referates II 6 oder des betreffenden Fachreferats immer mehr als eine Person mit der Prüfung der Vorgänge befasst ist (Sachbearbeitung/ Referent/Referentin und Referatsleitung) und dass die Auszahlung durch ein anderes Referat (Referat Z 2 Finanz- und Rechnungswesen) ausgelöst wird, ist die Aufgabentrennung nach Art. 58 lit. b der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 sichergestellt (Vier-Augen-Prinzip). In den Fällen, in denen die Verwaltungsbehörde selbst als Projektträger/Auftraggeber Empfänger von EFRE-Mitteln ist, (z. B. bei der technischen Hilfe) verbleiben die EFRE-Mittel nicht bei der Verwaltungsbehörde, sondern werden für die Bezahlung beauftragter Dritter (z. B. Evaluatoren, Druckereien etc.) verwendet. Zahlungsstrom im Überblick Europäische Union Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Hessisches Competence Center für neue Verwaltungssteuerung (HCC) Buchungskreis HMWEVL Wirtschaft- und Infrastrukturbank Hessen WIBank Auftragnehmer Zuwendungsempfänger Wie gibt die Verwaltungsbehörde Informationen an die Bescheinigungsbehörde weiter? Auf Basis der Programmbuchhaltung im Monitoringsystem (RWB-EFRE-Datenbank) stellt die Verwaltungsbehörde die Daten für die Bescheinigung und die Ausgabenerklärung und den Auszahlungsantrag gemäß Anhang X der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 zusammen, bestätigt deren Korrektheit und übermittelt der Bescheinigungsbehörde diese Daten in der Form des Anhangs X der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006. Die Verwaltungsbehörde berichtet gegenüber der Bescheinigungsbehörde über ihre Tätigkeit, indem sie den Jahresbericht nach Art. 67 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 auch der Bescheinigungsbehörde zuleitet. Auf Anforderung legt die VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

209 38 Verwaltungsbehörde der Bescheinigungsbehörde zusätzlich einen Halbjahresbericht in vereinfachter Form vor. Die Verwaltungsbehörde ermöglicht der Bescheinigungsbehörde Zugriff auf die Daten des bei der WIBank für das gesamte Programm geführten Monitoringsystems (EFRE-Datenbank). Die Verwaltungsbehörde gibt der Bescheinigungsbehörde darüber hinaus auf Anforderung alle Informationen aus ihrer Arbeit Welche Förderfähigkeitsbestimmungen hat der Mitgliedstaat für das operationelle Programm erlassen? Für die Umsetzung des RWB-EFRE-Programms Hessen sind die in Abschnitt 1.4 genannten Vorschriften maßgeblich. Über die Verordnungen (EG) Nr. 1083/2006, 1080/2006 und 1828/2006 hinausgehende Förderfähigkeitsbestimmungen sind in 44 LHO mit den zugehörigen Anlagen sowie insbesondere in den Förderrichtlinien enthalten. VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

210 39 RWB-EFRE-Programm Hessen - Anzuwendende Richtlinien Prioritätsachsen / Maßnahmen Förderrichtlinien Beihilferechtliche Einstufung Prioritätsachse 1: Innovation und wissensbasierte Wirtschaft 1.1 Förderung der anwendungsnahen Richtlinien des Landes Hessen zur Freistellung nach Allgemeiner Forschung und Entwicklung in Forschungs- Innovationsförderung, Teil II, Nr. 1, 2 und 3 (und Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) X und Entwicklungseinrichtungen an und im Umfeld von Hochschulen sowie in sonstigen Innovations- und Anwendungszentren (einschl. IKT-Zentren) ergänzendes Merkblatt des HMWK für Hochschulen als Projektträger). 170/2008, Notifizierung unter FuEuI-Leitlinien (Innovationskerne) genehmigte Beihilfe nach RL, N 453/ Technologietransfer, Technologieberatung, Innovationsmanagement 1.3 Cluster und innovationsorientierte Kooperationsnetzwerke 1.4 Betriebliche Forschung und Entwicklung in KMU Richtlinien des Landes Hessen zur Innovationsförderung, Teil II, Nr. 1 Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung, Teil II, Nr. 2 Richtlinien des Landes Hessen zur Innovationsförderung, Teil II, Nr Forschungskooperationen von KMU mit entfällt Hochschulen, die Maßnahmelinie wird über 1.4 abgewickelt 1.6 Innovationsassistenten in KMU Richtlinien des Landes Hessen zur Innovationsförderung, Teil II, Nr Nicht-staatliche Einrichtungen der beruflichen Bildung (auch für lebenslanges Lernen, auch für Arbeitslose) Richtlinien des HMWVL zur Hessischen Qualifizierungsoffensive, b) Förderung der überbetrieblichen Ausbildung, Teil II, Nr. 2 Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (und ergänzendes Merkblatt des HSM) 1.8 IKT-Ausstattung von beruflichen Schulen Richtlinien des HMWVL zur Hessischen Qualifizierungsoffensive, b) Förderung der überbetrieblichen Ausbildung, Teil II, Nr. 2 Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (und ergänzendes Merkblatt des HKM) 1.9 Energieeffizienz und erneuerbare Energien Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung nach 5 bis 8 Hessisches Energiegesetz; 1.10 Zugang zu und effizienter Einsatz von Richtlinien des Landes Hessen zur Informations- und Kommunikationstechnologie Innovationsförderung, Teil II, Nr. 1 in KMU 1.11 Interregionale europäische Zusammenarbeit Förderfähigkeitsbestimmungen werden in die Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen aufgenommen 1.12 Erprobung innovativer Fördermaßnahmen Förderfähigkeitsbestimmungen werden in die Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen aufgenommen Freistellung nach Allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) X170/2008 keine Beihilfe oder De-minimis oder Freistellung nach Allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) X170/2008 Freistellung nach Allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) X170/2008 entfällt De-minimis Freistellung nach Allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) X 170/2008 keine Beihilfe keine Beihilfe AGVO - freigestellt unter X 28/2008 De-minimis Freistellung nach Allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) X 170/2008, Teil II Nr. 7 je nach Einzelfall: Freistellung nach Allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) X 170/2008 keine Beihilfe oder De-minimis oder genehmigte Beihilfe nach RL je nach Einzelfall: Freistellung nach Allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) X 170/2008 keine Beihilfe oder De-minimis oder genehmigte Beihilfe nach RL VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

211 40 Prioritätsachsen / Maßnahmen Förderrichtlinien Beihilferechtliche Einstufung Prioritätsachse 2: Gründungsförderung und Förderung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit insb. von KMU 2.1 Darlehensfonds für Es gelten die Regelungen nach 43 und 45 AGVO - freigestellt unter SA (2011/X) Unternehmensgründungen und Wachstum von der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 KMU JEREMIE: Die aus dem Darlehensfonds im Hausbankverfahren vergebenen Einzeldarlehen werden unter De-minimis herausgelegt. 2.2 Risikokapitalfonds für Unternehmens gründungen und Wachstum von KMU 2.3 Beratungszentren für KMU und Unternehmensgründungen, Betriebsberatung und Unternehmensschulung RWB-EFRE-Programm Hessen - Anzuwendende Richtlinien Es gelten die Regelungen nach 43 und 45 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 Richtlinien des Landes Hessen zur Gründungs- De-minimis und Mittelstandsförderung, Teil II, Nr. 1 und 3 Freigestellt unter X96/2009 Richtlinien des Landes Hessen zur Gründungs- keine Beihilfe und Mittelstandsförderung, Teil II Ziffer oder De-minimis Freistellung nach AGVO in Vorbereitung 2.4 Gründerzentren und Inkubatoren oder De- Fördergrundsätze zum Hessischen keine Beihilfe Außenwirtschaftsberatungsprogramm vom 01. minimis Januar Richtlinien über die Förderung von Beratungen De-minimis von Handwerksunternehmen durch die Kammern und ihre Fachverbände. Richtlinien des Landes Hessen zur Gründungs- De-minimis und Mittelstandsförderung, Teil II, Nr. 3, 2.5 Regionale Gründungsoffensiven (auch Gründungswettbewerbe) 2.6 Regional strukturbedeutsame gewerbliche Investitionen zur Errichtung, Erweiterung oder grundlegenden Modernisierung von Betrieben 2.7 Investitionen für betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen in Unternehmen und Hochschulen 2.8 Lokale Ökonomie in ausgewählten Stadterneuerungsgebieten Richtlinien des Landes Hessen zur Innovationsförderung, Teil II Nr. 3 Freistellung nach Allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) X170/2008 Richtlinien des Landes Hessen zur Gründungs- keine Beihilfe oder De-minimis und Mittelstandsförderung, Teil II, Nr. 1 Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung, Teil II, Nr. 1 Förderfähigkeitsbestimmungen werden in die Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen aufgenommen Förderfähigkeitsbestimmungen werden in die Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen aufgenommen 2.9 Erprobung innovativer Fördermaßnahmen Förderfähigkeitsbestimmungen werden in die Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen aufgenommen AGVO - freigestellt unter SA (2013/X) keine Beihilfe (Hochschulen) De-minimis De-minimis-Beihilfen je nach Einzelfall: keine Beihilfe oder De-minimis oder genehmigte Beihilfe nach RL oder VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

212 41 Prioritätsachsen / Maßnahmen Förderrichtlinien Beihilferechtliche Einstufung Prioritätsachse 3: Ausbau spezifischer Entwicklungspotenziale und Abbau regionaler Disparitäten 3.1 Integrierte regionale Entwicklungskonzepte Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung keine Beihilfe (inkl. Tourismuskonzepte) der regionalen Entwicklung, Teil II, Nr. 2 und Regionalmanagement Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung keine Beihilfe der regionalen Entwicklung, Teil II, Nr Regionalmarketing (inkl. touristisches Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung keine Beihilfe Marketing) der regionalen Entwicklung, Teil II, Nr. 3 und Revitalisierung von Industrie-, Militär- und Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung keine Beihilfe Verkehrsbrachen und Herrichtung vorrangig für der regionalen Entwicklung, Teil II, Nr. 4 die Ansiedlung von Unternehmen 3.5 Regional strukturbedeutsame, vorrangig interkommunale Infrastrukturen für die Ansiedlung und Entwicklung von Unternehmen 3.6 Urbane Entwicklung durch Stadterneuerung (einschließlich der Erstellung von integrierten städtischen Entwicklungskonzepten) RWB-EFRE-Programm Hessen - Anzuwendende Richtlinien Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung, Teil II, Nr. 4 Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung ( RiLiSE ) keine Beihilfe keine Beihilfe 3.7 Ausbau der touristischen Infrastruktur zur Erschließung zusätzlicher regionaler Einkommensquellen und Wachstumspotenziale sowie Inwertsetzung des Natur- und des kulturellen Erbes für den Tourismus 3.8 Anbindung eines Regionalflughafens (Calden) an das regionale und überregionale Verkehrsnetz Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung, Teil II, Nr. 5 Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung, Teil II, Nr Erprobung innovativer Fördermaßnahmen Förderfähigkeitsbestimmungen werden in die Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen aufgenommen je nach Einzelfall: keine Beihilfe oder De-minimis oder freigestellte bzw. genehmigte Beihilfe nach RL keine Beihilfe je nach Einzelfall: keine Beihilfe oder De-minimis oder freigestellte bzw. genehmigte Beihilfe nach RL VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

213 Technische Hilfe Aufgrund der Vielzahl von kleineren Einzelfällen/Auszahlungen der technischen Hilfe wie z. B. Bewirtungskosten für Begleitausschusssitzungen, Fortbildungsseminare, einzelne Reisekostenabrechnungen sind diese in der RWB-EFRE-Monitoringdatenbank in vier Vorhaben nach den SAP-Antragsnummern #022,ML 4.1., Vorbereitung, Durchführung, Begleitung, Kontrolle (ohne DV-Systeme), #024, ML 4.2., Evaluierung, Information, Kommunikation, #025, ML 4.1., Vorbereitung Förderperiode und #145, ML 4.1., Aufbau EFRE-Monitoring-Datenbank zusammengefasst. Die EFRE-Verwaltungsbehörde führt nachvollziehbare Übersichten, wonach die Einzelfälle erfasst und gegliedert sind. 2.3 Falls die Verwaltungsbehörde und die Bescheinigungsbehörde Teil derselben Einrichtung sind: Wodurch wird die Trennung der Funktionen von Verwaltungsbehörde und Bescheinigungsbehörde gewährleistet? Die Bescheinigungsbehörde ist organisatorisch und personell unabhängig von der Verwaltungsbehörde. Die funktionelle Unabhängigkeit der Verwaltungsbehörde ergibt sich aus der Ansiedlung in verschiedenen Abteilungen. Die Aufgabentrennung ist damit gewährleistet. 2.4 Öffentliches Auftragswesen, staatliche Beihilfen, Chancengleichheit und Umweltschutz Soweit öffentliche Auftraggeber im Sinne von 98 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gefördert werden, haben sie unabhängig von den Regelungen und Nebenbestimmungen im Zuwendungsbescheid Vorschriften über das öffentliche Auftragswesen einzuhalten. Wird ein privater Zuwendungsempfänger gefördert, der nicht die Voraussetzungen von 98 GWB erfüllt, wird dieser im Zuwendungsbescheid zur Einhaltung der einschlägigen nationalen Vorschriften über das öffentliche Auftragswesen verpflichtet. Näheres ist in den Förderrichtlinien geregelt. Die zuständigen Stellen überzeugen sich im Rahmen von Verwaltungsprüfungen davon, dass sowohl die nationalen als auch die europarechtlichen Vorschriften zum öffentlichen Auftragswesen (Vergaberecht) vom Zuwendungsempfänger eingehalten werden. Da nur bis zum Ausgaben getätigt werden konnten, erfolgte die Prüfung dieser auf Grundlage der Vorschriften vor der Vergabereform im April Im Förderhandbuch erhalten die zuständigen Stellen umfangreiche Hinweise zum Vergaberecht, dessen Überprüfung sowie zur Vorgehensweise bei der Feststellung, dass ein Verstoß gegen vergaberechtliche Bestimmungen vorliegt. Zudem ist unter Teilnahme von Vertretern der Verwaltungsbehörde und der zwischengeschalteten Stelle ein Workshop zu diesem Themenbereich initiiert worden, dessen Zielrichtung die Qualitätssicherung im Vergaberecht ist. Somit kann VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

214 43 sowohl eine kompetente Anwendung der rechtlichen Regelungen und der Prüfchecklisten als auch der Praxisbezug sichergestellt werden. Jegliche öffentliche Unterstützung im Rahmen des RWB-EFRE-Programms entspricht den zum Zeitpunkt der Gewährung der öffentlichen Förderung geltenden Verfahrensvorschriften und materiellen Regeln für staatliche Beihilfen. Bei allen im Rahmen des RWB-EFRE-Programms gewährten Beihilfen an Unternehmen werden die durch Förderrichtlinien vorgegebenen Subventionswert- Obergrenzen eingehalten. Die angewandten Richtlinien sind alle notifiziert und von der EU-Kommission genehmigt, soweit es sich nicht um freigestellte oder um Deminimis-Beihilfen handelt. Bezüglich der im Programm verankerten Querschnittsziele Chancengleichheit, Umweltschutz und nachhaltige Stadtentwicklung sind in den vom Begleitausschuss beschlossenen allgemeinen Projektauswahlkriterien Vorschriften enthalten. Diese sind von den Bewilligungsstellen zu beachten Anweisungen/Anleitungen betreffend der geltenden Regeln Die Anleitungen zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zum öffentlichen Auftragswesen, zu staatlichen Beihilfen, zur Chancengleichheit und zum Umweltschutz sind im Förderhandbuch formuliert, das allen beteiligten Stellen vorliegt. Durch die zu beachtenden Checklisten ist die Einhaltung dieser Vorgaben gewährleistet Welche Maßnahmen stellen die Einhaltung geltender Bestimmungen sicher? Die beteiligten Stellen sind angehalten, die geltenden Bestimmungen im Fördervollzug zu beachten und deren Einhaltung im Rahmen der Prüfung der Antragsunterlagen und der Prüfung der Verwendungsnachweise sowie bei Vor-Ort- Kontrollen zu überwachen. 2.5 Prüfpfad Wie kommen die Vorschriften von Art. 15 im Rahmen des Programms und/oder einzelner Prioritätsachsen zur Anwendung? Ein hinreichender Prüfpfad gemäß Art. 15 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 ist gewährleistet durch: Aufbewahrung der vollständigen Förderakten bis mindestens bei der Verwaltungsbehörde oder bei der zwischengeschalteten Stelle, Dokumentation der Ergebnisse der Antrags- und Bewilligungsentscheidungen und Dokumentation der Beachtung der vom Begleitausschuss festgelegten Auswahlkriterien in den Akten des einzelnen Förderfalls, Dokumentation der Ergebnisse der Prüfung der Verwendungsnachweise sowie der Mittelabrufe und Auszahlungen in den Akten des einzelnen Förderfalls, VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

215 44 Erfassung sämtlicher Förderfälle im Monitoringsystem (RWB-EFRE- Datenbank) mit der Möglichkeit, jederzeit die nach Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 vorgesehenen Informationen bereitstellen zu können und Verpflichtung der Zuwendungsempfänger im Bewilligungsbescheid, die Ausgabenbelege bis mindestens aufzubewahren Welche Anweisungen wurden in Bezug auf die Aufbewahrung von Belegen durch die Begünstigten erteilt? Die Zuwendungsempfänger werden durch die Bewilligungsbescheide zur Aufbewahrung der Ausgabenbelege bis mindestens verpflichtet. Für die technische Hilfe werden die Vorgaben durch die Verwaltungsbehörde erfüllt. Es sind grundsätzlich die Originalbelege aufzubewahren. Auf Antrag kann auch eine Archivierung auf allgemein anerkannten Datenträgern (Fotokopien, Mikrofiches von Originalen, elektronische Fassungen von Originalen, nur in elektronischer Form vorliegende Unterlagen siehe Art. 19 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006) zugelassen werden. Dabei ist den Vorgaben der Abgabenordnung, insbesondere 147, Rechnung zu tragen. Die Anweisungen an die beteiligten Stellen zur Aktenaufbewahrung sind im Förderhandbuch enthalten. 2.6 Unregelmäßigkeiten und Rückforderungen Welche Anweisungen wurden in Bezug auf die Meldung von Unregelmäßigkeiten, die Berichtigung von Fehlern, die Aufzeichnung von Schulden und die Einziehung von rechtsgrundlos gezahlten Beträgen erteilt? Eine Anleitung zur Behandlung von Unregelmäßigkeiten wurde in das Förderhandbuch aufgenommen. Die Anleitung beinhaltet insbesondere: Was ist eine Unregelmäßigkeit? Wie werden Unregelmäßigkeiten festgestellt? Wann und an wen sind Unregelmäßigkeiten zu melden? Wie ist die Informationsweitergabe bis hin zu OLAF geregelt? In welcher Form erfolgt die Meldung? Welche Konsequenzen ergeben sich aus Unregelmäßigkeiten? VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

216 Nach welchem Verfahren wird der Verpflichtung nach Art. 28 nachgekommen, Unregelmäßigkeiten zu melden? (einschließlich Flussdiagramm) Die am Programm beteiligten Stellen melden gemäß Art. 28 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 vierteljährlich die Unregelmäßigkeiten bzw. bereits den hinreichenden Anfangsverdacht für eine Unregelmäßigkeit, direkt bei der Verwaltungsbehörde. Die Verwaltungsbehörde prüft, ob es sich um eine Unregelmäßigkeit im Sinne der EU- Vorgaben handelt und meldet bei positivem Ergebnis die Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Quartalsmeldungen über das Bundesministerium für Finanzen im OLAF-Datenbanksystem IMS. Ablaufschema für Unregelmäßigkeitsmeldungen Anfangsverdacht einer Unregelmäßigkeit bei der zwischengeschalteten Stelle, einer fachtechnischen Dienststelle oder einer anderen beteiligten Stelle Meldung an die Verwaltungsbehörde Amtliche, gegebenenfalls auch gerichtliche Prüfung Mitteilung an die EU-Kommission (OLAF-Datenbank) VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

217 46 3 Zwischengeschaltete Stelle 3.1 Die zwischengeschalteten Stelle und ihre wesentlichen Aufgaben Beschreibung der Hauptaufgaben der zwischengeschalteten Stelle Die Aufgaben und Zuständigkeiten der zwischengeschalteten Stelle ist bereits oben in den Abschnitten und ausführlich beschrieben. 3.2 Aufbau der zwischengeschalteten Stelle Organigramm und Beschreibung der Aufgaben der Referate (einschließlich unverbindliche Angabe der Zahl der zugewiesenen Posten) Der organisatorische Aufbau der WIBank ergibt sich aus dem nachstehenden Organigramm: VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

218 47 VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

219 48 Für die EFRE-Förderfallbearbeitung sind die Abteilungen Europäische Strukturfonds, und Infrastruktur sowie die Abteilung Wohnungs- und Städtebau tätig. Die Zuordnung ist der Tabelle im Abschnitt zu entnehmen. Insgesamt sind nach Angaben der WIBank 30 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der WIBank für die Durchführung von EFRE-Fördermaßnahmen tätig davon 13 in der Abteilung Europäische Strukturfonds, Gruppe Gewerbliche Regionalförderung, 2 in der Abteilung Europäische Strukturfonds, Gruppe Arbeitsmarkt/ ESF Consult Hessen II, 9 in der Abteilung Infrastruktur, 2 in der Abteilung Wirtschaftsförderung, Gruppe Kreditförderung sowie 4 in der Abteilung Wohnungs- und Städtebau. Die Beauftragung der WIBank ist durch Verträge geregelt. Die aktuellen Fassungen datieren vom 15. Oktober 2009 (für Förderung der lokalen Ökonomie und der urbanen Entwicklung durch Stadterneuerung) sowie vom (die Abwicklung von Dienstleistungen im Energiebereich) sowie vom 26. Juni 2008, geändert durch Vertrag vom (übrige Förderbereiche). In den Verträgen sind auch die Pflichten der WIBank in Bezug auf die Berichterstattung und Begleitung geregelt, insbesondere das Führen von Projektlisten, das Erstellen und Weiterleiten aller erforderlichen Meldebögen, die quartalsmäßige Meldung von Unregelmäßigkeiten, das Führen einer Obligoliste und die Aufbereitung von Informationen zu einzelnen Förderprogrammen und projekten. Die WIBank führt in den an sie übertragenen Förderbereichen die Verwaltungskontrollen in Bezug auf die Einhaltung der jeweiligen Förderrichtlinien des Landes und in Bezug auf die administrativen, finanziellen, technischen und physischen Aspekte der Vorhaben gemäß Art. 13 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 durch. Da die WIBank im Übrigen auch mit dem Betrieb und der Pflege des RWB-EFRE- Buchführungs- und Monitoringsystems (siehe Abschnitt 4.4) beauftragt ist, ist sichergestellt, dass die WIBank vollständig in das System der Berichterstattung und Begleitung für das Programm integriert ist. Die Verwaltungsbehörde überwacht die Arbeit der WIBank als zwischengeschalteter Stelle durch Auswertung der von der WIBank gelieferten Berichte sowie im Rahmen der regelmäßigen (mindestens halbjährlichen) Koordinierungsbesprechungen zwischen Verwaltungsbehörde und Förderreferaten einerseits und der Leitung und den beteiligten Mitarbeitern der WIBank andererseits. Darüber hinaus überwachen die zuständigen Förderreferate im HMWELV sowie das im HMUKLV angesiedelte Referat IV 6 für ihren Programmbereich kontinuierlich anhand der einzelnen Förderprojekte die Arbeitsweise der WIBank bei der Antragsbearbeitung, Verwendungskontrolle und Auszahlung und melden eventuelle Probleme an die Leitung der Verwaltungsbehörde. Auf diese Weise sind auch für die von der WIBank bearbeiteten Programmbereiche die ordnungsgemäße Durchführung der Verwaltungskontrollen und ein funktionsfähiges System der Berichterstattung und Begleitung gewährleistet. Die Geschäftstätigkeit der WIBank wird außerdem von einem Wirtschafts- und Infrastrukturbank-Ausschuss überwacht, dessen Vorsitzender der Hessische Minister für Wirtschaft, Verkehr, Energie und Landeswicklung ist und dem ferner der Hessische Minister der Finanzen angehört. Der Haushaltsbeauftragte der WIBank ist der Abteilung Finanz- und Rechnungswesen zugeordnet. Bezüglich der haushaltsmäßigen Abwicklung ist zwischen HMWEVL und WIBank ein zusätzlicher Vertrag geschlossen. VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

220 Dem Personal der zwischengeschalteten Stelle vorgegebene schriftliche Verfahren Der zwischengeschalteten Stelle werden die Anleitungen nach Abschnitt gegeben. 4 Bescheinigungsbehörde 4.1 Die Bescheinigungsbehörde und ihre wesentlichen Aufgaben Datum und Form der förmlichen Benennung, mit der der Bescheinigungsbehörde die Befugnis erteilt wurde, ihre Aufgaben wahrzunehmen: Die Bescheinigungsbehörde wurde am durch Organisationsverfügung des damaligen Hessischen Ministers für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Dr. Alois Rhiel, gemäß Art. 59 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates benannt Beschreibung der von der Bescheinigungsbehörde wahrgenommenen Aufgaben Die Bescheinigungsbehörde nimmt die Aufgaben nach Art. 61 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 wahr: Erstellung von bescheinigten Ausgabenerklärungen und Zahlungsanträgen sowie deren Übermittlung an die Europäische Kommission, Bescheinigung, dass die Ausgabenerklärung wahrheitsgetreu ist, sich auf zuverlässige Buchführungsverfahren stützt und auf überprüfbaren Belegen beruht, dass die geltend gemachten Ausgaben für Vorhaben getätigt wurden, die nach den im operationellen Programm festgelegten Kriterien ausgewählt wurden und dass die Ausgaben und Vorhaben mit den gemeinschaftlichen und staatlichen Rechtsvorschriften im Einklang stehen, Sicherstellung, dass ihr für Zwecke der Bescheinigung hinreichende Angaben der Verwaltungsbehörde zu den Verfahren und Überprüfungen für die in den Ausgabenerklärungen geltend gemachten Ausgaben vorliegen, Berücksichtigung von Ergebnissen der von der Prüfbehörde oder unter deren Verantwortung durchgeführten Prüfungen für Zwecke der Bescheinigung, Entgegennahme der Zahlungen der Europäischen Union und Verbuchung im Landeshaushalt. Jährliche Stellungnahme gegenüber der EU-Kommission entsprechend Art. 20 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 1828/2006 bis März eines jeden Jahres über die erfolgten Wiedereinziehungen. VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

221 Förmlich von der Bescheinigungsbehörde delegierte Aufgaben Folgende der im Abschnitt beschriebenen Aufgaben wurden an den Haushaltsbeauftragten der WIBank delegiert: Buchführung über die bei der Kommission geltend gemachten Ausgaben in elektronischer Form, Buchführung über die wieder einzuziehenden Beträge und die einbehaltenen Beträge, wenn eine für ein Vorhaben bestimmte Beteiligung ganz oder teilweise gestrichen wurde; Abzug der wieder eingezogenen Beträge von der nächsten Ausgabenerklärung. Grundlage ist der Produktvertrag Förderung der regionalen Entwicklung aus EFRE-, GA- und Landesmitteln des Landes Hessen, vertreten durch das HMWVL (seit 18. Januar 2014: HMWEVL) mit der Investitionsbank Hessen (Rechtsnachfolgerin: WIBank) vom 26. Juni 2008, geändert durch Vertrag vom 18. August Aufbau der Bescheinigungsbehörde Organigramm und Beschreibung der Aufgaben der Referate (einschließlich unverbindliche Angabe der Anzahl der zugewiesenen Posten) Die Bescheinigungsbehörde für die Förderperiode ist im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Referat Z 2, angesiedelt (siehe Organigramm im Abschnitt 2.2.1). Das Referat verfügt über insgesamt 11 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, davon sind 3 mit Aufgaben der EFRE- Bescheinigungsbehörde befasst. Organisationskennzeichen Aufgaben Beschäftigte Z 2 - A Referent Z 2 1 Stellvertretender Referatsleiter; Leiter der Bescheinigungsbehörde; Ständiger Vertreter des Beauftragten für den Haushalt und des Budgetverantwortlichen Sachbearbeiterin; Stellv. Leiterin der Bescheinigungsbehörde Aufstellung und Ausführung Haushaltsplan u. a. Kapitel Wirtschaft und Verkehr; Vertreterin der Bescheinigungsbehörde in Bund-Länder-Arbeitskreisen der Bescheinigungsbehörden Hans Christof Barth Sabine Silbereisen Z2-3 Sachbearbeiterin in der Bescheinigungsbehörde Manuela Schlenzig VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

222 51 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bescheinigungsbehörde nehmen verbindlich an Fortbildungen der Länder, des Bundes und der EU insbesondere in den Themenbereichen Finanz- und Rechnungswesen, interne Kontrollsysteme und Unregelmäßigkeiten teil Dem Personal der Bescheinigungsbehörde vorgegebene schriftliche Verfahren (Datum und Aktenzeichen) Dem Personal der Bescheinigungsbehörde stehen alle Unterlagen und Anleitungen nach Abschnitt zur Verfügung. 4.3 Bescheinigung von Ausgabenerklärungen Nach welchem Verfahren werden Ausgabenerklärungen ausgestellt, bescheinigt und der Kommission vorgelegt? Nach Erhalt der Vorschusszahlungen und einem ersten Antrag auf Zwischenzahlung im Jahr 2009 ist vorgesehen, jährlich entsprechend dem Programmfortschritt 2 bis 3 Anträge auf Zwischenzahlungen bei der Kommission zu stellen. Diese Anträge basieren auf den Verwendungsnachweisen und Zahlungsanträgen der Begünstigten. Die Verwaltungsbehörde stellt alle Informationen für die Ausgabenerklärungen und Zahlungsanträge aus der EFRE-Datenbank zusammen, bestätigt deren Richtigkeit und stellt diese der Bescheinigungsbehörde in der nach Anhang X der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 vorgesehenen Form zur Verfügung. Die Bescheinigungsbehörde vergewissert sich anhand von Berichten der Verwaltungsbehörde des ordnungsgemäßen Zustandekommens der Daten. Durch Vergleich der von der Verwaltungsbehörde gelieferten Daten aus dem Monitoringsystem (EFRE-Datenbank) mit den Buchungen im Buchungssystem des Landeshaushalts prüft die Bescheinigungsbehörde die Angaben auf ihre Plausibilität. Auf dieser Basis reicht die Bescheinigungsbehörde die Ausgabenerklärung und den Zahlungsantrag bei der Europäischen Kommission über SFC 2007 ein. Die Bescheinigungsbehörde dokumentiert die von ihr vorgenommenen Prüfungen in ihren Akten Wie geht die Bescheinigungsbehörde im Einzelnen vor, um die Beachtung von Art. 61 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates sicherzustellen? Die Vorgehensweise der Bescheinigungsbehörde bei der Erstellung und Bescheinigung der Ausgabenerklärungen ist im Abschnitt bereits beschrieben. Damit für Zwecke der Bescheinigung die Prüfungsergebnisse der Prüfbehörde berücksichtigt werden, erhält die Bescheinigungsbehörde Kopien sämtlicher Prüfberichte zur Auswertung. Die Bescheinigungsbehörde nutzt als Buchführungssystem für die bei der Kommission geltend gemachten Ausgaben das in Abschnitt 4.4 beschriebene elektronische System. Die eingegangenen Vorschüsse und Erstattungen werden im VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

223 52 elektronischen Buchführungssystem des Landes beim HCC verbucht (siehe Abschnitt 2.2.5). Einzuziehende und eingezogene Beträge werden ebenfalls im elektronischen Buchführungssystem des Landes beim HCC verbucht. Darüber hinaus führt die Bescheinigungsbehörde dazu eine Übersichtsliste. Die Wiedereinziehungen werden von der beauftragten WIBank überwacht. Wieder eingezogene Beträge werden in der nächsten Ausgabenerklärung erfasst und dort abgezogen. Die Bescheinigungsbehörde nimmt die Vorschüsse und Erstattungen der EU entgegen und verbucht diese im Landeshaushalt (siehe Schaubild in Abschnitt 2.2.5) Welche Regelungen sichern der Bescheinigungsbehörde den Zugriff auf die ausführlichen Angaben zu Vorhaben und Kontrollen, die der Verwaltungsbehörde, den zwischengeschalteten Stellen und der Prüfbehörde vorliegen? Die Bescheinigungsbehörde hat Zugang zu dem Monitoringsystem (RWB-EFRE- Datenbank) und kann jederzeit auch einzelne Förderakten von der Verwaltungsbehörde oder von der zwischengeschalteten Stelle zur Einsichtnahme anfordern. Außerdem erhält die Bescheinigungsbehörde von allen Prüfvermerken zu Vor-Ort- Kontrollen nach Art. 13 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 und von allen Prüfmerken zu System- und Projektkontrollen nach Art. 16 der gleichen Verordnung Kopien zur Auswertung für ihre Zwecke. 4.4 Buchführungssystem Beschreibung des Buchführungssystems, das als Grundlage für die Ausgabenbescheinigung gegenüber der Kommission dienen soll Bei der WIBank ist ein Monitoringsystem (RWB-EFRE-Datenbank) für das gesamte operationelle Programm eingerichtet. Es stellt zugleich das Buchführungssystem für die Aufgaben der Verwaltungsbehörde nach Art. 60 lit. c der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 als auch das Buchführungssystem für die Aufgaben der Bescheinigungsbehörde nach Art. 61 lit. e derselben Verordnung dar. Das System betrifft nur dieses eine operationelle Programm und nur den EFRE. Das System ist in zwei Ebenen aufgebaut: VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

224 53 RWB-EFRE-Monitoringsystem Verwaltungsbehörde Bescheinigungsbehörde Prüfbehörde Leserecht Leserecht RWB-EFRE Data-Warehouse (WIBank) Datenzusammenführung und -auswertung Leserecht Dateneingabe SAP-ABAKUS (WIBank) Manuelle Zuführung der Daten in den Maßnahmelinien 1.9, 2.1, 2.2, 2.8, 3.6, 4.1 und 4.2 Förderstellen WIBank Auf der unteren Ebene besteht das System aus dem SAP-Programm ABAKUS, das bei der WIBank für die Vorgangsbearbeitung eingesetzt wird. Notwendige Anpassungen an die Erfordernisse des operationellen Programms in der Periode 2007 bis 2013 wurden vorgenommen. Auf der zweiten Ebene wird bei der WIBank ein Datawarehouse-Programm als zentrales System eingesetzt, das mit den Daten von WIBank aus ABAKUS und den Daten der manuellen Zuführung der Maßnahmenlinien 1.09, 2.01, 2.02, 2.08, 3.06, 4.01 und 4.02 gespeist wird. Die Verwaltungsbehörde, die Bescheinigungsbehörde und die Prüfbehörde erhalten Zugang zu dem Datawarehouse-Programm bei der WIBank. Die IT-Sicherheit des einzurichtenden Monitoringsystems wird gewährleistet. Das System beruht auf Standardprozessen, die im Rahmen der Kooperation der deutschen Förderbanken entwickelt wurden. Die Sicherstellung von Datenschutz, Datenintegrität sowie Wartung und Pflege des Systems sind zertifiziert. Das System erlaubt eine Überprüfung der Zuteilung und Überweisung der vorhandenen öffentlichen Mittel sowie die Aufspaltung der von den Begünstigten getätigten Ausgaben auf die einzelnen Jahre. Es bietet damit die Basis, die Ausgabenerklärungen sowie die für die Programmsteuerung und Erfüllung der Berichtspflichten notwendigen Übersichten auf elektronischen Weg zu erstellen. Außer der Verwaltungsbehörde haben auch die Bescheinigungsbehörde und die Prüfbehörde Lesezugang zu diesen Monitoring-Systemen. Die IT-Sicherheit wird durch ständige Prüfungen der internen IT-Revision sowie der Jahresabschlussprüfungen der externen Wirtschaftsprüfer sichergestellt. Für die Maßnahmenlinien 1.9 Energieeffizienz und erneuerbare Energien, 2.1 Darlehensfonds für Unternehmensgründungen und Wachstum von KMU, 2.2 Risikokapitalfonds für Unternehmensgründungen und Wachstum von KMU, 2.8 Lokale Ökonomie in ausgewählten Stadterneuerungsgebieten, 3.6 Urbane VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

225 54 Entwicklung durch Stadterneuerung (einschließlich der Erstellung von integrierten städtischen Entwicklungskonzepten), 4.1 Vorbereitung, Durchführung, Begleitung, Kontrolle und 4.2 Evaluierung, Studien, Information und Kommunikation besteht zur Zeit keine direkte Einbindung in die Anwendung des Förderbearbeitungssystems ABAKUS Detailgenauigkeit des Buchführungssystems: Das geplante Buchführungssystem erlaubt die Analyse der Daten auf der Ebene des Einzelprojekts, auf der Ebene von Maßnahmenlinien, auf der Ebene der Prioritätsachsen des Programms und auf der Programmebene. Eine Abgrenzungsproblematik zu anderen Fonds besteht nicht, da das System ausschließlich die EFRE-Förderfälle auswertet. 4.5 Rückforderungen Wie wird sichergestellt, dass gemeinschaftliche Fördermittel zügig wieder eingezogen werden können? Notwendige individuelle Finanzkorrekturen (wie Widerrufe, Rückzahlungen usw.) werden spätestens im Zuge der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung erkannt und vorgenommen. Evtl. Rückzahlungen werden durch die zwischengeschaltete Stelle von dem Zuwendungsempfänger angefordert. Die WIBank führt für die Verwaltungsbehörde und die Bescheinigungsbehörde Buch und überwacht die Wiedereinziehungen. Wieder eingezogene Beträge werden in der nächsten Ausgabenerklärung gemäß Art. 78 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 abgezogen Welche Vorkehrungen wurden getroffen, um ein Debitorenbuch zu führen und wieder eingezogene Beträge von den geltend gemachten Ausgaben abzuziehen? Das Debitorenbuch wird im Rahmen des Buchführungs- und Monitoringsystem zentral bei der WIBank geführt. Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörde haben Lesezugang zu diesem Debitorenbuch. VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

226 55 5 PRÜFBEHÖRDE UND PRÜFORGANE Zuständig für alle Prüfungshandlungen gemäß Art. 62 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 im RWB-EFRE-Programm Hessen 2007 bis 2013 ist die Prüfbehörde EFRE Hessen angesiedelt im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Referat Z 7. Die Prüfbehörde EFRE Hessen führt sowohl die Systemprüfungen als auch die Vor-Ort-Kontrollen einzelner Projekte selbst durch, behält sich aber ggf. vor, weitere Prüfstellen einzuschalten. Die Prüfbehörde hatte in den abgelaufenen Förderperioden 1994 bis 1999 und 2000 bis 2006 bereits die Funktion der Unabhängigen Stelle. 5.1 Beschreibung der Hauptaufgaben der Prüfbehörde und der ihr unterstellten Prüforgane sowie ihre Beziehungen untereinander Die Prüfbehörde EFRE Hessen, angesiedelt im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (siehe Abschnitt 5.2), hat nach Art. 62 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 insbesondere die Aufgabe, a) zu gewährleisten, dass das effektive Funktionieren des Verwaltungs- und Kontrollsystems für das operationelle Programm EFRE Hessen geprüft wird und b) sicherzustellen, dass einzelne Projekte anhand geeigneter Stichproben im Hinblick auf die geltend gemachten Ausgaben im Rahmen des EFRE Hessen geprüft werden. Die Prüf- und Kontrolltätigkeit der Prüfbehörde EFRE Hessen sowie ggf. anderer damit betrauter Stellen umfasst folgende Elemente: Prüfstrategie Innerhalb von neun Monaten nach Genehmigung des operationellen Programms legt die Prüfbehörde eine Prüfstrategie vor. Neben der Sicherstellung der verordnungskonformen Durchführung der Systemprüfungen und Vor-Ort-Kontrollen, der Gewährleistung der fristgerechten Berichterstattung und Transparenz der Prüfungstätigkeit ist es Ziel der Prüfstrategie, sicherzustellen, dass die Prüfbehörde zum jedes Jahres den Jahreskontrollbericht gemäß Art. 62 Abs. 1 lit. d, Unterabschnitt i) und ii) erstellen kann. Stellungnahme zum Verwaltungs- und Kontrollsystem Von 2008 an und bis 2015 jedes Jahr jeweils bis zum 31. Dezember legt die Prüfbehörde der Kommission eine Stellungnahme dazu vor, ob das Verwaltungs- und Kontrollsystem wirksam funktioniert, so dass die Richtigkeit der der Kommission vorgelegten Ausgabenerklärungen und damit die Rechtund Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge hinreichend gewährleistet ist. Dies geschieht auf Grundlage der unter der Verantwortung der Prüfbehörde durchgeführten Kontrollen und Prüfungen. Nach Art. 71 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 legt die Prüfbehörde vor der Vorlage des ersten Antrags auf eine Zwischenzahlung oder spätestens innerhalb von 12 Monaten nach der Genehmigung des operationellen VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

227 56 Programms EFRE Hessen der Kommission einen ersten Bericht und eine erste Stellungnahme zum Verwaltungs- und Kontrollsystem vor. Diese Dokumente basieren auf einer Untersuchung über die Einrichtung des Verwaltungs- und Kontrollsystems und geben darüber Auskunft, inwieweit das System mit den Vorgaben der Art. 58 bis 62 (Einrichtung und Funktionieren der drei Behörden) in Einklang steht. Durchführung von Systemprüfungen und Vor-Ort-Kontrollen Die Systemprüfungen umfassen alle in das Verwaltungs- und Kontrollsystem eingebundenen Stellen und Einrichtungen entsprechend dem Prüfpfad. Damit ist sichergestellt, dass alle eingebundenen Stellen (Verwaltungsbehörde, Bescheinigungsbehörde, zwischengeschaltete Stelle, Bewilligungsstellen) mindestens einmal in der Förderperiode geprüft werden. Der jährliche Prüfplan für die durchzuführenden Systemprüfungen wird unter Anwendung eines Risikobewertungsmodells erstellt. Verfahrensablauf der Systemprüfung Verfahrensablauf der Systemprüfung: Risikoanalyse und Prüfplanung erfolgt hauptsächlich: unter Beachtung der Ergebnisse aus Systemprüfungen und Vor-Ort- Kontrollen der vorhergehenden Förderperiode unter Beachtung d. Ergebnisse der Konformitätsprüfung Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Verwaltungs- und Kontrollsystems Verwaltungsbehörde Bescheinigungsbehörde Bewilligungsstellen zwischengeschaltete Stelle WIBank und evtl. eingebundene fachtechnische Dienststellen per Prüfleitfaden entlang des Prüfpfades nach dem 4-Augen-Prinzip Dokumentation der Systemprüfung ausgefüllter Prüfleitfaden und Erstellung von Prüfberichten mit Prüffeststellungen sowie ggf. Vorschlägen zur Anpassung des Prüfpfades und zur Systemverbesserung Follow-up Überwachung der Korrekturen und Systemverbesserung intern: ggf. Überarbeitung des Prüfleitfadens der Prüfbehörde Neben den Systemprüfungen nimmt die Prüfbehörde EFRE auch Vor-Ort-Kontrollen bei einzelnen Zuwendungsempfängern vor. Nach Art. 16 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 wird bei der Prüfung von Projekten überprüft, ob folgende Bedingungen erfüllt sind: o Das Vorhaben entspricht den Auswahlkriterien für das Operationelle Programm RWB-EFRE-Programm Hessen. Es wurde im Einklang mit der Genehmigungsentscheidung durchgeführt und erfüllt die geltenden Bedingungen in Bezug auf die Funktionstüchtigkeit und Verwendung oder die erreichten Ziele. VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

228 57 o Die gegenüber der EU geltend gemachten Ausgaben stimmen mit den von den Zuwendungsempfängern geführten Buchführungsunterlagen und den Originalbelegen überein. o Die von den Zuwendungsempfängern geltend gemachten Ausgaben stehen im Einklang mit den gemeinschaftlichen und nationalen Bestimmungen. o Die öffentliche Beteiligung wurde gemäß Art. 80 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 an den Zuwendungsempfänger ausgezahlt. Follow-up Die Prüfbehörde EFRE Hessen hat ein nachvollziehbares System zur Überwachung der Bereinigung der von ihr festgestellten Mängel aufgebaut. Die Höhe von finanziellen Fehlern wird nachvollziehbar und überschaubar in Excel- Übersichten festgehalten. Formale Fehler werden den einzelnen Abschnitten einer Verwaltungskontrolle (Bewilligung, Auszahlung, Verwendungsnachweisprüfung usw.) zugeordnet und ebenfalls zur Auswertung in einer Excel- Übersicht erfasst. Jährlicher Kontrollbericht Von 2008 an und bis 2015 jedes Jahr jeweils bis zum 31. Dezember übermittelt die Prüfbehörde der Kommission einen jährlichen Kontrollbericht, der die Ergebnisse der im vorangegangenen Zwölfmonatszeitraum, der am 30. Juni des betreffenden Jahres endet, entsprechend der Prüfstrategie des operationellen Programms durchgeführten Prüfungen enthält und ggf. festgestellte Mängel im Verwaltungs- und Kontrollsystem des Programms aufzeigt. Der erste Bericht deckt den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 30. Juni 2008 ab und war bis zum 31. Dezember 2008 vorzulegen. Abschlusserklärung und abschließender Kontrollbericht Spätestens bis 31. März 2017 legt die Prüfbehörde der Kommission eine Abschlusserklärung zur Bewertung der Gültigkeit des Antrags auf Zahlung des Restbetrags sowie der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vor. Die Prüfbehörde bestätigt in einem abschließenden Kontrollbericht die von der Bescheinigungsbehörde vorzulegende abschließende Ausgabenbescheinigung. VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

229 58 Jährliche Stichprobenziehung Die jährliche Stichprobenziehung für die VOK nach Art. 16 wird aus Kostengesichtspunkten nicht von der Prüfbehörde EFRE Hessen selbst, sondern von der internen Revision der Helaba in Frankfurt a.m. durchgeführt. Diese hat Zugriff auf die Prüfersoftware IDEA der Fa. Audicon und erhält zu Beginn eines Jahres eine Übersicht aller getätigten Auszahlungen des Bezugsjahres von der Bescheinigungsbehörde zur Ermittlung der Stichprobe. Die Mitarbeiter der internen Revision der Helaba in Frankfurt a.m. verfügen über Erfahrungen mit der Prüfersoftware IDEA und haben an einschlägigen Schulungen teilgenommen. Es wird sichergestellt, dass die Stichprobenziehung ausreichend dokumentiert wird und die Dokumentationen der Prüfbehörde EFRE Hessen zur Verfügung gestellt werden. 5.2 Aufbau der Prüfbehörde und der ihr unterstellten Prüforgane Die Prüfbehörde ist im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung angesiedelt (siehe Organigramm in Abschnitt 2.2.1): Prüfbehörde Hessen EFRE Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Referat Z 7 (EFRE-Prüfbehörde, Innenrevision) Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden DEUTSCHLAND Leiterin: Frau Dr. Jutta Geiger (ab 01. Januar 2015) Tel.: 0611/ jutta.geiger@wirtschaft.hessen.de Vertreterin: Frau Antje Wöhner Tel.: 0611/ antje.woehner@wirtschaft.hessen.de Die jährliche Stichprobenziehung erfolgt unter Anwendung der international anerkannten Prüfersoftware IDEA und wird von der: Helaba Landesbank Hessen-Thüringen Herr Olaf Gros Strahlenbergerstraße Offenbach a.m. Tel.: 069/ olaf.gros@helaba.de für die Prüfbehörde vorgenommen. VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

230 59 Die Prüfbehörde wurde am durch Organisationsverfügung des damaligen Hessischen Ministers für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Dr. Alois Rhiel, gemäß Art. 59 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates benannt Organigramme (einschl. Anzahl der zugewiesenen Dienstposten) Zurzeit sind - wie aus der nachfolgenden Grafik ersichtlich - in der Prüfbehörde EFRE Hessen fünf Mitarbeiter/innen mit unterschiedlichen Zeitanteilen tätig. Da dem bisherigen Leiter der Prüfbehörde EFRE Hessen eine andere Funktion im Hessischen Wirtschaftsministerium zugewiesen wurde, wurde ab dem 01. Januar 2015 eine neue Leiterin der Prüfbehörde EFRE Hessen benannt (siehe Schaubild unten). Prüfbehörde EFRE Hessen Organisations- und Personalstruktur VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

231 Vorkehrungen zur Wahrung der Unabhängigkeit Die Prüfbehörde ist im Referat Z 7 des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung angesiedelt (siehe Organigramm des HMWEVL). Die Prüfbehörde ist fachaufsichtlich unmittelbar dem Amtschef des Ministeriums (Staatssekretär) unterstellt. Die Unabhängigkeit von der Verwaltungsbehörde und der Bescheinigungsbehörde ist durch diese organisatorische Einbindung gewährleistet, wie in der Verfügung des Hessischen Ministers für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom niedergelegt Erforderliche Qualifikation und Erfahrung Für die Aufgaben der Prüfbehörde EFRE Hessen und für die durchzuführenden Prüfungen bedarf es einer ausreichenden Personalausstattung, damit die Aufgaben in Übereinstimmung mit den EG-Vorschriften sowie zeitgerecht und effektiv durchführen zu können. Die Mitarbeiter/innen verfügen grundsätzlich über Prüferfahrungen und nehmen verpflichtend an relevanten Fortbildungsveranstaltungen des Bundes und der Länder sowie der Europäischen Kommission teil. Die in Nr. 5.1 beschriebenen Aufgaben erfordern neben einem qualifizierten Leiter zwei oder mehrere Mitarbeiter/innen. Die derzeitige Personalsituation und Qualifikation der Mitarbeiter/innen stellt sich wie folgt dar: Leiterin der Prüfbehörde Frau Dr. Jutta Geiger (ab 01. Januar 2015) Verfügt über langjährige Berufserfahrung als Fachanwältin für Verwaltungsrecht in international tätigen Anwaltskanzleien und hat u. a. auch im Subventions- und Vergaberecht beraten. Seit Oktober 2010 Referentin im HMWEVL in den Referaten Luftverkehrsinfrastrukturmanagement sowie Planfeststellung und Straßenrecht. Sie bildet sich regelmäßig fort (u. a. Fortbildungsakademie Mont Cenis des Landes Nordrhein-Westfalen in Herne, Zentrale Fortbildung des Landes Hessen). Stellvertretende Leiterin der Prüfbehörde/Erstprüferin Frau Antje Wöhner Verfügt über langjährige Berufserfahrung im Bereich der Fondsverwaltung von EFRE-Programmen und hat in den Förderperioden und als stellvertretende Leiterin der Unabhängigen Stelle Prüfungserfahrungen im Bereich von EU-Programmen erworben. Sie hat in den letzten Jahren an mehreren relevanten Fortbildungsveranstaltungen der EU und der Länder im Bereich EU-Strukturfonds und Revisionstätigkeiten teilgenommen und eigene Seminare im Auftrag des Landespersonalamtes und der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft, Recht in Berlin und der Fortbildungsakademie Mont Cenis des Landes Nordrhein- Westfalen in Herne zum Thema Vor-Ort-Kontrollen und Finanzkontrolle durchgeführt. VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

232 61 Referent/Erstprüfer: Herr Jan Riener Verfügt über langjährige Berufserfahrung im Bereich der Struktur- und Agrarfonds. Von 2010 bis 2016 leitete er die Prüfbehörde für den Europäischen Sozialfonds im Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. Herr Riener verfügt über langjährige Prüferfahrung im Bereich der Agrarförderung (EGFL, ELER, FIAF, Leader+) aus seinen Tätigkeiten in der Bescheinigenden Stelle und Unabhängigen Stelle beim Finanzministerium und beim Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Als Büroleiter der Kreisstelle Mettmann der Landwirtschaftskammer Rheinland war er in den Jahren 2001 bis 2003 für die Bearbeitung und Beratung von investiven Vorhaben, Agrarumweltmaßnahmen und Direktbeihilfen zuständig. Für öffentliche und private Weiterbildungseinrichtungen ist er als Dozent zu Themen der EU- Strukturfonds und Revisionstätigkeiten tätig. Herr Riener nimmt regelmäßig an fachspezifischen Fortbildungen teil. Prüferin Frau Ursula Ries Verfügt über langjährige Berufserfahrung im Bereich der Unabhängigen Stelle und hat in den Förderperioden und als Zweitprüferin Prüfungserfahrungen im Bereich von EU-Programmen erworben. Sie hat in den letzten Jahren an mehreren relevanten Fortbildungsveranstaltungen der Länder im Bereich EU- Strukturfonds und Revisionstätigkeiten teilgenommen. Prüferin Frau Nadine Sohns: Verfügt über mehrjährige Erfahrung im Bereich der Projektförderung, insbesondere in der Förderung von beruflichen Bildungsmaßnahmen. Im Rahmen dieser Tätigkeit wurde u. a. auch Vor-Ort-Kontrollen bei den Zuwendungsempfängern durchgeführt. Sie hat 2014 an der Fortbildungsakademie in Herne an mehreren Fortbildungen im Bereich der EU-Strukturfonds- und Finanzkontrolle teilgenommen. Prüfer (bis ; Stelle wird neu besetzt) Herr Stefan Nett Verfügt über mehrjährige Erfahrung im Bereich der Projektförderung, insbesondere in der Förderung von überbetrieblichen Bildungsstätten. Im Rahmen dieser Tätigkeit wurden u. a. auch Vor-Ort-Kontrollen bei den Zuwendungsempfängern durchgeführt. Er wird in Kürze an relevanten Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Finanzkontrolle teilnehmen. VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

233 Beschreibung der Verfahren zur Begleitung der Umsetzung von in den Prüfberichten enthaltenen Empfehlungen und Korrekturmaßnahmen Die Prüftätigkeit der Prüfbehörde EFRE Hessen berücksichtigt entsprechend Art. 62 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 internationale Prüfstandards und richtet sich nach dem aktuell geltenden Prüfhandbuch der EU-Kommission in der überarbeiteten Version vom und den Leitlinien für die Unabhängigen Stellen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 438/2001 in der Bundesrepublik Deutschland. Die Leitlinien berücksichtigen internationale Prüfstandards. Darüber hinaus hat die Prüfbehörde EFRE Hessen eigene Grundsätze zur Planung, Durchführung und Dokumentation der Vor-Ort-Kontrollen und Systemprüfungen aufgestellt, die für jeden Prüfer verbindlich im Prüfhandbuch zusammengefasst sind. Jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter der Prüfbehörde werden für die Förderperiode folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: Internationale Prüfstandards soweit einschlägig Handbuch der Europäischen Kommission zur Prüfung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme in der Fassung vom Operationelles Programm zum RWB-EFRE-Programm Hessen in der genehmigten Fassung vom Prüfstrategie zum RWB-EFRE-Programm Hessen in der genehmigten Fassung vom Grundsätze und Leitlinien der Prüfbehörde EFRE Hessen für die Förderperiode (Aktualisierung für die neue Förderperiode steht noch aus) Prüfungsplan für das jeweils aktuelle Jahr Verordnungen der Strukturfondsperiode (Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 vom , Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 vom , Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 vom Verordnungen der EU und des Landes Hessen zum Vergaberecht Förderrichtlinien des Landes Hessen für die unterschiedlichen Prioritätsachsen des Operationellen Programms Prüfleitfäden (standardisierte Checklisten) für die Durchführung von Vor-Ort- Kontrollen und Systemprüfungen Prüfberichte (standardisierte Muster) über durchgeführte Vor-Ort-Kontrollen und Systemprüfungen Infoblätter der Verwaltungsbehörde an die Bewilligungsstellen und zwischengeschalteten Stellen zur Durchführung des Programms (Anleitungen und Hinweise zur Abwicklung) VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

234 63 Die Verfahrensabläufe bezüglich der anhand von standardisierten Prüfleitfäden durchzuführenden Vor-Ort-Kontrollen und Systemprüfungen stellen sich wie folgt dar: VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

235 64 Die Prüfbehörde EFRE Hessen hat ein nachvollziehbares System zur Überwachung der Bereinigung der von ihr festgestellten Mängel aufgebaut. Die Höhe von finanziellen Fehlern wird nachvollziehbar und überschaubar in Excel-Übersichten festgehalten. Formale Fehler werden den einzelnen Abschnitten einer Verwaltungskontrolle (Bewilligung, Auszahlung, Verwendungsnachweisprüfung usw.) zugeordnet und ebenfalls zur Auswertung in einer Excel-Übersicht erfasst. In ihren Grundsätzen hat die Prüfbehörde EFRE Hessen Aussagen über die Bewertung von Fehlern und ihre Weiterverfolgung festgelegt. Im Fall von im Zuge von Systemprüfungen und Vor-Ort-Kontrollen festgestellten Mängeln erfolgen Follow-up-Kontrollen durch die Verwaltungsbehörde bzw. die zwischengeschalteten oder die Bewilligungsstellen, um Gewissheit über das Ausräumen der festgestellten Mängel zu erlangen. Die Verwaltungsbehörde informiert die Prüf- VuK-Systeme RWB-EFRE Hessen Stand:

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