Investitionsbewertungsrelationen Sächsischer Krankenhaustag am 01. November 2012 in Leipzig

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1 Investitionsbewertungsrelationen Sächsischer Krankenhaustag am 01. November 2012 in Leipzig Dr. Roland Laufer Geschäftsführer, Dezernat II, Krankenhausfinanzierung und planung Deutsche Krankenhausgesellschaft Bundesverband der Krankenhausträger in der Bundesrepublik Deutschland Wegelystraße 3, Berlin 1

2 Gliederung Ausgangslage 2

3 Aktuelle Situation Einführung des DRG-Systems hat tendenziell zu einem Anstieg des Investitionsbedarfs der Krankenhäuser geführt Investitionen sind eines der zentralen Instrumente zur Senkung der laufenden Betriebskosten von Krankenhäusern Investitionen sichern den Fortschritt in der medizinischen Versorgung Krankenhausträger benötigen eine verlässliche Grundlage für ihre unternehmerischen Investitionsentscheidungen in einem durch Wettbewerb geprägten Umfeld 3

4 Aktuelle Situation Ein gleichmäßiger Anstieg der Krankenhausinvestitionsförderung nach 9 KHG gegenüber den Gesamteinnahmen der Länder hätte im Jahr 2009 ein Fördermittelvolumen von 5,1 Mrd. bedeutet. Bei Zugrundelegung des Anstiegs der Steuereinnahmen müsste das Fördermittelvolumen sogar 5,9 Mrd. betragen. Ein ähnliches Ergebnis liefert eine Expertise von Professor Dr. Rürup aus dem Jahr 2008, welche den jährlichen Investitionsbedarf auf eine Höhe von 4,7 bis 5,7 Mrd. beziffert. Grundlage dieser Berechnung waren allerdings die Investitionsquoten anderer Dienstleistungsbereiche. Die DKG geht daher von einem Investitionsstau von ca. 50 Mrd. aus. 4

5 Weiterentwicklung der Investitionsförderung Gesetzgeber hat dies erkannt, daher Weiterentwicklung der Investitionsförderung im Rahmen des Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes (KHRG) aus dem Jahre 2009 Keine Festlegung auf ein Mindestfördervolumen (enthalten im Referentenentwurf) Entsprechend der Begründung zum damaligen Gesetzentwurf soll auf der Grundlage einheitlicher Grundsätze und Kriterien für die Pauschalierung eine systemkongruente Abstimmung mit den bundeseinheitlichen Modalitäten der Finanzierung der Betriebskosten im DRG-System erfolgen, um einen strukturell effizienten Einsatz... der Landesmittel zur Investitionsförderung zu erreichen. 5

6 10 Abs. 1 KHG Ermöglichung einer Investitionsförderung durch leistungsorientierte Investitionspauschalen ab dem 1. Januar 2012 (BPflV ab 2014) Dafür Entwicklung von Grundsätzen und Kriterien für die Ermittlung eines Investitionsfallwertes auf Landesebene bis zum 31. Dezember 2009 Berücksichtigung der Investitionsfinanzierung der Hochschulkliniken 6

7 10 Abs. 1 KHG Festlegung der näheren Einzelheiten des weiteren Verfahrens durch Bund und Länder Das Recht der Länder, eigenständig zwischen der Förderung durch leistungsorientierte Investitionspauschalen und der Einzelförderung von Investitionen einschließlich der Pauschalförderung kurzfristiger Anlagegüter zu entscheiden, bleibt unberührt. 7

8 10 Abs. 2 KHG Vereinbarung der Grundstrukturen für Investitionsbewertungsrelationen und der Verfahren zu ihrer Ermittlung durch Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene bis zum 31. Dezember In den Investitionsbewertungsrelationen ist der Investitionsbedarf für die voll- und teilstationären Leistungen pauschaliert abzubilden; der Differenzierungsgrad soll praktikabel sein. Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene sollen DRG-Institut beauftragen, bis zum 31. Dezember 2010 für das DRG-Vergütungssystem und bis zum 31. Dezember 2012 für Einrichtungen nach 17d Abs. 1 Satz 1 bundeseinheitliche Investitionsbewertungsrelationen zu entwickeln und zu kalkulieren. 8

9 Dezember 2009: Scheitern der Verhandlungen auf Bundesebene 28. Januar 2010: Vermittlungsgespräch auf Einladung des BMG zwischen DKG, GKV-Spitzenverband und PKV 05. Februar 2010: Abschluss der Vereinbarung gemäß 10 Abs. 2 KHG Grundstrukturen für Investitionsbewertungsrelationen und das Verfahren zu ihrer Ermittlung 2010: Entwicklung eines ersten Handbuchs zur Kalkulation von Investitionskosten 9

10 2011: Prätest mit 17 Krankenhäusern (14 Häuser mit anschließender Datenlieferung) 2011/2012: Überarbeitung des Kalkulationshandbuchs 13. März 2012: Veröffentlichung des Kalkulationshandbuchs auf der Homepage des InEK Juli September 2012: Erste Datenlieferung im Rahmen einer Probekalkulation Aktuell Auswertung der Datenlieferung durch das InEK 2013: 1. Kalkulation : Erste Anwendung möglich 10

11 (Probe-) Kalkulation Investitionskosten Zeitrahmen Aug.-Okt. 2011: Datenauswertung (Dialog InEK KH) InEK Bis Ende 1. Quartal 2012: Fertigstellung Kalkulationshandbuch Version März 2012: Veröffentlichung Kalkulationshandbuch Version 1.0 Juli Sept. 2012: Probekalkulation (Dialog InEK - KH) Herbst 2012: KEA AG Kalkulation Investitionskosten Erstkalkulation 2013: Datenauswertung Juli- Sept (Dialog InEK KH) KH Aug.- Okt. 2011: Zeitraum Datenlieferung Prä-Test 21. Oktober: Letzte (Korrektur)-Datenlieferung Juli Sept. 2012: Probekalkulation, erste Datenlieferung ab 15. Juli 2012 Dezember 2012: Infoveranstaltung Kalkulation Investitionskosten Erstkalkulation 2013: Datenlieferung Juli Sept

12 Grundlagen des Konzeptes Verfahren zur Kalkulation der Investitionsbewertungsrelationen durch das DRG-Institut (InEK) muss praktikabel sein Aufwand zur Kalkulation der Investitionsbewertungsrelationen und deren Differenzierungsgrad muss dem vglw. geringen KHG- Investitionsfördermittelvolumen (2,7 Mrd. Euro/Jahr ggü. 50 Mrd. Euro/Jahr Krankenhausausgaben der GKV) Rechnung tragen Die Umsetzung des Systems durch die Länder und dessen Anwendung in den Krankenhäusern sollte ohne administrativen Mehraufwand gegenüber der aktuellen Systematik erfolgen können Qualitativ hochwertiges System (insb. angemessene Abbildung der investiv hoch teuren Leistungsbereiche) schon zum Einstieg, da die Länder das System nur anwenden werden, wenn es sich als sachgerecht erweist 12

13 Eckpunkte des Konzeptes Zur Ermittlung des Investitionsbedarfs soll ausschließlich auf den laufenden jährlichen Investitionsbedarf abgestellt werden Die Ermittlung des Investitionsbedarfs erfolgt unabhängig von der Herkunft der Investitionsmittel Die Bestimmung des jährlichen Investitionsbedarfs der Krankenhäuser sollte in erster Linie auf Basis der Ist-Kosten von Krankenhausneubauten (einschließlich deren Erstausstattung) erfolgen Um eine hinreichende Größe der Kalkulationsstichprobe zu gewährleisten, werden Anlagegüter mit einem Anschaffungsdatum nicht älter als sieben Jahre zum Zeitpunkt der Kalkulation erfasst 13

14 Eckpunkte des Konzeptes Neben den Ist-Kosten können bei Bedarf ergänzend normative Bewertungsansätze als Datenquellen für die Ermittlung des Investitionsbedarfs und zur Berücksichtigung des med.-techn. Fortschritts einbezogen werden Ableitung des laufenden jährlichen Investitionsbedarfs, indem für jedes Anlagegut dessen spezifische wirtschaftliche Nutzungsdauer angesetzt wird (z. B. entsprechend den AfA-Tabellen bzw. den Regelungen des Kalkulationshandbuchs) Kalkulation soll auf Grundlage eines modularen Ansatzes mit einem einheitlichen Grundbedarf für die allgemeine Infrastruktur und einem besonderen Investitionsbedarf für ausgewählte Leistungsbereiche mit besonders hohem Investitionsbedarf erfolgen 14

15 Eckpunkte des Konzeptes Ausweis der Investitionsbewertungsrelationen im DRG- Fallpauschalen-Katalog Sachgerechte Differenzierung der Investitionsbewertungsrelationen Im ersten Jahr der Anwendung ist eine Anzahl von 30 zusätzlichen Fallgruppen nicht zu überschreiten 15

16 Datengewinnung Erfassung der unterschiedlichen Investitionen in den teilnehmenden Krankenhäusern Funktionsbereich Medizinisches Zentrum Medizinische Geräte Diagnost. Spezialgeräte z.b. Neubau OP-Trakt oder Bettenhaus z.b. Neubau Orthopädie z.b. Neuanschaffung Radiologiestattung z.b. Neuanschaffung Mikroskop Augen 16

17 Zusammenführung der Daten Schaffung eines virtuellen Krankenhauses Neubau Bettenhaus Neubau Orthopädie Neubau OP-Trakt Neuanschaffung Radiologieausstattung Normalstation Intensivstation OP-Bereich Diagnostik 17

18 Mögliche DRG-Katalogstruktur mit fiktiven Investitionsbewertungsrelationen Bewertungsrelation Investitionsbewertungsrelatiodauer 1) 2), 5) Mittlere Untere Grenzverweildauer Partition Hauptabteilung Bewertungsrelation bei DRG Bezeichnung bei Hauptabteilung und Verweil- Erster Tag mit Bewertungsrelation/Tag Beleghebamme Abschlag MDC 01 Krankheiten und Störungen des Nervensystems B01Z O Mehrzeitige komplexe OR-Prozeduren bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems B02A O Komplexe Kraniotomie oder Wirbelsäulen-Operation mit Strahlentherapie, mehr als 8 Bestrahlungen, bei Neubildung B02B B02C B02D B03A O O O O Komplexe Kraniotomie oder Wirbelsäulen-Operation mit Strahlentherapie, mehr als 8 Bestrahlungen, außer b. Neubildung od. ohne Strahlenth. > 8 Bestrahl., Alter < 6 Jahre od. Alt. < 18 J. m. großem intrakraniellen Eingr., m. äußerst schw. CC, b. Neubildung Komplexe Kraniotomie od. Wirbels.-Op. oh. Strahlenth. > 8 Bestrahl., Alter < 6 J. oder Alt. < 18 J. mit gr. intrakran. Eingr., mit äuß. schw. CC, auß. bei Neub. oder Alt. > 5 J., oh. äuß. schw. CC, mit kompliz. Konst. od. verschiedenart. kompl. Prozedur Komplexe Kraniotomie oder Wirbelsäulen-Operation ohne Strahlentherapie, Alter > 5 Jahre oder ohne äußerst schwere CC, ohne komplizierende Konstellation, ohne verschiedenartige komplexe Prozedur Operative Eingriffe b. nicht akuter Para- / Tetraplegie od. Eingriffe an Wirbelsäule u. Rückenmark b. bösart. Neubild. od. m. äußerst schweren od. schw. CC od. Eingr. b. zerebr. Lähmung, Muskeldystrophie, Neuropathie m. äuß. schw. CC, b. Para- / Tetrapl. 6,520 0,575 23,8 7 0,541 9,294 0,929 50,5 16 0,469 7,383 0,618 28,1 8 0,610 4,374 0,618 14,0 4 0,552 3,460 0,590 13,9 4 0,538 3,025 0,579 13,8 4 0,359 B03B O Eingriffe an Wirbelsäule und Rückenmark bei bösartiger Neubildung oder mit äußerst schweren oder schweren CC oder Eingriffe bei zerebraler Lähmung, Muskeldystrophie, Neuropathie mit äußerst schweren CC, außer bei Para- / Tetraplegie 2,808 0,403 15,2 4 0,369 B04A O Interventionelle und beidseitige Eingriffe an den extrakraniellen Gefäßen mit äußerst schweren CC 3,146 0,365 14,4 4 0,488 Quelle: Roeder/Bunzemeier, Kompendium zum G-DRG-System

19 Abrechnung Systematik der Abrechnung ähnelt dem DRG-System Bei Investitionsbewertungsrelationen existieren keine Zu- bzw. Abschläge Durch die Bundesländer ist ein landesindividueller Investitionsfallwert zu ermitteln Investitionsbewertungsrelation x landesindiv. Investitionsfallwert = Fallpreis Weitere Grundsätze und Kriterien sind auf Landesebene zu entwickeln 19

20 Umsetzung durch die Bundesländer Welche Länder das neue System anwenden werden, ist derzeit noch nicht absehbar Derzeit deutliche Unterschiede in der Förderpraxis der Bundesländer hinsichtlich Höhe der Förderung, Aufteilung der Fördermittel auf Einzel- und Pauschalförderung, Bezugsgrößen der Pauschalförderung. 20

21 durch die Anwendung des neuen Systems Anteil der Pauschalförderung wird weiter steigen (z. B. über Erhöhung der Kostengrenzen) Einzelförderung wird es in den meisten Ländern weiterhin geben, da diese ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Krankenhausplanung ist (Unterstützung des Strukturwandels, Erhaltung unverzichtbarer Standorte) Einzelförderung muss zudem für einzelne Bereiche weitere bestehen bleiben (Ausbildungsstätten) Zu Beginn des Umstiegs sind zudem in den vergangenen Jahren getätigte Einzelförderungsmaßnahmen entsprechend zu berücksichtigen 21

22 durch die Anwendung des neuen Systems Durch die stärkere Pauschalförderung steigt die flexiblere Planungsmöglichkeit der Krankenhäuser Für Großprojekte werden zukünftig häufiger Darlehen notwendig werden Steigender Anteil an Investitionsmitteln, welche für die Tilgung von Zinsen verwendet werden müssen Erhöhung der Transparenz im Bereich der Investitionsförderung Investitionsfinanzierung orientiert sich zukünftig stärker am Patientenspektrum 22

23 Vollständige Umstellung auf leistungsorientierte Investitionsförderung aus Sicht der Krankenhausträger Ähnliche Spannbreite der Meinungen wie bei Landesregierungen/- ministerien Aktueller Förderstatus hat naturgemäß Einfluss auf Einschätzung Verteilungsgerechtigkeit als Argument für und gegen Umstellung auf Pauschalförderung Deutliche Unterschiede zwischen den Ländern Bessere Planbarkeit, höhere Verlässlichkeit und weniger Bürokratie als Hauptargumente für eine umfassendere Pauschalförderung 23

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 24

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