Simulationen von Szenario 2

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Simulationen von Szenario 2"

Transkript

1 Sozialrisiko Arbeitslosigkeit Simulationen von Szenario 2 Datum: Bezugszeichen: Simulationen Szenario 2 Quelle: Sektor Arbeitslosigkeit WECH002 Simul /26

2 Einleitung Dieses Dokument beinhaltet Simulationen, die vom Sektor Arbeitslosigkeit im Rahmen von Szenario 2 der Meldung von Sozialrisiken, der jährlichen Meldung vorübergehender Arbeitslosigkeit, ausgearbeitet wurden. Nachfolgende Simulationen bilden eine Basis, die der Sektor Arbeitslosigkeit den Arbeitgebern und interessierten Einrichtungen der Sozialen Sicherheit zur Verfügung stellt. WECH002 Simul /26

3 Inhalt 1 MSR SZENARIO 2 ANTRAG BEI VORÜBERGEHENDER ARBEITSLOSIGKEIT AUS WIRTSCHAFTLICHEN GRÜNDEN Beschreibung der Situation: Simulation des Berichts: MSR SZENARIO 2 ANTRAG BEI VORÜBERGEHENDER ARBEITSLOSIGKEIT IM STREIKFALL Beschreibung der Situation: Simulation des Berichts: MSR SZENARIO 2 ANTRAG BEI UNTERNEHMENSSCHLIEßUNG WEGEN JAHRESURLAUBS Beschreibung der Situation: Simulation des Berichts: SZENARIO 2 ANTRAG BEI VORÜBERGEHENDER ARBEITSLOSIGKEIT IM HINBLICK AUF DIE ENTSCHÄDIGUNG EINES GESCHÜTZTEN ARBEITNEHMERS Beschreibung der Situation: Simulation des Berichts: MSR SZENARIO 2 ANTRAG VORÜBERGEHENDER ARBEITSLOSIGKEIT, EINZUREICHEN FÜR EINEN MONAT MIT ZWEI ARTEN VORÜBERGEHENDER ARBEITSLOSIGKEIT Beschreibung der Situation: Geltendes Prinzip: Simulation des Berichts: MSR SZENARIO 2 ANTRAG VORÜBERGEHENDER ARBEITSLOSIGKEIT, EINZUREICHEN FÜR EINEN MONAT MIT ZWEI ARTEN VORÜBERGEHENDER ARBEITSLOSIGKEIT, WOVON EINE STREIK IST Beschreibung der Situation: Geltendes Prinzip: Simulation des Berichts: Antrag betreffend Schlechtwetter: Simulation des Berichts: Antrag des Streiks: KUMULIERUNG VON ARTEN VORÜBERGEHENDER ARBEITSLOSIGKEIT IM LAUFE DES REFERENZJAHRS:...26 WECH002 Simul /26

4 MSR Szenario 2 Jährliche Meldung vorübergehender Arbeitslosigkeit 1 MSR SZENARIO 2 ANTRAG BEI VORÜBERGEHENDER ARBEITSLOSIGKEIT AUS WIRTSCHAFTLICHEN GRÜNDEN 1.1 Beschreibung der Situation: Es handelt sich um einen wiederholten Antrag, der am ersten Tag der vorübergehenden Arbeitslosigkeit der Referenzperiode eingereicht wurde. Es sei daran erinnert, dass eine Referenzperiode am 1. Oktober eines Jahres beginnt und am 30. September des darauffolgenden Jahres endet. Es handelt sich in diesem Fall um einen Antrag vom , dem eine vorübergehende Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen zugrunde liegt. Merkmale der Beschäftigung: Beginndatum: Arbeitsregelung: Fest + vollzeitlich (38 Std./38) Arbeitsregelung: 5 Tage/Woche => 7,60 7,60 7,60 7,60 7,60 Lohn: 10,2789 Euro/Stunde WECH002 Simul /26

5 1.2 Simulation des Berichts: Angaben N Angaben Wert Form Identification WECH002 FormCreationDate FormCreationHour :15: AttestationStatus TypeForm SU DclInformation LanguageCodePdf RiskIdentification IdentificationOfRisk Reference ReferenceType ReferenceOrigin ReferenceNbr EmployerDeclarationLink NOSSRegistrationNbr Trusteeship CompanyID NaturalPerson NaturalPersonSequenceNbr INSS SIS bbbbbbbbbb WorkerName DULIERE WorkerFirstName MICHEL WorkerInitial P WorkerBirthdate WorkerBirthplace ETTERBEEK WorkerBirthplaceCountry WorkerSex WorkerStreet bbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbb WorkerHouseNbr bbbbbbbbbb WorkerPostBox bbbb WorkerZIPCode bbbbbbbbb WorkerCity WorkerCountry bbbbb Nationality NaturalPersonUserReference bbbbbbbbbbbbbbbbbbbb WorkerRecordLink EmployerClass WorkerCode OccupationLink OccupationStartingDate OccupationEndingDate bbbbbbbbbb JointCommissionNbr WorkingDaysSystem MeanWorkingHours (=Q) RefMeanWorkingHours (=S) WorkerStatus bb Retired b Apprenticeship b WECH002 Simul /26

6 ContractType RemunMethod b AnnualDclTempUnemployment TempUnemploymentStartingDate MajorForceReason bbbbbbbbbbbbbbbbbbbb CalculationBaseAllowance RemunerationTimeUnit Cycle bb RemunerationBasisAmount bbbbbbbbbb PieceTaskServicesCommissionRemunerationBasisAmount WorkGrid DaysIndicatorAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule CommentWorkGrid CommentAboutWorkSchedule CommentDeclaration CommentOfDeclaration WECH002 Simul /26

7 2 MSR SZENARIO 2 ANTRAG BEI VORÜBERGEHENDER ARBEITSLOSIGKEIT IM STREIKFALL 2.1 Beschreibung der Situation: Es handelt sich um einen speziellen Entschädigungsantrag im Streikfall. Es sei daran erinnert, dass der Genehmigung zur Entschädigung in solchen Fällen ein entsprechender Beschluss des Verwaltungsausschusses des LfA vorausgehen muss. Streiktag ist der Merkmale der Beschäftigung: Beginndatum: Arbeitsregelung: Fest + vollzeitlich (38 Std./38) Arbeitsregelung: 5 Tage/Woche => 7,60 7,60 7,60 7,60 7,60 Lohn: 10,3967 Euro/Stunde WECH002 Simul /26

8 2.2 Simulation des Berichts: Angaben N Angaben Wert Form Identification WECH002 FormCreationDate FormCreationHour :15: AttestationStatus TypeForm SU DclInformation LanguageCodePdf RiskIdentification IdentificationOfRisk Reference ReferenceType ReferenceOrigin ReferenceNbr EmployerDeclarationLink NOSSRegistrationNbr Trusteeship CompanyID NaturalPerson NaturalPersonSequenceNbr INSS SIS bbbbbbbbbb WorkerName LECLERCQ WorkerFirstName DANIEL WorkerInitial P WorkerBirthdate WorkerBirthplace ETTERBEEK WorkerBirthplaceCountry WorkerSex WorkerStreet bbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbb WorkerHouseNbr bbbbbbbbbb WorkerPostBox bbbb WorkerZIPCode bbbbbbbbb WorkerCity WorkerCountry bbbbb Nationality NaturalPersonUserReference bbbbbbbbbbbbbbbbbbbb WorkerRecordLink EmployerClass WorkerCode OccupationLink OccupationStartingDate OccupationEndingDate bbbbbbbbbb JointCommissionNbr WorkingDaysSystem MeanWorkingHours (=Q) RefMeanWorkingHours (=S) WorkerStatus bb Retired b Apprenticeship b WECH002 Simul /26

9 ContractType RemunMethod b AnnualDclTempUnemployment TempUnemploymentStartingDate MajorForceReason bbbbbbbbbbbbbbbbbbbb LockoutStrike LockoutStrikeStartingDate LockoutStrikeStartingHour: LockoutStrikePlaceIndicator EntrepriseName bbbbbbbbbbbbbbbbbbbb LockoutStrikeStreet bbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbb LockoutStrikeHouseNbr bbbbbbbbbb LockoutStrikePostBox bbbb LockoutStrikeZIPCode bbbbbbbbb LockoutStrikeCity LockoutStrikeCountry bbbbb CommentLockoutStrike Streik der Verkehrsunternehmer CalculationBaseAllowance RemunerationTimeUnit Cycle bb RemunerationBasisAmount bbbbbbbbbb PieceTaskServicesCommissionRemunerationBasisAmount WorkGrid DaysIndicatorAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule CommentWorkGrid CommentAboutWorkSchedule WECH002 Simul /26

10 CommentDeclaration CommentOfDeclaration WECH002 Simul /26

11 3 MSR SZENARIO 2 ANTRAG BEI UNTERNEHMENSSCHLIEßUNG WEGEN JAHRESURLAUBS 3.1 Beschreibung der Situation: Es handelt sich hier um einen Entschädigungsantrag für die letzte Woche im Dezember 2005, anlässlich der Unternehmenssschließung wegen Jahresurlaubs. Die Schließungsperiode läuft vom 26. bis 31. Dezember Merkmale der Beschäftigung: Beginndatum: Arbeitsregelung: Fest + vollzeitlich (38 Std./38) Arbeitsregelung: 5 Tage/Woche =>8,50 8,50 8,25 8,25 4,50 Lohn: 11,0585 Euro/Stunde WECH002 Simul /26

12 3.2 Simulation des Berichts: Angaben N Angaben Wert Form Identification WECH002 FormCreationDate FormCreationHour :15: AttestationStatus TypeForm SU DclInformation LanguageCodePdf RiskIdentification IdentificationOfRisk Reference ReferenceType ReferenceOrigin ReferenceNbr EmployerDeclarationLink NOSSRegistrationNbr Trusteeship CompanyID NaturalPerson NaturalPersonSequenceNbr INSS SIS bbbbbbbbbb WorkerName LEBLANC WorkerFirstName FRANZ WorkerInitial A WorkerBirthdate WorkerBirthplace ETTERBEEK WorkerBirthplaceCountry WorkerSex WorkerStreet bbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbb WorkerHouseNbr bbbbbbbbbb WorkerPostBox bbbb WorkerZIPCode bbbbbbbbb WorkerCity WorkerCountry bbbbb Nationality NaturalPersonUserReference bbbbbbbbbbbbbbbbbbbb WorkerRecordLink EmployerClass WorkerCode OccupationLink OccupationStartingDate OccupationEndingDate bbbbbbbbbb JointCommissionNbr WorkingDaysSystem MeanWorkingHours (=Q) RefMeanWorkingHours (=S) WorkerStatus bb Retired b Apprenticeship b WECH002 Simul /26

13 ContractType RemunMethod b AnnualDclTempUnemployment TempUnemploymentStartingDate MajorForceReason bbbbbbbbbbbbbbbbbbbb CalculationBaseAllowance RemunerationTimeUnit Cycle bb RemunerationBasisAmount bbbbbbbbbb PieceTaskServicesCommissionRemunerationBasisAmount WorkGrid DaysIndicatorAboutWorkSchedule HoursNumberAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule HoursNumberAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule HoursNumberAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule HoursNumberAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule HoursNumberAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule CommentWorkGrid CommentAboutWorkSchedule CommentDeclaration CommentOfDeclaration WECH002 Simul /26

14 4 SZENARIO 2 ANTRAG BEI VORÜBERGEHENDER ARBEITSLOSIGKEIT IM HINBLICK AUF DIE ENTSCHÄDIGUNG EINES GESCHÜTZTEN ARBEITNEHMERS 4.1 Beschreibung der Situation: Es handelt sich hier um den ersten, von einer geschützten Arbeitnehmerin eingereichten Antrag. Dieser Antrag datiert vom Merkmale der Beschäftigung: Beginndatum: Arbeitsregelung: Fest + vollzeitlich (38 Std./38) Arbeitsregelung: 5 Tage/Woche => 7,60 7,60 7,60 7,60 7,60 Lohn: 9,2092 Euro/Stunde WECH002 Simul /26

15 4.2 Simulation des Berichts: Angaben N Angaben Wert Form Identification WECH002 FormCreationDate FormCreationHour :15: AttestationStatus TypeForm SU DclInformation LanguageCodePdf RiskIdentification IdentificationOfRisk Reference ReferenceType ReferenceOrigin ReferenceNbr EmployerDeclarationLink NOSSRegistrationNbr Trusteeship CompanyID NaturalPerson NaturalPersonSequenceNbr INSS SIS bbbbbbbbbb WorkerName DUPONT WorkerFirstName JEANNETTE WorkerInitial M WorkerBirthdate WorkerBirthplace ETTERBEEK WorkerBirthplaceCountry WorkerSex WorkerStreet bbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbb WorkerHouseNbr bbbbbbbbbb WorkerPostBox bbbb WorkerZIPCode bbbbbbbbb WorkerCity WorkerCountry bbbbb Nationality NaturalPersonUserReference bbbbbbbbbbbbbbbbbbbb WorkerRecordLink EmployerClass WorkerCode OccupationLink OccupationStartingDate OccupationEndingDate bbbbbbbbbb JointCommissionNbr WorkingDaysSystem MeanWorkingHours (=Q) RefMeanWorkingHours (=S) WorkerStatus bb Retired b WECH002 Simul /26

16 Apprenticeship b ContractType RemunMethod b AnnualDclTempUnemployment TempUnemploymentStartingDate MajorForceReason bbbbbbbbbbbbbbbbbbbb CalculationBaseAllowance RemunerationTimeUnit Cycle bb RemunerationBasisAmount bbbbbbbbbb PieceTaskServicesCommissionRemunerationBasisAmount WorkGrid DaysIndicatorAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule CommentWorkGrid CommentAboutWorkSchedule CommentDeclaration CommentOfDeclaration WECH002 Simul /26

17 5 MSR SZENARIO 2 ANTRAG VORÜBERGEHENDER ARBEITSLOSIGKEIT, EINZUREICHEN FÜR EINEN MONAT MIT ZWEI ARTEN VORÜBERGEHENDER ARBEITSLOSIGKEIT 5.1 Beschreibung der Situation: Während des Monats, der Gegenstand des Entschädigungsantrag ist, wird der Sozialversicherte aus zwei Gründen vorübergehend arbeitslos: Schlechtwetter (vom bis einschließlich ) und Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen (vom bis einschließlich ). Merkmale der Beschäftigung: Beginndatum: Arbeitsregelung: Fest + vollzeitlich (40 Std./40) Arbeitsregelung: 5 Tage/Woche => Lohn: 10,3967 Euro/Stunde 5.2 Geltendes Prinzip: In diesem Fall wird 1 einziger Antrag gestellt, die Art des 1. Arbeitslosigkeitstags ist entscheidend, in diesem Fall das schlechte Wetter. WECH002 Simul /26

18 5.3 Simulation des Berichts: Angaben N Angaben Wert Form Identification WECH002 FormCreationDate FormCreationHour :15: AttestationStatus TypeForm SU DclInformation LanguageCodePdf RiskIdentification IdentificationOfRisk Reference ReferenceType ReferenceOrigin ReferenceNbr EmployerDeclarationLink NOSSRegistrationNbr Trusteeship CompanyID NaturalPerson NaturalPersonSequenceNbr INSS SIS bbbbbbbbbb WorkerName LECLERCQ WorkerFirstName DANIEL WorkerInitial P WorkerBirthdate WorkerBirthplace ETTERBEEK WorkerBirthplaceCountry WorkerSex WorkerStreet bbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbb WorkerHouseNbr bbbbbbbbbb WorkerPostBox bbbb WorkerZIPCode bbbbbbbbb WorkerCity WorkerCountry bbbbb Nationality NaturalPersonUserReference bbbbbbbbbbbbbbbbbbbb WorkerRecordLink EmployerClass WorkerCode OccupationLink OccupationStartingDate OccupationEndingDate bbbbbbbbbb JointCommissionNbr WorkingDaysSystem MeanWorkingHours (=Q) RefMeanWorkingHours (=S) WorkerStatus bb Retired b Apprenticeship b WECH002 Simul /26

19 ContractType RemunMethod b AnnualDclTempUnemployment TempUnemploymentStartingDate MajorForceReason bbbbbbbbbbbbbbbbbbbb CalculationBaseAllowance RemunerationTimeUnit Cycle bb RemunerationBasisAmount bbbbbbbbbb PieceTaskServicesCommissionRemunerationBasisAmount WorkGrid DaysIndicatorAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule CommentWorkGrid CommentAboutWorkSchedule CommentDeclaration CommentOfDeclaration WECH002 Simul /26

20 6 MSR SZENARIO 2 ANTRAG VORÜBERGEHENDER ARBEITSLOSIGKEIT, EINZUREICHEN FÜR EINEN MONAT MIT ZWEI ARTEN VORÜBERGEHENDER ARBEITSLOSIGKEIT, WOVON EINE STREIK IST 6.1 Beschreibung der Situation: Während des Monats, der Gegenstand des Entschädigungsantrag ist, wird der Sozialversicherte aus zwei Gründen vorübergehend arbeitslos: Schlechtwetter (vom 6.10 bis einschließlich ) und Streik (am ). Merkmale der Beschäftigung: Beginndatum: Arbeitsregelung: Fest + vollzeitlich (40 Std./40) Arbeitsregelung: 5 Tage/Woche => Lohn 10,3967 Euro/Stunde 6.2 Geltendes Prinzip: In diesem Fall sind 2 getrennte Anträge einzureichen, einer für Schlechtwetter, einer für Streik. WECH002 Simul /26

21 6.3 Simulation des Berichts: Antrag betreffend Schlechtwetter: Angaben N Angaben Wert Form Identification WECH002 FormCreationDate FormCreationHour :15: AttestationStatus TypeForm SU DclInformation LanguageCodePdf RiskIdentification IdentificationOfRisk Reference ReferenceType ReferenceOrigin ReferenceNbr EmployerDeclarationLink NOSSRegistrationNbr Trusteeship CompanyID NaturalPerson NaturalPersonSequenceNbr INSS SIS bbbbbbbbbb WorkerName LECLERCQ WorkerFirstName DANIEL WorkerInitial P WorkerBirthdate WorkerBirthplace ETTERBEEK WorkerBirthplaceCountry WorkerSex WorkerStreet bbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbb WorkerHouseNbr bbbbbbbbbb WorkerPostBox bbbb WorkerZIPCode bbbbbbbbb WorkerCity WorkerCountry bbbbb Nationality NaturalPersonUserReference bbbbbbbbbbbbbbbbbbbb WorkerRecordLink EmployerClass WorkerCode OccupationLink OccupationStartingDate OccupationEndingDate bbbbbbbbbb JointCommissionNbr WorkingDaysSystem MeanWorkingHours (=Q) RefMeanWorkingHours (=S) WorkerStatus bb Retired b Apprenticeship b WECH002 Simul /26

22 ContractType RemunMethod b AnnualDclTempUnemployment TempUnemploymentStartingDate MajorForceReason bbbbbbbbbbbbbbbbbbbb CalculationBaseAllowance RemunerationTimeUnit Cycle bb RemunerationBasisAmount bbbbbbbbbb PieceTaskServicesCommissionRemunerationBasisAmount WorkGrid DaysIndicatorAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule CommentWorkGrid CommentAboutWorkSchedule CommentDeclaration CommentOfDeclaration WECH002 Simul /26

23 6.4 Simulation des Berichts: Antrag des Streiks: Angaben N Angaben Wert Form Identification WECH002 FormCreationDate FormCreationHour :15: AttestationStatus TypeForm SU DclInformation LanguageCodePdf RiskIdentification IdentificationOfRisk Reference ReferenceType ReferenceOrigin ReferenceNbr EmployerDeclarationLink NOSSRegistrationNbr Trusteeship CompanyID NaturalPerson NaturalPersonSequenceNbr INSS SIS bbbbbbbbbb WorkerName LECLERCQ WorkerFirstName DANIEL WorkerInitial P WorkerBirthdate WorkerBirthplace ETTERBEEK WorkerBirthplaceCountry WorkerSex WorkerStreet bbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbb WorkerHouseNbr bbbbbbbbbb WorkerPostBox bbbb WorkerZIPCode bbbbbbbbb WorkerCity WorkerCountry bbbbb Nationality NaturalPersonUserReference bbbbbbbbbbbbbbbbbbbb WorkerRecordLink EmployerClass WorkerCode OccupationLink OccupationStartingDate OccupationEndingDate bbbbbbbbbb JointCommissionNbr WorkingDaysSystem MeanWorkingHours (=Q) RefMeanWorkingHours (=S) WorkerStatus bb Retired b Apprenticeship b ContractType WECH002 Simul /26

24 RemunMethod b AnnualDclTempUnemployment TempUnemploymentStartingDate MajorForceReason bbbbbbbbbbbbbbbbbbbb LockoutStrike LockoutStrikeStartingDate LockoutStrikeStartingHour: LockoutStrikePlaceIndicator EntrepriseName bbbbbbbbbbbbbbbbbbbb LockoutStrikeStreet bbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbb LockoutStrikeHouseNbr bbbbbbbbbb LockoutStrikePostBox bbbb LockoutStrikeZIPCode bbbbbbbbb LockoutStrikeCity LockoutStrikeCountry bbbbb CommentLockoutStrike Staking van vervoerders CalculationBaseAllowance RemunerationTimeUnit Cycle bb RemunerationBasisAmount bbbbbbbbbb PieceTaskServicesCommissionRemunerationBasisAmount WorkGrid DaysIndicatorAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule DaysIndicatorAboutWorkSchedule CommentWorkGrid CommentAboutWorkSchedule Bbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbb WECH002 Simul /26

25 CommentDeclaration CommentOfDeclaration WECH002 Simul /26

26 7 KUMULIERUNG VON ARTEN VORÜBERGEHENDER ARBEITSLOSIGKEIT IM LAUFE DES REFERENZJAHRS: Wird der Arbeitnehmer während einer Referenzperiode aus unterschiedlichen Gründen vorübergehend arbeitslos (z. B. Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen und Schlechtwetter), muss für einen Entschädigungsantrag nur eine Meldung eines Sozialrisikos vorgenommen werden. Diese eine Meldung gilt für andere Perioden vorübergehender Arbeitslosigkeit während der Referenzperiode. Daher muss der Arbeitgeber pro Referenzperiode nur eine Meldung vornehmen. Der Streik ist die einzige Ausnahme von diesem Prinzip. Da die Entschädigung für eine Streikperiode vom Verwaltungsausschuss des LfA ohnehin gesondert zu genehmigen ist, muss jede Streikperiode getrennt beantragt werden, auch wenn während der Referenzperiode eine Meldung eines Entschädigungsantrags aus einem anderen Grund als vorübergehende Arbeitslosigkeit oder infolge eines anderen Streiks eingereicht wurde. Der Arbeitgeber kann daher verschiedene Meldungen von Anträgen auf Streikgelder während einer Referenzperiode vornehmen. WECH002 Simul /26

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR MELDUNG SOZIALRISIKEN ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR M S R Quartal:2016-01 Arbeitsunfälle Inhalt Einleitung...5 Für wen?... 6 Wann?... 7 Was ist einzugeben?... 8 05/04/2016 Administrative Anweisungen

Mehr

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR 3 1 Arbeitslosigkeit Inhalt Einleitung...5 Für wen?... 6 Wann?... 7 Was ist einzugeben?... 8 Zusätzliche Informationen...10 04/04/2013 Administrative Anweisungen LSS

Mehr

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR MELDUNG SOZIALRISIKEN ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR M S R Quartal:2015-02 Entschädigungen Inhalt Einleitung...5 Für wen?... 6 Wann?... 7 Was ist einzutragen?... 8 02/07/2015 Administrative Anweisungen

Mehr

ARBEITSLOSIGKEIT. Frau Van Damme. Infositzungen

ARBEITSLOSIGKEIT. Frau Van Damme. Infositzungen ARBEITSLOSIGKEIT Frau Van Damme Infositzungen 12.2005 1 Gesetzlicher Rahmen MSR-Arbeitslosigkeit Gesetz Modernisierung Verwaltung vom 24.02.2003 und Artikel 183bis des Arbeitslosigkeitserlasses (KE 25.11.1991)

Mehr

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR 3 1 Entschädigungen Inhalt Einleitung...5 Für wen?... 6 Wann?... 7 Was ist einzugeben?... 8 04/04/2013 Administrative Anweisungen LSS - Entschädigungen 4 Einleitung

Mehr

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR 3 Entschädigungen Inhalt Einleitung...5 Für wen?... 6 Wann?... 7 Was ist einzugeben?... 8 22/11/2012 Administrative Anweisungen LSS - Entschädigungen 4 Einleitung Übt

Mehr

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR MELDUNG SOZIALRISIKEN ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR M S R Quartal:2016-01 Entschädigungen Inhalt Einleitung...5 Für wen?... 6 Wann?... 7 Was ist einzutragen?... 8 05/04/2016 Administrative Anweisungen

Mehr

Meldung der Urlaubstage

Meldung der Urlaubstage Meldung der Urlaubstage Einleitung 1 - Einleitung Der Arbeitgeber oder sein Bevollmächtigter werden gebeten, jährlich die Informationen mitzuteilen, die die Krankenkasse, der der Arbeitnehmer beigetreten

Mehr

Monatliche Meldung der Stunden der vorübergehenden Arbeitslosigkeit

Monatliche Meldung der Stunden der vorübergehenden Arbeitslosigkeit Monatliche Meldung der Stunden der vorübergehenden Arbeitslosigkeit Einleitung 1 - Einleitung Der Arbeitgeber ist in Anwendung von Art. 137 des KE vom 25.11.1991 bei der Aussetzung des Arbeitsvertrags

Mehr

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR MELDUNG SOZIALRISIKEN ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR M S R Quartal:2013-04 Arbeitslosigkeit Inhalt Einleitung...5 Wann?... 6 Für wen?... 7 Was ist einzugeben?... 8 Zusätzliche Informationen...18 06/01/2014

Mehr

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR MELDUNG SOZIALRISIKEN ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR M S R Quartal:2013-03 Arbeitslosigkeit Inhalt Einleitung...5 Für wen?... 6 Wann?... 7 Was ist einzugeben?... 8 Zusätzliche Informationen...10 08/10/2013

Mehr

EINBLICK in. die zeitweilige Arbeitslosigkeit. Elektronische Pflichtmitteilung

EINBLICK in. die zeitweilige Arbeitslosigkeit. Elektronische Pflichtmitteilung EINBLICK in die zeitweilige Arbeitslosigkeit Elektronische Pflichtmitteilung Ab dem 1. Oktober 2011 muss die Mitteilung von zeitweiliger Arbeitslosigkeit obligatorisch auf elektronischem Wege geschehen

Mehr

DER BEFRISTETE ARBEITSVERTRAG

DER BEFRISTETE ARBEITSVERTRAG Vorlage 2 DER BEFRISTETE ARBEITSVERTRAG Der befristete Arbeitsvertrag stellt die Ausnahme dar und wird für eine begrenzte Dauer und für die Ausführung einer konkreten und nicht dauerhaften Aufgabe abgeschlossen.

Mehr

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR MELDUNG SOZIALRISIKEN ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR M S R Quartal:2015-02 Arbeitslosigkeit Inhalt Einleitung...5 Für wen?... 6 Wann?... 8 Was ist einzugeben?... 12 Zusätzliche Informationen...16

Mehr

BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG

BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Der befristete Arbeitsvertrag stellt die Ausnahme dar und wird für eine begrenzte Dauer und zur Ausführung einer konkreten und nicht dauerhaften Aufgabe abgeschlossen. Folglich

Mehr

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR. Quartal:

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR. Quartal: ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR Quartal:2011-04 Arbeitslosigkeit Inhalt Einleitung...5 Für wen?... 6 Wann?... 7 Was ist einzutragen?... 9 Zusätzliche Informationen...21 20/01/2012 Anweisungen für den

Mehr

LANDESAMT FÜR ARBEITSBESCHAFFUNG C4MSR - SYSTEM DER ARBEITSLOSIGKEIT MIT BETRIEBSZUSCHLAG (SAB) (VORMALS FRÜHPENSION)

LANDESAMT FÜR ARBEITSBESCHAFFUNG C4MSR - SYSTEM DER ARBEITSLOSIGKEIT MIT BETRIEBSZUSCHLAG (SAB) (VORMALS FRÜHPENSION) LANDESAMT FÜR ARBEITSBESCHAFFUNG C4MSR - SYSTEM DER ARBEITSLOSIGKEIT MIT BETRIEBSZUSCHLAG (SAB) (VORMALS FRÜHPENSION) (DEM ARBEITNEHMER VOM ARBEITGEBER ABZUGEBEN, DER EINE ELEKTRONISCHE MELDUNG EINES SOZIALEN

Mehr

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR MELDUNG SOZIALRISIKEN ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR M S R Quartal:2015-01 Arbeitslosigkeit Inhalt Einleitung...5 Für wen?... 6 Wann?... 7 Was ist einzugeben?... 8 Zusätzliche Informationen...16 02/04/2015

Mehr

MITTEILUNG AN DIE ARBEITGEBER PK111 & PK A

MITTEILUNG AN DIE ARBEITGEBER PK111 & PK A MITTEILUNG AN DIE ARBEITGEBER PK111 & PK209-2018-A Betreff: Maßnahmen MACHBARE ARBEIT LAUFBAHNÄNDERUNG Im Nationalen Abkommen der PK111 vom 21.09.2015 und vom 15.05.2017 sowie der PK209 vom 09.11.2015

Mehr

Die Kontrollkarte ersetzendes Meldeformular

Die Kontrollkarte ersetzendes Meldeformular Die Kontrollkarte ersetzendes Meldeformular Warum diese Meldung? Sie sind von der Pflicht befreit, im Besitz einer Kontrollkarte zu sein: entweder, wenn Sie das 60. Lebensjahr vollendet haben; oder wenn

Mehr

Vermittlungs- und Beschäftigungsbestätigung

Vermittlungs- und Beschäftigungsbestätigung Name und Anschrift des Arbeitgebers: Betriebsnummer: Ansprechpartner: Es wird bestätigt, dass mit Frau / Herrn geboren am Telefon-Nr.: (für Rückfragen) Vermittlungs- und Beschäftigungsbestätigung nach

Mehr

Persönliche Arbeitslosigkeitserklärung

Persönliche Arbeitslosigkeitserklärung Persönliche Arbeitslosigkeitserklärung Im Zuge der sechsten Staatsreform wurde die Befugnis u.a. zur Gewährung der Praktikumsleistung, zur Beurteilung der Bemühungen um Arbeit und zur Bewilligung der Aktivierungsleistung

Mehr

Ein Arbeitnehmer auf zwei Personalnummern?

Ein Arbeitnehmer auf zwei Personalnummern? Ein Arbeitnehmer auf zwei Personalnummern? Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 112 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Fälle 2.1. Änderung der Personaldaten zum 01. eines Monats 2.2. Änderung der Personaldaten

Mehr

SOZIALKASSE DES BERLINER BAUGEWERBES

SOZIALKASSE DES BERLINER BAUGEWERBES Lückstr. 72/73 10317 Berlin Telefon 030 51539-0 Telefax 030 51539-100 Rundschreiben Nr. 03/2015 Berlin, im November 2015 An alle Betriebe des Gerüstbaugewerbes in Berlin 1. Lohnausgleich 2015/2016 2. Übergangsbeihilfen

Mehr

1. Zulassung aufgrund einer Vollzeitbeschäftigung

1. Zulassung aufgrund einer Vollzeitbeschäftigung KAPITEL 2 Die Versicherungs- oder Zulässigkeitsbedingungen 1. Zulassung aufgrund einer Vollzeitbeschäftigung (KE, Art. 30 bis 34) 1078. Um Arbeitslosenentschädigungen im Falle der Vollarbeitslosigkeit

Mehr

Ablauf der Änderung einer Original-DmfAPPL- Meldung per batch 1. Schema

Ablauf der Änderung einer Original-DmfAPPL- Meldung per batch 1. Schema Ablauf der Änderung einer Original-DmfAPPL- Meldung per batch 1. Schema 1 2. Beschrijven 1. Erstellung der Änderungsdatei Für den Versand einer Änderung einer Originalmeldung per Batch müssen Sie ein.xml-dokument

Mehr

Sage One Lohn und Gehalt

Sage One Lohn und Gehalt Sage One Lohn und Gehalt Mitarbeiteranlage Minijob Impressum Sage GmbH Niederlassung Leipzig Karl-Heine-Str. 109-111 04229 Leipzig Copyright 2017 Sage GmbH Die Inhalte und Themen in dieser Unterlage wurden

Mehr

Gemeinsame Grundsätze für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nach 106 SGB IV

Gemeinsame Grundsätze für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nach 106 SGB IV GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG, BERLIN ARBEITSGEMEINSCHAFT BERUFSSTÄNDISCHER VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN, BERLIN 19.10.2016 Gemeinsame

Mehr

Beispiele Leitfaden zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung ( 38 Abs. 1 SGB III Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden)

Beispiele Leitfaden zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung ( 38 Abs. 1 SGB III Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden) Zentrale SP III 11-5406 Stand: 03/2012 Beispiele Leitfaden zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung ( 38 Abs. 1 SGB III Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden) ab 01.04.2012 Inhalt 0. VORBEMERKUNG...

Mehr

Das Ziel von Ecaro ist die Arbeitgebern und ihre Bevollmächtigten über diesen Daten zu Verfügung zustellen.

Das Ziel von Ecaro ist die Arbeitgebern und ihre Bevollmächtigten über diesen Daten zu Verfügung zustellen. Ecaro: Anleitung Inhalt 1. Einleitung... 3 2. Wie erhalte ich Zugriff auf den Onlinedienst?... 4 3. Auswahlmenü... 5 Auswahlmenü Arbeitgeber:... 5 Auswahlmenü Bevollmächtigte:... 5 Optionen, Felder und

Mehr

Eine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden.

Eine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden. Hinweis Die aktuellen Muster sind nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen; sie können z. B. betriebliche Begebenheiten oder sonstige besondere Umstände des Einzelfalles nicht berücksichtigen.

Mehr

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR MELDUNG SOZIALRISIKEN ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR M S R Quartal:2016-01 Arbeitslosigkeit Inhalt Einleitung...5 Für wen?... 6 Wann?... 8 Was ist einzugeben?... 9 Zusätzliche Informationen...14 05/04/2016

Mehr

Allgemeine Erläuterungen zu der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme: Berufliches Übergangsprogramm (BÜP)

Allgemeine Erläuterungen zu der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme: Berufliches Übergangsprogramm (BÜP) Allgemeine Erläuterungen zu der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme: Berufliches Übergangsprogramm (BÜP) 1. Wichtige Rechtsgrundlagen Zusammenarbeitsabkommen vom 4. März 1997 zwischen dem Föderalstaat und den

Mehr

Richtlinie über den Abschluss von Zeitverträgen in den Beteiligungen der

Richtlinie über den Abschluss von Zeitverträgen in den Beteiligungen der Anlage zur Drucksache Nr. 37 für die Sitzung der Senatskommission für öffentliche Unternehmen am 17. Oktober 2017 Richtlinie über den Abschluss von Zeitverträgen in den Beteiligungen der Freien und Hansestadt

Mehr

E-GOVERNMENT IN DER SOZIALEN SICHERHEIT

E-GOVERNMENT IN DER SOZIALEN SICHERHEIT E-GOVERNMENT IN DER SOZIALEN SICHERHEIT MELDUNG VON SOZIALRISIKEN Wie übermittle ich Meldungen elektronisch? Angepasste Version - März 2006 LSS Inhalt E-Government in der Sozialen Sicherheit...3 Die Einfachheit

Mehr

KAPITEL 2. Der Jahresurlaub. 1. Allgemeine Regelung A. GRUNDSÄTZE. (Koordinierte Gesetze ; K. E )

KAPITEL 2. Der Jahresurlaub. 1. Allgemeine Regelung A. GRUNDSÄTZE. (Koordinierte Gesetze ; K. E ) KAPITEL 2 Der Jahresurlaub (Koordinierte Gesetze 28.06.1971; K. E. 20.03.1967) 1. Allgemeine Regelung A. GRUNDSÄTZE 300. Pro Jahr haben die Arbeitnehmer Anrecht auf eine bestimmte Anzahl Urlaubstage, berechnet

Mehr

SOZIALBILANZ nach dem VOLLSTÄNDIGEN MODELL

SOZIALBILANZ nach dem VOLLSTÄNDIGEN MODELL CS1 1 EUR NAT. Hinterlegungsdatum Nr Seite E D CS1/1. SOZIALBILANZ nach dem VOLLSTÄNDIGEN MODELL DIE BETRÄGE LAUTEN AUF EUR (Währungseinheiten) Name :...... Rechtsform :... Adresse :... Nr :... Briefkasten

Mehr

BESCHLÜSSE UND EMPFEHLUNGEN

BESCHLÜSSE UND EMPFEHLUNGEN Verordnung (EG) Nr. 883/2004 ZUSAMMENSTELLUNG Beschlüsse Horizontale Beschlüsse Beschlüsse, die für alle Bereiche der sozialen Sicherheit von Bedeutung sind F B1 Beschlüsse zum Datenaustausch F B 1001

Mehr

Gemeinsame Grundsätze für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nach 106 SGB IV

Gemeinsame Grundsätze für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nach 106 SGB IV GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG, BERLIN ARBEITSGEMEINSCHAFT BERUFSSTÄNDISCHER VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN, BERLIN 28.06.2017 Gemeinsame

Mehr

Bruttolohn für Zeiten der Auslandsbeschäftigung

Bruttolohn für Zeiten der Auslandsbeschäftigung Zur Gewährleistung der Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen gehört bei der Übermittlung personenbezogener Daten per E-Mail die Verschlüsselung. Hierzu stellen wir Ihnen die

Mehr

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR MELDUNG SOZIALRISIKEN ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR M S R Quartal:2016-01 Arbeitslosigkeit Inhalt Einleitung...5 Für wen?... 6 Wann?... 7 Was ist einzugeben?... 9 Zusätzliche Informationen...25 05/04/2016

Mehr

Fachliche Weisungen. Arbeitslosengeld. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 162 SGB III. Teilarbeitslosengeld

Fachliche Weisungen. Arbeitslosengeld. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 162 SGB III. Teilarbeitslosengeld Gültig ab: 20.04.2017 Gültigkeit bis: fortlaufend Fachliche Weisungen Arbeitslosengeld Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 162 SGB III Teilarbeitslosengeld FW Seite 2 (04/2017) 162 Aktualisierung, Stand

Mehr

Gemeinsame Grundsätze für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nach 106 SGB IV

Gemeinsame Grundsätze für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nach 106 SGB IV GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG, BERLIN ARBEITSGEMEINSCHAFT BERUFSSTÄNDISCHER VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN, BERLIN 28.06.2017 Gemeinsame

Mehr

Anlage Ausland zum Antrag auf deutsches Kindergeld vom

Anlage Ausland zum Antrag auf deutsches Kindergeld vom Name und der antragstellenden Person Kindergeld-Nr. F K Anlage Ausland zum Antrag auf deutsches Kindergeld vom Die Anlage Ausland ist zusätzlich zum Antrag auf deutsches Kindergeld einzureichen, wenn mindestens

Mehr

ARBEITSUNFÄLLE. Infositzungen 11/2005 1

ARBEITSUNFÄLLE. Infositzungen 11/2005 1 ARBEITSUNFÄLLE Infositzungen /2005 Übersicht der Szenarios Szenario : Meldung eines Arbeitsunfalls Szenario 2: Monatlicher Bericht Szenario 3: Arbeitswiederaufnahme Infositzungen /2005 2 Szenario : 2 Typen

Mehr

Ablauf des Einreichens einer Original-DmfAPPL- Meldung per Batch 1. Schema

Ablauf des Einreichens einer Original-DmfAPPL- Meldung per Batch 1. Schema Ablauf des Einreichens einer Original-DmfAPPL- Meldung per Batch 1. Schema 2. Beschrijven 1. Erstellung der Meldung Für den Versand einer Originalmeldung per Batch müssen Sie ein.xml-dokument erstellen.

Mehr

herauszufinden warum das Kontrollesystem des LSS manche Fehlern meldet oder die beantragte Beitragsermäßigung sogar annulliert.

herauszufinden warum das Kontrollesystem des LSS manche Fehlern meldet oder die beantragte Beitragsermäßigung sogar annulliert. Ecaro: Anleitung Inhalt 1. Einleitung...3 2. Wie erhalte ich Zugriff auf den Onlinedienst?...4 3. Auswahlmenü...5 Auswahlmenü Arbeitgeber:...5 Auswahlmenü Bevollmächtigte:...5 Optionen, Felder und Schaltflächen...6

Mehr

Gemeinde Wannweil GR-Drucksache

Gemeinde Wannweil GR-Drucksache Gemeinde Wannweil GR-Drucksache 2018-132 Name: Herr Betz Amt: Finanzverwaltung Az.: 131.24-3.4 Datum der Sitzung: 11.10.2018 An den Gemeinderat Neufassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung zum 01.01.2019

Mehr

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR MELDUNG SOZIALRISIKEN ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR M S R Quartal:2013-04 Arbeitslosigkeit Inhalt Einleitung...5 Für wen?... 6 Wann?... 7 Was ist einzugeben?... 8 Zusätzliche Informationen...11 06/01/2014

Mehr

Die Addition der verschiedenen Beträge ergibt dann den globalen jährlichen Pensionsbetrag.

Die Addition der verschiedenen Beträge ergibt dann den globalen jährlichen Pensionsbetrag. KAPITEL 2 Die Alterspension 1. Wie wird die Pension berechnet? A. GRUNDSATZ 1197. Die Altersrente entspricht einem gewissen Prozentsatz des Durchschnitts der im Laufe der Berufskarriere verdienten Löhne.

Mehr

Beispiele für die Meldung von Versicherungsabschnitten für 2003

Beispiele für die Meldung von Versicherungsabschnitten für 2003 ZKdbG - G 403 Stand: 7. Oktober 2003 Anlage 3 (RS 6/2003) Nach dem Beschluss des Verwaltungsrats der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden vom 16. April 2002 gilt für das 2003 ein Umlagesatz

Mehr

1. Haushalts- und Finanzausschuss (zur Stellungnahme) 2. Verwaltungsrat (zur Beschlussfassung) ZUSAMMENFASSUNG

1. Haushalts- und Finanzausschuss (zur Stellungnahme) 2. Verwaltungsrat (zur Beschlussfassung) ZUSAMMENFASSUNG CA/46/17 Orig.: en München, den 04.05.2017 BETRIFFT: VORGELEGT VON: EMPFÄNGER: Herabsetzung der Gebühr für die ergänzende europäische Recherche bei Vorliegen eines vom Türkischen Patent- und Markenamt

Mehr

Informationen zum Urlaub

Informationen zum Urlaub Informationen zum Urlaub für gewerbliche Arbeitnehmer im Gerüstbauer-Handwerk Warum gibt es ein Sozialkassenverfahren? Viele Arbeitnehmer im Gerüstbauer-Handwerk sind nicht das gesamte Jahr im gleichen

Mehr

Die Entgeltsicherung Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung

Die Entgeltsicherung Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung Aktuelle Daten und Indikatoren Die Entgeltsicherung Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung November 2013 Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer was ist das? Personen im Alter ab

Mehr

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR MELDUNG SOZIALRISIKEN ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR M S R Quartal:2015-01 Arbeitslosigkeit Inhalt Einleitung...5 Für wen?... 6 Wann?... 7 Was ist einzugeben?... 8 Zusätzliche Informationen...24 02/04/2015

Mehr

============================================================================

============================================================================ schwere Erkrankung des Kindes und ALG Geschrieben von Marion - 08.12.2005 09:48 Guten Tag, ich bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen, bin wie wild am Lesen und freue mich, hier auf ein so breites Forum

Mehr

LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN FÜR DEN ZEITRAUM

LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN FÜR DEN ZEITRAUM Endgültige Fassung vom 30.6.2010 COCOF 07/0073/03-DE EURÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION Regionalpolitik LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN

Mehr

Selbständig erwerbstätige türkische Staatsangehörige können sich nicht auf den ARB 1/80 berufen.

Selbständig erwerbstätige türkische Staatsangehörige können sich nicht auf den ARB 1/80 berufen. Informationen zu assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechten für türkische Staatsangehörige auf Grund des Assoziationsabkommens EWG/Türkei (Beschluss ARB Nr. 1/80) Bürger- und Ordnungsamt Postfach 11 10

Mehr

1. selbst Versicherungen vermitteln oder über Versicherungen beraten oder

1. selbst Versicherungen vermitteln oder über Versicherungen beraten oder Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden Sachkundenachweis durch Benennung von vertretungsberechtigten Aufsichtspersonen gemäß 34d Absatz 5 Satz 4 GewO für Versicherungsvermittler

Mehr

Kurzarbeitergeld Eine Leistung der Agentur für Arbeit.

Kurzarbeitergeld Eine Leistung der Agentur für Arbeit. 05. Februar 2018 IHK Neubrandenburg Kurzarbeitergeld Eine Leistung der Agentur für Arbeit. Thomas Besse Vorsitzender der Geschäftsführung Agentur für Arbeit Neubrandenburg Seite 1 Arbeitslosigkeit: Heute

Mehr

Sammelantrag auf Erstattung von Winterbauund Winterbeschäftigungs-Umlage für Zeiten der Auslandsbeschäftigung

Sammelantrag auf Erstattung von Winterbauund Winterbeschäftigungs-Umlage für Zeiten der Auslandsbeschäftigung auf Erstattung von Winterbauund Winterbeschäftigungs-Umlage für Zeiten der Auslandsbeschäftigung Angaben zum Arbeitgeber: 2017 R2 BKN: Anzahl aller im Betrieb beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer und

Mehr

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. Einstieg in das Verfahren ELStAM bei vorschüssigen Lohnzahlungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. Einstieg in das Verfahren ELStAM bei vorschüssigen Lohnzahlungen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber Einstieg in das Verfahren ELStAM bei vorschüssigen Lohnzahlungen Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM

Mehr

1 Entschädigung für Einsätze

1 Entschädigung für Einsätze 1 Stadt Vellberg Landkreis Schwäbisch Hall Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Vellberg Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) nach 16 FwG Aufgrund

Mehr

CARTA MESCH STIFTUNG. Unterstützungskasse. Gesundheitsplan Nothilfe N1. Finden Sie hier die ausführlichen Beschreibungen zum Plan

CARTA MESCH STIFTUNG. Unterstützungskasse. Gesundheitsplan Nothilfe N1. Finden Sie hier die ausführlichen Beschreibungen zum Plan CARTA MESCH STIFTUNG Unterstützungskasse Gesundheitsplan Nothilfe N1 Finden Sie hier die ausführlichen Beschreibungen zum Plan Gesundheitsplan Nothilfe N1 Zusatzschutz zum Notlagentarif der PKV über Unterstützungskasse

Mehr

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen BGBl. III - Ausgegeben am 4. August 2008 - Nr. 90 1 von 13 (Übersetzung) Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem

Mehr

Laufbahnende: Ihre Rechte

Laufbahnende: Ihre Rechte Laufbahnende: Ihre Rechte V.o.G. André Renard Aachener Straße 48-4700 Eupen Stand: 01.04.2016 1 Beträge Alle Beträge sind anwendbar im Augenblick der Veröffentlichung (April 2016) und ausgedrückt in Euro

Mehr

BAG 17. Juni ABR 37/07 - EzA 99 BetrVG 2001 Umgruppierung Nr. 4

BAG 17. Juni ABR 37/07 - EzA 99 BetrVG 2001 Umgruppierung Nr. 4 Mitbestimmung bei Umgruppierung BAG 17. Juni 2008-1 ABR 37/07 - EzA 99 BetrVG 2001 Umgruppierung Nr. 4 Orientierungssatz Eine nach 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Umgruppierung liegt auch

Mehr

Gemeinde Uttenweiler Landkreis Biberach

Gemeinde Uttenweiler Landkreis Biberach Gemeinde Uttenweiler Landkreis Biberach Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Uttenweiler nach 16 FwG (Feuerwehr-Entschädigungssatzung - FwES) Aufgrund

Mehr

Gemeinde Pfedelbach Hohenlohekreis. Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Pfedelbach

Gemeinde Pfedelbach Hohenlohekreis. Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Pfedelbach Gemeinde Pfedelbach Hohenlohekreis Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Pfedelbach (Feuerwehr-Entschädigungssatzung FwES) vom 18.12.2018 Aufgrund

Mehr

ADMINISTRATIVE ANWEISUNGEN LSS

ADMINISTRATIVE ANWEISUNGEN LSS 1 van 9 ADMINISTRATIVE ANWEISUNGEN LSS L S S Quartal:2016/1 2 van 9 Begrenzte Sozialversicherungspflicht Privatsektor Öffentlicher Sektor 3 van 9 4 van 9 Einige Personen unterliegen nicht allen Regelungen

Mehr

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen. Informationen für Arbeitgeber. Eingliederungszuschuss

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen. Informationen für Arbeitgeber. Eingliederungszuschuss Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen Informationen für Arbeitgeber Eingliederungszuschuss Eingliederungszuschuss Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die berufliche Eingliederung

Mehr

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR MELDUNG SOZIALRISIKEN ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR M S R Quartal:2014-01 Inhalt Arbeitsunfälle...5 Szenario 2 - Monatliche Berichterstattung... 6 Einleitung...7 Für wen?... 8 Wann?... 9 Was ist

Mehr

BETRIEBLICHES MEHRFACHABKOMMEN

BETRIEBLICHES MEHRFACHABKOMMEN [VZ-ACC] Edizione 05/2018 BETRIEBLICHES MEHRFACHABKOMMEN AUF INDIVIDUELLER BASIS ZUR EINRICHTUNG DER ZUSATZVORSORGE GEMÄSS ART. 3, Abs. 1, Buchst. a), SOWIE GEMÄSS ART. 12, Abs. 2 UND 13 DES LEGISLATIVDEKRETES

Mehr

Nachberechnung Personaldaten

Nachberechnung Personaldaten Nachberechnung Personaldaten Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1682 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Nachberechnungen des Vorjahres 4.2. Rückwirkende

Mehr

Bitte beantworten Sie alle Sie betreffenden Fragen vollständig. Sie beschleunigen damit den Ablauf des Verfahrens.

Bitte beantworten Sie alle Sie betreffenden Fragen vollständig. Sie beschleunigen damit den Ablauf des Verfahrens. Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalls nach 56 IfSG in Verbindung mit einem beruflichen Tätigkeitsverbot nach 31 IfSG oder einer Absonderung nach 30 IfSG Wichtige Hinweise vor dem Ausfüllen Bitte

Mehr

Eingliederungszuschuss Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen

Eingliederungszuschuss Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen Eingliederungszuschuss Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen Eingliederungszuschuss Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die berufliche Eingliederung von Personen, deren Vermittlung

Mehr

ADMINISTRATIVE ANWEISUNGEN LSS

ADMINISTRATIVE ANWEISUNGEN LSS 1 van 9 ADMINISTRATIVE ANWEISUNGEN LSS L S S Quartal:2016/2 2 van 9 Grenzüberschreitende Beschäftigung Grundsätzliches Kein Abkommen Multi- und bilaterale Abkommen Durch ein bilaterales Abkommen gebundene

Mehr

Bekanntmachung. Ehrung von Arbeitsjubilaren

Bekanntmachung. Ehrung von Arbeitsjubilaren Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom 1. Juli 1988 Nr. I 3/0836/5/88 (Bayer. StAnz. Nr. 34) über die Ehrung von Arbeitsjubilaren Im Einvernehmen mit dem Bayerischen

Mehr

Nachberechnung Personaldaten

Nachberechnung Personaldaten Nachberechnung Personaldaten Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1682 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 3. Details 3.1. Nachberechnungen des Vorjahres 3.2. Rückwirkende Änderung der Beitragsgruppe

Mehr

Das Urheberrecht schützt den Urheber in seiner persönlichen Beziehung zu dem von ihm geschaffenen Werk.

Das Urheberrecht schützt den Urheber in seiner persönlichen Beziehung zu dem von ihm geschaffenen Werk. URHEBERRECHT Das Urheberrecht schützt den Urheber in seiner persönlichen Beziehung zu dem von ihm geschaffenen Werk. Urheber ist derjenige, der das Werk persönlich geschaffen hat ( 2 II UrhG) fol2kn DAS

Mehr

1. SEPTEMBER Königlicher Erlass über den Start- und den Praktikumsbonus

1. SEPTEMBER Königlicher Erlass über den Start- und den Praktikumsbonus 1. SEPTEMBER 2006 - Königlicher Erlass über den Start- und den Praktikumsbonus (offizielle deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 11. Januar 2007) Diese offizielle deutsche Übersetzung ist von

Mehr

Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen

Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen Informationsblatt Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen Wichtige Informationen zum Arbeitslosengeld Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen Umzug Allgemeines Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist davon

Mehr

Statuten Verein AVOI avoi

Statuten Verein AVOI avoi avoi 01 Inhaltsverzeichnis I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name Sitz Art. Zweck II. Mitgliedschaft Art. Art. Art. 5 III. Finanzen Art. 6 Art. 7 Art. 8 Art. 9 IV. Organisation Art. 10 Eintritt in den Verein

Mehr

Personalfragebogen für Geringfügige Beschäftigung / Gleitzone (Anhang 18) - Checkliste

Personalfragebogen für Geringfügige Beschäftigung / Gleitzone (Anhang 18) - Checkliste Dok.-Nr.: 5208018 Elektronisches Wissen Lohn und Personal Themenlexikon vom 01.01.2014 Autorenverzeichnis, Literaturverzeichnis Personalfragebogen für Geringfügige Beschäftigung / Gleitzone (Anhang 18)

Mehr

CARTA MESCH STIFTUNG. Unterstützungskasse. Gesundheitsplan Kompakt K1. Finden Sie hier die ausführlichen Beschreibungen zum Plan

CARTA MESCH STIFTUNG. Unterstützungskasse. Gesundheitsplan Kompakt K1. Finden Sie hier die ausführlichen Beschreibungen zum Plan CARTA MESCH STIFTUNG Unterstützungskasse Gesundheitsplan Kompakt K1 Finden Sie hier die ausführlichen Beschreibungen zum Plan Gesundheitsplan Kompakt K1 Zusatzschutz für Selbstbehalte zur PKV über Unterstützungskasse

Mehr

Bericht und Antrag des Gemeinderates an den Einwohnerrat über die Teilrevision des Personalreglements der Gemeinde Beringen

Bericht und Antrag des Gemeinderates an den Einwohnerrat über die Teilrevision des Personalreglements der Gemeinde Beringen Vorlage des Gemeinderates Beringen vom 21. Januar 2013 Bericht und Antrag des Gemeinderates an den Einwohnerrat über die Teilrevision des Personalreglements der Gemeinde Beringen Sehr geehrter Herr Präsident

Mehr

Infoblatt - Arbeitnehmer Haben Sie als Arbeitsloser, der das 50. Lebensjahr vollendet hat, Anspruch auf den Arbeitswiederaufnahmezuschlag?

Infoblatt - Arbeitnehmer Haben Sie als Arbeitsloser, der das 50. Lebensjahr vollendet hat, Anspruch auf den Arbeitswiederaufnahmezuschlag? Landesamt für Arbeitsbeschaffung Für nähere Auskünfte wenden Sie sich an das lokale LfA (für die DG das Arbeitslosenamt von Verviers Galerie des 2 Places Place Verte 12, 4800 Verviers, Tel: 087 39 47 55

Mehr

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR

ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR MELDUNG SOZIALRISIKEN ANWEISUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER MSR M S R Quartal:2015-02 Arbeitslosigkeit Inhalt Einleitung...5 Für wen?... 6 Wann?... 7 Was ist einzugeben?... 8 Zusätzliche Informationen...11 02/07/2015

Mehr

Vier lohnzahlungspflichtige Tage (24., 25., 26. und 31. Dezember) fallen in das Kalenderjahr

Vier lohnzahlungspflichtige Tage (24., 25., 26. und 31. Dezember) fallen in das Kalenderjahr Rundschreiben Nr. 4/2018 Lohnausgleich 2018/2019 Wiesbaden, im November 2018 Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die Lohnausgleich-Tabelle, aus der der Lohnausgleichsbetrag für den Lohnausgleichzeitraum

Mehr

2 Unionsrechtliche Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz arbeitnehmerähnlicher Personen A. Die Bedeutung des Arbeitsschutzes auf

2 Unionsrechtliche Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz arbeitnehmerähnlicher Personen A. Die Bedeutung des Arbeitsschutzes auf Inhaltsverzeichnis Einleitung... 19 Erster Abschnitt: Begriffliche Grundlagen und unionsrechtliche Vorgaben zum Schutz arbeitnehmerähnlicher Personen... 25 1 Kritische Analyse des Begriffs der arbeitnehmerähnlichen

Mehr

Angaben der Gemeinde. 1. Angaben zum Plan

Angaben der Gemeinde. 1. Angaben zum Plan Antrag auf Genehmigung eines Bebauungsplans ( B-Plan ) Gemeinde Landkreis Ansprechpartner/-in Telefon mit Vorwahl Fax Nr. Anschrift der über den Landkreis / die Region Hannover Zutreffendes ist angekreuzt

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 832.10 Jahrgang 2013 Nr. 66 ausgegeben am 8. Februar 2013 Gesetz vom 19. Dezember 2012 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung Dem nachstehenden

Mehr

Ein Arbeitnehmer auf zwei Personalnummern

Ein Arbeitnehmer auf zwei Personalnummern Ein Arbeitnehmer auf zwei Personalnummern Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1612 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweisen 3.1. Änderung der Personaldaten zu Monatsbeginn 3.2.

Mehr