Grundsätze der Denkmalverträglichkeit (D. Martin )
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- Ingrid Böhm
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1 Grundsätze der Denkmalverträglichkeit (D. Martin ) Literatur: Denkmalschutz, Texte zum Denkmalschutz und zur Denkmalpflege, 4. erweiterte Auflage, DNK Band 52, 2007, Das Denkmal als Altlast. Auf dem Weg in die Reparaturgesellschaft, ICOMOS AH XXI 1996, Das Konzept Reparatur, ICOMOS AH XXXII, 2000, Denkmalpflege und Bauforschung, Aufgaben, Ziele, Methoden, SFB 315, 2000, Erhaltungskonzepte, SFB 315, Sonderband 1990, Exner/Schädler-Saub, Die Restaurierung der Restaurierung, ICOMOS AH XXXVII, 2002, Grundsätze der Denkmalpflege, ICOMOS AH X, 1992, Brandi, Cesare, Theorie der Restaurierung, ICOMOS AH XLI, 2006, Konservierung, Restaurierung, Renovierung, BayLfD AH 6, 1979, Lill, Praktische Denkmalpflege, Gesammelte Merkblätter des BayLfD, 1941, Konzeptionen, SFB 315, AH 9, 1989, Rekonstruktion in der Denkmalpflege, DNK Band 57, 1998, Reparatur in der Baudenkmalpflege, BayLfD AH 101, 1999, Restaurierung der Restaurierung, ICOMOS AH XXXVII, 2002, Reversibilität Das Feigenblatt in der Denkmalpflege?, SFB 315, AH 11, 1992 (zugleich ICOMOS AH VIII, 1993), Schmidt, Zur Entwicklung denkmalpflegerischer Richtlinien seit dem 19. Jahrhundert, in Jahrbuch 1989 des SFB 315, S. 1 ff., Schon aufgegeben und doch erhalten, Intelligente und Kosten sparende Lösungen, DNK Band 58, 1998, Vom Umgang mit Ruinen, Bodendenkmalpflege Rheinland 9, 2000, Zur Rekonstruktion von Baudenkmälern, Johannesberger Texte 3, 1995, Hanselmann, Rekonstruktion in der Denkmalpflege, 2. Aufl Grundsätze bei denkmalpflegerischen Maßnahmen 1 Vorbemerkung: Gemeinsam ist allen Gattungen von Denkmälern die Einbeziehung in jeweils ein Landesgesetz, das den Grundsatz der Einheit der Denkmalpflege (vgl. hierzu MK Teil A Kapitel I.) jeweils auch mit gemeinsamen abstrakten Formulierungen der Oberziele der weitest möglichen Erhaltung und damit der Denkmalverträglichkeit verbindet. Ausgefüllt werden diese Oberziele durch die fachlichen Grundsätze der Denkmalpflege, die in den folgenden Übersichten zusammengestellt sind: Schema 1: Grundsätze der Denkmalpflege Achtung: Diese Grundsätze haben mangels ausdrücklicher Normierung in den Denkmalschutzgesetzen meist keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit, sind aber Grundlage der Prüfung der Denkmalverträglichkeit von Maßnahmen! Objekt/Vorhaben Grundsätze/Richtlinien Fundstelle 1 1 Abkürzungen: MK = Martin/Krautzberger, Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege, 3. Auflage 2010, kostenpflichtiger Download unter tzbergerhdbdsch.htm
2 Alle Denkmäler Baudenkmäler Gestaltung, Nähe Stadtsanierung Ensembles Generalklauseln der Denkmalschutzgesetze, Venedig Europ. Denkmalschutzcharta Bayer. Landesdenkmalrat Washington Vereinigung Landesdenkmalpfleger Teilweise abgedruckt in MVB Kz MK Teil D Kapitel I (4. Aufl.) Leitsätze 2, MVB Kz MVB Kz , Sozialplanung Bologna 1974 ländlicher Raum Appell von Granada Vereinigung Landesdenkmalpfleger Dorferneuerungsrichtlini en, MVB Kz ff. DorfR 2009, bayern.de/agrarpolitik Gärten, Auszug in MK Bodendenkmäler Bewegliche Denkmäler UNESCO- Empfehlungen 1956 Übereinkommen von Malta UNESCO-Empfehlung 1978 Teil D, MVB Kz Teil 9, 99.10, MK Teil I Kapitel V, MVB Kz Kirchen Vigoni, Auszug in MK D VII Nr. 2 Museen ICOM, Ethische Richtlinien für Museen Auszug in MK D VII Nr. 8 Schema 2: Prüfungskriterien zur Denkmalverträglichkeit 2 (Prüfungskriterien für die materiellrechtliche Genehmigungs- bzw. Erlaubnisfähigkeit nach den Denkmalschutzgesetzen; der Text der Charta von Venedig mit Erläuterungen ist abgedruckt oben in Teil D Kapitel I) Anforderung Charta v. Sonstige Quelle Fundstellen z. B. Venedig Wissenschaftlichkeit Artikel 2, 9, MVB MVB/Kz. = Martin/Viebrock/Bielfeldt, Handbuch, 1997 ff., Kennzahlen; VdL = Vereinigung der Landesdenkmalpfleger. Texte in Band 52 des DNK Denkmalschutz-Texte zum Denkmalschutz und zur Denkmalpflege, 4. erw. Auflage 2007 (), download unter ; Abkürzungen: MVB/Kz. = Martin/Viebrock/Bielfeldt, Handbuch, 1997 ff., Kennzahlen; VdL = Vereinigung der Landesdenkmalpfleger. 2 Zugänglich ausschließlich über Eidg. Kommission für Denkmalpflege (Hrsg.), Leitsätze zur Denkmalpflege in der, vdf Hochschulverlag, Zürich, 2007.
3 Interdisziplinäre Aufgabe Zerstörungsfreie Untersuchungen Substanzschutz (Respektierung des Bestandes) Artikel 2, 9, Vigoni, (z. B.), Kunstwert erhalten Artikel 3, 9, 12 Geschichtliches Zeugnis erhalten Echtheit, Originalität Artikel 3, 9, 11, 12 Stileinheit kein Ziel Artikel 11 Überlagerung Artikel 11 erhalten Freilegung nur Artikel 11 Ausnahme Nutzungsanforderun gen Artikel 5 DSchGe, Charta von, Charta Kz , 48.13, 48.14, 99.05, MK Teil D VII Nr. 2 und 5, Leitsätze, Leitsätze VII Nr. 2 und 5, Leitsätze, Teil D VII Nr. 5, Leitsätze, Leitsätze, Leitsätze VII Nr. 2 und 5
4 der Villa Vigoni Schonung (aus Pflege) Artikel 4, Rahmen bewahren Artikel 6, 7, Vigoni, Ausstattung erhalten Artikel 8 Harmonie erhalten Artikel 6 Translozierung nur ausnahmsweise Restaurierung und Konservierung nur Ausnahme Minimierung von Eingriffen Reversibilität Artikel 7, (eingeschränkt) Nicht in der Charta von Venedig; Arbeitsheft 11 SFB 315 Pflege vor Eingriff ( zunächst ) Artikel 4 Nachhaltigkeit Qualitätssicherung Artikel 3 Vigoni Nachsorge (Pflege) Artikel 4, Vigoni, VII Nr. 2 und 5, Leitsätze, Leitsätze, Leitsätze Leitsätze VII Nr. 2, Leitsätze VII Nr. 2 und 5 Rekonstruktion Leitsätze
5 Kopie Hypothese verboten Ergänzungen Artikel 12 unterscheidbar Verfälschungen Artikel 12 verboten Hinzufügungen nur Artikel 13 eingeschränkt Washington Moderne Techniken Artikel 2 bei Untersuchung uneingeschränkt bei Ausführung nur Artikel 10 ausnahmsweise Leitsätze Moderne Materialien Artikel 12, 13 Trennung der Artikel 11 Verantwortung Dokumentation bei Vorbereitung, Ausführung und Abschluss (Analyse); Publikation Artikel 16 Artikel 2, 9, Vigoni,, Übereinkommen von Malta VII Nr. 2 und 5, Teil J V Nr. 2, Leitsätze Zusätzliche Anforderungen für einzelne Denkmälergruppen: Anforderung Charta v. Venedig Sonstige Quelle Ensembles Artikel 6, 7, 14 Denkmalschutzgesetze, Baurecht Bodendenkmäler Artikel 15 Ausgrabungen, Rekonstruktionsverb Übereinkommen ot von Malta, Anastylose UNESCO 1956 Gärten Bemerkungen Bayer. Landesdenkmalrat MVB Kz , MVB Kz , 99.10, MK Teil I Kap. V Nr. 2, Leitsätze b
6 Kirchen bewegliche Denkmäler Ausstattung Vigoni Artikel 8 UNESCO 1978, MVB Kz , MK Teil D VII Nr. 2, MVB Kz , 48.13, MK Teil D VII Nr. 5 b 2. Grundsatzpapiere zur Denkmalpflege 3 Weiten Kreisen zumindest der Fachöffentlichkeit sind die in Nr. 1 Schema 1 aufgelisteten Internationalen Grundsatztexte mit Richtlinien für die Denkmalpflege bekannt. Weniger bekannt sind wichtige Grundsatzpapiere zur Praxis des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, welche von internationalen und deutschen Organisationen, wie z. B. dem Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz (DSD), der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger (VdL), ICOMOS und einzelnen Ämtern erarbeitet wurden. Formuliert werden darin die Grundsätze der Denkmalverträglichkeit für bestimmte Denkmälerarten und für bestimmte Bereiche. Insbesondere handelt es sich dabei um die folgenden Grundsatzpapiere: Wissenschaft und Kunst Inventarisation der Bau- VdL (2005) und Kunstdenkmäler Park- und Gartenanlagen Thüringen MVB Kz Prinzipien bei UNESCO MVB Kz archäologischen Geltungsbereich Herausgeber Fundstelle Ausschreibung und DNK MK Teil H II Nr. 4 Vergabe Beurteilungskriterien für Bebauungspläne und Flächennutzungspläne VdL, jeweils Neufassung Auszug in MK Teil F II Nr. 6 Denkmaltopographie VdL MK Teil C VIII Nr. 3 Energieeffizienz VdL MK Teil F VI Anhang Standpunkte Ensembles Bayer. MVB Kz Landesdenkmalrat Erneuerung historischer VdL MVB Kz Stadtbereiche Glasmalerei VdL DSI 1/2004 S. 75 ff., Grabungsdokumentation Brandenburgisches MVB Kz Landesamt Graffitientfernung VdL, Arbeitsblatt 22 DSI 3/2004 S. 85 ff. Inventarisation Bay. Ministerium f. MK Teil C VIII Nr. 2
7 Grabungen ( Delhi ) Schutz beweglichen Kulturguts Schutz gegen UNESCO MK Teil D VII Nr. 3 Europarat IV Nr. 4 Naturkatastrophen Sozialplanung Stadt Regensburg MK Teil F VII Straßen und Plätze VdL MVB Kz Untersuchung und Dokumentation Werbeanlagen und Markisen VdL MK Teil D VIII Nr. 6 Bayer. Landesamt MVB Kz
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