Denkmalpflege auf Bundesebene. Dr. Ivo Zemp Leiter Gutachten und Beratung Bundesamt für Kultur BAK Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege

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1 Denkmalpflege auf Bundesebene Dr. Ivo Zemp Leiter Gutachten und Beratung Bundesamt für Kultur BAK Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege

2 Im Bleibenden, Dauernden unseres Kunstbesitzes offenbart sich das wirkliche Leben unseres Volkes, gegründet in der Einheit der Jahrhunderte, in der überzeitlichen Gemeinschaft der Generationen und damit im Wesentlichen, im Geistigen des Landes. Bundesrat Philipp Etter

3 Stiftsbibliothek Kloster St. Gallen

4 Denkmäler Geschichtliche Zeugnisse jahrhundertealter Traditionen Bescheidene, aber auch wertvolle Objekte, die im Laufe der Zeit durch die Erkenntnis der Gesellschaft eine kulturelle Bedeutung erlangen Objekte mit besonderem Zeugnischarakter Authentische, in ihrer Materialität überlieferte Objekte Denkmalbegriff Einzeldenkmäler Historische Stätten Archäologische Fundgebiete Städtisches oder ländliches Ensemble

5 Die Burgen von Bellinzona

6 Aufgaben der Denkmalpflege Inventarisierung Schutz Erhalt Pflege (Restaurierung / Konservierung / Unterhalt) Forschung Vermittlung Fachliche Grundlagen Charta von Venedig, 1964 Leitsätze zur Denkmalpflege in der Schweiz, 2007

7 Bahnhof Arnegg, Vorzustand SBB AG

8 Bahnhof Arnegg, Nachzustand SBB AG

9 Denkmalpflege des Bundes 1886 Bundesbeschluss betreffend die Erhaltung und Erwerbung vaterländischer Alterthümer 1887 Expertenkommission (GSK) 1917 Eidgenössische Kommission für historische Kunstdenkmäler (EKD, 1. Präs. A. Naef) 1958 Bundesbeschluss betreffend die Förderung der Denkmalpflege 1962 Artikel 24 sexies (alte Bundesverfassung) 1966 Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) 1993 Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege im Bundesamt für Kultur (BAK) 1996 Änderung NHG (DP und Moorlandschaften)

10 Altstadt von Bern

11 Zusammenarbeit Bund - Kantone Art. 78 Abs. 1 BV Für den Natur- und Heimatschutz sind die Kantone zuständig. Art. 78 Abs. 2 BV Der Bund nimmt bei der Erfüllung seiner Aufgaben Rücksicht auf die Anliegen des Natur- und Heimatschutzes. Er schont Landschaften, Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Naturund Kulturdenkmäler; er erhält sie ungeschmälert, wenn das öffentliche Interesse es gebietet. Art. 78 Abs. 3 BV Er kann Bestrebungen des Natur- und Heimatschutzes unterstützen und Objekte von gesamtschweizerischer Bedeutung vertraglich oder durch Enteignung erwerben oder sichern.

12 La Chaux-de-Fonds

13 Aufgaben und Zuständigkeiten Art. 23 Abs. 1 NHV Die Fachstellen des Bundes für Natur-, Heimatschutz und Denkmalpflege sind: a. das BAFU für die Bereiche Natur- und Landschaftsschutz; b. das BAK für die Bereiche Denkmalpflege, Archäologie und Ortsbildschutz; c. das ASTRA für den Bereich Schutz der historischen Verkehrswege. Art. 23 Abs. 2 NHV Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) und die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) sind die beratenden Fachkommissionen des Bundes für Angelegenheiten des Naturschutzes, des Heimatschutzes und der Denkmalpflege.

14 Brücke Koblenz-Waldshut

15 Hauptaufgaben des BAK Fachstelle des Bundes für Denkmalpflege, Archäologie und Ortsbildschutz Beraten der Bundesbehörden, der Anstalten und Betriebe Erstellen und Nachführen von Inventaren des Bundes von Objekten mit nationaler Bedeutung (BAK: ISOS) Gewähren von Beiträgen zur Erhaltung von schützenswerten Objekten, an Organisationen, Forschung, Ausbildung sowie an die Öffentlichkeitsarbeit Verwalten der Objekte unter Bundesschutz Ernennen von Expertinnen und Experten zur Beratung der Kantone Führen des Sekretariats der EKD Wahrnehmen von internationalen Aufgaben (UNESCO, Europarat)

16 Kloster St. Johann, Müstair

17 Bundesaufgaben nach Art. 2 NHG Projekte des Bundes, seiner Anstalten und Betriebe Gebäude und Anlagen der Bundesverwaltung Nationalstrassen Schweizerische Bundesbahnen Erteilung von Konzessionen und Bewilligungen Bau und Betrieb von Verkehrsanlagen und Transportanstalten Werke und Anlagen zur Beförderung von Energie oder zur Übermittlung von Nachrichten Bewilligungen zur Vornahme von Rodungen Gewährung von Beiträgen Planungen, Werke und Anlagen Meliorationen, Gewässerkorrektionen Hochschulen Verkehrsanlagen

18 Stellwerk Neuenburg

19 Bundesinventare nach Art. 5 NHG BLN (Bundesinventar der Landschaften u. Naturdenkmäler von nat. Bedeutung) Träger ist das Bundesamt für Umwelt BAFU > Schrittweise Inkraftsetzung von 1977 bis 1998 Seit 2006 läuft das Projekt Aufwertung BLN ISOS (Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz) Träger ist das Bundesamt für Kultur BAK > Schrittweise Erstellung seit Erstinventarisation und Inkraftsetzung 2010 abgeschlossen. IVS (Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz) Träger ist das Bundesamt für Strassen ASTRA > Schrittweise Erstellung innert 20 Jahren bis Inkraftsetzung 2010.

20 Kulturgüterschutz-Inventar, Ausgabe

21

22 Die Denkmalpflege ist ein Lehrstück des Lebens, eine Zerreissprobe der Nerven, ein Kampf mit Windmühlen und ein Baum der Erkenntnis. Denkmalpflege wird nicht gelehrt; sie ist ein Bad, in welches man geworfen wird. Bernhard Anderes, Kunsthistoriker

23 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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