Kabel oder Freileitung wie wird entschieden?
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- Ralf Haupt
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1 Kabel oder Freileitung wie wird entschieden? Entscheid ist Ergebnis einer Interessenabwägung Diese Interessen sind gleichrangig Methodik der systematischen Interessenauslegung ist in Arbeit
2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorstellen BFE 2. Sachplanverfahren 3. Plangenehmigungsverfahren 4. Interessenabwägung 5. Methode 2
3 Bundesamt fürf r Energie BFE 3
4 Inhaltsverzeichnis 1. Vorstellen BFE 2. Sachplanverfahren 3. Plangenehmigungsverfahren 4. Interessenabwägung 5. Methode 4
5 Was ist der Sachplan und was bezweckt er? ist das übergeordnete Planungsinstrument für den Aus- und Neubau von Starkstromleitungen auf den Spannungsebenen 220 kv / 380 kv (50 Hz) und 132 kv (16,7 Hz SBB) und bildet die Vorstufe fürs Plangenehmigungsverfahren Beurteilung von Bedarf und Korridorvarianten Aufdecken und Bereinigung allfälliger Konflikte auf übergeordneter Stufe Bestimmung des geeignetsten Korridors für geplante Leitungsbauvorhaben Koordination und Optimierung des bestehenden schweizerischen Übertragungsleitungsnetzes vor Detailprojektierungen Detailprojektierungen von Leitungsbauvorhaben sind nicht Gegenstand des Sachplans Entscheid über Kabel- oder Freileitung 5
6 Ablauf des Sachplanverfahrens SÜL-Gesuch Eingang beim BFE (Gesuchsteller) Einberufung Begleitgruppe Entwurf Objektblatt & erläuternder Bericht (BFE) Projektoptimierung (Gesuchsteller) Stellungnahmen, Diskussion, Begehung (BFE, Begleitgruppe) Ausfertigung Objektblatt und erläuternder Bericht (BFE, Begleitgruppe) Anhörung & Mitwirkung; Ämterkonsultation (BFE, ARE, Kanton) Entscheid über den Verlauf des Korridors Festsetzung (Bundesrat) 6
7 Inhaltsverzeichnis 1. Vorstellen BFE 2. Sachplanverfahren 3. Plangenehmigungsverfahren 4. Interessenabwägung 5. Methode 7
8 Was ist das PGV? Baubewilligungsverfahren für elektrische Anlagen (v.a. Leitungen) Enteignungsverfahren im Rahmen des PGV Auseinandersetzung mit betroffenen Grundeigentümern und Umweltorganisationen 8
9 Ablauf des ordentlichen Plangenehmigungsverfahren PGV-Gesuch Eingang beim ESTI Öffentliche Auflage Einholen Stellungnahmen (bei Fachstellen Kanton und Bund durch ESTI) Nicht alle Rechte freihändig erworben, Einsprachen = Verfahren ist strittig (evtl. Einigungsversuch mit Behörden & Einsprechern) Überweisung der Akten ans BFE mit Bericht über den Stand des Verfahrens Alle Rechte freihändig erworben, keine Einsprachen = Verfahren ist nicht strittig Plangenehmigungsentscheid ESTI Untersuchungsverfahren BFE mit Einigungs- und Einspracheverhandlung mit Gesuchsteller, Behörden und Einsprechern Formelle Feststellung, ob notwendige Rechte freihändig eingeräumt werden oder ob sie enteignet werden müssen Entscheid BFE Rechtsmittel- / Beschwerdeverfahren beim BVGer (BUGer) Bei Rechtskraft Enteignung: Überweisung Enteignungsdossier an Schätzungskommission 9
10 Inhaltsverzeichnis 1. Vorstellen BFE 2. Sachplanverfahren 3. Plangenehmigungsverfahren 4. Interessenabwägung 5. Methode 10
11 Interessenabwägung - Übersicht Öffentliches Interesse an einer ausreichenden, breit gefächerten, sicheren, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieversorgung (Art. 89 Abs. 1 BV) Energieversorgung effizient sicher stabil verfügbar ausreichend Nichtionisierende Strahlung Gewässerschutz Landschaftsschutz Wald Lärm Boden. Umweltschutz Raumplanung Gesuch Haushälterische Nutzung des Bodens Technische Anforderungen Strompreis Setzt sich zusammen aus Investitions- und Betriebskosten 11
12 Ein Interesse nähere Betrachtung Technische Anforderungen 12
13 Kriterien Kabel oder Freileitung? Interessenabwägung (1) technische Anforderungen Technische Aspekte Verfügbarkeit Unterschiedliche Anforderungen je nach Bedeutung der Leitung Keine Ausfälle Kurze Reparaturzeit Effizienz Wieviel (Mehr-)Kosten bringen den erwünschten / geforderten / notwendigen Nutzen? Versorgungssicherheit / Betriebssicherheit Bedeutung der strittigen Leitung im europäischen Netz im nationalen Netz im regionalen Netz Störanfälligkeit / Reparaturdauer und -aufwand Kabeltechnik Aktueller Stand der Kabeltechnik ist massgebend Betriebssicherheit ist zu berücksichtigen 13
14 Ein Interesse nähere Betrachtung Umweltschutz 14
15 Kriterien Kabel oder Freileitung? Interessenabwägung (2) - Umweltschutz Problematik der Waldschneisen Gewässer-/Quellenschutz Pflanzverbote Gewässerquerungen Landschaftsschutz Schutzgebiete (KLN / BLN nach Art. 6 NHG): Ungeschmälerter Schutz von (BLN-)Objekten Eingriff nur bei gleich- oder höherwertigen Interessen von nationaler Bedeutung allgemeiner Landschaftsschutz nach Art. 3 NHG: Verkabelung nicht nur im BLN-Gebiet Schutz von angrenzenden Bereichen Eingriff nur bei überwiegendem allgemeinem Interesse Massgebend ist der Grad der Schutzwürdigkeit einer Landschaft, ob die Nachteile einer Verkabelung in Kauf genommen werden müssen: Umfassende Interessenabwägung Verkabelung auch bei mittlerer Schutzwürdigkeit Verkabelungspflicht bei besonders schützenswerten Objekten im Einzelfall auf Grund des NHG Beeinträchtigung des Landschaftsbildes muss in Kauf genommen werden Kombination von Mehrkosten und technischen Risiken überwiegt Interesse an Landschaftsschutz (auch bei einem Schutzobjekt von nationaler Bedeutung) Das Interesse an der ungeschmälerten Erhaltung einer Landschaft von mittlerer, bzw. lokaler Bedeutung kann im Einzelfall überwiegen Werden Kabelanlagen aufgrund technischer Fortschritte leistungsfähiger, zuverlässiger und kostengünstiger, so mindert dies das Gewicht der gegen eine (Teil-) verkabelung sprechenden Gründe 15
16 Ein Interesse nähere Betrachtung Raumplanung 16
17 Kriterien Kabel oder Freileitung? Interessenabwägung (3) - Raumplanung Was ist entscheidend bei der Korridor- resp. der Trassewahl einer Leitung? Wo wird Energie produziert? Wo gebraucht? Maxime der Raumplanung: Haushälterische Nutzung des Bodens Zukünftige Entwicklungen sind zu berücksichtigen Kunst, bestehende Trassen zu nutzen und/oder möglichst viel mit bereits bestehenden Infrastrukturen zu bündeln Grundsätze Siedlungsgebiete sollen verschont werden es gibt aber kein Verbot, Siedlungsgebiete zu nutzen. Schutzgebiete sollen nicht weiter beeinträchtigt werden, resp. Situation soll verbessert werden. Topographie/Geologie, Zugänglichkeit eines Gebiets, Leitungslänge (Riniken) 17
18 Ein Interesse nähere Betrachtung Strompreis 18
19 Kriterien Kabel oder Freileitung? Interessenabwägung (4) - Strompreis Energiepreis Es gibt ein öffentliches Interesse an niedrigen Energiepreisen. Daraus leitet sich ein Interesse ab, die Kosten (in diesem Zusammenhang die Investitionsund Betriebskosten) möglichst klein zu halten. Zu berücksichtigen sind wirtschaftliche, technische und betriebliche Aspekte Absichten betreffend den künftigen Ausbau der Leitung allfällige Kompensationsmassnahmen Alle während der Lebensdauer einer Anlage anfallenden Kosten Strompreis erschwinglich kostengünstig geringe Gestehungskosten geringer Unterhaltsaufwand geringe Betriebskosten Praxis: 10-fache Mehrkosten sind zwar unverhältnismässig, das kann aber allein noch nicht entscheidend sein Mehrkosten Faktor 2 5 sind unverhältnismässig Angebot der Kostenbeteiligung Dritter ist nicht relevant Verhältnis der Kosten der Verkabelung zu den Gesamtkosten ist nicht relevant, sondern das Kostenverhältnis der zu vergleichenden Abschnitte Riniken: Mehrkostenfaktor von 1,29 19
20 Interessenausgleich Technische Anforderungen Umweltschutz Energieversorgung Strompreis Raumplanung 20
21 Inhaltsverzeichnis 1. Vorstellen BFE 2. Sachplanverfahren 3. Plangenehmigungsverfahren 4. Interessenabwägung 5. Methode 21
22 Prüf- und Beurteilungschema Kabel - Freileitungen 22
23 Prüf- und Beurteilungschema Kabel - Freileitungen Ziel: Entscheid über die technische Ausführung einer Hochspannungsleitung (Kabel- oder Freileitung) Vorgehen: Vor- und Nachteile von verschiedenen Projektvarianten evaluieren und gegeneinander abwägen Ergebnis: objektivierte Beurteilung eines Projektes stichhaltige und nachvollziehbare Begründung für die eine oder andere Bauart Verdienst: andere Interessen rückten ebenfalls in den Fokus! Methode: - einzelne Kriterien je für sich beurteilen und mit Punkten bewerten - Gesamtpunktzahl der einzelnen Varianten gegeneinander abwägen - die Kosten der besseren Variante gegenüberstellen 23
24 Bewertungsschema fürf Übertragungsleitungen Aufbau des Schemas Vier Pfeiler: Raumentwicklung, technische Aspekte, Umweltschonung, Wirtschaftlichkeit Jeder Pfeiler besteht aus 3 bis 4 Kriteriengruppen Jede Kriteriengruppe besteht aus 3 bis 7 Kriterien Bewertung Leitungsvorhaben und Leitungsrückbauten werden bewertet nach vorgegebener Skalierung und Gewichtung Bezugsgrösse ist ein vorgegebener Ist- resp. Sollwert Aggregation auf die Kriteriengruppen, nicht auf Pfeiler (aufgrund verschiedener Bezugsgrössen ist kein Vergleich auf Pfeilerstufe möglich) 24
25 Bewertungsschema fürf Übertragungsleitungen Pfeiler Raumentwicklung (Entwurf 6. Juli 2011) 25
26 Bewertungsschema fürf Übertragungsleitungen Pfeiler technische Aspekte (Entwurf 23. November 2011) 26
27 Bewertungsschema fürf Übertragungsleitungen Pfeiler Umweltschonung (Entwurf 25. November 2011) 27
28 Bewertungsschema für Übertragungsleitungen Pfeiler Wirtschaftlichkeit (Entwurf November 2011) 28
29 Bewertungsschema für Übertragungsleitungen Ziel Begründete Argumente pro & contra für jede bewilligungsfähige Variante Einbezug aller Interessenvertreter der Sachplanstufe Methodische Auslegung der Interessen (keine schematische Interessenabwägung) Verankerung im Sachplan Anwendung des Schemas im Sachplanverfahren Anforderungen an die SÜL -Unterlagen Anforderungen an den Prozess Nächste Schritte: Erarbeitung des Handbuchs Prüfung der Praxistauglichkeit des Schemas Auch aufgrund von Rückmeldungen aus der Praxis Allenfalls Feinjustierung des Schemas durch die Arbeitsgruppe Integration in den neuen Sachplan 29
30 Kabel oder Freileitung wie wird entschieden? Entscheid ist Ergebnis einer Interessenabwägung Diese Interessen sind gleichrangig Methodik der systematischen Interessenauslegung ist noch in Arbeit
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