Zugang zur Grabungsdokumentation in der Archäologie Niedersachsens. Perspektiven für die wissenschaftliche Nachnutzung.
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- Christin Beltz
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1 zur Grabungsdokumentation in der Archäologie Niedersachsens. für die wissenschaftliche Nachnutzung.
2 1. 2. der Denkmalpflege 3. gesetzlichen Grundlagen 4. der Denkmalpflege welche liegt vor 7. wie ist der geregelt? 8. wer erwirbt? 9.
3 > > Neben dem materiellem Erbe muss auch der Kontext bewahrt werden
4 > > wie sieht die Kette der Erzeuger aus? wo liegen die Urheberrechte? wer hat die Nutzungsrechte? gibt es geteilte? wer entscheidet über die Nachnutzung? wie ist der Umgang mit Lizenzmodellen? Denkmalschutzgesetz versus gewachsene
5 > > des NLD bewahren erforschen beraten (vom Bauherrn bis Investor) Verzeichnisführung Ausweisung und Benachrichtigung Restaurierung Archive (Dokumente nicht aber Funde)
6 > Gesetzlichen Grundlagen NDSchG von 2005 neu: TÖB an Kommunen, Auflösung der Bezirksregierungen, Verursacherprinzip letzte Änderung von Juni 2011 neu: gezieltes Suchen mit Sonden genehmigungspflichtig, Schatzregal, Konvention von Valletta, Verursacherprinzip deklaratorischen Prinzip: Kulturdenkmale müssen nicht erst benannt oder bekannt gemacht werden, um Denkmaleigenschaft und Schutzstatus zu erlangen
7 > Was ist ein Kulturdenkmal? Bau- und Kunstdenkmale Bodendenkmale bewegliche Denkmale Denkmale der Erdgeschichte sind mit dem Boden verbundene oder im Boden verborgene Sachen, Sachgesamtheiten und Spuren von Sachen, die von Menschen geschaffen oder bearbeitet wurden oder Aufschluss über menschliches Leben in vergangener Zeit geben und ( ) erhaltenswert sind, ( ).
8 > Gesetzlichen Grundlagen Kommunen übernehmen die Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis TÖB liegt bei den Kommunen (102 UDSchB und Bauaufsichten) Kommunen müssen Fachkompetenz nachweisen 2 2 Bei der Wahrnehmung von Denkmalschutz und Denkmalpflege wirken das Land, die Gemeinden, Landkreise und sonstigen Kommunalverbände sowie die in der Denkmalpflege tätigen Einrichtungen und Vereinigungen und die Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen zusammen.
9 >
10 > der Denkmalpflege Oberste Denkmalschutzbehörde MWK NLD Hannover mit drei Stützpunkten 102 Untere Denkmalschutzbehörden 20 Kommunalarchäologien drei Landesmuseen zahlreiche Regionalmuseen Sonderfall Helmsmuseum, Ldkr. Harburg Universität Göttingen, Osnabrück Ostfriesische Landschaft Institut für historische Küstenforschung NLD Forschungszentrum paläon Vereine z.b. FAN
11 der Denkmalpflege >
12 > Zuständigkeit Genehmigung 12 (1) Wer nach Kulturdenkmalen graben, Kulturdenkmale aus einem Gewässer bergen oder mit technischen Hilfsmitteln nach Kulturdenkmalen suchen will, bedarf einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde Regelfall UDSchB Bundeswasserstraßen MWK Küstengewässer MWK einvernehmen mit Naturschutzbehörde Ausnahme 36 Kirchliche Kulturdenkmale NLD
13 > Zuständigkeit Genehmigung 10 Genehmigungspflichtige Maßnahmen bedürfen keiner Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, wenn sie an Kulturdenkmalen im Eigentum oder im Besitz des Bundes oder des Landes ausgeführt werden sollen und die Leitung der Entwurfsarbeiten und die Bauüberwachung dem Staatlichen Baumanagement Niedersachsen übertragen sind. Maßnahmen, die durch die Klosterkammer Hannover an Kulturdenkmalen im Eigentum oder Besitz einer von ihr verwalteten Stiftung ausgeführt werden, bedürfen ebenfalls keiner Genehmigung der Denkmalschutzbehörde.
14 > - Rollen Planung ADABweb + Dienste ATKIS ADABweb Dienst INSPIRE ADABweb Dienst Forst Waldfunktionskarte + Dienst Forschung ADABweb + IANUS? Öffentlich Bürgerportal
15 > sarten Graue Literatur, Grabungsberichte Fotos Pläne Restaurierung Luftbild, Geomagentik Planung Ausweisung der Denkmale Ortsakten, Fundmeldungen Problem: in den Ortsakten können sich personenbezogenen Daten befinden
16 Flächenarten Lagedaten Fundstelle Einzel Ensemble Schutzfläche / Archäologiefläche > Aktivität z.b. Grabung jährlich Untersuchungsfläche Befund Befund Befundkomplex Befundgeometrie Fund Einzelfund Fundkomplex Fundeinmessung
17 > Flächenarten Archäologieflächen Fundstellen Schutzflächen Kulturdenkmale Grabungsschutzgebiete Untersuchungsflächen Aktivitäten Negativflächen Verlustflächen Auftragungsflächen
18 > über Werkzeuge Fundstellen: ADABweb + Dienste DoRIS: Vorgangsverwaltung Ausgrabung: Archäodox Sammlungen: kuniweb (GBV) Portal: Kulturerbeportal Niedersachsen IANUS? alle Systeme sind über Schnittstellen mit ADABweb verbunden
19 > ADABweb NLD (Schreibrechte) Kommunalarchäologien (Schreibrechte) Planung (WMS-Dienste) Museen (Lesen) UDSchB (Lesen) Universitäten (Lesen) andere Behörden (Lesen) Grabungsdokumentation und Forschungsdaten nur auf Antrag!
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24 > Verschiedene Rechtsformen Ministerium: Oberste Denkmalschutzbehörde nachgeordnete Behörde/außeruniversitäre Forschungseinrichtungen: NLD, Landesmuseen, Institut für historische Küstenforschung, Klosterkammer Kommune: UDSchB, Kommunalarchäologie, Regionalmuseen Universität: Göttingen anderes Bundesland: Helmsmuseum, Ldkr. Harburg, Schifffahrtsmuseum Körperschaft öff. Rechts: Ostfriesische Landschaft Verein: FAN, Kommunalarchäologie Gewerblich: Grabungsfirmen Kirchliche Einrichtungen
25 > Beteiligte an Ausgrabungen Investor Kommune Grabungsfirma Kommunalarchäologie NLD Museum Universität Forschungsprojekt mit mehreren Partnern Verein verschiedene Beteiligte verschiedene Rechtsformen
26 > Ergebnis NLD: führt ein vollständiges Fundstellenverzeichnis führt ein Verzeichnis der Aktivitäten besitzt genaue Lagedaten und Flächen besitzt umfangreiche Metadatensammlung landesweite Systeme zur Erfassung gutes Netzwerk in Niedersachsen ist zentrales Archiv aber nicht vollständig
27 > Ergebnis : komplexe erschwert den Entscheidung über im Einzelfall keine standardisierten Lizenzmodelle Urheber- und Nutzugsrechte nicht erfasst Archivsysteme und Standards fehlen Findbuch fehlt Digitalisierung grauen Literatur steht aus
28 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Utz Böhner, NLD Niedersachsen Fragen und Diskussion
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