4. Regionalkonferenz zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes am 27. August 2013 im Flensborghus, Flensburg

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1 4. Regionalkonferenz zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes am 27. August 2013 im Flensborghus, Flensburg - Begrüßung - Einführendes Grußwort und Problemvorstellung der Ministerin - Präsentation des Eckpunktepapiers Erfahrungs- und Ideenaustausch: 1. Vorsitzender Seniorenbeirat Flensburg Bei einer Novellierung sollten die Belange älterer und behinderter Menschen berücksichtigt werden. Nach der Behindertenrechtskonvention muss allen Menschen die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglicht werden. Dies ist bei öffentlichen Gebäuden, die Kulturdenkmale sind, nicht immer möglich. In 7 Abs. 1 letzter Satz des Denkmalschutzgesetzes sollte es zusätzlich heißen, dass angemessene Vorkehrungen zu treffen sind. Zum Beispiel gibt es im deutschen Haus keinen Aufzug, sondern nur einen Lastenaufzug. Der Vorsitzende schlägt weiter vor, bei Denkmalen eine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenseite vorzunehmen. Es sollte sich nicht auf die Seite der Besitzer eines Denkmales gestellt werden, sondern auf die Seite der beeinträchtigten Menschen. Antwort: Barrierefreiheit gehört zu den öffentlichen Belangen. Schon jetzt ist im Gesetz geregelt, dass die Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu berücksichtigen sind. Ein öffentlich genutztes Denkmal soll grundsätzlich barrierefrei sein. Dies ist für uns ein wichtiger Punkt und zentrales Anliegen. Bei privaten Denkmalen ist die Situation ein wenig schwieriger, da man den Eigentümern nicht vorschreiben sollte, dass sie Barrierefreiheit herstellen müssen. In den letzten Jahren wurden in diesem Bereich, unter Einbeziehung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, schon viele Ergebnisse erreicht. 2. Vertreter des Eiderstedter Forums Der Vertreter fragt, wie der Umgang mit Personen ist, die sich bewusst über den Denkmalschutz hinwegsetzen. Was wird gemacht, um den Verfall an den Gebäuden zu verhindern? Zudem sollte der Umgebungsschutz verändert werden, z.b. in Tating, wo die Windräder, die repowered werden sollen, in der Flachen Landschaft in den Sichtachsen zwischen Kirchen und Haubargen stehen. Antwort: Die Kulturlandschaft Eiderstedts zeigt deutlich, wie wichtig ein neues Gesetz ist und was passiert wenn wir kein gutes Gesetz haben. Das jetzige Gesetz behindert den Dialog, durch die Betonung der wirtschaftlichen Belange. Denkmalschutz lebt jedoch vom Dialog und einem Abwägungsprozess. Es wird nicht in jedem Fall eine optimale Lösung zu finden sein, aber eine Verbesserung der Ausgangslage. Uns ist um die Wichtigkeit und die Vielzahl der Eiderstedter Denkmale bewusst. Beim Umgebungsschutz wird es in dem neuen Gesetz keine Sichtachsen mehr geben, sondern es wird ein klarer Begriff wieder eingeführt, der allen Beteiligten Rechtssicherheit bietet. Archäologische Denkmale befinden sich meist auf freien Flächen. Durch neue digitale Geländemodelle sind wir bei der Inventarisation bereits einen Schritt vorangekommen, aber noch nicht am Ziel. Der Umgang mit der Genehmigungspflicht ist derzeit sehr schwierig, da der Begriff Sichtachse rechtlich nicht klar ist. Es ist erstrebenswert, dass ein Straftatbestand für Eigentümer eingeführt wird, die ihr Denkmal mutwillig verfallen lassen. Eine Ordnungswidrigkeit reicht hier nicht aus, da Eigentum verpflichtet. 3. Bürgermeister Gemeinde Lindewitt Wie konkret soll die Inventarisation ablaufen? Welche Informationen erhalten die Eigentümer der Häuser?

2 Antwort: Das Wissen um die Notwendigkeit einer schnellen Lösung besteht und daher ist geplant, die Gesetzesänderung durch ein Personalprojekt bei den Landesämtern zu begleiten. Dieses ist für einen Zeitraum von 3-5 Jahren vorgesehen. In diesem Zeitraum sollen die Ämter durch Personal, etwa mit befristeten Werkverträgen, aufgestockt werden. Zunächst werden die 4000 einfachen Kulturdenkmale, die zur Unterschutzstellung vorgesehen sind, untersucht und im Anschluss die anderen einfachen Denkmale. Die Eigentümer werden zeitnah über die Abläufe informiert. 4. Ehemaliger Kommunalpolitiker Kulturelles Erbe kann nicht nur auf Denkmalschutz bezogen werden. In den Dörfern fehlen Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen. Der Gesetzgeber sollte vorgeben, dass Fördermittel nur gestattet werden, wenn eine Gestaltungssatzung vorliegt. Antwort: Städte brauchen eine Seele und Identität. Wenn sie dies nicht haben fühlen wir uns in den Städten nicht wohl und werden auch keine Touristen erreichen können. Flensburg hat in den 1970er und 1980er von der Städtebauförderung profitiert. Es wäre schön und wünschenswert, wenn mehr Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen erlassen würden. Auf Grund der kommunalen Selbstverwaltung können die einzelnen Kommunen selbst entscheiden. Die Förderung der Eigentümer richtet sich jedoch nach dem Denkmal und nicht nach der Kommune. 5. Vertreter Museum der Landschaft Eiderstedt Der Denkmalbegriff ist auslegungsbedürftig. Dies geht nur durch eine fachlich qualifizierte Behörde. Die Landkreise können dies nicht, daher muss dies auf die obere Denkmalbehörde verlagert werden. Der Vertreter begrüßt die Änderung des Umgebungsschutzes. Eiderstedt ist geprägt durch Bodendenkmale, wie z.b. Haubarge, Wasserläufe und Deiche. Wenn Bodendenkmale zerstört werden, müsste der Verursacher den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. 6. Vertreter Verwaltung Grünholz Die Leute in den Denkmalschutzbehörden sind überfordert, sowohl in den Kreisen, als auch im Landesamt. Die Ausstattung in den unteren Denkmalbehörden ist katastrophal. Früher gab es drei Personen, heute nur noch eine. Wir brauchen einheitliche Standards. In einem Kreis wird so entschieden und im nächsten ganz anders. Das Gesetz muss gelebt werden, aber die Grundlage muss stimmen. Antworten: Die fachliche Ausstattung der Denkmalschutzbehörden ist sehr wichtig, gerade bei den Kreisen gibt es nicht so viele Fachleute. Das Hauptproblem ist aber sicherlich das zu wenig Personal vorhanden ist. Auch das Landesamt ist zu schlecht ausgestattet. Es wurde und wird versucht dagegen anzukämpfen, aber das Personaleinsparkonzept muss berücksichtigt werden. Wir brauchen transparente Kriterien und Standards, welche den Behörden die Arbeit vereinfacht, damit mehr Zeit für Beratung vorhanden wäre. Es wird mehr Verbindlichkeit durch die transparenten Kriterien und Standards angestrebt. 7. Ehemaliger Denkmalbeirat eines Kreises Es müsste angesichts der Personalknappheit ein Denkmalbeirat in den Kreisen eingeführt werden. Der Denkmalbegriff ist differenzierter zu betrachten. Der jetzige Begriff gibt größere Freiheit. Antwort: Die Idee eines Denkmalbeirates ist sehr gut und die Anregung wird aufgenommen und versucht in die neue Novelle zu integrieren. Hier müssen wir von der Archäologie lernen. Denkmalschutz ist nicht kommunale Selbstverwaltung. Ein neuer Denkmalbegriff heißt nicht eine neue Denkmaldefinition. Denkmale sollen Schleswig-Holsteins Geschichte prägen und sind daher nicht nur Schlösser und Herrenhäuser. Ein neuer Denkmalbegriff ist wichtig. Wir wollen weg von einfachen und besonderen Denkmalen, um diese Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.

3 8. Freier Architekt Das neue Gesetz soll die Durchschlagskraft verbessern. Das Hauptproblem ist eine mangelnde Personalausstattung. Wenn die Ausstattung vernünftig wäre, würde auch das jetzige Gesetz funktionieren. Die öffentlichen Instanzen sind nicht in der Lage ihre eigenen Denkmale zu erhalten und sind daher ein schlechtes Vorbild. Im Gesetz müsste stehen, dass Denkmale, die im öffentlichen Besitz stehen, besonders vorbildlich behandelt werden müssen. Ziel muss es sein die Denkmale zu erhalten, d.h. Erhalt vor Neubau. Es sollte eine Selbstverpflichtung der Länder auch selbst für die Ausbildung zu sorgen eingeführt werden. Die Denkmalschutzgesetze in den anderen Bundesländern sind teilweise nicht verfassungskonform, da sie einen Enteignungsaspekt beinhalten. Antwort: Die öffentliche Hand hat größere Verantwortung als Privateigentümer. Mehrere Kommunalpolitiker wollten z.b. das Rathaus Ahrensburg abreißen lassen, da sie es nicht schön fanden, aber ein Denkmal muss nicht schön sein. Eine gute Ausbildung ist für uns ein zentrales Thema. Hier wird vor allem durch beratende Maßnahmen versucht zum Erfolg zu kommen. 9. Vertreter untere Denkmalschutzbehörde Der Umgang mit dem geltenden Gesetz ist schwierig. Es fehlt die Abwägung mit den öffentlichen Belangen. Ein Abstellen auf die wirtschaftlichen Belange ist in diesem Zusammenhang nicht erforderlich. Ein einheitlicher Denkmalbegriff ist erforderlich. Die zurzeit herrschende fehlende Transparenz verursacht Kosten. In anderen Rechtsgebieten (z.b. dem Naturschutz) funktioniert das deklaratorische Verfahren einwandfrei und führt auch nicht zu Einschränkungen in den Bürgerrechten. Im Gegenteil ist es bürgerfreundlicher, da keine Fristen zu beachten sind, und eine Prüfung jederzeit möglich ist. Die untere Denkmalbehörde ist nur in Ausnahmefällen verpflichtet die obere nach Zustimmung zu fragen. In diesen schwierigen Fällen hätte die untere sowieso gefragt. Es sollte eine Rückkehr zu den alten Rechtsbegriffen vor der letzten Novelle erfolgen. Diese sind in der Rechtsprechung anerkannt und bieten daher endlich Rechtssicherheit. Antwort: Wir brauchen Beratung und Akzeptanz und müssen weg von den Grabenkämpfen. In den unteren Denkmalschutzbehörden wird sauber und gut gearbeitet, aber teilweise fehlt natürlich die kulturfachliche Kompetenz. Es gibt beispielsweise nur eine einzige Archäologin in den unteren Behörden. Auch wir sehen die Wichtigkeit einer Abwägung mit öffentlichen Belangen und werden diese definitiv im neuen Gesetz verankern. 10. Bürgerin Gemeinde Lindewitt Vor 2 Jahren wurde ein Gedenkstein in der Gemeinde Lindewitt unter Denkmalschutz gestellt. Forst will ihn pflegen, darf aber nicht, weil Nullfläche der EU. Gibt es hier eine Möglichkeit? Antwort: Es wird versucht eine Möglichkeit zur Pflege des Gedenksteins zu finden. Wegen des Probles der Nullfläche der EU werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. 11. Bürger Landesdenkmalamt muss durch mehr Personal und mehr Unterstützung gestärkt werden. Gut Westensee ist nicht mehr zugänglich, da der Besitzer dies nicht möchte. Es hätte damals gar nicht verkauft werden dürfen. Antwort: Denkmale müssen respektvoll von Menschen genutzt werden. Eine Nutzung muss jedoch möglich sein und es wird auf jeden Einzelfall bezogen, versucht nach Lösungen zu suchen. Die Vermittlung von Denkmalen und Denkmalschutz ist wichtig, gerade um die kulturelle Bildung zu fördern.

4 12. Mitgründerin Hans-Mommsen-Haus Es kommen keine Schulgruppen mehr zu Besuch. Die Schüler kennen die Geschichte Schleswig- Holsteins nicht. Antwort: Zum Thema kulturelle Bildung gibt es im nächsten Jahr eine Kampagne. Diese bezieht sich vor allem auch auf junge Leute. 13. Ehrenamtlicher Vertrauensmann Fundmeldungen müssten auch an die Gemeinden gehen, da aber leider fehlende Fachkompetenz. 18 muss in einen neuen Straftatbestand mit aufgenommen werden. Die Suche mit Metalldetektoren müsse eine Straftat darstellen. Das Schatzregal sollte zudem überarbeitet werden, wie z.b. in Thüringen. In Dänemark erhält der Finder eine Urkunde über den Fund und die Fundumstände. Dies erhöht die Motivation einen Fund auch anzuzeigen. Es müssen endlich Standards geschaffen werden, wann genau ein Objekt ein Denkmal ist. Zudem fehlt an den meisten Denkmalen eine Beschilderung. Dies wäre vor allem bei Bodendenkmalen erforderlich. Das System der Vertrauensleute ist schon sehr gut aber es fehlt an Nachwuchs. Hier muss aktiv an der Nachwuchsförderung gearbeitet werden. Antwort: Bei dem dänischen Modell, mit der Überreichung einer Urkunde, handelt es sich um einen interessanten Gedanken. Kinder erhalten bereits jetzt ein Feedback über ihren Fund und mit den anderen Findern besteht brieflicher Kontakt. Das archäologische Landesamt erhält täglich Fundmeldungen und bearbeitet alle diese Meldungen. Die Anregung zu 18 wird aufgenommen und im Rahmen einer Diskussion über einen Straftatbestand berücksichtigt. 14. Bürger Eiderstedt Die energetische Sanierung z.b. in Haubarg ist sehr schwierig, daher ist es nicht ganz einfach diese Denkmale zu erhalten. Antwort: Es gab bis vor kürzlich eine Ausstellung zum Thema energetische Sanierung. Reduzierung der Heizkosten ist ein berechtigtes Anliegen und dazu gibt es im Landesamt Informationen und Beratung. 15. Vorsitzender IG-Baupflege Nordfriesland Schon vor zwei Jahren den alten Gesetzentwurf kritisiert. Daher sind wir sehr froh über die erneute Novellierungsabsicht. Hauptproblem ist jedoch die Ausstattung in den unteren Denkmalbehörden. Dies trifft vor allem auf Dithmarschen zu, wo praktisch fast kein Personal vorhanden ist. Das deklaratorische Verfahren ist geeignet zum Abbau des Vollzugsdefizits. Es hat z.b. Vorteile für Straßenzüge. Wann würde das neue Gesetz in Kraft treten? Antwort: Der neue Gesetzentwurf muss erst erarbeitet werden. Jetzt befinden wir uns in einem vorgeschalteten Verfahren. Ein Gesetzgebungsverfahren dauert leider seine Zeit. Das Gesetz wird voraussichtlich dann im nächsten Jahr in Kraft treten. 16. Architekt für barrierefreies Bauen Bei der Barrierefreiheit handelt es sich um ein Menschenrecht. Das selbständige Leben von älteren Menschen oder Menschen mit Mobilitätseinschränkungen darf nicht vernachlässigt werden. Ein Rollstuhlfahrer muss auch in der Lage zu sein, ein Fenster zu öffnen. Es fehlt eine Diskussion und Auseinandersetzung über ältere Menschen und ihre Bedürfnisse im Zusammenhang mit Denkmalschutz. Hier wäre ein Dialog wünschenswert.

5 Antwort: Schleswig-Holstein hat sich verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Dies ist politisch auch gewollt und daran wird intensiv gearbeitet. 17. Vertreter Museum der Landschaft Eiderstedt Beim einheitlichen Denkmalbegriff besteht die Gefahr, dass Denkmale verschwinden. Es sollte auch ein vorläufiger Schutz für Denkmale im Gesetz stehen. Antwort: Jedes einzelne Denkmal wird im Rahmen der Inventarisation untersucht und begutachtet. Denkmalschutz umfasst keine Museumslandschaft oder Puppenstuben. Ein respektvoller Umgang mit dem Denkmalschutz ist erforderlich. Wir wollen jedoch den einheitlichen Denkmalbegriff. Die Sorgen und Probleme der Eigentümer werden natürlich trotzdem berücksichtigt.

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