Beauftragter für die Belange der Menschen mit Behinderung. Rainer Groos
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- Helmuth Schwarz
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1 Beauftragter für die Belange der Menschen mit Behinderung Rainer Groos
2 Netzwerk der Schwerbehindertenvertretungen der Städte und Gemeinden des Kreises Siegen-Wittgenstein Eine Schwerbehindertenvertretung (SchwbV) hat die Aufgabe, die besonderen Interessen Schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Beschäftigter in Betrieben und Dienststellen wahrzunehmen. 2 Sachgebiet 50.5
3 Netzwerk der Behindertenbeauftragten/örtliche Ansprechpartner für die Belange der Menschen mit Behinderung in den Städten und Gemeinden des Kreises Siegen-Wittgenstein Beauftragte Einzelpersonen sind in der nordrhein-westfälischen Praxis in der Funktion von - hauptamtlichen Behindertenbeauftragten, - ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten, - Behindertenkoordinatoren/-innen, - Ombudsmann/Ombudsfrau, - örtliche Ansprechpartnern/-innen in der Verwaltung anzutreffen. 3
4 BGG NRW 12,3 Der Behindertenbeauftragte des Landes arbeitet mit den von den Gemeinden und Gemeindeverbänden auf örtlicher Ebene für die Angelegenheiten von Menschen mit Behinderung bestellten Persönlichkeiten zusammen... BGG Baden-Württemberg 15,1 In jedem Stadt- und Landkreis ist eine Beauftragte oder ein Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen (kommunale Behindertenbeauftragte oder kommunaler Behindertenbeauftragter) zu bestellen. In den übrigen Gemeinden können kommunale Behindertenbeauftragte bestellt werden. Die kommunalen Behindertenbeauftragten sind unabhängig und weisungsungebunden. 4
5 Arbeitskreis der hauptamtlichen Behindertenbeauftragten und koordinatorinnen NRW Gründung Mitglieder aus allen Gemeinden, Städten und Kreisen des Landes NRW (396 politisch selbstständige Städten und Gemeinden, 31 Kreise) - Informationsaustausch - Barrierefreies Bauen - Vorstellung von Projekten - Erarbeitung von Arbeitsmaterialien für den Arbeitskreis. 5
6 Regelmäßiger Austausch mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Regelmäßiger Austausch mit dem Landesbehindertenbeauftragten Vom Arbeitskreis benannte Mitglieder nehmen an den Sitzungen des Landesbehindertenbeirates teil Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Behindertenverbände NRW (LAG NRW) 6
7 Netzwerk für kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderungen auf Bundesebene Gründung am in Berlin Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele Arbeitskreis Rechtsstellung/Aufgabenkatalog für Behindertenbeauftragte 17 Behindertengleichstellungsgesetze 7
8 Kreisweites Netzwerk Barrierechecker zur Überprüfung von öffentlichen Gebäuden Das Land unterhält eine Agentur, die vor allem die Verbände und Organisationen der Menschen mit Behinderungen sowie die Träger öffentlicher Belange in Fragen der Barrierefreiheit informiert und berät (Agentur Barrierefrei NRW) sowie bei der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Herstellung von Barrierefreiheit unterstützt. Verlässliche Daten zur Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Einrichtungen in NRW werden nach landesweit einheitlichem Standard erhoben und über ein barrierefreies Internetportal NRW-informierBar zur Verfügung gestellt. 8
9 Umfassende Schulung der Erhebungsteams (Barrierechecker) durch die Agentur Barrierefrei NRW Internetportal gibt nur Informationen und Hinweise, keine Wertung. Gebäudeeigentümer werden über Aspekte der Barrierefreiheit ihrer Einrichtung informiert. Auf Basis der Datenlage kann eine verbesserte Umsetzung von Barrierefreiheit erarbeitet werden. 9
10 Aufbau eines Netzwerks der Behindertenbeauftragten/örtliche Ansprechpartner für die Belange der Menschen mit Behinderung in den Städten und Gemeinden des Kreises Siegen-Wittgenstein Aufbau eines Netzwerks Barrierechecker zur Überprüfung von öffentlichen Gebäuden 10
11 11
12 12
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