Auf dem Weg in eine neue Kommunalpolitik: Örtliche Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung

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1 Auf dem Weg in eine neue Kommunalpolitik: Örtliche Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung

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3 Fachkonferenz September 2010 Universität Siegen Workshop 1 Örtliche Teilhabeplanung im ländlichen Raum

4 Workshop 1 - Örtliche Teilhabeplanung im ländlichen Raum Referent: Person und Funktion Begriffsklärungen Besondere Situation im Saarland Behindertenbeauftragter: Aufgaben, Ziel- und Rollenkonflikte Praxisbeispiel Chancen und Grenzen Diskussion 1

5 Lutz Quack, 58 Jahre Diplom Sozialpädagoge Zusatzausbildung Berufsberater Zusatzqualifikation Sozialplaner DV Leiter des Kreisseniorenbüros LK MZG Kommunaler Behindertenbeauftragter Hörbehinderter 2

6 Landkreis Merzig-Wadern: ca Einwohner, Fläche 556 qkm = 180 E/qkm 2 Städte und 5 Gemeinden mit insgesamt über 80 Stadtund Ortsteilen 3

7 Saarland mit 5 Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken 4

8 Schwerbehinderte im Landkreis (Stand Dez. 2009) Einwohner, davon als Schwerbehinderte anerkannte Menschen (also mind. 50% GdB) d.h. fast jeder mit 100% GdB, d.h. jeder mit Merkmal ag, d.h. fast jeder anerkannte Blinde 5

9 Bergriffserklärungen: Menschen mit Behinderungen (nach BGG): Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Barrierefreiheit (nach BGG) : Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. 6

10 Ländlicher Raum: Unterscheidung nach BBR: verstädterten Räumen (Städte) Agglomerationsräume (Umland) Ländliche Räume Ländlicher Kreis höherer Dichte: über 100E/qkm Ländlicher Kreis geringerer Dichte: unter 100 E/qkm LK MZG-W: Saarland: Berlin: Demmin (Meckl.Vp): 180 E/qkm 400 E/qkm E/qkm 43 E/qkm 7

11 Gesetzliche Grundlagen: 1. Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) von April Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz (SBGG) von Behindertenkonvention der Vereinten Nationen (Inkrafttreten in D Anfang

12 Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz (SBGG) mit sehr weitgehenden Forderungen, gilt für Verwaltungen des Landes, der Kommunen und der kommunalen Verbände, Anstalten und Stiftungen d.ö.r. Schwerpunkte: Allgem. Benachteiligungsverbot mit Beweislastumkehr Herstellung barrierefreier Lebensbereiche, auch Altbauten Verbandsklagerecht Landesbehindertenbeauftragter und Landesbehindertenbeirat Verpflichtung zur Bestellung von kommunalen Behindertenbeauftragten zus. Möglichkeit der Einrichtung von kommunalen Behindertenbeiräten Zielvereinbarungen 9

13 Die Theorie auf dem Weg zur Barrierefreiheit Kommunale Behindertenbeauftragte Ziele der Arbeit: Sollen Interessen behinderter Menschen einer Region zusammenfassen und sie gegenüber der Gebietskörperschaft vertreten Sollen sachkundig in Behindertenfragen beraten Sollen Vermittlerfunktion wahrnehmen 10

14 Kommunaler Behindertenbeauftragter Aufgaben: Behindertenhilfe planen Informationsfluss sicherstellen Belange behinderter Menschen verdeutlichen Beteiligung einfordern und durchsetzen 11

15 Kommunaler Behindertenbeauftragter Organisation: Gemeinde/-verband bestellt eine möglichst in der Thematik erfahrene Person Berechtigt zur Teilnahme an Sitzungen in beratender Funktion Zur Verschwiegenheit verpflichtet Rederecht zu jedem Tagesordnungspunkt 12

16 Kommunaler Behindertenbeauftragter Organisation: Lt. Gesetz unabhängig bei Aufgabenwahrnehmung Sollen bei Kommune kein Amt innehaben oder beschäftigt sein Vorteile: + Nutzen des Verwaltungsapparates + unkomplizierte Kostenregelung + Amtsbonus Nachteile: - Weisungsgebundenheit - Zeitprobleme - Rollenkonflikt 13

17 Landesbauordnung (LBO) Grundsätzliche Verpflichtung zum barrierefreien Planen und Bauen: Insbesondere müssen bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind in den dem allgemeinen Besuchsverkehr dienenden Teilen so errichtet und instand gehalten werden, dass sie von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne Fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können. Insbesondere gilt das für Einrichtungen des Kultur und Bildungswesen Sport und Freizeitstätten Einrichtungen des Gesundheitswesen Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude 14

18 die Praxis auf dem Weg zu Barrierefreiheit: Ziel: Weniger konkrete Einzelmaßnahmen, vielmehr konzeptionelle und langfristige Planungen zur Schaffung einer behinderten- und menschenfreundlichen Gemeinde d.h. vor Planung und Realisierung konkreter Maßnahmen ist eine umfassende Bestandsaufnahme erforderlich: Begehung der kreiseigenen Einrichtungen Erfassen und Dokumentieren vor Ort Bewerten der Verhältnisse 15

19 Vorgehensweise: Erstellen der Checklisten Planung der Begehungen Information der Einrichtungen Besprechung vor Ort Durchführung der Begehung, ggf. Nachbegehung Kurzinformation für Einrichtung Dokumentation in Text-, Bild- und Tabellenform T E I L H A B E Zusammenfassung der Bestandsaufnahme 16

20 Bereiche lt. Checkliste: Außenbereich mit Parkplätzen Eingangsbereich mit Informationsbereich Leistsystem Notrufsystem Rampen, Treppen, Flure Aufzüge/Lifte Versammlungsräume/Büros/Klassen Toiletten Dusch-/Umkleideräume 17

21 18

22 Ergebnis der Bestandsaufnahme: Bewertung der Einrichtungen nach Verwendungszweck als Verwaltungsgebäude Schule Sonstige Einrichtung/Sondereinrichtung aufgrund der festgestellten Situation als überwiegend oder weitgehend barrierefrei teilweise oder eingeschränkt barrierefrei nicht oder überwiegend nicht barrierefrei 19

23 Ergebnis der Bestandsaufnahme: überwiegend bzw. weitgehend barrierefrei + Einrichtung größtenteils barrierefrei und zumindest eine Behindertentoilette vorhanden teilweise oder eingeschränkt barrierefrei o Einrichtung teilweise barrierefrei und eine Toilette vorhanden, die von Rollstuhlfahrer genutzt werden kann nicht oder überwiegend nicht barrierefrei - Einrichtung nicht barrierefrei gestaltet oder keine für Rollstuhlfahrer geeignete Toilette vorhanden 20

24 Ergebnis der Bestandsaufnahme: 21

25 Ergebnis der Bestandsaufnahme: 22

26 Ergebnis der Bestandsaufnahme: 23

27 Ergebnis der Bestandsaufnahme: 24

28 Ergebnis der Bestandsaufnahme: Insgesamt 43 Anlagen/Einrichtungen begangen davon 18 ganz oder überwiegend barrierefrei davon 8 teilweise barrierefrei davon 17 überwiegend nicht barrierefrei 25

29 Ergebnis der Bestandsaufnahme: Neue Gebäude weitgehend barrierefrei Ältere Einrichtung z.t. meist mit erheblichen Renovierungsbedarf Positiv: Touristische Anlagen große Anstrengungen in Richtung Barrierefreiheit Negativ: fehlende Barrierefreiheit in den Förderschulen (früher Sonderschulen) und den neu eingerichteten Familienzentren 26

30 Konsequenz der Bestandsaufnahme: Bericht des KBB wurde im Juli 2010 der Verwaltung (Landrätin/Bauverwaltung/Organisationsamt) vorgelegt Leider keine Entscheidung für Beteiligung Betroffener am künftigen Verfahren Stattdessen Einrichtung einer internen Arbeitsgruppe zur Planung einer möglichst umfassenden Barrierefreiheit in kreiseigenen Einrichtungen/ Anlagen unter Beteiligung des KBB 27

31 Fazit: Über die Hälfte der kreiseigenen Einrichtungen weitgehend bzw. teilweise barrierefrei Mit relativ geringem Aufwand deutliche Steigerung der Benutzerfreundlichkeit für alle Besucher/Nutzer zu erreichen In den Köpfen der Verantwortlichen und Mitarbeiter der Einrichtungen findet Teilhabe noch lange nicht statt! 28

32 Beispiele aus der Bestandsaufnahme: Positive Lösungen: 29

33 30

34 31

35 Beispiele aus der Bestandsaufnahme: Suboptimal 32

36 33

37 34

38 35

39 Wie es weitergeht Zweigleisiges Vorgehen: Institutionell: Mit Bauverwaltung Arbeitsgruppe bilden zur Planung und Begleitung von Maßnahmen für eine vollständige Barrierefreiheit in den Einrichtungen des Landkreises Informell: Als KBB Kontakt und Unterstützung von Behinderten-/Verbänden suchen zur Unterstützung und Mitarbeit bei der Planungsarbeit Rollenkonflikt 36

40 Diskussionsauftrag / Bitte an den Workshop: Möglichkeiten diskutieren, diesen Rollenkonflikt zu beund verarbeiten und Lösungen zu finden und gleichzeitig: den Auftrag des SBGG zu erfüllen die Interessen der Behinderten wahrzunehmen die Tür zur Verwaltung nicht zufallen zu lassen meinen Dienstherren nicht zu verärgern selbst nicht zwischen den Erwartungen zerrieben zu werden Danke im Voraus!!! 37

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