Inhalte und Ergebnisse des Forum3: Novellierung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes. Brandenburg

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1 Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie Anlage Forum 3 Inhalte und Ergebnisse des Forum3: Novellierung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes Brandenburg Ulrich Wendte, Anja Lehnhardt (MASF)

2 Regelungsinhalte: Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen - Zielstellung - Begriffsdefinitionen - Besondere Zielgruppen

3 Regelungsinhalte: Abschnitt 2 - Verpflichtungen zur Gleichstellung und zur Barrierefreiheit - Anwendungsbereich - Diskriminierungsverbot - Recht auf Verwendung von Gebärdensprache - Barrierefreie Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken - Barrierefreie Internetauftritte

4 Regelungsinhalte: Abschnitt 3 Rechtsbehelfe - Verbandsklage

5 Regelungsinhalte: Abschnitt 4 - Besondere Einrichtungen - Landesbehindertenbeauftragte/r - Landesbehindertenbeirat

6 Leitfragen zu Abschnitt 1 (Allgemeine Bestimmungen) Herstellung eines Bezuges zur UN- Konvention? Definition der Behinderungnur persönliches Schicksal behindert sein oder auch Folge von Barrieren behindert werden? Welche Personen brauchen besondere Aufmerksamkeit? Regelmäßige Maßnahmenpläne? Berichterstattung?

7 Diskussion im Forum zu den Leitfragen des Abschnittes 1 (Allgemeine Bestimmungen) Zum Behinderungsbegriff: - Orientierung an der bestehenden Definition im SGB IX - Aufnahme der sozialen Komponente aus der UN-Definition (Wechselwirkung von Behinderung und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren) wird unterstützt Besondere Zielgruppe: - Vorschlag MASF: Neben Frauen auch Eltern mit Behinderungen aufnehmen -> dazu verschiedene Positionen im Forum: keine speziellen Zielgruppen ( Ansatz der Inklusion bedarf keiner Sonderdefinitionen, sondern schließt alle mit ein ); Aufnahme von Eltern mit Behinderungen; Aufnahme von Eltern von Kindern mit Behinderungen, Aufnahme von Menschen mit geistiger Behinderung - Umsetzungsideen dazu: - Förderung einer besseren Zusammenarbeit zwischen Land und kommunalen Sozialbehörden zur Unterstützung von Eltern mit Behinderung (insb. mit geistiger Behinderung) und Eltern von Kindern mit Behinderung - Förderung von Beratungs- und Familien unterstützende Strukturen Zusätzliche Forderung: - Einführung einer regelmäßigen Berichtspflicht der Landesregierung über die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung und die Umsetzung der UN-Konvention

8 Leitfragen zum Abschnittes 2 (Verpflichtungen zur Gleichstellung und zur Barrierefreiheit): Für wen soll das Gesetz gelten: - Auch für Kommunen? - bei welchen Verfahren? Erweiterung der konkreten Verpflichtungen zur Barrierefreiheit - Einfache Sprache - Bauliche Barrierefreiheit

9 Diskussion im Forum zu Leitfragen des Abschnittes 2 (Verpflichtungen zur Gleichstellung und zur Barrierefreiheit): MASF: Erweiterung des Anwendungsbereiches auf kommunale Gebietskörperschaften soll geprüft werden: - Breite Zustimmung zum Vorschlag des MASF ( Der Einbezug der Kommunen ist ein Muss ) - Kommunen sehen den Vorschlag mit Skepsis: Kosten für flächendeckende barrierrfreie Zugänge zur Kommunalverwaltung und barrierefreie Kommunikationsmöglichkeiten überborden die Leistungsfähigkeit der Kommunen ( die dafür einzuplanenden Mittel müssten an anderer Stelle wieder eingespart werden ) Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken: - Vorschlag des MASF: Soll-Vorschrift zur Verwendung Leichter Sprache im Verwaltungsverfahren (bei Bedarf) dazu Zustimmung im Forum - Darüber hinausgehende Forderung alle Dokumente in leicht verständlicher Sprache und in Leichter Sprache u.a. für Menschen mit Lernbeeinträchtigungen bereitstellen

10 Leitfragen zu Abschnitt 3 (Rechtsbehelfe): Sind Verfahrens- Erleichterungen erforderlich, um das Diskriminierungsverbot wirksamer zu machen? Sind Verfahrens- Erleichterungen erforderlich, um die Verbandsklage wirksamer zu machen?

11 Diskussion zu Leitfragen des Abschnittes 3 (Rechtsbehelfe): Einführung einer Beweislastumkehr und Erweiterung des Verbandsklagerechts - Breite Zustimmung im Forum zu den Vorschlägen - Befürchtung der Kommunen, es könne zu einer Klageflut bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot von Menschen mit Behinderungen kommen -> Kostenexplosion bei Kommunen und Verwaltungsgerichtsbarkeit

12 Leitfragen zu Abschnitt 4 (Besondere Einrichtungen): Welche Aufgaben soll der/die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen erfüllen? Wie sollte das Amt ausgestaltet werden, damit dies gelingt? Welche Aufgaben soll der Landesbehindertenbeirat haben? Wie sollte er zusammengesetzt, wie sollte er ausgestattet sein, um diese Aufgaben zu erfüllen?

13 Änderungsüberlegungen des MASF - Landesbehindertenbeauftragte/r: Diskussion im Forum zu Leitfragen des Abschnittes 4 (Besondere Einrichtungen): - Amt zeitlich befristet (Zustimmung, aber Neuberufung nicht an Wahltermin gekoppelt -> keine Politisierung des Amtes erwünscht) - Tätigkeiten bei Verstößen (Zustimmung) - Vorlage eines Tätigkeits- und Verstößeberichts (Zustimmung) - Verpflichtung aller Landesbehörden zur Unterstützung - Auskunftspflicht (Zustimmung) - Akteneinsicht (Zustimmung) - Darüber hinausgehende Einzelforderungen: - Anbindung des Amtes an Staatskanzlei ( damit Behindertenpolitik Chefsache wird ) (Hinweis dazu: alle Beauftragten für eine bestimmte sozialpolitische Zielgruppe sind beim MASF angesiedelt konsequenter Weise müssten dann auch die Integrations- und die Gleichstellungsbeauftragte mit Ihren Organisationseinheiten zur Staatskanzlei wechseln; ist auf Bundes- und Länderebene unüblich) - Anbindung an den Landtag ( um in politischen Diskussions- und Entscheidungsprozessen früher Einfluss nehmen zu können ) - Landesbehindertenbeauftragte müsste entsprechend seiner Aufgaben auch mit vergleichbaren Ressourcen wie die anderen Landesbeauftragten ausgestattet werden

14 Diskussion im Forum zu Leitfragen des Abschnittes 4 (Besondere Einrichtungen): Position MASF und LBB: LBB sollte umgestaltet werden, mehrere Modelle sind denkbar (wurden zwei Varianten vorgeschlagen): - Variante A) - Landesbehindertenbeirat als Gremien, in dem nur Betroffenenverbände Stimmrecht haben - Daneben: Landesbündnis für Inklusion - Variante B) - Landesbehindertenbeirat als Gremium, in dem alle Akteure Stimmrecht haben - Daneben Landesbehindertenrat als reines Gremium der Betroffenenverbände -Varianten konnten vorgestellt auf Grund der Zeitknappheit aber nicht mehr umfassend diskutiert werden -Vertretende Auffassung: Insbesondere Selbstvertretungsorgan der Menschen mit Behinderung ist regelungsbedürftig -Forderung nach besserer Ausstattung (Fahrtkostenerstattung; höheres Budget z.b. für Honorare für Referenten) des LBB

15 Über die Novellierung des BbgBGG hinausgehenden Forderungen: Einzelforderungen von Teilnehmenden: - Menschen mit psychischen Erkrankungen und Psychiatrieerfahrungen als Betroffenenguppe stärker in den Blick nehmen und auch für diesen Personenkreis Maßnahmen für ihre Inklusion in die Gesellschaft entwickeln (insb. Förderung ihrer Partizipationsmöglichkeiten auf politisch-administrativer Ebene) - Entwicklung einer allg. verbindlichen AG-Richtlinie im Range einer Landesverordnung für die zwingende Einstellung von AN mit Behinderungen vergleichbar mit der Schwerbehindertenrichtlinie des Landes, die für alle Landesbehörden gilt (über die Beschäftigungspflicht von AG mit mehr als 20 AN hinaus gehende Regelung mit höherer Pflichtquote) - das Amt der/des kommunalen Behindertenbeauftragten je Landkreis und kreisfreier Stadt sollten gesetzlich festgelegt werden (Kommunalverfassung sieht eine Kann-Regelung vor)

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