100 Tage im Amt was nun Herr Leibiger?

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1 100 Tage im Amt was nun Herr Leibiger? Ziele und Schwerpunkte von Joachim Leibiger Veranstaltung am 15. April 2016 im Thüringer Landtag

2 Begrüßung: Joachim Leibiger Behindertenbeauftragter der Thüringer Landesregierung

3 Moderation: Christian Stadali, Wortwerk Weimar

4 Grußwort: Margit Jung, Vizepräsidentin des Thüringer Landtags

5 100 Tage im Amt: Joachim Leibiger Behindertenbeauftragter der Thüringer Landesregierung

6 : 100 Tage im Amt - Joachim Leibiger Zu meiner Person

7 : 100 Tage im Amt - Joachim Leibiger 2) UN Behindertenrechtskonvention 3) Bundespolitische Entwicklungen a) Bundesgleichstellungsgesetz a) Bundesteilhabegesetz

8 : 100 Tage im Amt - Joachim Leibiger 4) Landespolitische Ziele und Vorhaben des Behindertenbeauftragten a. Sinnesbehindertengeld b. Inklusiver Arbeitsmarkt c. Inklusive Schule d. Barrierefreiheit e. Öffentlichkeitsarbeit f. Maßnahmenplan zur Behindertenrechtskonvention g. Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes

9 : Vorstellung des Teams Joachim Leibiger Behindertenbeauftragter der Thüringer Landesregierung Markus Lorenz Referent und Stellvertreter Recht, Strategisches und Öffentlichkeitsarbeit Sabine Feuer Sachbearbeiterin - Barrierefreiheit Marco Hedrich Sachbearbeiter Haushalt und Finanzen Tina Naue Bürosachbearbeiterin Organisation des Büros Ziel: Dr. Markus Rebstock Abordnung Institut für Verkehr und Raum - Barrierefreiheit

10 ThürGIG: Markus Lorenz Referent des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen

11 1) Anpassung von Begriffen und Anwendungsbereich ( 1 7) Zustimmung: Bekenntnis zur BR-Konvention in 1 Streichung des Kostenvorbehaltes in 2 Behinderung in 2: Einstellungs- und umweltbedingte Teilhabebeeinträchtigung Diskriminierung 3: Aufnahme des Unterlassens angemessener Vorkehrungen

12 1) Anpassung von Begriffen und Anwendungsbereich ( 1 7) Zustimmung: Anwendungsbereich 5: Ausdehnung auf Beliehene (z. B. GfAW) und sonstige Landesorgane (z. B. Landtagsverwaltung) Pflicht zur Erstellung von Maßnahmenplänen für Land, Kreise und kreisfreie Städte Diskriminierungsverbot und Gleichstellungsgebot ( 6 und 7): Verweis auf AGG und Problem der Mehrfachdiskriminierung

13 1) Anpassung von Begriffen und Anwendungsbereich ( 1 7) Verbessern: Anwendungsbereich in 5 erweitern: Private Institutionen, soweit sie in öffentlicher Hand sind (z. B. Stadtwerke) Dementsprechend muss dann auch das Diskriminierungsverbot für diese Unternehmen gelten

14 2) Konkrete Verpflichtungen von Behörden ( 8 16) Zustimmung: Pflicht zur Beteiligung der BMB bei Vorhaben der Verwaltung ( 8 Abs. 1) Schulungsverpflichtung gegenüber Mitarbeitern ( 8 Abs. 2) Erstmals Pflicht zum Abbau von Barrieren in Bestandsgebäuden ( 9 Abs. 1) Erstmals Grundsatz der Anmietung von barrierefreien Gebäuden ( 9 Abs. 2) Erstmals Prüf- und Berichtspflicht für Landesregierung hinsichtlich Fortentwicklung bau- und verkehrsrechtlicher Vorschriften ( 9 Abs. 4)

15 2) Konkrete Verpflichtungen von Behörden ( 8 16) Zustimmung: Erweiterung der in der Ausbildung zu schulenden Berufsgruppen um Medienund Informatikberufe, sowie Einführung verpflichtender Leistungsnachweise ( 10) Verpflichtung des Schulamtes, alle für Schüler im GU erforderlichen Hilfen zu koordinieren ( 12) Erstmals Verankerung der leichten Sprache in Bescheiden und Vordrucken ( 14), allerdings kein Rechtsanspruch (im BGG ab 2018) und problematische Wortwahl (wie im BGG) Erweiterung des Kreises der Vertragspartner einer Zielvereinbarung um die Behindertenbeauftragten auf Landes- oder kommunaler Ebene ( 16)

16 2) Konkrete Verpflichtungen von Behörden ( 8 16) Verbessern: Erweiterung des Anwendungsbereiches von 10: Nicht nur die Barrierefreiheit, sondern Inklusion soll Gegenstand der Ausbildung der Berufe sein Zudem könnte auf die Aufzählung von konkreten Berufen verzichtet werden, da alle Berufszweige sich mit dem Thema befassen sollen Verpflichtung des Landes zu konkreten Zielvereinbarungen, um Umsetzung zu garantieren Einführung Rechtsanspruch bei leichter Sprache ( 14)

17 3) Stärkung des Amtes des Behindertenbeauftragten ( 17 bis 18a) Zustimmung: Auftrag an den Haushaltsgesetzgeber, notwendige Personal- und Sachausstattung zur Verfügung zu stellen (Erwartungen für Haushalt ab 2018 sind formuliert) Recht auf Teilnahme an den Landtagssitzungen (faktisch aber gegeben) Übernahme der Geschäftsstelle des Landesbehindertenbeirates

18 3) Stärkung des Amtes des Behindertenbeauftragten ( 17 bis 18a) Verbessern: Wahl durch und Zuordnung zum Landtag, dadurch mehr Unabhängigkeit Bereitstellung eines angemessenen Budgets zur Förderung von Projekten Anknüpfung an Vergütung und Rechtsstellung des Bürgerbeauftragten (Organisation, Amtsverhältnis und Verhinderung des Beauftragten) Aufwertung des Amtes durch Regelung der Verschwiegenheitspflicht ( 17a) Anrufungsrecht sowie Verzahnung mit dem Petitionsausschuss und seinen Rechten bei Petitionen ( 17b neu) Beratung der Landesregierung in Bundesratsangelegenheiten ( 18 Abs. 1) Beratung aller öffentlichen Stellen bei der Umsetzung der BRK ( 18 Abs. 1)

19 3) Stärkung des Amtes des Behindertenbeauftragten ( 17 bis 18a) Festschreibung der Koordinierungsstelle für Barrierefreiheit ( 18 Abs. 1) mit umfassender gesamtgesellschaftlicher Beratungsfunktion in Fragen der barrierefreien Raum- und Verkehrsgestaltung Rede- und Initiativrecht im Landtag ( 18 Abs. 2) Abgestuftes Eingriffsrecht in Verwaltungsverfahren ( 18 Abs. 3) Berücksichtigungspflicht der Stellungnahme des Beauftragten außerhalb von Verwaltungsverfahren, schriftliche Begründung bei Nichtumsetzung ( 18 Abs. 6) Vorstellung des Tätigkeitsberichtes im Kabinett ( 18a Abs. 1) Stellungnahme der Landesregierung zum Bericht und Beratung im Landtags- Plenum ( 18 a Abs. 2)

20 4) Landesbehindertenbeirat ( 19) Zustimmung: Vorsitz und Geschäftsstelle beim Beauftragten (Voraussetzung: zusätzliches Personal) Verbessern: Stärkung der Selbsthilfevertretung; derzeit von 21 Mitgliedern nur 5 von Behindertenverbänden; BMB kein Mitglied Vertreter der Selbsthilfe maßgeblich in Abstimmungen, übrige Mitglieder beratende Stimme Recht zur Abgabe von Empfehlungen gegenüber der Landesregierung, die hierzu eine Stellungnahme abgibt Weiterleitung der Stellungnahme an die Fraktionen im Landtag

21 5) Kommunale Behindertenbeauftragte ( 20) Zustimmung: Berufung hauptamtlicher Beauftragter auf der Kreisebene Zuordnung zur Leitungsebene der Verwaltung Fachliche Unabhängigkeit Angemessene Personal- und Sachausstattung Beteiligung an allen die Belange von Menschen mit Behinderungen besonders berührenden Maßnahmen der Verwaltung Umfangreiche Aufgaben und Befugnisse (u. a. Akteneinsichtsrecht)

22 5) Kommunale Behindertenbeauftragte ( 20) Verbessern: Berufungsrecht für kreisangehörige Gemeinden regeln (nur in Gesetzesbegründung) Rederecht im Kommunalparlament Klarstellung in Begründung, dass es sich um eine Vollzeitstelle handelt

23 6) Berichte ( 23) Zustimmung: Die Auswirkungen des Gesetzes sind zu untersuchen (evaluieren) und darüber zu berichten Verbessern: Erweiterung der Berichterstattungspflicht zur Situation behinderter Menschen (Behinderten- und Teilhabebericht) Umsetzung der Behindertenrechtskonvention Entwicklung der Barrierefreiheit von Gebäuden und Internetangeboten

24 Diskussion Vorschläge, Anregungen und Hinweise: 12 Kostenvorbehalt Zusammensetzung des LBB (Relation Körperbehindert/Sinnesbehindert) ändern Behindertenbeirat muss Instrument der Menschen mit Beh. sein Behindertenbeauftragter mit unabhängiger Rechtsstellung Stärkung der komm. Behindertenbeauftragten Keine Mehrfachfunktion der komm. BB Verpflichtung zur Beteiligung der komm. BB durch die Verwaltung Verpflichtung im Gesetz zur Einhaltung der Barrierefreiheit Rechtsanspruch auf leichte Sprache Wohnortnahe Pflege und mediz. Behandlung von MmB Verstößebericht, Sanktionen im Gesetz regeln

25 Ende der Veranstaltung vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Anregungen.

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