Seminar der E-Government Akademie Institut für Informationsmanagement Bremen, 11. November 2008

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1 Seminar der E-Government Akademie Institut für Informationsmanagement Bremen, 11. November 2008

2 Barrierefreiheit und Webdienste Ulrike Peter Bremen, 11. November 2008

3 BIENE-Wettbewerb Barrierefreies Internet eröffnet neue Einsichten veranstaltet von Aktion Mensch und der Stiftung Digitale Chancen Entwicklung und Durchführung des Bewertungsverfahrens Evaluationen und Praistests mit Betroffenen von über 1400 Einreichungen in 2003, 2004, 2005, 2006, Studie zur Barrierefreiheit von Web 2.0 in 2007

4 Verstetigung der Barrierefreiheit im Internet Mitarbeit an den Verordnungen zum Bremischen Landesgleichstellungsgesetz Erstellung und Weiterentwicklung des Zertifizierungsprogramms DIN-Geprüft barrierefreie Website im Rahmen des AbI (Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnologie, Mitarbeit in Gremien: - Partner im Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnologie - DIN-Ausschüsse

5 Aufgaben rund um die Barrierefreiheit Kompetenzzentrum für das Land Bremen Prozessorientierte Begleitung mit regelmäßigen Reviews Epertenreviews, Kurzreviews Beratung rund um barrierefreie Internet-Anwendungen, Intranet-Anwendungen, Kiosksysteme, CMS Schulungen: z.b. zu rechtlichen Grundlagen, technischen Realisierungsoptionen, Dokumentgestaltung (Umgang mit PDFs, Formularen), Train the Trainer-Angebote

6 Aufgaben rund um die Barrierefreiheit Erprobung von Anwendungen in der Prais: Anwendungstauglichkeit überprüft von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen Gutachten im Rahmen von Software-Ausschreibungsverfahren Begutachtungen im Rahmen des Zertifizierungsprogramms DIN-Geprüft barrierefreie Website

7 Rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes BGG 11 Barrierefreie Informationstechnik BITV: Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung 14 Anforderungen, 66 Bedingungen in zwei Prioritätsstufen BremBGG: seit 2003, Verordnungen am in Kraft getreten Niedersächsisches LGG: seit 2008 in Kraft Im Entwurf: 2. Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung fordert ergänzend, auf der Startseite erläuternde Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS) und Leichter Sprache bereitzustellen orientiert sich in der Anlage an WCAG 2.0

8 Definition der Barrierefreiheit im Gesetz 4 BGG: Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikations-Einrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

9 Barrieren für blinde Menschen: graphische Darstellungen, Mausnavigation, kompleer Aufbau Menschen mit eingeschränkter Motorik der Arme/Hände: Mausnavigation, Zeitlimits, gedrängte Navigation sehbeeinträchtigte oder farbfehlsichtige Menschen: fehlende Skalierbarkeit, Farbkontraste gehörlose Menschen: Audio-/Video, kompleer Satzbau, unverständliche Sprache Menschen mit Lernschwierigkeiten: kompleer, verwirrender Aufbau, unverständliche Sprache

10 Barrieren für blind sehbehindert/ farbenblind gehörlos schwerhörig Lese-/Lernschwäche eingeschränkte Motorik der Arme/ Hände graphische Darstellungen fehlende Skalierbarkeit Farbkontraste Mausnavigation gedrängte Navigation Audio-/Video Zeitlimits kompleer Aufbau komplee Sprache

11 Assistive Technologien Spezielle Hardware und Software unterstützt Menschen mit Behinderungen

12 Wer wird behindert? Vier Prinzipien zur Gestaltung von barrierefreien Anwendungen nach WCAG 2.0 Wahrnehmbarkeit Bedienbarkeit Verständlichkeit Robustheit

13 Wahrnehmbarkeit Die Informationen und Komponenten der Benutzerschnittstelle sind so darzustellen, dass sie für die Nutzerinnen und Nutzer wahrnehmbar sind. Web 1.0: z.b. Alternativtete Farbkontraste Schriftskalierung, Web 2.0: Anbieter-Content benötigt angemessene Alternativen (z.b. Podcasts) Höhere Toleranz gegenüber User-generated-Content

14 Bedienbarkeit Die Komponenten der Benutzerschnittstelle und die Navigation müssen bedienbar sein. Web 1.0: Tastaturbedienbarkeit keine oder anpassbare Zeitbegrenzung Orientierungshilfen Web 2.0: Einzelfallprüfung bei erweiterter Interaktivität (z.b. Bedienung von Java Script mit assistiven Technologien)

15 Verständlichkeit Die Informationen und die Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein. Web 1.0: Alternativen in Deutscher Gebärdensprache und Einfacher Sprache Konsistenz Fehlerhandling Web 2.0: Geringe allgemeine Bekanntheit von Web 2.0-Features erfordert entsprechende Erklärungen oder Hilfen Nutzungsszenarien berücksichtigen, z.b. bei Umnutzung Behinderungsspezifische Kommunikationskultur berücksichtigen

16 Nachhaltigkeit / Robustheit Inhalte müssen so robust sein, dass sie von möglichst allen Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, zuverlässig interpretiert werden können. Web 1.0: Abwärtskompatibilität einschließlich assistiver Technologien Standardkonformität Web 2.0: Einige Web 2.0-Anwendungen erfordern bestimmte infrastrukturelle Voraussetzungen, die bisher nicht gegeben sind. Hier kann Barrierefreiheit nicht innerhalb der Anwendung, sondern nur durch die Bereitstellung der erforderlichen Infrastrukturen (Tarifmodelle, Hard- und Software) erreicht werden.

17 Kontakt: Ulrike Peter Am Fallturm 1, Bremen Telefon: ++49(0) Telefa: ++49(0) Internet:

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