Behindertenpolitische Interessenvertretung auf kommunaler Ebene

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1 Behindertenpolitische Interessenvertretung auf kommunaler Ebene Seminar: Die Arbeit des Behindertenbeirates erfolgreich gestalten November 2013 Arbeitnehmer-Zentrum Königswinter (AZK) Referent: Dr. Michael Spörke

2 Behindertenbeirat und Behindertenbeauftragterechtliche Rahmenbedingungen Rahmenbedingungen: Es gibt keine Landesvorschrift, die die Kommunen und Kreise verpflichtet, einen Behindertenbeauftragten auf kommunaler Ebene zu bestellen. BGG NRW: 13 Die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung auch auf örtlicher Ebene ist eine Aufgabe von wichtiger Bedeutung für die Verwirklichung der Gleichstellung behinderter Menschen. Näheres bestimmen die Gemeinden und Gemeindeverbände durch Satzung. Frage : Warum gibt es keine weitergehende Vorschrift?

3 Behindertenbeirat und Behindertenbeauftragterechtliche Rahmenbedingungen Konnexitäts-Prinzip: Wer bestellt, zahlt! Dieses Prinzip sagt nichts anderes, als dass Bund und Land den Kommunen für Aufgaben, die sie ihnen übertragen, auch das notwendige Geld zur Verfügung stellen müssen. Subsidiaritätsprinzip: erst wenn kleinere Einheit eine Angelegenheit selbst nicht regeln kann, greift übergeordnete Einheit ein fordert, dass staatliche Eingriffe (EU, Bund) und öffentliche Leistungen grundsätzlich nur unterstützend und nur dann erfolgen sollen, wenn die jeweils tiefere hierarchische Ebene (Länder, Kommunen, Familien) nicht in der Lage ist, die erforderliche (Eigen-)Leistung zu erbringen.

4 Behindertenbeirat und Behindertenbeauftragterechtliche Rahmenbedingungen Konsequenz ist eine föderale demokratische Verfassungsordnung Föderalismus: politisch Ordnung, bei der die staatlichen Aufgaben zwischen Gesamtstaat und Gliedstaaten aufgeteilt werden beschränkt politische Macht durch ihre Aufteilung auf unterschiedliche Ebenen geteilte Aufgaben zwischen Bund und Gliedern und gemeinsame Aufgaben

5 Behindertenbeirat und Behindertenbeauftragterechtliche Rahmenbedingungen Ansprechpartner sind meistens die Fachbereiche für Soziales der Städte, Gemeinden und Kreise. Frage: Reicht das? Teilweise werden zusätzlich Behindertenbeauftragte oder Behindertenkoordinatoren bestellt. Das Amt des kommunalen Behindertenbeauftragten besteht seit den 1970er Jahren. zurzeit in 180 Kommunen und Kreisen Behindertenbeauftragte = etwa 44 Prozent der Kommunen und Kreise in Nordrhein-Westfalen. Zurzeit gibt es 44 ehrenamtliche Behindertenbeauftragte. In den restlichen Kommunen üben Hauptamtliche diese Tätigkeit aus. (136) Behindertenbeiräte oder analoge Gremien in 66 Kommunen. Die beauftragten Personen haben je nach Kommune unterschiedliche Bezeichnungen.

6 Satzung über die Aufgaben und Befugnisse des/der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten (Beispiel) Satzung über die Aufgaben und Befugnisse des/der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten 1 Ziel der Stadt Troisdorf Gemäß 1 Abs. 1 des BGG NRW soll die Satzung die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung beseitigen und verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft gewährleisten und Ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen.

7 Satzung über die Aufgaben und Befugnisse des/der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten (Beispiel) 2 Bestellung von Behindertenbeauftragen a) Durch den Rat der Stadt Troisdorf werden bis zu 2 ehrenamtliche Behindertenbeauftragte bestellt. b) Die / Der Behindertenbeauftragte/n übt/üben ihr/sein Amt für die Zeit der Wahlperiode des Stadtrates aus. Das Amt endet mit dem Zusammentreten eines neuen Stadtrates. Eine Beendigung des Amtes erfolgt ebenfalls durch eine Entlassung durch den Stadtrat oder bei Verlangen auf vorzeitige Beendigung durch die/den Behindertenbeauftragte / Behindertenbeauftragten. c) Die / Der Behindertenbeauftrage /n ist/sind Mittler-/in-/nen zur Stadtverwaltung. Die Mittlerfunktion zur Stadtverwaltung wird hierbei grundsätzlich gegenüber dem Bürgermeister der Stadt Troisdorf ausgeübt.

8 Satzung über die Aufgaben und Befugnisse des/der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten (Beispiel) 3 Der/Dem/Den Behindertenbeauftragen werden im wesentlichen folgende Aufgaben übertragen: a) Ansprechpartner/in für die Belange behinderter Menschen der Stadt Troisdorf. b) Bewahrung oder Durchsetzung der Belange von Menschen mit Behinderung insbesondere folgendermaßen: Durchsetzung der Gleichbehandlung von Menschen mit und ohne Behinderung. Die Anregung von Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung abzubauen oder deren Entstehung entgegen zu wirken. Es ist darauf zu achten, dass besondere Benachteiligungen von Frauen mit Behinderungen beseitigt und unterschiedliche Lebensbedingungen von Frauen und Männern mit Behinderung berücksichtigt werden. Die/Der Behindertenbeauftragte informiert über die Gesetzeslage, gibt Praxistipps, zeigt Möglichkeiten der Eingliederung behinderter Menschen in Gesellschaft und Beruf auf.

9 Satzung über die Aufgaben und Befugnisse des/der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten (Beispiel) Die/Der Behindertenbeauftragte/n gestaltet/gestalten die politischen und sozialen Rahmenbedingungen für behinderte Menschen mit. Die /Der Behindertenbeauftragte/n wirbt/werben um Solidarität und Verständnis für die Situation und die Bedürfnisse behinderter Menschen in allen Teilen der Gesellschaft. Ihre/Seine Initiativen zielen auf die Gestaltung einer gesellschaftlichen Wirklichkeit, in der Barrieren abgebaut und die Einstellungen der Menschen so verändert werden, dass behinderte Bürgerinnen und Bürger integriert sind und als selbstverständlicher Teil des Ganzen verstanden werden. Die/Der Behindertenbeauftragte überwacht die Einhaltung der Vorschriften des Behindertengleichstellungsgesetzes sowie anderer Vorschriften, die die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen. Bei der Umsetzung der Aufgaben, die der Stadt Troisdorf aus dem BGG, dem BGG NRW und den sich daraus ergebenden weiteren Gesetzesänderungen obliegen, berät/beraten und unterstützt/ unterstützen der/die Behindertenbeautragte/ n die Stadt und fertigt/fertigen die erforderlichen Stellungnahmen zur behinderungsgerechten Gestaltung von Maßnahmen (insbesondere auch bei Fördervorhaben nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und den Förderrichtlinien Stadtverkehr (FöRiSta)).

10 Satzung über die Aufgaben und Befugnisse des/der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten (Beispiel) 4 Informationsrecht und Befugnisse a) Bei anstehenden Planungen und Vorhaben, die die Belange der behinderten Menschen der Stadt Troisdorf berühren könnten, ist /sind die/der Behindertenbeauftragte/n hierüber rechtzeitig zu informieren. b) Der/Dem/Den Behindertenbeauftragten ist die Gelegenheit zur Stellungnahme zu Vorhaben der Stadt Troisdorf gegenüber dem Stadtrat und seinen Ausschüssen zu geben, sofern es um die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen geht. c) Alle Fachämter und Einrichtungen haben die/den Behindertenbeauftragte/n in ihrer/seiner Arbeit in vollem Umfang zu unterstützen.

11 Satzung über die Aufgaben und Befugnisse des/der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten (Beispiel) 5 Berichtspflicht Die/Der Behindertenbeauftragte/n erstattet/erstatten dem Sozialausschuss der Stadt Troisdorf einmal jährlich Bericht über Ihre/seine Tätigkeit. 6 Sprechstunden a) Jedermann hat das Recht, mit der/dem/den Behindertenbeauftragten unmittelbar Kontakt aufzunehmen. b) Die/Der Behindertenbeauftragte führt regelmäßig Sprechstunden durch, die amtlich bekannt gemacht werden. c) Die innerhalb und außerhalb der Sprechstunden geführten Gespräche sind vertraulich zu behandeln. Eine Mitteilung an Dritte kann nur mit Zustimmung der/des Betroffenen erfolgen. d) Die / Der Behindertenbeauftragte/n nutzt/nutzen unentgeltlich die Räumlichkeiten und die Sachmittel der Stadt Troisdorf. 7 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Troisdorf, den

12 Welche Modelle gibt es? Behindertenbeauftragte: ehrenamtlich oder hauptamtlich Arbeiten von zu Hause oder in städtischen Büros Sind Mitarbeiter der Stadt oder von Stadt berufene Personen mit bzw. ohne Mitarbeiter Da die örtlichen Lösungen unterschiedlich ausfallen, ist es schwierig eine einheitliche Tätigkeitsbeschreibung für kommunale Behindertenbeauftragte und -beiräte abzugeben. Die Ausgestaltung dieser Aufgaben und die Ausstattung mit Kompetenzen variieren je nach Kommune stark. Manchmal sind die Einflussmöglichkeiten der Beauftragten nur gering, in anderen Fällen besteht Rederecht in Ausschüssen und Stadtparlament. Sie sind als Kontrollstelle zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention enorm wichtig.

13 Welche Modelle gibt es? Behindertenbeiräte: Bestehen aus Vertretern der lokalen Behindertenverbände und Selbsthilfegruppen; manchmal aber auch aus Vertretern der in den Kommunalparlamenten vertretenen Parteien und den städtischen Dezernaten Auch hier gibt es keine bundesweit geltende einheitliche Zuordnung von Aufgabenbereichen. In den wichtigen kommunalen Ausschüssen haben Behindertenbeiräte teilweise eine beratende Stimme. Die Möglichkeiten der Teilhabe an kommunalen Entscheidungen sind einerseits sehr vielfältig, andererseits aber auch oftmals nicht voll ausgeschöpft oder gar nicht vorhanden. Durch die Behindertenrechtskonvention wird die Einrichtung von Behindertenbeiräten oder ähnlichen Gremien immer zwingender.

14 Wie kann ein Behindertenbeirat initiiert werden? Ideensammlung:

15 Behindertenbeirat und Behindertenbeauftragte- Aufgaben und Befugnisse In der Regel haben die kommunalen Behindertenbeauftragten die Geschäftsführung des Beirates für Menschen mit Behinderung inne, soweit ein solches Gremium in der Kommune vorhanden ist. 1.Individuelle Beratung behinderter Menschen und ihrer Angehörigen Zu den Aufgaben zählen u.a.: Anbieten von Sprechstunden zur Beratung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Beratung über Zuständigkeiten von Ämtern Beratung in persönlichen Angelegenheiten Beratung bei rechtlichen Fragen Mithilfe bei der Formulierung von Eingaben und Anträgen in Fällen von Beschwerden oder Benachteiligungen

16 Behindertenbeirat und Behindertenbeauftragte- Aufgaben und Befugnisse 2. Die Beratung von Institutionen und die Koordination der Angebote vor Ort Aufzeigen von Versorgungslücken im Angebot der Hilfen für behinderte Menschen Beratung und Übernahme von Koordinierungsaufgaben für einzelne Behindertenverbände Förderung von örtlichen Arbeitsgemeinschaften Beratung von Selbsthilfegruppen Konzeptionelle Beratung im Rahmen von Einrichtungsplanung der Behindertenhilfe Koordination der Angebote privater und öffentlicher Träger Abstimmung der Teilplanungen unterschiedlicher Träger Beratung von Wohlfahrtsverbänden, Ärzten usw. Mitarbeit in einer gemeinsamen Beratungsstelle verschiedener Rehabilitationsträger Mitwirkung bei der Erstellung von Landesbehindertenplänen

17 Behindertenbeirat und Behindertenbeauftragte- Aufgaben und Befugnisse 3. Die Mitwirkung im Rahmen der kommunalen Planung Abstimmung und Einbindung des Angebots der Hilfen in das Gesamtangebot sozialer Dienstleistungen Analyse des subjektiven Bedarfs der Menschen mit Behinderungen Beteiligung behinderter Menschen an politischen Entscheidungen und Verwaltungsentscheid herbeiführen und gewährleisten Beteiligung an der Flächen- und Bauplanung und an der Entwicklungsplanung Anregung zur Neuschaffung von Diensten und Einrichtungen Verwaltungsinterne Abstimmungen von Fachplanungen und Einzelressorts Beratung bei baulicher Gestaltung und Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen Mitwirkung bei der Planung im Verkehrsbereich (öffentlicher Personennahverkehr) und der Infrastrukturgestaltung (z.b. Parkflächen, Schwimmbäder, Sportanlagen)

18 4. Mitwirkung in öffentlichen Gremien Mitarbeit im Behindertenbeirat Geschäftsführung des Behindertenbeirates Mitarbeit in kommunalen Arbeitsgemeinschaften Mitwirkung in parlamentarischen Gremien

19 Behindertenbeirat und Behindertenbeauftragte- Aufgaben und Befugnisse 5. Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung Organisation von öffentlichen Veranstaltungen Erstellen von Informationsmaterial Organisation von Fortbildungen eigenständige Durchführung von Fortbildungen Förderung der Selbsthilfe

20 Wie kann ein Behindertenbeirat initiiert werden? Ideensammlung und Diskussion:

21 Arbeitsmethoden vor Ort Vernetzung Kontakt zu Kommunalpolitik Pressearbeit Protestaktionen Internet

22 Impressum Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben NRW Projektträger für das Rheinland: Selbstbestimmt Leben Behinderter Köln e.v. c/o Zentrum für selbstbestimmtes Leben Köln An der Bottmühle 2, Köln Telefon: Telefax: Internet: Gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW

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