Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibung / freihändige Vergabe (Stand: 6. April 2011)

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1 Wertgrenzen für beschränkte / freihändige (Stand: 6. April 2011) Bundesland/ Bund Bund Euro Ausbaugewerke, Landschaftsbau, Straßenausstattung bis Euro Übrige Gewerke bis Keine Keine Angaben Angaben Behörden der Bundesverwaltung Vor Auftragserteilung 19 Absatz 5: auf Internetportalen oder in Beschafferprofilen über beabsichtigte beschränkte en ab Auftragswert von Euro. Tief-, Verkehrswegeund Ingenieurbau bis Euro (jeweils netto) 19 Absatz 2: Nach beschränkten en oder freihändigen n Information ab Euro Auftragswert auf Internetportalen oder -seiten. Rechtsquelle: und, Ausgabe 2009 Link: Besonderheiten: Die Wertgrenzenregelung aufgrund des Konjunkturpakets II ist zum ausgelaufen. Bei Beschaffungen auf der Grundlage der ist ein Direktkauf bis zu einem Auftragswert von 500 Euro möglich.

2 Baden- Württemberg Behörden und Betriebe des Landes. Kommunalen Auftraggebern, sonstigen der Aufsicht des Landes unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie Zuwendungsempfängern ist die Anwendung empfohlen. oder andere geeignete Internetseiten. : bei beschränkten en über Euro, bei freihändigen n über Euro. : bei beschränkten en und freihändigen n über Euro. : Bayern Rechtsquelle: Verwaltungsvorschrift der Ministerien zur Beschleunigung der öffentlicher Aufträge (VwV Beschleunigung öa) vom 3. Dezember 2010, - Az.: /302-, GABl. Nr. 13 vom 29. Dezember 2010 Link: GABl %3Agportal00&documentnumber=1&numberofresults=2&showdoccase=1&doc.part=D&paramfromHL=true#focuspoint Besonderheiten: keine Euro Ausbaugewerke bis Euro Übrige Gewerke bis Tiefbau bis Euro (jeweils netto) Euro Keine Angaben Staatliche Einrichtungen bei freihändiger ab Inkrafttreten Euro (VOL) / ab Euro (VOB ) und bei beschränkter ab Euro (VOL) / ab Euro (VOB) auf oder Kommunen Rechtsquelle: Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom zur Änderung der Bekanntmachung über die Beschleunigung von verfahren in den Jahren 2009 und 2010, Az.: G48/10 und Bekanntmachung vom zur Beschleunigung von verfahren in den Jahren 2009 und 2010, Az.: B II Link: Besonderheit: Das verlängerte Konjunkturpaket gilt nur für Kommunen bis

3 Berlin Beschaffungsstellen des Landes - Ab einem Auftragswert von Euro bei beschränkter, ab Euro bei r (jeweils ohne Umsatzsteuer) ist - sofern Sicherheitsinteressen nicht tangiert werden - zu informieren. Brandenburg Rechtsquelle: Gemeinsames Rundschreiben SenStadt VI/A / SenWiTechFrau II F Nr. 07/2010 vom , Gemeinsames Rundschreiben SenStadt VI A/ WiTechFrau II F Nr. 1/2009 vom Konjukturpaket II Link: Besonderheit: Bevorzugt sind kleine und mittlere Unternehmen einzuladen. Regelmäßiger Wechsel im Bieterkreis. Land sowie Kommunen für Landesbehörden : Bei beschränkten en über Euro, bei freihändigen n über Euro. : Bei beschränkten en und freihändigen n über Euro. Land: Kommunen: unbegrenzt Rechtsquelle: Runderlass zur Verlängerung der befristeten Erhöhung der Auftragswerte für en, n und der Wertgrenzen für den Verzicht auf eine baufachliche Prüfung bei Zuwendungen für Baumaßnahmen bis zum 31. Dezember 2011; Vierte Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung vom Link:

4 Bremen Euro Land Bremen Vor erteiltem Auftrag Ab Euro auf dem Internetportal der Freien Hansestadt Bremen. Unter Bekanntgabe des Namens des beauftragten Unternehmen : Hamburg Hessen Rechtsquelle: Bremisches Gesetz zur Erleichterung von Investitionen, Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen, , S. 80 Link: Besonderheit: An einer freihändigen sind ab Euro im Regelfall mindestens vier Bieter zu beteiligen. An einer beschränkten sind ab Euro im Regelfall mindestens sechs Bieter zu beteiligen. Freie und Hansestadt Hamburg unverzüglich auf für die Dauer von drei Monaten : Rechtsquelle: Beschaffungsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg vom in der Fassung vom für VOL-en; Rundschreiben 03/10 vom für den VOB-Bereich. Link: Besonderheit: Bieterwechsel erwünscht; bei beschränkten en sind mindestens sechs Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. je Fachlos je Fachlos je Auftrag Euro je Auftrag Land und Kommunen Zuwendungsempfänger Bekanntmachungspflicht für Land und Kommune auf Ergänzung vom Formloses Interessenbekundungsverfahren (IB) ab Euro IB bei Lieferungen ab Euro Dienstleistungen /freiberufliche Leistungen ab Euro Rechtsquelle: Hessischer beschleunigungserlass StAnz. 14/2009 S Link: Besonderheit: Interessenbekundungsverfahren : - 4 -

5 Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Dienststellen des Landes, der Landkreise, kreisfreien Städte, Gemeinden, Ämter, Zweckverbände und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen Vor erteiltem Auftrag Aufträge über Euro müssen Landesvergabestellen auf bekanntgeben. Übrige öffentliche Auftraggeber können die ebenfalls auf der Plattform bekanntgeben. Rechtsquelle: öffentlicher Aufträge mit geringen Auftragswerten (Wertgrenzenerlass) vom Link: Besonderheit: Benennung von Unternehmen im VOB- und VOL-Bereich durch die Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e.v. ist vorgeschrieben. Empfehlung für die kommunalen Körperschaften Bei Auftragswerten über Euro muss über die Zuschlagserteilung in einem Medium nach Wahl informiert werden Inkrafttreten Rechtsquelle: Gemeinsamer Runderlass des MW, der Staatskanzlei und der übrigen Ministerien vom : Beschleunigung von investiven Maßnahmen - Festsetzung von Wertgrenzen für n nach und Link: -

6 Nordrhein- Westfalen Kommunen Inkrafttreten Rheinland- Pfalz Mit Teilnahmewettbewerb Ausbaugewerke: Tief-, Verkehrswegeund Ingenieurbau: Euro Euro Ohne Teilnahmewettbewerb Bis zu Euro Mit Teilnahmewettbewerb Bis Auftraggeber des Landes Entsprechend den Vorschriften in und : Alle übrigen Gewerke: Euro Hochschulen Entsprechend den Vorschriften in : der und Rechtsquelle: Vereinfachungen im recht für Gemeinden (GV), Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales /99-1/10 - vom 2. Dezember 2010; Gemeinsamer Runderlass des Finanzministeriums (Az: I C /H IV A 3), des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr (Az: II B /1) sowie des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW vom Link: Verpflichtend für Landesbehörden Übrige öffentliche Auftraggeber können die Regelungen anwenden auf Internetseite oder Beschafferprofil. VOL-Aufträge: ab Euro VOB-Aufträge: nach freihändiger ab Euro, nach beschränkter ab Euro. Inkrafttreten Rechtsquelle: Runderlass vom zum Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am verlängert am Link:

7 Saarland Sachsen Verpflichtend für Landesdienststellen Bei beschränkten en von größeren Bau- und Beschaffungsvorhaben soll formlos in geeigneten Medien informiert Empfehlung für Kommunen werden. Rechtsquelle: Gemeinsamer Erlass der Landesregierung betreffend die Festlegung von Wertgrenzen für n und en nach VOB und VOL vom 23. Januar 2009, verlängert durch den Ministerrat am 2. November 2010 (Amtsblatt Nr. 1 Teil II 2011, Seite 4). Link: Euro Ausbaugewerke, Landschaftsbau, Straßenausstattung bis Euro Tief-, Verkehrswegeund Ingenieurbau bis Euro Keine Wertgrenzen Keine Wertgrenzen Es gelten die Wertgrenzen aus der und Ausgabe 2009 sowie das Sächsische gesetz aus dem Jahr Übrige Gewerke bis Euro (jeweils netto) Rechtsquelle: und, Ausgabe 2009 sowie das Gesetz über die öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (Sächsisches gesetz - SächsG) vom und die Sächsische durchführungsverordnung (SächsDVO) vom Link: und Besonderheit: Das Konjunkturpaket wurde nicht über den hinaus verlängert

8 Sachsen- Anhalt Euro Euro Alle öffentlichen Auftraggeber Schleswig- Holstein : Rechtsquelle: Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 8. Dezember 2010 Öffentliches Auftragswesen Einführung der - und Vertragsordnungen für Bauleistungen (VOB) und der - und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) sowie Hinweis zur Anwendung der ordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) Ausgabe 2009 Link: Behörden des Landes, die Kreise, die Ämter und die Gemeinden sowie die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechtes und rechtsfähige Anstalten und Stiftungen Vor erteiltem Auftrag : keine Bekanntmachung auf ( 12 Abs. 1 Satz 2). : keine Bekanntmachung auf ( 12 Abs. 1 letzter Halbsatz) : (Wertgrenzen) Gemeinde- oder amtseigene Internetseite : Bei beschränkten en über Euro, bei freihändigen n über Euro. : Bei beschränkten en und freihändigen n über Euro. Rechtsquelle: Landesverordnung zur Änderung der Schleswig-Holsteinischen verordnung vom ; GVOBl. 2010, S. 777 ff. Link: Besonderheit: Hinweis, dass bei Wertgrenzenberechnung der Gesamtauftragswert zugrunde gelegt wird

9 Thüringen Euro Tiefbau Euro Ausbaugewerke ohne Energie und Gebäudetechnik, Landschaftsbau, Straßenausstattung Euro Euro Euro Dienststellen der Landesverwaltung und die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie der Aufsicht des Landes unterstehen sowie Gemeinden, Landkreise und kommunalen Körperschaften (z.b. Zweckverbände). (vor/nach erteiltem Auftrag) : Sonstige Baugewerke Rechtsquelle: Neubekanntmachung der Thüringer -Mittelstandsrichtlinie zum , befristet bis zum im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 2 / Link: Zusammenstellung: IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg c/o IHK Region Stuttgart, Jägerstraße 30, Stuttgart, Telefon: , Telefax: auftragsberatung@stuttgart.ihk.de, Internet:

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