Aktuelle Situation der Beamtenrechtsentwicklung nach Föderalismusreform aus besoldungs- und versorgungsrechtlicher Sicht (Stand:
|
|
- Hertha Kaiser
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Aktuelle Situation der Beamtenrechtsentwicklung nach Föderalismusreform aus besoldungs- und versorgungsrechtlicher Sicht (Stand: ) Besoldungsrecht Einmalzahlung Sonderzahlung 1) Linearanpassung Bund Kabinettsbeschluss ( ) 2005, 2006, 2007: Empfänger von Dienst- und Amtsbezügen jeweils 300. Für 2007 zwei Teilbeträge á 150 in April und Juli. Anwärter: 100. Entscheidend ist der Status (Aktiv/Teilzeitbeschäftigte) zu den jeweiligen Auszahlungsmonaten. Abschlagsauszahlungsverfügung zeitnah für 2005 und Baden- Württemberg GE Landesregierung v Einmalzahlungen: Beamte 2006: 300 ; 2007: 200, Versorgungsempfänger 2006/2007, berechnen sich nach dem jeweiligen Ruhegehaltssatz, Witwen und Waisen nach Anteilssätzen des Witwen- und Waisengeldes, Anwärter in 2006/2007: 100, Dienstanfänger 60. Auszahlung für das Jahr 2006 mit den Bezügen des auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes folgenden Monats und für 2007 im Monat Mai 2007 Einigung BBW + Landesregierung : Integration der Sonderzahlung in das Grundgehalt mit Kürzung für Versorgungsempfänger zum auf 30 %, Beamte vom auf 50 % Einsparungen: auf Dauer ca. 120 Mio. strukturelle Veränderungen Versorgungsrecht Einigung BBW + Landesregierung Besoldungserhöhung zum um 1,5%, zum e. D. + m. D. weitere 1,4%. Zum g. D. + h. D. 1,4% Gleichbehandlung von Versorgungsempfängern Einigung BBW + Landesregierung : keine weiteren Eingriffe in Besoldung und Versorgung bis /10
2 Besoldungsrecht Versorgungsrecht strukturelle Veränderungen bis 2009, ab 2010 im Volumen beibehalten, Ausgestaltung: noch wird noch entschieden Einmalzahlung Sonderzahlung 1) Linearanpassung Bayern : je 250 ; Anwärter 100 ; Dienstanfänger 60 ; Teilzeitbeschäftigte und begrenzt Dienstfähige anteilig der Arbeitszeit. Versorgungsempfänger anteilig (GE) Berlin Brandenburg Kabinettsbeschluss : 2006 unverändert; ab 2007 Streichung und Zahlung von 200 pro Kind (ausgesetzt) Linearanpassung: Übernahme Tarifergebnis: Linearanpassung: 2. BesÜV: 2. BesÜV: Vorziehen der Angleichung für Beamte von A 2 bis A 9 (e. D. u. m. D.) auf den ) Absichtserklärung November: Besoldung soll nach Leistung und nicht nach Dienstjahren steigen; es soll zusätzliche befristete Zulagen und Prämien geben Anhebung Altersgrenzen sowie Verlängerung der 5-jährigen Wartezeit für Versorgungsansprüche geplant. Kürzung Studienzeiten entspr. Rente. Erhöhung Versorgungsabschläge lt. Koalitionsvertrag angestrebt 2/10
3 Bremen Besoldungsrecht Einmalzahlung Sonderzahlung 1) Linearanpassung wegen Doppelhaushalt 2006/2007 bislang Hamburg zum : 560 (Absichtserklärung) Hessen 2006 und 2007: jeweils 250 ; Anwärter 100, Teilzeitbeschäftigte und begrenzt Dienstfähige anteilig entsprechend Arbeitszeit, Versorgungsempfänger anteilig (GE) (bereits 2006 drastisch gekürzt) die Befristung zum ist aufgehoben; unbefristete Weiterzahlung durch Gesetz geregelt strukturelle Veränderungen wegen Doppelhaushalt 2006/2007 bislang 2008: 1,9 % (Absichtserklärung) Versorgungsrecht Mecklenburg- Vorpommern Auszahlung erfolgte im November ohne Gesetz 2006 in gleicher Höhe und 2007 zum gleichen Zeitpunkt wie nach dem TV-L; die bereits im Juli 2006 erfolgte Zahlung an die Angestellten wird für die Beamten im Januar 2007 nachgeholt. Niedersachsen in 2007: 860, Versorgungsempfänger: 614, Anwärter: 250, keine Erhöhungen vorgesehen Linearanpassung: 2. BesÜV: auf geltender Rechtsgrundlage der 2. BesÜV. Angleichung West : untere BesGr. bis A 9 ab , obere BesGr. ab ab 2008: Erhöhung der mtl. Bezüge um 3 % 3/10
4 Nordrhein- Westfalen Besoldungsrecht Einmalzahlung Sonderzahlung 1) Linearanpassung GE v : EZ für Beamte der BesGr. A 2 bis A 6 von 200 ; der BesGr. A 7 und A und A für an alle Beamten in Anwärter sollen 100 für 2007 erhalten. Versorgungsempfänger / Hinterbliebene erhalten anteilige Zahlungen (bereits 2006 gekürzt) Entscheidung zeitnah im Lichte der Haushaltssituation strukturelle Veränderungen Versorgungsrecht Rheinland- Pfalz Saarland Abschlagsauszahlungen ab Beschluss der CDU-Fraktion in ihrer Haushaltsklausur am : Einmalzahlung für aktive Beamte i.h.v. 250,00, V-Empfänger und Hinterbliebene i.h.v. 150,00 und für Anwärter i.h.v. 100,00 bis 2009 keine Absenkung geplant (bereits 2006 gekürzt) 2007/2008: Erhöhung um je 0,5 %, e. D.: Anpassung mindestens in Höhe der Inflationsrate; m. D.: teilweiser Ausgleich der Inflation, 2009/2010: Anpassung mindestens in Höhe der Inflationsrate für alle angestrebt (Regierungserklärung MP Beck) Beschluss der CDU-Fraktion in ihrer Haushaltsklausur am : Linearanpassung von 2,9% in 2008 Absenkung der Eingangsbesoldung im gehobenen und höheren Dienst Gespräch dbb, DGB + Landesregierung : Arbeitszeit: Keine Reduzierung der Wochenarbeitszeit der Beamten auf die der Angestellten) Beihilfe: keine weiteren Eingriffe 4/10
5 Sachsen 2006: keine Einmalzahlung; weitere Entwicklung Sachsen- Anhalt Schleswig- Holstein Besoldungsrecht Einmalzahlung Sonderzahlung 1) Linearanpassung 2007: 630 (Kabinettsbeschluss, aber zwischenzeitliche Abkehr hiervon) GE vom / Drs. 16/1077 Für Beamte der BesGr. A 2 bis A 8 für Juli ,00 (111,00 V- Empf./ 67,00 Hinterbliebene) für den Monat Dezember ,00 (230,00 V- Empf./138,00 Hinterbliebene)und für den Monat September ,00 (333,00 V-Empf/200,00 Hinterbliebene) Für Beamte der BesGr. A 9 bis A 12 für den Monat Juli ,00 (74,00 V-Empf/ 45,00 Hinterbliebene) für den Monat Dezember ,00 unverändert bis 2006 (ohnehin lediglich 120 bis A 8) ab 2007 geplant: SZ im Dezember: A 2 A 10: 660. Versorgungsempfänger: 330 ; ab A 11: Streichung; Kinderweihnachtsgeld alle BesGr. 400 /Kind Linearanpassung: Linearanpassung: 2. BesÜV: Angleichung Ost an West werde angestrebt 2. BesÜV: GE vom / GE vom : ab : 2,9 % sowie ab ,5% der Auslandszuschlag und der Auslandskinderzuschlag strukturelle Veränderungen Versorgungsrecht 5/10
6 (156,00 V-Empf/ 94,00 Hinterbliebene) und für den Monat September ,00 (222,00 V-Empf/134,00 Hinterbliebene) Für Beamte der übrigen BesGr. sowie Richter für den Monat Juli 06 50,00 ( 37,00 V-Empf./ 23,00 Hinterbliebene), für den Monat Dezember 06 60,00 (45,00 V-Empf./ 27,00 und für den Monat September ,00 (74,00 V- Empf./ 45,00 Hinterbliebene). Thüringen Für Anwärter für die Monate Juli 2006, Dezember 2006 und September 2007 jeweils 100,00 ) Gesetzentwurf der Landesregierung vom Dez In 2007 Einmalzahlung von je 250,00 im Juni und Dezember 2007; Teilzeitbeschäftigte und Versorgungsempfänger erhalten die EZ anteilig, Anwärter erhalten je 100,00 Linearanpassung: 2. BesÜV: auf geltender Rechtsgrundlage der 2. BesÜV. Angleichung West : untere BesGr. bis A 9 ab , obere BesGr. ab /10
7 Jährliche Sonderzahlung (sogenanntes Weihnachtsgeld /Urlaubsgeld) Umsetzung der Öffnungsklauseln in Bund und Ländern (BBVAnpG 2003/2004 v , BGBl. I S. 1798) Stand: September 2006 Bund/Länder Sonderzahlung Bund - 2,5 % der Jahresbezüge, Aufstockung um 125 bis A 8 (Auszahlung mit Dezemberbezügen) - Versorgungsempfänger: 2,085 % der Jahresbezüge, abzüglich 0,85 % der jährlichen Bezüge (laufende Bezüge + Sonderzahlung) für wirkungsgleiche Übertragung Pflegeversicherung. Deckelung: 0,85 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze Pflegeversicherung) Baden- Württemberg - 5,33 % der Monatsbezüge bzw. 7,19 % des Familienzuschlags (mtl. Auszahlung) - Versorgungsempfänger entsprechend, Abzug i.h.v. 4,33 % in 2005 und danach 4,58 % (5,33-0,75) für wirkungsgleiche Übertagung Pflegeversicherung Bayern - bis A 11 und Anwärter und Empfänger von Unterhaltsbeihilfe: 70 %, ab A 12: 65 % von 1/12 der für das Kalenderjahr zustehenden Bezüge - zzgl. 84,29 % des Familienzuschlags (Auszahlung mit Dezemberbezügen) - A 2 bis A 8, Anwärter und Dienstanfänger mtl. Erhöhungsbetrag von jeweils 8,33 - Versorgungsempfänger bis A 11: 60 %, ab A 12; 56 % Berlin - 640, Anwärter: 200 (Auszahlung mit Dezemberbezügen) 7/10
8 - Versorgungsempfänger: 320 Brandenburg - 940, Anwärter: 30 % von 940 (Auszahlung mit Dezemberbezügen) - Versorgungsempfänger: 50 % von 940 Bund/Länder Sonderzahlung Bremen - bis A 8: 840 und A 9 - A 11: 710 (Auszahlung mit Dezemberbezügen) - keine Sonderzahlung für Versorgungsempfänger - Beamte mit erstmaligen Ansprüchen nach dem : 3 Jahre keinen Anspruch auf SZ Hamburg - bis BesGr. A 12, C 1 sowie bei Anwärtern: 66 %, bei den übrigen BesGr.: 60 % (Auszahlung mit Dezemberbezügen) - Urlaubsgeld: bis A 8: 332,34 im Juli Hessen - 5 % eines Monatsbezugs (mtl. Auszahlung) - Versorgungsempfänger: 4,17 % eines Monatsbezugs - Urlaubsgeld: bis A 8: 166,17 im Juli Mecklenburg- Vorpommern - bis A 9 und Anwärter: 48,5 %, A 10 bis A 12, C 1: 42,5 %, Übrige: 37,5 % eines Monatsbezugs (Auszahlung mit Dezemberbezügen) - Bemessungsgrundlage: Bezüge 2002 (West 100 %) Niedersachsen - Für aktive Beamte A 2 A 8: 420 (Auszahlung mit Dezemberbezügen) 8/10
9 Nordrhein- Westfalen - bis A 6: 60 %, A 7 bis A 8 und Anwärter: 45 %, ab A 9: 30 % eines Monatsbezugs (Auszahlung mit Dezemberbezügen) - Versorgungsempfänger bis A 6: 60 %, A 7 bis A 8: 39, ab A 9: 22 % Rheinland- Pfalz Bund/Länder - 4,17 % eines Monatsbezugs (mtl. Auszahlung) - Urlaubsgeld: bis A 8: 200 ( Einmal-Sonderzahlung ), Familienkomponente i.h.v. 40 /Kind, unabhängig von der BesGr. Sonderzahlung Saarland - bis A10: 1.000, A 11 und höher sowie B, C, W und R: 800, VE die Hälfte, im Vorbereitungsdienst bzw. bei Waisengeld: 285 ; Sonderbetrag je Kind: 200 (Auszahlung mit Dezemberbezügen) - Urlaubsgeld: bis A 8: 165 /jährl. im Juli Sachsen - einfacher bzw. mittlerer Dienst 1.025, gehobener Dienst 1.200, höherer Dienst (bis A 16, C 3, R 2, W 2), Übrige: 1.800, Anwärter 350 (Auszahlung mit Dezemberbezügen) - Versorgungsempfänger: Absenkung der o.g. Festbeträge unter Berücksichtigung des maßgeblichen Ruhegehaltssatzes Sachsen- Anhalt - bis A 8: 120 (Auszahlung mit Dezemberbezügen) - Versorgungsempfänger: Streichung Schleswig- Holstein - bis A 6: 70 %, A 7 bis A 9: 67 %, A 10 bis A 13, C 1 und W 1: 64 %, Übrige: 60 % eines Monatsbezugs (Auszahlung mit Dezemberbezügen) - für Versorgungsempfänger bis A 6: 60 %, bis A 9: 57 %, bis A 13: 54 %, Übrige: 50 % eines Monatsbezugs - Urlaubsgeld: bis A 8: 332,34 ; A 9 und A 10: 255,65 jährl. im Juli Thüringen - bis A 6 und Anwärter: 3,75 %, A 7 bis A 9: 2,91 %; A 10 A 13, W 1, C 1: 1,5 %;, A 14 A 16, W 2, C 2 und C 3, R 1 und R 2: 1,1%;Übrige: 0,84 % (monatliche Auszahlung) 9/10
10 In einigen Ländern werden zusätzliche kinderbezogene Anteile gewährt! 10/10
Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung.
Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Ausführliche Inhaltsübersicht... 7 BRH-Taschenbuch der unverzichtbare Begleiter
Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern
1. Bund 2. Baden-Württemberg 3. Bayern 4. Berlin 5. Brandenburg 6. Bremen 7. Hamburg 8. Hessen 9. Mecklenburg-Vorpommern 10. Niedersachsen 11. Nordrhein-Westfalen 12. Rheinland-Pfalz 13. Saarland 14. Sachsen
Besoldungsentwicklung. des Landes Berlin
Besoldungsentwicklung der Beamtinnen e und Beamten des Landes Berlin Beamtinnen und Beamte an der TU im mittleren Dienst: A 7 bis A 9 S im gehobenen Dienst: A 9 bis A 13 S im höheren Dienst: A 13 bis A
Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern
1. Bund 2. Baden-Württemberg 3. Bayern 4. Berlin 5. Brandenburg 6. Bremen 7. Hamburg 8. Hessen 9. Mecklenburg-Vorpommern 10. Niedersachsen 11. Nordrhein-Westfalen 12. Rheinland-Pfalz 13. Saarland 14. Sachsen
Personalstandsbericht 2014
Personalstandsbericht 2014 Teil II Abschnitt 6b Schwerpunktbereich berufsbildende Schulen Stand: 25.03.2015 1 Schwerpunktbereich berufsbildende Schulen Personalstandsbericht 2014 INHALTSVERZEICHNIS 1.
Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung: 2006 2014
Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung: 2006 2014 Martin R. Textor Das Statistische Bundesamt stellt eine Unmenge an Daten zur Kindertagesbetreuung in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung.
Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)
Anlage 5 gültig ab 1. September 2015 1. Thüringer Besoldungsordnung A Besoldungsgruppe Grundgehaltssätze 2-Jahres-Rhythmus 3-Jahres-Rhythmus 4-Jahres-Rhythmus Erfahrungsstufen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Kieferorthopädische Versorgung. Versichertenbefragung 2015
Kieferorthopädische Versorgung Versichertenbefragung 2015 Fragestellungen 1. Wie ist es um Beratung und Behandlung in der kieferorthopädischen Versorgung in Deutschland bestellt? 2. Wie sind die Versicherten?
12.1.5 Aufwendungen bei Krankheit
12.1.5 Aufwendungen bei Krankheit Seit dem 1. April 2004 sind Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer) nur gegen Zahlung eines Betrags von 13,00 Euro monatlich je Beihilfeberechtigten
Eine Übersicht über den Nichtraucherschutz in Deutschland Stand: August 2014
Eine Übersicht über den Nichtraucherschutz in Deutschland Stand: August 2014 Bunweit Am 01.09.2007 tritt das Gesetz zur Einführung eines es in en Bun und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bunnichtraucherschutzgesetz-BNichtrSchG)
Junge Leute Repräsentative Onlinebefragung. D-MM-MAB Marktforschung, Januar 2011
Junge Leute Repräsentative Onlinebefragung D-MM-MAB Marktforschung, Januar 2011 Methodensteckbrief Männer und Frauen im Alter von 18-29 Jahren Zielgruppe und Stichprobe n=2.007 Interviews, davon n=486
Gute Pflege kostet viel Geld Die Absicherung der individuellen Pflegelücke mit Pflegevorsorge Flex-U.
Gute Pflege kostet viel Geld Die Absicherung der individuellen Pflegelücke mit Pflegevorsorge Flex-U. Pflegelückenrechner Pflegevorsorge Flex-U Die wachsende Bedeutung der Pflege. In den kommenden Jahren
Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes. Aktualisierung des Aufnahmeschlüssels entsprechend dem Königsteiner Schlüssel.
Deutscher Bundestag Drucksache 14/7465 14. Wahlperiode 14. 11. 2001 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes A. Problem und Ziel Aktualisierung des
Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
Anlage 1 Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienstund Versorgungsbezügen im Bund 2008/2009 (Bundesbesoldungs- und
Herzlich Willkommen. Perspektive 50 plus 6 Jahre Jobs für best!agers in Frankfurt am Main
Herzlich Willkommen Perspektive 50 plus 6 Jahre in Frankfurt am Main Perspektive 50plus Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen ist ein Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / 4687. Mitteilung. 13. Wahlperiode 29. 09. 2005. der Landesregierung
13. Wahlperiode 29. 09. 2005 Mitteilung der Landesregierung Information über Staatsvertragsentwürfe; hier: Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten
Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (01/05)
Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (01/05) XXZahlen+Fakten (K) I. Zahl der Versicherten Soziale Pflegeversicherung rd. 70,36 Mio (Stand: 01.04.2004) Private Pflege-Pflichtversicherung rd. 8,92 Mio
Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes. vom (BGBl. I, S ff.) 2016: 2,2 Prozent ab 1. März
Übersicht über die Besoldungsanpassungen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Bund und Ländern in den Jahren 2017/2018 Linearanpassung Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes
Landtag Brandenburg Drucksache 5/3006 5. Wahlperiode
Landtag Brandenburg Drucksache 5/3006 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1068 der Abgeordneten Gerrit Große Fraktion DIE LINKE Drucksache 5/2743 Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften
Kapitel 14 900 Versorgung der Beamten des Landes, der früheren Länder Preußen und Lippe, des früheren Reiches sowie deren Hinterbliebenen
194 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger (--) Zweckbestimmung Funkt.- 1998 1997 1998 1996 Kennziffer DM DM DM TDM 14 900 Versorgung der Beamten des Landes, der früheren Länder Preußen und Lippe,
Senat der Freien und Hansestadt Hamburg Personalamt
Senat der Freien und Hansestadt Hamburg Personalamt Personalamt, Steckelhörn 12, D - 20457 Hamburg Senatsämter Fachbehörden Bezirksämter Landesbetriebe Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Nachrichtlich:
Besoldungstabellen Baden-Württemberg
Besoldungstabellen Baden-Württemberg für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. März 2015 Für
Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung
1 Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung Für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (z. B. Weihnachtsgeld) gilt eine besondere Regelung für die Beitragsberechnung, wenn im Monat
Anke Schröder. Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz. interna. Ihr persönlicher Experte
Anke Schröder Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Die neue Rentenbesteuerung A. Einführung Bisherige Besteuerung von Alterseinkünften... 6 B. Neuregelungen
Schuldenbarometer 1. 3. Quartal 2010
BÜRGEL Studie Schuldenbarometer 1. 3. Quartal 2010 Noch keine Trendwende: Zahl der Privatinsolvenzen steigt um 8 Prozent / Im Rekordjahr 2010 mehr junge Bundesbürger von Privatpleiten betroffen Kernergebnisse
Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)
Kasse (Stand: 1.2.2015) AOKenn AOK Baden-Württemberg Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) 75% Erstattung für Versuche 1-3; Aufhebung der oberen
Demografie und Immobilien. Dr. Michael Voigtländer Forschungsstelle Immobilienökonomik 7. Finanzmarkt Round-Table, 11. April 2011
Demografie und Immobilien Dr. Michael Voigtländer Forschungsstelle Immobilienökonomik 7. Finanzmarkt Round-Table, 11. April 2011 Forschungsstelle Immobilienökonomik Das Institut der deutschen Wirtschaft
Meinungen zur Altersvorsorge
Meinungen zur Altersvorsorge Datenbasis: 1.003 Befragte ab 18 Jahren, die nicht in Rente sind Erhebungszeitraum: 19. bis 22. März 2007 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: komm.passion
Mindestlöhne in Deutschland
Mindestlöhne in Deutschland nach gesetz (MiLoG) / Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) / Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) / Tarifvertragsgesetz (TVG) Allgemeiner gesetzlicher nach 1 MiLoG; erstmals
Heilfürsorge für alle Polizistinnen und Polizisten. Hamburger Modell gute Basis für Gespräche in Niedersachsen
Aktionsplan Jetzt! Heilfürsorge für alle Polizistinnen und Polizisten Hamburger Modell gute Basis für Gespräche in Niedersachsen Einleitung: Die Polizeibeamtinnen und -beamten, die nach dem 31.Januar 1999
Kommunen in der Finanzkrise: Status quo und Handlungsoptionen. Kommunenstudie 2013
Kommunen in der Finanzkrise: Status quo und Handlungsoptionen Kommunenstudie 2013 Befragungsergebnisse Nordrhein-Westfalen August 2013 Design der Studie Repräsentative Befragung von Stadtkämmerern bzw.
Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern
Die Evangelische in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN SCHLESWIG- HOLSTEIN BADEN- WÜRTTEMBERG HESSEN HAMBURG NIEDERSACHSEN SACHSEN- ANHALT THÜ RINGEN
Zusammenfassung... 3. 1. Hintergrund... 4. 2. Angaben zu den Unternehmen... 6. 3. Beschäftigte der Lizenznehmer... 10
12. März 2014 Bericht der Bundesnetzagentur an den Beirat über die Ergebnisse der Untersuchung der wesentlichen Arbeitsbedingungen bei den Lizenznehmern im lizenzpflichtigen Briefbereich (Briefe bis 1.000
Informationen zur Beamtenversorgung
Informationen zur Beamtenversorgung - derzeitiger Rechtsstand - Wer kann in Ruhestand gehen Wann kann ich in Ruhestand gehen Wieviel kommt an Versorgung raus Informationen zur Beamtenversorgung - derzeitiger
Tag der Energie der CDU Landtagsfraktion. Lichte von 1 EnWG
Tag der Energie der CDU Landtagsfraktion Die Energiewende im Die Energiewende im Lichte von 1 EnWG Zielsetzung des EnWG 1 Zweck des Gesetzes (1) Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige,
Bischöfliches Generalvikariat Münster Hauptabteilung Schule und Erziehung Schulverwaltung
Seite - 2 - Seite - 2 - Versorgungsänderungen in den letzten 10 Jahren Änderungen des 2. Haushaltsstrukturgesetzes in 1994 und 1999 Änderungen im Beamtenversorgungsgesetz Änderungsgesetz 01.01.1992 Änderungsgesetz
Märzklausel. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Verwandte Themen
Märzklausel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1684 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge 4.2. Beitragsabrechnung 4.3. Lohnkonto
Beste Arbeitgeber in der ITK. Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern
Beste Arbeitgeber in der ITK Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche
Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon
Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende
Denkmalschutz und Denkmalpflege in Deutschland
Denkmalzahlen Nach: Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz; Erstellungsdatum unbekannt (nach 2002, vor 2009) Achtung: veraltete Angaben zu Zahlen und Unterschutzstellungssystemen Denkmalschutz und
Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-
Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 4764 25. 10. 2005 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von
4. Im Vergleich zum TVÖD gab es höhere Vergütungssteigerungen. (Zitat: Gut zu Wissen Nr.11)
Faktencheck 1. Der Aufruf zum Warnstreik erweckt den Eindruck, dass die Mitarbeiter der GPS überwiegend unzufrieden mit ihrer Arbeitssituation sind. Dies ist nachweislich nicht der Fall. (Zitat: Gut zu
Regelung Nr. 9 a der Arbeitsrechtlichen Kommission
Regelung Nr. 9 a der Arbeitsrechtlichen Kommission Zweite Ordnung zum gleitenden Übergang in den Ruhestand (Altersteilzeitordnung 2 ATZO 2) Vom 12. November 2015 (ABl. 2015 S. A 261) Die Arbeitsrechtliche
2016: 2,2 % ab 1. März. 2017: 2,35% ab 1. Februar. = Übertragung des Tarifabschlusses 2017: 2,0 % 2018: 2,675 % ab 1. Juli Familienzuschlag 1.
Übersicht über die Anpassung der Besoldung für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Bund und Ländern in den Jahren 2017 und 2018 Linearanpassung Bundesbesoldungs- und -
Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015
Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015 Informationen für Beihilfeberechtigte Mit Wirkung vom 01.01.2015 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03 80535 München Bayer. Staatskanzlei
Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern
Die Evangelische in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN SCHLESWIG- HOLSTEIN HESSEN HAMBURG NIEDERSACHSEN THÜ RINGEN SACHSEN- ANHALT MECKLENBURG-
Das Neue Dienstrecht in Bayern
Das Neue Dienstrecht in Bayern ein Überblick Zeitplan 1. September 2006: Föderalismusreform 14. Juli 2010: Verabschiedung des Gesetzes zum neuen Dienstrecht im bayerischen Landtag 1. Januar 2011: Inkrafttreten
Übersicht: Sachstand, Laufbahnsysteme und Regelaltersgrenzen in Bund und Ländern (Stand: April 2012)
Übersicht: Sachstand, Laufbahnsysteme und Regelaltersgrenzen in Bund und Ländern (Stand: April 2012) Bundesland Sachlicher Stand Laufbahngruppenanzahl Anzahl der Laufbahnen Regelaltersgrenze Bund Baden-Württemberg
Beihilfe Bund und Bundesländer auf einen Blick
Beihilfe Bund und Bundesländer 2014 Inhaltsverzeichnis Seite Bund 2-3 Baden-Württemberg 4-5 Bayern 6-7 Berlin 8-9 Brandenburg 10-11 Bremen 12-13 Hamburg 14-15 Hessen 16-17 Mecklenburg-Vorpommern 18-19
Beschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...
Kfz-Haftpflichtschadenindex. nach Bundesland, jährlicher Fahrleistung sowie Alter und Geschlecht des Versicherungsnehmers
Kfz-Haftpflichtschadenindex nach Bundesland, jährlicher Fahrleistung sowie Alter und Geschlecht des Versicherungsnehmers CHECK24 2015 Agenda 1 2 3 4 Zusammenfassung Methodik Kfz-Haftpflichtschadenindex
Agrarministerkonferenz am 4. November 2013 in München
Ergebnisprotokoll Vorsitz: Staatsminister Helmut Brunner Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ludwigstraße 2 80539 München Einziger Tagesordnungspunkt Umsetzung der GAP-Reform
Musterberechnung. 1. Eingabe der persönlichen Daten
Musterberechnung 1. Eingabe der persönlichen Daten Bitte geben Sie die Anrede und das Geburtsdatum des Beamten ein. Der Name ist für die Beamtenversorgungsberechnung zwar nicht relevant, allerdings wird
KUNDENINFORMATION. Ihr persönliches Fuhrparkmanagement. Fleetcar + Service Community
Fleetcar + Service Community KUNDENINFORMATION Ihr persönliches Fuhrparkmanagement. Großkunden-Leistungszentren des Volkswagen Konzerns flächendeckend vernetzt in Deutschland. cartogis, 2006 F+SC Fleetcar
IV. Lohnentwicklung. Gesamttarif- Tariflohnvertrag mit stundenlohn (GTL) erhöhungen in vom Wirkung ab DM Lohngruppe 4 Prozentsätzen DM % 423) Ecklohn
Anhang 1. Alte Bundesländer: IV. Lohnentwicklung Lohntarif- Tariferhöhung 423) cklohn Gesamttarif- Tariflohnvertrag mit stundenlohn (GTL) erhöhungen in vom Wirkung ab DM Lohngruppe 4 Prozentsätzen DM %
These 1: Keine effiziente Energiewende ohne funktionierende Bund-Länder Koordination
These 1: Keine effiziente Energiewende ohne funktionierende Bund-Länder Koordination, Leiter Fachgebiet Strategie und Politik, BDEW www.bdew.de Ausgangslage: Die Dreifaltigkeit der Rahmensetzung für die
nah, fern und...ganz weit!
TRANSPORTE- nah, fern und...ganz weit! Vorstellung unseres Unternehmens Transporte- & Personaldienstleistungen Sehr geehrte Damen und Herren, Bewegung bedeutet Innovation, Fortschritt, aber auch Vertrauenssache
ratgeber Brückentage 2014 Clever planen - Auszeit sichern!
ratgeber Auch das Jahr 2014 hält wieder einige Brückentage und verlägerte Wochenenden für die Beschäftigten bereit. Und zum Glück fallen alle Feiertage auf einen Wochentag. Wer da geschickt seinen Urlaub
Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern
Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern Gewerbliche Unternehmensgründungen 2005 bis 2015 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Unternehmensgründungen 1) Anzahl Baden-Württemberg 52.169
Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen
Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen AuB Beihilfe Beihilfenverordnung Änderungen der Beihilfeverordnung zum 1.1.2015 2015.03 Auszug aus den Informationen
Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern
Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern Gewerbeanmeldungen 2005 bis 2015 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Gewerbeanmeldungen 1) Anzahl Baden-Württemberg 111.044 109.218 106.566 105.476 109.124
Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen
Finanzen Gesamtausgaben steigen in unterdurchschnittlich Die bereinigten Gesamtausgaben haben in mit + 2,7 % langsamer zugenommen als in Deutschland insgesamt (+ 3,6 %). Die höchsten Zuwächse gab es in
Pflegekosten. Pflegestufe I für erhebliche Pflegebedürftige: 2.365. Pflegestufe II für schwer Pflegebedürftige: 2.795
Pflegekosten Wenn Pflegebedürftige in einem Pflegeheim untergebracht sind, müssen sie die Kosten aus eigenen Mitteln bestreiten, die über dem Leistungsbetrag der sozialen Pflegeversicherung liegen. Die
Informationen zur Altersteilzeit
Seite -1- Informationen zur Altersteilzeit für hessische Beamte im Schuldienst Die Altersteilzeit soll den Beschäftigten einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen. Außerdem leistet der öffentliche
Gesetz zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften
2219 Gesetz zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften Vom 14. November 2011 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Bundesbeamtengesetzes
Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Auswirkungen von Beurlaubung und Teilzeit auf die Versorgung. Sandra Sesterhenn, Stand September 2014
Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Auswirkungen von Beurlaubung und Teilzeit auf die Versorgung Sandra Sesterhenn, Stand September 2014 Gliederung Berechnung des Ruhegehaltes Teilzeit Mutterschutz
Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten in den Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (TVÜ-KAT) vom 10. Januar 2007
Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten in den Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (TVÜ-KAT) vom 10. Januar 2007 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 2 vom 14. September 2010 Zwischen
Mitgliederstatistik der WPK. Stand 1. Januar 2016. www.wpk.de/wpk/organisation/mitgliederstatistik/
Mitgliederstatistik der WPK Stand 1. Januar 2016 www.wpk.de/wpk/organisation/mitgliederstatistik/ und Entwicklung der Mitgliedergruppen Mitgliedergruppen 1932 1.11.61 1.1.86 1.1.90 1.1.95 1.1.00 1.1.05
Nutzung pro Jahr [1000 m³/a; Efm o.r.] nach Land und Bestandesschicht
1.10.13 Nutzung pro Jahr [1000 m³/a; Efm o.r.] nach Land und Bestandesschicht Periode bzw. Jahr=2002-2012 ; Land Einheit Hauptbestand (auch Plenterwald) Unterstand Oberstand alle Bestandesschichten Baden-Württemberg
CHECK24 Analyse: Stromverbrauch in Deutschland. 10. Juni 2009
CHECK24 Analyse: Stromverbrauch in Deutschland 10. Juni 2009 Die wichtigsten Aussagen Der durchschnittliche Stromverbrauch nach Haushaltsgröße in Deutschland ist zwischen 6 15 Prozent gestiegen (~ 200.000
Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)
Kasse (Stand: 1.1.2016) AOKenn AOK Baden-Württemberg AOK Bayern AOK Bremen/ Bremerhaven AOK Hessen AOK NordWest Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40,
Personalbestand und Arbeitsbelastung in der Steuerverwaltung. Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet.
Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 2. November 2010 Personalbestand und Arbeitsbelastung in der Steuerverwaltung Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Kleine Anfrage an
Wissenschaftsjahr 2013 - Die demografische Chance
Wissenschaftsjahr 2013 - Die demografische Chance 30. April 2013 q3454/28160 Hr Kontakt: Redaktionsbüro Wissenschaftsjahr Litfaß-Platz 1 10178 Berlin Max-Beer-Str. 2/4 Tel: (030) 700 186 877 10119 Berlin
1003 824 179 492 511 210 136 188 168 300 395 292 269 47 % % % % % % % % % % % % % % 1.8 1.8 1.8 1.7 1.9 1.8 1.8 1.7 1.7 1.7 1.8 1.8 1.7 1.
Tabelle 1: Meinung zu zunehmendem Handel zwischen Deutschland und anderen Ländern Wie denken Sie über den zunehmenden Handel zwischen Deutschland und anderen Ländern? Ist das Ihrer Ansicht nach für Deutschland
Sozialversicherung 2016
Sozialversicherung 2016 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze / Beitragshöhen... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 I.
Aktuelle Breitbandverfügbarkeit in Deutschland (Stand Ende 2015) Erhebung des TÜV Rheinland im Auftrag des BMVI
Aktuelle Breitbandverfügbarkeit in Deutschland (Stand Ende 2015) Erhebung des TÜV Rheinland im Auftrag des BMVI Was ist der Breitbandatlas? Der interaktive Breitbandatlas ist das zentrale Informationsmedium
Rahmenbedingungen und Handlungsbedarfe der Hamburger Haushaltspolitik 27.05.2010
Rahmenbedingungen und Handlungsbedarfe der Hamburger Haushaltspolitik 27.05.2010 Alte Finanzplanung: Kreditrahmen wird voll ausgeschöpft, Rücklage wird verbraucht Ausgleich negativer Finanzierungssalden
Firmeninsolvenzen Gesamtjahr 2012
BÜRGEL Studie Firmeninsolvenzen Gesamtjahr 2012 2,2 Prozent weniger Firmeninsolvenzen / zweitniedrigstes Niveau in zehn Jahren Kernergebnisse } 2012 ereigneten sich in Deutschland 29.619 Firmeninsolvenzen
Rahmenverträge nach 78 SGB VIII / Verordnungen / Empfehlungen zur Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII
Rahmenverträge nach 78 SGB VIII / Verordnungen / Empfehlungen zur Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII Internetrecherche - Stand April 2008 Bundesland Rahmenvertrag 78 SGB III Anlagen zum Rahmenvertrag /
BARMER GEK Zahnreport 2011
BARMER GEK Zahnreport 2011 - Infografiken Infografik 1 Haben junge Männer Angst vor dem Zahnarzt? Infografik 2 Im Osten häufiger zum Zahnarzt Infografik 3 Zahnarztdichte im Osten höher Infografik 4 Bayern
Sozialversicherungskennzahlen 2010
Sozialversicherungskennzahlen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Renten- und Versicherungspflichtgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Arbeitslosenversicherung
Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibung / freihändige Vergabe (Stand: 6. April 2011)
Wertgrenzen für beschränkte / freihändige (Stand: 6. April 2011) Bundesland/ Bund Bund 10.000 Euro Ausbaugewerke, Landschaftsbau, Straßenausstattung bis 50.000 Euro Übrige Gewerke bis Keine Keine Angaben
Kinder und ihr Kontakt zur Natur
EMNID UMFRAGE Kinder und ihr Kontakt zur Natur im Auftrag der Deutschen Wildtier Stiftung und Forum Bildung Natur Befragungszeitraum: 2.1.215 2.2.215 Kindern fehlt der Kontakt zur Natur! Immer weniger
Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden
Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden 2 Überblick Mögliche Massnahmen im Personalbereich: Lohnkürzung
Tarif CR. Ausgangssituation. Ihre private Altersvorsorge in der PK
Ausgangssituation zukünftige Unsicherheit der umlagefinanzierten Renten: jüngere Generationen erhalten maximal eine Grundversorgung. demographische Entwicklung: immer weniger Beitragszahlern stehen immer
Die Deutschen im Frühjahr 2008
Die Deutschen im Frühjahr 2008 Die Stimmungslage der Nation im Frühjahr 2008 März 2008 Die Beurteilung der aktuellen Lage eins Die gegenwärtige persönliche Lage wird besser eingeschätzt als die gegenwärtige
Betriebliche Altersversorgung. für Einsteiger Teil 1. München, 14.04.2011
Betriebliche Altersversorgung für Einsteiger Teil 1 München, 14.04.2011 1 Der Demographische Wandel (Verhältnis Beschäftigte/ Rentner) 120 100 80 60 40 20 0 100 100 100 100 104 89 43 36 1992 2000 2030
Anlage 1 TVÜ-Länder Teil A. - Ersetzte Tarifverträge -
Anlage 1 TVÜ-Länder Teil A - Ersetzte Tarifverträge - 1. Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) vom 23. Februar 1961, zuletzt geändert durch den 78. Tarifvertrag zur Änderung des Bundes-Angestelltentarifvertrages
Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit
Die Tarifvertragsparteien BZA, igz und die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit schlossen am 09. März 2010 (BZA/DGB) / 30. April 2010 (igz/dgb) folgenden Tarifvertrag ab: Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen
Einführung von De-Mail im Land Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/513 Landtag 18. Wahlperiode 10.07.2012 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Einführung von De-Mail im Land Bremen Antwort des Senats auf die
17. Sitzung Offensive Mittelstand 30. April 2013 Berlin
17. Sitzung Offensive Mittelstand 30. April 2013 Berlin Seite 1 Top 9: Strategie der Steuerberater für KMU Überblick: I. Wer sind wir? II. Wie ist unsere Beziehung zum Mittelstand? III. Wie erreichen wir
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Zweite Pflegearbeitsbedingungenverordnung 2. PflegeArbbV) Vom 27. November 2014 Auf
1.493 Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen
Neue Bundesländer 255 von 255 Kommunen Stand: 01.01.2012 1.493 Spielhallenkonzessionen 1.108 Spielhallenstandorte 14.850 Geldspielgeräte in Spielhallen Einwohner pro Spielhallenstandort 2012 Schleswig-
Zahnärztliche Versorgung in Nordrhein-Westfalen
März 2010 NRW kurz und informativ Zahnärztliche Versorgung in Nordrhein-Westfalen Barbara Zitzmann Rund 13.251 Zahnärzte und Zahnärztinnen kümmerten sich 2008 um die zahnärztliche Versorgung der nordrhein-westfälischen
Strukturdaten Fläche: 30.546 km 2 Einwohner: 5.927.721 Bevölkerungsdichte: 194 Einwohner/km 2 Verkehrsunternehmen: 43
Strukturdaten Strukturdaten... 1 Demografie... 1 Bevölkerung... 2 Schülerzahlen... 3 Studierende... 4 Arbeitsmarkt... 4 Berufspendler... 5 Tourismus... 6 Redaktionsschluss: 20. November 2015 Strukturdaten
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3696 6. Wahlperiode 03.03.2015
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3696 6. Wahlperiode 03.03.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Entwicklung der Leiharbeit in Mecklenburg-Vorpommern und
Grafikanhang zur Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland - IV C - Berlin, den 11.7.212 Grafikanhang zur Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen 212-225 Verzeichnis
- je besonders - 30.11.2006 GB 4 CZ/gs Durchwahl: 5300 Info Nr.: 101/2006
Bundesleitung Friedrichstraße 169/170 D-10117 Berlin dbb beamtenbund und tarifunion Friedrichstraße 169/170 10117 Berlin An die Mitgliedsgewerkschaften des dbb - je besonders - Telefon 030.40 81-40 Telefax
IBEDA AKADEMIE. Marktorientierung und Vertrieb Maklertätigkeit. für Gepr. Immobilienfachwirte/innen
IBEDA AKADEMIE Marktorientierung und Vertrieb Maklertätigkeit für Gepr. Immobilienfachwirte/innen Vorstellung Werner Berghaus Herausgeber IMMOBILIEN PROFI seit 1997 Geschäftsführer inmedia Verlag seit