Aktuelle Situation der Beamtenrechtsentwicklung nach Föderalismusreform aus besoldungs- und versorgungsrechtlicher Sicht (Stand:

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1 Aktuelle Situation der Beamtenrechtsentwicklung nach Föderalismusreform aus besoldungs- und versorgungsrechtlicher Sicht (Stand: ) Besoldungsrecht Einmalzahlung Sonderzahlung 1) Linearanpassung Bund Kabinettsbeschluss ( ) 2005, 2006, 2007: Empfänger von Dienst- und Amtsbezügen jeweils 300. Für 2007 zwei Teilbeträge á 150 in April und Juli. Anwärter: 100. Entscheidend ist der Status (Aktiv/Teilzeitbeschäftigte) zu den jeweiligen Auszahlungsmonaten. Abschlagsauszahlungsverfügung zeitnah für 2005 und Baden- Württemberg GE Landesregierung v Einmalzahlungen: Beamte 2006: 300 ; 2007: 200, Versorgungsempfänger 2006/2007, berechnen sich nach dem jeweiligen Ruhegehaltssatz, Witwen und Waisen nach Anteilssätzen des Witwen- und Waisengeldes, Anwärter in 2006/2007: 100, Dienstanfänger 60. Auszahlung für das Jahr 2006 mit den Bezügen des auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes folgenden Monats und für 2007 im Monat Mai 2007 Einigung BBW + Landesregierung : Integration der Sonderzahlung in das Grundgehalt mit Kürzung für Versorgungsempfänger zum auf 30 %, Beamte vom auf 50 % Einsparungen: auf Dauer ca. 120 Mio. strukturelle Veränderungen Versorgungsrecht Einigung BBW + Landesregierung Besoldungserhöhung zum um 1,5%, zum e. D. + m. D. weitere 1,4%. Zum g. D. + h. D. 1,4% Gleichbehandlung von Versorgungsempfängern Einigung BBW + Landesregierung : keine weiteren Eingriffe in Besoldung und Versorgung bis /10

2 Besoldungsrecht Versorgungsrecht strukturelle Veränderungen bis 2009, ab 2010 im Volumen beibehalten, Ausgestaltung: noch wird noch entschieden Einmalzahlung Sonderzahlung 1) Linearanpassung Bayern : je 250 ; Anwärter 100 ; Dienstanfänger 60 ; Teilzeitbeschäftigte und begrenzt Dienstfähige anteilig der Arbeitszeit. Versorgungsempfänger anteilig (GE) Berlin Brandenburg Kabinettsbeschluss : 2006 unverändert; ab 2007 Streichung und Zahlung von 200 pro Kind (ausgesetzt) Linearanpassung: Übernahme Tarifergebnis: Linearanpassung: 2. BesÜV: 2. BesÜV: Vorziehen der Angleichung für Beamte von A 2 bis A 9 (e. D. u. m. D.) auf den ) Absichtserklärung November: Besoldung soll nach Leistung und nicht nach Dienstjahren steigen; es soll zusätzliche befristete Zulagen und Prämien geben Anhebung Altersgrenzen sowie Verlängerung der 5-jährigen Wartezeit für Versorgungsansprüche geplant. Kürzung Studienzeiten entspr. Rente. Erhöhung Versorgungsabschläge lt. Koalitionsvertrag angestrebt 2/10

3 Bremen Besoldungsrecht Einmalzahlung Sonderzahlung 1) Linearanpassung wegen Doppelhaushalt 2006/2007 bislang Hamburg zum : 560 (Absichtserklärung) Hessen 2006 und 2007: jeweils 250 ; Anwärter 100, Teilzeitbeschäftigte und begrenzt Dienstfähige anteilig entsprechend Arbeitszeit, Versorgungsempfänger anteilig (GE) (bereits 2006 drastisch gekürzt) die Befristung zum ist aufgehoben; unbefristete Weiterzahlung durch Gesetz geregelt strukturelle Veränderungen wegen Doppelhaushalt 2006/2007 bislang 2008: 1,9 % (Absichtserklärung) Versorgungsrecht Mecklenburg- Vorpommern Auszahlung erfolgte im November ohne Gesetz 2006 in gleicher Höhe und 2007 zum gleichen Zeitpunkt wie nach dem TV-L; die bereits im Juli 2006 erfolgte Zahlung an die Angestellten wird für die Beamten im Januar 2007 nachgeholt. Niedersachsen in 2007: 860, Versorgungsempfänger: 614, Anwärter: 250, keine Erhöhungen vorgesehen Linearanpassung: 2. BesÜV: auf geltender Rechtsgrundlage der 2. BesÜV. Angleichung West : untere BesGr. bis A 9 ab , obere BesGr. ab ab 2008: Erhöhung der mtl. Bezüge um 3 % 3/10

4 Nordrhein- Westfalen Besoldungsrecht Einmalzahlung Sonderzahlung 1) Linearanpassung GE v : EZ für Beamte der BesGr. A 2 bis A 6 von 200 ; der BesGr. A 7 und A und A für an alle Beamten in Anwärter sollen 100 für 2007 erhalten. Versorgungsempfänger / Hinterbliebene erhalten anteilige Zahlungen (bereits 2006 gekürzt) Entscheidung zeitnah im Lichte der Haushaltssituation strukturelle Veränderungen Versorgungsrecht Rheinland- Pfalz Saarland Abschlagsauszahlungen ab Beschluss der CDU-Fraktion in ihrer Haushaltsklausur am : Einmalzahlung für aktive Beamte i.h.v. 250,00, V-Empfänger und Hinterbliebene i.h.v. 150,00 und für Anwärter i.h.v. 100,00 bis 2009 keine Absenkung geplant (bereits 2006 gekürzt) 2007/2008: Erhöhung um je 0,5 %, e. D.: Anpassung mindestens in Höhe der Inflationsrate; m. D.: teilweiser Ausgleich der Inflation, 2009/2010: Anpassung mindestens in Höhe der Inflationsrate für alle angestrebt (Regierungserklärung MP Beck) Beschluss der CDU-Fraktion in ihrer Haushaltsklausur am : Linearanpassung von 2,9% in 2008 Absenkung der Eingangsbesoldung im gehobenen und höheren Dienst Gespräch dbb, DGB + Landesregierung : Arbeitszeit: Keine Reduzierung der Wochenarbeitszeit der Beamten auf die der Angestellten) Beihilfe: keine weiteren Eingriffe 4/10

5 Sachsen 2006: keine Einmalzahlung; weitere Entwicklung Sachsen- Anhalt Schleswig- Holstein Besoldungsrecht Einmalzahlung Sonderzahlung 1) Linearanpassung 2007: 630 (Kabinettsbeschluss, aber zwischenzeitliche Abkehr hiervon) GE vom / Drs. 16/1077 Für Beamte der BesGr. A 2 bis A 8 für Juli ,00 (111,00 V- Empf./ 67,00 Hinterbliebene) für den Monat Dezember ,00 (230,00 V- Empf./138,00 Hinterbliebene)und für den Monat September ,00 (333,00 V-Empf/200,00 Hinterbliebene) Für Beamte der BesGr. A 9 bis A 12 für den Monat Juli ,00 (74,00 V-Empf/ 45,00 Hinterbliebene) für den Monat Dezember ,00 unverändert bis 2006 (ohnehin lediglich 120 bis A 8) ab 2007 geplant: SZ im Dezember: A 2 A 10: 660. Versorgungsempfänger: 330 ; ab A 11: Streichung; Kinderweihnachtsgeld alle BesGr. 400 /Kind Linearanpassung: Linearanpassung: 2. BesÜV: Angleichung Ost an West werde angestrebt 2. BesÜV: GE vom / GE vom : ab : 2,9 % sowie ab ,5% der Auslandszuschlag und der Auslandskinderzuschlag strukturelle Veränderungen Versorgungsrecht 5/10

6 (156,00 V-Empf/ 94,00 Hinterbliebene) und für den Monat September ,00 (222,00 V-Empf/134,00 Hinterbliebene) Für Beamte der übrigen BesGr. sowie Richter für den Monat Juli 06 50,00 ( 37,00 V-Empf./ 23,00 Hinterbliebene), für den Monat Dezember 06 60,00 (45,00 V-Empf./ 27,00 und für den Monat September ,00 (74,00 V- Empf./ 45,00 Hinterbliebene). Thüringen Für Anwärter für die Monate Juli 2006, Dezember 2006 und September 2007 jeweils 100,00 ) Gesetzentwurf der Landesregierung vom Dez In 2007 Einmalzahlung von je 250,00 im Juni und Dezember 2007; Teilzeitbeschäftigte und Versorgungsempfänger erhalten die EZ anteilig, Anwärter erhalten je 100,00 Linearanpassung: 2. BesÜV: auf geltender Rechtsgrundlage der 2. BesÜV. Angleichung West : untere BesGr. bis A 9 ab , obere BesGr. ab /10

7 Jährliche Sonderzahlung (sogenanntes Weihnachtsgeld /Urlaubsgeld) Umsetzung der Öffnungsklauseln in Bund und Ländern (BBVAnpG 2003/2004 v , BGBl. I S. 1798) Stand: September 2006 Bund/Länder Sonderzahlung Bund - 2,5 % der Jahresbezüge, Aufstockung um 125 bis A 8 (Auszahlung mit Dezemberbezügen) - Versorgungsempfänger: 2,085 % der Jahresbezüge, abzüglich 0,85 % der jährlichen Bezüge (laufende Bezüge + Sonderzahlung) für wirkungsgleiche Übertragung Pflegeversicherung. Deckelung: 0,85 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze Pflegeversicherung) Baden- Württemberg - 5,33 % der Monatsbezüge bzw. 7,19 % des Familienzuschlags (mtl. Auszahlung) - Versorgungsempfänger entsprechend, Abzug i.h.v. 4,33 % in 2005 und danach 4,58 % (5,33-0,75) für wirkungsgleiche Übertagung Pflegeversicherung Bayern - bis A 11 und Anwärter und Empfänger von Unterhaltsbeihilfe: 70 %, ab A 12: 65 % von 1/12 der für das Kalenderjahr zustehenden Bezüge - zzgl. 84,29 % des Familienzuschlags (Auszahlung mit Dezemberbezügen) - A 2 bis A 8, Anwärter und Dienstanfänger mtl. Erhöhungsbetrag von jeweils 8,33 - Versorgungsempfänger bis A 11: 60 %, ab A 12; 56 % Berlin - 640, Anwärter: 200 (Auszahlung mit Dezemberbezügen) 7/10

8 - Versorgungsempfänger: 320 Brandenburg - 940, Anwärter: 30 % von 940 (Auszahlung mit Dezemberbezügen) - Versorgungsempfänger: 50 % von 940 Bund/Länder Sonderzahlung Bremen - bis A 8: 840 und A 9 - A 11: 710 (Auszahlung mit Dezemberbezügen) - keine Sonderzahlung für Versorgungsempfänger - Beamte mit erstmaligen Ansprüchen nach dem : 3 Jahre keinen Anspruch auf SZ Hamburg - bis BesGr. A 12, C 1 sowie bei Anwärtern: 66 %, bei den übrigen BesGr.: 60 % (Auszahlung mit Dezemberbezügen) - Urlaubsgeld: bis A 8: 332,34 im Juli Hessen - 5 % eines Monatsbezugs (mtl. Auszahlung) - Versorgungsempfänger: 4,17 % eines Monatsbezugs - Urlaubsgeld: bis A 8: 166,17 im Juli Mecklenburg- Vorpommern - bis A 9 und Anwärter: 48,5 %, A 10 bis A 12, C 1: 42,5 %, Übrige: 37,5 % eines Monatsbezugs (Auszahlung mit Dezemberbezügen) - Bemessungsgrundlage: Bezüge 2002 (West 100 %) Niedersachsen - Für aktive Beamte A 2 A 8: 420 (Auszahlung mit Dezemberbezügen) 8/10

9 Nordrhein- Westfalen - bis A 6: 60 %, A 7 bis A 8 und Anwärter: 45 %, ab A 9: 30 % eines Monatsbezugs (Auszahlung mit Dezemberbezügen) - Versorgungsempfänger bis A 6: 60 %, A 7 bis A 8: 39, ab A 9: 22 % Rheinland- Pfalz Bund/Länder - 4,17 % eines Monatsbezugs (mtl. Auszahlung) - Urlaubsgeld: bis A 8: 200 ( Einmal-Sonderzahlung ), Familienkomponente i.h.v. 40 /Kind, unabhängig von der BesGr. Sonderzahlung Saarland - bis A10: 1.000, A 11 und höher sowie B, C, W und R: 800, VE die Hälfte, im Vorbereitungsdienst bzw. bei Waisengeld: 285 ; Sonderbetrag je Kind: 200 (Auszahlung mit Dezemberbezügen) - Urlaubsgeld: bis A 8: 165 /jährl. im Juli Sachsen - einfacher bzw. mittlerer Dienst 1.025, gehobener Dienst 1.200, höherer Dienst (bis A 16, C 3, R 2, W 2), Übrige: 1.800, Anwärter 350 (Auszahlung mit Dezemberbezügen) - Versorgungsempfänger: Absenkung der o.g. Festbeträge unter Berücksichtigung des maßgeblichen Ruhegehaltssatzes Sachsen- Anhalt - bis A 8: 120 (Auszahlung mit Dezemberbezügen) - Versorgungsempfänger: Streichung Schleswig- Holstein - bis A 6: 70 %, A 7 bis A 9: 67 %, A 10 bis A 13, C 1 und W 1: 64 %, Übrige: 60 % eines Monatsbezugs (Auszahlung mit Dezemberbezügen) - für Versorgungsempfänger bis A 6: 60 %, bis A 9: 57 %, bis A 13: 54 %, Übrige: 50 % eines Monatsbezugs - Urlaubsgeld: bis A 8: 332,34 ; A 9 und A 10: 255,65 jährl. im Juli Thüringen - bis A 6 und Anwärter: 3,75 %, A 7 bis A 9: 2,91 %; A 10 A 13, W 1, C 1: 1,5 %;, A 14 A 16, W 2, C 2 und C 3, R 1 und R 2: 1,1%;Übrige: 0,84 % (monatliche Auszahlung) 9/10

10 In einigen Ländern werden zusätzliche kinderbezogene Anteile gewährt! 10/10

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