Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung:
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- Jens Franke
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1 Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung: Martin R. Textor Das Statistische Bundesamt stellt eine Unmenge an Daten zur Kindertagesbetreuung in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung. In der Tabelle 1 wurden die Zahlen der 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Tagespflege betreuten Kinder addiert (Statistisches Bundesamt 2007b, c; 2008a, b, c, d, 2010a, b, 2011b, 2012b, 2013b, 2015b). Die Angaben über die reinen Ausgaben der öffentlichen Hand für Kindertagesstätten und über die Einzelförderung von Kindern in Einrichtungen und Tagespflege für die Jahre 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013 wurden in dieser Form vom Statistischen Bundesamt (2007a, 2009a, b, 2011a, 2012a, 2013a, 2014, 2015a, c) veröffentlicht. In diesen Ausgaben sind die Elternbeiträge und Finanzierungsanteile der Träger der freien Jugendhilfe nicht enthalten. Auf dieser Grundlage wurden die Ausgaben der öffentlichen Hand für Kindertagesbetreuung pro Kind berechnet, indem die Ausgaben addiert und durch die Zahl der in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Tagespflege betreuten Kinder dividiert wurden. Die ermittelten Werte ermöglichen einen Vergleich der Pro-Kopf-Beträge der einzelnen Bundesländer. Zu beachten ist, dass nur die reinen Kosten der Bundesländer und der Kommunen berücksichtigt wurden. Die Gesamtausgaben pro Kind sind somit höher, wenn man auch die Ausgaben der freien Träger von Kindertageseinrichtungen (z.b. Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbände, Vereine) und der Eltern einbeziehen würde. Deren Anteil an den Kosten ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Beim Vergleich der Ausgaben von 2006 bis 2012 ist zu beachten, dass in den letzten Jahren aufgrund der Reform des Gemeindehaushaltsrechts von einem zahlungsorientierten zu einem ressourcenorientierten Haushalts- und Rechnungswesen gewechselt wurde: Der Umstieg auf das neue Rechnungswesen (Doppik) hat u. a. zur Folge, dass die Personal- und Versorgungsauszahlungen der Jugendämter sowie der Gemeindeverbände und kreisangehörigen Gemeinden ohne Jugendamt nicht mehr separat nachgewiesen werden, sondern entsprechend bei den Einzel- und Gruppenhilfen bzw. den Einrichtungen aufgeführt werden. Ausgabenanstiege bei Einzel- und Gruppenhilfen ab dem Berichtsjahr 2006 bzw beruhen daher zumindest zum Teil auf der veränderten Buchungspraxis bei Personalausgaben. Entsprechend sind die Ausgaben für die allgemeine Jugendhilfeverwaltung rückläufig. Die Angaben können öfter auch nur durch Schätzungen den einzelnen gemäß SGB VIII unterschiedenen Hilfearten zugeordnet sein (Statistisches Bundesamt 2012a, S. 3). 1
2 Baden- Württemberg Bayern Tabelle 1: Ausgaben der öffentlichen Hand für Kindertagesbetreuung pro betreutem unter 14-jährigem Kind: Jahr In Kindertageseinrichtungen und -tagespflege betreute Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren Reine Ausgaben für Kindertageseinrichtungen (nach Abzug der Einnahmen) 2 Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Einzel- und Gruppenhilfen) Pro-Kopf- Förderung ) (2 925) 2) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) Berlin ) ) ) ) ) ) ) Brandenburg
3 Bremen ) Hamburg ) Hessen Mecklenburg- Vorpommern
4 Niedersachsen Nordrhein- Westfalen Rheinland- Pfalz ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) Saarland
5 Sachsen Sachsen- Anhalt Schleswig- Holstein Thüringen
6 Oberste Bundesbehörde Deutschland Laut Mitteilung des Statistischen Bundesamtes ist in Bayern nur ein Teil der Personalkostenzuschüsse in die Statistik eingeflossen. 2. Da dem Statistischen Bundesamt keine vollständigen Daten aus Bayern vorlagen, wurden diese vom Bayer. Sozialministeriums erbeten und mit vom zur Verfügung gestellt. 3. Das Statistische Bundesamt schrieb in einer Fußnote, dass mit Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes zum die Personalkostenzuschüsse sowie investive Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen freier Träger in dem von ihm genannten Betrag ( Euro) enthalten seien. Laut des Bayer. Sozialministeriums vom betrugen die investiven Zuschüsse Euro. Die vom Statistischen Bundesamt angeführte Zahl wurde um diesen Betrag reduziert. 4. Das Statistische Bundesamt schrieb in einer Fußnote, dass mit Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes zum die Personalkostenzuschüsse sowie investive Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen freier Träger im Ergebnis enthalten seien. 5. Das Statistische Bundesamt schrieb in einer Fußnote, dass der Rückgang bei den Ausgaben für Tageseinrichtungen für Kinder darauf zurückzuführen sei, dass das Land Berlin kaum noch Kindertageseinrichtungen in eigener Trägerschaft unterhält. 6. Diese Zahl wurde vom Statistischen Landesamt Bremen mit vom aktualisiert. 7. Wegen der Einführung der betreuten Ganztagsschulen in Hamburg werden Schulkinder nicht mehr in Kitas betreut und finden somit keinen Eingang mehr in die Kita-Statistiken ( von Kornelia Zander, Statistikamt Nord, vom ). 8. Das Statistische Bundesamt schrieb in einer Fußnote, dass bei den Einnahmen der öffentlichen Träger für eigene Einrichtungen der Kindertagesbetreuung die Einnahmen von Einrichtungen in freier Trägerschaft mit enthalten sind, da in Nordrhein-Westfalen Elternbeiträge von den öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe mit vereinnahmt werden. Dieser Einnahmeanteil kann nicht separat ausgewiesen werden. Somit sind die reinen Ausgaben entsprechend niedriger als bei anderen Bundesländern. 6
7 Die in Tabelle 1 ausgewiesenen reinen Kosten der öffentlichen Hand und damit auch die Pro-Kopf-Beträge beinhalten investive Ausgaben. Diese werden in den öffentlich zugänglichen Publikationen des Bundesamts für Statistik jedoch nur für Deutschland ausgewiesen. Sie betrugen 2007: Euro bzw. 130 Euro je Kind 2008: Euro bzw. 170 Euro je Kind 2009: Euro bzw. 304 Euro je Kind 2010: Euro bzw. 424 Euro je Kind 2011: Euro bzw. 423 Euro je Kind 2012: Euro bzw. 434 Euro je Kind 2013: Euro bzw. 659 Euro je Kind 2014: Euro bzw. 484 Euro je Kind (Bundesamt für Statistik 2009a, b, 2011a, 2012a, 2013, 2014, 2015a, c; ohne Rückflüsse aus freien Trägern gewährten Zuschüssen). Will man für Deutschland die Ausgaben je Kind für reine Kindestagesbetreuung berechnen, muss man von den in Tabelle 1 genannten Pro- Kopf-Beträgen die gerade genannten Beträge subtrahieren (z.b. für das Jahr 2014: Euro minus 484 Euro = Euro je Kind). Anmerkung Die Daten des Statistischen Bundesamtes zur Kindertagesbetreuung und zu den Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe können auf aufgerufen werden. Literatur Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Ausgaben und Einnahmen Revidierte Ergebnisse. Wiesbaden 2007a (S , 25-26) am Revidierte Ergebnisse. Wiesbaden 2007b (S ) Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege am Wiesbaden 2007c (S ) am Revidierte Ergebnisse. Wiesbaden 2008a (Tabelle LT2) am Wiesbaden 2008b (Tabelle LT2) Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege am Revidierte Ergebnisse. Wiesbaden 2008c (Tabelle LT1) Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege am Wiesbaden 2008d (Tabelle LT1) Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Ausgaben und Einnahmen Revidierte Ergebnisse. Wiesbaden 2009a (Tabellen 4, LT1 und LT2.5) Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Ausgaben und Einnahmen Wiesbaden 2009b (Tabellen 4, LT1 und LT2.5) 7
8 und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am Revidierte Ergebnisse. Wiesbaden 2010a (Tabellen LT2 und LT5) und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am Revidierte Ergebnisse. Wiesbaden 2010b (Tabellen III.1 und III.3) Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Ausgaben und Einnahmen Wiesbaden 2011a (Tabellen 3, LT1 und LT2.5) und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am Revidierte Ergebnisse. Wiesbaden 2011b (Tabellen III.1 und III.3) Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Ausgaben und Einnahmen Wiesbaden 2012a (Tabellen 3, LT1 und LT2.5) und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am Revidierte Ergebnisse. Wiesbaden 2012b (Tabellen III.1 und III.3) Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Ausgaben und Einnahmen Wiesbaden 2013a (Tabellen 3, LT1 und LT2.5) und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am Wiesbaden 2013b (Tabellen LT2 und LT5) Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Ausgaben und Einnahmen Wiesbaden 2014 (Tabellen 3, LT1 und LT2.5) Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Ausgaben und Einnahmen Wiesbaden 2015a (Tabellen 3, LT1 und LT2.5) und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am Wiesbaden 2015b (Tabellen LT2 und LT5) Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Ausgaben und Einnahmen Wiesbaden 2015c (Tabellen 3, LT1 und LT2.5) Quelle: Martin R. Textor (Hrsg.): Das Kita-Handbuch 8
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