Protokoll der 15. Gemeinderatssitzung vom 14. Februar 2012
|
|
- Cornelia Brinkerhoff
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Protokoll der 15. Gemeinderatssitzung vom 14. Februar 2012 Anwesend Rainer Beck Josef Biedermann Irene Elford Norbert Gantner Günther Jehle Horst Meier Monika Stahl Zu 2012/128 Zu 2012/129 Thomas Keller u. Richard Brander, Kaundbe AG, Architekten, Vaduz Florin Frick u. Thomas Meier, Gemeindebauverwaltung Florin Frick u. Thomas Meier, Gemeindebauverwaltung 2012/128 Genehmigung Bauprojekt Gemeindesaal mit Gasthaus Nach der Informationsveranstaltung Ende Oktober 2011, an welcher das weiterentwickelte Bauprojekt Gemeindesaal mit Gasthaus der Plankner Bevölkerung vorgestellt wurde, genehmigte der Gemeinderat mit GRB 2011/94 vom 8. November 2011 einen Kredit in Höhe von CHF für den Gemeindeanteil des Bauprojekts Gemeindesaal mit Gasthaus und beschloss einstimmig, die Hälfte (CHF ) davon in das Investitionsbudget 2012 aufzunehmen. Des Weiteren stimmte der Gemeinderat mit GRB 2012/126 vom 24. Januar 2012 der zonenrechtlichen Umwidmung der Parzelle Nr. 192, auf welcher die Baute errichtet werden soll, in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen einstimmig zu. Die öffentliche Planauflage läuft bis 29. Februar Sobald diese Umzonierung rechtskräftig ist, könnte das Baugesuch für den Gemeindesaal mit Gasthaus eingereicht werden. Das Baugesuch kann jedoch erst nach der gemeinderätlichen Genehmigung des Bauprojektes gestellt werden. Mit diesem Antrag liegt dem Gemeinderat deshalb das Bauprojekt mit Planunterlagen, Baubeschrieb und Kostenvoranschlag zur fassung vor. Das vorliegende Bauprojekt wurde von der Kaundbe Architekten AG, Vaduz, in Zusammenarbeit mit der Projektgruppe Saroja erarbeitet. Als Grundlage diente das im Frühjahr 2011 der Einwohnerschaft vorgestellte Vorprojekt. Nachdem Planken ei- Seite 1 von 11
2 ne Pionierenergiestadt ist, schlägt die Projektgruppe vor, die Baute entsprechend den Anforderungen des Standards Minergie-A (Nullenergiehaus) zu erstellen. Nullenergiehaus bedeutet nicht, dass keine Energie verbraucht wird, sondern dass der Energiebedarf mit erneuerbaren Energien (z.b. Photovoltaikanlage auf dem Dach) abgedeckt wird. Darüber hinaus sollen Holzbauteile wie die Aussenfassade (Schindeleindeckung), Dachstuhlelemente, Wandverkleidungen, etc. mit Holz aus dem Plankner Gemeindewald ausgeführt werden. Selbstverständlich werden auch die an ein öffentliches Gebäude gestellten Anforderungen und Auflagen (Personenlift, Invaliden-WC, etc.) vollumfänglich erfüllt. Das Bauprojekt verfügt über eine Kubatur von rund m3 und weist eine Nutzfläche von 470 m2 auf. Der Kostenvoranschlag des Bauprojektes Gemeindesaal mit Gasthaus beläuft sich auf insgesamt CHF Die Aufteilung der Gesamtkosten nach dem effektiven Raumvolumen ergibt einen Anteil von 3/5 bzw % bzw. CHF für den Gemeindesaal und von 2/5 bzw % bzw. CHF für das Gasthaus. Es ist geplant, dass der Kostenanteil des Gasthauses im Rahmen der Generalunternehmungsausschreibung von einem Investor im Stockwerkeigentum übernommen wird. Dieser zeichnet dann auch für den Betrieb des Gasthauses verantwortlich. Somit ist seitens des Gemeinderates der Kostenvoranschlag nur in Bezug auf den Kostenanteil des Gemeindesaales zu genehmigen. Der Gemeinde-Kostenanteil liegt unter der Mindesthöhe, der eine Volksabstimmung erforderlich machen würde (Art. 8 Abs. 2 der Gemeindeordnung vom 26. Oktober 1997). Der ist jedoch zum Referendum auszuschreiben (Art. 11 lit. i Abs. 2 der Gemeindeordnung vom 26. Oktober 1997). An der Informationsveranstaltung vom Oktober 2011 wurde über eine allfällige nochmalige freiwillige Umfrage zu diesem Projekt bei der Plankner Einwohnerschaft diskutiert. Nachdem jedoch das vorliegende Bauprojekt grundsätzlich demjenigen entspricht, welches die Einwohnerschaft an der freiwilligen Umfrage im April 2011 grossmehrheitlich befürwortet hat, kann auf eine nochmalige Umfrage verzichtet werden. Das weitere Vorgehen besteht darin, nach Ablauf der Referendumsfrist anfangs März 2012 das Baubewilligungsverfahren einzuleiten. Nach Vorliegen der Baubewilligung soll der Generalunternehmerauftrag öffentlich ausgeschrieben werden. Somit hat jede Generalunternehmung in Liechtenstein oder im Ausland die Möglichkeit, ein Angebot einzureichen. Ziel ist es, vor den Sommerferien den Generalunternehmerauftrag durch den Gemeinderat zu vergeben, damit im Herbst 2012 mit dem Bau begonnen werden kann. Über die Finanzierung des Seite 2 von 11
3 Gemeindeanteils durch finanzielle Mittel oder durch die Abgabe eines gemeindeeigenen Grundstücks kann erst nach der Generalunternehmerauftragsvergabe befunden werden. Der Gemeinderat beschliesst mehrheitlich, die Behandlung des Bauprojektes Gemeindesaal mit Gasthaus auf die nächste Gemeinderatssitzung am 13. März 2012 zu verschieben. (4 FBP :3 VU) 2012/129 Kenntnisnahme Überarbeitung Bauordnung und Zonenplan Die mit GRB 2009/267 vom 7. April 2009 eingesetzte Projektgruppe hat sich an insgesamt 16 Sitzungen mit der Überarbeitung der Bauordnung sowie des Zonenplanes befasst. In der Gemeinderatssitzung vom 13. Dezember 2011 (GRB 2011/111) wurde der Gemeinderat letztmals im Rahmen eines Zwischenberichtes über den Stand der Überarbeitung informiert. Nun liegt ein beschlussreifer Entwurf der neuen Gemeindebauordnung vor. Dieser wird dem Gemeinderat heute vorgestellt, insbesondere werden die Änderungen gegenüber der bestehenden Bauordnung 2008 nochmals im Einzelnen erläutert. Bevor die neue Bauordnung dem Gemeinderat Mitte März 2012 zur definitiven Genehmigung vorgelegt wird, soll die Plankner Einwohnerschaft am Mittwoch, 29. Februar 2012 an einer Informationsveranstaltung über die Überarbeitung der Bauordnung und des Zonenplanes informiert werden. Mit der Überarbeitung der Gemeindebauordnung und des Zonenplanes werden insbesondere folgende Ziele verfolgt: - Übereinstimmung mit den Zielen und Inhalten des neuen Baugesetzes sicherstellen - Übereinstimmung mit Bestimmungen weiterer Gesetze herstellen (Begriffe, Bezeichnungen, etc.) - Verbesserung der Gestaltungsvorschriften erreichen (Gestaltungsgrundsätze, Stellung und kubische Gliederung der Bauten, Farb- und Materialwahl der äusseren Hülle der Bauten, Sonnenenergieanlagen, Gestaltung der Umgebung, etc.) - Übereinstimmung Bauordnung und Zonenplan herstellen (Begriffe, Darstellung der überlagernden Zonen, etc.). Ein weiterer Kernpunkt der Überarbeitung betrifft die Höhe der Ausnützungsziffer. Gemäss dem neuen Baugesetz wird die Bruttogeschossfläche neu ohne Aussenwände berechnet. Durch die neue Berechnungsart der Bruttogeschossfläche erhöht sich die Ausnützung bei gleich bleibender Ausnützungsziffer faktisch um Seite 3 von 11
4 rund 15 % - 20 %. Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Bauordnung im Jahr 2008 wurde vor allem aufgrund der immer dicker werdenden Aussenwände (Energiesparmassnahmen im Sinne der Energiestadt Planken) die Ausnützungsziffer von 0.45 auf 0.5 erhöht. Dieses Argument wird jedoch durch die neue Berechnungsart (ohne Aussenwände) zur Gänze entkräftet. Im Sinne der Gleichbehandlung von bisherigen und zukünftigen Bauwerbern schlägt die Projektgruppe deshalb vor, die Ausnützungsziffer von 0.5 auf 0.45 bei offener Bauweise und von 0.6 auf 0.55 bei der Gruppenbauweise anzupassen. Auch nach diesen Anpassungen ist die mögliche Ausnützung gegenüber der Berechnungsweise nach dem alten Baugesetz immer noch leicht höher. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, die Informationen über die Überarbeitung der Bauordnung und des Zonenplanes zur Kenntnis zu nehmen und beauftragt die Projektgruppe Überarbeitung Bauordnung und Zonenplan eine Informationsveranstaltung am Mittwoch, 29. Februar 2012 für die Plankner Einwohnerschaft durchzuführen. 2012/130 Protokoll der 14. Gemeinderatssitzung vom 24. Januar 2012 Das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 24. Januar 2012 wurde im Zirkularverfahren einstimmig genehmigt. 2012/131 Auftragsvergabe Telefonie- und Informatikinfrastruktur für Gemeindeverwaltung und Werkhof Mit Gemeinderatsbeschluss 2011/55 vom 16. August 2011 hat der Gemeinderat das neue Kommunikationskonzept für die Erneuerung der Telefonie- und Informatikinfrastruktur genehmigt und einen Kredit von CHF in das Investitionsbudget 2012 aufgenommen. Mit der Anschaffung einer neuen Telefonie-Infrastruktur für die Gemeindeverwaltung und den Werkhof wird eine vernetzte Telefonie-Lösung geschaffen, welche den technischen Anforderungen einer zeitgemässen Gemeindeverwaltung entspricht. Die Telefonanlage bietet neben umfangreichen Standardfunktionen auch neue und innovative Funktionen wie Konferenzgespräch, Voic , Namenwahl, Diskretruf, Lauthören oder ein zentrales Telefonbuch. Moderne Telefonapparate lassen sich zudem direkt mit dem Arbeitsplatz verbinden, was beispielsweise eine Wahl der Rufnummer direkt über den PC ermöglicht. Das Konzept sieht die In- Seite 4 von 11
5 tegration des Werkhofs in das Telefonnetz der Gemeindeverwaltung vor. Dies erlaubt in Zukunft eine zentrale Administration der Telefonanlage. Diese Vernetzung ermöglicht eine interne Kommunikation mit den Mitarbeitern des Werkhofs. Zudem können dem Werkhof neue Rufnummern zugeteilt werden, welche dem Nummernblock der Gemeindeverwaltung angepasst sind ( xx). Zu Beginn ist ein paralleler Betrieb von bestehender und neuer Rufnummer möglich. Auch die Informatikanlage entspricht nicht mehr den technischen Anforderungen einer zeitgemässen IT-Infrastruktur. Das Kommunikationskonzept sieht eine Erneuerung von Server, Arbeitsplätzen, Multifunktionsgerät und Firewall inklusive Datensicherung vor. Der Server wird mit einer Virtualisierungssoftware ausgestattet, welche den Betrieb von mehreren, virtuellen Servern erlaubt. Das Multifunktionsgerät erfüllt die Funktionen Drucken, Kopieren, Scannen und Faxen. Durch die zusätzliche Scan-to-PDF-Funktion kann der Archivierungsprozess unterstützt werden. Die neuen Arbeitsplätze sollen mit sogenannten ThinClients ausgestattet werden. Dies sind kostengünstige Endgeräte, welche mit minimaler Hardwareleistung auskommen und ausschliesslich für den Zugriff auf zentrale Anwendungen (Terminalserver) verwendet werden. Durch die Einfachheit von Betrieb und Management sinkt der Verwaltungsaufwand auf ein Minimum. Ein grosser Vorteil von ThinClients ist der minimale Stromverbrauch (1/5 eines normalen PC) und die geringe Wärmeentwicklung, was den Ansprüchen als Energiestadt entspricht. Eine leistungsstarke Firewall dient der Unterbindung von ungewollten Zugriffen auf das Netzwerk der Gemeindeverwaltung. Eine moderne Firewall bietet zudem die Möglichkeit eines Fernzugriffs. Ein Mitarbeiter kann mit Hilfe einer VPN-Verbindung (Virtual Private Network) auf den Büroarbeitsplatz zugreifen. Ebenfalls erlaubt die Firewall die Synchronisierung (Mails, Kalender, Kontakte) von mobilen Endgeräten. Ein Kernbestandteil der Informatikinfrastruktur ist eine lückenlose Datensicherung. Die Datensicherung dient dem Schutz vor einem Datenverlust und ermöglicht im Ernstfall eine Wiederherstellung der Daten. Das neue IT-Konzept sieht die Sicherung auf zwei verschiedenen Datenträgern vor, wodurch das Ausfallrisiko minimiert wird. Für die Erneuerung der gesamten Telefonie- und Informatikinfrastruktur inkl. Server, Endgeräten und Multifunktionsgeräten für die Gemeindeverwaltung und den Werkhof ist mit Kosten in Höhe von rund CHF zu rechnen. Im gleichen Zug soll das Multifunktionsgerät in der Primarschule ersetzt werden. Dafür sind CHF budgetiert. Neben dem finanziellen Aufwand gehören auch sogenannte weiche Faktoren wie Referenzen und das Dienstleistungs- und Unterstützungsangebot der Anbieter zu den Vergabekrite- Seite 5 von 11
6 rien. Für diese Gesamterneuerung liegt jedoch nur ein Angebot vor. Der bisherige Anbieter für die Informatikleistungen hat kein Angebot abgegeben. Das Angebot der Firma SpeedCom AG, Schaan, beläuft sich auf insgesamt CHF 102' inkl. MWSt. und liegt somit im Budgetrahmen. Die Firma SpeedCom AG betreut bereits die Gemeindeverwaltungen von Schaan, Ruggell und Schellenberg und weist gute Referenzen auf. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, den Auftrag für die Lieferung und Installation einer neuen Telefonie- und Informatikinfrastruktur für die Gemeindeverwaltung und den Werkhof sowie den Auftrag für neue Multifunktionsgeräte für die Gemeindeverwaltung, den Werkhof und die Primarschule an die Firma SpeedCom AG, Schaan, zum Offertpreis von insgesamt CHF 102' inkl. MWSt. zu vergeben. 2012/132 Genehmigung Restzahlung Vereinsbeiträge 2011 Im Frühjahr 2011 wurden den Plankner Ortsvereinen die Grundbeiträge über CHF 10' gemäss den Richtlinien für die Plankner Ortsvereine betreffend die Gewährung von Gemeindebeiträgen ausbezahlt. Im Januar 2012 sind die Fragebogen bezüglich der Sonderbeiträge der Vereine für das Jahr 2011 bei der Gemeindeverwaltung eingegangen. Nach Auswertung der Fragebogen können die Restbeiträge an die Vereine entrichtet werden. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, die Restzahlung der Vereinsbeiträge für das Jahr 2011 in Höhe von CHF 10' (Vorjahr: CHF 14'210.00) zu genehmigen und zur Auszahlung anzuweisen. 2012/133 Leistungsvereinbarung SchulePlus - Finanzieller Beitrag an Verein für Kinderbetreuung Planken Mit Gemeinderatsbeschluss 2010/405 vom 11. Mai 2010 hat der Gemeinderat auf Antrag des Gemeindeschulrates einen finanziellen Beitrag an den Verein für Kinderbetreuung Planken in Höhe von jährlich CHF für die Leistungen im Rahmen des Schulprojektes SchulePlus mehrheitlich genehmigt. Darüber hinaus hat er eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die den Mehraufwand der KiTa für das Schulprojekt anhand eines Leistungskataloges auflisten und in einer Leistungs- Seite 6 von 11
7 vereinbarung festhalten soll. Die Arbeitsgruppe bestehend aus Rainer Beck, Gemeindevorsteher; Tamara Brunhart-Ender, Schulleiterin; Ursula Woerz-Gantner, Vize-Präsidentin Verein für Kinderbetreuung Planken und Rosanna Sisera, dipl. Krippenleiterin und Geschäftsführerin der Kindertagesstätte SiNi Kid z Highway in Schaan, hat ihre Arbeit unverzüglich aufgenommen und wurde dabei von Karin Rüdisser-Quaderer, Gemeindeschulratspräsidentin Schaan, und Luda Frommelt, Amt für Soziale Dienste, unterstützt. Nachdem das Amt für Soziale Dienste im September 2010 mitteilte, dass die qualitativen Kriterien der ausserhäuslichen Betreuung in Zusammenarbeit mit einer Schweizerischen Fachstelle überarbeitet werden sollen und auch die Gemeinde Schaan mit dem Verein Kindertagesstätten Liechtenstein in der Ausarbeitung einer Leistungsvereinbarung stand, schlug die Arbeitsgruppe vor, die diesbezüglichen Ergebnisse abzuwarten, bevor eine Plankner Leistungsvereinbarung erstellt werden soll. Mit GRB 2010/442 vom 14. September 2010 genehmigte der Gemeinderat eine entsprechende Fristerstreckung. Die Überarbeitung der qualitativen Kriterien durch das Amt für Soziale Dienste liegt bisher nicht vor. Das Amt teilte nun mit, dass die qualitativen Kriterien in Form von Richtlinien vorliegen würden, dass diese jedoch vom Ressort Familie und Chancengleichheit bzw. der Regierung noch nicht verabschiedet wurden, obwohl dies ursprünglich bis Ende 2010 in Aussicht gestellt wurde. Bis wann nun diese Richtlinien in Kraft treten ist nicht bekannt und hängt von weiteren Entscheiden des Ressorts Familie und Chancengleichheit ab. Die Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Schaan und dem Verein Kindertagesstätten Liechtenstein wurde im Herbst 2010 abgeschlossen und besteht lediglich aus einem Mietvertrag, der die Rechte und Pflichten des Mieters und der Vermieterin regelt. Eine Auflistung von Leistungen/Gegenleistungen in Sachen Tagestrukturen ist nicht enthalten. Begründet wird dies dadurch, dass es in der Praxis nicht möglich ist, eine exakte Auflistung zu erstellen, da viele Aufgaben nicht in Minuten und Stunden gemessen werden können und teilweise mit anderen Tätigkeiten einhergehen. Eine explizite Leistungsvereinbarung zwischen einer Gemeinde und einer Kindertagesstätte unterhält nach dem Kenntnisstand der Arbeitsgruppe keine Gemeinde in Liechtenstein. Die Gemeinden stellen in der Regel die Räumlichkeiten zur Verfügung und übernehmen die Nebenkosten. Darüber hinausgehende finanzielle Leistungen werden nicht erbracht. Seite 7 von 11
8 Ende November 2011 ist nun ein Schreiben der Regierung zur Familienpolitik eingegangen, in welchem mitgeteilt wird, dass keine Veränderungen der ausserschulischen Tagesstrukturen bis Ende Dezember 2013 genehmigt werden. Aus Sicht der Arbeitsgruppe ist es nicht zielführend, nochmals zwei Jahre mit einer allfälligen Leistungsvereinbarung zuzuwarten. Zudem hat zwischenzeitlich der Verein für Kinderbetreuung Planken über ihre Delegierte im Gemeinderat ohne Rücksprache mit der Arbeitsgruppe im Oktober 2011 eine Reduktion des Gemeindebeitrags im Gemeinderat mehrheitlich beschliessen lassen. Die bestehende Arbeitsgruppe wurde schlichtweg übergangen und in den besagten Gemeinderatsantrag weder miteinbezogen noch vorgängig informiert. Es stellt sich somit die Frage, wozu die Arbeitsgruppe Leistungsvereinbarung SchulePlus besteht, wenn die KiTa von sich aus im Gemeinderat, wenn auch nur mit Mehrheitsbeschluss, ihre finanziellen Beiträge nach ihrem Ermessen abändern und festlegen lässt. Es gilt festzuhalten, dass es sich grundsätzlich um einen politischen Entscheid handelt, ob und in welcher Höhe ein finanzieller Beitrag für das Konzept Schule- Plus geleistet wird. Denn gemäss Art. 114 des Gemeindegesetzes vom 20. März 1996 sind Auslagen, welche nur das Interesse einzelner Einwohnerklassen betreffen, ausschliesslich von diesen zu tragen. Somit hat ein finanzieller Beitrag an den Verein für Kinderbetreuung Planken keine rechtliche, sondern lediglich eine politische Grundlage. In der vom Verein für Kinderbetreuung Planken im Oktober 2011 vorgelegten Stundenauflistung hinsichtlich der Leistungen für SchulePlus sind verschiedene Aufwendungen enthalten, die ohnehin anfallen, d.h. auch ohne SchulePlus. Durch das Konzept SchulePlus ist nahezu kein zusätzlicher Personalbedarf erforderlich. Nachdem selbst der Verein für Kinderbetreuung Planken seinen Aufwand für SchulePlus für eine Leistungsvereinbarung nicht schlüssig und nachvollziehbar feststellen kann, schlägt die Arbeitsgruppe vor, auf der Grundlage der letzten finanziellen Anpassung (Oktober 2011) eine abschliessende Empfehlung an den Gemeinderat abzugeben. Der im Oktober 2011 vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossene finanzielle Gemeindebeitrag an die KiTa Planken setzt sich wie folgt zusammen: Sockelbeitrag 365 Stunden Aufwand für SchulePlus CHF Beitrag pro Kind CHF à 5 Kinder Schuljahr 2011/12 CHF Totalkosten jährlich CHF Seite 8 von 11
9 Totalkosten monatlich CHF Ein Sockelbeitrag wird als problematisch angesehen, insbesondere bei sinkenden Kinderzahlen. Ein jährlicher Sockelbeitrag von CHF ist nicht gerechtfertigt, wenn beispielsweise nur ein einziges SchulePlus-Kind die Plankner Primaschule besucht. Ein Sockelbeitrag soll deshalb nach Möglichkeit vermieden werden. Die Arbeitsgruppe schlägt vor, einen nach der Anzahl SchulePlus-Kindern gestaffelten Gemeindebeitrag festzulegen. Dieser soll der Anforderung gerecht werden, dass bei höheren Schülerzahlen ein insgesamt höherer Gesamtbeitrag und bei geringeren Schülerzahlen ein insgesamt geringerer Gesamtbeitrag ausgerichtet wird. Die Arbeitsgruppe kommt zu folgender Empfehlung: Anzahl SchulePlus-Kinder Mtl. p/kind Jährl. p/kind Max. jährl. Beitrag 1 3 CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF Mehr als 10 SchulePlus-Kinder können nicht aufgenommen werden. Bei derzeit 5 Schule-Plus-Kindern würde der finanzielle Gemeindebeitrag CHF pro Jahr bzw. CHF pro Monat betragen, was inetwa dem seit Oktober 2011 monatlich ausbezahlten Beitrag von CHF entspricht. Die Höhe des finanziellen Beitrags für SchulePlus betrachtet die Arbeitsgruppe als sehr grosszügig, zumal dem Verein für Kinderbetreuung die Räumlichkeiten für die gesamte Kinderbetreuung von der Gemeinde Planken unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Neben dem Mietwert von jährlich CHF trägt die Gemeinde auch die Nebenkosten in Höhe von CHF Eine eigentliche Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Planken und dem Verein für Kinderbetreuung Planken ist aus Sicht der Arbeitsgruppe nicht zielführend. Als Grundlage für die Festlegung von finanziellen Gemeindebeiträgen sollen jeweils Gemeinderatsbeschlüsse dienen. Die Arbeitsgruppe betrachtet somit den an sie gestellten Auftrag als erledigt. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, 1. die Staffelung des finanziellen Gemeindebeitrags an den Verein für Kinderbetreuung Planken für das Konzept SchulePlus wie folgt zu genehmigen: Seite 9 von 11
10 Anzahl SchulePlus-Kinder Mtl. p/kind Jährl. p/kind Max. jährl. Beitrag 1 3 CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF die Gemeindekasse anzuweisen, die Auszahlung jeweils monatlich vorzunehmen, rückwirkend ab 1. August 2011 für das Schuljahr 2011/2012. Die bisherigen Zahlungen seit August 2011 sind entsprechend anzurechnen. 3. das SchulePlus-Team zu beauftragen, jeweils bis 20. August eines neuen Schuljahres eine Auflistung der SchulePlus-Kinder in der Primarschule Planken mit Namen und Klasse der Gemeindekasse zu übergeben. Unterjährige Veränderungen sind umgehend zu melden. 4. einen finanziellen Beitrag für das Konzept SchulePlus solange auszurichten, wie dies der politische Wille vorsieht und solange dies der Gemeindehaushalt zulässt. 5. die Arbeitsgruppe Leistungsvereinbarung SchulePlus aufzulösen und ihr für die geleistete Arbeit zu danken. 2012/134 Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Neufassung des Gesetzes über Umweltinformationen (Umweltinformationsgesetz) Am 14. Februar 2003 trat eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen in Kraft. Am 1. Februar 2006 zogen die EWR/EFTA-Staaten nach. Mit dieser neuen Informationsrichtlinie hat die EG die erste und zum Teil die dritte Säule der Aarhus- Konvention umgesetzt und dadurch den Zugang zu Informationen und zu Gerichten wesentlich verbessert. Die Richtlinie gewährleistet, dass jede natürliche oder juristische Person auf Antrag Zugang zu Umweltinformationen hat. So soll jede Person von einer Behörde, ohne dass diese Person ein Interesse geltend zu machen hat, grundsätzlich spätestens innert eines Monats die gewünschten Umweltinformationen erhalten. Der Zugang zu Informationen kann nur in bestimmten, in der Richtlinie genau festgelegten Fällen abgelehnt werden, so aus Geheimhaltungsinteresse des Staates (z.b. Vertraulichkeit der Beratung der Behörden) und um den Schutz der Privatsphäre (z.b. Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, geistiges Eigentum) zu gewährleisten. Die Richtlinie verpflichtet zudem die Behörden, die für ihre Aufgaben relevanten und bei ihnen vorhandenen oder für sie bereit- Seite 10 von 11
11 gehaltenen Umweltinformationen zunehmend in elektronischen Datenbanken der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen sowie aktiv und systematisch zu verbreiten. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, den Vernehmlassungsbericht zur Kenntnis zu nehmen und keine Stellungnahme abzugeben. Seite 11 von 11
Protokoll der 64. Gemeinderatssitzung vom 18. Januar 2011
Protokoll der 64. Gemeinderatssitzung vom 18. Januar 2011 Anwesend Zu 2011/495 und 496 Rainer Beck Claudio Lübbig Christian Beck Monika Stahl Daniel Schierscher Horst Meier Günther Jehle Thomas Meier,
Protokoll der 19. Gemeinderatssitzung vom 15. Mai 2012
Protokoll der 19. Gemeinderatssitzung vom 15. Mai 2012 Anwesend Entschuldigt Rainer Beck Josef Biedermann Irene Elford Norbert Gantner Horst Meier Monika Stahl Günther Jehle 2012/161 Protokoll der 18.
Protokoll der 41. Gemeinderatssitzung vom 9. Juni 2009
Protokoll der 41. Gemeinderatssitzung vom 9. Juni 2009 Anwesend Rainer Beck Horst Meier Claudio Lübbig Christian Beck Monika Stahl Daniel Schierscher Günter Jehle Zu 2009/299 u. 2009/300 Erika Sprenger,
Protokoll der 7. Gemeinderatssitzung vom 16. August 2011
Protokoll der 7. Gemeinderatssitzung vom 16. August 2011 Anwesend Zu 2011/55 Rainer Beck Josef Biedermann Irene Elford Norbert Gantner Günther Jehle Horst Meier Monika Stahl Urs Frick, Firma Speedcom,
Protokoll der 59. Gemeinderatssitzung vom 14. September 2010
Protokoll der 59. Gemeinderatssitzung vom 14. September 2010 Anwesend Entschuldigt Rainer Beck Horst Meier Claudio Lübbig Christian Beck Monika Stahl Daniel Schierscher Günther Jehle 2010/439 Protokoll
PROTOKOLL ÜBER DIE 2. GEMEINDERATSSITZUNG VOM 25. Februar 2003
PROTOKOLL ÜBER DIE 2. GEMEINDERATSSITZUNG VOM 25. Februar 2003 Anwesend: Protokoll Gaston Jehle Gerhard Hermann Stefan Gantner Monika Stahl Petra Walter Luzia Walch Brigitte Schaedler 2003/3 Vereidigung
Einwohnergemeinde Egerkingen. Reglement über die Ausrichtung von Unterstützungsbeiträgen an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung
Einwohnergemeinde Egerkingen Reglement über die Ausrichtung von Unterstützungsbeiträgen an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung Gültig ab. Januar 09 Inhaltsverzeichnis Zweck... Geltungsbereich...
Protokoll der 56. Gemeinderatssitzung vom 1. Juni 2010
Protokoll der 56. Gemeinderatssitzung vom 1. Juni 2010 Anwesend Rainer Beck Horst Meier Claudio Lübbig Christian Beck Monika Stahl Daniel Schierscher Günther Jehle Zu Traktandum 2010/412 Thomas Meier,
ENERGIEFÖRDERRICHTLINIEN
ENERGIEFÖRDERRICHTLINIEN Richtlinien zur Förderung der rationellen Energienutzung und erneuerbarer Energieträger 02 Der Gemeinderat Baar erlässt, gestützt auf 84 des Gemeindegesetzes und Artikel 20 der
Protokoll der 14. Gemeinderatssitzung vom 24. Januar 2012
Protokoll der 14. Gemeinderatssitzung vom 24. Januar 2012 Anwesend Rainer Beck Josef Biedermann Irene Elford Norbert Gantner Günther Jehle Horst Meier Monika Stahl Zu 2012/122 Klaus Büchel und Stefan Zeller,
Reglement über die Gebühren für Baubewilligungen und Reklamen
Reglement über die Gebühren für Baubewilligungen und Reklamen Erlassen durch den Gemeinderat der Gemeinde Vaduz Erstfassung: 6. September 997 Revision: 27. Januar 2004 Akte Nr.: 602..2 REGLEMENT ÜBER DIE
Einwohnergemeinde Kappel
- Seite 51 - Einwohnergemeinde Kappel Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates Nr. 3/2015 Datum Mittwoch, 25. März 2015 Sitzungsort Gemeindehaus / Sitzungszimmer 1. Stock Zeit 19:00 21:45 Uhr Vorsitz
Verordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald EWAP Ersatzabgabe
Verordnung der Einwohnergemeinde Grindelwald EWAP Ersatzabgabe Gemeinderatsbeschluss vom 06.12.2011 Der Gemeinderat von Grindelwald erlässt gestützt auf Art. 48d Baureglement in Verbindung mit Art. 50
Reglement Kommission für Altersfragen (KOFA)
Reglement Kommission für Altersfragen (KOFA) KOFA - Reglement 1. Zusammensetzung und Organisation... 3 2. Zielsetzung... 4 3. Aufgaben... 4 4. Rechtsstellung... 4 5. Kompetenzen... 4 5.1 Selbständige Befugnisse...
Richtlinien über das Beitrags- und Spendenwesen
Richtlinien über das Beitrags- und Spendenwesen Gültig ab. Januar 06 Der Gemeinderat Amsoldingen erlässt folgende Richtlinien über das Beitrags- und Spendenwesen I. Beiträge an /Parteien Zweck Art. Der
Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr. Sitzung No 19 vom 22. Oktober Stefan Schneider, Gemeindepräsident
Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr Sitzung No 19 vom 22. Oktober 2018 Vorsitz: Protokoll: Ort: Stefan Schneider, Gemeindepräsident Beatrice Fink Gemeinderatszimmer Rosetta Entschuldigt:
Protokoll der 16. Gemeinderatssitzung vom 13. März 2012
Protokoll der 16. Gemeinderatssitzung vom 13. März 2012 Anwesend Entschuldigt Rainer Beck Josef Biedermann Irene Elford Norbert Gantner Günther Jehle Monika Stahl Horst Meier Zu 2012/135 Felix Näscher
Beratungsvorlage für die öffentliche GR-Sitzung am 22. September Sind Sie gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Käppelematten?
Stadt Sulzburg Beratungsvorlage für die öffentliche GR-Sitzung am 22. September 2016 Nr. 36 / 2016 TOP III / 4 Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Frage: Sind Sie gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Verordnung zur Leistung von Gemeindebeiträgen an die Betreuungskosten des Vereins Tagesfamilien Therwil
Verordnung zur Leistung von Gemeindebeiträgen an die Betreuungskosten des Vereins Tagesfamilien Therwil vom 8. Dezember 008 (überarbeitete Fassung vom. April 08) Verordnung zur Leistung von Gemeindebeiträgen
Beschluss des Gemeinderates: Vorprüfung Kanton: Beschluss der Gemeindeversammlung: xx.xx.2017 Fakultative Referendumsfrist:
Gemeinde Eptingen Reglement über Beiträge an die Schulwegkosten Beschluss des Gemeinderates: 23.01.2017 Vorprüfung Kanton: 07.03.2017 Beschluss der Gemeindeversammlung: xx.xx.2017 Fakultative Referendumsfrist:
An den Grossen Rat
An den Grossen Rat 16.5363.03 ED/P165363 Basel, 18. Oktober 2017 Regierungsratsbeschluss vom 17. Oktober 2017 Motion Toya Krummenacher und Konsorten betreffend Kantonsbeitrag II an die überbetrieblichen
Richtlinien über das Beitrags- und Spendenwesen. Gültig ab 1. Januar 2015
Richtlinien über das Beitrags- und Spendenwesen Gültig ab 1. Januar 2015 Der Gemeinderat Stocken-Höfen erlässt folgende Richtlinien über das Beitrags- und Spendenwesen I. Beiträge an einheimische Vereine
Protokoll der 4. Gemeinderatssitzung vom 3. Mai 2011
Protokoll der 4. Gemeinderatssitzung vom 3. Mai 2011 Anwesend Entschuldigt Rainer Beck Josef Biedermann Norbert Gantner Günther Jehle Horst Meier Monika Stahl Irene Elford 2011/20 Protokoll der 3. Gemeinderatssitzung
Ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung von Freitag, 18. Januar 2013 Erläuterungen zum Traktandum
Ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung von Freitag, 18. Januar 2013 Erläuterungen zum Traktandum 1 BERICHTERSTATTUNG ZUM TRAKTANDUM Bemerkungen: Die Einladungen sind den Stimmberechtigten mit separater
Gemeindeordnung der Gemeinde Vaduz
Gemeindeordnung der Gemeinde Vaduz Erlassen durch die Gemeindeversammlung der Gemeinde Vaduz Erstfassung: 6. Oktober 997 Revision:. Juni 05 Akte Nr.: 00 GEMEINDEORDNUNG DER GEMEINDE VADUZ Die Gemeindeversammlung
PROTOKOLL ÜBER DIE 10. GEMEINDERATSSITZUNG VOM 26. August 2003
PROTOKOLL ÜBER DIE 10. GEMEINDERATSSITZUNG VOM 26. August 2003 Anwesend: Zu 2003/78 Protokoll Gaston Jehle Gerhard Hermann Stefan Gantner Monika Stahl Petra Walter Christian Beck Luzia Walch Hannelore
Geschäftsordnung für die Gemeinderessorts bzw. Gemeindekommissionen
Geschäftsordnung für die Gemeinderessorts bzw. Gemeindekommissionen Präambel Mit dieser Geschäftsordnung werden die Organisation und Arbeitsweise der Kommissionen bzw. Ressorts der Gemeinde Mauren sowie
Bericht. des Gemeinderates an den Stadtrat. Projekt Neue Arbeitsplatz-Systeme Biel/Bienne (NASB) Verpflichtungskredit. betreffend
20160288 Bericht des Gemeinderates an den Stadtrat betreffend Projekt Neue Arbeitsplatz-Systeme Biel/Bienne (NASB) Verpflichtungskredit 2/5 Sehr geehrter Herr Stadtratspräsident Sehr geehrte Damen und
Nr Verordnung über den Mittagstisch für Kindergarten und Primarschule
Verordnung über den Mittagstisch für Kindergarten und Primarschule Vom 6.05.05 Verordnung über den Mittagstisch für Kindergarten und Primarschule Seite Der Gemeinderat Duggingen, gestützt auf 70a des Gesetzes
Gemeinde Lupsingen. Energiefondsreglement
s& Gemeinde Lupsingen Energiefondsreglement Die Einwohnergemeindeversammlung von Lupsingen, gestützt auf 47 Absatz 1 Ziffer 2 des Gemeindegesetzes vom 28. Mai 1970, beschliesst folgendes Energiefondsreglement:
GEMEINDE STALDENRIED
GEMEINDE STALDENRIED REGLEMENT ÜBER DIE WOHNBAUFÖRDERUNG Die Urversammlung der Gemeinde Staldenried eingesehen die Artikel 69, 75 und 78 der Kantonsverfassung; eingesehen die Art. 2, 17, 146 und 147 des
Protokollauszug des Gemeinderates
Protokollauszug des Gemeinderates der 15. Sitzung vom 18. August 2010 Amtsperiode 2007/2011 ANWESEND : Vorsitz: Donath Oehri, Vorsteher Monika Büchel, Dagmar Gadow, Hermann Müssner, Erna Näscher, Rudolf
Einwohnergemeinde Dornach
Einwohnergemeinde Dornach REGLEMENT KINDERTAGESSTRUKTUREN (Familienergänzende Kinderbetreuung) Inhaltsverzeichnis: Zweckbestimmung Organisation Beitragsleistungen in Form von Unterstützungsbeiträgen Anspruchsberechtigte
Reglement über die Festlegung und Einhebung von Erschliessungskosten in der Gemeinde Mauren
Reglement über die Festlegung und Einhebung von Erschliessungskosten in der Gemeinde Mauren Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 2 Art. 1 Rechtliche Grundlagen 2 Art. 2 Gegenstand und Zweck 2
Protokoll des Stadtrates
Protokoll des Stadtrates An seiner Sitzung vom 8. März 2016 befasste sich der Stadtrat u.a. mit folgenden Geschäften: Gemeinderat Jürg Senn; Rücktritt per 31. Juli 2016: Einleitung des Ersatzwahlverfahrens
Gemeindeordnung der Gemeinde Mauren
Gemeindeordnung der Gemeinde Mauren vom 26. Oktober 1997 Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Mauren erlässt gemäss Art. 9 des Gemeindegesetzes vom 20. März 1996, LGBI. 1996 Nr. 76, folgende Gemeindeordnung:
instrument anpassungen überprüfungs BETREUUNGSbedarf ÜBERprüfun INDIKATOREN raster ERFASSUNGS EINSTUFUNGS ÜBERPRÜFUNGS periode BERICHT KONZEPT
Kanton St.Gallen Amt für Soziales Richtlinien zur Einstufung des individuellen Betreuungsbedarfs 7. Juli 014 Einstufungsvorgaben und deren Überprüfung in anerkannten Einrichtungen für erwachsene Menschen
ÜBER DIE FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG DER GEMEINDE MUTTENZ
Nr. 5.5 V E R O R D N U N G ÜBER DIE FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG DER GEMEINDE MUTTENZ vom 8. Oktober 08 (Fassung vom. Mai 08) Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung Nr. 5.5 der Gemeinde
Richtlinien über die Gewährung von Energie-Förderbeiträgen
Politische Gemeinde Sennwald Gemeindeverwaltung, Spengelgass 10, 9467 Frümsen Telefon 058 228 28 28 Telefax 058 228 28 00 Bauverwaltung Direktwahl 058 228 28 07 E-Mail: bauamt@sennwald.ch Richtlinien über
Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung; Umsetzung Kinderbetreuungsgesetz; von Beiträgen an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung
Botschaft des Gemeinderats an den Einwohnerrat vom 15. Mai 2018 Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung; Umsetzung Kinderbetreuungsgesetz; Erlass des Reglements für die Ausrichtung von Beiträgen
Einwohnergemeinde Kappel
- Seite 71 - Einwohnergemeinde Kappel Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates Nr. 4/2015 Datum Mittwoch, 29. April 2015 Sitzungsort Gemeindehaus / Sitzungszimmer 1. Stock Zeit 19:00 21:15 Uhr Vorsitz
Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung der Einwohnergemeinde Aarburg
Gestützt auf das Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der Einwohnergemeinde Aarburg vom.06.08 erlässt der Gemeinderat Aarburg folgende Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung
Richtlinien über die Gewährung von Energie-Förderbeiträgen
Politische Gemeinde Sennwald Gemeindeverwaltung, Spengelgasse 10, 9467 Frümsen Telefon 058 228 28 28 Telefax 058 228 28 00 Bauverwaltung Direktwahl 058 228 28 07 E-Mail: Bauamt@sennwald.ch Richtlinien
Reglement über die Videoüberwachung von gemeindeeigenen Liegenschaften und Infrastrukturen
Reglement über die Videoüberwachung von gemeindeeigenen Liegenschaften und Infrastrukturen der Politischen Gemeinde Affoltern am Albis vom 6. Juli 009 06.07.009-50 Ex. Inhaltsverzeichnis Randtitel Seite
Information des Bürgermeisters. 31. Sitzung des Gemeinderates vom 30. September 2008
Information des Bürgermeisters 31. Sitzung des Gemeinderates vom 30. September 2008 16. Okt. 2008 Veröffentlichung über die Gemeinschaftsantennenanlage der Gemeinde Vaduz 16. Okt. 2008 Veröffentlichung
Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll Nr. 03/
Gemeindevorstehung Landstrasse 4 LI-9497 Triesenberg Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll Nr. 03/17 40672 Sitzung 21. Februar 2017 Vorsitz Christoph Beck, Vorsteher anwesend Edmund Beck, Landstrasse 50
VEREIN TAGESFAMILIEN VTIO
VEREIN TAGESFAMILIEN Interlaken - Oberhasli VTIO S T A T U T E N Um die Lesbarkeit zu vereinfachen wird auf die zusätzliche Formulierung der männlichen Form verzichtet. 1. Name VTIO Art. 1 Unter dem Namen
LEA Landeselternausschuss Kindertagesbetreuung
Aktuelle Fassung der vom 19.04.2005 mit Änderungen vom 28.09.2005, 28.06.2011, 12.04.2012 und 06.09.2016 Geschäftsordnung des es Hamburg 1 Mitglieder (1) Der LEA Hamburg ist der Zusammenschluss der für
Reglement über die Berechnung der massgeblichen Einkommen für einkommensabhängige Gemeindebeiträge der Gemeinde Allschwil
EINWOHNE RGEMEINDE Reglement über die Berechnung der massgeblichen Einkommen für einkommensabhängige Gemeindebeiträge der Gemeinde Allschwil vom 15. Juni 2016 Reglementssammlung der Einwohnergemeinde Allschwil
Information des Bürgermeisters. 5. Sitzung des Gemeinderates vom 27. März 2007
Information des Bürgermeisters 5. Sitzung des Gemeinderates vom 27. März 2007 5. April 2007 Veröffentlichung über die Gemeinschaftsantennenanlage der Gemeinde Vaduz 5. April 2007 Veröffentlichung an der
Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 11. Juli 2013 Inkrafttreten: 11. Juli 2013
0.152.391.003 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2013 Nr. 268 ausgegeben am 19. Juli 2013 Notenaustausch zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betreffend die Übernahme
PROTOKOLL ÜBER DIE 34. GEMEINDERATSSITZUNG VOM 19. Januar 2005
PROTOKOLL ÜBER DIE 34. GEMEINDERATSSITZUNG VOM 19. Januar 2005 Anwesend Zu 2005/334 Protokoll Gaston Jehle Gerhard Hermann Stefan Gantner Monika Stahl Petra Walter Christian Beck Luzia Walch Erika Sprenger
Verordnung über die Vereinsförderung. 1. Januar 2013
Verordnung über die Vereinsförderung der Stadt Sursee vom. Januar 03 - - Der Stadtrat erlässt, gestützt auf die Organisationsverordnung der Stadt Sursee vom 7. September 008, folgende Verordnung über die
Richtlinie Energie- Förderbeiträge
Richtlinie Energie- Förderbeiträge 1. November 2015 Dokumenteninformationen Richtlinie Energie-Förderbeiträge vom 1. November 2015 Vom Stadtrat genehmigt am 20. Oktober 2015 und in Kraft gesetzt auf den
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes
Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 19/523 Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes Es heißt in Schleswig-Holstein das 1. Teilhabe-Stärkungs-Gesetz. Es soll die Teilhabe
Beschluss zum Antrag der Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) vom auf Akkreditierung
Drs. AR 33/2017 Beschluss zum Antrag der Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) vom 23.05.2016 auf Akkreditierung Beschluss des Akkreditierungsrates vom 07.02.2017 I.
Statuten des Vereins beraber Bern
Statuten des Vereins beraber Bern I. Name und Sitz Art. 1 Name und Sitz Unter der Bezeichnung Verein beraber Bern besteht ein Verein im Sinne von Art. 60-79 ZGB. II. Zweck und Ziel Art. 2 Zweck Der Verein
Reglement zum Förderprogramm Energie vom 15. Dezember 2015
Reglement zum Förderprogramm Energie 06-08 vom 5. Dezember 05 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines 3 Art. Zielsetzung 3 Art. Förderdetails 3 Art. 3 Öffentlichkeitsarbeit 3 Art. Ansprechstelle 3 II. Inhalt
Energiefondsreglement
Energiefondsreglement Version 2.1 - Vom Gemeinderat in 1. Lesung genehmigt am 13. Oktober 2015. - Vom Gemeinderat in 2. Lesung am 10. November 2015 zur Kenntnis genommen. - Vom Gemeinderat am 24. Mai 2016
Gemeindeordnung der Genleinde Planken
Gemeinde Planken Gemeindeordnung der Genleinde Planken vom 26. Oktober 1997 Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Planken erlässt gemäss Art 9 des Gemeindegesetzes vom 20. März 1996, LGBI. 1996 Nr. 76,
Protokollauszug der Sitzung des Gemeinderates 13/14
Protokollauszug der Sitzung des Gemeinderates 13/14 Datum / Zeit: Ort: Vorsitz: Gemeinderäte: Entschuldigt: Mittwoch, 25. Juni 2014 / 18.00 20.00 Uhr Gemeindehaus Eschen Sitzungszimmer Gemeinderat St.
Zonen mit Planungspflicht ZPP R Scheidgasse Geringfügige Änderung nach Art. 122 Abs. 7 BauV
Zonen mit Planungspflicht ZPP R Scheidgasse Geringfügige Änderung nach Art. 122 Abs. 7 BauV bestehend aus - Baureglement Art. 59 - Erläuterungsbericht Änderung Zonen mit Planungspflicht ZPP R Scheidgasse
OrtsbürgergemeindeVersammlung. Einladung zur Ortsbürgergemeinde-Versammlung. Samstag, 18. Juni 2011, Uhr Holzlagerschopf Brandeggli
OrtsbürgergemeindeVersammlung Einladung zur Ortsbürgergemeinde-Versammlung Samstag, 18. Juni 2011, 13.30 Uhr Holzlagerschopf Brandeggli Ortsbürgergemeinde-Versammlung Samstag, 18. Juni 2011, 1.30 Uhr,
FINANZREGLEMENT. Verein Walliser Alters- und Pflegeheime. Stand 23. Juni 2016
FINANZREGLEMENT Verein Walliser Alters- und Pflegeheime Stand 23. Juni 2016 Art. 1 Zweck des Finanzreglements Das vorliegende Reglement definiert die Finanzverhältnisse zwischen der AVALEMS und ihren Mitgliedern
AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL NR. 05/14
Akte: 042.6 AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL NR. 05/14 genehmigt am 15. April 2014 über die Sitzung des Gemeinderats Datum 1. April 2014 Zeit Ort Vorsitz Anwesend Entschuldigt 17:30 Uhr - 20:30 Uhr Gemeindezentrum,
Richtlinien über die familienergänzende Kinderbetreuung
Richtlinien über die familienergänzende Kinderbetreuung Einwohnergemeinde, Alte Rebenstrasse 6, Münchwilen T 06 866 60 0, F 06 866 60 9, gemeinde@muenchwilen-ag.ch Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen
GEMEINDEORDNUNG. der Gemeinde Triesenberg. I. Allgemeine Bestimmungen. Art. 1 Geltungsbereich
GEMEINDEORDNUNG der Gemeinde Triesenberg Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Triesenberg erlässt gemäss Art. 9 des Gemeindegesetzes vom 20. März 1996, LGBl. 1996 Nr. 76, folgende Gemeindeordnung: I. Allgemeine
Gemeinde Stein STRASSENREGLEMENT. Januar 2018 / Mitwirkungsverfahren
STRASSENREGLEMENT Januar 08 / Mitwirkungsverfahren INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Zweck Allgemeines 3 Geltungsbereich 4 Übergeordnetes Recht 5 Anforderungen 6 Projekt- und Kreditbewilligung
PROTOKOLL ÜBER DIE 22. GEMEINDERATSSITZUNG VOM 4.5.2004 (öffentlich)
PROTOKOLL ÜBER DIE 22. GEMEINDERATSSITZUNG VOM 4.5.2004 (öffentlich) Anwesend Gaston Jehle Gerhard Hermann Stefan Gantner Monika Stahl Petra Walter Christian Beck Luzia Walch 4 Gäste Protokoll Brigitte
Rahmenbedingungen des Elternrats Kindergärten Langenthal
Rahmenbedingungen des Elternrats Kindergärten Langenthal Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen und Zielsetzungen 3 1.1 Geltungsbereich 3 1.2 Allgemeines 3 1.3 Ziel und Zweck 3 1.4 Abgrenzung 3 2 Organisation
Einwohnergemeinde Kappel
- Seite 1 - Einwohnergemeinde Kappel Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates Nr. Datum Mittwoch, 10. August 2016 Sitzungsort Gemeindehaus / Sitzungszimmer 1. Stock Zeit 19:00 20:41 Uhr Vorsitz Anwesend
Verordnung für die externe familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter (VOKV) der Politischen Gemeinde Dänikon
Verordnung für die externe familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter (VOKV) der Politischen Gemeinde Dänikon vom 4. April 06 - Antrag an die Gemeindeversammlung VO externe Betreuung Kindern
Protokoll der 18. Gemeinderatssitzung vom 24. April 2012
Protokoll der 18. Gemeinderatssitzung vom 24. April 2012 Anwesend Rainer Beck Josef Biedermann Irene Elford Norbert Gantner Günther Jehle Horst Meier Monika Stahl 2012/153 Protokoll der 17. Gemeinderatssitzung
Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 164
Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 164 zum Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit für den Ausbau der linksufrigen Zuflüsse zur Kleinen Emme entlang der K 10 in den Gemeinden Malters
Erneuerung der Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Tagesheime Allschwil
G E M E I N D E R AT Geschäft No. 3969 Erneuerung der Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Tagesheime Bericht an den Einwohnerrat vom 1. Dezember 2010 Gemeindebeitrag in CHF 1'027'485 1'065'422 1'116'000
Das Projekt "Chance Nord Kreuzlingen" wurde in der Zwischenzeit umgesetzt und im Herbst 2009 in Betrieb genommen.
Stadtrat Sperrfrist für alle Medien eröffentlichung erst nach der Medienkonferenz zur Gemeinderatssitzung Botschaft an den Gemeinderat Zonenplanänderung Bahnhofstrasse Sehr geehrter Herr Präsident Sehr
TARIFBLATT. zum Abwasserreglement. Genehmigung durch den Gemeinderat 11. September Inkrafttreten 1. Januar 2014
TARIFBLATT zum Abwasserreglement Genehmigung durch den Gemeinderat 11. September 2013 Inkrafttreten 1. Januar 2014 Gemeinde Eschen Gemeindeverwaltung St. Martins-Ring 2 FL-9492 Eschen T +423 377 50 10
FACHRICHTLINIEN FÜR EXPERTEN DER BERUFLICHEN VOR- SORGE
FACHRICHTLINIEN FÜR EXPERTEN DER BERUFLICHEN VOR- SORGE STAND 29.11.2011 Fachrichtlinien für Experten der beruflichen Vorsorge, Stand 29.11.2011 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden in diesen Fachrichtlinien
Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden
58.0 Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden Vom 5. Januar 0 (Stand. Januar 0) Gestützt auf Art. 0 des Gesetzes über die Förderung der familienergänzenden
GEMEINDE BOTTMINGEN. Pflichtenheft der Natur- und Umweltschutzkommission
GEMEINDE BOTTMINGEN Pflichtenheft der Natur- und Umweltschutzkommission I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite Gegenstand Zusammensetzung Pflichten der Kommissionsmitglieder 4 Konstituierung, interne
Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung)
700. Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom. Juli 979 (Raumplanungsverordnung) vom 4. Dezember 98 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 6 Abs. des Bundesgesetzes vom.
Urnenabstimmung vom
Urnenabstimmung vom 26.11.2017 Erläuterungen des Gemeinderates Sanierung Schulzimmer und Gebäudeteil beim alten Schulhaus Dorf Werte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Unter Hinweis auf die im Anzeiger
Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zug: Neuregelung Vereinsbeitrag und Beitrag an Seefest
S t a d t r a t Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1711 Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zug: Neuregelung Vereinsbeitrag und Beitrag an Seefest Bericht und Antrag des Stadtrates vom 21. Januar 2003 Das Wichtigste
Richtlinien. familienergänzende Kinderbetreuung
Richtlinien über die familienergänzende Kinderbetreuung Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Antrag 3 Art. 2 Grundsätze bei der Berechnung der 3 Art. 3 Festsetzung der 4 Art. 4 Auszahlung
Frühjahres-Gemeindeversammlung
Frühjahres-Gemeindeversammlung 14. März 2013 Geschäft 1 Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) hat an ihrer Sitzung vom 13. Dezember 2012 die folgende
Gültig ab 1. Januar 2017 VERORDNUNG. zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Verordnung)
GEMEINDE BIRSFELDEN 5 a Gültig ab. Januar 07 VERORDNUNG zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Verordnung) gültig ab vom. Januar 07 Inhaltsverzeichnis Antrag für Betreuungsgutscheine...
Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung. vom 19. März 2007
Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung vom 19. März 2007 Stand Januar 2012 Inhaltsverzeichnis Kapitel I. Allgemeine Bestimmungen 1 Grundsatz 2 Personenbezeichnung
1 Antrag für Betreuungsgutscheine 2 Anspruchsberechtigung (Ergänzung zum 2 und 4 des FEB-Reglements)
GEMEINDE BIRSFELDEN 5 a VERORDNUNG zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Verordnung) gültig ab. Januar 09 Inhaltsverzeichnis Antrag für Betreuungsgutscheine... Anspruchsberechtigung...
Verordnung über das Sozialwesen der Stadt Baden
Verordnung über das Sozialwesen der Stadt Baden Vom 9. November 2015 Kurztitel: Sozialwesen Zuständig: Soziale Dienste Verordnung über das Sozialwesen der Stadt Baden Vom 9. November 2015 Der Stadtrat
Kinder- und Jugendhilfeverordnung (KJHV)
Kinder- und Jugendhilfeverordnung (KJHV) 85. Kinder- und Jugendhilfeverordnung (KJHV) (vom 7. Dezember 0), Der Regierungsrat beschliesst: A. Allgemeines. Diese Verordnung regelt den Vollzug des Kinder-
Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v.
Düsseldorf, 14.03.2016 Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v. zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Umweltinformationsgesetzes NRW (UIG NRW) Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Verordnung über die Zone für preisgünstigen Wohnungsbau
S t a d t r a t Verordnung über die Zone für preisgünstigen Wohnungsbau vom 0. April 0 ) Der Stadtrat von Zug, in Vollziehung des Planungs- und Baugesetzes vom 6. November 998 ) und von 7 f. der Bauordnung
Niederlenz die Gemeinde in der Mitte des Kantons Aargau
Niederlenz die Gemeinde in der Mitte des Kantons Aargau Leitfaden zur Antragstellung von Betreuungsgutscheinen Gültig ab 1. August 2016 Gemeinderat Niederlenz Finanzverwaltung Mühlestrasse 2 5702 Niederlenz
Stromkonzessionsvertrag - Nachtragsvereinbarung zum bestehenden Konzessionsvertrag Strom mit der EnBW ODR
Sitzung des Gemeinderats am 19.09.2013 Stromkonzessionsvertrag - Nachtragsvereinbarung zum bestehenden Konzessionsvertrag Strom mit der EnBW ODR Der derzeit aktuelle Konzessionsvertrag der Stadt Bopfingen
Gemeinderatsverordnung zum Wasserreglement der Gemeinde Titterten vom 14. Mai 2007
Gemeinde Titterten Kanton Basel-Landschaft Gemeindeverwaltung Titterten Hauptstrasse 42 4425 Titterten 061/943 13 13 061/943 13 15 email: gemeinde@titterten.ch Homepage: www.titterten.ch Gemeinderatsverordnung
VEREINE IN WANGEN-BRÜTTISELLEN (VEREINSREGLEMENT)
VEREINE IN WANGEN-BRÜTTISELLEN (VEREINSREGLEMENT) Das Vereinsreglement wurde vom Gemeinderat genehmigt am 6. Juli 2009 und tritt am 1. Januar 2010 in Kraft U:\Funktionen\GL\Gesch Register\14. Gemeindeorganisation,
Richtlinien über die familienergänzende Kinderbetreuung der Einwohnergemeinde Uerkheim
Gemeinde Uerkheim Richtlinien über die familienergänzende Kinderbetreuung der Einwohnergemeinde Uerkheim vom 3. Januar 2018 Richtlinien über die familienergänzende Kinderbetreuung Uerkheim Seite 1 Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter
Verordnung über die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter vom 23. April 2018 Seite1 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen... 3 Art. 1 Zweck... 3 Art. 2 Rechtsgrundlagen... 3