Protokoll des Stadtrates

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1 Protokoll des Stadtrates An seiner Sitzung vom 8. März 2016 befasste sich der Stadtrat u.a. mit folgenden Geschäften: Gemeinderat Jürg Senn; Rücktritt per 31. Juli 2016: Einleitung des Ersatzwahlverfahrens Gemeinderat Jürg Senn teilt mit Schreiben vom 28. Februar 2016 mit, dass er aus familiären wie auch aus beruflichen Gründen per 31. Juli 2016 aus dem Gemeinderat Frauenfeld zurücktreten will. Jürg Senn ist seit dem 1. April 2009 Mitglied des Gemeinderats. Der Stadtrat nimmt vom Rücktrittsschreiben von Gemeinderat Jürg Senn Kenntnis und ist bereit, die Demission per 31. Juli 2016 zu genehmigen. Seine Mitarbeit im Rat wird bestens verdankt. 1. Der Rücktritt von Gemeinderat Jürg Senn per 31. Juli 2016 wird genehmigt. 2. Die Stadtkanzlei wird beauftragt, das Ersatzwahlverfahren einzuleiten. Amt für Hochbau und Stadtplanung; Walter Bollag & Co. AG, Schlossmühlestrasse 9, Frauenfeld: Beitragsgesuch für die Dachsanierung, Rebstrasse 9 Mit Stadtratsbeschluss Nr. 41 vom 9. Februar 2016 wurde das Gebäude an der Rebstrasse 9 eigentümerverbindlich unter Schutz gestellt. Die Gesuchsteller reichten im Frühjahr 2015 den Kostenvoranschlag für die Dachsanierung zur Prüfung ein. Als zuständige Fachstelle hat die kantonale Denkmalpflege mit der verbindlichen Stellungnahme vom 12. Juni 2015 zum Beitragsgesuch Nr aus den Gesamtkosten von 428' Franken anrechenbare Kosten von 281' Franken. Gemäss Art. 16 Abs. 2 des Reglements zum Schutzplan Natur- und Kulturobjekte beträgt der Beitragssatz der Stadt Frauenfeld 15% der anrechenbaren Kosten. Das Amt für Hochbau und Stadtplanung stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Beiträgen gegeben sind.

2 Für die Dachsanierung des Gebäudes Rebstrasse 9 gewährt der Stadtrat auf die anrechenbaren Kosten einen Beitragssatz von 15%, d.h. voraussichtlich ca. 42'180 Franken. 2. Die definitive Berechnung des Beitrags sowie die Auszahlung erfolgt gemäss Art. 31 Abs. 2 RRV zum NHG nach Vorliegen der Schlussabrechnung. 3. Der Beitrag wird zulasten des Kontos , Beiträge Kulturobjekte an private Unternehmungen, freigegeben. 4. Bedingungen: a. Auflagen für Sanierungen und Restaurierungen sind in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Hochbau und Stadtplanung und der kantonalen Denkmalpflege auszuführen. Entsprechen Vorgehen oder Resultat nicht denkmalpflegerischen Grundsätzen, so hat dies Beitragskürzungen zur Folge. Amt für Hochbau und Stadtplanung; Yvonne Kostakis-Spörri, Neuhauserstrasse 84a, Frauenfeld: Beitragsgesuch für den Fensterersatz und die Sanierung der Fensterläden, Zürcherstrasse 169 Mit Stadtratbeschluss Nr. 166 vom 14. Juli 2015 wurde das Gebäude an der Zürcherstrasse 169 eigentümerverbindlich unter Schutz gestellt. Die Gesuchsteller reichten den Kostenvoranschlag, datiert vom 15. Januar 2015, für den Fensterersatz und die Sanierung der Fensterläden zur Prüfung ein. Als zuständige Fachstelle hat die kantonale Denkmalpflege mit der verbindlichen Stellungnahme vom 1. April 2015 zum Beitragsgesuch Nr aus den Gesamtkosten von 94'430 Franken anrechenbare Kosten von 85'750 Franken anerkannt. Gemäss Art. 16 Abs. 2 des Reglements zum Schutzplan Natur- und Kulturobjekte beträgt der Beitragssatz der Stadt Frauenfeld 15% der anrechenbaren Kosten. Das Amt für Hochbau und Stadtplanung stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Beiträgen gegeben sind. 1. Für den Fensterersatz und die Sanierung der Fensterläden des Gebäudes Zürcherstrasse 169 gewährt der Stadtrat auf die anrechenbaren Kosten einen Beitragssatz von 15%, d.h. voraussichtlich ca. 12'860 Franken. 2. Die definitive Berechnung des Beitrags sowie die Auszahlung erfolgt gemäss Art. 31 Abs. 2 RRV zum NHG nach Vorliegen der Schlussabrechnung.

3 Der Beitrag wird zulasten des Kontos , Beiträge Kulturobjekte an private Haushalte, freigegeben. 4. Bedingungen: a. Auflagen für Sanierungen und Restaurierungen sind in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Hochbau und Stadtplanung und der kantonalen Denkmalpflege auszuführen. Entsprechen Vorgehen oder Resultat nicht denkmalpflegerischen Grundsätzen, so hat dies Beitragskürzungen zur Folge. Amt für Tiefbau und Verkehr sowie Werkbetriebe; Sanierung Juchstrasse, Denner bis Langfeldstrasse: Projektgenehmigung, Arbeitsvergabe und Kreditfreigabe I. Amt für Tiefbau und Verkehr 1. Projektbeschrieb Der Asphaltbelag der Juchstrasse zwischen Denner und Langfeldstrasse weist Risse und Spurrinnen auf und soll deshalb innerhalb der bestehenden Grenzen saniert werden. Die Randabschlüsse werden ersetzt. Die bestehenden Betonplatten vor der Panzerverladerampe müssen nicht erneuert werden. Die privaten Schmutzwasserleitungen werden auf ihren Zustand überprüft und bei Bedarf saniert. Die Werkbetriebe erstellen einen Rohrblock für die Stromleitungen und erneuern die öffentliche Beleuchtung. Im vergangenen Jahr wurde die Juchstrasse im Abschnitt Langdorfstrasse bis Denner samt den Ver- und Entsorgungsleitungen saniert. 2. Kostenaufteilung An den gesamten Aufwendungen der Strassensanierung beteiligen sich die Werke wie folgt: - Werkleitungsbau 8% - Kanalisation -% Somit betragen die Nettobaukosten für die Sanierung der Juchstrasse 92% der gesamten Sanierungsaufwendungen. II. Elektrizitätswerk 1. Beschrieb Im Zusammenhang mit dem Ausbau dieser Etappe werden die Werkbetriebe den in der letzten Bauphase erstellen Rohrblock weiterführen. Der neue Rohrblock dient der Netzverstärkung für die Mittel- und Niederspannungsversorgung. Die bestehenden Hausanschlüsse werden gleichzeitig ersetzt. Die öffentliche Beleuchtung wird dem heutigen Standard angepasst. Die Werkbetriebe haben mit dem Stadtratsbeschluss, Nr. 390 vom 23. Dezember 2014, die

4 144 Kosten für die gesamte Juchstrasse beantragt. Das Elektrizitätswerk stimmt der Vergabe an die Firma Ed. Vetter AG, Lommis, zu. 2. Mutmassliche Kosten Die mutmasslichen Tiefbaukosten für die Etappe 2016 betragen ca. 123'000 Franken. Sie setzen sich zusammen aus: Grabarbeiten ca. 101'000 Franken Kostenanteil Strassenbau ca. 22'000 Franken Total mutmassliche Kosten ca. 123'000 Franken 3. Belastung Die Kosten für das Bauvorhaben sind in der Investitionsrechnung des Elektrizitätswerks 2015 mit 600'000 Franken für beide Bauetappen enthalten. Die Kosten für die Tiefbauarbeiten und den Strassenbauanteil 2016 werden den gleichen Konti wie letztes Jahr belastet: Konto 1904 Niederspannungsleitungsnetz ca. 80'000 Franken Konto 1201 Mittelspannungsleitungsnetz ca. 22'000 Franken Konto 1207 Signalkabelnetz ca. 21'000 Franken Amt für Tiefbau und Verkehr 1. Das unter Punkt I. 1. beschriebene Projekt Sanierung Juchstrasse, Denner bis Langfeldstrasse, wird genehmigt. 2. Der Firma Ed. Vetter AG, Lommis, werden die Strassenbau- und Werkleitungsbauarbeiten übertragen. 3. Die örtliche Bauleitung wird dem Ingenieurbüro ITK Planungen GmbH, Frauenfeld, gemäss Offerte vom 20. März 2014 übertragen. 4. Für die Strassenbauarbeiten wird der erforderliche Kredit freigegeben. Elektrizitätswerk 5. Das Elektrizitätswerk wird ermächtigt, die vorerwähnten Arbeiten im Betrag von ca. 123'000 Franken auszuführen beziehungsweise ausführen zu lassen.

5 Der erforderliche Kredit, inklusive Grabarbeiten (Vergabe gemäss Punkt 2), wird freigegeben. Die Kosten sind folgenden Konti der Investitionsrechnung zu belasten: Konto 1904 Niederspannungsleitungsnetz ca Franken Konto 1201 Mittelspannungsleitungsnetz ca Franken Konto 1207 Signalkabelnetz ca Franken ***

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