Protokoll des Stadtrates

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1 Protokoll des Stadtrates An seiner Sitzung vom 19. Januar 2016 befasste sich der Stadtrat u.a. mit folgenden Geschäften: Gemeinderat Lukas Hefti; Rücktritt per 31. März 2016: Einleitung des Ersatzwahlverfahrens Gemeinderat Lukas Hefti teilt mit Schreiben vom 13. Januar 2016 mit, dass er nochmals mit einem Studium beginnen werde und deshalb per 31. März 2016 aus dem Gemeinderat Frauenfeld zurücktreten will. Lukas Hefti ist seit dem 3. April 2011 Mitglied des Gemeinderats. Der Stadtrat nimmt vom Rücktrittsschreiben von Gemeinderat Lukas Hefti Kenntnis und ist bereit, die Demission per 31. März 2016 zu genehmigen. Seine Mitarbeit im Rat wird bestens verdankt. 1. Der Rücktritt von Gemeinderat Lukas Hefti per 31. März 2016 wird genehmigt. 2. Die Stadtkanzlei wird beauftragt, das Ersatzwahlverfahren einzuleiten. Der Stadtrat erteilte folgende Baubewilligung: Amt für Hochbau und Stadtplanung; Sunrise Communications AG, Binzmühlestrasse 130, 8050 Zürich: Baubewilligung für den Umbau der Kommunikationsanlage mit Mobilfunkantenne, Wannenfeldstrasse 89, Frauenfeld Amt für Tiefbau und Verkehr sowie Werkbetriebe; Oberwiesenstrasse Abschnitt Häberlinstrasse bis Weststrasse; Projektgenehmigung, Arbeitsvergabe und Kreditfreigabe I. Amt für Tiefbau und Verkehr 1. Projektbeschrieb Die Oberwiesenstrasse ist im Abschnitt Häberlinstrasse bis Weststrasse sanierungsbedürftig. Sie soll innerhalb der Strassengrenze saniert werden. Erneuert werden die Asphaltbeläge, die Randabschlüsse sowie die Strassenentwässerung. Im Abschnitt Sonnenhofstrasse bis Häberlinstrasse muss zusätzlich die Fundationsschicht des Strassenkörpers ersetzt werden. Die Mischwasserkanalisationsleitung im Projektbereich besteht aus Zementrohren, welche die Vorgaben des Gewässerschutzgesetzes nicht mehr erfüllen und erneuert werden müssen.

2 16 Parallel dazu werden durch die Werkbetriebe die Wasser- und Elektrizitätsleitungen erweitert. Die Erdgas Ostschweiz AG wird für die Transportleitung längs der Oberwiesenstrasse die Leitungsisolation ersetzen. In der Projektierungsphase wurde ein Defizit bezüglich Zugänglichkeit zur Bushaltestelle Westend erkannt. Die bestehende Bushaltestelle befindet sich auf dem privaten Grundstück Nr (Eigentümerin Credit Suisse Anlagestiftung) und hat keinen direkten Zugang entlang der Oberwiesenstrasse. Im Zusammenhang mit der Strassenprojektierung soll der Zugang für Fussgänger durch den Neubau eines durchgehenden Gehweges von der Hasenbühlstrasse zur Bushaltestelle verbessert werden. Der Gehweg wird im Grundstück der Credit Suisse Anlagestiftung erstellt. Die Stadt Frauenfeld übernimmt die Baukosten und den späteren Unterhalt des Gehwegs und erhält im Gegenzug das öffentliche Wegrecht. Dies wurde in einer gegenseitig unterzeichneten Vereinbarung festgehalten. Der neue Gehweg im Grundstück der Credit Suisse Anlagestiftung wird in der Zeit vom 8. bis und mit 27. Januar 2016 öffentlich aufgelegt. Das Sanierungsprojekt kann unabhängig dieser Verbesserung umgesetzt werden. 2. Kostenaufteilung An den gesamten Aufwendungen der Strassensanierung beteiligen sich die Werke wie folgt: - Werkleitungsbau 15 % - Kanalisation 6 % Somit betragen die Nettobaukosten für die Sanierung der Oberwiesenstrasse 79% der gesamten Sanierungsaufwendungen. II. 1. Beschrieb Im Zusammenhang mit der Strassensanierung erneuert das die bestehenden Mittelspannungskabel zwischen den Transformatorenstationen Erlen - Solitude - Industrie West. Gleichzeitig werden die Niederspannungsleitungen und die Hausanschlüsse erneuert. In bestimmten Abschnitten müssen die Stromleitungen im Bereich der EGO- Gasleitung verschoben werden. Eine neue Verteilkabine wird im Bereich Oberwiesenstrasse / Gewerbestrasse versetzt. Zwei bestehende Verteilkabinen müssen durch neue ersetzt werden. Die öffentliche Beleuchtung wird dem heutigen Standard angepasst. 2. Mutmassliche Kosten Die mutmasslichen Kosten für die ganze Bauzeit über zwei Jahre betragen ca '000 Franken. Die Werkbetriebe teilen die Kosten auf die Jahre 2016 und 2017 auf. Die Kosten für das für das Jahr 2016 betragen ca Franken. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Grabarbeiten ca. 110'000 Franken Ingenieurarbeiten ca. 5'000 Franken

3 17 Kostenanteil Strassenbau ca. 60'000 Franken Material und Verlegung (ausgeführt durch Werk) ca. 125'000 Franken Total mutmassliche Kosten ca. 300' Franken 3. Belastung Die Kosten für dieses Bauvorhaben sind in der Investitionsrechnung 2016 des s mit 300'000 Franken enthalten. Die Kosten werden folgenden Konti belastet: Konto 1904 Niederspannungsleitungsnetz ca. 240'000 Franken Konto 1901 Mittelspannungsleitungsnetz ca. 60'000 Franken III. Wasserwerk 1. Beschrieb Mit der Strassensanierung wird die bestehende Transportleitung, Grauguss NW 300 Jahrgang 1963, ausser Betrieb genommen und die Versorgungsleitung, Guss Duktil NW 150 Jahrgang , ersetzt. Da der Wasserverbrauch der Zuckerfabrik in den letzten Jahren massiv abgenommen hat, wird neu eine Guss Duktil Leitung NW 300 verbaut. Die bestehenden Hausanschlüsse und Hydranten Zuleitungen werden an die neue Leitung angeschlossen. 2. Mutmassliche Kosten Die mutmasslichen Kosten für die ganze Bauzeit über zwei Jahre betragen ca Franken. Die Werkbetriebe teilen die Kosten auf die Jahre 2016 und 2017 auf. Die Kosten für das Wasserwerk für das Jahr 2016 betragen Franken. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Grabarbeiten ca. 80'000 Franken Ingenieurarbeiten ca. 5'000 Franken Kostenanteil Strassenbau ca. 30'000 Franken Material und Verlegung (ausgeführt durch Werk) ca. 85'000 Franken Total mutmassliche Kosten ca. 200'000 Franken 3. Belastung Die Kosten für dieses Bauvorhaben sind in der Investitionsrechnung 2016 des Wasserwerks mit 200'000 enthalten. Die Kosten werden dem Konto 3901 belastet. Amt für Tiefbau und Verkehr

4 18 1. Das unter Punkt I. 1. beschriebene Projekt Oberwiesenstrasse Häberlinstrasse bis Weststrasse wird genehmigt. 2. Der Firma Convia AG, Frauenfeld, werden Strassenbau- und Kanalisationsarbeiten übertragen. 3. Die örtliche Bauleitung wird dem Ingenieurbüro SJB Kempter Fitze AG, Frauenfeld, gemäss Offerte vom 14. März 2014 übertragen. 4. Für die Strassen- und Kanalisationsbauarbeiten werden die erforderlichen Kredite freigegeben. 5. Das wird ermächtigt, die vorerwähnten Arbeiten im Betrag von ca. 300'000 Franken auszuführen beziehungsweise ausführen zu lassen. 6. Der erforderliche Kredit, inklusive Grabarbeiten (Vergabe gemäss Punkt 2), wird freigegeben. Die Kosten sind folgenden Konti der Investitionsrechnung zu belasten: 1904 Niederspannungsleitungsnetz ca. 240'000 Franken 1901 Öffentliche Beleuchtung ca. 60'000 Franken Wasserwerk 7. Das Wasserwerk wird ermächtigt, die vorerwähnten Arbeiten im Betrag von ca. 200'000 Franken auszuführen beziehungsweise ausführen zu lassen. 8. Der erforderliche Kredit, inklusive Grabarbeiten (Vergabe gemäss Punkt 2), wird freigegeben. Die Kosten sind dem Konto der Laufenden Rechnung, Nr Wasserleitungsnetz, zu belasten. Amt für Tiefbau und Verkehr sowie Werkbetriebe; Sanierung Rüegerholzstrasse, Festhüttenweg bis Siedlungsende; Projektgenehmigung, Arbeitsvergabe und Kreditfreigabe I. Amt für Tiefbau und Verkehr 1. Projektbeschrieb Die bestehende Mischwasserkanalisation besteht aus nicht mehr gewässerschutzkonformen, undichten Zementrohren und muss deshalb auf der gesamten Länge ersetzt werden. Die privaten Schmutzwasserleitungen werden auf ihren Zustand überprüft und müssen bei Bedarf zu Lasten der Eigentümer saniert werden. Parallel zur Schmutzwasserleitung wird zusätzlich eine Meteorwasserleitung erstellt. Die Werkbetriebe ersetzen die Stromleitungen inklusive

5 19 Hausanschlüsse und die öffentliche Beleuchtung im ganzen Sanierungsbereich. Bedingt durch diese Grabarbeiten muss der Strassenoberbau komplett erneuert werden. Die Randabschlüsse, welche zum Teil aus frostempfindlichen Porphyrsteinen bestehen, werden ersetzt. Die Strassenentwässerung wird neu gestaltet. 2. Kostenaufteilung An den gesamten Aufwendungen der Strassensanierung beteiligen sich die Werke wie folgt: - Werkleitungsbau 15% - Kanalisation 16% Somit betragen die Nettobaukosten für die Sanierung der Rüegerholzstrasse 69% der gesamten Sanierungsaufwendungen. II. 1. Beschrieb An der Rüegerholzstrasse sind alle bestehenden Liegenschaften über ein Stammkabel mit Muffen ans Netz angeschlossen. Um Schadenfälle in Zukunft zu vermeiden, werden im Zusammenhang mit der Strassensanierung die Stromversorgungen der einzelnen Liegenschaften über eine neue Verteilkabine angeschlossen. Die öffentliche Beleuchtung wird dem heutigen Standard angepasst. 2. Mutmassliche Kosten Die mutmasslichen Kosten betragen ca. 120'000 Franken. Sie setzen sich zusammen aus: Grabarbeiten ca. 20'000 Franken Ingenieurarbeiten ca. 3'000 Franken Kostenanteil Strassenbau ca. 56'000 Franken Material und Verlegung (ausgeführt durch Werk) ca. 41'000 Franken Total mutmassliche Kosten ca. 120'000 Franken 3. Belastung Die Kosten für dieses Bauvorhaben sind in der Investitionsrechnung des s mit 120'000 enthalten. Die Kosten werden folgendem Konto belastet: Konto 1904 Niederspannungsleitungsnetz ca. 120'000 Franken

6 20 Amt für Tiefbau und Verkehr 1. Das unter Punkt I. 1. beschriebene Projekt Sanierung Rüegerholzstrasse wird genehmigt. 2. Der Firma Hüppi AG, Frauenfeld, werden die Strassenbau- und Kanalisationsarbeiten übertragen. 3. Die örtliche Bauleitung wird dem Ingenieurbüro SJB.Kempter.Fitze AG, Frauenfeld, gemäss Offerte vom 13. März 2015 übertragen. 4. Das wird ermächtigt, die vorerwähnten Arbeiten im Betrag von ca. 120'000 Franken auszuführen beziehungsweise ausführen zu lassen. 5. Der erforderliche Kredit, inklusive Grabarbeiten (Vergabe gemäss Punkt 2), wird freigegeben. Die Kosten sind folgenden Konti der Investitionsrechnung zu belasten: 1904 Niederspannungsleitungsnetz ca. 120'000 Franken Alterszentrum Park; Fachkommission für den Betrieb des Alterszentrums Park: Ersatzwahl Durch den Rücktritt des Kommissionsmitglieds Therese Siegenthaler ist seit Juli 2013 ein Sitz in der Fachkommission vakant. Aktuell setzt sich die Fachkommission wie folgt zusammen: - Andrea Waltenspül, 1966, Gemeinderätin, Vertretung Gachnang, seit Juni Kurt Fäh, 1956, Gemeinderat, seit Juni 2011 (zuerst Vertretung Matzingen, ab Juni 2015 freies Mitglied) - Christian Mader,1970, Gemeinderat Frauenfeld FDP/SVP/EDU, seit Juni Monika Landert,1963, Gemeinderätin Frauenfeld SP, seit Januar Matthias Tschanz, 1983, Gemeinderat Uesslingen-Buch, seit Juni 2015 Das Departement Alter und Gesundheit empfiehlt, Rosmarie Gysi-Keller, geb , Mütterberaterin, ehemals Präsidentin Mütter- und Väterberatung Frauenfeld, jetzt Rentnerin, für den Rest der Amtsdauer 2015 bis 2019 in die Fachkommission zu wählen. Das Schwergewicht ihrer bisherigen Tätigkeit lag eher im Kinderbereich (Mütter-/Väterberatung), doch stellen sich im Bereich Senioren häufig ähnliche Fragen. Rosmarie Gysi-Keller kann aufgrund ihrer langjährigen (ehrenamtlichen) Tätigkeit in Gesundheitsförderung und Prävention in der Fachkommission aktuell nicht mehr vorhandenes Wissen (inkl. Netzwerk) einbringen. Mit ihr ist auch die ältere Generation in der Fachkommission angemessen vertreten.

7 21 Rosmarie Gysi-Keller, 1948, Mütterberaterin/Rentnerin, wird für den Rest der Amtsdauer 2015 bis 2019, in die Fachkommission für den Betrieb des Alterszentrums Park gewählt. ***

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