Der Gemeinderat der Stadt Lenzburg an den Einwohnerrat

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1 09/95 Der Gemeinderat der Stadt Lenzburg an den Einwohnerrat Ersatz der Kanalisation Augustin Keller-Strasse, Abschnitt Gärtnerweg bis Zeughausstrasse, sowie teilweiser Belagsersatz im Abschnitt Zelglistrasse bis Gärtnerweg; Projektgenehmigung und Kreditbewilligung Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Zu diesem Vorhaben unterbreiten wir Ihnen wie folgt Bericht und Antrag: Zustand der Kanalisation I. Ausgangslage Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des "Generellen Kanalisationsprojektes" und des "Generellen Entwässerungsplanes" wurde 1988 und 2003 die Kanalisation in der Augustin Keller-Strasse mit Kanalfernsehen untersucht. Die bestehenden Leitungen wurden aus einfachen Betonrohren erstellt. Diese Leitungen genügen den heutigen Anforderungen bezüglich Dichtigkeit und Stabilität nicht mehr. Zudem zeigen die Aufnahmen deutlich, dass der Beton auf der Innenseite der Rohre stark korrodiert ist. Ausserdem sind die Muffen versetzt und die Einläufe schlecht ausgeführt. Eine Sanierung mit Roboter und Inliner- Verfahren ist nicht sinnvoll, da die Leitung zu starke Schäden aufweist. Der Abschnitt Zeughausstrasse bis Seetalbahn wurde bereits 1994 bzw erneuert. Werkleitungen Die SWL Energie AG erneuert im Abschnitt Zeughausstrasse bis Zelglistrasse ihre Gas-, Wasser- und Stromversorgungsleitungen. Strassenbau Aufgrund der Werkleitungs- und Kanalisationsarbeiten wird der grösste Teil des Strassenbelages entfernt. Berücksichtigt man dabei, dass der Strassenbelag in den nächsten Jahren aufgrund seines Alters und seines Zustandes ohnehin ersetzt werden müsste, ist es wirtschaftlich sinnvoll, diesen gleichzeitig zu erneuern.

2 2 II. Bauprojekt Bauprojekt Kanalisation Das Projekt wurde vom Ingenieurbüro Porta+Partner AG, Lenzburg, ausgearbeitet. Bereits in der Vorprojektphase wurde ein Konzept für den Verkehrsablauf während der Bauzeit erstellt. Dieses Verkehrskonzept wurde mit der SWL Energie AG (SWL) und dem Regionalbus Lenzburg (RBL) eingehend besprochen. Die bestehende Normalbetonleitung NW 300 wird durch eine Betonrohrleitung NW 400 (Typ Centub) ersetzt. Es ist vorgesehen, die bestehende Haltungslänge von rund 140 m mit einem zusätzlichen Kontrollschacht zu halbieren. Bauprojekt Strasse Durch den Bau von Kanalisation und Werkleitungen wird ein grosser Teil der Strassenfläche aufgebrochen. Im Bereich der Gräben wird die Instandstellung dem jeweiligen Verursacher (Kanalisation oder Werkleitung) verrechnet. Im Bereich zwischen Gärtnerweg und Zelglistrasse wird die Kanalisation nicht ersetzt. Die Werkleitungen liegen im Gehweg oder am westlichen Rand der Strassenfläche. In diesem Bereich ist jedoch ein Deckbelagersatz über die ganze Strassenfläche sinnvoll. Dieser Deckbelagersatz kann nicht den Werkleitungen oder der Kanalisation in Rechnung gestellt werden. Laut Art. 13 der Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986 (LSV) ordnet die Vollzugsbehörde bei ortsfesten Anlagen, die wesentlich zur Überschreitung der Immissionsgrenzwerte (IGW) beitragen, nach Anhören der Inhaber der Anlagen die notwendigen Sanierungen an. Die Vollzugsbehörde gewährt gemäss Art. 14 Abs. 1 LSV Erleichterungen, soweit die Sanierung unverhältnismässige Betriebseinschränkungen oder Kosten verursachen würde. Können bei öffentlichen ortsfesten Anlagen wegen gewährter Erleichterungen die Alarmwerte nicht eingehalten werden, so verpflichtet die Vollzugsbehörde die Eigentümer der lärmbelasteten bestehenden Gebäude, die Fenster lärmempfindlicher Räume gegen Schall zu dämmen (Art. 15 Abs. 1 LSV). Dabei trägt der Inhaber der öffentlichen Anlage die Kosten solcher Schallschutzmassnahmen nach Massgabe von Art. 11 LSV (Art. 16 Abs. 2 LSV). An der Augustin Keller-Strasse ist der IGW der Empfindlichkeitsstufe III (ES III) überschritten. Der Alarmwert wird jedoch bei keiner der Liegenschaften erreicht. Die Stadt Lenzburg ist grundsätzlich verpflichtet, diesen Strassenabschnitt lärmmässig zu sanieren. Da dies technisch (Lärmschutzwände) bzw. betrieblich nicht möglich ist, können Erleichterungen gewährt werden (Art. 14 Abs. 1 LSV), d.h., es werden keine Lärmschutzwände errichtet. Da der Alarmwert nicht überschritten wird, ist die Stadt nicht verpflichtet, Lärmschutzmassnahmen (z.b. Schallschutzfenster) an den Gebäuden durchzuführen bzw. sich an deren Kosten zu beteiligen. Um die Lärmsituation mit einem neuen Belag nicht zu verschlechtern, ist als Deckbelag ein akustisch "neutraler" Belag vom Typ AC MR8 vorgesehen (dessen Lärmwirkung sich auch nach mehrjährigem Gebrauch nicht erhöht).

3 3 III. Ausführung Vor Baubeginn werden an den Gebäuden Rissaufnahmen durchgeführt. Zusammen mit dem Unternehmer wird das vorhandene Bauprogramm verfeinert werden. Das Programm sieht die Ausführung der Bauarbeiten in 6 Etappen vor. Die Augustin Keller-Strasse wird während der Bauzeit einseitig gesperrt. Nur der Verkehr Richtung Coop und Bahnhof wird weiterhin möglich sein. Für den Bus wird eine Lichtsignalanlage eingerichtet. Dies ermöglicht es den Bussen, in beide Richtungen zu fahren, ohne die umliegenden Strassen zu benutzen. Für die Bauarbeiten an Kanalisation, Strasse und Werkleitungen wird voraussichtlich mit einer Bauzeit von 8 Monaten gerechnet. Während der Bauarbeiten wird der Zugang für Personen zu den einzelnen Liegenschaften immer gewährleistet sein. Trotz der Bauausführung in Etappen kann aber die Zufahrt für den Fahrzeugverkehr nicht immer aufrecht erhalten werden. Die Ausführung dieser Arbeiten sollte im Jahr 2009 erfolgen, da im Jahr 2010 voraussichtlich mit dem Bau der neuen Haltestelle der Seetalbahn begonnen wird, was zu Verkehrseinschränkungen im Bereich Bahnhofstrasse/Murackerstrasse führen wird. IV. Kosten Kanalisation Kostenvoranschlag vom 4. Februar 2009 (Genauigkeit Vorausmass +/- 10 %) Baumeisterarbeiten Fr. 212'000. Strassenbauarbeiten (Anteil Kanalisation) Fr. 148'000. Total Baukosten Fr. 360'000. Unvorhergesehenes Fr. 28'000. Rissaufnahmen Fr. 5'000. Information, Bewilligungen, Bauzinsen usw. Fr. 5'000. Kontrolle mit Kanal-TV Fr. 3'000. Honorare für Ausführungsprojekt und Bauleitung Fr. 45'000. Nebenkosten Projektierung und Bauleitung Fr. 2'000. Mehrwertsteuer 7,6 % Fr. 34'000. Total Fr. 482'000.

4 4 Strassenbau Kostenvoranschlag vom 4. Februar 2009 (Genauigkeit Vorausmass +/- 10%) Strassenbauarbeiten Fr. 50'000. Markierungsarbeiten Fr. 2'000. Total Baukosten Fr. 52'000. Unvorhergesehenes Fr. 2'000. Information, Bewilligungen, Bauzinsen, usw. Fr. 1'000. Honorare für Ausführungsprojekt und Bauleitung Fr. 6'500. Nebenkosten Projektierung und Bauleitung Fr Mehrwertsteuer 7,6 % Fr. 5'000. Total Fr. 67'000. V. Finanzierung Die Aufwendungen von Fr. 482'000. für den Ersatz der Kanalisationsleitung gehen zu Lasten der separat geführten Rechnung Abwasserbeseitigung. Für dieses Kanalisationsbauvorhaben sind im Investitionsvoranschlag '000 Franken eingestellt. Bezüglich Finanzierung wird auf die Ausführungen in Ziff. V der Vorlage Nr. 09/94 verwiesen. A n t r a g : Der Einwohnerrat möge dem Projekt für den Ersatz der Kanalisation Augustin Keller-Strasse im Abschnitt Gärtnerweg bis Zeughausstrasse mit teilweisem Belagsersatz im Abschnitt Zelglistrasse bis Gärtnerweg zustimmen und für die Ausführung des Vorhabens folgende Verpflichtungskredite bewilligen: 1. zu Lasten der Rechnung Abwasserbeseitigung Fr. 482'000. (Kostenstand Februar 2009), zuzüglich teuerungsbedingter Mehrkosten; 2. zu Lasten der Investitionsrechnung der Einwohnergemeinde Fr. 67'000. (Kostenstand Februar 2009), zuzüglich teuerungsbedingter Mehrkosten. Lenzburg, 11. Februar 2009 IM NAMEN DES GEMEINDERATES Der Stadtammann: Der Stadtschreiber:

5 5 Beilagen Situationsplan Kanalisation Plan Kostenteiler Strassenbaumassnahmen versandt am:

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